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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Baubeschreibung Allgemeine Baubeschreibung
Der Auftraggeber, die Everllence SE Augsburg, plant im Auftrag der RheinEnergie AG den Bau einer Großwärmepumpenanlage in einer Leistungsklasse von ca. 150 MW für die thermische Erzeugung von Fernwärme in Köln Niehl.
Die Wärmequelle der Großwärmepumpe ist aus dem Rhein entnommenes Flusswasser. Das Heizkraftwerk (HKW) Niehl liegt im Stadtteil Köln-Niehl in Nähe zum Rhein. Südlich und westlich des Kraftwerksgeländes befinden sich jeweils Becken des Niehler Hafens, nördlich schließen sich eine Gasübernahmestation und weitere Industriebetriebe an, östlich liegen die Straße Am Mohlenkopf und das Cranach-Wäldchen parallel zum Rhein (Landschaftsschutzgebiet).
Die Planung und der Bau beinhalten ein schlüsselfertiges Kraftwerk mit allen Gebäuden, die zum Betrieb notwendig sind. Dazu zählen u.a. die Hauptgebäude wie Schaltanlagen- und Großwärmepumpengebäude GWP (UHX / UBA) mit einer Tanksiloanlage (UVM), Fernwärmepumpengebäude (ULR), Rohrbrücken (UMY), Transformatorenstände (UBE) und einer Entladetasse (UEH).
Die Geländehöhe +/- 0,0m wird mit 45,90 mNN angegeben. Laut Baugrundgutachten ist das Grundwasser im Bemessungszustand mit einem HHW gleich Geländeoberkante (GOK) zu berücksichtigen.
Bauwerke:
GWP-Gebäude - UHX / UBA
Es handelt sich um ein nicht unterkellertes Funktionsgebäude.
Bereich UHX Großwärmepumpengebäude
Bereich UBA Schaltanlagengebäude.
Abmessungen L / B / H
UHX ca. 68,15 / 27,9 / 14,5 m
UBA ca. 68,15 / 9,5 / 19,0 m
Das Schaltanlagengebäude ist eine 4 geschossige Stahlbetonkonstruktion in Ortbetonbauweise mit punkt- und linienförmig gelagerten Decken, Stahlbetonwänden und -stützen, die alle vertikalen und horizontalen Lasten auf die Stahlbetonbodenplatte leiten und über Großbohrpfähle in den Baugrund abtragen. Die Ortbetonwand angrenzend zu dem UHX-Bereich wird als Brandwand geplant mit Ortbetonlisenen zur Auflagerung der Hallenbinder.
Der UHX-Gebäudeteil wird mit Halbfertigteilstützen geplant, in die Hohlwandelemente eingesetzt und monolithisch mit den Stützen verbunden werden. Diese Bauweise gilt für die Außen- und innenliegenden Zwischenwände. Das Dachtragwerk wird mit Spannbetonhohlplatten, die auf Spannbetonbindern und Zwischenwänden auflagern geplant. Vertikale Lasten werden aus den Deckenplatten in die Spannbetonbinder und Zwischen- und Außenwände geleitet und über die Stahlbetonbodenplatte mittels Großbohrpfählen gegründet. Horizontale Lasten werden über die als Scheibe ausgebildete Deckenscheiben in die Außen-, Zwischenwände und über die Brandwand in den UBA-Gebäudeteil geleitet und über Großbohrpfähle mit Pfahlkopfbalken in den Baugrund abgetragen. Für die Auflagerung der Kranbahnträger werden an den Stahlbetonlisenen und Halbfertigteilstützen Stahlbetonkonsolen geplant.
Die Bodenplatte des UHX-Gebäudeteils wird als dichte Wanne mit Sockelaufkantung mit dem Ziel eines Löschwasserrückhaltevolumens und zusätzlichen WHG-Anforderungen geplant.
