Außenputz-WDVS
Kötgen-Allee
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Im Nachfolgenden ist der Einfachheit halber der Auftraggeber mit "AG" sowie der Auftragnehmer mit "AN" benannt. OBJEKTBESCHREIBUNG Die HKM-Bauprojektentwicklung beabsichtigt die Erstellung einer Wohnanlage mit 70 Wohneinheiten, gegliedert in drei Baukörper und einer gemeinsamen, durchgängigen Tiefgarage. Die Tiefgarage umfasst 56 PKW-Stellplätze, Fahrradstellplätze, Bewohnerkeller und Technikräume. Das Baugrundstück befindet sich in zentraler Lage in Bergisch-Gladbach, auf dem Areal der Firma ISOTEC, ehemals Köttgen-Areal. Die Andienung der Baustelle erfolgt aus dem öffentlich Verkehrsraum über die Jacobstraße und dem Paul-Köttgen-Weg auf die vorhandene Baustraße im Baufeld. Die Ausfahrt aus dem Baufeld erfolgt über die bereits teilweise ausgebaute Köttgen - /Allee auf die Johann-Wilhelm-Lindlar-Straße. Es ist eine Einbahnstraßen - Regelung vorzusehen. Bezüglich der Baustellenandienung wurde mit dem Verkäufer des Grundstücks ein Logistikkonzept vertraglich vereinbart. Dieses sichert dem AG die Nutzung unterschiedlicher Logistikflächen zu unterschiedlichen Zeitpunkten verbindlich zu. Im Rahmen der Ausführungsplanung wurde ein Kranplatz innerhalb des Baufeldes festgelegt und in statischer und logistischer Hinsicht berücksichtigt. Das Areal stellt derzeit eine Brachfläche, bestehend aus einer Baugrube mit groben Voraushub bis ca. 0,50m über tatsächliche Gründungstiefe, dar. Der Erdaushub erfolgt gemäß den Festsetzungen der Baugenehmigung und der Vorgaben gemäß Baugrundgutachen. Nach Abschluss der Erdarbeiten wird dem AN eine profilierte Baugrube übergeben. Vertiefungen, wie Unterfahrten, Pumpenschächte und Bodenplattenverstärkungen werden durch den Tiefbauunternehmer hergestellt. Gleiches gilt für die Verfüllung der Unterfahrten und Schächte, sowie die Verlegung der Grundleitungen, einschl. der Dichtflansche im Bereich der Bodenplatte. Es kommen zur Ausführung drei Mehrfamilienwohnhäuser in konventioneller, 4-geschossiger, Bauweise mit einer gemeinsamen Tiefgarage. Die Erreichbarkeit der Gebäude sind über separate Zuwegungen über Treppenhäuser mit Aufzugsanlagen bzw. Zufahrten zur Tiefgarage sicher gestellt. Fundamente, Bodenplatte und aufgehende tragende Geschosswände werden aus Stahlbeton bzw. Mauerwerk aus Kalksandstein gemäß Bauphysik nach Brandschutz, Statik nach den schall- und wärmetechnischen Erfordernissen erstellt. Die Aufzugsschächte werden einschalig nach den Erfordernissen des Schallschutznachweis ausgeführt. Alle horizontalen Decken werden nach Erfordernis der Statik sowie der Brand-, Schall- und Wärmeschutznachweise als Ortbetondecken in Stahlbeton oder als Fertigteildecke Filigran ausgeführt. Innentreppen und Aufzugsanlagen der Haupttreppenhäuser werden ebenfalls in örtlicher Stahlbetonbauweise hergestellt und schalltechnisch entkoppelt. Ebenso werden Balkon- bzw. Loggiaplatten in Stahlbetonbauweise örtlich hergestellt und über Iso-Körbe wärmetechnisch entkoppelt. Die Entwässerung der Balkone erfolgt über Fallrohre, Notüberläufe sind vorgesehen. Die Flachdächer sind als "Weiße Decke" ohne Gefälle ausgebildet, erhalten eine Kaltdachwärmeisolierung, abschließend eine Dachbegrünung im System. Mauerwerks- und Stahlbetonwände sowie Treppenhaus und Zwischenpodeste werden mit einem Gipsmaschinenputz versehen. Deckenanteile erhalten einen malerfertigen Anstrich. Die Schnittstelle der Putzarbeiten ist die im Untergeschoss mit der ersten Schleusentür vorgesehen. Außenwandverkleidung aus einem Wärmedämmverbundsystem werden mit einer Dämmstärke gemäß Wärmeschutznachweises und wahlweise mit Klinkerriemchen bzw. einem Scheibenputz ausgeführt. Falls Abweichungen oder Änderungen in Bauausführung oder Gestaltung durch technische oder gestalterische Notwendigkeiten, behördliche Auflagen, Anordnungen, Vorschriften, örtliche Gegebenheiten oder sonstige zwingende Gründe notwendig werden oder zweckmäßig erscheinen, bleiben diese dem AG vorbehalten. Baugrundstück GemeindeGladbach GemarkungBergisch Gladbach Flur10 Flurstück339 BGF TG/Kellerca.  2.484 m² BGF Wohnungenca.  5.937 m² BRI TG/Kellerca.  10.289 m³ BRI Wohnungenca.  20.348 m³ ALLGEMEINES Sollte es an anderer Stelle des Leistungsverzeichnis anders erwähnt sein, sind folgende Punkte verbindlich und Vertragsbestandteil: Das Angebot ist in Papierform oder auch als GAEB-Datei DA84 auf einem Datenträger zu übergeben. Sowohl Abschlags- als auch Schlussrechnung, inkl. der Aufmaße sind in digitaler Form dem AG zu übermitteln. Die E-Mail Adresse wird mit Beauftragung bekannt gegeben. Auf die geleisteten Arbeiten werden gegen Vorlage einer von der örtlichen Bauleitung des AG geprüften und mit einem positiven Prüfungsvermerk versehenen Abschlagsrechnung, Teilzahlungen in Höhe von max. 90% geleistet, wobei der Wert angelieferter und noch nicht eingebauter Materialien nicht berücksichtigt wird. Weitere 5% werden nach Prüfung der Schlussrechnung nach Abnahme ausgezahlt, spätestens 3 Monate nach Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme. Die restlichen 5% werden gegen Vorlage einer unbefristeten Bankbürgschaft eines Geldinstitutes oder einer Versicherungsgesellschaft gemäß VOB Teil B § 17 ausgezahlt. Bei Auftragsvergabe ist ein Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes für die vorgeschriebenen Sondereinbehalte nachzuweisen. Der Bescheid muss eine Gültigkeit von mindestens noch einem Jahr ab dem Ende der Zuschlagfrist haben. Ansonsten wird von allen Rechnungen ein Anteil von 15% abgezogen und durch den AG an das zuständige Finanzamt abgeführt. Der AN hat sich in erforderlichem und angemessenem Umfang gegen alle sich im Zusammenhang mit der Ausführung der ihm übertragenen Leistungen stehend, und von ihm übernommenen Risiken zu versichern. Die vom AN abzuschließende Versicherung muss, soweit dies zu üblichen Bedingungen versichert ist, auch den Ersatz von Folgeschäden umfassen. Der Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung ist dem AG unverzüglich nach Vertragsschluss zu übergeben. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für Güte und Vertragsgemäßheit seiner sämtlichen Lieferungen und Leistungen für die Dauer von fünf (5) Jahren seit der mängelfreien Abnahme (gemäß BGB). Die gemeinsame Abnahme der erbrachten Vertragsleistung des AN erfolgt förmlich nach Fertigstellung des Bauvorhaben. Ca. 6 Wochen vor der Übergabe wird in einer Vorbegehung zur Feststellung der Abnahmereife mit dem AG der Leistungsstand erfasst, etwaige Mängel werden in einem zu erstellenden Protokoll gemeinsam festgehalten. Diese sind bis zur Übergabe innerhalb vereinbarter Frist zu beseitigen. Die Abnahmeerklärung des AG erfolgt im Anschluss nach Mängelbeseitigung. Für später unzugängliche Teile seiner Vertragsleistung hat der AN den AG rechtzeitig zur vorläufigen Abnahme aufzufordern. § 12, VOB/B Absatz (5) findet keine Anwendung. Der Auftragnehmer verzichtet weiterhin auf das ihm gemäß § 648 BGB zustehende Recht auf Eintragung einer Sicherungshypothek. 01. Die nachfolgend angebotenen Leistungen umfassen die Herstellung und Lieferung aller Materialien sowie die fachgerechte Ausführung, Montage / Demontage, Verarbeitung und Entsorgung. Es gelten für Angebot und Ausführung, soweit nicht nachstehend oder im LV nichts anderes beschrieben wird, die VOB, Teil B + C, in der am Tage der Angebotsabgabe gültigen Fassung, alle einschlägigen DIN - Vorschriften, die anerkannten Regeln der Technik, die einschlägigen Vorschriften und Bedingungen der zuständigen Behörden, der beteiligten Fachgutachter, sowie die Verarbeitungsrichtlinien der Materialhersteller in fix und fertiger Arbeit, sofern nichts anderes in den Positionen gesagt ist - einschliesslich aller Nebenkosten und Nebenleistungen. Es gelten alle zur Erfüllung der Leistungsinhalte erforderlichen deutschen und europäischen Normen in ihrer aktuellen Fassung. Es wird darauf hingewiesen, dass Teil A der VOB kein Vertragsbestandteil wird und dem Bieter kein klagbares Recht einräumt. Lohn- und Materialpreiserhöhungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und gelten für die gesamte Bauzeit. Eine Gleitklausel ist ausgeschlossen. 02. Ebenfalls sind die gültige Landesbauordnung, die Genehmigungsauflagen der Behörden, die allgemeinen und örtlichen Auflagen und Bedingungen der Versorgungsunternehmen zu beachten. 03. Der AN hat die Sicherungsvorschriften und Auflagen der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht zu erfüllen und eigenverantwortlich zu überwachen. 04. Zur Baustellenlogistik hat der AG ein Konzept entwickeln lassen, was mit dem AN mit Beauftragung als vereinbart gilt. Änderungen sind ausschließlich mit der örtlichen Bauleitung des AG abzustimmen bzw. zu vereinbaren. Die Andienbarkeit des Grundstücks für sein eigenes Gewerk hat der AN selbst zu prüfen. