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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Angebotsbedingungen Angebotsbedingungen einschl. der Allgemeinen Auftragnehmer-Bedingungen
a) Angebotsbedingungen:
- sämtliche Geschäftsbedingungen (einschl. Zahlungsbedingungen) des NU haben keine Gültigkeit
- die dem NU übergebenen Ausschreibungsunterlagen nebst den örtlichen Gegebenheiten der Baumaßnahme sind für
den NU zur Angebotsbearbeitung ausreichend; sofern von ihm keine schriftliche Einschränkung zur Angebotsabgabe
erfolgt
- die Ausschreibung ist stets als beschränkte Ausschreibung anzusehen, die vom Auftraggeber frei verhandelt werden kann
- der NU hat eine Kostenbeteiligung von 1,7 % auf die Einheitspreise einzurechnen, womit der Auftraggeber Kosten für
Energieverbrauch, Sanitäranlagen, Vorhaltung der vom Auftraggeber für notwendig befundenen Baustelleneinrichtung
sowie einer Baufeinreinigung abdeckt
- der NU hat den von ihm verursachten Bauschutt regelmäßig und fachgerecht zu entsorgen
- der NU hat die Verantwortung dafür, daß
- er die Arbeiten fachgerecht und termingerecht durchführen kann
- er sämtliche von ihm hier eingesetzte Arbeitskräfte arbeits- und versicherungsrechtlich nach deutschem Recht
einsetzen darf.
- sein Unternehmen notwendige Bescheinigungen besitzt die hier ausgeschriebenen Leistungen auszuführen
sowie Betriebshaftpflicht versichert ist.
Allgemeine Nachunternehmerbedingungen:
1. Ausführungsunterlagen:
- der NU hat die Prüfungspflicht der vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen. Falls der NU Abweichungen zwischen
den übergebenen Unterlagen und den örtlichen Gegebenheiten feststellt, hat der NU schriftlich und rechtzeitig darauf
aufmerksam zu machen. Fehlende Planunterlagen sind vom NU schriftlich anzufordern. Bei nicht Erfüllung der Hinweis-
pflicht haftet der NU für den entstandenen Schaden
- grundsätzlich sind das kostenlose Vorlegen von Mustermaterialien durch den NU Pflicht und diese müssen vom
Auftraggeber freigegeben werden
2. Durchführung:
- grundsätzlich hat der NU nach den neusten anerkannten Regeln der Bautechnik, unter Berücksichtigung aller
Vorschriften und Auflagen, die vertraglich festgelegte Qualität herzustellen
- Bedenken gegen den örtlichen Bautenstand und der von anderen Unternehmen erbrachten Vorleistungen hat der NU
in Schriftform gemäß VOB dem Auftraggeber mitzuteilen
- die vom NU erbrachten Leistungen sind bis zu deren Abnahme durch den Auftraggeber vom NU zu schützen, dies gilt
auch für Witterungs- und Frosteinflüsse
- der NU muß sämtliche seine Leistung betreffende Anträge, Abnahmen, Genehmigungen, Fachunternehmer-
bescheinigungen etc. kostenlos beistellen
- der NU wird verpflichtet, daß zumutbares Parallel-Arbeiten mit NU´s anderer Gewerke akzeptiert wird und aus dieser
Gegebenheit keine Mehrkosten geltend gemacht werden
- der Auftraggeber ist berechtigt, bei nicht geplanten Hindernissen oder Bauherreneinflüssen Termine für die Ausführung
von NU Leistungen zu verschieben, ohne das hierdurch Ersatzforderungen des NU geltend gemacht werden können
bzw. die geplanten Arbeitstage für die vom NU auszuführende Leistung vermehrt werden
- der NU hat einen qualifizierten und kompetenten Fachbauleiter nach LBO für die ihm vom Auftraggeber aufgetragende
Leistung einzusetzen, der sich über alle der Baustelle betreffenden Punkte zu erkundigen hat und die gesetzlichen
Pflichten auch nach der Unfallverhütungsvorschrift- zu erfüllen hat. Der Name des Fachbauleiters ist dem Auftraggeber
vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu benennen
- entstehen dem Auftraggeber, dem Bauherren oder anderen Schäden durch die vom NU fehlerhaften oder fahrlässig
falsch ausgeführten Leistungen, trägt der NU hierfür die Haftung
- der NU haftet uneingeschränkt während der gesamten Ausführungszeit bis zur förmlichen Abnahme/Teilabnahme für die
von ihm erbrachten Leistungen
- Versicherungsschäden, die durch die vom Auftraggeber oder vom Bauherrn abgeschlossene Bauwesen-versicherung
abgedeckt sind, hat der NU unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen dem Auftraggeber schriftlich mitzu-
teilen. Nach Verstreichen dieser Frist lehnt der Auftraggeber sämtliche Ersatz-ansprüche ab. Die Höhe der Entschädigung
kann den von der Versicherung festgelegten Kostenrahmen nicht überschreiten
3. Abnahmen:
- haben grundsätzlich förmlich zu erfolgen, wobei der NU eigenverantwortlich vor der förmlichen Abnahme für die
Vollständigkeit seiner Leistung (einschl. Restarbeiten) sorgen muß
4. Sicherheitsleistungen:
- eine vereinbarte Vertragserfüllungsbürgschaft ist vom NU innerhalb von 12 Werktagen nach Vertragsabschluß beim
Auftraggeber einzureichen
- während der Gewährleistungszeit kann der Auftraggeber bis zu 10% des Auftragswert als Sicherheit einbehalten. Diese
Sicherheiten können durch Bürgschaften abgelöst werden. Das Bürgschaftsmuster wird vom Auftraggeber vorgegeben
5. Vergütung/Abrechnung:
- der NU hat bei Aufmaß-Aufträgen eine prüffähige Abschlags- bzw. Schlußrechnung in zweifacher Ausfertigung beim
Auftraggeber einzureichen. Die dazugehörigen Unterlagen wie Aufmaß etc. müssen gegenseitig anerkannt werden
- Schlußrechnungen müssen spätestens 12 Tage nach Beendigung der Arbeiten des NU beim Auftraggeber
eingereicht werden. Falls auch nach schriftlicher Aufforderung keine Schlußrechnung eingereicht worden ist, hat der
Auftraggeber das Recht eine Schlußrechnung für den NU zu erstellen und hierbei seinen Aufwand für die Rechnungs-
erstellung in Anspruch zunehmen
- die vereinbarten Einheitspreise bzw. Pauschalpreise, unter der Berücksichtigung von eventl. verhandelten Nachlässen, sind
Festpreise bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme
- grundsätzlich sind sämtliche Nebenleistungen, die zur Erfüllung dieses Vertrages notwendig sind mit den Einheitspreisen
bzw. Pauschalpreis abgegolten
- die Pauschalpreisprüfung obliegt dem NU und muß vor Auftragsbeginn von ihm durchgeführt werden
6. Kündigung:
- der Auftraggeber kann den Vertrag grundsätzlich nach § VOB / B kündigen und darüber hinaus hat er das Recht bei
Konkurs oder Anmeldung eines Vergleichs des NU den Vertrag über die Vorschriften des § 8 Nr. 2 VOB / B zu kündigen und
ihm somit den Auftrag entziehen. D.h. wenn der Antrag auf Konkurseröffnung bzw. der Antrag auf Vergleichsverfahren
gestellt ist, ist dies ein Kündigungsgrund durch den Auftraggeber
7. Abtretung und Übertragung:
Der Bauherr darf auf eigenes Verlangen in die Verträge zwischen dem AG und dem AN eintreten, sofern der
AG, aus welchen Gründen auch immer, aus den Verträgen ausscheidet.
die Abtretung der Ansprüche der NU aus dem Auftrag ist ausgeschlossen. Er versichert, daß die von ihm eingebauten
Materialien nicht mit Rechten Dritter belastet sind
8. Streitigkeiten und Gerichtsstand:
- falls der Auftraggeber mit dem Bauherrn Streitigkeiten mittels Schiedsgerichtsvereinbarung abhandeln möchte, ist der
NU verpflichtet sich diesem anzuschließen. Der Schiedsgutachter wird gemeinsam bestimmt.
