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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
HINWEIS Hinweise
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich aus den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Etwaige Sondervorschläge oder Nebenangebote müssen getrennt vom Hauptangebot eingereicht werden. Sie sind technisch und wirtschaftlich zu begründen und können nur berücksichtigt werden, wenn das Hauptangebot gleichzeitig eingereicht wird.
Bitte beachten:
Die Arbeiten finden abschnittsweise (Kita und Wohnungen) statt, mehrmaliges Anfahren zur Baustelle ist in die Positionen mit einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Ausführungszeitraum: Titel 15 ab 01/26
Wohnungen Titel 12+27: 08/26-09/26
Kita Titel 13+23: 03/26 - 05/26
TRH+Flure Wohnen Titel 14 09/26
Im Zuge der Angebotsabgabe ist zwingend auf Schlüssigkeit des Angebotes zu achten. Hinweise hierzu können bei Angebotsabgabe mitgeteilt werden.
HINWEIS
Hinweis zur Baustelleneinrichtung Hinweis zur Baustelleneinrichtung:
bauseits werden vor Baubeginn der Arbeiten folgende Teile der Baustelleneinrichtung aufgebaut:
Baustrom und Bauwasser
Baubeleuchtung
Bauzäune
Containeranlage, wie dargestellt, Anzahl und Möblierung der Tagesunterkunftscontainer in Absprache (Container für Abfallentsorgung dürfen nicht benutzt werden)
Fassadengerüst
Für Einrichtungen des AN ist der Platzbedarf anzugeben und mit der Bauleitung FE-Bau abzustimmen.
Die bauseitigen Abfallcontainer stehen nicht zur Verfügung. Für die ordnungsgemäßen Entsorgungs- und Aufräumarbeiten ist der AN zuständig und hat jeglichen Abfall o.ä. selbstständig getrennt zu entsorgen. Dies ist in alle Positionen mit einzukalkulieren.
Pläne: BE-Plan_AUßEN_240730_M1-200
BE-Plan_INNEN_221219_Strom-Wasser_M1-200
Hinweis zur Baustelleneinrichtung
Umlagen Umlagen
Für die Nutzung der bauseits gestellten Baustelleneinrichung und des Verbrauchs von Strom und Wasser werden pauschal 0,6 % der Nettrorechnungssumme erhoben.
der AG hat eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Im Versicherungsfall beträgt der Selbstbehalt 1.000 €uro. Der AN wird an den Kosten der Versicherung mit 0,25% der Nettorechnungssumme beteiligt.
Die Einbehalte werden bei jeder Rechnung in Abzug gebracht.
Umlagen
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Maßgebend für die nachstehend ausgeschriebenen Leistungen und deren vertragsgemäße Ausführung ist, so- weit nicht anderweitig bestimmt, die Verdingungnsordnung für Bauleistungen (VOB) neueste Ausgabe 2021 Teil C, Allgemeine Technische Bestimmungen (ATV) und Ergänzung.
Als wichtigste werden hier hervorgehoben
DIN 18 352 Fliesen und Plattenarbeiten, einschl. aller darin genannten und infrage kommenden DIN-Nor- men
insbesonders
DIN 18 155 keramische Wand- und Bodenfliesen, DIN 18 156 für keramische Bekleidungen im Dünnbett- verfahren und DIN 18 157 Ausführung
DIN 18 534-1 Abdichtungen
DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, einschl. aller zur Zeit gültigen Änderungen und Ergänzungen
In den Einheitspreisen sind enthalten:
Die Lieferung des gesamten Materials, einschl. aller Kanten- und Eckplatten und die Ausführung aller Arbeiten, einschl. aller Nebenleistungen, Anschlüsse bzw. das Herstellen von Löchern von Installationsteilen wie Rohre, Installationskörper, Bodeneinläufe, Roste, Steckdosen, Schalter und dergl. (siehe Positionen), alle sauberen Anschlüsse an Türen, Fenstern, Pfeilern usw., die erforderlichen Gerüste sowie alle erforderlichen Absperr- und Sicherungsmaß- nahmen sind Sache des Unternehmers.
Bei den Fliesen sind nur wenige Parameter (ggf. Format und Farbe) vorgegeben - dazu dürfen beim Material und Verlegen günstige Fliesen angeboten werden. Sollte es noch interesannte Alternativen (bei Format und Farbe) geben, können diese gerne in einem Sondervorschlag angeboten werden.