Fernwärmepumpengebäude - ULR
Es handelt sich um ein nicht unterkellertes eingeschossiges Funktionsgebäude, bestehend aus einer Halle in Stahlbauweise und einem giebelseitig angeschlossenen Vorbau in Ortbetonbauweise.
Abmessungen L / B / H
ULR ca. 33,56 / 16,26 / max. 8,7 m
Die Länge des Stahlbetongebäudes beträgt ca. 9,0m von der Gesamtlänge mit einer Höhe von ca. 6,25m. Die Halle wird als 2-Gelenkrahmen mit vertikalen Kreuzverbänden in den Längs- und der Giebelseite bzw. horizontalen Kreuzverbänden in der Dachebene geplant.
Für die Auflagerung von innenliegenden Rohrleitungen und Kranbahnträgern wird eine innenliegende Rahmenkonstruktion, die an das Haupttragwerk der Halle angeschlossen ist, geplant. Auf dem Dach wird ein Wartungssteg mit begehbaren Dachbühnen zur Aufstellung von Lüftungsgeräten geplant. Die Stahlkonstruktion der Halle wird kraftschlüssig an den giebelseitigen Vorbau in Ortbetonbauweise mit linienförmig gelagerten Decken und Wänden angeschlossen.
Vertikale und horizontale Lasten aus den Stützen der Hallenrahmen und Wänden des Vorbaus, als auch der Bodenplatte werden in Großbohrpfähle geleitet und in den Baugrund abgetragen.
Transformatorenstände - UBF
Südlich des Großwärmepumpengebäudes werden drei Transformatorenstände für 3 x 110kV-Transformatoren errichtet. Diese sind nebeneinander platziert und binden ca. 2,0 m in das Gelände ein.
Geplant ist eine Flachgründung auf einer 1,0m starken Schottertragschicht.
Abmessungen L / B / H
UBF ca. 26,7 / 6,45 / 8,6 m
Die drei Trafozellen sind ca. 8,5m lang und durch Explosionsschutzwände getrennt. Die Konstruktion der Wände und Fundamente ist in Stahlbeton geplant. Die Transformatoren werden auf Schienen und Streifenfundamente gesetzt. Unterhalb der Transformatoren ist ein Öl- bzw. Löschwasserauffangbecken mit einer WHG-Beschichtung, das mit flammhemmenden Gitterrosten abgedeckt ist.
Rohrbrückenbauwerk - UMY
Über die komplette Anlage wird eine Rohrbrücke in Stahl errichtet, die die Rohrleitungen und Kabelpakete vom Neubau mit dem Bestand verbindet. Die Rohrbrücke springt in ihrem Verlauf in Höhe und Breite.
Die Gesamtlänge der Rohrbrücke ist ca. 650 m mit einer Breite zwischen 3,0 - 5,0 m und einer Höhe von 0,7 m bis ca. 8,6 m bzw. entsprechend Erfordernis der weiteren Planung.
Die Gründung der Förderbrücke erfolgt auf Streifen- und Blockfundamenten. In Teilbereichen werden diese Fundamente ggf. mit Mikrobohrpfählen unterstützt.
Entladetasse - UEH
Im Bereich der Straße ist neben der Rohrbrücke südlich des Großwärmepumpengebäude eine Entladestation geplant. Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist zu beachten, inkl. Sicherheitseinrichtungen, Zugangsbeschränkungen, allgemein benötigte technische Ausstattung, Beleuchtung, Warnsystem etc.
Betriebsmittellager Wäscher - UVM
Östlich vom Großwärmepumpengebäude sollen vier doppelwandige, freistehende Ammoniaksulfat-Tanks mit einem Fassungsvolumen von je 100m³ aufgestellt werden. Als Gründung ist eine mindestens 50cm starke Bodenplatte geplant, die auf einer Schottertragschicht gegründet wird.
Abmessungen L / B
UVM ca. 14,5 / 14,5m.
