Heizung+Lüftung+Sanitär
Kolpingstraße 30+32
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 HEIZUNGSINSTALLATION
01
HEIZUNGSINSTALLATION
Grundbereich ZZ.000.0
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN H E I Z U N G 1. AUSFÜHRUNG Bei Ausführung der Heizungsanlage müssen alle zur Zeit der Ausführung gültigen, einschlägigen DIN-Vor- schriften und sonstige Vorschriften und Empfehlungen beachtet werden. Insbesondere sind zu beachten: DIN 18380 ATV für den Bau von Zentralheizungs- und Lüftungsanlagen DIN 18421 ATV über die Ausführung von Wärmedämmungsarbeiten DIN 4751 Sicherheitstechnische Ausrüstung von Warm- wasserheizungsanlage bis 110°C DIN 4752 Sicherheitstechnische Ausrüstung von Wasserheizungen über 110°C AD-Merkblätter: Unfall-Verhütungsvorschriften für Druckbehälter DIN 4755 Ölfeuerungsanlagen bei Heizungen DIN 4756 Gasfeuerungen VDI-Richtlinien 2034 und 2035:Korrosionsschutz für Dampf und Warmwasseranlagen DIN 19226 Regeltechnik DIN 4109-10 (E) Schallschutz im Hochbau, Abschnitt Haustechnische Anlagen. Es wird ein maximaler Installations- schallpegel Lin von max. 27 db (A) vereinbart. 2. EIGENVERANTWORTUNG Der Unternehmer übernimmt mit dem Auftrag das erstellte Projekt auf eigene Verantwortung und eigene Gefahr. Die Schlitz- und Durchbruchspläne sind vom Planungsbüro angefertigt. Der Unter- nehmer hat die Schlitzpläne umgehend zu prüfen und evtl. nötige Änderungen an der Baustelle anzugeben. Die Zusammenarbeit und Koordinierung der Montagepläne mit den am Bau tätigen Sanitär-, Elektro-, Lüftungs-, Isolierungs- und anderen Firmen, von denen der Arbeitsablauf abhängig ist, ist im gegenseitigen Einvernehmen sicherzustellen. Die zeichnerische Lage der Leitungen ist nicht verbindlich. Bei Unklarheiten ist mit der Bauleitung Rücksprache zu nehmen. Bei Nichtbeachtung kann die Bauleitung störende Leitungen entfernen bzw. umlegen lassen. 3. MUSTER Von Anlagenteilen, die einer technischen Neuerung unterworfen sind oder die aus technischen oder archi- tektonischen Gründen einer vorherigen Bemusterung bedürfen, sind der Bauleitung kostenlos zur Verfügung zu stellen. Verletzungen von Patentrechten bzw. Musterschutz- vorschriften und daraus resultierende Ersatzansprüche bleiben im Verantwortungsbereich des Unternehmers. 4. ROHRLEITUNG Alle Rohrleitungen sind fachlich einwandfrei parallel und genau im Gefälle zu verlegen. Auf genügend Rohrab- stand ist zu achten. Dies gilt auch für verdeckte Leitungen in Kanälen, Zwischendecken und im Mauer- schlitz. Alle Leitungen sind so zu verlgen, daß sie restlos entleert und entlüftet werden können. Sie sind übersichtlich und möglichst ohne Kreuzungen einzubauen. Bei der Rohrverlegung ist nicht nur der Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit, sondern auch jener der Ästhetik zu berücksichtigen. Dies gilt vor allem für die Lei- tungsanordnung in der Heizzentrale und im Keller. Alle Abzweigungen der horizontalen Verteilungsleitung sind als angeschmiegte Bogenabzweigungen auszuführen. Wo erforderlich, sind Abzweigung als Hosenstücke aus- zubilden und alle Richtungsänderungen sind durch Bogen zu bewerkstelligen. Sämtliche Rohrleitungen sind während der Bauzeit und vor Übergabe an den Betreiber bei Frostgefahr restlos zu entleeren und zu schützen. Anschlüsse sind gegen Verschmutzung und Verstopfung zu schützen. Rohrstangen sind an der Werkbank auszurüsten. Auf eine ausreichen- de Ausdehnungsmöglichkeit der Leitung ist zu achten. Alle Absperrorgane, Aggregate und sonstige Armaturen sind übersichtlich anzuordnen und mittels Bezeichnungsschilder unmißverständlich zu kennzeichnen. Die Be schilderung muß mit den Angaben der Bestandpläne über- einstimmen. Alle Hauptabsperrarmaturen und Steig-, sowie Kellerverteilleitungen erhalten Schilder. Eine gesonderte Vergütung erfolgt außer den im LV aufgeführten Positionen nicht. 5. DRUCKPROBEN Die notwendigen Wasserdruckproben sind, soweit es der Baufortschritt erforderlich macht, notfalls strang- oder gruppenweise durchzuführen. Dies gilt vor allem für Leitungen unter Putz und im Mauerschlitz, um die Verputzarbeiten nicht zu behindern. Der Prüfdruck muß das 1,3-fache des Gesamtdruckes (Ausblaseenddruck des Sicherheitsventiles) an jeder Stelle der Anlage,auf alle Fälle jedoch 4atü betragen. Unbeschadet der Teildruckprüfung muß die gesamte Anlage nach ihrer Fertigstellung einer endgültigen Druckprobe unterzogen werden. Nach erfolgter Kalt- wasserdruckprobe ist durch Aufheizen auf die höchste vorgesehene Betriebstemperatur zu prüfen, ob die Anlage auch bei Höchsttemperaturen dicht bleibt und sich ungehindert ausdehnen kann. Die Bauleitung ist vom Zeitpunkt der Druckprobe rechtzeitig zu verständigen. Die Abnahme der Druckprobe ist schriftlich zu bestätigen. Das nötige Wasser für die Druckprobe wird vom Bauwasseranschluss entnommen. Die nötigen Apparate sind vom Unternehmer bereitzustellen. Die Heizprobe erfolgt nach endgültiger Fertigstellung der Anlage. 