LA_B3 - 400V Zuleitung
LA_B3 - 400V Zuleitung
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Teil A – Allgemeiner Teil / Teil B – Technischer Teil Teil A – Allgemeiner Teil 1. Projektbeschreibung Diese Angebotsanfrage enthält die Vorgaben zum Umbau der B3-400V-Zuleitung im Werk Langenberg in der erforderlichen Ausführung gemäß Teil B – Technische Spezifikationen unter Berücksichtigung der Werksnorm der Wieland-Werke AG. Auftraggeber: Wieland-Werke AG Ansprechpartner technisch: Jürgen Schmidt / Wieland Werke AG, Vöhringen Mail: juergen.schmidt@wieland.com Tel. +49 (0) 731 / 944 - 3839 Handy: +49 (0) 15254521279 Fax. +49 (0)731 / 944 - 4657 Ansprechpartner kaufmännisch: Sascha Döhrmann / Wieland Werke AG, Ulm Mail: sascha.doehrmann@wieland.com Tel. +49 (0) 731 / 944 - 2579 Handy: +49 (0) 152 56748151 2. Anfrageunterlagen Die Ausschreibungsunterlagen bestehen aus: Teil A – Allgemeiner Teil Teil B – Technischer Teil Die Ausschreibungsdokumente und Spezifikationen verstehen sich nur als allgemeine Beschreibung des Leistungs- und Lieferumfanges. Der Bieter hat sein Angebot unter der Voraussetzung auszuarbeiten, dass er ein in jeder Hinsicht vollständiges und einwandfrei arbeitendes System zu liefern, zu installieren, in Betrieb zu setzen sowie alle für die vollständige und fachgerechte Erbringung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte, Materialien und Geräte bereitzustellen hat, auch wenn dies in den Dokumenten nicht ausdrücklich spezifiziert ist. Fehlauslegung der Anfrageunterlagen und Fehler bei der Preisstellung des Angebotes gehen zu Lasten des Anbieters. Lassen die der Anfrage zugrunde liegenden Unterlagen nach Auffassung des Anbieters verschiedene Ausführungen zu, die wesentlich voneinander abweichen, so ist der Anbieter zu einer schriftlichen Stellungnahme verpflichtet, die mit der Angebotsabgabe beim Auftraggeber vorliegen muss. 3. Angebotsbedingungen Die angeschriebene Firma wird gebeten, ein Angebot kostenlos und ohne jede Verpflichtung für die Wieland Werke AG abzugeben. Die Wieland Werke AG behält sich das Recht vor, das Angebot ohne Angabe von Gründen zu übergehen oder es unberücksichtigt zu lassen. 4. Preisstellung Die Preise verstehen sich als Festpreise ausschließlich Mehrwertsteuer. Die Preise des Angebotes müssen sämtliche Aufwendungen des Bieters zur fachgerechten Ausführung des Vertragsgegenstandes enthalten, einschließlich die sachlichen und persönlichen Kosten für alle vorgeschriebenen Prüfungen und die Abnahmezeugnisse, Montage, Inbetriebnahme und Dokumentation. Sondererstattungen wie Wege-, Trennungs- und Nächtigungsgelder, ferner Heimfahrten sowie An- bzw. Rückreisekosten, evtl. Anmarschzeiten zur und von der Baustelle, Wartezeiten oder Arbeitsunterbrechungen infolge unvorhersehbarer Ereignisse oder sonstige Hindernisse, höherer Gewalt, Streik oder Schlechtwetter werden nicht vergütet. Alle Koordinationsarbeiten, Baustellenbesprechungen sowie Aufnahme der Kabel- und Pritschenwege für die gesamte Bauzeit sind in das Angebot einzukalkulieren. Zahlungsziel: 60 Tage Lieferung: Preise in Euro für den gesamten in der Anfrage angegebenen Liefer- und Leistungsumfang frei Verwendungsort einschließlich Kosten für Fracht und Verpackung. Ersatzteile: Einzelpreise sind mit Lieferzeitangabe für einen ununterbrochenen 10-jährigen Dauerbetrieb und für die empfohlenen Reserve- und Verschleißteile anzugeben. Für alle Ersatzteile übernimmt der Auftragnehmer eine Nachlieferungsgarantie von mindestens 10 Jahren. 