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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Objektbeschreibung/Unterlagen/Planliste 1. Projektbezeichnung und Adresse
Die Projektbezeichnung lautet: Köln - Stolkgasse
Die Adresse der Baustelle lautet:
Stolkgasse 2 - 4
50667 Köln
2. Projektbeschreibung
Bei dem Projekt handelt es sich um die Kernsanierung eines bestehenden 8 geschossigen Gebäudes als Voraussetzung zum Umbau zu einem Hotel. Das Objekt befindet sich in der Innenstadt von Köln, in der Nähe des Hauptbahnhofes und des Doms. Das Baufeld wird begrenzt durch die westliche Stolkgasse, südlich und östlich durch eine einspurige Privatstraße und nördlich durch die Ursulastraße.
Um das Baufeld herum befinden sich Wohn- und Gewerbeeinheiten. Die Verkehrsverhältnisse sind als eng zu beschreiben, Flächen für eine Baustelleneinrichtung und Lagerflächen sind nur in einem begrenzten Bereich vorhanden. Zwei Baukräne sind aktuell auf der Baustelle vorhanden. Die Baustelle ist komplett eingezäunt. Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Stolkgasse. Im Bereich der Postprivatstraße befindet sich die Zufahrt zu den Untergeschossen.
Das Gebäude hat im EG eine Gesamtgrundfläche von ca. 4700 m². Mit aufsteigenden Geschossen verringert sich die Geschoßfläche.
Das Gebäude läßt sich in 2 Teilbereiche einteilen.
- Tiefgarage UG 1, 2 und 3
- 5 Obergeschosse
3. Folgende Pläne und Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibung:
- ARC-LP-XX-016-2v00-Lageplan
- ARC-AN-XX-010-2v00-Ansicht - Nord und Ost
- ARC-AN-XX-011-2v00-Ansicht - Süd und West
- ARC-AN-XX-012-2v00-Ansichten innenhof
- ARC-GR-E0-003-2v00-EG
- ARC-GR-E1-004-2v00-1.OG
- ARC-GR-E2-005-2v00-2.OG
- ARC-GR-E3-006-2v00-3.OG
- ARC-GR-E4-007-2v00-4.OG
- ARC-GR-E5-008-2v00-5.OG
- ARC-GR-U1-002-2v00-1.UG
- ARC-GR-U2-001-2v00-2.UG und 3.UG
- ARC-SC-XX-013-2v00-Schnitt A-A
- ARC-SC-XX-014-2v00-Schnitt B-B
- ARC-SC-XX-015-2v00-Schnitt C-C
4. Zusätzliche Vertragsbestandteile
Zusätzliche Vertragsbestandteile des Angebots oder Auftrags, wirksam in der jeweils gültigen Fassung:
- Einheitspreis-LV
- Zeichnungen, Anlagen, Gutachten gemäß Anlagenverzeichnis
- die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen, VOB/C
- die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen,
VOB/B
- die jeweils neuesten DIN-Vorschriften und VDI-Richtlinien, sowie die
anerkannten Regeln der Technik
- die maßgebenden Verwaltungsvorschriften, Erlasse und Verfügungen
- die Unfallverhütungsvorschriften UVV und DGUV-Regeln
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BimschG)
Objektbeschreibung/Unterlagen/Planliste
Allgemeine Vorbemerkungen ALLGEMEINE HINWEISE
Angebot
Der Bieter bestätigt mit Abgabe seines Angebotes,
- daß er die Ausschreibungsunterlagen vollständig erhalten, verstanden und bei der Ausarbeitung
seines Angebotes berücksichtigt hat
- daß er sich über alle preis-, qualitäts- und zeitbeeinflussenden Faktoren der durchzuführenden
Maßnahme und ihrer Randbedingungen erschöpfend informiert hat und entstandene Unklarheiten
durch Rückfragen ausreichend geklärt sind
- daß die zur fach- und fristgerechten Durchführung der ausgeschriebenen Maßnahme erforderlichen
Arbeitskräfte, Geräte, Gerüste, Maschinen, Stoffe und Bauteile mit einhergehender wirtschaftlicher
Leistungsfähigkeit gewährleistet sind, bzw. daß diese fristgerecht bereitgestellt werden
- daß das Baugelände besichtigt ist, die örtlichen Verhältnisse bekannt und die herausgegebenen bzw. zur Einsichtnahme offen gelegten Unterlagen zur Kenntnis genommen und alle preisbildenden
Faktoren berücksichtigt worden sind
Die Preise beinhalten die Herstellung der kompletten Leistung.
Dieses umfasst auch die Lieferung und Bereitstellung aller Stoffe und Bauteile einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, Transporte, Vorbereitungs- und Nebenarbeiten.
Eine Bereitstellung von Lager- oder Vorhalteeinrichtungen durch den Auftraggeber ist nicht vorgesehen.
Die Baustelleneinrichtung, einschließlich der erforderlichen Arbeits- und Lagerflächen, deren Vorhaltung während der Ausführungszeit sowie das abschließende Räumen der Baustelle, obliegen dem Auftragnehmer und gelten als Nebenleistungen, die vollständig in den angebotenen Preisen enthalten sind.
Die Preise beinhalten auch die Vermessungsleistungen, soweit sie der AN zur Durchführung seiner Leistungen zu erbringen hat.
Leistungen, die nicht im Auftrag erhalten sind, können erst nach einer schriftlichen Anordnung durch den Auftragsgeber (AG) ausgeführt werden.
Spätestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten sind die notwendigen Maße und baulichen Vorraussetzungen vom AN eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen und auf Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen zu prüfen.
mögliche Arbeitszeiten
Mo-Fr von 7.00 - 20.00 Uhr
und
Sa von 7.00 - 16.00 Uhr.
Konstruktions-bzw. Massenänderungen sind vom AN beim AG schriftlich anzuzeigen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die für seine Ausführung erforderlichen Pläne und Angaben rechtzeitig bei Architekt/Bauleitung anzufordern und zu prüfen.
Planläufe für ggf. erforderliche technische Klärungen sind zu berücksichtigen. Kopierkosten zur Vervielfältigung der Planunterlagen sind einzukalkulieren.
Der AN hat die für seine Leistungen notwendigen Maße rechtzeitig und eigenverantwortlich örtlich zu prüfen.
Es darf nur nach zur Ausführung freigegebenen und entsprechend gekennzeichneten Plänen gearbeitet werden.
Bauphase:
Vor Ausführungsbeginn hat der AN alle Ausführungsbedenken dem AG schriftlich anzuzeigen (z.B. mangelnde Vorleistungen der Vorgewerke etc.).
Baustellenbedingte Arbeitsunterbrechungen, ein mehrmaliges Anrücken zur Baustelle, Veränderungen der vorgesehenen Arbeitsabschnitte oder Arbeitsbeschränkungen sind im Rahmen der Ausführung zu berücksichtigen.
Witterungsbeingte Arbeitsunterbrechungen berechtigen nicht zu Mehrforderungen und sind im Angebot zu berücksichtigen.
Mit der Leistungsfertigstellung sind die Dokumentationsunterlagen gemäß Vorgabe nach Gliederung des AG´s zu übergeben.
Die verwendeten Materialien dürfen keine gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten oder in Verbindung untereinander gesundheitsschädliche Reaktionen verursachen.
Restmaterial, Verschnitt, Verpackungsmaterial etc., ist täglich vom AN zu entfernen und in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.
Flächen für die Baustelleneinrichtung außerhalb der ausgewiesenen Baustelleneinrichtungsfläche sind öffentliche Flächen. Sofern der Auftragnehmer für seine Leistungserbringung diese in Anspruch nimmt (nehmen möchte), hat er die hierfür erforderlichen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden zu beschaffen und anfallenden Kosten und Gebühren zu übernehmen. Dies gilt auch für die zeitweilige Nutzung von z.B. öffentlichen Parkplätzen. Ein Vergütungsanspruch entsteht hieraus nicht.
Ortsbesichtigung
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen Gegebenheiten und den auszuführenden Arbeiten ein genaues Bild zu machen, um Fehleinschätzungen bei der Preisbildung zu vermeiden.
Das vorhandene Gelände ist vor Ausführung der Arbeiten vom AN in Hinblick auf Lage und Höhe zu überprüfen.
Der Bieter bestätigt die Kenntnis über die Örtlichkeit. Hieraus entstehen keine Mehrkosten.
Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
Stellt der AN während der Ausführung fest, dass voraussichtlich Ausführungsfristen oder Termine von ihm nicht eingehalten werden können, so hat er dies mit Begründung unverzüglich der Bauleitung schriftlich mitzuteilen. Die Beweislast, dass er eine Terminüberschreitung nicht zu vertreten hat, obliegt allein dem AN.
Bauleitung
Der Unternehmer muss zur Leitung der Baustelle ausreichend sachverständige Bauleiter einsetzen, die Voraussetzungen gemäß Landesbauordnung erfüllen und im Rahmen ihrer Aufgaben die Baustelle zu den vorgesehenen Bautzeiten besetzen. Diese sind ausreichend zu bevollmächtigen, so daß sie den Baubetrieb verantwortlich leiten können. Die Nachweise sind auf Verlangen vorzulegen.