6. GERÄUSCHDÄMMUNG Bei Durchführung aller Arbeiten ist besonders auf die Geräuschdämmung zu achten. Es sind alle nötigen Maß- nahmen zu ergreifen, die dazu beitragen, den Geräuschpegel zu verringern. Sämtliche Leitungen sind im Bereich der Decken- und Wanddurchbrüche durch geeignete und mit der Baulei- tung abzusprechende Isolierungen zu verkleiden. Leitungen, Armaturen und Apparate dürfen an keiner Stelle mit dem Mauerwerk bzw. sonstigen Bauteilen in Berührung kommen. Alle Rohrleitungen sind unter Putz entsprechend zu isolieren. Alle Rohrbefestigungen müssen eine starkwandige, alte- rungsbeständige Gummieinlage aufweisen (z.B. Fabrikat MEFA) oder mit gleichwertigen Baustoffen umgeben sein. Die Steigstränge sind mit geeigneten Rohrschellen mind.pro Geschoß einmal zu befestigen, auch hier ist besonders auf die Einlagen zu achten. 7. HEIZKÖRPER Heizkörper werden auf Konsolen gesetzt, wobei div. Arten zum Einbau gelangen können. Wenn im LV nicht anders vermerkt, hat der Unternehmer die nötigen Kon- solen und Halter selbst zu montieren, einschließlich der anfallenden Brecharbeiten. Bei Montagen der HK ist genau auf die vorgeschriebenen Mindestabstände vom Fußboden zu achten. Meterrisse sind bei der Bauleitung einzuholen. Alle HK sind lös- bar mit dem Rohrnetz zu verbinden, die Anschlüsse sind dauerhaft gegen Verschmutzung bis zur Abnahme zu schützen. Bei Heizkörpern, die schon angeliefert werden, ist während der Bauzeit auf eine ausreichende Verkleidung zu achten. 8. FEUERUNG, BRENNSTOFFLAGERUNG entfällt 9. BRECHARBEITEN Brecharbeiten auf der Baustelle dürfen nur mit Geneh- migung der Bauleitung, besonders im Hinblick auf die Statik, vorgenommen werden. Die Mauerschlitze für die unter Putz verlegte Wasser- sowie Ablaufleitung zu den Einrichtungen sind vom Unternehmer auszuführen. Sie sind mittels einer Mauerfräsmaschine mit Tiefenan- schlag auszuführen. Der anfallende Schutt ist zu entfernen. Die Erstellung von allen anfallenden Mauerdurchbrüchen und kleineren Nachbrecharbeiten ist mit den Einheitspreisen abgegol- ten. Die Befestigung aller Rohrschellen, Halterungen, Fest- punkte usw. hat der Unternehmer durchzuführen. Es sind nur einwandfreie Befestigungsmaterialien zu wählen. Die anfallenden Kosten sind in die Einheitspreise ein- zurechnen. 10.WÄRMESCHUTZ Alle nötigen Wärmeschutzisolierungen sind nach der geltenden Wärmeschutzverordnung, nach DIN 18421 bzw. nach der VDI-Richtlinie 2055 auszuführen. Die Isolierung hat in der ausgeschriebenen Art und Stärke zu erfolgen. Änderungen bedürfen eines genehmigten Alternativ- bzw. Nachtragsangebotes. Alle Leitungen sind einzeln zu isolieren. Die Rohrum- hüllungen sind zu überlappen, Stöße sind dicht anzu- schließen, damit keine Kältebrücken entstehen können. Bei Maueranschlüssen und den Isolierenden sind geeig- nete Endmanschetten anzubringen. Alle isolierten Leitungen sind durch Anbringen von Farbringen und Bezeichnungen nach DIN 2404 kenntlich zu machen. Die ausführende Firma kann die Arbeiten auch an eine Fachfirma weitervergeben, wenn sie selbst keine geeigneten Fachkräfte besitzt. 11.EINSTELLUNG/REGULIERUNG Die gesamte Heizungsanlage ist einer genauen Einstel- lung und Regulierung zu unterziehen, um eine gleich- mäßige Wärmeverteilung zu erreichen. Eine separate Vergütung erfolgt nicht. Die Einregulierung der Schalt- und Regelanlage hat vom Fachpersonal der Geräteherstellerfirma zu erfolgen, Beihilfe ist zu leisten. 12.ABNAHME Vor der Abnahme der Anlage ist der Bauherr bzw. das Bedienungspersonal mit allen technischen Details der Anlage bekannt zu machen und in die Bedienung und Wartung einzuweisen. Bei der Übergabe sind alle nötigen Bedienungsanweisun- gen von Vorlieferanten, sowie eine genaue Bedienungs- anleitung mit Schaltschema und Schemaplan dem Betrei- ber zu übergeben. Grundsätzlich wird nur einwandfreie, handwerklich saubere Arbeit abgenommen. Alle Anlagenteile, die nicht vertrags- oder plangemäß, sowie unsachgemäß aus- geführt sind, müssen unverzüglich entfernt und ersetzt werden. Nach Ablauf einer angemessenen oder festgesetz- ten Frist ist die Bauleitung berechtigt, die Änderun- gen durch Dritte auf Kosten des AN ausführen zu lassen. 13.ANMELDUNGEN Alle erforderlichen Anmeldungen, Prüfungs- und Abnahmeersucher, hat der AN selbst und rechtzeitig bei den zuständigen Stellen unter gleichzeitiger Benach- richtigung der Bauleitung vorzunehmen. Evtl. anfallen- de Gebühren hierfür (Anmeldung-, Abnahme- und Prüfge- bühren) hat der AN zu tragen. Behördliche Genehmigun- gen müssen unverzüglich dem Bauherrn ausgehändigt werden. 