Erdung
Kläranlage, Weiterstadt
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Hinweis zur Bezeichnung "oder gleichwertig" Die verwendeten Formulierungen wie insbesondere "o.glw.", "oder glw.", "oder gleichwertiger Art" bedeuten im Sinne von § 7 EU Abs. 2 VOB/A (2019) bzw. § 7 Abs. 2 VOB/A (2019) "oder gleichwertig".
Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
Hinweis zur Bezugnahme auf Normen Bei Bezugnahme technischer Spezifikationen auf nationale Normen, europäische Normen und harmonisierte Normen, sind diese im Sinne von § 7a EU, Abs. 2 VOB/A als "oder gleichwertig" zu verstehen. Sämtliche nachgenannten Normen sind Mindestanforderungen. Der Nachweis (§ 7a EU Abs. 3 Nr. 1 VOB/A) der Gleichwertigkeit erfolgt durch den Auftragnehmer und ist in Form eines Prüfberichtes oder Zertifikates von einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen vorzulegen. Die Kosten sind einzukalkulieren. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Zusätzliche Kosten für Übersetzung etc. sind einzukalkulieren.
Hinweis zur Bezugnahme auf Normen
Weitere Besondere Vertragsbedingungen 10   Weitere Besondere Vertragsbedingungen 10.3   Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt wird Vertragsbestandteil. 10.4   Nachweise und Kontrollen Ich/wir verpflichte/n mich/uns dem Auftraggeber/Besteller ein Auskunfts- und Prüfungsrecht nach § 7 Abs. 1 und 2 HVTG einzuräumen. Ich/wir verpflichte/n mich/uns darüber hinaus, meine/unsere Nachunternehmen/Verleihunternehmen vertraglich zu verpflichten, dem Auftraggeber/Besteller dieses Auskunfts- und Prüfungsrecht ebenfalls zu gewähren und die vertragliche Verpflichtung zur Gewährung des Auskunfts- und Prüfungsrechts auf alle weiteren Nachunternehmen/Verleihunternehmen zu übertragen. 10.8   Angebotspreise In die Einheitspreise ist die Lieferung frei Baustelle, einschl. Verpackung, Entsorgungskosten für Verpackungsmaterialien, Transport- und Montageversicherung und betriebsfertige Montage der Anlagen und Rohrleitungen einzurechnen. Die in den folgenden Abschnitten getroffenen Festlegungen gelten für alle ausgeschriebenen Arbeiten und sind in die Einheitspreise einzurechnen, falls diese nicht schon durch Einheitspreise von Leistungspositionen abgegolten sind. Die angebotenen Einheitspreise und Pauschalen enthalten alle zur Erbringung der fertigen Leistung notwendigen Arbeiten, Stofflieferungen, Montagen, Gerüste, Hilfeleistungen, Transporte, Löhne, Gemeinkosten etc. Sofern für diese Teilleistungen keine separaten Positionen ausgewiesen sind, sind sie in die Einheitspreise einzurechnen. Alle Einheitspreise bzw. Pauschalpreise sind Festpreise bis zum 31.08.2028. Evtl. Nachträge sind vom Auftragnehmer auf der Basis der Original-Kalkulation anzubieten. Zur Prüfung der Nachträge auf Angemessenheit der Preise, sind vom Auftragnehmer die Kalkulationen der einzelnen Nachtragsleistungen mit Kostenbelegen der Zulieferteile etc. vorzulegen. Wenn bei Nachträgen oder sonstigen wesentlichen Abweichungen von der vorgegebenen Leistung über die Verrechnung keine Einigkeit erzielt werden kann, werden im Beisein der beiden Vertragsparteien die Original-Kalkulationsunterlagen zur Preisfindung herangezogen. Kommt eine Einigung über die Vergütung bei einem Nachtragsangebot nicht zustande, so kann der Auftraggeber für die im Nachtragsangebot erfasste Leistung Angebote anderer Unternehmer einholen. Lässt sich eine danach bestehende Preisdifferenz nicht bereinigen, kann der Auftraggeber die vom Nachtragsangebot erfasste Leistung anderweitig vergeben, ohne dass dies zugunsten des Auftragnehmers die Folgen einer Kündigung hinsichtlich der Gesamtleistung auslöst. 10.9   Besonderheiten bei der Ausführung Der Bieter muss sich wegen der gestellten Aufgaben vor Angebotsabgabe auf die Arbeiten, die Lage der vorhandenen Baulichkeit sowie die Transport- und Arbeitsverhältnisse eingehend informieren. Eine Ortsbesichtigung wird daher dringend empfohlen. 10.10   Vertragsbestandteile Vertragsbestandteile werden: 1.   die Leistungsbeschreibung 2.   die Besonderen Vertragsbedingungen einschl. Weitere Besondere Vertragsbedingungen 3.   die Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen 4.   ggf. Erklärung über den Einsatz von Nachunternehmen 5.    die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen 6.    die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen    (VOB/C neueste Fassung) 7.    die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen    (VOB/B neueste Fassung) Von den vorstehend genannten Bestimmungen geht im Falle eventuell untereinander bestehender Widersprüchlichkeit immer die vorher genannte, den nachfolgenden in der Anwendbarkeit vor. 10.12   Ausführungsfristen Hinsichtlich der Ausführungsfristen gelten die Einzel- und Fertigstellungsfristen. Zu Beginn der Bauabwicklung wird mit allen beteiligten Firmen ein detaillierter Bauzeitenplan abgestimmt, der dann Vertragsbestandteil wird. Die Vertragstermine für die Gesamtfertigstellung sowie etwaige Einzel- und Zwischentermine sind bei der Aufstellung der Bauzeitenpläne zu berücksichtigen und hierfür verbindlich. 10.14   Stundenlohnarbeiten 10.14.1 Stundenlohnarbeiten werden grundsätzlich nur nachvorheriger Genehmigung durch den AG bzw. die örtliche Bauüberwachung vergütet. Stundenlohnzettel sind werktäglich der örtlichen Bauüberwachung zur Prüfung vorzulegen. 10.14.2 Stellt sich später heraus, dass die im Stundenlohn anerkannten Leistungen Bestandteil von Vertragsleistungen sind oder bereits anderweitig berücksichtigt wurden, so werden sie nicht vergütet. Dies gilt auch rückwirkend bis zur Leistung der Schlusszahlung. 10.15   Zahlungsbedingungen Für VE01 gilt: Zahlungen erfolgen gem. Baufortschritt nach Vorlage geprüfter Aufmaße. 10.19   Bauausführung und Baustellenabwicklung 10.19.1 Der Auftragnehmer sichert die Ausführung sämtlicher in Auftrag gegebener Leistungen in meisterhafter Arbeit, entsprechend dem Stand der Baukunst und den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu. Die technischen Bestimmungen für Bauleistungen (VOB/C - neueste Fassung) und die einschlägigen DIN-Vorschriften gelten als Mindeststandard. 