Tischlerarbeiten und Innentüren
Knesebeckstr. 68-69, Dachausbau
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Kalkulationsangebot einreichen

bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
BAUBESCHREIBUNG Baubeschreibung Es handelt sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude mit fünf Geschossen, drei Treppenhäusern und unausgebautem Dachgeschoss der Gebäudeklasse 5. Im Zuge der Umbauarbeiten soll der gesamte Dachstuhl abgerissen, die Deckenschüttung zum 4.OG erneuert und das Dach in seinem ursprünglichen Zustand mit leichten Erhöhungen wiederhergestellt werden. Treppenhäuser / Erschließung Das Haus verfügt über drei Treppenhäuser. Das Treppenhaus des Vorderhauses ist noch im ursprünglichen Zustand erhalten und besitzt ein aufwändig gearbeitetes Traillengeländer mit Holzhandlauf, die Holzstufen werden durch einen Kokosläufer geschützt. Die Treppenhäuser des Seitenflügels verbinden im 1.-4. OG den jeweils hinteren Teil der Vorderhauswohnungen und eine Wohnung des Seitenflügels. Im Dachgeschoss wird die Wohnung 1 im linken Seitenflügel an das Treppenhaus in ebendiesen anschließen. Die Wohnungen 2-3 werden über das Treppenhaus im Vorderhaus sowie den um eine Etage erweiterten Bestandsaufzug erreichbar sein. Das Treppenhaus im rechten Seitenflügel wird zu Wohnung 4 und 5 führen und um einen außenliegenden, neuen Aufzug ergänzt, der auf den Zwischenpodesten jeweils einen Halt erhält. Dachgeschossumbau Vorderhaus Aufgrund eines Kriegsschadens ist aktuell der linke Teil des Vorderhauses und das Dach des Hinterhauses ohne Dachstuhl als Flachdach mit Bitumenbeschichtung ausgeführt. Es ist geplant, die ursprüngliche Dachform wiederherzustellen. Hierbei werden die Räume im Vorderhausbereich einen Höhenversprung der Fertig-Fußbodenoberkante aufweisen, da die Geschossdecke nach der Kriegszerstörung durch eine 7,5 cm dickere Stahlsteindecke ersetzt wurde. Zu Gunsten der Raumhöhe soll der hofseitige, niedrigere Flachdachteil des Daches leicht angehoben und die Dachneigung von 45° auf 60 Grad erhöht werden. Der straßenseitige Dachbereich ist hiervon nicht betroffen. Im Vorderhaus sollen drei Wohnungen entstehen, welche als ersten Rettungsweg im Brandfall das jeweils angrenzende Treppenhaus besitzen. Die straßenseitigen Fenster dienen als zweiter Rettungsweg, an die die Feuerwehr im Brandfall von der Straße aus anleitern kann. Um den von der Feuerwehr geforderten Maximalabstand von 12 m nicht zu überschreiten und die baurechtlich zulässigen Brüstungshöhen einzuhalten, kann an der unteren Seite der straßenseitigen Dachflächenfenster nur eine Ziegelreihe verlaufen. Alle Wohnungen erhalten Dachterrassen, die mit aufgeständertem Plattenbelag belegt werden. Eine große Fensteranlage mit Schiebetüren öffnet die Wohnräume zu den Dachterrassen. Alle Fenster und Außentüren werden als Holz-, Holz-Aluminium, oder Aluminiumelemente erstellt. Die Dachflächenfenster werden als große Elemente in Kunststoff ausgeführt. Alle geplanten Öffnungen im Dach beziehen sich entsprechend des Kriterienkatalogs Dachgeschossausbau auf die Achsen der darunterliegenden Fassade und sind von Dachziegeln umramt. Es werden großzügige, möglichst stützenfreie Räume geplant. Dachgeschossumbau Seitenflügel Wie auch im Vorderhaus soll das Dach auf Höhe des bestehenden Bestandsdaches der Seitenflügel angehoben werden, um eine ausreichende Raumhöhe für Aufenthaltsräume zu erzielen. Der erste Rettungsweg führt über das jeweils angrenzende Treppenhaus ins Erdgeschoss, der zweite Rettungsweg führt durch einen zusätzlichen Sicherheitstreppenraum mit neuer Treppe und Dachausstieg über Dach zum Treppenraum des jeweils anderen Seitenflügels. Beide Wohnungen erhalten jeweils eine Terrasse in Richtung Hof. Steildachflächen werden in Tonziegel gleichwertig dem Bestand eingedeckt. Flachdachflächen erhalten flächendeckend eine extensive Dachbegrünung. Klempnerarbeiten werden grundsätzlich in Zink ausgeführt. Die Ausführung der Terrassen und der Fenster entspricht der des Vorderhauses. Innenausbau Eine sorgfältig detaillierte Ausführung wird in allen Bereichen umgesetzt. Alle Massivwände werden geputzt, die Oberflächen aller Wände gespachtelt und weiß gestrichen. Die Wände in den Sanitärräumen werden bis zur Höhe der Vorsatzwände bzw. im Bereich der Dusche bis zur Höhe der Duschtrennwand mit gefliest. Der Bereich zwischen Fliesen und Decke wird gestrichen. Der Drempel wird eine Höhe von ca. 0,60 m aufweisen. Die Böden in den Bädern werden mit Fliesen belegt. Die restlichen Böden erhalten mehrschichtiges Eichenparkett. Die Böden werden in Teilen des Flures und des Bades der Wohnung 4, die sich am Übergang des Vorderhauses zum rechten Seitenflügel befinden, aufgeständert, um den bestehenden Versprung von 30 cm innerhalb des Geschosses zu nivellieren. Für den Übergang von den höher gelegenen Teilen der Wohnungen 2 und 4 im Vorderhaus zum Seitenflügel werden jeweils zwei Stufen à 15 cm Höhe eingebaut. Der neue Dachstuhl und alle Decken werden mit Trockenbau verkleidet bzw. abgehangen. Innentüren werden als hochwertige Dreh- und Schiebetüren ausgeführt, teilweise mit Umfassungszarge oder als flächenbündige Tür. HLS Alle Wohnbereiche erhalten eine Fußbodenheizung, welche an die vorhandene Zentralheizung angeschlossen wird. Die Warmwasseraufbereitung erfolgt ebenfalls zentral mit einer Zirkulationsleitung. Es werden hochwertige Armaturen und Sanitärobjekte installiert. Duschen werden teils schwellenlos ausgeführt, an anderen Stellen mit großzügigen Duschwannen ausgestattet. ELT Die Elektroinstallation wird entsprechend der Anforderungen an die Räumlichkeiten erstellt. Ein Bussystem ist nicht vorgesehen. Es wird zusätzlich ein Datennetzwerk installiert. Alle Stromleitungen, die Breitbandkabel, sowie die TK-Kabel werden unter Putz verlegt. Für das Schalterprogramm wird ein qualitätvolles Modell gewählt. Eine Videosprechstelle wird zusätzlich vorgesehen. Entsprechend dem Berliner Solargesetz und unter Beachtung denkmalrechtlicher Belange werden die Flächen auf den hofseitigen Flachdächern für Photovoltaik-Paneele maximal ausgenutzt, wobei notwendige Abstände für Wartungswege und um einen ausreichenden Brandschutz zu gewährleisten eingehalten werden. Aufzug Ein neuer Aufzug mit vier Haltestellen im EG sowie auf den Zwischenpodesten zwischen 1.- 2.OG, 3.-4.OG und 4.OG-DG wird an das bestehende Treppenhaus des rechten Seitenflügels von außen angebaut. Hierzu wird die Traufe über die Breite des Treppenhauses leicht erhöht, um genügend Durchgangshöhe für den letzten Halt zu schaffen. Die tragende Konstruktion des Aufzugs wird aus einem Stahlgerüst, die Wände des Gerüsts aus Glas hergestellt. Hof Der Hof wird mit einem vertikal begrüntem Müllhaus mit Gründach und 14 Fahrradstellplätzen ausgestattet. Von den Richtzahlen für Abstellplätze für Fahrräder wird gemäß AV Stellplätze 2.2 insofern abgewichen, dass pro Zimmer und Wohnung von zwei Bewohner:innen mit je einem Fahrrad ausgegangen wird, da sich die Anzahl der nach Anlage empfohlenen Abstellplätze in Bezug auf die Wohnfläche in Missverhältnis zum tatsächlich erwarteten Bedarf steht. Davon werden 2 der Stellplätze (11,8%) einseitig für Sonderfahrräder wie z.B. Lastenfahrräder geeignet sein. Die Fahrradbügel, teils einseitig nutzbar, werden auf dem bestehenden Mosaikpflaster montiert sein, 7 davon überdacht.
