L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
Gewerk BAUHAUPTARBEITEN - BAUABSCHNITT 1 - Teil 2
Bauvorhaben Umnutzung des Baudenkmals Kotzenbergscher Hof
Marktplatz 1
32805 Horn-Bad Meinberg
Bauherr Stadt Horn-Bad Meinberg
Marktplatz 4
32805 Horn-Bad Meinberg
Architekt Terbrack Architekten BDA
Krackser Str. 12
33659 Bielefeld
Tel 0521 9441 9440
Fax 0521 9441 9439
Statik Adriaans Ingenieurgesellschaft für Bauwesen
Paulinenstrasse 9
32791 Lage
Tel 05232 69 10 60
Fax 05232 69 10 620
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
ANLAGE - LAGEPLAN / BAUSTELLENEINRICHTUNG ANLAGE - LAGEPLAN / BAUSTELLENEINRICHTUNG
DIE BAUSTELLE LIEGT IM ORTSKERN VON HORN-BAD MEINBERG.
ZUFAHRT ERFOLGT ÜBER DIE STICHSTRASSE / SACKGASSE "DOMENSOOT".
DARSTELLUNG DER BAUSTELLENEINRICHTUNG SCHEMATISCH.
DIE NACHFOLGENDEN ÜBERSICHTSPLÄNE DIENEN DER SCHEMATISCHEN
DARSTELLUNG DER GESAMTBAUMASSNAHME.
ANLAGE - LAGEPLAN / BAUSTELLENEINRICHTUNG
ANLAGE - ÜBERSICHTSPLAN - NEUBAU KG ANLAGE - ÜBERSICHTSPLAN - NEUBAU KG
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ANLAGE - ÜBERSICHTSPLAN - EG SAAL / OG ANLAGE - ÜBERSICHTSPLAN - EG SAAL / OG
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ANLAGE - ÜBERSICHTSPLAN - DG ANLAGE - ÜBERSICHTSPLAN - DG
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ANLAGE - ÜBERSICHTSPLAN - SCHNITT A ANLAGE - ÜBERSICHTSPLAN - SCHNITT A
ANLAGE - ÜBERSICHTSPLAN - SCHNITT A
ANLAGE - ÜBERSICHTSPLAN - SCHNITT B ANLAGE - ÜBERSICHTSPLAN - SCHNITT B
ANLAGE - ÜBERSICHTSPLAN - SCHNITT B
ANLAGE - TREPPE TH I - GRUNDRISS KG ANLAGE - TREPPE TH I - GRUNDRISS KG
Maße sind ca. Angaben
ANLAGE - TREPPE TH I - GRUNDRISS KG
ANLAGE - TREPPE TH I - GRUNDRISS / PODESTE EG ANLAGE - TREPPE TH I - GRUNDRISS / PODESTE EG
Maße sind ca. Angaben
ANLAGE - TREPPE TH I - GRUNDRISS / PODESTE EG
ANLAGE - TREPPE TH I - GRUNDRISS / PODESTE OG ANLAGE - TREPPE TH I - GRUNDRISS / PODESTE OG
Maße sind ca. Angaben
ANLAGE - TREPPE TH I - GRUNDRISS / PODESTE OG
ANLAGE - TREPPE TH I - SCHNITT ANLAGE - TREPPE TH I - SCHNITT
Maße sind ca. Angaben
ANLAGE - TREPPE TH I - SCHNITT
ANLAGE - TREPPE TH II - GRUNDRISS / PODESTE KG-EG ANLAGE - TREPPE TH II - GRUNDRISS / PODESTE KG-EG
Maße sind ca. Angaben
ANLAGE - TREPPE TH II - GRUNDRISS / PODESTE KG-EG
ANLAGE - TREPPE TH II - GRUNDRISS / PODESTE EG-SOZIALRAUM ANLAGE - TREPPE TH II - GRUNDRISS / PODESTE EG-SOZIALRAUM
Maße sind ca. Angaben
ANLAGE - TREPPE TH II - GRUNDRISS / PODESTE EG-SOZIALRAUM
ANLAGE - TREPPE TH II - GRUNDRISS / PODESTE SOZIALRAUM-OG ANLAGE - TREPPE TH II - GRUNDRISS / PODESTE SOZIALRAUM-OG
Maße sind ca. Angaben
ANLAGE - TREPPE TH II - GRUNDRISS / PODESTE SOZIALRAUM-OG
ANLAGE - TREPPE TH II - GRUNDRISS / PODESTE OG-DG ANLAGE - TREPPE TH II - GRUNDRISS / PODESTE OG-DG
