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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 HEIZUNGSINSTALLATION
01
HEIZUNGSINSTALLATION
Grundbereich ZZ.000.0
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN H E I Z U N G
1. AUSFÜHRUNG
Bei Ausführung der Heizungsanlage müssen alle zur
Zeit der Ausführung gültigen, einschlägigen
DIN-Vor-
schriften und sonstige Vorschriften und
Empfehlungen
beachtet werden. Insbesondere sind zu beachten:
DIN 18380 ATV für den Bau von Zentralheizungs- und
Lüftungsanlagen DIN 18421
ATV über die Ausführung von Wärmedämmungsarbeiten
DIN 4751
Sicherheitstechnische Ausrüstung von Warm-
wasserheizungsanlage bis 110°C
DIN 4752 Sicherheitstechnische Ausrüstung von
Wasserheizungen über 110°C
AD-Merkblätter: Unfall-Verhütungsvorschriften für
Druckbehälter
DIN 4755 Ölfeuerungsanlagen bei Heizungen
DIN 4756 Gasfeuerungen
VDI-Richtlinien 2034 und 2035:Korrosionsschutz für
Dampf und Warmwasseranlagen
DIN 19226 Regeltechnik
DIN 4109-10 (E) Schallschutz im Hochbau, Abschnitt
Haustechnische Anlagen.
Es wird ein maximaler Installations- schallpegel
Lin von max. 27 db (A) vereinbart.
2. EIGENVERANTWORTUNG
Der Unternehmer übernimmt mit dem Auftrag das
erstellte Projekt auf eigene Verantwortung und
eigene
Gefahr. Die Schlitz- und Durchbruchspläne sind
vom Planungsbüro angefertigt. Der Unter-
nehmer hat die Schlitzpläne umgehend zu prüfen und
evtl. nötige Änderungen an der Baustelle anzugeben.
Die Zusammenarbeit und Koordinierung der
Montagepläne
mit den am Bau tätigen Sanitär-, Elektro-,
Lüftungs-,
Isolierungs- und anderen Firmen, von denen der
Arbeitsablauf abhängig ist, ist im gegenseitigen
Einvernehmen sicherzustellen.
Die zeichnerische Lage der Leitungen ist nicht
verbindlich.
Bei Unklarheiten ist mit der
Bauleitung Rücksprache zu nehmen. Bei
Nichtbeachtung
kann die Bauleitung störende Leitungen entfernen
bzw.
umlegen lassen.
3. MUSTER
Von Anlagenteilen, die einer technischen Neuerung
unterworfen sind oder die aus technischen oder
archi-
tektonischen Gründen einer vorherigen Bemusterung
bedürfen, sind der Bauleitung kostenlos zur
Verfügung zu stellen.
Verletzungen von Patentrechten bzw. Musterschutz-
vorschriften und daraus resultierende
Ersatzansprüche bleiben im Verantwortungsbereich
des
Unternehmers.
4. ROHRLEITUNG
Alle Rohrleitungen sind fachlich einwandfrei
parallel
und genau im Gefälle zu verlegen. Auf genügend
Rohrab-
stand ist zu achten. Dies gilt auch für verdeckte
Leitungen in Kanälen, Zwischendecken und im Mauer-
schlitz. Alle Leitungen sind so zu verlgen, daß sie
restlos entleert und entlüftet werden können. Sie
sind
übersichtlich und möglichst ohne Kreuzungen
einzubauen.
Bei der Rohrverlegung ist nicht nur der
Gesichtspunkt
der Zweckmäßigkeit, sondern auch jener der Ästhetik
zu berücksichtigen. Dies gilt vor allem für die
Lei-
tungsanordnung in der Heizzentrale und im Keller.
Alle Abzweigungen der horizontalen
Verteilungsleitung
sind als angeschmiegte Bogenabzweigungen
auszuführen.
Wo erforderlich, sind Abzweigung als Hosenstücke
aus-
zubilden und alle Richtungsänderungen sind durch
Bogen
zu bewerkstelligen.
Sämtliche Rohrleitungen sind während der Bauzeit
und
vor Übergabe an den Betreiber bei Frostgefahr
restlos
zu entleeren und zu schützen. Anschlüsse sind gegen
Verschmutzung und Verstopfung zu schützen.
Rohrstangen
sind an der Werkbank auszurüsten. Auf eine
ausreichen-
de Ausdehnungsmöglichkeit der Leitung ist zu
achten.
Alle Absperrorgane, Aggregate und sonstige
Armaturen
sind übersichtlich anzuordnen und mittels
Bezeichnungsschilder unmißverständlich zu
kennzeichnen. Die Be schilderung muß mit den
Angaben der Bestandpläne über-
einstimmen. Alle Hauptabsperrarmaturen und Steig-,
sowie Kellerverteilleitungen erhalten Schilder.
Eine gesonderte Vergütung erfolgt außer den im LV
aufgeführten Positionen nicht.
5. DRUCKPROBEN
Die notwendigen Wasserdruckproben sind, soweit es
der
Baufortschritt erforderlich macht, notfalls strang-
oder gruppenweise durchzuführen. Dies gilt vor
allem
für Leitungen unter Putz und im Mauerschlitz, um
die
Verputzarbeiten nicht zu behindern.
Der Prüfdruck muß das 1,3-fache des Gesamtdruckes
(Ausblaseenddruck des Sicherheitsventiles) an jeder
Stelle der Anlage,auf alle Fälle jedoch 4atü
betragen.
Unbeschadet der Teildruckprüfung muß die gesamte
Anlage nach ihrer Fertigstellung einer endgültigen
Druckprobe unterzogen werden. Nach erfolgter Kalt-
wasserdruckprobe ist durch Aufheizen auf die
höchste
vorgesehene Betriebstemperatur zu prüfen, ob die
Anlage auch bei Höchsttemperaturen dicht bleibt und
sich ungehindert ausdehnen kann.
Die Bauleitung ist vom Zeitpunkt der Druckprobe
rechtzeitig zu verständigen. Die Abnahme der
Druckprobe
ist schriftlich zu bestätigen. Das nötige Wasser
für
die Druckprobe wird vom Bauwasseranschluss
entnommen. Die nötigen
Apparate sind vom Unternehmer bereitzustellen. Die
Heizprobe erfolgt nach endgültiger Fertigstellung
der
Anlage.