Als selbstverständlich wird vorausgesetzt, daß sich die Anbieter vor der Preisermittlung mit allen Vertragsbe- dingungen, Plänen, Zeichnungen sowie mit den bauörtlichen Verhältnissen genauestens vertraut gemacht haben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Ausführung der Arbeiten die Maße der Rohbauarbeiten mit den Maßen der Ausführungszeichnungen zu vergleichen bzw. hat sich bei Fehler derselben mit der Bauführung über die zu verlegenden Flächen (Art und Umfang) ins Benehmen zu setzen. Etwa vorhandene Mängel der Vorarbeiten, soweit diese die Güte der anschliessenden Arbeiten beeinträchtigen können, sind der örtlichen Bauführung vor Beginn der Arbeiten schriftlich anzuzeigen.
Eine nachträgliche Veränderung der Einheitspreise erfolgt nicht. Darüber hinaus sind folgende Bedingungen und Leistungen als Nebenleistungen zu erbringen und mit den Einheitspreisen der einzelnen Positionen abge- golten, soweit in den Einzelpositionen nicht anders erwähnt.
Schutz der Bauteile in ausreichendem Maße, einschl. Schutz der Leistungen anderer Unternehmer sowie der späteren Beseitigung der getroffenen Maßnahmen. Der ausführende Unternehmer ist bereit sich vor Beginn seiner Arbeiten mit der örtlichen Bauführung über die zu treffenden Maßnahmen abzusprechen.
Vor Beginn der Verlegearbeiten sind in den einzelnen Räumen die bauseits vorhandenen Höhenmaße zu prüfen und soweit erforderlich, Meterrisse anzubringen. Das Herstellen von erforderlichem Gefälle nach Plan bzw. nach Angabe der örtlichen Bauführung, soweit dieses in den entsprechenden Räumen angeordnet wird. Ferner das Anlegen und Vergießen von notwendigen Fugen (Baudehnungs-, Arbeits- und Schwindfugen), soweit erforderlich.
Falls in den zu verfliesenden Räumen eine Feuchtigkeitsisolierung zur Ausführung kommt, sind alle die Isolie- rung durchstoßenden bzw. unterbrechenden Rohre, Installationskörper, Bodeneinläufe und dergl. sorgfältig abzudichten.
Das Anarbeiten der Beläge an Installationsdurchführungen, aufgehende Bauteile, Bewegungsfugen u.ä. ist im Einheitspreis einzukalkulieren.
Ganz besondere Aufmerksamkeit ist auf die Abdichtung der Fugen und die entsprechenden Anschlüsse zu richten. Die von den Installationsfirmen (Heizung, Sanitär, Elektro, Klima) lose angebrachte Dosen und Instal- lationsteile sind vom Fliesenleger auf Fugenkreuz oder Fugenmitte Ein- zuarbeiten.
Der Fliesenleger ist verpflichtet, dies in Zusammenarbeit mit den Installationsfirmen und nach Rücksprache mit der örtlichen Bauleitung durchzuführen. Das Verfugen der Bodenbeläge hat so zu erfolgen, daß eine einwand- freie Verbindung des Fugenmörtels mit dem Verlegemörtel gewährleistet ist. Wird von der Bauführung der Zusatz eines Mörteldichtmittels vorgeschrieben, so sind die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellerwerkes genauestens einzuhalten.
Einzufließende Bauteile sind vor Beginn der Arbeiten zu übernehmen, evtl. zu beanstanden und nach Fertig- stellung der Arbeiten gegen schriftliche Bestätigung abnehmen zu lassen.
Stehsockel, Hohlkehlsockel und dergl. sind auf Anordnung vor den herzustellenden Böden bzw. mit den Wandbelägen stockwerksweise rechtwinklig zu versetzen. Nicht rechtwinklige Wände sind vor Beginn der Fliesenarbeiten der örtlichen Bauführung anzuzeigen. Einbautürchen sind vorher auf ihre Brauchbarkeit zu prüfen und ohne daß diese kanten, einzufliesen. Bei Fliesenbelägen auf Isolierung (z.B. Abdichtungen mit PVC, Papplagen) dürfen nicht, wie üblich, Mauerstifte eingeschlagen werden, da sonst die Isolierung beschä- digt wird.
Der Auftragnehmer hat vor der Verlegung den Untergrund verantwortlich zu prüfen und zu reinigen. Nach- trägliche Einwände, auch in schriftlicher Form, werden nicht anerkannt. Der Auftraggeber bzw. dessen Stellver- treter behält sich die Auswahl der zu verwendenden Wand- und Bodenbeläge sowie Sockelleisten und dergl., sowohl der Farbe, Sortierung, wie auch dem Format bzw. Plattengröße noch ausdrücklich vor, soweit dies im Leistungsbeschrieb nicht ausdrücklich festgelegt ist. Dies ist vor der entgültigen Bestellung zu klären.
Das gesamte Bindematerial ist vom Auftragnehmer zu liefern. Evtl. erforderliche Zusatzmittel bei Verfliesen von Gipswänden etc. sind mit dem Einheitspreis abgegolten. Alle Leistungen sind nach den Plänen und Angaben des Architekten bzw. der örtlichen Bauführung auszuführen.