10.19.2 Der Auftragnehmer hat sich für die Ausführung seiner Leistungen von den maßgeblichen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen selbst Kenntnis zu verschaffen und ist für ihre Einhaltung verantwortlich. 10.19.3 Über etwaige Widersprüche in den zur Ausführung für Bauleistungen zugrunde zu legenden Unterlagen hat der Auftragnehmer den Auftraggeber oder seine Beauftragten unverzüglich zu informieren. 10.19.4 Die vom Auftragnehmer gefertigten Detailpläne oder sonstige Ausführungszeichnungen sowie etwa von ihm stammende statische oder sonstige Berechnungen und Nachweise sind dem Auftraggeber schnellstmöglich zur schriftlichen Genehmigung vorzulegen. Eine Genehmigung durch den Auftraggeber schränkt jedoch die alleinige Verantwortung des Auftragnehmers für die fachliche und sachliche Qualität für die sich auf diese Unterlagen gründenden Leistungen des Auftragnehmers nicht ein. 10.19.5 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, evtl. in der Baudurchführung entstehende Abweichungen von den Ausführungszeichnungen aktenkundig zu machen. 10.19.6 Ergeben sich infolge von Abweichungen von den technischen Vertragsgrundlagen durch den Auftragnehmer bei den Arbeiten nachfolgender Unternehmer Mehrkosten, so hat sie der für die Nichteinhaltung der technischen Vertragsgrundlagen verantwortliche Auftragnehmer dem Auftraggeber zu erstatten, auch wenn keine Rüge erfolgte. Weitergehende Mängelansprüche des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt. 10.19.7 Entsprechend § 4 Abs. 3 VOB/B hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung etc. dem Auftragnehmer unverzüglich - möglichst schon vor Beginn der Arbeiten - schriftlich mitzuteilen. Ergänzend dazu hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung oder wegen Arbeiten und Lieferungen, die im Leistungsverzeichnis nach seiner Meinung nicht eindeutig genug oder überhaupt nicht aufgeführt sind, vor Beginn der Arbeiten schriftlich vorzubringen. 10.19.8 Der Auftragnehmer hat auf allen relevanten Unterlagen, wie Lieferscheine, Prüfprotokolle, Prüfzeugnisse, Bescheinigungen, Bautagebuch, Aufmaßen, Planunterlagen, Datenblättern etc., die vom Auftraggeber vorgegebene Projektbezeichnung zu verwenden. Diese ist: Stadt Weiterstadt - Eigenbetrieb Stadtwerke Kläranlage Weiterstadt Neubau 4. Reinigungsstufe VE01 - Erweiterter Rohbau 10.21   Arbeits- und Gesundheitsschutz Durch die Anwendung der BaustellV auf die vorliegenden geplanten Arbeiten ergeben sich eine Reihe von Verpflichtungen für den Bauherrn. U. a. ist durch den Bauherrn ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen, der z. B. den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) ausarbeitet. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan wird dem beauftragten Unternehmen mit der Auftragsvergabe übersandt bzw. wird auf der Baustelle ausgehängt. Der Auftragnehmer wird in die Inhalte des SiGe-Planes eingewiesen und ist verpflichtet, die Inhalte an verantwortliche Personen und die Beschäftigten weiterzugeben. Der Auftragnehmer hat die im SiGe-Plan genannten Hinweise bei seiner Planung zu berücksichtigen (siehe auch § 5 Baustellenverordnung). Die Hinweise basieren im Wesentlichen auf allgemeine staatliche und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Anforderungen die darüber hinausgehen, werden explizit in den Ausschreibungsunterlagen genannt. Die wichtigsten Hinweise für eine arbeitsschutzgerechte Durchführung der Arbeiten werden nachfolgend genannt. Es wird nochmals besonders darauf hingewiesen, dass die zuvor genannten durch den Auftraggeber veranlassten Maßnahmen zur Erfüllung der Vorgaben der BaustellV den Auftragnehmer von seinen Verpflichtungen nach § 3 ArbSchG und BGV A1 nicht befreit. Die Aufgaben des Koordinators und die Vorgaben und Hilfestellungen des SiGe-Planes dienen, wie bereits beschrieben, im Wesentlichen dazu, den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten durch einen hinsichtlich des Arbeitsschutzes optimierten Bauablauf zu verbessern. 10.21.7   Absturzkanten und -sicherungen Alle während des Baus entstehenden Absturzkanten sind zu sichern. Grundsätzlich wird als Absturzkante durch den SiGeKo zunächst jede Kante ab einer Höhe von 1,50 m festgelegt, d. h. ab dieser Höhe sind Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dies gilt insbesondere für sämtliche Bockgerüste, Schalungen oder sonstige Arbeitsplattformen. Abweichungen hiervon sind durch den Unternehmer nur durch fachgerechte Gefährdungsbeurteilungen (inkl. Risikobeurteilung nach Nohl) zu belegen. Grundsätzlich ist durch den Unternehmer zu beachten, dass kollektive Maßnahmen wie z. B. Gerüst, Schutznetz etc. vor individuellen Maßnahmen stehen. Der Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz ist ohnehin grundsätzlich auf der Baustelle verboten, wenn nicht die Regelungen der BGR 198 und 199 umgesetzt werden und eine Abstimmung mit dem SiGeKo erfolgt ist. 10.21.8   Gefahrenbereiche Der Unternehmer ist verpflichtete, sämtliche Gefahrenbereiche zu sichern. Die Sicherung hat so zu erfolgen, dass zu keiner Zeit das Personal der Kläranlage oder Unbefugte Zugang in den Arbeitsbereich des Auftragnehmers haben und dadurch durch Maschinen, Baumaterial etc., behindert oder gar geschädigt werden. Der Transport von schwebenden Lasten über Bereiche der bestehenden Anlagen, wo sich Beschäftigte aufhalten können ist nur unter Anwendung entsprechende Schutzmaßnahmen (z. B. Räumung der Gebäude) durchzuführen. 10.21.9   Vorlage von Unterlagen Der beauftragte SiGeKo hat u. a. die Aufgabe, die Unternehmen stichprobenartig zu überprüfen, ob Sie Ihren staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen nachkommen. Hierzu wird der SiGeKo den beauftragten Unternehmen diverse Unterlagen zukommen lassen. Alle Unternehmer haben die Verpflichtung, diese Unterlagen zur Kenntnis zu nehmen, zu bearbeiten und auf der Baustelle vorzuhalten bzw. wenn angegeben, dem SiGeKo zurück zu senden. Die Nichterfüllung stellt einen Verstoß gegen den Bauvertrag dar. Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten 1.   