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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vertragsbedingungen Vertragsbedingungen Die nachstehenden Vorschriften und Richtlinien sind bei der Ausführung zu beachten: Normen, Richtlinien, Planungsgrundlagen mit den in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoffe und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen, sowie behördlichen Vorschriften als beschrieben. Für die Ausführung der Arbeit gelten: - die zur Ausführung freigegebenen Pläne des Auftragnehmers - die DIN- und DVGW-Vorschriften für alle von den Leistungen des AN berührten Gewerke, sowie alle weiteren allgemein gültigen Fachnormen. Leistungsumfang: Alle Leistungen umfassen die Herstellung, Lieferung, einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle ( auch mehrmaliges Umlegen der Lagerräumen sofern es erforderlich ist), komplette Einrichtung, einschl. aller für eine fachgerechte Arbeit erforderliche Zubehör- und Anschlusssteile und der kompletten betriebsfertigen Montage. Die zeitlich getrennte Leistungen werden nicht gesondert vergütet. Der AN übernimmt die Verpflichtung der Vollständigkeit der angebotenen Leistungen, als abnahmefertige Erstellung, auch wenn sie im LV nicht ausdrücklich erwähnt sind. Planunterlagen des Auftraggebers: -Sofort nach Auftragserteilung hat der AN die Schlitz- und Durchbruchspläne zu prüfen und ggf. zu ergänzen. Die Kosten sind in den EP einzukalkulieren. -Der AN hat M+W Pläne auf der Grundlage des Terminplans, der freigegebenen Werkplanung und der Ausführungsplanung zu erstellen. -Zu den Montageplänen gehören sämtliche Fließ- Strang- und Funktionsschemata, sowie Stromlauf- Wirkschalt-, Kabelführungspläne und Schaltschrankansichten sofern es sich mit den HLS- Gewerken berühren und alle notwendigen Details, Schaltbelegungen, Schachtein- und Ausfädelungen etc. -Die Auflistung der verwendeten Layerstruktur ist vorzulegen -Im Rahmen der Erstellung von Montageunterlagen sind vom AN alle, in der Planunterlagen oder im LV ausgewiesenen technischen Anlagen und Einrichtungen hinsichtlich der Vorgaben des Auftraggebers auf Machbarkeit, Stand der Technik und alle geltenden Vorschriften zu überprüfen. Auf Basis der Überprüfung ist spätestens 2 Wochen nach der Auftragserteilung eine LOP-Liste (Liste aller offenen Punkte) zu übergeben. - Der AN übernimmt die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben in den Montagezeichnungen, gleichgültig ob ein Sichtvermerk des Planers oder AG zur Freigabe dieser Zeichnung vorliegt -Die Arbeiten dürfen nur nach Freigabe der Montageunterlagen durchgeführt werden. -Soweit während der Bauzeit Änderungen durch den AG veranlasst werden, so ist der AN verpflichtet, diese Änderungen unverzüglich in seine Montagepläne kostenlos einzuarbeiten und auch die sich hieraus ergebenden Bauangaben zu machen, diese gilt ebenso für die Einarbeitung der Technik in die aktuellen Architekturpläne Generell gilt für die Anfertigung der Montageunterlagen folgendes: -Alle Montageunterlagen sind in Form und Ausführung nach DIN anzufertigen, insbesondere sind nur DIN-Symbole des letztgültigen Standes zu verwenden. Die Zeichnungen sind nach DIN-Charakteristiken anzufertigen. -Für alle Zeichnungen ist ein zu genehmigender Schriftkopf zu verwenden. Diese sind mit fortlaufenden Nummern zu versehen -Alle Einbaumaße für die Unterbringung von Geräten, Einrichtungen und Rohrleitungen sind vor der Erstellung von Montageplänen eigenverantwortlich am Bau zu nehmen. -Sollten bei Durchsicht der Montageunterlagen Mängel festgestellt werden, so sind die Zeichnungen umgehend zu korrigieren. Zeichnungen für bauliche Angaben: Vom Auftragnehmer sind Zeichnungen für Fundamente und Betonaufkantungen, Aussparungen, Wandschlitzen oder Durchbrüchen aller Art, anzufertigen, die von Fall zu Fall durch Detaildarstellungen, Ansichten oder Schnitte