Pool , Sauna und Sondernkonstruktionen
Kurfürstendamm 207 – 208, Innenausbau eines Sport- und Fitnessclubs
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
I Projektbeschreibung Projketbeschreibung                                                                                   Stand 22.08.2025 Bauvorhaben: Neubau des David Lloyd Clubs im Fürst Am Kudamm                                       Kurfürstendamm 207/208                                       10719 Berlin Bauherr:                          Meridian Spa & Fitness Deutschland GmbH                                       Wandsbeker Zollstraße 87-89                                       22041 Hamburg Architekt:                        PWK GmbH                                       Architekten                                       Bergmannstraße 103                                       10961 Berlin Baubeschreibung Neubau eines Sport- und Fitnessclubs im Fürst am Kurfürstendamm in Berlin, EG, 1.OG, 2.OG und 7. OG Art der Bebauung Teilausbaubau von Neubaugeschossen Neubau der Gesamtimmobilie Bei der noch zu errichtenden Gesamtimmobilie handelt es sich um das Gewerbeensemble "Fürst" am Kursfürstendamm in Berlin-Charlottenburg. Bei den hier beschriebenen Maßnahmen handelt es sich um den Ausbau folgender Geschosse: -                  EG, nur Teile, hier, der Zugang -                  1. OG und 2. OG -                  7. OG, Ausbau der Dachterrasse Es wird ein Sport- und Fitnessclub in die o.g. Geschosse geplant. Dieser Club dient als ganztätiger Sport- und Familienclub mit Sport-, Relax- und Saunabereichen. Ein Swimmingpool befindet sich im 1. OG. Wände Die nichttragenden Wände werden aus einem Doppelständerwerk mit zweifach beplankten Trockenbauplatten (Gipskarton) und Zwischenraumdämmung hergestellt. Alle Innenwände, Abkofferungen und Schachtverkleidungen werden aus einem Ständerwerk mit Trockenbauwänden (Gipskarton) hergestellt. Die Nassräume erhalten hydrophobierte Gipskartonplatten, zweifach. Alle Platten werden glatt gespachtelt und malerfertig hergestellt. Die Wände werden mit einem hellen Dispersionsanstrich fertig gestellt. Tragende Wände werden bauseits von dem Vermieter gestellt und sind Teil der Hauptbaugenehmigung. Wandbekleidungen Innere Wandbekleidung teilweise als Gipsglattputz, mit Holz- oder Kunststoffpaneelen belegt oder teilweise gespachtelter Sichtbeton. Decken Alle Geschoßdecken als Stahlbetonplattendecken werden von dem Vermieter gestellt und sind Teil der Hauptbaugenehmigung. Die Unterseiten der Decken werden Sichtbetonkonstruktion erhalten oder mit Gipskartonebenen verkleidet. In den Naßbereichen werden hydrophobierte Paneele verwendet. Fußbodenbeläge Im 1. und 2. OG wird einschwimmender Estrich, d=mind. 18 cm, eingebaut. Darauf wird Parkett, Teppichboden, Naturstein, Fliesen oder ein Kunststoffboden verwendet. Im EG wird Naturstein-Betonwerkstein oder Fliese einschl. Sockel vorgesehen. Alle Obeflächen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen gemäß Rutschfestigkeit, Abrieb etc. Wandbeläge Nassräume In den Nassbereichen ca. 2,00 m hoch gefliest oder mit geeigneten Kunststoffpaneelen belegt. Ansonsten Keramische Wand- und Bodenfliesen. In den Wandbereichen über den Fliesen ein wischfester Anstrich. Alle Naßbereiche werden gegen Feuchtigkeit mit einer Abdichtung gegen Wasser ausgeführt. Treppen Die Treppen im Sport- und Fitnessclub werden mit Fliesen, Holz- oder Kunststoffbelegen erstellt. Die Haupt- und Fluchttreppenhäuser werden vom Vermieter bereitgestellt und sind Teil der Hauptbaugenehmigung. Aufzüge Die Hauptaufzüge werden vom Vermieter bereitgestellt und sind Teil der Hauptbaugenehmigung. Zwei interne Aufzüge (Aufenthaltsbereich und Poolbereich) dienen zur inneren Erschließung inklusive der Barrierefreiheit. Ein Plattformlift überbrückt die Höhenunterschiede in den Poolbereichen. Fenster Die Fenster werden vom Vermieter bereitgestellt und sind Teil der Hauptbaugenehmigung. Türen Hauptzugangstüren werden vom Vermieter bereitgestellt und sind Teil der Hauptbaugenehmigung. Alle weiteren Türen entsprechen dem Brandschutzgutachten und den weiteren Anforderungen. (Feuchte, Schall, Sicherheit) Küchen Die Küche erhält eine gewerbliche Vollküche mit Backofen, Kochplatten, Grill Spüle, Geschirrspülmaschine und Kühlschränke. Besondere Lagerräume dienen der fachgerechten Aufbewahrung der Lebensmittel. Die Arbeitsbereiche sind getrennt gemäß Vorgaben. Der Fußbodenbelag besteht aus rutschfesten Fliesen, die Wände sind gefliest. Über den Fliesen werden die Wände abwischbar gestrichen. Nassbereiche Die Einrichtung der Bäder besteht aus wandhängenden Tiefspülklosetts mit gedämmtem Wandeinbauspülkasten, Waschtisch