14.GEWÄHRLEISTUNG Über die vereinbarte Gewährleistung hinausgehend garantiert der AN technischer Anlagen während der Dauer des 1. Jahres nach Abnahme eine einwandfreie Funktion seiner Anlage. Während dieser Zeit hat er auf seine eigenen Kosten sämtliche Störungen zu beseitigen und alle Reparaturen einschl. Lieferung von Ersatzteilen durchzuführen. siehe Allgemeine Vorbemerkungen (Muster-Bauvertrag) Eine Verlängerung der Verjährungsfrist gem. BGB wird vereinbart. 15.MATERIALLAGERUNG Sämtliche Materialien müssen sofort nach Anlieferung im Bauinnern gelagert werden. Lagern im Freien ist nicht erlaubt. 16.UNTERLAGEN ZUR ABNAHMEN Müssen spätestens bei der Abnahme folgende Unterlagen mitgeliefert werden: - Anlagenschema - Elektrischer Übersichtsschaltplan nach DIN 40719 Teil 1 "Schaltungsunterlagen; Begriffe, Einteilung" - Anschlußplan nach DIN 40719 Teil 9 "Schaltungsunter- lagen; Ausführung von Anschlußplänen" - Zusammenstellung der wichtigsten techn. Daten, - alle für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb erforderlichen Betriebs- und Wartungsanleitungen, - Kopien vorbeschriebener Prüfbescheinigungen und Werksatteste - Protokolle über die Dichtheitsprüfung - Protokolle über die Rohrleitungsspülung - Protokolle über die Einweisung des Wartungs- und Bedienungspersonals. Die Unterlagen sind digitalmit Inhaltsverzeichnis zu übermitteln, die Fachunternehmer -und Übereinstimmungserklärungen darüber hinaus auch im Original 17.ELEKTROARBEITEN FÜR DIE ELEKTROVERDRAHTUNG GILT: DIE AM BAU BETEILIGTE ELEKTROINSTALLATIONSFIRMA VERLEGT SÄMTLICHE AM BAU BEFINDLICHEN 230V bzw. 400V-Stromzuleitungen BIS ZU DEN GERÄTEN UND FÜHRT SIE DORT EIN und schließt die Geräte an den Strom an. DAZU SIND DEM ELEKTRIKER RECHTZEITIG EXAKTE MAß UND MENGENANGABEN SOWIE SCHALTBILDER BZW. VERDRAHTUNGSPLÄNE ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN. DIE INBETRIEBNAHME ERFOLGT DURCH DEN AN SELBST. Die gesamte Verkabelung zwischen den Geräten, die der AN liefert, z.B. vom Raumthermostat zum Stellmotor, oder zwischen Innen- und Aussengerät der Wärmepumpe, muss der AN selber übernehmen. Bauseits erfolgt nur der Anschluss an die Stromzuleitung. 18.ALLGEMEIN SÄMTLICHE PREISE VERSTEHEN SICH, SOWEIT NICHT EXTRA ERWÄHNT, KOMPLETT LIEFERN, MONTIEREN UND IN BETRIEB SETZEN DES JEWEILIGEN BESCHRIEBENEN GEGENSTANDES, ODER LEISTUNG. Vorstehende Bedingungen anerkannt: ..................................................... .... ..................................................... ....... Ort, Datum Stempel, Unterschrift
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN H E I Z U N G
01.01 WÄRMEERZEUGUNG
01.01
WÄRMEERZEUGUNG
Grundbereich ZZ.000.0
01.02 ARMATUREN
01.02
ARMATUREN
Grundbereich ZZ.000.0
01.03 ROHRLEITUNGEN
01.03
ROHRLEITUNGEN
Grundbereich ZZ.000.0
01.04 ISOLIERUNG UND BRANDSCHUTZ HEIZUNG
01.04
ISOLIERUNG UND BRANDSCHUTZ HEIZUNG
Grundbereich ZZ.000.0
01.05 WOHNUNGSSTATIONEN
01.05
WOHNUNGSSTATIONEN
Grundbereich ZZ.000.0
01.06 FUßBODENHEIZUNG
01.06
FUßBODENHEIZUNG
Grundbereich ZZ.000.0
01.07 HEIZKÖRPER
01.07
HEIZKÖRPER
Grundbereich ZZ.000.0
01.08 KERNBOHRUNGEN
01.08
KERNBOHRUNGEN
Grundbereich ZZ.000.0
01.09 BRANDSCHUTZVERSCHLUSS
01.09
BRANDSCHUTZVERSCHLUSS
Grundbereich ZZ.000.0
01.10 REGIEARBEITEN Ausschließlich nach vorheriger Anordnung durch den AG
01.10
REGIEARBEITEN Ausschließlich nach vorheriger Anordnung durch den AG
Grundbereich ZZ.000.0
01.11 SONSTIGE ARBEITEN
01.11
SONSTIGE ARBEITEN
Grundbereich ZZ.000.0
02 LÜFTUNGSINSTALLATION
02
LÜFTUNGSINSTALLATION
Grundbereich ZZ.000.0
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN L Ü F T U N G 1. AUSFÜHRUNG Bei Ausführung der Lüftungsanlage müssen alle zur Zeit der Ausführung gültigen, einschlägigen DIN-Vor- schriften und sonstige Vorschriften und Empfehlungen beachtet werden. Insbesondere sind zu beachten: DIN 1946 Teil 1 Raumlufttechnik; Terminologie und graphische Symbole (VDI-Lüftungsregeln) DIN 1946 Teil 2 Raumlufttechnik; Gesundheitstechnische Anforderungen (VDI-Lüftungsregeln) DIN 1946 Teil 4 Raumlufttechnik; Raumlufttechnische Anlagen in Krankenhäusern VDI-Lüftungsregeln) DIN 18017 Teil 3 Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster mit Ventilatoren DIN 2051 Raumlufttechnik in Laboratorien DIN 4109-10 (E) Schallschutz im Hochbau, Abschnitt Haustechnische Anlagen. Es wird ein maximaler Installations-Schallpegel Lin von max. 27 db (A) vereinbart. VDI 2052 Raumlufttechnische Anlage für Küchen VDI 2053 Blatt 1 (z.Z. Entwurf) Raumlufttechnische Anlagen für Garagen und Tunnel; Garagen VDI 2071 Blatt 1 Wärmerückgewinnung in Raumlufttechn. Anlagen; Begriffe und technische Beschreibung VDI 2078 Berechnung der Kühllast klimatisierter Räume (VDI-Kühllastregeln) VDI 2081 Geräuscherzeugung und Lärmminderung in Raum- lufttechnischen Anlagen VDI 2082 Raumlufttechnik für Geschäftshäuser und Ver- kaufsstätten VDI 2083 Blatt 1 Reinraumtechnik; Grundlagen, Defini- tionen und Festlegung der Reinheitsklassen VDI 2083 Blatt 2 Reinraumtechnik; Bau, Betrieb und Wartung VDI 2085 Lüftung von großen Schutzräumen VDI 2087 Luftkanäle; Bemessungsgrundlagen, Schalldäm- mung, Temperaturabfall und Wärmeverluste VDI 3803 Raumlufttechnische Anlagen; Bauliche und technische Anforderungen. 