Fliesenarbeiten, Mörtelverpresste Fliesen Flure
Klinikum Bad Hersfeld
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Bezeichnung der Baumaßnahme: Klinikum Bad Hersfeld - Erweiterungsbau Nord Fliesenarbeiten - Mörtelverpresste Fliesen (Rüttelboden) Lage der Baustelle: Klinikum Bad Hersfeld GmbH Seilerweg 29 36251 Bad Hersfeld 1. Allgemeines 1.1 Baustellenbesichtigung Dem Bieter wird empfohlen, vor Abgabe des Angebotes die vorhandenen örtlichen Gegebenheiten zu besichtigen und zu prüfen, um insbesondere Zufahrten bzw. Zugänge, Lagermöglichkeiten, Transportwege etc. bei der Kalkulation berücksichtigen zu können. 1.2 Krankenhausbetrieb Es ist zu berücksichtigen, dass sämtliche ausgeschriebene Maßnahmen während des laufenden Krankenhausbetriebes zu erfolgen haben. Die Betriebssicherheit des Kranken- hauses hat in jedem Fall Vorrang bei tangierenden Fragen, die den Fortgang bzw. andere wichtige Entscheidungen des Projektes betreffen. Sowohl im Hinblick auf den Krankenhausbetrieb als auch aufgrund der angrenzenden Wohn- bebauung sind zur Verringerung der Belästigung umweltfreundliche und emissionsarme Arbeits- methoden vom Auftragnehmer auszuwählen. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass die Anwendung lärm-, erschütterungs- und staubintensiver Geräte und Verfahren zu vermeiden bzw. in Abstimmung mit der Bauleitung auf ein Minimum zu begrenzen ist. Mit der Ausführung der beauftragten Leistungen darf an allen Werktagen erst ab 05:00 Uhr begonnen werden, um spätestens 22.00 Uhr sind diese zu beenden. Während der Mittagsruhe (12:00 bis 14:00 Uhr) hat der Auftragnehmer lärmverursachende Arbeiten einzustellen bzw. zu unterbrechen. 1.3 Brandschutz und Baustellenordnung Es ist sicherzustellen, dass die Belange des Brandschutzes bei der Ausführung sämtlicher Arbeiten berücksichtigt werden. Dafür sind in den Arbeitsbereichen jeweils geeignete Feuerlöscher vorzuhalten. Die entsprechen- den Aufwendungen sind in die Angebotspreise einzukalkulieren und werde nicht gesondert vergütet. Für die Maßnahme wurde vom Bauherrn in Abstimmung mit den anderen Planungsbeteiligten eine Baustellenordnung erstellt. Diese wird dem AN im Auftragsfall übergeben und ist als Vertrags- bestandteil zu berücksichtigen bzw. umzusetzen. 1.4 Gerüste/Baustelleneinrichtung Die zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen Schutz- und Arbeitsgerüste einschl. deren Vorhaltung sind im Leistungsumfang des Gewerkes Hauptbauarbeiten (Rohbau) enthalten und werden dem AN zur Benutzung zur Verfügung gestellt. Die gesamte für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderliche Baustellenein- richtung (u. a. Personal- und Materialcontainer, Geräte, Werkzeuge, etc) einschl. deren Vor- und Unterhaltung gehört zum Leistungsumfang des AN und ist in die Angebotspreise einzukalkulieren (keine gesonderte Vergütung). Die vom Gewerk Hauptbauarbeiten (Rohbau) aufgestellten WC-Container sind für alle auf der Baustelle tätigen Gewerke vorgesehen und können mitbenutzt werden. Ein Baustelleneinrichtungsplan mit Eintragung der bereits vorhandenen Container sowie den möglichen Container-Aufstellflächen ist als Anlage beigefügt. 1.5 Arbeiten in Teilabschnitten Die Arbeiten können aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und des Bauablaufes nicht komplett in einem Zug ausgeführt werden. Sie sind bauablaufbedingt in mehreren räumlich und zeitlich getrennten Teilabschnitten auszuführen. Auch innerhalb der einzelnen Ausführungsbereiche bzw. Geschosse sind ggf. bauablaufbedingte Unterbrechungen der Ausführung notwendig. Die daraus resultierenden zusätzlichen Aufwendungen (u.a. für mehrfache Baustelleneinrichtung bzw. Umsetzen der Gerätschaften) sind in die Angebotspreise einzukalkulieren, eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Das ggf. erforderliche Umsetzen von Mischplätzen bzw. Silos einschl. deren Anschlüsse ist dabei mit inbegriffen. 