Bei der Bauausführung muss ständig eine fachkundige, deutschsprachige Bauleitung gewährleistet sein, die darüber zu wachen hat, daß die anerkannten Regeln der Technik beachtet und die im Bauwesen erforderliche Sorgfalt angewandt wird.
Der AG kann, sofern ein einwandfreies Zusammenarbeiten mit dem Vertreter oder sonstigen Angestellten des Unternehmens nicht möglich ist, deren Ablösung verlangen. Der Bauherr darf den Ausstausch der Bauleitung veranlassen.
Baubesprechungen werden einerseits nach Notwendigkeit auf Aufforderung durch den Auftraggeber, andererseits als wöchentlicher Jour-Fix abgehalten. Die Besprechungen finden auf der Baustelle statt.
Bei vorbeschriebenen Besprechungen anfallende Fahrtkosten des AN werden nicht erstattet.
Sollten vom AG Baubesprechungen angesetzt werden, so ist der AN zur Teilnahme durch einen entscheidungsbefugten Vertreter verpflichtet.
Bautagesberichte
Der AN hat täglich Bautagesberichte über die jeweils erbrachten Leistungen zu führen und am nächsten Arbeitstag dem AG zu übergeben.
Die Bautagesberichte müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
─ Wetter mit Temperaturangaben (Minimum, Maximum, Tagesmitteltemperatur)
─ Anzahl der auf der Baustelle eingesetzten Personen, je Firma mit Beginn und Ende
jeder Schicht
─ Zahl und Art der auf der Baustelle eingesetzten Großgeräte
─ Wesentliche Leistungen je Firma mit Bezug zu Gebäude und Geschoss + Anzahl AK
─ Beginn und Beendigung von Bauarbeiten und Bauabschnitten
(gem. Terminplanvorgang)
─ Geleistete und angeordnete Stundenlohnarbeiten
─ außervertragliche Leistungen der Auftragnehmer
─ Unterbrechung und Verzögerung der Arbeiten und ihre Ursachen
─ Zugang, Einsatz und Abgang von Großgeräten sowie Dauer und Ursachen etwaiger
Ausfälle
─ Besuche Träger öffentlicher Belange (z.B. Berufsgenossenschaft, Zoll,
Denkmalschutz, Landschaftsschutz etc.)
─ Erledigung vorgeschriebener Baustoff-, Boden- und Wasserprüfungen und die
dazugehörigen Prüfungsergebnisse
─ Besondere Vorkommnisse, außergewöhnliche Ereignisse
─ Arbeitsunfälle
Termine, Bauablauf, Bauzeitenplan
Es wird auf den beigefügten Auszug aus dem Bauzeitenplan verwiesen. Dieser gibt Auskunft über den voraussichtlichen Beginn der vorbereitenden Arbeiten.
Beginn der Maßnahme KW 11.2026
Ende der Maßnahme KW 11. 2027
Einrichten der Baustelle ab KW 11/2026
Der Arbeitsbeginn der Gesamtbaumaßnahme beginnt nach den Regelungen der VOB.
Der Auftragnehmer hat einen eigenen Bauzeitenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen, ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich zu überarbeiten und der Bauleitung zur Freigabe vorzulegen.
Der Bauzeitenplan des Auftragnehmers ist dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 12 Werktagen nach Abschluss dieses Werkvertrages zu übergeben.
Güteüberwachung
Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung (Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen zu erbringen.
Diese Forderung gilt für nicht genormte Stoffe und Bauteile als erfüllt, wenn ein gültiges Prüfzeugnis / Prüfzeichen einer anerkannten Prüfanstalt vorliegt.
Alles Lagergut muß ordentlich, übersichtlich und materialgerecht gelagert werden. Sämtliche Materialien sind gemäß Herstellervorschriften zu liefern und zu lagern sowie gegen Feuchtigkeit zu schützen.
Leistungen der Vorunternehmer
Vor Beginn der Arbeiten sind die Leistungen der Vorunternehmer gemäß VOB/C zu prüfen, soweit sie Voraussetzung für die eigene Leistung sind. Bedenken sind dem Auftraggeber unverzüglich (schriftlich) bekanntzugeben.
Baustelleneinrichtung
Das Einrichten der Baustelle, Vorhalten der Baustelleneinrichtungen über die gesamte Bauzeit sowie das Räumen der Baustelle, mit den nachfolgend beschriebenen Leistungen, sind Leistungsbestandteil und sind mit einzukalkulieren, exemplarisch gehören dazu:
- Baukräne, mobile Hebezeuge, Abbruchmittel, Lader, Hilfsmittel
- Material-Vorhaltekosten
- Mannschaftseinrichtungen, Versorgungsanlagen, Unfallverhütungseinrichtungen
- Absturzsicherungen und provisorische Treppengeländer
- etc.
- alle sonstigen Kosten, die der Auftragnehmer zur ordnungsgemäßen
Durchführung der Bauaufgabe zu erbringen hat.
Sicherungsmaßnahmen innerhalb des Gebäudes
Maßgeblich sind ebenso die Forderungen des Amtes für öffentliche Ordnung, der Bauberufsgenossenschaften und sonstiger mitwirkender Behörden, Amtsstellen und Körperschaften.
Anschlußstellen für Baustrom und Bauwasseranschlußkästen werden vom AG, gemäß beigefügter Kostenbeteiligungstabelle, an zentraler Stelle auf dem Baugelände zur Verfügung gestellt und abgerechnet.
Die notwendigen Versorgungsleitungen bis zur Verbrauchsstelle, sind vom AN zu verlegen und entsprechend zu sichern. Eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht.
Alle vom AN durchgeführten Leistungen zur Ver- und Entsorgung und Andienung der Baustelle (Leitungen, Baustrassen etc.), sind auf Verlangen des AG wieder zu entfernen und der ursprüngliche Zustand ist wieder herzustellen.
Beschädigungen an öffentlichen oder privaten Straßen, Wegen und Flächen Nachbar- oder öffentlichen Grundstücken durch die Baustellenandienung bzw. durch den Baubetrieb des AN, sind vom AN auf eigene Kosten wieder zu beseitigen.
Alle vorgenannten Leistungen zur Baustellenversorgung und -andienung sind mit der Pauschale für die Baustelleneinrichtung abgegolten und werden darüber hinaus nicht gesondert vergütet.
Baugeräte, Rampen, Baustraße
Auswahl Baugeräte
Bei der Auswahl der zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen vorgesehenen Geräte, sind vom AN die örtlichen Gegebenheiten und Platzverhältnisse zu berücksichtigen.
Sollte vom AN der Einsatz von Baugeräten auf Decken vorgesehen sein, so hat sich der AN vor Angebotsabgabe über die zulässige Tragfähigkeit kundig zu machen und dies bei der Wahl der Geräte und der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Beschädigungen an den Decken sind umgehend dem AG zu melden. Die Beseitigung der Schäden ist vorab durch den Statiker freizugeben. Die anfallenden Kosten für die Beseitigung von Beschädigungen gehen vollständig zu Lasten des AN.
Bei der Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen sind nur erschütterungsarme Verfahren zulässig.
Rampen, Fahrwege, Böschungen
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Stolkgasse. Im Bereich der Postprivatstraße befindet sich die Zufahrt zu den Untergeschossen.
Ggf. ist es für die Ausführung der Leistungen erforderlich, provisorische Baustraßen, Rampen, befestigte Aufstandsflächen etc. herzustellen oder vorhandene Zufahrtswege und Flächen zu verbessern oder zu vergrößern.
Da die Größe und Ausbildung der Baustraßen, Rampen und Flächen von der Art und Größe der vom Bieter vorgesehenen Baugeräte und Fahrzeuge abhängig ist, sind sämtliche hierfür erforderlichen Leistungen und Kosten in das Angebot einzukalkulieren.
In das Angebot sind auch Aufwendungen für Rampen, Aufstandsflächen, Fahrtrassen und Baustraßen zum Erreichen der Aushub- und Beladestellen, auch bei ungünstigen Witterungsverhältnissen und aufgeweichtem Untergrund, einzurechnen.
Baustraße
Im Rahmen der bisherigen Baumaßnahmen sind die vorhandenen Straßen bereits als Baustraßen genutzt worden. Weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich.
Transportfahrzeuge/Verteilerfahrzeuge
Evtl. auf der Baustelle erforderliche Fahrzeuge (z.B.) Flurförderzeuge) zur Materialverteilung z.B. Stapler, Hubgeräte, Radlader, Betonrundverteiler etc. sind in das Angebot mit einzurechnen.