- der Gerichtsstand ist Aachen.
9. Gültigkeit:
- sollte eine der Bestimmungen dieser Angebotsbedingungen einschl. der Allgemeinen Nachunternehmer-Bedingungen
unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hiervon nicht berührt
Diese Angebotsbedingungen einschl. der Allgemeinen Nachunternehmer-Bedingungen werden anerkannt.
Ort: den,
Stempel & rechtsverbindliche Unterschrift
Angebotsbedingungen
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen
1. Allgemein:
Alle Festlegungen in diesem Leistungsverzeichnis gehen den Bedingungen der VOB (unter A.3 und A. 4) vor und werden zum Bestandteil des abzuschließenden Werkvertrages. Die beschriebenen Leistungen sind nach den "Allgemeinen technischen Vorschriften" für Bauleistungen VOB Teil 3, den einschlägigen DIN-Vorschriften neuester Fassung, für die zu liefernden und verarbeiteten Stoffe und deren Zulässigkeit nach den jeweiligen Erfordernissen und den einschlägigen VDE-Vorschriften und Ausführungsregeln sowie evtl. vorhandener Fachgutachten durchzuführen.
Zu beachten und einzuhalten sind besonders die Unfallverhütungsvorschriften, Bauarbeiterschutzbestimmungen, Gerüstordnung, Vorschriften der Aufsichtsbehörden und baurechtliche Bestimmungen, sowie die Feuer-, Gewerbe-, Verkehrs-, und Ge-sundheits-polizeiverordnung, die örtlichen Vorschriften, die Vorschriften des Bau- und Nachbarrechtes, die technischen Bedingungen der Strom-, Gas- und Wasserlieferwerkes sowie des Fernmeldeamtes.
Alle Positionen sind als fertige Arbeit für die Lieferung, die Beanspruchung und die Herstellung, sowie den Einbau mit allen Ausricht- und Hebematerialien, mit allen erforderlichen und sinnvollen Werkzeugen und Geräten zu kalkulieren. Ebenso sind alle konstruktiv erforderlichen Arbeiten, Leistungen und Nebenleistungen in die Einheitspreise einzukalkulieren, auch wenn hierauf nicht besonders eingegangen wird. Jedes Gewerk hat für seine Schuttbeseitigung zu sorgen.
2. Planunterlagen und Ausführungshinweise einschl. Nebenleistungen:
Gültige Planunterlagen und Ausführungshinweise werden, falls nicht anders bei Vertragsabschluß festgelegt, kostenlos vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Sie sind grundsätzlich über die örtliche Bauleitung anzufordern und vor Beginn der Ausführung bei evtl. vorhandenen Unstimmigkeiten durch den Nachunternehmer eigenverantwortlich, im Hinblick auf angegebene Maße, ihrer Vollständigkeit und Richtigkeit, zu überprüfen. Hierbei hat sich der Nachunternehmer mit den örtlichen Gegebenheiten genau vertraut zu machen und insbesondere die örtlichen Baumaßen, die seine zu erbringenden Leistungen betreffen zu überprüfen. Abweichungen, die festgestellt werden, sind dem Auftraggeber durch den Nachunternehmer schriftlich mitzuteilen. Bei vereinbarter Fertigung nach Soll-Maßen sind Toleranzen mit dem Auftraggeber vorab ausdrücklich schriftlich festzulegen.
Fachspezifische Planunterlagen wie z.B. Durchbruchplanung, Haustechnikplanung, Detailplanung der vom Nachunternehmer einzubauenden Gegenstände sowie die notwendigen Berechnungen für seine Leistungen, Pläne über Leitungsführungen von vorhandenen Leitungen, Kabeln, Kanälen und sonstigen Hindernissen, sind im Regelfall von Nachunternehmer zu erstellen bzw. von ihm bei den verschiedenen zuständigen Stellen (Versorgern, Behörden etc.) ohne besondere Vergütung einzusehen und zu beachten. Die vom Nachunternehmer diesbezüglich festgelegten Punkte sind mit dem Auftraggeber rechtzeitig abzustimmen. Der Auftraggeber hat das Recht die Unterlagen zur freien Verwendung kostenlos einfordern zu können.
