Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeingültige Vorbemerkungen Fix und fertige, fach- und termingerechte, Ausführung einer Komplettleistung:
Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Dokumentation der Heizungs-
und Sanitärinstallation inkl. der Lüftung Sanitär- und Chemieräume auf der
Baustelle: Die Installation muss zu 100% vor Ort stattfinden. Es gibt keine
Vorfertigung aus dem Werk. Ausführung auch der unerwähnten, aber üblichen,
Arbeiten zur Herstellung einer betriebsfertigen Anlage. Hier einer Schule in FAGSI
Containerbauweise, nach dem aktuell anerkanntem Stand der Technik. Ausführung
auch der unerwähnten, aber üblichen, Arbeiten zur Herstellung einer betriebsfertigen
Anlage.
Weitere Grundlagen der Ausführung und somit Ihres Angebots sind:
Die aktuell gültigen allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB)
Die DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" und der dort genannten "Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen" (ATV)
Die DIN 18380 "Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen"
Die DIN 18379 "Raumlufttechnische Anlagen"
Die DIN 18381 "Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden"
Die Herstellervorgaben zu den eingesetzten Produkten.
Die Leistungsbeschreibung des Bauherren (Landkreis Barnim)
Das Brandschutzkonzept vom 10.02.2026
Die MLAR (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie)
Hinweise LK Barnim zur Planung und Ausführung
Anlage 1.10 Ausstattung Sanitär, Steckdosen, Netzwerk
Die aktuelle Baustellenordnung der FAGSI Vertriebs- und Vermietungs-GmbH
Alle Aufführungen in Ihrer jeweils aktuellsten und gültigen Fassung.
Im Voraus, bzw. täglich auszuführende Leistungen:
Entsorgung von Baumischabfällen in bauseits gestellte Baumischmulden
Täglich besenreines Hinterlassen der Arbeitsplätze
Freiräumen von fertiggestellten Arbeitsbereichen um freies Arbeiten
für Folgegewerke zu ermöglichen
Tragen von PSA gem. den gesetzlichen Vorschriften (ggf. nach
gesonderter Kundenvorgabe)
Sicherstellung von ausreichend Ersthelfern über den gesamten
Montagezeitraum
Erstellen einer projektbezogenen Gefährdungsbeurteilung
inkl. Unterweisung der eigenen Mitarbeiter
Die Beschreibungen erfolgen überwiegend in Form einer funktionalen
Darstellung der Bauaufgabe. Sämtliche Bau-, Konstruktions-, Ausstattungs-
und Leistungsinhalte sind in den entsprechenden Leistungspositionen im
Leistungsverzeichnis zu berücksichtigen und in die Leistung mit
einzukalkulieren.
Der Aufbau der Containerwände erfolgt in Trockenbauweise: Leitungsführungen erfolgen Unterputz und / oder in der Zwischendecke,
oder HZ-Sockelleisten. Leitungsführung in weiteren Kanälen und nur
nach Rücksprache und Freigabe durch FAGSI.
Installation der notwendigen Plattenheizkörper im Gebäude nach Planung.
Ausführung der Wärmepumpe nach Planung des AG, oder gleichwertig, nach
System des angebotenen Herstellers des Bieters. Die Gleichwertigkeit ist vom
Bieter durch entsprechende Planungen und Berechnungen nachzuweisen.
Eventuell erforderliche Wanddurchbrüche, durch die Trockenbauwände, sind durch den Bieter selbst fachgerecht herzustellen, und sind in F30 Bereichen, siehe
Brandschutzkonzept, auch zu schotten. Eine Auflistung der erlaubten
Schottungen ist unter Dokumente beigefügt.
Zur Planung und Ausführung der TGA-Leistungen: Die Anforderungen der
MLAR (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie) sind sowohl bei der TGA-Planung
als auch bei der Ausführung der Leistungen zu beachten und zu berücksichtigen.
Die Pläne, Zeichnungen und Dokumente, welche mit der Anfrage
übermittelt wurden gelten mit Angebotsabgabe als gelesen.
Anforderungen hieraus sind mit einzukalkulieren.