BAUBESCHREIBUNG
ZTV Tischlerarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Tischlerarbeiten 1             Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: BAKT: Bundesarbeitskreis Trockenbau BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., BIV: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks, bvj: Bundesverband der Jungglaser und Fensterbauer e. V., DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., GDA: Gesamtverband der Aluminiumindustrie e. V., GEV: Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e. V., ift Rosenheim GmbH, Informationsverein Holz e. V., IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., RAL: Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e. V., ttz: Industrieverband Tore Türen Zargen e. V., VdS Schadenverhütung GmbH, VFF: Verband Fenster + Fassade, WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V. Fachbücher Wittchen/Josten/Reiche: Holzfachkunde (Lehrfachbuch) Nutsch: Handbuch der Konstruktion (Bd. Innenausbau; Bd. Möbel und Einbauschränke) 2             Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen. Vor Fertigungsbeginn und Tür- und/oder Fensterlistenerstellung ist vom AN unaufgefordert und eigenverantwortlich ein örtliches Aufmaß aller Öffnungen auf der Baustelle auszuführen. Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.: statische Nachweise und erforderliche Detailpunkte für alle Bauteile, Verbindungen, Befestigungsmittel, Anschluss- und Auflagerpunkte einschließlich Werkzeichnungen und Prüfzeugnissen, unter Berücksichtigung der Flächen- und Eigenlasten, Tür- und Fensterlisten unter Berücksichtigung der erforderlichen Öffnungs-/Durchgangsbreiten und Öffnungsrichtungen sowie aller für den Brandschutz relevanten Einbauteile, Funktionsmechanismen, Schließer sowie Schließfolgeregelung, FSA, Beschläge, Fluchttürwächter, Fluchtürterminals, statische Bemessung der Glasstärken, -arten und -zwischenlagern, Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art, Feststellung der tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem, statischer Nachweis für Treppenkonstruktionen, unter Berücksichtigung der Vermeidung von Knarrgeräuschen aus Durchbiegung (Einstemmungen für Treppenstufen sind zur Vermeidung von Knarrgeräuschen zu entgraten; Befestigungsmittel für Stufen und Geländerpfosten sind verdeckt anzubringen), Detailplanung für Möblierung, Einbauten und Geräte einschließlich Listen über alle Beschläge, Ausschnitte Steckdosen, Beleuchtung, Kabel und Leitungen (verdeckt geführt), Schaltungen, ggf. Kabel mit losen Enden zum bauseitigen Aufklemmen in Typ und Adernanzahl einlegen, konstruktive Maßnahmen für behindertengerechte, Ebenengleiche Ausgänge an Terrassen. Vom AN ist im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung eine Gefährdungsanalyse nach DIN 18650 durchzuführen; soweit sich aus dieser Analyse ergibt, dass weitere Schutzvorrichtungen (Sensorleisten, Bewegungsmelder) erforderlich werden, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Beginn der Ausführung mit. Der AN unterbreitet dem AG mit Angebotsabgabe ein weiteres, gesondertes Angebot für die regelmäßige jährliche Wartung aller brandschutzrelevanten Bauteile für die Dauer von 5 Jahren. Die Wartung ist von qualifizierten Fachkräften nach DIN EN 14677 durchzuführen. 3             Ausführung und Konstruktion 3.1          Allgemeine Hinweise Werden dem Angebot ausländische Fabrikate zugrunde gelegt, sind Güte- oder Gleichwertigkeitsnachweise nach deutschen Normen von einer amtlich anerkannten Materialprüfstelle mit Angebotsabgabe vom AN zu übergeben. Nicht genormte bzw. nicht zu genormten Materialien gleichwertige Materialien sind unzulässig. Der AN weist den AG bei Erfordernis rechtzeitig vor Ausführung der Baustellenmontage darauf hin, wie die Räumlichkeiten der Baustelle zu klimatisieren sind, um Schäden und Verformungen durch Temperatureinflüsse und Feuchtigkeit zu vermeiden. Alle Befestigungs- und Verankerungskonstruktionen sind grundsätzlich verdeckt auszuführen, Kunststoffabdeckkappen gelten nicht als verdeckte Befestigung. Alle Werkstoffe und Materialien für den Innenbereich sind vor dem Hintergrund der Anforderung der weitestgehend möglichen Freiheit von Gerüchen und Ausgasungen zu wählen. Dauerhafte Geruchsbelästigungen durch eingebaute Materialien und Stoffe gelten als wesentlicher Mangel. 3.2          Stoffe/Materialien/Anforderungen 3.2.1       Oberflächen, Furniere Sämtliche Leistungen sind oberflächenfertig zu übergeben, soweit nicht an anderer Stelle ausdrücklich abweichend beschrieben. Für jegliche Beschichtungs-, Maler- und Lackierarbeiten sind vom AN Probeflächen auszuführen. Diese sind nach angemessener Standzeit vor Ausführung der Hauptleistung auf ihre Haftfähigkeit und ihre Untergrundverträglichkeit zu prüfen. Sofern gebeizte und/oder furnierte Flächen unterschiedlicher Hersteller, Werkstoffuntergründe, Furnierlieferanten etc. gefordert sind, ist davon auszugehen, dass alle Oberflächen unterschiedlicher Bauteile absolut oberflächengleich aussehen sollen. In solchen Fällen sind vom AN so viele Muster anzufertigen, wie als Grundlage einer erfolgreichen Grenzbemusterung erforderlich werden. Die Oberflächen sichtbarer Stirnseiten sind in gleicher Art auszuführen wie diejenigen nebenliegender Flächen, sofern nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben. Kanten sind mit überdeckten Hartholzleimern zu versehen. Zum Feuchtigkeitsausgleich sind Anleimer mit dem Grundmaterial gemeinsam einzulagern. Holzanleimer sollen mit stehenden Jahresringen ausgeführt werden. Ein bündiges Fräsen von Anleimern darf erst - in Abhängigkeit vom verwendeten Leim - nach 1 bis 2 Tagen nach dem Verleimen erfolgen. Sichtbar verbleibende Deckfurniere sind ausschließlich in hochwertiger Güte zu verwenden, dies gilt auch für die nach Öffnung der Fronten sichtbaren Innenoberflächen von Möbeln. 3.2.2       Einbaumöbel Für alle Möbel sind unterseitig kunststoffbeschichtete, belüftete Sockelblenden in Dekor nach Wahl des AG mit höhenverstellbaren Füßen vorzusehen. Sockelblenden sind so auszuführen, dass alle unterseitigen, bodennahen Schnittkanten mit Kunststoffleimern verdeckt werden, um eine Wasseraufnahme über offene Stirnflächen von Holzwerkstoffen zu verzögern bzw. zu erschweren. Seitliche und obere Anschlüsse von Einbaumöbeln sind mit Deckleisten, die örtlich an vorhandene Wände anzupassen sind, auszuführen. Dauerelastische Versiegelungen sind zu diesem Zweck nur auf ausdrückliche Anforderung hin zulässig. Alle Türen von Einbaumöbeln erhalten qualitativ hochwertige Federtopfbänder mit Schließdämpfung. Der AN stimmt vor Ausführungsbeginn mit dem AG ab, ob Griffmulden oder Griffbeschläge zur Ausführung gelangen. Pop-up-Beschläge kommen als eingebohrte, möbelseitenintegrierte Beschläge (nicht als aufgeschraubte Beschläge) zur Ausführung. Standardmäßig sind Möbelschlösser als Sicherheitsschlösser (nicht als Buntbartschlösser) mit Rosettenabdeckung, im Material der übrigen Beschläge, raumweise gleichschließend vorzusehen. 3.2.3       Küchen/Teeküchen Teeküchen sind analog zu der vorstehenden Beschreibung für Einbaumöbel herzustellen mit der Ausnahme, dass alle Oberflächen und Fachböden mit Ausnahme der Fronten HPL-beschichtet herzustellen sind, soweit nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben. Die Korpusse müssen eine Wandstärke von mindestens 16 mm aufweisen. In der Ansicht verbleibende Seiten von Korpussen sind im Dekor der Fronten zu belegen. Alle Korpusse müssen Bohrungen für höhenverstellbare Fachbodenträger aufweisen. Alle Türen erhalten Edelstahl-Topfbänder mit gedämpftem Federrücksteller. Alle Auszüge erhalten kugelgelagerte Metallauszüge, gedämpft selbstschließend. Griffe sind als durchgeschraubte Edelstahl-Stangengriffe an allen zu öffnenden Elementen vorzusehen, soweit nicht anders beschrieben. Soweit zwischen Oberkante Oberschrank und (Abhang-)Decke nicht mehr als 30 cm Abstand verbleiben, ist der Zwischenraum vom AN mit einer Blende zu schließen. Unterhalb aller Oberschränke sind LED-Lichtleisten in durchgehender Länge als Bestandteil der Oberschränke vom AN als Arbeitsplattenbeleuchtung vorzusehen. Die Arbeitsplatte ist, soweit nicht abweichend beschrieben, als HPL-beschichtete Holzspanplatte in Standardfarbton und -dekor eines Herstellers nach Angaben des AG in Arbeitshöhe 90 cm ± 3 cm auszuführen mit Materialstärke > 44 mm. Mit gleichem Dekor versehene Wandanschlusswischleisten gehören ebenso zum Leistungsumfang des AN wie die erforderlichen Ausschnitte für Spülbecken. Lüftungssiebe für Kühlschrankabluft und Heißdampfschutzstreifen über Geschirrspüler sind Leistungsumfang des AN. Jede Küche erhält als Mindestausstattungsumfang einen Einlageeinsatz für Besteck und drei Abfalleimer für Abfalltrennung. Über-Eck-Schränke sind stets mit Über-Eck-Auszugböden auszustatten. 3.2.3.1    Geräte in Teeküchen Geräte in Teeküchen sind von einem Hersteller mit mindestens 10-jähriger Ersatzteilbeschaffungsgarantie und mit herstellerveranlasstem Vor-Ort-Werkskundendienst vorzusehen. Alle Einbaugeräte für Küchen und Teeküchen müssen mindestens der Energieeffizienzklasse A+++ entsprechen. Sichtbare Bedienblenden der Geräte sind standardmäßig in gebürsteter Edelstahloptik auszuführen. Geschirrspül- und Waschmaschinen sind als Einbaugeräte anstelle von Unterbaugeräten auszuführen, sofern nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben. 3.2.4       Verglasungen Die Kanten nicht gerahmter Scheiben sind generell zu bearbeiten. Bei ESG-, VSG- und Floatglas-Scheiben werden die Kanten feinjustiert und poliert. Alle Isolierglas- und Funktionsscheiben (VSG, ESG etc.) müssen unveränderliche Kennzeichnungen (z. B. geätzte Stempel) mit Angaben zu u- und g-Wert (bei ISO-Scheiben) sowie zu Glasart und -stärke aufweisen. 3.2.5       Geländer und Handläufe Alle Geländer, die absturzsichernde Funktion erfüllen, sind vom AN prüffähig statisch nachzuweisen. Der Stababstand darf generell nicht größer als 12 cm, bei Einrichtungen der Kinderbetreuung oder -pflege nicht größer als 9 cm sein. Der AN weist den AG darauf hin, dass bei Einrichtungen für Alte, Behinderte oder Kinder zusätzliche tiefer liegende Handläufe erforderlich werden, die entsprechender Befestigungen bedürfen. Geländer und Handläufe in Gebäuden mit großen Personenansammlungen (bspw. Schulen, Einkaufszentren, Versammlungsstätten) müssen unterbrechungsfrei verlaufen und geschlossene Übergänge aufweisen. 3.2.6       Treppen Sofern in der Leistungsbeschreibung nicht abweichend festgelegt, sind folgende Konstruktionsprinzipien einzuhalten: Alle Verbindungsmittel sind einzusenken und mit Holzrundplättchen zu überdecken, Die Antrittsstufe soll als Kastenstufe ausgebildet werden, Geländerstäbe sind einzuzapfen, Deckleisten und dauerelastische Versiegelungen zur Abdeckung ungenauer Passungen sind nicht zulässig, Krümmlinge sind unsichtbar mit anschließenden Bauteilen zu verbinden, Wandseitige Befestigungen müssen unsichtbar erfolgen, Stufendurchbiegungen von Holztrittstufen dürfen bei einer Belastung von 1,2 kN in Laufmitte nicht größer als l/300 sein, der AN bemisst die Materialstärken entsprechend, Handläufe und Geländer verzogener Treppen sind nicht abschnittsweise, sondern ununterbrochen und durchgängig verzogenen auszuführen. 