6. GERÄUSCHDÄMMUNG
Bei Durchführung aller Arbeiten ist besonders auf
die
Geräuschdämmung zu achten. Es sind alle nötigen
Maß-
nahmen zu ergreifen, die dazu beitragen, den
Geräuschpegel zu verringern.
Sämtliche Leitungen sind im Bereich der Decken- und
Wanddurchbrüche durch geeignete und mit der Baulei-
tung abzusprechende Isolierungen zu verkleiden.
Leitungen, Armaturen und Apparate dürfen an keiner
Stelle mit dem Mauerwerk bzw. sonstigen Bauteilen
in
Berührung kommen. Alle Rohrleitungen sind unter
Putz
entsprechend zu isolieren.
Alle Rohrbefestigungen müssen eine starkwandige,
alte-
rungsbeständige Gummieinlage aufweisen (z.B.
Fabrikat
MEFA) oder mit gleichwertigen Baustoffen umgeben
sein.
Die Steigstränge sind mit geeigneten Rohrschellen
mind.pro Geschoß einmal zu befestigen, auch hier
ist
besonders auf die Einlagen zu achten.
7. HEIZKÖRPER
Heizkörper werden auf Konsolen gesetzt, wobei div.
Arten zum Einbau gelangen können. Wenn im LV nicht
anders vermerkt, hat der Unternehmer die nötigen
Kon-
solen und Halter selbst zu montieren,
einschließlich
der anfallenden Brecharbeiten.
Bei Montagen der HK ist genau auf die
vorgeschriebenen
Mindestabstände vom Fußboden zu achten. Meterrisse
sind bei der Bauleitung einzuholen. Alle HK sind
lös-
bar mit dem Rohrnetz zu verbinden, die Anschlüsse
sind
dauerhaft gegen Verschmutzung bis zur Abnahme zu
schützen.
Bei Heizkörpern, die schon angeliefert werden, ist
während der Bauzeit auf eine ausreichende
Verkleidung
zu achten.
8. FEUERUNG, BRENNSTOFFLAGERUNG
entfällt
9. BRECHARBEITEN
Brecharbeiten auf der Baustelle dürfen nur mit
Geneh-
migung der Bauleitung, besonders im Hinblick auf
die
Statik, vorgenommen werden.
Die Mauerschlitze für die unter Putz verlegte
Wasser-
sowie Ablaufleitung zu den Einrichtungen
sind vom Unternehmer auszuführen. Sie
sind mittels einer Mauerfräsmaschine mit Tiefenan-
schlag auszuführen.
Der anfallende Schutt ist zu entfernen. Die
Erstellung
von allen anfallenden Mauerdurchbrüchen und
kleineren
Nachbrecharbeiten ist mit den Einheitspreisen
abgegol-
ten.
Die Befestigung aller Rohrschellen, Halterungen,
Fest-
punkte usw. hat der Unternehmer durchzuführen. Es
sind
nur einwandfreie Befestigungsmaterialien zu wählen.
Die anfallenden Kosten sind in die Einheitspreise
ein-
zurechnen.
10.WÄRMESCHUTZ
Alle nötigen Wärmeschutzisolierungen sind nach der
geltenden Wärmeschutzverordnung, nach DIN 18421
bzw. nach der VDI-Richtlinie 2055 auszuführen. Die
Isolierung hat in der ausgeschriebenen Art und
Stärke zu erfolgen. Änderungen bedürfen eines
genehmigten Alternativ- bzw. Nachtragsangebotes.
Alle Leitungen sind einzeln zu isolieren. Die
Rohrum-
hüllungen sind zu überlappen, Stöße sind dicht
anzu-
schließen, damit keine Kältebrücken entstehen
können.
Bei Maueranschlüssen und den Isolierenden sind
geeig-
nete Endmanschetten anzubringen.
Alle isolierten Leitungen sind durch Anbringen von
Farbringen und Bezeichnungen nach DIN 2404
kenntlich
zu machen.
Die ausführende Firma
kann die Arbeiten auch an eine Fachfirma
weitervergeben, wenn sie selbst keine geeigneten
Fachkräfte besitzt.
11.EINSTELLUNG/REGULIERUNG
Die gesamte Heizungsanlage ist einer genauen
Einstel-
lung und Regulierung zu unterziehen, um eine
gleich-
mäßige Wärmeverteilung zu erreichen.
Eine separate Vergütung erfolgt nicht. Die
Einregulierung der Schalt- und Regelanlage hat vom
Fachpersonal der Geräteherstellerfirma zu erfolgen,
Beihilfe ist zu leisten.
12.ABNAHME
Vor der Abnahme der Anlage ist der Bauherr bzw. das
Bedienungspersonal mit allen technischen Details
der
Anlage bekannt zu machen und in die Bedienung und
Wartung einzuweisen.
Bei der Übergabe sind alle nötigen
Bedienungsanweisun-
gen von Vorlieferanten, sowie eine genaue
Bedienungs-
anleitung mit Schaltschema und Schemaplan dem
Betrei-
ber zu übergeben.
Grundsätzlich wird nur einwandfreie, handwerklich
saubere Arbeit abgenommen. Alle Anlagenteile, die
nicht vertrags- oder plangemäß, sowie unsachgemäß
aus-
geführt sind, müssen unverzüglich entfernt und
ersetzt
werden. Nach Ablauf einer angemessenen oder
festgesetz-
ten Frist ist die Bauleitung berechtigt, die
Änderun-
gen durch Dritte auf Kosten des AN ausführen zu
lassen.
13.ANMELDUNGEN
Alle erforderlichen Anmeldungen, Prüfungs- und
Abnahmeersucher, hat der AN selbst und rechtzeitig
bei
den zuständigen Stellen unter gleichzeitiger
Benach-
richtigung der Bauleitung vorzunehmen. Evtl.
anfallen-
de Gebühren hierfür (Anmeldung-, Abnahme- und
Prüfge-
bühren) hat der AN zu tragen. Behördliche
Genehmigun-
gen müssen unverzüglich dem Bauherrn ausgehändigt
werden.
14.GEWÄHRLEISTUNG
Über die vereinbarte Gewährleistung hinausgehend
garantiert der AN technischer Anlagen während der
Dauer des 1. Jahres nach Abnahme eine einwandfreie
Funktion seiner Anlage. Während dieser Zeit hat er
auf seine eigenen Kosten
sämtliche Störungen zu beseitigen und alle
Reparaturen
einschl. Lieferung von Ersatzteilen durchzuführen.
siehe Allgemeine Vorbemerkungen (Muster-Bauvertrag)
Eine Verlängerung der Verjährungsfrist gem. BGB
wird vereinbart.