Für die Angebotserstellung eventuell notwendige Planungen sind
vom Bieter zu tragen.
Alle Maße und Stückzahlen sind vor Angebotsabgabe zu Prüfen!
Es sind ausschließlich Materialien zu verwenden, die gesundheitlich
unbedenklich sind. Die Unbedenklichkeit der Materialien ist
entsprechend nachzuweisen!
Bautagesberichte des AN
Durch den AN sind Bautagesberichte zu führen.
Diese sind dem AG mindestens 1x wöchentlich zu übergeben.
1 ALLGEMEINER TEIL
1.1 Leistungsbeschreibung
Die Bauleistungen sollen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Anwendung der angegebenen Normen befreit nicht von der Verantwortung für eigenes Handeln.
Erkennt der Bieter, dass Leistungsbeschreibungen unvollständig, nicht eindeutig oder technisch nicht richtig sind, so soll er - ohne befreiende Wirkung für den Ausschreibenden - eine Klärung herbeiführen. Werden vom Bieter einzelne Positionen oder Abschnitte des Leistungsverzeichnisses als technisch mangelhaft angesehen, ist er im gegebenen Rahmen seines Fachgebietes und unter besonderer Berücksichtigung der Hinweise in VOB Teil C verpflichtet, Bedenken anzumelden. In diesem Fall ist er auch berechtigt, nach Möglichkeit ein Nebenangebot vorzulegen. Im Falle eines Nebenangebots, muss der Bieter Gleich- oder Höherwertigkeit zum beschriebenen Leistungsumfang anbieten und nachweisen. Eintragungen in das Leistungsverzeichnis, über die dort geforderten Angaben hinaus, sind unzulässig.
1.2 Stoffe , Bauteile
Wird in der Leistungsbeschreibung ein Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwert" vorgegeben, so ist die Gleichwertigkeit als Mindestforderung zu verstehen. Gleichwertigkeit im Sinne der Leistungsbeschreibung bedeutet, dass die geforderten technischen Parameter (z.B. Maße, Leistung, physikalische, chemische und biologische Eigenschaften), die Schadensbeständigkeit und die Nutzungsdauer durch das angebotene Fabrikat eingehalten werden. Kriterien der Prüfung und Zulassung müssen in ihrer Gesamtheit erfüllt sein. Vorgeschriebene Prüfungen durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder nach DIN- oder EN-Normen müssen nachweisbar sein.
Ist ein Fabrikat nach dem Zusatz "oder gleichwertig" in den vorgesehenen Freiraum für "Angebotenes Fabrikat: ....." vom Bieter nicht eingetragen, so gilt im Falle der Auftragserteilung das vom Auftraggeber eingetragene Fabrikat als vereinbart.
Die Gleichwertigkeit ist auf Verlangen ggf. durch Prüfzeugnisse, Prospekte, Muster oder anderweitig darzulegen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet die amtliche behördliche Zulassung (insb. bei brandschutztechnischen Forderungen) in Form der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung vorzulegen. Die Herstellerverarbeitungsvorschriften sowie die systembedingt aufeinander abgestimmten Details sind einzuhalten.
1.3 Baustelleneinrichtung
Die Beleuchtung der eigenen Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung.
Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen. Diese sind mit dem AG abzustimmen.
Alle Baustellentransporte, auch vertikal, sind vom Auftragnehmer in eigener Regie durchzuführen und bei Erfordernis mit den anderen Baubeteiligten abzustimmen, falls vorhandene Fördermittel und Hebezeuge mit benutzt werden sollen.
1.4 Preisinhalte und Preisbindung
Für die Preisbildung gelten die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Vorschriften.
Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend. Das gilt auch dann, wenn das Produkt aus Menge und Einheitspreis fehlerhaft ist (z.B. aufgrund von Rechen- oder Eingabefehlern).
Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die Umsatzsteuer ist gesondert am Ende des Angebots auszuweisen.
In die Preise sind grundsätzlich alle Aufwendungen und Kosten einzubeziehen, die sich aus der Einhaltung der allgemein für Bauarbeiten sowie für das Gewerk geltenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben, soweit sie keine Besonderen Leistungen darstellen.