1.6 Zufahrten, Baustellenverkehr, Grundwasser- und Bodenschutz Schwerer Baustellen- bzw. Ver- und Entsorgungsverkehr ist mit den zuständigen Behörden, denen die Verkehrssicherheit obliegt, abzustimmen und auf die Bedingungen des Krankenhaus- betriebes abzustellen. Verschmutzungen der öffentlichen und nicht öffentlichen Verkehrsflächen sind unverzüglich zu beseitigen. Die Feuerwehrzufahrten und Feuerwehraufstellflächen müssen jederzeit, d.h. Tag und Nacht, freigehalten werden. Für die Maßnahme wurde im Vorfeld ein Verkehrs- und Wegekonzept mit dem Bauherrn und der Stadt Bad Hersfeld abgestimmt, welches folgende grundsätzliche Festlegungen enthält: - Die Zufahrt zur bzw. die Abfahrt von der Baustelle für normale Fahrzeuge bis zu 4-Achser bzw. Lkw mit Anhänger erfolgt von der B 324 über die Wehneberger Straße und eine separat zu diesem Zweck hergestellte Baustraße, oberhalb des Klinikgeländes wird dabei auch ein Teil des Seilerweges befahren. Der Ausführungsplan für die Baustraße ist dem LV als Anlage beigefügt, hier sind insbesondere auch die vorgesehenen Ampelregelungen sowie die Steigung bzw. das Gefälle der Wehneberger Straße zu beachten. - Für größere Fahrzeuge (z. B. Sattelzüge bzw. Tieflader) erfolgt die Zu- und Abfahrt über den Seilerweg und die Straße "Am Wendeberg" bis zum Baustellengelände. - Für den Baustellenbereich ist eine "Umfahrt" vorgesehen, d. h. ein Teil der Baustraße ist grund- sätzlich für ankommende Fahrzeuge konzipiert, während ein anderer Teil abfahrenden Fahr- zeugen vorbehalten ist. Sowohl für die An- als auch für die Abfahrten ist ein Teil der öffentlichen Straße " Am Wendeberg" zu nutzen, diese wird parallel auch von den Mitarbeitern des Klinikums Bad Hersfeld als Zu- bzw. Abfahrt des Interims-Mitarbeiterparkplatzes befahren. - Für die Verkehrsführung innerhalb des Stadtgebietes von Bad Hersfeld in Richtung A4 wurde in Abstimmung mit den zuständigen Behörden folgende Vorzugsroute festgelegt: - Wehneberger Straße - B 324 (über Hochbrücke) - B 27 Im Falle von Sperrungen oder sonstigen Behinderungen ist folgende Alternativroute vorgesehen: - Wehneberger Str. - B 324 - Hainstr. - Berliner Str. - B 62 - B 27 - Es ist zu berücksichtigen, dass die Baumaßnahmen zur Erneuerung der Hochbrücke bereits Mitte 2025 beginnen sollen. Ab diesem Zeitpunkt bis zum Abschluss der Maßnahme (geplant 2030) ist hier in beide Fahrtrichtungen nur noch eine einspurige Verkehrsführung möglich. Daraus resultierend muss im gesamten Stadtgebiet von Bad Hersfeld sowie im Bereich der Zufahrtsstraßen (n.a. B27, B62, B324, etc.) mit größeren Verkehrseinschränkungen bzw. -behin- derungen gerechnet werden. - Die Park- bzw. Stellflächen auf dem Baustellengelände stehen den ausführenden Firmen aufgrund des begrenzten Flächenangebotes nur zum Be- und Entladen bzw. zum Parken von Mannschaftsfahrzeugen zur Verfügung; das Parken von PKW´s einzelner Mitarbeiter (auch Firmen-PKW´s) ist grundsätzlich untersagt. Der nördlich des Baufeldes liegende Mitarbeiterparkplatz ist den Mitarbeitern des Klinikums vorbehalten (Zufahrt bzw. Ausfahrt über Schrankenanlagen). Um für eine Entlastung der Parksituation im Bereich des Klinikums Bad Hersfeld bzw. im gesamten Stadtgebiet unter Berücksichtigung der Baumaßnahmen zur Erneuerung der Hochbrücke zu sorgen, können gemäß Beschluss der Stadtverwaltung die öffentlichen Parkplätze neben dem Schwimmbad "Aqua-Fit" (Festplatz an der Kolpingstraße) kostenfrei genutzt werden. Die Organisation, Koordination und Durchführung der Hin- bzw. Rücktransporte von diesen Parkplätzen bis zur Baustelle und zurück liegen im Verantwortungsbereich der ausführenden Firmen. Dieses vorbeschriebene Verkehrskonzept ist vom AN zwingend zu berücksichtigen und umzu- setzen. Sämtliche daraus resultierende Aufwendungen sind in die Angebotspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die notwendige Koordination mit dem Bauherrn bzw. die gewerkeübergreifende Koordination bezüglich der Belegung der Flächen ist eigenverantwortlich durchzuführen. Das Baufeld liegt in der geplanten quantitativen Schutzzone B (Äußere Zone) des im Neufest- setzungsverfahren befindlichen Heilquellenschutzgebietes "Lullusbrunnen und Vitalisbrunnen" der Stadt Bad Hersfeld sowie in der voraussichtlichen weiteren Schutzzone (Zone III) des geplanten Trinkwasserschutzgebietes "Flachbrunnen I - VI Friedloser Straße" zugunsten der Stadtwerke Bad Hersfeld GmbH. Hieraus resultieren erhöhte Anforderungen an den Grundwasser- und Boden- schutz, u. a. sind die zum Einsatz kommenden Baufahrzeuge, -maschinen und Geräte mit Betriebsstoffen der Wassergefährdungsklasse II oder besser zu betreiben und arbeitstäglich auf Dichtigkeit zu überprüfen. Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und den zuständigen Behörden auf Verlangen vorzulegen. Die aus den vorgenannten Punkten resultierenden Aufwendungen sind in die Angebotspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 1.7Materialtransporte Sämtliche Aufwendungen für den Transport der Materialien, Bauelemente, Gerätschaften, Hilfseinrichtungen etc. an die jeweiligen Einbau- bzw. Ausführungsorte sind in die Angebotspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Die Transporte sind grundsätzlich händisch bzw. mit vom AN zu stellenden Hilfseinrichtungen vorzunehmen. Hierfür stehen die bauseits aufgestellten Fassadengerüste und Treppen- türme sowie die inneren Treppenhäuser des Rohbaus zur Verfügung. Eine Nutzung der Baustellenkräne des Rohbauers ist grundsätzlich nicht vorgesehen; in Abhängigkeit von der Standzeit wäre diese vom AN eigenverantwortlich mit der Rohbau- firma abzustimmen. Es muss weiterhin davon ausgegangen werden, dass die an einzelnen Stellen geplanten äußeren Bauaufzüge während des Ausführungszeitraumes noch nicht bzw. nur teilweise zur Verfügung stehen. 2. Gesetze, Normen, Bestimmungen, Sicherheit Die Arbeiten sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und unter strengster Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, vornehmlich der Bau-Berufsgenossenschaft sowie der abfallrecht- lichen Vorschriften, zu kalkulieren und auszuführen. Die Arbeiten sind so auszuführen, daß Belästigungen sowie Gefährdung von Leben und Gesund- heit von Personen ausgeschlossen sind. Der Unternehmer ist für die ordnungsgemäße Einrichtung und den sicheren Betrieb der Arbeits- stelle, insbesondere für die Tauglichkeit und Betriebssicherheit der Gerüste, Geräte und sonstigen Einrichtungen sowie für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften verantwortlich. In evtl. Gefahrenzonen sind ausreichend Absperrungen und Hinweiszeichen aufzustellen. Bei drohendem oder gewolltem Um- bzw. Einsturz von Bauteilen sind zusätzlich Warnposten aufzu- stellen. Die Arbeiten sind einzustellen, wenn durch Witterungsverhältnisse gefahrdrohende Zustände zu befürchten sind. Abfälle sind entsprechend den gültigen Vorschriften nach den einzelnen Abfallschlüsseln zu separieren und sachgerecht zu entsorgen. Den Anordnungen der Verkehrsbehörden und der Beauftragten des zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes, der städtischen und sonstigen zuständigen Aufsichtsorgane sowie des SiGeKo ist unbedingt Folge zu leisten. Im übrigen sind die neuesten Bestimmungen der Landesbauordnung Hessen (HBO) maßgebend. Sollten bei der Durchführung der Arbeiten Besonderheiten, insbesondere kritische Zustände hinsichtlich der Gefährdung von Sachen und Personen auftreten, sind der Bauherr sowie die örtliche Bauleitung davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 3. Aufmaße, Nachweise, Abrechnung 3.1 Für alle Leistungen sind prüfbare Aufmaße einschl. dazugehöriger Abrechnungspläne anzu- fertigen. Aufmaße für später nicht mehr nachvollziehbare Leistungen, besonders bei Rückbau- arbeiten, sind rechtzeitig vor der Ausführung bei der Bauleitung einzureichen, anderenfalls wird ein Aufmaß anhand der vorhandenen Planunterlagen des Architekten bzw. der Fach- ingenieure erstellt. 3.2 Der Aufwand für die Erstellung der Aufmaß- bzw. Abrechnungspläne (bei Abschlagsrechnungen in zweifacher, bei Schlußrechnungen in dreifacher Ausfertigung) ist in die Angebotspreise einzu- kalkulieren, eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. 3.3 Spätestens mit der Schlussrechnung ist der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung aller nachweispflichtigen Stoffe und Materialien vorzulegen. 4. Nebenleistungen Folgende Leistungen sind Nebenleistungen, die mit den Einheitspreisen abgegolten sind: 4.1 Festpunkte, Meterrisse, Achsmarkierungen etc. sind vor Arbeitsbeginn zu sichern. Wird durch Beschädigung oder Entfernung eine neue Einmessung bzw. Herstellung erforderlich, so hat der AN die Kosten dafür zu tragen. 4.2 Sämtliche Fragen bezüglich des An- und Abtransportes von Baustelleneinrichtungen, Gerätschaften , Materialien etc. sowie der dazugehörigen Verkehrsregelung sind mit dem Bauherrn und der Bauleitung, ggf. auch mit den zuständigen Behörden im Vorfeld abzustimmen. Erforderliche verkehrsrechtliche Anordnungen, Absperrungen etc. liegen im Verantwortungsbereich des AN. 4.3 Sollten die genutzten öffentlichen und nichtöffentlichen Verkehrsflächen bzw. kranken- hausinternen Verkehrswege verschmutzt werden, so sind diese vom AN unverzüglich, spätestens jedoch zum Feierabend des jeweiligen Tages wieder zu reinigen. 