1 Kellergeschoss
1.000001 Betonbodenplatte C 30/ 37 WU d = 30 cm (für Keller und Abgrabung) einschl. Sauberkeitsschicht, Sohlendämmung CS 4.000
d = 10 cm
und 2 lagige PE-Folie
Betonbodenplatte C 30/ 37 WU d = 30 cm (für Keller und Abgrabung)
1.000002 Randschalung Bodenplatten
Randschalung Bodenplatten
1.000003 Fugenblech für Bodenplatten und KG-Decke sowie für Abgrabung Bodenplatte
Fugenblech für Bodenplatten und KG-Decke sowie für Abgrabung Bodenplatte
1.000004 Betonaußenwände d = 30 cm einschl. beidseitiger Schalung und Beton C 25/30 WU
Schalung einseitig gemessen
h = 2,81 m
Betonaußenwände d = 30 cm
1.000005 Betonaußenwände d = 25 cm (für Abgrabung) einschl. beidseitiger Schalung und Beton C 25/ 30 WU
Betonaußenwände d = 25 cm (für Abgrabung)
1.000006 Betoninnenwände d = 25 cm einschl. beidseitiger Schalung und Beton C 25/30
Betoninnenwände d = 25 cm einschl. beidseitiger Schalung
1.000007 Zulage für Öffnungen in Betonwänden anlegen
Zulage für Öffnungen in Betonwänden anlegen
1.000008 Ringerder aus Edelstahl um das Gebäude (im Arbeitsraum) führen und mit der Bewehrung der Bodenplatte fachgerecht (Erdung auch für Garage und nicht unterkellerten Wohnbereich)
verbinden
(Messprotokolle durch Fachfirmen sind beizubringen)
Ringerder aus Edelstahl um das Gebäude (im Arbeitsraum) führen
1.000009 Anschlussfahnen im Technikraum
Anschlussfahnen im Technikraum
1.000010 KS-Mauerwerk d = 11,5 cm Rohdichte 1,4
KS-Mauerwerk d = 11,5 cm Rohdichte 1,4
1.000011 Öffnungen (ca. 0,885/ 2,35 m) in KS-Mauerwerk d = 11,5 cm anlegen und mit Sturz überdecken
Öffnungen (ca. 0,885/ 2,35 m) in KS-Mauerwerk
1.000012 Isokimm-Schicht d=11,5 cm
Isokimm-Schicht d=11,5 cm
1.000013 Sperrschicht im Mauerwerk d = 30 bis 11,5 cm aus G 200 DD
liefern und einbauen
Sperrschicht im Mauerwerk d = 30 bis 11,5 cm
1.000014 Treppenlauf vom KG zum EG 1 x gerade mit je 18 Steigungen einschl. Schalung und Beton C 25/ 30 sowie seitliche Dämmung zu den aufgehenden Bauteilen
Stufenbreite 1,05 m, Steigung ca. 18/27 cm
Treppenlauf vom KG zum EG
1.000015 Betondecke einschl. Deckenschalung oberhalb des Kellergeschosses d = 22 cm, C 25/30
Betondecke einschl. Deckenschalung oberhalb des Kellergeschosses d = 22 cm, C 25/30
1.000016 Frostschürze Beton C 25/ 30 für nicht unterkellerten Wohnbereich Fundamentabmessung: 40/60 cm
einschl. Erdarbeiten und Schalung
Frostschürze Beton C 25/ 30 für nicht unterkellerten Wohnbereich
1.000017 Bodenplatte für nicht unterkellerten Wohnbereich, ansonsten wie in Pos 1.1 beschrieben Beton C30/37 WU, d=30 cm
Bodenplatte für nicht unterkellerten Wohnbereich, ansonsten wie in Pos 1.1 beschrieben
