Landschaftsbau
Klappbrücke Mariensiel Sande
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Klappbrücke
01
Klappbrücke
Vertragliche Vereinbarung Die Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis sind Bestandteil des Angebots und sind genauestens zu beachten. Es handelt sich bei den ausgeschriebenen Arbeiten um Bauleistungen, die gemäß § 2 Ziffer 1 der VOB Teil A nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zu angemessenen Preisen vergeben werden können. Es gilt die VOB Teil B (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, DIN 1961) 1. Beschreibung der Bauleistungen: Diese Baumaßnahme ist eine Maßnahme der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes - Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Aurich vertreten durch den NLWKN - Betriebsstelle Aurich Es handelt sich hier um den Ersatzneubau der beweglichen Brücke EJK 40 in Sande-Marienesiel im Zuge der Umfangstraße über den Ems-Jade-Kanal. Auszuführende Bauarbeiten sind hauptsächlich der Rückbau der alten Drehbrücke mit Unterbauten, der Spezialtiefbau für die Gründung, Stahlbetonarbeiten mit Widerlagern, Vorbrücke und Brückenkeller, Abbruch und Neubau des Brückenwärterhauses sowie der Stahlbau und die Steuerungstechnik für den beweglichen Teil der Klappbrücke. 2. Örtliche Verhältnisse 2.1 Lage der Baustelle Die Baustelle liegt in der Gemeide Sande im Landkreis Friesland. Anschrift: Umfangstraße 28, 26452 Sande. Von den Transportmöglichkeiten zur Baustelle hat sich der AN selbst genauestens zu überzeugen, evtl. Sondergenehmigungen sind einzuholen. Alle Schäden, die auf den durch die Material- und Gerätelieferungen genutzten Wegen, Straßen und Wasserstraßen etc. entstehen, hat der AN auf seine Kosten zu beseitigen. Für die Bearbeitung der Angebotsunterlagen ist es erforderlich, dass der Bieter sich von dem vorgefundenen Bestand, den Gegebenheiten im Baufeld und den Zuwegungen über Land und über Wasser vor Ort einen Eindruck verschafft. Die Wasserstände sind +1,40 mNHN (Winterpeil) und +1,45 mNHN (Sommerpeil). Die Wassertiefe beträgt 2,50 m. 2.2 Lager- und Arbeitsplätze Lager- und Arbeitsplätze können nach Bedarf und dann mit Zustimmung der umliegenden Landeigentümer, des NLWKN oder der Gemeinde Sande ausgemacht und bedingt genutzt werden. Sämtliche vom Auftragnehmer benutzten Wege, Grundstücke, Plätze, Auffahrten, Rampen, usw. sind spätestens 14 Tage nach Beendigung der Arbeiten von allen Anlagen, Ein- und Aufbauten zu räumen, einzuebnen und zu säubern. Es ist der frühere Zustand wieder herzustellen. Die Lager- und Arbeitsplätze müssen abgesperrt und gesichert werden. 2.3 Anschlussmöglichkeiten an Ver sorgungsleitungen Für die Versorgung mit elektrischer Energie während der Bauzeit hat der AN zu sorgen und sich dafür mit dem zuständigen Versorgungsunternehmen abzustimmen. Ein eventuell notwendiger Baustellenverteiler mit allem Zubehör wie Fehlerstromschutzschalter, Licht- und Kraftsteckdosen, Drehstromzähler 400/230 V, 63 A, Schutzgehäuse, Sicherungen und Kreuzerder gem. den gültigen Vorschriften der Energieversorger muss vom Auftragnehmer für die Montagezeit mitgeliefert und betriebsfertig aufgebaut werden. Vor Inbetriebnahme ist der Baustellenverteiler auf Sicherheit und Funktion nach den neuesten gültigen VDE - Bestimmungen zu überprüfen. Eine entsprechende Kennzeichnung am Verteilerkasten ist vorzunehmen und ggf. während der Bauzeit zu aktualisieren. Das Prüfprotokoll gemäß den gültigen VDE-Bestimmungen muss der Bauleitung bei Inbetriebnahme des Baustellenverteilers vorgelegt werden. Die Stromkosten (einschließlich Nebenkosten) trägt der Auftragnehmer. Dies ist den relevanten Postionen mit einzukalkulieren. Strom sollte ggf. auch Fremdfirmen gegen eine angemessene Gebühr zur Verfügung gestellt