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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Besondere Vertragsbedingungen: Diese besonderen Vertragsbedingungen sind Bestandteil des zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossenen Bauvertrages.
Sie ergänzen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und die „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil B (VOB/B)“.
Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieser BVB und der VOB/B gehen die BVB vor.
Vertragsgrundlagen
Der Vertrag basiert auf den Bestimmungen der VOB/B in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung. Die VOB/B wird als Vertragsbestandteil vereinbart.
Die Leistungen sind nach den anerkannten Regeln der Technik, den geltenden DIN-Normen, VDE-Vorschriften, der Trinkwasserverordnung sowie den im Leistungsverzeichnis beschriebenen besonderen Rahmenbedingungen auszuführen.
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten logistischen Besonderheiten sind zwingend zu berücksichtigen:
Die Zufahrt zum Grundstück beträgt lediglich 235 cm in der Breite, sodass nur Fahrzeuge mit einer maximalen Breite von 230 cm die Baustelle erreichen können.Materialien, Bauteile und Geräte müssen gegebenenfalls händisch zur Baustelle transportiert oder auf kleinere Transportfahrzeuge (Pritsche oder Sprinter) umgeladen werden.Die Ausführung der Leistungen hat unter Beachtung dieser Einschränkungen zu erfolgen.Sämtliche hierdurch entstehenden Mehraufwendungen für Transport, Umladung oder Materialhandhabung sind mit der Angebotsabgabe einzukalkulieren und können nicht gesondert geltend gemacht werden.
Personalvorhaltung
Während der gesamten Ausführungszeit muss auf der Baustelle mindestens eine deutschsprachige, fachkundige Person anwesend sein, die die Kommunikation mit der Bauleitung führen kann.Die Mindestbesatzung beträgt durchgehend drei (3) qualifizierte Fachkräfte.Der Einsatz von nicht ausreichend qualifiziertem oder nicht eingewiesenem Personal ist unzulässig.
Arbeitsorganisation und Termintreue
Die Arbeiten sind ohne Unterbrechung und in einem Zuge bis zur vollständigen Fertigstellung auszuführen, sofern nicht durch den Auftraggeber zu vertretende oder unabwendbare Umstände (z. B. höhere Gewalt, Witterung, fehlende Vorleistungen, behördliche Auflagen) entgegenstehen.Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche vertraglich vereinbarten Termine und Fristen eigenständig einzuhalten, ohne dass es einer gesonderten Aufforderung bedarf.Bei drohenden oder eingetretenen Verzögerungen ist die Bauleitung unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe sowie eines Lösungsvorschlags zu informieren.
Kommunikation
Der Auftragnehmer benennt einen verbindlichen, deutschsprachigen Ansprechpartner für sämtliche organisatorischen und technischen Belange.Nach einem erfolglosen Anruf durch die Bauleitung ist ein Rückruf innerhalb von maximal drei (3) Stunden zu veranlassen.Schriftliche Anfragen sind innerhalb von zwei (2) Werktagen zu beantworten.
Koordination mit anderen Gewerken
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle erforderlichen Abstimmungen mit anderen beteiligten Gewerken selbstständig vorzunehmen.Erforderliche Vorleistungen oder Mitwirkungen anderer Unternehmer sind rechtzeitig bei der Bauleitung anzufordern.Behinderungen, die auf fehlende oder verspätete Koordination zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Dokumentationspflichten
Sämtliche geforderten Prüfprotokolle, Funktionsprüfungen, Baudokumentationen und Einweisungen sind vollständig, prüfbar und termingerecht zu erstellen und der Bauleitung zu übergeben.Alle Dokumentationen sind in deutscher Sprache und in digitaler Form (PDF) zu liefern.
Rechnungsstellung
Rechnungen sind kumuliert, prüfbar und nachvollziehbar zu stellen.Jede Rechnung muss eine vollständige Aufschlüsselung der erbrachten Leistungen, Mengen, Einheitspreise sowie etwaiger Nachträge enthalten.Teilleistungen sind gesondert auszuweisen und mit entsprechenden Leistungsnachweisen (Aufmaß, Lieferscheine, Protokolle) zu belegen.Nicht prüfbare Rechnungen gelten als nicht eingereicht.
Vertragsdurchsetzung
Verstößt der Auftragnehmer gegen eine dieser Bestimmungen, ist der Auftraggeber nach vorheriger schriftlicher Abmahnung berechtigt, geeignete Ersatzmaßnahmen zu ergreifen oder den Vertrag gemäß § 8 VOB/B bzw. § 314 BGB aus wichtigem Grund zu kündigen.Etwaige Mehrkosten, die dem Auftraggeber hierdurch entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Hinweise:
Alle Nebenarbeiten, erforderliche Gerüststellungen im Innenbereich, Abdeck- und Schutzmaßnahmen, Anarbeiten an angrenzende Bauteile sowie eine saubere Endreinigung sind in den Einheitspreisen enthalten.Ausführung gemäß den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-Normen und Herstellerangaben.
