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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Angaben zur Baumaßnahme 1 Bauvorhaben
1.1 Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage.
1.2 Bauherr, Projektbeteiligte
Bauherr Herr Christian Kolbe
Hanselmannstraße 25a, 80809 München
Architektur KPW Architekten und Stadtplaner PartGmbB
Bergwerkstraße 1, 83734 Hausham
Tel. 08026 / 58714 info@kpw-architekten.com
Tragwerksplanung Ing.Büro Haager & Eham GmbH
Schlierseer Straße 2, 83714 Miesbach
Tel. 08025/99 68 77 info@haager-eham.de
EEG-Nachweis Ing.Büro Holm & Partner mbB
Rathausplatz 8, 83684 Tegernsee
Tel. 08022/6600650
Entwässerung Ing.Büro Joachim Färber
Wagnerbreite 5, 83607 Holzkirchen
Tel. 08024/9980-36
1.3 Zufahrt
Das Grundstück ist von Süden über die Straße 'Im Sommerfeld' und von Osten über die Erlkamer Straße anfahrbar.
1.4 Umgebung
Im Süden und Osten ist das Baugrundstück durch die oben genannten Straßen begrenzt.
Im Westen und Norden grenzt landwirtschaftlich genutzte Fläche an das Grundstück an.
2 Angaben zur Ausführung
2.1 Die Baumaßnahme umfasst im Wesentlichen die Erd- und Kanalbauarbeiten für die geplante Baumaßnahme.
Die gesamte Baustelleneinrichtung ist über die gesamte Ausführungszeit
vorzuhalten, zu betreiben und zu betreuen.
2.2 Die Verkehrsverhältnisse zur Baustelle sind aufgrund des
Platzmangels als schwierig einzustufen. Der Verkehr muss
ungehindert ablaufen, die Verkehrssicherung ist vom AN durchzuführen.
2.3 Anschlüsse für Wasser und Strom sind vom AN zu
beantragen, einzurichten, vorzuhalten und wieder abzubauen.
2.4 Generell sind die Flächen der Baustelle vom AN für die Durchführung
der Baumaßnahme nutzbar. Anderweitig zu nutzende Flächen außerhalb der
Baustelle (z.B. für die Baustelleneinrichtung, usw.) hat der AN
eigenständig und auf eigene Kosten zu organisieren und anzumieten (inkl.
aller Nebenkosten, Gebühren, usw.). Die Kosten werden in der Position
"Baustelleneinrichtung" vergütet bzw. sind in den EP der folgenden
Positionen einzurechnen.
2.5 Die Beseitigung von Abwasser und Abfällen ist vom AN mit den
Behörden abzustimmen.
2.6 Schutzmaßnahmen sind zu treffen für die Bestandsgebäude und
Zufahrten der angrenzenden Grundstücke und angrenzenden öffentlichen
Gehwege und Straßen.
2.7 Vor Beginn der Arbeiten ist durch den AN eine Gefährdungs- und
Belastungsanalyse gemäß Vordrucke der BG durchzuführen. Die Arbeiten
haben nach den einschlägigen technischen Baubestimmungen unter Beachtung
der Unfallverhütungsvorschriften zu erfolgen.
2.8 Die Arbeiten sind im Rahmen des vorgegebenen Termins auszuführen.
Der AN sichert zu, dass durch entsprechenden Personal- und Geräteeinsatz
(u.a. Bereitstellung von Ersatzgeräten) die festgelegten Termine
eingehalten werden. Mehrungen, Ausfallzeiten bzw. besondere Maßnahmen
für Schlechtwettertage sind einzukalkulieren.
2.9 Die Sicherheit des Verkehrs auf den Zufahrtsstraßen zur Baustelle
obliegt dem AN. Verkehrssicherungsmaßnahmen sind eigenverantwortlich mit
den Behörden bzw. Eigentümern abzustimmen. Die Sicherung des Verkehrs
durch den ein- und ausfahrenden Baustellenverkehr ist Sache des AN. Dies
gilt ebenso für die Sauberhaltung der Zufahrtsstraßen.
2.10 Generell sind sämtliche Abfahrten und Zugänge zum Baufeld vom AN
herzustellen, zu unterhalten und zu beseitigen und werden bei den
einzelnen Bereichen mit der Position "Baustelleneinrichtung" vergütet
bzw. sind in den EP der folgenden Positionen einzurechnen.
2.11 Die Arbeiten sind so durchzuführen, dass eine Beeinträchtigung der
Umwelt vermieden wird. Die geltenden Umweltvorschriften sind zu
beachten.
2.12 Die Baustelle ist stets sauber zu halten. Das Beseitigen aller
Verunreinigungen, wie Abfälle und Bauschutt, die von den Arbeiten des AN
herrühren, ist laut Ziffer 4.1.11 VOB Teil C, DIN 18299 Sache des AN
(Nebenleistung). Unterbleibt die Erfüllung der Vertragsnebenleistung
"Beseitigen von Verunreinigungen, die von den Arbeiten des AN herrühren"
oder wird sie unzureichend durchgeführt, was einer Nichterfüllung des
Vertrages entspricht, so ist der AG bei einmaliger schriftlicher
angemessener Fristsetzung berechtigt, diese Nebenleistung selbst oder
durch Dritte zu Lasten des AN durchführen zu lassen.
2.13 Der AN übernimmt für seine Arbeiten alle gesetzlichen
Verpflichtungen im Rahmen des Umweltschutzes, insbesondere bezüglich des
Lärmschutzes.
Es sind für die Durchführung der Leistungen nur solche Geräte und
Maschinen einzusetzen, die dem neuesten Stand der Lärmschutztechnik
entsprechen.
2.14 Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen zwingend mit vorzulegen:
- Schriftliche Bestätigung des Bieters, dass er sich von den örtlichen
Gegebenheiten der Baustelle, des Umfeldes, usw. durch Ortsbesichtigung
in Kenntnis gesetzt hat.
2.15 In Erweiterung der Allgemeinen Angaben gelten die folgenden
Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen und Technischen Vorbemerkungen.
Allgemeine Angaben zur Baumaßnahme
Allgemeine Vertragsbedingungen 1. Vertragsbestandteile
Dem Leistungsverzeichnis, Angebot, Abrechnung und Ausführung der Arbeiten liegen zugrunde:
1.1 Das Auftragsschreiben mit den darin enthaltenen Vereinbarungen und Vergabeverhandlungen.
1.2 Die Baupläne M = 1:100 / M = 1:50, die einschlägigen Detailzeichnungen, Ausführungsmuster und dergleichen.
1.3 Das Leistungsverzeichnis mit allen Vertragsbedingungen.
1.4 Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961.
1.5 Die Vorschriften der VOB/C in der zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden Fassung, deren Abrechnungsbestimmungen, jedoch in der bei Unterzeichnung dieses Vertrages geltenden Fassung.
1.6 Die anerkannten Regeln der Technik, sämtliche DIN-Normen, alle sonstigen gültigen technischen Vorschriften und Auflagen der in der Bundesrepublik Deutschland allgemein anerkannten Fach-, Sicherheits- und Aufsichtsbehörden sowie Gütegemeinschaften, jeweils in der zum Zeitpunkt der Abnahme der Vertragsleistung geltenden Fassung.
1.7 Verkaufs- und Lieferungsbedingungen des Auftragnehmers, die dem Angebot beigefügt sind, gelten nur soweit als verbindlich, als sie bei der Auftragserteilung ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
1.8 Mündliche, telefonische und telegrafische Mitteilungen oder Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung um rechtsverbindlich zu werden.
2. Angebot u. Vergabe:
2.1 Das Leistungsverzeichnis gilt als Angebot und ist an dafür vorgesehener Stelle durch rechtsverbindliche Unterschrift des Anbieters anzuerkennen.
2.2 Alle Positionen und Unterangebote sind auszufüllen. Mangelhaft ausgefüllte, eigenmächtig geänderte oder ergänzte, sowie verspätet eingegangene Angebote werden nicht berücksichtigt. Änderungs- und Alternativvorschläge sind auf einer Beilage zu erstellen und dem Leistungsverzeichnis beizuheften.
2.3 Glaubt der Anbieter, dass zur vollständigen Herstellung der geforderten Leistung, Arbeiten oder Lieferungen erforderlich sind, welche nach seiner Ansicht aus den Zeichnungen und dem Leistungsbeschrieb nicht ersichtlich sind, so hat er dies in einem Zusatzangebot mit Begründung mitzuteilen.
2.4 Der Anbieter hat in gesonderter Anlage zum Angebot aufzuführen, welche bauseitigen Arbeiten oder Lieferungen er zur Herstellung seiner eigenen Leistung voraussetzt (sofern sie nicht schon in dafür aufgeführten Nebenleistungen des Unternehmers enthalten sind).
2.5 Die Abgabe der Angebote erfolgt für den Auftraggeber kostenlos. Der Auftraggeber behält sich freie Wahl unter den Angeboten vor, ohne an das billigste gebunden zu sein. Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Unternehmer, dass er über die Preisberechnung mit konkurrierenden Firmen keine Preisabsprache oder Vereinbarung getroffen hat. Für den Fall, dass sich diese Erklärung als unrichtig herausstellt, steht es dem Bauherrn frei, sofort vom Vertrag zurückzutreten.
2.6 Der Anbieter bleibt an sein Angebot 24 Werktage ab Einreichungsdatum gebunden.
2.7 Nach Vergabe der Arbeiten werden Lohn- oder Materialpreiserhöhungen der angebotenen Leistung auf die Dauer der Bauzeit nicht mehr anerkannt, mind. jedoch auf die Dauer eines Jahres ab Vertragsabschluss.
3. Zusätzliche Ergänzungen zu VOB Teil B
zu § 2. Vergütungen:
Soweit die ermittelte Leistung nach Aufmaß vergütet wird, gelten die vereinbarten Einheitspreise auch dann, wenn die Massen um nicht mehr als 20 % von dem im Auftrag vorgesehenen Umfang abweichen.
Das gleiche gilt entsprechend, wenn vorhergesehene Lieferungen nach Auftragserteilung ganz oder teilweise wegfallen.
Bei der Vergabe als Pauschalauftrag sind die zugrundeliegenden Massen vor Auftragserteilung vom Auftragnehmer zu überprüfen und anzuerkennen. Mit Annahme des Auftrages erkennt er sie als für sich verbindlich an. Rechenfehler oder sonstige Irrtümer bei der Preisermittlung begründen keine Änderung des Pauschalpreises. Zusatz- und Nachtragspositionen dürfen nur nach dem vorher eingereichten und genehmigten Nachtragsangebot, Einzel- bzw. Pauschalpreisen abgerechnet werden.
zu § 4. Ausführungen:
Ohne Zustimmung des Auftraggebers ist die Weitergabe des dem Auftragnehmers erteilten Auftrages an Nachunternehmer nicht gestattet. Der Auftragnehmer muss bei genehmigter Vergabe solcher Leistungen an Nachunternehmer diese ebenfalls auf die für den Auftragnehmer gültigen Vertragsbedingungen festlegen. Der Auftragnehmer bleibt in jedem Falle dem Auftraggeber allein verantwortlich.
zu § 5. Ausführungsfristen:
Ausführungsfristen bzw. Montagetermine sind auf der Titelseite angegeben und werden im Bauvertrag besonders vereinbart.
zu § 7. Verteilung der Gefahr:
Für das Bauvorhaben wird vom Auftraggeber eine Bauwesensversicherung gegen unvorhersehbare Beschädigungen oder Zerstörungen an eingebauten Bauteilen und Bauleistungen abgeschlossen. Der Versicherungsschutz umfasst das schlüsselfertige Bauobjekt.