zu ergänzen sind (in 3-facher Ausfertigung), sofern es notwendig und nicht vom AG vorgegeben. Weiterhin sind sämtliche, für die Baukonstruktion relevante Gewichte unaufgefordert in schriftlicher Form Der Bauleitung bekannt zu geben. Dies gilt auch für Anlagenteile und Versorgungstrassen, die an den Decken befestigt werden und aufgrund ihres Gewichtes die Statik des Bauwerkes negativ beeinflussen könnten. Für die Montage sind nur die, speziell für dieses Gewerk vorgesehenen Schlitz und Aussparungpläne zu verwenden. Sonstige Nebenleistungen des AG ohne besondere Vergütung: -Auf- und Abbau sowie Vorhalten von Gerüsten und Arbeitsbühnen, unabhängig von der Höhe Kosten für Förder- und Hebezeuge aller Art zur Einbringung von Anlagenteilen ins Gebäude bis hin zu den jeweiligen Aufstellungsorten. -Umsetzen der Baustelleneinrichtung oder des Materiallagers entsprechend dem Bauablauf. -Bei der Kalkulation des Angebotes ist ferner zu berücksichtigen, dass außer der Lieferung und Montage einer kompletten betriebsfertigen Anlage auch alle, zur Erstellung dieser Anlagen, anfallenden Nebenleistungen zu erbringen sind. -Bohrungen bis 50 mm -Wand und Bodenschlitze für Übersprung von Leitungen und Verbindungen bis 3 cm tiefe. Bauleitung des Auftragnehmers/ Fachpersonal: Vor Auftragserteilung hat der Auftragnehmer schriftlich einen Firmenbauleiter (bevollmächtigter Vertreter) zu benennen und jeden Personalwechsel in dieser Funktion schriftlich anzuzeigen. Der Firmenbauleiter ist Ansprechpartner der Objektüberwachung und verantwortlich für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften im Fachbereich des Auftragnehmers. Aussagen des Firmenbauleiters als Stellvertreter / Bevollmächtigter des AN gegenüber dem AG bzw. seinen Bevollmächtigten sind bindend. Er kann sich nicht auf "Handeln ohne Auftrag" berufen. Der Firmenbauleiter muss täglich auf der Baustelle anwesend sein und hat an den Baustellenbesprechungen teilzunehmen. Der Auftragnehmer ist gehalten, bestens geschultes und in der Ausführung der beschriebenen Leistungen erfahrenes Personal unter verantwortlicher Aufsicht abzustellen. Der AG ist berechtigt, die Qualifikation und Fertigkeit der eingesetzten Arbeitskräfte zu beurteilen und erforderlichenfalls den Austausch unqualifizierter oder unerfahrener Arbeitskräfte zu verlangen. Einem solchen Verlangen ist unverzüglich nachzukommen, dem AG entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Liefertermine für Materialien: Die Lieferung und Montage umfasst grundsätzlich die kompletten Anlagensysteme einschl. aller nicht gesondert erwähnten Nebenleistungen. Sollten während der Ausführungs- und Montageplanung bzw. während der Abwicklungs- arbeiten Lieferungs- bzw. Leistungslücken sichtbar werden, so ist die Objektüberwachung unverzüglich zu benachrichtigen. Dies gilt auch für alle Lieferverzögerungen von Materialien, die zur Fertigstellung der Gesamtleistung bzw. Teilleistungen benötigt werden. Auf Anweisung des AG muss der AN eine voll umfängliche Liste aller Liefertermine erstellen und dem AG übergeben. Qualitätsansprüche: Es gelten die Angaben der Leistungsbeschreibung sowie die allgemeinen und technischen Vorbemerkungen. Die Gütefestlegung der Leistungsbeschreibung darf auf keinen Fall unterschritten werden. Alle Leistungen haben den anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen. Schutz der Anlagenteile: Zum Schutz von gefährdeten Anlagenteilen, während der Bauzeit ist auf der Baustelle vom Auftragnehmer eine Schutzummantelung während und nach beendeter Montage anzubringen, die erst unmittelbar vor Inbetriebnahme von Auftragnehmer abzunehmen und von der Baustelle zu entfernen ist. Vor der Abnahme beschädigte oder verschmutzte Anlagenteile sind vom Auftragnehmer wieder herzurichten, gleich, wer diesen Mangel verursacht hat. Offene Anlagenteile sind bei jeglicher Montageunterbrechung durch