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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN,(ATV) Ergänzende Angaben und Ausführungshinweise auf der Basis der DIN 18299. Nicht aufgeführte Nummerierungen sind für Ergänzungen nicht relevant.
Die Angaben sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und, sofern sie nicht durch eigene Positionen abgedeckt sind, in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN,(ATV)
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN (WBVB) WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN (WBVB)
11.1 Einrichtung von Unterkünften
Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden.
11.2 Baustellenbesprechungen
Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden.
Die Besprechungen finden 14-tägig statt.
11.3 Sprache
Damit den Anweisungen der Objektüberwachung und des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators zur Aufrechterhaltung der Sicherheit auf der Baustelle unverzüglich Folge geleistet werden kann, ist der AN verpflichtet, nur solche Fachbauleiter auf der Baustelle einzusetzen, die der deutschen Sprache mächtig sind.
Ende der WEITEREN BESONDEREN VERTRAGSBEDINGUNGEN
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN (WBVB)
LEISTUNGSBESCHREIBUNG LEISTUNGSBESCHREIBUNG
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
ANGABEN GEMÄSS DEN ALLGEMEINEN TECHNISCHEN VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN (ATV) ANGABEN GEMÄSS DEN ALLGEMEINEN TECHNISCHEN VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN (ATV)
ANGABEN GEMÄSS DEN ALLGEMEINEN TECHNISCHEN VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN (ATV)
0.1 ANGABEN ZUR BAUSTELLE 0.1 ANGABEN ZUR BAUSTELLE
0.1.1 Lage der Baustelle
Das staatliche Bauamt München 2 errichtet auf dem Gelände des Universitätsklinikums München Großhadern den Neubau für ein Eltern-Kind-Zentrum, Das Neue Hauner.
Zusammen mit dem Bau dieser Hauptmaßnahme (DNH), werden Arbeiten für eine Erschließungsmaßnahme (ES) durchgeführt.
Die Baustelle befindet sich im Südwesten des Klinikareals, im Westen und Süden begrenzt von der Elisabeth-Stoeber-Straße, die das Klinikgelände ringförmig umfasst.
Im Norden des Baufeldes liegt das Gebäude 060 des Klinikums mit der Entbindungsabteilung und der Physikalischen Therapie, nördlich davon das Bettenhaus mit dem vorgelagerten Verwaltungstrakt. Östlich schließt der weitläufige Patientengarten an.
Jenseits der Elisabeth-Stoeber-Straße liegen im Westen eine Brachfläche und ein kleines Schutzgebiet, südlich schließt eine 5- bis 6-geschossige Wohnbebauung an der Prälat-Wellenhofer-Straße an.
Jenseits des Patientengartens liegen im Osten das Casino des Klinikums, das Wirtschaftsgebäude, Gebäude 090 mit Küche, Wäscherei, Technik und Einkauf sowie zwei Kinderkrippen.
Die U-Bahn-Linie 6 verläuft an der südlichen Grundstücksgrenze parallel zur Elisabeth-Stoeber-Straße und endet derzeit mit einem Rangiertunnel östlich des Baugrundstücks.
Die Strecke wird nach Westen bis nach Planegg -Martinsried verlängert. Die Bauarbeiten hierfür finden zeitlich parallel zu den Arbeiten für den Neubau DNH statt.
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen, sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen
-- nicht belegt --
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen
Die Baumaßnahme besteht aus zwei haushaltsrechtlich unterschiedenen Maßnahmen:
A. Errichtung eines Neubaus für das Eltern-Kind-Zentrum (Das Neue Hauner / DNH) am Standort Großhadern
B. Anbindung und Erschließungsmaßnahme (ES) des Neubaus für das Eltern-Kind-Zentrum am Standort Großhadern.
A. Das neue Hauner (DNH)
Der Neubau der Maßnahme Das Neue Hauner besteht aus 2 Untergeschossen, einem Erd- und 4 Obergeschossen, mit einer Ausdehnung von l x b ca. 92 x 92m.
Das Untergeschoss U1 ist durch die Aufnahme eines Geländesprungs des Baugrundstücks teilweise natürlich belichtet.
Das 4. Obergeschoss ist gegenüber der Außenkante des Gebäudes zurück versetzt.
Ein Treppenhaus erschließt einen Teil der Dachfläche als 5. OG. Von hier aus führen mit Geländern gesicherte Wartungsbühnen zu den Rückkühlwerken.
Das Gebäude ist geometrisch in vier Quadranten mit jeweils einem Innenhof gegliedert, die auch der installationstechnischen Aufteilung entsprechen. Auf Basis der zulässigen Maximalgrößen der Starkstrom-Versorgungsbereiche werden 5 Brandabschnitte ausgewiesen.
Die vertikale Haupterschließung mit sechs Aufzügen liegt in einer zentralen Zone. Westlich davon dient eine interne „Magistrale“ der horizontalen Hauptverteilung, die je nach Geschoss den eingeschleusten oder hoch installierten Bereich versorgt. Die Magistrale östlich ist als öffentliche Erschließung konzipiert. Ambulanter und stationärer Verkehr wird in zwei Erschließungsachsen getrennt.
Auf den Gebäudeebenen bilden sich die Funktionsbereiche wie folgt ab:
- Erdgeschoss
Hauptzugang in das Foyer,
Kita,
Cafeteria,
Hörsaal mit zwei Seminarräumen,
administrative Anmeldung und Hauptinformation
ambulante Notfallversorgung mit Aufnahmeklinik
radiologische Diagnostik,
ambulante Hochleistungsmedizin.
- Untergeschoss U1
Neonatologische Stationen
ISPZ
Tagesklinik Dialyse
Zentralumkleiden für das Personal
- Untergeschoss U2
Technikzentralen
Rechenzentrum
- Obergeschosse 1.- 3. OG
Medizinische Abteilungen
Stationen mit Patientenzimmern untergebracht
zwei OP Säle im 3. OG
Labor
zentrale Räume für den klinischen Arztdienst
- Obergeschoss 4. OG
Dachzentralen, v.a. der Lüftungstechnik
Konstruktion:
Allseitige Baugrubensicherung mit einem rückverankerten Verbau
Flachgründung mit einer 1,0 m starken Bodenplatte
Stahlbetonskelettbau mit Aufzügen und Treppenhäusern als aussteifende Kerne
Unterzugsfreie Stahlbetondecken, im Standardraster von 7,80m frei spannend,. i.d.R. 35cm stark
Brüstungen als Überzüge, teilweise Stürze als Unterzüge im Fassadenbereich
Tragende Fassadenebene mit Stützen, bzw. teilweise Wandvorlagen als Teil der Außenwand
Stützen auf der Flurseite aufgrund wirtschaftlicher Stützweite leicht in Bettenzimmer eingerückt
Technikzentralen im 4.Obergeschoß, mit tragenden Stahlrahmen aus Breitflanschträgern
Trennwände als Gipskartonständerwände mit Anforderung an Leitungsführung, Brand-, Schall- und Strahlenschutz
Wände von Installationsschächten, von Unterverteilern und Brandwände als Mauerwerkswände
Brandwände werden als Mauerwerkswände bis in das 4.OG geführt.
Estriche als Zementestriche auf Dämmung
im U2 und in wenigen Bereichen, z.B. von Einbringwegen Estriche auf Trennlage oder Verbundestriche.
In den Patientenzimmern Heiz-Kühl-Decken als glatte Abhangdecke
In untergeordneten Bereichen abgehängte Mineralfaserrasterdecke
In den Fluren vollflächig reversible, absenkbare und verschiebliche Metallpaneeldecken
Äußere Fassade als Lochfassade
Aluminium-Elementfenster in einheitlicher Größe
Nachtauskühlung und kontrollierte Belüftung in den Patientenzimmern ohne besondere hygienische Anforderungen über opake Lüftungsbox mit Durchtrittsicherung, Witterungs- und Insektenschutz
Glasfaserbetonverkleidung aus gleich großen Elementen in drei Tiefenausbildungen, eben, konkav und konvex
Farbige Akzente durch Aluminium-Leibungen, über die Fassadenseiten in verschiedenen Farben beschichtet
Erdgeschoss, als Haupteingangsebene, gestalterisch unterschieden ohne Glasfaserbetonverkleidung
Innenhöfe mit Pfosten-Riegel-Bandfassade
Opake Flächen (Brüstung/Sturz/geschlossene Wandflächen)mit gelochten Metallpaneelen verkleidet, deren Lochbild eine gesamtheitliche Struktur ergibt
3-fach Isolierverglasungen mit Sonnenschutzbeschichtung
Sonnen-, Blend- und Sichtschutz mit außenliegenden Aluminium-Lamellen-Stores
Fassade der Dachzentralen aus gedämmten Paneelen
Vorrüstung für Schallschutzmaßnahmen vor den Rückkühlern im 5.OG
Dachfläche über dem 3. OG als Wartungsweg aus Betonplatten begehbar, mit Geländer zur Absturzsicherung
Dachflächen über dem 4. OG nur zu Wartungszwecken begehbar
Die Innenhöfe werden im U1 bzw. EG als nutzbarer Freibereich für Mitarbeiter und Patienten gestaltet, im Nordosten dezidiert auch als Therapiegarten für das ISPZ genutzt.
Die Terrassenflächen sind nutzbar und werden im Zusammenhang mit den Innenhofgärten gestaltet.
- Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen:
Betriebsbereiter Aufbau von Ver- und Entsorgungsstrukturen der Wasser- und Abwassertechnik.
Bedarfsgerechte Montage von Sanitärobjekten und Zubehörteilen.
Wasserhausanschlussgarnitur mit Zähler und Feinfilteranlagen.
Wasseraufbereitungsanlagen in bedarfsgerechter Ausführung zur Versorgung der medizinischen- und gebäudetechnischen Anlagen.
Rückstausichere Entwässerung mittels Hebeanlagen und Abwasserpumpstationen.
- Wärmeversorgungsanlagen:
Heizzentrale im 2. UG als Übergabestation für die aus der Energiezentrale ankommende Wärmeversorgung über das Tunnelbauwerk 2. UG.
Auslegung der Heizflächen nach Heizlastberechnung.
Heizflächen: Heizkörper, Heiz-Kühl-Decken
- Lufttechnische Anlagen:
Aufstellung der Lufttechnischen Anlagen in der Dachzentrale 4. OG.
Die Lüftungsgeräte werden mit einer adiabaten Abluftkühlung vorgesehen.
Entsprechend den medizinischen Vorgaben und Kühllasten werden die RLT-Geräte mit Kühlregistern ausgestattet.
- Kälteversorgungsanlagen:
Ausführung einer neuen Kälteerzeugung für die Neubaumaßnahme
Kälteversorgung entsprechend den medizinischen- und nutzungsspezifischen Vorgaben.
- Medizinische Gasversorgung:
Im Neubau ist eine autarke Versorgung mit medizinischen Gasen vorgesehen.
Die Ausführung der med. Gas-Zentralen für Druckluft Vakuum, Sauerstoff und Kohlendioxid wird entsprechend DIN EN ISO 7396-1 ausgeführt.
Die Verteilebene zu den Versorgungsschächten ist im 2.UG vorgesehen.
- Gebäudeautomationsanlagen:
In den Technikzentralen im 2. UG und 4. OG befinden sich die Informationsschwerpunkte.
Die Schaltanlagen dienen hauptsächlich zur Versorgung der zentralen Anlagentechnik, insbesondere der Zu-/Abluft-, Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlagen sowie der Drucklufterzeugung.
- Elektro- und Fernmeldeanlagen
Nach spezifischen Anforderungen des Untergewerks stern- oder ringförmiger Aufbau
Nach Möglichkeit keine Überschreitung der Brandabschnitte
Zugehörige Zentraltechnik zum großen Teil im 2. UG
Steigpunkte immer innerhalb der Elektroraumgruppen und voneinander in erforderlicher Brandschutzqualität abgetrennt.
PV Anlage auf dem Dach der Technikzentrale (E5) und an der Fassade der Technikzentale (E4)
- Förderanlagen
Im Gebäude sind 2 Aufzugsgruppen (Nord und Süd) mit je 3 Aufzugsanlagen für die horizontale Erschließung der Etagen U2 bis 3.OG geplant, hiervon je 2 Bettenaufzüge mit Nennlast 3.000 kg und je 1 Bettenaufzug mit Nennlast 3.500 kg.
Bei der im Norden liegenden Aufzugsgruppe fährt der Bettenaufzug A303 mit 3.500 kg Nennlast, auch die Technikzentralen im 4.OG an.
- Kleinförderanlagen
Für den internen Transport von Medikamenten, Blut- und Gewebeproben wird ein Rohrpostsystem im Gebäude integriert. Die Rohrpostzentrale befindet sich im 2. UG und erhält eine Anbindung an den Klinikumsbestand.
Fläche und Kubatur Maßnahme Das Neue Hauner (DNH)
Ausdehnung ca. 92 x 92m
BGF gesamt 53.862 m2
BRI gesamt 278.977 m3
OKFFB 0,00 = 550,50m ü.NN
Höhe oberirdisch: bis 22,58 m, ohne Rückkühler
Tiefe bis Gründungsebene ca. -11,70m
B. Erschließungsmaßnahme (ES)
Die Maßnahme Erschließung beinhaltet folgende Gebäudeteile:
- die Anbindung der Neonatologischen Stationen im U1 des Neubaus an das nördlich liegende Gebäude 060 des Klinikums mit Entbindung und Physikalischer Therapie
Diese erfolgt mit einem eingeschossigen Verbindungsgang, der teilweise auf einer Bodenplatte gegründet wird, teilweise als Brückenbauwerk ausgebildet ist. Der Gang besteht aus einer verglasten Stahlkonstruktion und geschlossenen Paneelen
- einen Medien- und Versorgungstunnel im 2. UG als erdüberschüttete Stahlbetonkonstruktion mit Anschluss an den östlich liegenden Wirtschaftsbereich im Gebäude 090. Dieser Tunnel hat mehrere Notausstiege die mit einer verglasten Stahlkonstruktion überbaut sind.
Die Baugrube dieses Bauteils wird mit einem Bohlträgerverbau gesichert.
Im Medientunnel verläuft die fernmelde- und nachrichtentechnische Anbindung an die Liegenschaft, sowie eine Anbindung der Rohrpost ans Liegenschaftsnetz.
- zwei unterhalb dieses Medien- und Versorgungstunnels kreuzende Elektro-Einspeisetunnel (U3) mit Steigschächten, die ebenfalls als erdüberschüttete Stahlbetonkonstruktion ausgebildet sind. Die Baugrube für diese Tunnel wird mit einer Bohrpfahlwand errichtet. Um Baufreiheit für diese Teilmaßnahme zu schaffen, müssen bereits im Vorfeld Mittelspannungskabel umverlegt werden.
- ein Parkdeck mit 32 Stellplätzen, als Stahlbetonkonstruktion, das an der südöstlichen Gebäudeecke des Gebäudes des Neuen Hauner angelagert und erdüberschüttet ist, bildet die Eingangsplattform
- ein überdachter Gang zum Haupteingang des Gebäude 060
- Außenanlagen
- Die Erschließungswege und Zufahrten für Nutzer sowie die Flächen für die Feuerwehr und Wartungswege verlaufen auf UG1 Niveau.Wartung und Feuerwehrzufahrt im Süden und am Haupteingang erfolgen auf EG Niveau
- Zusätzlich zum Parkdeck werden Stellplätzen für PKW und Fahrräder in den Freianlagen hergestellt.
- Erschließung Notfallambulanz über die Zufahrt im Westen auf EG-Niveau
- Die Erschließung des Haupteinganges DNH erfolgt von Süden aus über das Dach des Parkdecks in den
Innenhof 3 auf EG-Niveau
- Der Patientengarten wird nach der Baumaßnahme wiederhergestellt und mit neuen Wegeverbindungen,
Aufenthaltsflächen und Bepflanzung ergänzt
- Im Osten des Gebäudes DNH sowie im Patientengarten werden zwei Therapiegärten hergestellt.
- Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen:
Ausführung der Ver- und Entsorgungsstrukturen für Trink-, Lösch- und Brunnenwasser sowie Schmutz- und Regenwasser.
Wasserhausanschlussleitung mit Anbindung an die öffentliche Trinkwasserversorgung DN 400.
Löschwasserversorgung mit Anbindung an die bestehende klinikinterne Löschwasserleitung.
Erweiterung der vorhandenen Brunnenwasserversorgung entsprechend den technischen Anforderungen.
Schmutzwasserleitungen mit Anbindung an den Schmutzwassersammler (Eiprofil), der sich auf dem Gelände des Klinikums befindet.
Regenwasserleitungen mit Versickerungsanlagen als Füllkörperrigolen.
- Wärmeversorgungsanlagen:
Versorgung des Neubaus mit Wärme über das Tunnelbauwerk 2. UG aus der bestehenden Energiezentrale.
- Lufttechnische Anlagen:
Lufttechnische Versorgung des Verbindungsgangs zur Entbindung in der Ebene 1. UG.
Luft- und hygienetechnische Versorgung des Tunnelbauwerks 2. UG.
- Kälteversorgungsanlagen:
Kälteversorgung für den Klinikneubau entsprechend den Anforderungen nach der Kühllastberechnung.
Redundante Kälteerzeugung für das Rechenzentrum.
- Medizinische Gasversorgung:
Erdverlegte Verbindungsleitung für Sauerstoff von der Tankfarm in den Neubau.
- Gebäudeautomationsanlagen:
In den Technikzentralen im 2. UG, 4. OG sowie im Kesselhaus befinden sich die Informationsschwerpunkte für die Anlagensteuerung der zugehörigen technischen Anlagen – hier vorwiegend für die Lüftungsanlagen und Feuchtefühler für die Pumpensümpfe sowie Elektromeldungen.
Im Medientunnel verläuft die fernmelde- und nachrichtentechnische Anbindung an die Liegenschaft, sowie eine Anbindung der Rohrpost ans Liegenschaftsnetz.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Zeitgleich mit der Erstellung des Neubau DNH und ES erfolgt die Verlängerung der U-Bahn-Linie U6 nach Martinsried. Das für diese Maßnahme benötigte Baufeld reicht sehr nahe an die südliche Grenze des Baufeldes des Klinikneubaus heran.
Die Elisabeth-Stöber-Straße wird in Ihrem Verlauf südlich des Baufeldes während der Bauzeit der U-Bahn unterbrochen, es ist keine Umfahrt um die Baustelle möglich.