Die anteilmäßige Prämie beträgt 0,30 % der Auftragssumme. Diese wird dem Auftragnehmer bei der Schlussrechnung angelastet und abgezogen. Die Selbstbeteiligung des jeweiligen Schadens von 250,-- € muss vom Vertragspartner getragen werden, der den Schaden zu vertreten hat.
zu § 11. Vertragsstrafe:
11.1 Kommt es zu einer durch den AN schuldhaft verursachten Überschreitung einer Vertragsfrist, kann der AG eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2% der Brutto-Schlussrechnungssumme pro Werk-tag geltend machen. Betrifft die Überschreitung nur einen abgrenzbaren Teil der Leistung, der die Fertigstellung/Inbetriebnahme des geschuldeten Werks nicht beeinträchtigt, so berechnet sich die Vertragsstrafe nur nach dem Wert dieser Teilleistung. Die Vertragsstrafe, die für den einzelnen, konkreten Werktag zu bezahlen ist, beträgt höchstens 0,2% der Brutto-Schlussrechnungssumme. Dies gilt auch dann, wenn der AN mehrere Vertragstermine schuldhaft überschritten hat. In diesem Fall werden also die an die schuldhafte Überschreitung der einzelnen Vertragstermine geknüpften Vertragsstrafen nicht addiert. Es bleibt vielmehr bei der vom AN zu bezahlenden Vertragsstrafe in Höhe von 0,2% der Brutto-Schlussrechnungssumme.
11.2 Die nach 11.1 anfallende Vertragsstrafe ist der Höhe nach - unabhängig von der Dauer der Fristüberschreitung - auf höchstens 5% der Brutto-Schlussrechnungssumme begrenzt.
zu § 12. Abnahme:
Für die Abnahme gilt § 12 VOB/B, jedoch mit Ausnahme von Ziffer 5. Eine Abnahme erfolgt also nicht stillschweigend durch die Unterlassung des Verlangens nach Abnahme oder dadurch, dass die Bauherrschaft die Leistung oder einen Teil der Leistung des Auftragnehmers in Nutzung nimmt. Eine Abnahme erfolgt förmlich und zwar gemeinsam mit Auftragnehmer, Auftraggeber und örtlicher Bauleitung. Von der Abnahme ist ein schriftliches Protokoll anzufertigen.
zu § 13. Gewährleistung:
Für die Gewährleistung des Auftragnehmers gilt VOB/B § 13, jedoch beträgt die Verjährungsfrist in Abänderung von Satz 4 generell 5 Jahre, sofern im Bauvertrag nichts anderes vereinbart.
Der Auftragnehmer kann die Gewährleistungsansprüche auf Dritte übertragen.
zu § 14. Abrechnung:
Sind in den Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis bzw. werden im Bauvertrag keine anderen Aufmaßgrundsätze festgelegt, erfolgt das Aufmaß und Abrechnung nach der VOB.
Der Auftragnehmer hat Aufmaß und Abrechnungszeichnungen in 3-facher Fertigung über alle von ihm ausgeführten Bauleistungen anzufertigen u. als Beilage zu jeder Rechnung über die Bauleitung einzureichen. Alle in der Rechnung erscheinenden Stückzahlen, Maße und Massen müssen in Übereinstimmung mit dem Auftragsmaß in prüfbarer Form enthalten sein. Als Unterlagen können ggf. die Zeichnungen d. Architekten u. Ingenieure verwendet werden.
Der Nachweis der ausgeführten Leistungen ist in jedem Falle Sache des Auftragnehmers.
zu § 16. Zahlungen:
Abschlags-, Tagelohn- und Schlussrechnungen sind mit dem Leistungsnachweis in 3-facher Ausfertigung über die Bauleitung einzureichen. Abschlagszahlungen, auf a-Conto-Forderungen und Zwischenrechnungen werden zu 90 % des Wertes inkl. MwSt. der geleisteten Arbeit bezahlt. Schlussrechnungen können erst nach Abschluss des gesamten Auftrages gestellt werden.
Umsatzsteueränderung:
Es gilt der jeweils gesetzliche Umsatzsteuersatz als vereinbart. Sofern sich während der Bauzeit die Höhe des Satzes ändert, erstellt der Auftragnehmer/Nachunternehmer für die bis zum Zeitpunkt der Umsatzsteueränderung erbrachte Leistung eine Zwischenrechnung.
zu § 17. Sicherheitsleistungen:
Die Parteien vereinbaren eine Sicherheitsleistung in Höhe von 5% der Brutto-Schlussrechnungssumme für die Dauer der Gewährleistungsfrist. Für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung wird eine Sicherheit in Höhe von 5% der Brutto-Auftrags-Summe vereinbart.
Der AN ist berechtigt, den Sicherheitseinbehalt durch Stellung einer schriftlichen, unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen und selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abzulösen. Im Übrigen gilt § 17 Ziff. 2 VOB/B.
Die Bürgschaften gehen zu Lasten des AN.
zu § 18. Streitigkeiten:
Erfüllungsort für die Bauleistung ist die Baustelle. Streitigkeiten entscheiden die ordentlichen Gerichte.
Gerichtsstand ist der Sitz des AG, bzw. gem. vertraglicher Vereinbarung.
4. Verbrauchskosten:
4.1 Allen Auftragnehmern werden Strom- und Wasserverbrauchskosten, sowie die Kosten für Bauschuttabfuhr einschl. Kippgebühr gemäß nachfolgender Aufschlüsselung berechnet.
Kostenverteilung für Strom Wasser Bauschutt
Putzarbeiten 0,7 % 0,5 % 0,7 %
Zimmermannsarbeiten 0,4 % - 0,5 %
Dachdeckerarbeiten 0,3 % - 0,4 %
Spenglerarbeiten 0,2 % - 0,2 %
Heizungsinstallation 0,5 % - 0,5 %
Sanitärinstallation 0,5 % - 0,5 %
Lüftungsinstallation 0,3 % - 0,3 %
Elektroinstallation 0,4 % 0,1 % 0,5 %
Schreiner- u. Glaserarbeiten 0,2 % - 0,2 %
Innentüren - Fertigelemente 0,2 % - 0,5 %
Estricharbeiten 0,5 % 0,4 % 0,5 %
Fliesenarbeiten 0,2 % 0,2 % 0,5 %
Natursteinarbeiten 0,3 % 0,2 % 0,4 %
Trockenputzarbeiten 0,3 % 0,1 % 0,5 %
Malerarbeiten 0,2 % 0,2 % 0,4 %
Rollladenarbeiten 0,1 % - 0,1 %
Schmiedearbeiten 0,2 % - 0,1 %
Bodenbelagsarbeiten Teppich 0,1 % - 0,5 %
Bodenbelagsarbeiten Parkett 0,2 % - 0,4 %
Garten-, Landschaftsarbeiten 0,2 % 0,1 % -
Straßenbauarbeiten 0,2 % - -
Für nicht aufgelistete Gewerke werden die Verbrauchskosten mit dem jeweiligen Unternehmer in den Vertragsverhandlungen festgelegt.
4.2 Vom Punkt 4.1 befreit werden nur Auftragnehmer, die unter Absprache mit dem Hauptunternehmer, eigene Zwischenzähler montieren. Die Zähleranfangs- u. Endstände sind in Anwesenheit des Hauptunternehmers abzulesen.
Die Ablesetermine hat jeder Auftragnehmer mit dem Hauptunternehmer selbst zu vereinbaren.
4.3 Sind bei Stellung der Schlussrechnung des Auftragnehmers, die anteiligen Strom- u. Wasserkosten sowie die Kosten der Bauschuttentsorgung noch nicht an den Hauptunternehmer bezahlt, werden diese nach vorgenannten Abrechnungsmodus, durch den Architekten, von der Schlussrechnung des Auftragnehmers abgezogen u. dem Hauptunternehmer vergütet.
4.4 Für die Bauschuttabfuhr, einschl. Kippgebühr, wird wie im Punkt 4.1 bzw. Punkt 4.3 verfahren, sofern nicht eine eigene Bauschuttentsorgung erfolgt u. nachgewiesen wird.
Zur Bauschuttbeseitigung werden hierfür vom Hauptunternehmer Container aufgestellt u. geleert, bzw. vom Hauptunternehmer ein Schuttzwischenlagerplatz zugeteilt, welcher dann vom Hauptunternehmer entsorgt wird.
4.5 Der Auftragnehmer ist verpflichtet in Abständen von längstens 3 Tagen seinen Bauschutt besenrein, aus u. um das Gebäude zu räumen u. zum Container, bzw. Schuttzwischenlagerplatz zu transportieren.
Werkstoffe, wie sämtl. Metalle, Karton, Papier oder chemisch verunreinigte Behältnisse (Lack u. Farbeimer) sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich, über die von den Kommunen zur Verfügung gestellten Einrichtungen, zu entsorgen.
4.6 Kommt der Auftragnehmer der Verpflichtung der Baureinigung u. Schuttentsorgung, wie unter Punkt 4.5 beschrieben, nicht nach, und nimmt er trotz schriftlicher Aufforderung u. Terminsetzung das gesetzlich geregelte Nachbesserungsrecht nicht wahr, wird im hierfür ein Anteil von 1 % der Auftragssumme von der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
5. Leistungsumfang:
Zweifel über Art, Umfang und Ausführung der Leistung sind vor Angebotsabgabe zu klären. Dem Angebot und allen Leistungen liegen die Eingabe-, Werk- und Detailpläne, die im Büro Wagenpfeil nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden können, zugrunde. Treten Unklarheiten bezüglich der Ausführung auf, so hat er sich durch Rücksprache mit dem Büro Wagenpfeil vor Ausfüllung der betreffenden Position im Leistungsverzeichnis, Klarheit zu verschaffen.
Der Anbieter hat sich an Ort und Stelle über die Lage, der Zu- und Abfahrtswege, sowie der Transport, Lager- und Unterkunftsmöglichkeit auf der Baustelle zu unterrichten, welche der Bieter mit Unterschrift auf dem Kostenangebot bestätigt.
Nachforderungen, die mit fehlender Ortskenntnis begründet werden, sind ausgeschlossen.
Alle Massen und Abmessungen sind vor Ausführung durch den Auftragnehmer verantwortlich festzustellen.
Vor Inangriffnahme der Arbeiten hat der Auftragnehmer alle Pläne auf Maßrichtigkeit zu prüfen.
Etwaige Maßfehler berechtigen ihn deshalb nicht zu Schadenersatzforderungen.
6. Anerkenntnis:
Mit seiner Unterschrift unter die Allgemeinen Vertragsbestimmungen erkennt der Auftragnehmer an, dass die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Regelungen Vertragsbestandteil werden und dass eigene Vertragsbestimmungen des Auftragnehmers keine Gültigkeit haben und zwar auch dann nicht wenn in dem Angebot des Auftragnehmers oder sonstigen Schriftstücken auf sie Bezug genommen wird.
