Elektroarbeiten
Kölnische Straße 101, ES & Balkonanbau
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
LEISTUNGSVERZEICHNIS LEISTUNGSVERZEICHNIS ELEKTROANLAGEN DIN 18 382 BAUMASSNAHME Energetische Sanierung mit Umstellung auf Fernwärme Kölnische Straße 101 34119 Kassel BAUHERR Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Kassel mbH (GWG) Neue Fahrt 2 34117 Kassel TECHNISCHE AUSRÜSTUNG D Ö R I N G  Beratende Ingenieure GmbH Druseltalstraße 15 34131 Kassel Fon +49 (0)561 9 30 84-0 Fax +49 (0)561 9 30 84-50 E-Mail ib@doering-tga.de 17.12.2025 Angebotseinreichung bis zum: 09.02.2026, 10:00 Uhr Ausführungzeit: 19. KW 2026 - 32. KW 2026 Bindefrist bis zum: 04.05.2026 Angebotssumme netto: ...................................................................... Angebotssumme brutto: ...................................................................... ........................... ......................................................... Datum / Ort Firmenstempel mit rechtsverbindlicher Unterschrift
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Baubeschreibung Baubeschreibung Globale Angaben zum Bauvorhaben Name und Anschrift des Auftraggebers: Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Kassel m. b. H. Neue Fahrt 2 34117 Kassel Beschreibung zum Bauvorhaben Das Wohngebäude der GWG in Kassel, Kölnische Straße 101, mit insgesamt acht Wohneinheiten wird umfassend modernisiert. Im Zuge der Maßnahme erfolgt eine grundlegende Erneuerung der Heizungs- und Warmwasserversorgung. Ein neuer Fernwärmeanschluss zur zentralen Versorgung des Gebäudes ist bereits vorgesehen. Ebenso wurde der elektrische Hausanschluss zur zukünftigen Nutzung elektrischer Durchlauferhitzer ausreichend verstärkt. Die bislang in den Wohnungen vorhandenen dezentralen Gas-Etagenheizungen werden vollständig demontiert und durch eine zentrale Heizungsanlage mit Fernwärmestation ersetzt. Hierzu gehören die Installation der zentralen Wärmeübergabe, der Aufbau der Haupt- und Steigleitungen sowie die Anbindung der Heizflächen in den Wohnungen. Alle für den Betrieb erforderlichen Regelungs- und Sicherheitseinrichtungen werden integriert; der abschließende hydraulische Abgleich stellt den effizienten Betrieb der Gesamtanlage sicher. Parallel wird die dezentrale Trinkwassererwärmung von Gas- auf Elektrobetrieb umgestellt. Die vorhandenen gasbetriebenen Warmwassergeräte werden zurückgebaut und durch elektrische Durchlauferhitzer ersetzt. Die Einbindung erfolgt über die bereits verstärkte elektrische Infrastruktur. Notwendige Anpassungen an den Kalt- und Warmwasserleitungen werden im Zuge der Installation durchgeführt. Stillgelegte Gasleitungen werden fachgerecht gesichert bzw. zurückgebaut. Terminvereinbarung zur Objektbesichtigung: Projektleitung: Frau Wernicke Tel: 0561-70001-613 E-Mail: wernicke@gwg-kassel.de Mieterbelange Die Sanierung der Gebäude erfolgt im bewohnten Zustand. Es ist daher auf die Belange der Mieter Rücksicht zu nehmen und deren Sicherheit während der gesamten Baumaßnahme zu gewährleisten. Die freie und sichere Zugänglichkeit zum Gebäude ist in jeder Phase der Bauzeit zu gewährleisten! Grundsätzlich sollten Abbrucharbeiten bzw. Arbeiten mit größerer Geräuschentwicklung nur in den auf Baustellen üblichen Arbeitszeiten getätigt werden. Ausnahmen davon nur in Absprache mit der örtlichen Bauleitung. Die zu erwartenden Lärmbelästigungen sollten daher auf ein unvermeidbar notwendiges Maß reduziert werden. Dies ist bei der Kalkulation der nachfolgend beschriebenen Leistungen zu beachten und eventuell dadurch entstehende Mehrkosten in die Einheitspreise einzukalkulieren. Beim Umgang bzw. der Entsorgung von Schadstoffen muss zu jeder Zeit eine gesundheitliche Gefährdung der Mieter ausgeschlossen sein! Der Heizraum wird entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und Angaben des AG neu aufgebaut. Dazu wird eine Fernwärmeübergabestation durch die Städtischen Werke geliefert und an das Fernwärmenetz angeschlossen. Die Wärmeversorgung mit Heizungsverteilung wird erneuert. Bei den aufgeführten Materialien ist Liefern und Montieren mit einzukalkulieren und wird nicht separat berechnet.