2. EIGENVERANTWORTUNG Der Unternehmer übernimmt mit dem Auftrag das erstellte Projekt auf eigene Verantwortung und eigene Gefahr. Die Schlitz- und Durchbruchspläne sind vom Planungsbüro angefertigt. Der Unter- nehmer hat die Schlitzpläne umgehend zu prüfen und evtl. nötige Änderungen an der Baustelle anzugeben. Die Zusammenarbeit und Koordinierung der Montagepläne mit den am Bau tätigen Elektro-, Heizungs-, Lüftungs-, Isolierungs- und anderen Firmen, von denen der Arbeits- ablauf abhängig ist, ist im gegenseitigen Einvernehmen sicherzustellen. Bei Unklarheiten ist mit der Baulei- tung Rücksprache zu nehmen. Bei Nichtbeachtung kann die Bauleitung störende Leitungen entfernen bzw. um- legen lassen. 3. MUSTER Von Anlagenteilen, die einer technischen Neuerung unterworfen sind oder die aus technischen oder archi- tektonischen Gründen einer vorherigen Musterung bedür- fen, sind der Bauleitung kostenlos zur Verfügung zu stellen; Verletzungen von Patentrechten bzw. Musterschutzvorschriften und daraus resultierende Ersatzansprüche bleiben im Verantwor- tungsbereich des Unternehmers. 4. LUFTLEITUNGEN MIT ZUBEHÖR Alle Verbindungen von Luftleitungen müssen entspr. den Betriebsbedingungen luftdicht und stabil sein. Luftleitungen müssen, soweit erforderlich, mit ver- schließbaren Meßöffnungen versehen sein. Luftdurchlässe müssen ohne Beschädigung des Bauwerks ausbaubar sein. Die Lage von Einbauteilen in Luftleitungen, die für Inspektion und Wartungsarbeiten zugänglich sein müssen, muß erkennbar sein, erforderlichenfalls durch Schilder. 5. GERÄUSCHDÄMMUNG Wenn Schallschutzmaßnahmen an der Anlage auszuführen sind, müssen sie den Anforderungen VDI 2081 entspre- chen. Bei Durchführung aller Arbeiten ist besonders auf die Geräuschdämmung zu achten. Es sind alle nötigen Maß- nahmen zu ergreifen. Sämtliche Leitungen sind im Bereich der Decken- und Wanddurchbrüche durch geeignete und mit der Baulei- tung abzusprechende Isolierungen zu verkleiden. Leitungen und Apparate dürfen an keiner Stelle mit dem Mauerwerk bzw. sonstigen Bauteilen in Berührung kommen. Alle Luftleitungen sind unter Putz entspr. zu isolieren. Alle Befestigungen müssen eine starkwandige, alte- rungsbeständige Gummieinlage aufweisen oder mit gleichwertigen Baustoffen umgeben sein. 6. BRECHARBEITEN Brecharbeiten auf der Baustelle dürfen nur mit Geneh- migung der Bauleitung, besonders im Hinblick auf die Statik, vorgenommen werden. Die Mauerschlitze für die unter Putz verlegte Leitungen sind vom Unternehmer auszuführen. Sind sind mittels einer Mauerfräsmaschine mit Tiefenanschlag auszuführen. Der anfallende Schutt ist zu entfernen. Die Erstellung von allen anfallenden Mauerdurchbrüchen und kleineren Nachbrecharbeiten ist mit den Einheitspreisen abgegol- ten. Die Befestigung aller Rohrschellen, Halterungen, Fest- punkte usw. hat der Unternehmer durchzuführen. Es sind nur einwandfreie Befestigungsmaterialien zu wählen. Die anfallenden Kosten sind in die Einheitspreise ein- zurechnen. 7. DÄMMUNG UND BRANDSCHUTZ Teile der Raumlufttechnischen Anlage, die eine Umman- telung erhalten sollen, sind so einzubauen, daß diese ordnungsgemäß ausgeführt werden kann. Alle nötigen Wärmeschutzisolierungen sind nach der geltenden Wärmeschutzverordnung, nach DIN 18421 bzw. nach der VDI-Richtlinie 2055 auszuführen. Die Isolierung hat in der ausgeschriebenen Art und Stärke zu erfolgen. Änderungen bedürfen eines genehmigten Alternativ- bzw. Nachtragsangebotes. Alle Leitungen sind einzeln zu isolieren. Die Kanalum- hüllungen sind zu überlappen, Stöße sind dicht anzu- schließen, damit keine Kältebrücken entstehen können. Bei Maueranschlüssen und den Isolierenden sind geeig- nete Endmanschetten anzubringen. Alle isolierten Leitungen sind durch Anbringen von Farbringen und Bezeichnungen nach DIN 2404 kenntlich zu machen. Die ausführende Firma kann die Arbeiten auch an eine Fachfirma weitervergeben, wenn sie selbst keine geeigneten Fachkräfte besitzt. 8. ANZEIGE, ERLAUBNIS, GENEHMIGUNG UND PRÜFUNG Die für die behördlich vorgeschriebenen Anzeigen oder Anträge notwendigen zeichnerischen und sonstigen Unter- lagen sowie Bescheinigungen sind entsprechend der für die Anzeige-, Erlaubnis- bzw. Genehmigungspflicht vor- geschriebenen Anzahl vom Auftragnehmer der Auftrag- geber zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Prüfvorschriften für Anlagenteile eine dauerhafte Kennzeichnung statt einer Bescheinigung zulassen. 