5. Mängelhaftung und Gewährleistung Verpflichtungen: Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für eine einwandfreie Materialbeschaffenheit, Ausführung und Funktion des Vertragsgegenstandes. Er hat innerhalb der Gewährleistungszeit geltend gemachte, auf Konstruktions-, Material-, Ausführungs- oder Montagefehler zurückzuführende Mängel nach erster Aufforderung unverzüglich kostenlos zu beheben. Gewährleistungszeit: Die Gewährleistungszeit beginnt mit dem Tag der Abnahme. Sie beträgt zwei Jahre. Für nachträglich bestellte und gelieferte und als Ersatz der Erstlieferung dienende Gegenstände beträgt die Gewährleistungszeit zwei Jahre ab Inbetriebnahme dieser Gegenstände. Angebotsdokumentation: Detaillierte Beschreibung des Gesamtsystems und der geplanten Systemstruktur. Dem Angebot sind außerdem Prüfprotokolle nach IEC beizufügen: Erwärmung Spannungsprüfung Isolationsprüfung Stoß- und Kurzzeitstrom Frontansichtszeichnung Aufstellungs- und Bodendurchbruchsplan Technische Datenblätter Dokumentation: Die Schaltanlagen, Mittelspannung und Niederspannung, sind nach IEC 60617 mit einem CAD-System zu dokumentieren. Anzufertigen sind Stromlaufpläne, Klemmenpläne, Schnittstellenpläne (Kabelspinnen für Leistungs- und Steuerkabel), Betriebsmittelpläne, Frontansichten, Bauangaben, Stücklisten und Übersichtsschaltpläne. Damit verbundener Aufwand für Besprechungen und Klärungen ist ebenfalls einzukalkulieren. Die Ausführungspläne, Kabelspinnen für Leistungs- und Steuerkabel sowie Schnittstellen- und Steuerkabelpläne MS/NS sind komplett vor Beginn von Fertigung und Bau zur Einsicht und Genehmigung einzureichen. Der Schaltanlagenbau darf nur auf Basis von freigegebenen Schaltplänen begonnen werden. Die Lieferung der Dokumentation hat in gedruckter Form im Format A4 und als PDF-File zu erfolgen. Die Schlussrevision ist zusätzlich auf Datenträgern in EPLAN P8 (bevorzugt) oder in dxf / dwg Format zu liefern. Bedienungsanleitungen über Transport, Aufstellung, Anschluss, Inbetriebnahme, Wartung und Entsorgung gehören zum Lieferumfang der Schaltanlage. 6. Vertragsgrundlage Vertragsgrundlage zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind neben der Angebotsanfrage und allen darin aufgeführten Bestimmungen das Angebot, das Auftragsschreiben und zusätzliche schriftliche Vereinbarungen. Als Vertragsgrundlage gelten in folgender Reihenfolge: Das Auftragsschreiben einschließlich der zusätzlichen Vereinbarungen bei der Vergabeverhandlung Die allgemeinen Technischen Liefer- und Einkaufsbedingungen der Wieland Werke AG Die Angebotsanfrage Das Angebot inkl. aller Nebenabreden Das Projekt ist entsprechend der aktuellen VDE-Normen bzw. EN-Normen auszuführen Teil B – Technischer Teil 1. Gegenstand der Anfrage Diese Anfrage umfasst Planung, Lieferung, Transport und Verpackung, 15.07.2026 - Seite 3 Wieland-Werk AG Leistungsverzeichnis LA-B3-400V-Zuleitung (Sd-23-09-01-B3-Zul.