Allgemeine Baubeschreibung
15 KG 440 Elektro
15
KG 440 Elektro
Technische Anlagenbeschreibung ELT Technische Anlagenbeschreibung Elektro
1. Energieversorgung
RheinNetz GmbH
Gebäude Versorgungsspannung: 230/400 V DS / 50 Hz.
2. Netzform/Schutzmaßnahme
- TN-S Netz
- Fehlerstrom-Schutzschaltung
3. Metallnotierungen
Kupferpreise sind Festpreise
4. Kabel 0,6 kV
Die Verlegung der Kabel und Leitungen für Niederspannung und Nachrichtentechnik erfolgt auf getrennten Kabelrinnen.
5. Isolierte Starkstromleitungen, Installationsrohre
Folgende Installation sind vorgesehen:
Die Installation erfolgt AP mittels Kabelrinnen, Kanälen bzw. Rohren. Die Verlegung der Kabel und Leitungen für Niederspannung, Nachrichtentechnik und MSR-Technik erfolgt auf jeweils separaten Kabelrinnen bzw. auf Kabelrinnen mit Trennstegen.
6. Verlegesysteme
Verwendung von Steigetrassen
Im Bereich der Verteilerräume für Zu- und Abgangsleitungen, Kabelrinnen, Leitungsträger.
Unterkonstruktionen:
Zur Aufnahme von Verteilerleitungen, Stromkreisleitungen und für Montage im Deckenbereichen sind teilweis Unterkonstruktionen zu errichten.
Versorgungstrassen
Allgemeines
Haupttrassen: Kabelrinnen mit Trennsteg 100 – 300 mm Breite
Kleintrassen: Kabelrinnen mit Trennsteg 100 – 200 mm Breite, Kunststoffrohr, offene Verlegung
Vom UBA-Gebäude ausgehend, werden alle Bereiche versorgt. Die Verbindung wird über eine Trasse im Außenbereich, die entlang einer Rohrtrasse führt hergestellt. Weitere Anlagenteile im Außenbereich wie z.B. Entladetrasse, Tanklager oder Außenbeleuchtung werden ebnso über diese Trasse versorgt. Für die Außenbeleuchtung (Mastleuchten) gibt es zusätzlich eine Leerrohrtrasse im Erdreich.
7. Installationsgeräte
Folgende Geräte-/Programmarten sind vorgesehen:
- Feuchtraum a. P. Merten Aquastar
- Feuchtraum u.P. MSMART
Installationshöhen
Schalter 1,05 m OKFFB
Steckdosen 0,30 m OKFFB
Steckdosen unter Lichtschalter
(Sofern nicht anders im Plan oder von der Bauleitung angegeben.)
8. Elektrische Anschlüsse
Die elektrischen Anschlüsse an Geräte, Verteilungen etc., einschließlich allen erforderlichen Klein- und Isoliermaterialien sowie allen erforderlichen Kabelschuhen, Endhülsen mit Isolierschutz.
9. Stromversorgung
Die elekteische Versorgung erfolgt aus dem Gebäude UBA . Dort steht im 2. Obergeschoss- ( Raum-Niederspannung 1) der "MCDP"- Verteiler, welcher vom vom AG gestellt wird. Von diesem werden gemäß Verteilerschemata alle großen Verbraucher und Unterverteiler versorgt.
10. Niederspannungsinstallationsanlage
Innerhalb der Gebäude werden Stromkreise für Beleuchtung, Steckdosen und Kraftanschlüsse installiert.
11. Beleuchtungsanlagen
Beleuchtungssteuerung
Die Beleuchtungssteuerung in der Halle, in Fluren, in Treppenhäusern sowie die Außenbeleuchtung wird über KNX-EIB Bus bzw. Dali realisiert.
Die restliche Beleuchtung in den Gebäuden wird konventionell betrieben
Die Beleuchtungsanlage ist nach DIN zu errichten.