1.000018 Randschalung Bodenplatte
1.000019 Abtreppungsfundamente zwischen unterkellertem und nicht unterkellertem Bereich zw. Keller/Erdgeschoss bestehend aus Betonpfeiler 120/80/300 cm aus Beton C25/30
einschl. 4-seitiger Schalung
Abtreppungsfundamente zwischen unterkellertem und nicht unterkellertem Bereich zw. Keller/Erdgeschoss
1.000020 Stützenfundament aus Beton C25/30 Abmessungen 140/120/30 cm
einschl. Erdarbeiten und Randschalung
Stützenfundament aus Beton C25/30
1.000021 Waschmaschinen-Podest Abmessung: 1,50/ 1,30/ 0,60 m bestehend aus:
- Styrodur-Dämmung d = 16 cm x 2 Lagen
- Beton C 25/ 30 d = 28 cm
- Randschalung mit gefasten Kanten
- Oberfläche geglättet
1.000022 Pumpenschacht 1,20/1,20/1,60 m in WU-Betonqualität einschl. Fugenbleche für Bodenplatte des Schachts und des Gebäudes ohne Abdeckung
Pumpenschacht 1,20/1,20/1,60 m in WU-Betonqualität
2 Erdgeschoss
2.000001 Betoninnen- und Betonaußenwände d = 24 cm einschl. beidseitiger Schalung und Beton C 25/ 30
Wandhöhe: 3,00 m
Betoninnen- und Betonaußenwände d = 24 cm
2.000002 Öffnungen in Betonaußenwand anlegen, schalen, ausschalen
Öffnungen in Betonaußenwand anlegen, schalen, ausschalen
2.000003 KS Mauerwerk d = 24 cm, Rohdichte 2.0 als Außenmauerwerk und Innenmauerwerk
KS Mauerwerk d = 24 cm, Rohdichte 2.0
2.000004 KS Mauerwerk d = 17,5 cm, Rohdichte 2,0
KS Mauerwerk d = 17,5 cm, Rohdichte 2,0
2.000005 KS-Mauerwerk d=11,5 cm Rohdichte 1,4
2.000006 Türöffnungen in KS-Mauerwerk d=24 cm anlegen und mit Betonfertigstürzen überdecken
Türöffnungen in KS-Mauerwerk d=24 cm anlegen und mit Betonfertigstürzen überdecken
2.000007 Öffnungen in KS-Mauerwerk d = 17,5 cm anlegen und mit Betondecke überdecken
Öffnungen in KS-Mauerwerk d = 17,5 cm anlegen und mit Betondecke überdecken
2.000008 Iso-Kimmstein d=24 cm
2.000009 Iso-Kimmsteine d = 17,5 cm
Iso-Kimmsteine d = 17,5 cm
2.000010 Iso-Kimmsteine d=11,5 cm
2.000011 waagerechte Abdichtung unter Mauerwerk mit Bitumenbahn
waagerechte Abdichtung unter Mauerwerk mit Bitumenbahn
2.000012 Betondecke C 25/30 einschl. Deckenschalung oberhalb des Erdgeschosses d = 28 cm
Betondecke C 25/30 einschl. Deckenschalung oberhalb des Erdgeschosses d = 28 cm
2.000013 Randschalung der Decke
2.000014 Treppenlauf von EG zum OG 19 Steigungen gerade einschl. Schalung und Beton C 25/30 sowie seitliche Dämmung zu den aufgehenden Bauteilen
Stufenbreite: 1,05 m, Steigung ca. 18/27 cm
Treppenlauf von EG zum OG
2.000015 Einzelfundament für Außenstützen aus Beton C25/30 Abmessung 60/60/80 einschl. Erdarbeiten und Schalung
Einzelfundament für Außenstützen aus Beton C25/30 Abmessung 60/60/80