Maße sind ca. Angaben
ANLAGE - TREPPE TH II - GRUNDRISS / PODESTE OG-DG
ANLAGE - TREPPE TH II - SCHNITT 1 ANLAGE - TREPPE TH II - SCHNITT 1
Maße sind ca. Angaben
ANLAGE - TREPPE TH II - SCHNITT 1
ANLAGE - TREPPE TH II - SCHNITT 2 ANLAGE - TREPPE TH II - SCHNITT 2
Maße sind ca. Angaben
ANLAGE - TREPPE TH II - SCHNITT 2
ANLAGE - TREPPE CAFE ANLAGE - TREPPE CAFE
Maße sind ca. Angaben
1 BAUHAUPTARBEITEN - BAUABSCHNITT 1 - TEIL 2
ALLGEMEINE HINWEISE
Einleitende Information zur Ausschreibung
Es handelt sich bei den hier beschriebenen Arbeiten um die Fortsetzung
von Bauhauptarbeiten, die nach einer Unterbrechung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Vorunternehmer beschränkt neu ausgeschrieben werden. Die hier beschriebenen Arbeiten finden an einem denkmalgeschützen
Gebäude statt.
Im wesentlichen handelt es sich um die Erstellung neuer Sichtbeton-Treppenanlagen / - Aufzugschacht zur Erschließung im Bestandsgebäude, sowie die Fertigstellung eines begonnenen, jedoch nicht fertiggestellten Neubaukörpers als neuen Haupteingang für das denkmalgeschützte Bestandsgebäude.
Die Arbeiten sind z.T. auf den bereits neu hergestellten Bauteilen wie Sohlen / Wänden aufzubauen. Auch wurden bereits Innenabdichtungsmaßnahmen ausgeführt, jedoch nicht fertiggestellt. Die Abdichtungsmaßnahmen sind im begonnen System fortzuführen.
Teile des Neubaus werden aus Sichtbetonfertigteilelementen hergestellt,
die bauseits abschnittsweise parallel und in enger Abstimmung mit den hier beschriebenen Bauhauptarbeiten geliefert und eingebaut werden.
Aufgrund der Komplexität der Baumaßnahme mit vielen Schnittstellen
zum Bestand bzw. den vorhandenen unterbrochenen Leistungen
wird ein Ortstermin auf der Baustelle angeboten, bei dem sich die Bieter
die Baustelle ansehen können. Dabei können evt. Fragen gestellt werden,
die im Anschluss protokollliert und beantwortet werden.
Der Ortstermin zur Begehung der Baustelle / Bestand wird angeboten am:
Zeit: Donnerstag 28.08.25 um 11:00 Uhr
Ort: Kotzenbergscher Hof - Marktplatz 1, 32805 Horn-Bad Meinberg
Treffpunkt: am Baustellenzugang von der Straße Domensoot
Zum Betreten der Baustelle sind Sicherheitsschuhe erforderlich.
Informationen zur Baumaßnahme und den Bauhauptarbeiten
Der Kotzenbergsche Hof befindet sich im Ortskern von Horn-Bad Meinberg.
Zufahrt zur Baustelle erfolgt ausschließlich von Süden, über die Stichstraße "Domensoot" in den Innenhof des Gebäudes. Siehe auch Anlage Lageplan.
Das Gebäude grenzt östlich an den Marktplatz und nördlich an die Mittelstraße, die jedoch nicht für die Anlieferung und Beschickung / Abtransport von der Baustelle genutzt werden können. Ausnahmen für die Anlieferung von Betonfertigteilen mit schwerem Gerät, Autokrane etc. sind durch den Auftragnehmer (AN) zu beantragen.