Das Baufeld muss deshalb sowohl von Norden über die Marchioninistraße und den von dort aus nach Süden verlaufenden Teil der Elisabeth-Stöber-Straße, wie auch von Osten über die Heinz-Goerke-Straße und den Max-Lebsche-Platz und dann weiter über den von dort aus nach Westen verlaufenden Straßenteil angefahren werden.
Durch die AN muss dafür Sorge getragen werden, dass Lieferanten etc. jeweils über den zu wählenden Anfahrtsweg informiert sind.
Es bestehen nur sehr stark eingeschränkte Parkmöglichkeiten innerhalb des Baufeldes.
Das Gelände darf auf Grund der bestehenden Parkplatzknappheit ausschließlich von Firmenfahrzeugen befahren werden. Privat-PKW dürfen nicht auf die Baustelle fahren. Auf dem weiteren Klinikgelände stehen kostenpflichtige Parkplätze zur Verfügung
Bei Be- und Entladevorgängen ist grundsätzlich der Motor abzustellen.
Für weitere Festlegungen sind das Logistikhandbuch und die Phasenpläne der Baustellenleitplanung zu beachten, die den Ausschreibungsunterlagen beigelegt sind.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Alle Flächen auf und im Umfeld des Klinikgeländes sind jederzeit frei zu halten. Alle Arbeiten, die das Risiko bergen, dass es zu Verkehrsbehinderungen im Bereich der Klinik kommen kann, wie z.B. Betonagearbeiten der Bodenplatte oder die Anlieferung großer Bauteile, sind so rechtzeitig anzuzeigen, dass die Abwicklung mit den Verantwortlichen des Klinikums im Vorfeld abgestimmt werden kann.
Außerhalb des ausgewiesenen Baugeländes dürfen weder Fahrzeuge abgestellt, noch andere Straßen oder Wege außer den oben beschriebenen Zufahrten ohne vorherige Genehmigung der Objektüberwachung des AG befahren werden.
Die Elisabeth-Stoeber-Strasse nordwestlich des Baufelds ist generell freizuhalten, das heisst, dass über diese Strasse nur die An und Abfahrt zum Baufeld erfolgen darf. Aufgrund des dort stattfindenden Notfallverkehrs, sind Bereitstellungen (Liefer-LKW`s, Betonmischer, u.ä.) ausserhalb des Bauzauns unzulässig.
Das Befahren des Interimparkplatzes zwischen Baufeld und Gebaude 060 ist nur nach Freigabe der Obejktüberwachung des AG gestattet und hat prinzipiell mit mindestens einem Einweiser / Verkehrsposten zu erfolgen.
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und -wegen
Der Zugang zum Gebäude ist nur über die geplanten Öffnungen und Treppenhäuser möglich.
Materialtransporte haben jeweils darüber zu erfolgen.
Ab dem Quartal I/2026 wird an zwei Gebäudeseiten für Materialtransporte je ein offener Gerüstaufzug mit einer Tragkraft von 1.500 kg und einer Plattformgröße von 3,20 x 1,40 m zur Verfügung gestellt.
Von diesem Aufzug aus wird in alle Obergeschosse ein Zugang eingerichtet.
Hier stehen jeweils Öffnungen von b x h = 1,90 x 2,50m zur Verfügung. Dort ist eine Brüstung mit einer Höhendifferenz von 0,50m zu überwinden. Diese wird außen höhengleich angedient. Nach innen werden bauseits Rampen errichtet.
Ca. ab dem Quartal I/2027 wird ein Aufzug mit einer Kabinengröße von b x t x h ca. 1,80 x 2,90 x 2,20m, Türgröße b x x h 1,50 x 2,00m und einer Tragkraft von 3.000 kg zur Nutzung durch die Ausbaugewerke nach vorheriger Anmeldung bei der Objektüberwachung des AG zur Verfügung gestellt.
Für die Gewerke nach Fertigstellung des Rohbaus sind für Abladevorgänge verpflichtend und für die AN kostenfrei Geräte und Bedienpersonal des durch den AG beauftragten AN Logistik zu nutzen. Dabei werden die Materialien auf zugewiesene Lagerflächen außerhalb des Gebäudes verbracht.
Darüber hinaus besteht für diese Gewerke, für die AN kostenpflichtig, die Möglichkeit, für den Weitertransport ins Gebäude Transporteinrichtungen zu benutzen, die durch den vom AG beauftragten AN Logistik auf der Baustelle vorgehalten werden.
Einzelheiten können dem Logistikhandbuch für die Baustelle entnommen werden, das den Ausschreibungsunterlagen beigelegt ist.
0.1.7 Wasser, Energie und Abwasser
Bauwasser und Baustrom, sowie ein Abwasseranschluss werden durch den AG an den in den Phasenplänen der Baustellenleitplanung ersichtlichen Übergabepunkten zur Verfügung gestellt.
Anschlüsse und Verteilung für die eigene Baustelleneinrichtung und die eigenen Leistungen bis zu diesen Übergabepunkten sind Sache des AN. Eine Verlegung von Wasserleitungen oder -schläuchen im Gebäude ist nicht erlaubt.
Die Leitungsführung ist mit der Objektüberwachung des AG abzustimmen.
Im Außenbereich werden die Hauptverkehrswege beleuchtet.
Der Verbrauch von Baustrom und –wasser ist für den AN kostenfrei.
Die feste Verlegung von Bauwasseranschlüssen zu eigenen Aufenthaltscontainern ist aus Gründen des Trinkwasserschutzes nicht gestattet
Im Stromnetz des Klinikums finden vierteljährlich an Samstagen Notstromtests statt. In diesem Rahmen steht für ca. 1-2 Stunden auch im Baustromnetz kein Strom zur Verfügung. Diese Tests werden über die Objektüberwachung des AG angekündigt.
0.1.8 Für die Ausführung der Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassene Flächen und Räume
Sanitäranlagen und Waschräume und ein Sanitätscontainer mit Ausstattung nach ASR 38/2 werden durch den Auftraggeber für den AN kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Für das Aufstellen von Materialcontainern, sowie Tagesunterkünften und Bürocontainern stellt der Bauherr Flächen innerhalb der ausgewiesenen Baustellenfläche zur Verfügung. (s. Phasenpläne der Baustellenleitplanung).
Unter Berücksichtigung der gleichzeitigen Nutzung dieser extrem begrenzten Flächen durch alle Auftragnehmer ist der Platzbedarf zu beschränken. Die Anzahl der für die jeweiligen Gewerke maximal möglichen Containerstellungen ist in den Angaben zur Ausführung der jeweiligen Gewerke (0.3.3) angegeben. Die Zahl der tatsächlich durch den Auftragnehmer vor Ort vorgesehenen Container ist vor deren Aufstellung vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen. Eine Belegung der Flächen darf erst nach der Freigabe durch den AG erfolgen.
Sämtliche Container aller AN sind als koppel- und stapelbare Systemmodule in den Maßen 2,50 x 6,00 m vorzusehen. (Höhenvorgabe 2,60m) Andere Modulgrößen sowie Bauwägen, Wohnwagen, Hänger etc. sind nicht zugelassen. Die Aufstellung erfolgt, in Abstimmung mit der Objektüberwachung, zusammen mit den Containern anderer AN bis 3-geschossig gestapelt.
Aufstiege und Gänge sind durch die AN vorzusehen und einzukalkulieren.
Ebenso einzukalkulieren ist der Aufwand, der bei Aufstellung und Abholung durch die gestapelte Aufstellung entsteht.
Die Beheizung von Containern mit Gas ist nicht zulässig.
Eine Beheizung von Materialcontainern ist grundsätzlich nicht zulässig.
Lagerplätze können auf den, in den beiliegenden Phasenplänen der Baustellenleitplanung,gekennzeichneten Flächen eingerichtet werden.
Auf die gleichzeitige Nutzung der Flächen durch mehrere AN wird ausdrücklich verwiesen. Der Platzbedarf ist beim AG anzumelden. Eine Belegung der Flächen darf erst nach der Freigabe durch den AG erfolgen.
Die Baustelleneinrichtungsflächen und das Baufeld werden vollständig durch einen Bauzaun abgetrennt. Dieser ist vom AN ständig geschlossen zu halten. Die Baustellenzufahrten sind täglich nach Arbeitsende zu verschließen, sofern sie durch den AN geöffnet wurden.
Alle für die Bauausführung notwendigen Gerätschaften, Fahrzeuge und Materialien dürfen ausschließlich innerhalb des Baufeldes gelagert und aufgestellt werden.
Außerhalb der ausgewiesenen BE-Fläche / Baufeld können keine Lagermöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Lieferungen und Lagerungen sind auf diese Verhältnisse auszurichten.
Materialien können im Regelfall nur in dem Umfang auf die Baustelle geliefert werden, wie sie innerhalb von 3 Arbeitstagen verbaut werden können. Bei umfangreicheren Anlieferungen ist damit zu rechnen, dass im Baufeld oder im Gebäude lagernde Materialien auf Anweisung der Objektüberwachung des AG ohne gesonderte Vergütung umgelagert werden müssen.
Ab der Phase der Erstellung der Gebäudehülle, werden die Lagerflächen durch einen vom AG separat beauftragten AN Logistik verwaltet.
Umfangreiche Anlieferungen und Großtransporte des AN sind beim AG, bzw. bei dem beauftragten AN Logistik anzumelden. Für weitere Festlegungen ist das Logistikhandbuch für die Baustelle zu beachten, das den Ausschreibungsunterlagen beiliegt.