werden. Für die Versorgung der Baustelle mit Wasser während der Bauzeit hat sich der AN mit dem zuständigen Versorgungsunternehmen abzustimmen. Kosten, die durch Herstellen von Anschlüssen bzw. in deren Zusammenhang entstehen, hat der AN selbst zu tragen. Die Verbrauchskosten (einschließlich Nebenkosten) trägt der Auftragnehmer. Dies ist den relevanten Postionen mit einzukalkulieren. Wasser sollte bei Bedarf auch Fremdfirmen gegen eine angemessene Gebühr zur Verfügung gestellt werden. Ein temporärer Internetanschluss (WLAN) zur Nutzung von allen am Bau beteiligten wäre je nach örtlicher Möglichkeit wünschenswert, ist aber nicht zwingend notwendig. 2.4 Vorhandene Anlagen bzw. Leitungen im Baufeld Vor Baubeginn hat sich der Auftragnehmer über die Lage von Telekomunikations-, Elektro-, Gas- und Wasserleitungen bei den betreffenden Versorgern/Unternehmen und beim AG zu informieren. Das Beschaffen der entsprechenden Lagepläne und Treffen geeigneter Schutzmaßnahmen ist Sache des AN. Etwaige Beschädigungen der Versorgungsleitungen durch den AN gehen zu seinen Lasten. 2.5 Verkehr im Baubereich Während der Bauphase ist der Verkehr auf der Umfangstraße zu sperren, eine Umleitung muss eingerichtet werden. Die notwendigen Maßnahmen hierzu sind mit den zuständigen Ämtern der Gemeinde Sande, des NLWKN und der Stadt Wilhelmshaven abzustimmen. Entsprechende Beschilderungen und Absicherungen der Gefahrenstellen vor der Baustelle sind aufzustellen und vorzuhalten. 3. Ausführung der Bauleistung 3.1 Normen / Vorschriften Es sind zur Bemessung und Ausführung die aktuell anerkannten Regeln der Technik und einschlägigen Normen und Vorschriften anzuwenden, soweit diese für dieses Bauvorhaben zutreffen. Besonders hingewiesen sei in diesem Zusammenhang auf -  EN 1990 bis EN 1995, EN 1997 und EN 1999   (Eurocodes 0 bis 5, 7 und 9) - DIN EN 1090 - DIN 19704, Teil 1 - 3 - ZTV - Wasserbau - ZTV-W 202 -Technische Bearbeitung - ZTV-W 218 -Korrosionsschutz im Stahlwasserbau - ZTV-Ing Teil 9.2 - Bewegliche Brücken - ZTV-Ing Teil 4.3 - Korrosionsschutz von Stahlbauten - DIN EN ISO 12944 - VDE-Vorschriften - Unfall-Verhütungsvorschriften (UVV) - Forderungen aus gesetzlichen und behördlichen   Vorschriften - Gerätesicherheitsgesetz - Vorschriften der Berufsgenossenschaften - VOB Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen    für Bauleistungen Der Hersteller der Stahlbauteile muss von einer anerkannten Prüfstelle nach DIN EN 1090 EXC 3 zertifiziert sein! Der Auftragnehmer übernimmt die Lieferung und den Abtransport sämtlicher Baustoffe frei Verwendungsstelle, wenn in den Positionen der Leistungsbeschreibung nichts anderes gesagt ist. Der Auftraggeber behält sich die Prüfung und Abnahme aller zu verwendenden Baustoffe ausdrücklich vor. 3.2 Rückbau der Brückenanlage Eine Inaugenscheinnahme des gesamten Bauwerks mit Unterbau während der Kalkulationsphase ist erforderlich, um eine sichere Einschätzung über den Umfang der Abbruch- und Rückbauarbeiten zu bekommen. Gerne können auch mit dem Bauherrn gemeinsame vor Ort-Termine organisiert werden. Ältere Bestandspläne und Fotos des vorhandenen Bauwerks liegen dieser Ausschreibung bei. 3.3 Gründungs- und Erdarbeiten Das Baufeld ist auf jeden Fall vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Der AN ist verpflichtet, den vorliegenden Verhältnissen entsprechende Geräte und nach Erfordernis ggf. auch schwimmendes Gerät einzusetzen. Das gewählte Verfahren ist vor Baubeginn dem Bauherrn mitzuteilen beziehungsweise mit diesem abzustimmen. Treten bei der Ausführung der Arbeiten unvorhergesehene Hindernisse auf, so ist das weitere Vorgehen mit dem Auftraggeber abzustimmen. Bohrungen und Drucksondierungen wurden im Sommer 2023 durchgeführt, der Geotechnische Bericht liegt dieser Ausschreibung