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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. Baubeschreibung 1.1 Bauvorhaben und Projekt
1.1.1 Projektbezeichnung
„Nachverdichtung Blumenau München: Neubauten und Sanierungen an der Krokus- und Silberdistelstraße“
1.1.2 Bauvorhaben
Der Ende 2022 im Zuge der o.g. Nachverdichtung erstellte Neubau weist insbesondere an den Nord-, Ost- und Südseiten im Bereich der Deckenränder Rissebildungen im Außenputz auf. Durch den AG wurde daher das Gutachterbüro BERNHARDT-VAN LAAK BAUSACHVERSTÄNDIGEN GMBH beauftragt um die Ursache der Rissbildung festzustellen.
Das vorliegende Leistungsverzeichnis umfasst die für die Fassadensanierung des Gebäudes N1 (Krokusstraße 71a/b) erforderlichen Rückbau und Außenputzarbeiten.
Das vorliegende Gutachten kann auf Bieterwunsch beim AG eingesehen werden.
1.1.3 Baubeschreibung
Das Gebäude liegt in der Krokusstraße 71a/b und ist über die Krokusstraße erreichbar. Die östlich des Gebäudes gelegene Zufahrt dient als Feuerwehrzufahrt für das gesamte Areal und muss jederzeit freigehalten werden.
Das Gebäude verfügt über eine Tiefgarage/Kellergeschoss, Erdgeschoss sowie drei Obergeschossen.
Abmessungen:
Oberirdische Grundfläche (L x B): ca. 42,7 m x 11,6 m
Höhe Traufe: ca. 11,5 m
Höhe First: ca. 12,25 m über Geländeoberkante
Das Gelände ist weitestgehend eben.
Die gegenständlichen Außenwände wurden überwiegend in Ziegelmassivbauweise hergestellt. Dabei wurden die Wände mit dem perlitgefüllten POROTON®-S9® Objektziegel der Firma Schlagmann Poroton GmbH & Co. KG gemauert. Die
Ziegel weisen eine Stärke von 36,5 cm auf.
Die Decken wurden in Stahlbetonbauweise hergestellt. Die planmäßige Deckenstärke beträgt 22 cm über EG und 20cm über den OG´s. Die Deckenränder wurden mit POROTON®-DRS® (DeckenRandSchale) ausgeführt. Als Mauersperrbahn
wurde angabegemäß die „VEDATECT® R 500 besandet“ eingesetzt.
Folgender 3-teilige Putzaufbau des Systemherstellers Knauf wurde ausgeführt:
- Grundputz: LUP schnell, Faserarmierter, ergiebiger und schnell abbindender Kalk-Zement-Leichtputz
- Armierungsgewebe: Klebe- und Armiermörtel SM300
- Oberputz: SP 260 Pro, Universal Scheibenputz
Der gesamte Putzaufbau ist durch AN dreiseitig (Nord-, Ost- und Südseite) rückzubauen, das anfallende Material fachgerecht zu entsorgen, anschließend ist das Gebäude mit neuen 3-teiligem Putzsystem zu versehen.
Ziel ist die fachgerechte Instandsetzung und optische Neugestaltung der Fassadenflächen.
Für die Handwerker stehen keine speziellen Parkflächen zur Verfügung. Durch diese sind die öffentlichen Parkplätze entlang der Krokusstraße zu nutzen.
1.1.4 Anschlüsse, Strom, Wasser
Baustrom- und Bauwasseranschlüsse werden bauseits gestellt. Leitungen vom Übergabepunkt bis zum Arbeitsbereich sind vom AN herzustellen und zu unterhalten. Verbrauchskosten werden bauseits übernommen.
1.2 Nutzung während der laufenden Baumaßnahme
Während der Fassadensanierung ist das Gebäude N1 bewohnt. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein reines Wohngebäude. Auf die Bewohner sowie die Bewohner der Nachbargebäude ist zwingend Rücksicht zu nehmen. Staub- und Lärmemissionen sind auf das absolute Minimum zu reduzieren.