3.2.7       Innenfensterbänke Innenfensterbänke sind grundsätzlich als vorgezogene Leistung zu gesondertem Termin nach Aufforderung durch die Bauleitung zu montieren und vom AN gegen Beschädigung durch Folgegewerke wie Putzer und Maler umfänglich durch vollflächige Ummantelung zu schützen. Innenfensterbänke sind mit vorderen und seitlichen Überständen von jeweils ca. 3 cm vorzusehen, sofern nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben. Wenn Innenfensterbänke nicht vor dem Verputzen der Laibungen eingesetzt werden, sind alle Wandanschlüsse nachträglich örtlich passig zu schneiden. Dauerelastische Versiegelungen zur optischen Überdeckung von Anschlussfugen sind untersagt, soweit nicht anderweitig abweichend geregelt. Innenfensterbänke bis zu einer Länge von 3,00 m sind ungeteilt einzubauen, längere Fensterbänke sind unter Bezugnahme auf die Achsen der Fensterelemente zu teilen. Die Befestigung von Innenfensterbänken erfolgt verdeckt als Klebebefestigung. Innenfensterbänke mit Dekoroberfläche erhalten stirnseitig eine Bekleidung aus demselben Dekor. Kunststoff-Endkappen sind als Stirnseitenabdeckung nicht zulässig. Innenfensterbänke sind grundsätzlich kipp- und trittsicher auszuführen. 3.2.8       Tischlerarbeiten für den Außenbereich Im Außenbereich einzubauende kammergetrocknete Hölzer sind vor dem Einbau ausreichend lange abgedeckt im Freien zu lagern, um die später einwirkende Luftfeuchtigkeit rechtzeitig vor ihrer Verarbeitung aufnehmen zu können. Alle ggf. anfallenden Aufwendungen zum Nachhobeln, Nachjustieren, Kürzen usw. aus nachträglich gequollenen Hölzern gehen zulasten des AN. Soweit Schalungen, Verkleidungen, Bohlentüren etc. im Außenbereich nicht ohnehin aus Nut- und Federschalungen hergestellt werden, sind die einzelnen Bretter oder Bohlen zuvor genannter Bauteile mittels wasserfest verleimter eingenuteter Federn untereinander zu verbinden. Für die Verbindung bewitterter hölzerner Außenbauteile sind zur Erhöhung der Dauerhaftigkeit reine Holzverbindungen einzusetzen, soweit auf Metallverbindungen unter Berücksichtigung angemessenen Aufwands verzichtet werden kann. Als metallische Befestigungsmittel sind im Außenbereich ausschließlich Edelstahlschrauben mit Torx-Schraubkopf zulässig. Sichtbar verbleibende Flächenschalungen sollen genagelt (und nicht geschraubt) ausgeführt werden, wobei die Nagelköpfe nach Möglichkeit unter überdeckten Bereichen oder Deckleisten liegen sollten. Sichtbar verbleibende Nagelköpfe sind in Flächenschalungen mindestens 3 mm tief einzusenken. Schnell wachsende Weichhölzer wie Fichte und Tanne sind im bewitterten Außenbereich nur bei ausdrücklicher Beschreibung zulässig, andernfalls sind langsamer wachsende, resistentere Hölzer wie Lärche vom AN zu verbauen. Eckverbindungen mittels "Minizinken" d. h. Keilverzinkung von Eckverbindungen im Außenbereich sind ebenso unzulässig wie Holzverbindungsmittel (Dübel, Lamelle) aus Buchenholz. Alle Holzbauteile im Außenbereich sind mit entsprechenden Überständen und Tropfkanten auszuführen. Soweit AG-seitig hiervon abweichende Ausführungen planerisch vorgegeben sind, weist der AN den AG ausdrücklich hierauf hin. 3.3          Türen Der AN klärt mit Erstellung der Türliste rechtzeitig vor Bestellung der Türen die erforderliche Einbauhöhe der Türdrücker und weist den AG auf die Vorgabehöhe 850 mm aus DIN 18040 hin. Der AN trägt in die von ihm zu erstellende Türliste alle lichten Durchgangsbreiten von Türflügeln ein, die sich aus der Kombination seiner Türkonstruktionen und der vorhandenen Öffnungsmaße ergeben. Er gleicht unaufgefordert und zum Zeitpunkt der Erstellung der Türliste die von ihm ermittelten lichten Durchgangsbreiten mit den vom AG anzugebenden mindesterforderlichen Durchgangsbreiten ab und meldet erforderlichenfalls beim AG Bedenken an, wenn geforderte lichte Durchgangsbreiten nicht eingehalten werden können. Sind in Tür- oder Fensterlisten Profil- sowie Glasstärken in der Leistungsbeschreibung benannt, gelten diese nur als Kalkulations-, nicht aber als Ausführungsgrundlage. Eckstöße von Bekleidungen und Verleistungen sind auf Gehrung auszuführen. Bekleidungen und Verleistungen sind im Material und mit der gleichen Oberflächenbehandlung wie die Einbauelemente herzustellen. In der Altbausanierung sind bei Demontagearbeiten mit anschließender Türerneuerung die Bestandsdübel ggf. in der Türlaibung zu belassen und bündig abzuschneiden. Hülsen von Blendrahmenschrauben sollen in der Wand verbleiben. Falzdichtungen und Türdrücker sind erst nach Ausführung der Malerarbeiten einzubauen und in den Türecken auf Gehrung zu schneiden. 3.3.1       Zargen Türzargen sind so auszubilden, dass sie nach ihrem Einbau die Lehre für Innen- und Außenputz bzw. bei mehrschichtigen Außenwänden für Innenputz und Wetterschutzhaut (Verblender o. Ä.) bilden. Daher sind alle Zargen abschnittsweise in die Rohbauwandöffnungen einzumessen. Die Zargen und Türschlagrichtung aller Türen sind so auszuwählen, dass die Zargenspiegel-Ansichtsbreiten von Türen unterschiedlicher Funktion gleichartig erscheinen. Wegen der Lehrfunktion sind die Zargen flucht-, lot- und maßgerecht einzubauen. Dabei sind die zulässigen Toleranzen, speziell die Winkeltoleranzen in horizontaler und vertikaler Richtung, der vorleistenden Gewerke auszugleichen. Sind Umfassungszargen mit Mörtel zu füllen, ist die Tür bis zur Erhärtung geschlossen zu halten und gegen unbefugtes Öffnen zu sichern. Ein Einschäumen von Türen mit Rauch- oder Brandschutzanforderung ist nicht zulässig, es sind Türen mit entsprechender Einbauanweisung vorzusehen. Zargen ungefälzter Türen sind so maßhaltig zu setzen, dass die Fugenmaße zwischen Türblatt und Türzarge maximal 2 mm differieren. Der hierfür erforderliche erhöhte Aufwand ist vom AN zu berücksichtigen. Stahlzargen und Zargen aus Holzwerkstoffen müssen Abweichungen von geplanten Soll-Wanddicken von -5 bis +10 mm ausgleichen können. Stahlzargen sind mit einer Mindestblechdicke von 1,5 mm für Türen ohne Funktionsanforderung im Wohnungsbau, und 2 mm für alle übrigen Türen auszuführen. 3.3.2       Unterer Abschluss Der AN stellt durch seine Montage sicher, dass die Fuge unterhalb von Rauchschutztüren nicht größer als in der Einbauanleitung des Herstellers vorgegeben ist. Sollte die bauliche Vorleistung hierfür nicht geeignet sein, so informiert der AN den AG rechtzeitig vor Ausführung hierüber. Brandschutztüren dürfen unterseitig nur bis zu einer maximalen Höhe, in der Regel nicht mehr als 2 cm, gekürzt werden. Unterschnitte zur Nachströmung gemäß Prüfzeugnis oder bauaufsichtlicher Zulassung unter Brandschutztüren sind unzulässig. Türen in Bereichen mit Warenverkehr dürfen nur maximal 4 mm Schwellenhöhe aufweisen. 3.3.3       Feuerschutzabschlüsse und Rauchschutzabschlüsse Rauch- und Brandschutztüren sind generell als geprüfte Einheit aus Türzarge, Türblatt und den für die Funktion erforderlichen Beschlägen als einheitliches System auszuführen. Feuerschutztüren müssen selbstschließend sein. Als Betriebszustand gilt "ständig geschlossen", falls nicht beschrieben oder in den Planungsunterlagen ersichtlich. Zu jeder Funktionstür sind vom Hersteller Einbau- und Wartungsanleitungen sowie Einbaurichtlinien aus dem Zulassungsbescheid mitzuliefern. Erforderliche Abnahmen und Inbetriebnahmen sind als Leistung des AN rechtzeitig durchführen zu lassen und zu dokumentieren. 3.3.4       Schließung Alle Rahmentüren sowie alle Mietbereichszugangstüren sind generell so vorzurüsten, dass ein nachträglicher Austausch der Schließbleche gegen elektrische Türöffner ohne weitere Nachrüstungs- und Umbaumaßnahmen unter Wahrung der Zulassung des Elements stattfinden kann. Die entsprechenden Kabel sind als Vorrüstung verdeckt einzulegen, Schließbleche sind in entsprechender Dimensionierung vorzusehen. Die Kabelführung ist für die spätere Nachrüstung von im Türfalz liegenden ("verdeckten") Kabelschaukeln vorzusehen. 3.3.5       Panikverschluss-Türen in Flucht- und Rettungswegen Anti-Panikbeschläge sind an allen Türen in Flucht- und Rettungswegen mit Betätigung in Fluchtrichtung erforderlich, um ein jederzeitiges ungehindertes Öffnen dieser Türen sicherzustellen. Soweit bei 2-flg. Türen die erforderliche lichte Türdurchgangsbreite vom Gangflügel alleine nicht gewährleistet wird, sind Vollpanikbeschläge mit Schaltschloss in die Standflügel zu integrieren, die Betätigungsseiten sind hierbei fluchtrichtungsabhängig festzulegen. Erforderlichenfalls sind beidseitige Betätigungen auf Standflügeln vorzusehen. Alle Türen in Flucht- und Rettungswegen sind ausschließlich mit nach EN 179 geprüften Türdrückern oder nach EN 1125 geprüften Panikstangenbeschlägen auszurüsten. Die in diesen Normen geforderten geringen Betätigungskräfte werden vom Türhersteller in der Kombinationsprüfung von Tür und Beschlag mit Prüfnachweisen belegt. Sofern Türen in Flucht- und Rettungswegen permanent geschlossen gehalten werden sollen, kann dies nur über Fluchttürterminals gewährleistet werden, die den Türverschluss bei Auslösung der Brandmeldeanlage aufheben. Alternativ hierzu können mechanisch-elektroakustische Fluchttürwächter eingesetzt werden, die akustischen Alarm bei unberechtigter Türöffnung geben. 3.3.6       Türschließer Soweit nicht anders beschrieben, ist die Oberfläche von Türschließern in Aluminiumsilber vorzusehen. Türschließer von Außentüren werden auf der Innenseite der Fassade (nicht außenseitig, also Über-Kopf-Montage) montiert. Scherentürschließer sind nicht zulässig. Obentürschließer sind standardmäßig mindestens als Gleitschienentürschließer (GLS) mit mechanischer Feststellung auszuführen. Vollintegrierte Türschließer sind bei Holzrahmentüren als Mindeststandard festgelegt. Die Schließkraft und -geschwindigkeit sind örtlich vom AN unmittelbar vor der Abnahme einzustellen. Eine Nachbegehung ca. 3 Monate nach Inbetriebnahme zum Nachstellen aller Türschließer gehört zum Leistungsumfang des AN. Sämtliche Befestigungsmittel für Türen am Baukörper müssen aus nichtrostendem Material bestehen oder verzinkt sein. Gegebenenfalls sind Verstärkungen vorzusehen, die ein Ausreißen des Schließmechanismus verhindern, wenn die Türkonstruktion dies erfordert. Bauaufsichtlich erforderliche Türschließer an Türen, deren Betätigung für die Nutzer einen außergewöhnlich hohen Kraftaufwand erfordern (Bettlägerige, Senioren, kleinere Kinder), sollen Freilaufvorrichtungen erhalten, die auf eine Brandmeldeanlage aufzuschalten sind und die sicherstellen, dass sich die Türschließer so lange im Freilauf befinden, bis die Gebäudebrandmeldeanlage oder die RMZ Alarm auslösen. Der AN weist den AG auf das Erfordernis solcher Freilauftürschließer im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung hin. 3.3.7       Feststellanlagen und Freilauftürschließer Überall dort, wo mit betriebsbedingter Offenhaltung von Türen und Toren mit Brand- und/oder Rauchschutzanforderung zu rechnen ist, muss eine Türfeststellanlage (FSA) eingebaut werden. Bei allen flurquerenden Türen, die keinen