5. Ausführungstermine / Lean-Management In den Vertragsbedingungen ist für den auszuführenden Leistungsumfang ein Zeitraum in Form von Arbeits- bzw. Werktagen bis zur abnahmereifen Fertigstellung vorgegeben; der Leistungsbeginn erfolgt auf Abruf. Zur groben Orientierung ist der aktuell geplante Gewerkeablaufplan als Anlage beigefügt. Vom AN ist nach Auftragserteilung ein detaillierter Terminplan für die gesamten aus- geschriebenen Leistungen unter Berücksichtigung der Schnittstellen mit anderen Gewerken zu erstellen, dieser ist mit dem AG und der Bauleitung vor Ausführungsbeginn abzustimmen. Für die Realisierung der Baumaßnahme sollen die zeitlichen Abläufe bzw. Termine mittels eines Lean-Managementsystems koordiniert, optimiert und regelmäßig kontrolliert werden. Die entsprechende Mitwirkungserklärung ist den Ausschreibungsunterlagen als separate Anlage beigefügt und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. 6. Sonstiges 6.1 Eine Beschädigung der bestehenden Gebäudeteile des Klinikums Bad Hersfeld sowie der öffentlichen und nichtöffentlichen Verkehrsflächen, ist in jedem Fall zu vermeiden. Die Kosten für die Reparatur bzw. Beseitigung evtl. festgestellter Beschädigungen gehen zu Lasten des jeweiligen Verursachers. 6.2 Es wird darauf hingewiesen, dass der Bauherr an verschiedenen Stellen des Baufeldes die Installation von Kameras zur Überwachung der Baustelle bzw. der Baustelleneinrichtung veranlasst hat. 6.3 Die Klinikum Bad Hersfeld GmbH ist gemäß der DIN EN ISO 50001 zertifiziert. Diese Zertifizierung bezieht sich auf das Energiemanagementsystem (EnMS) des Klinikums. Das Klinikum ist demnach zur kontinuierlichen Verbesserung der Energieeffizienz und der Reduzierung des Energie- verbrauchs sowohl auf dem Klinikgelände als auch in den Klinikgebäuden verpflichtet. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Klinikum Bad Hersfeld GmbH sind alle Fremdfirmen und deren Mitarbeiter sowie Subunternehmer verpflichtet, die Anforderungen und Vorgaben des zertifizierten Energiemanagementsystems zu respektieren und einzuhalten. Hierzu gehört unter anderem, dass alle Tätigkeiten auf Energieeffizienz ausgelegt werden und alle auf dem Gelände durchgeführten Arbeiten sollten unter der Berücksichtigung des nachhaltigen Energieverbrauchs erfolgen. Weitere Regelungen werden in der Fremdfirmenvereinbarung konkretisiert.
Allgemeine Vorbemerkungen
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1.01 Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung beinhaltet das Einrichten der Baustelle, erforderliche Geräte, Maschinen und Betriebsmittel auf die Baustelle liefern und für die Bauzeit vorhalten. Mischplatz einrichten, entstandenen Bauschutt und Müll entsorgen und die genutzten Flächen säubern und ordnungs- gemäß hinterlassen.
1.01
Baustelleneinrichtung
1,00
psch
2 Verlegen von Steinzeugfliesen im Rüttelverfahren
2
Verlegen von Steinzeugfliesen im Rüttelverfahren
Technische Vorbemerkungen Verlegung von Bodenbelägen nach "Allgemeine Hinweise für Planung und Ausführung von im Rüttelverfahren hergestellten keramischen Bodenbelägen" - verfaßt vom Arbeitskreis "Qualitätssicherung Rüttelbeläge". (AKQR) Vor dem Verlegen der trockengepreßten Steinzeugfliesen nach DIN 18158 und DIN EN ISO 14411, Gruppe Bl, ist der saug- fähige feste und tragfähige Untergrund (mit oder ohne Gefälle) nach Einhaltung der erforderlichen Stand- bzw. Trocknungs- zeiten von allen Verunreinigungen zu säubern und falls erforderlich anzufeuchten. Der Zementestrich wird von einem Transportbetonwerk nach Rezeptur der Spezialfirma oder auf der Baustelle bei Einsatz eines Zwangsmischers mit einem geeigneten Kornaufbau von 0 - 8 mm und mit genormten Zementen hergestellt. Der mit geeignetem Verzögerer (VZ) eingestellte Zementestrich weist neben dem abgeminderten Zementgehalt und seiner erdfeuchten Konsistenz eine gute Verdichtungsfähigkeit auf. Im Zusammenhang mit der maschinellen Rüttlung des Belagsaufbaues werden die Festigkeitswerte des Zementestriches (Mindestgüte CT-C25-F5) beachtenswert verbessert. Auf die erdfeuchte Estrichschicht wird frisch in frisch eine Kontaktschicht (Haftschlämme) zur Haftverbesserung aufgebracht. Das erwähnte Verfahren weicht von