ca. 60 cm breit in moderner Form mit Einhandmischbatterie mit Perlator und Excentergarnitur, darüber Spiegel. Die Flächen werden in Damen-, Herren- und Familienbereiche getrennt. Die Trennwände werden als pflegeleichte, moderne Trennelemente mit Tür und Schloß vorgesehen. Die Belüftung der innenliegenden Bäder/WC´s erfolgt über elektromotorische Sammelschachtentlüftung mit geschoßweise getrennten Lüftermotoren schallgedämmt. Anschluß an die Warmwasserbereitung. Fußböden und Wände im Bereich der Duschen werden mit einer Feuchtigkeitssperre versehen. Wand- und Bodenbeläge bestehen aus Fliesen. Umkleidebereiche Die Umkleidebereiche werden nach Damen, Herren und Familie getrennt. Die Bereiche erhalten Umkleideschränke, die individuell nutz- und abschließbar sind. Ein sogenannter "vanity"-Bereich erhält Sitmöglichkeiten, einen Spiegel und Haartrockner. Rezeption und Aufenthaltsbereich Eingang Der Eingang erhält eine Rezeption als Holzkonstruktion. Ein Handtuchlager und Büroflächen dienen der Verwaltung. Eine elektronische und digitale Zugangskontrolle dient dem gezielten Zugang für Mitglieder zum Club. Der Eingangsbereich wird mit einer Bar mit angeschlossener Küche zur Versorgung der Mitglieder und des Mitgliederbereichs vorgesehen. Hier werden keine Speisen vorbereitet, sondern nur fertigen Produkte angeboten. Der Backofficebereich wird als Büro für die Mitgliederbetreuung, Marketing und Verwaltung genutzt. Die Büros werden funktional eingerichtet. Die Teeküche dient der Versorgung der Mitarbeiter. Die Aufenthaltsbereiche für die Mitglieder werden funktional gestaltet. Hier werden Tische, Stühle, Sofas, Regale etc. vorgesehen. Der kids activity Raum dient der Betreuung von Kindern. Hier werden funktionale Spielgeräte bereitgestellt. Eine Kinderbetreuung wird zu der gesamten Öffnungszeit anwesend sein. Eine Teeküche dient zur Versorgung der Kinder. Die Toiletten sind mit wandhängenden Tiefspülklosetts mit gedämmtem Wandeinbauspülkasten, Waschtisch ca. 60 cm breit in moderner Form mit Einhandmischbatterie mit Perlator und Excentergarnitur, darüber Spiegel, ausgestattet. Die Toiletten für die Kinder befinden sich in der Familienumkleide. In der barrierefreien Toilette neben der Lounge werden Wickeltische für Kleinkinder vorgesehen. Flachdachbereiche 7. OG Die Konstruktion und Abdichtung sowie der Oberbodenbelag werden vom Vermieter bereitgestellt und sind Teil der Hauptbaugenehmigung. Der Außenbereich dient als open air Saunabereich. Die Sauna wird als feste Konstruktion in Holz- und Fliesenoptik erstellt. Rutschfeste Fliesen wo notwendig. Die nicht überdachten Bereiche werden als Aufenthaltsraum für die Saunanutzer mittels Liegen genutzt. Absturzsicherungen und Ummauerungen werden vom Vermieter bereitgestellt und sind Teil der Hauptbaugenehmigung. Eine Bar bietet den Mitgliedern die Möglichkeit, auf dem Dach etwas zu trinken und sich dann auf den Liegestühlen zu entspannen. Pool und Poolbereich Der Poolbereich wird mit rutschfesten Fliesen ausgestattet. Das Schwimmbecken befindet sich in einem großzügigen Raum mit doppelter Geschosshöhe, was eine offene Atmosphäre schafft. Der Zugang zur Wasserfläche erfolgt über einen Technikboden (Hohlraumboden), unter dem sämtliche für den Betrieb der Anlage notwendigen technischen Leitungen verlaufen. Sauna Der trockene Spa-Bereich umfasst mehrere Saunen, Ruheräume sowie Liegen zur Erholung und Entspannung der Besucher. Barrierefreiheit Der gesamte Fitnessclub inkl. Spa-Bereich ist barrierefrei zugänglich. Es werden in ausreichender Anzahl barrierefreie Toiletten für alle Geschlechter zur Verfügung gestellt. Die notwendigen Bewegungsflächen sind auf den Plänen markiert. Fluchtwege Es liegt dem Bauantrag ein Brandschutzkonzept der Clubflächen vor, der mit dem übergeordneten Brandschutzkonzept koordiniert wurde. Erschließung Der Fitnessklub wird über die allgeneine Erschließung des Gebäudes im Erdgeschoss für die Öffentlichkeit erschlossen. Es gibt einen separaten Zugang über das Untergeschoß für die Anlieferungen aller Art. Nachweise Fahrradstellplätze Es ist eine maximale Besucherzahl von 500 Personen pro Tag vorgesehen. Gemäß den Anforderungen der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) ist es üblich, bei Sport- und Freizeiteinrichtungen 1 Fahrradstellplatz pro 20 Besucher einzuplanen. 500 Besucher ÷ 20 = 25 vorgesehene Fahrradstellplätze Die für die erforderliche Anzahl an Fahrradstellplätzen nachgewiesenen Flächen werden über eine überdachte zentrale Abstellfläche im Gebäude bereitgestellt. Nachweise Müll Die Nachweisflächen der benötigten Müllmengen werden über einen zentralen Bereich zu diesem Zwecke im Untergeschoß im Gebäude erreicht.