Nutzungseinheitenabschluss darstellen, ist davon auszugehen, dass diese mit einer FSA auszustatten sind. Der AN weist den AG auf das Erfordernis von Feststellanlagen im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung hin. Alle FSA erhalten einen separaten Wandtaster zur Auslösung der FSA mit Beschriftung "Tür schließen". Die Offenhaltung bei Drehflügeltüren erfolgt in der Regel als teilintegrierte Anlage im Obentürschließer mit im Sturz integriertem Rauchmelder, soweit nicht ausdrücklich mit Haftmagneten beschrieben. Der Offenhaltungswinkel soll mindestens 117° betragen. Alle Feststellanlagen sind als in die Gleitschienentürschließer integrierte Feststellanlagen einschließlich Rauchmeldezentrale auszuführen. Die Höhe des auf den Rahmen aufbauenden Bauteils soll nicht mehr als 35 mm betragen. Alle Rauchmeldezentralen weisen die Möglichkeit zum Anschluss mindestens zwei externer Deckenrauchmelder sowie einen potenzialfreien Kontakt zur Aufschaltung eines (bauseitigen) Buskopplers einer Brandmeldeanlage zur zentralen Auslösung der Türschließfunktion auf. In Bereichen mit hohen mechanischen Beanspruchungen (Schulen, Warenhäusern, Produktionen) sind ausschließlich Wandhaftmagnete vorzusehen. Der AN weist den AG mit Erstellung der Türliste auf das Erfordernis von Wandverstärkungen zur Aufnahme der Wandhaftmagnete hin. Beschriftete Auslösetaster für die Haftmagnete sind beidseits der Türelemente anzuordnen. Soweit nicht an anderer Stelle anderslautend beschrieben, sollen folgende Schnittstellen bei der Ausführung von FSA gelten: Lieferung + Einbau Türschließer AN, Lieferung + Einbau Rauchmeldezentrale AN, Lieferung + Einbau FSA AN, Lieferung + Einbau Deckenmelder AN, Zuführung 230 V bis zur Tür AG (Elektrogewerk), Zuführung Buskabel bis zur FSA AG (Elektrogewerk), Zuleitung unter Putz für Deckenmelder AG, Zuleitung auf Putz für Deckenmelder AN, Zuleitung unter Putz für Taster, Taster AG (Elektrogewerk), BMA-Buskoppler zur Aufschaltung AG, Prüfbuch, Prüfbescheinigung, Inbetriebnahme AN. 3.3.8       Kraftbetätigte Türen Sofern Türantriebe vorgesehen sind, führt der AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung eine Gefährdungsanalyse nach DIN 18650 durch. Soweit sich aus dieser Analyse ergibt, dass weitere Schutzvorrichtungen (Sensorleisten, Bewegungsmelder, Einklemmschutz) erforderlich werden, teilt der AN dies dem AG rechtzeitig vor Beginn der Ausführung mit. Kraftbetätigte, ("angetriebene") Türen sind generell an behindertengerechten Gebäudezugängen, Gewerbeküchenzugängen und allen Türen, die regelmäßig von Personen mit Warenverkehr begangen werden, vorzusehen. Es sind ausschließlich flachbauende Antriebe, H < 70 mm, vorzusehen, alle Rahmenprofile sind hierauf abzustimmen. Alle kraftbetätigten Türen erhalten zusätzlich zum Sensorleistenantrieb beschriftete Unterputz-Betätigungstaster. Soweit nicht an anderer Stelle anderslautend beschrieben, sollen folgende Schnittstellen bei der Ausführung kraftbetätigter Türen gelten: Lieferung + Einbau Türantrieb AN, Lieferung + Einbau Türöffner 2-flg. Türen AN, Lieferung + Einbau Bedienterminal AN, Lieferung + Einbau Sensorleiste (n) AN, Zuführung 230 V bis zur Tür AG (Elektrogewerk), Unterputz-Taster und Kabelzuführung AG (Elektrogewerk), Prüfbuch, Prüfbescheinigung, Inbetriebnahme AN. 3.3.9       Beschläge, allgemein Soweit nicht anders beschrieben, sind die Beschläge standardmäßig für alle Türen mit Rundrosetten für Drücker und Schloss anstelle von Schildern vorzusehen. Sämtliche Bänder von Stahlblech- und Glas-Rahmentüren sind in der gleichen Farbe wie Türelemente zu verbauen. Außenliegende Bänder sind nach Montageende mit Sicherung gegen Abschrauben und Herausschlagen der Bandstifte zu versehen. Eloxiertes Leichtmetall oder polierte Beschläge sind vom AN während der Bauzeit gegen Beschädigung und Verunreinigung mit entsprechenden Folien oder Klebestreifen zu schützen. Diese sind später wieder restlos zu entfernen. Malerarbeiten sollen durch die Beschlagarbeiten nicht erschwert werden. Der AN wird - soweit technisch möglich - erst nach Abschluss der Malerarbeiten seine Beschläge anbauen. Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar zu machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Riegel, Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und - soweit zulässig - zu ölen. Die Länge von Schließzylindern ist so zu wählen, dass die Zylinder annähernd bündig zu Schildern oder Rosetten stehen, Überstände < 5 mm sind zulässig, Rückstände sind unzulässig. Werden Bodendichtungen für Schalldämmzwecke an Türen gefordert, so sind diese seitenweise unterschiedlich einstellbar auszuführen. Das Nachstellen muss ohne Aushängen der Türen möglich sein. Die Art des Fußbodenbelages ist zu erfragen. Beschläge für Hauseingangstüren sind gegen Aushebeln gesichert zu gestalten, Hauseingangstüren von Mehrfamilienhäusern sollen Panikschlösser erhalten. Bei Balkontüren sind grundsätzlich ein Schnäpper mit Zuziehgriff und eine Aluminium-Sattelschiene als Trittschutz auszuführen. Für Kippflügel müssen zusätzlich zum Oberlichtbeschlag Fangscheren vorgesehen werden, welche die Kippbewegung des Flügels nach dem Aushängen der Öffnungsschere begrenzen (Fangstellung) und Durchschlagen verhindern. Stulpflügel sind mit verdeckt liegender Handhebelbedienung auszustatten. Kantenriegelverschlüsse sind nicht zugelassen. Bei Parallel-Schiebe-Kipptüren ist eine Aussperrsicherung vorzusehen. Oliven und Rosetten sind standardmäßig mit Edelstahloberfläche auszuführen. Farbbeschichtete Oberflächen sind unzulässig. Beschläge für Fernbedienung, z. B. Kurbeltriebe, sind nicht höher als 1,40 m über dem Fußboden anzubringen. Das gilt sinngemäß auch für aushängbare mechanische Fernbedienungen. Beschläge von Dreh-Kipp-Fenstern in Bereichen zur Nutzung von Kindern oder verwirrten Personen sind vom AN generell als Kipp-vor-Dreh-Beschläge mit abschließbaren Oliven auszuführen. Für alle abschließbaren Oliven innerhalb einer Nutzungseinheit sind gleichschließende Schlösser auszuführen. Beschläge benachbart angeordneter Elemente (z. B. Außentür und nebenliegendes Fenster) sollen auf gleicher Höhe über OKF eingebaut werden. 3.3.10     Beschläge von Außentüren Alle Außentüren mit Ausnahme von Balkontüren sind mit mindestens folgenden Beschlägen auszuführen: Zugangs- oder Hauseingangstüren Bänder:        3-tlg., mindestens 3 Bänder, pulverbeschichtet im Profilfarbton, mit Abschraubsicherung bei außenliegenden Bändern, 3-D-verstellbar Drücker:       Drücker nach EN 179 in Edelstahl, kugelgelagert, mit eigener Rückstellfeder, außenseitig Knauf als Rohrrahmenbeschlag Stange:        Edelstahlgriffstange außenseitig über ges. Türhöhe, d = > 42 mm Rosetten: Außenseitig als Sicherheitsrosette mit Anbohrschutz Schloss:       Panikschloss zur Öffnung von der Innenseite als Fallenriegelschloss Obentürschließer: OTS als Gleitschienenschließer, silberfarbig, raumseitig, mit Anschlagbegrenzer und Feststellung in raumseitiger Montage Schließblech: Als E-Öffner Verglasung: VSG aus 2-mal SPG beidseitig als ISO-Scheiben, erforderliche Kennzeichnung nach BG-Vorgabe durch Folierung Regenschiene: Nach außen aufschlagende, auf der Wand liegende Türen erhalten eine Regenschiene Notausgangstüren Bänder:        3-tlg., mindestens 3 Bänder, pulverbeschichtet im Profilfarbton, mit Abschraubsicherung bei außenliegenden Bändern Drücker:       Drücker nach EN 179 in Edelstahl, kugelgelagert, mit eigener Rückstellfeder, außenseitig Knauf als Rohrrahmenbeschlag Rosetten: Außenseitig als Sicherheitsrosette mit Anbohrschutz Schloss:       Panikschloss zur Öffnung von der Innenseite als Fallenriegelschloss, Dreifachverriegelung Überwachung: Magnetkontakt für Verschlussüberwachung Obentürschließer: OTS als Gleitschienenschließer, silberfarbig, raumseitig, mit Anschlagbegrenzer Schließblech: Als Sicherheitsschließblech zur Vorrüstung für Türöffner Verglasung: VSG aus 2-mal SPG beidseitig als ISO-Scheiben; erforderliche Kennzeichnung nach BG-Vorgabe durch Folierung Regenschiene: Nach außen aufschlagende, auf der Wand liegende Türen erhalten eine                    Regenschiene 3.4          Balkon- und Terrassenbeläge aus Holz Balkonbeläge aus Holz sollen ausschließlich mit thermobehandelten, dauerhaltbar gemachten einheimischen Harthölzern für Belag und Unterkonstruktion ausgeführt werden. Sämtliche Hölzer für Terrassenbeläge müssen über ein FSC-Siegel verfügen. Die Materialstärke von Dielen soll mindestens 25 mm, die von VK-Hölzern mindestens 80 mm betragen. Beläge aus Thermoholzdielen sollen in gleichmäßigen Längen, 2,50 m Einzellänge im laufenden Verband, planeben verlegt werden. Unterkonstruktion sind aus thermobehandelten, FSC-zertifizierten Kanthölzern mit Mindestkantenlänge 80 mm auf Dränlage aus feuchtigkeitsunempfindlichen Auflagern aus XPS-Dämmstoff, Auflagergröße mindestens 12 x 12 cm, herzustellen. Die Befestigung der hölzernen Bodenbeläge erfolgt mittels gleichmäßig kontrolliert eingesenkter Edelstahlschrauben mit geometrischem Schraubbild. Oberhalb von Bodeneinläufen und Notüberläufen sind stets Revisionsöffnungen am Holzdielenbelag auszubilden, indem die Dielung unterbrochen und ein optisch unauffälliger Revisionsdeckel aus Dielenbelag eingebaut wird.
ZTV Tischlerarbeiten
ZTV Innentüren, Tore Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Innentüren, Tore 1             Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18355 - Tischlerarbeiten, ATV DIN 18357 - Beschlagarbeiten, ATV DIN 18358 - Rollladenarbeiten, ATV DIN 18360 - Metallbauarbeiten, ATV DIN 18361 - Verglasungsarbeiten und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: BAKT: Bundesarbeitskreis Trockenbau, BIV: Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks, Deutsche Bauchemie e. V., DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., FTA: Fachverband Türautomation e. V., GDA: Gesamtverband der Aluminiumindustrie e. V., GSB International e. V., ift Rosenheim GmbH, Informationsverein Holz e. V., IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., RAL: Gütegemeinschaft Fenster, Fassaden und Haustüren e. V., ttz: Industrieverband Tore Türen Zargen e. V., VDE Verlag GmbH, VdS Schadenverhütung GmbH. 2             Vorbereitung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen. Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN einer Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.: statische Bemessung der Scheibenstärken (angegebene Glasstärken sind nur als Gestaltungsvorschlag zu verstehen), Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art, unter Berücksichtigung möglicher auftretender Verformungen und Spannungen durch Stoß und thermische Belastungen, Bemessung der Konstruktionen einschließlich Verkehrslasten einschließlich der Unterkonstruktionen und der Verankerung, Türlisten unter Berücksichtigung der erforderlichen Öffnungs-/Durchgangsbreiten und Öffnungsrichtungen sowie aller für den Brandschutz relevanten Einbauteile, Funktionsmechanismen, Schließer sowie Schließfolgeregelung, FSA, Beschläge, Fluchttürwächter, Fluchttürterminals. Jede Türanlage erhält eine Nummer, die in den Grundrissen eingetragen wird. Der AN erstellt Übersichtspläne über elektrisch oder elektronisch aufzuschaltende Türelemente unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Beauftragung, zur Vorlage beim AG. Der AN stimmt diese auch mit dem Elektrogewerk ab. Soweit elektromotorische Türantriebe Leistungsbestandteil des AN sind, erstellt dieser unaufgefordert eine Gefährdungsanalyse für jede unterschiedliche Einbausituation zum Nachweis der Zulässigkeit des einbaus am konkreten Einbauort. Der AN prüft im Rahmen seiner Arbeitsvorbereitung die Elektroinstallationsplanung des AG auf Vollständigkeit und Lage der Anschlüsse für die Türelemente. Der AN übergibt unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Beauftragung, eine Zusammenstellung aller Einbauanleitungen an den AG und weist auf erforderliche Vorleistungen in den Trockenbauwänden hin. Der AN klärt mit Erstellung der Türliste rechtzeitig vor Bestellung der Türen die erforderliche Einbauhöhe der Türdrücker und weist den AG auf die Vorgabehöhe 850 mm aus DIN 18040-2 Tabelle 1 hin. Soweit Tür- oder Fensterlisten sowie Glasstärken in der Leistungsbeschreibung benannt, gelten diese nur als Kalkulations-, nicht aber als Ausführungsgrundlage. Der AN unterbreitet dem AG mit Angebotsabgabe ein weiteres, gesondertes Angebot für die regelmäßige jährliche Wartung aller brandschutzrelevanten Bauteile für die Dauer von 5 Jahren. Die Wartung ist von qualifizierten Fachkräften nach EN 14677 durchzuführen. 3             Türen 3.1          Türliste des AN, Werkstatt- und Montageplanung Der AN erstellt innerhalb einer Woche nach Auftragserhalt eine Türliste auf Grundlage eines örtlichen Aufmaßes, der Ausführungsplanung des AG, der Leistungsbeschreibung und dieser ZTV. Stellt der AN in diesem Zusammenhang Widersprüche zwischen den verschiedenen Ausführungsgrundlagen fest, weist er den AG auf diese Widersprüche ausnahmslos hin und fordert Aufklärung und Entscheidung des AG rechtzeitig vor Materialbestellung ein. Die Erstellung der AN-seitigen Türliste gilt als Werkstatt- und Montageplanung des AN. Der AN trägt in die von ihm zu erstellende Türliste alle lichten Durchgangsbreiten von Türflügeln ein, die sich aus der Kombination seiner Türkonstruktionen und der vorhandenen Öffnungsmaße ergeben. Er gleicht unaufgefordert und zum Zeitpunkt der Erstellung der Türliste die von ihm ermittelten lichten Durchgangsbreiten mit den vom AG anzugebenden mindesterforderlichen Durchgangsbreiten ab und meldet erforderlichenfalls beim AG Bedenken an, wenn geforderte lichte Durchgangsbreiten nicht eingehalten werden können. Eckstöße von Bekleidungen und Verleistungen sind auf Gehrung auszuführen. Bekleidungen und Verleistungen sind im Material und mit der gleichen Oberflächenbehandlung wie die Einbauelemente herzustellen. Falzdichtungen und Türdrücker sind erst nach Ausführung der Malerarbeiten einzubauen und in den Türecken auf Gehrung zu schneiden. 3.2          Zargen Türzargen sind so auszubilden, dass sie nach ihrem Einbau die Lehre für Innen- und Außenputz bzw. bei mehrschichtigen Außenwänden für Innenputz und Wetterschutzhaut (Verblender o. Ä.) bilden. Daher sind alle Zargen abschnittsweise in die Rohbauwandöffnungen einzumessen. Die Zargen und Türschlagrichtung aller Türen sind so auszuwählen, dass die Zargenspiegel-Ansichtsbreiten von Türen unterschiedlicher Funktion gleichartig erscheinen. Wegen der Lehrfunktion sind die Zargen flucht-, lot- und maßgerecht einzubauen. Dabei sind die zulässigen Toleranzen, speziell die Winkeltoleranzen in horizontaler und vertikaler Richtung, der vorleistenden Gewerke auszugleichen. Sind Umfassungszargen mit Mörtel zu füllen, ist die Tür bis zur Erhärtung geschlossen zu halten und gegen unbefugtes Öffnen zu sichern. Ein Einschäumen von Türen mit Rauch- oder Brandschutzanforderung ist nicht zulässig, es sind Türen mit entsprechender Einbauanweisung vorzusehen. Zargen ungefälzter Türen sind so maßhaltig zu setzen, dass die Fugenmaße zwischen Türblatt und Türzarge maximal 2 mm differieren. Der hierfür erforderliche erhöhte Aufwand ist vom AN zu berücksichtigen. Stahlzargen und Zargen aus Holzwerkstoffen müssen Abweichungen von geplanten Soll-Wanddicken von -5 bis +10 mm ausgleichen können. Stahlzargen sind mit einer Mindestblechdicke von 1,5 mm für Türen ohne Funktionsanforderung im Wohnungsbau und 2 mm für alle übrigen Türen auszuführen. 3.3          Unterer Abschluss Der AN stellt durch seine Montage sicher, dass die Fuge unterhalb von Rauchschutztüren nicht größer als in der Einbauanleitung des Herstellers vorgegeben ist. Sollte die bauliche Vorleistung hierfür nicht geeignet sein, so informiert der AN den AG rechtzeitig vor Ausführung hierüber. Brandschutztüren dürfen unterseitig nur bis zu einer maximalen Höhe, in der Regel nicht mehr als 2 cm, unterseitig gekürzt werden. Unterschnitte zur Nachströmung gemäß Prüfzeugnis oder bauaufsichtlicher Zulassung unter Brandschutztüren sind unzulässig. Türen in Bereichen mit Warenverkehr dürfen nur maximal 4 mm Schwellenhöhe aufweisen. Hauseingangstüren sind generell mit unterer Anschlagschiene herzustellen, soweit kein Warentransport stattfindet. Der untere Abschluss von Außentüren ist standardmäßig vom AN mit einer Kunststoff-Abdichtungsbahn mit beidseitig mindestens 15 cm seitlichem Überstand vorzurüsten. Die Abdichtungsbahn ist vom AN am Untergrund vollflächig zu verkleben. Der untere Anschluss von Außentüren mit Aufständerung ist durch feuerverzinkte Stahlteile und Wärmedämmelemente auszuführen. Behindertengerechte, ebenengleiche Ausgänge an Terrassen und Balkonen bedingen konstruktive Maßnahmen wie etwa beheizte und an die Entwässerung angeschlossene Rinnen vor solchen Türanschlüssen. Soweit der AN die Gefahr von Wassereinbruch durch mangelnde Aufkantungshöhen an Türen vermuten kann, teilt er dies dem AG rechtzeitig vor Ausführung der Leistungen mit. Alle unteren Rahmenprofile von Fest- und Flügelrahmen müssen eine Höhe von mindestens 105 mm aufweisen. 3.4          Feuerschutzabschlüsse und Rauchschutzabschlüsse Rauch- und Brandschutztüren sind generell als geprüfte Einheit aus Türzarge, Türblatt und den für die Funktion erforderlichen Beschlägen als einheitliches System auszuführen. Feuerschutztüren müssen selbstschließend sein. Als Betriebszustand gilt "ständig geschlossen", falls nicht beschrieben oder in den Planungsunterlagen ersichtlich. Zu jeder Funktionstür sind vom Hersteller Einbau- und Wartungsanleitungen sowie Einbaurichtlinien aus dem Zulassungsbescheid mitzuliefern. Erforderliche Abnahmen und Inbetriebnahmen sind als Leistung des AN rechtzeitig durchführen zu lassen und zu dokumentieren. 3.5          Schließung Alle Rahmentüren sowie alle Mietbereichszugangstüren sind generell so vorzurüsten, dass ein nachträglicher Austausch der Schließbleche gegen elektrische Türöffner ohne weitere Nachrüstungs- und Umbaumaßnahmen unter Wahrung der Zulassung des Elements stattfinden kann. Die entsprechenden Kabel sind als Vorrüstung verdeckt einzulegen, Schließbleche sind in entsprechender Dimensionierung vorzusehen. Die Kabelführung ist für die spätere Nachrüstung von im Türfalz liegenden ("verdeckten") Kabelschaukeln vorzusehen. 3.6          Panikverschluss-Türen in Flucht- und Rettungswegen Anti-Panikbeschläge sind an allen Türen in Flucht- und Rettungswegen mit Betätigung in Fluchtrichtung erforderlich, um ein jederzeitiges ungehindertes Öffnen dieser Türen sicherstellen. Soweit bei 2-flg. Türen die erforderliche lichte Türdurchgangsbreite vom Gangflügel alleine nicht gewährleistet wird, sind Vollpanikbeschläge mit Schaltschloss in die Standflügel zu integrieren, die Betätigungsseiten sind hierbei fluchtrichtungsabhängig festzulegen. Erforderlichenfalls sind beidseitige Betätigungen auf Standflügeln vorzusehen. Alle Türen in Flucht- und Rettungswegen sind ausschließlich mit nach EN 179 geprüften Türdrückern oder nach EN 1125 geprüften Panikstangenbeschlägen auszurüsten. Die in diesen Normen geforderten geringen Betätigungskräfte werden vom Türhersteller in der Kombinationsprüfung von Tür und Beschlag mit Prüfnachweisen belegt. Sofern Türen in Flucht- und Rettungswegen permanent geschlossen gehalten werden sollen, kann dies nur über Fluchttürterminals gewährleistet werden, die den Türverschluss bei Auslösung der Brandmeldeanlage aufheben. Alternativ hierzu können mechanisch-elektroakustische Fluchttürwächter eingesetzt werden, die akustischen Alarm bei unberechtigter Türöffnung geben. 3.7          Türschließer Soweit nicht anders beschrieben, ist die Oberfläche von Türschließern in Aluminiumsilber vorzusehen. Türschließer von Außentüren werden auf der Innenseite der Fassade (nicht außenseitig, also Über-Kopf-Montage) montiert. Scherentürschließer sind nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich in nachfolgenden Leistungspositionen gefordert. Obentürschließer sind standardmäßig mindestens als Gleitschienentürschließer (GLS) mit mechanischer Rastfeststellung auszuführen. Vollintegrierte Türschließer sind bei Holzrahmentüren als Mindeststandard festgelegt. Die Schließkraft und -geschwindigkeit sind örtlich vom AN unmittelbar vor der Abnahme einzustellen. Eine Nachbegehung ca. 3 Monate nach Inbetriebnahme zum Nachstellen aller Türschließer gehört zum Leistungsumfang des AN. Sämtliche Befestigungsmittel für Türen am Baukörper müssen aus nichtrostendem Material bestehen oder verzinkt sein. Gegebenenfalls sind Verstärkungen vorzusehen, die ein Ausreißen des Schließmechanismus verhindern, wenn die Türkonstruktion dies erfordert. Bauaufsichtlich erforderliche Türschließer an Türen, deren Betätigung für die Nutzer einen außergewöhnlich hohen Kraftaufwand erfordert (Bettlägerige, Senioren, kleinere Kinder), sollen Freilaufvorrichtungen erhalten, die auf eine Brandmeldeanlage aufzuschalten sind und die sicherstellen, dass sich die Türschließer so lange im Freilauf befinden, bis die Gebäudebrandmeldeanlage oder die RMZ Alarm auslösen. Der AN weist den AG auf das Erfordernis solcher Freilauftürschließer im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung hin. 3.8          Feststellanlagen und Freilauftürschließer Überall dort, wo mit betriebsbedingter Offenhaltung von Türen und Toren mit Brand- und/oder Rauchschutzanforderung zu rechnen ist, muss eine Türfeststellanlage (FSA) eingebaut werden. Bei allen flurquerenden Türen, die keinen Nutzungseinheitenabschluss darstellen, ist davon auszugehen, dass diese mit einer FSA auszustatten sind. Der AN weist den AG auf die Erfordernis von Feststellanlagen im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung hin. Alle FSA erhalten einen separaten Wandtaster zur Auslösung der FSA mit Beschriftung "Tür schließen". Die Offenhaltung bei Drehflügeltüren erfolgt in der Regel als teilintegrierte Anlage im Obentürschließer mit im Sturz integriertem Rauchmelder, soweit nicht ausdrücklich mit Haftmagneten beschrieben. Der Offenhaltungswinkel soll mindestens 115° betragen. Alle Feststellanlagen sind als in die Gleitschienentürschließer integrierte Feststellanlagen einschließlich Rauchmeldezentrale auszuführen. Die Höhe des auf den Rahmen aufbauenden Bauteils soll nicht mehr als 35 mm betragen. Alle