Als Leuchtenhersteller werden Leuchten der Firma Schuch verwendet. Hierbei werden folgende Typen verwendet:
Beleuchtung innen
- Schuch TRIANO 3401 L100TB G3 DIMD
- Schuch Schuch 161 15L34 DIMD
- Schuch Schuch 161 15L34 ZB
oder gleichwertig
Beleuchtung außen
- CAMINO 47 4803A DIMD
- FOCO XL 7800 6402A DIMD
oder gleichwertig
Sicherheitsbeleuchtung
Im Hauptgebäude UBA/UHX ist eine zentrale Notlichtanlage vorgesehen. Mit Fluchtwegpiktogrammen (LED) in DS-Schaltung so wie mit sep. Einzelleuchten in BS-Schaltung entsprechend der Schutzart.
Im Nebengebäude ULR kommt eine Gruppenbatterie in E30 Einhausung zur Anwendung.
13. Potentialausgleich
An jedem Unterverteiler der allgemeinen Versorgung sowie der Allgemeinbeleuchtung wird eine Potentialausgleichsschiene vorgesehen. Eine Anbindung an die nächst gelegene Potentialausgleichsschiene, mit Verbindung zu Ringe-und Fundamenterder muss hergestellt werden.
Steigtrassen, Kabelrinnen und Unterverteiler sind an die Potentialausgleichsschienen an zu schließen.
Technische Anlagenbeschreibung ELT
Zusätzliche technische Vorschriften "Elektro" (ZTV) ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR ELEKTROARBEITEN
1. Alle Anlagen, Geräte und Arbeiten sind gemäß den geltenden Vorschriften und VDE- Richtlinien auszuführen.
2. Alle Formalitäten mit dem EVU, der Telekom, usw. wie z.B. das rechtzeitige Anmelden der Anlage und das Zeichnen der erforderlichen Pläne und Schemata erfolgt vom Auftragnehmer kostenlos und ohne vorherige spezielle Aufforderung.
3. Die im LV aufgeführten Mengen gelten als Kalkulationsgrundlage und nicht als Bestellungsgrundlage. Der Materialbedarf ist gemäß den örtlichen Bedürfnissen zu ermitteln und rechtzeitig zu beschaffen.Vor der Ausführung und Bestellung erfolgt eine Bemusterung der elektrischen Komponenten. Dabei werden alle Leuchten, Piktogramme, Schalter und Steckdosen bemustert t
4. Mängelrügen erfolgen seitens der Bauleitung grundsätzlich nur einmal. Ist die Behebung nicht termingerecht oder sachlich unzufriedenstellend vorgenommen worden, so kann der Auftragnehmer mit den daraus entstehenden zusätzliche Ingenieurleistungen belastet werden.
5. Grundsätzlich sind die Einheitspreise so zu kalkulieren, dass die aufgeführte Leistung komplett zur Übergabe fertig gestellt werden kann. Es sind also einzurechnen:
-Lieferung der Materialien frei Baustelle incl. Verpackung und deren Rücksendung
-Nebenkosten wie Wegegelder, Auslösungen, Trennungsentschädigungen, usw.
-Klemmstücke bei Dosen und Kästen
-Verschnitt
6. Alle im LV aufgeführten Leistungen verstehen sich, wenn nicht anders beschrieben, als Lieferung einschließlich betriebsfertiger Montage. Dabei versteht sich unter betriebsfertiger Montage auch die ordentliche Einführung der Kabel, Leitungen, Rohre usw. und das Anschließen an allen Anschluss-, Abzweig- und Verbindungsstellen, wie auch an Schalttafeln, Geräten und Verteilungen, Verklemmen von Schaltungen. Ausgenommen hiervon sind nur Anschlüsse, die im LV gesondert aufgeführt sind. In die Preise für Schalter- und Abzweigdosen sind Einführen, Verklemmen und Setzen mit Zementmörtel (kein Gips), bei Kabelkästen und Verteilungsanschlüssen sind Verschraubungen, Klemmmaterial und Würgenippel mit einzuberechnen.