________________________________ ____________________________________
Ort, Datum Der Auftragnehmer
Der Unternehmer ist Mitglied der ____________________________
Berufsgenossenschaft mit Sitz in ____________________________
Nummer der Mitgliedskarte ____________________________
Allgemeine Vertragsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen 1. Objekt-/Bauüberwachung
1.1 Die übergeordnete Objekt-, Bauüberwachung obliegt dem Architekturbüro KPW Architekten.
Der Architekt übt als Bevollmächtigter des Auftraggebers das Hausrecht auf der Baustelle aus.
Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.
1.2 Bauleitung/Bauüberwachung vom AN
Der AN ist alleine für die Ausführung und ordnungsgemäße Erfüllung seiner Leistungen verantwortlich. Er nimmt alle Bauleitungsaufgaben bzw. Bauüberwachungsfunktionen für seine Leistungen wahr.
Der AN hat zur ständigen Leitung der Arbeiten einen zuverlässigen, technisch gebildeten und praktisch erprobten, verantwortlichen Bauleiter abzuordnen und vor Baubeginn dem Auftraggeber schriftlich zu benennen.
Der Bauleiter muss bevollmächtigt sein, im Verkehr mit dem Auftraggeber den AN an der Durchführung des Vertrags zu vertreten, so dass seine Handlungen und Unterlassungen in dieser Beziehung den Auftragnehmer verpflichten.
Der Auftragnehmer hat täglich Bautagebuchberichte zu liefern, die alle Angaben enthalten müssen, die für die Ausführung und Abrechnung der Leistung von Bedeutung sein können.
Von allen wichtigen Maßnahmen und Ereignissen im Baubereich ist der Auftraggeber rechtzeitig in Kenntnis zu setzen; insbesondere hat der AN Bauunfälle, bei denen Personen oder Sachschäden entstanden sind, Leitungsbeschädigungen, Beschwerden und Hinweise von Anliegern, Schäden an Nachbargrundstücken und -gebäuden, und sonstige Ereignisse unverzüglich mitzuteilen. Er hat eine mündliche Mitteilung innerhalb von zwei Werktagen schriftlich zu bestätigen.
1.3 Auftragnehmer, Projektverantwortlicher, Bauleitung, Vorarbeiter
Die Auftragnehmer, Projektverantwortlicher, Bauleitung, Bauführung sowie der Vorarbeiter müssen der deutschen Sprache fließend sprechend mächtig sein und bei Ausführung der beauftragten Leistung ständig vor Ort sein.
Dieses gilt ebenfalls für, vom Auftragnehmer, eingesetzte Nachunternehmer.
2. Baustelleneinrichtung - Baustellenmitbenützung
2.1 Verkehrsverhältnisse, vorhandene Zufahrtswege, Lager - Arbeitsplätze
Die Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle sind aufgrund des Platzmangels als schwierig einzustufen.
Die Sicherheit des Verkehrs auf der Zufahrtsstraße im Bereich der Baustelle obliegt dem AN. Verkehrssicherungsmaßnahmen sind eigenverantwortlich mit den Behörden abzustimmen. Die Sicherung des Verkehrs durch den ein- und ausfahrenden Baustellenverkehr und entlang der Baustelle ist Sache des AN. Dies gilt ebenso für die Sauberhaltung der Straßen und der Zufahrten. Schutzmaßnahmen sind zu treffen für die Zufahrtsstraßen, sowie die angrenzenden Grundstücke (Sicherung Grenzsteine, Zäune, Randsteine, befestigte Wege und verbleibenden Baumbestand).
Lager- und Arbeitsplätze in der angrenzenden Umgebung sind vom AN unter Berücksichtigung der lokalen polizeilichen und ordnungsrechtlichen Bestimmung zu beschaffen. Die Kosten hierfür sind in der Baustelleneinrichtung einzurechnen. Sowohl die Organisation der Lager- und Arbeitsplätze auf dem Baugrundstück als auch in der angrenzenden Umgebung sowie die Regelung der Zufahrt zur Baustelle über vorhandene Zufahrtswege sind mit der Objekt-/Bauüberwachung des AG abzustimmen (Baustelleneinrichtungsplan).
Baustellenunterkünfte, Wohncontainer u. ä. sind für die Baumaßnahme nicht zugelassen.
2.2 Sofern für Baustelleneinrichtung keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind, sind die Kosten für Baustelleneinrichtung in die Einheitspreise einzukalkulieren.
2.3 Abfallbeseitigung
Die Baustelle ist stets sauber zu halten. Das Beseitigen alle Verunreinigungen, wie Abfälle und Bauschutt, die von den Arbeiten des AN herrühren, ist laut Ziffer 4.1.11 VOB Teil C, DIN 18299 Sache des AN (Nebenleistung).
2.4 Anschlüsse für Wasser und Strom sowie Abwasser sind vorhanden. Die Verteilung auf der Baustelle sowie notwendige Verlegungen und/oder Umbauten sind Sache des AN. Die Verrechnung der Verbrauchskosten erfolgt gemäß dem beigefügten Kostenverteilungsschlüssel.
2.5 Die Bereitstellung der sanitären Einrichtungen erfolgt bauseits.
2.6 Die Beseitigung von Abwasser und Abfälle ist vom AN mit den Behörden abzustimmen.
2.7 Die Baustelle ist stets sauber zu halten. Das Beseitigen aller Verunreinigungen, wie Abfälle und Bauschutt, die von den Arbeiten des AN herrühren, ist laut Ziffer A.1.1.11 VOB Teil C, DIN 18299 Sache des AN (Nebenleistung). Unterbleibt die Erfüllung der Vertragsnebenleistung "Beseitigen von Verunreinigungen, die von den Arbeiten des AN herrühren" oder wird sie unzureichend durchgeführt, was einer Nichterfüllung des Vertrages entspricht, so ist der AG bei einmaliger schriftlicher angemessener Fristsetzung berechtigt, diese Nebenleistung selbst oder durch Dritte zu Lasten des AN durchführen zu lassen.
2.8 Der Transport der Materialien an die jeweiligen Einbauorte obliegt dem AN.
Hier sind in jedem Falle erschwerte Bedingungen mit ggf. notwendigen Zwischentransporten mit Kleingeräten oder per Hand einzukalkulieren. Evtl. vom AN einzusetzende Lastenaufzüge sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und entsprechend den UVV und in Abstimmung mit dem SiGeKo aufzustellen und zu betreiben. Der Einsatz der bauseitigen Kräne, falls zum Ausführungszeitpunkt noch vorhanden, ist Sache des AN und von diesem mit dem Rohbauunternehmer eigenverantwortlich abzustimmen.
3. Verhalten auf der Baustelle
3.1 Der AN ist dafür verantwortlich, dass sämtliche Bestimmungen der Berufsgenossenschaft sowie die Anordnungen der Polizei, Behörden und der zuständigen SiGe-Koordination eingehalten werden.
Alle vom AN auf der Baustelle verwendeten Arbeitsmittel (Werkzeuge, Hebezeuge, Steighilfen etc.) müssen in einem einwandfreien und geprüften Zustand sein. Der AN dokumentiert dies mit Prüflisten und Prüfplaketten die auf erstmaliges Verlangen des AG zur Einsicht auszuhändigen sind.
3.2 Die Baustellen- und Brandschutzordnung ist zu beachten.
3.3 SiGe-Ko
Seitens des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators wurden die Baustellenordnung und der SiGe-Plan erstellt. Diese wird dem AN vor Vertragsabschluss überreicht.
Die Arbeiten haben nach den einschlägigen technischen Baubestimmungen unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften zu erfolgen.
3.4 Sämtliche Forderungen und Auflagen zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung, insbesondere der VBG 109 und UVV sind zu erfüllen.
3.5 Umweltschutz
Die Arbeiten sind so durchzuführen, dass eine Beeinträchtigung der Umwelt vermieden wird. Die geltenden Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Der AN übernimmt für seine Arbeiten alle gesetzlichen Verpflichtungen im Rahmen des Umweltschutzes, insbesondere bezüglich des Lärmschutzes.
Es sind für die Durchführung seiner Leistungen nur solche Geräte und Maschinen einzusetzen, die dem neuesten Stand der Lärmschutztechnik entsprechen.
4. Terminablauf
Die Arbeiten sind im Rahmen der vorgegebenen Ausführungsfristen auszuführen.
Der AN hat zuzusichern, dass durch entsprechenden Personal- und Geräteeinsatz (u. a. Bereitstellung von Ersatzgeräten) und / oder 2-Schichtbetrieb usw. die festgelegten Termine eingehalten werden.
Mehrungen, Ausfallzeiten bzw. besondere Maßnahmen für Schlechtwettertage sind einzukalkulieren. Es ist in jedem Falle eine 5-Tage-Arbeitswoche anzunehmen.
Die Auflagen des Gewerbeaufsichtsamtes sowie die entsprechenden Gesetze zur Einhaltung der maximalen täglichen Arbeitsstunden pro Arbeitnehmer sind zu beachten.
5. Materialökologische Vorgaben
5.1 Allgemeine Anforderungen an die Materialwahl
Es dürfen keine Baukonstruktionen und -materialien verwendet werden, die gesundheits- und/oder umweltunverträgliche Stoffe enthalten bzw. abgeben können.
Zur Umsetzung dieser Ziele müssen für die ausgewählten Baustoffe Angaben zur Zusammen-setzung, zu Inhaltsstoffen und deren Konzentration gemacht werden. Der AN hat für die in der Leistungsbeschreibung benannten Baustoffe alle Nachweise über Inhaltsstoffe beizubringen.
Werden Produkte verbaut die nicht den geforderten Anforderungen genügen oder nicht durch den AG oder die Bauleitung freigegeben wurden, so werden diese auf Kosten des AN entfernt. Für anfallende Schäden haftet der AN. Die geforderten Leistungen für die Produktdeklarationen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
5.2 Negativliste nach toxikologischen Kriterien (gesundheitsgefährdend)
Zu beachten ist im Besonderen die folgende Negativliste mit Produktion oder Materialien, deren Verwendung im Hinblick auf ein gesundes Umfeld für die Nutzer verboten oder auf Ausnahmen beschränkt ist. Ihr Einsatz muss im Einzelfall vom Auftraggeber genehmigt werden. Die Anforderungen an den Gebäudebetrieb sind darüber hinaus zu beachten.
Problematische Stoffe und Materialien
Formaldehyd bei kleinflächigem Einsatz von Holzwerkstoffen:
Verwendung von Holzwerkstoffen mit E1-Klassifizierung oder emissionsärmere Holzwerkstoffe
(entsprechend der DIBt-Richtlinie 100)
bei großflächigem Einsatz von Holzwerkstoffen:
nur formaldehydarme bzw. -freie Holzwerkstoffe (Klassifizierung RAL-UZ 76 bzw. RAL-UZ 38)
Nachweis des Herstellers über die Einhaltung des Richtwerts für Formaldehyd bei Baustoffen und Möbeln vor Zuschlagserteilung.
Cadmium-, chrom-, asbest- und bleihaltige Produkte Verzicht auf Cadmium-, chrom-, asbest- und bleihaltige Produkte bei Farben,
Anstrichen, Dämmstoffen und anderen Produkten.