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe durch Besichtigung der Örtlichkeit und durch Einsicht in die Plan- und Berechnungsunterlagen ausreichend zu informieren. Aufwendungen jeglicher Art für Baustellenlogistik zu allen Leistungsbereichen ist allein Sache des AN und in die Einheitspreise der späteren Beauftragung einzukalkulieren. Der AN versichert hierzu, dass er sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut gemacht hat. Nachforderungen, dies betreffend, aus mangelnder Ortskenntnis und Nichterkennen der baulichen Zusammenhänge werden durch den AG nach Vertragschluß nicht mehr anerkannt. 05. Alle angebotenen Leistungen müssen frei von Rechten Dritter sein. 06. Einen Anspruch auf die Zurverfügungstellung bestimmter Lager- und Arbeitsplätze hat der AN nicht. Werden Flächen oder Räume zur Verfügung gestellt, so hat der AN eigenverantwortlich für die Verschliessbarkeit, Verkehrssicherheit, Reinigung und sonstigen Unterhalt auf seine Rechnung Sorge zu tragen. Er ist ohne besondere Vergütung auch verpflichtet, seinen Arbeitsbereich täglich, insbesondere nach Fertigstellung seiner eigenen Leistung, aufzuräumen und zu reinigen. Sind für Baustelleneinrichtung im LV keine Leistungsansätze vorgesehen, sind diese Nebenleistungen und die Kosten hierfür in den Einheitspreis einzurechnen. 07. Zu den Nebenleistungen gehört auch die Gestellung von Schutz- und Arbeitsgerüste bis Arbeitshöhen von 2,00 m. Auffangnetze nach § 12 BGV C22, die nur dem Schutz der Mitarbeiter des AN dienen, zählen zu den Nebenleistungen nach Abschnitt 4.1.4 DIN 18299. 08. Muss der AN im Zuge seiner eigenen Arbeiten vorhandene Schutzmaßnahmen oder Gerüste der Baustelleneinrichtung entfernen, hat er ausreichend andere Maßnahmen zu ergreifen. Nach Beendigung seiner Arbeiten hat der AN ohne besondere Vergütung den alten Zustand, soweit erforderlich, wiederherzustellen bzw. in entsprechend abgeänderter, aber betriebsbereiter Form. 09. Erfordert die Gliederung der Baumaßnahme zeitlich versetzte Arbeitseinsätze oder mehrere Einrichtungen, erfolgt hierfür keine besondere Vergütung. Auch sind zeitweise mehrere Gewerke gleichzeitig im Rahmen dieser Maßnahme tätig. Die Arbeiten sind daher nicht allein auf Beschleunigung und hindernisfreies Arbeiten bezüglich des eigenen Gewerks sondern unter Berücksichtigung des Kooperationsprinzip auf einen stimmigen Gesamt - Bauablauf ausgerichtet zu erbringen. Dies bedingt, dass Teilabschnitte der Leistungen auch einmal zurückgestellt oder vorgezogen werden müssen. 10. Für seine eigene Leistungserbringung nimmt und prüft der AN eigenverantwortlich alle Maße, die für die Herstellung von zum Einbau bestimmten Bauteilen notwendig sind, und weist den AG unverzüglich auf etwaige Maßdifferenzen hin. Die Prüfung wird nicht besonders vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen. Glaubt der AN, dass seine Fachkenntnisse hierzu nicht ausreichen, um vorstehende oder eine nach § 4 Abs. 3 VOB/B erforderliche Prüfung vorzunehmen, hat er den AG in Textform darauf hinzuweisen. Soweit der AN für die Ausführung der ihm übertragenen Leistungen öffentlich - rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse benötigt, hat er diese selbst und auf eigene Kosten zu beschaffen. 11. Logistik und ggf. die gezielte Steuerung wartender LKW's über andere, unsensible Straßen / Verkehrsflächen (Einzelabruf per Funk) ist Sache des AN diese, für den AG kostenfrei, zu koordinieren. Die Kosten für Verpackung einschl. deren Abtransport, Transporte und Versicherungen etc. sind in die Einheitspreise einzurechnen. Evtl. erforderlichen Schutzabklebungen sind vor der Montage aufzubringen und vor Inbetriebnahme oder nach Aufforderung durch die Bauleitung rückstandslos ohne gesonderte Vergütung wieder zu entfernen. Die Entsorgung von Abfall hat umgehend nach ATV DIN 18299, spätestens täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu erfolgen. Alternativ zum Abfahren ist das Entsorgen in geeignete, auf der Baustelle lagernde Abfalltransportbehälter des AN zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem AN selber dafür zu sorgen, dass keine Unbefugten Dritte Abfälle in diese Behälter füllen. Nach diesen Richtlinien werden die Arbeiten ausgeführt und die Schutt- und Abbruchmaterialien entsorgt. 12. Der Nachweis der Güteeigenschaften der angebotenen Materialien ist rechtzeitig vor Bestellung und Verwendung durch Vorlage von Prüfzeugnissen einer amtlich anerkannten deutschen Materialprüfanstalt bzw. durch Angabe des / der Prüfzeichen vom AN zu erbringen. Die ggf. in eingeführten Technischen Baubestimmungen geforderten Kennzeichnungen werden davon nicht berührt. Kriterien der Prüfung und Zulassung müssen in ihrer Gesamtheit erfüllt sein. Vorgeschriebene Prüfungen nach DIN - oder EN - Normen müssen nachweisbar sein. Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der örtlichen Bauleitung des AG vor Einbau zu übergeben. 13. Der AG ist berechtigt, den angefallenen Schutt bzw. die Verschmutzungen und / oder Verpackungen durch Dritte zu Lasten des AN beseitigen und entsorgen zu lassen, sofern dieser nicht nach einmaliger Aufforderung durch die örtliche Bauleitung des AG zum vorgesehenen bzw. vereinbarten Termin die Arbeiten selbst ausgeführt hat. Im Übrigen gilt, dass der AN seine Arbeitsbereiche täglich zu reinigen und den Schutt selber zu entsorgen hat. Die, durch den AN, zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die öffentlichen Verkehrswege, welche durch Fahrzeuge und Maschinen des AN oder seiner Erfüllungsgehilfen befahren werden. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann. 14. Dem AN werden für seine Leistungen notwendige Ausführungsunterlagen rechtzeitig in der Regel in zweifacher Ausfertigung übergeben. Ggf. notwendige weitere Exemplare können gegen Vergütung gestellt werden, soweit nicht im Vertrag eine andere Regelung getroffen wird. 15. Alle Zeichnungen müssen an Ort und Stelle überprüft werden und dürfen, falls erforderlich, nur nach Absprache mit der örtlichen Bauleitung des AG an die vorhandenen Gegebenheiten angeglichen werden. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Die tatsächlichen Einbauhöhen -maße, bezogen auf das gesamte Ausbausystem, sind mit der örtlichen Bauleitung des AG abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen in der geplanten Bauausführung festgestellt oder vermutet werden. 16. Für die Erbringung der Leistungen des AN evtl. notwendige bzw. vom AG geforderte Konstruktionszeichnungen und/oder Berechnungen sind für den AG kostenfrei zu erstellen, soweit im Vertrag nichts Anderes geregelt wird. 17. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Die vom AN verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene Unterlagen sind vom AN entsprechend zu kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den AN aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht, diese bleiben unberührt. 18. Der AG führt regelmäßige in der Regel wöchentliche Baubesprechungen durch, an denen für den AN Teilnahmepflicht besteht für die Zeit seiner Tätigkeit vor Ort bzw. im Falle einer gesonderten Einladung. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. 19. Der AN hat arbeitstäglich ein Baustellentagebuch zu führen und der örtlichen Bauleitung des AG wöchentlich vorzulegen. Die vollständige Gewerke spezifische Objektdokumentation ist mindestens 6 Wochen vor dem Abnahmeverlangen dem AG in elektronischer Form (im Datenformat PDF 1-fach) zu übergeben. Die Dokumentationsunterlagen beinhalten folgende Unterlagen: - ausführliches Bautagebuch seiner Tätigkeiten - Werk- und Montageplanungen - Genehmigungen und Zulassungen - Material- und Produktinformationen - Abnahmeprotokolle - Einbau-, Pflege- und Wartungsanleitungen wartungsrelevanter Bauprodukte - Übernahme-, Transport- und Entsorgungsnachweise nachweispflichtiger Abbruch- und Gefahrstoffe - Fachunternehmererklärung 20. Durch den AN ist im Rahmen der Angebotserstellung eine von ihm vorgesehene Ausführungszeit zur Herstellung anhand eines Bauzeitenplanes vorzulegen und verbindlich zu bestätigen. Hierzu sind die Ausführungstage der eigenen Bauleistung maßgeblich, KEINE kalendarischen Angaben. Als Regelarbeitszeiten zur Herstellung der eigenen Leistung werden wie folgt vereinbart: Montag - Samstag von 7.00 - 17.00 Uhr Einsatz der Personalstärke und von Arbeitskräften je nach Bauteilabschnitt in Absprache mit der örtlichen Bauleitung des AG.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Ausschreibungsgrundlagen / -details Die vorliegenden Architekturpläne sowie die Beschreibungen bilden die Grundlage der anzubietenden Leistungen und geben die formalen architektonischen Ansprüche, bezogen auf das Gesamtbild der Fassade, wieder. Aufgabe der Fassade ist der wind-, wasser- und schlagregendichte, wärmegedämmte, schallgeschützte, brandschutz gerechte und rauchdichte Abschluss. Besonderes Augenmerk ist auf die exakte Ausbildung der Bauteil- und Konstruktionsfugen und die saubere Ausbildung von bauphysikalisch richtigen, konstruktiven Fassadendetails zu legen. Zur Ausführung gelangt ein verklebtes Wärmedämm-Verbundsystem mit geschlossener Oberfläche, wahlweise mit Klinkerriemchen bzw. einem Feinputz mit mineralischem Leichtputz gemäß Farbkonzept. Als Grundlage zur Ausführung ist das Fabrikat des Systemherstellers ALSECCO eingesetzt. Werden andere als im Leistungsverzeichnis beschriebene Systeme angeboten, muss der Nachweis der Gleichwertigkeit hinsichtlich Qualität und Eigenschaften schriftlich beigefügt werden. Alternativangebote sind als solche kenntlich zu machen und separat beizufügen. Die Kombination von Produkten verschiedener Hersteller ist nicht zulässig. Die Anlieferung aller Stoffe und Bauteile des Wärmedämm-Verbundsystem muss in der Originalverpackung erfolgen. Soweit in den Leistungspositionen nicht anders vermerkt umfasst die Leistung auch die komplette Materiallieferung. Der Aufbau der einzelnen Stoffe / Bauteile ist aufeinander abzustimmen, die Verträglichkeit der Materialien ist sicherzustellen. Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen, eine Bestätigung des Musters durch den AG ist einzuholen. Der AN hat für den Beschichtungsaufbau ausschließlich Produkte desselben Herstellers zu verwenden, um das System als Ganzes zu erhalten. Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der örtlichen Bauleitung des AG zu übergeben. Für die Kalkulation von eingefärbten Putzen oder farbigen Anstrichen sind Farbton-Aufschläge in Abhängigkeit des Hellbezugswert zu berücksichtigen. Folgende Kriterien sind zu beachten: Toleranzausgleich der Rohbautoleranzen Verformungen und thermische Belastungen Beachtung und Einhaltung der räumlichen Geometrie Ausführbarkeit in Korrespondenz mit den angrenzenden Werkstoffen schnelle Montage und standsichere Konstruktion Wartungsfreundlichkeit und hohe Lebensdauer. Für die Herstellung der Leistungen des AN werden folgende Arbeitsabschnitte bzw. Einbautakte vereinbart. Alle Freigaben und Abrufe der Leistungsabschnitte erfolgen durch die örtliche Bauleitung des AG. Der AN wird mit dem Systemgeber Sichtbegehungen zur Gewährleistungs sicheren Leistungskontrolle durchführen und protokollieren. Protokolle werden der örtlichen Bauleitung des AG anschließend übergeben. Leistungsfeststellung / Qualitätsüberprüfung nach fertiger Wärmedämmlage einschl. Probeentnahmen. Leistungsfeststellung / Qualitätsüberprüfung nach fertiger Armierungslage einschl. Probeentnahmen. Leistungsfeststellung /Qualitätsüberprüfung fix und fertige Oberfläche WDVS. Der AN wird hierzu frühzeitig einen Termin mit der örtlichen Bauleitung des AG und dem Systemgeber vereinbaren. Dichtigkeit der Bauelemente Auf eine Dichtigkeit der seitens des AN auszuführenden Konstruktion wird besonders Wert gelegt, nicht zuletzt aus Gründen des Wärme- und Schallschutzes. Die Konstruktion der Fassade muss einen dauerhaften schlagregendichten Fassadenabschluss gewährleisten. Brandschutz Die Brandschutzanforderungen aus der Baugenehmigung und des Brandschutzkonzept / Brandschutzgutachten sind zu berücksichtigen. Bei Brandabschnitten sind im Bereich der anschließenden Geschossdecken und Brandwände, die mit Fassadenprofilen in Berührung kommen, F90-Abschottungen vorzusehen und durch den AN kostenmäßig in seinem Angebot mit zu berücksichtigen. Elektroinstallationsarbeiten Elektrodosen, Auslässe und später freizulegende Einbauteile sind zu kennzeichnen, oder es ist zu veranlassen, dass sie vor dem Putzen gekennzeichnet werden. Sie sind vor dem Putzen freizulegen, die Dosen sind sauber anzuarbeiten und von Mörtel zu reinigen. Rohre, Einbauten u. dgl. sind durch Ausbildung elastischer Fugen, z.B. durch Ummantelung, vom Putz zu trennen, wenn mit Bewegungen oder thermischen Längenänderungen zu rechnen ist. Die Schnittstelle Elektro für aussenliegende elektrische Bauteile wie Leuchten u.a. koordiniert der AN grundsätzlich selbstständig. In Absprache mit den beteiligten Gewerk wird ein Kabel an vorgesehener Stelle auf Rohbauwand in Schlaufe gelegt und durch das Gewerk WDVS in vorgesehener Höhe aus dem WDVS zum Zeitpunkt herausgeführt. Logistik und technischer Bauablauf Vor Ausführungsbeginn hat der AN mit dem AG festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bau- ausführung zu vermeiden. Zwischenlagerungskosten werden nicht gesondert vergütet, es sei denn, sie werden durch unvorhergesehene Entscheidungen oder Maßnahmen des Auftraggeber oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht. Das Herrichten der Lager- und Arbeitsräume obliegt dem AN und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Lagerplätze im Außenbereich stehen begrenzt zur Verfügung. Grundsätzlich gilt das Prinzip, dass antransportierte Materialien sofort zu verbauen sind. In Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung des AG ist eine Zwischenlagerung von Materialien möglich. Sämtliche Kosten für die Einrichtung der Baustelle, Silos usw. sind mit den angegebenen Einheitspreisen abgegolten. Sofern nachfolgend nicht gesondert beschrieben, sind alle erforderlichen Schutzeinrichtungen vorzuhalten. Ebenso sind alle erforderlichen Hub- u. Förderanlagen zu berücksichtigen. Gerüste für eine Arbeitshöhe bis zu 3 m sind in die Leistung, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen. Diese werden nicht gesondert vergütet. Ausnahme - Ein umlaufendes Fassadengerüst mit Dachdeckerfangschutz (Lastenklasse 3, Weitenklasse 0.6) wird für jedes Gebäude bauseits gestellt und unterhalten. Der AN hat keinen Anspruch auf die bauseitige Stellung von Aufenthaltsräumen, Lagerräumen etc.. Werden Flächen oder Räume zur Verfügung gestellt, so hat der AN eigenverantwortlich für die Verschließbarkeit, Verkehrssicherheit, Reinigung und sonstigen Unterhalt auf seine Rechnung Sorge zu tragen. Die Ausführung der Leistung überschneidet sich mit den Arbeiten im Innenausbau und der Haustechnik. Dieser Umstand ist in der Angebotslegung zu berücksichtigen. Der AN schuldet die Koordination mit den anderen am Bau Beteiligten, die im Rahmen der Durchführung seiner eigenen Leistung erforderlich ist, sowie das Sichern seiner eigenen Arbeitsbereiche im Zuge der Arbeiten. Ziel ist es, die Baumaßnahme so kurz wie möglich zu gestalten. Erforderliche Arbeitsschritte bzw. Einbautakte werden in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung des AG vor Arbeitsbeginn je Haus vereinbart. Grundsätzlich sind bei der eigenen Bauleistung mehrere getrennte Arbeitsschritte zu berücksichtigen. Voraussetzung sind die vom AN eigenverantwortlich und rechtzeitig herbeigeführten, nachfolgend aufgeführten Leistungen. Folgende Leistungen gelten als mit den Einheitspreisen abgegolten bzw. sind in diese einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet: - Das Ausloten und verschnüren der Fassade vor Montagebeginn, mindestens 12 Werktage vor Ausführungsbeginn sind die gesamten Vorleistungen auf Eignung zu untersuchen. Der AN sagt zu, dass er vor Beginn seiner eigenen Arbeiten die Vorleistungen im Rohbau und anderer Vorgewerke für seine eigenen Zwecke prüft. Bedenken hinsichtlich der Ausführbarkeit sind danach unverzüglich dem AG in schriftlicher Form mitzuteilen. Die gefundenen Mängel und Abweichungen werden in Plänen dokumentiert und der örtlichen Bauleitung des AG zur weiteren Veranlassung übergeben. Der AG kann nicht mit der Mängelbeseitigung der Vorgewerke in Verzug geraten, wenn diese Listen nicht frühzeitig übergeben werden. Nachträgliche Reklamationen des AN werden durch den AG nicht anerkannt. - Ermittlung der statisch erforderlichen Dübelmenge in Abhängigkeit des Untergrundes und des aufzubringenden Wärmedämm - Verbundsystem gemäß DIN 1055-4. - nach Erfordernis werden Gerüstkonsolen durch den AN in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung des AG herausgenommen und im allgemeinen Baufeld gelagert. - Im Zuge der Bauarbeiten verdeckte Leistungen sind vorher aufzumessen. Mit dieser Handlung kann eine technische Abnahme verbunden werden, sie gilt jedoch nicht als rechtsgeschäftliche Abnahme. Während der Montage ist die Konstruktion im Außenbereich gegen Witterungseinflüsse, insbesondere gegen Sturm, im erforderlichen Maß zu schützen. Der Arbeitsablauf ist so einzurichten, dass bei Arbeitsunterbrechung offene Kanten des Abdichtungsaufbaus gegen das Eindringen von Niederschlägen geschützt sind, ggf. sind sie abzukleben und bei Weiterarbeit von den Klebstreifen wieder zu befreien. Der AN hat ausreichend Vorhaltematerial bereitzuhalten, um bei witterungsbedingten Unterbrechungen die zum Teil fertiggestellten Leistungen bis zur Übergabe zu schützen. Die Baustelle, die Feuerwehrbewegungsflächen sowie alle vorgeschriebenen Rettungswege der Pflegeeinrichtung sind jederzeit für den Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen freizuhalten. Der AN hat entsprechend §10 Arbeitsschutzgesetz die Maßnahmen zu planen, zu treffen und zu überwachen, die insbesondere für den Fall des Entstehens von Bränden, von Explosionen, des unkontrollierten Austretens von Stoffen und von sonstigen gefährlichen Störungen des Betriebsablaufs geboten sind. Allgemein Bei nachträglichen Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte verwenden. Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die richtige Körnung dem AN überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Bei der Verarbeitung, vor allem bei Trennung, entstehende Rückstände von Mineralwolle dürfen nicht gefegt werden, sondern es sind zugelassene Staubsauger zu verwenden. Verschnitt, Abfälle und Staubsaugerinhalte sind in staubdicht schließenden Behältern (auch Plastiksäcke sind zulässig) zu sammeln. Bewegungsfugen des Bauwerks sind, sofern in den Leistungstexten nicht eine andere Ausführung vorgeschrieben wird, im Wärmedämm-Verbundsystem mit Dehnfugenprofilen herzustellen. Stöße und Fugen sind so auszuführen, dass Dehnungen bei gleichzeitiger Sicherstellung der Wasserdichtheit spannungsfrei aufgenommen werden können. Im Regelfall sind Dichtungsbänder zu verwenden. Die Dämmschichten sind an allen Anschlüssen so auszuführen, dass keine Wärmebrücken entstehen. Hierzu gehört auch der Schutz benachbarter Elemente (Abkleben und Abdecken), der Schutz der Leistung (auch während der Herstellung) vor Witterungseinflüssen. Eine Vergütung erfolgt nur im Falle einer entsprechenden Position im Leistungstext bzw. nach Vereinbarung. Der Außenputz ist möglichst bei bedeckter Witterung anzubringen. Anderenfalls ist durch Abhängen der Gerüste mit Folie oder Ähnliches ein ausreichender Schutz gegen Sonneneinstrahlung zu gewährleisten. Analog ist der Schutz gegen Schlagregen und Austrocknung durch Wind sicherzustellen. Bei verkleideten Gerüsten ist bei entsprechendem Wetter auf Zugerscheinungen durch die Kaminwirkung zu achten; bei Erfordernis ist für eine vorübergehende Öffnung von Fassadengerüstverkleidungen zu sorgen. Diese Maßnahmen dienen der Nachbehandlung des Außenputzes und sind Nebenleistungen. Sockelputzunterkanten sind gerade und ohne anhaftenden Restmörtel auszubilden. Rahmen, Gewände, Fachwerkteile u. ä. aus Metall oder Holz dürfen keine kraftschlüssige Verbindung mit dem Putz haben. Sie sind durch geeignete Profile bzw. einen Kellenschnitt zu trennen. Es ist auf ein gleichmäßiges Oberflächenbild des Außenputzes ist zu achten. Das gilt besonders im Bereich der Gerüste, wo auf einwandfreie Übergänge und gleichmäßige Schichtdicke zu achten ist. Flecken und Ansätze im Außenputz gelten als wesentlicher Mangel. Vor Einputzen von Metallteilen ist die Materialverträglichkeit zu beachten, ungeschützte Stahlteile dürfen nicht mit Gipsputz, Aluminiumteile nicht mit Kalk- oder Zementputz in Berührung kommen. Werden bei Vorbereitungsarbeiten unbeschriebene bzw. unerwartete Verhältnisse angetroffen (z.B. Pilzmyzelien im Mauerwerk, konzentrierte Ansammlungen auskristallisierter oder amorpher Salze), ist die örtliche Bauleitung des AG unverzüglich zu verständigen und eine Entscheidung abzuwarten. Rahmen, Gewände, Fensterbänke u. ä. dürfen keine kraftschlüssige Verbindung mit dem Putz haben. Sie sind mit geeigneten Maßnahmen, z.B. durch entsprechende An- und Abschlussprofile, Kompribänder und dgl. zu trennen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Anschlüsse alle zu erwartenden Bewegungen, insbesondere die thermischen Längenänderungen, aufnehmen können, ohne dass Schäden im Wärmedämm-Verbundsystem auftreten. Es ist außerdem dafür Sorge zu tragen, dass diese Anschlüsse dauerhaft gegen das Eindringen von Wasser abgedichtet sind. Dabei ist nicht nur auf die Vermeidung des Eindringens von Niederschlägen zu achten, sondern auch dafür zu sorgen, dass keine kalte Außenluft durch Anschlussfugen, z.B. unter Fensterbänken, Sockelabschlussprofilen und dgl., z.B. durch Einlegen von Kompribändern, hinter das Wärmedämm-Verbundsystem gelangen kann. Hohlräume zwischen Bauteilen und dem Wärmedämm-Verbundsystem, z.B. unter Fensterbänken, sind mit Dämmstoff zu füllen. Fugenabdichtungen z.B. von Anschlüssen an Blendrahmen von Fenstern und Türen müssen einen geringeren Dampfdurchlasswiderstand (sd-Wert) besitzen als die entsprechenden raumseitigen Abdichtungen. Im Zweifel sind diese rechtzeitig vor der Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen. Bei der Verwendung von Kompribändern sind die Verarbeitungsvorschriften der betreffenden Hersteller zu beachten. Insbesondere ist auf Abstimmung der Bandbreiten und -dicke und auf die Fugenabmessungen zu achten. Der Tropfkantenüberstand bei Fensterblechen, Verblechungen und Mauerabdeckungen muss bei allen Putzsystemen nach EN 13914-1  40 mm betragen. Bei hoher Feuchtebelastung und/oder Salzatmosphäre oder Salzen im Putzgrund sind gemäß EN 13914-1, Tabelle 2 (Europäische Norm für Putze) Profile aus nicht rostendem Stahl oder gleichwertigem Werkstoff zu verwenden. Dokumentation Der AN hat verpflichtend arbeitstäglich ein allgemein übliches Baustellentagebuch zu führen und der örtlichen Bauleitung des AG wöchentlich zur Unterschrift vorzulegen. Eine vollständige Gewerke spezifische Objektdokumentation ist mindestens 2 Wochen vor dem Abnahmeverlangen dem AG 1 - fach in elektronischer Form (im Datenformat PDF) zur Prüfung vorzulegen. Die Dokumentationsunterlage beinhaltet insbesondere folgende Unterlagen: Baustellentagebuch Werk- und Montageplanung, wenn notwendig Genehmigungen und Zulassungen Material- und Produktinformationen Abnahmeprotokolle Freistellungsbescheinigung- Inbetriebnahme- und Erstprüfungsnachweise prüfungspflichtiger Bauprodukte Einbau-, Pflege- und Wartungsanleitungen wartungsrelevanter und prüfungspflichtiger Bauprodukte Übernahme-, Transport- und Entsorgungsnachweise nachweispflichtiger Abbruch- und Gefahrstoffe Errichter- und Übereinstimmungserklärungen mit Auflistung aller brandschutztechnisch relevanter Bauprodukte und Bauarten mit ihren brandschutztechnischen Klassifikationen Fachunternehmererklärung Die Dokumentation samt Einweisungsunterlagen für den späteren Betreiber sowie Reparaturanleitung, Austausch und Pflegehinweise mit Instandhaltungsinformation sind beizulegen.
Technische Vorbemerkungen
01 Allgemein
01
Allgemein
Nach Abschluss der Untergrundbehandlung muss vor Beginn der Dämm-, Putz- oder Anstricharbeiten gewährleistet sein, dass die Untergründe eben, tragfähig, trocken und frei von haftmindernden Rückständen (z.B. Sinterschichten, kreidende Anstriche, sandende Bestandteile, Staub, etc.) sind.
Nach Abschluss der Untergrundbehandlung
01.__.__.__.0001 Bauteilschutz Fenster, Türen Alle im Arbeitsbereich befindlichen Türen, Fenster und besonders zu schützende Bauteile mittels Kunststofffolie und UV - beständigem Klebeband abdecken. Türen und Fenster müssen auch im abgeklebten Zustand zu öffnen sein. Anfallende Stoffe bleiben Eigentum des AN, nach Fertigstellung der Arbeiten wieder entfernen und nach örtlichen Bestimmungen fachgerecht entsorgen einschl. anfallender Deponiegebühren.
01.__.__.__.0001
Bauteilschutz Fenster, Türen
1.316,00
01.__.__.__.0002 Bauteilschutz Bodenbeläge Schutzabdeckung vorhandener Bodenbeläge mit Bautenschutzmatten und Baufolie darunter liefern und verlegen. Baufolie zusätzlich gegen Verrutschen sichern. Anfallende Stoffe bleiben Eigentum des AN, nach Fertigstellung der Arbeiten wieder entfernen und nach örtlichen Bestimmungen fachgerecht entsorgen einschl. anfallender Deponiegebühren.
01.__.__.__.0002
Bauteilschutz Bodenbeläge
140,00
01.__.__.__.0003 Verunreinigungen entfernen (mechanisch) Verunreinigungen, Schmutz, Staub, Fett und lose anhaftende Substanzen vollflächig durch geeignete Maßnahmen, unter Beachtung der Bestimmungen des Umweltschutzes, fachgerecht entfernen, einschl. aller erforderlicher Nebenarbeiten und Schutzmaßnahmen. Verfahren: mechanisch (z.B. Abbürsten)
01.__.__.__.0003
Verunreinigungen entfernen (mechanisch)
E
1,00
01.__.__.__.0004 Algen-, Moos-/ Pilzbefall entfernen Vorhandenen Algen-, Moos- und Pilzbefall auf der Oberfläche vollflächig durch geeignete Maßnahmen fachgerecht nass entfernen, einschl. der mechanischen Entfernung von evtl. vorhandenen Pflanzen- und Saugpollen von Rankgewächsen. Fabikat: Capatox
01.__.__.__.0004
Algen-, Moos-/ Pilzbefall entfernen
E
1,00
01.__.__.__.0005 Ausschnüren und markieren Fassadenflächen Ausschnüren und markieren der Fassadenflächen zur Einteilung der einzelnen Flächen- und Höhenbereiche, gemäß dem statischen Nachweis und der jeweiligen Oberflächen in der gewünschten Ausführungsart.
01.__.__.__.0005
Ausschnüren und markieren Fassadenflächen
P
1,00
psch
01.__.__.__.0006 Unebenheiten egalisieren Unebenheiten in der Oberfläche, feststellen und gemäß DIN 18202 (Maßtoleranzen im Hochbau, Tab. 3, Z.5) mit mineralischem Werktrockenmörtel egalisieren einschl. Haftbrücke/Grundierung im System als Vorleistung. Mittlere Schichtdicke: ca. 8-15 mm Ausbesserungsbereiche fluatieren und mit Wasser nachwaschen.
01.__.__.__.0006
Unebenheiten egalisieren
E
1,00
01.__.__.__.0007 ZULAGE Unebenheiten egalisieren wie Vorposition sinngemäß beschrieben, jedoch Mittlere Schichtdicke: ca. 15-25 mm
01.__.__.__.0007
ZULAGE Unebenheiten egalisieren
E
1,00
01.__.__.__.0008 Untergrundprüfung mit Abreißprobe Durchführung einer Untergrundprüfung mittels Abreißprobe. An verschiedenen Stellen der Fassadenfläche Probeflächen anlegen. Armierungsgewebe von ca. 30 cm Breite und ca. 100 cm Länge in die obere Hälfte der Klebe- und Armierungsmasse zu etwa 2/3 einbetten. Nach ausreichender Trocknungszeit (ca. 1 Woche) Gewebe nach oben abreißen.
01.__.__.__.0008
Untergrundprüfung mit Abreißprobe
E
P
1,00
psch
01.__.__.__.0009 Probeflächen Anlegen einer Probefläche zur Ermittlung einer oder mehrerer Beurteilungskriterien als spätere Referenzfläche.