15.MATERIALLAGERUNG
Sämtliche Materialien müssen sofort nach
Anlieferung
im Bauinnern gelagert werden. Lagern im Freien ist
nicht erlaubt.
16.UNTERLAGEN ZUR ABNAHMEN
Müssen spätestens bei der Abnahme
folgende Unterlagen mitgeliefert werden:
- Anlagenschema
- Elektrischer Übersichtsschaltplan nach DIN 40719
Teil 1 "Schaltungsunterlagen; Begriffe,
Einteilung"
- Anschlußplan nach DIN 40719 Teil 9
"Schaltungsunter-
lagen; Ausführung von Anschlußplänen"
- Zusammenstellung der wichtigsten techn. Daten,
- alle für einen sicheren und wirtschaftlichen
Betrieb
erforderlichen Betriebs- und Wartungsanleitungen,
- Kopien vorbeschriebener Prüfbescheinigungen und
Werksatteste
- Protokolle über die Dichtheitsprüfung
- Protokolle über die Rohrleitungsspülung
- Protokolle über die Einweisung des Wartungs- und
Bedienungspersonals.
Die Unterlagen sind digitalmit Inhaltsverzeichnis
zu übermitteln,
die Fachunternehmer -und
Übereinstimmungserklärungen darüber
hinaus auch im Original
17.ELEKTROARBEITEN
FÜR DIE ELEKTROVERDRAHTUNG GILT:
DIE AM BAU BETEILIGTE ELEKTROINSTALLATIONSFIRMA
VERLEGT SÄMTLICHE AM BAU BEFINDLICHEN
230V bzw. 400V-Stromzuleitungen BIS ZU DEN GERÄTEN
UND FÜHRT SIE DORT
EIN und schließt die Geräte an den Strom an. DAZU
SIND DEM ELEKTRIKER
RECHTZEITIG EXAKTE
MAß UND MENGENANGABEN SOWIE SCHALTBILDER BZW.
VERDRAHTUNGSPLÄNE ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN.
DIE INBETRIEBNAHME ERFOLGT DURCH DEN AN SELBST.
Die gesamte Verkabelung zwischen den Geräten, die der
AN liefert, z.B. vom Raumthermostat zum Stellmotor,
oder zwischen Innen- und Aussengerät der Wärmepumpe,
muss der AN selber übernehmen. Bauseits erfolgt nur
der Anschluss an die Stromzuleitung.
18.ALLGEMEIN
SÄMTLICHE PREISE VERSTEHEN SICH, SOWEIT NICHT EXTRA
ERWÄHNT, KOMPLETT LIEFERN, MONTIEREN UND IN BETRIEB
SETZEN DES JEWEILIGEN BESCHRIEBENEN GEGENSTANDES,
ODER
LEISTUNG.
Vorstehende Bedingungen anerkannt:
.....................................................
....
.....................................................
.......
Ort, Datum Stempel, Unterschrift
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN H E I Z U N G
01.01 WÄRMEERZEUGUNG
01.01
WÄRMEERZEUGUNG
Grundbereich ZZ.000.0
01.02 ARMATUREN
01.02
ARMATUREN
Grundbereich ZZ.000.0
01.03 ROHRLEITUNGEN
01.03
ROHRLEITUNGEN
Grundbereich ZZ.000.0
01.04 ISOLIERUNG UND BRANDSCHUTZ HEIZUNG
01.04
ISOLIERUNG UND BRANDSCHUTZ HEIZUNG
Grundbereich ZZ.000.0
01.05 WOHNUNGSSTATIONEN
01.05
WOHNUNGSSTATIONEN
Grundbereich ZZ.000.0
01.06 FUßBODENHEIZUNG
01.06
FUßBODENHEIZUNG
Grundbereich ZZ.000.0
01.07 HEIZKÖRPER
01.07
HEIZKÖRPER
Grundbereich ZZ.000.0
01.08 KERNBOHRUNGEN
01.08
KERNBOHRUNGEN
Grundbereich ZZ.000.0
01.09 BRANDSCHUTZVERSCHLUSS
01.09
BRANDSCHUTZVERSCHLUSS
Grundbereich ZZ.000.0
01.10 REGIEARBEITEN
Ausschließlich nach vorheriger Anordnung
durch den AG
01.10
REGIEARBEITEN
Ausschließlich nach vorheriger Anordnung
durch den AG
Grundbereich ZZ.000.0
01.11 SONSTIGE ARBEITEN
01.11
SONSTIGE ARBEITEN
Grundbereich ZZ.000.0
02 LÜFTUNGSINSTALLATION
02
LÜFTUNGSINSTALLATION
Grundbereich ZZ.000.0
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN L Ü F T U N G
1. AUSFÜHRUNG
Bei Ausführung der Lüftungsanlage müssen alle zur
Zeit der Ausführung gültigen, einschlägigen
DIN-Vor-
schriften und sonstige Vorschriften und
Empfehlungen
beachtet werden. Insbesondere sind zu beachten:
DIN 1946 Teil 1 Raumlufttechnik; Terminologie und
graphische Symbole (VDI-Lüftungsregeln)
DIN 1946 Teil 2 Raumlufttechnik;
Gesundheitstechnische
Anforderungen (VDI-Lüftungsregeln)
DIN 1946 Teil 4 Raumlufttechnik;
Raumlufttechnische
Anlagen in Krankenhäusern
VDI-Lüftungsregeln) DIN 18017 Teil 3 Lüftung
von Bädern und Toilettenräumen ohne
Außenfenster mit Ventilatoren DIN 2051
Raumlufttechnik in Laboratorien
DIN 4109-10 (E) Schallschutz im Hochbau, Abschnitt
Haustechnische Anlagen.
Es wird ein maximaler Installations-Schallpegel
Lin von max. 27 db (A) vereinbart.
VDI 2052 Raumlufttechnische Anlage für Küchen
VDI 2053 Blatt 1 (z.Z. Entwurf) Raumlufttechnische
Anlagen für Garagen und Tunnel; Garagen
VDI 2071 Blatt 1 Wärmerückgewinnung in
Raumlufttechn.
