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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeines Die ausgeschriebenen AquaBalance-Oberputze und -fassadenfarben verfügen über eine dauerhaft hohe Resistenz gegenüber Algen- und Pilzbewuchs. Die ausgewählten Materialien sind besonders umweltschonend und enthalten keine auswaschbare Biozide. Sollen alternative Produkte angeboten werden, ist die erhöhte und dauerhafte Wirksamkeit gegen Algen und Pilze mittels Laborversuch oder einer anderen geeigneten Nachweismethode nachzuweisen. Produkte, aus denen Biozide ( auch verkapselte ) in Grund- oder Oberflächenwasser eingetragen werden können, werden nicht als gleichwertig anerkannt. Das ausgeschriebene WDV-System trägt das Umweltzeichen "Blauer Engel" (RAL-UZ 140). Sollen alternative Systeme angeboten werden, ist die Gleichwertigkeit der angebotenen Systeme nachzuweisen. Das weber.therm Dickputz System ist ein außenseitig anzubringendes Wärmedämm-Verbundsystem mit Dämmplatten aus Mineralfasern und mineralischen Edelputzen nach DIN EN 998-1. Es kann bis 100 m Gebäudehöhe eingesetzt werden. Es eignet sich speziell für die Fassadendämmung von Gebäuden, bei denen die Nichtbrennbarkeit gefordert ist (z.B. Krankenhäuser, Schulen usw.). Es ist in die Baustoffklasse A (nicht brennbar) gemäß DIN 4102 eingestuft. Das ausgeschriebene System verfügt über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). Die Zulassung gilt nur für das komplette System einschließlich aller Systemkomponenten. Es dürfen keine Systembestandteile eigenmächtig ausgetauscht oder ersetzt werden. Sollen alternative Systeme zum Einsatz kommen ist ein vollständiger Nachweis der Gleichwertigkeit in Bezug auf das Anwendungsgebiet und die stoffliche Zusammensetzung der verwendeten Systemkomponenten (Laboranalyse) zu erbringen. Zulassungsnummer: Z-33.44-63 (geklebtes System) MF-Lamelle Z-33.43-151 (geklebtes und gedübeltes System)
Allgemeines
Technische Bedingungen Dieser Leistungsbeschreibung liegen folgende Teile der VOB zu Grunde: - VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen - DIN 1961 - VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) für Bauleistungen - ATV DIN 18299 Es gelten folgende Normen, Vorschriften und Merkblätter: - DIN EN 998-1: Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau - Teil 1: Putzmörtel - DIN V 18550: Putz und Putzsysteme - Ausführung - DIN EN 13914-1: Planung, Zubereitung und Ausführung von Innen- und Außenputzen - Teil 1: Außenputz - DIN EN: 15824: Putze mit organischen Bindemitteln - DIN 55699: Verarbeitung von Wärmedämm-Verbundsystemen - DIN 1055-4: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 4: Windlasten - DIN 18195: Bauwerksabdichtungen - DIN 18201: Toleranzen im Hochbau - Teil 1: Vorgefertigte Teile aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton - DIN 18202: Toleranzen im Hochbau - Bauwerke - DIN 18350: VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: ATV - Putz- und Stuckarbeiten - DIN 18345: VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: ATV - Wärmedämm-Verbundsysteme - DIN 18352: VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: ATV - Fliesen- und Plattenarbeiten - DIN 18363: VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: ATV - Maler- und Lackiererarbeiten - DIN 18451: VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: ATV - Gerüstarbeiten - DIN 18540: Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen - DIN 4108 Beiblatt 2: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Wärmebrücken - DIN 4420: Arbeits- und Schutzgerüste - Merkblatt Egalisationsanstriche auf Edelputzen - Merkblatt BFS Nr. 25 Farbübereinstimmungen und Farbabweichung - Merkblatt BFS Nr. 26 Farbveränderungen im Außenbereich - Richtlinie Fassadensockelputz / Außenanlage - Richtlinie Metallanschlüsse an Putz und Wärmedämm-Verbundsysteme - Richtlinie Anschlüsse an Fenster und Rolläden bei Putz, Wärmedämm-Verbundsystem und Trockenbau - Technisches Merkblatt Verputzen von Fensteranschlussfolien - Jeweils