01.__.__.__.0009
Probeflächen
E
5,00
02 Kantenschutz -profile
02
Kantenschutz -profile
02.__.__.__.0001 CT 646 Anschluss mit Anputzleiste Lot- und fluchtrechtes Anbringen von zweiteiligen Anputzleisten für Türen und Fenster als Anputz-, Dicht- und Schutzleiste, mit Schutzlippe, Schaumdichtstoff, Klebelasche und Gewebe auf dem gereinigtem Untergrund, fachgerecht in die Armierungsmasse einbetten und planspachteln. Bewegungsaufnahme: Klasse A Farbton Dichtstoff: nach Wahl des AG Fabrikat: Capatect 3D Mini 646
02.__.__.__.0001
CT 646 Anschluss mit Anputzleiste
2.544,00
m
02.__.__.__.0002 CT 662 Anschluss mit Anputzleiste Lot- und fluchtrechtes Anbringen von zweiteiligen Anputzleisten für Türen und Fenster als Anputz-, Dicht- und Schutzleiste, mit integriertem PE - Dichtungsband, Klebelasche und Gewebe auf dem gereinigtem Untergrund. Dämmstoff ausklinken und fachgerecht in die Armierungsmasse einbetten und planspachteln. Bewegungsaufnahme: Klasse A Farbton Dichtstoff: nach Wahl des AG Fabrikat: Capatect Supreme 662
02.__.__.__.0002
CT 662 Anschluss mit Anputzleiste
E
1,00
m
02.__.__.__.0003 CT 651/00 Diagonalarmierung Erstellen einer Diagonalarmierung in Form von vorgefertigten Diagonal- Armierungspfeilen oder alternativ auch Armierungsgewebezuschnitte von mind. 25 * 25 cm, verlegt unter 45° zur Flächenarmierung im Bereich aller Außenecken von Gebäudeöffnungen. Gewebe fachgerecht in die Armierungsebene einbetten und planspachteln. Fabrikat: Capatect 651/00
02.__.__.__.0003
CT 651/00 Diagonalarmierung
856,00
St
02.__.__.__.0004 CT 651/20 Sturzeckwinkel für Fensterecken Verlegen von Sturzeckwinkel für Leibungen zur exakten Ausbildung von Fensterecken. Vollflächiges Einbetten in die systemzugehörige Armierungsschicht an den festgelegten Eckbereichen. Fabrikat: Capatect 651/20
02.__.__.__.0004
CT 651/20 Sturzeckwinkel für Fensterecken
E
1,00
St
02.__.__.__.0005 CT 656/03 Gewebe - Eckschutz, Kantenschutz Kantenschutz aus Glasgewebewinkel mit Kunststoff - Innenwinkel an allen Außenecken, Kanten und Fensterleibungen mit Armierungsmasse anbringen. Fachgerecht in die Armierungsmasse einbetten und planspachteln. Länge: 2.500 mm Schenkellänge: 100 x 150 mm Fabrikat: Capatect Gewebe-Eckschutz 656
02.__.__.__.0005
CT 656/03 Gewebe - Eckschutz, Kantenschutz
2.845,00
m
02.__.__.__.0006 CT 663 Attikaprofil Attikaprofil aus Kunststoff mit Gewebe und gegenprofilierter Tropfnase zur Sicherung gegen hochdringendes Regenwasser auf der Fassade unter dem Attikablech in die Armierungsmasse vollflächig einbetten. Fabrikat: Capatect Attikaprofil 663
02.__.__.__.0006
CT 663 Attikaprofil
498,00
m
02.__.__.__.0007 CT 668/00 Tropfkantenprofil mit Gewebe Fluchtrechte Verlegung eines Kantenprofiles mit beidseitigem integriertem Gewebestreifen zur Ausbildung von Tropfkanten, z.B. bei Balkonuntersichten, Versätzen, Stürzen u.a.. Fachgerecht in die Armierungsmasse einbetten und planspachteln. Fabrikat: Capatect 668/00
02.__.__.__.0007
CT 668/00 Tropfkantenprofil mit Gewebe
1.466,00
m
02.__.__.__.0008 CT 058/02 Anschlussabdichtung Fugendichtband Typ Flex, 3-9 mm Ausbilden von Anschluss- und Dehnfugen mit systemzugehörigem Fugendichtband aus vollimprägniertem und flammhemmend eingestellten Weichschaum, UV-beständig, schlagregen- und winddicht, durch Einschieben in die mit festen Auflagern vorbereitete Fuge. Baustoffklasse Dichtband: B1 nach DIN 4102 Beanspruchungsgruppe: BG1 nach DIN 18542 Farbton: anthrazit Fugenbreite: 3 - 9 mm Fabrikat: Capatect Fugendichtband Typ Flex 058/02
02.__.__.__.0008
CT 058/02 Anschlussabdichtung Fugendichtband Typ Flex, 3-9 mm
850,00
m
02.__.__.__.0009 CT 058/03 Anschlussabdichtung Fugendichtband Typ Flex, 5-12 mm wie Vorposition sinngemäß beschrieben. jedoch Fugenbreite: 5-12 mm Fabrikat: Capatect Fugendichtband Typ Flex 058/03
02.__.__.__.0009
CT 058/03 Anschlussabdichtung Fugendichtband Typ Flex, 5-12 mm
E
1,00
m
02.__.__.__.0010 CT 058/04 Anschlussabdichtung Fugendichtband Typ Flex, 6-18 mm wie Vorposition sinngemäß beschrieben, jedoch Fugenbreite: 6-18 mm Fabrikat: Capatect Fugendichtband Typ Flex 058/04
02.__.__.__.0010
CT 058/04 Anschlussabdichtung Fugendichtband Typ Flex, 6-18 mm
E
1,00
m
03 Wärmedämmung
03
Wärmedämmung
03.__.__.__.0001 Sockel- und Perimeterdämmplatten Fluchtrechtes und planebenes Anbringen einer Wärmedämmschicht aus formstabilen Sockel- und Perimeterdämmplatten im spritzwassergefährdeten Bereich, nach DIN 18533, Abmessungen 1.000 * 500 mm. Im Verband, dicht gestoßen auf den vorbereiteten Untergrund mit systemzugehörigem Plattenkleber verkleben inkl. erforderlichen Zuschnitt. Brandverhalten: B1 (DIN 4102) bzw. Euroklasse E (DIN EN 13501-1) Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit nach DIN 4108-4: 0,032 W/(mK) Dämmstoffdicke: 160 mm Klebeflächenanteil: ≥ 40 % Druckfestigkeit: mind. 150 kPa Einbautiefe Untererdbereich: max. 30 cm unter GOK Fabrikat: Capatect Sockel- und Perimeterdämmplatte 113/16
03.__.__.__.0001
Sockel- und Perimeterdämmplatten
311,00
03.__.__.__.0002 XPS - Dämmplatten anbringen Fluchtrechtes und planebenes Anbringen einer Wärmedämmschicht aus formstabilen und wasserundurchlässigen Hartschaumplatten aus extrudiertem Polystyrol im Untererdbereich der Sockeldämmplatte bis ca. 50 cm unter GOK führen und im 45 Grad Winkel auf die Bauseits erstellte XPS - Dämmung auslaufen lassen nach DIN 1853 3. Abmessungen: 1.250 * 600 mm Im Verband, dicht gestoßen auf der Bauwerksabdichtung mit systemzugehörigem Plattenkleber punktförmig verkleben inkl. erforderlichen Zuschnitt. Brandverhalten: B1 (DIN 4102) bzw. Euroklasse E (DIN EN 13501-1) Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit nach DIN 4108-4: 0,034 W/(mK) bei W1-E Dämmstoffdicke: 160 mm Klebeverfahren: punktförmiger Klebeauftrag Druckfestigkeit: mind. 300 kPa Fabrikat: CT XPS-Perimeterdämmplatte 110/12 mit Capatect - Klebe- und Dichtungsmasse 114
03.__.__.__.0002
XPS - Dämmplatten anbringen
100,00
03.__.__.__.0003 CT 164/16 Elastifizierte EPS-Dämmplatten Fluchtrechtes und planebenes Anbringen einer Wärmedämmschicht aus elastifizierten Polystyrol - Hartschaum - Fassadendämmplatten nach DIN EN 13163, Abmessung 1.000 * 500 mm. Verkleben auf vorbereiteten Untergrund mit systemzugehörigem Plattenkleber, offene Stoß- und Lagerfugen mit geeigneten Materialien schließen. Brandverhalten: schwerentflammbar nach DIN 4102, E (DIN EN 13501-1) Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: WAP Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene: mindestens 80 kPa nach DIN EN 1607 Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit nach DIN 4108-4: 0,034 W/(mK) Dämmstoffdicke: 160 mm Fabrikat: Capatect Klebe- und Armierungsmasse 186 M mit Capatect PS-Dämmplatte Dalmatiner Ela 164/16 Einbauort: Putzbänder zwischen und im Sturzbereich der Fensteranlagen. Das passgenaue Ausklinken im Sturzbereich wegen verringerter Dämmstärke ist einzukalkulieren. Ausführung nach Architektenplanung im Detail.
03.__.__.__.0003
CT 164/16 Elastifizierte EPS-Dämmplatten
563,00
03.__.__.__.0004 CT 164/18 Elastifizierte EPS-Dämmplatten Fluchtrechtes und planebenes Anbringen einer Wärmedämmschicht aus Polystyrol - Hartschaum - Fassadendämmplatten nach DIN EN 13163, Abmessung 1.000 * 500 mm. Verkleben auf vorbereiteten Untergrund mit systemzugehörigem Plattenkleber, offene Stoß- und Lagerfugen mit geeigneten Materialien schließen. Brandverhalten: schwerentflammbar nach DIN 4102, E (DIN EN 13501-1) Anwendungsgebiet DIN 4108-10: WAP Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene: mindestens 100 kPa nach DIN EN 1607 Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit nach DIN 4108-4: 0,034 W/(mK) Dämmstoffdicke: 180 mm Fabrikat: Capatect Klebe- und Armierungsmasse 186 M mit Capatect PS - Dämmplatte Dalmatiner Ela 164/18 Einbauort: Fassade unter Klinker, das passgenaue Ausklinken im Sturzbereich wegen verringerter Dämmstärke ist einzukalkulieren. Ausführung nach Architektenplanung im Detail.
03.__.__.__.0004
CT 164/18 Elastifizierte EPS-Dämmplatten
1.853,00
03.__.__.__.0005 ZULAGE zuvor als Pfeiler/Stütze wie Vorposition sinngemäß beschrieben, jedoch Ausführung auf Pfeiler/Stützen, vierseitig.