Gebühren für Patentanwendungen, Lizenzen und Franchising sind mit dem Preis grundsätzlich abgegolten.
Die durch in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder vereinbarten technischen Normen geforderten Prüfungen der geschuldeten Leistung entstandenen Kosten und Gebühren sowie Revisionspläne gelten als Nebenleistung.
Konstruktions- und Ausführungspläne, die für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzurechnen. Dazu gehört auch das Maßnehmen auf der Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne.
2 BESONDERER TEIL
Geltungsbereich
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus den für die Ausführung der Bauleistungen geltenden DIN-, EN-Regeln, die anerkannten Regeln der Technik (einschl. deren Arbeits-, Merk- oder Hinweisblättern), Gesetzen, behördlichen Erlassen, der jeweiligen LBO, sowie
des RAL-Güteschutzes.
Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Bieterfragen können gestellt werden und werden zeitnah beantwortet.
Allgemeingültige Vorbemerkungen
Ausführungszeiträume der Bauabschnitte (nach BZP) Die Containerschule ist in Teilen, je nach Bauabschnitt, zu bauen.
1. Bauabschnitt
Baubeginn ab dem 15.04.2026
Fertigstellung bis zum 17.07.2026
EG = 15.04.26 - 19.06.26
OG 1 = 29.04.26 - 26.06.26
OG 2 = 13.05.26 - 17.07.26
2. Bauabschnitt
Baubeginn im Frühjahr 2028
Übergabe an Bauherren zu den Sommerferien 2028
Die exakten Ausführungsfristen, je Gewerk (Heizung, Sanitär, Lüftung),
sind dem FAGSI Bauzeitenplan zu entnehmen: Siehe hierzu die Anlage
unter Dokumente.
Die Ausführungszeiträume, auch zukünftige, sind kalkulatorisch zu berücksichtigen
und dementsprechend zu bepreisen. Eine spätere Preisanpassung, speziell für
den 2. Bauabschnitt, wird ausgeschlossen.
Ausführungszeiträume der Bauabschnitte (nach BZP)
Allgemeine Hinweise zur Ausführung Für sämtliche Artikel, Leistungen und Ausführungen dieser Ausschreibung gilt:
Nach Planung des AG, oder gleichwertig! Die Gleichwertigkeit ist durch den Bieter zu planen, auszuführen und nachzuweisen. Die betriebsfertige Funktionalität der Heizungsanlage sicherzustellen ist vollumfänglich
Sache des Bieters.
Lieferung, Vertragung, Montage und Inbetriebnahme als
fix und fertige, abnahmefähige, Leistung ausgeführt.
Allgemeine Hinweise zur Ausführung
Hinweis zu Brandschutzschottungen Aufgrund der hier notwendigen vBG (vorhabenbezogene Bauartgenehmigung)
müssen zwingend die Schottungen aus der beigefügten Liste eingesetzt werden.
Dies gilt vom Bieter, mit Angebotsabgabe, als berücksichtigt!
Hinweis zu Brandschutzschottungen
01 1. Bauabschnitt (Ausführung 2026)
01
1. Bauabschnitt (Ausführung 2026)
01.01 Heizungstechnik
01.01
Heizungstechnik
01.02 Lüftung | Sanitär
01.02
Lüftung | Sanitär
01.03 Lüftung | Chemieschränke
01.03
Lüftung | Chemieschränke
01.04 Sanitärinstallation
01.04
Sanitärinstallation
02 2. Bauabschnitt (Ausführung 2028)
02
2. Bauabschnitt (Ausführung 2028)
02.01 Heizung (Anschluss an Bestand)
02.01
Heizung (Anschluss an Bestand)
02.02 Sanitärinstallation (nur EG)
02.02
Sanitärinstallation (nur EG)
03 Unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen
03
Unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen
03.01 Stundenlohnarbeiten
03.01
Stundenlohnarbeiten
04 Wartungsarbeiten BV "Gymnasium Ahrensfelde"
04
Wartungsarbeiten BV "Gymnasium Ahrensfelde"
04.01 Jährliche Wartungsarbeiten
04.01
Jährliche Wartungsarbeiten