Schutz der Bevölkerung
Bei der Durchführung der Maßnahme dürfen nur anerkannt lärmarme Arbeitsmethoden und nur lärmarme Maschinen eingesetzt werden. Arbeiten mit starker Geräuschentwicklung (= Überschreitung der jeweils gültigen Lärmschutzgrenzwerte) dürfen nur mit besonderer Genehmigung des AG und der zuständigen Behörden ausgeführt werden. Gegen den zugelassenen Geräuschpegel überschreitende Lärmemissionen sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Bei allen anfallenden Arbeiten ist Staubentwicklung und Schmutzverfrachtung durch geeignete Maßnahmen wirksam zu unterbinden. Dies ist Sache des AN.
Es wird auf das Lärmschutzgutachten verwiesen. Dies ist einzukalkulieren.
Reinigung der Geräte
Das ordnungsgemäße Reinigen aller in Verbindung mit der Leistungserbringung eingesetzten Arbeitsgeräte/Materialien nach Abschluss der Maßnahme sowie das fachgerechte Entsorgen der bei der Reinigung anfallenden Materialien, ist in das Angebot mit einzurechnen und ist Leistungsbestandteil.
Firmenwerbung
Es ist auf dem Baustellengelände generell unzulässig Werbung /Firmenlogos anzubringen. Dies gilt insbesondere für den Bauzaun, die Containeranlage, für das Fassadengerüst sowie für die Gebäudefassade.
Es wird eine allgemeine Bautafel zur Verfügung gestellt.
Die Firmenplakette wird über die Umlage mit finanziert.
Unerlaubte Werbung wird zu Lasten des AN entfernt.
Brandschutz SiGe-Plan Brandschutzkonzept
Oberste Priorität muss sein, Brand und Explosionen auszuschließen.
Der AN hat vor dem Einsatz von Feuerarbeiten wie z.B. Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- oder Trennschleifverfahren einen "Erlaubnisschein für Feuerarbeiten" (Schweißerlaubnis s. BGI 560) bei der Bauleitung einzuholen. Grundsätzlich gilt es, Brandrisiken so gering wie möglich zu halten. Am Arbeitsplatz nur die erforderlichen Mengen an entzündlichen Stoffen vorhalten, geeignete Feuerlöscheinrichtungen bereithalten und Mitarbeiter unterweisen. Fluchtwege und Feuerwehrzufahrten freihalten. Der auf der Baustelle ausgehängte Alarmplan ist zu beachten.
Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Der AG beauftragt einen SiGeKo. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die maßgebenden Angaben für sein Gewerk bzgl. der Fortschreibung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes zur Verfügung zu stellen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt dafür nicht.
Personen ohne Schutzhelm und Schutzschuhe haben keinen Zutritt zum Arbeitsbereich. Das Tragen der PSA ist auf der gesamten Baustelle Pflicht!
Koordinationspflicht
Der AN ist verpflichtet, sich mit allen anderen am Bau tätigen Firmen und Beteiligten, die seine Leistung berühren, abzustimmen. Hierzu zählt auch die Klärung seiner Aufbauten und Abbauten von Gerüsten in technischer und organisatorischer Hinsicht vor Ausführungsbeginn auf der Baustelle mit der örtlichen Bauleitung des AG und sämtlichen vor Ort tätigen Baufirmen.
Insbesondere die Nutzung des Baufeldes beim An- und Abtransport von Materialien und Transportmitteln ist mit den zeitgleich auf der Baustelle tätigen Firmen sowie in Absprache mit der örtlichen Bauleitung und dem SiGeKo abzustimmen.
Die Nutzung von Lagerflächen, die Koordination der Materialanlieferung, Materialtransporte und sonstige auszuführenden Arbeiten, ist vor Beginn der Arbeiten, auch für einzelne Arbeitsabschnitte / Bauabschnitte / Bauteile, zu planen und mit der örtlichen Bauleitung und dem SiGeKo abzustimmen.
Die genannten Rahmenbedingungen sind bei der Kalkulation des Angebots zu beachten und führen zu keinen Nachforderungen.
Material- und Gerätelieferungen
Materiallieferungen sind stets an die eigene Adresse zu richten und vom AN entgegenzunehmen.
Anlieferungen an die Adresse des Auftragggebers oder die Bauleitung werden zurückgewiesen. Eine Haftung für angelieferte Materialien wird weder vom Bauherrn noch von der Bauleitung übernommen.
Alkohol- und Drogenverbot
Für alle am Bau tätigen Mitarbeiter des AN gilt das Verbot der Einnahme von betäubenden und/oder berauschenden Substanzen wie Alkohol und anderen Drogen. Bei Zuwiderhandlung wird von der Bauleitung ein Baustellenverbot ausgesprochen.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Der AN darf eigene elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von Speisepunkten versorgen, die mit einer FI-Schutzschaltung ausgerüstet sind (Baustromverteiler). Alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel müssen den einschlägigen VDE Richtlinien und UVV entsprechen und nachweislich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft sein.
Dokumentationsunterlagen
Die Dokumentationsunterlagen über die erbrachte Leistung sind vom Auftragnehmer zu erstellen und mind. 2 Wochen vor der Stellung seiner Schlußrechnung in 1-facher Ausfertigung vorzulegen.
Äußere Form:
-Ordner DIN A4
-Stehsammler für Zeichnungen >DIN A3 Inhalt:
-Deckblatt mit den Projektdaten, Namen und Anschriften der Projektbeteiligten
-Inhaltsübersicht
-kompletter Satz aller Ausführungszeichnungen mit maßstäblich eingetragenen Änderungen
Bauwerksbuch, Baustellendokumentation, entsorgete Materialien
-Kopien vorgeschriebener Prüfbescheinigungen, Zulassungsbescheide und
Abnahmeprotokolle
Die Unterlagen sind dreifach komplett in digitaler Form (Stick) zu übergeben. Pläne als pdf-Datei und dwg-Datei.
Sonstiges
Projektplattform
Der Auftragnehmer ist auf Anforderung des Auftraggebers dazu verpflichtet, eine vom Auftraggeber (oder von einem vom Auftraggeber hierzu beauftragten Dienstleister) zur Verfügung gestellte digitale Projektplattform je nach Inhalt der Anforderung des Auftraggebers für die Kommunikation zu nutzen sowie eigene Unterlagen dort einzustellen und von weiteren Projektbeteiligten eingestellte Unterlagen und Informationen dort abzurufen, dies jeweils ohne gesonderte Vergütung. Der AN verpflichtet sich, regelmäßig die Projektplatform auf den aktuellen Planstand/Dokumnte hin zu prüfen.
Die Baustelle ist ausschließlich über ein innenliegendes Treppenhaus und ein außenliegendes Gerüst erschlossen.
Hieraus resultierende zusätzliche Erschließungsmaßnahmen sind zu berücksichtigen.
Der Materialtransport ist selbst zu organisieren; Aufzüge stehen nicht zur Verfügung.
Die Zahl der Stellplätze für Firmenfahrzeuge ist begrenzt, Baustrom, Bauwasser und Baustellen-WC stehen auf der Baustelle zur Verfügung und können, sofern für die Ausführung der vertraglichen Leistungen erforderlich, vom Auftragnehmer unentgeltlich genutzt werden.
Es dürfen keine Materialien in den Treppenhäusern gelagert werden.
Besondere Beachtung gilt dem Arbeits- und Gesundheitsschutz. Gegen Verschmutzungen und Gefährdungen sind vom Auftragnehmer zumutbare Vorkehrungen zu treffen und einzukalkulieren
(Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen, Sicherheitsposten u. dgl.).
Entsprechende Belehrungen der Arbeitnehmer sind durchzuführen und nachzuweisen.
Alle vorkommenden Sach-, Personen- und sonstigen Schäden sind der Bauleitung unter Hinzufügung der entsprechenden Unterlagen unverzüglich bekannt zu geben.
Es müssen zuverlässige Stütz- und Schutzmaßnahmen getroffen werden, damit Personen und Gegenstände auf dem Grundstück und den Nachbargrunstücken durch die Arbeiten nicht gefährdet werden.
Werden Abbrucharbeiten unterbrochen, so ist die Abbruch- und/oder Rückbaustelle abusichern. Bauteile, deren Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist, sind abzusprießen.
Im Gebäude herrscht absolutes Rauchverbot.
Not- / und Havariefälle
Der AN verpflichtet sich, auf Anforderung der Bauleitung, für Not- und Havariefälle einen zuständigen Ansprechpartner zu benennen. Die Erreichbarkeit dieses Ansprechpartners muss ständig, auch nach Arbeitsschluss, am Wochenende und an Feiertagen, gewährleistet sein. Der AN benennt für die Baustelle einen Ersthelfer. Dieser hat während der Arbeitszeiten immer anwesend zu sein.
Baubeschreibung / Baustellenbeschreibung
0.1. Angaben zur Baustelle
0.1.1. Lage der Baustelle
Das Objekt befindet sich in der Innenstadt von Köln, in der Nähe des Hauptbahnhofes und des Doms.
Der AN hat die beengten Platzverhältnisse auf der Baustelle (insb. an den Grundstücksgrenzen) sowie im Bereich der Zuwegung mit einzukalkulieren.
