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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Im Nachfolgenden ist der Einfachheit halber der
Auftraggeber mit "AG" sowie der
Auftragnehmer mit "AN" benannt.
OBJEKTBESCHREIBUNG
Die HKM-Bauprojektentwicklung beabsichtigt die
Erstellung einer Wohnanlage mit
70 Wohneinheiten, gegliedert in drei Baukörper und
einer gemeinsamen,
durchgängigen Tiefgarage. Die Tiefgarage umfasst 56
PKW-Stellplätze,
Fahrradstellplätze, Bewohnerkeller und Technikräume.
Das Baugrundstück befindet sich in zentraler Lage in
Bergisch-Gladbach, auf dem
Areal der Firma ISOTEC, ehemals Köttgen-Areal.
Die Andienung der Baustelle erfolgt aus dem öffentlich
Verkehrsraum über die
Jacobstraße und dem Paul-Köttgen-Weg auf die
vorhandene Baustraße im
Baufeld.
Die Ausfahrt aus dem Baufeld erfolgt über die bereits
teilweise ausgebaute Köttgen
- /Allee auf die Johann-Wilhelm-Lindlar-Straße. Es ist
eine Einbahnstraßen -
Regelung vorzusehen.
Bezüglich der Baustellenandienung wurde mit dem
Verkäufer des Grundstücks ein
Logistikkonzept vertraglich vereinbart. Dieses sichert
dem AG die Nutzung
unterschiedlicher Logistikflächen zu unterschiedlichen
Zeitpunkten verbindlich zu.
Im Rahmen der Ausführungsplanung wurde ein Kranplatz
innerhalb des Baufeldes
festgelegt und in statischer und logistischer Hinsicht
berücksichtigt.
Das Areal stellt derzeit eine Brachfläche, bestehend
aus einer Baugrube mit groben
Voraushub bis ca. 0,50m über tatsächliche
Gründungstiefe, dar. Der Erdaushub
erfolgt gemäß den Festsetzungen der Baugenehmigung und
der Vorgaben gemäß
Baugrundgutachen.
Nach Abschluss der Erdarbeiten wird dem AN eine
profilierte Baugrube übergeben.
Vertiefungen, wie Unterfahrten, Pumpenschächte und
Bodenplattenverstärkungen
werden durch den Tiefbauunternehmer hergestellt.
Gleiches gilt für die Verfüllung
der Unterfahrten und Schächte, sowie die Verlegung der
Grundleitungen, einschl.
der Dichtflansche im Bereich der Bodenplatte.
Es kommen zur Ausführung drei Mehrfamilienwohnhäuser
in konventioneller,
4-geschossiger, Bauweise mit einer gemeinsamen
Tiefgarage. Die Erreichbarkeit
der Gebäude sind über separate Zuwegungen über
Treppenhäuser mit
Aufzugsanlagen bzw. Zufahrten zur Tiefgarage sicher
gestellt.
Fundamente, Bodenplatte und aufgehende tragende
Geschosswände werden aus
Stahlbeton bzw. Mauerwerk aus Kalksandstein gemäß
Bauphysik nach
Brandschutz, Statik nach den schall- und
wärmetechnischen Erfordernissen erstellt.
Die Aufzugsschächte werden einschalig nach den
Erfordernissen des
Schallschutznachweis ausgeführt.
Alle horizontalen Decken werden nach Erfordernis der
Statik sowie der Brand-,
Schall- und Wärmeschutznachweise als Ortbetondecken in
Stahlbeton oder als
Fertigteildecke Filigran ausgeführt.
Innentreppen und Aufzugsanlagen der Haupttreppenhäuser
werden ebenfalls in
örtlicher Stahlbetonbauweise hergestellt und
schalltechnisch entkoppelt.
Ebenso werden Balkon- bzw. Loggiaplatten in
Stahlbetonbauweise örtlich
hergestellt und über Iso-Körbe wärmetechnisch
entkoppelt. Die Entwässerung der
Balkone erfolgt über Fallrohre, Notüberläufe sind
vorgesehen.
Die Flachdächer sind als "Weiße Decke" ohne Gefälle
ausgebildet, erhalten eine
Kaltdachwärmeisolierung, abschließend eine
Dachbegrünung im System.
Mauerwerks- und Stahlbetonwände sowie Treppenhaus und
Zwischenpodeste
werden mit einem Gipsmaschinenputz versehen.
Deckenanteile erhalten einen
malerfertigen Anstrich. Die Schnittstelle der
Putzarbeiten ist die im Untergeschoss
mit der ersten Schleusentür vorgesehen.
Außenwandverkleidung aus einem Wärmedämmverbundsystem
werden mit einer
Dämmstärke gemäß Wärmeschutznachweises und wahlweise
mit Klinkerriemchen
bzw. einem Scheibenputz ausgeführt.
Falls Abweichungen oder Änderungen in Bauausführung
oder Gestaltung durch
technische oder gestalterische Notwendigkeiten,
behördliche Auflagen,
Anordnungen, Vorschriften, örtliche Gegebenheiten oder
sonstige zwingende
Gründe notwendig werden oder zweckmäßig erscheinen,
bleiben diese dem AG
vorbehalten.
Baugrundstück
Gemeinde Gladbach
Gemarkung Bergisch Gladbach
Flur 10
Flurstück 339
BGF TG/Keller ca. 2.484 m²
BGF Wohnungen ca. 5.937 m²
BRI TG/Keller ca. 10.289 m³
BRI Wohnungen ca. 20.348 m³
ALLGEMEINES
Sollte es an anderer Stelle des Leistungsverzeichnis
anders erwähnt sein, sind
folgende Punkte verbindlich und Vertragsbestandteil:
Das Angebot ist in Papierform oder auch als GAEB-Datei
DA84 auf einem
Datenträger zu übergeben.
