Trockenbauarbeiten
Klinikum Bad Hersfeld
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Bezeichnung der Baumaßnahme: Klinikum Bad Hersfeld - Erweiterungsbau Nord Trockenbauarbeiten - Raumschließendes System Lage der Baustelle: Klinikum Bad Hersfeld GmbH Seilerweg 29 36251 Bad Hersfeld 1. Allgemeines 1.1 Baustellenbesichtigung Dem Bieter wird empfohlen, vor Abgabe des Angebotes die vorhandenen örtlichen Gegebenheiten zu besichtigen und zu prüfen, um insbesondere Zufahrten bzw. Zugänge, Lagermöglichkeiten, Transportwege etc. bei der Kalkulation berücksichtigen zu können. 1.2 Krankenhausbetrieb Es ist zu berücksichtigen, dass sämtliche ausgeschriebene Maßnahmen während des laufenden Krankenhausbetriebes zu erfolgen haben. Die Betriebssicherheit des Kranken- hauses hat in jedem Fall Vorrang bei tangierenden Fragen, die den Fortgang bzw. andere wichtige Entscheidungen des Projektes betreffen. Sowohl im Hinblick auf den Krankenhausbetrieb als auch aufgrund der angrenzenden Wohn- bebauung sind zur Verringerung der Belästigung umweltfreundliche und emissionsarme Arbeits- methoden vom Auftragnehmer auszuwählen. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass die Anwendung lärm-, erschütterungs- und staubintensiver Geräte und Verfahren zu vermeiden bzw. in Abstimmung mit der Bauleitung auf ein Minimum zu begrenzen ist. Mit der Ausführung der beauftragten Leistungen darf an allen Werktagen erst ab 05:00 Uhr begonnen werden, um spätestens 22.00 Uhr sind diese zu beenden. Während der Mittagsruhe (12:00 bis 14:00 Uhr) hat der Auftragnehmer lärmverursachende Arbeiten einzustellen bzw. zu unterbrechen. 1.3 Brandschutz und Baustellenordnung Es ist sicherzustellen, dass die Belange des Brandschutzes bei der Ausführung sämtlicher Arbeiten berücksichtigt werden. Dafür sind in den Arbeitsbereichen jeweils geeignete Feuerlöscher vorzuhalten. Die entsprechen- den Aufwendungen sind in die Angebotspreise einzukalkulieren und werde nicht gesondert vergütet. Für die Maßnahme wurde vom Bauherrn in Abstimmung mit den anderen Planungsbeteiligten eine Baustellenordnung erstellt. Diese wird dem AN im Auftragsfall übergeben und ist als Vertrags- bestandteil zu berücksichtigen bzw. umzusetzen. 1.4 Gerüste/Baustelleneinrichtung/Bauaufzüge Die zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen Schutz- und Arbeitsgerüste einschl. deren Vorhaltung sind im Leistungsumfang des Gewerkes Hauptbauarbeiten (Rohbau) enthalten und werden dem AN zur Benutzung zur Verfügung gestellt. Die gesamte für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderliche Baustellenein- richtung (u. a. Personal- und Materialcontainer, Geräte, Werkzeuge, etc) einschl. deren Vor- und Unterhaltung gehört zum Leistungsumfang des AN und ist in die Angebotspreise einzukalkulieren (keine gesonderte Vergütung). Die vom Gewerk Hauptbauarbeiten (Rohbau) aufgestellten WC-Container sind für alle auf der Baustelle tätigen Gewerke vorgesehen und können mitbenutzt werden. Ein Baustelleneinrichtungsplan mit Eintragung der bereits vorhandenen Container sowie den möglichen Container-Aufstellflächen ist als Anlage beigefügt. Die an einzelnen Stellen vorgesehenen äußeren Bauaufzüge einschl. deren Wartung/Unterhaltung gehören zum Leistungsumfang des AN. Nach entsprechenden Einweisungen sind diese den anderen Gewerken zur Mitbenutzung zur Verfügung zu stellen. 1.5 Arbeiten in Teilabschnitten Die Arbeiten können aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und des Bauablaufes nicht komplett in einem Zug ausgeführt werden. Sie sind bauablaufbedingt in mehreren räumlich und zeitlich getrennten Teilabschnitten auszuführen. Auch innerhalb der einzelnen Geschosse bzw. Takt- und Arbeitsbereiche sind bauablaufbedingte Unterbrechungen der Ausführung notwendig, da u.a.einzelne Bereiche priorisiert bzw. nachträglich bearbeitet werden müssen. Die daraus resultierenden zusätzlichen Aufwendungen (u.a. für mehrfache Baustelleneinrichtung und Umsetzung der Gerätschaften) sind in die Angebotspreise einzukalkulieren, eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. 