Holzschutzmittel Kein Einsatz von chemischen Holzschutzmitteln in Innenräumen. Es ist allenfalls ein Bläueschutz für Nadelhölzer tolerierbar.
Verwendung von chemischen Holzschutzmitteln nur im zwingend vorgeschriebenen Rahmen
(DIN 68800) - für nichttragende Holzbauteile mit dem RAL-Prüfzeichen der Gütegemeinschaft Holzschutzmittel e. V. bzw. für tragende Holzbauteile mit dem Prüfzeichen des Instituts für Bautechnik.
Lösemittel Verzicht auf lösemittelhaltige Baustoffe im Innenbereich (z. B. Haftgrund, Primer, Kleber, Farben, Lacke). Reduzierung der Lösemittelemission auf ein Minimum durch ausschließlichen Einsatz schadstofffreier bzw. -armer Produkte in Innenräumen. Lösemittelhaltige Produkte dürfen nur eingesetzt werden, wenn dies ausdrücklich verlangt wird.
Chlorierte Kohlenwasserstoffe Keine Produkte mit chlorierten Kohlenwasserstoffen einsetzen.
Künstliche Mineralfasern Beachtung der vorsorglichen Schutzmaßnahmen im Umgang mit Mineralwolle (TRGS 521, Empfehlung der Bauberufsgenossenschaften). Ausschließlich Verwendung von Produkten, die den Kriterien "Kanzerogenitätsindex Ki > 40" oder "Halbwertzeit < 40 Tage" und somit dem RAL-Gütezeichen für Produkte aus Mineralwolle entsprechen.
Einbau gegenüber Innenräumen nur mit Abdichtung (z. B. Platten, Folien).
Biozide Verzicht auf kennzeichnungspflichtige Fungizide, Insektizide, Bakterizide in Materialien und Produkte.
Gebäudebetrieb
Gesundheitsgefährdende Reinigungsmittel Vermeidung der Anwendung von in der Regel gesundheitsgefährdenden Reinigungsmitteln durch ein ökologisches Reinigungskonzept (z. B. Mikrofasertechnik).
5.3 Negativliste nach ökologischen Kriterien (umweltunverträglich)
Zu beachten ist im Besonderen die folgende Negativliste mit Produkten oder Materialien, deren Verwendung im Hinblick auf kritisch zu bewertende Inhaltsstoffe verboten oder auf Ausnahmen beschränkt ist. Ihr Einsatz muss im Einzelfall vom Auftraggeber genehmigt werden. Die Anforderungen an die Gebäudekonstruktion / das Gebäudekonzept sind darüber hinaus zu beachten.
Problematische Stoffe und Materialien
Verzicht auf PVC-haltige / Chlorchemische Produkte Vermeidung von chlorchemischen Produkten (z. B. bei Böden, Fenstern, Rollladen, Sanitär-bereich, Elektroinstallationen, Abdeck-/Trennfolien, Dichtungsbahnen).
FCKW- / HFCKW-haltige Produkte Vermeidung von voll- und teilhalogenierten FCKW in Druckgasverpackungen, Kältemitteln,
Reinigungs- und Lösemitteln sowie von Löschmitteln.
Verzicht auf FCKW / HFCKW-haltige Montageschäume, Rohrdämmungen und Dämmstoffe.
6. Stundenlohnarbeiten
6.1 Es gilt die VOB/B, § 15
Stundenlohnarbeiten sind nur nach schriftlicher Anforderung durch die Objektüberwachung auszuführen.
Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich bis spätestens 9.00 Uhr des folgenden Werktages Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen folgende Angaben enthalten:
- fortlaufende Nummerierung
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsort innerhalb der Baustelle
- die Art der Leistung
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe
- genaue Angaben über verbrauchte Stoffe und verwendete Geräte (Gerätekenngrößen)
Prozentuale Angaben bei den Verbrauchstoffen werden nicht anerkannt, und gem. VOB sind Mengennachweise zu erbringen.
7. Ausführung
7.1 Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn seiner Arbeiten zu überzeugen, dass er seine Leistungen oder Lieferungen ohne Gefährdung von nachfolgenden Bauarbeiten ausführen bzw. einbringen kann.
7.2 Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Zusammenarbeit mit den anderen an der Baustelle tätigen Unternehmen reibungslos verläuft. Er ist verpflichtet, die Benutzung seiner Rüstungen, Anfahrtswege, Versorgungsleitungen usw. durch andere Unternehmer unentgeltlich zu gestatten, bzw. mit diesen nach vorheriger Vereinbarung direkt zu verrechnen.
7.3 Es ist die Pflicht des Auftragnehmers, sich vor Arbeitsbeginn mit allen in Frage kommenden Versorgungsbetrieben in Verbindung zu setzen und sich über die Lage etwaiger Leitungen zu unterrichten. Eine Absicherung der Kreuzungsstellen, Absperrungen der Leitungen und die Genehmigung der Leitungskreuzung ist rechtzeitig einzuholen.
7.4 Der Auftragnehmer hat alle Angaben, Lieferungen und Leistungen der Bauherrschaft oder Bauleitung, sowie vorher tätig gewordenen Auftragnehmern zu untersuchen, zu prüfen und die Bauherrschaft oder die Bauleitung vor Inangriffnahme oder Fortsetzung seiner Arbeiten auf Bedenken aufmerksam zu machen.
7.5 Der Auftragnehmer haftet für Mängel und Folgen aus dieser Handhabung oder Unterlassung, es sei denn, dass die Bauherrschaft oder die Bauleitung auf ihre Anordnung besteht. Ist der Auftragnehmer im Einzelfall zu einer fachlichen Prüfung nicht in der Lage, ist er verpflichtet die Bauherrschaft oder die Bauleitung hierauf schriftlich hinzuweisen, sonst bleibt seine Haftung bestehen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese Bedingungen auch Nachunternehmern aufzuerlegen.
7.6 Treten an der Baustelle nicht vorhersehbare Schwierigkeiten auf, so kann die Bauherrschaft oder die Bauleitung verlangen, dass entgegen dem Terminplan die Errichtung bestimmter Bauteile vorgezogen wird, ohne dass daraus der Auftragnehmer besondere Ansprüche herleiten kann.
8. Baustoffe
8.1 Für die Ausführung des Auftrages dürfen nur Baustoffe in 1. Qualität mit Güteschutzzeichen verwendet werden und müssen den Materialökologischen Vorgaben entsprechen.
8.2 Baustoff- und Materialprüfungszeugnisse sind auf Wunsch vorzulegen. Baustoffprüfungen werden von der Bauleitung angeordnet. Die Prüfungskosten gehen zu Lasten des AN.
8.3 Fehlerhafte Leistungen anderer Gewerke darf der Auftragnehmer mit seinen Leistungen nicht in Verbindung bringen oder überdecken (Abnahme des Untergrundes).
8.4 Auf Anordnung der Bauleitung hat der Unternehmer Materialproben und Muster zur Auswahl vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat auf der Baustelle solange Proben durchzuführen, bis sie von der Bauleitung gutgeheißen werden. Wird die vom Architekten gewünschte und besprochene Wirkung infolge unsachgemäßen Arbeitens oder aus Missverständnis des Auftragnehmers nicht erzielt, so ist eine Abänderung unentgeltlich vorzunehmen.
9. Leistungsumfang
9.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart, verstehen sich die Einheitspreise (Positionspreise) einschließlich Material mit Nebenwerkstoffen, Herstellung, Lieferung, anbringen (verlegen - versetzen), Transport zur Arbeits- und Verwendungsbaustelle, Vorhalten aller Geräte, Schalungen, Rüstung und sonstigen Hilfsmitteln einschl. der Nebenarbeiten, die zur vollständigen Fertigstellung der einzelnen Position erforderlich sind.
10. Übergabedokumentation
Nachfolgend aufgeführte Unterlagen sind als Teil der Abnahme bereits zwei Wochen vorher an den Auftraggeber vollständig zu übergeben:
- Gewährsbescheinigung: schriftliche Erklärung des Unternehmers über die ordnungsgemäße
Erstellung der Leistung nach den anerkannten Regeln der Technik.
- Fertigstellungsanzeige: schriftliche Mitteilung an den Bauherrn über die Fertigstellung des
Bauvorhabens.
- Bautagebuch: Kopien des Bautagebuches über die gesamte Bauzeit.
- Nachunternehmerliste: vollständige Auflistung aller beteiligten Subunternehmer.
- Zulassungsbescheide, Prüfzeugnisse bzw. Gütenachweise aller eingebauten Materialien.
- Bestandspläne
- Kontrollvorgangsliste: für regelmäßig zu wartende bzw. zu kontrollierende Bauteile oder Einbauteile
ist dem AG eine Wartungsliste mit allen erforderlichen Angaben (z. B. Bauteil, Intervall, Kontrolle,
Arbeiten usw.) vorzulegen.
- Entsorgungsnachweise (EVN), notwendige Begleitpapiere, erforderliche Nachweise, usw., Vorlage
in 2-facher Ausfertigung 1x AG, 1x Bauakt.
Besondere Vertragsbedingungen
1 Erdbauarbeiten
1
Erdbauarbeiten
Vorbemerkung Erdarbeiten nach DIN 18300 1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die tech n ische Aus f ührung grundsätzlich aus DIN 18300 - Erdarbeiten und DIN 18303 - Verbau a rbeiten.
Weiter sind zu beachten:
- DIN 18920 - Landschaftsbau; Schutz von Bäumen, Pflanzen b e s tänden und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
- Merkblatt für Bodenverfestigungen und Bodenverbesserungen mit Bindemitteln der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Ver k ehrswesen e. V. Köln
- RAL-RG 501/4 Aufbereitung zur Wiederverwendung bindiger, nicht kontaminierter Böden
- FGSV 516 Merkblatt für die Bodenverdichtung im Straßenbau
- FGSV 535 Merkblatt für die Anwendung von Geotextilien im Erdbau
2. Abraumbeseitigung, Stoffe
Das auf der Baustelle anfallende Aushubmaterial ist vom Auftrag n eh m er grundsätzlich auf eine Deponie seiner Wahl abzutrans p ortieren, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes ange g e b en ist.
Zur Wiedereinfüllung benötigtes Aushubmaterial ist gemäß dem Lei s tungs v erzeichnis oder in Absprache mit dem Auftraggeber zwischen z ulagern, falls es nicht am Einbauort verbleiben kann.
Wird vom Auftraggeber eine Kippe als Zwischenlager oder Deponie vorge g eben, so ist das für die Angebotsabgabe verbindlich. Im Zuge der Bauaus f ührung kann etwas anderes vereinbart werden.
Falls im Leistungsverzeichnis keine Festlegung getroffen wurde, ist über allge m ein wiederverwertbares Aushubmaterial (z.B. Humus, Kies, Sand, Lehm, Natur s teinmaterial) vor der Verfügung eine Ver e in b arung zu treffen.
3. Ausführung
Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle, Ver m ar k un g en u. dgl. zu infor m ieren und ggf. eine Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen.
Sind bei der Ausführung der Arbeiten Verschmutzungen zu er w ar t en, so ge h ören - unbeachtlich der jeweiligen Vergütungs r ege l ung (Neben l eistung, Be s ondere Leistung) - die gewerks ü bli c hen Maß n ah m en zur Vermeidung zu den Pflichten des Auftragnehmers, auch wenn diese nicht ausgeschrieben sind.