Sowohl Abschlags- als auch Schlussrechnung, inkl. der
Aufmaße sind in digitaler
Form dem AG zu übermitteln. Die E-Mail Adresse wird
mit Beauftragung bekannt
gegeben.
Auf die geleisteten Arbeiten werden gegen Vorlage
einer von der örtlichen
Bauleitung des AG geprüften und mit einem positiven
Prüfungsvermerk
versehenen Abschlagsrechnung, Teilzahlungen in Höhe
von max. 90% geleistet,
wobei der Wert angelieferter und noch nicht
eingebauter Materialien nicht
berücksichtigt wird.
Weitere 5% werden nach Prüfung der Schlussrechnung
nach Abnahme
ausgezahlt, spätestens 3 Monate nach Fertigstellung
der Gesamtbaumaßnahme.
Die restlichen 5% werden gegen Vorlage einer
unbefristeten Bankbürgschaft eines
Geldinstitutes oder einer Versicherungsgesellschaft
gemäß VOB Teil B § 17
ausgezahlt.
Bei Auftragsvergabe ist ein Freistellungsbescheid des
zuständigen Finanzamtes für
die vorgeschriebenen Sondereinbehalte nachzuweisen.
Der Bescheid muss eine
Gültigkeit von mindestens noch einem Jahr ab dem Ende
der Zuschlagfrist haben.
Ansonsten wird von allen Rechnungen ein Anteil von 15%
abgezogen und durch
den AG an das zuständige Finanzamt abgeführt.
Der AN hat sich in erforderlichem und angemessenem
Umfang gegen alle sich im
Zusammenhang mit der Ausführung der ihm übertragenen
Leistungen stehend,
und von ihm übernommenen Risiken zu versichern.
Die vom AN abzuschließende Versicherung muss, soweit
dies zu üblichen
Bedingungen versichert ist, auch den Ersatz von
Folgeschäden umfassen.
Der Nachweis einer entsprechenden
Haftpflichtversicherung ist dem AG
unverzüglich nach Vertragsschluss zu übergeben.
Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für Güte und
Vertragsgemäßheit seiner
sämtlichen Lieferungen und Leistungen für die Dauer
von fünf (5) Jahren seit der
mängelfreien Abnahme (gemäß BGB).
Die gemeinsame Abnahme der erbrachten Vertragsleistung
des AN erfolgt förmlich
nach Fertigstellung des Bauvorhaben. Ca. 6 Wochen vor
der Übergabe wird in
einer Vorbegehung zur Feststellung der Abnahmereife
mit dem AG der
Leistungsstand erfasst, etwaige Mängel werden in einem
zu erstellenden Protokoll
gemeinsam festgehalten. Diese sind bis zur Übergabe
innerhalb vereinbarter Frist
zu beseitigen. Die Abnahmeerklärung des AG erfolgt im
Anschluss nach
Mängelbeseitigung. Für später unzugängliche Teile
seiner Vertragsleistung hat der
AN den AG rechtzeitig zur vorläufigen Abnahme
aufzufordern.
§ 12, VOB/B Absatz (5) findet keine Anwendung.
Der Auftragnehmer verzichtet weiterhin auf das ihm
gemäß § 648 BGB zustehende
Recht auf Eintragung einer Sicherungshypothek.
01. Die nachfolgend angebotenen Leistungen umfassen
die Herstellung und
Lieferung aller Materialien sowie die fachgerechte
Ausführung, Montage /
Demontage, Verarbeitung und Entsorgung. Es gelten für
Angebot und Ausführung,
soweit nicht nachstehend oder im LV nichts anderes
beschrieben wird, die VOB,
Teil B + C, in der am Tage der Angebotsabgabe gültigen
Fassung, alle
einschlägigen DIN - Vorschriften, die anerkannten
Regeln der Technik, die
einschlägigen Vorschriften und Bedingungen der
zuständigen Behörden, der
beteiligten Fachgutachter, sowie die
Verarbeitungsrichtlinien der Materialhersteller
in fix und fertiger Arbeit, sofern nichts anderes in
den Positionen gesagt ist -
einschliesslich aller Nebenkosten und Nebenleistungen.
Es gelten alle zur Erfüllung
der Leistungsinhalte erforderlichen deutschen und
europäischen Normen in ihrer
aktuellen Fassung.
Es wird darauf hingewiesen, dass Teil A der VOB kein
Vertragsbestandteil wird und
dem Bieter kein klagbares Recht einräumt.
Lohn- und Materialpreiserhöhungen sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren und
gelten für die gesamte Bauzeit. Eine Gleitklausel ist
ausgeschlossen.
02. Ebenfalls sind die gültige Landesbauordnung, die
Genehmigungsauflagen der
Behörden, die allgemeinen und örtlichen Auflagen und
Bedingungen der
Versorgungsunternehmen zu beachten.
03. Der AN hat die Sicherungsvorschriften und Auflagen
der zuständigen
Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht zu
erfüllen und
eigenverantwortlich zu überwachen.