Rauchmeldezentralen weisen die Möglichkeit zum Anschluss mindestens zwei externer Deckenrauchmelder sowie einen potenzialfreien Kontakt zur Aufschaltung eines (bauseitigen) Buskopplers einer Brandmeldeanlage zur zentralen Auslösung der Türschließfunktion auf. In Bereichen mit hohen mechanischen Beanspruchungen (Schulen, Warenhäusern, Produktionen) sind ausschließlich Wandhaftmagente vorzusehen. Der AN weist den AG mit Erstellung der Türliste auf das Erfordernis von Wandverstärkungen zur Aufnahme der Wandhaftmagnete hin. Beschriftete Auslösetaster für die Haftmagnete sind beidseits der Türelemente anzuordnen. Soweit nicht an anderer Stelle anderslautend beschrieben, sollen folgende Schnittstellen bei der Ausführung von FSA gelten: Lieferung + Einbau Türschließer AN, Lieferung + Einbau Rauchmeldezentrale AN, Lieferung + Einbau FSA AN, Lieferung + Einbau Deckenmelder AN, Zuführung 230 V bis zur Tür AG (Elektrogewerk), Zuführung Buskabel bis zur FSA AG (Elektrogewerk), Zuleitung unter Putz für Deckenmelder AG, Zuleitung auf Putz für Deckenmelder AN, Zuleitung unter Putz für Taster, Taster AG (Elektrogewerk), BMA-Buskoppler zur Aufschaltung AG, Prüfbuch, Prüfbescheinigung, Inbetriebnahme AN. 3.9          Kraftbetätigte Türen Kraftbetätigte ("angetriebene") Türen sind generell an behindertengerechten Gebäudezugängen, Gewerbeküchenzugängen und allen Türen, die regelmäßig von Personen mit Warenverkehr begangen werden, vorzusehen. Es sind ausschließlich flachbauende Antriebe, H < 70 mm, vorzusehen, alle Rahmenprofile sind hierauf abzustimmen. Alle kraftbetätigten Türen erhalten zusätzlich zum Sensorleistenantrieb beschriftete Unterputz-Betätigungstaster. Soweit nicht an anderer Stelle anderslautend beschrieben, sollen folgende Schnittstellen bei der Ausführung kraftbetätigter Türen gelten: Lieferung + Einbau Türantrieb AN, Lieferung + Einbau Türöffner 2-flg. Türen AN, Lieferung + Einbau Bedienterminal AN, Lieferung + Einbau Sensorleiste (n) AN, Zuführung 230 V bis zur Tür AG (Elektrogewerk), Unterputz-Taster und Kabelzuführung AG (Elektrogewerk), Prüfbuch, Prüfbescheinigung, Inbetriebnahme AN. 3.10        Beschläge, allgemein Soweit nicht anders beschrieben, sind die Beschläge standardmäßig für alle Türen mit Rundrosetten für Drücker und Schloss anstelle von Schildern vorzusehen. Sämtliche Bänder von Stahlblech- und Glas-Rahmentüren sind in der gleichen Farbe wie Türelemente zu verbauen. Außenliegende Bänder sind nach Montageende mit Sicherung gegen Abschrauben und Herausschlagen der Bandstifte zu versehen. Eloxiertes Leichtmetall oder polierte Beschläge sind vom AN während der Bauzeit gegen Beschädigung und Verunreinigung mit entsprechenden Folien oder Klebestreifen zu schützen. Diese sind später wieder restlos zu entfernen. Malerarbeiten sollen durch die Beschlagarbeiten nicht erschwert werden. Der AN wird - soweit technisch möglich - erst nach Abschluss der Malerarbeiten seine Beschläge anbauen. Alle eingebauten Werkstücke sind einwandfrei gangbar zu machen, Schlösser, Getriebe, Schließfallen, Riegel, Bänder und alle beweglichen Teile sind zu reinigen und - soweit zulässig - zu ölen. Die Länge von Schließzylindern ist so zu wählen, dass die Zylinder annähernd bündig zu Schildern oder Rosetten stehen, Überstände < 5 mm sind zulässig, Rückstände sind unzulässig. Werden Bodendichtungen für Schalldämmzwecke an Türen gefordert, so sind diese seitenweise unterschiedlich einstellbar auszuführen. Das Nachstellen muss ohne Aushängen der Türen möglich sein. Die Art des Fußbodenbelages ist zu erfragen. Beschläge für Hauseingangstüren sind gegen Aushebeln gesichert zu gestalten, Hauseingangstüren von Mehrfamilienhäusern sollen Panikschlösser erhalten. Bei Balkontüren sind grundsätzlich ein Schnäpper mit Zuziehgriff und eine Aluminium-Sattelschiene als Trittschutz auszuführen. Für Kippflügel müssen zusätzlich zum Oberlichtbeschlag Fangscheren vorgesehen werden, welche die Kippbewegung des Flügels nach dem Aushängen der Öffnungsschere begrenzen (Fangstellung) und Durchschlagen verhindern. Stulpflügel sind mit verdeckt liegender Handhebelbedienung auszustatten. Kantenriegelverschlüsse sind nicht zugelassen. Bei Parallel-Schiebe-Kipptüren ist eine Aussperrsicherung vorzusehen. Oliven und Rosetten sind standardmäßig mit Edelstahloberfläche auszuführen. Farbbeschichtete Oberflächen sind unzulässig. Beschläge für Fernbedienung, z. B. Kurbeltriebe, sind nicht höher als 1,40 m über dem Fußboden anzubringen. Das gilt sinngemäß auch für aushängbare mechanische Fernbedienungen. Beschläge von Dreh-Kipp-Fenstern in Bereichen zur Nutzung von Kindern oder verwirrten Personen sind vom AN generell als Kipp-vor-Dreh-Beschläge mit abschließbaren Oliven auszuführen. Für alle abschließbaren Oliven innerhalb einer Nutzungseinheit sind gleichschließende Schlösser auszuführen. Beschläge benachbart angeordneter Elemente (z. B. Außentür und nebenliegendes Fenster) sollen auf gleicher Höhe über OKF eingebaut werden. 3.11        Beschläge von Außentüren Alle Außentüren mit Ausnahme von Balkontüren sind mit mindestens folgenden Beschlägen auszuführen: Zugangs- oder Hauseingangstüren Bänder:        3-tlg., mindestens 3 Bänder, pulverbeschichtet im Profilfarbton, mit Abschraubsicherung bei außenliegenden Bändern, 3-D-verstellbar Drücker:       Drücker nach EN 179 in Edelstahl, kugelgelagert, mit eigener Rückstellfeder, außenseitig Knauf als Rohrrahmenbeschlag Stange:        Edelstahlgriffstange außenseitig über ges. Türhöhe, d = > 42 mm Rosetten: Außenseitig als Sicherheitsrosette mit Anbohrschutz Schloss:       Panikschloss zur Öffnung von der Innenseite als Fallenriegelschloss Obentürschließer: OTS als Gleitschienenschließer, silberfarbig, raumseitig, mit Anschlagbegrenzer und Feststellung in raumseitiger Montage Schließblech: Als E-Öffner Verglasung: VSG aus 2-mal SPG beidseitig als ISO-Scheiben, erforderliche Kennzeichnung nach BG-Vorgabe durch Folierung Regenschiene: Nach außen aufschlagende, auf der Wand liegende Türen erhalten eine Regenschiene Notausgangstüren Bänder:        3-tlg., mindestens 3 Bänder, pulverbeschichtet im Profilfarbton, mit Abschraubsicherung bei außenliegenden Bändern Drücker:                          Drücker nach EN 179 in Edelstahl, kugelgelagert, mit eigener Rückstellfeder, außenseitig Knauf als Rohrrahmenbeschlag Rosetten:     Außenseitig als Sicherheitsrosette mit Anbohrschutz Schloss:                         Panikschloss zur Öffnung von der Innenseite als Fallenriegelschloss, Dreifachverriegelung Überwachung: Magnetkontakt für Verschlussüberwachung Obentürschließer: OTS als Gleitschienenschließer, silberfarbig, raumseitig, mit Anschlagbegrenzer Schließblech: Als Sicherheitsschließblech zur Vorrüstung für Türöffner Verglasung:  VSG aus 2-mal SPG beidseitig als ISO-Scheiben; erforderliche Kennzeichnung nach BG-Vorgabe durch Folierung Regenschiene: Nach außen aufschlagende, auf der Wand liegende Türen erhalten eine Regenschiene 3.12             Verglasungen Soweit großflächige Verglasungen an Türen oder Ganzglastüren vorgesehen sind, sind diese vom AN entsprechend berufsgenossenschaftlicehr und ASR-Anforderungen mittels deutlich sichtbarer Folierung auf Augenhöhe zu kennzeichnen. Verglasungen im Brüstungsbereich von Türen und deren Seitenteilen unterhalb 80 cm sind splittergeschützt durch Verwendung von ESG- oder VSG-Scheiben auszuführen. Eine einbauort- und nutzungsspezifische Gefährdungsanalyse dazu, ob splitter- oder absturzsichernde Verglasungen erforderlich sind, obliegt dem AN als Teil seiner Werkstatt- und Montageplanung. Sind die entsprechenden Leistungen nicht Gegenstand der Beauftragung des AN, bietet dieser dem AG die entsprechenden Mehraufwendungen unaufgefordert an. Soweit Verglasungen in Türen absturzsichernde Funktionen zukommen, sind die Verglasungen vom AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung ebenso wie die Befestigungs- und Lasteinleitpunkte der Türelemente selber entsprechend prüffähig statisch zu bemessen.
ZTV Innentüren, Tore
ZTV Beschlagarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Beschlagarbeiten 1             Grundlage Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18357 Beschlagarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., FTA: Fachverband Türautomation e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., VdS Schadenverhütung GmbH. 2             Vorleistung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder -leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen. Im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung erstellt der AN in enger Abstimmung mit dem AG für die angebotene Schließanlage einen Schließplanentwurf. Schließzylinderlängen und -typen sind unter Berücksichtigung der Türdetails, der Beschläge und der Schließanlage zu ermitteln und festzulegen. Auf Wunsch des AG klärt der AN mit dem Lieferanten/Hersteller die Verfügbarkeit von Sonderteilen für die Schließanlage. Im Zuge der Schließplanerarbeitung sind die notwendigen Zylinderlängen vom AN zu ermitteln, festzulegen und in einen Schließplanentwurf einzutragen. Für die Richtigkeit der Zylinderlängen ist der AN allein verantwortlich. Der Schließplan ist in einem computergestützten System zu erstellen, durch geeignete EDV-Systeme automatisch auf Plausibilität zu überprüfen und auf EDV-Datenträgern zu archivieren. Die Möglichkeit zum Abruf des jeweils aktuellen Schließplanes mit allen Erweiterungen muss jederzeit gegeben sein. Für die Schließanlage und alle ihre zukünftigen Erweiterungen muss ein Schließanlagenverwaltungsprogramm auf MS-Windows-Basis verfügbar sein. Ist ein solches Programm Leistungsbestandteil, führt der AN für den AG kostenfrei die Anlage der Stammdaten sowie die Erstkonfiguration in diesem Programm durch. Der AN wird unaufgefordert auch außerhalb der Türen, so unter anderem für Schaltschränke, Technikschränke, Aufzüge, Schrankanlagen, jegliche Schlüsselschaltungen etc., vollständig jeglichen Bedarf in Schließtechnik im Objekt ermitteln und in seine Schließanlagenplanung mit einbeziehen. Der Schließplanentwurf ist erst gültig, wenn er in allen Einzelheiten vom AG genehmigt und freigeben ist. 3             Ausführung und Konstruktion 3.1          Allgemeine Hinweise zur Ausführung und Konstruktion Während der Bauzeit sind polierte Beschläge und eloxiertes Leichtmetall vom AN gegen Beschädigung und Verschmutzung mittels entsprechender Folien oder Klebestreifen zu schützen. Nach Beendigung der Bauzeit sind die Schutzabdeckungen vom AN wieder vollständig zu entfernen. Beschlagteile müssen mechanisch so stabil ausgeführt werden, dass sie die Funktion des betätigten oder bewegten Bauteils auf Dauer sicherstellen, und einen ausreichenden Schutz gegen Fehlbedienung aufweisen. Magnetschlösser müssen nachstellbar befestigt sein. Für alle Außentüren ist vom AN vor Zylindern ein Anbohrschutz, bestehend aus weiteren größeren gehärteten Stahlstiften, die an der Vorderseite sowohl in den Zylinderkern als auch in das Zylindergehäuse eingebaut werden, vorzusehen. Der AN weist das technische Personal des Betreibers in die Struktur der Schließanlage ein. Er erläutert das Verfahren zur Bestellung von Schließzylindern bzw. Schlüsseln. Ferner unterweist er den zuständigen Personenkreis in der Bedienung der Programmier- und Verwaltungssoftware. Die zur Schließanlage gehörige Schließkarte gibt der AN auf Verlangen des AG, auch bereits während der Bauzeit, an den AG heraus. Nach erfolgtem Einbau der Schließzylinder sind alle Schließpläne, Sicherungsscheckkarten, übergeordnete sowie Einzel- und Ersatzschlüssel, nach Schließplan geordnet, gegen Empfangsbestätigung dem AG zu übergeben. Schließpläne unterliegen der Geheimhaltungspflicht und dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Ersatzschlüssel und Zylinder dürfen nur gegen Vorlage einer Sicherungskarte lieferbar sein. Bei der Ermittlung der Länge der Schließzylinder ist die Dicke von Rosetten oder Türschildern zu beachten und vom AN erforderlichenfalls zu erfragen, soweit noch nicht montiert. Die Zylinder müssen annähernd bündig und mit Überstand < 3 mm angebracht und an die Einbausituation angepasst werden. Schließplandokumente (in Papier- und digitaler Form) sind vor unbefugtem Zugriff geschützt beim Hersteller zu archivieren. Der angebotene Hersteller muss eine Nachlieferungsgarantie für alle Anlagenbestandteile innerhalb 3 Wochen über die Dauer von mindestens 10 Jahre bieten. Gehen Schließpläne, Sicherungskarten und übergeordnete Schlüssel beim AN verloren, so haftet er für die gesamten dadurch entstehenden Kosten und Ersatzleistungen. 