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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1.0 Rechte und Pflichten des Auftragnehmers (AN) 1.0 Rechte und Pflichten des Auftragnehmers (AN)
1.1 Vom Ingenieurbüro zu übergebende technische Unterlagen:
Dem Auftragnehmer werden technische Unterlagen, d.h.:
- Entwurfszeichnungen
- Ausschreibungszeichnungen oder
- Ausführungszeichnungen einschl. Berechnungsgrundlagen in Art und Umfang übergeben, wie sie dem Auftrag vom Bauherrn an das Ingenieurbüro entsprechen.
Darüber hinaus erhält der AN folgende Unterlagen zur Bearbeitung seiner Montage- ,Werkstatt- und Detailzeichnungen:
1. Grundriss- und Schnittzeichnungen des Architektenbüros bzw. d es Generalunternehmers in pdf- / und oder dwg- Format.
2. Entwurfs-, Ausschreibungs- oder Ausführungszeichnungen des Ingenieurbüros wie vor erwähnt und in der Vergabeverhandlung festgelegt.
3. Berechnungsgrundlagen des Ingenieurbüros.
4. Lageplan, wenn erforderlich.
5. Vom Ingenieurbüro eingereichte Antragsunterlagen an Behörden, soweit sie im Rahmen der Entwurfsbearbeitung zusammen mit dem Bauantrag des Architekten eingereicht wurden, wie z. B. Entwässerungsantrag, Genehmigung der Schornsteinanlage usw.
1.2 Vom Auftragnehmer zu erstellende Unterlagen:
1. Der AN hat die Montage- , Werkstatt- und Detailzeichnungen auf der Grundlage der vom Ingenieurbüro übergebenen technischen Unterlagen fristgerecht gemäß Terminplan oder Vereinbarung bei der Vergabeverhandlung bzw. bei den Baubesprechungen so rechtzeitig zu erstellen, dass eine Überprüfung durch das Ingenieurbüro und eine Vorlage
beim Bauherrn bzw. dem Generalunternehmer vor Baubeginn, d.h. mindestens 14 Tage vor Montagebeginn erfolgen kann.
2. Der AN hat auf der Grundlage der Montagezeichnungen die Berechnungen der technischen Systeme und Anlagen und die Dimensionierung entsprechend den anerkannten Regeln der Technik durchzuführen. Er übernimmt damit die Funktionsgewährleistung für die zu erstellenden technischen Anlagen. Sollten sich im Rahmen der Anfertigung der Montagezeichnungen Veränderungen zur Entwurfs- bzw. Ausführungsplanung des Ingenieurbüros ergeben, ist umgehend eine Klärung in Bezug auf die gewünschte technische Ausführung und die örtlich gegebene Situation herbeizuführen.
3. Bei der Ausführung der vorgenannten technischen Unterlagen ist in Abstimmung mit dem Ingenieurbüro die Zeichnungsnummerierung und -bezeichnung durchzuführen und über einen zu vereinbarenden Verteilerschlüssel sind die Zeichnungsunterlagen dem Ingenieurbüro zur Prüfung und Freigabe einzureichen.
2.0 Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß oder zum Pauschalfestpreis entsprechend der Vereinbarungen während der Vergabeverhandlung. Bei Abrechnung zum Pauschalfestpreis erfolgt die Anwendung der Punkte 2.1 bis 2.7 sinngemäß.
2.1 Das Aufmaß ist von der ausführenden Firma gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung zu nehmen. Das Aufmaß ist durch Eintragung der aufzumessenden Teile in gedruckte Formulare und entsprechender Bezeichnung der Teile bzw. Teil - Strecken in Abrechnungszeichnungen vorzubereiten. Das Aufmaß wird gem. VOB nach diesen Zeichnungen durchgeführt. Zu den Aufmaßblättern ist eine Massenzusammenstellung zu liefern, aus der eindeutig die Zusammensetzung der in der Schlussrechnung erscheinenden Massen ersichtlich ist.