0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen
-- nicht belegt --,
0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen.
-- nicht belegt --,
0.1.1
1 Besondere umweltrechtliche Vorschriften
-- nicht belegt --,
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung
Der Auftraggeber richtet ab dem Quartal III/2025 auf dem Baugelände einen Wertstoffhof für die Entsorgung der Rest- und Wertstoffe der Baustelle ein.
Die Nutzung des Wertstoffhofs und die Entsorgung der Rest- und Wertstoffe sind unter Beachtung der u.a. Regelungen für die AN kostenfrei.
Die Nutzung des Wertstoffhofs ist für den AN verpflichtend.
Die Stellung von eigenen Abfall- und Wertstoff- Containern durch den AN zur Abfall- oder Schuttbeseitigung ist auf Grund der Platzverhältnisse nicht möglich.
Abfälle sind zu trennen und, soweit möglich, täglich, mindestens jedoch 2 x wöchentlich ordnungsgemäß zu entsorgen.
Das Verstreuen von Abfall, etc. auf dem Baugelände ist verboten.
Jegliche Ansammlungen von Abfall und Restmaterialien im Gebäude, den Zufahrten oder dem Baufeld sind unzulässig.
Das Anlegen und Vorhalten von Zwischenlagerplätzen für Schutt- und Abfallstoffe im Bauwerk und auf dem Baufeld ist untersagt.
Der Wertstoffhof ist eingezäunt und verschließbar. Er wird bis zum Ende der Bauzeit vorgehalten und dann abgebaut. Er wird durch eine vom Auftraggeber beauftragte Fachentsorgungsfirma betrieben. Durch deren Personal wird er Montag-Freitag (sofern keine Feiertage) jeweils von 8:00-11:00 Uhr und von 13:00-16:00 Uhr (Änderungen vorbehalten) geöffnet und betreut.
Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten.
Anlieferungen außerhalb der genannten Öffnungszeiten sind nicht möglich.
Jeder auf der Baustelle tätige Auftragnehmer muss während dieser Öffnungszeiten seine Wert- und Reststoffe am Wertstoffhof entsorgen und sich den Empfang bestätigen lassen. Das Einsammeln und der Transport der Müll- und Reststoffe von der Baustelle zum Wertstoffhof erfolgt durch den AN.
Es ist untersagt Abfälle anderer Baustellen mitzubringen und über den Wertstoffhof kostenlos zu entsorgen.
Am Wertstoffhof nicht angenommen werden:
- asbesthaltige Baustoffe
- Sondermüll
- Schadstoffhaltige Abfälle
Die Materialien sind entsprechend der Entsorgungsvorschriften vorbereitet und sortiert auf dem Wertstoffhof anzuliefern und nach Absprache mit dem Personal des Wertstoffhofes und erfolgter Registrierung in die entsprechenden Behältnisse zu verfüllen. Nicht den Vorschriften entsprechend getrenntes Material wird nicht angenommen, bzw. auf Kosten des anliefernden AN vom Personal des Entsorgungsunternehmens sortiert.
Vom Auftragnehmer ist die durch den Betrieb des Wertstoffhofes entstehende Kostenersparnis in der Angebotskalkulation zu berücksichtigen.
Der AG stellt für Brotzeitabfall und Getränkeleergut, insbesondere für Glas- und Plastikflaschen, Dosen usw. Abfallbehälter im Bereich des Wertstoffhofes zur Verfügung.
Auftragnehmern, die trotzdem die Baustelle mit Abfall verunreinigen, werden die Kosten für die Reinigung in Rechnung gestellt.
Widerrechtliche Schutt- und Abfallansammlungen und Verunreinigungen im Bauwerk oder auf dem Baufeld werden dokumentiert und nach fruchtlosem Ablauf einer Frist von einem Werktag ohne weitere Ankündigung auf Kosten des Verursachers beseitigt.
0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle
Die Regelarbeitszeiten auf der Baustelle sind wie folgt festgelegt:
Montag – Freitag von 07:00 Uhr – 20:00 Uhr
Samstag von 07:00 Uhr – 18:00 Uhr
Tätigkeiten außerhalb der Regelarbeitszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen müssen mit mindestens 2 Werktagen Vorlauf unter Vorlage einer Freigabe durch den AG angekündigt werden. Außerhalb der Regelarbeitszeiten dürfen nur Arbeitsgruppen von mindestens 2 Mann auf der Baustelle tätig werden. Hierzu ist gesondert die Baustellenordnung zu beachten.
Auf dem Klinikumsgelände gilt eine Mittagsruhe zwischen 12:00 und 13:00 Uhr. Durch die Gewerke ist jeweils abzustimmen, welche Arbeiten in dieser Zeit nicht ausgeführt werden können.
Im nördlich der Baustelle gelegenen Gebäude 060 wird ein CT betrieben. Daraus können sich Anforderungen an Zeiten ergeben, zu denen keine erschütterungsintensiven Arbeiten möglich sind
0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Außenanlagen, Bauteilen
Die auf dem gesamten Gelände vorhandenen Bäume und Bepflanzungen sowie bereits vorhandene Baumschutzzäune dürfen nicht beschädigt werden. Der Baumschutz darf nicht geöffnet, versetzt oder entfernt werden.
Jegliche Nutzung des mittels Baumschutzzaun geschützten Bereiches, z.B. als Lager- oder Parkfläche, ist verboten.
Für die im Nordwesten des Baugeländes liegende BE-Fläche gilt eine Einschränkung hinsichtlich der Befahrbarkeit. Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 30 to sind dort nicht zugelassen.
0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs
Da das Baufeld nur über klinikumsinterne Verkehrswege erschlossen wird, sind in diesen Bereichen die verkehrstechnischen Vorgaben des Klinikums zu beachten.
An dieser wird explizit auf die Besonderheiten hingewiesen, die sich daraus ergeben:
- erhöhtes Fußgängeraufkommen
- es ist mit reduzierter Aufmerksamkeit speziell der Fußgänger zu rechnen.
- Rettungsdienstverkehr, dem immer Vorfahrt zu gewähren ist und für den immer eine ungehinderte Durchfahrt sicherzustellen ist.
- Eine Umfahrung der Baustelle auf öffentlichen Straßen ist aufgrund der U-Bahn Baustelle nicht möglich
0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen
Unmittelbar südlich des Baugeländes befindet sich die Baustelle der Verlängerung der U-Bahnlinie 6 von Großhadern nach Martinsried.
Alle Bestandteile der Baustelleneinrichtung sind so zu planen, dass keine Beeinträchtigung dieser benachbarten Baustelle entsteht.
Kräne dürfen nur lastfrei und mit einer Hakenhöhe von mindestens 30 m über Gelände über Straßen und über den Bereich der Nachbarbaustelle schwenken.
0.1.17 Bekannte und vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle
Die bekannten und vermuteten Leitungen, Kanäle und Dränanlagen sind in entsprechenden Spartenplänen dokumentiert. Die Unterlagen können beim AG eingesehen bzw angefordert werden.
Besonders hervorzuheben sind hierbei:
- Mittelspannungsleitungen im Bereich GEB091 (Notstrom). Es handelt sich dabei tlw. um Leitungen des Klinikums und tlw. um Leitungen der SWM
- Mittelspannungsleitungen im Gehwegbereich der Elisabeth-Stöber-Straße. Mittelspannungsring des Klinikums
Im Bereich der Maßnahme U6 wurden die Leitungen aus dem Gehweg in den Grenzbereich zwischen der Maßnahme U6 und "Das Neue Hauner" verlegt und mit einem Betonkanal geschützt.
- Fernwärmeleitung der SWM in der Elisabeth-Stöber-Straße
- Sprinkleranlagenversorgungsleitungen im Bereich der Interimstrasse südlich des Gebäude 60 (PhysMed)
- Trinkwasserhauptleitung der SWM im Bereich der Interimstrasse südlich des Gebäude 60 (PhysMed)
- Schmutzwasserleitung im Bereich der Interimstrasse südlich des Gebäude 60 (PhysMed)
- Schmutzwasserkanal (Ei-Kanal) im Patientengarten welcher durch den Tunnel der Erschliessungsmaßnahme überbaut wird
- Trinkwasserhauptleitung der SWM im Patientengarten, welche im Bereich der Tunnelbaumaßnahme durch ein Provisoirum über das Baufeld hinweg geführt wird.
0.1.18 Angaben zu Kampfmitteln
- nicht belegt -
0.1.19 Gemäß Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen
Der AG hat einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator beauftragt.
0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle
Zu beachtende Vorgaben sind unter den vorherigen OZ aufgeführt
0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen
- nicht belegt -
0.1.22 Art und Zeit der veranlassten Vorarbeiten
Zum Zeitpunkt der Ausführung ist in der zu bearbeitenden Bereichen der Gebäudehülle geschlossen.
0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Die gesamten Leistungen werden im Zusammenhang mit Leistungen anderer Unternehmer auf der Baustelle ausgeführt.
Parallel zum Beginn der Arbeiten des AN finden u.a. noch Arbeiten an der Gebäudehülle, sowie Arbeiten anderer Ausbaugewerke statt.
0.1 ANGABEN ZUR BAUSTELLE
0.2 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 0.2 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Abhängigkeit von Leistungen anderer
Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind Leistungen für Trockenbau Decken in allen Geschossen, sowie teilweise auch im Außenbereich.