04. Zur Baustellenlogistik hat der AG ein Konzept
entwickeln lassen, was mit dem
AN mit Beauftragung als vereinbart gilt. Änderungen
sind ausschließlich mit der
örtlichen Bauleitung des AG abzustimmen bzw. zu
vereinbaren. Die Andienbarkeit
des Grundstücks für sein eigenes Gewerk hat der AN
selbst zu prüfen. Der AN hat
sich vor Angebotsabgabe durch Besichtigung der
Örtlichkeit und durch Einsicht in
die Plan- und Berechnungsunterlagen ausreichend zu
informieren.
Aufwendungen jeglicher Art für Baustellenlogistik zu
allen Leistungsbereichen ist
allein Sache des AN und in die Einheitspreise der
späteren Beauftragung
einzukalkulieren.
Der AN versichert hierzu, dass er sich mit den
örtlichen Gegebenheiten vertraut
gemacht hat. Nachforderungen, dies betreffend, aus
mangelnder Ortskenntnis und
Nichterkennen der baulichen Zusammenhänge werden durch
den AG nach
Vertragschluß nicht mehr anerkannt.
05. Alle angebotenen Leistungen müssen frei von
Rechten Dritter sein.
06. Einen Anspruch auf die Zurverfügungstellung
bestimmter Lager- und
Arbeitsplätze hat der AN nicht. Werden Flächen oder
Räume zur Verfügung
gestellt, so hat der AN eigenverantwortlich für die
Verschliessbarkeit,
Verkehrssicherheit, Reinigung und sonstigen Unterhalt
auf seine Rechnung Sorge
zu tragen. Er ist ohne besondere Vergütung auch
verpflichtet, seinen
Arbeitsbereich täglich, insbesondere nach
Fertigstellung seiner eigenen Leistung,
aufzuräumen und zu reinigen.
Sind für Baustelleneinrichtung im LV keine
Leistungsansätze vorgesehen, sind
diese Nebenleistungen und die Kosten hierfür in den
Einheitspreis einzurechnen.
07. Zu den Nebenleistungen gehört auch die Gestellung
von Schutz- und
Arbeitsgerüste bis Arbeitshöhen von 2,00 m.
Auffangnetze nach § 12 BGV C22, die
nur dem Schutz der Mitarbeiter des AN dienen, zählen
zu den Nebenleistungen
nach Abschnitt 4.1.4 DIN 18299.
08. Muss der AN im Zuge seiner eigenen Arbeiten
vorhandene Schutzmaßnahmen
oder Gerüste der Baustelleneinrichtung entfernen, hat
er ausreichend andere
Maßnahmen zu ergreifen. Nach Beendigung seiner
Arbeiten hat der AN ohne
besondere Vergütung den alten Zustand, soweit
erforderlich, wiederherzustellen
bzw. in entsprechend abgeänderter, aber
betriebsbereiter Form.
09. Erfordert die Gliederung der Baumaßnahme zeitlich
versetzte Arbeitseinsätze
oder mehrere Einrichtungen, erfolgt hierfür keine
besondere Vergütung.
Auch sind zeitweise mehrere Gewerke gleichzeitig im
Rahmen dieser Maßnahme
tätig. Die Arbeiten sind daher nicht allein auf
Beschleunigung und hindernisfreies
Arbeiten bezüglich des eigenen Gewerks sondern unter
Berücksichtigung des
Kooperationsprinzip auf einen stimmigen Gesamt -
Bauablauf ausgerichtet zu
erbringen. Dies bedingt, dass Teilabschnitte der
Leistungen auch einmal
zurückgestellt oder vorgezogen werden müssen.
10. Für seine eigene Leistungserbringung nimmt und
prüft der AN
eigenverantwortlich alle Maße, die für die Herstellung
von zum Einbau bestimmten
Bauteilen notwendig sind, und weist den AG
unverzüglich auf etwaige
Maßdifferenzen hin. Die Prüfung wird nicht besonders
vergütet und ist in die
Einheitspreise einzurechnen.
Glaubt der AN, dass seine Fachkenntnisse hierzu nicht
ausreichen, um
vorstehende oder eine nach § 4 Abs. 3 VOB/B
erforderliche Prüfung vorzunehmen,
hat er den AG in Textform darauf hinzuweisen.
Soweit der AN für die Ausführung der ihm übertragenen
Leistungen öffentlich -
rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse benötigt, hat
er diese selbst und auf
eigene Kosten zu beschaffen.
11. Logistik und ggf. die gezielte Steuerung wartender
LKW's über andere,
unsensible Straßen / Verkehrsflächen (Einzelabruf per
Funk) ist Sache des AN
diese, für den AG kostenfrei, zu koordinieren.
Die Kosten für Verpackung einschl. deren Abtransport,
Transporte und
Versicherungen etc. sind in die Einheitspreise
einzurechnen. Evtl. erforderlichen
Schutzabklebungen sind vor der Montage aufzubringen
und vor Inbetriebnahme
oder nach Aufforderung durch die Bauleitung
rückstandslos ohne gesonderte
Vergütung wieder zu entfernen. Die Entsorgung von
Abfall hat umgehend nach
ATV DIN 18299, spätestens täglich zum Abschluss der
jeweiligen Arbeiten, zu
erfolgen. Alternativ zum Abfahren ist das Entsorgen in
geeignete, auf der Baustelle
lagernde Abfalltransportbehälter des AN zulässig. Es
obliegt in diesem Fall dem AN
selber dafür zu sorgen, dass keine Unbefugten Dritte
Abfälle in diese Behälter
füllen. Nach diesen Richtlinien werden die Arbeiten
ausgeführt und die Schutt- und
Abbruchmaterialien entsorgt.