2.2 Die Bauleitung behält sich vor, das Aufmaß auf der Baustelle zu nehmen.
2.3 Es werden nur Anlagen bzw. Anlagenteile in fertig montiertem Zustand aufgemessen.
2.4 Die Aufmaßtermine sind der Bauleitung 8 Tage vorher anzuzeigen und zwar so rechtzeitig, dass eine Prüfung auf der Baustelle bei offener Decke bzw. Wand möglich ist und vor Wärmeschutzisolierung.
2.5 Die Mengen des Leistungsverzeichnisses sind für den Auftragnehmer unverbindlich. Ergeben sich bei der Ausführung Überschreitungen der Massen, so hat er sofort diese Abweichung dem Ingenieurbüro und Auftraggeber mitzuteilen. Bei Minderleistung besteht kein Anspruch auf entgangenen Gewinn.
2.6 Abschlagszahlungen auf noch nicht eingebaute Stoffe oder Bauteile werden nicht gewährt. In besonderen Fällen kann der Auftraggeber bei entsprechender Sicherheitsleistung Ausnahmen zulassen.
2.7 Abschlagszahlungen erfolgen aufgrund einer prüfungsfähigen Leistungsaufnahme in Höhe von 90 % der erbrachten vertragsgemäßen Leistung. Sie sind 4-fach einzureichen.
3.0 Haftung und Schadenersatz
3.1 Der Bauherr oder die Bauleitung haften nicht für abhanden gekommene Geräte oder aterialien. Kosten, die infolge Beschädigungen an fertiggestellten Arbeiten anderer Gewerke entstehen und nachgewiesen werden können, werden zu Lasten der Firma, dieden Schaden angerichtet hat, ausgebessert.
3.2 Die Beträge werden, sofern sie nicht direkt miteinander verrechnet werden, den Fachfirmen bauseitig gezahlt und derjenigen Firma, die den Schaden verursacht hat, bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht. Die Ausbesserung von Schäden an fremden Gewerken durch eigenes Personal, ist nicht zulässig.
4.0 Diverses
4.1 Im Falle von Widersprüchen zwischen der Leistungsbeschreibung (Bauvorschrift) und Angaben der Bestellung, die in der Leistungsbeschreibung bestätigt sind, hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass von Seiten des Auftraggebers eine schriftliche Klärung herbeigeführt wird, bevor die betreffende Bestellung weiterbearbeitet bzw. ausgeführt wird. Andernfalls muss mit einer Zurückweisung bei Abnahme der Leistung gerechnet werden.
4.2 Der Anbieter erklärt ausdrücklich, dass er keine Absprachen trifft und er Dritten gegenüber keine Mitteilung über die Ergebnisse des Angebotes macht. Es ist ihm bekannt, dass bei Verstoß gegen die Geheimhaltepflicht die Zuverlässigkeit seines Unternehmens angezweifelt wird .
4.3 Der Unternehmer hat die erforderlichen Eingabepläne und Unterlagen sowie alle erforderlichen Berechnungen für Gas- Wasser- , Elektro- und Lüftungsanlagen (Behörden-Anträge etc.) sofort nach Auftragserteilung anzufertigen und bei der entsprechenden Behörde, Versorgungsunternehmen bzw. dem Ingenieurbüro einzureichen, soweit dieses nicht schon durchgeführt wurde. Die Kosten hierfür sind in das Angebot einzurechnen.
4.4 Alle Anmeldungen, Genehmigungsverfahren, Abnahmen etc. Anträge und Gesuche einschließlich der erforderlichen Zeichnungs- und Berechnungsunterlagen ist Sache des Auftragnehmers. Ausnahmen sind RLT- Gesuch, Entwässerungsgesuch und Bauantrag Feuerungsanlagen. Diese wurden bereits durch das Ingenieurbüro gestellt. Kosten s. Punkt 4.3. Außerdem sind alle für die Ausführung erforderlichen Detailpläne mit den erforderlichen Werkstatteinzelzeichnungen und Schaltpläne der elektrischen Anlagenteile sowie alle Pläne der Wandabwicklung für die Herstellung von Kreuzfugenarbeiten der Auslaufarmaturen und Objekte und Deckenspiegelpläne mit den tatsächlich zum Einsatz kommenden Bauteilen ( Abmessungen, Ausschnittsmaße) vom Auftragnehmer anzufertigen und von der Bauleitung vor Montagebeginn genehmigen zu lassen.