Öffentliche Parkplätze stehen in der Nähe zur Verfügung.
Die Gewölbekeller im KG sind über den tiefergelegten Innenhof erschlossen.
Zugang zum EG besteht momentan über eine vorhandene Türöffnung an der Marktplatzseite, hinter dem Treppenturm des Fassadengerüstes.
Eine Erschließung über die Innenhofseite ist über den begonnen, jedoch noch nicht fertiggestellten Neubaukeller mit temporären Bautreppen möglich, bis der neue Treppenhauskern erstellt wurde.
Es sind provisorische Innentreppen/ Gerüste zur Erschließung während der Bauzeit vorzusehen.
Ein Aufzug steht nicht zur Verfügung.
Schadstoffe:
Im Zuge der bislang ausgeführten Arbeiten im Bestandsgebäude
erfolgte bereits eine Schadstoffsanierung der gem. Schadstoffgutachten bekannten, bzw. weiterer, im Zuge der Sanierungsarbeiten vorgefundenen schadstoffbelasteten Bauteile. In kleinerem Umfang sind jedoch noch schadstoffbelastete Bauteile vorgefunden worden, die noch zu sanieren sind.
Es handelt sich hierbei um Unterputz verlegte Rohrleitungen mit KMF-Rohrisolierung, bzw. UP-verlegte PAK-belastete Elektroleerrohre (Bergmannrohre), die im Zuge der Bauhauptarbeiten fachgerecht zu sanieren / auszubauen sind, siehe Titel Schadstoffsanierung.
Sollten im weiteren Verlauf der Arbeiten auf der Baustelle weitere, bislang unbekannte, verdächtige Materialien (z.B.asbesthaltige Produkte, künstliche Mineralfasern) aufgefunden werden, die nicht Gegenstand der Ausschreibung sind, so sind die Arbeiten unverzüglich einzustellen und der SiGe-Koordinator sowie die Fachbauleitung Schadstoffe zu informieren. Der Bauherr entscheidet dann schnellstmöglich über das weitere Vorgehen.
Bodendenkmalpflege:
Erd- und Tiefbauarbeiten müssen von der Bodendenkmalpflege begleitet
werden und sind vor Ausführung mit der Bodendenkmalpflege abzustimmen. Die in dieser Ausschreibung planmäßig enthaltenen Arbeiten finden jedoch in bereits untersuchten Bereichen statt, sodass eine Beteiligung der Bodendenkmalpflege innerhalb der vorhandenen Baugruben und Auffüllungen nicht erforderlich ist.
Entsprechend der Ausdehnung des Gebäudes ergeben sich Wege innerhalb der Baustelle vom Süd- in den Nordflügel von ca. 70 m Metern.
Die Arbeiten im Bestandsgebäude erfolgen "Unterdach". Eine Dachöffnung ist nicht planmäßig vorgesehen, dies ist auch beim Materialtransport und dem Pumpen von Beton (z.B. neue Sohlen, Decken, Treppenhäuser etc.) zu berücksichtigen.
Der Einbau und Transport sämtlicher Materialien, Schalung, Baustahl- und Bewehrungsmatten in das Gebäude ist unter Berücksichtigung der vorhandenen Öffnungen und der eingeschränkten Platzverhältnisse zu kalkulieren.
Das ggf. erforderliche Zwischenlagern / Umsetzen von Material (z.B. beim Aus- oder Einbau, Transport im oder Außerhalb des Gebäudes) ist einzukalkulieren.
Sämtliche Arbeiten, speziell Abbrucharbeiten, sind möglichst
staubarm durchzuführen. Bei Schneid- / Stemmarbeiten sind die entstehenden Stäube durch geeignete Absaugvorrichtungen oder durch Sprühnebel zu reduzieren.
Bauschuttmulden können nach Abstimmung mit der Bauleitung in einem eng begrenzten Bereich der Baustelleneinrichtung im Innenhof aufgestellt werden.