7. Alle montierten oder zur Montage vorgesehenen Materialien sind gegen Verschmutzung oder Beschädigung zu sichern. Der Auftragnehmer haftet für die Unversehrtheit seiner Leistungen bis zur Abnahme.
8. Gegenstände, die vom Bauherrn zu beschaffen und vom Unternehmer zu montieren sind, sind rechtzeitig anzufordern und, sofern nicht anders vereinbart, an der Baustelle von der Lieferfirma fach- und sachgerecht zu übernehmen. Transportkosten nach der Übernahme werden nicht gesondert vergütet.
9. Änderungen in der Leistungsausführung, abweichend von den gestellten Plänen, dürfen nur in Übereinstimmung mit der Bauleitung vorgenommen werden.
10. Es wurde nicht unterschieden zwischen Schaltern und Steckdosen, die in Kombinationen zu montieren sind und solchen, die einzeln stehen. Sie sind daher gleich anzubieten.
11. Taster sind mit Symbolen zu bestücken. Bei gefliesten Wänden sind Schalter und Steckdosen genau in den Fugenschnitt bzw. nach Detailplänen zusetzen.
12. Für Schalter und Steckdosen darf in der gesamten Baumaßnahme nur das beauftragte Fabrikat verwendet werden welches vor der Ausführung bemustert wird..
13. Schalter- und Steckdoseneinsätze dürfen erst nach Abschluss der Malerarbeiten montiert werden.
14. Schlitze, Mauerdurchbrüche und Aussparungen in Beton werden nach Möglichkeit bauseits vorgesehen. Sie sind jedoch mit Baufortschritt laufend vom Auftragnehmer zu überprüfen und ggf. zu ergänzen.
15. Für Schlagarbeiten an statisch wichtigen Bauteilen (Träger, Säulen, Unterzüge) ist grundsätzlich die Genehmigung der Bauleitung einzuholen.
16. Stemmarbeiten sind mit geeignetem Werkzeug unter möglichster Schonung des Bauwerkes vorzunehmen. Zum Schlitzen sind Mauerfräsen zu verwenden.
17. Sämtliche erforderlichen Werkzeuge und Geräte bereitzustellen.
18. Sämtliche Leitungen in Wänden sind senkrecht und waagrecht zu führen. Sinngemäß entsprechendes gilt für die Verlegung in der Decke. Bei Anhäufung von drei und mehr Leitungen sind Kunststoffbügel oder Sammelhalterungen zu verwenden.
19. Lampenleitungen und Stegleitungen sind mit Kunststoffauslässen zu versehen.
20. Bei Bauteilen in Ortbetonbauweise sind die Leerrohre an der Bewehrungen standfest
mit Draht anzubinden. Werden die Rohre mit Rohr-Abstandhaltern an der Schalung befestigt, dürfen zum Nageln der Rohr-Abstandhalter nur Kupfer- oder Messingnägel verwendet werden. Die Schaltafeln sind möglichst schonend zu behandeln und nach dem Abnehmen von der Elektrofirma wieder instandzusetzen (Verstöpseln der Befestigungslöcher für Kalotten usw.)
21. Die Rohre sind an den Dosen mit Anschlussmuffen und Ringfedern zu sichern.
22. An Stellen, an denen der Rohbeton noch verputzt wird, sind Schalterdosen zu verwenden, auf die ein verstellbarer Einputz-Aufsatz aufgeschoben werden kann.
23. Die Installation ist während der Betonierungsarbeiten zu überwachen, um auftretende Beschädigungen sofort Instand zu setzen. Nachträgliche Stemmarbeiten und Ausbesserungen gehen zu Lasten der Elektrofirma.