-Langenberg) Teil A - Allgemeiner Teil / Teil B - Technischer Teil Montage, Prüfung, Inbetriebnahme und Dokumentation von: "B3-400V-Zuleitung" Der zu erbringende Umfang umfasst alle für ein vollständiges, betriebsfertiges, betriebssicheres, dem neuesten Stand der Technik entsprechendes System sowie alle zur Erfüllung des Vertragszweckes erforderlichen Lieferungen und Leistungen, auch wenn diese im Folgenden nicht besonders erwähnt sind. 2. Allgemeine Anlagenbeschreibung Die B3-400V-Zuleitung wird von einer 400V-Station mit einem neuen Sivacon S8 Abgangsfeld versorgt. Dieses Leistungsverzeichnis beinhaltet die Lieferung und Montage von einem 400V-Abgangsfeld Sivacon S8 mit Verlegung der Kabelpritischen und Zuleitungen für die B3-Versorgung. 3. Beschreibung des Auftragsumfang Die B3-400V-Versorgung wird über Parallelzuleitungen 2x4xNYCWX 185/95mm² über ein Prischensystem versorg. Hierzu muss ein zusätzlichen Sivacon S8 Feld mit 1000A angebaut werden. Daten der Stromversorgung Betriebsspannung: 0,4 kV Frequenz: 50 Hz Netzausführung: überwiegend verlegte Kabel Steuerspannung: 110 V DC Betriebsspannung: 400 V Frequenz: 50 Hz Netzform: TN - S - Netz
Teil A – Allgemeiner Teil / Teil B – Technischer Teil
Besondere Vertragsbedingungen BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN für Bauleistungen des Auftragnehmers (AN) für die Wieland-Werke AG (AG) 1.    Grundlage für die Leistungen des AN sind die für das jeweilige Gewerk anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften, insbesondere Umwelt, Gefahrgut- und Unfallverhütungsvorschriften sowie Normen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die von uns geforderten Vorgaben. 2.    Lager- und Arbeitsplätze, Wasser- und Stromanschluss werden dem AN vom AG auf dem Baugrundstück im für die jeweiligen Arbeiten des AN in begrenztem Umfang kostenlos bereitgestellt 3.    Mängelansprüche verjähren nach mindestens fünf (5) Jahren ab Abnahme. 4.    Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 10 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, sofern diese anfällt) in der vom Auftraggeber vorgesehenen Form zu leisten.        Alternativ können Abschlagszahlungen bzw. Teilrechnungen unter Abzug eines Sicherheitseinbehalts von 10 % ausbezahlt werden.        Diese Regelung ist gesondert zu vereinbaren. 5.    Zur Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen werden von der Gesamtauftragssumme inklusive der beauftragten Nachträge 5 % für die Dauer der Gewährleistungsfrist zuzüglich einer 6‑monatigen Abwicklungsfrist einbehalten.        Dieser Betrag muss vom Auftragnehmer durch eine unbefristete, selbstschuldnerische Gewährleistungsbürgschaft einer Bank abgelöst werden, unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Vorausklage gemäß § 770 Abs. 1 BGB. Die Bank darf sich nicht durch Hinterlegung des Betrags von der Bürgschaftsverpflichtung befreien.        Die Bürgschaft darf keine Bedingung enthalten, die den Bürgen verpflichtet, auf erstes Anfordern zu zahlen. 6.    Nachtragsangebote sind prüfbar mind. 2 Wochen vor geplantem Beginn der entsprechenden Arbeiten schriftlich dem AG, Projektleitung und Einkauf zur Genehmigung vorzulegen. Führt der AN solche Arbeiten ohne die vorherige schriftliche Bestellungserweiterung des AG durch, hat der AN keinen Anspruch auf deren Vergütung. 7.    Kurzfristig notwendig werdende Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Genehmigung der Bauleitung ausgeführt werden und sind täglich zu rapportieren. 8.    Abschlagszahlungen/Teilrechnungen sind kumuliert und exakt nach der Nummerierung der Leistungsverzeichnisse zu stellen; separate Nummerierungen werden nicht akzeptiert. AZ sind mit entsprechenden Aufmaßen zu belegen. Mit der 1. Rechnung ist eine gültige Freistellungsbescheinigung zu übergeben. Ohne die genannten Unterlagen für Rechnungen und Schlussrechnungen wird die Zahlungsfrist bis zur Vorlage ausgesetzt. 