der in DIN 18 352 "Fliesen- und Plattenarbeiten" Ausgabe Dezember 1992 beschriebenen genormten Regelausführung (Dickbettverfahren - vorgezogenes Mörtelbett) ab. In den materialtechnologischen Gütewerten lehnt sich das Rüttelverfahren an Güteanforderungen für Bettungsschichten mit lastverteilenden Oberbelägen entsprechend DIN 18 560 an. Die Herstellung erfolgt in folgenden Ausführungen: a) im Verbund (mit Haftbrücke) b) auf Trennschicht Die Verlegung der Steinzeugfliesen wird knirsch bei gleicher Größensortierung oder mit Fugenbreiten von 3 - 4 mm im 1/2-Verband vorgenommen. Bei Knirschverlegung ist der Belag vor dem Rütteln vorzunässen. Die Dicke des Zementestriches soll mindestens 50 mm bei Belägen im Verbund sein. Bei Belägen auf Trennschicht oder Dämmschichten ist die Dicke des Zementestriches entsprechend der zu erwartenden Verkehrslasten zu erhöhen und mit Betonstahlmatten zu bewehren, Mindestdicke 60 mm. Sollte der Stahlbetonunterboden nicht mindestens 3 Monate vor Ausführung des Bodenbelages betoniert sein, ist ein Rüttelbelag auf Trennschicht anzuwenden. Mindestdicke 80 mm Die Verfugung der keramischen Beläge erfolgt maschinell. Die Wahl der Fugmassen ist abhängig von der zu erwartenden örtlichen Beanspruchung. Für die zu erwartende Verkehrsbelastung wird beim Einsatz von Rüttelbelägen von Vulkollan, Super-Elastik-Bereifung, Vollgummibereifung oder Luftbereifung ausgegangen. Die Begehbarkeit von Rüttelbelägen muss nach 4 Tagen möglich sein. Die volle Beanspruchung ist erst nach vollständigem Abbinden  des Gesamtaufbaus nach 28 Tagen möglich. Frisch ausgeführte Beläge müssen bei Frostgefahr ausreichend geschützt werden. Außerdem dürfen unter 5° C keine Beläge ausgeführt werden. Bei mechanisch hochbelastbaren Bodenbelägen werden Steinzeugfliesen mit einer Bruchkraft von mindestens 3000 N pro Steinzeugfliese vorgeschrieben. Die Herstellung keramischer Beläge im Rüttelverfahren setzt besondere Verarbeitungserfahrungen (AKQR) voraus. Diese sind mit dem Angebot, spätestens jedoch auf Anforderung im Zuge der Angebotsauswertung nachzuweisen. Hinweis zum Bauablauf: Bei der Kalkulation der Angebotspreise muss grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Arbeiten zur Verlegung des Rüttelbodens aufgrund des unterschiedlichen Leistungsstandes der Vorgewerke sowohl in den einzelnen Ebenen/Geschossen als auch in deren Teilabschnitten, zeitversetzt in mehreren Etappen ausgeführt werden müssen. Für die mehrmalige Baustelleneinrichtung aufgrund der zeitlich versetzten bzw. zwischenzeitlich unterbrochenen Ausführung werden keine zusätzlichen Vergütungen gewährt.
Technische Vorbemerkungen
2.01 Höhennivellement detailliertes Höhennivellement der gesamten Arbeits- bereiche in allen Geschossen mind. 2 - 3 Wochen vor Ausführungsbeginn, einschl. Dokumentation der Mess- ergebnisse in den Grundrissplänen, Messpunktabstand ca. 2 - 3 m, in kompletter Leistung einschl. aller Nebenarbeiten, die Pläne mit den Ergebnissen des Höhennivellementes sind elektronisch an die Bauleitung zu übermitteln, für das Höhennivellement sind 4-5 zeitversetzte Termine in Abhängigkeit vom Bautenstand der einzelnen Geschosse einzukalkulieren.
2.01
Höhennivellement
3.700,00
m2
2.02 Rohbetonflächen reinigen Rohbetonflächen gründlich reinigen von grobem Schmutz sowie Putz- und Mörtelresten einschl. Entsorgung des anfallenden Materials für das Aufbringen von nachfolgend beschriebenem Fußbodenaufbau.
2.02
Rohbetonflächen reinigen
3.700,00
m2
2.03 Bodenflächen fräsen und sandstrahlen Bodenflächen, die durch die vorbeschriebene Reinigung nicht die erforderliche Haftung für den nachfolgenden Fuß- bodenaufbau aufweisen, durch Kombination von Fräsen und Sandstrahlen fachgerecht reinigen und aufrauhen, so dass die geforderte Mörtelhaftung gewährleistet ist unter Beachtung der Umweltschutzbestimmungen. Die Räume sind bereits mit Fenstern einschl. Verglasung und Türelementen versehen. Dieselben sind mit Folien abzudecken und gegen Beschädi- gungen wirksam zu schützen (einschl. Lieferung, Rückbau und Abtransport der Schutzmaßnahmen). Durch Sandstrahlung und Fräsen verunreinigte Flächen sind ordnungsgemäß zu säubern, einschl. aller Entsorgungs- leistungen. Eine besondere Vergütung für vorst. Nebenleistungen erfolgt nicht, die Ausführung von Klein- und Kleinstflächen ist ebenfalls in den Angebotspreis einzukalkulieren.