3.2          Mechanische Schließanlagen Für mechanische Schließsysteme muss eine Anerkennung gemäß VdS-Richtlinie 2386, der VdS-Klasse A für Zentralschließanlagen und VdS-Klasse B für Haupt- und Generalhauptschlüsselanlagen vorliegen. Schließzylinder und Schlüssel müssen vom Hersteller so gekennzeichnet sein, dass für Dritte keine Zuordnung der Schließfunktion und der Schließanlagennummer möglich ist. Es muss gewährleistet werden, dass die bei Generalhauptschlüssel- oder Hauptschlüsselanlagen verwendeten Schlüsselprofilierungen nicht im Rahmen von Zentralschließanlagen oder Serienschließungen zum Einsatz kommen. Die zur Ausführung kommenden Schlüsselprofile sind parazentrisch auszubilden. Der AN bearbeitet, verwahrt und transportiert alle Unterlagen zur Schließanlage sicher und ohne Möglichkeit auf Zugriff durch unbefugte Dritte bis zur endgültigen Übergabe an den AG. Für die Profilierung der Schlüssel und Zylinder wird konkav-konvex gefordert. Dadurch wird erreicht, dass bei Befeilen eines Einzelschlüssels bis zum mutmaßlichen General- oder Hauptschlüsselprofil ein instabiles, dünnes Metallblättchen entsteht, das beim ersten Schließversuch unbrauchbar wird. Es darf nicht die Möglichkeit bestehen, eine funktionstüchtige Generalschlüsselreplik aus anderen Schlüsseln der Schließanlage herzustellen. Je Zylinder sind mindestens 3 Sicherheitsschlüssel zu gestellen. Alle Schließzylinder sind, soweit nicht ausdrücklich abweichend beschrieben, als Sicherheitszylinder anzubieten; d. h., die Schließung des Zylinders muss auch möglich sein, wenn auf der anderen Seite des Zylinders ein Schlüssel eingesteckt ist. Vom Hersteller der Schließanlage müssen Vorhängeschlösser passend zur Schließanlage lieferbar sein. Standard-Vorhängeschlösser zur Aufnahme von Schließanlagen-Halbzylinder sind hierfür nicht zulässig. 3.3          Mechatronische Schließanlagen Die Ausführung der mechatronischen Schließanlage erfolgt in Anlehnung an die Funktionsweise einer mechanischen General-Hauptschließanlage mit Gruppenzuordnungen in unterschiedlichen Hierarchieebenen, jedoch mit zusätzlicher elektronischer Freigabeebene. Mindestanforderungen nach DIN EN 1303 entsprechend: Gebrauchsklasse 1 Schließzyklen/Dauerhaftigkeit 6 Türmaße      - Feuerwiderstand 1 Betriebssicherheit - Korrosionsbeständigkeit C Verschlusssicherheit 6 Angriffswiderstand 2 (nur Außenzylinder mit Bohr- und Ziehschutz gemäß gesonderter Position) VdS-Zertifikate über die jeweilige Anerkennung der Klasse B oder C (in Anlehnung), entsprechend der VdS-Richtlinie (in aktueller Form), müssen vorgelegt werden. Schließmedien der elektromechanischen Schließanlage sind mechanisch kodierte Schlüssel, die um eine elektronische Freigabeebene ergänzt wurden. Der Datenaustausch zwischen Schließmedium und -zylinder erfolgt verschlüsselt. Die Kombination mit mechanischen Schließzylindern muss möglich sein. Zur Schließverwaltung müssen alle Schließmedien rechnergesteuert verwaltet und programmiert werden können. Die Verwaltung der Transpondercodes und Berechtigungen muss in einer zentralen Datenbank erfolgen, die sämtliche Berechtigungen, Profile und Hauptgruppen mit Untergruppen verwaltet. Die Ausführung von Doppelzylindern (Europrofil nach DIN) erfolgt mit ein- oder beidseitiger Lese- und Steuerungselektronik im Zylindergehäuse. Im nicht freigegebenen Zustand sind die Zylinder nicht öffen- bzw. schließbar. Die Spannungsversorgung und Datenübertragung erfolgen über Kontaktflächen. Die Ausführung von Halbzylindern (Europrofil nach DIN) erfolgt mit außenseitiger Lese- und Steuerungselektronik im Zylindergehäuse. Im nicht freigegebenen Zustand sind die Zylinder nicht öffen- bzw. schließbar. Die Spannungsversorgung und Datenübertragung erfolgen über Kontaktflächen. Die Ausführung der Oberfläche (sichtbare Endstücke) erfolgt in Edelstahloptik. Die Betätigung der mechanischen und der mechatronischen Schließzylinder erfolgt durch einen Schlüssel. Jeder elektronisch kodierte Schlüssel stellt ein Unikat dar. Der Schlüssel enthält keine Batterie und bezieht die notwendige Energie aus der Steuerelektronik. Der Schlüssel darf, außer im Lieferwerk, nicht dupliziert oder anlagenextern umkodiert werden können. Die elektronische Komponente des Schließanlagensystems ermöglicht eine Datenauswertung zum Zweck der Alarmmeldung, der Zugangskontrolle sowie zum Aufbau eines Zeit- und Berechtigungsrasters. Zur Steuerung und Überwachung muss der elektronische Zylinder als "Offline-Leser" in elektronische Zutrittskontrollsysteme namhafter Hersteller einsetzbar sein. Zur Steuerung bzw. Scharfschaltung von Einbruchmeldeanlagen muss der Elektronikzylinder als Blockzylinder in die Schließanlage integrierbar sein. Dabei ist die Schließung des Blockzylinders eingebunden in die Schließanlage. Durch Einsatz des Blockzylinders ist das herkömmliche "Blockschloss" nicht mehr erforderlich. Die Leseeinrichtung für den Blockzylinder muss sich im Zylinder befinden. Der Blockzylinder muss nach Klasse C (Einbruchmeldeanlagen) vom VdS anerkannt sein. Die Schlüssel des angebotenen Anlagensystems müssen die Option eines elektronischen Schließsystems beinhalten. Diese Schlüssel müssen folgende Merkmale aufweisen: Berührungsloses Betätigen eines Lesers durch Integration eines Transponders im Schlüsselkopf. Aus Sicherheitsgründen muss der Transponder werkseitig unzertrennbar mit dem Schlüsselkopf verbunden sein, Kombination mit einem Schlüssel eines vollelektronischen, schlüsselbetätigten Schließsystems.
ZTV Beschlagarbeiten
01 Vorbereitende Arbeiten
01
Vorbereitende Arbeiten
01.__.0001 An- und Abfuhr Materialien, Geräte und Maschinen An- und Abfuhr aller benötigten Materialien, Geräte und Maschinen, Räumen der Baustelle einschließlich erforderlicher Reinigung.
01.__.0001
An- und Abfuhr Materialien, Geräte und Maschinen
P
1,00
PSCH
02 Innenüren
02
Innenüren
INNENTÜREN
INNENTÜREN
02.__.0001 Türblatt+Zarge, 1flg, 88,5x2,135m, endlackiert, Einbau in TB Holz-Innentürelement, 1-flg. einschl. Zarge. Türblatt:                          Holztürblatt nach DIN 68706-1 Massivholzrahmen, Röhrenspan Oberfläche:                      glatt, endlackiert, weiß Kantenausbildung:           einfach gefälzt, Normfalz Einleimer:                        verdeckter Einleimer, beschichtet wie Oberfläche Zarge:                             Holz-Umfassungszarge nach DIN 68706-2                                       scharfkantig, mit dreiseitiger Dichtung Oberfläche:                      wie Türblatt Wandstärke:                    100-200 mm Einbausituation:               GK-Metallständerwand Bänder:                           3-tlg.,Edelstahl Schloss:                         Einsteckschloss nach DIN 18251, vorgerichtet für PZ bzw. BB gem. Türliste, Schlossklasse 1, Riegel und Falle aus Stahl, verzinkt Mech. Anforderung:          Kl. 2 (EN1192); M (RAL426) Klimaanforderung:            1 (EN 12219); II (RAL 426) Türöffnungsmaß:              885x2135 mm angebotenes Fabrikat:
02.__.0001
Türblatt+Zarge, 1flg, 88,5x2,135m, endlackiert, Einbau in TB
13,00
St
02.__.0002 Türblatt+Zarge, 1flg, 88,5x2,135m, endlackiert, Einbau in MW Wandstärke:                   240 mm Einbausituation: Mauerwerkswand angebotenes Fabrikat:
02.__.0002
Türblatt+Zarge, 1flg, 88,5x2,135m, endlackiert, Einbau in MW
W
3,00
St
02.__.0003 Türblatt+Zarge, 1flg, 1,01x2,135m, endlackiert Breite:                             1,00 m Höhe:                              2,135 m angebotenes Fabrikat:
02.__.0003
Türblatt+Zarge, 1flg, 1,01x2,135m, endlackiert
E
W
1,00
St
02.__.0004 Türblatt+Zarge, 1flg, 76x2,135m, endlackiert Breite:                             0,76 m Höhe:                              2,135 m angebotenes Fabrikat:
02.__.0004
Türblatt+Zarge, 1flg, 76x2,135m, endlackiert
E
W
1,00
St
02.__.0005 Türblatt Schiebetür, 1flg, <1,50x2,70m, endlackiert Holz-Innentürelement, 1-flg. als Schiebetür in der Wand verlaufend einschl. Zarge und Beschläge. Türblatt:                          Holztürblatt nach DIN 68706-1 Massivholzrahmen, Röhrenspaneinlage, d= < 50 mm Oberfläche:                      glatt, endlackiert, weiß Kantenausbildung:           stumpf Einleimer:                        verdeckter Einleimer, Oberfläche wie Türblatt Zarge:                             bauseitige Spachtelleibung Wandstärke:                    150-200 mm Einbausituation:               in GK-Metallständerwand verlaufend Beschläge:                      im Sturz versenkte Aluminium- Laufschiene mit Rollenwagen, Einzugsdämpfer und Anschlagstopper Schloss:                         Schiebetüreinsteckschloss mit Hakenfalle nach DIN 18251, ohne Verriegelung, Schlossklasse 2, Riegel und Falle aus Stahl, verzinkt Drückergarnitur:               Griffmuschelgarnitur, Edelstahl, nach Bemusterung Mech. Anforderung:          Kl. 2 (EN1192); M (RAL426) Klimaanforderung:            2b (EN 12219); II (RAL 426) Türöffnungsmaß:              <1,50 x 2,50 m angebotenes Fabrikat: Einbauort:                       WE 2 und 4
02.__.0005
Türblatt Schiebetür, 1flg, <1,50x2,70m, endlackiert
2,00
St
02.__.0006 Türblatt Schiebetür, 1flg, <1,50x2,235m, endlackiert Höhe:                              bis 2,235 m angebotenes Fabrikat:
02.__.0006
Türblatt Schiebetür, 1flg, <1,50x2,235m, endlackiert
E
W
1,00
St
WOHNUNGSEINGANGS- UND TREPPENHAUSTÜREN
WOHNUNGSEINGANGS- UND TREPPENHAUSTÜREN