9.    Ein Zahlungsplan kann bei mehr als einer Abschlagszahlung bzw. Teilrechnung in Abstimmung mit dem Auftraggeber vereinbart werden. 10.   Rechnungen nebst Anlagen sind an die Anschrift des Auftraggebers per E-Mail an invoice@wieland.com zu verschicken. Die Zahlung von Rechnungen erfolgt innerhalb von 60 Tagen netto ab        Rechnungseingang. 11.  Der AN haftet für alle Schäden, die durch von ihm eingesetzten Mitarbeiter sowie durch die von ihm        eingebrachten Arbeitsmittel dem Auftraggeber oder Dritten aus oder im Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung entstehen.        Der AN unterhält eine Montage-, Produkt- und Betriebshaftpflicht-Versicherung in Höhe von mindestens 5 Mio. €, insbesondere für Sach- und Personenschäden, und weist diese dem AG vor Vertragsabschluss durch Vorlage einer Erklärung des Versicherungsunternehmens. 12.   Vor Aufnahme der Tätigkeiten muss vom Montageleiter eine schriftliche Bestätigung über die durchgeführte Sicherheitsbelehrung seiner Mitarbeiter anhand des beigefügten Arbeitsschutzmerkblattes vorliegen. Diese werden vom AG, bzw. durch ihn beauftragte Personen durchgeführt 13.   Der AN wird das Werk förmlich Abnehmen und ein schriftliches Abnahmeprotokoll erstellen, wenn es im Wesentlichen Mangelfrei erbracht ist. Zur mangelfreien Erbringung gehört auch die Zurverfügungstellung aller vereinbarten und notwendigen Dokumente und Nachweise. Abgeschlossene Leistungen können nach den einzelnen Bauphasen teilabgenommen. Die vorbehaltlose Bezahlung von Abschlagszahlungen/Teilrechnungen keine Abnahme dar. 14.   Überschreitet der AN vereinbarte Termine, hat der AN den AG eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,25% je Werktag, höchstens jedoch 5,0% der Netto-Auftragssumme, einschließlich etwaig beauftragter Nachträge, zu bezahlen.  Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Die Vertragsstrafe kann bis zur Schlussrechnung geltend gemacht werden und muss vorher nicht vorbehalten werden. 15.   Bei Einheitspreisverträgen erfolgt das Aufmaß nach den freigegebenen Ausführungsplänen. Sollte dies nicht möglich sein, so ist mit der Projektleitung ein örtliches Aufmaß vorzunehmen. Nicht sichtbare Leistungen sind durch den AN unaufgefordert per Foto zu dokumentieren. 16.   Die Baustelle und die angrenzenden Verkehrs- und Grundstücksflächen sind zum Ende einer jeden Arbeitswoche unaufgefordert aufzuräumen und in einen besenreinen Zustand zu versetzen. 17.   Bei der Anlieferung von Material und Anlagenkomponenten müssen Mitarbeiter des AN vor Ort sein. Für das Abladen und den Transport der Komponenten an den Einsatzort ist der AN verantwortlich. Die in Auftrag gegebenen Arbeiten führt der AN technisch und organisatorisch in eigener Verantwortung durch; hierzu gehört auch die Gewährleistung der Arbeitssicherheit der Mitarbeiter des AN. 18.   Der AN erhält alle Projektunterlagen, wie z.B. Pläne, Berechnungen usw. digital.        Sollte die Übergabe der Projektunterlagen in Papier gewünscht sein, so sind diese kostenpflichtig. 19.   Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des AG ist der AN nicht berechtigt, zur Herstellung des Werks Dritte zu beauftragen. Beabsichtigt der AN Dritte zur Herstellung des Werks zu beauftragen hat er dies dem AG vier (4) Wochen vor Aufnahme der Arbeiten schriftlich zur Genehmigung anzuzeigen. 