Bereits vorhandene Absteckungen, Grenzsteine, Festpunkte, Höhen m ar k en usw. für Gebäude oder Straßen- und Wege f ührun g en sind vor Ar b eitsbeginn durch den Auftragnehmer zu sichern.
Falls erforderlich, ist das vorhandene Gelände vor Ausführung der Arbeiten gemeinsam von Auftragnehmer und Auftraggeber im Hin b lick auf Lage und Höhe zu vermessen und das Ergebnis im Pro t o k oll fest z uhalten.
Grasnarben und Oberbodenaushub sind nach Ab s prache mit dem Auftrag g e b er an geeigneter Stelle und auf geeigneter Lagerfläche ge t rennt zu lagern.
Auf der Baustelle wieder benötigter Oberboden ist in trapez f ör m i g en Mieten, Höhe max. 1,50 m, zu lagern; die Böschungen sind ab z u g leichen; die Mieten sind bei Bau v or h aben mit längerer Bau z eit mit Lippenblütlern zu bepflanzen. Das Bepflanzen bzw. Aussäen gilt als Besondere Leistung und wird ggf. gesondert beauftragt.
Werden beim Aushub von der Leistungsbeschreibung ab w eichen d e Boden v erhältnisse angetroffen oder treten Umstände ein, durch die die vorge s chriebenen Aushubarbeiten nicht durchgeführt werden können, sind mit dem Auftraggeber umgehend gesonderte Ver e in b arungen zu treffen.
Bei Auftreten von Grund- oder Sickerwasser auf relativ undurch l ässi g em Boden - oder Gesteinsschichten ist die Bauleitung un v er z üglich zu ver s tändigen. Ein Aufweichen der geplanten Grün d ungs s ohle ist zu vermeiden.
Für Gründungen an Nachbargebäuden sowie für Unterfahrungen von Fundamenten gilt:
- Unterfahrungen und Vertiefungen dürfen nur auf dem Grund s tück des Auftraggebers vorgenommen werden. Bei der evtl. not w endigen Unterfahrung von Grenzwänden oder Nach b ar w änden ist vorher der Auftraggeber und die Bauleitung zu ver s tän d igen.
- Es muss ständig eine fachlich ausgebildete Aufsichtsperson an w esend sein.
- Wasserhaltungen - auch als geschlossene Wasserhaltung - sind zeitlich und räumlich so zu gestalten, dass der höchste Grund w asserstand 0,50 m unter der vorgesehenen Grün d ungs s ohle liegt.
- Ausschachtung und Fundamentherstellung darf nur in Ab s chnitten von maximal 1,25 m Fundamentlänge erfolgen, wenn die statische Berechnung keine anderen Forderungen stellt. Es darf gleichzeitig nur 1/4 der Länge unterfahren werden.
- Eventuelle Grundbruchgefahr ist durch entsprechende pro v i s o r i s che Auflasten zu beseitigen.
- Sind aus technologischen Gründen Stichgräben erforderlich, werden sie für Aushub und Verfüllung mit aufgemessen. Zwischen zwei gleich z eitig her g estellten Stichgräben oder schachtartigen Baugru b en muss ein Abstand von mindestens der dreifachen Breite des breiteren Stichgrabens einge h alten werden (gerechnet für senk r echte Schachtung, ggf. mit Ab s teifung; Böschungen sind zu ver m eiden).
Bei Stichgräben über 1,25 m Tiefe ist auch die rückseitige Stirn w and zu verbauen, wenn der Graben im übrigen abzusteifen ist.
- Unterfangungen für den jeweiligen Abschnitt sind in voller Höhe kraft s chlüssig herzustellen.
- Die Bauleitung ist sofort zu verständigen, wenn andere Ver h ältnisse ange t roffen werden, als aus den Bestandsplänen zu ersehen ist. Von dieser Forderung wird auch nicht abgesehen, wenn die Situation vom Statik-Büro alternativ vorgesehen oder in Augen s chein ge n ommen worden ist.
Beim Aushub im Bereich von zu erhaltendem Baumbestand sind be s ondere Maßnahmen zu treffen. Der Wurzelbereich soll nicht verletzt werden; über Schutz m aßnahmen und notwendige Eingriffe ist mit der Bauleitung Rück s prache zu halten.
Bei Erdbauwerken und Hinterfüllungen ist darauf zu achten, dass der für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignete Boden oder Fels eingebaut wird. Bestehen berechtigte Zweifel an der Ver d ichtungs f ähigkeit, ist der Auftraggeber oder dessen Bau l eiter zu informieren.
Das Einschlämmen für Hinterfüllungen ist nur mit Genehmigung des Auftraggebers zulässig.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Verfüllung von Bauwerken zu prüfen, ob der zu verfüllende Raum frei von Bauschutt, Müll u. dgl. ist. Trifft das nicht zu, ist der Auftraggeber unverzüglich zu ver s tändigen.
Vor dem Wiedereinbau bauseitig gewonnenen Materials bzw. vor dem Ver f üllen oder Überschütten mit vom Auftragnehmer be s chaff t en Material ist die Zustimmung des Auftraggebers bezüglich dessen Verwend b arkeit ein z u h olen. Nr. 3.11.2 DIN 18300 wird in s o w eit ein g e s chränkt.
Zur Herstellung des Planums der Baugrubensohle in homogenen bindigen Böden sind zur Vermeidung von Auflockerung glatte Bagger s chaufeln zu ver w enden.
Hat der Auftragnehmer die Lockerung des Bodens im Bereich der Grün d ungs s ohle zu vertreten, besteht für ihn kein Anspruch auf Ver g ütung für das Wiederherstellen der ursprünglichen Lagerungs d ichte.
Bei feuchten Böden dieser Art darf das Planum nicht nachträglich verdichtet werden, um ein Aufweichen zu vermeiden.
Entwässerungsmaßnahmen, zu denen der Auftragnehmer ver p flichtet ist gemäß DIN 18300 oder Vertrag, sind so auszu f ühren, dass der Baugrund und der zum Einbau bestimmte Boden nicht un z ulässig durchfeuchtet wird. Wer d en die notwendigen zwischen z eit l ichen Ent w ässerungsmaßnahmen unter l assen oder unsach g e m äß ausge f ührt oder werden die planmäßig herzu s tellenden Ent w ässe r ungs a n l agen nicht rechtzeitig hergestellt, darf dadurch un b rauch b ar ge w ordener Boden nicht verwendet werden und ist ggf. auszu t auschen.
4. Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften:
Mit den Preisen sind u.a. abgegolten:
- Baustraßen für den Aushub
- Errichten der Standflächen für Baugeräte
- Ausbildung durch Bermen entsprechend den Vorschriften und gemäß Aushubplan
- Erschwernisse, die jahreszeitlich oder witterungsbedingt sind und mit denen normalerweise gerechnet werden muss.
- Beseitigen von normalen Niederschlägen.
- Schutzmaßnahmen vor normalen Niederschlägen.
- Umsetzen von Maschinen und Geräten im Bereich der Bau s telle, sofern vom Auftraggeber nicht zu vertreten.
- Verkehrssicherung und laufende Reinigung der benutzten öffent l ichen Stra ß en und Wege, soweit durch die Erdarbeiten verursacht und soweit es sich nicht ausdrücklich um Besondere Leistungen handelt.
- Staubschutz bei Transporten.
- Zwischenlagerung auf Veranlassung des Auftragnehmers.
- Eignungsnachweise gemäß Nr. 3.9.2 DIN 18 300.
Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der Baustelle be a uftragt, so gehört dazu auch die laufende Kontrolle der Siche r ungs e inrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
Mit den Preisen sind nicht abgegolten:
- Wasserhaltungsarbeiten, sofern es sich nicht um die Be s eiti g ung von Nie d er s chlägen handelt.
- Stillstandszeiten bei Unterbrechungen durch Funde von Muni t ion und durch historisch bedeutsame Ausgrabungen.
5. Abrechnungshinweise
Die Bestimmungen des Abschnitts 5.2.3 der DIN 4124 für Gräben bis 1,25 m Tiefe ohne betretbaren Arbeitsraum gelten auch für Gräben, in denen folgende Arbeiten ausgeführt werden:
- Herstellen der Sohle einschließlich Absanden
- Ausrichten von Kabeln
- Abdecken von Kabeln
- manueller Grabenaushub.
Der Wert für "Umsteifung" gemäß Tabelle 2 DIN 4124 gilt nur, wenn wegen der Länge der Rohre eine Umsteifung objektiv er f or d er l ich ist.
Bei nichtkreisförmigen Rohrquerschnitten gilt die größte Außen b reite als Rohrschaftdurchmesser.
Sind in einem Graben mehrere Leitungen erforderlich und wird ein betret b arer Arbeitsraum notwendig, so ist der Arbeitsraum der Ab s tand zwischen äußerer Leitung und Grabenwand. Der Abstand zwischen den Leitungen ergibt sich nach technologischen Erforder n issen, den technischen Regeln für die Rohr- und Kabelverlegung oder den Angaben der Betreiber der Leitungen.
Der Mengenermittlung für Aushub, Einbau und Verdichtung liegen feste Massen (Volumen nach gewachsenem oder fertig ver d ichte t em Boden) zugrunde, sofern im Leistungsverzeichnis nichts ande r es beschrieben ist.
Durch unsachgemäßen Verbau, unzureichende Böschungen oder durch Witterungseinflüsse, mit denen im allgemeinen zu rechnen ist, entstandene Mehrarbeiten werden nicht vergütet.
Die Einteilung der Bodenklassen richtet sich nach Abschnitt 2.3 der DIN 18300 - Erdarbeiten. Werden verschiedene Bodenklassen in einer Lei s tungs p osition ausgeschrieben, kann bei Angebotsabgabe ein der Kalkula t ion zugrunde liegendes Verhältnis bekanntgegeben werden.
Für das Aufmaß werden nur die technisch erforderlichen und tech n ologisch möglichen Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers.
Vorbemerkung Erdarbeiten nach DIN 18300
1.1 Baustelleneinrichtung
1.1
Baustelleneinrichtung
1.2 Erdarbeiten
1.2
Erdarbeiten
1.3 Entsorgung schadstoffbelastet
1.3
Entsorgung schadstoffbelastet
2 Kanalarbeiten
2
Kanalarbeiten
Vorbemerkung Kanalarbeiten Kanalarbeiten für Regen- / Schmutzwasserkanal und Drainagen
Auf die allgemeinen Vorbemerkungen, betreffend Absicherung des öffentlichen Verkehrs, wird nochmals hingewiesen.
Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Unternehmer über die Kanalhöhen zu orientieren. Die Verlegung der Grundleitungen erfolgt grundsätzlich vom Anschlusskanal der Gemeinde aus. Der Unternehmer hat sich in eigener Verantwortlichkeit darüber zu vergewissern, dass sich im Ausschachtungsbereich keine Versorgungsleitungen wie Wasser-, Gas-, Stromleitungen und andere Kanalisationen befinden. Sich hieraus ergebende Schäden gehen voll zu Lasten des Unternehmers der Kanalisation. Übernommene Festpunkte, wie Meterrisse usw. sind örtlich zu kontrollieren. Festgestellte Abweichungen oder Bedenken sind vor Ausführung der Arbeiten schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen. Die Höhenkoten der vorhandenen Anschlusskanäle sind örtlich zu überprüfen und Abweichungen vor Arbeitsausführung sofort mit der Bauleitung zu klären. Eigenmächtige Abweichungen von den genehmigten Kanalisationsplänen haben zur Folge, dass evtl. erforderliche Tekturpläne vom Unternehmer ohne Vergütung
derselben erstellt und eingereicht werden müssen.