gültige Landesbauordnung - Allgemein anerkannten Regeln der Technik - Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt, Berlin für Saint-Gobain Weber GmbH - Jeweils gültige technische Blätter sowie Detailblätter der Saint-Gobain Weber GmbH - Der Auftragnehmer bestätigt, sich vor Angebotsabgabe und Arbeitsbeginn ein Bild von der Lage, den örtlichen Gegebenheiten und der Art des Bauvorhabens an Ort und Stelle gemacht zu haben. - Der Auftragnehmer hat den Untergrund auf Tragfähigkeit und Eignung entsprechend DIN 18350 zu überprüfen. Bedenken gegen die angetroffenen Untergründe, insbesondere bei größeren Unebenheiten (größer als nach DIN 18202 zulässig), Ausblühungen, Spannungs- und Setzrissen sowie nichttragfähigen Flächen oder zu hoher Baufeuchtigkeit, sind dem Auftraggeber unverzüglich vor Beginn der Arbeiten schriftlich mitzuteilen. - Die in den Herstellervorschriften geforderten Haftabzugswerte des Untergrundes müssen für das Aufbringen des WDVS gewährleistet sein. - Die Ausführung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr des Auftragnehmers. Während der Verarbeitung und Trocknung darf die Temperatur der Luft, der zu verwendenden Materialien sowie des Putzgrundes nicht unter + 5C° absinken. - Der Auftragnehmer ist verpflichtet, während der Dauer seiner Arbeiten das Gerüst benutzungssicher im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften vorzuhalten. - Der Auftraggeber behält sich vor, das ausgeschrieben Gerüst evtl. gesondert zu vergeben. - Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der bei den Arbeiten angefallene Schutt (Mörtelreste, Papiersäcke Eimer und dgl.) im und um den Bau herum sauber aufzunehmen und entsprechend der geltenden Vorschriften abzufahren. Bei nicht einwandfreier Beseitigung des Schutts durch den Auftragnehmer behält sich die Bauleitung vor, eine Fremdfirma mit den Reinigungsarbeiten zu beauftragen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer mit den Kosten belastet. - Sämtliche Arbeiten verstehen sich einschl. Lieferung aller erforderlichen Materialien und der erforderlichen Nebenleistungen, sofern nicht im Leistungsverzeichnis anders vermerkt. - Ausführungszeitraum: von .................. bis ..................... Es können nur die Anbieter berücksichtigt werden, die in der Lage sind, die vorgeschriebene Ausführungszeit einzuhalten. Folgende bauliche Voraussetzungen müssen vor Durchführung der nachfolgend beschriebenen Arbeiten gegeben sein: - Die Oberfläche der Wand muss tragfähig, eben, trocken, fett- und staubfrei sein. Auf eine zusätzliche Verdübelung kann verzichtet werden, wenn der Untergrund mind. eine Abrissfestigkeit von 0,08 N/mm² aufweist tragfähiger Untergrund. Wird diese geforderte Abrissfestigkeit nicht erreicht, so gilt die Zulassung für nicht ausreichend tragfähigen Untergrund - das System muss geklebt und gedübelt werden. - Eine nachträgliche Durchfeuchtung muss ausgeschlossen sein. - Die Dacheindeckung und Montage der Dachrinne muss erfolgt sein. - Die Fenster, Außenfensterbänke, Außentüren, Rollladenkästen und Rollladenführungsschienen sowie Mauer- und Attikaabdeckungen müssen eingesetzt sein. - Die evtl. erforderliche Demontage und Wiedermontage von Regenfallrohren und sonstigen auf der Fassade befestigten Teilen ist im Einheitspreis mit einzurechnen, wenn nicht durch besondere Position in der Ausschreibung benannt. - Zur Vermeidung des Eindringens von Wasser in den Baukörper durch demontierte Regenfallrohre, sind diese mit provisorischen Verlängerungen zu versehen, damit das Regenwasser an geeigneter Stelle abfließen kann. - Muster bzw. Probeflächen sind unter örtlichen Bedingungen herzustellen. - Bei farbigen Edelputzen mit Ausnahme dickschichtiger Edelkratzputze muss grundsätzlich ein Egalisationsanstrich ausgeschrieben werden. - Im Bedarfsfall sind technische Informationen bei der Saint-Gobain Weber GmbH einzuholen. - Von der Saint-Gobain Weber GmbH durchgeführte Massenermittlungen sind unverbindlich und vor Bauausführung durch den Auftragnehmer zu prüfen.