Der Auftragnehmer ist gehalten, die Bestellung für die jeweiligen Materiallieferungen rechtzeitig zu tätigen, um eine termingerechte Ausführung der Arbeiten zu gewährleisten. Auf Verlangen des Bauherrn oder Architekten, sind Muster der angebotenen Materialien (Platte oder dergl.) vorzulegen. Die Verfugung der Wand- und Bodenbeläge hat nach Angabe und Festlegung des Architekten oder der Bauleitung vorschriftsmäßig zu erfolgen. Für Beläge (Fliesen, Platten und dergl.) kommt, soweit nicht anders bestimmt, nur 1. Sortierung zur Verwendung. Die Verfugung der Wand- und Bodenbeläge hat so zu erfolgen, daß eine einwandfreie Verbin- dung mit dem Verlege- bzw. Klebemörtel gewährleistet ist. Nach der Verfugung sind die Beläge von Mörtel und Kitt zu säubern.
Nach Fertigstellung der Fliesen- und Plattenarbeiten sind sämtliche Wand- und Bodenflächen durch geeignete Maßnahmen zu schützen, so z.B. sind Wandfliesen zum Schutz mit Kreide einzuschlämmen. Fertige Boden- beläge sind gegen Verunreinigungen durch Abdeckung mit Weichholzsägemehl zu schützen. Alle Beläge sind sauber gereinigt zu übergeben. Glasierte Platten sind mit Fefix-Zementschleierentferner oder gleichwertig zu reinigen.
Es dürfen keine Schallbrücken zwischen Leitungen, Badewannen usw. und Fliesen entstehen. Beim Einfliesen von Rohrdurchführungen, Badeablauf, Gully und dergl. im Fußboden und Wände dürfen die Metallteile (oder sonstige Materialien aus PVC o.ä.) nicht vom Fliesenmörtel umhüllt werden. Es muß immer ein freier Raum zwischen den Metallteilen (bzw. andere Materialien) und Fliesen verbleiben, der mit einem unverrottbaren, dauerelastischen, wasserbeständigen, schalldämmenden Kitt aus geeignetem Material (wie Sikorom o.ä., jedoch gleichwertig) auszufüllen ist. Ebenso ist das Abschneiden und das Beseitigen des Estrichrandstreifens im Preis enthalten, wobei das Abschneiden erst nach der Verlegung und Ausfugung der Bodenfliesen zu erfolgen hat, da sonst durch den Auftrag der Klebe- und Ausfugungsmaterialien evtl. Schallbrücken entstehen können. Falls durch arbeitstechnische Abläufe das Abschneiden der Stellstreifen vor der Verle- gung zu erfol- gen hat, ist darauf zu achten, daß der Stellstreifen auf Höhe der Fliesenoberkante abgeschnitten und die Fuge nach dem Verfugen komplett gereinigt wird.
Die Verarbeitung der Klebemörtel hat nach Werksvorschrift zu erfolgen. Vor dem Aufbringen der ersten Aus- gleichsschicht aus Klebemörtel sind die zu belegenden Oberflächen (Wände, Böden und dergl.) als auch die Fliesen oder Platten von Staub, Schmutz o. ä. gründlich zu reinigen. Später verdeckt liegende Leistungen werden nur abgenommen, solange diese noch offenliegen.
Der Unternehmer haftet voll für Beschädigungen oder Verschmutzungen (z.B. Badewannen und dergl.) durch seine Arbeiten.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
12 WOHNUNGEN Sanierung NFF, 1.OG - 7. OG
12
WOHNUNGEN Sanierung NFF, 1.OG - 7. OG
12.01 AUSBAU
12.01
AUSBAU
13 KINDERGARTEN NFF, UG und EG
13
KINDERGARTEN NFF, UG und EG
13.04 AUSBAU
13.04
AUSBAU
14 TREPPENHAUS UND FLURE NFF, UG - 7. OG
14
TREPPENHAUS UND FLURE NFF, UG - 7. OG
14.01 AUSBAU
14.01
AUSBAU
15 ERTÜCHTIGUNG KELLER (außerhalb KiGa) NFF
15
ERTÜCHTIGUNG KELLER (außerhalb KiGa) NFF
15.01 AUSBAU
15.01
AUSBAU
23 KINDERGARTEN FF
23
KINDERGARTEN FF
23.04 AUSBAU
23.04
AUSBAU
27 Wohnungen Sanierung Fußbodenheizung FF
27
Wohnungen Sanierung Fußbodenheizung FF
27.01 AUSBAU
27.01
AUSBAU
30 Stundenlohnarbeiten
30
Stundenlohnarbeiten
30.01 Stundenlohnarbeiten
30.01
Stundenlohnarbeiten