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Leistungsverzeichnis
Version 022 (2021-12)
Version 023 (2025-12)
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:
1. Abmessungen:
Als Kalkulationsgrundlage werden die in der Positionslücke angegebenen Maße verwendet.
Vor Beginn der Erzeugung werden die Maße, die Stückanzahl und die sonstigen technischen Einzelheiten im Einvernehmen mit dem Auftraggeber festgelegt. Bei Größenänderungen +/- 5 cm in der Breite und/oder in der Höhe gegenüber den angegebenen Größen, gelten die Preise unverändert, auch wenn die in der Position angegebenen Breiten- und Flächengrenzen über- oder unterschritten werden.
Angegebene Abmessungen:
Breite (B) = Stocklichte.
Höhe (H) = Oberkante Rollenträger bis Unterkante Unterleiste in heruntergezogenem Zustand.
2. Einkalkulierte Leistungen:
2.1 Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert:
- Kästen und Führungsschienen
- Gerüste (z.B. Arbeitsgerüste, Aufstiegshilfen) für die angegebene Höhe, einschließlich erhöhtem Aufwand für den Materialtransport und sonstiger Erschwernisse
Bei motorisierten und solaren beweglichen Abschlüssen ist in die Einheitspreise einkalkuliert:
- ein mindestens 0,5 m langes Kabel mit Steckerkupplung
- Getriebe mit elektromagnetischer Bremse, oberem und unterem Endschalter, Thermoschutz, spritzwassergeschützt ausgeführt
- bei elektrotechnischen Teilen die betriebsbereite Montage, ohne Anschluss an die Stromversorgung
- bei Solar betriebenen beweglichen Abschlüssen die nötigen Solarpanelle und Anschluss am Motor
3. Standardfarbe:
Die Standardfarbe bezieht sich auf die Farbe, für die der Hersteller keinen Aufpreis verrechnet. (gilt auch für Aufrollkasten, Schienen und Gewebe). Die zur Ausführung gelangten Farbe aus der vorgelegten Kollektion wählt der Auftraggeber.
4. Fenstertüren:
Bezüglich beweglicher Abschlüsse gelten Fenstertüren als Fenster.
Version 022 (2012-12)
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen:
1. Allgemeines:
Es werden nur Fenster mit einem Eignungsnachweis (Systemprüfung) gemäß ÖNORM B 5300 ausgeführt.
Der Einbau erfolgt gemäß ÖNORM B 5320 mit Standard-Fensteranschluss.
2. Fenster und Fenstertüren:
Fenster, Fenstertüren und deren Kombinationen werden in der Folge kurz Fenster genannt.
Alle Flügel gehen nach innen auf.
3. Standardqualität:
3.1 Für Fenster gelten nachstehende Anforderungen.
Zahlenangaben beziehen sich auf Fenster in Prüfgröße und Prüfverfahren gemäß ÖNORM.
- die Beanspruchungsklasse entspricht der Klasse 1 gemäß ÖNORM B 5300
- die Ausführung des Standard-Fensteranschlusses erfolgt gemäß ÖNORM B 5320
3.2 Paneele (z.B. Verglasungen in feststehenden Rahmen) werden direkt in den Fensterstock eingebaut.
3.3 Das Dichtungssystem besteht aus mindestens zwei Dichtungsebenen. Dichtungen sind auswechselbar. Bei Ausführungen mit Bodenschwellen ist eine Dichtungsebene zulässig.
3.4 Standardbeschlag ist ein sichtbarer Beschlag (mit Eck- und Scherenlager), der einstellbar ist.
3.5 Für alle Flügel sind Drehkippbeschläge einkalkuliert, mit Ausnahme der Beschläge bei Stulpfenstern, deren Stehflügel mit Stulpflügelgetriebe, Ober- und Unterlichten mit Drehbeschlägen ausgestattet sind.
3.6 Standardfenstergriffe sind aus Aluminium, naturfarbig eloxiert oder weiß beschichtet (nach Wahl des AN).
3.7 Fenstertüren werden mit Schnapper (Arretierung für geschlossenen/nicht verriegelten Zustand) ausgeführt.
4. Einkalkulierte Leistungen:
- Verbindungen (Kopplungsprofile) für Fenster entsprechen den Anforderungen der Windlast (gemäß Statik)
- Eine Zeichnung des angebotenen Fenstersystems (Systemschnitt unten/seitlich) wird nach Auftragserteilung dem AG übergeben. Nach schriftlicher Freigabe des AG wird der Systemschnitt Bestandteil des Vertrages.
4.1 Die Systembeschreibung, bestehend aus Leistungserklärung, Schnittzeichnung(en) und Beschlagsliste(n), ist spätesten zum Zeitpunkt der ersten Anlieferung komplett beizubringen.
5. Ausmaß- und Abrechnungsregeln:
Die Maße sind als Baurichtmaß (Rohbaulichte) angegeben (Stockaußenmaß = Baurichtmaß - 2 x Einbaufuge).
6. Abkürzungsverzeichnis:
MIG: Mehrscheiben-Isolierglas
SZR: Scheibenzwischenraum (Abstand zwischen den Scheiben)
7. Beschreibung/Eigenschaften:
7.1 Erzeugungskennzahl: Alle Hauptprofile sind mit einer Kennzahl mit Erzeugungsdatum versehen.
7.2.1 Werkstoff PVC-U: Profile entsprechen der ÖNORM EN 12608-1.
7.2.2 Faserverstärkte Profile werden gemäß RAL-GZ-716 ausgeführt (Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (Siegburger Straße 39, D-53757 Sankt Augustin).
7.3 Werkstoff für Dichtungsprofile in der Funktionsfuge und zum Glas ist EPDM oder eine vergleichbare Qualität. Härte, Abmessung und Profilierung entsprechen den jeweiligen Verwendungszwecken (gemäß DIN 7863).
7.4 Farben: Die Fensterprofile sind weiß ohne besondere Oberflächenbehandlung