03.__.__.__.0005
ZULAGE zuvor als Pfeiler/Stütze
175,00
03.__.__.__.0006 Alternativ Ausführung in Mineralwolle CT 145 MW-Dämmplatte wie Vorpositionen sinngemäß beschrieben, jedoch Zulage zur Gesamtausführung aller Fassenflächen mit einer Dämmschicht für erhöhte Ansprüche an den Brand- und Schallschutz aus beidseitig beschichteten, Mineralwolle- Dämmplatten nach DIN EN 13162, Abmessungen 1200/400 mm, kleberseitig weiß mit beschichtungsfreien Streifen und sichtseitig weiß beschichtet. Brandverhalten: A1 nach DIN EN 13501-1 Anwendungsgebiet (DIN 4108-10): WAP-zh und DI Rohdichte: 85 kg/m³ nach DIN EN 1602 Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit nach DIN 4108-4: 0,035 W/(mK) Dyn. Steifigkeit: 5 MN/m³ Dämmstoffdicke: 180 mm Fabrikat: Capatect MW-Dämmplatte 035 LIGHT 145/18 mit Capatect Klebe- und Spachtelmasse 190
03.__.__.__.0006
Alternativ Ausführung in Mineralwolle CT 145 MW-Dämmplatte
P
1,00
psch
04 Brandriegel
04
Brandriegel
04.__.__.__.0001 CT 152 Brandriegel, b = 400 mm Brandriegel fluchtrecht, planeben und vollflächig verklebt aus beidseitig beschichteten Mineralwolle - Dämmplatten (DIN EN 13162), Abmessung 1.200/200 mm, als horizontal gebäudeumlaufenden Brandriegel anbringen. Abwicklungsbreite b: ca. 400 mm Brandverhalten: A1 (DIN EN 13501, nicht brennbar Anwendungsgebiet (DIN 4108-10): WAP-zg Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene: mind. 80 kPa Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit nach DIN 4108-4: 0,035 W/mK Dämmstoffdicke: 180 mm Fabrikat: Capatect Klebe- Spachtelmasse 190 mit Capatect MW - Brandriegel 152/16
04.__.__.__.0001
CT 152 Brandriegel, b = 400 mm
714,00
m
04.__.__.__.0002 CT 152 Brandriegel, b = 600 mm wie Vorposition sinngemäß beschrieben, jedoch Abwicklungsbreite b: ca. 600 mm
04.__.__.__.0002
CT 152 Brandriegel, b = 600 mm
204,00
m
04.__.__.__.0003 CT 152 Brandriegel, b = 800 mm wie Vorposition sinngemäß beschrieben, jedoch Abwicklungsbreite b: ca. 800 mm
04.__.__.__.0003
CT 152 Brandriegel, b = 800 mm
306,00
m
04.__.__.__.0004 CT 145 MW-Dämmplatte Brandriegel aus einer beidseitig beschichteten, Mineralwolle-Dämmplatte nach DIN EN 13162, Abmessungen 1.200/400 mm, kleberseitig weiß mit beschichtungsfreien Streifen und sichtseitig weiß beschichtet. Platte für erhöhte Ansprüche an den Brand- und Schallschutz zuschneiden und mit einem hydraulischen Klebemörtel (Brandverhalten A1 nach DIN EN 13501) in Wulst Punkt Methode inkl. einer Pressspachtelung nach Herstellervorschrift auf die vorbereiteten Wandflächen mit Klebemörtel ansetzen, offene Stoß- und Lagerfugen mit geeigneten Material schließen. Brandverhalten: A1 nach DIN EN 13501-1 Anwendungsgebiet (DIN 4108-10): WAP-zh und DI Rohdichte: 85 kg/m³ nach DIN EN 1602 Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit nach DIN 4108-4: 0,035 W/(mK) Dyn. Steifigkeit: 5 MN/m³ Dämmstoffdicke: 180 mm Fabrikat: Capatect MW-Dämmplatte 035 LIGHT 145/18 mit Capatect Klebe- und Spachtelmasse 190
04.__.__.__.0004
CT 145 MW-Dämmplatte
E
1,00
05 Fassade Armierung
05
Fassade Armierung
05.__.__.__.0001 CT 170 Mineralische Armierungsmasse Ausführung einer Armierungsschicht mit mineralischem Werktrockenmörtel und alkali resistentem Armierungsgewebe mit erhöhtem Flächengewicht, ganzflächig herstellen. Brandverhalten: A2-s1, d0 gemäß DIN EN 13501-1 Schichtdicke: ca. 4 - 7 mm Flächengewicht Gewebe: mind. 175 g/m² Gewebe-Maschenweite: 5 * 8 mm Fabrikat: Capatect Klebe- Armierungsmasse 170 mit Capatect Gewebe HB 644
05.__.__.__.0001
CT 170 Mineralische Armierungsmasse
3.135,00
05.__.__.__.0002 Leibungen zuvor armieren wie Vorposition sinngemäß beschrieben, jedoch Armieren von horizontalen und vertikalen Leibungen. Leibungstiefe: bis ca. 120mm
05.__.__.__.0002
Leibungen zuvor armieren
2.544,00
m
05.__.__.__.0003 ZULAGE erhöhte Anforderung Ebenheit Zulage für erhöhte Anforderung an Ebenheit der Armierungsschicht im Bereich der Putzbänder. Die Armierungsschicht ist absolut planeben und ohne Kellenschlaggrate herzustellen, da bedingt durch die geringe Korngröße des Strukturputzes (ca. 1 mm/1,5 mm) Unebenheiten kaum egalisiert werden können.
05.__.__.__.0003
ZULAGE erhöhte Anforderung Ebenheit
E
1,00
06 Fassade Beläge
06
Fassade Beläge
06.__.__.__.0001 CT 084 Keramische Bekleidung Klinkerriemchen Verlegen von Klinkerriemchen im Buttering- Floating Verfahren, verlegen nach vorgegebenem Verlege- und Fugenplan, auf sauberer Grundschicht nach allgemein bauaufsichtlicher Zulassung und Herstellerrichtlinien. Format: DF Wasseraufnahme: < 3% Maße Klinkerriemchen: 240 * 15 * 52 mm Menge pro m² 64 St Sortierung: I Fabrikat: Capatect Keramik R 6057 Mischung Fronhofstraße mit Capatect Keramikkleber 084
06.__.__.__.0001
CT 084 Keramische Bekleidung Klinkerriemchen
2.704,00
06.__.__.__.0002 ZULAGE zuvor als Pfeiler/Stütze wie Vorposition sinngemäß beschrieben, jedoch Ausführung auf Pfeiler/Stützen, vierseitig.
06.__.__.__.0002
ZULAGE zuvor als Pfeiler/Stütze
156,00
06.__.__.__.0003 CT 084 Keramische Bekleidung Winkelriemchen Gebäude wie Vorposition sinngemäß beschrieben, jedoch Keramische Bekleidung als Winkelriemchen an Gebäudeecken vertikal. Maße Winkelriemchen: 115/240 * 15 * 52 mm Menge pro m: 13 St Fabrikat:Capatect Keramik Winkelriemchen
06.__.__.__.0003
CT 084 Keramische Bekleidung Winkelriemchen Gebäude
171,00
m
06.__.__.__.0004 CT 084 Keramische Bekleidung Winkelriemchen Pfeiler wie Vorposition sinngemäß beschrieben, jedoch Keramische Bekleidung als Winkelriemchen an Pfeiler, Stützen vertikal inkl. Zuschnitt auf jeweilige Leibungstiefe.
06.__.__.__.0004
CT 084 Keramische Bekleidung Winkelriemchen Pfeiler
385,00
m
06.__.__.__.0005 CT 084 Keramische Bekleidung Winkelriemchen Leibungen wie Vorposition sinngemäß beschrieben, jedoch Keramische Bekleidung als Winkelriemchen in Tür und Fensterlaibungen horizontal und vertikal inkl. Zuschnitt auf jeweilige Leibungstiefe.
06.__.__.__.0005
CT 084 Keramische Bekleidung Winkelriemchen Leibungen
1.895,00
m
06.__.__.__.0006 CT 082 Verlegten Belag verfugen Verfugung der aus den Vorpositionen verlegten rauen und saugenden Beläge mit systemzugehörigem, mineralischem Fugenmörtel nach Herstellerrichtlinien einbringen, Mindestfugentiefe: 6 mm, Fugenmörtelreste sind zu entfernen. Farbe: nach Bemusterung durch den AG aus der Farbkollektion des gewählten System Fabrikat: Capatect Fugenmörtel Vario 082
06.__.__.__.0006
CT 082 Verlegten Belag verfugen
2.928,00
06.__.__.__.0007 Verlegten Belag nachwaschen Nachwaschen der verfugten Belagsflächen mit speziellem Reiniger zum Entfernen von Verschmutzungen wie Zementschleier, Newton´sche Ringe usw.. Reiniger entsprechend der Herstellerangaben der verwendeten keramischen Bekleidung. Vor Erstgebrauch auf Untergrundverträglichkeit an einem geschützten Fassadenbereich prüfen. Gereinigte Flächen gut mit Wasser abspülen.
06.__.__.__.0007
Verlegten Belag nachwaschen
2.928,00
06.__.__.__.0008 CT SockelFlex Carbon, Feuchteschutz Aufbringen eines systemzugehörigen Feuchteschutzanstrich auf den vorbereiteten Untergrund in spritzwassergefährdeten Sockel- und Untererdbereichen gemäß Systemdetail bis ca. 5 cm über die spätere Geländeoberkante aus einem 2k - Dispersionsspachtel. Vorkonfektionierte und aufeinander abgestimmte Anteile aus carbonfaserverstärkter Trockenkomponente mit pastöser Komponente im Verhältnis 1 : 1 mischen. Anschließend ggf. durch Wasserzugabe bis max. 10 % auf streichfähige Verarbeitungskonsistenz einstellen. Vorbereiteten Feuchteschutz bis auf die Bauwerksabdichtung führen. Beginn Sockel: OKG - 20 cm Geplante Geländeoberkante mit der örtlichen Bauleitung des AG abstimmen und sauber scharf abkleben, Klebestreifen nach Anstrich wieder entfernen, entsorgen. Fabrikat: Capatect SockelFlex Carbon
06.__.__.__.0008
CT SockelFlex Carbon, Feuchteschutz
330,00
m
Putzflächen zwischen den Klinkerbereichen! Putzflächen zwischen den Klinkerbereichen!
Putzflächen zwischen den Klinkerbereichen!
06.__.__.__.0009 CT 700 Feinputz mineralisch als Putzbänder zwischen den Klinker Feinputz aus mineralischem Werktrockenmörtel auf Kalk - Zement - Basis auftragen und filzen. Körnung: <= 1,0 mm Schichtdicke: ca. 2 - 3 mm Farbton: weiß Fabrikat: Capatect ArmaReno 700 Hinweis: Bei Putzen unter 3 mm Korngröße ist eine vorherige Ausgleichsspachtelung einzukalkulieren.