Besondere Vertragsbedingungen:
01 Untergrundvorbereitung – Wände und Decken Prüfen aller Wand- und Deckenflächen auf Eignung zur Weiterbearbeitung. Schließen von Fehlstellen, Rissen und Ausbrüchen durch fachgerechte Beiputzarbeiten mit geeignetem mineralischem oder kunstharzgebundenem Putzmaterial. Entfernen von Unebenheiten, Kantenüberständen und Verschmutzungen. Herstellung staub-, fett- und trennmittelfreier Flächen.
01
Untergrundvorbereitung – Wände und Decken
1,00
Psch
0,00
02 Spachtelarbeiten Wände – Q3 Vollflächige Verspachtelung vorhandener Wandflächen, ausgeführt in Qualitätsstufe Q3 gemäß DIN 18363. Egalisieren von Fugen, Ansätzen und Übergängen. Verwendung von gipshaltigem Feinspachtel, maschinell oder manuell aufgetragen. Nach vollständiger Durchtrocknung Schleifen der Flächen zur Herstellung einer glatten, malerfertigen Oberfläche.
02
Spachtelarbeiten Wände – Q3
1.350,00
m2
0,00
03 Spachtelarbeiten Decken – Q3 Vollflächige Verspachtelung vorhandener Deckenflächen, ausgeführt in Qualitätsstufe Q3 gemäß DIN 18363. Egalisieren von Fugen, Ansätzen und Übergängen. Verwendung von gipshaltigem Feinspachtel, maschinell oder manuell aufgetragen. Nach vollständiger Durchtrocknung Schleifen der Flächen zur Herstellung einer glatten, malerfertigen Oberfläche.
03
Spachtelarbeiten Decken – Q3
520,00
m2
0,00
04 Grundierung Wände Aufbringen eines lösemittelfreien, emissionsarmen und tiefenwirksamen Dispersions-Tiefgrundes auf gespachtelte Wandflächen. Gleichmäßiger Auftrag, Regulierung der Saugfähigkeit und Herstellung einer homogenen Oberfläche für den weiteren Beschichtungsaufbau.
04
Grundierung Wände
1.350,00
m2
0,00
05 Grundierung Decken Aufbringen eines lösemittelfreien, emissionsarmen und tiefenwirksamen Dispersions-Tiefgrundes auf gespachtelte Deckenflächen. Gleichmäßiger Auftrag, Regulierung der Saugfähigkeit und Herstellung einer homogenen Oberfläche für den weiteren Beschichtungsaufbau.
05
Grundierung Decken
520,00
m2
0,00
06 Malervlies Wände Lieferung und vollflächige Verklebung eines Malervlieses mit ca. 150 g/m² Flächengewicht. Einlegen in satt aufgetragenen Dispersionskleber, blasenfreies Andrücken mit Rakel. Bahnen auf Stoß verlegen, Überstände entfernen, Kanten sauber ausführen.
06
Malervlies Wände
1.350,00
m2
0,00
07 Malervlies Decken Lieferung und vollflächige Verklebung eines Malervlieses mit ca. 150 g/m² Flächengewicht. Einlegen in satt aufgetragenen Dispersionskleber, blasenfreies Andrücken mit Rakel. Bahnen auf Stoß verlegen, Überstände entfernen, Kanten sauber ausführen.
07
Malervlies Decken
520,00
m2
0,00
08 Anstrich Wände Zweifacher Anstrich der Wandflächen mit hochwertiger Innendispersionsfarbe auf Acryl-Copolymer-Dispersionsbasis, emissionsarm, lösemittel- und weichmacherfrei, matt gemäß DIN EN 13300, Nassabriebklasse 1, Deckvermögen Klasse 1.
08
Anstrich Wände
1.350,00
m2
0,00
09 Anstrich Decken Zweifacher Anstrich der Deckenflächen mit hochwertiger Innendispersionsfarbe auf Acryl-Copolymer-Dispersionsbasis, emissionsarm, lösemittel- und weichmacherfrei, matt gemäß DIN EN 13300, Nassabriebklasse 1, Deckvermögen Klasse 1.
09
Anstrich Decken
520,00
m2
0,00
10 Wandflächen Q4 – Ausführung Stucco Veneziano Herstellung einer Oberflächenqualität Q4 gemäß DIN 18363 mit dekorativer Spachteltechnik „Stucco Veneziano“. Ausführung auf bereits tragfähigen, ebenen Untergründen. Mehrlagiger Auftrag von mineralischer oder kunstharzgebundener Glättspachtelmasse, jeweils mit Zwischenschliff und vollständiger Trocknung. Endbearbeitung durch Verdichten und Polieren bis zur Erzielung einer glatten, glänzenden Marmoroptik. Bei Bedarf farbige Pigmentierung nach Bemusterung. Alle Arbeitsgänge einschließlich Material, Werkzeug, Gerüststellungen, Abdeck- und Schutzmaßnahmen sind im Einheitspreis enthalten. Verarbeitung gemäß den technischen Merkblättern des Herstellers.
10
Wandflächen Q4 – Ausführung Stucco Veneziano
E
1,00
m2
0,00
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