24. An der Baustelle ist ein Bautagebuch zu führen, von dem der Bauleiter bei jedem Baustellenbesuch einen Durchschlag erhält. Angaben des Architekten bzw. des Bauleiters, die von den Plänen abweichen bzw. nicht genau dem Leistungsbeschrieb entsprechen, sind hierin bestätigen zu lassen. Im Bautagebuch sind außerdem die Witterung, der Baufortschritt sowie die Zahl der am Bau beschäftigten Arbeiter festzuhalten.
25. Bei Widersprüchen zwischen Kurztext und Langtext gilt der im Langtext veröffentlichte Text.
26. Zum Teil sind Kabelträger und Installationssysteme für andere am Bau beteiligte AN entweder nach derer oder nach Anweisung der Bauleitung zu installieren.
27. Vor der Ausführung hat der AN über sämtliche Arbeiten eine Montageplanung zu erstellen und rechtzeitig, mindestens 10 Arbeitstage vor Ausführung der Arbeiten vorzulegen
28. Montagehöhen:
Sämtliche Arbeiten sowie die Montagen aller im Leistungsverzeichnis aufgeführten Artikel sind ausgehend von der jeweiligen Etage für eine Installationshöhe bis 4,0 m zu kalkulieren. Sämtliche Arbeitsbühnen, Hubgerüste usw. sind in die Einzelpreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
29. Sämtliche in diesem Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen sind bis zum Vertragsende, auch bei nicht kontinuierlichen Bauablauf, bauteilunabhängig wie angeboten abrufbar und ohne separate Vergütung auszuführen.
30. Regiearbeiten sind vollständig und nachvollziehbar zu dokumentieren und der Bauleitung zeitnah zur Unterschrift vorzulegen. Die Bauleitung bestätigt die durchführung der Regiearbeiten, der Bauherr entscheidet über die Vergütung der Regiearbeiten. Regiearbeiten die nicht bestätigt sind, werden nicht anerkannt.
31. Bei der Leitungsverlegung wird grundsätzlich nur die Endverlegung vergütet. Kurzfristiges zwischenhängen oder aufbündeln, kann aus baubegleitenden Gründen oder Koordination mit Teilleistungen anderer Gewerke nicht separat vergütet werden.
32. Die Beschriftung, Kennzeichnung und Angabe der verwendeten Lampenleitungen und deren Schaltdrähte ist vom AN zu erstellen. Ebenso sind Anschlussleitungen die sich im Zwischendeckenbereich befinden aus dem jeweiligen Leuchtausschnitt heraus zu führen. Eine separate Vergütung wird nicht erteilt.
33. Der AN hat sich mit allen am Bau beteiligten Firmen, sowie mit den unter Projektbeteiligten genannten Personen zu koordinieren und zu kooperieren. Zu den wöchentlichen Baustellenbesprechungen sind vom AN jeweils eine weisungsberechtigte Person (Bauleiter, Obermonteur) abzustellen.
34. Grundlage der Beauftragung sind ebenfalls alle Architekten-, Haustechnik- und Sonderfachplanungsunterlagen.
35. Sämtliche vorstehende ZTV´s sind in den Allgemeinkosten einzukalkulieren.
Zusätzliche technische Vorschriften "Elektro" (ZTV)
15.01 KG 443 Niederspannungsschaltanlagen
15.01
KG 443 Niederspannungsschaltanlagen
15.02 KG 444 Niederspannungsinstallationsanlage
15.02
KG 444 Niederspannungsinstallationsanlage
15.03 KG 445 Beleuchtungsanlagen
15.03
KG 445 Beleuchtungsanlagen
15.04 KG 446 Potentialausgleich
15.04
KG 446 Potentialausgleich
15.05 KG 449 Brandschutz + Kernbohrungen
15.05
KG 449 Brandschutz + Kernbohrungen
15.06 KG 449 Sonstiges
15.06
KG 449 Sonstiges
15.07 Dokumentation & Prüfung
15.07
Dokumentation & Prüfung