geeignete Maßnahmen zu verschließen. Vorkehrungen gegen das Eindringen von Fremdteilen (Schmutz etc.) sind zu treffen. Die Anlagen sind vor dem Eingriff Unbefugter zu sichern. Alle gelieferten, nicht verzinkten Teile sind durch 2-maligen Grundanstrich auf Kunstharzbasis und bei Erfordernis noch durch weitergehende Maßnahmen gegen Korrosion zu schützen. Bedenken: Hat der AN Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausfüh- rung, gegen Werkstoffe, Anschlüsse usw., so hat er diese mit Angabe der Gründe bei Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen. Spätere Bedenken gegen die aus den Ausschreibungsunterlagen ersichtliche Ausführung und Forderungen werden nicht akzeptiert. Unterbleibt die schriftliche Mitteilung der Bedenken bei Abgabe des Angebotes, so übernimmt der Auftragnehmer die volle Verantwortung für die Leistung. Unklarheiten sind vor Angebotsabgabe zu klären. Planprüfung / Maßgenauigkeit: Die ordnungsgemäße Ausführung aller Arbeiten macht es erforderlich, dass der Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten sämtliche Pläne durcharbeitet unter Zuhilfenahme des Leistungsverzeichnisses und der gestellten Planunterlagen. Verantwortlich zu prüfen ist, ob die Maße am Bau mit den Maß- angaben im Leistungsverzeichnis bzw. in den Planunterlagen übereinstimmen.Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise einzurechnen. Abweichungen sind sofort der Bauüberwachung zu melden. Für die Maßgenaukeit sind die Angaben der VOB maßgebend, sofern nicht anders gefordert wird. Unstimmigkeiten sind vor der Ausführung der Arbeiten vom Auftragnehmer verantwortlich zu klären. Behörden: Insbesondere wird hingewiesen auf die Bestimmungen: - der Bauaufsichtsbehörde - des staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes - der Auflagen der Baugenehmigung - des Amtes für Arbeitsschutz - der Erlässe des jeweiligen Bundeslandes der Baumaßnahme - der Unfallverhütungsvorschriften - der Arbeitsstättenverordnung - der Bauordung des jeweiligen Bundeslandes der Baumaßnahme Bei der Auslegung der technischen Einrichtung sind die allgemein gültigen Regeln und Richtlinien für TGA - Anlagen in ihrer jeweils neuesten Fassung zugrunde gelegt. - VDE-Bestimmungen - DIN-Normen - VDEW-Richtlinien - VDI-Richtlinien - Arbeitsstätten-Richtlinien - Technische Anschlussbedingungen des örtlichen Energieversorgungsunternehmen - Unfall-Verhütungsvorschriften - Auflagen und Vorschriften des TÜV und Gewerbeaufsicht - Auflagen aus der Baugenehmigung - Auflagen der zuständigen Feuerwehr Die angebotenen Anlagen müssen den derzeitigen Stand der Technik beinhalten und völlige Betriebssicherheit garantieren. Durch sinnvollen Aufbau ist eine einfache Prüfung, Wartung und Instandhaltung zu ermöglichen. Erforderliche Prüfatteste sind preislich in das Gesamtangebot einzubeziehen. Für die Durchführung der Leistungen sind die vom Bauherrn ausgegebenen Leistungsverzeichnisse, Beschreibungen, Zeichungen und Pläne verbindlich. Um die bestehenden Montagebedingungen zu erkennen und einkalkulieren zu können, hat der Bieter die Möglichkeit, vor Angebotsabgabe die Unterlagen beim Bauherrn einzusehen. Der Unternehmer hat vor Lieferung der Gegenstände bzw. Ausführung der Leistungen zu überprüfen, ob diese einen ordnungsgemäßen Gebrauch gewährleisten. Bedenken hat er unverzüglich und unter Angabe der Gründe mitzuteilen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, rechtzeitig vor Ausführung der Arbeiten auf die Unwirtschaftlichkeit bestimmter Ausführungsarten hinzuweisen. Bei der Durchführung seiner Arbeiten ist der AN an die Weisungen der Bauleitung gebunden. Sind im Leistungsverzeichnis Leistungen nicht aufgeführt, die sich während der Durchführung der Arbeiten jedoch als notwendig erweisen, so müssen diese Leistungen vor Ausführung schriftich angeboten werden. Der Unternehmer ist verpflichtet, jedliche Mehr- oder