4.5 Die Annahme des Auftrages verpflichtet die ausführende Firma zur Garantie für die einwandfreie Funktion der einzubauenden Anlagen. Mit der Abgabe des Angebotes bestätigt die Firma, dass sie in der Lage ist, selbstständig und unter Berücksichtigung des sich ergebenden Bauablaufes die Anlage bis zur vollständigen Inbetriebnahme, Einregulierung und Funktionsabnahme zu erstellen.
4.6 Alle Armaturen, Objekte, Anschlüsse, Geräte etc. - sind, soweit sie mit dem Architekten abgestimmt und in den Positionen ausgeschrieben sind, in gefliesten Räumen
auf Fugenkreuz oder Plattenmitte zu installieren. Die entsprechende Zusammenarbeit und Koordinierung mit dem Fliesenleger ist Sache des Auftragnehmers. Erhöhter Schallschutz ist in vollem Umfang für alle Anlagenteile anzuwenden. In Mauer und Deckendurchbrüchen sind die zu verlegenden Leitungen mit ausreichend bemessenen Schutzrohren zu versehen.Der Zwischenraum ist mit entsprechendem Dämmfilz und Plastikmasse (dauerelastisch) auszufüllen, um Geräuschübertragungen und Beschädigungen durch mechanische oder chemische Einwirkung mit Sicherheit zu vermeiden.
4.7 Von der Bauleitung können kostenlos von allen Anlagenteilen Muster, Abbildungen und alle sonstigen technischen Angaben - auch Musterinstallation - verlangt werden.
4.8 Sämtliche Materialien, Gegenstände, Zubehörteile und Anlagen sind in vollständigem Umfang betriebsfertig anzubieten.
4.9 Der Auftragnehmer ist für die Sicherheit der von ihm angelieferten und eingebauten Materialien bis zur Übergabe an den Bauherrn voll verantwortlich. Einrichtungsgegenstände sind nach der Montage mit dauerhaftem Packpapier oder Folie
abzukleben, ggf. mit Holz zu verkleiden, so dass diese durch andere Handwerker nicht beschädigt werden können. Die Armaturen sind ebenfalls zu schützen.
4.10 Der Auftragnehmer hat spätestens 4 Kalenderwochen nach Auftragserteilung alle Durchbrüche zu kontrollieren und zu markieren. Dies hat im Durchbruch und nicht auf der
Wand zu geschehen.
5.0 Vom Auftragnehmer als Nebenleistungen zu liefernde Unterlagen:
5.1 Für die Bedienung und Wartung werden vom Auftragnehmer schriftliche und zeichnerische Revisionsunterlagen erstellt. Alle Bezeichnungen in diesen Unterlagen stimmen mit der Anlagen-Kennzeichnung überein. Die Revisions-Unterlagen sind entsprechend der Dokumentationsrichtlinien des AG zu übergeben. Zu den Unterlagen gehören:
a) Anlagenbeschreibung
b) Bedienungs - und Wartungsanweisungen
c) Revisionszeichnungen - diese müssen eine vollständige Wiedergabe der gesamten Anlage in leicht erkennbarer Form enthalten. Sie sind als technische Unterlagen allein für den Betrieb der Anlage bestimmt. Sie sind als Bestandspläne zu kennzeichnen und nach Rücksprache mit dem Bauherrn nach einem einheitlichen System zu beziffern und zu beschriften. In der Bedienungsanweisung ist darauf Bezug zu nehmen. Alle Revisionszeichnungen auch die Elektroschaltpläne sind je 1-fach digital (CD - ROM/DVD/USB-Stick ) im *.dwg - und *.pdf - Format dem Bauherrn zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Ein Satz Bestandspläne muss folgende untereinander übereinstimmende Unterlagen enthalten:
5.1a Schematische Darstellung
1. des Leitungsverlaufes mit sämtlichen Geräten, Apparaten und Organen sowie den wesentlichen Leistungs- und Dimensionsangaben (bzw. Schaltschema)
2. der Regelung mit sämtlichen Regel- und Steuerorgangen sowie Mess -, Überwachungs- und Signaleinrichtungen. Bauliche Darstellung in letztgültigen Grundrissen M 1:50 und Zentralen M 1:20 . Diese Darstellung ist zu ergänzen durch eine
Beschriftung, die mit der Beschilderung an den Anlagenteilen übereinstimmt. Die dargestellten Teile der elektrischen bzw. der Regelanlage sind zusätzlich mit den farbig hervorgehobenen Positionsnummern der Elektro- bzw. Regelungsschaltpläne zu kennzeichnen. Bei verborgen eingebauten Teilen ist ein besonderer Hinweis über genaue Lage und Zugänglichkeit erforderlich. Schnitte M 1:50 oder M 1:20 sind hinzuzufügen, soweit erforderlich. Gestaltung wie Grundrisse.