1.6 Zufahrten, Baustellenverkehr, Grundwasser- und Bodenschutz Schwerer Baustellen- bzw. Ver- und Entsorgungsverkehr ist mit den zuständigen Behörden, denen die Verkehrssicherheit obliegt, abzustimmen und auf die Bedingungen des Krankenhaus- betriebes abzustellen. Verschmutzungen der öffentlichen und nicht öffentlichen Verkehrsflächen sind unverzüglich zu beseitigen. Die Feuerwehrzufahrten und Feuerwehraufstellflächen müssen jederzeit, d.h. Tag und Nacht, freigehalten werden. Für die Maßnahme wurde im Vorfeld ein Verkehrs- und Wegekonzept mit dem Bauherrn und der Stadt Bad Hersfeld abgestimmt, welches folgende grundsätzliche Festlegungen enthält: - Die Zufahrt zur bzw. die Abfahrt von der Baustelle für normale Fahrzeuge bis zu 4-Achser bzw. Lkw mit Anhänger erfolgt von der B 324 über die Wehneberger Straße und eine separat zu diesem Zweck hergestellte Baustraße, oberhalb des Klinikgeländes wird dabei auch ein Teil des Seilerweges befahren. Der Ausführungsplan für die Baustraße ist dem LV als Anlage beigefügt, hier sind insbesondere auch die vorgesehenen Ampelregelungen sowie die Steigung bzw. das Gefälle der Wehneberger Straße zu beachten. - Für größere Fahrzeuge (z. B. Sattelzüge bzw. Tieflader) erfolgt die Zu- und Abfahrt über den Seilerweg und die Straße "Am Wendeberg" bis zum Baustellengelände. - Für den Baustellenbereich ist eine "Umfahrt" vorgesehen, d. h. ein Teil der Baustraße ist grund- sätzlich für ankommende Fahrzeuge konzipiert, während ein anderer Teil abfahrenden Fahr- zeugen vorbehalten ist. Sowohl für die An- als auch für die Abfahrten ist ein Teil der öffentlichen Straße " Am Wendeberg" zu nutzen, diese wird parallel auch von den Mitarbeitern des Klinikums Bad Hersfeld als Zu- bzw. Abfahrt des Interims-Mitarbeiterparkplatzes befahren. - Für die Verkehrsführung innerhalb des Stadtgebietes von Bad Hersfeld in Richtung A4 wurde in Abstimmung mit den zuständigen Behörden folgende Vorzugsroute festgelegt: - Wehneberger Straße - B 324 (über Hochbrücke) - B 27 Im Falle von Sperrungen oder sonstigen Behinderungen ist folgende Alternativroute vorgesehen: - Wehneberger Str. - B 324 - Hainstr. - Berliner Str. - B 62 - B 27 - Es ist zu berücksichtigen, dass die Baumaßnahmen zur Erneuerung der Hochbrücke bereits Mitte 2025 beginnen sollen. Ab diesem Zeitpunkt bis zum Abschluss der Maßnahme (geplant 2030) ist hier in beide Fahrtrichtungen nur noch eine einspurige Verkehrsführung möglich. Daraus resultierend muss im gesamten Stadtgebiet von Bad Hersfeld sowie im Bereich der Zufahrtsstraßen (n.a. B27, B62, B324, etc.) mit größeren Verkehrseinschränkungen bzw. -behin- derungen gerechnet werden. Dieses vorbeschriebene Verkehrskonzept ist vom AN zwingend zu berücksichtigen und umzu- setzen. Sämtliche daraus resultierende Aufwendungen sind in die Angebotspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die notwendige Koordination mit dem Bauherrn bzw. die gewerkeübergreifende Koordination bezüglich der Belegung der Flächen ist eigenverantwortlich durchzuführen. Das Parken von Firmenfahrzeugen auf dem Krankenhausgelände ist nur innerhalb der dafür ausgewiesenen Flächen gestattet, Privatfahrzeuge sind grundsätzlich außerhalb des Kranken- hausgeländes abzustellen. Das Baufeld liegt in der geplanten quantitativen Schutzzone B (Äußere Zone) des im Neufest- setzungsverfahren befindlichen Heilquellenschutzgebietes "Lullusbrunnen und Vitalisbrunnen" der Stadt Bad Hersfeld sowie in der voraussichtlichen weiteren Schutzzone (Zone III) des geplanten Trinkwasserschutzgebietes "Flachbrunnen I - VI Friedloser Straße" zugunsten der Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH. Hieraus resultieren erhöhte Anforderungen an den Grundwasser- und Boden- schutz, u. a. sind die zum Einsatz kommenden Baufahrzeuge, -maschinen und Geräte mit Betriebsstoffen der Wassergefährdungsklasse II oder besser zu betreiben und arbeitstäglich auf Dichtigkeit zu überprüfen. Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und den zuständigen Behörden auf Verlangen vorzulegen. Die aus den vorgenannten Punkten resultierenden Aufwendungen sind in die Angebotspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 1.7Materialtransporte Sämtliche Aufwendungen für den Transport der Materialien, Bauelemente, Gerätschaften, Hilfseinrichtungen etc. an die jeweiligen Einbau- bzw. Ausführungsorte sind in die Angebotspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die Transporte sind grundsätzlich händisch bzw. mit vom AN zu stellenden Hilfseinrichtungen vorzuneh- men. Hierfür stehen die bauseits aufgestellten Fassadengerüste und Treppentürme sowie die inneren Treppenhäuser des Rohbaus zur Verfügung. Eine Nutzung der Baustellenkräne des Rohbauers ist grundsätzlich nicht vorgesehen; in Abhängigkeit von der Standzeit wäre diese vom AN eigenverantwortlich mit der Rohbau- firma abzustimmen. Weiterhin ist davon auszugehen, dass die im Leistungsumfang des AN enthaltenen, an einzelnen Stellen vorgesehenen äußeren Bauaufzüge während des Ausführungszeitraumes nur teilweise zur Verfügung stehen werden. 2. Gesetze, Normen, Bestimmungen, Sicherheit Die Arbeiten sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und unter strengster Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, vornehmlich der Bau-Berufsgenossenschaft sowie der abfallrecht- lichen Vorschriften, zu kalkulieren und auszuführen. Die Arbeiten sind so auszuführen, daß Belästigungen sowie Gefährdung von Leben und Gesund- heit von Personen ausgeschlossen sind. Der Unternehmer ist für die ordnungsgemäße Einrichtung und den sicheren Betrieb der Arbeits- stelle, insbesondere für die Tauglichkeit und Betriebssicherheit der Gerüste, Geräte und sonstigen Einrichtungen sowie für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften verantwortlich. In evtl. Gefahrenzonen sind ausreichend Absperrungen und Hinweiszeichen aufzustellen. Bei drohendem oder gewolltem Um- bzw. Einsturz von Bauteilen sind zusätzlich Warnposten aufzu- stellen. Die Arbeiten sind einzustellen, wenn durch Witterungsverhältnisse gefahrdrohende Zustände zu befürchten sind. Abfälle sind entsprechend den gültigen Vorschriften nach den einzelnen Abfallschlüsseln zu separieren und sachgerecht zu entsorgen. Den Anordnungen der Verkehrsbehörden und der Beauftragten des zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes, der städtischen und sonstigen zuständigen Aufsichtsorgane sowie des SiGeKo ist unbedingt Folge zu leisten. Im übrigen sind die neuesten Bestimmungen der Landesbauordnung Hessen (HBO) maßgebend. Sollten bei der Durchführung der Arbeiten Besonderheiten, insbesondere kritische Zustände hinsichtlich der Gefährdung von Sachen und Personen auftreten, sind der Bauherr sowie die örtliche Bauleitung davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 3. Aufmaße, Nachweise, Abrechnung 3.1 Für alle Leistungen sind prüfbare Aufmaße einschl. dazugehöriger Abrechnungspläne anzu- fertigen. Aufmaße für später nicht mehr nachvollziehbare Leistungen, besonders bei Rückbau- arbeiten, sind rechtzeitig vor der Ausführung bei der Bauleitung einzureichen, anderenfalls wird ein Aufmaß anhand der vorhandenen Planunterlagen des Architekten bzw. der Fach- ingenieure erstellt. 