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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Anmerkungen (Stand 07/2024)
Neubauten ALDI SÜD Filialen
Es handelt sich um ein Leistungsverzeichnis anhand der vorliegenden
Planunterlagen
der Bau- und Leistungsbeschreibung ALDI SÜD.
Es sind projektspezifische Besonderheiten direkt mit den zuständigen
Vertretern von
ALDI Süd abzustimmen. Zudem sind die projektbezogenen Gutachten und
Nachweise (z.
B. Vorgaben aus Wärmeschutznachweisen oder Brandschutzkonzepten)
maßgebend für
die jeweilige Ausschreibung.
Der Auftragnehmer hat seinem Angebot den diesem Leistungsverzeichnis
beigefügten
Entwurf des Bauvertrages inklusive seiner Anlagen zugrunde zu legen.
Besondere Hinweise
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen für die
Beurteilung der Eignung des
Bieters gemäß VOB A § 8, Absatz 3 und 4 im Rahmen der Angebotsprüfung
anzufordern.
Baustellenabfälle des AN wie Folien, Farbreste, Bauschutt usw. sind
nach einzelnen
Bestandteilen zu sortieren und je nach Zusammensetzung entweder der
Wiederverwertung oder der Problemmüllbeseitigung, einschl. 1 m³ nicht
schadstoffbelasteter Müll vom AG, gemäß VOB, Teil C, DIN 18299, Abs.
4.1.11 und
4.1.12., täglich zuzuführen.
Baustoffe, Materialien und sonstige Gegenstände dürfen auf Straßengrund
auch
vorübergehend nicht gelagert werden. Verunreinigungen der Straße im
Rahmen der
genehmigten Baumaßnahme sind ohne Aufforderung unverzüglich zu
beseitigen. Wird
diese Anordnung nicht befolgt, kann der Träger der Straßenbaulast die
Verunreinigung
auf Kosten des Verursachers beseitigen - § 7 Abs. 3 FStrG, Art. 16
BayStr. WG.
Detailpläne und Berechnungen, die zur Vorbereitung der vertraglichen
Leistungen
notwendig sind und über das übliche Maß von Architekten- und
Ingenieurleistungen
hinausgehen, sind vom AN zu erbringen. Sie sind mit den jeweiligen
Einheitspreisen
abgegolten (z. Bsp. Fertigtreppen, Stahlbaudetails, Pläne für Verbau,
Pläne und
Detail-Pläne zu Entwässerungsrinnen o.dgl.).
Art und Umfang der Leistungen: Bei einer Ausschreibung in Losen (im LV
ersichtlich)
behält sich der AG die Unterteilung des Auftrages in die Lose vor. Die
Einheitspreise
behalten ihre Gültigkeit.
Vergütung:
Eine zusätzliche Vergütung für Auslösungen, Fahrgelder, Gefahren- und
Schmutzzulagen, Schlechtwetterzulagen, Sonn- und Feiertagsarbeiten usw.
erfolgt nicht,
wenn nicht gesondert vereinbart.
Ausführungsunterlagen:
Vom Unternehmer entsprechend den zusätzlichen technischen Vorschriften
zu liefernde
Unterlagen sind so rechtzeitig vor der Ausführung zur Prüfung und
Genehmigung
vorzulegen, dass für den AG eine ausreichende Frist zur Prüfung bleibt.
Ausführung:
Öffentlich-rechtliche Genehmigungen und Erlaubnisse hat der
Auftragnehmer selbst
ohne Anspruch auf gesonderte Vergütung herbeizuführen.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten
Ausführungszeit eine
deutschsprachige Person auf der Baustelle anwesend ist, die eine
Kommunikation mit
dem AG und den nicht deutschsprachigen Mitarbeitern des AN ermöglicht.
Kommt der
AN dieser Verpflichtung trotz nochmaliger Aufforderung mit angemessener
Fristsetzung
nicht nach, so ist der AG berechtigt, einen Dolmetscher auf Kosten des
AN
heranzuziehen.
Die in den einschlägigen DIN-Vorschriften vorgeschriebenen Proben und
Prüfungen sind
unaufgefordert durchzuführen. Eine Kopie der Protokolle ist dem AG zu
übergeben.
Kosten für die Wiederherstellung durch bei Bauarbeiten durch
den AN beschädigter oder entfernter Grenzzeichen gehen zu
Lasten des Unternehmers.