2.000016 Betonstützen Abmessung ca. 25/25/330 cm einschl. Schalung und Beton C 25/30
2.000017 Unterzug unter Betondecke Abmessung 17,5/25 cm in 11 Einzellängen oberhalb der Fenster einschl. Beton C 25/30, einschl. dreiseitiger rauher Schalung (13 Einzellängen)
Unterzug unter Betondecke Abmessung 17,5/25 cm in 11 Einzellängen oberhalb der Fenster
2.000018 Unterzug wie vor, jedoch 24/25 (2 Einzellängen)
Unterzug wie vor, jedoch 24/25 (2 Einzellängen)
2.000019 Unterzug unter Garagendecke Abmessungen 40/30 cm einschl. Sichtschalung mit gefasten Kanten aus Beton C25/30 (2Einzellängen)
Unterzug unter Garagendecke
2.000020 Attika für Garagendecke aus Beton C25/30 Abmessung 20/35 cm einschl. beidseitiger Schalung
Attika für Garagendecke aus Beton C25/30
3 Obergeschoss 1 / Spitzbodengauben
Obergeschoss 1 / Spitzbodengauben
3.000001 Betonwände (innen&außen) d = 24 cm einschl. beidseitiger Schalung und Beton C 25/ 30
Wanddhöhe 2,95 m
Betonwände (innen&außen) d = 24 cm einschl. beidseitiger Schalung
3.000002 Öffnungen in Betonwänden anlegen
Öffnungen in Betonwänden anlegen
3.000003 KS-Mauerwerk d = 17, 5 cm Rohdichte 2,0 als Innen- und Außenmauerwerk
KS-Mauerwerk d = 17, 5 cm Rohdichte 2,0
3.000004 Öffnungen im Mauerwerk d = 17,5 cm anlegen mit Betondecke überdecken
Öffnungen im Mauerwerk d = 17,5 cm anlegen mit Betondecke überdecken
3.000005 Türöffnungen in Mauerwerk d=24 cm anlegen und mit Betonfertigsturz überdecken
Türöffnungen in Mauerwerk d=24 cm anlegen und mit Betonfertigsturz überdecken
3.000006 Zulage für KS Mauerwerk d = 24 cm statt 17,5 cm
Zulage für KS Mauerwerk d = 24 cm statt 17,5 cm
3.000007 Betondecke oberhalb des Obergeschosses d = 20 cm einschließlich Beton
C 25/ 30 einschl. Schalung
Betondecke oberhalb des Obergeschosses d = 20 cm
3.000008 Randschalung für Betondecke
Randschalung für Betondecke
3.000009 Deckenunterzug Abmessung 25/25 cm einschl. Beton C 25/ 30 und 3-seitiger Schalung
Deckenunterzug Abmessung 25/25 cm
3.000010 Betonbrüstung Abmessung 20/120 cm einschl. Beton C 25/ 30 und 2-seitiger Schalung
Betonbrüstung Abmessung 20/120 cm
3.000011 Betonpfeiler aus Beton C25/30 einschl. 4-seitiger rauher Schalung
Abmessung 60/25/295 cm
Betonpfeiler aus Beton C25/30
3.000012 Ringbalken auf dem Gaubenmauerwerk aus Beton C 25/30
Abmessung 25/30 cm
einschl. Schalung
Ringbalken auf dem Gaubenmauerwerk
3.000013 Schalung von offenen Galeriefeldern (2 Stk.) in der EG-Decke einschl. Vorhaltung, Ausbau, Entsorgung
Schalung von offenen Galeriefeldern (2 Stk.) in der EG-Decke einschl. Vorhaltung, Ausbau, Entsorgung
4 Poolbodenplatte/Poolhaus
4.000001 Betonbodenplatte C 25/30 WU Qualität d = 30 cm einschl. Sauberkeitsschicht und 2-lagige PE-Folie