Es ist mit geschoss- und abschnittsweise unterteilter Leistungserbringung zu rechnen.
Zudem sind technologische Abhängigkeiten zu anderen Gewerken und Festlegungen der Objektüberwachung des AG zu beachten. Dies kann zu in Abschnitte unterteilter Erbringung von in einer Position beschriebenen Leistungen führen (z.B. Herstellen der Unterkonstruktion, der Grundkonstruktion und von Anschlüssen an andere Bauteile jeweils in eigener Zeitfolge).
Zur Ausführung kommen Gipskarton-Abhangdecken teilweise mit Akustiklochung und Brandschutzanforderungen, Metall-Unterdecken (Metall-Baffeldecken, Metalllangfeldklappdecken und Metallrasterdecken) sowie Heiz-Kühldecken, die sowohl als Gipskarton- wie auch als Metall-Unterdecken mit und ohne Akustiklochung ausgeführt werden.
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung
Die Baustelle befindet sich auf dem Gelände des Universitätsklinikums München Großhadern.
Insbesondere sind ausgewiesene Anfahrtswege für die Feuerwehr zu jedem Zeitpunkt frei zu halten.
Nordwestlich des Baufeldes befindet sich der Hubschrauberlandeplatz des Klinikums. Die An- und Abflugkorridore verlaufen westlich des Baufeldes. In diesem Bereich ergeben sich besondere Anforderungen an die Sicherung lagernder Materialien. Es muss ausgeschlossen werden, dass lose Materialien verwirbelt werden können.
Südlich des Baufeldes finden, zeitgleich zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen, Bauarbeiten für die Verlängerung der U-Bahnlinie U6 von Großhadern nach Planegg Martinsried statt. Auswirkungen dieser parallel stattfindenden Baumaßnahme sind bereits unter 0.1.16 beschrieben.
Temporär während der Bauausführung bestehende Beschränkungen sind in den Phasenplänen der Baustellenleitplanung beschrieben.
Bei allen Bohrungen in Decken ist mit Behinderungen aufgrund des Bewehrungsgrades zu rechnen. Bohrungen im Bereich von sichtbar bleibenden Betonflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Randabstände sind so vorzusehen, dass Abplatzungen ausgeschlossen sind. Zusätzlich sind geeignete Bohrverfahren (Feinschlagwerkmaschinen, Bohrfräser etc.) zu verwenden.
Die Notwendigkeit von zusätzlichen, nicht geplanten, Kernbohrungen ist immer bei der Objektüberwachung des AG anzumelden. Kernbohrungen dürfen erst nach schriftlicher Freigabe ausgeführt werden. Eine Bearbeitungszeit von drei Werktagen für eine Genehmigung ist einzukalkulieren.
Bei WU-Bauteilen sowie bei Bauteilen mit eingelegten Installationen gelten Bohrtiefen-Beschränkungen. Die Bohrtiefenbegrenzungen werden in der Ausführungsplanung des AG bekannt gegeben.
Heißarbeiten / Arbeiten mit Feuer /Trennschneidearbeiten dürfen im Baustellenbereich nur nach vorheriger Anmeldung (Schweißerlaubnisschein) beim AG, bzw. dessen Vertreter, erfolgen.
Für Trennschneide- und Schweißarbeiten ist in der Regel ein umlaufend geschützter Arbeitsplatz einzurichten. Sofern Arbeiten nicht innerhalb eines solchen geschützten Bereichs ausgeführt werden können, sind Bauteile im umliegenden Bereich zu schützen.
Es wird explizit auf den dabei notwendigen Schutz von Glasflächen, lackierten Oberflächen und Fliesen hingewiesen. Einbrandschäden auf Oberflächen bedingen den Austausch zu Lasten des Verursachers.
0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung ergeben
-- nicht belegt --
0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen
-- nicht belegt --
0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
-- nicht belegt --
0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung
Es wird auf die Angaben unter den anderen OZ, insbesondere 0.1.4, 0.1.5, 0.1.6 und 0.1.8 verwiesen.
0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen, sowie Vorhalten von Gerüsten
Das Auf- und Abbauen, sowie Vorhalten sämtlicher für die Ausführung der eigenen Leistungen benötigten Gerüste, Hebezeuge, Hebebühnen o.ä. ist, sofern im Leistungsverzeichnis nicht beschrieben ist, dass sie bauseits zur Verfügung gestellt oder in eigenen Positionen vergütet werden, in die Einheitspreise einzukalkulieren.
0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge und Einrichtungen
-- s. Festlegungen in vorherigen OZ --
0.2.9 Vorhaltezeit Gerüste, Hebezeuge, Container oder sonstige Einrichtung für die Verwendung durch Dritte
-- nicht belegt --
0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-) Stoffen
-- nicht belegt --
0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-) Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile
-- nicht belegt --
0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile
-- nicht belegt --
0.2.13 Art und Umfang der verlangten Eignungs-und Gütenachweise
Der Nachweis darüber, dass sämtliche angebotenen Konstruktionen den, in der Leistungsbeschreibung definierten, notwendigen Leistungsmerkmalen entsprechen, ist über Vorlage bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweise entsprechend der zum Zeitpunkt der Abnahme der Leistung geltenden Gesetzeslage und Rechtsprechung zu führen.
In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Übergangsregelungen zur Bauproduktenverordnung (BauPVO) zu berücksichtigen.
Entsprechend der in den Leistungspositionen zur Dokumentation getroffenen Festlegungen, sind für alle zur Ausführung kommenden Stoffe und Bauteile die Werksgarantien, die technischen Merkblätter und Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sowie die notwendigen gültigen bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfbescheide, Nachweise zum Brandverhalten und sonstige erforderliche Qualitätsnachweise vorzulegen.
Die tatsächliche Ausführung der Konstruktion muss den Zulassungsbescheiden bzw. Prüfzeugnissen und den entsprechenden Vorschriften der Herstellerwerke entsprechen; der AN haftet uneingeschränkt für die Einhaltung der geforderten Eigenschaften.
Alle Prüfzeugnisse, Zulassungen, Errichtererklärungen, usw. sind vor der Ausführung vom AN, entsprechend der AG-Strukturvorgabe, auf den Projektserver des AG zu laden.
0.2.14 Bedingungen für die Verwendung bzw Verwertung von auf der Baustelle gewonnen Stoffe
-- nicht belegt --
0.2.15 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des AG zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile, sowie deren Verwendung bzw Entsorgung. Anforderungen an Nachweise
-- nicht belegt --
0.2.16 Stoffe und Bauteile, die vom AG zur Verfügung gestellt werden
-- nicht belegt --
0.2.17 Geräte und Personal zum Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen
-- s. Festlegungen in vorhergehenden OZ und Logistikhandbuch --
0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer
-- nicht belegt --
0.2.19 Mitwirken bei der Inbetriebnahme
Leistungen, die im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der Bauteile, Anlagen oder des Gebäudes zu erbringen sind, sind in eigenen Positionen aufgeführt.
0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme
Teile der Leistung, die vor der Abnahme durch den AG benutzt werden, sind in Leitbeschreibungen und Positionen des Leistungsverzeichnisses gesondert aufgeführt.
0.2.21 Wartung von Anlagen / Wartungsvertrag
-- nicht belegt --
0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabelle
Die Leistungen der Hauptmaßnahme DNH und der Erschließungsmaßnahme (ES) sind in diesem Leistungsverzeichnis in getrennten Bereichen aufgeführt.
Es erfolgt keine losweise Vergabe, sondern beide Bereiche werden an einen Bieter vergeben.
Aus haushaltstechnischen Gründen erfolgt die Beauftragung allerdings in zwei getrennten Aufträgen. Die Rechnungen des AN sind entsprechend aufzustellen.
0.2 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
0.3 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG DER TROCKENBAUARBEITEN 0.3 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG DER TROCKENBAUARBEITEN
0.3.1 Ausführungsunterlagen
Die Ausführungsunterlagen nach § 3 (1) VOB/B werden dem AN in digitaler Form auf einem Projektserver des AG zur Verfügung gestellt.
Eine Übergabe der Unterlagen in Papierform erfolgt nicht.
0.3.2 Allgemein
Die folgenden Festlegungen dieser Ergänzenden Angaben gelten soweit möglich sinngemäß für alle Titel dieses Leistungsverzeichnisses. Alle hieraus erforderlichen Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die zusätzlichen Hinweise in den einzelnen Bereichen dieses Leistungsverzeichnisses sind ergänzend zu beachten.
Alle Leistungspositionen enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, grundsätzlich auch die Lieferung bzw. Bereitstellung und Vorhaltung der zur vertragsgemäßen Ausführung erforderlichen Stoffe, Materialien und (Ein-) Bauteile frei Verwendungsstelle und die Abfuhr sowie die ordnungsgemäße Entsorgung aller durch die Leistungserfüllung nicht in das Eigentum des Auftraggebers übergehenden Teile einschl. der anfallenden Lade- und Lagerleistungen, Nebenarbeiten und Nebenleistungen.
Ferner sind alle baubetrieblichen Aufwendungen (z.B. für Geräte und deren Betriebskosten) in den Einheitspreisen der Leistungen, für die sie erforderlich sind, zu berücksichtigen, wenn hierfür keine besonderen Positionen vorgesehen sind.