5.1b Elektroschaltpläne
a) Stromlaufplan
b) Schalttafelansicht
c) Grundriss mit Darstellung der Verkabelung nach Stromkreisen beziffert und gekennzeichneter Verbraucher (s. Pkt. 2) sowie gekennzeichneter Verlegungsart (auf Wanne, auf Abstandhalter, im Rohr) .
5.2 Bedienungsanweisung
3 Satz, zu übergeben, satzweise in beschrifteten Stehordnern.
Ausführung Die Bedienungsanleitung ist so zu gestalten, dass auch fachlich ungeschultes Personal Bedienung und Wartung der Anlage übernehmen kann. Auf Bestandspläne und Beschilderung ist Bezug zu nehmen. Die Bedienungsanweisung muss enthalten:
a. Die Anlagenbeschreibung mit Erläuterungen für Funktion, Aufbau, System, Anlagenteile, Regelung und Schaltung. Die Bestandsplanliste ist beizufügen.
b. Die Bedienungsanleitung mit Erläuterungen für Inbetriebnahme, Inbetriebhaltung, Außerbetriebnahme, Außerbetriebnahme für längere Zeit.
c. Die Wartungsanleitung mit Erläuterungen für Ersatz von Verschleißteilen, Schmierung, Reinigung und Pflege.
d. Die Anleitung zur Fehlersuche mit Erläuterungen für Notmaßnahmen unter Hinweis auf besondere Gefahren, wie z.B. Einfrieren, Überhitzen, Festfressen.
e. Ein Service - Verzeichnis mit Angabe von Tätigkeit, Anschrift und Telefonnummer der Lieferanten zur Behebung größerer Schäden. Die Bedienungsanweisung ist mit dem Bauherrn abzusprechen. Dessen Wünsche sind zu berücksichtigen.
5.3 Maschinen- und Gerätekartei
3 Satz, zu übergeben, satzweise in beschrifteten Stehordnern.
Ausführung
Für jedes eingebaute Aggregat bzw. Schaltorgan (z.B. Ventilator, Brenner, Pumpe, Stellmotor, Regenventil) ist eine Gerätekarte anzulegen. Sie muss enthalten:
Anlagenzeichnung, Standort zugehörige Zeichnung(en), Fabrikat- und Typen- Angaben,
die wichtigsten technischen Daten abgestimmt auf die Messwerte bei Abnahme. Bestellnummer(n), Inspektions- und Wartungsintervalle und Ersatzteilliste Sie muss ferner enthalten: alle Protokolle über Druckprüfungen- Iststrommessungen und Leistungsmessungen.
5.4 Dem Bauherrn werden außerdem 3 Satz Revisionszeichnungen, fotographisch auf DIN A4 Format verkleinert - einschl. Lieferung des verkleinerten Originals zur Verfügung gestellt.
5.5 In sämtlichen Technikzentralen werden die jeweiligen Schaltschemen farbig angelegt, hinter Glas mit Rahmen eingerahmt aufgehängt.