Baubeschreibung
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Elektroinstallation DIN 18 382 Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen der VOB/C werden Bestandteil des Vertrages. Mehr-/Minderpreise sind grundsätzlich als positive Zahlen anzubieten. Bei Sachverständigenabnahmen ist die Anwesenheit eines sach- und ortskundigen Mitarbeiters des Auftragnehmers mit Deutschkenntnissen auf muttersprachlichem Niveau erforderlich. Die Teilnahme bei der Abnahme ist als Position im Leistungsverzeichnis enthalten und kann entsprechend kalkuliert werden. Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten und kompetenten Vertreter mit Deutschkenntnissen auf muttersprachlichem Niveau zu entsenden. Vom Auftragnehmer ist ein verantwortlicher, kompetenter und koordinierender Bauleiter mit Deutschkenntnissen auf muttersprachlichem Niveau spätestens 7 Tage nach Auftragserteilung zu benennen. Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Vertragsfristen ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen und terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderung der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist dem Auftraggeber 14 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in 1-facher Fertigung zu übergeben. Die Montage- und Werkpläne gemäß DIN 18382 einschließlich aller für andere Fachgewerke und Statik relevanten tech­ni­schen Daten sind der Fachbauleitung spätestens 14 Werktage vor Baubeginn zu übergeben. Ebenfalls sind die elektrischen Angaben und Verdrahtungspläne der Fachbauleitung spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung zu übergeben. Der AN hat Bautagesberichte täglich zu führen und bei der Bauleitung wöchentlich einzureichen. Zum vereinfachten Austausch der Aufmaße bietet das Ingenieurbüro ein Excelformular für die Erstellung eines digitalen Aufmaßes an. Die Datei kann beim Ingenieurbüro angefordert werden. Die Aufmaße sind getrennt nach Räumen und Geschossen aufzustellen. Nur freigegebene Aufmaße sind Rechnungsgrundlage! Bestandsunterlagen sind spätestens 12 Werktage vor der Abnahme vollständig gemäß Leistungs­be­schreibung vorzulegen. Alle verwendeten Bauprodukte müssen die bauaufsichtlichen Anforderungen erfüllen und der "Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen" des jeweiligen Bundeslandes entsprechen. Der Nachweis ist den Bestandsunterlagen beizufügen. Die gelieferten Komponenten sind betriebsfertig montiert, komplett verdrahtet einschließlich beidseitigem, zugentlasteten Einführen, Ausformen, Absetzen und Anklemmen der Kabel und Verbindungs­leitungen, inkl. aller Klein- und Befestigungsmaterialien sowie der Durchführung einer Funktionsprüfung bzw. Funkti­ons­kontrolle mit Dokumentation vom Auftragnehmer fertigzustellen. Bei der Kalkulation der Einheitspreise ist dies zu berück­sichtigen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Leistungen in den Texten ausdrücklich als gesondert zu erbringen erwähnt bzw. beschrieben werden.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Elektroinstallation DIN 18 382
Allgemeine und Technische Vorschriften für Elektroinstallation (ZTV003) (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen) Der Auftragnehmer gewährleistet die Lieferung von Ersatzteilen für sämtliche eingebauten Materialien auf die Dauer von 5 Jahren. (ZTV007) Grundsätzlich sind überall dort Dämmungen im Zuge der Montage anzubringen, wo durch nachfolgende Montagearbeiten die spätere Dämmung nicht mehr einwandfrei ausgeführt werden kann. (ZTV008) Wand- und Deckendurchführungen sind gegen Körperschallübertragungen zu dämmen. Die Dämmung ist gegen Rutschen zu sichern und soll beidseitig ca. 5 cm überstehen. Brandschutz ist fachgerecht auszuführen. Das Schließen der Durchbrüche ist zu überwachen. (ZTV009) Die Befestigung von Rohrleitungen, Kanälen, Armaturen