I Projektbeschreibung
II Planungsbeteiligte Planungsbeteiligte Bauherr:                Meridian Spa & Fitness Deutschland GmbH                              Wandsbeker Zollstrasse 87-89                              22041 Hamburg                              Tel.: +49 / (0)40/ 65 89-0                              Hr. Kloos / marcel.kloos@davidlloyd.de Projektsteuerung:   SteadWay GmbH                              International Project and Cost Management                              Zimmerstrasse 19/80                              10117 Berlin                              Tel.: +49 / (0)30 / 2325640-36                              Fr. Linn Sonder / l.sonder@steadway.de Innenarchitektur:     Hadfield Cawkwell Davidson                              Broomgrove Lodge, 13 Broomgrove Road                              Sheffield S10 2LZ                              Tel.: +44 / (0)114 / 26 68 181                              Hr. Welsby / matthew.welsby@hcd.co.uk Planung und           PWK GmbH Ausschreibung:      Peters Wormuth Kaiser Architekten                              Bergmannstrasse 102-103                              10961 Berlin                              Tel.: +49 / (0)30 / 88 62 41 11                              Hr. Kaiser / kaiser@pwk-architekten.de Haustechnik:          IB Andreas Duba GmbH                              Hauptstrasse 2                              07646 Tröbnitz                              Tel.: +49 / (0)151 1240 3556                              Hr. Andreas Duba / troebnitz@ib-duba.com
II Planungsbeteiligte
III Allg. Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen 1.       Angebotsunterlagen 1.1     Dem Angebot liegen zugrunde und werden im Falle der Erteilung des Auftrages Vertragsbestandteil: 1.1.1  Die Baubeschreibung und das Leistungsverzeichnis einschließlich aller technischen und allgemeinen Vorbemerkungen und alle Anlagen gem. Anlagenverzeichnis 1.1.2  Die "Verdingungsordnung für Bauleistungen" (VOB) Teil B und C in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. 1.1.3  Die allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme. 1.1.4  Die Verarbeitungsvorschriften der Hersteller- bzw. Lieferfirmen. 1.1.5  Sämtliche die den Auftragnehmer beauftragten Leistungen betreffenden DIN- und EN-Normen, jeweils in der zum Zeitpunkt der Abnahme gültigen Fassung. 1.1.6  Alle einschlägigen öffentlichen Bestimmungen, insbesondere die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes einschließlich etwaiger ergänzender Bestimmungen, die Bestimmungen der Berufsgenossenschaft, des Arbeitsschutzgesetzes in Verbindung mit der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BauStellV), der städtischen Versorgungsbetriebe, des zuständigen Tiefbauamtes und die Bestimmungen zum Schutze des Baumbestandes, wobei jeweils der Zeitpunkt der Ausführungen der Abnahme entscheidend ist. 1.2     Bei Widersprüchen zwischen gleichrangigen Vertragsgrundlagen ist im Zweifel die höherwertigere Ausführung geschuldet. 1.3     Leistungs-, Lieferungs- und sonstige Bedingungen des Auftragnehmers und/oder sonstiger am Bau Beteiligter werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn sie dem Angebot des Auftragnehmers beigefügt sind und auf sie im Angebot Bezug genommen ist. 2.       Angebot 2.1     Der Bieter hat die Verpflichtung, sich vor der Angebotsabgabe ein genaues Bild über Art und Umfang der Arbeiten, insbesondere über die örtlichen Verhältnisse, zu machen. Die Unkenntnis dieser Verhältnisse berechtigt den Bieter nicht zu irgendwelchen Nachforderungen 2.2     Alle Einzelpreise (EP) sind Netto in EUR mit maximal drei Nachkommastellen einzutragen. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. 2.3     Etwaige Änderungsvorschläge oder Nebenangebote müssen als gesonderte Anlage eingereicht und deutlich gekennzeichnet werden. Die Nebenangebote sind so aufzubauen, dass die Gesamtleistung eindeutig beschrieben bleibt, d. h. alle Leistungen, die zur sach- und funktionsgerechten Erfüllung der Gesamtleistung gehören, müssen durchgängig aufgeführt werden, auch dann, wenn einzelne Teilleistungen unverändert aus der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers übernommen werden. Falls die v. g. Forderungen nicht erfüllt werden, ist ein eindeutiger Preisvergleich zur ausgeschriebenen Leistung nicht möglich. Die so gemachten Nebenangebote werden somit bei der Bewertung ausgeschlossen. 2.4     Das Angebot darf nur die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen enthalten. Es muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein, Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. In den Ausschreibungsunterlagen genannte technische Regelwerke sowie der Ausschreibung vorangestellte Technische Vorbemerkungen sind zusätzliche Technische Vertragsbedingungen im Sinne von § 1 Nr. 2 der VOB/B. 2.5     Zusammen mit dem Angebot ist auch eine ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" rechtsverbindlich unterschrieben abzugeben. 