Innenputz- und Spachtelarbeiten
L62, Augsburg
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
HINWEIS Hinweise Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich aus den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Etwaige Sondervorschläge oder Nebenangebote müssen getrennt vom Hauptangebot eingereicht werden. Sie sind technisch und wirtschaftlich zu begründen und können nur berücksichtigt werden, wenn das Hauptangebot gleichzeitig eingereicht wird. Bitte beachten: Die Arbeiten finden abschnittsweise (Kita und Wohnungen) statt, mehrmaliges Anfahren zur Baustelle ist in die Positionen mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Ausführungszeitraum: Start Kita 01/26 - Fertigstellung Wohnungen 04/26 Im Zuge der Angebotsabgabe ist zwingend auf Schlüssigkeit des Angebotes zu achten. Hinweise hierzu können bei Angebotsabgabe mitgeteilt werden.
HINWEIS
Hinweis zur Baustelleneinrichtung Hinweis zur Baustelleneinrichtung: bauseits werden vor Baubeginn der Arbeiten folgende Teile der Baustelleneinrichtung aufgebaut: Baustrom und Bauwasser Baubeleuchtung Bauzäune Containeranlage, wie dargestellt, Anzahl und Möblierung der Tagesunterkunftscontainer in Absprache (Container für Abfallentsorgung dürfen nicht benutzt werden) Räumen Außenanlagen und Fällen genehmigter Bäume (bereits erfolgt) Fassadengerüst Lasten-/Personenaufzug an Ostfassade, Tragkraft 1.500 kg Für Einrichtungen des AN ist der Platzbedarf anzugeben und mit der Bauleitung FE-Bau abzustimmen. Die bauseitigen Abfallcontainer stehen nicht zur Verfügung. Für die ordnungsgemäßen Entsorgungs- und Aufräumarbeiten ist der AN zuständig und hat jeglichen Abfall o.ä. selbstständig getrennt zu entsorgen. Dies ist in alle Positionen mit einzukalkulieren. Pläne: BE-Plan_AUßEN_240730_M1-200 BE-Plan_INNEN_221219_Strom-Wasser_M1-200
Hinweis zur Baustelleneinrichtung
Umlagen Umlagen Für die Nutzung der bauseits gestellten Baustelleneinrichung und des Verbrauchs von Strom und Wasser werden pauschal 0,6 % der Nettrorechnungssumme erhoben. der AG hat eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Im Versicherungsfall beträgt der Selbstbehalt 1.000 €uro. Der AN wird an den Kosten der Versicherung mit 0,25% der Nettorechnungssumme beteiligt. Die Einbehalte werden bei jeder Rechnung in Abzug gebracht.
Umlagen
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN Maßgebend für die nachstehend ausgeschriebenen Leistungen und vertragsgemäße Ausführung ist -soweit nicht anderweitig bestimmt- die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil C Allgemeine Technische Vorschriften (ATV) neueste Ausgabe, insbesonders DIN 18 350 Putz- und Stuckarbeiten DIN 4121 Hängende Drahtputzdecken, Putzdecken mit Metallputzträgern, Rabitzdecken, Anforderungen für die Ausführung sowie die einschlägigen RAL-Bestimmungen, alle einschlägigen DIN-Normen neuester Fassung sowie die Güte- und Verarbeitungsrichtlinien bzw. Gütebestimmungen für die sonstigen zur Verwendung gelangenden Materialien. Außerdem sind die anerkannten Regeln der Baukunst, der Technik sowie die Forderungen der Baupolizei, Gewerbeaufsichtsamtes und dergl. zu beachten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Ausführung der Arbeiten die Maße der Rohbauarbeiten mit den Maßen der Ausführungszeichnungen zu vergleichen und hat sich mit der Bauleitung über die zu verputzenden Flächen (Art und Umfang) rechtzeitig ins Benehmen zu setzten. Anfallende Leistungen durch Außerachtlassung dieser Maßnahmen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Vorhandene Meterrisse sind zu überprüfen, nach Rücksprache mit der Bauleitung zu übernehmen, in sämt- lichen Räumen und auf allen Wänden anzubringen sowie bei Unkenntlichkeit zu erneuern. Pro Etage und Treppenhaus ist ein Meterriss vorhanden. Der Auftrag ist abschnittsweise nach den Anweisungen des Auftraggebers durchzuführen. Der Auftragnehmer hat sich rechtzeitig, d.h. nach Auftragsvergabe, mit dem zuständigen Bauleiter wegen der Ausführungstermine für die einzelnen Bauabschnitte in Verbindung zu setzen und die Durchführung der Arbeiten abzusprechen. Die Angebotspreise gelten für sämtliche Gebäude, Abschnitte und Geschosse. Im Einzelpreis enthalten sind sämtliche Nebenleistungen und Nebenmaterialien und die Gestellung der jeweils erforderlichen Geräte und Gerüste (außer Fassadengerüst). Für den vorschriftsgemäßen Zustand der Gerüste ist der Auftragnehmer während der ganzen Bauzeit verantwortlich. Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über die Art und Beschaffenheit des Untergrundes zu informieren. Bestehen Bedenken für die vorgesehene Art der Ausführung wegen Untergrundmängel, so ist die Bauleitung vor Ausführung der Arbeiten schriftlich darauf hinzuweisen. Alle Leistungen sind einschl. Lieferung der benötigten Stoffe und Fertigteile zu berechnen, sofern im nach- folgenden Beschrieb nicht anders aufgeführt. Die Angebotspreise gelten für fix und fertige, dem gedachten Verwendungszweck entsprechende sach- und fachgerechte Arbeiten einschl. aller zur Vertragserfüllung erfor- derlichen Nebenleistungen. Das Verschließen und Verputzen von Schlitzen, Aussparungen und Durchbrüchen aller Art, überspannen von Rohrleitungen und ähnlichen, Aufbringen der erforderlichen Rissbrücken, Ausführung von Fugen, Anschlüssen und dergl. sowie Ein-, An- und Beiputzarbeiten aller Art werden, ebenso wie der Putzunterhalt bis zur Abnahme, ungeachtet der Ursachen der Beschädigung, nicht gesondert vergütet, d.h. diese Leistungen sind in den Einheitspreisen der entsprechenden Positionen enthalten Das Liefern und Versetzen von Gerüsthülsen, System Koro oder gleichwertiges Fabrikat sowie das Anbringen der Verschlußkappen ist mit den Einheits- preisen für den Fassadenputz abgegolten. Aussparungen im Aussenmauerwerk sind wasserdicht zu schliessen. Sämtliche empfindliche Bauteile (Fenster, Türen, Geländer, Beschläge etc.) sind vor Ausführung der Putzar- beiten wirksam durch Ummantelung o.ä. vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Bauteile, die unter Umständen ohne Ummantelung eingeputzt werden müssen, müssen so geschützt werden, daß sie von anderen Handwerkern (vor allem Maler) ohne Zwischenbehandlung weiter behandelt werden können. Alle Sichtbetonteile sind bei den Putzarbeiten vor Verschmutzung zu schützen. Notwendig werdende Reini- gungen gehen zu Lasten des Unternehmers. Natursteinsockel sind mit Ölpapier oder Folie unter Verwendung von Klebestreifen abzudecken und vor Verschmutzung beim Putzen zu schützen. Die Beseitigung von Schutt und Materialresten, Schutzabdeckungen und Abkleben sowie von seinen Arbeiten herrührenden Verunreinigungen, einschl. geeignete Sammlung und Abtransport derselben, ist Sache des Auftragnehmers. Bei Nichterbringung dieser Nebenleistungen werden diese vom Auftraggeber auf Kosten des Auftragnehmers ausgeführt. Die Benutzung vom Auftraggeber zu Verfügung gestellter Hilfsmittel und Arbeitsgeräte erfolgt zu Lasten und auf Gefahr des Auftragnehmers. Die Unterbringung von Mannschaften innerhalb des Gebäudes ist grundsätzlich nicht, die Materialeinlagerung nur bedingt gestattet. Die Lagermöglichkeiten für Geräte, Materialien und Werkzeuge sind mit der Bauleitung abzusprechen. Für abhanden gekommene Sachen können dem Auftraggeber gegenüber keine Ansprüche geltend gemacht werden. Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Materialien und Einbaugegenständen, die vom Auftraggeber bereit- gestellt werden, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist gehalten, entsprechende Vorsor- ge zu treffen. Der oder die auf der Baustelle befindlichen Kräne stehen gegen Kostenersatz nach Zeit -dieser Satz richtet sich nach der jeweiligen Krangröße und ist vorher mit dem zuständigen Bauleiter festzulegen- zur Verfügung. Die Arbeiten sind jedoch so abzustimmen, daß eine Behinderung der Rohbauarbeiten ausgeschlossen ist. Zapfstellen für Strom und Wasser sind auf der Baustelle vorhanden. Die Zuleitung oder Transport zur Verar- beitungsstelle ist Sache des Auftragnehmers. Die Kosten für den Verbrauch sind vom Auftragnehmer -nach vorheriger Absprache mit dem Unternehmer der Rohbauarbeiten- zu tragen. Zur Feststellung des genauen Verbrauchs sind vom Auftragnehmer Zwischenzähler anzubringen; wird dies versäumt, ist der Auftraggeber berechtigt, die von ihm ermittelten Kosten in Rechnung zu stellen, bzw. an der Schlußrechnung des Auf- tragnehmers in Abzug zu bringen. Sämtliche Innen- und Aussenputze sind vollkommen eben, lot-, flucht- und winkelrecht, Ecken, Leibungen und dergl. scharfkantig und rechtwinklig auszuführen. Fassaden, Treppenhäuser, Bäder, WC's und Leibungen sind auszuschnüren, so daß gleiche und rechtwinklige Raum- und Gewändemaße gewährleistet sind. Alle Öffnun- gen sind mit Brettlehren zu putzen. Decken müssen in der Waage geputzt sein. Der Wandputz ist, soweit durch die Bauleitung nichts anderes festgelegt, bis