und Apparaten ist so auszuführen, dass kein störender Körperschall an den Gebäudekörper übertragen werden kann. Die hierfür erforderlichen Materialien sind, sofern nicht in gesonderten Positionen aufgeführt, in die Einheitspreise einzurechnen. (ZTV010) Alle elektrischen Anschlussleitungen an Pumpen, Motoren, Reglern und sonstigen Geräten sowie das Absetzen der Anschlusskabel, Einführen in die Anschlussdosen, Anklemmen und Inbetriebsetzen der Geräte ist grundsätzlich vom Auftragnehmer auszuführen und ist - soweit kein besonderer Ansatz im Leistungsverzeichnis vorgesehen ist - in die Einheitspreise einzukalkulieren. (ZTV018) Die Abnahme der Arbeiten ist auf jeden Fall durchzuführen, auch wenn eine Benutzung oder Inbetriebnahme bereits stattgefunden hat. Dem Auftragnehmer wird Gelegenheit gegeben, die Anlage vor Abnahme in Betrieb zu nehmen, um die erforderlichen Einregulierungsarbeiten durchzuführen. Während dieser Zeit ist es möglich, das Bedienungspersonal einzuweisen. (ZTV019) Der Auftragnehmer hat vor der Abnahme die gesamte Anlage hinsichtlich Funktion und Leistung sowie Einhaltung der geforderten Bedingungen zu prüfen. (ZTV020) Spätestens 14 Tage vor dem Abnahmetermin sind folgende Unterlagen einfach zur Vorprüfung und Abnahme vorzulegen: a) Bedienungs- und Wartungsanweisungen, ergänzt durch eine Funktionsbeschreibung und einen Übersichtsschaltplan (Symbolschaltplan). b) Baubestandspläne Die Unterlagen müssen folgende Punkte beinhalten: - Leitungen - farbig angelegt - Abmessungen der Leitungen mit Durchsatzleistung - Technische Daten von Motoren und Geräten - Technische Daten von Apparaten mit Fabrikatsangabe - Lage der regeltechnischen Einrichtungen c) Elektr. Schaltpläne für Schalt- und Steuertafeln d) Ersatzteillisten für Verschleißteile e) Protokoll über Leistungsmessungen, Geräte- und Maschinenstammkarten mit Angabe der elektr. Daten und des gemessenen Betriebsstromes sowie Einstellwerte aller Regelkreise, sofern vorhanden bzw. erforderlich. f) Prospekte mit Betriebs- und Montageanleitungen der Herstellerfirmen z.B. Pumpen, Mischer, Regler, Regelventile, Wärmezähler, Differenzdruckregler, Lüftungsgeräte usw. g) Prüfzeugnisse h) Werkstoffatteste und Abnahmeprotokolle i) Gefährdungsanalyse (ZTV021) Nach Abnahme der Anlage und nach Abschluss der Prüfung aller vorstehenden Unterlagen in digitaler Form ist ein weiterer kompletter Satz geordnet und beschriftet zu übergeben (insgesamt einmal digital, einmal in Ordnern). (ZTV022) In einfacher Ausführung sind folgende Unterlage beizustellen : a) Symbolschaltplan zur Darstellung der gesamten Anlage mit Eintragung aller Regel- und Schaltgeräte unter Glasrahmen an der Betriebsstätte fest angebracht. b) Protokolle über die Druckprobe, die Inbetriebnahme, die Einweisung des Bedienungspersonals etc. Die hierfür erforderlichen Material- und Lohnkosten sind, sofern nicht als gesonderte Position aufgeführt, in die Einheitspreise einzurechnen. (ZTV023) Sollten die Unterlagen bei der Schlussrechnungslegung nicht vorliegen, ist der Auftraggeber berechtigt, diese auf Kosten des Auftragnehmers anfertigen zu lassen, und die entstehenden Kosten bei der Schlussrechnung in Abzug zu bringen, bzw. erfolgt deren Freigabe erst nach Vorlage der vor aufgeführten Unterlagen. (ZTV024) Des Weiteren sind, sofern hierfür keine gesonderte Pos. vorgesehen ist, die Kosten für Abtransport und vorschriftsmäßige Entsorgung der anfallenden Reststoffe in die Einheitspreise ein zu rechnen. Dies gilt auch für Materialien welche auf Grund von Arbeiten an den vorhanden Anlage anfallen. Zur besonderen Beachtung Anlagenbeschreibung Allgemeines. (ZTV026) Die entsprechenden Liefer- und Vertragsbedingungen usw. sind den Vorbemerkungen zu entnehmen. (ZTV027) Bei dem Ausfüllen des Leistungsverzeichnis ist darauf zu achten dass, gleiche Bauteil