2.03
Bodenflächen fräsen und sandstrahlen
1.200,00
m2
2.04 Dampfsperre/Feuchtigkeitsabdichtung mit Voranstrich Dampfsperre/Feuchtigkeitsabdichtung für Wassereinwirkungsklasse W 1-1 gemäß DIN 18534, auf die Rohbetonsohlen bzw. Rohbetondecken bestehend aus 1 Lage Bitumenschweißbahn mit Gewebeeinlage angebotenes Fabrikat/Typ: (vom Bieter anzugeben) einschließlich des dazugehörigen Voranstrichs fachgerecht aufbringen. Die Dampfsperre/Feuchtigkeitsabdichtung ist an den angren- zenden Wänden, Stützen bzw. anderen Bauteilen jeweils mind. 15 cm hochzuführen in kompletter Leistung einschließlich aller Nebenarbeiten, Zuschnitte, Anpassungen und Eckausbildungen (Innen- bzw. Außenecken)
2.04
Dampfsperre/Feuchtigkeitsabdichtung mit Voranstrich
1.200,00
m2
2.05 Anschluss Dampfsperre/Feuchtigkeitsabdichtung an Bodenabläufe Anschluss der vorbeschriebenen Dampfsperre/ Feuchtigkeitsabdichtung an Bodenabläufe Unabhängig von der Konstruktion des Bodenablaufes ist prinzipiell folgendermaßen zu verfahren: Auf den sauberen und trockenen mit dem Untergrund fest verbundenen Festflansch und das anschließende Bauteil werden Streifen der Abdichtungsbahn,  jeweils 50 mm über- deckend, aufgeklebt. Nach Entfernen der oberen Abdeckung wird die Abdichtung in mehreren Arbeitsgängen nahtlos auf der Flanschoberseite ausgeführt. In kompletter Leistung einschl. aller Nebenarbeiten.
2.05
Anschluss Dampfsperre/Feuchtigkeitsabdichtung an Bodenabläufe
20,00
St
2.06 Anschluss Dampfsperre/Feuchtigkeitsabdichtung an bauseitige Durchdringungen Fachgerechter Anschluss der vorbeschriebenen Dampfsperre/Feuchtigkeitsabdichtung an bauseitige Durchdringungen (Rohrdurchführungen, Elektrokabel etc.), Größe bis 20/20 cm bzw. Durchmesser 200 mm, die Abdichtungsbahnen sind jeweils umlaufend mind. 15 cm hochzuführen (analog Wandanschlüsse). In kompletter Leistung einschl. aller Nebenarbeiten.
2.06
Anschluss Dampfsperre/Feuchtigkeitsabdichtung an bauseitige Durchdringungen
60,00
St
2.07 Ausgleichsestrich Ausgleichsestrich der Mindestgüte CT-C50-F6 gem. DIN 18560 in einer Stärke von 80 - 180 mm im Gefälle gem. Vorgabe auf gereinigten Rohbetonflächen bzw. auf der vorbeschriebenen Dampfsperre/Feuchtigkeitsabdichtung fachgerecht herstellen zur Aufnahme des nachfolgenden Rüttelbodens, im kompletter Leistung einschl. aller Nebenarbeiten
2.07
Ausgleichsestrich
600,00
m2
2.08 Zulage Mehrstärke Ausgleichsestrich Zulage zum vorbeschriebenen Ausgleichsestrich für Mehrstärke je 10 mm, Vergütung erfolgt nur nach vorheriger Anzeige beim AG bzw. der Bauleitung, einschl. Höhennachweis vor Einbau des Estrichs
2.08
Zulage Mehrstärke Ausgleichsestrich
300,00
m2
2.09 Keramischer Bodenbelag f. Verkehrsflächen etc., Konstruktionshöhe 80 mm Keramischer Bodenbelag für stark beanspruchte Verkehrsflächen / Lagerräume / Technikräume - ausgelegt für Roll- und Hubwagenverkehr - aus trockenge- pressten Steinzeugfliesen ("Vollklinkerplatten") im Format 10 x 20 x 1,5 cm, nach DIN 18 158 - Gleitsicherheistsgruppe 1 - lt. Berufsgenossenschaft, in verschiedenen Räumen bzw. Ebenen Ebene 3 ca. 600 qm Ebene 2 ca. 1.150 qm Ebene 1 ca. 600 qm       verschiedene Teilabschnitte Ebene 0 ca. 850 qm Ebene 1U ca. 500 qm Herstellermaß 9,7 x 19,7 x 1,5 cm Farbe: schiefergrau Trittsicher- heit: R 10 Sorte: 1. Wahl Angeb. Fabrikat/Typ: (vom Bieter anzugeben) Liefern und in Spezialmörtel bei einer Konstruktionshöhe von 70 - 90 mm, i. M. ca. 80 mm engfugig im Original-Rüttelver- fahren fachgerecht verlegen, maschinell verdichten und frisch in frisch verfugen, in unterschiedlichen Einzelflächen (auch Klein- und Kleinstflächenanteile), abschnittweise gemäß Bauablauf- bzw. Taktplan, einschl. Entfernung von Restzementschleier. In kompletter Leistung einschl. aller Nebenarbeiten.