Die Arbeitszeiten gemäß Lärmschutzverordnung der LH München sind zu beachten.
1.3 Baustelleinrichtungs-, Lager- und Arbeitsflächen
Baustelleneinrichtungsflächen sind nur in begrenztem Umfang auf dem Gelände möglich.
Benötigt der Auftragnehmer für seine Arbeiten zusätzliche Flächen oder Flächen auf öffentlichen Grund, so hat er diese eigenverantwortlich und rechtzeitig zu organisieren. Werden öffentliche Verkehrsflächen in Anspruch genommen, so bedarf es einer Ausnahmegenehmigung nach STVO. Diese ist rechtzeitig bei der zuständigen Behörde vom Auftragnehmer einzuholen.
Die Baustelleneinrichtung gem. DIN 18299 ist in die Einheitspreise miteinzukalkulieren, eine besondere Vergütung hierfür erfolgt über die entsprechenden Positionen hinaus nicht. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung des AN.
1.4 Büro, Aufenthalts- und Sanitätseinrichtungen
Durch den AN Rückbau- und Putzarbeiten werden Dixie-Toiletten gestellt und vorgehalten. Der AN ist verpflichtet, diese zu nutzen und sauber zu halten.
Materialtransport ist Sache des AN und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bauseitig stehen keine Gerüstaufzüge, Kräne und dergleichen zur Verfügung.
Durch den AN Gerüstbauarbeiten wird ein Fassadengerüst erstellt, welches durch alle vor Ort befindlichen Firmen genutzt werden kann.
Der Auftraggeber stellt darüber hinaus keine Leistungen zur Verfügung. Erforderliche Leistungen sind vom Auftragnehmer im Rahmen seiner Baustelleneinrichtung zu erbringen
1.4 Reinigung von Verkehrswegen
Durch den AN verursachte Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen. Beschädigungen an Zuwegungen oder Verkehrsflächen sind dem AG zu melden und auf Kosten des AN zu beheben.
1.5 Bemusterungen
Vor Ausführung des Fassadenanstrichs ist ein Farbmuster auf Originaluntergrund vorzulegen und freigeben zu lassen. Musterflächen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
1.6 Kalkulationshinweis
Alle in den Vorbemerkungen beschriebenen Pflichten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Leistungen umfassen Lieferung, Transport, Zwischenlagerung, Material sowie sämtliches Zubehör.
In der Leistungsbeschreibung sind die grundsätzlich zu erbringenden Leistungen erfasst. Die objektbezogenen Randbedingungen sind den entsprechenden im LV enthaltenen Unterlagen zu entnehmen oder aus einer Ortsbesichtigung zu ersehen und in die Einheitspreise einzurechnen.
Zur Klarstellung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Positionen des LVs in funktionsfähiger, fix und fertiger Ausführung der beschriebenen Leistung zu erbringen sind. die anzubietenden Preise enthalten alle erforderlichen Nebenleistungen für Anschlüsse, Befestigungen, Verbindungen, Verankerungen und dergleichen, Lieferung der Materialien und Hilfsmaterialien frei Verwendungsstelle in allen Geschossen, Gestellung und Vorhalten von Geräten, Maschinen, etc.
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter an, dass die im LV enthaltenen Unterlagen eine genaue Kalkulation ermöglichten. Bedenken über die vorgesehene Ausführungsart sind bei Angebotsabgabe schriftlich anzuzeigen und berechtigen nicht zu Nachforderungen.
Hat der Anbieter gegen die im LV aufgeführten Arbeitsweisen, Zusammensetzungen, Aufbauten, Fabrikate, etc. Bedenken, so sind diese bei Angebotsabgabe schriftlich, mit genauer Begründung anzugeben. Vor der Verwendung anderer Materialien, als den vorgeschriebenen, müssen deren Qualität und Eigenschaften nachgewiesen und die Zustimmung über die Verwendung vom AG eingeholt werden.