Vorbemerkungen Die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen" ergänzen die VOB, Teil C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen) gemäß § 8a (3) VOB/A bzw. § 8a EU (3) VOB/A. Sie werden ebenfalls Vertragsbestandteil und sind der Kalkulation sowie der Bauausführung zu Grunde zu legen. Der Auftragnehmer hat diese "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen" auch mit allen Nachunternehmern zu vereinbaren. Die nachstehenden Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen, sofern nicht hier oder in der Leistungsbeschreibung andere Festlegungen getroffen sind. 2.   Allgemeines 2.1   Örtliche Verhältnisse Der Bieter/Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe durch Einsicht in alle Pläne, Bodengutachten etc. und über alle Verhältnisse der Baustelle zu informieren (Zufahrten, Lagerplätze, Strom- und Wasseranschluss, Grundwasserabsenkung). Eine Ortsbesichtigung wir dringend empfohlen. Flächen für Baustelleneinrichtung, Lagerplätze, provisorische Zufahrten etc., stehen nur begrenzt zur Verfügung. Bei Arbeiten auf Betriebs- und Firmengeländen müssen die betrieblichen Abläufe auf dem Betriebs- und Firmengelände während der Bauzeit aufrechterhalten werden! Der Auftragnehmer hat diese Verhältnisse ebenso wie durch Witterungsverhältnisse ggf. verursachte Erschwernisse bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen. 2.8   Arbeitssicherheit Bei der Durchführung der Arbeiten sind die einschlägigen Vorschriften zur Arbeitssicherheit zu beachten. Insbesondere wird auf folgende Richtlinien hingewiesen: DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" DGUV Vorschrift 22 "Abwassertechnische Anlagen" DGUV Regel 103-004 "Sicherheitsregeln für Arbeiten in umschlossenene Räumen von abwassertechnischen Anlagen" Vor Beginn der Arbeiten ist die Freigabe durch den Kläranlagenbetrieb einzuholen. 2.9   Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination Der Auftraggeber wird entsprechend den Vorgaben der Baustellenverordnung einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinator (SiGeKo) stellen. Folgende Unterlagen sind mit dem Beginn der Baustelleneinrichtung auf der Baustelle zur Einsicht (für den Auftraggeber, die Berufsgenossenschaften, das RP-Darmstadt, den SiGe-Koordinator etc.) vorzuhalten: die Gefährdungsbeurteilung nach § 4 ArbSchG mit mindestens folgendem Inhalt:    Festlegung von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten    Ermitteln der Gefährdungen,    Beurteilungen der Gefährdungen,    Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen,    Durchführung der Maßnahmen,    Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen,    Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung. eine Abbruchanweisung (falls erforderlich: Die Abbruchanweisung stellt die Grundlage für einen gefahrlosen Abbruch und Rückbau dar). Benennung des/der Erst-Helfer. Mind. 10 % der Beschäftigten, einer jeglichen Firma, auf der Baustelle müssen ausgebildete Erst-Helfer sein. Die aktuellen Erst-Helfer Bescheinigungen sind auf der Baustelle zur Einsicht vorzuhalten. 4.   Technische Vorschriften und Richtlinien Für die Ausführung der Arbeiten gelten insbesondere folgende Vorschriften als ,,Zusätzliche Technische Vorschriften" in der jeweils neuesten Fassung: 4.1   Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung 4.1.1   Straßenverkehrsordnung - StVO vom 6. März 2013 mit Allgemeiner Verwaltungsvorschrift (VwV-   StV0) vom  26. Januar 2001 4.1.2   Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen RSA, Ausgabe 1995 4.1.3   Unfallverhütungsvorschriften ,,Bauarbeiten" DGUV Regel 38 (BGV C22) und ASR 4.1.4   ZTV-SA 97    Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen    an Straßen 4.1.5   Richtlinien für Umleitungsbeschilderung (RUB 92)
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
Sonstige Ergänzungen (ZTV) Ergänzend zu den als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beigefügten "Zusätzlichen Technichen Vertragsbedingungen" (ZTV) gelten nachfolgende Festlegungen. Aufwendungen die sich durch die ZTV ergeben sind, soweit sie nicht in der Leistungsbeschreibung gesondert aufgeführt sind, in die Einheitspreise einzurechnen. 1.    Bemusterung: Der Auftragnehmer (AN) hat alle im Leistungsverzeichnis beschriebenen Produkte/Fabrikate/Typen rechtzeitig, jedoch spätestens zwei Wochen vor Ausführungsbeginn und unter Beachtung der Lieferzeiten, mit dem Auftraggeber / der Bauüberwachung abzustimmen. Ebenso sind für alle Materialien, Baustoffe etc., die zur Entscheidungshilfen für den Auftraggeber (AG) einer Bemusterung bedürfen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn Muster vorzulegen und mit dem Auftraggeber (AG) / der Bauüberwachung abzustimmen. 2.    Arbeiten auf Nachweis: Tagelohnarbeiten dürfen nur auf ausdrückliche Anordnung der Bauüberwachung ausgeführt werden. Tagelohnberichte müssen täglich, auch bei fortlaufender Arbeit, der Bauüberwachung zur Kontrolle vorgelegt werden. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt ergeben, dass für Tagelohnarbeiten auch Leistungspostionen vorhanden sind, werden diese Arbeiten nach den entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses / Angebotes abgerechnet. In die einzelnen Positionen der Tagelohnarbeiten sind sämtliche Kleinwerkzeuge bis zur Bohrmaschine, Winkelschleifer, Umformer und Rüttler sowie Nägel, Holzkeile etc. enthalten. In den Stundenlohnsätzen sind alle Nebenkosten wie Sozialkosten, Winterzulagen, Lohnzulagen, Auslösungen, Fahrkosten, Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn, Versicherungen etc. enthalten. Bei Tagelohnarbeiten werden Aufsichtsstunden nicht besonders vergütet. Kosten für Bauleitung und anderes technisches und kaufmännisches Personal ist in die Einheitspreise einzurechnen. Bei den Geräteeinsätzen sind auch Miete, Reparatur und alle Verbrauchsstoffe sowie das Bedienungpersonal enthalten. Es werden nur die reinen Einsatzzeiten vergütet. Stillstandskosten, An- und Abfahrtszeiten werden nicht vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen. Bei Stofflieferungen sind Lieferscheine vorzulegen, die von der Bauüberwachung abzuzeichnen sind.