06.__.__.__.0009
CT 700 Feinputz mineralisch als Putzbänder zwischen den Klinker
563,00
06.__.__.__.0010 ZB+SB, Siliconharzfarbe, AmphiSilan Echte Siliconharz - Fassadenfarbe als Zwischen- und Schlussbeschichtung durch gleichmäßiges Auftragen applizieren. Der Auftrag erfolgt in mindestens zwei Lagen auf trockenem Untergrund. - feuchtestabil - Filmschutz gegen Algen- und Pilzbefall - Wasserverdünnbar - Farbtonbeständigkeit: Klasse B, Gruppe 1 - Wasserdurchlässigkeitsrate: w-Wert W3 - Wasserdampfdurchlässigkeit sd-Wert: V1 - Glanzgrad: Klasse G3 matt Farbton-Nr.: RAL 7047 Telegrau oder nach Wahl des AG Fabrikat: AmphiSilan
06.__.__.__.0010
ZB+SB, Siliconharzfarbe, AmphiSilan
563,00
06.__.__.__.0011 ThermoSan NQG, Siliconharzfarbe Premium - Siliconharz - Fassadenfarbe mit NQG - Technologie als Zwischen- und Schlussbeschichtung durch gleichmäßiges Auftragen applizieren. Auftrag in mindestens zwei Lagen auf trockenem Untergrund. - Hoch schmutzabweisend durch Nano - Quarz - Gitter - Technologie - Farbtonbeständigkeit - geringe Verschmutzungsanfälligkeit - Sicherheit gegen Befall von Mikroorganismen - Wasserverdünnbar - Farbtonbeständigkeit: Klasse A, Gruppe 1 - Wasserdurchlässigkeitsrate: Klasse W3 - Wasserdampfdurchlässigkeit: sd-Klasse V1 - Glanzgrad: Klasse G3 matt Farbton-Nr.: RAL 7047 Telegrau Caparol z.B. Fassade A1) Fabrikat: ThermoSan NQG
06.__.__.__.0011
ThermoSan NQG, Siliconharzfarbe
E
1,00
07 Decken Loggia + TG
07
Decken Loggia + TG
Balkonuntersichten Balkonuntersichten
Balkonuntersichten
07.__.__.__.0001 Sylitol RapidGrund 111 Grundierung Prüfen, Beurteilen und säubern des Untergrundes, Abfälle auffangen und fachgerecht entsorgen. Liefern und Auftragen eines rollfähigen tiefeindringenden Spezial - Grundiermittels auf Silikatbasis zur Vorbereitung zur Egalisierung der Saugfähigkeit und als Aufbrennsperre geeignet. - Konservierungsmittelfrei - Dichte: ca. 1,1 g/cm³ - Farbton: Transparent - Kaliwasserglas mit organischen Stabilisatoren - Rollauftrag oder Spritzapplikation im Airless - Verfahren Fabrikat: Sylitol® RapidGrund 111
07.__.__.__.0001
Sylitol RapidGrund 111 Grundierung
512,00
07.__.__.__.0002 MW - Dämmung Deckenflächen Planebene Befestigung einer oberflächenfertigen Wärmedämmschicht aus Mineralwolle - Dämmplatten, einseitig mit einer Vlieskaschierung versehen, Kantenausbildung stumpf, in der Abmessungen 1.250/625 mm. Vollflächig verkleben auf die vorbereitete Stahlbetondecke mit systemzugehörigem Plattenkleber nach Zahnbett-Methode. Brandverhalten: A1 nach DIN EN 13501-1 Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: DI Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(mK) Dämmstoffdicke: 100 mm Fabrikat: Capatect Dämmkleber 185 Capatect Dämmplatte MW mit Vlies 013
07.__.__.__.0002
MW - Dämmung Deckenflächen
168,00
07.__.__.__.0003 CT 186M Armierungsschicht Ausführung einer Armierungsschicht mit mineralischem Werktrockenmörtel und alkaliresistentem Armierungsgewebe mit erhöhtem Flächengewicht, ganzflächig herstellen. Putzarmierung als gefilzte, oberflächenfertige Ausführung im Innenbereich ohne gestalterische Anforderungen. Brandverhalten: A2-s1,d0 Schichtdicke: ca. 4 mm Flächengewicht Gewebe: mind. 160 g/m² Gewebe-Maschenweite: 4 x 4 mm Fabrikat: Capatect Klebe- und Armierungsmasse 186M Capatect Gewebe 650
07.__.__.__.0003
CT 186M Armierungsschicht
168,00
07.__.__.__.0004 ZULAGE erhöhte Anforderung an Ebenheit der Armierungsschicht Zulage für erhöhte Anforderung an Ebenheit der Armierungsschicht im Bereich der Putzbänder. Die Armierungsschicht ist absolut planeben und ohne Kellenschlaggrate herzustellen, da bedingt durch die geringe Korngröße des Strukturputzes (ca. 1 mm/1,5 mm) Unebenheiten kaum egalisiert werden können.
07.__.__.__.0004
ZULAGE erhöhte Anforderung an Ebenheit der Armierungsschicht
E
1,00
07.__.__.__.0005 Putzgrund 610 Grundierung, pigmentiert-wasserverdünnbar Liefern und Auftragen eines pigmentierten, quarzgefüllten Spezial-Grundiermittels auf Kunststoffdispersionsbasis zur Vorbereitung nachfolgender Beschichtungen. - Zulassung für Capatect Fassadensysteme - Hohes Haftvermögen - Lösemittel- und Konservierungsmittelfrei - Wasserverdünnbar - Modifizierte, remineralisierende Kunststoffdispersion nach DIN 55945. - Korngröße nach DIN EN 1062: Klasse S2 Fabrikat: Putz Grund 610
07.__.__.__.0005
Putzgrund 610 Grundierung, pigmentiert-wasserverdünnbar
168,00
07.__.__.__.0006 CT 700 Feinputz mineralisch Feinputz aus mineralischem Werktrockenmörtel auf Kalk - Zement - Basis auftragen und filzen. Körnung: <= 1,0 mm Schichtdicke: ca. 2 - 3 mm Farbton: weiß Fabrikat: Capatect ArmaReno 700 Hinweis: Bei Putzen unter 3 mm Korngröße ist eine vorherige Ausgleichsspachtelung einzukalkulieren.
07.__.__.__.0006
CT 700 Feinputz mineralisch
168,00
TG Decke, Unterzüge und Wände TG Decke, Unterzüge und Wände
TG Decke, Unterzüge und Wände
07.__.__.__.0007 Sylitol RapidGrund 111 Grundierung Prüfen und Beurteilen und säubern des Untergrundes, Abfälle auffangen und fachgerecht entsorgen. Liefern und Auftragen eines rollfähigen tiefeindringenden Spezial - Grundiermittels auf Silikatbasis zur Vorbereitung zur Egalisierung der Saugfähigkeit und als Aufbrennsperre geeignet. - Konservierungsmittelfrei - Dichte: ca. 1,1 g/cm³ - Farbton: Transparent - Kaliwasserglas mit organischen Stabilisatoren - Rollauftrag oder Spritzapplikation im Airless - Verfahren Fabrikat: Sylitol® RapidGrund 111
07.__.__.__.0007
Sylitol RapidGrund 111 Grundierung
1.214,60
07.__.__.__.0008 MW - Dämmung Deckenflächen Planebene Befestigung einer oberflächenfertigen Wärmedämmschicht aus Mineralwolle - Dämmplatten, einseitig mit einer Vlieskaschierung versehen, Kantenausbildung stumpf, in der Abmessungen 1.250/625 mm. Vollflächig verkleben auf die vorbereitete Stahlbetondecke mit systemzugehörigem Plattenkleber nach Zahnbett-Methode. Brandverhalten: A1 nach DIN EN 13501-1 Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: DI Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(mK) Dämmstoffdicke: 100 mm Fabrikat: Capatect Dämmkleber 185 Capatect Dämmplatte MW mit Vlies 013
07.__.__.__.0008
MW - Dämmung Deckenflächen
1.214,60
07.__.__.__.0009 MW - Dämmung Aussenwand/Unterzug wie Vorposition sinngemäß beschrieben, jedoch Dämmung auf vertikale Flanken der Aussenwände und Unterzüge unter Gebäude. Armierte Aussenecken, passend im System, nach Herstellervorgabe der Dämmstärke, als Seitenverkleidung und Kantenschutz der Mineralwolledämmung, um einen sauberen Abschluß der Flankendämmung zu erhalten sind einzukalkulieren. Höhe der Flanke: ca. 330 - 1.200 mm
07.__.__.__.0009
MW - Dämmung Aussenwand/Unterzug
683,00
07.__.__.__.0010 MW - Dämmung Wand wie Vorposition sinngemäß beschrieben, jedoch Dämmung auf Wand. Armierte Aussenecken, passend im System, nach Herstellervorgabe der Dämmstärke, als Seitenverkleidung und Kantenschutz der Mineralwolledämmung, um einen sauberen Abschluß der Flankendämmung zu erhalten sind einzukalkulieren. Einbauort: Wände der Treppenhauskerne TG
07.__.__.__.0010
MW - Dämmung Wand
341,00
07.__.__.__.0011 CT 186M Armierungsschicht Decke Ausführung einer Armierungsschicht mit mineralischem Werktrockenmörtel und alkaliresistentem Armierungsgewebe mit erhöhtem Flächengewicht, ganzflächig herstellen. Putzarmierung als gefilzte, oberflächenfertige Ausführung im Innenbereich ohne gestalterische Anforderungen. Brandverhalten: A2-s1,d0 Schichtdicke: ca. 4 mm Flächengewicht Gewebe: mind. 160 g/m² Gewebe-Maschenweite: 4 x 4 mm Fabrikat: Capatect Klebe- und Armierungsmasse 186M Capatect Gewebe 650
07.__.__.__.0011
CT 186M Armierungsschicht Decke
1.214,60
07.__.__.__.0012 CT 186M Armierungsschicht Aussenwand/Unterzug wie Vorposition sinngemäß beschrieben, jedoch Armierungsschicht auf vertikale Flanken der Aussenwände und Unterzüge unter Gebäude.
07.__.__.__.0012
CT 186M Armierungsschicht Aussenwand/Unterzug
683,00
07.__.__.__.0013 CT 186M Armierungsschicht Wand wie Vorposition sinngemäß beschrieben, jedoch Armierungsschicht auf vertikale Wände der Treppenhäuser unter Gebäude.
07.__.__.__.0013
CT 186M Armierungsschicht Wand
341,00
07.__.__.__.0014 Sockelausbildung Wärmedämmung Wand Sockelausbildung der Vorposition für raumhohe Wärmedämmung aus Mineralwolle-Mehrschichtplatten herstellen bestehend aus: Sockel - bzw. Schnittkantenabdeckprofil aus korrosionsfestem Metall, Materialdicke gemäß Erfordernis, Profilabwicklung nach verwendeten Plattendicken frei Verwendung liefern und fachgerecht an Massivwänden im Abstand von ca. 30 mm über OKFF TG befestigt, einschl. Befestigungsmaterial. Ausführungsdetail: siehe Detail unten ohne Fugenfüllung.
07.__.__.__.0014
Sockelausbildung Wärmedämmung Wand
98,00
m
08 Sonstiges
08
Sonstiges
08.__.__.__.0001 Fugen- und Verlegepläne für Hartbeläge Erstellen von Fugen- und Verlegepläne zur sicheren Ausbildung von Hartbelägen auf WDVS. Notwendige Schnitte und Ansichtspläne des Gebäudes sind vom AG zur Verfügung zu stellen.