Haftung:
Neben der Haftung für die vom AN zu erbringenden Leistungen
haftet dieser auch für die im Rahmen seiner Leistungen zu
erbringenden Zeichnungen und Berechnungen. Durch die
Prüfung der Unterlagen von Seiten der Bauleitung wird die
Haftung des Unternehmers nicht eingeschränkt.
Schriftverkehr:
Sämtlicher Schriftverkehr des Unternehmers an den Bauherrn
hat mit Durchschrift an die Bauleitung zu erfolgen.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN
Zu den Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechnischen Anlagen
1. Mit dem Bauvertrag werden die Regeln der VOB/B und VOB/C mit den ATV
Vertragsbestandteil.
Abweichende Gewährleistungsvereinbarungen
Die Gewährleistung richtet sich nach VOB/B 13, Gewährleistungsdauer 5
Jahre (Siehe Punkt 17)
2. Für die Ausführung der folgenden Bauleistungen wird auf die
eiinschlägigen DIN-Normen hingewiesen.
3.1 Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, daß dem Anbieter keine
Projektkosten entstanden sind. Der Auftragnehmer kann vor Kalkulation
die Pläne beim Planungsbüro einsehen.
Mehrkosten für evt. schwierige Montage können später nicht geltend
gemacht werden.
3.2 Fracht und Anfuhr der Materialien und Werkzeuge, Rücktransport der
letzteren, Gestellung von evtl. erforderlichem Gerüstmaterial und Hebe-
zeug, Überwachung der Schlitz- und Durchbrucharbeiten, Herstellung von
Detailzeichnungen und Werkstattplänen, Überprüfung der Ausführungs-
zeichnungen.
Erstellung von Revisionsplänen 2-fach (gem. Pkt 15), Baubeaufsich-
tigung, probeweise Inbetriebnahme der Anlage, Leistungsbemessungen
entsprechend DIN 18 379, Abschnitt 3.8, Übergabe der Anlage und
Lieferung der Bedienungsanweisung, Einweisung des Bedienpersonals,
Überprüfung der schall- und geräuschtechn. Maßnahmen, Herstellung
und Einreichung sämtl. Genehmigungsunterlagen bei den zuständigen
Stellen wie Gewerbe-, Bauaufsichtsamt, sofort nach Erhalt des Auf-
trages, werden nicht zusätzlich vergütet und sind in die Einzelpreise
einzukalkulieren.
3.3 Bietergemeinschaften und die Einschaltung von Subunternehmern
bedürfen vor Auftragserteilung der schriftlichen Genehmigung durch den
Auftraggeber. Der Bieter hat sich unaufgefordert um diese Genehmigung
zu bemühen.
3.4 Dem Angebot von Bietergemeinschaften ist beizufügen:
a. Verzeichnis der einzelnen Bieter mit Benennung des bevoll-
mächtigten Vertreters.
b. Anschrift des bevollmächtigten Vertreters, der berechtigt
ist, Zahlungen anzunehmen.
3.5 Subunternehmer sind namentlich mit Angebotsabgabe -unter Abgabe
über den Arbeitsumfang- zu benennen.
4. Die in das Leistungsverzeichnis eingesetzten Einheitspreise gelten,
auch wenn dies nicht ausdrücklich betont wird, auch für alle Neben-
leistungen.
5. Tagelohnarbeiten sind nach vorheriger Genehmigung zulässig und müssen
durch täglich bescheinigte Tagelohnzettel nachgewiesen werden.
6. Der AN hat unverzüglich die Leistungsunterlagen, Pläne, Leistungs-
beschreibung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu kontrollieren.
Insbesondere gilt dies für Schlitz- und Aussparungsangaben.
Berichtigungen sind unverzüglich zu verlangen; sonst werden nach-
trägliche Stemm- und Brecharbeiten nicht vergütet. Dies gilt ent-
sprechend für die Einsicht in Genehmigungsunterlagen; hier insbesondere
für die Überprüfung der Höhenangaben der Kanalanschlüsse. Der AN hat
vor Montageeinsatz auf dem Grundstück die Durchführbarkeit des Kanal-
anschlusses zu prüfen und gegebenenfalls mit dem Planer Kontakt aufzu-
nehmen.
Kleinere Schlitzarbeiten wie z.B. für Objektanschlüsse sind durch
den AN durchzuführen und in den Einheitspreisen mit zu berücksichtigen.