5.6 Die Beschriftung erfolgt durch:
1. Funktions- und Hinweisschilder für Anlagenteile am Installationsort,
2. Leistungs- und Typenschilder an allen Einzelaggregaten, wie Motoren, Stellglieder, Pumpen, Mischern etc., angebracht und vollständig beschriftet. bestehend aus: Farbigen Resopalschildern mit schwarzer Schrift. Für die unter 2. aufgeführten Schilder ist im Leistungsverzeichnis keine besondere Position vorgesehen, diese Kosten sind in die jeweiligen Einzelpreise einzurechnen.
5.7 Die einzelnen Anlagen werden unmittelbar nach Fertigstellung, evtl. noch bei offener Baustelle, nach Abstimmung mit dem Auftraggeber, der Bauüberwachung in Betrieb gesetzt. Es wird gewährleistet, dass diese Anlagen betriebssicher sind und alle Schutzvorkehrungen getroffen werden, u m Gefahren auszuschließen und dass die Anlagen einwandfrei durch dafür Beauftragten bedient werden können.
5.8 Bei Leistungsmessungen werden die gemessenen Werte in Messprotokollen erfasst. Diese Messprotokolle enthalten das Messprinzip und Angaben über die verwendeten Messgeräte. Die Bauleitung behält sich eine Prüfung und Genehmigung der vom Auftraggeber und Auftragnehmer verwendeten Messgeräte und Messmethoden vor. Im Ablehnungsfall sind die vom Ingenieurbüro vorgeschlagenen Messgeräte und Messmethoden zu verwenden.
5.9 Das Bedienungspersonal kann zur Schulung bereits während der Montagezeit auf der Baustelle sein und nimmt auch an den Technikbesprechungen teil. Die Einweisungspflicht in die Anlagentechnik unterliegt schon zu dieser Zeit dem Auftragnehmer. Es werden ausreichende Unterlagen von Anlagenteilen zur Einarbeitung zur Verfügung gestellt.
5.10 Alle bereits bei Baubegehungen und Leistungsmessungen vor und nach der Inbetriebnahme der Anlagen von der Bauüberwachung festgestellten und gerügten Mängel werden vom Auftragnehmer bis zur Abnahme beseitigt.
5.11 Voraussetzung für die Abnahme ist die Vorlage aller Unterlagen nach Abschnitt 5.
5.12 Die Bedienung und Wartung der gesamten Anlagen muss solange vom Auftragnehmer kostenlos durchgeführt werden, bis die Revisionszeichnungen übergeben werden und die Abnahme erfolgt ist. Eine vorzeitige Nutzung durch den Bauherrn bedeutet in diesem Fall entgegen der VOB/ Teil B keine Abnahme.
Weiterführender Hinweis zum Leistungsverzeichnis: Die ausgeschriebenen Fabrikate entsprechen den Planungsfabrikaten, sowie der FLB, welche vor den Vertragsverhandlung durch den AG ausgehändigt wird. Eine Änderung der Fabrikate/Produktvorschläge ist möglich, wenn sich daraus kein Widerspruch zur FLB oder der Planung ergibt. Alternative Produkte müssen dem AG schriftlich vorgelegt werden. Sie müssen in der Qualität und Verwendbarkeit den ausgeschriebenen Produkten mind. gleichwertig sein. Die Produkt-/Fabrikats Änderung müssen vor Verwendung durch den AG freigegeben werden.
gelesen und anerkannt
.......................................................
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Ort, Datum rechtsverbindl. Unterschrift und
Firmenstempel
(Bieter)
1.0 Rechte und Pflichten des Auftragnehmers (AN)
Im Erschließungsgebiet Kranichweg in 15806 Zossen Im Erschließungsgebiet Kranichweg in 15806 Zossen sollen 22 neue Gebäude entstehen. Bei den Gebäuden handelt es sich um kleinere Mehrfamilienhäuser, mit jeweils 1-2 Wohneinheiten. Die Gebäude werden als 2-geschossige Häuser, mit EG und 1.OG errichtet. Es wird ein Satteldach ausgebildet, der darunterliegende Dachboden kann höchsten in Häusertyp A genutzt werden. Die Häuser sind nicht unterkellert. Die Erschließung des Gebäudes mit Medien erfolgt über den gemeinsamen Hausanschlussraum im Erdgeschoss.