OK Rohdecke herunterzuführen. Hinsichtlich der Maßtoleranzen gelten die erhöhten Anforderungen der DIN. Auf gleichmäßige Putzdicke ist größter Wert zu legen. Alle Putzflächen hinter Installationsteile sind ohne Mehrpreis vor den Installationsarbeiten nach Anweisung der Bauleitung auszuführen. Wandflächen hinter Heizkörpern sind im voraus zu isolieren und zu verputzen. Alle geputzten Flächen sind so auszuführen, daß kein Arbeitsstoß zu sehen ist. Freie Kanten sind mit Kantenschutzeisen zu versehen. Sind Konstruktionsteile aus Holz, Stahl oder durchlaufenden Fugen in Fertigbetonteilen zu verputzen, so müssen dieselben vorher mit Rabitz, Blechstreifen o. ä. verkleidet werden. Die Verkleidung muß mind. 10 cm auf das anschließende Mauerwerk übergreifen. An Stellen, wo der Putz an Holz oder Metalleinbauten stößt, ist auf die Eigenbewegung der Einbauteile Rücksicht zu nehmen. Putzträger aus Metall einschl. dem notwendigen Befestigungsmaterial müssen aus nichtrosten- dem (ver- zinktem) Material bestehen. Mit den Einheitspreisen abgegolten sind evtl. Unebenheiten von 0-20 mm, d.h. i.M. 10 mm sowie evtl. erfor- derliche Mehrputzstärken oberhalb gefliester Wandflächen und Bereich der Duschen. Der Wandputz hat fliesenbündig zu erfolgen, sofern die Fliesen nicht im Klebeverfahren aufgebracht werden. Bei den Einputzarbeiten ist besonders sorgfältig darauf zu achten, daß beim Anschluß an den vorhandenen Bau- bzw. Putzteil ein vollkommen ebener und glatter Übergang entsteht. Leitungsschlitze, Aussparungen und Durchbrüche in Wohnungstrenn- und Treppenhauswänden dürfen keinen- falls nur überrabitzt werden, sondern sind in jedem Falle vorher, nach Rücksprache mit der Bauleitung, bauseits auszumauern oder auszubetonieren. Bei Ermittlung des Aufmaßes werden geflieste Flächen, sofern die Fliesen nicht im Klebeverfahren aufge- bracht werden, in jeder Größe abgezogen. Nischen und Wandflächen hinter Heizkörpern werden nur einmal aufgemessen und vergütet. Bei Aufmaß und Abrechnung des Fassadenputzes wird nur die tatsächlich geputzte Fläche anerkannt. Putz auf Säulen und Unterzügen ist in den jeweiligen Putzpositionen von Wänden und Decken enthalten. Putzmuster sind kostenlos aufzubringen und zu entfernen. Später verdeckt liegende Leistungen werden nur abgenommen, solange diese noch offen liegen. Die Baulei- tung ist deshalb rechtzeitig zur Teilabnahme aufzufordern. Arbeiten, die von der Bauleitung beanstandet werden, sind ohne besondere Vergütung zu erset- zen. Nachträglich oder neu auszuführende Leistungen bzw. Ergänzungen, gleich welcher Art und Ausmaßes, sind zu denselben Bedingungen und Einheitspreisen des Leistungsverzeichnisses auszuführen und zu verrechnen. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Leistungen oder Positionen ganz oder teilweise selbst auszuführen oder anderweitig ausführen zu lassen. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer in diesem Falle rechtzeitig vor Ausführung bzw. Anfall der betreffenden Leistung oder Teilleistung verständigen. Finanzielle Ansprüche irgend einer Art können vom Auftragnehmer in diesem Zusammenhang nicht geltend gemacht werden.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Putzoberflächen im Innenbereich Putzoberflächen im Innenbereich 1. Abgezogene Putze Q1 1.1 Einfache Putze, Qualitätsstufe 1 (Q 1) Für Oberflächen, an die keine optischen (dekorativen) Anforderungen gestellt werden ist eine geschhossene Oberfläche ausreichend Bei einlagigen Putzen sind vereinzelte Schwundrisse oder geringer Fugeneinfall bei inhomogenen Putzgrund nicht ganz auszuschliessen Q2 1.2 Abgezogene Putze, Qualitätsstufe 2 (Q 2 - abgezogen) (Standard) Für Oberflächen von Putzen/Unterputzen an denen keine optischen Anforderungen aber Standardanforderun- gen an die Ebenheit gefordert werden ist ein abgezogener Putz ausreichend. Diese Oberfläche ist geeignet für - Dekorative Oberputze 2,0 mm - Wandbeläge aus Keramik, Natur- und Kunststein etc. Abgezogene Putze sind einlagig oder auch mehrlagig auf ggf. vorhandenen Untergrund aufzutragen. Eine ebene Putzoberfläche wird nach dem Putzauftrag durch Abziehen und Ausrichten des Putzes erreicht. Als Untergrund für Fliesen-, Natursteinbläge o.