20.   Werbung des AN am Gebäude und am Bauzaun ist nicht zugelassen. Wird von WW eine Bautafel aufgestellt, kann auf Wunsch die Anbringung eines einheitlichen Firmenschildes mit der Verrechnung von pauschal 150 € erfolgen. 21.   Der AN hat seine Arbeiten mit allen anderen AN so zu koordinieren, dass keine hindernden Umstände eintreten. Neben dem AG ist auch das zuständige Ingenieurbüro dazu berechtigt, Anordnungen gegenüber dem AN zu treffen, dieses ist aber nicht dazu berechtigt,        Zahlungen entgegenzunehmen, Werke abzunehmen oder Nachtragsangebote anzunehmen. 22.   Der Auftragnehmer hat einen verbindlichen Baufristenplan unter Berücksichtigung der vertraglich        vereinbarten Einzelfristen aufzustellen und spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung dem        Auftraggeber zu übergeben. Nach Zustimmung des Auftraggebers wird dieser Baufristenplan Vertragsbestandteil. 23.  Für das vorliegende Bauvorhaben wird ein Sicherheits - und Gesundheitsschutzplan (SiGe - Plan)        erstellt. Darin werden die anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen, besondere Maßnahmen        bei besonders gefährlichen Arbeiten ggf. betriebliche Tätigkeiten auf oder in der Nähe des        Baugeländes dokumentiert.        Der SiGe- Plan wird auf der Baustelle für alle zugänglich und wettergeschützt angebracht und nach        Möglichkeit den beteiligten Unternehmen rechtzeitig vor Aufnahme der Arbeiten als PDF-Format        per E- Mail übermittelt. Die Angaben im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan müssen von allen        am Bauvorhaben Beteiligten beachtet werden.        Alle beteiligten Unternehmen sind verpflichtet, die Einhaltung ihrer allgemeinen und        bauvorhabenbezogenen Arbeitsschutzmaßnahmen zu überwachen. Die Überwachung ist auf        Verlangen des Koordinators nachzuweisen. Der Koordinator führt regelmäßig Begehungen auf der        Baustelle durch, dabei wird die Umsetzung der getroffenen Maßnahmen kontrolliert. Auf Verlangen        des Koordinators (bei wichtigen Gründen) nimmt ein verantwortlicher Vertreter des Auftragnehmers        an der Begehung teil.  24.  Zahlungskonditionen: ·       Abschlagszahlungen/Teilrechnungen nach Leistungsstand ·         Materialrechnungen bei Anlieferung in unserem Werk mit Eigentumsübergang ·         Jeweils innerhalb 60 Tagen netto
Besondere Vertragsbedingungen
01 0,4 kV-Abgangsfeld
01
0,4 kV-Abgangsfeld
01.01 Abgangsfeld
01.01
Abgangsfeld
01.02 Zubehör
01.02
Zubehör
02 0,4 kV-Leistungsschalter
02
0,4 kV-Leistungsschalter
02.01 Leistungsschalter
02.01
Leistungsschalter
03 NS-Verkabelung
03
NS-Verkabelung
03.01 NS-Kabel
03.01
NS-Kabel
03.02 NS-Anschlüsse und Garnituren
03.02
NS-Anschlüsse und Garnituren
04 Demontagen und Sonstiges
04
Demontagen und Sonstiges
04.01 Demontagen, Vorbereitungen
04.01
Demontagen, Vorbereitungen
04.02 Sonstiges
04.02
Sonstiges
05 Messungen und Stundenlöhne
05
Messungen und Stundenlöhne
05.01 Messungen und Revision
05.01
Messungen und Revision
05.02 Stundenlöhne
05.02
Stundenlöhne
06 Verlegesysteme
06
Verlegesysteme
06.01 Kabelträger, Pritschen und Rinnen
06.01
Kabelträger, Pritschen und Rinnen
07 Erdungsanlage
07
Erdungsanlage
07.01 Erdungsanlage
07.01
Erdungsanlage