2.6     Anstelle des vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnisses können selbstgefertigte Abschriften oder Kurzfassungen wie folgt verwendet werden Kurzfassungen müssen mit dem vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnis hinsichtlich der Ordnungszahlen Position vollständig übereinstimmen. Sie müssen für jede Teilleistung nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis und den Gesamtbetrag, darüber hinaus den jeweiligen Kurztext sowie die dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte, die Angebotsendsummen und alle vom Auftraggeber geforderten Textergänzungen enthalten. Die Kurzfassung ist zusammen mit dem vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebotes. Der Bieter ist verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers vor Auftragserteilung ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis nachzureichen. 2.7     Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer selbst nicht bestätigte Gegen- oder Nebenangebote abgibt oder Kurzfassungen verwendet sowie für Eventual- oder Alternativpositionen. Ist im Leistungsverzeichnis vorgegeben, auf welche Weise die Leistung zu erbringen ist, ist der Auftragnehmer daran gebunden. Im Übrigen hat der Auftragnehmer die technologische Ausführung seiner Arbeiten selbst zu wählen. 2.8     Sofern Positionen mit dem Zusatz "als Zulage" ausgeschrieben werde, ist der Grundpreis bereits im einer andern Position enthalten. Die Zulageposition beinhaltet entweder eine im Aufmaß übermessene Leistung (meist in einer anderen Einheit) oder stellt eine Preisdifferenz zu einer bereits beschriebenen anderen Leistung (mit gleicher Einheit) dar. 2.9     Der Bieter räumt mit der Abgabe seines Angebots eine 3-monatige Zuschlagsfrist ein. Die Frist beginnt mit dem Abgabetermin. Sofern der Bieter den Zuschlag erhält gelten die angebotenen Preise für die Dauer bis zur Fertigstellung aller beauftragten Leistungen. 2.10   Der Bieter ist verpflichtet, nach Vertragsschluss seine Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag zu hinterlegen. Näheres regelt der Vertrag. 3        Besondere und gleichwertige Produkte 3.1     Sind besondere Hersteller oder Produkte genannt, so versichert der Bieter, diese auch tatsächlich zu verwenden. 3.2     Liefernachweise sind positionsbezogen zu nennen. 3.3     Werden gleichwertige Produkte (Nennung von Fabrikat und Hersteller) vom Bieter alternativ angeboten, weil dies nach Ansicht des Bieters zu einer Qualitätsverbesserung bei gleichen Kosten oder zu einer Kosteneinsparung bei gleicher Qualität führen, so soll dies unter Nennung ihrer Pos.-Nr. in einer Nebenangebot geschehen. 3.4     Die Gleichwertigkeit der vom Bieter zusätzlich angebotenen Alternativ- oder vom Bieter vorgeschlagenen Systemprodukte ist in geeigneter Form dem Auftraggeber oder seinem Beauftragten nachzuweisen. 3.5     Werden gleichwertige Produkte vom Bieter ausschließlich angeboten, so sind: die entsprechende Position im Leistungsverzeichnis zu streichen, unter Nennung der Pos.-Nr. der Grund für ein ausschließliches Angebot von gleichwertigen Produkten zu nennen und die Gleichwertigkeit in geeigneter Form zusammen mit der Abgabe des Angebots dem Auftraggeber bzw. seinem Beauftragten nachzuweisen. Andernfalls kann das Angebot im Sinne einer Gleichbehandlung aller Bieter nicht berücksichtigt werden. 3.6     Einwände und Bedenken gegen die vorgeschriebenen Materialien (Lieferschwierigkeiten, etc.) und die Art der Ausführung müssen durch den Bieter bei Abgabe des Angebots schriftlich beigefügt werden. Gegenvorschläge können erfolgen und zwar in einem gesonderten Anschreiben. 3.7     Soweit gem. Leistungsverzeichnis kein Produkt vorgeschlagen oder gefordert wird, sind auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich die entsprechenden technischen Daten des Produkts und ggf. dessen Zulassung durch den Bieter nachzuweisen. 4.       Leistungsumfang 4.1     Maßgeblich für den zu erbringenden Leistungsumfang sind die Regelungen des noch abzuschließenden Bauvertrages. 4.2     Der vom Bieter angegebene Preis umfasst alle Arbeiten, die zur Erstellung einer vollständigen, handwerklich und technisch einwandfreien Ausführung seiner Leistung erforderlich sind einschließlich aller notwendigen Nebenleistungen. Bei der Angebotsabgabe ist darauf zu achten, dass die im Leistungsverzeichnis angegebenen Arbeiten sich immer auf eine fix und fertige Arbeit beziehen. Sollte der Bieter feststellen, dass einzelne Positionen insoweit nicht vollständig sind, hat er hierauf bei der Angebotsabgabe im Anschreiben zum Angebot hinzuweisen. Andernfalls sind alle Leistungen, die zur vollständigen, gebrauchsfähigen und den behördlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, Normen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Fertigstellung der Lieferung und Leistungen benötigt werden, mit den Einheitspreisen der Positionen abgegolten. 