ä. darf die Oberfläche nicht verdichtet, z.B. verfilzt oder geglättet werden Q3 1.3 Eben abgezogene Putze, Qualitätsstufe 3 (Q 2 - abgezogen) Für Oberflächen von Putzen/Unterputzen an denen keine optischen Anforderungen aber erhöhte Anforderun- gen an die Ebenheit gefordert werden ist ein eben abgezogener Putz notwendig. Diese Oberfläche ist geeignet für - Dekorative Oberputze 2,0 mm - Wandbeläge aus Feinkeramik, Grossformatige Fliesen, Glas-, Natur- und Kunststein etc. Zur Erzielung erhöhter Anforderungen an die Ebenheit sind Unterputzprofile oder Putzleisten einzusetzen. Als Untergrund für Fliesen-, Natursteinbläge o.ä. darf die Oberfläche nicht verdichtet, z.B. verfilzt oder geglättet werden 2. Geglättete Putze Q2 2.1 Geglättetet Putze, Qualitätsstufe 2 (Q 2 - geglättet) (Standard) Diese Oberfläche entspricht der Standardqualität und genügt den üblichen Anforderungen an Wand- und Deckenflächen Diese Oberfläche ist geeignet für - Dekorative Oberputze 1,0 mm - mittel- und grobstrukturierte Wandbekleidungen, z.B. Rauhfasertapeten (Körnung RM oder RG nach DIN 6742) - matte, gefüllte Anstriche/Beschichtungen (z.B. Dispersionsanstrich), die mit grober Lammfell- oder Struktur- rolle aufgetragen werden Wird diese Oberfläche gewählt, sind vereinzelte Abzeichnungen wie z.B. Traufelstriche nicht auszuschliessen. Schattenfreiheit bei Streiflicht kann mit dieser Ausführung nicht erreicht werden. Geglättete Putze können 1- oder 2-lagig auf ggf. vorbehandelten Putzgrund ausgeführt werden 2.1.1 Einlagige Ausführung Ein standardgemäss geglätteter Gipsputz wird wie folgt ausgeführt: Nach dem Putzauftrag erfolgt das Abziehen und das Ausrichten des Putzes, zusätzlich erfolgt das Filzen des Putzes, die so aufgeschlämmten Flächen werden anschliessend geglättet. 2.1.2 Zweilagige Ausführung Auf einen planebenen, rau abgezogenen, abgebundenen Unterputz aus Gips-, Gipskalk-, Kalkgips-, Kalk- oder Kalkzementputz kann ggf. nach Vorbehandlung zum Glätten eine geeignete Putzglätte aufgetragen werden. Q3 2.2 Geglättete Putze, Qualitätsstufe 3 (Q 3 - geglättet) Die Qualitätsstufe 3 entspricht erhöhten Anforderungen an die Putzoberfläche und ist durch zusätzliche, über die Standardqualität Q2 hinausgehende Massnahmen zu erreichen. Diese Oberfläche ist geeignet für - Dekorative Oberputze 1,0 mm - fein strukturierte Wandbekleidungen - matte, fein strukturierte Anstriche/Beschichtungen Die Qualitätsstufe 3 beeinhaltet alle Ausführungen der Qualitätsstufe 2, zusätzlich wird in einem weiteren Arbeitsgang die Putzoberfläche entweder mit einem Glättgang oder mit einem Glättputzauftrag überarbeitet. Bearbeitungsspuren, wie z.B. Traufelstriche, werden weitgehend vermieden. Auch bei dieser Qualitätsstufe sind bei Streiflicht sichtbar werdende Abzeichnungen nicht auszuschliessen. Grad und Umfang solcher Ab- zeichnungen sind gegenüber dem Standard Q2-geglättet geringer Q4 2.3 Geglättete Putze, Qualitätsstufe 4 (Q 4 - geglättet) Diese Qualitätsstufe entspricht höchsten Anforderungen an die Putzoberfläche und ist durch zusätzliche, über den Massnahmen von Q3 hinausgehende, Massnahmen erreichbar. Der Putz muss erhöhten Anforderungen an die Ebenheit entsprechen. Zum Erreichen dieser Anforderung sind im allgemeinen Unterputzprofile oder Putzleisten einzusetzen, ggf. sind diese nach dem Auftrag des Unter- putzes zu entfernen und materialgleich zu ersetzen. Diese Oberfläche ist geeignet für glatte oder strukturierte Wandbekleidungen mit Glanz - Metall-, Vinyl- oder Seidentapete - Lasuren oder Anstriche/Beschichtungen bis zum mittleren Glanz - Spachtel- und Glättetechniken Die Qualitätsstufe 4 beeinhaltet alle Ausführungen der Qualitätsstufe 3 sowie ein vollflächiges Überarbeiten der Oberfläche mit einem geeigneten Spachtel- oder Glättputzmaterial. Eine Oberflächenbehandlung der Qualitätsstufe 4 , die sehr hohe Anforderungen erfüllt, minimiert die Möglich- keit von Abzeichnungen. Soweit Lichteinwirkungen (z.B. Streiflicht) das Erscheinungsbild der fertigen Oberflä- che beeinflussen können, werden unerwünschte Effekte, z.B. wechselnde Schattierung der Oberfläche, weit- gehend vermieden. Sie lassen sich nicht völlig ausschliessen, da Lichteinflüsse in einem weiten Bereich variie- ren und nicht eindeutig erfasst und bewertet werden können. Grundsätzlich müssen die Beleuchtungsverhältnisse, wie sie bei der späteren Nutzung vorgesehen sind, be- kannt sein. Zweckmässigerweise sollen sie bereits zum Verputzen vorhanden sein. Darüber hinau sind die handwerklichen Grenzen der Ausführung vor Ort zu beachten. Putzflächen, die auch bei Einwirkung von Streiflicht absolut eben und schattenfrei erscheinen, sind handwerklich nicht ausführbar. In Einzelfällen