Im weiteren hat jeder Nachunternehmer sein eigenes Materialgut, welches nicht mehr zur weiteren Verwendung auf der Baustelle benötigt wird, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, fachgerecht zu entsorgen. Eine Klärung wie diese Entsorgung vollzogen werden muß, liegt in dem alleinigen Verantwortungsbereich des Nachunternehmers und ist kostenmäßig mit den verhandelten Einheitspreisen abgegolten.
Auf die vorgefundenen Materialien (wie z.B. Wände, Decken etc.) hat der Nachunternehmer grundsätzlich seine Befestigungs-, Anschluß- und Ausführungs-techniken abzustimmen, so daß im Sinne der DIN-Normen und anderer einschlägiger Vorschriften ein komplettes System in statischer, schallschutz-, brandschutz-, sowie wärmeschutztechnischer und winddichter Hinsicht entsteht.
Als einzukalkulierende Nebenleistungen sind alle Maßnahmen anzusehen, die zur Unfallverhütung unerläßlich sind. Diese Maßnahmen müssen so ausgeführt werden, daß nur eine einmalige Demontage durchgeführt werden braucht, wenn der eigentlich geplante Endzustand erstellt wird. Dies gilt insbesondere für Notgeländer und Brüstungssicherungen. Nach Demontage der Materialien geht es wieder in den Besitz des Nachunternehmers über.
Die von dem Nachunternehmer eingebauten Materialien und Gegenstände sind von ihm fachgerecht gereinigt und frei von Verpackungsmaterial sowie Schutzfolien etc. am Ende der Bauzeit zu übergeben.
Technische Vorbemerkungen
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0001 Baustelleneinrichtung inkl. Stellung eines Containers für Baumischabfälle für die Dauer der Bauzeit.
Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur Vertragsgemäßen Erfüllung der Bauleistungen erforderlich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert berechnet wird, betriebsfertig aufstellen einschl. der dafür notwendigen Arbeiten. Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten, Lagerschuppen und dergleichen, soweit erforderlich, an und abtransprotieren, aufbauen und einrichten. Kosten für Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Geräte, Anlagen und Einrichtungen werden nicht mit dieser Pauschale, sondern mit den Einheitspreisen der entsprechenden Teilleistungen vergütet.
01.__.0001
Baustelleneinrichtung
P
1,00
psch
02 OS8-Beschichtung
02
OS8-Beschichtung
02.__.0001 Kugelstrahlen der Garagen Untergrundvorbereitung durch Kugelstrahlen der Oberflächen aus Beton/Estrich gemäß DIN EN 1504-2 und DAfStb-Richtlinie "Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen" (RILI SIB 2001), inkl. Randbearbeitung, entstauben mit Industriestaubsauer, gem. Anforderungen in Technischen Merkblättern und/oder Ausführungsanweisungen der ausgeschriebenen Systeme.
Abraummaterial sammeln und entspr. den gesetzlichen Bestimmungen in vom Anbieter zur Verfügung gestellten Container entsorgen.
Örtlich geltende Immissionsbestimmungen beachten.
Benötigte Abreißfestigkeit nach Untergrundvorbereitung: mind. 1,5 N/mm²
(bei OS 8 > 2,0 N/mm²)
Bei nicht ausreichenden Werten muss ggf. ein zweiter Strahlgang oder andere Maßnahmen, wie z.B. eine Tiefenimprägnierung, durch den AG beauftragt werden.
02.__.0001
Kugelstrahlen der Garagen
202,56
m²
02.__.0002 Abreißfestigkeit prüfen an vorbereiteter Oberfläche und protokollieren mindestens 4 Stk/250 m²
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Prüfung erst nach erfolgter Oberflächenvorbehandlung durchgeführt werden kann.
Vorab gemessene Werte wären nicht aussagekräftig.