0.1.2. Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen
In der näheren Umgebung befinden sich Wohn- und Geschäftshäuser. Auf die Einhaltung der Lärmemmisionswerte und Regelarbeitszeiten ist zu achten.
0.1.3. Art und Lage der baulichen Anlagen
Es handelt sich um ein Bauobjekt mit tragenden Stahlbetonwänden - und decken. Das Objekt hat 8 Vollgeschosse, davon 3 Ebenen als Tiefgarage. Den oberen Abschluß bildet eine Stahlbetondecke in Flachdachausführung.
0.1.4. Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen
Durch die beengten Platzverhältnisse können vom Auftraggeber nur sehr begrenzte Flächen als Lager-, Arbeits- und Einrichtungsflächen zur Verfügung gestellt werden.
Innerhalb des Geländes gilt als Mindestregelung die StVO. Materialtransporte dürfen nur über die vorgesehenen Transportwege durchgeführt werden.
Parkplätze für Firmenfahrzeuge des Auftragnehmers sind im Bereich der Baustelle und deren unmittelbaren Umgebung nur sehr begrenzt vorhanden.
Das Befahren ist für Baustellenfahrzeuge nur innerhalb der direkten Baustellenzufahrt zum Be- und Entladen gestattet.
0.1.5. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Die Stolkgasse ist als Durchfahrt freizuhalten, die Zu- und Ausfahrt ist ausschließlich für den An- und Abtransport. Die Privatstraßen um das Gebäude sind nur sehr eingeschrenkt nutzbar. Hier können Fahrzeuge jeglicher Art zeitlich nur sehr begrenzt abgestellt werden.
Sämtliche Schachtdeckel (falls vorhanden) von Medienleitungen müssen ständig zugänglich sein.
0.1.6. Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen
Für den Material- und Teiletransport auf der Baustelle können 2 Kräne auf dem Baufeld genutzt werden. Hierfür erforderliche Kosten sind einzurechnen.
0.1.7. Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser
Anschlüsse für Bauwasser und Abwasser sind auf dem Baufeld verteilt. Die Verteilung von diesen Standorten zum Einsatzort obliegt dem AN. Dies gilt ebenso für die Baustromverteilung.
Die Abrechnung erfolgt nach einem Umlageschlüssel, der in diesem Vertrag geregelt wird.
0.1.8. Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume
Im Baustellenplan wird die Nutzung der Flächen gemäß Baufortschritt geregelt. Darin enthalten sind auch Flächen für den Materialantransport, Zwischenlagerungen, Materialcontainer, Sanitärcontainer. Nicht enthalten sind Parkplatzflächen für den täglichen Mitarbeiterverkehr.
Änderungen erfolgen immer vor dem Fortschritt auf der Baustelle.
Übernachtungen auf der Baustelle sind nicht zulässig.
0.1.9. Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit,
Ergebnisse von Bodenuntersuchungen
Der Baugrund ist für die Gestellung des Gerüstes ausreichend tragfähig.
0.1.10. Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern
-
0.1.11. Besondere umweltrechtliche Vorschriften
Betankungen und Parken bzw. längeres Abstellen der Fahrzeuge und Baugeräte haben ausschließlich auf versiegeltem (z. B. bituminös befestigtem oder mit Folie abgedecktem) Untergrund zu erfolgen.
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Lärm, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge - BImSchG - in der jeweils neuesten und gültigen Fassung sind unbedingt zu beachten und einzuhalten. Es ist dafür Sorge zu tragen, daß während der Bauausführung Lärm- und Geruchsbelästigung für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft durch geeignete Maßnahmen sicher vermieden werden. Die Staubbildung im Zuge der Baumaßnahme ist vom AN durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.
Als Maschinenöl für die vom AN eingesetzten Geräte, Maschinen, Fahrzeuge, etc. ist ausschließlich biologisch abbaubares Hydraulik- und Motoröl (sowie Schmierfette) zu verwenden.
Geräte, die dieser Forderung nicht entsprechen, sind sofort von der Baustelle und vom Projektareal zu entfernen. Bei Schäden durch Zuwiderhandlung haftet der AN in vollem Umfang.
0.1.12. Besondere Vorgaben für die Entsorgung
Für die Einleitung von Brauch- bzw. Schmutzwasser in die öffentliche Kanalisation gelten die jeweiligen Grenzwerte der Betreiber. Anträge z.B. für Sanitärcontainer sind rechtzeitig zu stellen.
0.1.13. Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle
z. B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen
Keine aktuellen Forderungen vorliegend.
0.1.14. Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle
Keine aktuellen Forderungen vorliegend.
0.1.15. Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen
Keine aktuellen Forderungen vorliegend.
0.1.16. Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle
Hier gilt Pos. 0.1.15.
0.1.17. Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmitteln erfüllt wurden
Die Untersuchung des Baufeldes in Bezug auf vorhandene Kamfmittel hat stattgefunden, das Baufeld ist kampfmitteltechnisch freigegeben.
0.1.18. Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen
Die Baustelle unterliegt der Baustellenverordnung. Der AN stellt für die gesamte Zeit seiner Leistungserbringung einen erfahrenen, verantwortlichen Bauleiter im Sinne der BauONRW mit einer befreienden Wirkung für den Bauherrn.
Der Bauherr stellt einen übergeordneten SiGe-Koordinator. Die Vorgaben des SiGe-Koordinators sind bindend und seinen Weisungen ist Folge zu leisten. Vor Aufnahme der Arbeiten wird das Baustellenleitungspersonal durch den SiGe-Koordinator eingewiesen. Die Einweisung ist schriftlich und unter Nennung des Namens zu bestätigen.
Mit dem Einsatz des vom AG beauftragten SiGeKo wird der AN nicht von seinen Unternehmerpflichten hinsichtlich des Arbeitsschutzes entbunden. Für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit ist der AN allein verantwortlich.
Die Baustellensprache ist deutsch. Der AN verpflichtet sich, zu jeder Zeit eine Person in leitender Funktion auf der Baustelle vorzuhalten, die der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist.
Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- bzw. Sachschaden entstanden ist, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Er hat eine mündliche Mitteilung innerhalb von 2 Werktagen schriftlich zu bestätigen.
Alle Mitarbeiter tragen an ihrer Arbeitskleidung ein Namensschild einschl. Firmenbezeichnung.
0.1.19. Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen,Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle
Der AN hat sich vor Arbeitsbeginn über die Lage von Leitungen, Kabeln, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Zäunen und dergl. im Bereich der Baustelle und im Umfeld eigenständig zu informieren. Daraus resultierende Einzelheiten hat der AN bei seiner Werkstatt- und Detailausführungsplanung zu berücksichtigen. Im Zweifel ist vom AN an den AG ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen.
0.1.20. Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen
0.1.21. Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten
0.1.22. Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Im Rahmen der Gesamtbautätigkeit sind gleichzeitig weitere Unternehmen tätig. Dazu findet wöchentlich ein Baustellen Jour Fix statt, um die Überschneidung und Gleichzeitigkeit von Bautätigkeiten zu koordinieren. Jedes Unternehmen ist gehalten, Schnittstellenprobleme rechtzeitig anzusprechen und darauf aufmerksam zu machen.
0.2. Angaben zur Ausführung
Die Arbeiten und Materialien müssen insbesondere den folgenden Normen, Richtlinien und Bestimmungen in der jeweils letztgültigen Fassung entsprechen:
Dieser Leistungsbeschreibung liegt die VOB mit ihren Teilen B DIN 1961 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen,
insbesondere die ATV DIN 18459 Abbruch-/Rückbauarbeiten
und VOB C DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art zu Grunde.
Es gelten folgende Normen, Vorschriften und
Merkblätter:
- DIN 4102-1 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
- UVV Unfallverhütungsvorschriften
- LBO die jeweils gültige Landesbauordnung
- AEB die jeweils gültigen Abfallentsorgungsbestimmungen
Die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen sind unbedingt einzuhalten.
Die Baustelle ist ständig in einem aufgeräumten Zustand zu halten. Hierfür sind die jeweils vom Auftraggeber beauftragten Firmen direkt verantwortlich. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, daß seine auf der Baustelle beschäftigten Mitarbeiter und ggfs. Subunternehmer sowie deren Mitarbeiter ihren persönlichen Abfall (Speisen- und Getränkeverpackungenetc.) unverzüglich und unaufgefordert wegpacken und an jedem Arbeitstag von der Baustelle entfernen.
0.2.1. Vorgesehene Arbeitsabschnitte
Für das BV liegt ein Terminplan vor. Daraus hat der AN seinen eigenen Ablaufplan zu erstellen und zur Freigabe vorzulegen. Dieser Ablaufplan wird wöchentlich gemeinsam mit der BL auf dan aktuellen Baufortschritt hin überprüft. Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sind in den Ablaufplan einzuarbeiten. Auftretende Störungen durch Unvorhergesehenes sind umgehend mit der Bauleitung zu besprechen.
