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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Weitere Besondere Vertragsbedingungen 10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
10.21.1 Gerüstbauarbeiten
Für den Auf- und Abbau der angefragten Gerüste (hierzu zählen auch
Rollgerüste!) sind grundsätzlich die geltenden staatlichen und
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften einzuhalten. Besonders wird in
diesem Zusammenhang auf die im September 2009 eingeführte TRBS 2121 Teil
1 "Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und
Benutzung von Gerüsten" hingewiesen. Demnach ist bei Auf- und Abbau der
Gerüste die Absturzsicherung als Seitenschutz auszuführen. Dies
bedeutet, dass der Bieter den Auf- und Abbau ausschließlich mit einem
Montagesicherungsgeländer (MSG) oder vgl. auszuführen hat. Die Benutzung
von PSA gegen Absturz ist grundsätzlich verboten, nur in Ausnahmefällen
und nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) gestattet.
Vor der Gerüstmontage hat der Auftragnehmer je nach Komplexität einen
Plan für den Aufbau, Umbau und Abbau (Montageanweisung) zu erstellen und
dem SiGeKo mindestens 5 Werktage vor Beginn vorzulegen. Gleiches gilt
für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und dem Plan für die
Benutzung.
Sind nach Abschluss eines Gerüst-Montagetages oder bei Unterbrechung der
Arbeiten bestimmte Teile eines Arbeits- und Schutzgerüstes nicht
einsatzbereit, sind diese mit dem Verbotszeichen "Zutritt verboten" zu
kennzeichnen.
Nach der Montage hat der Gerüstersteller sicherzustellen, dass das
Gerüst nach Abschluss der Montagearbeiten, d. h. vor der Übergabe an den
Gerüstbenutzer durch eine befähigte Person (Definition der befähigten
Person gem. TRBS 2121-1, Abschnitt 4.7.2) geprüft wird. Die Prüfung
erfolgt auf Grundlage des Plans für Auf-, Um- und Abbau
(Montageanweisung). Die Prüfung ist in einem Prüfprotokoll zu
dokumentieren, anschließend ist das Gerüst für die Freigabe zu
kennzeichnen. Das Prüfprotokoll ist auf der Baustelle vorzuhalten.
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten 1. Vorbemerkungen
Die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen" ergänzen die VOB,
Teil C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen) gemäß § 8a (3) VOB/A
bzw. § 8a EU (3) VOB/A. Sie werden ebenfalls Vertragsbestandteil und
sind der Kalkulation sowie der Bauausführung zu Grunde zu legen.
Der Auftragnehmer hat diese "Zusätzlichen Technischen
Vertragsbedingungen" auch mit allen Nachunternehmern zu vereinbaren.
Die nachstehenden Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen,
sofern nicht hier oder in der Leistungsbeschreibung andere Festlegungen
getroffen sind.
2.8 Arbeitssicherheit
Bei der Durchführung der Arbeiten sind die einschlägigen Vorschriften
zur Arbeitssicherheit zu beachten.
Insbesondere wird auf folgende Richtlinien hingewiesen:
DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"
DGUV Vorschrift 22 "Abwassertechnische Anlagen"
DGUV Regel 103-004 "Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenene
Räumen von abwassertechnischen Anlagen"
Vor Beginn der Arbeiten ist die Freigabe durch den Kläranlagenbetrieb
einzuholen.
2.9 Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination
Der Auftraggeber wird entsprechend den Vorgaben der Baustellenverordnung
einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinator (SiGeKo) stellen.
Folgende Unterlagen sind mit dem Beginn der Baustelleneinrichtung auf
der Baustelle zur Einsicht (für den
Auftraggeber, die Berufsgenossenschaften, das RP-Darmstadt, den
SiGe-Koordinator etc.) vorzuhalten:
die Gefährdungsbeurteilung nach § 4 ArbSchG
mit mindestens folgendem Inhalt:
Festlegung von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten
Ermitteln der Gefährdungen,
Beurteilungen der Gefährdungen,
Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen,
Durchführung der Maßnahmen,
Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen,
Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung.
eine Abbruchanweisung (falls erforderlich: Die Abbruchanweisung stellt
die Grundlage für einen gefahrlosen Abbruch und Rückbau dar).