0.3.3 Material- und Aufenthaltscontainer
Für das Gewerk Trockenbau Decken ist auf dem Baustellengelände die Aufstellung von maximal vier Aufenthalts-/Bürocontainern und zusätzlich maximal vier Materialcontainern möglich.
Zusätzliche Stellflächen können nicht garantiert werden.
0.3.4 Ausführungszeiten
Der Bauablauf sowie die Bauverfahren sind unter Berücksichtigung der in den Besonderen Vertragsbedingungen und im Dokument „Anlage Einzelfristen Trockenbau-Decken“ festgelegten Zwischen- und Endtermine, sowie der bestehenden Randbedingungen und Abhängigkeiten vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu kalkulieren, zu planen und zu koordinieren.
Der AN hat insbesondere einzukalkulieren, dass einige der in dem Dokument „Anlage Einzelfristen Trockenbau-Decken“ benannten Vorgänge (= „Einzelfristen“) unabhängig von anderen Vorgängen durch den AG nach den dort bezeichneten Abruffristen abgerufen werden können. Es kann also nicht davon ausgegangen werden, dass die Vorgänge streng nacheinander und unmittelbar anschließend ausgeführt werden können. Hier ist mit parallelen Leistungserbringungen sowie Unterbrechungen zu rechnen.
Die im Dokument „Anlage Einzelfristen Trockenbau-Decken“ als „voraussichtlich“ benannten Beginn-Termine sind unverbindlich, in vertraglicher Hinsicht maßgeblich sind allein die dort benannten Fristen. Die in den jeweiligen Vorgängen (= Einzelfristen) zu erbringenden Arbeiten sind demnach spätestens 12 Werktage nach Abruf durch den AG zu beginnen und innerhalb der jeweiligen Einzelfrist zu vollenden. Insgesamt ist die Einhaltung der Gesamtfertigstellungsfrist gem. Ziff. 1.1 der Besonderen Vertragsbedingungen (FB 214.H) sicherzustellen. Die aus den Planunterlagen und den jeweiligen textlichen Beschreibungen ableitbaren Rahmenbedingungen und Herausforderungen sind entsprechend zu berücksichtigen.
Soweit Überschreitungen der Ausführungstermine und -fristen vom Auftragnehmer zu vertreten sind, gehen - unbeschadet zusätzlicher Ansprüche des Auftraggebers und Dritter - die Kosten, die sich für ihn aus der verlängerten Bauzeit ergeben, zu seinen Lasten.
Auf die gleichzeitig zu den Arbeiten des AN stattfindende Arbeitsausführung anderer Unternehmer wird ausdrücklich hingewiesen.
Alle gewerkespezifischen Leistungen des AN sind nach Beauftragung durch den AG, bezogen auf den Bauablaufplan terminlich darzustellen und der Objektüberwachung zur Prüfung vorzulegen. Sämtliche beschriebenen Bauleistungen im Leistungsverzeichnis sind in zeitlicher Abfolge gestaffelt auszuführen. Die Ausführungsabfolgen der einzelnen Arbeitsschritte sind durch den AN darzustellen und mit der Objektüberwachung des AG abzustimmen.
Die terminliche und technologische Koordination für die beschriebenen technischen Bearbeitungen, wie auch Ausführung der verschiedenen in diesem Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Leistungen ist, unter Berücksichtigung von Abhängigkeiten zu anderen Gewerken, durch den AN zu leisten. Diese Koordination ist in dem Bauablaufplan das AN darzustellen.
0.3.5 Geräte
Bei Betrieb von Verbrennungsmotoren und Maschinenbetrieb sind Maßnahmen zu treffen, die das Versickern von Öl und Treibstoffen in den Untergrund zuverlässig verhindern. Der Aufwand hierzu ist in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen.
Die vom AN bereitgestellten Geräte müssen in ihren Abmessungen und der Leistungsfähigkeit den örtlichen Gegebenheiten und der Geologie Rechnung tragen.
Entsprechen die Geräte nicht den Anforderungen oder fallen sie aus, so sind sie durch den AN kostenfrei auszutauschen. Die Geräte müssen den einschlägigen Sicherheits- und Lärmschutzbestimmungen entsprechen und vom TÜV geprüft sein. Nachweise hierüber sind auf Verlangen vorzulegen.
Die zur Maschinenbedienung eingesetzten Fachkräfte müssen die jeweils erforderlichen Berechtigungsscheine vorweisen können.
0.3.6 Produkte und Baustoffe
Die eingesetzten Materialien und Werkstoffe müssen in Ihren Eigenschaften für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet und mit den angrenzenden Materialien und Stoffen verträglich sein. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind zu beachten.
Beim Zusammentreffen verschiedener Stoffe muss gesichert sein, dass keine andere ungünstige Beeinflussung z. B. Dilatationsgeräusche oder Kontaktkorrosion entstehen können.
Oberflächenfertige Bauteile, Materialien und Beschichtungen müssen für den Einsatz im Krankenhausumfeld geeigent sein. Das bedeutet, dass diese prinzpiell und uneingeschränkt den Anforderungen hochbeanspruchbar, antibakteriell, desinfektionsmittelbeständig,lebensmittelunbedenklich, schimmelwidrig genügen müssen.
Für zur Erstellung von Sicherungseinrichtungen eingesetzte Produkte oder Systeme müssen bauaufsichtliche Zulassungen vorliegen. Herstellerangaben, Einbauvorschriften und Richtlinien sind vollumfänglich zu beachten.
Es wird auf die zusätzlichen technischen Hinweise in den einzelnen Leistungsbereichen und Leitbeschreibungen hingewiesen.
0.3.7 Vermessungsleistungen
Von Bauherrenseite wird ein Vermessungsbüro mit folgenden Leistungen beauftragt:
Erstellen Grundlagennetzes und des Hauptfixpunktnetzes
Herstellung Höhenfestpunkt (möglichst +/- 0,00m OKFFB EG)
Kontrollmessungen des Baugrundlagen und Hauptfixpunktnetzes
Kontrollmessungen auf Anforderung der Objektüberwachung des AG
Spezifische Setzungsmessungen- / und Beobachtungen auf Anforderung der Objektüberwachung des AG
Baurechtliche Schnurgerüstabnahme vor Beginn der Bauarbeiten Baumeister durch das städtische Vermessungsamt oder Prüfsachverständigen für den Fachbereich Vermessung im Bauwesen, Einmessbescheinigung der Grundfläche und Höhenlage, an den AN wird jeweils eine Kopie der Vermessungsprotokolle übermittelt.
Baurechtliche Kontrolle Rohbau,
Kontrolle der Wände, Pfeiler, Decken, Gebäudeaußenkanten, Aufzugsschächte, Fußbodenhöhe OKRF EG,
Höhe OK Attika Dach (= Kontrolle auf Übereinstimmung mit den Baugenehmigungsplänen), jeweils nach Herstellung des Geschosses (nach Ausschalung der Decke)
Absteckung für die Bauausführung (nach dem Rohbau):
Angabe von bis zu 6 Hauptachsen pro Geschoss durch Festpunkte 2 Stück je Achse auf Bauteilen des Rohbau. Es wird somit nur ein Anteil der Hauptachsen abgesteckt, die restlichen Achsen sind durch die AN von diesen Hauptachsen ausgehend eigenständig abzustecken.
Meterrisse (nach Fertigstellung Rohbau) in sämtlichen Geschossen als Edelstahlplaketten im Bereich der Aufzugsschächte und Treppenhäuser.
Kontrollmessung von Einbauteilen mit besonderen Anforderungen an die Maßhaltigkeit, wie z.B. Konsolen der Fassadenstützen
- Aufwendungen für die terminliche Koordination der Kontrolle dieser Einbauteile, wie z.B. den rechtzeitigen Abruf des bauseitigen Vermessers mit ausreichendem, mit diesem zu vereinbarendem Vorlauf, ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Ausgehend von diesen Leistungen sind alle weiteren für die Leistungen benötigten Vermessungsleistungen durch den AN zu erbringen. Dabei ist das projektspezifische Vermessungskonzept zu beachten.
Diese Leistung ist in einer eigenen Position beschrieben.
0.3.8 Toleranzen
An die Ausführung der gesamten Leistungen werden Anforderungen an Toleranzen gemäß DIN 18202 (Tabelle 3, Zeile 4 und 7, mit erhöhten Anforderungen) an oberflächenfertige Bauteile gestellt. Die beim Rohbau zulässigen Toleranzen gem. DIN 18201/18202/18203 hat der AN bei seinen Leistungen durch entsprechende Toleranzausgleichsmöglichkeiten zu berücksichtigen.
Alle Angaben zu Oberflächenqualitäten erfolgen nach Merkblatt 2 - Verspachtelung von Gipsplatten, Oberflächengüten des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Industriegruppe Gipsplatten.
0.3.9 Planungs- und Fertigungsunterlagen des AN
Vom Auftragnehmer geforderte Fertigungsunterlagen und Werkstattzeichnungen sind so rechtzeitig anzufertigen, dass auch bei evtl. notwendiger technischer Klärung die Materialien rechtzeitig bestellt werden können.
Der Zeitraum für die Durchsicht der Unterlagen des AN durch den AG beträgt, sofern in der jeweiligen Position nichts Abweichendes angegeben ist, 4 Wochen.