In jedem Falle ist hierzu die Zustimmung der zuständigen Behörde einzuholen.
Die nachfolgend aufgeführten Positionen verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anderes angegeben, mit Lieferung und Montage frei Baustelle und Verwendungszweck betriebsfertig. Alle erforderlichen Baugenehmigungen, Prüfungen und Abnahmen sind durch den Auftragnehmer rechtzeitig zu veranlassen. Die erforderlichen Unterlagen sind zu fertigen und einzureichen, sowie das zur Abnahme erforderliche Montagepersonal, Material und Gerät zu stellen.
Für die Schlussrechnung muss der Auftragnehmer zwei Satz Bestands- und Abrechnungspläne als Schwarzpausen und einen Satz desgleichen als Mutterpausen zur Verfügung stellen. Diese Pläne müssen aber auch tatsächlich den letzten Stand nach der Fertigstellung enthalten.
Vorbemerkung Kanalarbeiten
2._.01 Erdaushub 1 m Erdaushub für Rohrgräben, Schächte und Gruben mit Maschinen in den Bodenklassen 1 - 5 einschl. Graben- und Baugrubenverbau gem. UVV und StVO.
Vor Verlegung der Rohrleitung ist die Grabensohle zu visieren und gradlinig zu verdichten. Nach Verlegung der Rohrleitung und erfolgter Standummantelung, sowie Abnahme durch die Bauleitung ist der Rohrgraben in Schichten von 30 cm einzufüllen und lagenweise zu verdichten. Die erste Lage ist in jedem Falle von Hand einzubringen. Das Einschlämmen von Aushubmaterial ist grundsätzlich untersagt. Das Aushubmaterial ist absolut setzungsfrei und profilgerecht einzubringen und zu verdichten. Humus ist getrennt zu lagern und als letzte Schicht wieder einzubringen. Nicht besonders vergütet werden Rohrgrabenerweiterungen zum Einbau von Durchlauf- und Endschächten. Mehraushub infolge von notwendiger Sandbettung, Muffenlöchern, Grabenverbau und dergl., Abfuhr des überschüssigen Erdreiches, Um- und Zwischenlagerung von Aushub bzw. Verfüllungsmaterial, der Materialpreis der Sandummantelung. Weiterhin sind einzukalkulieren die Absicherung der Baugruben sowie alle Kosten, die mit der fix und fertigen Abnahme der gesamten Entwässerungsanlage in Verbindung stehen.
Aufmaß und Abrechnung:
Gemessen wird jeweils der tatsächliche Aushub, max. jedoch die nachst. angegebenen Maße: Länge bei Rohrgräben, Achsabstand der Schächte, bei Endschächten Hinterkante zuzügl. 0,5 m Arbeitsraum. Einzelschächte ohne Kanal-anschlüsse, Schachtnenndurchmesser + 1,0 m als Quadrat, Grabenbreite für Maschinenschachtung 0,8 m, bis 2,50 m, mittlere Grabentiefe, Grabenbreite für Maschinenschachtung 1,20 m, über 2,50 m mittlere Grabentiefe. Grabenbreite für Handschachtung 0,60 m.
Tiefe der Rohrgräben ab Geländeoberkante bei Aushub-beginn bis Oberkante Rohrsole, bei Sickerschächten die eingebaute Schachthöhe, bei Rohrschächten die eingebaute Schachthöhe ab Wasserlauf, mittlere Grabentiefe 1,00 m (0,75 - 1,25 m).
2._.01
Erdaushub 1 m
E
1,00
m³
2._.02 Erdaushub u. Kieseinbau 1 m Erdaushub für Rohrgräben, Schächte und Gruben mit Maschine in den Bodenklassen 1 - 5 wie Pos. 2.1 beschrieben, jedoch direkt verladen des Aushubmaterials auf LKW und Abfuhr auf Kippe einschl. Kippgebühr, sowie einfüllen der Bohrgräben und hinterfüllen der Schächte mit vom AN zu liefernden Stoffen der Frostempfindlichkeitsklasse F2 in Schichten von 40 - 50 cm und verdichten (Verdichtungsgrad DPr mind. 97%).
Mittlere Grabentiefe 1,0 m (0,75 - 1,25 m).
2._.02
Erdaushub u. Kieseinbau 1 m
20,00
m³
2._.03 Erdaushub u. Kieseinbau 1,5 m Erdaushub wie Pos. 2.2 beschrieben, mittlere Grabentiefe
1,50 m (1,25 - 1,75 m)
2._.03
Erdaushub u. Kieseinbau 1,5 m
60,00
m³
2._.04 Erdaushub u. Kieseinbau 2,0 m Erdaushub wie Pos. 2.2 beschrieben, mittlere Grabentiefe
2,0 m (1,75 - 2,5 m).
2._.04
Erdaushub u. Kieseinbau 2,0 m
20,00
m³
2._.05 Erdaushub u. Kieseinbau 3,0 m Erdaushub wie Pos. 2.2 beschrieben, mittlere Grabentiefe
3,0 m (2,5 - 3,5 m).
2._.05
Erdaushub u. Kieseinbau 3,0 m
E
1,00
m³
2._.06 Erdaushub für Einzelschächte Erdaushub wie Pos. 2.2 beschrieben, jedoch für Sicker-schächte. Verladen des Aushubmaterials auf LKW und Abfuhr auf Kippe einschl. Kippgebühr. Hinterfüllen der Arbeitsräume mit vom AN zu liefernden Stoffen, Rollkies 32/63 u. profilgerecht einbauen. Schacht liefern und versetzen gesonderte Position. Mittlere Schachttiefe 2,5 m (2,75 bis 3,25 m).
2._.06
Erdaushub für Einzelschächte
60,00
m³
Vorbemerkung Kanalarbeiten Vorbemerkung:
Für die Herstellung der Kanalarbeiten sind folgende Leistungen in den nachfolgend aufgeführten Arbeiten ohne besondere Vergütung beinhaltet.
Gemäß den Satzungen der Zweckverbände zur Abwasserbeseitigung sind sämtl. Leitungen vor dem überfüllen zur Abnahme beim Zweckverband anzumelden und abnehmen zu lassen. Vor Übergabe der Leitungen sind diese durchzuspülen. Die Abnahmeprotokolle sind unaufgefordert der Bauleitung zuzuleiten. Die Gerinne der Schächte sind während der Bauzeit durch geeignete Maßnahmen zu sichern.
Vorbemerkung Kanalarbeiten
2._.07 Revisionsschacht, Durchmesser 1,0 m Revisionsschacht, Durchmesser 1,0 m aus Stahlbetonringen nach DIN 4034-1 bzw. DIN EN 1917 mit Konus 1000/600,
mit Steigeisen, geschlossener Boden, mit Gleitringdichtungen zur dauerhaften Abdichtung aller Einzelbauteile, mit offenen Steinzeug-Gerinne.
Schacht in wasserdichter Ausführung.
Technische Daten:
Gerinne mit geradem Durchlauf,
1x Zulaufanschluss DN 150
für KG 2000 einschl. Dichtung
1x Ablaufanschluss DN 150
für KG 2000 einschl. Dichtung
Begu-Abdeckung Klasse 400 KN, ohne Belüftungslöcher, tagwasserdicht.
Schachtringe und Konus mit Lagerfugenversatz und Gummidichtungsringen zur Herstellung einer wasserdichten Ausführung.
Schacht komplett einschl. aller notwendigen Nebenleistungen und Materialien liefern und gem. den gültigen DIN-Vorschriften und Satzungen der jeweiligen Zweckverbände zur Abwasserbeseitigung versetzen, sowie später der endgültigen Geländehöhe anpassen.
Erdarbeiten gem. Pos. 2.6
Lichter Schachtdurchmesser: 1,0 m
Schachttiefe zwischen Deckeloberkante und Rohrsohle:
ca. 1,7 m (Höhentoleranz +/- 20 cm ist einzukalkulieren)
2._.07
Revisionsschacht, Durchmesser 1,0 m
M
1,00
Stck
2._.08 Schmutzwasserkanal KG 2000 (Formteile übermessen) Erdverlegte Kanal- und Grundleitungsrohre aus Polypopylen PP-MD nach DIN EN 14758 mit Steckmuffen und Gummidichtung.
Verlegen unter Beachtung DIN EN 1610.
Pass-, Übergangs- u. Formstücke, Schiebe- und Doppelmuffen sowie KG-Schachtfutter werden übermessen und sind einzukalkulieren.
Sohlbankette mind. 15 cm hoch aus lehmfreien Sand, gut gestampft in der erforderlichen Breite herstellen.
Kanalleitung mit lehmfreien Sand, Korngröße unter 20 mm, dachförmig bis 20 cm über dem Rohrscheitel abdecken.
KG 2000-Rohr DN 150
mit Dichtring DIN 19534.
Verlegung und Abdichtung in grundwasserdichter Ausführung.
2._.08
Schmutzwasserkanal KG 2000 (Formteile übermessen)
20,00
m
2._.09 Abwasserkanal reinigen Abwasserkanal DN 100 - 150 mm u. Schachtbauwerke durch
Hochdruckspülverfahren reinigen. Räumgut wird Eigentum
des AN und ist zu beseitigen.
2._.09
Abwasserkanal reinigen
20,00
m
2._.10 Anschluss an bestehende Kanalleitungen Anschluss der bestehenden Abwasserkanalleitungen (Ortskanal STZ DN 250) an die neuen Leitungen.
Inkl. sämtlicher notwendigen Nebenarbeiten, benötigtes Rohrmaterial und Arbeitszeit für die komplette Herstellung.
2._.10
Anschluss an bestehende Kanalleitungen
1,00
Stck
2._.11 Bohrungen für Rohrdurchführungen Bohrungen für Rohrdurchführungen durch Stahlbetonwände 25 cm stark.
Durchmesser 15 - 25 cm
2._.11
Bohrungen für Rohrdurchführungen
2,00
Stck
2._.12 Dichtungseinsatz für RA 157 - 165 mm Dichtungseinsatz mit DPS für Rohre und Kabel,
temperaturbeständig von -40 bis 140 °C. Bauteile aus:
asymmetrisch profilierten Stahlringen, galvanisch
verzinkt, gelbchromatiert und versiegelt.
Elastomer, 1x27 mm EPDM-Dichtung
3mm starker orangefarbener Mittelring aus EPDM
Einbau in Futterrohr bzw. Kernbohrung, abdichtend gegen
nichtdrückendes Wasser bis 2m Wassersäule, gasdicht.