3.2 Der Aufwand für die Erstellung der Aufmaß- bzw. Abrechnungspläne (bei Abschlagsrechnungen in zweifacher, bei Schlußrechnungen in dreifacher Ausfertigung) ist in die Angebotspreise einzu- kalkulieren, eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. 3.3 Spätestens mit der Schlussrechnung ist der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung aller nachweispflichtigen Stoffe und Materialien vorzulegen. 4. Nebenleistungen Folgende Leistungen sind Nebenleistungen, die mit den Einheitspreisen abgegolten sind: 4.1 Festpunkte, Meterrisse, Achsmarkierungen etc. sind vor Arbeitsbeginn zu sichern. Wird durch Beschädigung oder Entfernung eine neue Einmessung bzw. Herstellung erforderlich, so hat der AN die Kosten dafür zu tragen. 4.2 Sämtliche Fragen bezüglich des An- und Abtransportes von Baustelleneinrichtungen, Gerätschaften , Materialien etc. sowie der dazugehörigen Verkehrsregelung sind mit dem Bauherrn und der Bauleitung, ggf. auch mit den zuständigen Behörden im Vorfeld abzustimmen. Erforderliche verkehrsrechtliche Anordnungen, Absperrungen etc. liegen im Verantwortungsbereich des AN. 4.3 Sollten die genutzten öffentlichen und nichtöffentlichen Verkehrsflächen bzw. kranken- hausinternen Verkehrswege verschmutzt werden, so sind diese vom AN unverzüglich, spätestens jedoch zum Feierabend des jeweiligen Tages wieder zu reinigen. 5. Ausführungstermine / Lean-Management In den Vertragsbedingungen ist für den auszuführenden Leistungsumfang ein Zeitraum in Form von Arbeits- bzw. Werktagen bis zur abnahmereifen Fertigstellung vorgegeben; der Leistungsbeginn erfolgt auf Abruf. Zur groben Orientierung ist der aktuell geplante Gewerkeablaufplan als Anlage beigefügt. Vom AN ist nach Auftragserteilung ein detaillierter Terminplan für die gesamten aus- geschriebenen Leistungen unter Berücksichtigung der Schnittstellen mit anderen Gewerken zu erstellen, dieser ist mit dem AG und der Bauleitung vor Ausführungsbeginn abzustimmen. Für die Realisierung der Baumaßnahme sollen die zeitlichen Abläufe bzw. Termine mittels eines Lean-Managementsystems koordiniert, optimiert und regelmäßig kontrolliert werden. Die entsprechende Mitwirkungserklärung ist den Ausschreibungsunterlagen als separate Anlage beigefügt und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. 6. Sonstiges 6.1 Eine Beschädigung der bestehenden Gebäudeteile des Klinikums Bad Hersfeld sowie der öffentlichen und nichtöffentlichen Verkehrsflächen, ist in jedem Fall zu vermeiden. Die Kosten für die Reparatur bzw. Beseitigung evtl. festgestellter Beschädigungen gehen zu Lasten des jeweiligen Verursachers. 6.2 Es wird darauf hingewiesen, dass der Bauherr an verschiedenen Stellen des Baufeldes die Installation von Kameras zur Überwachung der Baustelle bzw. der Baustelleneinrichtung veranlasst hat. 6.3 Die Klinikum Bad Hersfeld GmbH ist gemäß der DIN EN ISO 50001 zertifiziert. Diese Zertifizierung bezieht sich auf das Energiemanagementsystem (EnMS) des Klinikums. Das Klinikum ist demnach zur kontinuierlichen Verbesserung der Energieeffizienz und der Reduzierung des Energie- verbrauchs sowohl auf dem Klinikgelände als auch in den Klinikgebäuden verpflichtet. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Klinikum Bad Hersfeld GmbH sind alle Fremdfirmen und deren Mitarbeiter sowie Subunternehmer verpflichtet, die Anforderungen und Vorgaben des zertifizierten Energiemanagementsystems zu respektieren und einzuhalten. Hierzu gehört unter anderem, dass alle Tätigkeiten auf Energieeffizienz ausgelegt werden und alle auf dem Gelände durchgeführten Arbeiten sollten unter der Berücksichtigung des nachhaltigen Energieverbrauchs erfolgen. Weitere Regelungen werden in der Fremdfirmenvereinbarung konkretisiert.