Sonstige Ergänzungen (ZTV)
Allgemeine Baubeschreibung (ABB) Lage der Baustelle Die Kläranlage Weiterstadt befindet sich am westlichen Bebauungsrand der Stadt Weiterstadt. Die postalische Anschrift der Kläranlage lautet: Kläranlage Weiterstadt Spitalwiese 1 64331 Weiterstadt Die Zufahrt zur Kläranlage erfolgt über die Straße Am Aulenberg. Die Zufahrt zur Erweiterungsfläche erfolgt über die Straße Schlimmergraben. Das Gelände ist weitgehend eben und hochwasserfrei. Der bauzeitliche Grundwasserstand wird vom Baugrundgutachter mit 99,00 mNN angegeben. Die Arbeiten müssen unter laufendem Betrieb der Kläranlage erfolgen. Es ist eine bauliche Abgrenzung zwischen dem Baustellenbereich und dem Kläranlagengelände vorzusehen. Hierdurch ergeben sich Erschwernisse bzw. besondere Anforderungen an Rücksichtnahme und Sicherheitsmaßnahmen, die zu jeder Zeit von den ausführenden Firmen zu gewährleisten sind. Alle auf dem Gelände der Kläranlage tätigen Firmen stellen durch ihre Angebotsabgabe den Betreiber von Haftungsansprüchen auf Grund der Gefährdungen durch Arbeiten im Abwasserreinigungsanlagenbereich ausdrücklich frei. Umfang der geplanten Maßnahmen Die Kläranlage Weiterstadt wird zur weitergehenden Phosphor- und Spurenstoffelimination mit einer 4. Reinigungsstufe ausgebaut. Die Maßnahme ist in 3 Vergabeeinheiten (VE) aufgeteilt. Diese sind. VE01: Erweiterter Rohbau VE02: Verfahrenstechnik VE03: EMSR-Technik Die Ausführungen der Arbeiten, insbesondere der drei Vergabeeinheiten, finden teilweise zeitgleich statt bzw. sind mit vielen Schnittstellen eng verknüpft und untereinander in vielen Schnittpunkten voneinander abhängig. Parkmöglichkeiten für Firmenangehörige stehen auf dem Kläranlagengelände nicht zur Verfügung. Hierfür sind außerhalb des Anlagengeländes geeignete Parkmöglichkeiten durch den Auftragnehmer bereit zu stellen. Die Baustelleneinrichtungsflächen und als Aushublager vorgesehenen Flächen sind dem beigefügten Plan A1.8 Baustelleneinrichtung zu entnehmen. Die Aufteilung der Flächen für die ausführenden Firmen ist im Zuge des Projektfortschritts abzustimmen und anzupassen. Die Firmen haben ihren Baustelleneinrichtungsbereich mit Bauzaun einzuzäunen und diesen Bereich vor Diebstahl zu schützen. Der Auftraggeber haftet nicht für entwendetes Material, Geräte etc. Die Ausführung der Arbeiten auf dem Gelände der Bestandskläranlage können zu folgenden Zeiten erfolgen: Montag bis Donnerstag:      7:00 bis 16:00 Uhr Freitag:            7:00 bis 12:00 Uhr Ausnahmen hiervon können mit dem Auftraggeber abgestimmt werden. Ein Anspruch auf abweichende Arbeitszeiten besteht jedoch nicht. Die Ausführung erfolgt insbesondere auf dem Grundstück der Kläranlage Weiterstadt, Stadt Weiterstadt. Nördlich des Grundstücks befindet sich die Erweiterungsfläche für die 4. Reinigungsstufe. Für die Ausführung der Arbeiten auf der Erweiterungsfläche gibt es vom Auftraggeber hinsichtlich der Uhrzeit keine Vorgaben. Der gesamte Baubereich ist sehr beengt. Sämtliche Verschmutzungen durch Fahrzeugverkehr des Auftragnehmers innerhalb und außerhalb des Kläranlagengeländes müssen von diesem laufend beseitigt werden. Hierfür ist ggf. eine Kehrmaschine vorzuhalten und einzusetzen. Dem Bieter wird eine Ortsbesichtigung empfohlen. Folgende Neubau- bzw. Umbaumaßnahmen sind geplant: Vorab-Maßnahmen, Provisorien Im gesamten Baufeld einschließlich der Baustelleneinrichtungsfläche werden zunächst der Oberboden abgeschoben und in Mieten aufgesetzt. Nach Abschluss der Arbeiten wird der Oberboden auf nicht versiegelte Flächen wieder angedeckt und eingesät. Überschüssige Oberbodenmassen werden zu Verwertung abgefahren. Auf dem Gelände der Bestandskläranlage sind zur Herstellung der Baufreiheit im Vorfeld zu den dortigen Bauarbeiten Suchschlitze zur Ortung der Kabel und Leitungen auszuführen und diese anschließend teils umzulegen bzw. zurückzubauen. Ebenso sind vorhandene Oberflächenbefestigungen zurückzubauen. Abzweigschacht 4. RS: In der Ablaufleitung der Nachklärung im nördlichen Bereich der Bestandskläranlage wird ein offener Abzweigschacht als Stahlbetonfertigteilschacht angeordnet. Er wird direkt in den Verlauf der bestehenden Leitung eingebaut. Dafür wird diese freigelegt und mittels einer provisorischen Leitung DN 500 am Rand der Baugrube für das Schachtbauwerk entlanggeführt. Anschließend wird der Leitungsteil in der Baugrubenmitte rückgebaut. Der Schacht wird gesetzt und die Schieber werden montiert. Schließlich wird die Ablaufleitung an das Schachtbauwerk angeschlossen. Der alte Kanal zum Schlimmergraben bleibt als Umfahrungsleitung erhalten. Vom Abzweigschacht 4. RS quert ein Kanal DN 600 das Grabenprofil des Schlimmergrabens und führt zum neuen Pumpwerk 4. Reinigungsstufe auf der Erweiterungsfläche. Über 2 Schieber können die Kanalstrecken abgesperrt werden. Pumpwerk 4. RS Die Kläranlagenerweiterung erfordert "hydraulische Höhe", um durchflossen werden zu können. Dazu wird im östlichen Bereich der Erweiterungsfläche das Pumpwerk 4. Reinigungsstufe errichtet. Um eine trockene Baugrube herzustellen, wird eine Spundwand wasserdicht umlaufend ins Schloss gerammt. Die Spundwände werden vorgebohrt. Eine Unterwasserbetonsohle dichtet die Baugrube ab. Um die Auftriebssicherheit der Unterwasserbetonsohle sicherzustellen, wird die Unterwasserbetonsohle mit temporären GEWI-Pfählen rückverankert. Der neue Verbindungskanal DN 600 mündet aus östlicher Richtung kommend in das Pumpwerk und verteilt das Abwasser über einer Verteilerrinne auf 2 westlich angeordnete Kammern, in denen jeweils 2 Tauchmotorpumpen installiert werden. An der Verteilrinne zu den beiden Pumpenkammern befindet sich eine Überlaufschwelle, über die der Zulauf zum Pumpwerk in den Ablauf der vierten Reinigungsstufe entlastet werden kann. Die Verteilerrinne, sowie die Ablaufrinne sind mit rutschhemmenden Gitterrosten begehbar gestaltet. Die Pumpenkammern sind zur Sicherung gegen Absturz mit einem umlaufenden Ge-länder eingefasst. Tuchfilter Die Tuchfilterhalle kann nach Fertigstellung des Pumpwerks 4. RS sowie des Kellergeschosses des Maschinengebäudes errichtet werden. Das Gebäude wird über die durchgehende Bodenplatte gegründet und in geböschter Baugrube errichtet. Die Tuchfilterhalle wird westlich des Pumpwerks 4. RS angeordnet. In einer Halle aus Stahlbeton werden drei Becken mit Tuchfilterzellen einschließlich Zu- und Ablaufrinnen errichtet. Das Pumpwerk 4. RS fördert den Abwasserstrom in die Sammelrinne der Tuchfilterhalle. Von hier fällt das Abwasser über