Es darf nur nach zur Ausführung zugestimmten und entsprechend gekennzeichneten Plänen gearbeitet werden. Diese Zustimmung stellt keine Prüfungs- und Freigabeerklärung des AG dar.
Aus den Zeichnungen müssen alle zur Beurteilung der Konstruktion notwendigen Einzelheiten wie z.B. Anschlüsse an das Bauwerk, usw. klar hervorgehen.
Statisch relevante Werkstattzeichnungen sind durch den AN dem Prüfingenieur (2-fach als Papierpause und zusätzlich 1x digital auf Datenträger) zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Alle vorgenannten Planungs- und Fertigungsunterlagen des AN, sowie Prüfzeugnisse, Zulassungen, Errichtererklärungen, usw. sind vor der Ausführung vom AN, entsprechend der AG-Strukturvorgabe, auf den AG-Server zu laden.
0.3.10 Werkstoffe
Bei der Kombination mehrerer Werk-/ Baustoffe zu einem System ist die Eignung aller miteinander in Verbindung gebrachten Komponenten hinsichtlich der Funktionsfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit mit einer Systemprüfung nachzuweisen.
Diese Systemprüfungen sind vom AN dem AG zur Kenntnisnahme zu übergeben. In den Fällen, bei denen kein genormtes Prüfverfahren zum Nachweis der Verträglichkeit vorliegt, muss für jede Werkstoffkombination und jede Konstruktion ein adäquates Prüfverfahren entwickelt werden.
Es wird dem AN empfohlen, die Komponenten eines Systems von einem Hersteller zu beziehen, der eine verbindliche Aussage zur Verträglichkeit der Komponenten macht oder bei Änderung der Zusammensetzung der Komponenten das Verträglichkeitsverhalten erneut prüfen und bestätigen kann.
Die Systemprüfungen sind an den zur Ausführung kommenden Produktchargen durchzuführen. Das Prüfresultat anderer Produktchargen kann nicht notwendigerweise auf die zur Ausführung kommende Produktcharge übertragen werden, da eine eventuelle Änderung der Zusammensetzung nicht zwangsläufig rechtzeitig bekannt ist und berücksichtigt wird.
Sämtliche Bestandteile der Unterkonstruktionen müssen der Baustoffklasse A - nicht brennbar - nach DIN 4102 entsprechen. Die Unterkonstruktionen sind am Untergrund mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln zu befestigen, die entsprechenden Nachweise sind der Objektüberwachung des AG vorzulegen.
Die Unterkonstruktion der Decken muss bei allen Abhängehöhen eine ausreichende Längs- und Querstabilität besitzen und leicht justierbar sein. Über die gesamte Fläche muss sich eine horizontal einwandfrei ausgesteifte, druckfeste Konstruktion ergeben.
Die vom AN nach Herstellerangaben vorzunehmende Untergrundvorbehandlungen durch Grundierung, Imprägnierungen, Voranstriche etc. sind in Zusammenarbeit mit der Objektüberwachung des AG auf dem vorhandenen Untergrund und den Beschichtungsaufbau abzustimmen.
Sämtliche tragenden Teile der Unterdecken müssen korrosionsgeschützt ausgeführt werden, bei der Verarbeitung entstehende Schnittkanten sind mit Zinkstaubfarbe nachzubeschichten.
Schnittkanten an GK(F)I-Platten sind vor dem Einbau nachzuimprägnieren.
Für ausgeschriebene Mineralwolldämmlagen im Inneren von Deckenkonstruktionen gilt grundsätzliche eine Anforderung von r>/= 5 kPas/m2 für den längenbezogenen Strömungswiderstand.
Für die in Deckenkonstruktionen mit Brandschutzanforderung auszuführenden Dämmungen ist eine Bestätigung des Herstellers vorzulegen, dass die Dämmmaterialien im Brandfall kein fortschreitendes Glimmen und/oder Schwelen aufweisen können ("Glimmnachweis"), gemäß BayTB A2.1.2.2. Dies ist zu berücksichtigen und einzukalkulieren.
0.3.11 Installationsführungen
In allen ausgeschriebenen Decken werden bauseitige Installationen geführt und es ist an diese anzuschließen.
Es ist davon auszugehen, dass die Dämmung im Zuge des Dämmstoffeinbaus an die unterschiedlichen Installationen angepasst werden muss.
Notwendige Anpassungsarbeiten und Zuschnitte sind in den EP einzurechnen.
Teilweise werden Unterkonstruktionen für Installationsbefestigungen durch andere AN selbsttragend in den lichten Raum der Konstruktionen des AN eingehängt oder - gestellt.
Es ist davon auszugehen, dass der Deckenhohlraum in bestimmten Bereichen hoch installiert ist. Auswechslungen bzw. Überbrückungen der Unterkonstruktion sind in gesonderten Positionen erfasst. Die erforderliche Abhängung von
Einbauteilen innerhalb der Unterdecke bzw. die erforderliche Verstärkung der Unterkonstruktion in diesen Bereichen ist bei der Montage der Unterkonstruktion zu berücksichtigen.
Der durch die Installationsführung entstehende Koordinationsaufwand mit anderen AN ist zu berücksichtigen. Decken sind erst zu schließen, wenn diese durch die Objektüberwachung des AG freigegeben sind.
0.3.12. Reinigung vor Verschluss
Sämtliche Hohlräume der Decke sind vor dem Einbau der Dämmeinlagen und vor dem Verschluss zu säubern und auszusaugen.
Dies ist der Objektüberwachung des AG gegenüber zu dokumentieren.
0.3 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG DER TROCKENBAUARBEITEN
01 Übergeordnete Leistungen
01
Übergeordnete Leistungen
01.01 Technische Bearbeitung
01.01
Technische Bearbeitung
01.02 Musterdecken
01.02
Musterdecken
01.03 Kantenschutzprofil
01.03
Kantenschutzprofil
01.04 Verfugung
01.04
Verfugung
01.05 Spachtelung, Oberflächen, Qualitätsstufe Q3
01.05
Spachtelung, Oberflächen, Qualitätsstufe Q3
01.06 Auswechslungen Sonderabhangkonstruktionen Unterkonstruktionen
01.06
Auswechslungen Sonderabhangkonstruktionen Unterkonstruktionen
02 Gipskartonplatten-Unterdecken
02
Gipskartonplatten-Unterdecken
02.01 Gipskartonplatten-Unterdecken, GK glatt, F0
02.01
Gipskartonplatten-Unterdecken, GK glatt, F0
02.02 Schürzen und Anschlüsse, GK glatt, F0
02.02
Schürzen und Anschlüsse, GK glatt, F0
02.03 Aussparungen und Einbauten, GK glatt, F0
02.03
Aussparungen und Einbauten, GK glatt, F0
02.04 Unterdecke glatt, Feuchtraum, zementgebundene Platten
02.04
Unterdecke glatt, Feuchtraum, zementgebundene Platten
02.05 Schürzen und Anschlüsse, glatt, Feuchtraum, zementgebundene Platten
02.05
Schürzen und Anschlüsse, glatt, Feuchtraum, zementgebundene Platten
02.06 Aussparungen und Einbauten, glatt, Feuchtraum, zementgebunde Platten
02.06
Aussparungen und Einbauten, glatt, Feuchtraum, zementgebunde Platten
02.07 Gipskartonplatten-Unterdecken, GK glatt, F30
02.07
Gipskartonplatten-Unterdecken, GK glatt, F30
02.08 Schürzen und Anschlüsse, GK glatt, F30
02.08
Schürzen und Anschlüsse, GK glatt, F30
02.09 Aussparungen und Einbauten, GK glatt, F30
02.09
Aussparungen und Einbauten, GK glatt, F30
02.10 Akustik-Unterdecken, GK Akustik, F0
02.10
Akustik-Unterdecken, GK Akustik, F0
02.11 Schürzen und Anschlüsse, GK Akustik, F0
02.11
Schürzen und Anschlüsse, GK Akustik, F0
02.12 Aussparungen und Einbauten, GK Akustik, F0
02.12
Aussparungen und Einbauten, GK Akustik, F0
02.13 Akustik-Unterdecken, GK Akustik, F30
02.13
Akustik-Unterdecken, GK Akustik, F30
02.14 Schürzen und Anschlüsse, GK Akustik, F30
02.14
Schürzen und Anschlüsse, GK Akustik, F30
02.15 Aussparungen und Einbauten, GK Akustik, F30
02.15
Aussparungen und Einbauten, GK Akustik, F30
02.16 Fugenausbildung
02.16
Fugenausbildung
03 Mineralfaser Rasterdecken
03
Mineralfaser Rasterdecken
03.01 Mineralfaser Rasterdecken, F0
03.01
Mineralfaser Rasterdecken, F0
03.02 Schürzen und Anschlüsse, Mineralfaser Rasterdecken, F0
03.02
Schürzen und Anschlüsse, Mineralfaser Rasterdecken, F0
03.03 Aussparungen und Einbauten, Mineralfaser Rasterdecken, Randfries F0
03.03
Aussparungen und Einbauten, Mineralfaser Rasterdecken, Randfries F0
04 Metall Baffeldecken
04
Metall Baffeldecken
04.01 Metall Baffeldecken, Foyer
04.01
Metall Baffeldecken, Foyer
04.02 Metall Baffeldecken, Hörsaal
04.02
Metall Baffeldecken, Hörsaal
04.03 Aussparungen und Einbauten, Metall Baffeldecke - Randfries, F0
04.03
Aussparungen und Einbauten, Metall Baffeldecke - Randfries, F0
05 Schwerlastdecken
05
Schwerlastdecken
Hinweise zu Schwerlastdeckenkonstruktion Zur Aufnahme der Radiologischen Geräte ist in den Räumen
0M 00 185 Durchleuchtung
0M 00 191 Röntgenraum
0M 00 193 Röntgenraum
eine Schwerlastdecke zu erstellen. Der Deckenbereich umlaufend um die Schwerlastdeckenfelder ist bis zu den aufgehenden Bauteilen der Umfassungswände durch ein selbsttragendes, d.h. von der Tragstruktur der Schwerlastdecke unabhängigem Randfries unterschiedlicher Breite zu schliessen.