bei. 3.4 Materialien Für die zum Einsatz kommenden Werkstoffe sind die neuesten gültigen (Werkstoff-) Normen und Regeln der Technik zu beachten. Der Auftraggeber behält sich die Prüfung  und Abnahme der vom Auftragnehmer zu liefernden Baustoffe ausdrücklich vor. 3.5 Beton- und Stahlbetonarbeiten Als Bindemittel ist CEM III, Hochofenzement - HOZ 35 L (HS-Zement) für den Grundbau und für den Hochbau nach DIN 1164 und DIN EN 197-1 zu verwenden. Der Betonzuschlag muss der DIN 4226 bzw. EN 12620 entsprechen. Das Zuschlagsgemisch soll möglichst grobkörnig und hohlraumarm sein. Das Größtkorn soll 32 mm nicht übersteigen. Die Sieblinie soll nach EN 206 / DIN 1045 (Bild 3) im Bereich zwischen 3 und 4 liegen. Auf die Herstellung der Schalung ist besondere Sorgfalt zu verwenden. Es wird ausdrücklich auch auf die Maßrichtigkeit bei der Schalung hingewiesen. Die Schalung muss so sicher sein, dass sie sich während des Betonierens nicht verschiebt. Für die sichtbar bleibenden Flächen, auch Untersicht, ist gehobelte, dichtschließende Bretterschalung oder einwandfreie großflächige Schaltafeln, für die zu hinterfüllenden Flächen rauhe, aber dichte Schalung zu verwenden. Alle rechtwinkeligen Betonkanten sind durch Einlegen von Dreikantleisten zu brechen. Nicht sichtbare Flächen können mit Tafeln eingeschalt werden. Die Stahleinlagen sind verschiebungssicher und so fest aufzustellen, dass sie beim Einbringen des Betons durch die unvermeidlichen Erschütterungen nicht gelockert werden können. Das Maß der Betonüberdeckung muss mind. 5,5 cm betragen. Die richtige Lage der Stahleinlagen gegen die Schalung ist durch halbrunde Abstandhalter nur aus Beton zu sichern. Mit dem Betonieren von Stahlbetonteilen darf jeweils erst begonnen werden, wenn die Stahleinlagen durch den Auftraggeber geprüft und abgenommen worden sind. 3.6 Wasserhaltung Es ist Sache des Auftragnehmers, aufgrund der beigegebenen Unterlagen und seiner Erfahrungen, die Wasserhaltungsanlage zu bemessen. Sie ist so zu errichten, zu betreiben und vorzuhalten, dass eine unbedingte Freihaltung des Baufeldes von Wasser während der Bauzeit gewährleistet ist. Oberflächenwasser, Schichten- und Sickerwasser usw. soweit es zufließt, ist durch geeignete Maßnahmen von der Baugrube abzuhalten. Während der Bauzeit ist für einen ausreichenden Abflussquerschnitt im Ems-Jade-Kanal zu sorgen. 3.7 Aufmaß und Abrechnung Sämtliche für das Aufmaß und die Abrechnung erforderlichen Messungen usw. sind vom Auftragnehmer gemeinsam mit der Bauleitung vorzunehmen. Aufmaßzettel sind vom Auftragnehmer zur Unterschrift vorzulegen. Rechnungen sind in zweifacher Ausfertigung beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Betriebsstelle Aurich über die örtliche Bauleitung zur Prüfung vorzulegen. Zu jeder Abschlagsrechnung gehört eine Massenermittlung, die später auch zur Schlussrechnung verwendet werden kann. 3.8 Tagesberichte Der Auftragnehmer hat Tagesberichte zu führen und eine Ausfertigung dieser zeitnah der Bauleitung auszuhändigen. Die Tagesberichte müssen Angaben enthalten, die für die Ausführung des Vertrages von Bedeutung sein können: a) Zahl der Arbeiter, die bei der Ausführung beschäftigt sind,  aufgegliedert nach: Polieren, Vorarbeitern, Facharbeitern und Hilfsarbeitern b) Die Arbeitszeit der einzelnen Arbeitsgruppen mit Stundenangabe c) Bauleistungen für die jeweilige Position am Berichtstage d) Witterungsverhältnisse e) Besondere Vorkommnisse 3.9 Korrosionsschutz Der Korrosionsschutz ist gemäß den gültigen Normen und Regelwerken aufzubauen. Speziell sei hingewiesen auf    -> DIN EN ISO 12944    -> ZTV-W 218    -> Richtlinien der Bundesanstalt für Wasserbau, Karlsruhe    -> ZTV-Ing Teil 4 Wenn nicht anders im Leistungsverzeichnis aufgeführt, ist der Korrosionsschutz wie folgt