eine Überfallschwelle in eine Mischrinne und wird weiter in die Zulaufrinne vor den Tuchfiltern gelenkt. Die Aufteilung erfolgt aus der Zulaufrinne über 3 elektrisch betriebene Schieber. Jede Straße verfügt über einen Notüberlauf. Das filtrierte Abwasser wird in einen Steigschacht am jeweiligen Betonbecken geleitet und anschließend in einer dahinter angeordneten Ablaufrinne zusammengeführt. Die Öffnung zwischen Steigschacht und Ablaufrinne ist jeweils durch einen elektrisch betriebenen Schieber absperrbar gestaltet. Die Steigschächte verfügen je über einen Notüberlauf. Im Gebäude ergeben sich zwei Ebenen. Auf der oberen Ebene sind die Gerinne mit rutschhemmenden Gitterrosten begehbar gestaltet. Von hier sind die Schieber und Aggregate der Tuchfilterbecken bedienbar. Die Filterräume, einschließlich Steigschacht, sind nach oben offen einsehbar und mit einem umlaufenden Geländer gegen Absturz gesichert. Des Weiteren gibt es einen trockenen, abgedeckten Schacht, über den die Fällmittelleitungen in die Tuchfilterhalle geführt werden. Der Zugang zu der oberen Ebene kann über die tiefergelegene Westseite sowie über die Ostseite erfolgen. Am westlichen Zugang erreicht man zuerst den tiefergelegenen Wartungsbereich, hier können Teile der Filtereinheiten über einen Einträgerbrückenkran angehoben und abgesetzt werden. Die Zufahrt in die Halle ist über ein Tor sowie über eine Zugangstür auf der Gebäudewestseite möglich. Von dort gibt es innen einen Gitterrost-Treppenaufgang auf die zu- bzw. ablaufseitigen Rinnen um die Filterkammern. An der Ostseite befindet sich eine Fluchttür mit außen angebrachtem Podest, Geländer und Sicherheitssteigleiter. Die Tuchfilterhalle wird als Hallenkonstruktion mit Stahlbetonstützen mit wärmegedämmtem Pultdach aus Trapez-Sandwich-Elementen ausgeführt. Die Fassade wird konstruktiv wärmegedämmt. Sie wird verputzt bzw. z.T. mit Aluwellprofilen verkleidet. Im Dachbereich erfolgt die Verkleidung der Fassade mittels HPL-Platten. Abzweigschacht Ozon, Abzweigschacht GA Der Ablaufstrom der Tuchfilteranlage wird über zwei Schachtbauwerke zur GAK-Filteranlage geführt. Der Abzweigschacht Ozon ermöglicht eine zukünftige Erweiterung der vierten Reinigungsstufe. Über den GAK-Filterschacht wird die Aktivkohlefiltration angebunden. Beide Schachtbauwerke werden als rechteckige Stahlbetonfertigteilschächte gefertigt. Sie werden als Fertigteile angeliefert und mittels Autokran in die vorbereiteten Baugruben eingehoben. Der Abzweigschacht Ozon wird über die durchgehende Bodenplatte gegründet und wird in geböschter Baugrube errichtet. Der Abzweigschacht GAK bindet tief in das Grundwasser ein und wird in gemeinsamer Baugrube mit dem GAK-Filter errichtet. GAK-Filter Nördlich des Tuchfilters wird der GAK-Filter errichtet. Die Baugrube des GAK-Filters bindet in den Grundwasserspiegel ein. Um eine trockene Baugrube herzustellen, wird eine Spundwand wasserdicht umlaufend ins Schloss gerammt. Die Spundwände werden vorgebohrt. Eine Unterwasserbetonsohle dichtet die Baugrube ab. Um die Auftriebssicherheit der Unterwasserbetonsohle sicherzustellen, wird die Unterwasserbetonsohle mit temporären GEWI-Pfählen rückverankert. Unter der Hochspannungsleitung können die Spunddielen nicht auf GOK angesetzt werden, um den geforderten Abstand von 3,0 m zur stromführenden Leitung nicht zu unterschreiten. Hier wird ein Voraushub auf 99,10 müNN vorgesehen. Der GAK-Filter wird als klassischer Raumfilter mit 6 parallelen Filterzellen ausgeführt. Das Abwasser wird über eine Dükerleitung in eine Verteilerrinne vor Kopf der 6 Filterkammern geleitet. Die Filterkammern sind als Einschichtfilter mit einem 2,5 m starken Filterbett aus granulierter Aktivkohle gefüllt und werden abwärts durchströmt. Das Filtermaterial liegt auf einem Düsenboden aus Stahlbetonfertigteilplatten. Der Ablauf gelangt in je einen Steigschacht und läuft über eine Ablaufschwelle in die Sammelrinne. Der Klarwasserablauf wird durch den Spülwasserspeicher geleitet. Von Zeit zu Zeit ist eine Rückspülung der Filter notwendig. Diese erfolgt nacheinander mit Druckluft und mit Spülwasser. Als Spülwasser wird Filterablauf verwendet. Die Ablaufsammelleitung DN 600 wird durch den Spülwasserspeicher geführt. Dessen Wasserspiegel wird durch eine Überfallschwelle begrenzt, hinter der die Ablaufleitung zum Kläranlagenauslauf liegt. Das Spülwasser wird in den Schlammwasserspeicher geleitet. Der GAK-Filter wird als wasserundurchlässiges Stahlbetonbauwerk in Massivbauweise errichtet. Der Filterboden in den Filterzellen wird aus Stahlbetonfertigteilelementen mit einschraubbaren Filterkerzen vorgesehen. Zwischen den Filterzellen und den Behältern für Spülwasser und Schlammwasser befindet sich der Maschinenraum mit den Aggregaten und Rohrleitungen. Erreichbar ist dieser über einen überdachten Treppenabgang. Dieser hat ein Pultdach und ist in Anlehnung an die übrigen Hochbauteile gestaltet. Die massive Decke über dem Maschinenraum ist über außenliegende Treppenaufgänge erreichbar. Der Spülwasser- und der Schlammwasserspeicher werden mit GFK-Elementen abgedeckt. Maschinengebäude 4. RS Das Maschinengebäude 4. RS wird südlich des Tuchfilters errichtet. Es beinhaltet die Räumlichkeiten für die Mengenmessungen, die Abwasser-Beprobung, Labor und Leitwarte für die 4. Reinigungsstufe, die Brauchwasseraufbereitung, das Schlammwasserpumpwerk für den Tuchfilter, die Fällmittel-Dosierstation, die Fällmittel-Tankanlage (Außenbereich), die Niederspannungsunterverteilung der 4. Reinigungsstufe sowie einen Besprechungsbereich. Die Baugrube des Maschinengebäudes 4. RS bindet in den Grundwasserspiegel ein. Um eine trockene Baugrube herzustellen, wird eine Spundwand wasserdicht umlaufend ins Schloss gerammt. Die Spundwände werden vorgebohrt. Eine Unterwasserbetonsohle dichtet die Baugrube ab. Um die Auftriebssicherheit der Unterwasserbetonsohle sicherzustellen, wird die Unterwasserbetonsohle mit temporären GEWI-Pfählen rückverankert. Das Gebäude ist als unterkellertes 2-geschossiges Massivgebäude ausgeführt. Das Kellergeschoss besteht aus einer "weißen Wanne". Die Bedachung wird als Pultdach mit Ausrichtung nach Süden und PV-Modulen ausgeführt. Die Außenwände werden verputzt und teilweise mit Wellblechtrapeztafeln verkleidet. Die Innenwände werden verputzt, gestrichen und teilweise gefliest. Das Maschinengebäude wird wärmegedämmt. Nach Fertigstellung des Rohbaus des Maschinengebäudes wird sukzessive zum Baufortschritt die maschinentechnische Ausrüstung eingebaut. Fällmittelstation