Minderkosten verursachende Änderungen der Massen oder Konstruktionen dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen und die Höhe der Kosten anzugeben. Die Kalkulation wird auf Grundlage und Preise der Hauptbeauftragung erstellt. Vergleichbare Positionen sind mit Umrechnungsfaktoren bezogen auf Einheitspreis und Bruttopreislisten zu berechnen Die kalkulationsnachweiße sind wie folgt vorzulegen: -Katalogauszug mit Bruttopreis -Netto Angebot des Lieferanten -Kalkulationsblatt mit Aufschlag getrennt nach Lohnanteil und Mehrarbeit. Vor Freigabe der zusätzlichen Leistungen durch den AG dürfen die Arbeiten nicht ausgeführt werden. Der Bauherr ist bei Nichteinhaltung dieser Forderung nicht zur Zahlung zusätzlicher Leistungen verpflichtet. Der AN muss entsprechend des Terminplan die Notwendige Anzahl der Mitarbeiter immer gewährleisten. Die tägliche Baustellenreinigung, sowie die tägliche Beseitigung von Müll, Bauschutt, Rest- und Verpackungsmaterial in seinem Tätigkeitsbereich sind durch den Auftragnehmer einzukalkulieren. Die Müll- und Bauschuttbeseitigung ist eine Nebenleistung ohne Vergütungsanspruch. Spätestens zwei Wochen vor Beendigung der Montage erhält der AG sämtliche für die Durchführung des Probebetriebes oder der Funktionsprüfung nötigen Unterlagen. Technische Parameter: -Für bauphysikalische Anforderungen insbesondere Schallschutz gilt als Messwert der eingebaute Zustand der gesamten Konstruktionseinheit und nicht der Laborwert -Die angegebenen technischen Parameter sind als Minimalanforderungen zu verstehen. Im Zuge der weiteren M+W Planung durch den Auftragnehmer zu prüfen und anzupassen. Toleranzen: Für die Planung und Ausführung der Leistungen gelten die Begriffsbestimmungen der DIN sowie der anerkannten Regeln der Technik. Verbindungen/Befestigungen/Anschlüsse: Alle Befestigungen sind so zu wählen, dass ein Toleranzausgleich in allen Richtungen möglich ist. Sie müssen den statischen Anforderungen gerecht werden. Die Konstruktionen müssen alle Bauverformungen des Baukörpers und der Rohbautoleranzen berücksichtigen. Befestigungen sind nur in geschraubter Ausführung zugelassen. Dübel und Dübelbefestigungen sind, sofern nicht gesondert erwähnt, ausnahmslos aus Metall und nichtrostendem Material, feuerverzinkt oder in Edelstahl vorzusehen. Stoffe und Bauteile: Grundsätzlich sind nur zugelassenen Materialien zu verwenden. Alle bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen zur Verwendung kommenden Werkstoffe, Materialien etc. müssen mit dem Untergrund und untereinander chemoverträglich abgestimmt sein. Es ist vom AN sicherzustellen, dass keinerlei gesundheitsgefährdenden Materialien eingesetzt bzw. eingebaut werden. Das zu verarbeitende Material muss der jeweiligen Stoffnorm entsprechen. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller müssen eingehalten werden, auf Anforderung hat der AN den Nachweis hierüber zu erbringen bzw. ist auf Verlangen dem AG Einsicht in diese zu gewähren. Hat der AN gegen die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Arbeitsweisen, Stoffzusammensetzungen und Fabrikate Bedenken, so sind diese vor Ausführungsbeginn bzw. Materialdisposition mit genauer Begründung schriftlich zu informieren. Bei Komplettsystemen dürfen nur Produkte eines Herstellers verwendet werden. Auf Verlangen ist vom AN nachzuweisen, welche Vorschriften seitens des Herstellers bestehen und dass diese eingehalten werden. Die in der Ausschreibung angegebenen Richtqualitäten stellen die Mindestanforderung an das zu verwendende Produkt dar. Die Gleichwertigkeit ist vom AN nachzuweisen. Werden für nicht genormte Erzeugnisse Gebrauchstauglichkeitsnachweise verlangt, z.B. Prüfzeugnisse, und kann für das eingebaute Erzeugnisse ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, gilt das als Fehler der Werksleitung. Referenzen können in diesem Fall den Nachweis nicht ersetzen.