Die Tragstruktur der Schwerlastdecke ist eigenständig von der Rohdecke abgehängt und ausgesteift auszuführen.
Die Kollisionsfreiheit ist im Zuge der eigenen Position beschriebenen Leistung Werk- und Montageplanung Schwerlastdecken herzustellen.
Die Schwerlastdecken sind inkl. der Einlegemetallkassetten herzustellen.
Im Bereich der Schwerlastdeckenkonstruktionen sind TGA Elemente zu Integrieren, deren Montage und Anschluss nach Herstellung der Tragstruktur und vor Verschluss der Decke erfolgt.
Daraus resultiert, dass der Einbau der Metallkassetten zeitlich versetzt, zum Einbau der Unterkonstruktion, erfolgt d.h. nach Fertigstellung der Installationen und auf Anweisung durch die Objektüberwachung des AG. Die sich daraus ergebenden Aufwendungen und Leistungen hat der Bieter in der Kalkulation seiner Angebotspreise zu berücksichtigen. Eine zusätzliche, gesonderte Vergütung dieser Leistungen erfolgt nicht.
Darstellung der Bauteile u.a. in folgenden Plänen:
P5_078_AR_DS_00_XX_4400
P5_078_AR_DT_XX_AH_7161
P5_078_AR_DT_XX_AH_7162
Hinweise zu Schwerlastdeckenkonstruktion
05.01 Schwerlastdecken, F0
05.01
Schwerlastdecken, F0
05.02 Schürzen und Anschlüsse, Schwerlastdecke
05.02
Schürzen und Anschlüsse, Schwerlastdecke
05.03 Aussparungen und Einbauten, Schwerlastdecke
05.03
Aussparungen und Einbauten, Schwerlastdecke
06 Metall-Langfeld-Klapp-Schiebedecken
06
Metall-Langfeld-Klapp-Schiebedecken
Hinweise zu Metall-Langfeld-Klapp-Schiebedeckenkonstruktionen In Fluren sind im Deckenhohlraum TGA Installationen mit hoher bis maximaler Installationsdichte angeordnet.
Daraus resultierend ist die Deckenkonstruktion in den Fluren freitragend geplant und auszuführen.
Da zudem ein sehr hohes Mass an Zugänglichkeit zum Deckenhohlraum sicherzustellen ist sind in den Fluren überwiegend die im folgenden beschriebenen Metall-Langfeld-Klappschiebe Decken geplant.
Entlang der Klappschiebedecke sind geschlossene Randfreise angeordnet, in die die Laufschienen für die Klappschiebeelemente zu integrieren sind.
An Fluraufweitungen und Bereichen wo der Abstand zwischen Metall-Langfeld-Klappschiebedecke über das zulässige Mass der geplanten Konsole hinausgeht, sind Zusatzmassnahmen für den Auflagerungsbereich zur Montage der Laufschienen vorgesehen.
Bei grösseren Flächen bzw übergrossen Abständen wird die Tragsystematik an der Stelle von freitragend auf von der Rohdecke abgehängt gewechselt.
Die Bereiche sind zu identifizieren und im Zuge der Werk-und Montageplanung entsprechend darzustellen.
Es sind sowohl Ausführungen ohne Brandschutzanforderung als auch mit Brandschutzanforderung (Brandbeanspruchung von oben und unten) geplant.
Das Erscheinungsbild der unterschiedlichen Deckentypen soll bestenfalls gleich sein. Das bedeutet, dass für alle Konstruktionen der im folgenden beschriebenen Metall-Langfeld-Klappschiebedecken der selbe Hersteller und das selbe / analoge Deckensystem zu verwenden ist.
Im Bereich der Deckenkonstruktionen sind TGA Elemente zu Integrieren, deren Montage und Anschluss nach Herstellung der Tragstruktur und vor Verschluss der Decke erfolgt.
Daraus resultiert, dass der Einbau der Metallkassetten zeitlich versetzt, zum Einbau der Unterkonstruktion, erfolgt d.h. nach Fertigstellung der Installationen und auf Anweisung durch die Objektüberwachung des AG. Die sich daraus ergebenden Aufwendungen und Leistungen hat der Bieter in der Kalkulation seiner Angebotspreise zu berücksichtigen. Eine zusätzliche, gesonderte Vergütung dieser Leistungen erfolgt nicht.
Einbau in Deckenkonstruktionen
P5_078_AR_DT_XX_AH_7172
P5_078_AR_DT_XX_AH_7173
P5_078_AR_DT_XX_AH_7175
P5_078_AR_DT_XX_AH_7177
P5_078_AR_DT_XX_AH_7178
Darstellung des Bauteils u.a. in folgenden Plänen:
P5_078_AR_DS_00_XX_4400
P5_078_AR_DS_01_XX_4410
P5_078_AR_DS_02_XX_4420
P5_078_AR_DS_03_XX_4430
P5_078_AR_DS_04_XX_4440
P5_078_AR_DS_U2_XX_4480
P5_078_AR_DS_U1_XX_4490
Hinweise zu Metall-Langfeld-Klapp-Schiebedeckenkonstruktionen
06.01 Metall-Langfeld-Klapp-Schiebedecken, F0
06.01
Metall-Langfeld-Klapp-Schiebedecken, F0
06.02 Schürzen und Anschlüsse, F0
06.02
Schürzen und Anschlüsse, F0
06.03 Aussparungen und Einbauten in Metall-Langfeld-Klapp-Schiebedecken, F0
06.03
Aussparungen und Einbauten in Metall-Langfeld-Klapp-Schiebedecken, F0
06.04 Metall-Langfeld-Klapp-Schiebedecke, F30
06.04
Metall-Langfeld-Klapp-Schiebedecke, F30
06.05 Schürzen und Anschlüsse, F30
06.05
Schürzen und Anschlüsse, F30
06.06 Aussparungen und Einbauten in Metall-Langfeld-Klapp-Schiebedecken, F30
06.06
Aussparungen und Einbauten in Metall-Langfeld-Klapp-Schiebedecken, F30
06.07 Einbauleuchten, Metall-Langfeld-Klapp-Schiebedecken, F0 und F30
06.07
Einbauleuchten, Metall-Langfeld-Klapp-Schiebedecken, F0 und F30
07 Heiz-Kühldecken
07
Heiz-Kühldecken
07.01 Technische Bearbeitung
07.01
Technische Bearbeitung
07.02 Sonstige Arbeiten
07.02
Sonstige Arbeiten
07.03 Heiz- und Kühldecken, GK glatt
07.03
Heiz- und Kühldecken, GK glatt
07.04 Schürzen und Anschlüsse, Heiz- und Kühldecken, GK glatt, F0
07.04
Schürzen und Anschlüsse, Heiz- und Kühldecken, GK glatt, F0
07.05 Aussparungen und Einbauten, Heiz- und Kühldecken, GK glatt
07.05
Aussparungen und Einbauten, Heiz- und Kühldecken, GK glatt
07.06 Heiz- und Kühldecken, Gipskarton gelocht Akustik
07.06
Heiz- und Kühldecken, Gipskarton gelocht Akustik
07.07 Schürzen und Anschlüsse, Heiz- und Kühldecke, Akustik
07.07
Schürzen und Anschlüsse, Heiz- und Kühldecke, Akustik
07.08 Aussparungen und Einbauten, Heiz- und Kühldecken, GK Akustik, F0
07.08
Aussparungen und Einbauten, Heiz- und Kühldecken, GK Akustik, F0
07.09 Metallkassetten Heiz- und Kühldecken, F0
07.09
Metallkassetten Heiz- und Kühldecken, F0
07.10 Schürzen und Anschlüsse, Metallkassetten Heiz- und Kühldecken
07.10
Schürzen und Anschlüsse, Metallkassetten Heiz- und Kühldecken
07.11 Aussparungen und Einbauten, Metallkassetten Heiz- und Kühldecken, F0
07.11
Aussparungen und Einbauten, Metallkassetten Heiz- und Kühldecken, F0
07.12 Inbetriebnahme
07.12
Inbetriebnahme
08 Gipskartonplatten-Unterdecken Erschließungsmaßnahme (ES)
08
Gipskartonplatten-Unterdecken Erschließungsmaßnahme (ES)
08.01 Gipskartonplatten-Unterdecken, GK glatt, F0
08.01
Gipskartonplatten-Unterdecken, GK glatt, F0
08.02 Schürzen und Anschlüsse, GK glatt, F0
08.02
Schürzen und Anschlüsse, GK glatt, F0
08.03 Aussparungen und Einbauten, GK glatt, F0
08.03
Aussparungen und Einbauten, GK glatt, F0
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