Technische Bedingungen
Brandschutzmaßnahmen Brandschutzmaßnahmen Bei den Anforderungen an das Brandverhalten der Fassadenbekleidung ist immer die jeweils geltende Landesbauordnung (LBO) zu beachten. Diese können von Anforderungen in anderen LBO's abweichen. Vorhandene Brandschutzvorschriften sind einzuhalten. Das Brandverhalten richtet sich nach der Gebäudehöhe, der Gebäudenutzung und der Funktionstüchtigkeit von Gebäudeteilen. Darüber hinaus ist die für das BVH vorhandene "Fachtechnische Stellungnahme zum Brandschutz" bei der endgültigen Erstellung des LV WDVS zu berücksichtigen. Die durch die Mitarbeiter der Saint-Gobain Weber zur Verfügung gestellten LV erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, und sind immer als Muster LV zu bewerten und an die tatsächlichen Gegebenheiten / Anforderungen der Baumaßnahme anzupassen. Die beschriebenen Leistungen sind komplett und als zusammenhängendes, bauaufsichtlich zugelassenes Wärmedämm-Verbundsystem eines Herstellers auszuführen. Die jeweilige allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ist zu beachten und kann beim Systemhersteller angefordert werden. Die Zulassung gilt nur für das komplette System. Es dürfen keine Systembestandteile eigenmächtig ausgetauscht oder ersetzt werden. Bei der Verwendung systemfremder Bestandteile erlischt die Gewährleistung und die Zulassung.
Brandschutzmaßnahmen
01 Haustyp AXX WEG 1,11,14
01
Haustyp AXX WEG 1,11,14
01.01 Vorhaltungen
01.01
Vorhaltungen
01.02 Untergrundvorbereitung
01.02
Untergrundvorbereitung
01.03 Profile und Anschlüsse
01.03
Profile und Anschlüsse
01.04 Dämmplatten WLG 032
01.04
Dämmplatten WLG 032
01.05 Putz in Holzoktik
01.05
Putz in Holzoktik
01.06 Fensterbänke
01.06
Fensterbänke
01.07 Armierung
01.07
Armierung
01.08 AquaBalance Silikonharzputz
01.08
AquaBalance Silikonharzputz
01.09 Sockel- / Perimeterdämmung
01.09
Sockel- / Perimeterdämmung
01.10 Stundenlohnarbeiten
01.10
Stundenlohnarbeiten
02 Haustyp L1L/R WEG 2,6,12,21,22
02
Haustyp L1L/R WEG 2,6,12,21,22
02.01 Vorhaltungen
02.01
Vorhaltungen
02.02 Untergrundvorbereitung
02.02
Untergrundvorbereitung
02.03 Profile und Anschlüsse
02.03
Profile und Anschlüsse
02.04 Dämmplatten WLG 032
02.04
Dämmplatten WLG 032
02.05 Putz in Holzoktik
02.05
Putz in Holzoktik
02.06 Fensterbänke
02.06
Fensterbänke
02.07 Armierung
02.07
Armierung
02.08 AquaBalance Silikonharzputz
02.08
AquaBalance Silikonharzputz
02.09 Sockel- / Perimeterdämmung
02.09
Sockel- / Perimeterdämmung
02.10 Stundenlohnarbeiten
02.10
Stundenlohnarbeiten
03 Haustyp M2R/L-M1R WEG 3,5,4,16,13,20,19
03
Haustyp M2R/L-M1R WEG 3,5,4,16,13,20,19
03.01 Vorhaltungen
03.01
Vorhaltungen
03.02 Untergrundvorbereitung
03.02
Untergrundvorbereitung
03.03 Profile und Anschlüsse
03.03
Profile und Anschlüsse
03.04 Dämmplatten WLG 032
03.04
Dämmplatten WLG 032
03.05 Putz in Holzoktik
03.05
Putz in Holzoktik
03.06 Fensterbänke
03.06
Fensterbänke
03.07 Armierung
03.07
Armierung
03.08 AquaBalance Silikonharzputz
03.08
AquaBalance Silikonharzputz
03.09 Sockel- / Perimeterdämmung
03.09
Sockel- / Perimeterdämmung
03.10 Stundenlohnarbeiten
03.10
Stundenlohnarbeiten
05 Haustyp S1R WEG 7
05
Haustyp S1R WEG 7
05.01 Vorhaltungen
05.01
Vorhaltungen
05.02 Untergrundvorbereitung
05.02
Untergrundvorbereitung
05.03 Profile und Anschlüsse
05.03
Profile und Anschlüsse
05.04 Dämmplatten WLG 032
05.04
Dämmplatten WLG 032
05.05 Putz in Holzoktik
05.05
Putz in Holzoktik
05.06 Fensterbänke
05.06
Fensterbänke
05.07 Armierung
05.07
Armierung
05.08 AquaBalance Silikonharzputz
05.08
AquaBalance Silikonharzputz
05.09 Sockel- / Perimeterdämmung
05.09
Sockel- / Perimeterdämmung
05.10 Stundenlohnarbeiten
05.10
Stundenlohnarbeiten