2.09
Keramischer Bodenbelag f. Verkehrsflächen etc., Konstruktionshöhe 80 mm
3.700,00
m2
2.10 Zulage Keramischer Bodenbelag wie vor, jedoch Konstruktionshöhe 100 mm Keramischen Bodenbelag wie in Pos. 2.9 beschrieben in kompletter Leistung fachgerecht herstellen, jedoch mit einer Konstruktionshöhe von 90 - 110 mm, i. M. 100 mm, als Zulage zur Vorposition
2.10
Zulage Keramischer Bodenbelag wie vor, jedoch Konstruktionshöhe 100 mm
850,00
m2
2.11 Zulage Mehrstärke Zulage zum vorbeschriebenen keramischen Bodenbelag der Pos. 2.9 bzw. 2.10 für Mehrstärken der Konstruktionshöhe je 10 mm, Vergütung erfolgt nur nach vorheriger Anzeige beim AG bzw. der Bauleitung, einschl. Höhennachweis vor Ausführung
2.11
Zulage Mehrstärke
1.050,00
m2
2.12 Wandanschlussfugen mit Randdämmstreifen Wandanschlussfugen durch Einbau von Randdämmstreifen, 10 mm stark, aus nichtbrennbaren Mineralfasermatten anlegen. angeb. Fabrikat/Typ: (vom Bieter anzugeben) in kompletter Leistung einschl. aller Zuschnitte und Anpassungen fachgerecht herstellen bzw. anlegen, einschl. Abdeckung mit PE-Folie, Dicke mind. 0,4 mm, Stoßüberdeckung mind. 10 cm
2.12
Wandanschlussfugen mit Randdämmstreifen
2.500,00
lfdm
2.13 Dehnungsfugenschienen für Rüttelboden Dehnungsfugenschienen - für Schwerlastverkehr geeignet - bestehend aus 2 harten, gezahnten PVC-Flanken, die im Dehnungsbereich mit einem öl-, säure- u. UV-beständigen flexiblen Weich-PVC verschweißt sind, liefern und in vorbeschriebenen Rüttelboden fachgerecht und exakt fluchtgerecht einbauen angeb. Fabr./Typ: . (vom Bieter anzugeben) In unterschiedlichen Einzellängen, in kompletter Leistung einschl. aller Nebenarbeiten, Zuschnitte und Anpassungen
2.13
Dehnungsfugenschienen für Rüttelboden
1.200,00
m
2.14 Zulage Verlegung im Gefälle Zulage zum vorbeschriebenen keramischen Bodenbelag/Rüttelboden der Pos. 2.9 bis 2.10, für die Verlegung im Gefälle bis ca. 2,0 % gem. Vorgabe in einzelnen Räumen bzw. Bereichen, in kompletter Leistung, einschl. aller zusätzlichen Fliesenschnitte, Nebenarbeiten etc.
2.14
Zulage Verlegung im Gefälle
600,00
m2
2.15 Anarbeitung an Bodenabläufe Fachgerechte Anarbeitung des vorbeschriebenen keramischen Bodenbelages/Rüttelbodens der Pos. 2.9 bzw. 2.10 an Bodenabläufe bzw. deren Aufstockelemente nach Verlegeplan bzw. nach Angabe des AG/ der Bauleitung, in kompletter Leistung einschl. aller Fliesenschnitte und Anpassarbeiten.
2.15
Anarbeitung an Bodenabläufe
20,00
St
2.16 Anarbeitung an bauseitige Durchdringungen Fachgerechte Anarbeitung des vorbeschriebenen keramischen Bodenbelages/Rüttelbodens der Pos. 2.9 bzw. 2.10 an bauseitige Durchdringungen (Rohrdurchführungen, Elektrokabel etc.), Größe bis 20/20 cm bzw. Durchmesser 200 mm, in kompletter Leistung einschl. aller Fliesenschnitte und Anpassungen
2.16
Anarbeitung an bauseitige Durchdringungen
60,00
St
2.17 Zulage Schrägschnitte Schrägschnitte des vorbeschriebenen keramischen Bodenbelages/Rüttelbodens der Pos. 2.9 bzw. 2.10 in Räumen mit schiefwinkligen Grundrissen, als Zulage fachgerecht herstellen, in kompletter Leistung einschl. aller Nebenarbeiten.
2.17
Zulage Schrägschnitte
450,00
m
2.18 Fliesensockel umlaufend, 10 cm hoch Herstellen eines umlaufenden Sockels für den vorbeschriebenen keramischen Bodenbelag/Rüttelboden der Pos. 2.9 bzw. 2.10, aus trockengepressten Steinzeugfliesen, passend zum Rüttelboden (fertige Sockelelemente bzw. geschnittene Fliesen) Höhe des Sockels = 10 cm, Länge der Sockelfliesen = 20 cm Angeb. Fabrikat/Typ: (vom Bieter anzugeben) bei geschnittenen Fliesen sind die Schnittkanten jeweils im Bereich des Boden-Wand-Anschlusses anzuordnen, in kompletter Leistung einschl. aller Nebenarbeiten, Zuschnitte, Anpassungen und Eckausbildungen (Innen- bzw. Außenecken)
2.18
Fliesensockel umlaufend, 10 cm hoch
2.500,00
lfdm
2.19 elastische Anschlussfugen elastische Anschlussfugen zwischen keramischen Bodenbelag/Rüttelboden und Sockel als dauerelastische Fugen in 3 - 5 mm Breite mit Hilfe eines dauerelastischen Fugendichtstoffes auf Silikonbasis, Angebotenes Fabrikat: (vom Bieter anzugeben) Farbe grau bzw. transparent, liefern und fachgerecht herstellen. Höhenmäßig sauberes Abtrennen des Randdämmstreifens einschl. PE-Folie ist einzukalkulieren.
2.19
elastische Anschlussfugen
2.500,00
lfdm
2.20 Trennfugen im Baukörper beim Verlegen der Platten Trennfugen im Baukörper beim Verlegen der Platten und der Formstücke aussparen, sauber auskratzen und mit elastischer Dichtmasse fachgerecht nach Vorschrift des Herstellers aus- führen. Fugenquerschnitt: 20/10 mm Angeb. Fabrikat/Typ: (vom Bieter anzugeben) Im Angebotspreis ist die Hinterfüllung mit unverrottbaren, poren- geschlossenen Schaumstoffschnüren enthalten.