Abwinkelung der Medienrohre bis 8° und Aufnahme
axialer Bewegungen möglich, komplett liefern und
montieren
für Rohraußendurchmesser 157 -165 mm
2._.12
Dichtungseinsatz für RA 157 - 165 mm
2,00
Stck
2._.13 Kanaldichtheitsprüfung Kanal-Dichtheitsprüfung mit Wasser:
Durchführen einer Dichtheitsprüfung durch abdrücken der Kanalleitungen mit Wasser vor Anschluss bzw. Zusammen-schluss mit den Fall- bzw. Grundleitungen im Gebäude. Prüfungsbereich ab Außenkante Kellerwand bis Kontroll-schacht bzw. Abzweig. Das Prüfprotokoll ist unaufgefordert, zur Weiterleitung an den Zweckverband, der Bauleitung zuzuleiten. Bei fehlen der Prüfprotokolle werden keine Zahlungen für verlegte Kanalleitungen geleistet.
Prüfungsumfang:
2._.13
Kanaldichtheitsprüfung
20,00
m
2._.14 Druckprobe Schächte Druckprobe für Revisions- und Anschlussschächte, lichte Weite 100 cm, nach DIN 19549 und DIN 4033. Der Nachweis der Dichtigkeit ist durch eine unabhängige Fachfirma oder einen Sachverständigen zu erbringen. Einschl. Wasser-beschaffung durch den Auftragnehmer sowie allen für die Durchführung der Probe erforderlichen Nebenleistungen.
Druckprobe für Revisionsschacht mit Abzweiggerinne DN 150, Konstruktionshöhe ca. 150 cm, 2 Stück Anschlüsse DN 150.
2._.14
Druckprobe Schächte
M
1,00
Stck
2._.15 Regenwasserkanal KG 2000 (Formteile übermessen), DN 100 Erdverlegte Kanal- und Grundleitungsrohre aus Polypopylen PP-MD nach DIN EN 14758 mit Steckmuffen und Gummidichtung.
Verlegen unter Beachtung DIN EN 1610.
Pass-, Übergangs- u. Formstücke, Schiebe- und Doppelmuffen sowie KG-Schachtfutter werden übermessen und sind einzukalkulieren.
Sohlbankette mind. 15 cm hoch aus lehmfreien Sand, gut gestampft in der erforderlichen Breite herstellen.
Kanalleitung mit lehmfreien Sand, Korngröße unter 20 mm, dachförmig bis 20 cm über dem Rohrscheitel abdecken.
KG 2000-Rohr DN 100
mit Dichtring DIN 19534.
2._.15
Regenwasserkanal KG 2000 (Formteile übermessen), DN 100
90,00
m
2._.16 Regenwasserkanal KG 2000 (Formteile übermessen), DN 125 Erdverlegte Kanal- und Grundleitungsrohre aus Polypopylen PP-MD nach DIN EN 14758 mit Steckmuffen und Gummidichtung wie zuvor beschrieben, jedoch
KG 2000-Rohr DN 125
mit Dichtring DIN 19534.
2._.16
Regenwasserkanal KG 2000 (Formteile übermessen), DN 125
E
1,00
m
2._.17 Regenstandrohre, DN 100 Regenstandrohre für Anschluss an die Dachrinne als Abschluss der Regenwassergrundleitung aus Gussrohr
1,50 m lang, mit 2 Rohrschellen, liefern, fachgerecht mit Dichtungs- und Befestigungsmaterial, an der Hauswand (Beton) unter Terrain montieren. OK. Gußrohr max. 50 cm über OK. Gelände bzw. nach Angabe der Bauleitung.
Rohrdurchmesser 100 mm.
2._.17
Regenstandrohre, DN 100
4,00
Stck
2._.18 Regenstandrohre, DN 125 Regenstandrohre für Anschluss an die Dachrinne als Abschluss der Regenwassergrundleitung aus Gussrohr
1,50 m lang, mit 2 Rohrschellen, liefern, fachgerecht mit Dichtungs- und Befestigungsmaterial, an der Hauswand (Beton) unter Terrain montieren. OK. Gußrohr max. 50 cm über OK. Gelände bzw. nach Angabe der Bauleitung.
Rohrdurchmesser 125 mm.
2._.18
Regenstandrohre, DN 125
E
1,00
Stck
2._.19 Magerbeton Magerbeton zur Stützung der Regenstandrohre liefern und
einbringen.
2._.19
Magerbeton
P
1,00
Psch
Sickeranlage
Sickeranlage
2._.20 Feststoffsammler DA 600 Feststoffsammler zur Verhinderung von Schmutzeintrag bei Ausführung der Schachtabdeckung mit Ventilationsöffnungen, einschließlich Abdeckung, liefern und einbauen.
Fabrikat: Fränkische
Typ: DA 600 oder glw.
Angebotenes Fabrikat/Typ: ____________________
liefern und montieren.
2._.20
Feststoffsammler DA 600
1,00
Stck
2._.21 Rigolenfüllkörper 80/80/66 cm Rigolenfüllkörper mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung des DIBt, aus PP, Bauteilabmessungen L/B/H = 80/80/66 cm, quaderförmig, Material Polypropylen (PP), Farbe Grün, mit seitlichen Rohranschlüssen für KG DN 150, nahezu widerstandslos dreidimensional durchströmbar, in drei Raumrichtungen anbaubar und kombinierbar.
Mit durchgehendem Inspektionstunnel, ausgelegt für den Einsatz von selbstfahrendem Kamerawagen mit Kameragröße für Rohre ab DN 200, Tunnelsohle mit Anfahrschräge zur Führung des Kamerawagens, Inspektionstunnel mit weitmaschigen Seitengittern zur Kontrolle der versickerungswirksamen Außenflächen sowie des gesamten Rigolenvolumens mit allen statisch relevanten Tragelementen.
Rigolensystem in Verbindung mit QuadroControl für professionelle Abnahmebefahrung und Wiederholungsprüfung ausgelegt.
Einbau unter Verkehrsflächen und in großen Tiefen möglich, Langzeitbelastbarkeit nachgewiesen.
Technische Daten:
Speicherkapazität: 95%
Speichervolumen: 400 Liter
Blockgewicht: 20 kg
Zum Bau kiesfreier Rigolen zur Versickerung, Rückhaltung und Speicherung von Regenwasser in Verbindung mit Spezialvlies RigoFlor, integrierbaren Kontrollschächten QuadroControl und weiterem Zubehör.
Die unterste Lage wird auf Sandbettung, spezifiziertem Rigolenvlies bzw. auf Kunststoffabdichtungsbahn eingebaut - siehe gesonderte Positionen -, die weitere Lage wird gestapelt mit Verbindung der Blöcke.
Die Speicherblöcke werden durch Blockverbinder
- siehe gesonderte Position - bei Aneinanderreihung und Stapelung der Blöcke untereinander lagegesichert.
Die gesamte Rigole ist mit spezifiziertem Rigolenvlies bzw. mit Kunststoffabdichtungsbahn zu ummanteln.
Fabrikat: Fränkische
Typ: Rigofill inspect Block oder glw.
Angebotenes Fabrikat/Typ: ____________________
liefern und montieren.
2._.21
Rigolenfüllkörper 80/80/66 cm
18,00
Stck
2._.22 Rigolenfüllkörper 80/80/33 cm Rigolenfüllkörper mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung des DIBt, aus PP, Bauteilabmessungen L/B/H = 80/80/66 cm, quaderförmig, Material Polypropylen (PP), Farbe Grün, mit seitlichen Rohranschlüssen für KG DN 150, nahezu widerstandslos dreidimensional durchströmbar, in drei Raumrichtungen anbaubar und kombinierbar.
Mit durchgehendem Inspektionstunnel, ausgelegt für den Einsatz von selbstfahrendem Kamerawagen mit Kameragröße für Rohre ab DN 200, Tunnelsohle mit Anfahrschräge zur Führung des Kamerawagens, Inspektionstunnel mit weitmaschigen Seitengittern zur Kontrolle der versickerungswirksamen Außenflächen sowie des gesamten Rigolenvolumens mit allen statisch relevanten Tragelementen.
Rigolensystem in Verbindung mit QuadroControl für professionelle Abnahmebefahrung und Wiederholungsprüfung ausgelegt.
Einbau unter Verkehrsflächen und in großen Tiefen möglich, Langzeitbelastbarkeit nachgewiesen.
Technische Daten:
Speicherkapazität: 95%
Speichervolumen: 200 Liter
Blockgewicht: 20 kg
Zum Bau kiesfreier Rigolen zur Versickerung, Rückhaltung und Speicherung von Regenwasser in Verbindung mit Spezialvlies RigoFlor, integrierbaren Kontrollschächten QuadroControl und weiterem Zubehör.
Die unterste Lage wird auf Sandbettung, spezifiziertem Rigolenvlies bzw. auf Kunststoffabdichtungsbahn eingebaut - siehe gesonderte Positionen -, die weitere Lage wird gestapelt mit Verbindung der Blöcke.
Die Speicherblöcke werden durch Blockverbinder
- siehe gesonderte Position - bei Aneinanderreihung und Stapelung der Blöcke untereinander lagegesichert.
Die gesamte Rigole ist mit spezifiziertem Rigolenvlies bzw. mit Kunststoffabdichtungsbahn zu ummanteln.
Fabrikat: Fränkische
Typ: Rigofill inspect half Block oder glw.
Angebotenes Fabrikat/Typ: ____________________
liefern und montieren.
2._.22
Rigolenfüllkörper 80/80/33 cm
E
1,00
Stck
2._.23 Systemschacht für Rigolenfüllkörper, H=1,32m Kunststoffschacht, quaderförmig, bestehend aus:
- mehreren Schachtgrundkörpern plus Konus, Material Polyethylen (PE), Farbe Schwarz
- Grundfläche 80 x 80 cm, Höhe 99 cm (nach Lagenzahl der angeschlossenen Rigole)
- maßkompatibel zu Rigolenfüllkörpern, mit einer Zulaufseite für Rohranschluss DN 200 KG und größer, mit drei Tunnelseiten zum Anschluss an Rigolenfüllkörper (Verbindungsöffnung 220 x 220 mm) und mit ebener Bodenfläche
- ausgelegt für den Einsatz selbstfahrender Kamerawagen mit Kameragröße für Rohre ab DN 200 und Schachtrohr DA 600, freier Zugangsdurchmesser 500 mm, wahlweise mit drehbarem Zulaufanschluss
- Multifunktionaler Systemschacht für den Einbau innerhalb von Füllkörper-Rigolen, an beliebiger Position im Raster der Füllkörper integrierbar, für Zulaufanschluss und Entlüftung sowie zur Kontrolle und Wartung der Rigole.
- Schacht auf Sandbettung, spezifiziertem Rigolenvlies bzw. auf Kunststoffabdichtungsbahn versetzen.
Schächte und Aufsetzrohre sind objektspezifisch anzupassen. Notwendige Zulauf- und Tunnelöffnungen sind werkseitig herzustellen.
Fabrikat: Fränkische
Typ: QuadroControl 2 oder glw.
Angebotenes Fabrikat/Typ: ____________________
liefern und montieren.
2._.23
Systemschacht für Rigolenfüllkörper, H=1,32m
2,00
Stck
2._.24 Schacht-Aufsetzrohr DA 400 aus PE Schacht-Aufsetzrohr in Verbundrohrbauweise mit glatter Innenfläche und profilierter Außenfläche, Außendurchmesser DA = 400 mm, Material Polyethylen (PE), Farbe Grün, inkl. Doppelsteckmuffe,
passend zu allen Schachtpositionen DA 400, liefern, auf planmäßige Höhe kürzen und einbauen.