auszuführen: a) Alle Metallteile sind zu entrosten     Reinheitsgrad: SA 2 1/2 nach DIN 55928, Teil 4 b) Aufbringen der Grundbeschichtung     Basis Epoxidharz-Zinkstaub, 2-komponentig, zugelassen nach BAW     Verarbeitung: spritzen, airless     Zahl der Arbeitsgänge:  1     Schichtdicke: 60 - 80 µm c)Zwei Deckanstriche, farbwechselnd braun-schwarz     lösungsmittelarme EP- Harzbeschichtung, 2-komponentig. Zugelassen nach BAW. Verarbeitung: spritzen airless     Zahl der Arbeitsgänge: 2     Sollschichtdicke: ca. 250 µm je Arbeitsgang Gesamtschichtstärke des Korrosionsschutz-Systems: min. 500 µm. 3.10 Formblätter Formblätter zur Preisermittlung und zur Aufgliederung der Einheitspreise sind bei Verlangen der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. 3.11 Stundenlohnarbeiten Sollten Stundenlohnarbeiten anfallen, so werden diese nur vergütet, wenn sie vom AG angefordert wurden und die Durchführung dieser Arbeiten auf dem Tagelohnzettel durch Unterschrift (AN u. AG) bestätigt worden ist. Außervertragliche Arbeiten dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie vorher mit dem AG abgesprochen und die Vergütungssätze festgelegt sind. Diese Absprache ist in den Tagesberichten besonders festzuhalten. Wird die Absprache und der Vermerk in den Tagesberichten vom AN versäumt, dann hat der AN keinen Anspruch auf Vergütung der geleisteten außervertraglichen Arbeiten. 3.12 Vermessung AN und AG legen vor Beginn der Arbeiten gemeinsam die Lage des neuen Bauwerkes fest. Alle weiteren Messungen, Herstellen der Lehren usw. sind Sache des Auftragnehmers. Er ist für die genaue Einhaltung der geplanten Abmessungen allein verantwortlich und für alle dabei verschuldeten Mängel nach den vertraglichen Bedingungen haftbar. 3.13 Geräteeinsatz Für die Arbeiten sind nur leistungsfähige Geräte einzusetzen. Treten während der Bauzeit größere Schäden an den Geräten ein, die eine termingerechte Fertigstellung fraglich erscheinen lassen, so hat der AN zu seinen Lasten für vollwertigen Ersatz zu sorgen. Treten bei der Bauausführung unvorhergesehene Hindernisse auf, so sind diese und daraus eventuell entstehende Mehrkosten dem AG anzuzeigen. Unter "Geräteverzeichnis" sind die für den Baustelleneinsatz vorgesehenen Geräte, Maschinen und Beförderungsmittel mit ihren Bezeichnungen u. Typen einzeln aufzuführen. Die Vollständigkeit der Baustelleneinrichtung ist für die Beurteilung der Angebote von Bedeutung. Sollte sich bei der Bauausführung herausstellen, dass die vom Bieter angebotenen Geräte nicht ausreichen, so sind diese entsprechend den Erfordernissen entweder durch geeignete Geräte auszutauschen oder zu ergänzen, ohne dass Nachforderungen geltend gemacht werden können. 3.14 Baufolge, Termine Mit Auftragserteilung ist mit dem Aufstellen der Risikobeurteilung, den Ausführungsplänen für den Massivbau, den Stahl- und Maschinenbau und für die Elektrotechnik zu begin nen, Dauer ca. 4 Monate. Anschließend folgt das Einrichten und die Umsetzung/Bautätigkeit vor Ort, Dauer ca.14 Monate. Fertigstellung ist nach insgesamt 18 Monaten im Herbst 2025 vorgesehen. Der AN stellt digital einen entsprechenden Bauzeitenplan mit dem Ablauf Einzelleistungen zur Abstimmung bereit. 3.15 Kalkulation Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer vor Beginn der Bauausführung seine Urkalkulation in einem versiegelten Umschlag beim NLWKN in Aurich zu hinterlegen. Bei eventuellen Unklarheiten (bei Nachforderungen, Nachlässen, Stundenlohnarbeiten usw.) kann die Urkalkulation nach Zustimmung des Auftragnehmers vom Auftraggeber geöffnet und eingesehen werden. Durch die Nichtausführung einzelner Positionen oder durch einen verminderten Umfang des gesamten Vorhabens während der Bauausführung können keine Nachforderungen aus entgangenem Gewinn