9. EINSTELLUNG DER ANLAGE / ABNAHME Der Auftragnehmer hat die Anlagenteile so einzustellen, daß die geforderten Funktionen und Leistungen erbracht und die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden. Der Abgleich der Luftvolumenströme ist den festgeleg- ten Werten entsprechend vorzunehmen. Vor der Abnahme der Anlage ist der Bauherr bzw. das Bedienungspersonal mit allen technische Details der Anlage bekannt zu machen und in die Bedienung und Wartung einzuweisen. 10.BEDIENUNGSANWEISUNG Bei der Übergabe sind alle nötigen Bedienungsanweisun- gen von Vorlieferanten, sowie eine genaue Bedienungs- anleitungen mit Schaltschema und Schemaplan dem Betreiber zu übergeben. Grundsätzlich wird nur einwandfreie, handwerklich saubere Arbeit abgenommen. Alle Anlagenteile, die nicht vertrags- oder plangemäß, sowie unsachgemäß ausgeführt sind, müssen unverzüglich entfernt und ersetzt werden. Nach Ablauf einer angemessenen oder festgesetzten Frist ist die Bauleitung berechtigt, die Änderungen durch Dritte auf Kosten des AN ausführen zu lassen. 11.ANMELDUNGEN Alle erforderlichen Anmeldungen, Prüfungs- und Ab- nahmeersucher, hat der AN selbst und rechtzeitig bei den zuständigen Stellen unter gleichzeitiger Benach- richtigung der Bauleitung vorzunehmen. Evtl. anfallen- de Gebühren hierfür (Anmeldung-, Abnahme- und Prüfge- bühren) hat der AN zu tragen. Behördliche Genehmigun- gen müssen unverzüglich dem Bauherrn ausgehändigt werden. 12.GEWÄHRLEISTUNG Über die normale Gewährleistung hinausgehend garantiert der AN technischer Anlagen während der Dauer des 1. Jahres nach Abnahme eine einwandfreie Funktion seiner Anlage. Während dieser Zeit hat er auf seine eigenen Kosten sämtliche Störungen zu beseitigen und alle Reparaturen einschl. Lieferung von Ersatzteilen durchzuführen. 13.MATERIALLAGERUNG Sämtliche Materialien müssen sofort nach Anlieferung im Bauinnern gelagert werden. Lagern im Freien ist nicht erlaubt. 14.UNTERLAGEN ZUR ABNAHME Es müssen spätestens bei der Abnahme folgende Unterlagen mitgeliefert werden: - Anlagenschema - Elektrischer Übersichtsschaltplan nach DIN 40719 Teil 1 "Schaltungsunterlagen; Begriffe, Einteilung" - Anschlußplan nach DIN 40719 Teil 9 "Schaltungsunter- lagen; Ausführung von Anschlußplänen" - Zusammenstellung der wichtigsten techn. Daten, - alle für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb erforderlichen Betriebs- und Wartungsanleitungen, - Kopien vorbeschriebener Prüfbescheinigungen und Werksatteste - Protokolle über die Dichtheitsprüfung - Protokolle über die Rohrleitungsspülung - Protokolle über die Einweisung des Wartungs- und Bedienungspersonals. Die Unterlagen sind digital mit Inhaltsverzeichnis zu übermitteln, die Fachunternehmer- und Übereinstimmungserklärung darüber hinaus auch im Original 15 BEDIENUNGS- UND WARTUNGSANWEISUNG Die Bedienungs- und Wartungsanweisung ist in digitaler Form zu liefern. Der Wartungsumfang ist in einer Inspektionstabelle aufzulisten. Die Bedienungs- und Wartungsanweisung soll Aussagen entsprechend folgender Gliederung machen: Anlagenbeschreibung Anlagencharakterisierung mit Ortsbestimmung Garantiewerte Betriebsdaten Installationsdaten anlagenspezifische Merkmale Bedienungsanweisung Funktion und Lage der Bedienungsreihenfolge in Abhängigkeit der Betriebsweise, Anzeige-, Steuer-, Schalt-, Schutz- und Regelgeräte Sicherheitseinrichtung Betriebsunterbrechung wirtschaftlichste Betriebsart Wartungsanweisung Erläuterung der Störmeldung Fehlersuchtabelle Schmier- und Dichtungsarbeiten Spezialwerkzeuge Eigenschaften von Betriebsmitteln behördliche Kontrollen und Prüfungen Art-und Zeitfolge der Überwachung (Inspektionstabelle) Ersatzteilaufstellung Reserveeinrichtungen Verschleißteile Ersatzteilliste mit Angaben von: Hersteller (Hauptwerk), Auslieferungslager und Kundenstützpunkt mit Anschrift und Tel.-Nummer, Typ- bzw. Fabrikations-Nr., Größe, Leistung und Bestelldaten. 16.ELEKTROARBEITEN FÜR DIE ELEKTROVERDRAHTUNG GILT: DIE AM BAU BETEILIGTE ELEKTROINSTALLATIONSFIRMA VERLEGT SÄMTLICHE AM BAU BEFINDLICHEN 230V bzw. 400V-Stromzuleitungen BIS ZU DEN GERÄTEN UND FÜHRT SIE DORT EIN und schließt die Geräte an den Strom an. DAZU SIND DEM ELEKTRIKER RECHTZEITIG EXAKTE MAß- UND MENGENANGABEN SOWIE SCHALTBILDER BZW. VERDRAHTUNGSPLÄNE ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN. DIE INBETRIEBNAHME ERFOLGT DURCH DEN AN SELBST. Die gesamte Verkabelung zwischen den Geräten, die der AN liefert, muss der AN selber übernehmen. Bauseits erfolgt nur der Anschluss an die Stromzuleitung. 17.ALLGEMEIN SÄMTLICHE PREISE VERSTEHEN SICH KOMPLETT LIEFERN, MONTIEREN UND IN BETRIEB SETZEN DES JEWEILIGEN BESCHRIEBENEN GEGENSTANDES, ODER LEISTUNG. ..................................................... .... ..................................................... ....... Ort, Datum Stempel, Unterschrift