12. Der Nachweis der Güteeigenschaften der angebotenen
Materialien ist
rechtzeitig vor Bestellung und Verwendung durch
Vorlage von Prüfzeugnissen einer
amtlich anerkannten deutschen Materialprüfanstalt bzw.
durch Angabe des / der
Prüfzeichen vom AN zu erbringen. Die ggf. in
eingeführten Technischen
Baubestimmungen geforderten Kennzeichnungen werden
davon nicht berührt.
Kriterien der Prüfung und Zulassung müssen in ihrer
Gesamtheit erfüllt sein.
Vorgeschriebene Prüfungen nach DIN - oder EN - Normen
müssen nachweisbar
sein.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die
amtlichen Nachweise
(Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine
bauaufsichtliche Zulassung) der
örtlichen Bauleitung des AG vor Einbau zu übergeben.
13. Der AG ist berechtigt, den angefallenen Schutt
bzw. die Verschmutzungen und /
oder Verpackungen durch Dritte zu Lasten des AN
beseitigen und entsorgen zu
lassen, sofern dieser nicht nach einmaliger
Aufforderung durch die örtliche
Bauleitung des AG zum vorgesehenen bzw. vereinbarten
Termin die Arbeiten
selbst ausgeführt hat. Im Übrigen gilt, dass der AN
seine Arbeitsbereiche täglich zu
reinigen und den Schutt selber zu entsorgen hat. Die,
durch den AN, zu
beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf
die öffentlichen
Verkehrswege, welche durch Fahrzeuge und Maschinen des
AN oder seiner
Erfüllungsgehilfen befahren werden. Solche
Verunreinigungen sind durch geeignete
Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende
Verunreinigungen sind
so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine
Gefährdung des öffentlichen
Verkehrs entstehen kann.
14. Dem AN werden für seine Leistungen notwendige
Ausführungsunterlagen
rechtzeitig in der Regel in zweifacher Ausfertigung
übergeben. Ggf. notwendige
weitere Exemplare können gegen Vergütung gestellt
werden, soweit nicht im
Vertrag eine andere Regelung getroffen wird.
15. Alle Zeichnungen müssen an Ort und Stelle
überprüft werden und dürfen, falls
erforderlich, nur nach Absprache mit der örtlichen
Bauleitung des AG an die
vorhandenen Gegebenheiten angeglichen werden. Alle
Maße sind vor der
Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine
Detailzeichnungen mit
verbindlichen Maßangaben vorliegen. Die tatsächlichen
Einbauhöhen -maße,
bezogen auf das gesamte Ausbausystem, sind mit der
örtlichen Bauleitung des AG
abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder
Änderungen in der geplanten
Bauausführung festgestellt oder vermutet werden.
16. Für die Erbringung der Leistungen des AN evtl.
notwendige bzw. vom AG
geforderte Konstruktionszeichnungen und/oder
Berechnungen sind für den AG
kostenfrei zu erstellen, soweit im Vertrag nichts
Anderes geregelt wird.
17. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden
Ausführungsunterlagen zählt neben
den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser
Leistungsbeschreibung. Die
vom AN verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den
Freigabevermerk des
Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch
Übergabe neuer Unterlagen
ungültig gewordene Unterlagen sind vom AN entsprechend
zu kennzeichnen und
aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen
nicht verwendet werden.
Dies entbindet den AN aber nicht von seiner eigenen
Prüfungs- und Hinweispflicht,
diese bleiben unberührt.
18. Der AG führt regelmäßige in der Regel wöchentliche
Baubesprechungen durch,
an denen für den AN Teilnahmepflicht besteht für die
Zeit seiner Tätigkeit vor Ort
bzw. im Falle einer gesonderten Einladung. Der AN hat
dafür Sorge zu tragen, dass
während der Ausführung seiner Leistungen immer
mindestens ein fließend deutsch
sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle
anwesend ist.
19. Der AN hat arbeitstäglich ein Baustellentagebuch
zu führen und der örtlichen
Bauleitung des AG wöchentlich vorzulegen.
Die vollständige Gewerke spezifische
Objektdokumentation ist mindestens 6
Wochen vor dem Abnahmeverlangen dem AG in
elektronischer Form (im
Datenformat PDF 1-fach) zu übergeben.
Die Dokumentationsunterlagen beinhalten folgende
Unterlagen:
- ausführliches Bautagebuch seiner Tätigkeiten
- Werk- und Montageplanungen
- Genehmigungen und Zulassungen
- Material- und Produktinformationen
- Abnahmeprotokolle
- Einbau-, Pflege- und Wartungsanleitungen
wartungsrelevanter Bauprodukte
- Übernahme-, Transport- und Entsorgungsnachweise
nachweispflichtiger Abbruch-
und Gefahrstoffe
- Fachunternehmererklärung
20. Durch den AN ist im Rahmen der Angebotserstellung
eine von ihm
vorgesehene Ausführungszeit zur Herstellung anhand
eines Bauzeitenplanes
vorzulegen und verbindlich zu bestätigen. Hierzu sind
die Ausführungstage der
eigenen Bauleistung maßgeblich, KEINE kalendarischen
Angaben.
Als Regelarbeitszeiten zur Herstellung der eigenen
Leistung werden wie folgt
vereinbart:
Montag Samstag von 7.00 17.00 Uhr
Einsatz der Personalstärke und von Arbeitskräften je
nach Bauteilabschnitt in
Absprache mit der örtlichen Bauleitung des AG.