Die im LV aufgeführten Baustoffe sind vom AN hinsichtlich der geforderten Güte und Qualität auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
Arbeitsunterbrechungen, die technisch, auf Grund des Bauablaufs oder der Witterung notwendig sind, berechtigen nicht zu Mehrforderungen.
1. Baubeschreibung
2. Ausführungsbedingungen Als solche gelten:
a) Behinderungsanzeigen müssen folgende Informationen enthalten:
Behinderte Tätigkeit mit genauer Angabe des Ortes (Fassadenseite, Geschoss) und der Leistung
Grund der Behinderung
Beginn der Behinderung und voraussichtliches Ende dieser
Vorgesehenes Personal im Behinderungszeitraum für die betroffene Tätigkeit ohne Behinderung dieser
Ist-Personal-Stand des AN und seiner Nachunternehmer auf der Baustelle zum Zeitpunkt der Behinderung
Sonstige Konsequenzen aus der Behinderung
Vorschläge zur Abwendung oder Minimierung der Behinderungsfolgen sowie Maßnahmen zur Schadenminimierung
b) Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Stundenlohnarbeiten gelten für unvorhergesehene Leistungen, deren Abrechnung nach Einheitspreisen nicht zweckmäßig ist, sowie zur Gestellung von Hilfskräften für andere Gewerke (z. B. Anpassungen bei Gerüst oder Detailanschlüssen).
Das Material für Stundenlohnarbeiten ist getrennt zu lagern.
Material-, Maschinen- und Gerätepreise gelten für die Abrechnung einschließlich aller Zuschläge, Betriebsstoffe, Handwerkszeuge usw. sowie An- und Abfahrt frei Baustelle. Sie müssen auf der Grundlage des Hauptangebotes kalkuliert sein.
2. Ausführungsbedingungen
3. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen AN-Leistungen 3. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen AN-Leistungen Rückbauarbeiten
3.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Die Leistungen sind gemäß vertraglicher Vereinbarung sowie den einschlägig bekannten und gültigen Normen und Richtlinien in der jeweils aktuellsten Fassung auszuführen, insbesondere:
DIN 18459 (Abbruch- und Rückbauarbeiten)
TRGS 519/521 (Gefahrstoffe, Staubminimierung)
DGUV-Regel 101-601 (Bauarbeiten)
Prüfzeugnisse und Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen vorzulegen.
3.2 Angaben zur Ausführung
Der AN hat vor Vergabe der Arbeiten die Baustelle und die zu bearbeitenden Fassadenflächen zu besichtigen. Bedenken hinsichtlich der Ausführbarkeit oder Sicherheit sind dem AG unverzüglich mitzuteilen.
Der Rückbau erfolgt von Hand oder mit handgeführten Geräten, um Beschädigungen an angrenzenden Bauteilen (Fenster, Türen, Fensterbänke, Geländer) und am Untergrund zu vermeiden.
Alle losen und mürben Fugen des Mauerwerks sind ca. 2 cm tief auszukratzen, Oberflächen mit Stahlbesen abzukehren.
Putzabbruch darf nicht durch massive Schläge erfolgen, um Schäden an Ziegeln (Poroton S9) zu verhindern.
Abbruchmaterialien sind staubarm aufzunehmen und ohne Beschädigung angrenzender Bauteile in geeigneten Behältern zu lagern.
Die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind vor Beginn der Arbeiten gem. LV auszuführen.
3.3 Entsorgung
Abbruchmaterialien sind sortenrein zu trennen (Putz, Metallprofile, Kunststoffe) und fachgerecht nach den gesetzlichen Vorgaben und den Richtlinien der Stadt München zu entsorgen.
Container für Transport und Entsorgung sind vom AN zu stellen, einschließlich Transport zur Deponie oder Recyclinganlage.
Entsorgungsnachweise sind auf Anforderung vorzulegen.
Die Kosten für Container, Transport und Entsorgung sind in die Einheitspreisen der entsprechenden Rückbaupositionen einzukalkulieren.