kann es erforderlich sein, dass in Verbindung mit Beschichtungs- und Klebearbeiten witere Massnahmen (z.B. mehrmaliges Spachteln und Schleifen) zur Vorbereitung der Oberfläche für die Schluss- beschichtung notwendig sind, z.B. für - glänzende Beschichtungen - Lackierungen - Lacktapeten 3. Gefilzte Putze Q2 3.1 Gefilzte oder abgeriebene Putze, Qualitätsstufe 2 (Q 2 - geglättet oder Q 2 - abgerieben) (Standard) Diese Oberfläche entspricht der Standardqualität und genügt den üblichen Anforderungen an Wand- und Deckenflächen Diese Oberfläche ist geeignet für - matte, nicht strukturierte Anstriche/Beschichtungen Abgeriebene Oberflächen sind auch geeignet für - grobstrukturierte Wandbekleidungen, z.B. Raufasertapeten (Körnung RG nach DIN 6742) Einlagiger Filzputz (Gipskalk-, Kalkgips-, Kalkzement- oder Zementputz) wird wie folgt ausgeführt: Nach dem Putzaftrag, dem Abziehen sowie der Ausrichten des Putzes erfolgt das Filzen. Einlagig abgeriebener Putz (Kalk- und Kalkzementputz) wird wie folgt ausgeführt: Nach dem Putzaftrag, dem Abziehen sowie der Ausrichten des Putzes erfolgt das Abreiben. Wird diese Oberfläche gewählt, sind vereinzelte Abzeichnungen wie z.B. strukturlose Stellen, Bearbeitungs- spuren, kleinere Unebenheiten, Kornanhäufungen etc. nicht auszuschliessen. Schattenfreiheit bei Streiflicht kann mit dieser Ausführung nicht erreicht werden. Leicht unterschiedliche Putzstrukturen sind trotz Grundie- rungen oder Aufbrennsperren nciht zu vermeiden. Bei einlagigen Putzen sind vereinzelte Schwindrisse oder geringer Fugeneinfall bei inhomogenen Putzgrund nicht ganz auszuschliessen. Q3 3.2 Gefilzte Putze, Qualitätsstufe 3 (Q 3 - gefilzt) Diese Oberfläche entspricht einer höheren Anforderungen als die Standardqualität Q2 gefilzt Diese Oberfläche ist geeignet für - matte, nicht strukturierte Anstriche/Beschichtungen Filzputz (Gipskalk-, Kalkgips-, KAlk-, Kalkzement- oder Zementputz) wird wie folgt ausgeführt: Nach dem Putzaftrag, dem Abziehen sowie der Ausrichten des Putzes. Bei gipshaltigen Putzen erfolgt die Oberflächenstrukturierung üblicherweise durch Vor- und Nachfilzen. Bei Kalk-, Kalkzement- und Zementptuzen wird im Allgemeinen eien zweite Putzlage auf den Unterputz auf- gezogen und gefilzt. In der Qualitätsstufe 3 muss die Filzstruktur im jeweiligen Strukturbild gleichmässig sien. Kornanhäufungen oder strukturlose Stellen sind nutr vereinzelt zulässig. Der Gesamteindruck der Filzoberfläche darf nicht gestört sein, Schattenbildung bei Streiflicht kann mit dieser Ausführung nicht völlig ausgeschlossen werden. Q4 3.3 Gefilzte Putze, Qualitätsstufe 4 (Q 4 - gefilzt) Diese Qualitätsstufe entspricht höchsten Anforderungen an die gefilzte Putzoberfläche und ist nur durch zu- sätzliche, über den Massnahmen von Q3 hinausgehende, Massnahmen erreichbar. Qualitätsstufe 4 wird nur durch Aufbringen einer zusätzlichen Lage aus Dekor-Filzputz, ggf. mit Anstrich/Be- schichtung, erreicht. Der Unterputz muss mind. die Qualitätsstufe 3 von eben abgezogenen Putzen und erhöh- ten Anforderungen an die Ebenheit entsprechen. Der Putz muss erhöhten Anforderungen an die Ebenheit entsprechen. Zum Erreichen dieser Anforderung sind im allgemeinen Unterputzprofile oder Putzleisten einzusetzen, ggf. sind diese nach dem Auftrag des Unter- putzes zu entfernen und materialgleich zu ersetzen. Wird Q4 gewählt, muss die Filzstruktur im jeweiligen Strukturbild absolut gleichmässig sein, Kornanhäufungen oder strukturlose Stellen sind nicht zulässig, der Gesamteindruck der Putzoberfläche muss homogen sein. Eine Oberflächenbehandlung der Qualitätsstufe 4 , die sehr hohe Anforderungen erfüllt, minimiert die Möglich- keit von Abzeichnungen. Soweit Lichteinwirkungen (z.B. Streiflicht) das Erscheinungsbild der fertigen Oberflä- che beeinflussen können, werden unerwünschte Effekte, z.B. wechselnde Schattierung der Oberfläche, weit- gehend vermieden. Sie lassen sich nicht völlig ausschliessen, da Lichteinflüsse in einem weiten Bereich variie- ren und nicht eindeutig erfasst und bewertet werden können. Grundsätzlich müssen die Beleuchtungsverhältnisse, wie sie bei der späteren Nutzung vorgesehen sind, be- kannt sein. Zweckmässigerweise sollen sie bereits zum Verputzen vorhanden sein. Darüber hinau sind die handwerklichen Grenzen der Ausführung vor Ort zu beachten. Putzflächen, die auch bei Einwirkung von Streiflicht absolut eben und schattenfrei erscheinen, sind handwerklich nicht ausführbar.