Es wird zwischen 4 Haustypen unterschieden, Typ A, Typ S, Typ M und Typ L.
Es ist geplant,
3 Häuser von Typ A,
5 Häuser von Typ S,
7 Häuser von Typ M,
7 Häuser von Typ L
zu errichten.
Zur Beheizung des Gebäudes wird eine außenstehende Luft-Wasser-Wärmepumpe vorgesehen, welche auch zur Bereitung von warmen Brauchwasser dient.
Die Trinkwassererschließung der einzelnen Häuser erfolgt separat und wird durch den örtlichen Versorger von der Grundstücksgrenze bis in die Hausanschlussräume hergestellt (Versorger: KMS Zossen).
Die Entsorgung des Schmutzwassers erfolgt hausweise über ein zu errichtendes Schmutzwassersystem und wird an das Netz der KMS Zossen angebunden.
Die Erschließung mit Strom erfolgt ebenfalls hausweise durch den Netzbetreiber E-Dis. Die Anschlüsse werden erdverlegt in den Hausanschlussraum geführt. Hier erfolgt die Zählung und weitere Verteilung in die jeweiligen Wohnungen.
Das auf den Dächern und Balkonen anfallende Regenwasser wird über Mulden versickert. Der Anschluss von außenliegenden Rinnen muss vor Ort mit dem Gartenlandschaftsbauer final koordiniert werden.
Das Gelände wird verschiedene Höhenniveaus aufweisen, welche mithilfe des Außenanlagenplans nachvollzogen und beim Bau der Grundleitungen beachtet werden sollten.
Die Leistungsgrenze der Ausführung Grundleitungen liegt im Gebäude.
Im Erschließungsgebiet Kranichweg in 15806 Zossen
Sanitärinstallation Sanitärinstallation
Trinkwasserinstallation
Der Hausanschluss an die öffentliche Versorgungsleitung für das Gebäude erfolgt aus dem Netz des örtlichen Wasserversorgers. Jedes Gebäude erhält seinen eigenen Trinkwasseranschluss. Der Wasserzähler befindet sich im Hausanschlussraum.
Der mittlere Versorgungsdruck in der öffentlichen Wasserleitung beträgt ca. 4-5 bar. Bedingte tageszeitliche und saisonale Schwankungen können auftreten.
Vor Beginn der Arbeiten ist jedoch die Auskunft über die Druckverhältnisse und Wasseranalysen nochmals beim zuständigen Wasserversorger einzuholen.
Nach der Hausanschlussleitung/Hauseinführung wird ein rückspülbarer Feinfilter gemäß den Vorschriften in die Trinkwasserversorgungsanlage eingebaut.
Der Hauswasserzähler wird vom Versorgungsunternehmen geliefert und installiert.
Verteil- und Steigleitungen sind aus Edelstahlrohr mit den dazugehörigen Pressfittings auszuführen. Anschlussleitungen aus Mehrschichtverbundrohren.
Die Verlegung der Wasserleitungen im Anschlussraum erfolgt sichtbar. In senkrechten Versorgungsschächten und in Vorwänden sowie in der Abhangdecke wird die Installation
verdeckt ausgeführt.
Vor Beginn der Arbeiten ist die Trassenführung vom Unternehmer eigenverantwortlich zu überprüfen und mit den anderen Gewerken abzustimmen.
Schmutzwasserleitungen
Schmutzwasser wird auf dem Grundstück gesammelt und an einen zentralen Übergabepunkt geführt. Die Abwasserführung erfolgt innerhalb des Gebäudes im Trennsystem. Die Grundleitungen werden bis zu den Übergabeschächten geführt.
Regenwasserleitungen
Die Dachentwässerung erfolgt über außenliegende Regenwasserfallrohre.
Das anfallende Regenwasser wird über Mulden versickert, die Regenentwässerung liegt nicht im Verantwortungsbreich des AN.
Grundleitungen außerhalb des Gebäudes sind bei den Rohbauarbeiten erfasst, der Lieferumfang der vorliegenden Ausschreibung beginnt mit dem Anschluss an die Grundleitungen einschl. Übergangsstück ab RFB oder an den Wänden.