Sämtliche maschinellen Arbeiten innerhalb des Gebäudes, insbesondere in den Kellerräumen sind möglichst mit elektrisch betriebenen Maschinen, Fahrzeugen, Bagger etc. durchzuführen.
Beim Einsatz von z. B. Maschinen, Fahrzeugen, Bagger etc. mit
Verbrennungsmotoren innerhalb des Gebäudes, sind entsprechende Maßnahmen (mobile Abgasabsaugungen etc.) zur Abgasabführung und Be- und Entlüftung nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften einzuhalten und einzukalkulieren.
Oberflächen aller beschriebenen neuen Stahlteile/Träger die später im eingebauten Zustand verbleiben, rostschutzgrundiert,
sofern nicht anders angegeben.
Die Arbeiten innerhalb des Bestandsgebäudes sind unter beengten Platzverhältnissen der vorgegebenen Gebäudekubatur auszuführen.
Die Kosten für sämtliche o.g. Mehraufwendungen sind in der Kalkulation der Einheitspreise mit einzukalkulieren und zu berücksichtigen.
Gerüste sind einzukalkulieren, sofern diese nicht gesondert
in den Positionen beschrieben werden.
Bei den Bauhauptarbeiten zur Erstellung des Neubaubauteils
werden bauseitig Sichtbeton-Fertigteilwände, -Vordächer und - Vorhangfassadenelemente geliefert und montiert. Die Arbeiten müssen in Abstimmung mit der ausführenden Firma der Fertigteile erfolgen. Insbesondere sind Flächen für die Anlieferung und Montage der Fertigteile freizuhalten.
Weitere Angaben zur Baustelle siehe auch Anlage "Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV).
Geplanter Ausführungszeitraum
Die in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Arbeiten erstrecken sich auf folgendes Zeitfenster:
Beginn: ca. Oktober 2025
Fertigstellung: ca. März 2026
Die genauen Teil- u. Fertigstellungstermine werden bei Vertragsabschluss als Bauzeitenplan bekannt gegeben und fest vereinbart.
Der Unternehmer hat selbständig für die Einhaltung dieser Zeitfenster Sorge zu tragen. Er ist verpflichtet, für eine ausreichende Besetzung der Baustelle und die frühzeitige Bestellung und Anlieferung von Baumaterialien zu sorgen. Etwaige Verzögerungen durch Unterbesetzung oder Lieferprobleme sind der Bauleitung umgehend mitzuteilen und durch geeignete Maßnahmen aufzufangen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet auf der Baustelle ausgebildete Fachkräfte einzusetzen, die über die notwendige Erfahrung bei der Ausführung von
Bauarbeiten an denkmalgeschützten historischen Gebäuden und Bauteilen
verfügen. Fachkräfte ohne entsprechende Erfahrung dürfen nur unter
Anleitung / Aufsicht erfahrener Mitarbeiter eingesetzt werden.
Ungelernte Mitarbeiter dürfen ausschließlich für Hilfsarbeiten eingesetzt werden.
Alle Leistungen verstehen sich inkl. Lieferung, Material und Einbau.
BAUHAUPTARBEITEN - BAUABSCHNITT 1 - TEIL 2
ALLGEMEINE HINWEISE
Einleitende Information zur Ausschreibung
Es handelt sich bei den hier beschriebenen Arbeiten um die Fortsetzung
von Bauhauptarbeiten, die nach einer Unterbrechung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Vorunternehmer beschränkt neu ausgeschrieben werden. Die hier beschriebenen Arbeiten finden an einem denkmalgeschützen
Gebäude statt.
Im wesentlichen handelt es sich um die Erstellung neuer Sichtbeton-Treppenanlagen / - Aufzugschacht zur Erschließung im Bestandsgebäude, sowie die Fertigstellung eines begonnenen, jedoch nicht fertiggestellten Neubaukörpers als neuen Haupteingang für das denkmalgeschützte Bestandsgebäude.