0.2.2. Besondere Erschwernisse während der Ausführung
Die Baustelle liegt in einem Gebiet mit nahe gelegener Nachbarbebauung. Die Vorgaben zum Immissionsschutz sind deshalb zwingend zu befolgen und Vertragsbestandteil. Weiterhin ist eine Beeinträchtigung des Straßenverkehrs im Umfeld des Baufeldes zu vermeiden.
Im Rahmen seiner Leistungserbringung hat der AN die Baustellensicherungspflicht inne.
Die Baustelle sollte nur von einer Seite aus angefahren werden und ist dann einbahnstraßenseitig zu verlassen. Die Stolkgasse ist für den Durchgangsverkehr freizuhalten.
Generell sind resultierende Erschwernisse und zusätzliche Aufwendungen aus erkennbaren Umständen (Ausschreibung und Ortsbegehung) in das Angebot einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
0.2.3. Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen
Derzeit sind keine solchen Einschränkungen bekannt.
0.2.4. Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen
Materialtransporte dürfen nur über die genehmigten Transportwege durchgeführt werden.
Die Baustelle ist innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Bauarbeiten auch in Teilflächen vollständig zu räumen. Befolgt der AN eine dahingehende Aufforderung nicht unverzüglich, so kann der AG die Baustelle auf Kosten des AN räumen lassen.
0.2.5. Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs
-
0.2.6. Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten
-
0.2.7. Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer
Die Mitbenutzung aller unter diesem Punkt aufgeführten Einrichtungen wird, je nach Nutzungsart, in diesem Vertrag gesondert geregelt. Für alle Nutzung gilt grundsätzlich die Sorgfaltspflicht jedes einzelnen Unternehmers zur Sicherstellung der Schadensfreiheit, der zur Nutzung überlassenen Einrichtungen. Bei Beschädigungen ist unverzüglich die Bauleitung zu informieren. Unterläst der Verursacher dies, ist mit einer Strafanzeige zu rechnen.
0.2.8. Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthaltsund Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat
Der AN hat die Zeit für sämtliche Hilfsmittel, wie u.a. Gerüste oder Hebezeuge im Rahmen seiner Bautätigkeit und seiner Kalkulation selbst zu bestimmen, sofern in der Ausschreibung hierfür keine Angaben gemacht wurden.
Leistungen und die Bereitstellung eigener Hilfsmittel für andere Unternehmen kann der AN im Rahmen seiner Bautätigkeit selbst bestimmen, sofern sie für den Bauablauf nicht schädlich sind. Ein Versicherungssschutz durch den AG für solche Leistungen besteht nicht. Ein Kostenausgleich durch den AG erfolgt auch nicht.
0.2.9. Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile
Nicht genormte Stoffe oder Bauteile sind vor Nutzung oder Einbringung anzuzeigen und bedürfen der Freigabe durch den Bauherren
0.2.10. Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise
Für alle verwendeten und eingebauten Baustoffe, Baumaterialien und Bauteile ist ein entsprechender Eignungs- und Gütenachweis gemäß den aktuell gültigen Normen und Gesetzlichkeiten vor Einbau vorzulegen und durch den Planer freizugeben.
0.2.11. Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung bzw. bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten
Die Entsorgung und Abrechnung anfallenden Bauschutts, Verpackungsmaterials, Reststoffen etc. erfolgt auf eigene Kosten, wenn im LV nicts anderes geregelt ist.
0.2.12. In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt
Der AN regelt und koordiniert in Abstimmung mit der BL des AG alle notwendigen Abläufe zum Thema Transport, Lagerung etc. in Eigenregie.
0.2.13. Leistungen für andere Unternehmer
Sind in Absprache mit der BL des AG möglich.
0.3. Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV
0.3.1. Abweichende Regelungen von der ATV DIN 18299
-
0.4. Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen
0.4.1. Nebenleistungen
Nebenleistungen sind Leistungen, die auch ohne Erwähnung im Vertrag zur vertraglichen Leistung gehören (§ 2 Nr. 1 VOB/B).
0.4.1.1. Beseitigen von Hindernissen
Sind im Ramen einer Ortsbesichtigung zu ermitteln und wenn nicht gesondert ausgewiesen, der Bauleitung vor Ausführung anzuzeigen. Dies betrifft auch Hindernisse im Baugrund.
0.4.1.2. Zusätzliche Maßnahmen für die Weiterarbeit bei Frost und Schnee, soweit sie dem Auftragnehmer nicht ohnehin obliegen
Je nach aktuellem Ablaufplan wird darauf hingwiesen, daß sich die Bauzeit auch über die Wintermonate hinziehen kann. Mehrkosten für Zusatzmaßnahmen für die Weiterarbeit bei Schnee und Frost, bei üblichen Wettereignissen in den Wintermonaten, werden nicht gesondert vergütet.
0.4.1.3. Besondere Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherung gefährdeter baulicher Anlagen und benachbarter Grundstücke
Auf den Schutz zum Nachbargebäude wird hingewiesen. Die Arbeiten sind so zu organisieren, daß eine Beschädigung/Gefährdung der vorhandenen Nachbarbebauung vermieden wird.
0.4.1.4. Sichern von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Grenzsteinen, Bäumen, Pflanzen und dergleichen.
Die Arbeiten sind umgehend einzustellen, wenn im Rahmen der eigenen Arbeiten solche Behinderungen aufreten. Die Behindrung ist der öBL zu melden und mit dieser das weitere Vorgehen abzustimmen.
0.5. Abrechnung
Stundenlohnarbeiten bedürfen in jedem Fall der Genehmigung durch die AG-Bauleitung bzw. den Bauherren. Rapporte sind täglich zur schriftlichen Anerkennung der AG-Bauleitung vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat seine nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen kumulativ und prüfbar aufzustellen, wobei jeweils mindestens 10 % Leistungszuwachs (gemessen an der Gesamtleistung) erreicht sein müssen.
Es erfolgt eine monatliche Abrechnung gemäß Zahlungsplan.
Allgemeine Vorbemerkungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für Gerüstarbeiten
1. Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten, und die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.
DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.
RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.
TRBS: Technische Regeln für Betriebssicherheit
BFGB: Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz
Quellenverzeichnis wichtiger Anforderungen:
DIN EN 12810-1: Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen - Teil 1: Produktfestlegung
DIN EN 12810-2: Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen - Teil 2: Besondere Bemessungsverfahren und Nachweise
DGUV Regel 101-001: Regelungen für die Planung und Ausführung von Andamierungen
DIN 4420-1 und DIN 4420-2: Sicherheitsanforderungen für Gerüste
2. Vorbereitung und Planung
Der AN (Auftragnehmer) plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen, Lehren etc. sind integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet.
Art und Beschaffenheit der für das Gerüst vorgesehenen Flächen:
Die Aufstandsflächen sind weitgehend befestigt und wurden bereits für eine Gerüststellung genutzt.
Art und Umfang des vorhandenen Aufwuchses: Es ist kein Aufwuchs mehr zu entfernen.
Angaben zu Baugruben: Es sind keine Baugruben für die Gerüstplanung undAufstellung zu beachten.
3. Ausführung und Konstruktion
3.1. Allgemeine Hinweise
Rüstungen dürfen nur nach Aufforderung durch den AG ab- oder umzubauen. Rüstungen sind spätestens 3 Tage nach Freimeldung zu demontieren/umzubauen und unverzüglich abzufahren. Nach dieser Frist geht die Gefahrtragung für die Beschädigung noch eingerüsteter Bauteile auf den AN über.
Die Verantwortung für die Sicherheit beim Demontieren des Gerüsts liegt beim AN. Der AN ist verpflichtet, die Arbeiten regelmäßig zu kontrollieren und alle Sicherheitsvorkehrungen gemäß den Vorschriften der DGUV Vorschrift 38 zu treffen.
3.2. Gebrauchsüberlassung
Das Gerüst und sämtliche Sicherheitsvorrichtungen (z. B. Beleuchtung, Abschrankungen, Brustwehr, Staubschutzfolien oder -netze) sind regelmäßig, jedoch mindestens in wöchentlichen Abständen, vom AN zu kontrollieren. Es ist anderen Unternehmern zur Ausführung ihrer Arbeiten zur Verfügung.
Das Gerüst ist so zu erstellen, dass alle Eingänge und Zuwegungen sowie Fluchtwege stets frei bleiben. Bei Gefahrguttransporten oder anderen hochriskanten Arbeiten sind zusätzliche Schutzmaßnahmen zu treffen.
3.3. Ausführung
Das Gerüst ist so aufzustellen, dass das ungefährdete Betreten und Passieren der Baustelle für alle Handwerker jederzeit gewährleistet ist. Alle Eingänge, Zuwegungen und Fluchtwege sind in voller Breite freizuhalten oder zu überbauen.
3.4 Gerüststatik und statische Nachweise
Der AN prüft rechtzeitig vor Ausführungsbeginn, ob die vorgesehenen Gerüstkonstruktionen von der Typenstatik des verwendeten Gerüsts abgedeckt sind oder ob objekt- oder konstruktionsbezogene Nachweise erforderlich sind.