Westlich des Maschinengebäudes 4. RS wird die Fällmittelstation angeordnet. Auf einem Stahlbetonfundament werden zwei doppelwandige Fällmitteltanks aus PEHD und ein Befüllschrank aufgestellt. Vor der Fällmittelstation wird eine bauaufsichtlich zugelassene Betankungsfläche aus flüssigkeitsdichtem Tankstellenpflaster mit einer entsprechenden Zulassung für wassergefährdende Stoffe hergestellt. Die Abfüllfläche erhält ein Ablaufelement, an das Entwässerungsleitungen, zwei Topfschächte mit PE-Auskleidung und eine Kanalleitung zwischen den Schächten als Rückhalteeinrichtung angeschlossen sind. Die Fällmittel-Dosierpumpen werden in zwei Dosierschränken im Dosierraum (Erdgeschoss Maschinengebäude 4. RS) montiert. Von jedem Dosierschrank führen Dosierleitungen zu den beiden Dosierstellen "NKB 1" und "NKB 2" im Nachklärbecken-Verteilerbauwerk (Verteiler 3) sowie zur Dosierstelle vor dem Tuchfilter. NSHV Auf dem Gelände der Bestandskläranlage wird südlich des Trübwasserbeckens eine neue NSHV-Station errichtet. Umbau Verteiler 3 Die Fällmitteldosierung erfolgt zukünftig u.a. in die beiden Ablaufkammern des Verteilers 3 auf dem Gelände der Bestandskläranlage. Dazu wird das Verteilerbauwerk mit einem Beton-Bediensteg mit Treppenaufgang versehen. Der Betonsteg wird als Fertigteil auf die Wände des Verteilers aufgelegt. Das Verteilerbauwerk wird insgesamt abgedeckt. Unterhalb des Bedienstegs wird eine Turbulenzpumpe mit zwei Druckleitungen installiert. Umbau Schlammentwässerungsgebäude Im Schlammentwässerungsgebäude auf dem Gelände der Bestandskläranlage ist derzeit ein Fällmitteltank mit Dosiereinrichtung aufgestellt. Oberhalb des Tanks befindet sich eine Stahlbühne sowie die Dosiereinrichtungen. Die Stahlbühne ist über eine Tür zugänglich. Nach Inbetriebnahme der neuen Fällmittelanlage werden der Fällmitteltank und ein HCl-Behälter sowie die Stahlbühne rückgebaut. Die Tür wird ausgebaut und die Wandaussparung zugemauert. In der Westseite des Gebäudes wird eine 2-flügelige Zugangstür eingebaut. Der Raum erhält eine Abluftanlage. Der Boden wird zur ebenerdigen Befahrung aufgefüllt. Die Oberfläche entwässert über einen Bodeneinlauf und erhält einen Einstreubelag. Die Wände erhalten einen neuen Anstrich. Der Umbau erfolgt am Ende der Baumaßnahme. Der westlich von Bio-P Becken 1 stehende Fällmitteltank wird ebenfalls gereinigt und rückgebaut. Die Dosierleitungen sowie die oberirdisch verlaufenden Schutzrohre der bestehenden FM-Trasse werden rückgebaut. Verhalten auf der Kläranlage Alle auf der Kläranlage tätigen Firmen sind verpflichtet, bei all ihren Tätigkeiten den reibungslosen Kläranlagenbetrieb zu beachten und möglichst keine Störungen oder Behinderungen zu verursachen. Alle Arbeiten sind eng mit dem Kläranlagenbetreiber bzw. der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen. Personen des Auftragnehmer oder seiner Nachunternehmer dürfen sich nur im direkten Bereich der Baustelle bzw. auf den zur ordnungsgemäßen Baustellenabwicklung notwendigen Wegen des Kläranlagengeländes aufhalten. Der Auftragnehmer hat sein Personal und seine Nachunternehmer entsprechend anzuweisen und die Einhaltung dieser Regelung fortlaufend zu überwachen. Die "Anweisung für Fremdfirmen", ist von allen Firmen und Nachunternehmer, die auf dem Gelände des Klärwerks und in den Gebäuden der Kläranlage tätig sind (s. Anhang) zu beachten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich diese rechtzeitig weiterzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber gemäß ZVB (Zusätzliche Vertragsbedingungen) berechtigt ist, einzelne Personen des Auftragnehmers (auch leitendes Personal) auf der Baustelle abzulehnen und deren Ersatz zu fordern! EINWEISUNG für Fremdfirmen, die auf dem Gelände und in den Gebäuden der Kläranlage Weiterstadt tätig sind 1.   Der Auftragnehmer ist für die vollständige Einhaltung der nachfolgenden Punkte sowohl bei    eigenem Personal als auch für alle seine Nachunternehmer voll verantwortlich. Er hat einen    leitenden projektverantwortlichen Mitarbeiter zu benennen, der vor Ort für die Einhaltung aller    Punkte verantwortlich ist. 2.    Alle Einrichtungen für den Baubetrieb haben sich dem laufenden Betrieb der Kläranlage    unterzuordnen. 3.   Der Kläranlagenbetrieb darf in keinem Bereich durch den Auftragnehmer, dessen Angestellte    und Mitarbeiter, oder durch Maßnahmen der vorerwähnten Personen gestört werden. 4.    Alle den Betrieb evtl. beeinflussenden Maßnahmen sind der Kläranlagenleitung rechtzeitig vor    Arbeitsbeginn bekannt zu geben. 5.   Dem Personal des Auftragnehmers ist es verboten, irgendwelche Anlagen und Gebäude    außerhalb der Baustelle ohne jeweils ausdrückliche Genehmigung der Kläranlagenleitung zu    betreten. 6.    Werkseigene WC- und Sanitäranlagen stehen dem Auftragnehmer nicht zur Verfügung. 7.   Der Montageleiter/Vorarbeiter ist für die Sicherheit verantwortlich. Dies gilt sowohl für die    Sicherheit seiner Mitarbeiter als auch für die Sicherheit Dritter sowie für den Fall, dass die    Mitarbeiter irgendwelche der Sicherheiten dienenden Vorrichtungen oder Einrichtungen    entfernen oder beschädigen oder Vorschriften und Anordnungen missachten. 8.   Der Auftragnehmer ist allein dafür verantwortlich, dass die polizeilichen, baurechtlichen und    berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen eingehalten werden. Er haftet für sämtliche    Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die schuldhaft aus Anlass seiner Arbeiten oder    deren Folgen entstehen. 9.   Der Auftragnehmer hat alle zur Sicherheit der Baustelle erforderlichen Maßnahmen unter voller    Eigenverantwortung zu ergreifen und haftet für sämtliche aus der Unterlassung solcher    Maßnahmen dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten Vertreter erwachsenden unmittelbaren oder mittelbaren Schäden. 10.   In Bezug auf Sauberkeit und Ordnung am Bau ist der Auftragnehmer für alle seine Mitarbeiter    und Nachunternehmer verantwortlich. 11.   Brand- und Explosionsschutz:    In besonders feuergefährdeten Zonen ist Rauchen oder Arbeiten mit funkenbildenden    Gerätschaften unbedingt zu vermeiden und nur auf ausdrückliche Anordnung des Vorgesetzten    zulässig. Eine schriftliche Gestattung durch die Kläranlagenleitung ist zuvor einzuholen. 12.   Arbeiten an Maschinen dürfen nur ausgeführt werden, wenn diese vorher freigeschaltet    wurden. Dieses ist jeweils vorher mit der Betriebsführung der Kläranlage abzustimmen bzw.    durch diese ausdrücklich freigeben zu lassen.