z.B. Armaturen, Rohrleitung usw. zu den gleichen Einheitspreis angeboten werden. Sollten die Preise abweichen, behält sich der Auftraggeber vor, den jeweils günstigsten Einheitspreis zu übernehmen. (ZTV029) Bei der Ausführung der Arbeiten ist darauf zu achten das vorhanden Bauteile und Raumausstattungen nicht beschädigt werden. Eventuell erforderliche Kosten für Schutzmaßnahmen z.B. Abdeckung von vorh. Objekten usw. sind in die Einheitspreise einzurechnen. (ZTV031) Schweißarbeiten sind mit der Bauaufsicht abzustimmen. Die Überwachung möglicher Gefahrenpunkte während der Arbeitszeiten obliegt dem Auftragnehmer. (ZTV032) Bei der Montage ist die evtl. Koordination mit ausführenden Gewerken im Hochbau erforderlich. (ZTV033) Der Auftraggeber behält sich vor einzelne Pos. bzw. Titel z. B. Rohrleitung, Elektroleitung, Demontage usw. selbst auszuführen bzw. anderweitig zu vergeben, bzw. bei bedarf zu streichen. Daraus geforderte Mehrkosten werden nicht anerkannt. (ZTV037) Bei der Anlagenmontage sind die entsprechenden Vorschriften und Auflagen zu beachten. Hinweis (ZTV038) Bei der Abgabe des Angebotes müssen folgende Punkte, sofern diese nicht als Position aufgeführt sind, mit in die Einheitspreise aufgenommen werden: 1) Alle anfallenden Montage- und Transportkosten, Kosten für Gestellung von Werkzeugen, Transport-und Hebegeräten, Gerüsten usw. 2) Abtransport und Vorschriftsmäßige Entsorgung des Verpackungsmaterials, der bei der Anlagenerstellung anfallenden Reststoffe, als auch der auf Grund von Arbeiten an der vorhanden Anlage anfallende Materialien. Allgemeines (ZTV041) Die allgemeinen technischen Vorschriften (ATV) für Bauleistungen der VOB, Teil C, werden Bestandteil des Vertrages. (ZTV043) Schwankende Kupfer-, Stahl- und andere Rohstoffnotierungen haben keinen Einfluss auf die Abrechnung. (ZTV044) Die Versorgung des Gebäudes mit elektr. Energie erfolgt über das Stromversorgungsnetz. (ZTV044) An Vorschriften sind zu beachten: - Die Verdingungsordnung für Bauleistungen in neuester Fassung. - Die technischen Anschlussbedingungen des VDEW. - Die technischen Anschlussbedingungen des örtlichen EVU. - Die Vorschriften der Deutschen Bundespost. - Die VDE-Bestimmungen. Alle elektrischen Geräte, Anlagen und Verkabelung, müssen den VDE-Richtlinien sowie allen einschlägigen Schutz- und Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Die Leitungen und Kabel sind bei Decken- und bei Wanddurchbrüchen (Brandwände) mit einer nach DIN zugelassenen Brandabschottung zu versehen. (ZTV045) Die angebotenen Anlagen und Geräte sind mit allen zur Steuerung und Kontrolle erforderlichen Schalt-und Schutzgeräten, Schränken und Bedienungstafeln auszurüsten. Grundsätzlich ist die elektrische Steuerung so aufzubauen, dass alle für den Betrieb, die Steuerung und Kontrolle der Anlagen erforderlichen Schalt- und Schutzgeräte, Sicherungen, Relais, Steuerelemente, Schaltuhren, Betriebsstundenzähler, Steuermotoren etc. in dem Schalt- und Steuerschrank des entsprechenden Aufstellungsraum untergebracht sind. Antriebsmotoren und externe Steuergeräte, wie Thermostate, Druckschalter, Magnetventile, sonstige Signalgeber etc. sollen zu sinnvollen Gerätegruppen zusammengefasst und innerhalb dieser Gruppe fix und fertig verkabelt werden. (ZTV046) Diese Verkabelung endet in einem Klemmenkasten, wo alle Kabelenden auf übersichtlich angeordneten und gemäß Schaltplan deutlich gekennzeichneten Klemmen geführt sind. Der Klemmenkasten ist mit Steuer- und Reparaturschaltern sowie Kontrolllampen zu erweitern für die Antriebe Zuluft, Abluft, Umwälzpumpen. Die für den Betrieb wichtigsten Störmeldungen sind an ein zentrales Überwachungssystem weiterzuleiten. Hierzu ist ein separates Klemmfeld (Übergabeklemmleiste) erforderlich und die Schalt-und Steuerschränke sind mit den erforderlichen Schalt- und Übertragungskontakten