Falls solche Nachweise erforderlich sind, erstellt der AN sie unaufgefordert und zu eigenen Lasten in prüffähiger Form und veranlasst die Prüfung seiner statischen Nachweise durch einen externen Sachverständigen.
Besonderheit bei Gerüstaufstellung:
Wenn das Gerüst auf wasserführenden Flächen (z. B. Vordächer, Flachdächer) aufgestellt wird, müssen Schutzmaßnahmen für Abdichtungen und Lastverteilung berücksichtigt werden, um die Beschädigung dieser Flächen zu vermeiden.
Auf Flachdächern oder anderen empfindlichen Oberflächen muss der AN sicherstellen, dass Spezialmaßnahmen zur Lastverteilung getroffen werden, und dass diese Flächen nur im Rahmen der zulässigen Belastung genutzt werden.
4. Sicherheitsvorkehrungen und Schutzmaßnahmen
Der AN sorgt dafür, dass sämtliche Arbeiten unter Berücksichtigung der Arbeitsschutzverordnung und der DGUV Vorschrift 38 durchgeführt werden. Insbesondere sind alle Gefahrstellen abzusichern, die durch das Gerüst entstehen können, und es sind stets geeignete Schutzvorrichtungen (wie z. B. Staubschutznetze, Brustwehren und Rettungs- und Fluchtwege) vorzusehen.
5. Details zur Ausführung des Gerüstes
-
6. Verankerung und Standsicherheit
Art und Beschaffenheit des Verankerungsgrundes: Das Gebäude ist als Stahlbetonkonstruktion konzipiert. Die Verankerung erfolgt ausschließlich an Stahlbetonelementen.
7. Weitere Anforderungen
Maßnahmen zur Sicherung des öffentlichen Verkehrsraums: Falls das Gerüst den öffentlichen Raum beeinträchtigt, sind entsprechende Maßnahmen zur Absicherung des Verkehrsraums vorzusehen.
Korrosionsschutz: Der geforderte Korrosionsschutz für Bauteile aus Stahl, die in das einzurüstende Bauwerk eingehen, muss nach den technischen Anforderungen ausgeführt werden.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV)
10 Arbeitsgerüste
10
Arbeitsgerüste
10.01 Gerüstfläche über Tunnel für Gerüstsystem
10.01
Gerüstfläche über Tunnel für Gerüstsystem
10.02 Gerüstfläche - von EG bis 4. OG
10.02
Gerüstfläche - von EG bis 4. OG
10.03 Gerüstfläche - DG
10.03
Gerüstfläche - DG
10.04 Gerüstfläche - Innenhof 1. OG
10.04
Gerüstfläche - Innenhof 1. OG
10.05 Gerüstfläche - Innenhof 2. OG
10.05
Gerüstfläche - Innenhof 2. OG
10.06 Sicherheitsgeländer
10.06
Sicherheitsgeländer
20 Sonderkonstruktionen und -formen
20
Sonderkonstruktionen und -formen
20.__.__.0010 Statische Berechnung für den Tunnel aus Gerüstsystem Statische Berechnung für den Tunnel aus Gerüstsystem
1. Allgemeine Beschreibung
Die statische Berechnung des Tunnels erfolgt gemäß den DIN EN 12811-1 und den relevanten nationalen Normen. Der Tunnel ist so konzipiert, dass er den Fahrzeugdurchgang unter einem Gerüstsystem der Lastklasse 3 ermöglicht. Die Fahrzeuglasten (Fahrzeugverkehr), die über den Tunnel hindurch fahren, beeinflussen nicht direkt die Struktur des Tunnels, da diese keinen direkten Kontakt mit der Tunnelkonstruktion haben.
Der Tunnel muss jedoch die Lasten des Gerüsts, das auf der Westseite des Gebäudes installiert wird (68 m Länge, 20 m Höhe), sicher abstützen und die dynamischen Lasten von Arbeitern und Werkzeugen berücksichtigen. Der Tunnel leitet diese Gerüstlasten weiter, ohne die Fahrzeuglasten direkt zu berücksichtigen, da diese die Struktur nicht belasten.
2. Berechnete Lasten
Die statische Berechnung berücksichtigt:
Eigengewicht der Tunnelstruktur: Berechnung des Gewichts der gesamten Gerüstkomponenten (Trägersysteme, Plattenbeläge, Stützen), die zur Tunnelkonstruktion gehören.
Gerüstlasten: Das Gesamtgewicht des Gerüsts, das auf dem Tunnel montiert ist, sowie die dynamischen Lasten durch Arbeiter, Materialien und Werkzeuge.
Umweltfaktoren: Einbeziehung der Windlasten, Schneelasten und anderer Umwelteinflüsse
gemäß DIN EN 1991 (Eurocode 1).
3. Berechnung der Trägersysteme
Trägersystem-Dimensionierung: Die Hauptträger und Sekundärträger des Tunnels werden gemäß einer Biegemoment- und Schubspannungsanalyse dimensioniert, um sicherzustellen, dass die Gerüstlasten und die Fahrzeuglasten korrekt abgeleitet werden und die Struktur nicht verformt oder instabil wird.
Abstände und Längen der Träger: Die Abstände zwischen den Trägern und deren Längen werden so berechnet, dass die Gerüstlasten gleichmäßig verteilt werden und die Struktur stabil bleibt.
4. Verankerung und Stützsysteme
Verankerung des Tunnels: Alle Stützen und Trägersysteme werden gemäß den Vorgaben für modulare Gerüstsysteme verankert, um die Gerüstlasten sicher abzuleiten.
Kraftübertragung: Die Berechnung stellt sicher, dass die Trägersysteme die Gesamtlasten des Gerüsts und die Fahrzeuglasten zuverlässig abführen können, ohne die Struktur zu überlasten.
5. Sicherheitsfaktoren
In der Berechnung werden Sicherheitsfaktoren gemäß den Eurocodes (insbesondere EC3 für Stahlkonstruktionen) und den nationalen Bauvorschriften berücksichtigt, um eine stabile und sichere Struktur des Tunnels zu gewährleisten.
20.__.__.0010
Statische Berechnung für den Tunnel aus Gerüstsystem
P
1,00
psch
20.__.__.0011 Tunnel für Gerüstsystem Tunnel für Gerüstsystem (Fahrzeugdurchfahrt unter Gerüstsystem)
1. Allgemeine Beschreibung
Der Tunnel für das Gerüstsystem wird als tragfähige Konstruktion errichtet, um den Fahrzeugdurchgang unter einem Gerüstsystem der Lastklasse 4 zu ermöglichen. Der Tunnel ermöglicht es, dass Fahrzeuge sicher unter dem Gerüstsystem hindurchfahren können, ohne dass die Fahrzeuglasten die Tunnelstruktur direkt belasten.
Die Tunnelstruktur ist so dimensioniert, dass sie die Lasten des Gerüsts, das auf der seite des Gebäudes installiert wird (Länge 68 m, Höhe 20 m), sicher abstützt. Der Tunnel selbst nimmt die Fahrzeuglasten nicht auf, sondern leitet diese sicher weiter. Die Konstruktion erfolgt ausschließlich mit modularen Gerüstkomponenten, die den technischen Anforderungen gemäß DIN EN 12811-1 entsprechen.
Die Abmessungen des Tunnels sind wie folgt:
Höhe des Tunnels: 3 m (für eine ausreichende Fahrzeugdurchfahrt).
Breite des Tunnels: 2,5 m (sichere Durchfahrt für Fahrzeuge).
Länge des Tunnels: 69 m (entsprechend der Länge des zu überbrückenden Bereichs).
Die endgültigen Abmessungen sind vor Ort zu prüfen und entsprechend den örtlichen Gegebenheiten auszuführen.
Der Tunnel ermöglicht den Durchgang von Fahrzeugen, ohne dass er Fahrzeuglasten direkt aufnehmen muss.
2. Material und Ausführung
Trägersysteme: Die Hauptträger des Tunnels bestehen aus modularen, hochfesten Gerüstkomponenten, die die Lasten des Gerüsts auf der Westseite des Gebäudes sicher tragen. Sie sind so dimensioniert, dass sie die Strukturbeständigkeit des Tunnels gewährleisten, während die Fahrzeuglasten sicher abgeleitet werden.
Sekundärträger: Sekundärträger werden eingesetzt, um die Lasten gleichmäßig zu verteilen und zusätzliche Stabilität zu bieten.
Plattenbelag: Der Plattenbelag sorgt für eine stabile Fahrbahn und unterstützt die Verteilung der Fahrzeuglasten ohne die Struktur des Tunnels zu überlasten.
Gerüstabdeckung: Eine Abdeckung aus Planenmaterial wird auf der Tunneloberseite montiert, um Staubschutz, Schallschutz und Witterungsschutz zu gewährleisten.