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN L Ü F T U N G
02.01 LÜFTUNGSGERÄTE UND ZUBEHÖR
02.01
LÜFTUNGSGERÄTE UND ZUBEHÖR
Grundbereich ZZ.000.0
02.02 LUFTKANALSYSTEM
02.02
LUFTKANALSYSTEM
Grundbereich ZZ.000.0
02.03 KANALEINBAUTEILE
02.03
KANALEINBAUTEILE
Grundbereich ZZ.000.0
02.04 WÄRMEDÄMMUNG
02.04
WÄRMEDÄMMUNG
Grundbereich ZZ.000.0
02.05 KERNBOHRUNGEN
02.05
KERNBOHRUNGEN
Grundbereich ZZ.000.0
02.06 BRANDSCHUTZVERSCHLUSS
02.06
BRANDSCHUTZVERSCHLUSS
Grundbereich ZZ.000.0
02.07 REGIEARBEITEN Ausschließlich nach vorheriger Anordnung durch den AG
02.07
REGIEARBEITEN Ausschließlich nach vorheriger Anordnung durch den AG
Grundbereich ZZ.000.0
02.08 SONSTIGE ARBEITEN
02.08
SONSTIGE ARBEITEN
Grundbereich ZZ.000.0
03 SANITÄRINSTALLATION
03
SANITÄRINSTALLATION
Grundbereich ZZ.000.0
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN S A N I T Ä R 1. AUSFÜHRUNG Bei Ausführung der Sanitären Anlage müssen alle zur Zeit der Ausführung gültigen, einschlägigen DIN-Vor- schriften und sonstige Vorschriften und Empfehlungen beachtet werden. Insbesondere sind zu beachten: DIN 1896 Grundstücksentwässerungsanlagen Blatt 1+2 DIN 1988 Trinkwasserversorgungsanlagen in Grundstücken Richtlinien für die Berechnung von Kaltwasserleitungen in Hausanlagen DVGW Arbeitsbl. W308 DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Abschnitt Haustechnische Anlagen Es gilt ein erhöhter Schallschutz. Vereinbart, und vom Auftragnehmer mindestens zu erbringen sind die Werte der DIN 4109, Beiblatt 2 TVGW-TVR Gas-Vorschriften über Niederdruckgasanlagen in Gebäuden 2. EIGENVERANTWORTUNG Der Unternehmer übernimmt mit dem Auftrag das erstellte Projekt auf eigene Verantwortung und eigene Gefahr. Die Schlitz- und Durchbruchspläne sind vom Planungsbüro angefertigt. Der Unter- nehmer hat die Schlitzpläne umgehend zu prüfen und evtl. nötige Änderungen an der Baustelle anzugeben. Die Zusammenarbeit und Koordinierung der Montagepläne mit den am Bau tätigen Elektro-, Heizungs-, Lüftungs-, Isolierungs- und anderen Firmen, von denen der Arbeits- ablauf abhängig ist, ist im gegenseitigen Einvernehmen sicherzustellen. Bei Unklarheiten ist mit der Baulei- tung Rücksprache zu nehmen. Bei Nichtbeachtung kann die Bauleitung störende Leitungen entfernen bzw. um- legen lassen. 3. MUSTER Von Anlagenteilen, die einer technischen Neuerung unterworfen sind oder die aus technischen oder archi- tektonischen Gründen einer vorherigen Musterung bedür- fen, sind der Bauleitung kostenlos Muster zur Verfügung zu stellen; Verletzungen von Patentrechten bzw. Musterschutzvorschriften und daraus resultierende Ersatzansprüche bleiben im Verantwor- tungsbereich des Unternehmers. 4. ABWASSERLEITUNGEN Alle Ablaufleitungen sind mit einwandfreiem und vor- schriftsmäßigen Dichtelementen zu versehen und aus- reichend zu befestigen. Auf eine sorgfältige Einhaltung des Mindestgefälles ist zu achten. Für Richtungsänderungen und Abzweige sind nur zugelassene Formstücke zu verwenden. Bei Grundleitungen und waag- rechten Verzügen unter Decken dürfen nur Formstücke mit einer max. Richtungsänderungswinkel von 45° einge- baut werden. Bei Montageunterbrechungen sind Rohröffnungen sorg- fältig zu verschließen. Die Leitungen sind vor Inbetriebnahme sorgfältig zu spülen. Sämtliche Bodenabläufe sind erst nach Rücksprache mit der Bauleitung auf die erforderliche Höhe zu setzen. Alle Anschlüsse sind zu fixieren und exakt auszurichten. 5. BEWÄSSERUNGSLEITUNGEN Alle Wasserleitungen und sonstige Rohre sind fachlich einwandfrei, parallel und genau im Gefälle zu verle- gen. Auf genügenden Rohrabstand ist zu achten. Dies gilt auch für verdeckte Leitungen in Kanälen, Zwischendecken und im Mauerschlitz. Alle Leitungen sind so zu verlegen, daß sie restlos entleert und entlüftet werden können. Sie sind übersichtlich und möglichst ohne Kreuzungen einzubauen. Sämtliche Rohrleitungen sind während der Bauzeit und vor Übergabe bei Frostgefahr restlos zu entleeren sowie zu schützen. Ein mehrmaliges Füllen und Entleeren der Anlage ist, soweit nötig, in die Einheitspreise mit einzurechnen. Bei Verlegung von Wasserverteilungsleitungen im Keller bzw. bei Verzügen im Kanal und unter Decken sind nur Bogenformstücke zu verwenden. Im übrigen ist auf eine strömungsgünstige Montage zu achten. Eine ausreichen- de Ausdehnungsmöglichkeit der Leitungen muß gewähr- leistet sein. Alle Absperrorgane, Aggregate und sonstige Armaturen sind übersichtlich anzuordnen und mittels Bezeichnungsschilder unmißverständlich zu kennzeichnen. Die Beschilderung muß mit den Angaben der Bestandspläneübereinstimmen. Alle Hauptabsperrarmaturen und Steig- sowie Kellerleitungen erhaltenBezeichnungsschilder. Eine gesonderte Vergütung erfolgt, außer den im LV aufgeführten Positionen, nicht. Absperrorgane und Armaturen sind mittels lösbarer Ver- schraubungen in die Leitung einzubauen. Für die Schnellentwässerung sind separate T-Stücke mit Entlee- rungshähnen 1/2" einzubauen. Alle Wasseranschlüsse bei den Einrichtungen sind auf Fugenschnitt zu montieren. 