Benennung des/der Erst-Helfer.
Mind. 10 % der Beschäftigten, einer jeglichen Firma, auf der Baustelle
müssen ausgebildete Erst-Helfer sein. Die aktuellen Erst-Helfer
Bescheinigungen sind auf der Baustelle zur Einsicht vorzuhalten.
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
Gerüstarbeiten - Ergänzungen zu DIN 18451 Alle Gerüste sind vom Gerüstersteller vor der ersten Benutzung zu
prüfen, freizugeben und entsprechend zu kennzeichnen.
Bohrungen für Verankerungen sind leicht schräg nach oben anzusetzen.
Für die Verankerung der Gerüste sind Dübel aus korrosionsbeständigem
Stahl zu verwenden. Die Verankerungsstellen sind beim Rückbau der
Gerüste mit kunststoffmodifiziertem Zementmörtel zu verschließen.
Im Bereich von gedämmten Fassaden sind Dauergerüstanker aus Edelstahl
mit thermischer Trennung zu verwenden (Ausführung wie Halfen / HGA-Q
oder gleichwertig).
Die Geometrie der Gerüste ist so zu wählen, dass die maximal zulässigen
Wandabstände nicht überschritten werden. In Bereichen in denen dies
nicht möglich ist, muss ein zusätzlicher Seitenschutz bzw. eine
Belagverbreiterung vorgesehen werden.
Gerüstarbeiten - Ergänzungen zu DIN 18451
Allgemeine Baubeschreibung (ABB) Lage der Baustelle
Die Kläranlage Weiterstadt befindet sich am westlichen Bebauungsrand der
Stadt Weiterstadt.
Die postalische Anschrift der Kläranlage lautet:
Kläranlage Weiterstadt
Spitalwiese 1
64331 Weiterstadt
Die Zufahrt zur Kläranlage erfolgt über die Straße Am Aulenberg. Die
Zufahrt zur Erweiterungsfläche erfolgt über die Straße Schlimmergraben.
Das Gelände ist weitgehend eben und hochwasserfrei.
Der bauzeitliche Grundwasserstand wird vom Baugrundgutachter mit 99,00
mNN angegeben.
Umfang der geplanten Maßnahmen
Die Kläranlage Weiterstadt wird zur weitergehenden Phosphor- und
Spurenstoffelimination mit einer 4. Reinigungsstufe ausgebaut.
Die Ausführung der Arbeiten auf dem Gelände der Bestandskläranlage
können zu folgenden Zeiten erfolgen:
Montag bis Donnerstag: 7:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 7:00 bis 12:00 Uhr
Ausnahmen hiervon können mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. Ein
Anspruch auf abweichende Arbeitszeiten besteht jedoch nicht.
Die Ausführung erfolgt insbesondere auf dem Grundstück der Kläranlage
Weiterstadt, Stadt Weiterstadt. Nördlich des Grundstücks befindet sich
die Erweiterungsfläche für die 4. Reinigungsstufe. Für die Ausführung
der Arbeiten auf der Erweiterungsfläche gibt es vom Auftraggeber
hinsichtlich der Uhrzeit keine Vorgaben.
NSHV
Auf dem Gelände der Bestandskläranlage wird südlich des
Trübwasserbeckens eine neue NSHV-Station errichtet.
EINWEISUNG
für Fremdfirmen, die auf dem Gelände und in den Gebäuden der Kläranlage
Weiterstadt tätig sind
1. Der Auftragnehmer ist für die vollständige Einhaltung der
nachfolgenden Punkte sowohl bei eigenem Personal als auch für alle
seine Nachunternehmer voll verantwortlich. Er hat einen leitenden
projektverantwortlichen Mitarbeiter zu benennen, der vor Ort für die
Einhaltung aller Punkte verantwortlich ist.