02.__.0007 WE-Tür, dTs, VS, endackiert, 27dB, HUZ, 1010x2135mm Wohnungseingangstür aus Holz einschl. Zarge und Beschläge. Türblatt:                          Holztürblatt nach DIN 68706-1 Massivholzrahmen, Vollspaneinlage, d= ca. 50 mm Oberfläche:                      glatt, endlackiert, weiß Kantenausbildung:           gefälzt Einleimer:                        verdeckter Einleimer, beschichtet wie Oberfläche Bodendichtung:                absenkbar, integriert Zarge:                             Holz-Umfassungszarge nach DIN 68706-2 Oberfläche:                      wie Oberfläche Türblatt Bänder:                           3-tlg., 3-D-verstellbar, Edelstahl Schloss:                         Einsteckschloss nach DIN 18251-3, mit Mehrfachverriegelung vorgerichtet für Profilzylinder, Schlossklasse 4, Riegel und Falle aus Stahl, verzinkt Drücker:                          Sicherheitswechselgarnitur in gesonderter Position Mech. Anforderung:          Kl. 3 (EN1192); S (RAL426) Klimaanforderung:            c (EN 12219); III (RAL 426) Widerstandsklasse:         RC2 nach DIN EN 1627 Schallschutzanf.:             R`w > 27 dB, im eingebauten Zustand (Rw,P > 32 dB) Brandschutz:                   dichtschließend (3-seitig umlaufende Dichtung, vollwandig), kein Rauchschutz Türschließer:                   in gesonderter Position Einbausituation:               Massivwand, MW/Beton Wandstärke:                    bis 270 mm Türöffnungsmaß:              1.010x2.135 mm Einbauort:                       Wohnungseingangstüren angebotenes Fabrikat:
02.__.0007
WE-Tür, dTs, VS, endackiert, 27dB, HUZ, 1010x2135mm
5,00
St
02.__.0008 TH-Tür, dTs, VS, endackiert, 27dB, HUZ, 1010x2135mm Treppenhaustür aus Holz einschl. Zarge und Beschläge. Türblatt:                          Holztürblatt nach DIN 68706-1 Massivholzrahmen, Vollspaneinlage, d= ca. 50 mm Oberfläche:                     glatt, endlackiert, weiß Kantenausbildung:           gefälzt Einleimer:                       verdeckter Einleimer, beschichtet wie Oberfläche Bodendichtung:               absenkbar, integriert Zarge:                             Holz-Umfassungszarge nach DIN 68706-2 Oberfläche:                     wie Oberfläche Türblatt Bänder:                           3-tlg., 3-D-verstellbar, Edelstahl Schloss:                         Einsteckschloss nach DIN 18251-3, ohne Schließung, Schlossklasse 4, Riegel und Falle aus Stahl, verzinkt Drücker:                          Türgriffgarnitur in gesonderter Position Mech. Anforderung:          Kl. 3 (EN1192); S (RAL426) Klimaanforderung:            c (EN 12219); III (RAL 426) Schallschutzanf.:             ohne Brandschutz:                   dichtschließend (3-seitig umlaufende Dichtung, vollwandig), kein Rauchschutz Türschließer:                   in gesonderter Position Einbausituation:               Massivwand, MW/Beton Wandstärke:                   bis 270 mm Türöffnungsmaß:              1.010x2.135 mm Einbauort:                       Treppenhaus angebotenes Fabrikat:
02.__.0008
TH-Tür, dTs, VS, endackiert, 27dB, HUZ, 1010x2135mm
2,00
St
02.__.0009 TH-Tür, RS, VS, endlackiert, gefälzt, HUZ, 1010x2135mm Treppenhaustür aus Holz, als Rauchschutztür einschl. Zarge und Beschläge. Türblatt:                          Holztürblatt nach DIN 68706-1 Massivholzrahmen, Vollspaneinlage, d= ca. 50 mm Oberfläche:                      glatt, endlackiert, weiß Kantenausbildung:           gefälzt Einleimer:                        verdeckter Einleimer, beschichtet wie Oberfläche Bodendichtung:                absenkbar, integriert Zarge:                             Holz-Umfassungszarge nach DIN 68706-2 Oberfläche                       wie Oberfläche Türblatt Bänder:                           3-tlg., 3-D-verstellbar, Edelstahl Schloss:                         Einsteckschloss nach DIN 18251-3, ohne Schließung, Schlossklasse 4, Riegel und Falle aus Stahl, verzinkt Drücker:                          Türgriffgarnitur in gesonderter Position Mech. Anforderung:          Kl. 3 (EN1192); S (RAL426) Klimaanforderung:            c (EN 12219); III (RAL 426) Widerstandsklasse:         RC2 nach DIN EN 1627 Schallschutzanf.              ohne Brandschutz:                   rauchdicht, RS nach DIN 18095 bzw. S200-C5 nach EN 16034 Einbausituation:               Massivwand, MW/Beton Wandstärke:                    bis 270 mm Türöffnungsmaß:              1.010x2.135 mm Einbauort:                       Treppenhaus angebotenes Fabrikat:
02.__.0009
TH-Tür, RS, VS, endlackiert, gefälzt, HUZ, 1010x2135mm
2,00
St
02.__.0010 Zulage einseitig farbige Oberfläche Zulage für die Ausführung der Türen und Zargen einseitig farbig, Farbe nach Bemusterung. Einbauort:    Wohnungseingangs- und Treppenhaustüren
02.__.0010
Zulage einseitig farbige Oberfläche
9,00
St
TÜRGRIFFE / TÜRSCHLIESSER
TÜRGRIFFE / TÜRSCHLIESSER
02.__.0011 Türgriffgarnitur Drücker-Drücker Türgriffgarnitur Türgriff: Drücker / Drücker Abdeckung: Rosette rund Schließart: Buntbart Material: Edelstahl, matt geschliffen Fabrikat: z. B. Hoppe, Modell: Amsterdam Compact- Rosetten-                                       Türgriff- Garnitur                                       oder gleichwertig angebotenes Fabrikat: Einbauort: Zimmertüren
02.__.0011
Türgriffgarnitur Drücker-Drücker
17,00
St
02.__.0012 Türgriffgarnitur Drücker-Drücker, WC-Garnitur Schließart: WC-Verriegelung Fabrikat: z. B. Hoppe, Modell: Amsterdam Compact- Rosetten-                                       Türgriff- Garnitur mit Schlitzkopf/Olive                                       oder gleichwertig angebotenes Fabrikat: Einbauort: WC-Türen
02.__.0012
Türgriffgarnitur Drücker-Drücker, WC-Garnitur
W
7,00
St
02.__.0013 Sicherheitswechselgarnitur Sicherheitswechselgarnitur mit Anbohrschutz in Edelstahl für WE-Eingangstüren Material: Edelstahl, matt geschliffen Fabrikat: z. B. Hoppe, Modell: Türgriff innen: Amsterdam                                       außen: Knopf rund                                       Langschild                                       oder gleichwertig angebotenes Fabrikat: Einbauort: Wohnungseingangstüren
02.__.0013
Sicherheitswechselgarnitur
5,00
St
02.__.0014 Türgriffgarnitur Drücker-Drücker, ohne Schließung Türgriffgarnitur Türgriff: Drücker / Drücker Abdeckung: Rosette rund Schließart: ohne, d.h. nur Griffrosette Material: Edelstahl, matt geschliffen Fabrikat: z. B. Hoppe, Modell: Amsterdam Compact- Rosetten-                                       Türgriff- Garnitur                                       oder gleichwertig angebotenes Fabrikat: Einbauort: Treppenhaustüren
02.__.0014
Türgriffgarnitur Drücker-Drücker, ohne Schließung
4,00
St
02.__.0015 Zulage Obentürschließer/selbstschließend Zulage für die Ausstattung von WE-Türen (dicht schließend) zu "dicht- und selbstschließend" durch zusätzlichen Obentürschließer. Türschließer:                   Obentürschließer mit Gleitschiene                                       nach DIN EN 1154 angebotenes Fabrikat: Einbauort:                       Wohnungseingangs- und                                       Treppenhaustüren
02.__.0015
Zulage Obentürschließer/selbstschließend
7,00
St
02.__.0016 Zulage elektromagnetische Feststellung Zulage für die Ausstattung von Treppenhaustüren mit einer elektromagnetischen Feststellanlage im vorgen. Obentürschließer. Einschl. im Sturz integrierter Rauchmelder, sowie eines Deckenrauchmelders, Rauchmeldezentrale, beschriftete Auslösetaster beidseits der Türelemente. Die Elektrozuleitung erfolgt bauseits. angebotenes Fabrikat: Einbauort:                       Treppenhaustüren
02.__.0016
Zulage elektromagnetische Feststellung
2,00
St
02.__.0017 Zulage Türspion Zulage für die Ausstattung von WE-Türen mit einem Weitwinkelspion mit innenseitiger Abdeckung. angebotenes Fabrikat: Einbauort:                       Wohnungseingangstüren
02.__.0017
Zulage Türspion
5,00
St
03 Sonstiges
03
Sonstiges
03.__.0001 Innenfensterbank, MDF/HPL, 25x150mm Innenfensterbank, aus Holzfaserplatte (MDF), Kanten gerundet, endbeschichtet. Ausführung:       kipp- und trittsicher Oberfläche:       HPL beschichtet, glatt Farbe:               weiß oder Angabe AG Dicke:               25 mm Breite:              ca. 150 mm Stirnenden:       HPL-Anleimer Ausführung nach Bemusterung Einbauort:         Gaubenfenster
03.__.0001
Innenfensterbank, MDF/HPL, 25x150mm
10,00
m
03.__.0002 Klingelbrett Herstellen und Montieren eines Klingelbrettes, auf dem dann bauseits die Klingel und das Namensschild montiert werden. Aus Nadelholz, grundiert, Größe ca. 15 x 15 cm, obere Seite gebogen ("omegaförmig"), Ausführung nach Bemusterung in Anlehnung an die vorhandenen Klingelbretter.
03.__.0002
Klingelbrett
5,00
St
03.__.0003 Schwelle, Nadelholz, Höhenunterschied bis ca. 16 cm Schwelle am Übergang Wohnungseingangstür, Holz:                               Nadelholz, grundiert Tiefe:                              bis 30 cm Länge:                            bis 1,10 m Höhenunterschied:           bis 16 cm
03.__.0003
Schwelle, Nadelholz, Höhenunterschied bis ca. 16 cm
E
1,00
St
03.__.0004 Schwelle, Nadelholz, Höhenunterschied bis 10 cm Höhenunterschied:           bis 10 cm
03.__.0004
Schwelle, Nadelholz, Höhenunterschied bis 10 cm
E
W
4,00
St
03.__.0005 Abschlussprofil, Messing Abschlussprofil zum bündigen Einbau auf Holzschwelle, mit Befestigungsschenkel zum Aufkleben oder Verschrauben auf dem Untergrund. Zweck:                            Kantenschutz an Türschwelle Material:                          Messing Höhe:                              ca. 2-7 mm, entsprechend                                       Belagstärke L-Profil:                           ca. 40 x 15 mm Einbauort:                       Treppenhäuser
03.__.0005
Abschlussprofil, Messing
E
6,00
m
03.__.0006 Sockelleiste, Holz, endlackiert, eckig, 16x40mm, Sockelleiste aus Holz, Ecken und Stöße auf Gehrung geschnitten, verklebt verlegen. Untergrund:                     Massiv- bzw. GK-Wandflächen Material:                          Fichte / Kiefer massiv                                       GK 1 nach DIN 68365 Oberfläche:                      weiß endlackiert / foliert Maße:                             16 x 40 mm Befestigung:                    geklebt Produkt:                          z.B. Hinterseer 63 UM Sockelleiste Modern 40 Fichte oder gleichwertig angebotenes Fabrikat:
03.__.0006
Sockelleiste, Holz, endlackiert, eckig, 16x40mm,
E
500,00
m
03.__.0007 Zulage Sockelleisten als Kasten zur Verkleidung von Heizungsrohren Zulage für Sockelleisten für Ausbildung als geschlossenen Kasten mit Deckel zur Verkleidung von Heizungsrohren o.ä. Tiefe:                     bis 10 cm
03.__.0007
Zulage Sockelleisten als Kasten zur Verkleidung von Heizungsrohren
E
20,00
m
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Feiertags-, Samstags- und Sonntagsarbeit sowie für Überstunden. Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten. Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht. Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden. Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung. Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen.
ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlohnarbeiten
04.__.0001 Stundensatz: Fachwerker Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Fachwerker
04.__.0001
Stundensatz: Fachwerker
60,00
h
04.__.0002 Stundensatz: Bauhelfer Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den Positionen erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Bauhelfer
04.__.0002
Stundensatz: Bauhelfer
60,00
h