06 Haustyp S2L/R WEG 8,9,17
06
Haustyp S2L/R WEG 8,9,17
06.01 Vorhaltungen
06.01
Vorhaltungen
06.02 Untergrundvorbereitung
06.02
Untergrundvorbereitung
06.03 Profile und Anschlüsse
06.03
Profile und Anschlüsse
06.04 Dämmplatten WLG 032
06.04
Dämmplatten WLG 032
06.05 Putz in Holzoktik
06.05
Putz in Holzoktik
06.06 Fensterbänke
06.06
Fensterbänke
06.07 Armierung
06.07
Armierung
06.08 AquaBalance Silikonharzputz
06.08
AquaBalance Silikonharzputz
06.09 Sockel- / Perimeterdämmung
06.09
Sockel- / Perimeterdämmung
06.10 Stundenlohnarbeiten
06.10
Stundenlohnarbeiten
08 Haustyp L2L WEG 10,15
08
Haustyp L2L WEG 10,15
08.01 Vorhaltungen
08.01
Vorhaltungen
08.02 Untergrundvorbereitung
08.02
Untergrundvorbereitung
08.03 Profile und Anschlüsse
08.03
Profile und Anschlüsse
08.04 Dämmplatten WLG 032
08.04
Dämmplatten WLG 032
08.05 Putz in Holzoktik
08.05
Putz in Holzoktik
08.06 Fensterbänke
08.06
Fensterbänke
08.07 Armierung
08.07
Armierung
08.08 AquaBalance Silikonharzputz
08.08
AquaBalance Silikonharzputz
08.09 Sockel- / Perimeterdämmung
08.09
Sockel- / Perimeterdämmung
08.10 Stundenlohnarbeiten
08.10
Stundenlohnarbeiten
10 Haustyp S3L WEG 18
10
Haustyp S3L WEG 18
Allgemeines Die ausgeschriebenen AquaBalance-Oberputze und -fassadenfarben verfügen über eine dauerhaft hohe Resistenz gegenüber Algen- und Pilzbewuchs. Die ausgewählten Materialien sind besonders umweltschonend und enthalten keine auswaschbare Biozide. Sollen alternative Produkte angeboten werden, ist die erhöhte und dauerhafte Wirksamkeit gegen Algen und Pilze mittels Laborversuch oder einer anderen geeigneten Nachweismethode nachzuweisen. Produkte, aus denen Biozide ( auch verkapselte ) in Grund- oder Oberflächenwasser eingetragen werden können, werden nicht als gleichwertig anerkannt. Das ausgeschriebene WDV-System trägt das Umweltzeichen "Blauer Engel" (RAL-UZ 140). Sollen alternative Systeme angeboten werden, ist die Gleichwertigkeit der angebotenen Systeme nachzuweisen. Das weber.therm Dickputz System ist ein außenseitig anzubringendes Wärmedämm-Verbundsystem mit Dämmplatten aus Mineralfasern und mineralischen Edelputzen nach DIN EN 998-1. Es kann bis 100 m Gebäudehöhe eingesetzt werden. Es eignet sich speziell für die Fassadendämmung von Gebäuden, bei denen die Nichtbrennbarkeit gefordert ist (z.B. Krankenhäuser, Schulen usw.). Es ist in die Baustoffklasse A (nicht brennbar) gemäß DIN 4102 eingestuft. Das ausgeschriebene System verfügt über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). Die Zulassung gilt nur für das komplette System einschließlich aller Systemkomponenten. Es dürfen keine Systembestandteile eigenmächtig ausgetauscht oder ersetzt werden. Sollen alternative Systeme zum Einsatz kommen ist ein vollständiger Nachweis der Gleichwertigkeit in Bezug auf das Anwendungsgebiet und die stoffliche Zusammensetzung der verwendeten Systemkomponenten (Laboranalyse) zu erbringen. Zulassungsnummer: Z-33.44-63 (geklebtes System) MF-Lamelle Z-33.43-151 (geklebtes und gedübeltes System)
Allgemeines
Technische Bedingungen Dieser Leistungsbeschreibung liegen folgende Teile der VOB zu Grunde: - VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen - DIN 1961 - VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) für Bauleistungen - ATV DIN 18299 Es gelten folgende Normen, Vorschriften und Merkblätter: - DIN EN 998-1: Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau - Teil 1: Putzmörtel - DIN V 18550: Putz und Putzsysteme - Ausführung - DIN EN 13914-1: Planung, Zubereitung und Ausführung von Innen- und Außenputzen - Teil 1: Außenputz - DIN EN: 15824: Putze mit organischen Bindemitteln - DIN 55699: Verarbeitung von Wärmedämm-Verbundsystemen - DIN 