gewährt  werden. Der Auftragnehmer übernimmt die Lieferung und den Antransport sämtlicher Baustoffe, ebenso aller Verbindungsmittel frei Baustelle, wenn in den Positionen der Leistungsbeschreibung nichts anderes gesagt ist. Lohnnebenkosten jeder Art (Wasser- und Überstundenzulagen, Wegegelder, Trennungsentschädigungen u. a.) werden in keinem Falle erstattet und sind in die Einheitspreise einzurechnen. Ansprechpartner während der Kalkulationsphase sind: Herr Kieseling 04941-176 125, Frau Hardy 04941-176 126, Herr Peters (Stahl- u. Maschinenbau) 04941-176 175, Herr Pleis (Steurungs- u. Elektrotechnik) 0491-8008484 3.16 Nebenangebote Nebenangebote, die das Prinzip des Bauwerks beibehalten, sind zugelassen. Sie sind auf besonderer Anlage zusätzlich zum Hauptangebot einzureichen. Ein Nebenangebot muss ein vollständiges Leistungsverzeichnis, eine prüfbare Massenermittlung, prüfbare Entwurfszeichnungen sowie eine prüfbare Vorstatik und erforderliche Prüfbescheinigungen enthalten. 3.17 Gewährleistung Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme und erstreckt sich auf vier Jahre für den Massivbau, für den Korrosionsschutz auf fünf Jahre und für den Stahlwasserbau sowie die Elektrotechnik auf zwei Jahre. Der AN verpflichtet sich, alle Mängel, die während der Gewährleistungszeit auftreten, nach Aufforderung durch den AG unverzüglich ohne Kostenberechnung zu beseitigen. Nach Abnahme der Mängelbeseitigungsleistung beginnt für diese Leistung die Verjährungsfrist neu. 3.18 Arbeitsschutz Der Arbeitsschutz ist entsprechend den Auflagen der Bauberufsgenossenschaft und der Baustellenverordnung zu gewährleisten und zu übernehmen. Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998) ist einzuhalten. 3.19 Tariftreueverpflichtung Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichten sich, bei der Ausführung der Leistungen die für die Arbeitsverhältnisse der eingesetzten Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer geltenden tariflichen Bestimmungen einzuhalten. Dies gilt auch beim Einsatz von Nachunternehmern. 3.20 Prüfung der Ausschreibungsunterlagen Der Bieter hat vor Angebotsabgabe eine aufmerksame und vollständige Prüfung der Ausschreibungsunterlagen auf Vollständigkeit, Plausibilität, Machbarkeit und Funktionalität vorzunehmen. Spätestens mit Abgabe des Angebotes ist der Bieter verpflichtet, eventuelle Bedenken gegen die Art der Ausführung und die Art der Vorgehensweise, falls begründet, schriftlich bekannt zu geben. Sofern einzelne Angaben oder Bestimmungen dieser Ausschreibung unklar bzw. unvollständig oder widersprüchlich sind oder dem Anbietenden erscheinen, muss er dieses, wenn sich die Unklarheit oder der Widerspruch nicht beseitigen lässt, in einem Begleitschreiben zu seinem Angebot zum Ausdruck bringen. Später festgestellte Unklarheiten, welche zur nicht fachgerechten Ausführung des Auftrags führen würden, sind vom AN unmittelbar anzuzeigen. Nach Auftragserteilung kann sich der AN nicht mehr auf etwaige Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Widersprüchlichkeiten der Ausschreibung berufen. Auch wenn für besondere Erschwernisse keine gesonderten Positionen vorgesehen sind, hat er diese in seinen Angebotspreisen zu berücksichtigen. Der Bieter hat bei der Preiskalkulation immer die gesamte Baubeschreibung, das gesamte Leistungsverzeichnis sowie alle sonstigen mitgeltenden Unterlagen bezüglich Definition der Schnittstellen zu den anderen LV-Positionen zu berücksichtigen. Kosten für Fracht und Verpackung sowie das Auf- und Abladen sind in die Preise mit einzukalkulieren. 3.21 Vergabeprüfstelle NLWKN Direktion, Am Sportplatz 23, 26506 Norden
Vertragliche Vereinbarung
01.03 Abbrucharbeiten
01.03
Abbrucharbeiten
01.06 Erd- und Straßenbauarbeiten
01.06
Erd- und Straßenbauarbeiten