Anlagen; Begriffe und technische Beschreibung
VDI 2078 Berechnung der Kühllast klimatisierter
Räume
(VDI-Kühllastregeln)
VDI 2081 Geräuscherzeugung und Lärmminderung in
Raum-
lufttechnischen Anlagen
VDI 2082 Raumlufttechnik für Geschäftshäuser und
Ver-
kaufsstätten
VDI 2083 Blatt 1 Reinraumtechnik; Grundlagen,
Defini-
tionen und Festlegung der Reinheitsklassen
VDI 2083 Blatt 2 Reinraumtechnik; Bau, Betrieb und
Wartung
VDI 2085 Lüftung von großen Schutzräumen
VDI 2087 Luftkanäle; Bemessungsgrundlagen,
Schalldäm-
mung, Temperaturabfall und Wärmeverluste
VDI 3803 Raumlufttechnische Anlagen; Bauliche und
technische Anforderungen.
2. EIGENVERANTWORTUNG
Der Unternehmer übernimmt mit dem Auftrag das
erstellte Projekt auf eigene Verantwortung und
eigene
Gefahr. Die Schlitz- und Durchbruchspläne sind
vom Planungsbüro angefertigt. Der Unter-
nehmer hat die Schlitzpläne umgehend zu prüfen und
evtl. nötige Änderungen an der Baustelle anzugeben.
Die Zusammenarbeit und Koordinierung der
Montagepläne
mit den am Bau tätigen Elektro-, Heizungs-,
Lüftungs-,
Isolierungs- und anderen Firmen, von denen der
Arbeits-
ablauf abhängig ist, ist im gegenseitigen
Einvernehmen
sicherzustellen. Bei Unklarheiten ist mit der
Baulei-
tung Rücksprache zu nehmen. Bei Nichtbeachtung kann
die Bauleitung störende Leitungen entfernen bzw.
um-
legen lassen.
3. MUSTER
Von Anlagenteilen, die einer technischen Neuerung
unterworfen sind oder die aus technischen oder
archi-
tektonischen Gründen einer vorherigen Musterung
bedür-
fen, sind der Bauleitung kostenlos zur Verfügung zu
stellen; Verletzungen von
Patentrechten bzw. Musterschutzvorschriften und
daraus
resultierende Ersatzansprüche bleiben im Verantwor-
tungsbereich des Unternehmers.
4. LUFTLEITUNGEN MIT ZUBEHÖR
Alle Verbindungen von Luftleitungen müssen entspr.
den Betriebsbedingungen luftdicht und stabil sein.
Luftleitungen müssen, soweit erforderlich, mit ver-
schließbaren Meßöffnungen versehen sein.
Luftdurchlässe müssen ohne Beschädigung des
Bauwerks
ausbaubar sein.
Die Lage von Einbauteilen in Luftleitungen, die für
Inspektion und Wartungsarbeiten zugänglich sein
müssen, muß erkennbar sein, erforderlichenfalls
durch
Schilder.
5. GERÄUSCHDÄMMUNG
Wenn Schallschutzmaßnahmen an der Anlage
auszuführen
sind, müssen sie den Anforderungen VDI 2081
entspre-
chen.
Bei Durchführung aller Arbeiten ist besonders auf
die
Geräuschdämmung zu achten. Es sind alle nötigen
Maß-
nahmen zu ergreifen.
Sämtliche Leitungen sind im Bereich der Decken- und
Wanddurchbrüche durch geeignete und mit der Baulei-
tung abzusprechende Isolierungen zu verkleiden.
Leitungen und Apparate dürfen an keiner Stelle mit
dem Mauerwerk bzw. sonstigen Bauteilen in Berührung
kommen. Alle Luftleitungen sind unter Putz entspr.
zu isolieren.
Alle Befestigungen müssen eine starkwandige, alte-
rungsbeständige Gummieinlage aufweisen
oder mit gleichwertigen Baustoffen umgeben sein.
6. BRECHARBEITEN
Brecharbeiten auf der Baustelle dürfen nur mit
Geneh-
migung der Bauleitung, besonders im Hinblick auf
die
Statik, vorgenommen werden.
Die Mauerschlitze für die unter Putz verlegte
Leitungen sind vom Unternehmer
auszuführen. Sind sind mittels einer
Mauerfräsmaschine mit Tiefenanschlag auszuführen.
Der anfallende Schutt ist zu entfernen. Die
Erstellung
von allen anfallenden Mauerdurchbrüchen und
kleineren
Nachbrecharbeiten ist mit den Einheitspreisen
abgegol-
ten.
Die Befestigung aller Rohrschellen, Halterungen,
Fest-
punkte usw. hat der Unternehmer durchzuführen. Es
sind
nur einwandfreie Befestigungsmaterialien zu wählen.
Die anfallenden Kosten sind in die Einheitspreise
ein-
zurechnen.
7. DÄMMUNG UND BRANDSCHUTZ
Teile der Raumlufttechnischen Anlage, die eine
Umman-
telung erhalten sollen, sind so einzubauen, daß
diese
ordnungsgemäß ausgeführt werden kann.
Alle nötigen Wärmeschutzisolierungen sind nach der
geltenden Wärmeschutzverordnung, nach DIN 18421
bzw.
nach der VDI-Richtlinie 2055 auszuführen. Die
Isolierung hat in der ausgeschriebenen Art und
Stärke
zu erfolgen. Änderungen bedürfen eines genehmigten
Alternativ- bzw. Nachtragsangebotes.
Alle Leitungen sind einzeln zu isolieren. Die
Kanalum-
hüllungen sind zu überlappen, Stöße sind dicht
anzu-
schließen, damit keine Kältebrücken entstehen
können.
Bei Maueranschlüssen und den Isolierenden sind
geeig-
nete Endmanschetten anzubringen.
Alle isolierten Leitungen sind durch Anbringen von
Farbringen und Bezeichnungen nach DIN 2404
kenntlich zu machen.
Die ausführende Firma kann
die Arbeiten auch an eine Fachfirma weitervergeben,
wenn sie selbst keine geeigneten Fachkräfte
besitzt.
8. ANZEIGE, ERLAUBNIS, GENEHMIGUNG UND PRÜFUNG
Die für die behördlich vorgeschriebenen Anzeigen
oder
Anträge notwendigen zeichnerischen und sonstigen
Unter-
lagen sowie Bescheinigungen sind entsprechend der
für
die Anzeige-, Erlaubnis- bzw. Genehmigungspflicht
vor-
geschriebenen Anzahl vom Auftragnehmer der Auftrag-
geber zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht,
wenn
die Prüfvorschriften für Anlagenteile eine
dauerhafte
Kennzeichnung statt einer Bescheinigung zulassen.