Putzoberflächen im Innenbereich
01 Vorbereitung
01
Vorbereitung
01.__.__.__.0010 Untergrund Wand prüfen und ggf. trocken reinigen Untergrund prüfen und ggf. trocken reinigen Untergrund: Bestandswände aus Stampfbeton tlw. mit Altputz Einbauort: gesamtes Gebäude, Untergründe Bestandswände mit Altputz+Anstrich, Bestandswände ohne Belag, neue Stahlbetonwände und Stützen (Lichthof und bei neu erstellten Durchbrüchen), neue Mauerwerks-, Betonwände im 7.OG (Aufstockung)
01.__.__.__.0010
Untergrund Wand prüfen und ggf. trocken reinigen
7.862,00
m2
01.__.__.__.0030 Abklopfen WAND auf Hohlstellen Bestandsreibeputz Abklopfen WAND auf Hohlstellen Bestandsreibeputz
01.__.__.__.0030
Abklopfen WAND auf Hohlstellen Bestandsreibeputz
1.875,00
m2
01.__.__.__.0040 Betokontakt auftragen als Untergrundvorbehandlung (Untergrund nicht saugend und dicht) Betokontakt auftragen als Untergrundvorbehandlung (Untergrund nicht saugend und dicht) Untergrund: Stahlbeton
01.__.__.__.0040
Betokontakt auftragen als Untergrundvorbehandlung (Untergrund nicht saugend und dicht)
1.394,00
m2
01.__.__.__.0050 Grundol auftragen als Untergrundvorbehandlung (Untergrund saugend, ggf. kreidend) Grundol auftragen als Untergrundvorbehandlung (Untergrund saugend, ggf. kreidend) Untergrund: Altputze, tlw. ausgebrochen durch Abbruch Wandbeläge
01.__.__.__.0050
Grundol auftragen als Untergrundvorbehandlung (Untergrund saugend, ggf. kreidend)
5.050,00
m2
02 Kalkzementputz UG
02
Kalkzementputz UG
02.__.__.__.0060 Abschlagen Hohlstellen und Aufbringen Kalk-Zement-Reibeputz in Teilbereichen (Annahme 10% der Gesamtfläche) Abschlagen Hohlstellen und Aufbringen Kalk-Zement-Reibeputz in Teilbereichen (Annahme 10% der Gesamtfläche)
02.__.__.__.0060
Abschlagen Hohlstellen und Aufbringen Kalk-Zement-Reibeputz in Teilbereichen (Annahme 10% der Gesamtfläche)
330,00
m2
02.__.__.__.0070 Zahnspachtelung mit Haftmörtel auf Betonuntergrund Zahnspachtelung mit Haftmörtel auf Betonuntergrund Fabrikat: Hasit 605 o.glw.
02.__.__.__.0070
Zahnspachtelung mit Haftmörtel auf Betonuntergrund
114,00
m2
02.__.__.__.0080 Kalkzementputz, Dicke 1,5 cm, Oberfläche Q2 gefilzt Kalkzementputz, Dicke 1,5 cm, Oberfläche Q2 gefilzt Fabrikat: Hasit 350 o.glw
02.__.__.__.0080
Kalkzementputz, Dicke 1,5 cm, Oberfläche Q2 gefilzt
114,00
m2
02.__.__.__.0090 Leibungen mit Kalkzementputz verputzen Leibungen mit Kalkzementputz verputzen
02.__.__.__.0090
Leibungen mit Kalkzementputz verputzen
6,52
m2
03 Betonspachtel UG
03
Betonspachtel UG
03.__.__.__.0100 Betonspachtel als Ausgleich Bestandswandflächen, Dicke i.M. 5 mm, Q2 vollflächer Betonspachtel als Ausgleich Bestandswandflächen, Dicke i.M. 5 mm, Q2 Untergrund: Stampfbeton tlw. verputzt, neue Stahlbetonbauteile Oberfläche: Q2 Fabrikat: PCI Nanocret FC o. glw.