auszuführen und vorzuhalten. Die Übergabeklemmleiste ist genauestens zu beschriften und die dazugehörigen Planunterlagen zu übergeben. Zusätzliche technische Vorschriften für Wärmedämmungsarbeiten nach DIN 18421. Allgemeines (ZTV047) Die allgemeinen technischen Vorschriften (ATV) für Bauleistungen der VOB, Teil C, werden Bestandteil des Vertrages. (ZTV049) Die Dämmarbeiten sind gemäß der DIN 4108, Wärmeschutz im Hochbau bzw. Wärmeschutzverordnung durchzuführen. (ZTV050) Zusätzlich sind noch folgende Leistungen als Nebenleistungen in die Einheitspreise einzukalkulieren: - Das Auf- und Abbauen von Gerüsten, deren Arbeitsbühnen und Leitern über 2,0 m über Fußboden oder Gelände. - Das Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber keine geeigneten Räume zur Verfügung stellen kann. Allgemeines (ZTV054) Zusätzlich sind folgende Leistungen als Nebenleistungen in die Einheitspreise einzukalkulieren - Form- und Verbindungsstücke, Schweiß- und Dichtungsmaterial und alle Gewindeanschweißmuffen - Rohr- bzw. Kanalbefestigungen mit schall- und schwingungsdämmenden Einlagen - Rohrdurchführungen durch Decken und Wände entsprechend DIN 4109 - Herstellen von erforderlichen Provisorien und Gestellung der Geräte Weitere besondere Vertragsbedingungen Allgemeines (ZTV056) Planungsunterlagen die für die Planung erforderlichen Unterlagen z.b. Zeichnungen, Berechnungen usw. können bei dem Fachplaner nach Terminvereinbarung eingesehen werden. Definition "Bedarfs- bzw. Eventualposition" (ZTV058) Die in der Ausschreibung als Bedarfs- bzw. Eventualposition bezeichneten Leistungsbaubeschreibungen dienen zur Preisermittlung von Bauleistungen deren Ausführung zur Zeit der Aufstellung des Leistungsverzeichnisses noch nicht feststeht. (ZTV059) Die Entscheidung über die Ausführung wird bei der Auftragsübergabe, jedoch spätestens während der Bauzeit getroffen. (ZTV060) Die Ausführung von Bedarfs- bzw. Eventualpositionen bleibt auch nach der Auftragserteilung einer besonderen schriftlichen Anordnung der Bauleitung des Auftraggebers vorbehalten. Diese Positionen bzw. EP/GP fließen nicht mit in das Angebot ein. Definition "Wahlposition" (ZTV061) Die in der Ausschreibung als Wahlposition bezeichnete Leistungsbeschreibung dient als Alternativlösung von bereits aufgeführten Grundpositionen. (ZTV062) Die Entscheidung, welche der im Leistungsverzeichnis als solche gekennzeichneten Alternativpositionen zur Ausführung gelangen, wird im Auftragsschreiben getroffen. Sofern diese nicht bereits im Auftragsschreiben festgelegt wird, gilt der Auftrag nur über die Grundpositionen als erteilt. Festpreisvereinbarungen (ZTV065) Die angebotenen Einheitspreise gelten während der Bauausführung im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen, einschl. der zu erwartenden baulichen Verzögerungen als Festpreise. (ZTV066) Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln gelten als nicht vereinbart. (ZTV068) Versorgungsanschlüsse für Baustrom und Wasser sind an der Baustelle vorhanden. Die Verbrauchskosten sind über selbst zu stellende und vorzuhaltende Zählereinrichtungen direkt mit dem Rohbauunternehmer bzw. Auftraggeber abzurechnen. Erfolgt solch eine Regelung nicht, oder ist solch eine Regelung auf Grund des Baufortschritts nicht mehr möglich, so sind vom AN entsprechende Zählereinrichtungen zu stellen und vorzuhalten. Werden keine Zählereinrichtungen gestellt, so werden diese Verbrauchskosten auf alle am Bau beteiligten Firmen im Ermessen des AG umgelegt und von der Rechnungsforderung des AN in Abzug gebracht. Hierbei ist jedoch der Verbrauch in hinreichendem Masse, hinsichtlich der Ausführungsdauer, der in Auftrag gegebenen Leistungen für den AN entsprechend zu berücksichtigen (kommt zum Tragen, wenn keine konkretere Festlegung in den allgemeinen Vorbemerkungen aufgeführt wurde).