08.__.__.__.0001
Fugen- und Verlegepläne für Hartbeläge
P
1,00
psch
08.__.__.__.0002 MS Feldbegrenzungsfugen Anlegen von Feldbegrenzungsfugen in keramischer Bekleidung nach vorliegendem Verlege- bzw. Fugenplan. Ausführung in der Fläche, in Innenecken und zu Putzflächen bei Kombinationsfassaden. Die Armierungsschicht mittels geeignetem Werkzeug durchtrennen und mit Gewebe bis zur Dämmstoffebene herausnehmen, Dämmstoff V-förmig einschneiden und entfernen und Kanten egalisieren, Dämmstoffentlastungsschnitt durchführen. Mit dauerelastischem Fugendichtstoff verfugen, einschließlich Hinterfüllung mit Dichtschnur. Fabrikat: Capatect Fugenmasse MS mit PE - Rundschnur
08.__.__.__.0002
MS Feldbegrenzungsfugen
1.200,00
m
08.__.__.__.0003 CT 044 Feldbegrenzungsfuge mit Fugenband Anlegen von Feldbegrenzungsfugen im Fassadensystem mit Hartbekleidung mittels Ethylen-Vinylacetat - Copolymeren Band (EVA) mit Gewebeträger wie folgt herstellen: Die Armierungsschicht mittels geeignetem Werkzeug durchtrennen. Armierungsschicht mit Gewebe bis zur Dämmstoffebene herausnehmen, Dämmstoff V-förmig einschneiden und entfernen, Kanten egalisieren. Dämmstoffentlastungsschnitt durchführen. Systemzugehörigen Verlegemörtel für Hartbekleidungen mit Zahntraufel 6x6 in Fugenbandbreite aufziehen, Fugenraum frei lassen. Fugenband FBF im Bereich der Feldbegrenzungsfuge mittig über die durchtrennte Armierungsschicht ausrichten und in den Verlegemörtel einbetten. Das Band ist vorzugsweise mit einer Glättkelle einzuspachten, überschüssiges Material mit mittlerem Druck über den Gewebeträger des Fugenbandes abziehen. Um die Wirkungsweise des Bandes nicht zu behindern, ist es erforderlich den mittleren Bereich des Fugenbandes ca. 2 cm ohne Verlegemörtel zu belegen. Es ist auf eine vertiefte Montage des Fugenbandes zu achten! Notwendige Überlappungen z.B. im Stoßbereich werden mit elastischer Fugenmasse verklebt. Die Fugenmasse wird rautenförmig im Abstand von ca. 2 cm auf die unterste Lage des Fugenbandes aufgespritzt und die übereinanderliegenden Fugenbänder durch leichtes Andrücken miteinander verbunden. Eine Überlappung im Stoßbereich des Fugenbandes ist mit ca. 5 cm sicherzustellen. Nach ausreichender Erhärtung des Verlegemörtels kann mit der Verlegung der Hartbekleidung begonnen werden. Die Ausführung der elastischen Fuge wird gesondert beschrieben. Fabrikat: Capatect Fugenband FBF 044 Capatect Keramikkleber 084 Capatect Fugenmasse MS
08.__.__.__.0003
CT 044 Feldbegrenzungsfuge mit Fugenband
E
1,00
m
08.__.__.__.0004 MS Anschlussfugen zu anderen Bauteilen Anlegen von elastischen Anschlussfugen an andere Bauteile (Fenster, Türen etc.) im System der keramischen Bekleidung. Fuge säubern und mit dauerelastischem Fugendichtstoff verfugen, einschließlich Hinterfüllung der Fuge mit einer nicht wassersaugenden PE - Rundschnur, Rundschnur so einpassen, dass die Fugentiefe ca. 2/3 der Fugenbreite ergibt. PU - Fugendichtmasse für Fugen mit einer Gesamtverformung bis 25%, Fugen abglätten. Fugenbreite: bis max. 10 mm Farbton Dichtstoff: nach Bemusterung durch den AG aus der Farbkollektion des gewählten System Fabrikat: Capatect Fugenmasse MS mit PE - Rundschnur
08.__.__.__.0004
MS Anschlussfugen zu anderen Bauteilen
4.000,00
m
08.__.__.__.0005 Dehnfuge ausbilden Ausbilden von Anschluss- und Dehnfuge mit systemzugehörigem Fugendichtband aus vollimprägniertem und flammhemmend eingestellten Weichschaum, UVbeständig, schlagregen- und winddicht, durch Einschieben in die mit festen Auflagern vorbereitete Fuge. Baustoffklasse Dichtband: B1 nach DIN 4102 Beanspruchungsgruppe: BG1 nach DIN 18542 Farbton: anthrazit Fugenbreite: 17-32 mm Fabrikat: Capatect Fugendichtband Typ Dehnfuge 059/02
08.__.__.__.0005
Dehnfuge ausbilden
E
1,00
m
08.__.__.__.0006 MS Dehnfuge mit PE-Rundschnur und elastischem Dichtstoff Anlegen von Dehnfugen im System der keramischen Bekleidung. Fuge säubern und mit dauerelastischem Fugendichtstoff verfugen, einschließlich Hinterfüllung der Fuge mit einer nicht wassersaugenden PE - Rundschnur, Rundschnur so einpassen, dass die Fugentiefe ca. 2/3 der Fugenbreite ergibt. PU - Fugendichtmasse für Fugen mit einer Gesamtverformung bis 25%, Fugen abglätten. Fugenbreite: bis max. 10 mm Farbton Dichtstoff: nach Bemusterung durch den AG aus der Farbkollektion des gewählten System Fabrikat: Capatect Fugenmasse MS mit PE - Rundschnur
08.__.__.__.0006
MS Dehnfuge mit PE-Rundschnur und elastischem Dichtstoff
E
1,00
m
08.__.__.__.0007 Gerüstankerlöcher Keramikflächen verschließen Regendichtes Verschließen der Gerüstankerlöcher mit imprägniertem PU - Weichschaumstoff und integrierter KU - Putzträgerscheibe im Zuge des Gerüstabbau ist wie folgt auszuführen: Gerüstankerbereich der Armierungsschicht mit Handfräser ca. 3 - 4 mm einfräsen, reinigen, mit Dichtstoff versehen und komprimierten Gerüststopfen in das Gerüstankerloch bündig einführen. Nach Expansion des Stopfens austretenden Dichtstoff verschlichten und gesamten Bereich mit der ausgesparten Keramik einschl. Verfugung schließen im gewählten System. Dimension: Ø 30*40 mm Farbe: grau Fugenbreite: max. 12 mm Farbton Dichtstoff: wie Verfugung Fabrikat: Capatect Gerüstankerstopfen
08.__.__.__.0007
Gerüstankerlöcher Keramikflächen verschließen
400,00
St
Hinweis: Bestimmung der erforderlichen Dübelanzahl Die erforderliche Dübelanzahl ergibt sich entsprechend den Verarbeitungsrichtlinien des Systemlieferanten nach DIN 1055-4: 2005-03. Die DIN sieht eine Berechnung der erforderlichen Dübelanzahl nach dem Standard- bzw. vereinfachtem Berechnungsverfahren vor, und muss für jedes Gebäude individuell berechnet werden.
Hinweis: Bestimmung der erforderlichen Dübelanzahl
08.__.__.__.0008 CT 053/135, Verdübelung Balkon und TG Oberflächenbündige Verdübelung von Fassadendämmplatten durch das Gewebe an Deckenuntersichten mit allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Schraubdübeln nach statischem Nachweis. Tellerdurchmesser: 60 mm Schaftlänge Dübel: 135 mm Verbrauch: 6 St/m² Fabrikat: Capatect Universaldübel 053/135 Capatect Universal PS-Stopfen 052/05
08.__.__.__.0008
CT 053/135, Verdübelung Balkon und TG
14.440,00
St
08.__.__.__.0009 CT 053/175 Verdübelung Fassade Oberflächenbündige Verdübelung von Fassadendämmplatten durch das Gewebe mit allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Schraubdübeln gemäß Windlast-Berechnung nach DIN EN 1991 1-4. Tellerdurchmesser: 60 mm Untergrund: KS-Mauerwerk, Stahlbeton Schaftlänge Dübel: 175 mm Verbrauch: 6 St/m² Fabrikat: Capatect Universaldübel 053/175 Capatect Universal PS-Stopfen 052/05
08.__.__.__.0009
CT 053/175 Verdübelung Fassade
14.382,00
St
08.__.__.__.0010 CT 053/215 Verdübelung Brandriegel Oberflächenbündige Verdübelung von verklebten Fassadendämmplatten durch das Gewebe mit allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Schraubdübeln gemäß Windlast - Berechnung nach DIN EN 1991 1-4. Dübel bündig mit Dämmplattenoberfläche setzen, mit einem Wärmeverlustkoeffizienten von 0,000 W/K zum Schutz vor Dübeltellerabzeichnungen. Tellerdurchmesser: 60 mm Schaftlänge Dübel: 215 mm Wandbaustoff: Mauerwerk Kalksandstein oder Stahlbeton Verankerungslänge: mind. 30 mm im Untergrund Verbrauch: 6 St/m² Fabrikat: Capatect Universaldübel 053/215 mit Capatect PS-Stopfen 052/05
08.__.__.__.0010
CT 053/215 Verdübelung Brandriegel
3.835,20
St
09 Stunden
09
Stunden
09.__.__.__.0001 Stundensatz Facharbeiter, Putz Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach besonderer Beauftragung durch den AG oder durch die örtliche Bauleitung des AG ausgeführt werden. Über die geleisteten Arbeitsstunden sind werktäglich Stundenlohnzettel einzureichen. Mit dem Einheitspreis für die Stundenlohnleistungen sind alle damit verbundenen Aufwendungen des AN für Lohn- und Gehaltskosten der Baustelle, Stoffkosten der Baustelle, Kosten der Einrichtungen, Geräte, Werkzeuge, Maschinen und maschinellen Anlagen der Baustelle, Fracht-, Fuhr- und Ladekosten, Sozialkassenbeiträge und Sonderkosten, die bei wirtschaftlicher Betriebsführung entstehen, mit angemessenen Zuschlägen für Gemeinkosten und Gewinn (einschließlich allgemeinem Unternehmerwagnis) abgegolten. Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen für Facharbeiter
09.__.__.__.0001
Stundensatz Facharbeiter, Putz
E
1,00
h
09.__.__.__.0002 Stundensatz Helfer, Putz sinngemäß wie Vorposition beschrieben, jedoch für Helfer
09.__.__.__.0002
Stundensatz Helfer, Putz
E
1,00
h