9. EINSTELLUNG DER ANLAGE / ABNAHME
Der Auftragnehmer hat die Anlagenteile so
einzustellen,
daß die geforderten Funktionen und Leistungen
erbracht
und die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden.
Der Abgleich der Luftvolumenströme ist den
festgeleg-
ten Werten entsprechend vorzunehmen.
Vor der Abnahme der Anlage ist der Bauherr bzw. das
Bedienungspersonal mit allen technische Details der
Anlage bekannt zu machen und in die Bedienung und
Wartung einzuweisen.
10.BEDIENUNGSANWEISUNG
Bei der Übergabe sind alle nötigen
Bedienungsanweisun-
gen von Vorlieferanten, sowie eine genaue
Bedienungs-
anleitungen mit Schaltschema und Schemaplan dem
Betreiber zu übergeben.
Grundsätzlich wird nur einwandfreie, handwerklich
saubere Arbeit abgenommen. Alle Anlagenteile, die
nicht vertrags- oder plangemäß, sowie unsachgemäß
ausgeführt sind, müssen unverzüglich entfernt und
ersetzt werden. Nach Ablauf einer angemessenen oder
festgesetzten Frist ist die Bauleitung berechtigt,
die
Änderungen durch Dritte auf Kosten des AN ausführen
zu lassen.
11.ANMELDUNGEN
Alle erforderlichen Anmeldungen, Prüfungs- und Ab-
nahmeersucher, hat der AN selbst und rechtzeitig
bei
den zuständigen Stellen unter gleichzeitiger
Benach-
richtigung der Bauleitung vorzunehmen. Evtl.
anfallen-
de Gebühren hierfür (Anmeldung-, Abnahme- und
Prüfge-
bühren) hat der AN zu tragen. Behördliche
Genehmigun-
gen müssen unverzüglich dem Bauherrn ausgehändigt
werden.
12.GEWÄHRLEISTUNG
Über die normale Gewährleistung hinausgehend
garantiert der AN technischer Anlagen während der
Dauer des 1. Jahres nach Abnahme eine einwandfreie
Funktion seiner Anlage. Während dieser Zeit hat er
auf seine eigenen Kosten
sämtliche Störungen zu beseitigen und alle
Reparaturen einschl. Lieferung von Ersatzteilen
durchzuführen.
13.MATERIALLAGERUNG
Sämtliche Materialien müssen sofort nach
Anlieferung
im Bauinnern gelagert werden. Lagern im Freien ist
nicht erlaubt.
14.UNTERLAGEN ZUR ABNAHME
Es müssen spätestens bei der Abnahme
folgende Unterlagen mitgeliefert werden:
- Anlagenschema
- Elektrischer Übersichtsschaltplan nach DIN 40719
Teil 1 "Schaltungsunterlagen; Begriffe,
Einteilung"
- Anschlußplan nach DIN 40719 Teil 9
"Schaltungsunter-
lagen; Ausführung von Anschlußplänen"
- Zusammenstellung der wichtigsten techn. Daten,
- alle für einen sicheren und wirtschaftlichen
Betrieb
erforderlichen Betriebs- und Wartungsanleitungen,
- Kopien vorbeschriebener Prüfbescheinigungen und
Werksatteste
- Protokolle über die Dichtheitsprüfung
- Protokolle über die Rohrleitungsspülung
- Protokolle über die Einweisung des Wartungs- und
Bedienungspersonals.
Die Unterlagen sind digital mit Inhaltsverzeichnis
zu übermitteln, die Fachunternehmer- und
Übereinstimmungserklärung darüber hinaus auch im
Original
15 BEDIENUNGS- UND WARTUNGSANWEISUNG
Die Bedienungs- und Wartungsanweisung ist in
digitaler Form zu liefern. Der Wartungsumfang
ist in einer Inspektionstabelle aufzulisten. Die
Bedienungs- und Wartungsanweisung soll Aussagen
entsprechend folgender Gliederung machen:
Anlagenbeschreibung
Anlagencharakterisierung mit Ortsbestimmung
Garantiewerte
Betriebsdaten
Installationsdaten
anlagenspezifische Merkmale
Bedienungsanweisung
Funktion und Lage der Bedienungsreihenfolge in
Abhängigkeit der Betriebsweise, Anzeige-, Steuer-,
Schalt-, Schutz- und Regelgeräte
Sicherheitseinrichtung
Betriebsunterbrechung
wirtschaftlichste Betriebsart
Wartungsanweisung
Erläuterung der Störmeldung
Fehlersuchtabelle
Schmier- und Dichtungsarbeiten
Spezialwerkzeuge
Eigenschaften von Betriebsmitteln
behördliche Kontrollen und Prüfungen
Art-und Zeitfolge der Überwachung
(Inspektionstabelle)
Ersatzteilaufstellung
Reserveeinrichtungen
Verschleißteile
Ersatzteilliste mit Angaben von:
Hersteller (Hauptwerk),
Auslieferungslager und Kundenstützpunkt mit
Anschrift und Tel.-Nummer, Typ- bzw.
Fabrikations-Nr., Größe, Leistung und
Bestelldaten.
16.ELEKTROARBEITEN
FÜR DIE ELEKTROVERDRAHTUNG GILT:
DIE AM BAU BETEILIGTE ELEKTROINSTALLATIONSFIRMA
VERLEGT SÄMTLICHE AM BAU BEFINDLICHEN
230V bzw. 400V-Stromzuleitungen BIS ZU DEN GERÄTEN
UND FÜHRT
SIE DORT EIN und schließt die Geräte an den Strom
an.
DAZU SIND DEM ELEKTRIKER RECHTZEITIG EXAKTE MAß-
UND MENGENANGABEN SOWIE SCHALTBILDER BZW.
VERDRAHTUNGSPLÄNE ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN. DIE
INBETRIEBNAHME ERFOLGT DURCH DEN AN SELBST.
Die gesamte Verkabelung zwischen den Geräten, die der
AN liefert,
muss der AN selber übernehmen. Bauseits erfolgt nur
der Anschluss an die Stromzuleitung.
17.ALLGEMEIN
SÄMTLICHE PREISE VERSTEHEN SICH KOMPLETT LIEFERN,
MONTIEREN UND IN BETRIEB SETZEN DES JEWEILIGEN
BESCHRIEBENEN GEGENSTANDES, ODER LEISTUNG.
.....................................................
....
.....................................................
.......