3.4 Sonstige Anforderungen
Beim Rückbau verursachte Schäden an angrenzenden Bauteilen (z. B. Fenster, Türen) sind vom AN auf eigene Kosten zu beheben.
Die Arbeiten sind so auszuführen, dass keine Gefährdung der Bewohner und anderer Gewerke entsteht.
Zuwegungen, Feuerwehrflächen und Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten.
Staubentwicklung ist durch geeignete Maßnahmen (z. B. Anfeuchten, Staubschutzwände) zu minimieren.
Alle Arbeiten sind unter Beachtung der Lärmschutzverordnung auszuführen.
3.5 Kostenabgrenzung
Mit den Einheitspreisen sind abgegolten:
- Lieferung aller benötigten Materialien und Hilfsmittel
- Schutzmaßnahmen für Fenster, Türen, Fensterbänke, Hauseingänge, Balkone
- Rückbau aller im LV beschriebenen Bauteile (Putz, Gewebe, Profile, Anbauteile, Fallrohre)
- Sortieren, Sammeln, Verladen und Transport der Materialien
Containerstellung inkl. An- und Abtransport
- Entsorgung inkl. Nachweisführung
- Reinigung der Arbeitsbereiche nach Abschluss der Arbeiten
- Der Auftraggeber stellt alle Pläne, Protokolle, Gutachten etc. nur in digitaler Form kostenfrei für den AN zur Verfügung.
- Sämtliche Papierausdrucke, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vereinbarten Leistung inkl. Aufmaß- und Abrechnungsplänen notwendig werden, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht separat erstattet.
- Die Einheitspreise sind Festpreise bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme.
- Sofern in der Leistungsbeschreibung die Mengenangaben als Pauschalen ausgeworfen sind, ist jeweils der komplette Endpreis, einschl. aller zugehöriger Nebenleistungen zu kalkulieren. Spätere Nachforderungen sind ausgeschlossen.
3.6 Abrechnungshinweise
Abrechnung erfolgt nach örtlichem Aufmaß und VOB/C.
Flächenangaben in den Positionen sind ca.-Maße, die genauen Maße sind bauseits zu ermitteln.
Nachweise über Entsorgung (Wiegescheine) sind auf Anforderung vorzulegen.
3. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen AN-Leistungen
4. Anlagenverzeichnis Plannummer PlaninhaltMaßstabDatum
Ausführungsplanung
N1_5_BN1_GRU_E0_002 Grundriss EG1:10022.11.21
N1_5_BN1_GRU_E1_003 Grundriss OG11:10022.03.22
N1_5_BN1_GRU_E2_004 Grundriss OG21:10022.03.22
N1_5_BN1_GRU_E3_005 Grundriss OG31:10022.03.22
N1_5_BN1_SCN_XX_020 Schnitt A-A1:10002.11.21
N1_5_BN1_SCN_XX_021 Schnitt B-B1:10002.11.21
N1_5_BN1_SCN_XX_022 Schnitt C-C1:10002.11.21
Detailpläne
N1_5_BN1_DET_AD_004 Sockel. Park.1:503.09.21
N1_5_BN1_DET_AD_005 Sockel. MW1:503.09.21
N1_5_BN1_DET_DH_010 Traufe1:1019.05.21
N1_5_BN1_DET_FA_004 Fenstertyp 1-41:2014.09.21
N1_5_BN1_DET_FA_020 Vert. SC Fen.1:514.09.21
N1_5_BN1_DET_FA_023 Vert. SC Fen.1:514.09.21
N1_5_BN1_DET_FA_030 Hor. SC Fen.1:514.09.21
Sonstige Anlagen
Bürgschaft für Mängelansprüche
Vertragserfüllungsbürgschaft
XX_4_HB_LAG_XX_001 Lageplan1:50024.07.20
4. Anlagenverzeichnis
01 Außenputzabbruch
01
Außenputzabbruch
01.03 Abbrucharbeiten
01.03
Abbrucharbeiten