Schließanlage
Kolberger Strasse KA
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Projektbeschreibung Lage des Grund­stücks Das Grund­stück be­fin­det sich im Stadt­teil Wald­stadt der Stadt Karls­ru­he, west­lich der Kol­ber­ger Stra­ße und nord­öst­lich der Friedlander Stra­ße, Flurstücknummern 71053, 71053/1 und 71054/1 und hat eine Flä­che von 5391 qm. Die Be­stands­ge­bäu­de / Ga­ra­gen wur­den be­reits ab­ge­bro­chen. Ge­plan­te Be­bau­ung und Nut­zung Ge­plant und ge­neh­migt sind drei Wohn­häu­ser (Häu­ser A, B, C), ein Ge­bäu­de mit Kin­der­ta­ges­stät­te und Stu­den­ten­wohn­heim (Haus D) und eine Tief­ga­ra­ge mit 90 Pk­w-Stell­plät­zen. Häu­ser A u. B: 4 Voll­ge­schos­se u. Dach­ge­schoss mit ins­ge­samt 46 Eta­gen­woh­nun­gen; Haus C:                      8 Voll­ge­schos­se mit 28 Seniorenwohnungen und ei­ner Ge­wer­be­ein­heit im EG; Haus D:                      3 Voll­ge­schos­se u. Dach­ge­schoss mit Kin­der­ta­ges­stät­te (3 Grup­pen) und                                   Stu­den­ten­wohn­heim mit 39 + 3 Ein­zel­zim­mern; Im Haus C sind die 28 Wohnungsgrundrisse für seniorengerechtes Woh­nen op­ti­miert und ent­spre­chen ganz oder teil­wei­se der DIN 18040 Teil 2 barrierefreie Woh­nun­gen. Im Erd­ge­schoss be­fin­det sich eine Ge­wer­be­ein­heit. Alle Ge­bäu­de sind un­ter­kel­lert mit all­ge­mei­nen Ne­ben­räu­men und Tief­ga­ra­ge. Die Tief­ga­ra­ge wird über Haus C von der Kol­ber­ger Stra­ße über eine Ram­pe er­schlos­sen. Die Au­ßen-/Erschließungsanlagen mit Pflas­ter und Be­pflan­zun­gen in­kl. Fassadenbegrünung sind ge­mäß dem Vorhabenbezogenen Be­bau­ungs­plan, in­klu­si­ve den öf­fent­li­chen Ver­kehrs­flä­chen ent­lang der Kol­ber­ger Stra­ße, her­zu­stel­len. Das Leis­tungs­bild ent­spricht dem Gel­tungs­be­reich des Vor­ha­ben- und Erschließungsplans. Zu­sätz­lich sind vier Geh- u. Rad­we­ge, über den Gel­tungs­be­reich hin­aus, an das be­ste­hen­de We­ge­netz auf dem Flst-Nr. 71061 an­zu­bin­den und her­zu­stel­len. Aus­füh­rung als wassergebundene De­cke. Bau- und Aus­baustan­dard Der Bau-, bzw. Aus­stat­tungs­stan­dard des Ge­bäu­des ist in der funk­tio­na­len Leis­tungs­be­schrei­bung in­klu­si­ve al­ler An­la­gen be­schrie­ben. Die in der Bau­be­schrei­bung be­schrie­be­nen Stan­dards sind zwin­gend ein­zu­hal­ten, stel­len je­doch nur den Min­dest­stan­dard dar. Die Aus­füh­rung der Tief­ga­ra­ge er­folgt gem. Ga­ra­gen­ver­ord­nung BW. Die Be­lüf­tung der Tief­ga­ra­ge er­folgt na­tür­lich. Es gilt die EnEV in der ak­tu­ell gül­ti­gen Fas­sung KFW  40 NH. Es gel­ten die an­er­kann­ten Re­geln der Tech­nik zum Zeit­punkt der Ab­nah­me. Die neu zu er­rich­ten­den Ge­bäu­de be­ste­hen aus: Häu­ser A  u. B: UG Ge­schoss­hö­he ca. 3,30 m                                   EG - 2.OG Ge­schoss­hö­he ca. 2,90 m                                   3.OG Ge­schoss­hö­he ca. 3,15 m                                   DG Ge­schoss­hö­he ca. 3,08 m Haus C:                      UG Ge­schoss­hö­he ca. 3,40 m                                   EG