Im Nachfolgenden ist der Einfachheit halber der
Im Nachfolgenden ist der Einfachheit halber der
Auftraggeber mit "AG" sowie der
Auftragnehmer mit "AN" benannt.
Nachfolgend aufgeführte technische Vorbemerkungen
werden neben den gültigen
technischen und gesetzlichen Regelwerken zusätzlich
zum Vertragsbestand bei
Vertragsabschluss vereinbart.
Vor Ausführungsbeginn hat der AN mit dem AG
festzulegen, wo das zu
verwendende Baustellengerät und Material auf der
Baustelle gelagert werden kann,
um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten
Handwerker während der
Bauausführung zu vermeiden.
Ein umlaufendes Arbeits- und Schutzgerüst mit
Dachdeckerfangschutz im
Aussenbereich wird bauseits gestellt und unterhalten.
Sämtliche sonstige Kosten für die Einrichtung der
Baustelle, Silos usw. sind mit den
Einheitspreisen abgegolten. Sofern nachfolgend nicht
gesondert beschrieben, sind
alle erforderlichen Schutzeinrichtungen und Gerüste
gemäß VOB DIN 18451
vorzuhalten. Ebenso sind alle erforderlichen Hub- u.
Förderanlagen zu
berücksichtigen. Diese werden nicht gesondert vergütet.
Alle an den Arbeitsbereich angrenzenden Flächen, Teile
usw. sind sorgfältig gegen
Verschmutzung zu schützen. Klammern, Heften und
Befestigungen, die die
Oberfläche beschädigen sind ausdrücklich untersagt.
Klebemittel müssen sich von
Oberflächen vollständig wieder lösen lassen. Durch
Mörtel beschmutzte
Oberflächen und Teile sind sofort zu reinigen. Bei
Nichtbeachtung gehen
Folgeschäden zu Lasten des AN.
Der Innenputz ist in der Regel bis auf OK Rohdecke
aufzusetzen und bis UK
Rohdecke zu führen. Starre Anschlüsse / Verbindungen
zu entkoppelten Bauteilen,
z.B. im Treppenhaus die Innentreppenläufe sind
unbedingt zu vermeiden.
Arbeitsfugen, Materialwechsel oder
Gebäudedehnungsfugen etc. im Untergrund
sind grundsätzlich mit Kellenschnitt oder mit
geeigneten, verzinkten Blechprofilen
im Putz auszubilden. Putzkanten-, Putzabschluß- und
Dehnungsfugenprofile etc.
sind raumhoch auszuführen.
Für alle fertigen Putzoberflächen im Innenbereich
gelten die Anforderungen gemäß
Merkblatt Nr. 3 des Bundesverbandes der Gipsindustrie
e.V. Qualitätsstufe Q2 als
Standard vereinbart.
Beim Verputz von Treppenuntersichten ist darauf zu
achten, dass die Knicklinien
Podest-/ Treppenlauf- untersichten mit den Kanten des
Treppenauges exakt und
geradlinig durchlaufend ausgeführt werden. Fugen zur
schalltechnischen Trennung
sind im Putz vorrangig zu übernehmen und mit
entsprechenden Profilen
auszubilden. Alle Übergange zwischen Putz und
Trockenbauarbeiten erhalten ein
Abschlussprofil.
Das Schließen von eingefrästen Schlitzen für Leitungen
sowie vertikalen und
horizontalen Wandfugen der Filigranelemente bis zu 7,5
cm Breite ist mit den
Einheitspreisen abgegolten. Alle Elektrodosen sind vor
Beginn der Arbeiten deutlich
zu kennzeichnen. Folgeschäden die durch eingeputzte
Dosen und hierdurch
erforderliche Arbeiten entstehen, gehen zu Lasten des
AN.
An allen Positivecken sind Eckschutzschienen
vorzusehen. Wandendungen,
Eckausbildungen und freistehende Wandenden werden
nicht gesondert vergütet
und müssen in den E.P. mit eingerechnet werden.
Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen
Balkonen oder
Kragplatten eingespannt werden, beim Einspannen in
Mauerwerksöffnungen sind
diese vor Beschädigungen zu schützen.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die
amtlichen Nachweise
(Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine
bauaufsichtliche Zulassung) der
Bauleitung zu übergeben. Bei nicht genormten Stoffen
und Bauteilen sind, soweit
erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der
Bauleitung zu übergeben.
Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die
der Herstellung der
Luftdichtheit des Gebäudes dienen, ist davon
auszugehen, dass vor oder bei der
Abnahme der Leistungen durch den AG oder eine von ihm
beauftragte Fachkraft
eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen
Blowerdoor-Test durchgeführt wird.
Nach Fertigstellung der Arbeiten sind die Bauflächen
im Ganzen besenrein zu
übergeben, Rückstände auf den Böden sind zu
beseitigen. Durch nicht beseitigte
Rückstände erforderliche Arbeiten der nachfolgenden
Unternehmer gehen zu
Lasten des AN.
Im Nachfolgenden ist der Einfachheit halber der
01 Vorbereitung
01
Vorbereitung
01.__. 1 Bauteilschutz Fenster, Türen Alle im Arbeitsbereich befindlichen Türen,
Fenster und besonders zu schützende
Bauteile mittels Kunststofffolie und UV -
beständigem Klebeband abdecken.
Türen und Fenster müssen auch im
abgeklebten Zustand zu öffnen sein.
Anfallende Stoffe bleiben Eigentum des
AN, nach Fertigstellung der Arbeiten
wieder entfernen und nach örtlichen
Bestimmungen fachgerecht entsorgen
einschl. anfallender Deponiegebühren.