Lasttürme: Lasttürme werden entlang des Tunnels installiert, um das Gerüstgewicht von der Westseite des Gebäudes zu stützen und die Lasten sicher abzuleiten. Sie übertragen nicht Fahrzeuglasten, sondern stabilisieren die Gerüststruktur.
3. Dimensionen
Länge des Tunnels: ca. 69 m (entsprechend der Länge des zu überbrückenden Bereichs).
Breite des Tunnels: ca. 2,5 m (sicherer Durchgang für Fahrzeuge).
Höhe des Tunnels: ca. 3 m (für ausreichende Fahrzeugdurchfahrt).
Lastklasse des Gerüsts: Lastklasse 4, ausgelegt für das Gerüstgewicht und die dynamischen Lasten.
4. Komponenten des Tunnelgerüsts
Hauptträger: Modulare Gerüstträger zur Aufnahme der Gerüstlasten.
Sekundärträger: Sekundärträger zur Verteilung der Lasten und Verstärkung der Struktur.
Plattenbelag: Plattenbeläge zur Bereitstellung einer stabilen Fahrbahn für den Fahrzeugdurchgang.
Stützen: Gerüststützen, die die gesamte Tunnelstruktur abstützen.
Lasttürme: Stabile Lasttürme, die das Gerüstgewicht aufnehmen und auf den Boden abführen.
Verankerungen: Verankerungselemente, die die Tunnelstruktur stabilisieren und Lasten sicher abführen.
Abdeckung: Schutzplanen, die den Tunnel gegen Staub, Witterungseinflüsse und Lärm schützen.
5. Montage und Ausführung
Modularer Aufbau: Der Tunnel wird modular aus Gerüstsystemkomponenten montiert. Jedes Trägersystem wird einzeln installiert, und die Plattenbeläge sowie Lasttürme werden entsprechend den Lastanforderungen integriert.
Verankerung und Stützung: Die Trägersysteme und Stützen werden gemäß den technischen Vorgaben für modulare Gerüstsysteme verankert, um die Stabilität des Tunnels zu gewährleisten.
Bauablauf: Der Tunnel wird in modularen Bauabschnitten erstellt. Nach der Montage der Trägersysteme wird der Plattenbelag verlegt und die Abdeckung aufgebracht.
6. Sicherheitsvorkehrungen
Alle Tunnelkomponenten und Gerüstsysteme werden gemäß den DIN EN 12811-1 und den Sicherheitsstandards für modulare Gerüstsysteme installiert. Während des gesamten Bauprozesses wird die Strukturbeständigkeit kontinuierlich überprüft, um die Verkehrssicherheit und die Sicherheit der Arbeiter zu gewährleisten.
Einbauort: Ansicht Süd, Achse 5 zwischen F und O
20.__.__.0011
Tunnel für Gerüstsystem
172,50
m²
20.__.__.0012 Gebrauchsüberlassung ohne vereinbarte Grundeinsatzzeit für Gebrauchsüberlassung ohne vereinbarte Grundeinsatzzeit für Tunnel für Gerüstsystem
1. Allgemeine Beschreibung
Die Gebrauchsüberlassung des Tunnels für das Gerüstsystem bezieht sich auf die Nutzung des Tunnels für den Fahrzeugdurchgang unter einem Gerüstsystem Lastklasse 3. Der Tunnel ist vollständig aus modularen Gerüstkomponenten aufgebaut und ermöglicht den sicheren Durchgang von Fahrzeugen unter dem Gerüst.
Positionsmenge = Produkt aus
950,4 m²
(Gebrauchsüberlassungsmenge)
mal
'83' Wochen
(Gebrauchsüberlassungsdauer)
2. Dimensionen
Länge: ca. 69 m
Breite: ca. 2,5 m
Höhe: ca. 3 m
20.__.__.0012
Gebrauchsüberlassung ohne vereinbarte Grundeinsatzzeit für
14.317,50
m2W
30 Raumgerüste/Arbeitsplattformen
30
Raumgerüste/Arbeitsplattformen
30.__.__.0010 Erstellen Abbau Arbeitsgerüst Standgerüst flächenorientiert 2kN/m2 H1 Erstellen und Abbauen Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1, Grundeinsatzzeit wird nicht vereinbart, Gebrauchsüberlassung wird gesondert vergütet,
Standgerüst, flächenorientiert, DIN EN 12810-1, für Aufzugsschacht, Lastklasse 3 (2 kN/m2), mit einer Gerüstlage, Höhenklasse H 1,
Höhenabstand der Gerüstlagen in m
27 m.
Maße L/B der Gerüstlagen in m
4,17 m. x 2,94 m.
mit senkrechtem Seitenschutz, einseitig,
Länge in m
14,22 m.
verankern, Befestigung an der Rohrleitung,
Einrüstung für Putzarbeiten, Grundfläche rechteckig, mit Öffnungen, aufstellen auf Bauwerken, Höhe der obersten Gerüstlage 26 m, Standfläche waagerecht, über Lastverteiler belastbar, Ausführung gemäß Zeichnung und Einzelbeschreibung,
Zeichnungs-Nr
Schacht E -BT1-TF-6
Einzelbeschreibungs-Nr
Die Ausführung erfolgt gemäß dem Terminplan und in Abstimmung mit dem AG.
.
30.__.__.0010
Erstellen Abbau Arbeitsgerüst Standgerüst flächenorientiert 2kN/m2 H1
306,495
m3
30.__.__.0011 Gebrauchsüberlassung Arbeitsgerüst Standgerüst flächenorientiert 2kN/m2 H1 Gebrauchsüberlassung ohne vereinbarte Grundeinsatzzeit für Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1,
Positionsmenge = Produkt aus
269,716 m³
(Gebrauchsüberlassungsmenge)
mal
83 Wochen
(Gebrauchsüberlassungsdauer)
Standgerüst, flächenorientiert, DIN EN 12810-1, für Aufzugsschacht, Lastklasse 3 (2 kN/m2), mit einer Gerüstlage, Höhenklasse H 1, mit senkrechtem Seitenschutz, einseitig,
Einrüstung für Putzarbeiten, Grundfläche rechteckig, mit Öffnungen, Höhe der obersten Gerüstlage 20 m, über Lastverteiler belastbar, Ausführung gemäß Zeichnung und Einzelbeschreibung.
30.__.__.0011
Gebrauchsüberlassung Arbeitsgerüst Standgerüst flächenorientiert 2kN/m2 H1
22.386,428
m3Wo
30.__.__.0012 Aufbau Abbau Belagverbreiterung wandseitig B 0,25-0,33m Aufbauen und Abbauen Belagverbreiterung wandseitig, Grundeinsatzzeit wird nicht vereinbart, Gebrauchsüberlassung wird gesondert vergütet,
für Standgerüste, längenorientiert, Konsolbreite über 0,25 bis 0,33 m.
30.__.__.0012
Aufbau Abbau Belagverbreiterung wandseitig B 0,25-0,33m
112,00
m
30.__.__.0013 Gebrauchsüberlassung zusätzl. Gerüstlage 1Lage 2kN/m2 SW09 Gebrauchsüberlassung ohne vereinbarte Grundeinsatzzeit für zusätzliche Gerüstlage, eine Gerüstlage,
Positionsmenge = Produkt aus
112 m
(Gebrauchsüberlassungsmenge)
mal
83 Wochen
(Gebrauchsüberlassungsdauer)
für Standgerüste, längenorientiert, Lastklasse 3 (2 kN/m2), Breitenklasse SW09.
30.__.__.0013
Gebrauchsüberlassung zusätzl. Gerüstlage 1Lage 2kN/m2 SW09
9.296,00
mWo
30.__.__.0014 Innengeländer 1Gerüstlage aufbauen entfernen H 3m Innengeländer, 2-teilig, DIN EN 12811-1, an einer Gerüstlage, aufbauen und entfernen, Grundeinsatzzeit wird nicht vereinbart, Gebrauchsüberlassung wird gesondert vergütet, Höhe der Gerüstlage 3 m.
30.__.__.0014
Innengeländer 1Gerüstlage aufbauen entfernen H 3m
112,00
m
30.__.__.0015 Innengeländer 1Gerüstlage Gebrauchsüberlassung H 3m Innengeländer, 2-teilig, DIN EN 12811-1, an einer Gerüstlage, Gebrauchsüberlassung ohne vereinbarte Grundeinsatzzeit, Höhe der Gerüstlage 3 m,
Positionsmenge = Produkt aus
112 m.
(Gebrauchsüberlassungsmenge)
mal
83 Wochen
(Gebrauchsüberlassungsdauer).
30.__.__.0015
Innengeländer 1Gerüstlage Gebrauchsüberlassung H 3m
9.296,00
mWo
30.__.__.0016 Gerüstlage reinigen Abkehren der Gerüstlage, Aufnehmen des angefallenen Schmutzes und Entsorgung.
30.__.__.0016
Gerüstlage reinigen
E
1,00
m
30.__.__.0017 Gerüst reinigen Gerüst von groben Verschmutzungen (Mörtle-/Farbreste etc.) reinigen und fachgrecht entsorgen.