Allgemeine Baubeschreibung (ABB)
Termine Die Arbeiten werden zu unterschiedlichen Terminen ausgeführt. Siehe Rahmenterminplan. Maschinengebäude: 09.2026 - 06.2027 Pumpwerk: 08.2026 - 12.2026 Tuchfilter: 07.2026 - 12.2026 GAK-Filter: 10.2026 - 09.2027 NSV: 04.2026 - 05.2026
Termine
06 Maschinengebäude
06
Maschinengebäude
Die Herstellung des Maschinengebäudes (MG) erfolgt in Die Herstellung des Maschinengebäudes (MG) erfolgt in einer geböschten Baugrube. Das Maschinengebäude besteht aus: Kellergeschoss Erdgeschoss Obergeschoss Dachgeschoss An die Ostseite des Maschinengebäudes schließen sich mehrere Schächte an. Auf der Nordseite des Maschinengebäudes schließt sich der Schlammwasserschacht an. Dieser liegt großteils unterhalb des NSUV-Raums. Im Außenbereich direkt neben dem Maschinengebäude befindet sich die Fällmittelstation bestehend aus 2 Fällmitteltanks auf einem Stahlbetonfundament, der Abfüllfläche und einem Befüllschrank. Das Maschinengebäude erhält ein Satteldach mit Trapez-Profilen sowie eine Außenfassade mit Dämmung (teils hinterlüftet, teils Wärmedämmverbundsystem). Bauwerksabmessungen (i. L.): Länge:         ca. 19,4 m Breite:         ca. 11,1 m Breite einschl. Schlammwasserschacht:   ca. 12,95 m OK Bodenplatte:      ca. 97,55 müNN OK Deckenplatte Erdgeschoss:   ca. 101, 65 bzw.          100,8 müNN OK Deckenplatte Obergeschoss:    ca. 105,4 müNN OK Deckenplatte Dachgeschoss:    ca. 109,15 müNN OK Satteldach:      :ca. 109,58 bis 111,36 müNN
Die Herstellung des Maschinengebäudes (MG) erfolgt in
Die Herstellund der Bodenplatte ( ca. 10,8 x 4,66 m) Die Herstellund der Bodenplatte ( ca. 10,8 x 4,66 m) der Fällmittelanlage erfolgt zeitlich nach Verfüllung der verbauten Baugrube des Maschinengebäudes. Die Oberfläche der Bodenplatte wird mit einem zweiseitigen Gefälle in Richtung der beiden Außenseiten ausgebildet. Zur Aufnahme der Tanks werden zwei runde Fundamente (r ca. 3,8 m) hergestellt. Vor der Fällmittelstation wird eine bauaufsichtlich zugelassene Betankungsfläche (ca. 5,7 x 3,9 m) hergestellt, die alle Anforderungen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erfüllen muss. Sie wird aus flüssigkeitsdichtem Tankstellenpflaster mit einer entsprechenden Zulassung für wassergefährdende Stoffe hergestellt. Zur Entwässerung der Abfüllfläche befindet sich in der Absenkrinne ein Ablaufelement, über das das auf der Abfüllfläche und dem Tankfundament ankommende Niederschlagswasser abgeleitet wird. Wenn beim Befüllen eines Tanks eine Leckage auftritt, dienen die Abfüllfläche sowie das Ablaufelement, die Entwässerungsleitungen, zwei Topfschächte mit PE-Auskleidung und eine Kanalleitung zwischen den Schächten als Rückhalteeinrichtung. Die Kanalleitung zwischen den 2 Kanalschächten wird in DA 630, SDR 17 ausgeführt, so dass das erforderliche Volumen aufgefangen werden kann.
Die Herstellund der Bodenplatte ( ca. 10,8 x 4,66 m)
06.05 Baustahl / Einbauteile
06.05
Baustahl / Einbauteile
07 Pumpwerk 4.RS
07
Pumpwerk 4.RS
Das Pumpwerk 4. RS ist als separates Gebäude östlich Das Pumpwerk 4. RS ist als separates Gebäude östlich des Tuchfilters ausgeführt. Das Pumpwerk 4. RS besteht aus einer Zulaufrinne, einer Notentlastungsrinne und zwei Pumpenkammern. Die Herstellung findet in einer verbauten Baugrube statt. Im ausgebauten Zustand erhalten die beiden Pumpenkammern ein umlaufendes Geländer. Sie werden nicht abgedeckt. Die Pumpenkammern verfügen über je ein Zwischenpodest, von dem Steigkästen auf die Sohle der Pumpenkammern führen. Die Zulauf- sowie die Notentlastungsrinne werden mit Gitterrosten abgedeckt. Bauwerksabmessungen: Länge:         ca. 6,9 m Breite:         ca. 7,2 m OK Bodenplatte:      ca. 98,9 müNN OK Bedienbereich (Gitterroste):   ca. 101,88 müNN
Das Pumpwerk 4. RS ist als separates Gebäude östlich
07.03 Baustahl / Einbauteile / Erdung
07.03
Baustahl / Einbauteile / Erdung
08 Tuchfilter
08
Tuchfilter
Für die Tuchfilteranlage wird eine Hallenkonstruktion Für die Tuchfilteranlage wird eine Hallenkonstruktion errichtet. Die Herstellung der Tuchfilterhalle erfolgt in einer geböschten Baugrube. Die Halle besteht aus einem gefliesten Zugangsbereich und einem höher liegendem Bereich, in welchem sich die 3 Filterkammern sowie Zu-, Ablaufgerinne etc. befinden. Die beiden Bereiche sind im ausgebauten Zustand über zwei Stahltreppen verbunden. Im ausgebauten Zustand  erhalten die 3 Filterkammern ein umlaufendes Geländer. Sie werden nicht abgedeckt. Die Zu- und Ablaufgerinne werden vollständig mit Gitterrosten abgedeckt. Die Tuchfilterhalle erhält ein Satteldach mit Sandwich-Profilen sowie eine Außenfassade mit Dämmung (teils hinterlüftet, teils Wärmedämmverbundsystem). Bauwerksabmessungen: Länge gesamt:      ca. 17,3 m Breite:         ca. 8,2 m OK Bodenplatte:      ca. 99,95 müNN OK Zugangsebene:       ca. 101,70 müNN OK Bedienebene (Gitterroste):   ca. 104,65 müNN OK Satteldach:      ca. 109,27 bis 110,34 müNN
Für die Tuchfilteranlage wird eine Hallenkonstruktion
08.03 Baustahl / Einbauteile / Erdung
08.03
Baustahl / Einbauteile / Erdung
09 GAK-Filter
09
GAK-Filter
Die Herstellung der granulierten Aktivkohlefiltration Die Herstellung der granulierten Aktivkohlefiltration (GAK-Filtration) erfolgt in einer geböschten Baugrube. Der GAK-Filter besteht aus: Zugangsbereich Zwischengeschoss Kellergeschoss Lüftungsräume Lauffläche im Außenbereich Der Zugangsbereich, Zwischen- und Kellergeschoss sind über mehrere Stahlbetontreppen miteinander verbunden. Der Zugangsbereich und die Lüftungsräume erhalten ein Satteldach mit Trapez-Profilen sowie eine Außenfassade mit Dämmung (teils hinterlüftet, teils Wärmedämmverbundsystem). Die Lüftungsräume haben einen separaten Zugang. An die Westtseite des GAK-Filters schließen sich die 6 Filterkammern, Zulaufrinne, Ablaufrinne etc. an. Diese sind über zwei Stahlbetontreppen und die Lauffläche im Außenbereiche, welche gleichzeitig die Stahlbetondecke des Kellergeschosses ist, zugänglich. An die nordöstliche und südöstliche Ecke des GAK-Filter schließen sich der Filtrat- und der Schlammwasserspeicher an. Beide erhalten eine tonnenförmige GFK-Abdeckung mit Zugangs- und Montageöffnungen. Bauwerksabmessungen: Länge:         ca. 21,9 m Breite:         ca. 20,6 m OK Bodenplatte:      ca. 96,65 müNN OK RFB Zwischengeschoss:   ca. 98,50 müNN OK Deckeplatte Zugangsbereich:   ca. 101,65 müNN OK Deckenplatte Lüftungsräume:   ca. 103,05 OK Deckenplatte KG:      ca. 103,05 müNN OK Satteldach:      ca. 106.78 biw 107,2 müNN
Die Herstellung der granulierten Aktivkohlefiltration
Erschernisse durch die geringe Arbeitshöhe im Bereich Erschernisse durch die geringe Arbeitshöhe im Bereich des Strommasts einschl. Schutzstreifen wie insbesondere geteilte Ausführung der Schalung und Betonierabschnitte sind in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren.