Allgemeine Vorbemerkungen
Organisation, Kosten-, /Qualitäts-,/ Terminmanagement, Abnahmen BAUSTELLENORGANISATION, KOSTEN-, QUALITÄTS- UND TERMINMANAGEMENT Die Baustellenorganisation, das Kosten-, Qualitäts- und Terminmanagement für die geforderten/beschriebenen Leistungen obliegt dem AN/Bieter. Der AN hat die vertragliche Verpflichtung, die Ausführung der übertragenen Leistungen zu leiten (VOB/B § 4 Abs. 1 (3) und entsprechend den Vorgaben der VOB/B § 4 Abs. 2 mangelfrei und termingerecht zu erstellen. Das gilt auch für Nachunternehmer des beauftragten AN. Sofern vom AN beabsichtigt ist, Leistungen an Nachunternehmer zu vergeben sind diese auf dem Formblatt 233 bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zu benennen. Hierfür ist ein vom AN weisungsbefugter, der deutschen Sprache mächtiger, fachlich qualifizierter Bauleiter vor Ort einzusetzen, welcher das vom AN geschuldete Termin- und Qualitätsmanagement zur Erstellung einer mangelfreien Leistung gemäß den vertraglichen Leistungen überwacht und koordiniert. Der verantwortliche Bauleiter ist vor Ausführungsbeginn zu benennen. Dem AN werden vom AG die für seine Werk- und Montageplanung sowie für die Leistungsausführung benötigten Planunterlagen je nach Erfordernis digital zur Verfügung gestellt. Werden vom AN Leistungen an zugelassene ausländische Subunternehmer, Montagepartner, Werkvertragskolonnen bzw. Mitarbeiter vergeben, so ist je Arbeitsgruppe/ Kolonne ein, der deutschen Sprache mächtiger, auch in technischer Hinsicht weisungsbefugter Vorarbeiter, ganztägig beizustellen. Der AN hat als Vertragsleistung arbeitstäglich Bautagesberichte zu führen und diese wöchentlich an den AG sowie die Bauleitung zu übermitteln. Die Bautagesberichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung von Bedeutung sein können. Über die von der Objektüberwachung im Auftrag des AG durchgeführte Aufmaß-/ Rechnungsprüfung erhält der AN jeweils einen Rücklauf. Korrekturen an/ in den Aufmaßen/ Rechnungen sind vom AN zu prüfen, Unstimmigkeiten bis zur nächsten Abrechnung zu klären und die unstrittigen Korrekturen bei der nächsten Abrechnung zu übernehmen. Nachträge sind anzumelden und rechtzeitig vor Ausführung der zusätzlichen, geänderten Leistung zur Prüfung beim Auftraggeber vorzulegen. Nachtragsangebote sind auf der Basis des Hauptangebotes zu kalkulieren. Vertraglich vereinbarte Nachlässe sind zu berücksichtigen, da die Abrechnung über EDV durchgeführt wird. Als Nachweis der Kalkulation und zur Prüfung des Nachtrages durch den Auftraggeber sind mit dem Nachtrag vorzulegen: Datum der Nachtragsankündigung Ausführliche Begründung für die Nachtragsgrundlage nach VOB/B § 2 Einzelkalkulation zu jeder Position mit Aufgliederung nach Lohn-, Stoff-, Geräte-, Sonstige- und Nachunternehmerkostenanteile und deren Zuschläge. Bei Materialkostenangaben sind diese mit Stoffkostennachweisen zu belegen. Übernahme betriebstechnischer Anlagen: Sofern die Prüfung auf Vertragsmäßigkeit (Funktionsprüfung) aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht unmittelbar nach Fertigstellung der Leistung vorgenommen werden kann, findet zunächst keine Abnahme, sondern nur eine Übernahme statt. Mit der Übernahme endet die Schutzpflicht des Auftragnehmers nach § 4 Abs. 5 VOB/B geht die Gefahr nach § 12 Abs. 6 VOB/B auf den Auftraggeber über Die Leistung wird nach § 12 VOB/B abgenommen, sobald die Vertragsmäßigkeit durch eine Funktionsprüfung nachgewiesen ist. Die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme. Der AG beabsichtigt die Abnahme im Rahmen einer förmlichen Abnahme gemäß VOB/B § 12 (4) durchzuführen. Sämtliche aus den vorstehenden Punkten resultierende Aufwendungen sind in die Angebotspreise einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht.
Organisation, Kosten-, /Qualitäts-,/ Terminmanagement, Abnahmen
1 Leichttrennwände
1
Leichttrennwände
1.1 Baustelleneinrichtung und vorbereitende Maßnahmen
1.1
Baustelleneinrichtung und vorbereitende Maßnahmen
1.2 Leichte Trennwände
1.2
Leichte Trennwände
2 OP-Wandverkleidung und Deckensysteme einschl. Wandeinbauten
2
OP-Wandverkleidung und Deckensysteme einschl. Wandeinbauten
2.1 OP-Wandverkleidung und Deckensysteme einschl. Wandeinbauten
2.1
OP-Wandverkleidung und Deckensysteme einschl. Wandeinbauten
3 Wandeinbauten
3
Wandeinbauten
3.1 Wandeinbauten
3.1
Wandeinbauten
4 Abgehängte Decken
4
Abgehängte Decken
4.1 Abgehängte Decken
4.1
Abgehängte Decken
5 Abgehängte Kühldecken/Heizdecken
5
Abgehängte Kühldecken/Heizdecken
5.1 Abgehängte Kühldecken/Heizdecken
5.1
Abgehängte Kühldecken/Heizdecken

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