2.20
Trennfugen im Baukörper beim Verlegen der Platten
600,00
lfdm
2.21 Anschlussfugen Anschlussfugen zwischen Materalien mit unterschiedlichen Ausdehnungskoeffizienten, beim Verlegen der Platten und der Formstücke aussparen, sauber auskratzen und mit elastischer Dichtungsmasse fachgerecht nach Vorschrift des Herstellers ausführen. Fugenquerschnitt 20/10 mm Angeb. Fabrikat/Typ: (vom Bieter anzugeben) Im Angebotspreis ist die Hinterfüllung mit unverrottbaren, poren- geschlossenen Schaumstoffschnüren enthalten.
2.21
Anschlussfugen
400,00
lfdm
2.22 Dehnungsfugenprofil Höhe 80 - 100 mm Dehnungsfugenprofil für Fußbodenkonstruktionen, mit Fugenbreite 30 mm, Fugenspiel, 6 mm, sichtbare Profilbreite 35 mm, Profilhöhe 80 - 100 mm, Totalbreite 108 mm, Alu-Trägerprofil, mit säure- und bitumenbeständiger, abriebfester, elastischer Einlage, Farbe grau oder schwarz, geeignet für Roll- bzw. Hubwagenverkehr, in unterschiedlichen Einzellängen liefern und fach- gerecht einbauen, einschl. ggf. erforderlichem Höhenausgleich zum Rohfußboden angeb. Fabrikat: Typ:                          (jeweils vom Bieter anzugeben) In kompletter Leistung einschl. aller Nebenarbeiten, Befestigungsmittel, Stemm- und Vergussarbeiten.
2.22
Dehnungsfugenprofil Höhe 80 - 100 mm
30,00
m
2.23 Edelstahlwinkel als Rüttelbodenabschluss H = 80-100 mm Winkelprofil aus Edelstahl V2A als Abschluss des vorbeschriebenen Rüttelbodens Abmessungen ∟80 x 60 x 5 mm bis ∟100 x 80 x 5 mm liefern und in unterschiedlichen Einzellängen fachgerecht einbauen durch Verdübeln auf den Rohbetonflächen, In kompletter Leistung einschl. aller Zuschnitte, Anpassungen und Befestigungsmittel, das Herstellen der Bohrungen für die Verdübelung ist ebenfalls in den Angebotspreis einzu- kalkulieren.
2.23
Edelstahlwinkel als Rüttelbodenabschluss H = 80-100 mm
100,00
m
3 Stundenlohnarbeiten
3
Stundenlohnarbeiten
1. Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anweisung der Bauleitung ausgeführt werden. 2. Die vom Auftragnehmer oder seinem Bevollmächtigten unterschriebenen Stundenlohnzettel müssen für jeden Kalendertag aufgestellt sein und sind spätestens am nächsten Arbeitstag nach der Ausführung der Bauleitung in 3-facher Ausfertigung zur Anerkennung vorzulegen. Die 1. Ausfertigung (Original) ist der Bauleitung sofort, die 2. Ausfertigung mit der Rechnung abzugeben. 3. Stundenzettel müssen eindeutig erkennen lassen: a) Name des Auftragnehmers (Firma) b) Bezeichnung, Gebäudeteil c) Vor- und Zuname, Bezeichnung und Berufsgruppe lt. Tarif, Zahl der geleisteten Arbeitsstunden, für jeden Arbeitnehmer getrennt. d) Bezeichnung der ausgeführten Arbeiten. e) Menge und Art etwaiger Zulieferungen wie Material f) Benutzung von Maschinen, Geräten u.ä., deren genaue Bezeichnung und Benutzungsdauer, für Maschinenstunden werden max. die Richtsätze der letzt gültigen Baugeräteliste vergütet, für Lkw-Stunden werden die Tarife nach dem GNT vergütet. 4. Bei Stundenlohnarbeiten werden Aufsichtsstunden nur vergütet, wenn sie in der Stundenlohnanweisung (Ziff. 1) vereinbart worden sind. Sie werden mit dem Lohn eines Facharbeiters vergütet. 5. Lohn- und Gehaltsnebenkosten, wie Auslösung, Wegegelder, Wegezeitentschädigungen, Unterkunfts- u. Übernachtungskosten, Kosten für Familienheimfahrten sowie die vom Auftragnehmer zu tragenden Kosten für An- und Rückreise der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer, deren Entgelte zu den Baustellenlohn- und -gehaltskosten gehören, werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
1. Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anweisung der Bauleitung ausgeführt werden.
3.01 Arbeitsstunde Vorarbeiter/Meister Arbeitsstunde Vorarbeiter/Meister
3.01
Arbeitsstunde Vorarbeiter/Meister
20,00
h
3.02 Arbeitsstunde Facharbeiter Arbeitsstunde Facharbeiter
3.02
Arbeitsstunde Facharbeiter
40,00
h
3.03 Helfer/Auszubildender Arbeitsstunde Helfer/Auszubildender
3.03
Helfer/Auszubildender
20,00
h

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