1055-4: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 4: Windlasten - DIN 18195: Bauwerksabdichtungen - DIN 18201: Toleranzen im Hochbau - Teil 1: Vorgefertigte Teile aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton - DIN 18202: Toleranzen im Hochbau - Bauwerke - DIN 18350: VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: ATV - Putz- und Stuckarbeiten - DIN 18345: VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: ATV - Wärmedämm-Verbundsysteme - DIN 18352: VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: ATV - Fliesen- und Plattenarbeiten - DIN 18363: VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: ATV - Maler- und Lackiererarbeiten - DIN 18451: VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: ATV - Gerüstarbeiten - DIN 18540: Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen - DIN 4108 Beiblatt 2: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Wärmebrücken - DIN 4420: Arbeits- und Schutzgerüste - Merkblatt Egalisationsanstriche auf Edelputzen - Merkblatt BFS Nr. 25 Farbübereinstimmungen und Farbabweichung - Merkblatt BFS Nr. 26 Farbveränderungen im Außenbereich - Richtlinie Fassadensockelputz / Außenanlage - Richtlinie Metallanschlüsse an Putz und Wärmedämm-Verbundsysteme - Richtlinie Anschlüsse an Fenster und Rolläden bei Putz, Wärmedämm-Verbundsystem und Trockenbau - Technisches Merkblatt Verputzen von Fensteranschlussfolien - Jeweils gültige Landesbauordnung - Allgemein anerkannten Regeln der Technik - Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt, Berlin für Saint-Gobain Weber GmbH - Jeweils gültige technische Blätter sowie Detailblätter der Saint-Gobain Weber GmbH - Der Auftragnehmer bestätigt, sich vor Angebotsabgabe und Arbeitsbeginn ein Bild von der Lage, den örtlichen Gegebenheiten und der Art des Bauvorhabens an Ort und Stelle gemacht zu haben. - Der Auftragnehmer hat den Untergrund auf Tragfähigkeit und Eignung entsprechend DIN 18350 zu überprüfen. Bedenken gegen die angetroffenen Untergründe, insbesondere bei größeren Unebenheiten (größer als nach DIN 18202 zulässig), Ausblühungen, Spannungs- und Setzrissen sowie nichttragfähigen Flächen oder zu hoher Baufeuchtigkeit, sind dem Auftraggeber unverzüglich vor Beginn der Arbeiten schriftlich mitzuteilen. - Die in den Herstellervorschriften geforderten Haftabzugswerte des Untergrundes müssen für das Aufbringen des WDVS gewährleistet sein. - Die Ausführung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr des Auftragnehmers. Während der Verarbeitung und Trocknung darf die Temperatur der Luft, der zu verwendenden Materialien sowie des Putzgrundes nicht unter + 5C° absinken. - Der Auftragnehmer ist verpflichtet, während der Dauer seiner Arbeiten das Gerüst benutzungssicher im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften vorzuhalten. - Der Auftraggeber behält sich vor, das ausgeschrieben Gerüst evtl. gesondert zu vergeben. - Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der bei den Arbeiten angefallene Schutt (Mörtelreste, Papiersäcke Eimer und dgl.) im und um den Bau herum sauber aufzunehmen und entsprechend der geltenden Vorschriften abzufahren. Bei nicht einwandfreier Beseitigung des Schutts durch den Auftragnehmer behält sich die Bauleitung vor, eine Fremdfirma mit den Reinigungsarbeiten zu beauftragen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer mit den Kosten belastet. - Sämtliche Arbeiten verstehen sich einschl. Lieferung aller erforderlichen Materialien und der erforderlichen Nebenleistungen, sofern nicht im Leistungsverzeichnis anders vermerkt. - Ausführungszeitraum: von .................. bis ..................... Es können nur die Anbieter berücksichtigt