Allgemeine und Technische Vorschriften für Elektroinstallation
Zusätzliche technische Vorbemerkungen (ZTV) Technische Vorbedingung Bauleistung: Installationsarbeiten Die Abgabe des Angebotes geschieht kostenlos und für den Auftraggeber unverbindlich. Die auszuführenden Leistungen werden nach Art und Umfang durch die nachstehend aufgeführten Unterlagen bestimmt. a) Die Zeichnungen des Architekten. b) Die Zeichnungen des Planers. c) Die Beschreibung der Leistungen. d) Die besonderen Vertragsbedingungen. e) Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB Teil B. f) Die zusätzlichen techn. Vorschriften. g) Die allgemein techn. Vorschriften für Bauleistungen, VOB Teil C. h) Die Deutschen-Industrie-Normen. i) Die einschlägigen Richtlinien der VDI - Fachausschüsse. Jeweils in der z. Zt. gültigen Ausführung Vertragsbedingungen des Anbieters, welche von den vorerwähnten Bedingungen abweichen, finden keine Berücksichtigung. Vor Abgabe des Angebotes hat sich der Unternehmer, falls erforderlich, an Ort und Stelle mit den Eigenheiten der Baustelle vertraut zu machen. Eventuell bestehende Unklarheiten sind durch Rücksprache bei der Bauleitung zu beseitigen. Etwaige Nachforderungen, welche auf Unkenntnis der Baustelle, Zeichnungen und Text des Leistungsverzeichnisses beruhen, können in keinem Fall berücksichtigt werden. 1. Der Bieter erklärt ausdrücklich, dass er Dritten gegenüber keine Mitteilung über die Ergebnisse der Ausschreibung macht. Es ist ihm bekannt, dass bei Verstoß die Zuverlässigkeit seines Unternehmens überprüft wird (VOB/A §2, Satz 1). 2. Die Anlage soll in ihrem Aufbau und ihren Einzelheiten nach den anerkannten Regeln der Technik, den z. Zt. gültigen Normen, Richtlinien und Vorschriften sowie nach dem vorliegenden Leistungsverzeichnis sorgfältig und fachgerecht ausgeführt werden. 3. Die "Allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen" VOB, mit allen angeführten DIN-Normen (z.b. DIN 18 381), Richtlinien und Vorschriften. 4. DIN 1986 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke. 5. DIN 1988 Trinkwasser-Leitungsanlagen in Grundstücken. 6. DIN 4109 Schallschutz im Hochbau. 7. DIN 18024 Blatt 1 Bauliche Maßnahmen für Behinderte. 8. DIN 18025 Blatt 2 Planungsgrundlagen öffentlich zugängige Gebäude. 9. DIN 18022 Planungsgrundlagen für Wohnungsbau 10. DIN 14461 Feuerlösch-Schlaucheinrichtungen sowie die gültigen Richtlinien z.b. DVGW, VDE, AD-Merkblätter, VDI-Bestimmumgen. 11. Die gesetzlichen bau- und feuerpolizeilichen sowie behördlichen-Vorschriften. 12. Die Vorschriften des zuständigen Gas- und Wasserwerkes. 13. Die Vorschriften des zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes sowie TÜV und TÜA. 14. Unfallverhütungsvorschriften. 15. Leistungen die den einschlägigen Normen, Richtlinien, Vorschriften, Verordnungen und behördlichen Auflagen nicht entsprechen, hat der Auftragnehmer auf seine Kosten in Übereinstimmung mit diesen Bestimmungen zu erbringen. 16. Der Auftragnehmer hat ferner alle benötigten Unterlagen für die anmeldungs-, anzeige-, genehmi-gungs- und überwachungspflichtigen Anlagen an die Aufsichtsstellen bzw. Genehmigungsbehörden (z.B. Bauaufsicht, TÜA, TÜV, Gewerbe- und Ordnungsamt) ohne Entgelt zu liefern. Alle behördlichen Abnahmen hat der Auftragnehmer nach Rücksprache mit der Bauleitung zu veranlassen. 