Anschließendes Verschließen der Bohrlöcher mittels Epoxidharzmörtel
02.__.0002
Abreißfestigkeit prüfen an vorbereiteter Oberfläche und protokollieren
6,00
St
02.__.0003 Drei Mal täglich Luftfeuchtigkeitsmessung vor und während der Beschichtungsmaßnahme durchführen und protokollieren. Die in Technischen Merkblättern und Ausführungsanweisungen angegebenen Grenzwerte einhalten. Protokolle dem Auftraggeber auf Anforderung vorlegen.
02.__.0003
Drei Mal täglich Luftfeuchtigkeitsmessung
1,00
psch
02.__.0004 Vor der Beschichtungsmaßnahme Oberflächenfeuchte prüfen und protokollieren Die in Technischen Merkblättern und Ausführungsanweisungen angegebenen Grenzwerte einhalten. Protokolle dem Auftraggeber auf Anforderung vorlegen. Zerstörungen des Untergrundes mit geeignetem Reparatursystem beseitigen.
02.__.0004
Vor der Beschichtungsmaßnahme Oberflächenfeuchte prüfen und protokollieren
1,00
psch
02.__.0005 Rautiefe ermitteln Rautiefe ermitteln an vorbereiteter Oberfläche und protokollieren.
Protokolle dem Auftraggeber auf Anforderung vorlegen.
02.__.0005
Rautiefe ermitteln
1,00
psch
02.__.0006 OS 8 Beschichtung TG 2,5 mm inkl. RT 0,5 mm Oberflächenschutzsystem OS 8 (B) gemäß DIN EN 1504-2, DIN V 18026 und DAfStb-Richtlinie "Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen" (RILI SIB 2001) für Klasse II T+V, rissüberbrückend, mittlere Schichtdicke dminp = 2,5 mm, wird in nachfolgender Position beschrieben, wie folgt:
- Grundierspachtel auf vorbereiteter Oberfläche mit Mischung aus 1 GT 2K-EPHarz,
lösemittelfrei, transparent,
Verbrauch: ca. 1,200 kg/m², Erzeugnis: Remmers Primer PF new und 0,5 GT feuergetr. Quarzsand 0,1-0,4 mm, Abstreuen mit feuergetr. Quarzsand 0,3-0,8 mm
Verbrauch: ca. 4,000 kg/m²
- Deckschicht mit 2K-EPHarz, pigmentiert, lösemittelfrei, Verbrauch: ca. 0,700-0,800 kg/m²
Farbton: Standard
Erzeugnis: Remmers Epoxy Color Top
02.__.0006
OS 8 Beschichtung TG 2,5 mm inkl. RT 0,5 mm
202,56
m²
02.__.0007 Geräuscharme OS 11b Beschichtung TG, alternativ Liefern und Aufbringen eines geprüften, geräuscharmen Oberflächenschutzsystems der Klasse OS 11b (OS F) gemäß DIN EN 1504-2 und RILI SIB 2001. Die Beschichtung muss auf Basis von Polyurethan (PUR) aufgebaut sein, um Reifengeräusche bei Lenkbewegungen zu minimieren. Ausführung als rissüberbrückendes System mit erhöhter dynamischer Rissüberbrückungsfähigkeit (Klasse B).
Der Aufbau umfasst:
Grundierung auf dem vorbereiteten Untergrund.Elastische Zwischenschicht aus Polyurethanharz.Verschleißschicht mit Einstreuung von Quarzsand zur Gewährleistung der Rutschfestigkeit.Farbige, UV-beständige Versiegelung.Das System muss für Tiefgaragen und Parkflächen zugelassen sein. Der Bieter muss ein Produkt anbieten, das die Anforderungen an eine geräuscharme Befahrbarkeit nachweislich erfüllt (z.B. durch Prüfzeugnis).
Farbton: Nach Wahl des AG aus der Standardpalette des Herstellers.