4.3     Das Heranführen von Versorgungsleitungen ab bauseitig gestelltem Anschluss sind Bestandteil obliegt dem Auftragnehmer, wird nicht gesondert vergütet bzw. ist in die Einheitspreise einzurechnen. 4.4     Die Baubewachung für die Arbeiten und die gelieferten Materialien obliegt dem Auftragnehmer, wird nicht gesondert vergütet, bzw. ist in die Einheitspreise einzurechnen. 4.5     Unbrauchbare und abzufahrende Stoffe werden, soweit sie laut Leistungsverzeichnis nicht in die Einheitspreise einzukalkulieren sind, als feste Masse an der Lagerstelle aufgemessen. Das Aufmaß muss vor Beseitigung der Stoffe von der Bauleitung gegengezeichnet werden. 4.6     Für sämtliche Materialien / Einbauten ist eine Bestellliste zu führen. Diese enthält Informationen über Lieferanten, Lieferzeiten sowie das Datum der Auslösung der Bestellung. 5. Umlagen Umlagekosten, u.a.  für den Verbrauch von Strom, Wärmeenergie und Wasser, werden vor Vertragsabschluss verhandelt. 6.       Ausführungsfristen Die Ausführungsfristen werden im Zuge werden vor Vertragsschluss verhandelt. 7.       Allgemeine Bestimmungen 7.1     Mit Unterzeichnung des Werkvertrages hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber das Bestehen einer gültigen Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden nachzuweisen. Die Mindesthöhe regelt der Bauvertrag. Ist die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung für alle Versicherungsfälle des Auftragnehmers eines Versicherungsjahres hinsichtlich der Gesamtleistung des Versicherers begrenzt, hat der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung in der beschriebenen Mindesthöhe für das ausgeschriebene Bauvorhaben abzuschließen. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich bei dem vom Auftragnehmer benannten Versicherer hinsichtlich der Wirksamkeit der Versicherung für die Dauer der Bauzeit und der erfolgten Prämienzahlung zu informieren. 7.2     Wird der Auftrag einer Arbeitsgemeinschaft übertragen, haftet jedes Mitglied dem Auftraggeber gegenüber uneingeschränkt in voller Höhe. 7.3     Alle Maße sind am Bau durch den Auftragnehmer verantwortlich zu nehmen und auf Übereinstimmung mit den Bauzeichnungen zu kontrollieren. Die Statik ist zu beachten. Bei Nichtbeachtung haftet der Ausführende. 7.4     Der Auftragnehmer hat die für seine Leistungen erforderlichen technischen Berechnungen zu erstellen, die entsprechende Dimensionierung festzulegen, Prüfzeugnisse, Bestandspläne, Betriebsanleitungen beizubringen und die Abnahmekosten von Behörden und Sachverständigen, soweit die Abnahmen öffentlich-rechtlichen Charakter haben, für die ihm beauftragten Leistungen zu tragen. 7.5     Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die gesamte Dauer seiner Tätigkeit auf der Baustelle eine der Art und dem Umfang des Bauvorhabens entsprechende sachverständige technische Aufsicht (Bauleiter, Montageleiter, Polier, Vorarbeiter) zu stellen, die mit allen für die Leistungs- und Baustellenabwicklung erforderlichen Vollmachten ausgestattet sein muss, auch im Verhältnis zu den anderen Auftragnehmern.           Entsprechend der Bauordnung BauO Berlin bestellt der Auftragnehmer zudem einen Bauleiter. Dieser haftet dem Auftraggeber gegenüber in vollem Umfang hinsichtlich der Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen des § 56 BauO Berlin. Der Auftragnehmer bestellt Fachbauleiter, insbesondere zur Umsetzung der Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept einen Fachbauleiter Brandschutz.           Das für die termin- und fachgerechte Ausführung des Auftrages erforderliche, gut geschulte Fach- und Hilfspersonal ist in genügender Anzahl zu stellen.           Ungeeignetes und unqualifiziertes Personal ist nach Aufforderung der Bauleitung durch geeignetes, qualifiziertes Personal zu ersetzen.           Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem Objektüberwacher und dem Bauherrn mindestens wöchentlich zu übergeben.           Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können, insbesondere aber Angaben machen über:           - Zahl und Art des eingesetzten Führungspersonals und der beschäftigten Arbeiter,           - Art und Umfang der täglichen Arbeiten und Leistungen,           - Anlieferung und Verwendung von Geräten und Baustoffen,           - Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Pausenzeiten sind zu berücksichtigen.           - vertraglich wichtige Termine, wie beispielsweise           - Beginn und Ende von Bauabschnitten,           - Witterungsverhältnisse, insbesondere max. und min. Temperaturen,           - besondere Vorkommnisse (Unfall, Überflutung etc.)           Ein Durchschlag des Bautagesberichtes ist der Objektüberwachung des Auftraggebers täglich unaufgefordert zu übergeben. Die in den Bautagesberichten enthaltenen Angaben sind rein informativ und begründen keine Ansprüche des Auftragnehmers. 7.6     Einrichtungen, welche die Arbeiten anderer Gewerke am Bau behindern, sind in Absprache mit der Bauleitung auf eigene Kosten sofort zu entfernen. 