30.__.__.0017
Gerüst reinigen
E
1,00
m
30.__.__.0018 Umsetzen Arbeitsgerüst Standgerüst längenorientiert 2kN/m2 SW09 H2 L 2,5 m Umsetzen Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1,
Standgerüst, längenorientiert, Fassadengerüst DIN EN 12810-1, Lastklasse 3 (2 kN/m2), Breitenklasse SW09, Höhenklasse H 2, alle Gerüstlagen genutzt,
verankern, Befestigung in der Tragkonstruktion der Fassade aus Beton, Höhenänderung der Standfläche über 10 bis 20 m, Länge des waagerechten Transportweges im Mittel über 25 bis 50 m, Einrüstung für WDVS-Arbeiten und Dacharbeiten, an senkrechten Bauwerksaußenflächen, aufstellen auf Gelände, Höhe der obersten Gerüstlage 22 m, Standfläche waagerecht, über Lastverteiler belastbar,
Länge Gerüst/-bauteil '2,5' m.
30.__.__.0018
Umsetzen Arbeitsgerüst Standgerüst längenorientiert 2kN/m2 SW09 H2 L 2,5 m
E
100,00
m2
30.__.__.0019 Aufbau Abbau zusätzl. Gerüstlage 1Lage 2kN/m2 SW09 Aufbauen und Abbauen zusätzliche Gerüstlage, eine Gerüstlage, Grundeinsatzzeit wird nicht vereinbart, Gebrauchsüberlassung wird gesondert vergütet,
für Standgerüste, längenorientiert, Lastklasse 3 (2 kN/m2), Breitenklasse SW09, Ausführung zeitlich versetzt.
30.__.__.0019
Aufbau Abbau zusätzl. Gerüstlage 1Lage 2kN/m2 SW09
E
10,00
m
30.__.__.0020 Umbauen Standgerüst längenorientiert L 10 m Aus-/Einbau
Gerüstlagen alle Lagen 2Lagen Umbauen Standgerüst, längenorientiert,
Länge Gerüst/-bauteil '10' m, durch Aus- und Einbauen von
Gerüstlagen, an allen 2 Gerüstlagen.
30.__.__.0020
Umbauen Standgerüst längenorientiert L 10 m Aus-/Einbau
Gerüstlagen alle Lagen 2Lagen
E
10,00
m2
30.__.__.0021 Aufbau Abbau Treppenaufgang einläufig Lauf-B 0,75-1m Aufbauen und Abbauen Treppenaufgang für Gerüst, einläufig, Grundeinsatzzeit wird nicht vereinbart, Gebrauchsüberlassung wird gesondert vergütet,
Verankerung am Gerüst, Treppenaufgang von Standfläche bis zur obersten Gerüstlage, Laufbreite (Stufenlänge) über 0,75 bis 1 m,
zusätzliche Schutzmaßnahmen
Gerüsthöhe: Bis zu 20 m
.
30.__.__.0021
Aufbau Abbau Treppenaufgang einläufig Lauf-B 0,75-1m
1,00
St
30.__.__.0022 Gebrauchsüberlassung Treppenaufgang einläufig Lauf-B 0,75-1m Gebrauchsüberlassung ohne vereinbarte Grundeinsatzzeit für Treppenaufgang für Gerüst, einläufig,
Positionsmenge = Produkt aus
8 Stck.
(Gebrauchsüberlassungsmenge)
mal
83 Wochen
(Gebrauchsüberlassungsdauer)
Treppenaufgang von Standfläche bis zur obersten Gerüstlage, Laufbreite (Stufenlänge) über 0,75 bis 1 m,
zusätzliche Schutzmaßnahmen
Gerüsthöhe: Bis zu 20 m
.
30.__.__.0022
Gebrauchsüberlassung Treppenaufgang einläufig Lauf-B 0,75-1m
83,00
StWo
30.__.__.0023 Umbauen Treppenaufgang L 10 m Aus-/Einbau Gerüstlagen
alle Lagen 3Lagen Umbauen Treppenaufgang,
Länge Gerüst/-bauteil '10' m, durch Aus- und Einbauen von
Gerüstlagen, an allen 3 Gerüstlagen.
30.__.__.0023
Umbauen Treppenaufgang L 10 m Aus-/Einbau Gerüstlagen
alle Lagen 3Lagen
E
1,00
St
40 Bauaufzug
40
Bauaufzug
40.__.__.0010 Bauaufzug Material Förder-H 24 m 9Haltestellen Traglast 1500kg aufbauen abbauen Bauaufzug für den Materialtransport DIN EN 12158-1, an der Außenseite von Bauwerken,
Förderhöhe '24' m, mit 9 Haltestellen, mit Rufsteuerung an den
Haltestellen, Zugangsrampe zur Be- und Entladung an unterster Haltestelle, max. Traglast 1500 kg, Bemessungsstrom 16 A, Entfernung zwischen Stromanschluss und Aufzug bis 25 m, Be- und Entlademöglichkeit des Aufzugs vor Ort verfügbar, aufbauen und abbauen. Befestigung an Stahlbeton, Standfläche verdichteter Untergrund, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung,
Einzelbeschreibungs-Nr
Die Ausführung erfolgt gemäß dem Terminplan und in Abstimmung mit dem AG.
.
40.__.__.0010
Bauaufzug Material Förder-H 24 m 9Haltestellen Traglast 1500kg aufbauen abbauen
2,00
St
40.__.__.0011 Bauaufzug Material Förder-H 24 m 9Haltestellen Traglast 1500kg vorhalten Bauaufzug für den Materialtransport DIN EN 12158-1, an der Außenseite von Bauwerken,
Förderhöhe '24' m, mit 9 Haltestellen, mit Rufsteuerung an den
Haltestellen, Zugangsrampe zur Be- und Entladung an unterster Haltestelle, max. Traglast 1500 kg, Bemessungsstrom 16 A, Entfernung zwischen Stromanschluss und Aufzug bis 25 m, Be- und Entlademöglichkeit des Aufzugs vor Ort verfügbar, vorhalten, Befestigung an Stahlbeton, Standfläche verdichteter Untergrund,
Positionsmenge = Produkt aus
2 Stck.
(Vorhaltemenge)
mal
83 Woche
(Vorhaltedauer).
40.__.__.0011
Bauaufzug Material Förder-H 24 m 9Haltestellen Traglast 1500kg vorhalten
166,00
StWo
40.__.__.0012 Transportbühne L 2-3m B bis 2m Förder-H 15 m
4Lade-/Zugangsstellen Traglast 1500kg aufbauen abbauen Transportbühne DIN EN 16719, an der Außenseite von Bauwerken, Länge über 2 bis 3 m, Breite bis 2 m,
Förderhöhe '15' m, mit 4
Ladestellen-/Zugangsstellensicherungen am Bauwerk, max. Traglast 1500 kg, Bemessungsstrom 16 A, Entfernung zwischen Stromanschluss und Aufzug bis 25 m, Be- und Entlademöglichkeit des Aufzugs vor Ort verfügbar, aufbauen und abbauen. Befestigung an Stahlbeton, Standfläche verdichteter Untergrund, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung,
Einzelbeschreibungs-Nr
Die Ausführung erfolgt gemäß dem Terminplan und in Abstimmung mit der Bauleitung.
.
40.__.__.0012
Transportbühne L 2-3m B bis 2m Förder-H 15 m
4Lade-/Zugangsstellen Traglast 1500kg aufbauen abbauen
8,00
St
40.__.__.0013 Transportbühne L 2-3m B bis 2m Förder-H 22 m
4Lade-/Zugangsstellen Traglast 1500kg vorhalten Transportbühne DIN EN 16719, an der Außenseite von Bauwerken, Länge über 2 bis 3 m, Breite bis 2 m,
Förderhöhe '22' m, mit 4
Ladestellen-/Zugangsstellensicherungen am Bauwerk, max. Traglast 1500 kg, Bemessungsstrom 16 A, Entfernung zwischen Stromanschluss und Aufzug bis 25 m, Be- und Entlademöglichkeit des Aufzugs vor Ort verfügbar, vorhalten, Befestigung an Stahlbeton, Standfläche verdichteter Untergrund,
Positionsmenge = Produkt aus
8 Stk.
(Vorhaltemenge)
mal
83 Wochen
(Vorhaltedauer).
40.__.__.0013
Transportbühne L 2-3m B bis 2m Förder-H 22 m
4Lade-/Zugangsstellen Traglast 1500kg vorhalten
664,00
StWo
50 Stundenlohnarbeiten
50
Stundenlohnarbeiten
50.__.__.0010 Vorarbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Vorarbeiter/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
50.__.__.0010
Vorarbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
E
1,00
h
50.__.__.0011 Bauwerker/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Bauwerker/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
50.__.__.0011
Bauwerker/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
E
1,00
h
50.__.__.0012 Bauhelfer/-in sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
50.__.__.0012
Bauhelfer/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
E
1,00
h