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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Abrechnungseinheiten
Im Leistungsverzeichnis können folgende
Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen:
h = Stunde
d = Tag
Wo = Woche
Mt = Monat
a = Jahr
cm = Zentimeter
cm2 = Quadratzentimeter
m = Meter
m2 = Quadratmeter
m3 = Kubikmeter
l = Liter
psch = pauschal
St = Stück
kg = Kilogramm
t = Tonne
mh = Meter x Stunde
md = Meter x Tag
mWo = Meter x Woche
mMt = Meter x Monat
ma = Meter x Jahr
m2d = Quadratmeter x Tag
m2Wo = Quadratmeter x Woche
m2Mt = Quadratmeter x Monat
m3d = Kubikmeter x Tag
m3Wo = Kubikmeter x Woche
m3Mt = Kubikmeter x Monat
Sth = Stück x Stunde
Std = Stück x Tag
StWo = Stück x Woche
StMt = Stück x Monat
td = Tonne x Tag
tWo = Tonne x Woche
tMt = Tonne x Monat
Fertigstellung
Durch den Auftragnehmer (AN) ist sicherzustellen und
auf Wunsch des Auftraggebers (AG) nachzuweisen, dass
genügend Kapazitäten zur Verfügung stehen, um den
Bauablauf gemäß Terminplan zu gewährleisten. Eine
Kapazitätenplanung einschl. der Anzahl der
Arbeitskräfte ist in der Terminplanung darzustellen.
Die Angaben in den besonderen Vertragsbedingungen
(BVB) sind zu berücksichtigen.
Passivhauszertifizierung
Das Bauvorhaben zielt auf die
Passivhauszertifizierung ab, was erhöhte
Anforderungen an die Ausführung der Fassade und
Fenster/Außentüren stellt und eine erhöhte
Dokumentation erfordert. Um die Kriterien des
Passivhausstandards zu erfüllen, sind alle Arbeiten
hinsichtlich Wärmedämmung und Luftdichtheit mit
besonderer Sorgfalt auszuführen.
Es besteht gegebenenfalls erhöhter Abstimmungsbedarf
zwischen den Gewerken, um die Einhaltung der
Passivhausanforderungen zu gewährleisten. In
Zweifelsfällen sind Abstimmungen mit den Planern und
dem Passivhausinstitut sowie entsprechend
zertifizierten Gutachtern unerlässlich.
Sollten Anpassungen der in der Planung vorgesehenen
Konsolabstände erforderlich werden, sind diese
unverzüglich dem AG mitzuteilen und bedürfen einer
Abstimmung sowie Freigabe durch den AN Bauphysik.
Kosten für erneute Berechnungen durch den AN
Bauphysik aufgrund von Abweichungen sind durch den
AN zu tragen.
Die Nachweise ("Allgemeine Bauartgenehmigung" /
"Bauaufsichtliche Zulassung") der im
Leistungsverzeichnis geforderten
passivhauszertifizierten Systeme sind im Zuge der
Werkstatt- und Montageplanung vorzulegen.
Die Vorgaben des AN Bauphysik liegen den
Ausschreibungsunterlagen bei und sind in allen
Bereichen verbindlich zu berücksichtigen und im
Rahmen der Ausführung umzusetzen.
Zudem sind Baustellefotos der gemäß der den
Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Liste zu
machen und zu dokumentieren.
Erhöhte Eigenüberwachung
Zur Sicherstellung der Anforderungen für die
Passivhauszertifizierung ist durch den AN eine
erhöhte Eigenüberwachung durchzuführen.
Der AN hat vor Beginn der Arbeiten ein
Qualitätssicherungs- und Eigenüberwachungskonzept
zur Abstimmung mit dem AG vorzulegen.
Dieses Konzept ist verbindlich umzusetzen. Die damit
verbundenen Leistungen sind Bestandteil der
ausgeschriebenen Leistung und mit in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Eigenüberwachung ist mit den Bautagesberichten
wöchentlich vorzulegen.
Blitzschutzarbeiten
Während der Ausführung der erweiterten
Fassadenarbeiten werden durch ein separates
Fachunternehmen Blitzschutzarbeiten durchgeführt.
Diese Arbeiten erfolgen baubegleitend und sind bei
der Arbeitsdurchführung zu berücksichtigen sodass
eine ungehinderte Durchführung der
Blitzschutzmontagen an Fassade, Attika,
Erdungsanschlüssen, etc. gewährleistet ist. Die
Fassadenbleche der Obergeschosse werden als
natürliche bauliche Ableiter in das
Blitzschutzsystem eingebunden.
Gerüste
Fassadengerüste (einschl. erforderlicher Konsolen)
stehen zur Verfügung. Der benötigte und genaue
Abstand der Gerüste (und Konsolen) ist im Vorfeld
mit der BÜ und dem AN Gerüstarbeiten abzustimmen.
Der ordnungsgemäßen Zustand der Gerüste ist zu
prüfen und durch den AN zu erhalten. Die
aufgestellten Gerüste dürfen nur vom Errichter
verändert werden.
Luftdichtheitsprüfung
Für das Bauvorhaben wird eine Luftdichtheitsprüfung
("Blower-Door-Test") durchgeführt.