7. Anträge an Behörden und Schornsteinfeger für Gas, Wasser, Heizung und
Lüftung (ausgenommen lüftungstechn. Gesuch) sind vom AN unverzüglich
mit allen notwendigen Unterlagen anzufertigen und einzureichen; fällige
Abnahmen sind rechtzeitig zu beantragen und vorzunehmen. Eine besondere
Vergütung erfolgt nicht.
8. Dem AN obliegt die rechtzeitige Koordination der Montage mit den
anderen beteiligten Firmen. Der AN hat für die Baustelle eine qualifi-
zierte Aufsichtsperson zu benennen und zu stellen.
9. Die Zeichnungen, die der Ausschreibung zugrunde liegen, sind Bestand-
teile des Angebotes und können nach vorheriger Vereinbarung eingesehen
werden. Der spätere Einwand, diese Zeichnungen nicht gesehen zu haben,
ist nichtig.
10. Arbeitsbeginn und Ausführungsfristen werden bei der Auftragsvergabe
vereinbart. Der Bauherr behält sich vor, Änderungen in der Planung zu
treffen, falls hierdurch Einsparungen der techn. Verbesserungen erzielt
werden können.
Der AN hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Erhöhung der Einzelpreise
für entgangenen Gewinn. Dies gilt auch für den Fall, daß der Bauherr
Teile der Anlage oder einzelne Lieferungen aus dem Angebot herausnimmt,
anderweitig beschafft oder selbst vergibt.
Der AN hat vor Montagebeginn die Zustimmung zur Ausführung der Anlage
bei dem zuständigen TÜV und dem Gewerbeaufsichtsamt einzuholen.
11. Der Auftragnehmer verfügt über alle nötigen Materialien, Geräte und
Rüstzeuge zur Unfallverhütung und ist Mitglied einer Berufsgenossen-
schaft bzw. einer Unfallversicherung.
Die Mitgliedschaft muß auf Verlangen nachgewiesen werden, jedoch
können aus nichtverlangtem Nachweis weder irgendwelche Ansprüche
abgeleitet werden, noch wird durch den nicht verlangten Nachweis die
Haftung des Auftragnehmers ganz oder teilweise aufgehoben.
12. Für die Aufhängung sind zu verwenden bei:
a. Lüftungskanälen
Verzinkte, höhenverstellbare Pendelaufhänger mit Gewindestangen,
Gewindeplatte mit Gummieinlage (Schallschutz gepr. DIN 52218).
Kanalabhängung mit Profilschiene und Dämmauflage, ggf. Dämmelemente.
Mehrere Rohre nebeneinander sind an Machinenträgern mit Reihenauf-
hängern zu befestigen.
Rohrverlegung entlang von Wänden mit Stützstreben.
Die Kosten für die Befestigungskonstruktionen sind in die Einheits-
preise einzukalkulieren.
Die Befestigung an Trapetzblechen dürfen nur an den unteren Blechböden
erfolgen.
b. Rohrleitungen
Verzinkte, höhenverstellbare Pendelschellen mit Gewindestangen,
Gewindeplatte und Gummieinlage (Schallschutz gepr. nach DIN 52218).
Mehrere Rohre nebeneinander sind an Schienenträgern mit Reihenauf-
hängern zu befestigen.
Rohrverlegung entlang von Wänden mit Stützstreben.
Die Kosten für die Befestigungskonstruktionen sind in den Einheits-
preisen einzukalkulieren.
13. Für die fachtechnische Planung, Überwachung und Abnahme der nach-
folgenden beschriebenen Leistungen ist zuständiger Fachingenieur:
HTP Ingenieur GmbH & Co. KG
Pfarrstraße 4
56729 Ettringen
Tel.: 02651/703 800 Fax: 02651/703 8010
14. Die vorliegenden Pläne des Ing. Büros HTP dienen der Projek-
tierung, Berechnung und Ausarbeitung des Angebotes und sind keine
Montagepläne.
15. Der Schlußrechnung sind gleichzeitig Revisonsunterlagen in 2-facher
Ausfertigung bestehend aus:
a. Beschreibung der Anlage mit Betriebseinweisung
b. Geräte- und Ersatzteilliste
c. Kopien behördlicher Abnahme- und Prüfbescheinigungen
d. Revisons- und Bestandszeichnungen
e. Fließ-, Stromlauf-, Schaltschema- und Klemmenpläne beizufügen.
f. Ausführungszeichnung(en) als DXF- oder DWG-Datei.