01.__. 1
Bauteilschutz Fenster, Türen
1.316,00
m²
01.__. 2 Untergrundreinigung Rohbauflächen Vorhandene schadhaften Untergrund
gründlich mit einem Stahlbesen säubern
und Staub entfernen.
Untergrund: KS Mauerwerk/Stahlbeton
Alle anfallende Stoffe werden Eigentum
des AN und sind gemäß örtlicher
Bestimmungen zu entsorgen. einschl. der
anfallenden Deponiegebühren.
01.__. 2
Untergrundreinigung Rohbauflächen
E
1,00
m²
02 Profile, Putzträger
02
Profile, Putzträger
02.__. 1 Eckschutzprofil Eckschutzprofil aus verzinktem Stahlblech,
für nachstehend beschriebenen Innenputz.
Eckschutzprofil an Außenecken sowie
4-seitig an Fenster- und Türöffnungen
lotrecht und gerade auf Rohmauerwerk
einrichten und lagesicher anbringen.
02.__. 1
Eckschutzprofil
2.734,00
m
02.__. 2 Abschlußprofil Wand wie Vorposition sinngemäß beschrieben,
jedoch als Putzabschlußprofil
aus verzinktem Stahlblech in Wandputz
einbauen.
Fabrikat: Protektor oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
02.__. 2
Abschlußprofil Wand
E
1,00
m
02.__. 3 Anschlußprofil Fenster Elastischer Putzanschluss für Fenster-
und Türrahmen als angrenzendes
Bauteil, liefern und herstellen,
bestehend aus:
U-förmiges Kunststoffprofil mit
integriertem selbstklebenden
Schaumstoffdichtungsband.
Eine gleichmäßige umlaufende
Blendrahmenbreite beim Anlegen ist
einzuhalten.
Farbe: weiß
Fabrikat: Protektor o. gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
02.__. 3
Anschlußprofil Fenster
2.080,00
m
02.__. 4 Abschlußprofil Trennung Wand/Treppenlauf Geeignete Putzschienen in den Innenecken
als Trennung zwischen Wand- und Decke
an den Untersichten der Treppenlaufplatten,
Aufzugsbereichen und im Bereich der
Treppenauflager An- und Austritt liefern,
einbauen und mit dem Wand- und
Deckenputz einputzen.
Abrechnung nach Länge Putzschiene.
Die entstehende Fuge muss rückstandsfrei
ausgebildet sein, Schallbrücken sind zu
vermeiden. Die Versiegelung erfolgt im
Folgegewerk "Maler".
Fugenbreite: bis ca. 10 mm
Fabrikat: Profil Protektor 1236 Stahl
verzinkt oder gleicher Art
Angebotenes Profil:
02.__. 4
Abschlußprofil Trennung Wand/Treppenlauf
860,00
m
02.__. 5 Putzbewehrung (Gewebe) Putzbewehrung durch Einarbeiten eines
Kunststoffgewebe als Gitex-Gewebe,
zweilagig, Stoßüberlappung mind. 10cm
im Bereich von Übergängen bei
Materialwechsel im Untergrund gemäß
den Herstellerrichtlinien des gewählten
System liefern und fachgerecht nass in
nass fix in fertiger Arbeit einbauen.
Aufmaß erfolgt nach eingebauter
Sichtfläche auf Nachweis.
Fabrikat: Knauf / GITEX oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
02.__. 5
Putzbewehrung (Gewebe)
200,00
m²
02.__. 6 Putzträger innen Aufdopplung von Putzflächen mit
Putzträgerplatten um bis zu 50 mm
einschl. Vorbehandlung als Haftbrücke.
Putzträgerplatten liefern und vor Innenputz
fachgerecht anbringen, wenn zur
Vermeidung von unzulässigen
Mehrstärken vorhandene Putzflächen nicht
plan und eben mit angrenzenden
Putzflächen hergestellt werden können.
Ausführung ausschließlich auf Anordnung
und Hinweis der örtlichen Bauleitung des
AG.
02.__. 6
Putzträger innen
25,00
m²
02.__. 7 Streckmetall+Glaswolle wie Vorposition sinngemäß beschrieben,
jedoch Ausführung als Überdeckung von
Rohrschlitzen mit Rippenstreckmetall
inkl. Befestigung und füllen der
Hohlräume darunter mit Glaswolle.
Raumhöhe: bis 3,00 m
Abwicklung: bis 0,50 m
Fabrikat: Knauf oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
02.__. 7
Streckmetall+Glaswolle
E
1,00
m
03 Putzbeschichtung
03
Putzbeschichtung
03.__. 1 Gipsputz Innenwandputz Einlagiger Innenwandputz nach DIN EN
13279, MG P IV nach DIN V 18550 als
Maschinenputz auf Mauerwerk nach
DIN 1053 oder vorbehandelten Stahlbeton
nach DIN 1045 auftragen, eben und
fluchtrecht verziehen und nach dem
Ansteifen abglätten, einschl. aller
Vorbereitungen mit Haftgrundierung
im System des Herstellers.
Schichtstärke: max. 15 mm
Wandhöhe: bis 3,00 m
Oberfläche: geglättet, tapezierfähig (Q2)
Putzgrund: Stahlbeton, KS- Mauerwerk
Einbauort: Treppenhaus u. Wohnräume
Fabrikat: Knauf MP 75 L oder gleicher Art
auf Mauerwerk mit Knauf Aufbrennsperre
oder gleicher Art
auf Stahlbeton mit Knauf Betokontakt
oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
03.__. 1
Gipsputz Innenwandputz
8.810,00
m²
03.__. 2 Gipsputz Vorwandinstallation Winddichtigkeit hinter Vorwandinstallation
an Aussenwänden mit Innenwandputz
wie in Vorposition beschrieben, jedoch
als Vorableistung.