Die Durchführung dieser Prüfung ist nicht
Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen und
erfolgt durch ein extern beauftragtes
Fachunternehmen.
Das Ergebnis der Luftdichtheitsprüfung ist
verbindlich zu berücksichtigen. Etwaige
Nachbesserungen oder Anpassungen zur Erreichung der
geforderten Luftdichtheit sind vom AN im Rahmen
seiner vertraglichen Leistungspflicht zu erbringen.
Baustellentaktung
Die Ausführung der Leistungen erfolgt nach einer
verbindlichen Baustellentaktung. Der vom AG
vorgegebene Taktplan ist zwingend einzuhalten und
Bestandteil der Vertragsunterlagen. Die
Baustellentaktung ist dem beigefügten Dokument
"KSG_Taktung AN Fassadenarbeiten" zu entnehmen.
Der AN hat Arbeitsvorbereitung, Materialdisposition
sowie Personal- und Geräteeinsatz so zu
organisieren, dass die vorgegebene Taktung
uneingeschränkt eingehalten wird. Hierfür ist
ausreichend qualifiziertes Personal in
entsprechender Stärke vorzuhalten und bei Bedarf
aufzustocken.
Teile der Werk- und Montageplanung, insbesondere das
Sheddach Aula sowie die Fenster im EG LH1, sind
vorrangig zu bearbeiten. Der Einbau hat spätestens
drei Monate nach schriftlichem Abruf durch den AG zu
erfolgen. Der AN hat seine Planungs-, Fertigungs-
und Montagekapazitäten entsprechend auszurichten.
Verzögerungen infolge unzureichender Personal- oder
Kapazitätsplanung gehen zu Lasten des AN.
Schalldämm-Maße
Die ausgeschriebenen resultierende Schalldämm-Maße
sind für die gesamten Bauteile wie bspw. Türen oder
Fenster (inklusive Glas, Rahmen und Bauteilfugen in
verbauter Form) nachzuweisen - ein Nachweis des
Glases oder eines Normfensters allein reicht nicht
aus. Das den Anlagen beigefügte Dokument "KSG_Schema
Bauakustik Neubau" ist zu berücksichtigen.
Werkstatt- und Montageplanung
Die Werkstatt- und Montageplanung (W&M-Planung) ist
rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der Objektplanung
(Architektur) zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Es ist eine Prüffrist von ca. 2 Wochen
einzukalkulieren.
Mit der Ausführung darf erst nach erfolgter Freigabe
begonnen werden.
Abrechnungseinheiten
01 Vorbereitende Maßnahmen
01
Vorbereitende Maßnahmen
01. 01 Planungsleistung
01. 01
Planungsleistung
02 Fassadenarbeiten
02
Fassadenarbeiten
02. 04 Schallschutzscreen
02. 04
Schallschutzscreen
03 Fenster & Außentüren
03
Fenster & Außentüren
03. 01 Außenfenster
03. 01
Außenfenster
03. 02 Sheddach Aula
03. 02
Sheddach Aula
03. 03 Pfosten-Riegel-Fassade Innenhöfe
03. 03
Pfosten-Riegel-Fassade Innenhöfe
03. 04 Windfang
03. 04
Windfang
03. 05 Außentüren
03. 05
Außentüren
03. 06 Beschlagarbeiten, RWA-Komponenten, etc.
03. 06
Beschlagarbeiten, RWA-Komponenten, etc.
03. 07 Sonnenschutz
03. 07
Sonnenschutz
05 Wartung
05
Wartung
05. 01 Wartung Profilbauverglasung
05. 01
Wartung Profilbauverglasung
05. 02 Wartung Sonnenschutz
05. 02
Wartung Sonnenschutz
05. 03 Wartung RWA
05. 03
Wartung RWA
05. 04 Wartung sicherheitsrelevanter Türanlagen
05. 04
Wartung sicherheitsrelevanter Türanlagen
Das Material wird für ein technisch und optisch
hochwertiges Bauvorhaben verwendet, es muss diesen
Ansprüchen auch im eingebauten Zustand gemäß den
anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Bitte bieten Sie nur Produkte mit CE-Kennzeichnung
nach EN 1090-1 und Ü-Kennzeichnung nach DIN
18807 an. Bei Lieferung der Produkte sind die
entsprechenden Nachweise zu übergeben.
Es gelten ausschließlich unsere Einkaufsbedingungen
(auch für künftige Rechtsgeschäfte miteinander),
die Sie auf unserer Homepage www.harmsen-komtec.de
unter der Rubrik Unternehmen finden, und die
wir Ihnen auf Wunsch auch gerne in gedruckter Form
o.ä. zur Verfügung stellen.
Mit freundlichen Grüßen
HARMSEN KOMTEC GMBH
Bitte geben Sie bei all Ihren Angeboten unsere
Anfragenummer an!
Bei Rückfragen bezüglich der Ausarbeitung wenden Sie
sich an Christopher Lucas, Tel.: 0 59 45 / 99 50 - 37
Ihr Angebot schicken Sie bitte an: Fax-Nr.: 0 59 45 /
99 50 - 10
oder per E-Mail: c.lucas@harmsen-komtec.de
Das Material wird für ein technisch und optisch