16. Der Auftragnehmer hat alle entstehenden Kosten, die sich aufgrund
der neuen Baustellenverordnung für seinen Verantwortungsbereich
ergeben, entsprechend mit einzukalkulieren und bei Ausführung die
entsprechenden Verordnungen verantwortungsvoll einzuhalten.
Ein Sicherheits- und Gesundheitsplan wird gemäß Baustellenverordnung
- BausstellV vom 10. Juni 1998 aufgestellt, dieser SIGE-Plan wird
Vertragsbestandteil und diesem ist Folge zu leisten.
Insbesondere die Unterweisungen, die mit dem Vertrag an die aus-
führende Firma versendet werden, sind von jedem Mitarbeiter, der vor
Ort auf der Baustelle eingesetzt wird, umgehend an die Bauleitung
(spätestens 3 Tage nach Arbeitsbeginn) unterschrieben zurück zu senden.
Der AG behält sich vor, bei nicht Beachtung schon die erste Abschlags-
zahlung nicht freizugeben.
17. Die Gewährleistung beginnt am Tag der Eröffnung und beträgt 5 Jahre.
18. Die bei der Übergabe festgestellten Mängel sind in einem Zeitraum
von 2 Wochen abzustellen.
Darüberhinaus notwendige Abnahmen werden dem AN mit je -- _ belastet.
19. Die einbehaltene Gewährleistungssumme in Höhe von 5 % muß nach
restloser Mängelbeseitigung durch eine unbefristete Bankbürgschaft zur
Auszahlung angefordert werden.
20. Die Kosten für Bauschild, Schuttbeseitigung sowie Energiekosten
werden mit -- % der NETTO-Abrechnungssumme von der Schlussrechnung
einbehalten.
Allgemeine Anmerkungen (Stand 07/2024)
01 VAR 1
Wiesbaden Coulinstraße
01
VAR 1
Wiesbaden Coulinstraße
01.01 Montage Wärmepumpe Verkaufsraum
01.01
Montage Wärmepumpe Verkaufsraum
01.02 Rohrleitungen und Zubehör
01.02
Rohrleitungen und Zubehör
01.03 Demontage
01.03
Demontage
01.04 Elektroinstallation
01.04
Elektroinstallation
01.05 Nebenarbeiten
01.05
Nebenarbeiten
02 VAR2 Nierstein Zentralgerät
02
VAR2 Nierstein Zentralgerät
02.01 Montage Wärmepumpe Verkaufsraum
02.01
Montage Wärmepumpe Verkaufsraum
02.02 Rohrleitungen und Zubehör
02.02
Rohrleitungen und Zubehör
02.03 Demontage Klimaanlage Verkaufsraum
02.03
Demontage Klimaanlage Verkaufsraum
02.04 Elektroinstallation
02.04
Elektroinstallation
02.05 Nebenarbeiten
02.05
Nebenarbeiten
03 VAR3 Nierstein Dezentrale Geräte
03
VAR3 Nierstein Dezentrale Geräte
03.01 Montage Wärmepumpe Verkaufsraum
03.01
Montage Wärmepumpe Verkaufsraum
03.02 Rohrleitungen und Zubehör
03.02
Rohrleitungen und Zubehör
03.03 Demontage Klimaanlage Verkaufsraum
03.03
Demontage Klimaanlage Verkaufsraum
03.04 Elektroinstallation
03.04
Elektroinstallation
03.05 Nebenarbeiten
03.05
Nebenarbeiten
04 VAR4 Aktenraum
04
VAR4 Aktenraum
04.01 Montage Wärmepumpe Nebenräume
04.01
Montage Wärmepumpe Nebenräume
04.02 Rohrleitungen und Zubehör
04.02
Rohrleitungen und Zubehör
04.03 Nebenarbeiten
04.03
Nebenarbeiten
05 VAR5 Lager
05
VAR5 Lager
05.01 Montage Wärmepumpe Lager
05.01
Montage Wärmepumpe Lager
05.02 Rohrleitungen und Zubehör
05.02
Rohrleitungen und Zubehör
05.03 Nebenarbeiten
05.03
Nebenarbeiten