werden, die in der Lage sind, die vorgeschriebene Ausführungszeit einzuhalten. Folgende bauliche Voraussetzungen müssen vor Durchführung der nachfolgend beschriebenen Arbeiten gegeben sein: - Die Oberfläche der Wand muss tragfähig, eben, trocken, fett- und staubfrei sein. Auf eine zusätzliche Verdübelung kann verzichtet werden, wenn der Untergrund mind. eine Abrissfestigkeit von 0,08 N/mm² aufweist tragfähiger Untergrund. Wird diese geforderte Abrissfestigkeit nicht erreicht, so gilt die Zulassung für nicht ausreichend tragfähigen Untergrund - das System muss geklebt und gedübelt werden. - Eine nachträgliche Durchfeuchtung muss ausgeschlossen sein. - Die Dacheindeckung und Montage der Dachrinne muss erfolgt sein. - Die Fenster, Außenfensterbänke, Außentüren, Rollladenkästen und Rollladenführungsschienen sowie Mauer- und Attikaabdeckungen müssen eingesetzt sein. - Die evtl. erforderliche Demontage und Wiedermontage von Regenfallrohren und sonstigen auf der Fassade befestigten Teilen ist im Einheitspreis mit einzurechnen, wenn nicht durch besondere Position in der Ausschreibung benannt. - Zur Vermeidung des Eindringens von Wasser in den Baukörper durch demontierte Regenfallrohre, sind diese mit provisorischen Verlängerungen zu versehen, damit das Regenwasser an geeigneter Stelle abfließen kann. - Muster bzw. Probeflächen sind unter örtlichen Bedingungen herzustellen. - Bei farbigen Edelputzen mit Ausnahme dickschichtiger Edelkratzputze muss grundsätzlich ein Egalisationsanstrich ausgeschrieben werden. - Im Bedarfsfall sind technische Informationen bei der Saint-Gobain Weber GmbH einzuholen. - Von der Saint-Gobain Weber GmbH durchgeführte Massenermittlungen sind unverbindlich und vor Bauausführung durch den Auftragnehmer zu prüfen.
Technische Bedingungen
Brandschutzmaßnahmen Brandschutzmaßnahmen Bei den Anforderungen an das Brandverhalten der Fassadenbekleidung ist immer die jeweils geltende Landesbauordnung (LBO) zu beachten. Diese können von Anforderungen in anderen LBO's abweichen. Vorhandene Brandschutzvorschriften sind einzuhalten. Das Brandverhalten richtet sich nach der Gebäudehöhe, der Gebäudenutzung und der Funktionstüchtigkeit von Gebäudeteilen. Darüber hinaus ist die für das BVH vorhandene "Fachtechnische Stellungnahme zum Brandschutz" bei der endgültigen Erstellung des LV WDVS zu berücksichtigen. Die durch die Mitarbeiter der Saint-Gobain Weber zur Verfügung gestellten LV erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, und sind immer als Muster LV zu bewerten und an die tatsächlichen Gegebenheiten / Anforderungen der Baumaßnahme anzupassen. Die beschriebenen Leistungen sind komplett und als zusammenhängendes, bauaufsichtlich zugelassenes Wärmedämm-Verbundsystem eines Herstellers auszuführen. Die jeweilige allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ist zu beachten und kann beim Systemhersteller angefordert werden. Die Zulassung gilt nur für das komplette System. Es dürfen keine Systembestandteile eigenmächtig ausgetauscht oder ersetzt werden. Bei der Verwendung systemfremder Bestandteile erlischt die Gewährleistung und die Zulassung.
Brandschutzmaßnahmen
10.01 Vorhaltungen
10.01
Vorhaltungen
10.02 Untergrundvorbereitung
10.02
Untergrundvorbereitung
10.03 Profile und Anschlüsse
10.03
Profile und Anschlüsse
10.04 Dämmplatten WLG 032
10.04
Dämmplatten WLG 032
10.05 Putz in Holzoktik
10.05
Putz in Holzoktik
10.06 Fensterbänke
10.06
Fensterbänke
10.07 Armierung
10.07
Armierung
10.08 AquaBalance Silikonharzputz
10.08
AquaBalance Silikonharzputz
10.09 Sockel- / Perimeterdämmung
10.09
Sockel- / Perimeterdämmung
10.10 Stundenlohnarbeiten
10.10
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