Ort, Datum Stempel, Unterschrift
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN L Ü F T U N G
02.01 LÜFTUNGSGERÄTE UND ZUBEHÖR
02.01
LÜFTUNGSGERÄTE UND ZUBEHÖR
Grundbereich ZZ.000.0
02.02 LUFTKANALSYSTEM
02.02
LUFTKANALSYSTEM
Grundbereich ZZ.000.0
02.03 KANALEINBAUTEILE
02.03
KANALEINBAUTEILE
Grundbereich ZZ.000.0
02.04 WÄRMEDÄMMUNG
02.04
WÄRMEDÄMMUNG
Grundbereich ZZ.000.0
02.05 KERNBOHRUNGEN
02.05
KERNBOHRUNGEN
Grundbereich ZZ.000.0
02.06 BRANDSCHUTZVERSCHLUSS
02.06
BRANDSCHUTZVERSCHLUSS
Grundbereich ZZ.000.0
02.07 REGIEARBEITEN
Ausschließlich nach vorheriger Anordnung
durch den AG
02.07
REGIEARBEITEN
Ausschließlich nach vorheriger Anordnung
durch den AG
Grundbereich ZZ.000.0
02.08 SONSTIGE ARBEITEN
02.08
SONSTIGE ARBEITEN
Grundbereich ZZ.000.0
03 SANITÄRINSTALLATION
03
SANITÄRINSTALLATION
Grundbereich ZZ.000.0
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN S A N I T Ä R
1. AUSFÜHRUNG
Bei Ausführung der Sanitären Anlage müssen alle zur
Zeit der Ausführung gültigen, einschlägigen
DIN-Vor-
schriften und sonstige Vorschriften und
Empfehlungen
beachtet werden. Insbesondere sind zu beachten:
DIN 1896 Grundstücksentwässerungsanlagen Blatt 1+2
DIN 1988 Trinkwasserversorgungsanlagen in
Grundstücken
Richtlinien für die Berechnung von
Kaltwasserleitungen
in Hausanlagen DVGW Arbeitsbl. W308
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Abschnitt
Haustechnische Anlagen
Es gilt ein erhöhter Schallschutz.
Vereinbart, und vom Auftragnehmer mindestens zu
erbringen
sind die Werte der DIN 4109, Beiblatt 2
TVGW-TVR Gas-Vorschriften über
Niederdruckgasanlagen
in Gebäuden
2. EIGENVERANTWORTUNG
Der Unternehmer übernimmt mit dem Auftrag das
erstellte Projekt auf eigene Verantwortung und
eigene
Gefahr. Die Schlitz- und Durchbruchspläne sind
vom Planungsbüro angefertigt. Der Unter-
nehmer hat die Schlitzpläne umgehend zu prüfen und
evtl. nötige Änderungen an der Baustelle anzugeben.
Die Zusammenarbeit und Koordinierung der
Montagepläne
mit den am Bau tätigen Elektro-, Heizungs-,
Lüftungs-,
Isolierungs- und anderen Firmen, von denen der
Arbeits- ablauf
abhängig ist, ist im gegenseitigen Einvernehmen
sicherzustellen. Bei Unklarheiten ist mit der
Baulei-
tung Rücksprache zu nehmen. Bei Nichtbeachtung kann
die Bauleitung störende Leitungen entfernen bzw.
um-
legen lassen.
3. MUSTER
Von Anlagenteilen, die einer technischen Neuerung
unterworfen sind oder die aus technischen oder
archi-
tektonischen Gründen einer vorherigen Musterung
bedür-
fen, sind der Bauleitung kostenlos
Muster zur Verfügung zu stellen; Verletzungen von
Patentrechten bzw. Musterschutzvorschriften und
daraus
resultierende Ersatzansprüche bleiben im Verantwor-
tungsbereich des Unternehmers.
4. ABWASSERLEITUNGEN
Alle Ablaufleitungen sind mit einwandfreiem und
vor-
schriftsmäßigen Dichtelementen zu versehen und aus-
reichend zu befestigen. Auf eine sorgfältige
Einhaltung des Mindestgefälles ist zu achten. Für
Richtungsänderungen und Abzweige sind nur
zugelassene
Formstücke zu verwenden. Bei Grundleitungen und
waag-
rechten Verzügen unter Decken dürfen nur Formstücke
mit einer max. Richtungsänderungswinkel von 45°
einge-
baut werden.
Bei Montageunterbrechungen sind Rohröffnungen sorg-
fältig zu verschließen. Die Leitungen sind vor
Inbetriebnahme sorgfältig zu spülen.
Sämtliche Bodenabläufe sind erst nach Rücksprache
mit
der Bauleitung auf die erforderliche Höhe zu
setzen.
Alle Anschlüsse sind zu fixieren und exakt
auszurichten.
5. BEWÄSSERUNGSLEITUNGEN
Alle Wasserleitungen und sonstige Rohre sind
fachlich
einwandfrei, parallel und genau im Gefälle zu
verle-
gen. Auf genügenden Rohrabstand ist zu achten.
Dies gilt auch für verdeckte Leitungen in Kanälen,
Zwischendecken und im Mauerschlitz. Alle Leitungen
sind so zu verlegen, daß sie restlos entleert und
entlüftet werden können.
Sie sind übersichtlich und möglichst ohne
Kreuzungen
einzubauen. Sämtliche Rohrleitungen sind während
der
Bauzeit und vor Übergabe bei Frostgefahr restlos zu
entleeren sowie zu schützen. Ein mehrmaliges Füllen
und Entleeren der Anlage ist, soweit nötig, in die
Einheitspreise mit einzurechnen.
Bei Verlegung von Wasserverteilungsleitungen im
Keller
bzw. bei Verzügen im Kanal und unter Decken sind
nur
Bogenformstücke zu verwenden. Im übrigen ist auf
eine
strömungsgünstige Montage zu achten. Eine
ausreichen-
de Ausdehnungsmöglichkeit der Leitungen muß gewähr-
leistet sein.
Alle Absperrorgane, Aggregate und sonstige
Armaturen
sind übersichtlich anzuordnen und mittels
Bezeichnungsschilder
unmißverständlich zu kennzeichnen. Die
Beschilderung muß
mit den Angaben der Bestandspläneübereinstimmen.
Alle Hauptabsperrarmaturen und Steig- sowie
Kellerleitungen
erhaltenBezeichnungsschilder. Eine gesonderte
Vergütung erfolgt,
außer den im LV aufgeführten Positionen, nicht.