02.__.0007
Geräuscharme OS 11b Beschichtung TG, alternativ
E
202,56
m²
02.__.0008 Dreieckskeil, Schenkellänge = ca. 3 cm Dreieckskeil aus Epoxidharzmörtel inklusive Rundung Länge ca 6 m
02.__.0008
Dreieckskeil, Schenkellänge = ca. 3 cm
58,00
m
02.__.0009 Sockel schleifen Höhe 50 cm Untergrund: Beton
Schleifgut, wenn nicht anders vereinbart, in vom Anbieter zur Verfügung gestellte Container entsorgen. Inklusive Rundung Länge ca 6 m
02.__.0009
Sockel schleifen Höhe 50 cm
58,00
m
02.__.0010 Sockelbeschichtung 50 cm hoch liefern und anbringen, Porenspachtelung und Grundierung mit doppelter Deckenversiegelung
Arbeitsgänge: 3
Die Haftzugfestigkeit des vorbereiteten Untergrundes muss mind. 1,5 N/mm² betragen. Aufbau gemäß aktuellem DBV-Merkblatt "Parkhäuser und Tiefgaragen".
Bei einem Gefälle kleiner 2,5 % muss der Sockel auf diese Höhe ausgeführt werden. Inklusive Rundung Länge ca 6 m
02.__.0010
Sockelbeschichtung 50 cm hoch
58,00
m
02.__.0011 Mehraufwand für Sockelbeschichtung pro Stütze
02.__.0011
Mehraufwand für Sockelbeschichtung pro Stütze
2,00
St
02.__.0012 Markierung von insgesamt 6 Stellplätzen in der Tiefgaragen
02.__.0012
Markierung von insgesamt 6 Stellplätzen
P
1,00
psch
02.__.0013 Nummerierung von insgesamt 6 Stellplätzen
02.__.0013
Nummerierung von insgesamt 6 Stellplätzen
P
1,00
psch
02.__.0014 Anarbeiten an eingebauten Rinnenprofilen
02.__.0014
Anarbeiten an eingebauten Rinnenprofilen
6,00
m
02.__.0015 Anarbeiten der Beschichtung an Türen Herstellen eines fachgerechten Anschlusses der Bodenbeschichtung an bestehende oder neu eingebaute Türen. Der Anschluss ist flüssigkeitsdicht und sauber auszuführen. Inklusive aller notwendigen Vorarbeiten wie Reinigung und Grundierung der Anschlussbereiche.
02.__.0015
Anarbeiten der Beschichtung an Türen
3,00
St
02.__.0016 Anarbeiten der Beschichtung an Pumpensumpf Fachgerechtes Anarbeiten der Bodenbeschichtung an den Rand des Pumpensumpfes. Der Anschluss ist flüssigkeitsdicht herzustellen, inklusive der Ausbildung einer Hohlkehle am Übergang, falls erforderlich. Inklusive aller Vorarbeiten wie Reinigen und Grundieren.
02.__.0016
Anarbeiten der Beschichtung an Pumpensumpf
1,00
St
02.__.0017 Anarbeiten der Beschichtung an Rampe in Rundung mit Höhenversatz Fachgerechtes Anarbeiten der Bodenbeschichtung an die Tiefgaragenrampe. Der Anschluss ist in einer Rundung auszuführen, um einen sauberen Übergang zu schaffen und eventuelle Höhenversätze auszugleichen. Der Anschluss ist flüssigkeitsdicht herzustellen. Inklusive aller notwendigen Vorarbeiten wie Reinigung und Grundierung der Anschlussbereiche.
02.__.0017
Anarbeiten der Beschichtung an Rampe in Rundung mit Höhenversatz
2,70
m
02.__.0018 Randanschluss Rampe an Wand, 50cm hoch Herstellen eines fachgerechten, flüssigkeitsdichten Randanschlusses von der Rampe an die angrenzende Wand zum Schutz gegen Spritzwasser.
Die Ausführung erfolgt analog zum Sockelaufbau der Positionen 02.__.0008 bis 02.__.0010 und umfasst folgende Arbeitsschritte:
Vorbereiten des Untergrundes an Wand (50 cm hoch) und Rampe (30 cm tief) durch Schleifen und Reinigen.Herstellen einer Hohlkehle/Dreieckskeils aus Epoxidharzmörtel im Übergangsbereich.Aufbringen der Porenspachtelung und Grundierung.Herstellen der Sockelbeschichtung mit doppelter Versiegelung, 50 cm hoch an der Wand und 30 cm auf die Rampenfläche überlappend.Alle Arbeiten sind gemäß den technischen Vorgaben und Herstellervorschriften auszuführen, um einen dauerhaften und dichten Anschluss zu gewährleisten.