Vertragsbedingungen
Im Erschließungsgebiet Kranichweg in 15806 Zossen Im Erschließungsgebiet Kranichweg in 15806 Zossen sollen 22 neue Gebäude entstehen. Bei den Gebäuden handelt es sich um kleinere Mehrfamilienhäuser, mit jeweils 1-2 Wohneinheiten. Die Gebäude werden als 2-geschossige Häuser, mit EG und 1.OG errichtet. Es wird ein Satteldach ausgebildet, der darunterliegende Dachboden kann höchsten in Häusertyp A genutzt werden. Die Häuser sind nicht unterkellert. Die Erschließung des Gebäudes mit Medien erfolgt über den gemeinsamen Hausanschlussraum im Erdgeschoss. Es wird zwischen 4 Haustypen unterschieden, Typ A, Typ S, Typ M und Typ L. Es ist geplant, 3 Häuser von Typ A, 5 Häuser von Typ S, 7 Häuser von Typ M, 7 Häuser von Typ L zu errichten. Zur Beheizung des Gebäudes wird eine außenstehende Luft-Wasser-Wärmepumpe vorgesehen, welche auch zur Bereitung von warmen Brauchwasser dient. Die Trinkwassererschließung der einzelnen Häuser erfolgt separat und wird durch den örtlichen Versorger von der Grundstücksgrenze bis in die Hausanschlussräume hergestellt (Versorger: KMS Zossen). Die Entsorgung des Schmutzwassers erfolgt hausweise über ein zu errichtendes Schmutzwassersystem und wird an das Netz der KMS Zossen angebunden. Die Erschließung mit Strom erfolgt ebenfalls hausweise durch den Netzbetreiber E-Dis. Die Anschlüsse werden erdverlegt in den Hausanschlussraum geführt. Hier erfolgt die Zählung und weitere Verteilung in die jeweiligen Wohnungen. Das auf den Dächern und Balkonen anfallende Regenwasser wird über Mulden versickert. Der Anschluss von außenliegenden Rinnen muss vor Ort mit dem Gartenlandschaftsbauer final koordiniert werden. Das Gelände wird verschiedene Höhenniveaus aufweisen, welche mithilfe des Außenanlagenplans nachvollzogen und beim Bau der Grundleitungen beachtet werden sollten. Die Leistungsgrenze der Ausführung Grundleitungen liegt im Gebäude.
Im Erschließungsgebiet Kranichweg in 15806 Zossen
A KG 440/450 Elektrotechnik_TYP A
A
KG 440/450 Elektrotechnik_TYP A
A.01 Hausanschluss + Zähleranlagen
A.01
Hausanschluss + Zähleranlagen
A.02 Verteilungen
A.02
Verteilungen
A.03 Wohnungsinstallation
A.03
Wohnungsinstallation
A.04 Installationsgeräte Sonstiges
A.04
Installationsgeräte Sonstiges
A.05 Durchführungen/ Verlegesysteme
A.05
Durchführungen/ Verlegesysteme
A.06 Fundamenterder und Potentialausgleich
A.06
Fundamenterder und Potentialausgleich
A.07 Kabel/Leitungen
A.07
Kabel/Leitungen
A.08 Beleuchtungsanlagen
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Beleuchtungsanlagen
A.09 Klingel Gegensprechanlage
A.09
Klingel Gegensprechanlage
A.10 Installation Sonnenschutz
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Installation Sonnenschutz
A.11 Glasfaser-Anlage
A.11
Glasfaser-Anlage
A.12 Netzwerkverkabelung
A.12
Netzwerkverkabelung
A.13 Breitbandverkabelung (innerhalb WE)
A.13
Breitbandverkabelung (innerhalb WE)
A.14 E- Mobilität Grundleitung
A.14
E- Mobilität Grundleitung
A.15 Brandschottungen
A.15
Brandschottungen
A.16 PV Anlage
A.16
PV Anlage
A.17 Besondere Leistungen
A.17
Besondere Leistungen
A.18 Stundenlohnarbeiten
A.18
Stundenlohnarbeiten
S KG 440/450 Elektrotechnik_TYP S
S
KG 440/450 Elektrotechnik_TYP S
S.01 Hausanschluss + Zähleranlagen
S.01
Hausanschluss + Zähleranlagen
S.02 Verteilungen
S.02
Verteilungen
S.03 Wohnungsinstallation
S.03
Wohnungsinstallation
S.04 Installationsgeräte Sonstiges
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Installationsgeräte Sonstiges
S.05 Durchführungen/ Verlegesysteme
S.05
Durchführungen/ Verlegesysteme
S.06 Fundamenterder und Potentialausgleich