7.7     Durch die vom Auftraggeber beauftragte Bauleitung wird mindestens einmal pro Woche eine Baubesprechung durchgeführt (jour fixe). Der Auftragnehmer ist für die Dauer seiner Bauzeit verpflichtet, zu den festgesetzten Baubesprechungen einen Fachbauleiter mit ausreichenden Entscheidungsbefugnissen zu entsenden. Für jede Nichtteilnahme an einer von der Bauleitung angesetzten Baubesprechung verpflichtet sich der Auftragnehmer, ein Ordnungsgeld in Höhe von jeweils EUR 500,00 an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, die Teilnahme ist aus wichtigem Grund nicht zuzumuten. 7.8     Das Abladen, die Beförderung zum Einbauort, die Lagerung der vom Auftragnehmer zu liefernden Materialien sowie alle sonstigen Nebenleistungen und bauseitigen Zulieferungen, welche zur vollständigen Fertigstellung der Arbeiten erforderlich sind, hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten zu übernehmen. Sofern der Auftraggeber Lieferungen, die zur Erbringung der vertragsmäßigen Leistung des Auftragnehmers erforderlich sind, erbringt, hat der Auftragnehmer diese Leistungen entgegenzunehmen, gegebenenfalls unentgeltlich abzuladen, zu verwahren und an den Einbauort zu transportieren. Mit der Übernahme erfolgt der Gefahrenübergang. 7.9     Im Rahmen der Leistungserbringung anfallender Bauschutt, auch von Ausschachtungsarbeiten, ist unentgeltlich abzufahren und darf auf der Baustelle nicht vergraben werden. 7.10   Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle im Zusammenhang mit seinen Leistungen am Gebäude bzw. auf dem Baugelände entstehenden Verunreinigungen, Abfälle, Schutt u. ä. stets ohne Aufforderung auf eigenen Kosten aufzuräumen und zu reinigen. Alle benutzten öffentlichen Zu- und Abfahrtsstraßen sind täglich von Verschmutzungen durch die Baufahrzeuge zu reinigen. Dies gilt auch für Lieferfahrzeuge und Fahrzeuge der Baunebengewerke. 7.11   Der Auftragnehmer bleibt Besitzer der von ihm produzierten Abfälle und hat für die Entsorgung einzustehen. Der Auftragnehmer ist für die von ihm produzierten Abfälle und die Einhaltung sämtlicher für die Entsorgung maßgeblichen gesetzlichen und behördlichen sowie von Entsorgungsunternehmen aufgestellten Vorschriften verantwortlich. Er hat hierbei die "Anordnung zur Nachweisführung bei der Verwertung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen im Land Berlin" vom 04.05.1998 zu beachten, ebenso die Einhaltung der Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, soweit es seine Leistungen betrifft. Er stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter im Falle der Nichtbeachtung dieser Vorschriften frei. 7.12   Der Auftragnehmer haftet bis zur Abnahme seiner Leistungen dem Auftraggeber gegenüber für das erforderliche Schützen von Bäumen und sonstigen zu erhaltenden Gehölzen im gesamten Baustellenbereich. 7.13   Der Auftragnehmer wird den vom Auftraggeber bestellten SiGe-Koordinator auf Aufforderung unterstützen und diesem insbesondere angefragte Unterlagen zum Arbeitsschutz zur Verfügung stellen bzw. dessen Anordnungen Folge leisten.
III Allg. Vorbemerkungen
IV Allg. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18 299 Sämtliche Hinweise zur Ausführung sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Bei der Kalkulation der Preise sind diese und weitere Detailentwicklungen in den durch den Auftragnehmer zu erbringenden Planungsleistungen zu berücksichtigen. Zusätzlich sind folgende Leistungen Sache des Auftragnehmers und für die Preisbildung maßgebend, und grundsätzlich zu beachten / zu berücksichtigen: Alle durch die Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen und Anforderungen. Zeitliche Unterbrechungen von Leistungen auf Grund des Bauablaufes, auch in Teilabschnitten, sowie das nachträgliche Ausführen von Leistungen und Teilleistungen, die nicht im Zuge der Hauptleistungen erbracht werden können, sind Sache des Auftragnehmers. Dies gleichermaßen auch für alle nachträglich beauftragten Leistungen. Der Auftraggeber behält sich vor, auch Teilabschnitte von Bauteilen vorab ausführen zu lassen, wenn es der Bauablauf erfordert. Sofern einzelne Teile der Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers nicht als Leistungspositionen aufgeführt sind, werden sie nach VOB Teil C DIN 18 299 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art) zu Nebenleistungen und sind in die Einheitspreise mit einzurechnen. Jeweils Bestandteil der Baustelleneinrichtung ist jeweils der Aufbau, das Vorhalten, das Unterhalten, das Beseitigen einschließlich der Wiederherstellung in den vor Beginn vorhandenen Ursprungszustand. Die Baustelleneinrichtungen bzw. Rettungswege, sowie brandschutztechnische Einrichtungen, sind durch den Auftragnehmer mit der zuständigen Feuerwehr abzustimmen. Bei möglicher getrennter Vergabe von Teilen, Unterteilen, und Losen sind die Baustelleneinrichtungen mit dem Auftragnehmer für die Hauptbaustelleneinrichtung (z.B. AN Erweiterter Rohbau) abzustimmen. Hierzu gehört der Eintrag sämtlicher Standorte einzelnen