System: Muri-pipe 300 VS FRÄNKISCHE o. glw.
Angebotenes Fabrikat: ____________________
2._.24
Schacht-Aufsetzrohr DA 400 aus PE
3,00
m
2._.25 Blockverbinder Blockverbinder zur Ausrichtung und Lagesicherung liefern und einbauen.
Fabrikat: Fränkische
Typ: Rigofill inspect oder glw.
Angebotenes Fabrikat/Typ: ____________________
liefern und montieren.
2._.25
Blockverbinder
25,00
Stck
2._.26 Stirnwandgitter aus PP mit Abmessungen L/B/T = 88/66/2 cm Stirnwandgitter mit Anschlussmöglichkeit von KG DN 100 zum Verschließen des Inspektionstunnels am Rigolenende,
liefern und einbauen.
Fabrikat: Fränkische
Typ: Rigofill inspect oder glw.
Angebotenes Fabrikat/Typ: ____________________
liefern und montieren.
2._.26
Stirnwandgitter aus PP mit Abmessungen L/B/T = 88/66/2 cm
4,00
Stck
2._.27 Stirnwandgitter aus PP mit Abmessungen L/B/T = 88/33/2 cm Stirnwandgitter mit Anschlussmöglichkeit von KG DN 100 zum Verschließen des Inspektionstunnels am Rigolenende,
liefern und einbauen.
Fabrikat: Fränkische
Typ: Rigofill inspect oder glw.
Angebotenes Fabrikat/Typ: ____________________
liefern und montieren.
2._.27
Stirnwandgitter aus PP mit Abmessungen L/B/T = 88/33/2 cm
E
1,00
Stck
2._.28 Rigolenvlies aus PP, 200g/m², Breite 4m, L=25m Spezifiziertes Rigolenvlies, CE-zertifiziert nach DIN EN 13252 (CE-Nr. 0799-CPD-55), mit auffälliger Kennzeichnung des Vlies-Typs durch grünen Namensaufdruck,
mit hoher Sicherheit gegen innere und äußere Kolmation,
als filterstabile Trennschicht zwischen Kiespackung und anstehendem Boden bzw. Verfüllmaterial, allseitig an den Stoßstellen mit ausreichender Überlappung (mind. 30 cm) herstellen, liefern und fachgerecht nach Planung einbauen.
Technische Daten:
Gewicht: 200 g/m²
Dicke: mind. 2 mm
Geotextilrobustheitsklasse: 3
Stempeldurchdrückkraft: 2,0 KN
Charakteristische Öffnungsweite: 0,08 mm
Wasserdurchlässigkeit: 90 l/(s x m²)
Fabrikat: Fränkische
Typ: RigoFlor - SickuPipe / MuriPipe / Rigofill inspect o. glw.
Angebotenes Fabrikat/Typ: ____________________
liefern und montieren.
2._.28
Rigolenvlies aus PP, 200g/m², Breite 4m, L=25m
50,00
m²
2._.29 Rigolen- und Dränagekies 8/16mm (gewaschen) Rigolen- und Drainagekies Körnung 8/16, gewaschen, zum anstehenden und Verfüllboden durch spezifiziertes Geotextil eingehüllt, liefern und fachgerecht einbauen.
2._.29
Rigolen- und Dränagekies 8/16mm (gewaschen)
10,00
m³
3 Regiearbeiten
3
Regiearbeiten
Vorbemerkung Für nicht massenmäßig erfassbare Arbeiten für die
beschriebenen Bereiche und Titel.
Die Ausführung erfolgt nur auf besondere Anordnung der
örtlichen Bauleitung und gegen täglichen Nachweis
(Regieberichte mit Auflistung Arbeitsstunden - Geräte
und Materialeinsatz).
Von der Bauleitung bzw. Bauherrn nicht bestätigte
Regieberichte werden bei der Abrechnung nicht
anerkannt.
Alle eingesetzten Einheitspreise sind Festpreise ohne
MwSt. auf Dauer der Gesamtbauzeit.
Nicht ausgeführte Leistungen bzw. Mehrleistungen des
Titels Regiearbeiten erheben keinen Anspruch auf
gesonderte Vergütung der allgemeinen Geschäftskosten
bzw. eines möglichen entgangenen Gewinns.
Vorbemerkung
Stundensätze Lohnkosten verstehen sich einschl. Stellung der
Werkzeuge, Unternehmerzuschläge, Sozialkosten,
Telefonkosten Portogebühren, Steuerabgaben,
Auslösungen, Wegegelder und dergl.
An- und Abfahrten zur Baustelle werden nicht gesondert
vergütet
Stundensätze
3._.01 Stundesatz Polier, Erdarbeiten Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind
und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Polierstunden
3._.01
Stundesatz Polier, Erdarbeiten
5,00
Std
3._.02 Stundensatz Schachtmeister, Kanalbau Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind
und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Schachtmeister
3._.02
Stundensatz Schachtmeister, Kanalbau
5,00
Std
3._.03 Stundensatz Vorarbeiter, Erdarbeiten Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind
und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Vorarbeiter
3._.03
Stundensatz Vorarbeiter, Erdarbeiten
10,00
Std
3._.04 Stundensatz Fachwerker, Erdarbeiten Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind
und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Fachwerker
3._.04
Stundensatz Fachwerker, Erdarbeiten
10,00
Std
3._.05 Stundensatz Rohrleger, Kanalbau Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind
und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Rohrleger
3._.05
Stundensatz Rohrleger, Kanalbau
10,00
Std
3._.06 Stundensatz Helfer, Erdarbeiten Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind
und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Helfer
3._.06
Stundensatz Helfer, Erdarbeiten
5,00
Std
3._.07 Stundensatz Helfer, Kanalbau Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind
und gegen Nachweis zur Ausführung kommen:
Helfer
3._.07
Stundensatz Helfer, Kanalbau
5,00
Std
Gerätestunden Gerätestunden für Baumaschinen verstehen sich inkl.
An- und Abtransport zur Baustelle, Be- und Entladen,
Wartung- und Betriebsstoffe, sowie aller Nebenkosten,
Unternehmerzuschläge und dergl.
Gerätestunden
3._.08 Explosionsstampfer, ca. 0,1 t Stundensatz für das Gerät, einschl. der Vorhaltekosten
(Abschreibung und Verzinsung) sowie Betriebskosten
(Betriebs- und Wartungsstoffe, Reparaturkosten) und
Lohnkosten für das Bedienungspersonal.
Explosionsstampfer
Verdichtungsleistung: ca. 0,1 t
3._.08
Explosionsstampfer, ca. 0,1 t
1,00
h
3._.09 Flächenrüttler o. Bedienung, 0,75-1,3 t Geräte, die nicht in den Positionen erfasst sind und
auf separaten Nachweis abgerechnet werden.
Flächenrüttler, ohne Bedienungspersonal.
Verdichtungsleistung: ca. 0,75 bis 1,30 t
3._.09
Flächenrüttler o. Bedienung, 0,75-1,3 t
1,00
h
3._.10 Bagger, 40 kW Stundensatz für das Gerät, einschl. der Vorhaltekosten
(Abschreibung und Verzinsung) sowie Betriebskosten
(Betriebs- und Wartungsstoffe, Reparaturkosten) und
Lohnkosten für das Bedienungspersonal.
Hydraulikbagger mit Überlastwarneinrichtung und
Tieflöffel.
Inhalt: 0,40 m³
Leistung: 40 kW
3._.10
Bagger, 40 kW
10,00
h
3._.11 Frontlader, luftbereift, 45 bis 75 kW Stundensatz für das Gerät, einschl. der Vorhaltekosten
(Abschreibung und Verzinsung) sowie Betriebskosten
(Betriebs- und Wartungsstoffe, Reparaturkosten) und
Lohnkosten für das Bedienungspersonal.
Frontlader, luftbereift.
Leistung: 45 - 75 kW
3._.11
Frontlader, luftbereift, 45 bis 75 kW
1,00
h
3._.12 Lkw, 3,5 t Stundensatz für das Gerät, einschl. der Vorhaltekosten
(Abschreibung und Verzinsung) sowie Betriebskosten
(Betriebs- und Wartungsstoffe, Reparaturkosten) und
Lohnkosten für das Bedienungspersonal.
Lkw
Nutzlast : 3,5 t
3._.12
Lkw, 3,5 t
1,00
h
3._.13 Lkw, 7 t Stundensatz für das Gerät, einschl. der Vorhaltekosten
(Abschreibung und Verzinsung) sowie Betriebskosten
(Betriebs- und Wartungsstoffe, Reparaturkosten) und
Lohnkosten für das Bedienungspersonal.
Lkw
Nutzlast : 7 t
3._.13
Lkw, 7 t
5,00
h
3._.14 Kompressor mit 1 Hammer Kompressor mit 1 Hammer
(Sullair 3,5 cbm)
3._.14
Kompressor mit 1 Hammer
1,00
h
3._.15 Hiltihammer Hiltihammer
3._.15
Hiltihammer
1,00
h
3._.16 LKW 6 to mit Ladekran LKW 6 to mit Ladekran und Bedienungspersonal
3._.16
LKW 6 to mit Ladekran
1,00
h
3._.17 Mini-Bagger Mini-Bagger mit Bedienungspersonal
3._.17
Mini-Bagger
1,00
h
3._.18 Flex einschl. Scheibenmaterial Flex einschl. Scheibenmaterial
3._.18
Flex einschl. Scheibenmaterial
1,00
h
Material Materialkosten verstehen sich frei Baustelle einschl.
Unternehmerzuschläge - Leihgebühren für Paletten,
sowie Unkosten.
Material
3._.19 Natursand gewaschen, 0/3 mm Materialien, welche nicht in den Positionen erfasst
sind und gegen Nachweis zur Anwendung kommen:
Natursand, gewaschen, Körnung: 0/3 mm
3._.19
Natursand gewaschen, 0/3 mm
1,00
m³
3._.20 Natursand gewaschen, 0/7 mm Materialien, welche nicht in den Positionen erfasst
sind und gegen Nachweis zur Anwendung kommen:
Natursand, gewaschen, Körnung: 0/7 mm
3._.20
Natursand gewaschen, 0/7 mm
1,00
m³
3._.21 Kies, gewaschen, 4/16 mm Materialien, welche nicht in den Positionen erfasst
sind und gegen Nachweis zur Anwendung kommen:
Kies, gewaschen, Körnung: 4/16 mm
3._.21
Kies, gewaschen, 4/16 mm
1,00
m³
3._.22 Kies, gewaschen, 0/32 mm Materialien, welche nicht in den Positionen erfasst
sind und gegen Nachweis zur Anwendung kommen:
Kies, gewaschen, Körnung: 0/32 mm
3._.22
Kies, gewaschen, 0/32 mm
1,00
m³
3._.23 Auffüllkies, 0/32 mm Materialien, welche nicht in den Positionen erfasst
sind und gegen Nachweis zur Anwendung kommen:
Auffüllkies, Körnung: 0/32 mm
3._.23
Auffüllkies, 0/32 mm
1,00
m³