03.__.__.__.0100
Betonspachtel als Ausgleich Bestandswandflächen, Dicke i.M. 5 mm, Q2
210,00
m2
03.__.__.__.0110 Betonspachtel WAND auf unverputzen Bestandswandflächen, Dicke i.M. 5 mm, Q2 vollflächer Betonspachtel als Ausgleich Bestandswandflächen, Dicke i.M. 5 mm, Q2 Untergrund: Stampfbeton tlw. verputzt, neue Stahlbetonbauteile Oberfläche: Q2 Fabrikat: PCI Nanocret FC o. glw. Einbauort: UG, TRH1, U-21, Bereich Aufzug, Flurzugänge UG, Flur, U-22, Teilflächen
03.__.__.__.0110
Betonspachtel WAND auf unverputzen Bestandswandflächen, Dicke i.M. 5 mm, Q2
33,00
m2
04 Gipsputz
04
Gipsputz
04.__.__.__.0120 Gipsputz, geglättet, Q3, Dicke i.M. 20 mm, mit erhöhter Oberflächenhärte 1-lagiger Gipsputz mit erhöhter Oberflächenhärte (Kindergarten) auf Massivwände Bestandsmauerwerk, tlw. verputztoder Betonwänden, lot- und fluchtrecht, möglichst glatt hergestellt. Pfeiler, Stützen etc. werden mit dieser Position abgerechnet und werden nicht gesondert vergütet. Fabrikat: Knauf MP 75 Diamant o. glw. angebot. Fabrikat: .................................................... Putzdicke: i.M. 20 mm Geschosshöhe bis geplante Abhangdecke bis 3,20 m Qualitätsstufe: Q3 geglättet
04.__.__.__.0120
Gipsputz, geglättet, Q3, Dicke i.M. 20 mm, mit erhöhter Oberflächenhärte
1.380,00
m2
04.__.__.__.0130 Gipsputz, geglättet, Q3, Dicke i.M. 20 mm, Bestandswände 1-lagiger Gipsputz auf Massivwände Bestandsmauerwerk, tlw. verputztoder Betonwänden, lot- und fluchtrecht, möglichst glatt hergestellt. Pfeiler, Stützen etc. werden mit dieser Position abgerechnet und werden nicht gesondert vergütet. Fabrikat: Knauf MP 75 L o. glw. angebot. Fabrikat: .................................................... Putzdicke: i.M. 20 mm Geschosshöhe bis geplante Abhangdecke bis 3,20 m Qualitätsstufe: Q3, geglättet
04.__.__.__.0130
Gipsputz, geglättet, Q3, Dicke i.M. 20 mm, Bestandswände
1.950,00
m2
04.__.__.__.0140 Gipsputz, geglättet, Q3, Dicke i.M. 20 mm, neue MW-Wände 7.OG Gipsputz, geglättet, Q3, Dicke i.M. 20 mm,, auf neuen MW-Wänden 7.OG
04.__.__.__.0140
Gipsputz, geglättet, Q3, Dicke i.M. 20 mm, neue MW-Wände 7.OG
430,00
m2
04.__.__.__.0150 Zulage zu Pos. 130 für erhöhte Anforderungen für Fliesen, Q2 abgezogen Wandputz nach DIN 18202 erhöhte Anforderung als Gipsputz, MG P IVb mit mind. 2,0 N/mm², auf Massivwände, lot- und flucht- recht hergestellt als abgezogener Putz (keinesfalls filzen oder glätten!), einschl. Schnellputzprofile aus Edelstahl mit Ansetz- mörtel lot-, flucht- und winkelrecht versetzt, Fabrikat Schwenk MGP oder gleichwertig, incl. Eckschutzleisten aus Edelstahl. Einbauort: WC/Bad/Wickeln, E-20, Höhe Fliesen 1,50 m über FFB Küche, E-18, bis 3,10 m (Abhangdecke) Spülküche, E-17, bis 3,10 m (Abhangdecke)
04.__.__.__.0150
Zulage zu Pos. 130 für erhöhte Anforderungen für Fliesen, Q2 abgezogen
465,00
m2
04.__.__.__.0160 Armierungsgewebe (Untergrund Holzwolleleichtbauplatten, einzulegen in oberer Hälfte Putzschicht Armierungsgewebe (Untergrund Holzwolleleichtbauplatten, einzulegen in oberer Hälfte Putzschicht) oder bei Wechsel Mauerwerk/Stahlbeton (z.B Ringbalken 7.OG)
04.__.__.__.0160
Armierungsgewebe (Untergrund Holzwolleleichtbauplatten, einzulegen in oberer Hälfte Putzschicht
1.030,00
m2
04.__.__.__.0170 Gipsputz in Leibungen Leibungen/Pfeiler an Gebäudeecken mit Gipsputz auf vorbeschriebenen bearbeiteten Untergrund versehen: Putzdicke: i.M. 20 mm Einbauort: Leibungen und Pfeiler innen, Leibungstiefe: ca. 30 cm
04.__.__.__.0170
Gipsputz in Leibungen
1.270,00
m
04.__.__.__.0180 Trennschnitte Gipsputz Trennschnitte Gipsputz
04.__.__.__.0180
Trennschnitte Gipsputz
100,00
m
04.__.__.__.0190 Gipsputz i. M. 15 mm dick auf Porenbetonmauerwerk Gipsputz i. M. 15 mm dick auf Porenbetonmauerwerk
04.__.__.__.0190
Gipsputz i. M. 15 mm dick auf Porenbetonmauerwerk
80,00
m2
05 Gipsspachtel
05
Gipsspachtel
05.__.__.__.0200 Lisene gespachtelt auf Bestandsreibeputz um Türöffnungen, Breite 10 cm Lisene gespachtelt auf Bestandsreibeputz um Türöffnungen, Breite 10 cm
05.__.__.__.0200
Lisene gespachtelt auf Bestandsreibeputz um Türöffnungen, Breite 10 cm
80,00
m
05.__.__.__.0210 Gipsspachtel als Ausgleich Bestandswandflächen, geglättet, Dicke i.M. 5 mm, Q3 vollflächer Gipsspachtel als Ausgleich Bestandswandflächen, Dicke i.M. 5 mm, Q3 Untergrund: Stampfbeton tlw. verputzt, neue Stahlbetonbauteile Oberfläche: Q3 Fabrikat: Knauf Multifinish M Pro o. glw.