17. Nach Auftragserteilung ist eine Überprüfung aller zur Verfügung gestellten Anlagen und Unterlagen durchzuführen. Sämtliche Ausführungsunterlagen sind selbst zu erstellen und vor Montagebeginn bei der Bauleitung zur Genehmigung vorzulegen. Für die einwandfreie Funktion der Anlage sowie für das Erreichen der geforderten Betriebsverhältnisse garantiert der Auftragnehmer. 18. Die Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers hinsichtlich der Leistungsfähigkeit, Funktion und ausreichenden Bemessungen der Anlagen wird durch die Anerkennung der Ausführungszeichnungen oder sonstiger Unterlagen durch den Bauherrn oder dessen Beauftragten in keiner Weise aufgehoben oder auch nur eingeschränkt. 19. Weicht die Ausführungsplanung in einzelnen entscheidenden Punkten von dem Leistungsverzeichnis ab, so ist dieses unverzüglich dem Bauherrn oder dessen Beauftragten mit einer ausführlichen Begründung mitzuteilen. StL-Nr. Abgrenzung des einzelnen an dem Bauvorhaben tätigen Firmen, so z. B. der heiz- und lufttechni-schen Anlagen, der Starkstromanlagen, Be- und Entwässerung, Deckeninstallation, Geräteverkleidung, Mauer- und Durchbrucharbeiten muss der Auftragnehmer mit der Bauleitung absprechen und diese über alle für die Montage der Sanitären-Installationsanlage erforderlichen Grundarbeiten rechtzeitig informieren. 21. Widersprechen sich Vorschriften, Verordnungen usw., dann ist dies der Bauleitung rechtzeitig mitzuteilen. 22. Öffnungen von Rohren und Kanälen sind während der Montage provisorisch zu schließen. Vor Inbetriebnahme sind alle Anlagen von dem angefallenen Baustaub zu reinigen. 23. Dem Angebot ist ein Wartungsvertragsentwurf über die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Anlagen beizufügen. 24. Das Bedienungspersonal ist in die Betriebsweise der Anlagen zu unterweisen und über alle Schaltvorgänge zu orientieren. Unkenntnis des Personals und dadurch auftretende Störungen oder Schäden gehören zur Garantieleistung und sind vom Auftragnehmer zu vertreten bzw. zu beheben. 25. Die bauseitigen Leistungen sind dem Bauleiter rechtzeitig detailliert anzugeben, so dass z.B. Durchbrüche, Schlitze, Fundamente, das Schließen von Durchbrüchen und Öffnungen, gemauerte Kanäle und Schächte, die Be- und Entwässerung, der Stromanschluss, der Verdrahtungsplan für die Elektroinstallation, Schallisolierung, Anstrich von Rohren und Isolierungen usw. rechtzeitig erfolgen kann. 26. Es dürfen nur anerkannte Fachfabrikate verwendet werden. Bei Änderungen muss die Zustimmung des beratenden Ingenieurs eingeholt werden. 27. Die Gewährleistung beginnt ab mängelfreie Abnahme durch den Bauherrn oder dessen Beauftragten. 28. Die Abnahme der Anlagen erfolgt nur, wenn diese betriebssicher laufen, alle Bedienungs- und Wartungsanweisungen beigebracht, die Anlagen ordnungsgemäß bezeichnet und beschildert sind und Funktion und Leistung den geforderten Bedingungen entsprechen. 