02.__.0018
Randanschluss Rampe an Wand, 50cm hoch
33,00
m
03 Neben- und Eventualpositionen
03
Neben- und Eventualpositionen
03.__.0001 Verschließen von Löchern 5-10 mm mittels Epoxidharzmörtel auf Nachweis
03.__.0001
Verschließen von Löchern 5-10 mm
E
25,00
St
03.__.0002 EP-Mörtel Remmers ST100
zum Verschließen von Ausbrüchen o.ä.
Verarbeitung auf Nachweis zzgl. Lohnanteil
03.__.0002
EP-Mörtel
E
175,00
kg
03.__.0003 Baufacharbeiter Stundenlohnarbeiten Diese kommen nur bei Positionen mit dem Hinweis "zzgl. Lohnanteil" zur Ausführung
03.__.0003
Baufacharbeiter Stundenlohnarbeiten
E
8,00
h
03.__.0004 Arbeits- u. Sollbruchfugen elastisch schließen Arbeits- und Sollbruchfugen im Bodenbereich fachgerecht nach Herstellervorgabe mit Fugenschnur hinterfüllen und mit einem dauerelastischen, für Tiefgaragen geeigneten und gegen die Beschichtungsmaterialien beständigen Dichtstoff schließen. Die Fugenflanken sind vorab zu grundieren. Der Dichtstoff ist oberflächenbündig und glatt abzuziehen.
03.__.0004
Arbeits- u. Sollbruchfugen elastisch schließen
1,00
m
03.__.0005 Endreinigung der bearbeiteten Flächen Nach Abschluss aller Beschichtungsarbeiten sind die bearbeiteten Bodenflächen besenrein zu säubern und von Baustellenabfällen zu reinigen. Inklusive der Aufnahme und Entsorgung des Kehrichts in den bauseits gestellten Container.
03.__.0005
Endreinigung der bearbeiteten Flächen
1,00
psch
03.__.0006 Angrenzende Bauteile abkleben und schützen Nicht zu beschichtende, angrenzende Bauteile wie Wände, Stützen, Tore, Türen und technische Einbauten fachgerecht mit geeigneten Materialien (z.B. Folie, Klebeband) abdecken und abkleben, um sie vor Verschmutzung durch die Beschichtungsarbeiten zu schützen. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Schutzmaßnahmen rückstandslos zu entfernen und zu entsorgen.
03.__.0006
Angrenzende Bauteile abkleben und schützen
P
1,00
psch
03.__.0007 Abdecken u. Schützen d. Fläche nach Fertigstellung Liefern und Aufbringen einer geeigneten Schutzabdeckung (z. B. robustes Vlies oder Folie) auf die fertiggestellte und ausgehärtete Beschichtung, um diese vor Beschädigungen und Verschmutzungen durch nachfolgende Gewerke zu schützen. Das Material ist fachgerecht zu verlegen und an den Rändern zu sichern. Die Abdeckung verbleibt bis zur Abnahme oder nach Anweisung der Bauleitung. Inklusive späterem Entfernen und Entsorgen des Abdeckmaterials.
03.__.0007
Abdecken u. Schützen d. Fläche nach Fertigstellung
202,56
m²
03.__.0008 Risse kraftschlüssig mit EP-Harz vergießen Nach der Untergrundvorbereitung sichtbar werdende Risse im Beton/Estrich fachgerecht aufweiten, reinigen und kraftschlüssig mit niedrigviskosem 2K-Epoxidharz vergießen oder verpressen. Die Oberfläche ist anschließend bündig abzusanden, um einen Verbund mit der nachfolgenden Beschichtung sicherzustellen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Nachweis.
03.__.0008
Risse kraftschlüssig mit EP-Harz vergießen
E
20,00
m