2. Alle Einrichtungen für den Baubetrieb haben sich dem laufenden
Betrieb der Kläranlage unterzuordnen.
3. Der Kläranlagenbetrieb darf in keinem Bereich durch den
Auftragnehmer, dessen Angestellte und Mitarbeiter, oder durch
Maßnahmen der vorerwähnten Personen gestört werden.
4. Alle den Betrieb evtl. beeinflussenden Maßnahmen sind der
Kläranlagenleitung rechtzeitig vor Arbeitsbeginn bekannt zu geben.
5. Dem Personal des Auftragnehmers ist es verboten, irgendwelche
Anlagen und Gebäude außerhalb der Baustelle ohne jeweils
ausdrückliche Genehmigung der Kläranlagenleitung zu betreten.
6. Werkseigene WC- und Sanitäranlagen stehen dem Auftragnehmer nicht
zur Verfügung.
7. Der Montageleiter/Vorarbeiter ist für die Sicherheit
verantwortlich. Dies gilt sowohl für die Sicherheit seiner
Mitarbeiter als auch für die Sicherheit Dritter sowie für den Fall, dass
die Mitarbeiter irgendwelche der Sicherheiten dienenden Vorrichtungen
oder Einrichtungen entfernen oder beschädigen oder Vorschriften und
Anordnungen missachten.
8. Der Auftragnehmer ist allein dafür verantwortlich, dass die
polizeilichen, baurechtlichen und berufsgenossenschaftlichen
Bestimmungen eingehalten werden. Er haftet für sämtliche Personen-,
Sach- und Vermögensschäden, die schuldhaft aus Anlass seiner Arbeiten
oder deren Folgen entstehen.
9. Der Auftragnehmer hat alle zur Sicherheit der Baustelle
erforderlichen Maßnahmen unter voller Eigenverantwortung zu ergreifen
und haftet für sämtliche aus der Unterlassung solcher Maßnahmen dem
Auftraggeber oder dessen Beauftragten Vertreter erwachsenden
unmittelbaren oder mittelbaren Schäden.
10. In Bezug auf Sauberkeit und Ordnung am Bau ist der Auftragnehmer
für alle seine Mitarbeiter und Nachunternehmer verantwortlich.
11. Brand- und Explosionsschutz:
In besonders feuergefährdeten Zonen ist Rauchen oder Arbeiten mit
funkenbildenden Gerätschaften unbedingt zu vermeiden und nur auf
ausdrückliche Anordnung des Vorgesetzten zulässig. Eine schriftliche
Gestattung durch die Kläranlagenleitung ist zuvor einzuholen.
12. Arbeiten an Maschinen dürfen nur ausgeführt werden, wenn diese
vorher freigeschaltet wurden. Dieses ist jeweils vorher mit der
Betriebsführung der Kläranlage abzustimmen bzw.
durch diese ausdrücklich freigeben zu lassen.
Allgemeine Baubeschreibung (ABB)
09 Arbeits- und Schutzgerüste /
Schutzmaßnahmen
09
Arbeits- und Schutzgerüste /
Schutzmaßnahmen
Die Vorbemerkungen "Ergänzungen zu Weitere besondere Die Vorbemerkungen "Ergänzungen zu Weitere besondere
Vertragsbedingungen Hessen 214, Pkt. ff 10.22" sind für
alle nachfolgenden Gerüste zu berücksichtigen.
Für die Gerüste sind 28 Tage vor Ausführung Gerüstpläne
und Typenstatiken mind. 2-fach vorzulegen. Die Kosten
sind einzukalkulieren. Die Aufbau- und
Verwendungsanleitungen sind 1-fach vorzulegen. Die
Kosten sind einzukalkulieren.
Die Gerüste sind bis zur Freigabe gegen Nutzung zu
sichern/sperren. Die Freigabe der Gerüste ist an allen
Aufstiegen auszuhängen. Der Freigabeschein ist zu
unterschreiben. Die Gerüste sind auch zur Nutzung
Dritter zur Verfügung zu stellen.