Diese Leistung erfolgt auf Abruf durch die
Bauleitung des AG.
03.__. 2
Gipsputz Vorwandinstallation
240,00
m²
03.__. 3 Kalk-Zementputz Innenwandputz Einlagiger Innenwandputz MG P II/CS II
nach DIN V 18550/DIN EN 998-1 als
Maschinenputz auf Mauerwerk nach DIN
1053 oder vorbehandelten Beton nach
DIN 1045 auftragen, eben und fluchtrecht
verziehen und nach dem Ansteifen
nachschaben u. filzen, einschl. aller
Vorbereitungen mit Haftgrundierung im
System eines Herstellers.
Schichtstärke: 15 mm i.M.
Wandhöhe: bis 3,00 m
Oberfläche: rapportiert oder gefilzt
Putzgrund: Beton, KS-Mauerwerk
Fabrikat: Knauf UP 210 oder gleicher Art
auf Mauerwerk mit Grundierung Knauf
Aufbrennsperre oder gleicher Art oder
auf Stahlbeton mit Haftgrund Knauf
Betokontakt oder gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
03.__. 3
Kalk-Zementputz Innenwandputz
E
1,00
m²
03.__. 4 ZULAGE Leibungen wie Vorpositionen sinngemäß beschrieben,
jedoch als ZULAGE an Leibungen und
Stützen.
Leibungstiefe: bis 20 cm
03.__. 4
ZULAGE Leibungen
2.080,00
m
03.__. 5 ZULAGE Leibungsputz > 5 cm Zulage zum Leibungsputz der Vorposition
zur Aufnahme von Bautoleranzen in Bezug
auf eingebaute Fenster für eine
Leibungsauffüllung in einer Stärke von min.
5 cm mit Heratekta oder einem anderen
geeigneten Putzträgermaterial.
Einzukalkulieren ist das ggf. notwendige
Einlegen eines Gewebes im Bereich der
Leibungsecke zum Wandputz.
Leibungstiefe: bis ca. 20 cm
03.__. 5
ZULAGE Leibungsputz > 5 cm
E
1,00
m
03.__. 6 ZULAGE Innenwandputz, lotrecht Zulage zum Innenwandputz der
Vorpositionen für die lot- u. fluchtrechte
Ausführung als planebenen Untergrund
für großformatige Wandfliesen ab Größe
60/60, einschl. Putzlehren raumhoch.
Putzhöhe: bis ca. 3,00 m
Einbauort: Bäder
03.__. 6
ZULAGE Innenwandputz, lotrecht
400,00
m²
03.__. 7 ZULAGE für Mehrstärke, Gipsputz Zulage zum Gipsputz an Wänden und
Decken, für je 10 mm Mehrstärke.
03.__. 7
ZULAGE für Mehrstärke, Gipsputz
E
1,00
m²
03.__. 8 ZULAGE für Mehrstärke, Kalk-Zementputz Zulage zum Kalk-Zementputz an Wänden
und Decken, für je 10 mm Mehrstärke.
03.__. 8
ZULAGE für Mehrstärke, Kalk-Zementputz
E
1,00
m²
03.__. 9 Gipsputz Deckenputz Einlagiger Deckenputz nach DIN EN
13279, MG P IV nach DIN V 18550 als
Maschinenputz auf vorbehandelten
Beton nach DIN 1045 auftragen, eben
und fluchtrecht verziehen und nach
dem Ansteifen abglätten, einschl. aller
Vorbereitungen mit Haftgrundierung
im System des Herstellers.
Schichtstärke: 15 mm i.M.
Deckenhöhe: bis ca. 3,00 m
Oberfläche: geglättet, Q2
Putzgrund: Stahlbeton
Fabrikat: Knauf MP 75 L
oder gleicher Art
mit Haftgrund Knauf Betokontakt oder
gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
03.__. 9
Gipsputz Deckenputz
E
1,00
m²
03.__. 10 Gipsputz Treppenlaufuntersicht Treppenlaufuntersichten aus Ortbeton mit
Deckenputz, einlagig, wie in Vorposition
beschrieben, auf rauhgeschaltem,
saugfähigem Beton, ca. 10 - 15 mm stark
liefern, auftragen und ausziehen.
Oberfläche filzen oder glätten als
Untergrund Q2.
Die Lieferung und Montage der
Eckschutzschienen sowie die Stellung der
Gerüste ist in diese Position
einzukalkulieren.
03.__. 10
Gipsputz Treppenlaufuntersicht
200,00
m²
03.__. 11 Gipsputz Treppenlaufwangen Gipsputz einschl. doppelter
Gewebeeinlage auf Treppenwangen oder
seitliche Deckenansichten lot- und
fluchtgerecht, einlagig, i.M. 10 - 15 mm
stark, wie in Vorposition beschrieben
herstellen, und sauber an den
Natursteinbelag unterseitig anarbeiten.
Oberfläche filzen oder glätten als
Untergrund Q2 inkl. aller erforderlichen
Nebenleistungen herstellen.
Die Stellung der erforderlichen Gerüste
ist in diese Position einzukalkulieren.