29. Die im Leistungsverzeichnis genannten Leistungs- und Wirkungsgrade und sonstigen Garantien sind, wenn erforderlich, von dem Auftragnehmer mit von ihm beigestellten, geeichten Messgeräten im Beisein des Bauherrn oder dessen Beauftragten ohne besondere Berechnung nachzuweisen. 30. Während der Montage der Anlagen, des Probebetriebes sowie der Einregulierungszeit ist das Bedienungspersonal ausreichend einzuschulen, so dass eine einwandfreie Wartung und Bedienung der Anlage erfolgen kann. 31. Nach der Auftragsvergabe (und noch vor Bestellung der Teile) sollte mit dem Bauherrn bzw. der zuständigen Bauaufsicht sowie dem Planer eine Baubesichtigung vorgenommen werden, bei welcher noch offene Fragen abgeklärt werden sollen, so z.B. Abstimmung, Aufstellung und Anschluss der Einrichtungsgegenstände, Rohrleitungsführung, wobei abgestimmt werden sollte, wer noch erforderliche Durchbrüche oder Schlitze zu erstellen hat. 32. Gültige Montagepläne sind vom Auftragnehmer in die letztgültigen Architektenzeichnungen, die in Form von Mutterpausen hergestellt worden sind, einzutragen, und vom Architekt- oder Fachbüro freizugeben. https://mailportal.gwg-kassel.de/enQsig/link?id=BAgAAAA7YvOmyvs3M2UAAABy1FKunzeAY5W9Xtg3GWtLOp8oNGOWepHa5PTOAtMMNP2mwHpOYcQUc5DRCNtvi0Gu5UMojPcNwb9hqbzEtUc7CF4WONNu8MDulhnuAzF_4qrv_2kep-m9WuGN9Ft3yUBxwMb1Yw2  dem Angebot ist zu berücksichtigen, das die gelieferten Anlagenkomponenten mit der vorhandenen übergeordneten GLT und der zugehörigen Software kompatibel ist. Im Auftrag enthalten ist für eine Dauer von 5 Jahren ein Bereitschafts- und Entstörungsdienst: - Montag - Donnerstag in der Zeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr, - Freitag von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Bei Einsätzen außerhalb dieser Zeiten werden die entstandenen Lohn- und Fahrtkosten zu den eingereichten gültigen Stundenverrechnungssätzen berechnet. Ein Notdienst ist sicherzustellen für die Zeiten: - Montag bis Donnerstag 17:00 bis 7:00 Uhr - Freitag nach 13:00 Uhr - sowie Sonn- und Feiertage Störungen müssen in einer angemessenen Reaktionszeit nach Anzeige durch den Auftraggeber behoben werden.
Zusätzliche technische Vorbemerkungen (ZTV)
40 440 Elektrische Anlagen
40
440 Elektrische Anlagen
40.01 KG 444.1 Verteilungen
40.01
KG 444.1 Verteilungen
40.02 KG 444.2 Kabel und Leitungen
40.02
KG 444.2 Kabel und Leitungen
40.03 KG 444.3 Verlegesysteme
40.03
KG 444.3 Verlegesysteme
40.04 KG 444.4 Installationsger?te
40.04
KG 444.4 Installationsger?te
40.05 KG 445.1 Allgemeine Beleuchtung
40.05
KG 445.1 Allgemeine Beleuchtung
40.06 KG 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
40.06
KG 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
40.07 KG 449.1 Sonstige Elektroinstallation
40.07
KG 449.1 Sonstige Elektroinstallation
40.08 KG 449.2 Brandschutztechnische Ma?nahmen
40.08
KG 449.2 Brandschutztechnische Ma?nahmen
40.09 KG 449.3 Baustromversorgung
40.09
KG 449.3 Baustromversorgung
40.10 KG 449.5 Demontagearbeiten
40.10
KG 449.5 Demontagearbeiten
41 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechn. Anlagen
41
450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechn. Anlagen
41.01 KG 454.2 Gegen- und Wechselsprechanlage
41.01
KG 454.2 Gegen- und Wechselsprechanlage