Das Reinigen der Gerüste vor dem Ausbau bzw. im Zuge
des Ausbaus sowie das Ausbauen und fachgerechte
Entsorgen des Reinigungsmaterials einschl.
Entsorgungskosten ist einzukalkulieren.
Für die Verankerung der Gerüste sind Dübel aus
korrosionsbeständigem Stahl zu verwenden. Die
Verankerungsstellen sind beim Rückbau der Gerüste mit
kunststoffmodifiziertem Zementmörtel zu verschließen.
Im Bereich von gedämmten Fassaden sind Dauergerüstanker
aus Edelstahl mit thermischer Trennung zu verwenden.
(Ausführung wie Halfen / HGA-Q oder gleichwertig)
Die Vorbemerkungen "Ergänzungen zu Weitere besondere
09.__.0010 Fassadengerüst Fassadengerüst an den Außenflächen des NSHV-Gebäudes als Schutz- und Arbeitsgerüst mit 3-teiligem
Seitenschutz anfahren, abladen, aufstellen, befestigen,
unterhalten, vorhalten, wieder abbauen und abfahren.
Gerüststellung an den geraden Außenflächen im Grundriss
umlaufend an allen Wänden in voller Höhe gemäß den
einschlägigen DIN- und Sicherheitsvorschriften.
DIN 4420-1: 2004-03 (Schutzgerüste) und
DIN EN 12811-1: 2004-03 (Arbeitsgerüste)
Grundvorhaltezeit: 4 Wochen
Die Aufstandsfläche des Gerüstes liegt ca. 30 - 130 cm
unterhalb der umlaufend einzubauenden Putzfassade.
Der Bereich des Trübwasserbeckens (Nordseite) ist
freitragend zu überbauen. Das Becken ist ca. 5,50 m breit, und 1,50 m hoch ab GOK.
Die Fassade des NSHV-Gebäudes erhält in Teilflächen
eine Bekleidung mit WDVS: 5 cm Dämmung + Putz.
Das Dach ist ein Flachdach..
Grundrissabmessungen Gebäude (Rohbaumaß):
Erdgeschoss:
Breite: ca. 2,60 m
Länge: ca. 9,10 m
Höhe Dach Attika:
oberhalb Aufstellebene: ca. 5,00 m
Zu berücksichtigende Einbauteile durch Dritte:
Die nachfolgend aufgeführten Türen und Tore sind in den
Gerüstebenen freizuhalten und zu überbauen; sie müssen
vollständig (90°) geöffnet werden können:
Ostwand:
1 Stück Zugangstüre im Erdgeschoss zum Flur 2-flügelig:
bxh ca. 1,26 x 2,51 m;
Mindestanforderungen an das Gerüst:
Lastklasse: 3
Breitenklasse: W06
Höhenklasse: H1
Bei der Befestigung der Gerüste am Stahlbeton dürfen
nur bauaufsichtlich zugelassene Klebedübel aus
Edelstahl WSt.-Nr. 1.4571 verwendet werden.
Beton
Druckfestigkeit: C25/30
Das Gerüst ist insbesondere für nachfolgende
Teilleistungen vorzuhalten und zu unterhalten:
Dach- und Spenglerarbeiten
WDVS-System
Anstrich-, Maler- und Putzarbeiten des WDVS-System
Fassadenarbeiten hinterlüftete Vorhangassade
Die Vorhaltung und Gerüstunterhaltung für die
Ausführung der v.g. Teilleistungen einschl. evtl.
zeitlicher Unterbrechungen ist einzukalkulieren. Das
Gerüst ist auch für die bauseitige Montage der
Blitzschutzeinrichtungen und der bauseitigen Montage
der Photovoltaik-Anlage bereit zu stellen. Die
Vorhaltezeiten zur Ausführung von Leistungen Dritter
wird gesondert vergütet.
09.__.0010
Fassadengerüst
140,00
m2
09.__.0020 Längervorhaltung Gerüst der vorstehenden Positionen vorhalten
09.__.0020
Längervorhaltung
1.680,00
m2Wo