Dämmung
- Kalt-, Warm-, und Zirkulationswasserleitungen in Schächten mittels Steinwolle alukaschiert.
- Kalt-, Warm-, und Zirkulationswasserleitungen als freiliegende Rohrleitungen mittels Steinwolle alukaschiert und zusätzliche Ummantelung aus PVC.
- Kalt-, Warm-, und Zirkulationswasserleitungen auf dem Rohfußboden mittels Kompaktdämmhülse.
- Kalt-, Warm-, und Zirkulationswasserleitungen in den Vorwänden mittels vorisoliertem Mehrschichtverbundrohr
- Alle Armaturen erhalten abnehmbare Isolierkappen aus PVC.
Alle Armaturen sind in Schallschutzgruppe I auszuführen.
Für Wohn- und Schlafräume gilt:
Schalldruckpegel gem. DIN 4109 < 30 dB(A) Decken:
erhöhte Schallschutzanforderungen nach DIN 4109, Beiblatt 2, 25 dB(A)
Die Ausführung der Fugenarbeiten an den Sanitärobjekten mit Silikon obliegt der auszuführenden Sanitärfirma.
Die elektrischen Zuleitungen werden durch das Gewerk ELT verlegt. Das Auflegen und Anschließen der Kabel an die eigenen Gerät erfolgt jedoch durch den AN und ist als
Leistung in die EPs einzukalkulieren.
Sanitärinstallation
A KG 410 Sanitäre Anlagen_TYP A
A
KG 410 Sanitäre Anlagen_TYP A
A.01 Abwasseranlagen
A.01
Abwasseranlagen
A.02 Trinkwasser
A.02
Trinkwasser
A.03 Wärmedämmung
A.03
Wärmedämmung
A.04 Sanitäre Einrichtungsgegenstände
A.04
Sanitäre Einrichtungsgegenstände
A.05 Besondere Leistungen
A.05
Besondere Leistungen
A.06 Wartungsarbeiten
A.06
Wartungsarbeiten
A.07 Stundenlohnarbeiten
A.07
Stundenlohnarbeiten
S KG 410 Sanitäre Anlagen_TYP S
S
KG 410 Sanitäre Anlagen_TYP S
S.01 Abwasseranlagen
S.01
Abwasseranlagen
S.02 Trinkwasser
S.02
Trinkwasser
S.03 Wärmedämmung
S.03
Wärmedämmung
S.04 Sanitäre Einrichtungsgegenstände
S.04
Sanitäre Einrichtungsgegenstände
S.05 Besondere Leistungen
S.05
Besondere Leistungen
S.06 Wartungsarbeiten
S.06
Wartungsarbeiten
S.07 Stundenlohnarbeiten
S.07
Stundenlohnarbeiten
M KG 410 Sanitäre Anlagen_TYP M
M
KG 410 Sanitäre Anlagen_TYP M
M.01 Abwasseranlagen
M.01
Abwasseranlagen
M.02 Trinkwasser
M.02
Trinkwasser
M.03 Wärmedämmung
M.03
Wärmedämmung
M.04 Sanitäre Einrichtungsgegenstände
M.04
Sanitäre Einrichtungsgegenstände
M.05 Besondere Leistungen
M.05
Besondere Leistungen
M.06 Wartungsarbeiten
M.06
Wartungsarbeiten
M.07 Stundenlohnarbeiten
M.07
Stundenlohnarbeiten
L KG 410 Sanitäre Anlagen_TYP L
L
KG 410 Sanitäre Anlagen_TYP L
L.01 Abwasseranlagen
L.01
Abwasseranlagen
L.02 Trinkwasser
L.02
Trinkwasser
L.03 Wärmedämmung
L.03
Wärmedämmung
L.04 Sanitäre Einrichtungsgegenstände
L.04
Sanitäre Einrichtungsgegenstände
L.05 Besondere Leistungen
L.05
Besondere Leistungen
L.06 Wartungsarbeiten
L.06
Wartungsarbeiten
L.07 Stundenlohnarbeiten
L.07
Stundenlohnarbeiten
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