05.__.__.__.0210
Gipsspachtel als Ausgleich Bestandswandflächen, geglättet, Dicke i.M. 5 mm, Q3
2.640,00
m2
05.__.__.__.0220 Gipsspachtel in Leibungen Leibungen/Pfeiler an Gebäudeecken mit Gipsspachtel auf vorbeschriebenen bearbeiteten Untergrund versehen: Putzdicke: i.M. 5 mm Einbauort: Leibungen und Pfeiler innen, Leibungstiefe: ca. 30 cm
05.__.__.__.0220
Gipsspachtel in Leibungen
365,00
m
05.__.__.__.0230 Gipsspachtel, i.M. 3 mm dick auf Porenbetonwandplatten geschoßhoch innen Gipsspachtel, i.M. 3 mm dick auf Porenbetonwandplatten geschoßhoch innen
05.__.__.__.0230
Gipsspachtel, i.M. 3 mm dick auf Porenbetonwandplatten geschoßhoch innen
310,00
m2
05.__.__.__.0240 Fugen verschließen Filigrandecke über 6.OG, einschl. Armierung Fugen verschließen Filigrandecke über 6.OG, einschl. Armierung
05.__.__.__.0240
Fugen verschließen Filigrandecke über 6.OG, einschl. Armierung
175,00
m
05.__.__.__.0250 Gipsspachtel auf Filigrandecke über 6.OG Gipsspachtel auf Filigrandecke über 6.OG
05.__.__.__.0250
Gipsspachtel auf Filigrandecke über 6.OG
430,00
m2
06 Profile und Abschlüsse
06
Profile und Abschlüsse
06.__.__.__.0260 Abschlussprofil 5mm am Übergang Spachtelung (Pos. 20 zu Bestandsputz Abschlussprofil 5mm am Übergang Spachtelung (Pos. 20 zu Bestandsputz, bestehend aus folgenden Leistungen: Nachbearbeiten Abschluss Bestandsputz, so dass das Profil vertikal gesetzt werden kann Setzen und Einspachteln Abschlussprofil
06.__.__.__.0260
Abschlussprofil 5mm am Übergang Spachtelung (Pos. 20 zu Bestandsputz
12,00
m
06.__.__.__.0270 Wandecke Innenputz Wandecke (auch bei Leibungen) Innenputz mit Eckschutzschienen
06.__.__.__.0270
Wandecke Innenputz
1.770,55
m
06.__.__.__.0280 Wandecke Innenputz/Spachtelung Wandecke (auch bei Leibungen) Innenputz mit Eckschutzschienen
06.__.__.__.0280
Wandecke Innenputz/Spachtelung
520,00
m
06.__.__.__.0290 Putzabschlußprofil am Übergang Putz/Spachtelung Putzabschlußprofil am Übergang Putz/Spachtelung
06.__.__.__.0290
Putzabschlußprofil am Übergang Putz/Spachtelung
130,00
m
06.__.__.__.0300 Putzabschlußprofil am Übergang zu geputzten Flächen Putzabschlußprofil am Übergang zu geputzten Flächen
06.__.__.__.0300
Putzabschlußprofil am Übergang zu geputzten Flächen
200,00
m
06.__.__.__.0310 luftdichtes Schließen Fuge Porenbeton/Windowment, seitliche Leibung luftdichtes Schließen Fuge Porenbeton/Windowment durch folgende Maßnahmen: Einbau Dichtband Iso Bloco Air 20/5-17 mm o.glw in Fuge zwischen Windowment und Porenbetonwandplatten ggf. Auffüllen Fuge zwischen Dichtband und Vorderkante Spachtelung mit Spachtelmasse Am Windowment bauseits befestigter Gewebeputzwinkel mit Abzugskante für Spachtelstärke 3 mm oder Putzstärke 15 mm einbinden in Spachtelung oder Putz (Pos. 3.230+ 4.190)
06.__.__.__.0310
luftdichtes Schließen Fuge Porenbeton/Windowment, seitliche Leibung
680,00
m
06.__.__.__.0320 Putzabschlußprofil am Übergang zu gespachtelten Flächen Putzabschlußprofil am Übergang zu gespachtelten Flächen
06.__.__.__.0320
Putzabschlußprofil am Übergang zu gespachtelten Flächen
293,00
m

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