Erschernisse durch die geringe Arbeitshöhe im Bereich
09.03 Baustahl / Einbauteile / Erdung
09.03
Baustahl / Einbauteile / Erdung
11 Niederspannungsverteilung (NSV)
11
Niederspannungsverteilung (NSV)
Die Niederspannungsverteilung (NSV) ist als separates Die Niederspannungsverteilung (NSV) ist als separates Gebäude westlich des vorhandenen Betriebsgebäudes im Bereich der Bestandskläranlage ausgeführt. Die Herstellung findet in einer geböschten Baugrube statt. Die NSV wird zwischen dem Trafogebäude auf der einen Seite und ÜSS-Eindickung und Trübwasserbecken auf der anderen Seite hergestellt. Der lichte Abstand zwischen NSV und Trafostation beträgt ca. 2,4 m. Der lichte Abstand zwischen NSV und ÜSS-Eindickung bzw. Trübwasserbecken beträgt ca. 1,0 bis 3,7 m. Die Platzverhältnisse sind daher sehr beengt. Die Zufahrt zur NSV erfolgt über die derzeitige Hauptzufahrt der Kläranlage oder über die vorhandene Überfahrt des Schlimmergrabens, vorbei am Schlammentwässerungsgebäude, entlang zwischen Heizznetrale/BHKW und ÜSS-Eindickung und vorbei am Betriebsgebäude. Die licht Durchfahrtsbreite der vorhandenen Überfahrt des Schlimmergrabens beträgt ca. 3 m. Die NSV befindet sich außerhalb des Arbeitsbereichs des Baukrans. Die Erschwernis für die Ausführung der Arbeiten ohne Kran Baukran oder Mobilkran sind einzukalkulieren. Die NSV erhält ein gedämmtes Flachdach sowie eine gedämmte und verputzte Außenfassade. Für die Aufstellung der Schaltschränke wird bauseits ein Doppelboden eingebaut. Der Zugang im ausgebauten Zustand erfolgt über ein Zugangspodest mit Treppe. Bauwerksabmessungen (i. L.): Länge gesamt:      ca. 8,5 m Breite gesamt:      ca. 2,0 m OK Bodenplatte:      ca. 101,05 müNN OK Decke:      ca. 105,4 müNN OK Attika:      ca. 105,7 müNN
Die Niederspannungsverteilung (NSV) ist als separates
11.03 Baustahl / Einbauteile / Erdung
11.03
Baustahl / Einbauteile / Erdung
12 Abzweigschächte
12
Abzweigschächte
Die Ausführung des Stahlbeton erfolgt in Die Ausführung des Stahlbeton erfolgt in Sichtbetonqualität. Die Fertigbetonbauteile haben folgende Anforderungen hinsichtlich der Oberflächenbeschaffenheit gemäß DBV Merkblatt Sichtbeton, aktuelle Fassung aufzuweisen: Sichtbetonklasse:      SB3 Textur:         T2 Porigkeit:         P3 Farbtongleichheit:      FT2 Ebenheit:         E2 Arbeits- und Schalhautfugen:   AF3 Schalhautklasse:      SHK2 Die vorgesehenen Schal- und Betonarbeiten sind darauf auszulegen. Die Schalung ist mit leicht saugenden Platten zu beplanken. Die ZTV´s in den Vorbemerkungen zum Betonbau sind zu berücksichtigen und einzukalkulieren. Die erf. Aushebe- und Transportanker aus Edelstahl mind. WSt.-Nr. 1.4571 nach Wahl des AN sind  ind die einzelnen Positionen einzukalkulieren; bauaufsichtlich zugelassen, Tragfähigkeit entsprechend der Belastung, einschließlich Kunststoffabdeckkappen. Der erforderliche Baustahl (Flächenbewehrung, Gitterträger, Auflagerbewehrung etc.) wird jeweils über eine separate Position vergütet. Das Stahlbetonfertigteil ist nach den statischen und konstruktiven Vorgaben gemäß statischer Berechnung zu fertigen. Vor der Fertigung ist ein Baustellenaufmaß durch den AN durchzuführen. Die Maße sind der Fertigung zu Grunde zu legen. Für die Herstellung sind Element- und Verlegepläne durch den AN anzufertigen und der Bauüberwachung 2-fach vorzulegen. Nach Berücksichtigung der Prüfeintragungen sind die überarbeiteten Planunterlagen dem Prüftstatiker des AG 2-fach vorzulegen. Die Kosten sind in die einzelnen Positionen einzukalkulieren. Die Transport- und Montagekosten sind in die einzelnen Positionen einzukalkulieren.
Die Ausführung des Stahlbeton erfolgt in
Für die Montage der Fertigteile sind vom AN eine Für die Montage der Fertigteile sind vom AN eine schriftliche Arbeits- und Montageanweisung zu erstellen und dem AG bzw. dem SiGe-Koordinator rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten vorzulegen. Die Arbeits- und Montageanweisungen müssen auf der Baustelle dem Personal zugänglich gemacht werden. Die Kosten sind einzukalkulieren. In den Anweisungen sind insbesondere aufzunehmen: - Gewichte der Teile - das Lagern der Teile - die Anschlagpunkte der Teile - das Transportieren und die beim Transport einzuhaltende   Transportlage - Der Einbau der zur Montage/Demontage erforderlichen   Hilfskonstruktionen - die Reihenfolge der Montage/Demontage und das Zusammen-    fügen der Bauteile - die Tragfähigkeit der einzusetzenden Hebezeuge - Angabe erforderlicher Maßnahmen    zur Gewährleistung der Tragfähigkeit und                Standsicherheit    von Bauwerk und Bauteilen, auch während der                einzelnen    Montagezustände, zur Erstellung von Arbeitsplätzen                 und    deren Zugängen, gegen Abstürzen oder Abrutschen    Beschäftigter bei der Montage, gegen Herabfallen von    Gegenständen; - Skizzen, Zeichenungen etc. mit Darstellung der Arbeitsplätze,   Zugänge, Standorte der Hebezeuge etc..
Für die Montage der Fertigteile sind vom AN eine
12.01 Abzweigschacht 4. RS
12.01
Abzweigschacht 4. RS
12.02 Abzweigschacht Ozon
12.02
Abzweigschacht Ozon
12.03 Abzweigschacht GAK
12.03
Abzweigschacht GAK