Ge­schoss­hö­he ca. 3,50 m                                   1. - 2.OG Ge­schoss­hö­he ca. 2,90 m                                   3.OG Ge­schoss­hö­he ca. 2,95 m                                   4. - 6.OG Ge­schoss­hö­he ca. 2,90 m                                   7.OG Ge­schoss­hö­he ca. 3,11 m Häu­ser D: UG Ge­schoss­hö­he ca. 3,25 m                                   EG Ge­schoss­hö­he ca. 3,60 m                                   1.OG Ge­schoss­hö­he ca. 3,20 m                                   2.OG Ge­schoss­hö­he ca. 3,10 m                                   DG Ge­schoss­hö­he ca. 3,11 m Tief­ga­ra­ge: UG Ge­schoss­hö­he ca. 3,30 m Flä­chen:                    Haus A BGF ca. 2.501 m²                                   Haus B BGF ca. 2.501 m²                                   Haus C BGF ca. 2.983 m²                                   Haus D BGF ca. 2.434 m²                                   Tief­ga­ra­ge BGF ca. 3.982 m²                                   Ge­samt BGF ca. 14.401 m²
Allgemeine Projektbeschreibung
DGNB Zertifizierung All­ge­mei­ne Vor­be­mer­kung Der Bau­herr be­ab­sich­tigt das/die Ge­bäu­de nach dem Stan­dard der DGNB (Deut­sche Ge­sell­schaft für Nach­hal­ti­ges Bau­en e.V.) zu zer­ti­fi­zie­ren. Ziel der Nachhaltigkeitszertifizierung ist es, den ge­sam­ten Le­bens­zy­klus ei­nes Ge­bäu­des hin­sicht­lich öko­lo­gi­scher, öko­no­mi­scher und kul­tu­rel­ler Qua­li­tä­ten im Sin­ne der Nach­hal­tig­keit zu be­wer­ten. Hier­zu sind durch die Deut­sche Ge­sell­schaft für Nach­hal­ti­ges Bau­en Kri­te­ri­en de­fi­niert wor­den, die zur Be­wer­tung und Zer­ti­fi­zie­rung her­an­ge­zo­gen wer­den. Fol­gen­de Kriteriengruppen wer­den be­wer­tet: - Öko­lo­gi­sche Qua­li­tät - Öko­no­mi­sche Qua­li­tät - So­zio­kul­tu­rel­le und funk­tio­na­le Qua­li­tät - Qua­li­tät der tech­ni­schen Aus­füh­rung - Pro­zess­qua­li­tät - Standortqualität Für die DGNB-Zertifizierung so­wie die bau­bio­lo­gi­sche Be­ra­tung, ins­be­son­de­re die Prü­fung, Er­gän­zung und Frei­ga­be von Aus­schrei­bun­gen so­wie die Materialfreigabe al­ler bei der Bau­maß­nah­me ver­wen­de­ten Bau­pro­duk­te ist die dieBauingenieure - Zer­ti­fi­zie­rung GmbH zu­stän­dig. Sämt­li­che Bau­pro­duk­te sind recht­zei­tig vor de­ren Be­stel­lung durch das Un­ter­neh­men von der dieBauingenieure - Zer­ti­fi­zie­rung GmbH auf Kon­for­mi­tät zu den Vor­ga­ben/An­for­de­run­gen der an­ge­streb­ten DGNB-Zertifizierung zu prü­fen (max. Prüfdauer: 5 Ar­beits­ta­ge). Hier­zu sind von dem Un­ter­neh­men alle Pro­duk­te min­des­tens 20 Ar­beits­ta­ge vor Be­stel­lung über das Form­blatt Materialdeklaration so­wie das Form­blatt Holz-_Na­tur­stein-_Betondeklaration als Excel-Datei in be­ar­beit­ba­rer Form an die dieBauingenieure - Zer­ti­fi­zie­rung GmbH zu über­mit­teln. Die be­ar­beit­ba­ren Excel-Dateien er­hält das Un­ter­neh­men nach Be­auf­tra­gung durch den AG. So­fern ge­wünscht, lässt die dieBauingenieure - Zer­ti­fi­zie­rung GmbH, dem Bie­ter im Rah­men der An­ge­bot­s­er­stel­lung die o.g. Form­blät­ter vor­ab