Die Arbeiten sind z.T. auf den bereits neu hergestellten Bauteilen wie Sohlen / Wänden aufzubauen. Auch wurden bereits Innenabdichtungsmaßnahmen ausgeführt, jedoch nicht fertiggestellt. Die Abdichtungsmaßnahmen sind im begonnen System fortzuführen.
Teile des Neubaus werden aus Sichtbetonfertigteilelementen hergestellt,
die bauseits abschnittsweise parallel und in enger Abstimmung mit den hier beschriebenen Bauhauptarbeiten geliefert und eingebaut werden.
Aufgrund der Komplexität der Baumaßnahme mit vielen Schnittstellen
zum Bestand bzw. den vorhandenen unterbrochenen Leistungen
wird ein Ortstermin auf der Baustelle angeboten, bei dem sich die Bieter
die Baustelle ansehen können. Dabei können evt. Fragen gestellt werden,
die im Anschluss protokollliert und beantwortet werden.
Der Ortstermin zur Begehung der Baustelle / Bestand wird angeboten am:
Zeit: Donnerstag 28.08.25 um 11:00 Uhr
Ort: Kotzenbergscher Hof - Marktplatz 1, 32805 Horn-Bad Meinberg
Treffpunkt: am Baustellenzugang von der Straße Domensoot
Zum Betreten der Baustelle sind Sicherheitsschuhe erforderlich.
Informationen zur Baumaßnahme und den Bauhauptarbeiten
Der Kotzenbergsche Hof befindet sich im Ortskern von Horn-Bad Meinberg.
Zufahrt zur Baustelle erfolgt ausschließlich von Süden, über die Stichstraße "Domensoot" in den Innenhof des Gebäudes. Siehe auch Anlage Lageplan.
Das Gebäude grenzt östlich an den Marktplatz und nördlich an die Mittelstraße, die jedoch nicht für die Anlieferung und Beschickung / Abtransport von der Baustelle genutzt werden können. Ausnahmen für die Anlieferung von Betonfertigteilen mit schwerem Gerät, Autokrane etc. sind durch den Auftragnehmer (AN) zu beantragen.
Öffentliche Parkplätze stehen in der Nähe zur Verfügung.
Die Gewölbekeller im KG sind über den tiefergelegten Innenhof erschlossen.
Zugang zum EG besteht momentan über eine vorhandene Türöffnung an der Marktplatzseite, hinter dem Treppenturm des Fassadengerüstes.
Eine Erschließung über die Innenhofseite ist über den begonnen, jedoch noch nicht fertiggestellten Neubaukeller mit temporären Bautreppen möglich, bis der neue Treppenhauskern erstellt wurde.
Es sind provisorische Innentreppen/ Gerüste zur Erschließung während der Bauzeit vorzusehen.
Ein Aufzug steht nicht zur Verfügung.
Schadstoffe:
Im Zuge der bislang ausgeführten Arbeiten im Bestandsgebäude
erfolgte bereits eine Schadstoffsanierung der gem. Schadstoffgutachten bekannten, bzw. weiterer, im Zuge der Sanierungsarbeiten vorgefundenen schadstoffbelasteten Bauteile. In kleinerem Umfang sind jedoch noch schadstoffbelastete Bauteile vorgefunden worden, die noch zu sanieren sind.
Es handelt sich hierbei um Unterputz verlegte Rohrleitungen mit KMF-Rohrisolierung, bzw. UP-verlegte PAK-belastete Elektroleerrohre (Bergmannrohre), die im Zuge der Bauhauptarbeiten fachgerecht zu sanieren / auszubauen sind, siehe Titel Schadstoffsanierung.
Sollten im weiteren Verlauf der Arbeiten auf der Baustelle weitere, bislang unbekannte, verdächtige Materialien (z.B.asbesthaltige Produkte, künstliche Mineralfasern) aufgefunden werden, die nicht Gegenstand der Ausschreibung sind, so sind die Arbeiten unverzüglich einzustellen und der SiGe-Koordinator sowie die Fachbauleitung Schadstoffe zu informieren. Der Bauherr entscheidet dann schnellstmöglich über das weitere Vorgehen.