Betonbodenplatte C 25/30 WU Qualität d = 30 cm
4.000002 Zulage zu Pos. 4.1 für CS 4.000 d = 10 cm
Zulage zu Pos. 4.1 für CS 4.000 d = 10 cm
4.000003 Randschalung
4.000004 Frostschürze aus Beton C 25/ 30 Abmessung 30/ 60 cm einschl. Schal- und Erdarbeiten
Frostschürze aus Beton C 25/ 30
4.000005 KS-Mauerwerk Rohdichte 2.0 d = 17,5 cm
KS-Mauerwerk Rohdichte 2.0 d = 17,5 cm
4.000006 Zulage für Anlegen von Öffnungen
Zulage für Anlegen von Öffnungen
4.000007 Zulage für Kimmschicht d = 17,5 cm
Zulage für Kimmschicht d = 17,5 cm
4.000008 Betondecke Beton C 25/ 30 d = 18 cm einschl. Schalung
Betondecke Beton C 25/ 30 d = 18 cm einschl. Schalung
4.000009 Randschalung
4.000010 feuerverzinkte Stahlstütze 80/80/4 mm Länge 2,50 m einschl. Kopf/Fußplatte
feuerverzinkte Stahlstütze 80/80/4 mm
4.000011 Poolbodenplatte nach Einbau im Vakuumverfahren glätten
Poolbodenplatte nach Einbau im Vakuumverfahren glätten
5 Allgemein
5.000001 Baustahl (Matten und Stabstahl)
Baustahl (Matten und Stabstahl)
5.000002 Abstandshalter
5.000003 Öffnungen in Betondecken ca. 30/40 und Mauerwerk anlegen und schließen
Öffnungen in Betondecken ca. 30/40 und Mauerwerk anlegen und schließen
5.000004 Notgeländer und Brüstungssicherungen
Notgeländer und Brüstungssicherungen
5.000005 Kunststoff modifizierte Abdichtung mit Gewebeeinlage gegen drückendes Wasser auf Betonkellerwände für Abgrabung
Kunststoff modifizierte Abdichtung mit Gewebeeinlage gegen drückendes Wasser
5.000006 Kelleraußenwanddämmung und Abgrabungswand-Dämmung aus Perimeterdrain d = 16 cm, Lambda 0,04 einschl. Noppenbahn
Kelleraußenwanddämmung und Abgrabungswand-Dämmung aus Perimeterdrain d = 16 cm, Lambda 0,04
5.000007 Sohlenanschluss für Kunststoffspachtel im Sockelbereich der EG-Sohle und am Poolhaus
gegen drückendes Wasser
Höhe ca. 60 cm
Sohlenanschluss für Kunststoffspachtel
5.000008 Auf Anweisung der örtlichen Bauleitung
Auf Anweisung der örtlichen Bauleitung
5.000009 Kunststoff-Kellerlichtschächte druckwasserdicht einschl. je ein Aufstockelement trittsicheres Gitterrost sowie Aufhebesicherung
Fabrikat:
ACO Therm Lichtshacht
Druckwasserdicht
Masse 30/30
Abmessungen 1250/1300/600 mm
Kunststoff-Kellerlichtschächte druckwasserdicht einschl. je ein Aufstockelement
5.000010 Halfenschienen als Zulage liefern und einbauen
Halfenschienen als Zulage liefern und einbauen
5.000011 Kernbohrungen Durchmesser DN 120 mm für Mauerwerk d = 24 cm und Beton d = 25 cm
Gesamtmenge je Einsatz 5 Stück
Kernbohrungen Durchmesser DN 120 mm
5.000012 B II Baustellenüberwachung für Bodenplatten etc.
B II Baustellenüberwachung für Bodenplatten etc.