zu­kom­men. Wenn dar­über hin­aus wei­te­re In­for­ma­tio­nen von der dieBauingenieure - Zer­ti­fi­zie­rung GmbH ge­for­dert wer­den, sind die­se in­ner­halb von 5 Ar­beits­ta­gen zu lie­fern, um die Produktfreigabe und da­mit den Bau­a­b­lauf nicht zu ver­zö­gern. Die dieBauingenieure - Zer­ti­fi­zie­rung GmbH prüft an­schlie­ßend die Pro­duk­te und nennt ggf. Al­ter­na­tiv­pro­duk­te. Das Form­blatt Materialdeklaration und das Form­blatt Holz-_Na­tur­stein-_Betondeklaration sind unternehmerseitig voll­stän­dig ("De­kla­ra­ti­on durch Un­ter­neh­mer") aus­zu­fül­len und per E-Mail in­ner­halb des o.g. Zeit­raums - min­des­tens 20 Ar­beits­ta­ge vor Be­stel­lung - an Zer­ti­fi­zie­rung@diebauingenieure.com zur Prü­fung zu sen­den. Bit­te wei­ter­füh­ren­de In­for­ma­tio­nen zu Ma­te­ri­al­an­for­de­run­gen und Hin­wei­se zur Lär­m-, staub- und abfallarmen Bau­stel­len­ein­rich­tung, so­wie zu Bo­den- und Grund­was­ser­schutz, ge­mäß An­la­ge zu die­sem LV "DGNB Pro­duk­tan­for­de­run­gen" be­ach­ten. Erst nach er­folg­ter Frei­ga­be durch die dieBauingenieure - Zer­ti­fi­zie­rung GmbH darf das je­wei­li­ge Pro­dukt durch den Un­ter­neh­mer ein­ge­baut wer­den! Bauökologische Ma­te­ri­al­an­for­de­rung - Gewerkespezifische Vor­be­mer­kung In­nen­tü­ren Bau­stof­fe, wel­che die un­ten ge­nann­ten An­for­de­run­gen nicht er­rei­chen, dür­fen nicht ein­ge­setzt wer­den. Die Ein­hal­tung von DGNB-konformen Pro­duk­ten er­setzt kei­ne Materialdeklaration vor Ein­bau, es muss also in je­dem Fall die De­kla­ra­ti­on ein­ge­reicht wer­den. Alle ein­ge­setz­ten Pro­duk­te müs­sen ge­mäß EU-Bauproduktverordnung über eine CE-Kennzeichnung ver­fü­gen. 1.1 Um­welt- und Ge­sund­heits­ver­träg­lich­keit Fol­gen­de bauökologische Ma­te­ri­al­for­de­run­gen be­ste­hen an Bau­stof­fe, so­fern sie im tech­ni­schen LV ge­for­dert sind: An­for­de­run­gen 1) De­ko­ra­ti­ve Farb­be­schich­tung (La­cke, La­su­ren und Grun­die­rung) auf nicht mi­ne­ra­li­schen Un­ter­grün­den: falls Ein­satz - werk­sei­tig: <100 g/l VOC aus Lö­se­mit­tel; al­ter­na­tiv: Ein­hal­tung 31. BImSchV (Ver­ord­nung 2010/75/EU) - bauseitig: DE-UZ 12 a 11) Dich­tungs­mas­sen, Dicht­stof­fe und Kle­ber (punkt - und li­ni­en­för­mig) in­nen, z.B. PU-Kleber, SMP-Kleber: GISCODE PU10, PU20, RS10, DA20, DSE20, DSA20, DSO20, DH20 oder DSC20 und EMICODE EC1PLUS und LCCPs ≤ 0,1 % und De­kla­ra­ti­on bio­zi­der Wirk­stof­fe (über SDB, so­fern ein­ge­setzt) Die ge­for­der­ten Emis­si­ons­ei­gen­schaf­ten kön­nen (al­ter­na­tiv für EMICODE) auch mit dem eco-INSTITUT-Label oder der eurofins-Auszeichnung "Indoor Air Comfort Gold" nach­ge­wie­sen wer­den. 15) Brandschutzbeschichtung von innenliegenden Me­tall­bau­tei­len: Emissionsbewertetes Bau­pro­dukt nach den DIBt Grund­sät­zen für "Re­ak­ti­ve Brand­schutz­sys­te­me auf Stahl­bau­tei­len" oder deut­sche all­ge­mei­ne bauaufsichtliche Zu­las­sung (abZ) und ha­lo­gen­frei­es Pro­dukt und VOC < 5 g/l 19) Kor­ro­si­ons­schutz- und Ef­fek­t-Be­schich­tun­gen nicht tra­gen­der Me­tall­bau­tei­le: Wasserverdünnbare Pro­duk­te mit VOC < 140 g/l  (Aus­nah­me: Für Metalliceffektlacke nur wasserverdünnbare Pro­duk­te) 30b) Nicht maßhaltige Holz­bau­tei­le in­nen und au­ßen: Ein­satz von che­mi­schen Holzschutzmittelwirkstoffen nicht zu­läs­sig, Holz­schutz nur kon­struk­tiv nach DIN 68800-2 oder na­tür­lich dau­er­haf­te oder mo­di­fi­zier­te Höl­zer ge­mäß DIN 68800-1 31) Filmgeschützte Holzlasuren: kei­ne Ver­wen­dung von bio­zi­den Wirk­stof­fen im In­nen­raum mit Aus­nah­me von Topfkonservierungen; Aus­nah­me: Fens­ter nur mit ver­kehrs­fä­hi­gen Biozidprodukten nach 528/2012/EG 38) Mon­ta­geschäu­me in be­fes­ti­gen­der Funk­ti­on, ohne Brand­schutz; z.B. Für Mon­ta­ge von Au­ßen­tü­ren, -fenstern; Ver­kle­bung von Pe­ri­me­ter-, Keller­de­cken- und Flachdachdämmung; im In­nen­aus­bau (z.B. Türzargen): EMICODE EC1PLUS und ha­lo­ge­nier­te Treib­mit­tel < 0,1 % und Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0,1 % und TCEP < 0,1 % und weichmacherfrei und ha­lo­ge­nier­ten Flamm­schutz­mit­tel < 0,1 % Au­ßer­dem: kei­ne UF-Schäume (Harn­stoff-Formal­de­hy­d- Schäu­me) Hin­weis: Ak­tu­ell gibt es kei­ne 2K Mon­ta­geschäu­me auf dem Markt, die QS4 er­fül­len kön­nen (Al­ter­na­ti­ve: me­cha­ni­sche Be­fes­ti­gung). 42) Flammhemmend aus­ge­rüs­te­te Ge­mi­sche im In­nen- so­wie Au­ßen­raum, z.B. PU-Dämmstoffkleber, Brandschutzcoating für Ka­bel, Brandschottspachtelmasse, Brandschutzsilikone, Kle­be­ver­bin­dun­gen auch der TGA-Dämmung: Chlorparaffine (SCCPs + MCCPs + LCCPs) < 0,1 % und SVHC ≤ 0,1 % und PBB < 0,1 % und PBDE < 0,1 %; bei PU Montageklebern für Dämm­stof­fe noch zu­sätz­lich VOC-Gehalt ≤ 40 g/l 47) Be­schich­te­te und unbeschichtete Holz­werk­stof­fe: Span-, Tisch­ler-, Fur­nier- und Fa­ser­plat­ten: DE-UZ 76 oder Formaldehydgehalt ≤ 0,08 ppm (ent­spricht 0,103 mg/m³) 1.2 Tech­ni­sche Aspek­te Es sind fol­gen­de Aspek­te zu be­ach­ten, so­fern sie im tech­ni­schen LV ge­for­dert sind: Aspek­te Grund­sätz­lich ist bei der Baustoffwahl auf die Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit zu ach­ten.Be­fes­ti­gun­gen: So­fern tech­nisch mög­lich, sind me­cha­ni­sche Be­fes­ti­gun­gen Ver­kle­bun­gen vor­zu­zie­hen, um die Rückbaufähigkeit zu ge­währ­leis­ten Ab­fäl­le sind ge­mäß GewAbV zu bi­lan­zie­ren und aus­zu­hän­di­gen. 70% der Ab­fäl­le wer­den der Wie­der­ver­wen­dung oder dem Re­cy­cling zu­ge­führ­t.Holz: Es sind Höl­zer bzw. Holz­werk­stof­fe zu ver­wen­den, die FSC oder PEFC zer­ti­fi­ziert sin­d. Wei­ter­füh­ren­de In­for­ma­tio­nen sind der An­la­ge zu die­sem LV zu ent­neh­men.Fens­ter und Tü­ren: Kon­struk­ti­ver Ein­bau von Tü­ren und Fens­tern mög­lichst ohne Ein­satz von Mon­ta­geschäu­men. Bei Ver­wen­dung von Mon­ta­geschäu­men bit­te auf die ge­ge­be­nen An­for­de­rung ach­ten. 1.3 Re­cy­cling- und Se­kun­där­ma­te­ria­li­en Es wird ex­pli­zit die Wie­der­ver­wen­dung oder Nut­zung von Re­cy­cling- und Se­kun­där­ma­te­ria­li­en emp­foh­len.
DGNB Zertifizierung
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