Absperrorgane und Armaturen sind mittels lösbarer
Ver-
schraubungen in die Leitung einzubauen. Für die
Schnellentwässerung sind separate T-Stücke mit
Entlee-
rungshähnen 1/2" einzubauen. Alle Wasseranschlüsse
bei
den Einrichtungen sind auf Fugenschnitt zu
montieren.
6. DRUCKPROBEN
Die notwendigen Wasserdruckproben sind, soweit es
der
Baufortschritt erforderlich macht, notfalls strang-
oder gruppenweise durchzuführen. Dies gilt vor
allem
für Leitungen unter Putz und im Mauerschlitz, um
die
Verputzarbeiten nicht zu behindern.
Unbeschadet der Wasser-Teildruckprüfungen muß die
gesamte Anlage nach ihrer Fertigstellung einer end-
gültigen Druckprobe unterzogen werden. Die
Druckprobe
hat mit dem doppelten Betriebsdruck, jedoch
mindestens
12 atü zu erfolgen. Die Prüfdauer soll 8 Stunden
betra-
gen. Das nötige Wasser wird vom Bauwasseranschluss
genommen, die
nötigen Apparate sind vom Unternehmer zu stellen.
Die
Bauleitung ist vom Zeitpunkt der Druckprobe
rechtzei-
tig in Kenntnis zu setzen. Die Abnahme der
Druckprobe
ist schriftlich zu bestätigen.
Vor Inbetriebnahme ist das gesamte Rohrnetz
gründlich
zu spülen und wenn nötig zu desinfizieren.
7. GERÄUSCHDÄMMUNG
Bei Durchführung aller Arbeiten ist besonders auf
die
Geräuschdämmung zu achten. Es sind alle nötigen
Maß-
nahmen zu ergreifen, auch dürfen nur Armaturen mit
sehr niedrigem Geräuschpegel (Gruppe I)
verwendet werden.
Sämtliche Leitungen sind im Bereich der Decken- und
Wanddurchbrüche durch geeignete und mit der Baulei-
tung abzusprechende Isolierungen zu verkleiden.
Leitungen, Armaturen und Apparate dürfen an keiner
Stelle mit dem Mauerwerk bzw. sonstigen Bauteilen
in
Berührung kommen. Alle Rohrleitungen sind unter
Putz
entsprechend zu isolieren, auch die Ablauf- und
Fall-
leitungen.
Alle Rohrbefestigungen müssen eine starkwandige,
alte-
rungsbeständige Gummieinlage aufweisen (z.B.
Fabrikat
MEFA) oder mit gleichwertigen Baustoffen umgeben
sein.
Die Steigstränge sind mit geeigneten Rohrschellen
mind.
pro Geschoß einmal zu befestigen, auch hier ist
beson-
ders auf die Einlagen zu achten.
Bei allen Sanitärelementen sind Schallisolierungen
ein-
zubauen, dies gilt besonders für Bade- und
Brauseanla-
gen. Aufprall-Geräusche des Wasserstrahls sind
durch
Einbau entspr. Kugelgelenk-Luftsprudler zu
vermeiden.
8. BRECHARBEITEN
Brecharbeiten auf der Baustelle dürfen nur mit
Geneh-
migung der Bauleitung, besonders im Hinblick auf
die
Statik, vorgenommen werden.
Die Mauerschlitze für die unter Putz verlegte
Wasser-
sowie Ablaufleitung zu den Einrichtungen
sind vom Unternehmer auszuführen. Sie
sind mittels einer Mauerfräsmaschine mit Tiefenan-
schlag auszuführen.
Der anfallende Schutt ist zu entfernen. Die
Erstellung
von allen anfallenden Mauerdurchbrüchen und
kleineren
Nachbrecharbeiten ist mit den Einheitspreisen
abgegolten.
Die Befestigung aller Rohrschellen, Halterungen,
Fest-
punkte usw. hat der Unternehmer durchzuführen. Es
sind
nur einwandfreie Befestigungsmaterialien zu wählen.
Die anfallenden Kosten sind in die Einheitspreise
ein-
zurechnen.
9. WÄRMESCHUTZ
Alle nötigen Wärmeschutzisolierungen sind nach der
geltenden Wärmeschutzverordnung, nach DIN 18421
bzw. nach der VDI-Richtlinie 2055 auszuführen.
Die Isolierung hat in der ausgeschriebenen Art und
Stärke zu erfolgen. Änderungen bedürfen eines
genehmigten Alternativ- bzw. Nachtragsangebotes.
Alle Leitungen sind einzeln zu isolieren. Die
Rohrum-
hüllungen sind zu überlappen, Stöße sind dicht
anzu-
schließen, damit keine Kältebrücken entstehen
können.
Bei Maueranschlüssen und den Isolierenden sind
geeig-
nete Endmanschetten anzubringen.
Alle isolierten Leitungen sind durch Anbringen von
Farbringen und Bezeichnungen nach DIN 2404
kenntlich
zu machen.
Die ausführende Firma
kann die Arbeiten auch an eine Fachfirma weiter
vergeben, wenn sie selbst keine geeigneten
Fachkräfte
besitzt.
10.EINRICHTUNGSGEGENSTÄNDE
Die ausgeschriebenen Einrichtungsgegenstände
Sind in der Baubeschreibung angegeben und zwingend
genauso auszuführen.
In die Einheitspreise der Einrichtungsgegenstände
sind
alle Nebenkosten für Dichtungs- und Befestigungs-
material, Rosetten, Verlängerungen,
Gummidichtelemente
usw. einzurechnen.
Alle Armaturen sind mit auswechselbaren Sitzen,
nicht-
steigender Spindel, Metallgriffen und
Perlatorauslauf
auszurüsten.
Die Einrichtungsgegenstände und Zubehörteile sind
bis
zur Übergabe gegen Beschädigung und Verschmutzung
zu
schützen. Wannen sind auf ihrer ganzen Innenseite
mit
PVC-Folie oder Pappe bis zur Übergabe abzukleben.
11.ABNAHME
Vor der Abnahme der Anlage ist der Bauherr bzw. das
Bedienungspersonal mit allen technischen Details
der
Anlage bekannt zu machen und in die Bedienung und
Wartung einzuweisen.
12.BEDIENUNGSANWEISUNG
Bei der Übergabe sind alle nötigen Bedienungsanwei-
sungen von Vorlieferanten, sowie eine genaue
Bedienungsanleitung mit Schaltschema und Schemaplan
dem Betreiber zu übergeben.