6. DRUCKPROBEN Die notwendigen Wasserdruckproben sind, soweit es der Baufortschritt erforderlich macht, notfalls strang- oder gruppenweise durchzuführen. Dies gilt vor allem für Leitungen unter Putz und im Mauerschlitz, um die Verputzarbeiten nicht zu behindern. Unbeschadet der Wasser-Teildruckprüfungen muß die gesamte Anlage nach ihrer Fertigstellung einer end- gültigen Druckprobe unterzogen werden. Die Druckprobe hat mit dem doppelten Betriebsdruck, jedoch mindestens 12 atü zu erfolgen. Die Prüfdauer soll 8 Stunden betra- gen. Das nötige Wasser wird vom Bauwasseranschluss genommen, die nötigen Apparate sind vom Unternehmer zu stellen. Die Bauleitung ist vom Zeitpunkt der Druckprobe rechtzei- tig in Kenntnis zu setzen. Die Abnahme der Druckprobe ist schriftlich zu bestätigen. Vor Inbetriebnahme ist das gesamte Rohrnetz gründlich zu spülen und wenn nötig zu desinfizieren. 7. GERÄUSCHDÄMMUNG Bei Durchführung aller Arbeiten ist besonders auf die Geräuschdämmung zu achten. Es sind alle nötigen Maß- nahmen zu ergreifen, auch dürfen nur Armaturen mit sehr niedrigem Geräuschpegel (Gruppe I) verwendet werden. Sämtliche Leitungen sind im Bereich der Decken- und Wanddurchbrüche durch geeignete und mit der Baulei- tung abzusprechende Isolierungen zu verkleiden. Leitungen, Armaturen und Apparate dürfen an keiner Stelle mit dem Mauerwerk bzw. sonstigen Bauteilen in Berührung kommen. Alle Rohrleitungen sind unter Putz entsprechend zu isolieren, auch die Ablauf- und Fall- leitungen. Alle Rohrbefestigungen müssen eine starkwandige, alte- rungsbeständige Gummieinlage aufweisen (z.B. Fabrikat MEFA) oder mit gleichwertigen Baustoffen umgeben sein. Die Steigstränge sind mit geeigneten Rohrschellen mind. pro Geschoß einmal zu befestigen, auch hier ist beson- ders auf die Einlagen zu achten. Bei allen Sanitärelementen sind Schallisolierungen ein- zubauen, dies gilt besonders für Bade- und Brauseanla- gen. Aufprall-Geräusche des Wasserstrahls sind durch Einbau entspr. Kugelgelenk-Luftsprudler zu vermeiden. 8. BRECHARBEITEN Brecharbeiten auf der Baustelle dürfen nur mit Geneh- migung der Bauleitung, besonders im Hinblick auf die Statik, vorgenommen werden. Die Mauerschlitze für die unter Putz verlegte Wasser- sowie Ablaufleitung zu den Einrichtungen sind vom Unternehmer auszuführen. Sie sind mittels einer Mauerfräsmaschine mit Tiefenan- schlag auszuführen. Der anfallende Schutt ist zu entfernen. Die Erstellung von allen anfallenden Mauerdurchbrüchen und kleineren Nachbrecharbeiten ist mit den Einheitspreisen abgegolten. Die Befestigung aller Rohrschellen, Halterungen, Fest- punkte usw. hat der Unternehmer durchzuführen. Es sind nur einwandfreie Befestigungsmaterialien zu wählen. Die anfallenden Kosten sind in die Einheitspreise ein- zurechnen. 9. WÄRMESCHUTZ Alle nötigen Wärmeschutzisolierungen sind nach der geltenden Wärmeschutzverordnung, nach DIN 18421 bzw. nach der VDI-Richtlinie 2055 auszuführen. Die Isolierung hat in der ausgeschriebenen Art und Stärke zu erfolgen. Änderungen bedürfen eines genehmigten Alternativ- bzw. Nachtragsangebotes. Alle Leitungen sind einzeln zu isolieren. Die Rohrum- hüllungen sind zu überlappen, Stöße sind dicht anzu- schließen, damit keine Kältebrücken entstehen können. Bei Maueranschlüssen und den Isolierenden sind geeig- nete Endmanschetten anzubringen. Alle isolierten Leitungen sind durch Anbringen von Farbringen und Bezeichnungen nach DIN 2404 kenntlich zu machen. Die ausführende Firma kann die Arbeiten auch an eine Fachfirma weiter vergeben, wenn sie selbst keine geeigneten Fachkräfte besitzt. 10.EINRICHTUNGSGEGENSTÄNDE Die ausgeschriebenen Einrichtungsgegenstände Sind in der Baubeschreibung angegeben und zwingend genauso auszuführen. In die Einheitspreise der Einrichtungsgegenstände sind alle Nebenkosten für Dichtungs- und Befestigungs- material, Rosetten, Verlängerungen, Gummidichtelemente usw. einzurechnen. Alle Armaturen sind mit auswechselbaren Sitzen, nicht- steigender Spindel, Metallgriffen und Perlatorauslauf auszurüsten. Die Einrichtungsgegenstände und Zubehörteile sind bis zur Übergabe gegen Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Wannen sind auf ihrer ganzen Innenseite mit PVC-Folie oder Pappe bis zur Übergabe abzukleben. 11.ABNAHME Vor der Abnahme der Anlage ist der Bauherr bzw. das Bedienungspersonal mit allen technischen Details der Anlage bekannt zu machen und in die Bedienung und Wartung einzuweisen. 