5.000013 Bauzaun liefern, vorhalten und nach 12 Monaten wieder entsorgen
Bauzaun liefern, vorhalten und nach 12 Monaten wieder entsorgen
5.000014 Baustelleneinrichtung einschl. Baustromanschluss, Bauwasser mit Anschluss an das alte Hausnetz des Nachbarn
Material und Personalcontainer etc. einschl. Kran mit 35 m Ausleger
einschl. Corona-Auflagen, Dixi-Toilette und Bauzaun
5.000015 Frischbetonverbundfolie als Zulage zu Pos. 1.00001 und Pos. 1.000017 unterhalb der Bodenplatte einbauen
Frischbetonverbundfolie als Zulage zu Pos. 1.00001 und Pos. 1.000017 unterhalb der Bodenplatte einbauen
5.000016 Begleitung der WU-Kellerausbildung (Wände/Bodenplatte) und der auskragenden EG-Bodenplatte durch Fachutnernehmer wie z.B. Quinting
Begleitung der WU-Kellerausbildung (Wände/Bodenplatte) und der auskragenden EG-Bodenplatte
6 Entwässerung
6.000001 Grundleitungen bestehend aus: KG 2.000 Material
DN 100
Verlegung im Sandbett einschl. Erdarbeiten unterhalb der Sohle bis 1 m vor dem Fundament
Grundleitungen bestehend aus:
6.000002 Zulage für Formteile wie Bogen und Abzweiger in KG 2.000
DN 100
Zulage für Formteile wie Bogen und Abzweiger in
6.000003 Sohlendurchführung in druckwasserdichter Ausführung KG 2.000
DN 100
Sohlendurchführung in druckwasserdichter Ausführung
6.000004 Dichtigkeitsprüfung der Grundleitungen einschl. schriftlichem Nachweis
Dichtigkeitsprüfung der Grundleitungen
Angebotsbedingungen aci
Gesellschaft für Projektentwicklung,
Bauplanung und -management mbH
An St. Sebastian 4, 52146 Würselen
Telefon: 02405-48950
Angebotsbedingungen einschl. der Allgemeinen Auftragnehmer-Bedingungen
a) Angebo tsbedingungen:
- sämtliche Geschäftsbedingungen (einschl. Zahlungsbedingungen) des NU haben keine Gültigkeit
- die dem NU übergebenen Ausschreibungsunterlagen nebst den örtlichen Gegebenheiten der Baumaßnahme sind für
den NU zur Angebotsbearbeitung ausreichend; sofern von ihm keine schriftliche Einschränkung zur Angebotsabgabe
erfolgt
- die Ausschreibung ist stets als beschränkte Ausschreibung anzusehen, die vom Auftraggeber frei verhandelt werden kann
- der NU hat eine Kostenbeteiligung von 1,7 % auf die Einheitspreise einzurechnen, womit der Auftraggeber Kosten für
Energieverbrauch, Sanitäranlagen, Vorhaltung der vom Auftraggeber für notwendig befundenen Baustelleneinrichtung
sowie einer Baufeinreinigung abdeckt
- der NU hat den von ihm verursachten Bauschutt regelmäßig und fachgerecht zu entsorgen
- der NU hat die Verantwortung dafür, daß
- er die Arbeiten fachgerecht und termingerecht durchführen kann
- er sämtliche von ihm hier eingesetzte Arbeitskräfte arbeits- und versicherungsrechtlich nach deutschem Recht
einsetzen darf.
- sein Unternehmen notwendige Bescheinigungen besitzt die hier ausgeschriebenen Leistungen auszuführen
sowie Betriebshaftpflicht versichert ist.