Grundsätzlich wird nur einwandfreie, handwerklich
saubere Arbeit abgenommen. Alle Anlagenteile, die
nicht vertrags- oder plangemäß, sowie unsachgemäß
aus-
geführt sind, müssen unverzüglich entfernt und
ersetzt
werden. Nach Ablauf einer angemessenen oder festge-
setzten Frist ist die Bauleitung berechtigt, die
Änderungen durch Dritte auf Kosten des AN ausführen
zu
lassen.
13.ANMELDUNGEN
Alle erforderlichen Anmeldungen, Prüfungs- und
Abnahmeersucher, hat der AN selbst und rechtzeitig
bei
den zuständigen Stellen unter gleichzeitiger
Benach-
richtigung der Bauleitung vorzunehmen. Evtl.
anfallen-
de Gebühren hierfür (Anmeldung-, Abnahme- und
Prüfge-
bühren) hat der AN zu tragen. Behördliche
Genehmigun-
gen müssen unverzüglich dem Bauherrn ausgehändigt
werden.
14.GEWÄHRLEISTUNG
Über die normale Gewährleistung hinausgehend
garantiert der AN technischer Anlagen während der
Dauer des 1. Jahres nach Abnahme eine einwandfreie
Funktion seiner Anlage. Während dieser Zeit hat er
auf
seine eigenen Kosten sämtliche Störungen zu
beseitigen und alle
Reparaturen einschl. Lieferung von Ersatzteilen
durchzuführen.
siehe Allgemeine Vorbemerkungen (Muster-Bauvertrag)
Eine Verlängerung der Verjährungsfrist gem. BGB
wird vereinbart.
15.MATERIALLAGERUNG
Sämtliche Materialien müssen sofort nach
Anlieferung
im Bauinnern gelagert werden. Lagern im Freien ist
nicht erlaubt.
16.UNTERLAGEN ZUR ABNAHMEN
Es müssen spätestens bei der Abnahme
folgende Unterlagen mitgeliefert werden:
- Anlagenschema
- Elektrischer Übersichtsschaltplan nach DIN 40719
Teil 1 "Schaltungsunterlagen; Begriffe,
Einteilung"
- Anschlußplan nach DIN 40719 Teil 9
"Schaltungsunter-
lagen; Ausführung von Anschlußplänen"
- Zusammenstellung der wichtigsten techn. Daten,
- alle für einen sicheren und wirtschaftlichen
Betrieb
erforderlichen Betriebs- und Wartungsanleitungen,
- Kopien vorbeschriebener Prüfbescheinigungen und
Werksatteste
- Protokolle über die Dichtheitsprüfung
- Protokolle über die Rohrleitungsspülung
- Protokolle über die Einweisung des Wartungs- und
Bedienungspersonals.
Die Unterlagen sind digital mit Inhaltsverzeichnis
zu übermitteln,
die Fachunternehmer- und
Übereinstimmungserklärungen darüber
hinaus auch im Original.
17.ELEKTROARBEITEN
FÜR DIE ELEKTROVERDRAHTUNG GILT:
DIE AM BAU BETEILIGTE ELEKTROINSTALLATIONSFIRMA
VERLEGT SÄMTLICHE AM BAU BEFINDLICHEN
230V bzw. 400V-Stromzuleitungen BIS ZU DEN GERÄTEN
UND FÜHRT SIE DORT
EIN und schließt die Geräte an den Strom an. DAZU
SIND DEM ELEKTRIKER
RECHTZEITIG EXAKTE
MAß UND MENGENANGABEN SOWIE SCHALTBILDER BZW.
VERDRAHTUNGSPLÄNE ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN.
DIE INBETRIEBNAHME ERFOLGT DURCH DEN AN SELBST.
Die gesamte Verkabelung zwischen den Geräten, die der
AN liefert, z.B. vom Raumthermostat zum Stellmotor,
oder zwischen Innen- und Aussengerät der Wärmepumpe,
muss der AN selber übernehmen. Bauseits erfolgt nur
der Anschluss an die Stromzuleitung.
18.ALLGEMEIN
SÄMTLICHE PREISE VERSTEHEN SICH, SOWEIT NICHT EXTRA
ERWÄHNT, KOMPLETT LIEFERN, MONTIEREN UND IN BETRIEB
SETZEN DES JEWEILIGEN BESCHRIEBENEN GEGENSTANDES,
ODER
LEISTUNG.
Vorstehende Bedingungen anerkannt:
.....................................................
....
.....................................................
.......
Ort, Datum Stempel, Unterschrift
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN S A N I T Ä R
03.01 ENTWÄSSERUNGSLEITUNGEN
03.01
ENTWÄSSERUNGSLEITUNGEN
Grundbereich ZZ.000.0
03.02 ISOLIERUNG UND BRANDSCHUTZ ENTWÄSSERUNG
03.02
ISOLIERUNG UND BRANDSCHUTZ ENTWÄSSERUNG
Grundbereich ZZ.000.0
03.03 ROHRLEITUNGEN TRINKWASSER
03.03
ROHRLEITUNGEN TRINKWASSER
Grundbereich ZZ.000.0
03.04 ISOLIERUNG UND BRANDSCHUTZ TRINKWASSER
03.04
ISOLIERUNG UND BRANDSCHUTZ TRINKWASSER
Grundbereich ZZ.000.0
03.05 ARMATUREN
03.05
ARMATUREN
Grundbereich ZZ.000.0
03.06 WASSERAUFBEREITUNG
03.06
WASSERAUFBEREITUNG
Grundbereich ZZ.000.0
03.07 VORWANDSYSTEME MONTAGEELEMENTE
03.07
VORWANDSYSTEME MONTAGEELEMENTE
Grundbereich ZZ.000.0
03.08 SANITÄREINRICHTUNGEN
03.08
SANITÄREINRICHTUNGEN
Grundbereich ZZ.000.0
03.09 KERNBOHRUNGEN
03.09
KERNBOHRUNGEN
Grundbereich ZZ.000.0
03.10 BRANDSCHUTZVERSCHLUSS
03.10
BRANDSCHUTZVERSCHLUSS
Grundbereich ZZ.000.0
03.11 REGIEARBEITEN
Ausschließlich nach vorheriger schriftli
cher
Anordnung
durch den AG
03.11
REGIEARBEITEN
Ausschließlich nach vorheriger schriftli
cher
Anordnung
durch den AG
Grundbereich ZZ.000.0
03.12 SONSTIGE ARBEITEN
03.12
SONSTIGE ARBEITEN
Grundbereich ZZ.000.0
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