12.BEDIENUNGSANWEISUNG Bei der Übergabe sind alle nötigen Bedienungsanwei- sungen von Vorlieferanten, sowie eine genaue Bedienungsanleitung mit Schaltschema und Schemaplan dem Betreiber zu übergeben. Grundsätzlich wird nur einwandfreie, handwerklich saubere Arbeit abgenommen. Alle Anlagenteile, die nicht vertrags- oder plangemäß, sowie unsachgemäß aus- geführt sind, müssen unverzüglich entfernt und ersetzt werden. Nach Ablauf einer angemessenen oder festge- setzten Frist ist die Bauleitung berechtigt, die Änderungen durch Dritte auf Kosten des AN ausführen zu lassen. 13.ANMELDUNGEN Alle erforderlichen Anmeldungen, Prüfungs- und Abnahmeersucher, hat der AN selbst und rechtzeitig bei den zuständigen Stellen unter gleichzeitiger Benach- richtigung der Bauleitung vorzunehmen. Evtl. anfallen- de Gebühren hierfür (Anmeldung-, Abnahme- und Prüfge- bühren) hat der AN zu tragen. Behördliche Genehmigun- gen müssen unverzüglich dem Bauherrn ausgehändigt werden. 14.GEWÄHRLEISTUNG Über die normale Gewährleistung hinausgehend garantiert der AN technischer Anlagen während der Dauer des 1. Jahres nach Abnahme eine einwandfreie Funktion seiner Anlage. Während dieser Zeit hat er auf seine eigenen Kosten sämtliche Störungen zu beseitigen und alle Reparaturen einschl. Lieferung von Ersatzteilen durchzuführen. siehe Allgemeine Vorbemerkungen (Muster-Bauvertrag) Eine Verlängerung der Verjährungsfrist gem. BGB wird vereinbart. 15.MATERIALLAGERUNG Sämtliche Materialien müssen sofort nach Anlieferung im Bauinnern gelagert werden. Lagern im Freien ist nicht erlaubt. 16.UNTERLAGEN ZUR ABNAHMEN Es müssen spätestens bei der Abnahme folgende Unterlagen mitgeliefert werden: - Anlagenschema - Elektrischer Übersichtsschaltplan nach DIN 40719 Teil 1 "Schaltungsunterlagen; Begriffe, Einteilung" - Anschlußplan nach DIN 40719 Teil 9 "Schaltungsunter- lagen; Ausführung von Anschlußplänen" - Zusammenstellung der wichtigsten techn. Daten, - alle für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb erforderlichen Betriebs- und Wartungsanleitungen, - Kopien vorbeschriebener Prüfbescheinigungen und Werksatteste - Protokolle über die Dichtheitsprüfung - Protokolle über die Rohrleitungsspülung - Protokolle über die Einweisung des Wartungs- und Bedienungspersonals. Die Unterlagen sind digital mit Inhaltsverzeichnis zu übermitteln, die Fachunternehmer- und Übereinstimmungserklärungen darüber hinaus auch im Original. 17.ELEKTROARBEITEN FÜR DIE ELEKTROVERDRAHTUNG GILT: DIE AM BAU BETEILIGTE ELEKTROINSTALLATIONSFIRMA VERLEGT SÄMTLICHE AM BAU BEFINDLICHEN 230V bzw. 400V-Stromzuleitungen BIS ZU DEN GERÄTEN UND FÜHRT SIE DORT EIN und schließt die Geräte an den Strom an. DAZU SIND DEM ELEKTRIKER RECHTZEITIG EXAKTE MAß UND MENGENANGABEN SOWIE SCHALTBILDER BZW. VERDRAHTUNGSPLÄNE ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN. DIE INBETRIEBNAHME ERFOLGT DURCH DEN AN SELBST. Die gesamte Verkabelung zwischen den Geräten, die der AN liefert, z.B. vom Raumthermostat zum Stellmotor, oder zwischen Innen- und Aussengerät der Wärmepumpe, muss der AN selber übernehmen. Bauseits erfolgt nur der Anschluss an die Stromzuleitung. 18.ALLGEMEIN SÄMTLICHE PREISE VERSTEHEN SICH, SOWEIT NICHT EXTRA ERWÄHNT, KOMPLETT LIEFERN, MONTIEREN UND IN BETRIEB SETZEN DES JEWEILIGEN BESCHRIEBENEN GEGENSTANDES, ODER LEISTUNG. Vorstehende Bedingungen anerkannt: ..................................................... .... ..................................................... ....... Ort, Datum Stempel, Unterschrift
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN S A N I T Ä R
03.01 ENTWÄSSERUNGSLEITUNGEN
03.01
ENTWÄSSERUNGSLEITUNGEN
Grundbereich ZZ.000.0
03.02 ISOLIERUNG UND BRANDSCHUTZ ENTWÄSSERUNG
03.02
ISOLIERUNG UND BRANDSCHUTZ ENTWÄSSERUNG
Grundbereich ZZ.000.0
03.03 ROHRLEITUNGEN TRINKWASSER
03.03
ROHRLEITUNGEN TRINKWASSER
Grundbereich ZZ.000.0
03.04 ISOLIERUNG UND BRANDSCHUTZ TRINKWASSER
03.04
ISOLIERUNG UND BRANDSCHUTZ TRINKWASSER
Grundbereich ZZ.000.0
03.05 ARMATUREN
03.05
ARMATUREN
Grundbereich ZZ.000.0
03.06 WASSERAUFBEREITUNG
03.06
WASSERAUFBEREITUNG
Grundbereich ZZ.000.0
03.07 VORWANDSYSTEME MONTAGEELEMENTE
03.07
VORWANDSYSTEME MONTAGEELEMENTE
Grundbereich ZZ.000.0
03.08 SANITÄREINRICHTUNGEN
03.08
SANITÄREINRICHTUNGEN
Grundbereich ZZ.000.0
03.09 KERNBOHRUNGEN
03.09
KERNBOHRUNGEN
Grundbereich ZZ.000.0
03.10 BRANDSCHUTZVERSCHLUSS
03.10
BRANDSCHUTZVERSCHLUSS
Grundbereich ZZ.000.0
03.11 REGIEARBEITEN Ausschließlich nach vorheriger schriftli cher Anordnung durch den AG
03.11
REGIEARBEITEN Ausschließlich nach vorheriger schriftli cher Anordnung durch den AG
Grundbereich ZZ.000.0
03.12 SONSTIGE ARBEITEN
03.12
SONSTIGE ARBEITEN
Grundbereich ZZ.000.0

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