HINWEIS Hinweise
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich aus den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Etwaige Sondervorschläge oder Nebenangebote müssen getrennt vom Hauptangebot eingereicht werden. Sie sind technisch und wirtschaftlich zu begründen und können nur berücksichtigt werden, wenn das Hauptangebot gleichzeitig eingereicht wird.
Bitte beachten:
Die Arbeiten finden abschnittsweise (Kita und Wohnungen) statt, mehrmaliges Anfahren zur Baustelle ist in die Positionen mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Ausführungszeitraum: Start Kita 11/25 - Fertigstellung Wohnungen 09/26
Im Zuge der Angebotsabgabe ist zwingend auf Schlüssigkeit des Angebotes zu achten. Hinweise hierzu können bei Angebotsabgabe mitgeteilt werden.
Hinweis zur Baustelleneinrichtung Hinweis zur Baustelleneinrichtung:
bauseits werden vor Baubeginn der Arbeiten folgende Teile der Baustelleneinrichtung aufgebaut:
Baustrom und Bauwasser
Baubeleuchtung
Bauzäune
Containeranlage, wie dargestellt, Anzahl und Möblierung der Tagesunterkunftscontainer in Absprache (Container für Abfallentsorgung dürfen nicht benutzt werden)
Fassadengerüst
Lasten-/Personenaufzug an Ostfassade, Tragkraft 1.500 kg
Für Einrichtungen des AN ist der Platzbedarf anzugeben und mit der Bauleitung FE-Bau abzustimmen.
Die bauseitigen Abfallcontainer stehen nicht zur Verfügung. Für die ordnungsgemäßen Entsorgungs- und Aufräumarbeiten ist der AN zuständig und hat jeglichen Abfall o.ä. selbstständig getrennt zu entsorgen. Dies ist in alle Positionen mit einzukalkulieren.
Pläne: BE-Plan_AUßEN_240730_M1-200
BE-Plan_INNEN_221219_Strom-Wasser_M1-200
Hinweis zur Baustelleneinrichtung
Umlagen Umlagen
Für die Nutzung der bauseits gestellten Baustelleneinrichung und des Verbrauchs von Strom und Wasser werden pauschal 0,8 % der Nettrorechnungssumme erhoben.
der AG hat eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Im Versicherungsfall beträgt der Selbstbehalt 1.000 €uro. Der AN wird an den Kosten der Versicherung mit 0,25% der Nettorechnungssumme beteiligt.
Die Einbehalte werden bei jeder Rechnung in Abzug gebracht.
12 WOHNUNGEN Sanierung NFF, 1.OG - 7. OG
WOHNUNGEN Sanierung NFF, 1.OG - 7. OG
12.01 AUSBAU
13 KINDERGARTEN NFF, UG und EG
KINDERGARTEN NFF, UG und EG
13.04 AUSBAU
14 TREPPENHAUS UND FLURE NFF, UG - 7. OG
TREPPENHAUS UND FLURE NFF, UG - 7. OG
14.01 AUSBAU
23 KINDERGARTEN FF
23.06 Gebäudehülle
26 GEBÄUDEHÜLLE, Anteil Wohnen FF
GEBÄUDEHÜLLE, Anteil Wohnen FF
26.06 Holzbalkendecke und Dach über 7. OG und EG auf Holzbalkendecke neu
Holzbalkendecke und Dach über 7. OG und EG auf Holzbalkendecke neu
30 Stundenlohnarbeiten
30.01 Stundenlohnarbeiten