Auf gleichmäßigen Überstand der
Randbänder des Natursteinbelag
ist zu achten.
Die zeitlich versetzte Ausführung an
den Treppenwangen nach Verlegung
Naturstein ist einzukalkulieren.
Wangenhöhe: i.M. ca. 250 mm
Abrechnung nach lfm. Ansichtsfläche
Ausführung ausschließlich in
Absprache mit der örtlichen Bauleitung
des AG.
03.__. 11
Gipsputz Treppenlaufwangen
111,00
m
03.__. 12 Verspachteln von Deckenfugen, Q2 Schließen der Deckenfugen der Filigran-
Betondeckenplatten mit einem geeigneten,
faserarmierten, kunstharzvergüteten
Gipsspachtel.
Fugen nässen, Gips-Spachtel, Bezeichnung
C6/20/2 nach DIN EN 13279-1, in die
Stoßfugen einbringen, eben und fluchtrecht
ausziehen, nach dem Ansteifen abglätten.
Das Ausziehen der Kantenversätze bis
500 mm Gesamtbreite ist im Einzelpreis
enthalten.
Fugenbreite: bis 3 cm
Fugentiefe: bis 5 cm
Deckenhöhe: bis 3,00 m
Oberfläche: geglättet, tapezierfertig (Q2)
Putzgrund: Stahlbeton Filigran, glatt
Einbauort: Treppenhaus u. Wohnräume
Fabrikat: Knauf Multi-Finish oder gleicher
Art mit Haftgrund Knauf Betokontakt oder
gleicher Art
Angebotenes Fabrikat:
03.__. 12
Verspachteln von Deckenfugen, Q2
750,00
m
03.__. 13 Einputzen Fensterbank Herstellen eines geraden und sauberen
Anschluss der Putzfläche bis Unterkante
Fensterbank mit einer zusätzlichen
horizontalen Eckschutzschiene.
Fensterbrüstungen werden als Leibung
bis Unterkante Blendrahmen der
Fensteranlage geputzt und erhalten
bauseits später eine geklebte
Naturstein-Fensterbank.
Brüstungstiefe: bis ca. 170 mm
Abrechnung in lfm Brüstungslänge
Eckschutzschiene ist in dieser Position
einzukalkulieren.
03.__. 13
Einputzen Fensterbank
25,00
m
03.__. 14 Einputzen FH Türen Einseitiges Einputzen von FH - Türen mit
Zementputz, 3 - seitig angepasst an die
Mauerwerks- oder Stahlbetonleibungen.
Abgerechnung erfolgt je FH - Tür.
Wandst ärke: bis ca. 240 mm
Abmessung b/h: i.M. ca. 1010/2130 mm
03.__. 14
Einputzen FH Türen
13,00
St
03.__. 15 Einputzen Lichtkuppel Einputzen von Lichtkuppeln mit Gipsputz
sinngemäß nach Position 03.1, 4-seitig,
inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen
herstellen.
Die Stellung der erforderlichen Gerüste ist
in diese Position einzukalkulieren.
Auf gleichmäßigen Überstand der Rahmen
der Lichtkuppel ist zu achten.
Abrechnung erfolgt je Lichtkuppel.
Aufbauhöhe: bis ca. 700 mm
Abmessung b/l: i.M. ca. 1.000/1.000 mm
03.__. 15
Einputzen Lichtkuppel
7,00
St
04 Stunden
04
Stunden
04.__. 1 Stundensatz Facharbeiter, Innenputz Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach
besonderer Beauftragung durch die
örtliche Bauleitung des AG ausgeführt
werden.
Über geleistete Arbeitsstunden sind
werktäglich Rapportlohnzettel
einzureichen.
Mit dem Einheitspreis für die
Lohnleistung sind alle damit verbundenen
Aufwendungen des AN für Lohn- und
Gehaltskosten der Baustelle, Stoffkosten
der Baustelle, Kosten der Einrichtungen,
Geräte, Werkzeuge, Maschinen und
maschinellen Anlagen der Baustelle,
Fracht-, Fuhr- und Ladekosten,
Sozialkassenbeiträge und Sonderkosten,
die bei wirtschaftlicher Betriebsführung
entstehen, mit angemessenen Zuschlägen
für Gemeinkosten und Gewinn (einschl.
allgemeinen Unternehmerwagnis)
abgegolten.
Arbeiten, welche nicht in den Positionen
erfasst sind und gegen Nachweis zur
Ausführung kommen für
Facharbeiter
04.__. 1
Stundensatz Facharbeiter, Innenputz
40,00
h
04.__. 2 Stundensatz Helfer, Innenputz wie Vorposition sinngemäß beschrieben, jedoch
Helfer
04.__. 2
Stundensatz Helfer, Innenputz
40,00
h
05 Maschinen
05
Maschinen
05.__. 1 Raumgerüst 200 kg/m² Raumgerüste als Arbeitsgerüst nach DIN
4420 für Raumhöhen über 3,00 m sowie
Arbeiten im Bereich von Treppenaufgängen,
inkl. Aufbau, Abbau, Vorhaltung während
der gesamten Ausführung des Gewerkes
sowie Umbau nach entsprechenden
Erfordernissen.
Ausführung nach DIN 18451-Gerüstarbeiten,
sowie den geltenden Sicherheitsvorschriften.
Gerüstgruppe: 3, Nutzgewicht 200 kg/m²
Ausführungsart: Stahlrohrgerüst
Tragsystem: Standgerüst
05.__. 1
Raumgerüst 200 kg/m²
5,00
Psch