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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
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Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Metallbau
01
Metallbau
Vorbemerkungen Lage: Stadt:              Berlin Stadtteil:         Alt-Treptow Flur:                104 Flurstück:        98 Straße:            Krüllstraße 15-21/ Karl-Kunger-Str.12 PLZ:                12435 Gebäude: Geschosse:     5 + Keller Geometrie:      Eckbebauung mit Innenhof Zustand:          Teilsaniert Die Maßnahme besteht aus der Teilsanierung des oben genannten Eckbaus. Nach Festlegung des AG sind alle Altfenster auszubauen und die neuen Fenster nach den geltenden Regeln der Technik wie beschrieben einzubauen. Für die Planung und Ausführung der Fenstersanierungen sind die einschlägigen Regelungen des Instituts für Fenstertechnik (ift) Rosenheim zu beachten. Die unten aufgeführten Stückzahlen wurden auf Aussage des Bauherren angenommen und spiegeln daher u.U. nicht den Ist Stand wider und sind daher vor Bauausführung nochmals zu kontrollieren. Die Abrechnung erfolgt auf Anzahl der tatsächlich modernisierten Einbauten. Allgemeine Vorbemerkungen Für die Ausführung der Bauleistung gelten:VOB Teil B + C in der letztgültigen Fassung, sowie entsprechende anerkannte Regeln der Baukunst und DIN-Vorschriften. Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Besondere Angebots- und Vertragsbedingungen Die Abgabe des vorliegenden Angebotes erfolgt für den Auftraggeber bzw. den Architekten unverbindlich und kostenlos. Die Ausschreibung ist auf einen ausgewählten Teilnehmerkreis beschränkt und erfolgt nicht öffentlich, der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung der Ausschreibung vor. Wasser- und Stromanschlüsse sind auf dem Baugelände vorhanden und werden allen Firmen während der Bauzeit zur Verfügung gestellt. Der Verbrauch wird den am Bau beteiligten Firmen anteilig in Rechnung gestellt (siehe Aufteilung der Kosten für Wasser, Baustrom und Baureinigung). Die Abgabe von Alternativ-Angeboten des Bieters setzt grundsätzlich voraus, dass das vorliegende LV komplett ausgefüllt abgegeben wird. Es wird erwartet, dass kostenfrei eine Musterwohnung nach Vertragsschluss erstellt wird (Dies enthält den Ausbau & Einbau der Fenster sowie Fensterbänke innen wie auch außen, aber auch das Anarbeiten und ggf. die Änderung bei Bedarf ohne zusätzliche Kosten.). Baustelleneinrichtung Die Baustelle ist nach Beendigung der Arbeiten besenrein zu hinterlassen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird dem Auftragnehmer von der Bauleitung eine Frist gesetzt, innerhalb der die Baustelle aufzuräumen ist, andernfalls wird ein Drittunternehmer auf Kosten des AN-s mit den Aufräum- und Reinigungsarbeiten beauftragt. Bauwesen- / Bauleistungsversicherung Der Auftraggeber ist berechtigt für das Bauvorhaben eine Bauleistungsversicherung abzuschließen, und die Versicherungssumme auf alle am Bau beteiligten Unternehmer umzulegen. Bei Tätigung eines Versicherungsabschlusses beträgt die Umlage 0,3 % der geprüften Abrechnungssumme (ohne Mwst.). Der Betrag wird von der Auftragnehmerforderung abgezogen. Die Selbstbeteiligung je Schadensfall beträgt 200,- EUR und ist im Schadensfall vom Verursacher zu übernehmen. Angebotspreise sind Festpreise bis zur Fertigstellung Die Einheitspreise umfassen (soweit nicht anders erwähnt) Lieferung und Herstellung der Bauleistungen unter Beachtung der oben genannten technischen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Erforderliche Schutz- und Montagevorrichtungen sind in die Angebotspreise mit einzukalkulieren. Zur Kalkulation erforderliche Unterlagen liegen bei den Architekten aus. Der Bieter hat sich durch Einsichtnahme in Zeichnungen, durch Rückfragen und Besichtigungen an der Baustelle über Art, Umfang und Lieferungen der Leistungen volle Klarheit zu verschaffen. Sollten aus den Plänen und den Massen des LV´s bzw. aus der Beschreibung Unstimmigkeiten auftreten, sind diese in einem gesonderten Anschreiben zu erwähnen und so zu ergänzen, dass ersichtlich ist, was der AN zur funktionsgerechten und in sich abgeschlossenen Ausführung für erforderlich hält. Alle Angebotsunterlagen, Bauunterlagen und Zeichnungen bleiben Eigentum des Auftraggebers bzw. des Architekten und müssen vom Bieter mit dem Angebot zurückgegeben werden. Nebenangebote sind zulässig. Soweit im Leistungsverzeichnis die Angabe der Typen bzw. Fabrikate gefordert ist, sind diese anzugeben. Die angegebenen Massen gelten als allgemeine Anhaltspunkte über den Umfang der Arbeiten. Der Auftraggeber behält sich Änderungen in der Bauausführung vor. Diese Änderungen führen nicht zu Änderungen von Einheitspreisen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn sich der Arbeitsumfang verringert oder vergrößert. Es muss immer mindestens ein deutschsprachiger Facharbeiter auf der Baustelle anwesend sein. Nachunternehmer Angebote durch Bieter- und Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen. Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Nachunternehmer übertragen will (vgl. VOB/B §4 Abs.8). Die Angaben sind auf einem gesonderten Blatt folgendermaßen anzugeben: 1. LV-Pos., 2. Beschreibung Teilleistung, 3. Nachunternehmer. Das LV muss von allen bevollmächtigten Vertretern rechtsverbindlich unterzeichnet werden. Vertragsstrafe Für die Erfüllung der Leistung gelten die im Rahmen der Vertragsverhandlungen präzisierten Zwischen- und Endtermine. Verzögert der Auftragnehmer den Beginn oder gerät er mit der Vollendung in Verzug, so gehen alle, aus dieser Verzögerung entstehenden Schäden und Kosten, zu seinen Lasten. Der Auftraggeber ist berechtigt für jede verschuldete Überschreitung der Fristen eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der Nettoauftragssumme zu verlangen. Eine evtl. Beweisführung, dass es nicht sein Verschulden ist obliegt dem AN. Schlussabnahme Es wird eine Schlussabnahme vereinbart, die mind. 10 Tage vor Abnahme schriftlich durch den AN zu beantragen ist. Voraussetzung für die Abnahme ist die Vorlegung sämtlicher Abnahmebescheinigungen von Behörden, TÜV etc. und die Vorlage der Bestandspläne für die Technikgewerke durch den AN.Rechnungen / AbschlagszahlungenAllen Rechnungen und Abschlagszahlungen sind prüffähige Massenberechnungen und evtl. Abrechnungszeichnungen beizufügen. Rechnungen sind 3-fach, Aufmaßlisten und Rapporte sind 2-fach vorzulegen.
Vorbemerkungen
01.01 Kelleraufgänge/-abgänge
01.01
Kelleraufgänge/-abgänge

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