Leistungsbestandteilen der Baustelleneinrichtung in den Baustelleneinrichtungsplan. Die im Zusammenhang mit der Baustelleneinrichtung und dem Baubetrieb erforderlichen Genehmigungen hat der Auftragnehmer über den Auftraggeber einzuholen. Die anfallenden Gebühren hat der Auftragnehmer ohne Anspruch auf Erstattung zu beantragen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass ihm auf dem Grundstück bzw. im Gebäude Flächen für die Baustelleneinrichtung zur Verfügung gestellt werden. Vor einer Nutzung bedarf es der schriftlichen Zustimmung durch die Bauleitung. Benutzt er Flächen außerhalb des Grundstückes, hat er hierfür die erforderlichen Genehmigungen einzuholen und die Kosten hierfür zu übernehmen. Benutzt der Auftragnehmer Flächen auf dem Baugrundstück für die Baustelleneinrichtung, so hat er auf Anforderung der Bauleitung des Auftraggebers die Baustelleneinrichtung kostenlos umzubauen, gegebenenfalls auch mehrfach, oder zu entfernen, sofern der Bauablauf dies erfordert. Werden bauseitig Werk-, Lager- oder Aufenthaltsräume zur Verfügung gestellt, so hat der Auftragnehmer für die Verschließbarkeit, Reinigung und sonstigen Unterhalt selbst und auf seine Rechnung Sorge zu tragen. Unterkünfte, WC-, Wasch- Duschanlagen, Sanitätsräume, Bauleitungsräume, etc. sind arbeitstäglich gemäß den Gewerbeaufsichtlichen Vorschriften zu reinigen. Die Aufstellung von Schlafräumen ist nicht gestattet. Die angrenzenden öffentlichen Flächen außerhalb der Baustelle im Baubereich sind stets sauber und ohne Rückstände von Verschmutzungen, resultierend aus den Bauausführungen, zu halten. Sämtliche für die Leistungen und Teilleistungen erforderlichen Gerüste, die über die mit Leistungspositionen abgefragten Gerüstbauteile der Lose "Erweiterter Rohbau" und / oder "Fassade" hinausgehen bzw. erforderlich sind, sind vom Auftragnehmer selbst zu beschaffen, und sind Nebenleistungen. Benutzt der Auftragnehmer vorhandene Gerüste oder sonstige Ausrüstungen eines anderen Unternehmers, so geschieht dies auf eigene Gefahr. Notwendige statische Berechnungen, erhöhter bautechnischer Aufwand, zusätzliche Schutzmaßnahmen (Arbeitsschutz, Witterungsschutz) bei der Positionierung von Hebezeugen sind Sache des Auftragnehmers. Die Weiterführung aller erforderlichen Leitungen von den Entnahmestellen bis zu den Verbrauchsstellen ist Sache der Auftragnehmer. Trassen für die Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen sind freizuhalten. Fußgängerzugänge zu den Funktionseinheiten, z. B. Baustellensanitär-, -sanitätsanlagen, Bauleitung, etc. müssen trittsicher sein. Das Befahren und Parken auf den Baustellen. / Betriebsgelände und im Baubereich ist nur mit Montagefahrzeugen gestattet. Privatfahrzeuge erhalten keinen Zugang zum Gelände. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, vom Auftragnehmer Eignungs- und Gütenachweise der zur Ausführung kommenden Werkstoffe bzw. eingebauten Werkstoffe zu verlangen. Vor Beginn der Bauleistungen ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber eine Begehung und Dokumentation der an das Baugrundstück grenzenden öffentlichen Flächen durchzuführen. Hier sind insbesondere die Auflagen aus der Baugenehmigung und die darin angegebenen beteiligten Fachbereiche zu involvieren. Maßnahmen zum Verhindern nachteiliger Auswirkungen auf die Leistungen auf Grund von Witterungsverhältnissen (z. B. zu geringen Temperaturen, Feuchtigkeit und Nässe, Schnee und Eis, scharfer Wind, Frost, Sonneneinwirkung). Grundsätzlich ist bei allen auszuführenden Leistungen die jeweils höchste Toleranzebene nach DIN 18 202 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke einzuhalten. Die Einhaltung der entsprechenden Toleranzen ist im Rahmen der Baunebenleistungen (Planungsleistungen) nachzuweisen. Die Sicherung von Baugrubenböschungen ist mit geeigneten Abdeckmaßnahmen (Folie etc.) dauerhaft vor Witterung zu schützen.  Ggf. ist eine Abstimmung mit dem Bodengutachter vorzunehmen. Die Aushubböden werden Eigentum des Auftragnehmers und sind fortlaufend abzutransportieren. Die Art der Förderwege erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers. Diese sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber abzustimmen. Entsorgungswege außerhalb der Baustelle sind mit den zuständigen Behörden der Stadt Berlin und des Landes Berlin abzustimmen. Sämtliche Bauwerke und Bauteile im Baubereich sind mit geeigneten Maßnahmen gegen schädigende Auswirkungen, resultierend aus den Bauausführungen, zu sichern und zu schützen. Hierzu gehört auch das entsprechende provisorische Schließen von Zugängen dieser Bauwerke und Bauteile. Der Auftragnehmer hat insbesondere Rücksicht auf die anderen gleichzeitig oder anschließend tätigen Gewerke sowie etwaige Vorleistungen zu nehmen. Bauteile aus eigenen oder fremden Leistungen, die bereits Endprodukte darstellen, sind - soweit erforderlich - besonders sorgfältig als Nebenleistung zu schützen. Staubschutz ist soweit technisch und wirtschaftlich möglich zu gewährleisten.