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Fundamenterder und Potentialausgleich
S.07 Kabel/Leitungen
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Kabel/Leitungen
S.08 Beleuchtungsanlagen
S.08
Beleuchtungsanlagen
S.09 Klingel Gegensprechanlage
S.09
Klingel Gegensprechanlage
S.10 Installation Sonnenschutz
S.10
Installation Sonnenschutz
S.11 Glasfaser-Anlage
S.11
Glasfaser-Anlage
S.12 Netzwerkverkabelung
S.12
Netzwerkverkabelung
S.13 Breitbandverkabelung (innerhalb WE)
S.13
Breitbandverkabelung (innerhalb WE)
S.14 E- Mobilität Grundleitung
S.14
E- Mobilität Grundleitung
S.15 Brandschottungen
S.15
Brandschottungen
S.16 PV Anlage
S.16
PV Anlage
S.17 Besondere Leistungen
S.17
Besondere Leistungen
S.18 Stundenlohnarbeiten
S.18
Stundenlohnarbeiten
M KG 440/450 Elektrotechnik_TYP M
M
KG 440/450 Elektrotechnik_TYP M
M.01 Hausanschluss + Zähleranlagen
M.01
Hausanschluss + Zähleranlagen
M.02 Verteilungen
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Verteilungen
M.03 Wohnungsinstallation
M.03
Wohnungsinstallation
M.04 Installationsgeräte Sonstiges
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Installationsgeräte Sonstiges
M.05 Durchführungen/ Verlegesysteme
M.05
Durchführungen/ Verlegesysteme
M.06 Fundamenterder und Potentialausgleich
M.06
Fundamenterder und Potentialausgleich
M.07 Kabel/Leitungen
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Kabel/Leitungen
M.08 Beleuchtungsanlagen
M.08
Beleuchtungsanlagen
M.09 Klingel Gegensprechanlage
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Klingel Gegensprechanlage
M.10 Installation Sonnenschutz
M.10
Installation Sonnenschutz
M.11 Glasfaser-Anlage
M.11
Glasfaser-Anlage
M.12 Netzwerkverkabelung
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Netzwerkverkabelung
M.13 Breitbandverkabelung (innerhalb WE)
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Breitbandverkabelung (innerhalb WE)
M.14 E- Mobilität Grundleitung
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E- Mobilität Grundleitung
M.15 Brandschottungen
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Brandschottungen
M.16 PV Anlage
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PV Anlage
M.17 Besondere Leistungen
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Besondere Leistungen
M.18 Stundenlohnarbeiten
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Stundenlohnarbeiten
L KG 440/450 Elektrotechnik_TYP L
L
KG 440/450 Elektrotechnik_TYP L
L.01 Hausanschluss + Zähleranlagen
L.01
Hausanschluss + Zähleranlagen
L.02 Verteilungen
L.02
Verteilungen
L.03 Wohnungsinstallation
L.03
Wohnungsinstallation
L.04 Installationsgeräte Sonstiges
L.04
Installationsgeräte Sonstiges
L.05 Durchführungen/ Verlegesysteme
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Durchführungen/ Verlegesysteme
L.06 Fundamenterder und Potentialausgleich
L.06
Fundamenterder und Potentialausgleich
L.07 Kabel/Leitungen
L.07
Kabel/Leitungen
L.08 Beleuchtungsanlagen
L.08
Beleuchtungsanlagen
L.09 Klingel Gegensprechanlage
L.09
Klingel Gegensprechanlage
L.10 Installation Sonnenschutz
L.10
Installation Sonnenschutz
L.11 Glasfaser-Anlage
L.11
Glasfaser-Anlage
L.12 Netzwerkverkabelung
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Netzwerkverkabelung
L.13 Breitbandverkabelung (innerhalb WE)
L.13
Breitbandverkabelung (innerhalb WE)
L.14 E- Mobilität Grundleitung
L.14
E- Mobilität Grundleitung
L.15 Brandschottungen
L.15
Brandschottungen
L.16 PV Anlage
L.16
PV Anlage
L.17 Besondere Leistungen
L.17
Besondere Leistungen
L.18 Stundenlohnarbeiten
L.18
Stundenlohnarbeiten

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