Allgemeine Nachunternehmerbedingungen:
1. Ausführungsunterlagen:
- der NU hat die Prüfungspflicht der vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen. Falls der NU Abweichungen zwischen
den übergebenen Unterlagen und den örtlichen Gegebenheiten feststellt, hat der NU schriftlich und rechtzeitig darauf
aufmerksam zu machen. Fehlende Planunterlagen sind vom NU schriftlich anzufordern. Bei nicht Erfüllung der Hinweis-
pflicht haftet der NU für den entstandenen Schaden
- grundsätzlich sind das kostenlose Vorlegen von Mustermaterialien durch den NU Pflicht und diese müssen vom
Auftraggeber freigegeben werden
2. Durchführung:
- grundsätzlich hat der NU nach den neusten anerkannten Regeln der Bautechnik, unter Berücksichtigung aller
Vorschriften und Auflagen, die vertraglich festgelegte Qualität herzustellen
- Bedenken gegen den örtlichen Bautenstand und der von anderen Unternehmen erbrachten Vorleistungen hat der NU
in Schriftform gemäß VOB dem Auftraggeber mitzuteilen
- die vom NU erbrachten Leistungen sind bis zu deren Abnahme durch den Auftraggeber vom NU zu schützen, dies gilt
auch für Witterungs- und Frosteinflüsse
- der NU muß sämtliche seine Leistung betreffende Anträge, Abnahmen, Genehmigungen, Fachunternehmer-
bescheinigungen etc. kostenlos beistellen
- der NU wird verpflichtet, daß zumutbares Parallel-Arbeiten mit NU´s anderer Gewerke akzeptiert wird und aus dieser
Gegebenheit keine Mehrkosten geltend gemacht werden
- der Auftraggeber ist berechtigt, bei nicht geplanten Hindernissen oder Bauherreneinflüssen Termine für die Ausführung
von NU Leistungen zu verschieben, ohne das hierdurch Ersatzforderungen des NU geltend gemacht werden können
bzw. die geplanten Arbeitstage für die vom NU auszuführende Leistung vermehrt werden
- der NU hat einen qualifizierten und kompetenten Fachbauleiter nach LBO für die ihm vom Auftraggeber aufgetragende
Leistung einzusetzen, der sich über alle der Baustelle betreffenden Punkte zu erkundigen hat und die gesetzlichen
Pflichten auch nach der Unfallverhütungsvorschrift- zu erfüllen hat. Der Name des Fachbauleiters ist dem Auftraggeber
vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu benennen
- entstehen dem Auftraggeber, dem Bauherren oder anderen Schäden durch die vom NU fehlerhaften oder fahrlässig
falsch ausgeführten Leistungen, trägt der NU hierfür die Haftung
- der NU haftet uneingeschränkt während der gesamten Ausführungszeit bis zur förmlichen Abnahme/Teilabnahme für die
von ihm erbrachten Leistungen
- Versicherungsschäden, die durch die vom Auftraggeber oder vom Bauherrn abgeschlossene Bauwesen-versicherung
abgedeckt sind, hat der NU unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen dem Auftraggeber schriftlich mitzu-
teilen. Nach Verstreichen dieser Frist lehnt der Auftraggeber sämtliche Ersatz-ansprüche ab. Die Höhe der Entschädigung
kann den von der Versicherung festgelegten Kostenrahmen nicht überschreiten
3. Abnahmen:
- haben grundsätzlich förmlich zu erfolgen, wobei der NU eigenverantwortlich vor der förmlichen Abnahme für die
Vollständigkeit seiner Leistung (einschl. Restarbeiten) sorgen muß
4. Sicherheitsleistungen:
- eine vereinbarte Vertragserfüllungsbürgschaft ist vom NU innerhalb von 12 Werktagen nach Vertragsabschluß beim
Auftraggeber einzureichen
- während der Gewährleistungszeit kann der Auftraggeber bis zu 10% des Auftragswert als Sicherheit einbehalten. Diese
Sicherheiten können durch Bürgschaften abgelöst werden. Das Bürgschaftsmuster wird vom Auftraggeber vorgegeben
5. Vergütung/Abrechnung:
- der NU hat bei Aufmaß-Aufträgen eine prüffähige Abschlags- bzw. Schlußrechnung in zweifacher Ausfertigung beim
Auftraggeber einzureichen. Die dazugehörigen Unterlagen wie Aufmaß etc. müssen gegenseitig anerkannt werden
- Schlußrechnungen müssen spätestens 12 Tage nach Beendigung der Arbeiten des NU beim Auftraggeber
eingereicht werden. Falls auch nach schriftlicher Aufforderung keine Schlußrechnung eingereicht worden ist, hat der
Auftraggeber das Recht eine Schlußrechnung für den NU zu erstellen und hierbei seinen Aufwand für die Rechnungs-
erstellung in Anspruch zunehmen
- die vereinbarten Einheitspreise bzw. Pauschalpreise, unter der Berücksichtigung von eventl. verhandelten Nachlässen, sind
Festpreise bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme
- grundsätzlich sind sämtliche Nebenleistungen, die zur Erfüllung dieses Vertrages notwendig sind mit den Einheitspreisen
bzw. Pauschalpreis abgegolten
- die Pauschalpreisprüfung obliegt dem NU und muß vor Auftragsbeginn von ihm durchgeführt werden
6. Kündigung:
- der Auftraggeber kann den Vertrag grundsätzlich nach § VOB / B kündigen und darüber hinaus hat er das Recht bei
Konkurs oder Anmeldung eines Vergleichs des NU den Vertrag über die Vorschriften des § 8 Nr. 2 VOB / B zu kündigen und
ihm somit den Auftrag entziehen. D.h. wenn der Antrag auf Konkurseröffnung bzw. der Antrag auf Vergleichsverfahren
gestellt ist, ist dies ein Kündigungsgrund durch den Auftraggeber
7. Abtretung und Übertragung:
Der Bauherr darf auf eigenes Verlangen in die Verträge zwischen dem AG und dem AN eintreten, sofern der
AG, aus welchen Gründen auch immer, aus den Verträgen ausscheidet.
die Abtretung der Ansprüche der NU aus dem Auftrag ist ausgeschlossen. Er versichert, daß die von ihm eingebauten
Materialien nicht mit Rechten Dritter belastet sind
8. Streitigkeiten und Gerichtsstand:
- falls der Auftraggeber mit dem Bauherrn Streitigkeiten mittels Schiedsgerichtsvereinbarung abhandeln möchte, ist der
NU verpflichtet sich diesem anzuschließen. Der Schiedsgutachter wird gemeinsam bestimmt.
- der Gerichtsstand ist Aachen.
9. Gültigkeit:
- sollte eine der Bestimmungen dieser Angebotsbedingungen einschl. der Allgemeinen Nachunternehmer-Bedingungen
unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hiervon nicht berührt
Diese Angebotsbedingungen einschl. der Allgemeinen Nachunternehmer-Bedingungen werden anerkannt.
Ort: den,
Stempel & rechtsverbindliche Unterschrift
Vorbemerkungen Architekt: ac i
Gesellschaft für Projektentwicklung,
Bauplanung und -management mbH
An St. Sebastian 4, 52146 Würselen
Telefon: 02405-48950
Technische Vorbemerkungen
1. Allgemein:
Alle Festlegungen in diesem Leistungsverzeichnis gehen den Bedingungen der VOB (unter A.3 und A. 4) vor und werden zum Bestandteil des abzuschließenden Werkvertrages. Die beschriebenen Leistungen sind nach den "Allgemeinen technischen Vorschriften" für Bauleistungen VOB Teil 3, den einschlägigen DIN-Vorschriften neuester Fassung, für die zu liefernden und verarbeiteten Stoffe und deren Zulässigkeit nach den jeweiligen Erfordernissen und den einschlägigen VDE-Vorschriften und Ausführungsregeln sowie evtl. vorhandener Fachgutachten durchzuführen.
Zu beachten und einzuhalten sind besonders die Unfallverhütungsvorschriften, Bauarbeiterschutzbestimmungen, Gerüstordnung, Vorschriften der Aufsichtsbehörden und baurechtliche Bestimmungen, sowie die Feuer-, Gewerbe-, Verkehrs-, und Ge-sundheits-polizeiverordnung, die örtlichen Vorschriften, die Vorschriften des Bau- und Nachbarrechtes, die technischen Bedingungen der Strom-, Gas- und Wasserlieferwerkes sowie des Fernmeldeamtes.