IV Allg. Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18 299
01 Außenanlagen 7. OG
01
Außenanlagen 7. OG
01.01 Terrassenarbeiten
01.01
Terrassenarbeiten
09 Einbauten
09
Einbauten
09.__.__.__.0001 Ice Cave, gemäß Detail Komplettes Ice Cave liefern und montieren und In-Betrieb-Nehmen , gemäß Saunaplanung komplett incl. Decke neu ca. 3,60 x 2,74m inklusive Werk- und Montageplanung inklusive etwaiger Prüfzeugnisse und TÜV-Abnahmen inklusive Dokumenation und Übergabe an den Bauherren. Detail 11-A-20-005.1/2
09.__.__.__.0001
Ice Cave, gemäß Detail
1,00
St
09.__.__.__.0002 Cristal Stream, gemäß Detail wie vor jedoch Komplettes Cristal Stream liefern und montieren und In-Betrieb-Nehmen ca. 4,18 x 2,74 m Detail 11-A-20-002.1/2
09.__.__.__.0002
Cristal Stream, gemäß Detail
1,00
St
09.__.__.__.0003 Fire & Ice, gemäß Detail wie vor jedoch Komplette Fire & Ice liefern und montieren und In-Betrieb-Nehmen ca. 4,50 x 2,74 m Detail 11-A-20-001.1/2
09.__.__.__.0003
Fire & Ice, gemäß Detail
1,00
St
09.__.__.__.0004 Finnish Sauna wie vor jedoch Finnish Sauna ca. 4,50 x 2,74 m Detail 11-A-20-003.1/2
09.__.__.__.0004
Finnish Sauna
1,00
St
09.__.__.__.0076 Finnish Sauna 50 qm Komplette Finnische Sauna liefern und montieren und In-Betrieb-Nehmen, gemäß Saunaplanung komplett incl. Decke neu inklusive Werk- und Montageplanung inklusive etwaiger Prüfzeugnisse und TÜV-Abnahmen inklusive Dokumenation und Übergabe an den Bauherren. ca. 50,5 qm
09.__.__.__.0076
Finnish Sauna 50 qm
1,00
St
09.__.__.__.0077 Finnish Sauna 20 qm wie vor, jedoch 20 qm
09.__.__.__.0077
Finnish Sauna 20 qm
1,00
St
09.__.__.__.0078 Poolanlage 1.OG Edelstahl mit Unterkonstruktion, Aufschlag Poolanlage aus Edelstahl bestehend aus drei Becken (Pool+Kinderpool+Kinderpool) Fläche ca. 310 m² Pool aus segmentierten Edelstahlbauteilen inkl. Stahl-Unterkonstruktion Lieferung: bauseits durch AG Einbringen und Herstellen: durch Firma des AG Einbringöffnung: Fassade bei Achsen L/18 ein Fassadenfeld / Festverglasung 1. OG, Größe: b/h= ca. 4mx2,50m, Öffnen liegt beim AG Aufschlag: für Koodination und Überwachung
09.__.__.__.0078
Poolanlage 1.OG Edelstahl mit Unterkonstruktion, Aufschlag
P
1,00
PSCH
09.__.__.__.0079 Hydropool 1.OG Edelstahl mit Unterkonstruktion, Aufschlag Hydropool aus Edelstahl bestehend aus einem Becken Fläche ca. 100 m² Pool aus segmentierten Edelstahlbauteilen indkl. Stahl-Unterkonstruktion Lieferung: bauseits durch AG Einbringen und Herstellen: durch Firma des AG Einbringöffnung: Fassade bei Achsen L/18 ein Fassadenfeld / Festverglasung 1. OG, Größe: b/h= ca. 4mx2,50m, Öffnen liegt beim AG Aufschlag: für Koodination und Überwachung
09.__.__.__.0079
Hydropool 1.OG Edelstahl mit Unterkonstruktion, Aufschlag
P
1,00
PSCH
09.__.__.__.0080 Tauchbecken 1.OG Edelstahl mit Unterkonstruktion, Aufschlag Tauchbecken aus Edelstahl bestehend aus zwei Tauchbescken mit Leiter und je Fläche ca. 1,44 m² Tauchbecken aus Edelstahlbauteilen indkl. Stahl-Unterkonstruktion Lieferung: bauseits durch AG Einbringen und Herstellen: durch Firma des AG Einbringöffnung: Fassade bei Achsen L/18 ein Fassadenfeld / Festverglasung 1. OG, Größe: b/h= ca. 4mx2,50m, Öffnen liegt beim AG Aufschlag: für Koodination und Überwachung
09.__.__.__.0080
Tauchbecken 1.OG Edelstahl mit Unterkonstruktion, Aufschlag
P
1,00
PSCH