Bodendenkmalpflege:
Erd- und Tiefbauarbeiten müssen von der Bodendenkmalpflege begleitet
werden und sind vor Ausführung mit der Bodendenkmalpflege abzustimmen. Die in dieser Ausschreibung planmäßig enthaltenen Arbeiten finden jedoch in bereits untersuchten Bereichen statt, sodass eine Beteiligung der Bodendenkmalpflege innerhalb der vorhandenen Baugruben und Auffüllungen nicht erforderlich ist.
Entsprechend der Ausdehnung des Gebäudes ergeben sich Wege innerhalb der Baustelle vom Süd- in den Nordflügel von ca. 70 m Metern.
Die Arbeiten im Bestandsgebäude erfolgen "Unterdach". Eine Dachöffnung ist nicht planmäßig vorgesehen, dies ist auch beim Materialtransport und dem Pumpen von Beton (z.B. neue Sohlen, Decken, Treppenhäuser etc.) zu berücksichtigen.
Der Einbau und Transport sämtlicher Materialien, Schalung, Baustahl- und Bewehrungsmatten in das Gebäude ist unter Berücksichtigung der vorhandenen Öffnungen und der eingeschränkten Platzverhältnisse zu kalkulieren.
Das ggf. erforderliche Zwischenlagern / Umsetzen von Material (z.B. beim Aus- oder Einbau, Transport im oder Außerhalb des Gebäudes) ist einzukalkulieren.
Sämtliche Arbeiten, speziell Abbrucharbeiten, sind möglichst
staubarm durchzuführen. Bei Schneid- / Stemmarbeiten sind die entstehenden Stäube durch geeignete Absaugvorrichtungen oder durch Sprühnebel zu reduzieren.
Bauschuttmulden können nach Abstimmung mit der Bauleitung in einem eng begrenzten Bereich der Baustelleneinrichtung im Innenhof aufgestellt werden.
Sämtliche maschinellen Arbeiten innerhalb des Gebäudes, insbesondere in den Kellerräumen sind möglichst mit elektrisch betriebenen Maschinen, Fahrzeugen, Bagger etc. durchzuführen.
Beim Einsatz von z. B. Maschinen, Fahrzeugen, Bagger etc. mit
Verbrennungsmotoren innerhalb des Gebäudes, sind entsprechende Maßnahmen (mobile Abgasabsaugungen etc.) zur Abgasabführung und Be- und Entlüftung nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften einzuhalten und einzukalkulieren.
Oberflächen aller beschriebenen neuen Stahlteile/Träger die später im eingebauten Zustand verbleiben, rostschutzgrundiert,
sofern nicht anders angegeben.
Die Arbeiten innerhalb des Bestandsgebäudes sind unter beengten Platzverhältnissen der vorgegebenen Gebäudekubatur auszuführen.
Die Kosten für sämtliche o.g. Mehraufwendungen sind in der Kalkulation der Einheitspreise mit einzukalkulieren und zu berücksichtigen.
Gerüste sind einzukalkulieren, sofern diese nicht gesondert
in den Positionen beschrieben werden.
Bei den Bauhauptarbeiten zur Erstellung des Neubaubauteils
werden bauseitig Sichtbeton-Fertigteilwände, -Vordächer und - Vorhangfassadenelemente geliefert und montiert. Die Arbeiten müssen in Abstimmung mit der ausführenden Firma der Fertigteile erfolgen. Insbesondere sind Flächen für die Anlieferung und Montage der Fertigteile freizuhalten.
Weitere Angaben zur Baustelle siehe auch Anlage "Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV).
Geplanter Ausführungszeitraum
Die in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Arbeiten erstrecken sich auf folgendes Zeitfenster:
Beginn: ca. Oktober 2025
Fertigstellung: ca. März 2026
Die genauen Teil- u. Fertigstellungstermine werden bei Vertragsabschluss als Bauzeitenplan bekannt gegeben und fest vereinbart.