Alle Positionen sind als fertige Arbeit für die Lieferung, die Beanspruchung und die Herstellung, sowie den Einbau mit allen Ausricht- und Hebematerialien, mit allen erforderlichen und sinnvollen Werkzeugen und Geräten zu kalkulieren. Ebenso sind alle konstruktiv erforderlichen Arbeiten, Leistungen und Nebenleistungen in die Einheitspreise einzukalkulieren, auch wenn hierauf nicht besonders eingegangen wird. Jedes Gewerk hat für seine Schuttbeseitigung zu sorgen.
2. Planunterlagen und Ausführungshinweise einschl. Nebenleistungen:
Gültige Planunterlagen und Ausführungshinweise werden, falls nicht anders bei Vertragsabschluß festgelegt, kostenlos vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Sie sind grundsätzlich über die örtliche Bauleitung anzufordern und vor Beginn der Ausführung bei evtl. vorhandenen Unstimmigkeiten durch den Nachunternehmer eigenverantwortlich, im Hinblick auf angegebene Maße, ihrer Vollständigkeit und Richtigkeit, zu überprüfen. Hierbei hat sich der Nachunternehmer mit den örtlichen Gegebenheiten genau vertraut zu machen und insbesondere die örtlichen Baumaßen, die seine zu erbringenden Leistungen betreffen zu überprüfen. Abweichungen, die festgestellt werden, sind dem Auftraggeber durch den Nachunternehmer schriftlich mitzuteilen. Bei vereinbarter Fertigung nach Soll-Maßen sind Toleranzen mit dem Auftraggeber vorab ausdrücklich schriftlich festzulegen.
Fachspezifische Planunterlagen wie z.B. Durchbruchplanung, Haustechnikplanung, Detailplanung der vom Nachunternehmer einzubauenden Gegenstände sowie die notwendigen Berechnungen für seine Leistungen, Pläne über Leitungsführungen von vorhandenen Leitungen, Kabeln, Kanälen und sonstigen Hindernissen, sind im Regelfall von Nachunternehmer zu erstellen bzw. von ihm bei den verschiedenen zuständigen Stellen (Versorgern, Behörden etc.) ohne besondere Vergütung einzusehen und zu beachten. Die vom Nachunternehmer diesbezüglich festgelegten Punkte sind mit dem Auftraggeber rechtzeitig abzustimmen. Der Auftraggeber hat das Recht die Unterlagen zur freien Verwendung kostenlos einfordern zu können.
Im weiteren hat jeder Nachunternehmer sein eigenes Materialgut, welches nicht mehr zur weiteren Verwendung auf der Baustelle benötigt wird, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, fachgerecht zu entsorgen. Eine Klärung wie diese Entsorgung vollzogen werden muß, liegt in dem alleinigen Verantwortungsbereich des Nachunternehmers und ist kostenmäßig mit den verhandelten Einheitspreisen abgegolten.
Auf die vorgefundenen Materialien (wie z.B. Wände, Decken etc.) hat der Nachunternehmer grundsätzlich seine Befestigungs-, Anschluß- und Ausführungs-techniken abzustimmen, so daß im Sinne der DIN-Normen und anderer einschlägiger Vorschriften ein komplettes System in statischer, schallschutz-, brandschutz-, sowie wärmeschutztechnischer und winddichter Hinsicht entsteht.
Als einzukalkulierende Nebenleistungen sind alle Maßnahmen anzusehen, die zur Unfallverhütung unerläßlich sind. Diese Maßnahmen müssen so ausgeführt werden, daß nur eine einmalige Demontage durchgeführt werden braucht, wenn der eigentlich geplante Endzustand erstellt wird. Dies gilt insbesondere für Notgeländer und Brüstungssicherungen. Nach Demontage der Materialien geht es wieder in den Besitz des Nachunternehmers über.
Die von dem Nachunternehmer eingebauten Materialien und Gegenstände sind von ihm fachgerecht gereinigt und frei von Verpackungsmaterial sowie Schutzfolien etc. am Ende der Bauzeit zu übergeben.