Der Unternehmer hat selbständig für die Einhaltung dieser Zeitfenster Sorge zu tragen. Er ist verpflichtet, für eine ausreichende Besetzung der Baustelle und die frühzeitige Bestellung und Anlieferung von Baumaterialien zu sorgen. Etwaige Verzögerungen durch Unterbesetzung oder Lieferprobleme sind der Bauleitung umgehend mitzuteilen und durch geeignete Maßnahmen aufzufangen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet auf der Baustelle ausgebildete Fachkräfte einzusetzen, die über die notwendige Erfahrung bei der Ausführung von
Bauarbeiten an denkmalgeschützten historischen Gebäuden und Bauteilen
verfügen. Fachkräfte ohne entsprechende Erfahrung dürfen nur unter
Anleitung / Aufsicht erfahrener Mitarbeiter eingesetzt werden.
Ungelernte Mitarbeiter dürfen ausschließlich für Hilfsarbeiten eingesetzt werden.
Alle Leistungen verstehen sich inkl. Lieferung, Material und Einbau.
1.01 BAUSTELLENEINRICHTUNG
Zur Information, folgende Einrichtungen sind bauseits vorhanden:
- Baustromunterverteiler
- Bauzaun zur Absicherung der Baustelle an den Nachbargrenzen
- Baustraße im Innenhof
- Bau-WC
BAUSTELLENEINRICHTUNG
Zur Information, folgende Einrichtungen sind bauseits vorhanden:
- Baustromunterverteiler
- Bauzaun zur Absicherung der Baustelle an den Nachbargrenzen
- Baustraße im Innenhof
- Bau-WC
1.17 ERGÄNZUNG BETONFERTIGTEILE
Im Zuge des laufenden Vergabeverfahrens erfolgt eine Ergänzung
des anzubietenden Leistungsumfangs.
Es sind zusätzlich die im LV bislang als bauseitige Leistung beschriebenen Betonfertigteile als fertige Leistung inkl. Montage mit anzubieten.
Dies begründet sich wie folgt:
Die Fa. Betont erhielt als Subunternehmer den Auftrag die Betonfertigteile herzustellen und zu montieren. Das Vertragsverhältnis mit dem Hauptunternehmen wurde beendet. Eine Ausführung der Leistungen ist nicht erfolgt. Die Schließung eines Einzelvertrags mit der Fa. Betont ist auf Grund vergaberechtlicher Vorgaben nicht möglich. Die Fa. Betont hat bereits Vorarbeiten bis hin zur Fertigstellung einer Werkplanung geleistet. Um eine möglichst zügige und wirtschaftliche Lösung anzustreben wird eine Zusammenarbeit mit der Fa. Betont begrüßt und empfohlen.
Für die Leistungen kann jedoch auch ein anderer gleichwertiger Hersteller angeboten werden.
Alle Leistungen verstehen sich inkl. Lieferung und Montage.
ERGÄNZUNG BETONFERTIGTEILE
Im Zuge des laufenden Vergabeverfahrens erfolgt eine Ergänzung
des anzubietenden Leistungsumfangs.
Es sind zusätzlich die im LV bislang als bauseitige Leistung beschriebenen Betonfertigteile als fertige Leistung inkl. Montage mit anzubieten.
Dies begründet sich wie folgt:
Die Fa. Betont erhielt als Subunternehmer den Auftrag die Betonfertigteile herzustellen und zu montieren. Das Vertragsverhältnis mit dem Hauptunternehmen wurde beendet. Eine Ausführung der Leistungen ist nicht erfolgt. Die Schließung eines Einzelvertrags mit der Fa. Betont ist auf Grund vergaberechtlicher Vorgaben nicht möglich. Die Fa. Betont hat bereits Vorarbeiten bis hin zur Fertigstellung einer Werkplanung geleistet. Um eine möglichst zügige und wirtschaftliche Lösung anzustreben wird eine Zusammenarbeit mit der Fa. Betont begrüßt und empfohlen.
Für die Leistungen kann jedoch auch ein anderer gleichwertiger Hersteller angeboten werden.
Alle Leistungen verstehen sich inkl. Lieferung und Montage.