Malerarbeiten
KITA Süd Hameln
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsverzeichnis Erweiterte Zimmer- und Holzbauarbeiten als Generalunternehmerleistung
Leistungsverzeichnis
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Verkehrsflächen & Benutzung öffentlicher Grundstücke Das Einholen von Genehmigungen zur Sperrung von Straßen, Parkzonen, für das hiermit verbundene Aufstellen von Verkehrsschildern sowie die Absicherung von Zuwegungen ist Sache des Auftragnehmers, wenn dieses für die Ausführung seiner Vertragsleistungen wie z.B. für Sondertransporte oder Mobilkranaufstellungen erforderlich ist und wird nicht gesondert vergütet. Die vom Auftragnehmer genutzten Baustellenflächen, Zufahrtsstraßen und Arbeitsbereiche sind ständig sauber zu halten. Verunreinigungen sind sofort zu beseitigen. Umweltschutz & Ordnungsbehörden Alle Vorschriften und Auflagen von Ordnungsbehörden insbesondere zum Umweltschutz sind zu erfüllen. Allgemein geltende gesetzliche und behördliche Bestimmungen zum Umweltschutz sind zu beachten, auch wenn sie in den Vertragsunterlagen nicht eigens erwähnt werden. Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Behördlichen Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen seiner Arbeiten hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Bauschuttbeseitigung Der Auftragnehmer hat die Baustelle täglich von den anfallenden Schuttmassen bzw. Schuttresten, Abfällen, Verunreinigungen usw. zu räumen bzw. zu säubern. Dies gilt auch für nachträglich angeordnete Arbeiten. Die anfallenden Schuttmassen sind abzufahren. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht, ebenso werden Deponiegebühren nicht erstattet, wenn dies nicht in besonderen Positionen explizit erwähnt wird. Falls nicht als Leistungsposition ausgeschrieben, sind Container-gebühren ebenfalls in die jeweilige Position mit Entsorgungsanteil einzukalkulieren. Kommt der Auftragnehmer einer mündlichen oder schriftlichen Aufforderung der zuständigen Bauleitung innerhalb von drei Werktagen nicht nach, so kann die Bauleitung die Baureinigung durch Dritte veranlassen. Eine besondere Nachfristsetzung ist nicht erforderlich. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Arbeitsorte Für alle angebotenen Arbeiten seiner Gewerke hat der Bieter / AN den Zugang zu den Arbeitsorten sowie für die Ausführung der Arbeiten in der Höhe selbst mittels Hilfe von Leitern, Gerüsten, Fahrbühnen, Kranunterstützung, mobilen Aufzügen, etc. in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit diese nicht in Form von separaten Positionen ausgeschrieben sind. Dies gilt auch ausdrücklich für alle Arbeitshöhen größer 2,00m über dem Boden. Die Arbeits- und Schutzgerüste, fahrbare Arbeitsbühnen, etc. müssen bauaufsichtlich zugelassene Produkte sein und sind gemäß den geltenden Arbeitssicherheitsregeln sowie gemäß der jeweiligen Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers aufzustellen, zu unterhalten und nach Abstimmung mit der Bauleitung wieder abzubauen. Kooperation, Koordination und Eigenüberwachung Für die einzelnen Leistungsbereiche hat der AN auf der Baustelle einen verantwortlichen und deutschsprachigen Bauleiter zu benennen. Der Name des Bauleiters ist dem AG schriftlich mit ausdrücklicher Erklärung mitzuteilen, dass dieser berechtigt ist, Anordnungen des AG, der bauleitenden Architekten bzw. Fachingenieure auszuführen und gemeinsame Aufmaße verbindlich gegenzu-zeichnen. Um einen zügigen Ablauf der Arbeiten zu gewährleisten, ist eine Zusammenarbeit zwischen allen Gewerken notwendig. Bei erkennbaren Behinderungen und Unstimmigkeiten im Arbeitsablauf durch andere Gewerke ist die Bauleitung des AG durch den AN so frühzeitig in Kenntnis zu setzen, dass Maßnahmen zur Behebung schnell getroffen werden können. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Anforderung durch die Bauleitung des AGs an Koordinierungsbesprechungen, Baubesprechungen und Besprechungen mit Behörden, Ämtern, Versorgungsunternehmen u. ä. teilzunehmen bzw. solche Besprechungen im Rahmen seiner Leistungserstellung selbstverantwortlich zu führen und zu protokollieren. Die Objektüberwachung seitens des Auftraggebers schränkt die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers für die Ausführung seiner Leistungsbereiche und seine Koordinationspflicht nicht ein. Der Auftragnehmer ist verpflichtet während der Arbeiten regelmäßig und ausreichend Eigenüberwachungen durchzuführen. Dies bezieht sich auch auf die rechtzeitige Kontrolle der bestehenden oder der von anderen Gewerken erstellten Vorleistungen, Untergründe oder Anschluss-punkte. Bautagesberichte Vom AN sind täglich über die gesamte Bauzeit Bautagesberichte zu erstellen, jeweils mit Angaben zu Personal, mit Uhrzeit Beginn und Ende, Art und Ort der Arbeiten, Materiallieferungen, Containerlieferungen und -abholungen, Abstimmungen mit anderen Personen, Temperatur, Witterung, besondere Vorkommnisse. Diese Bautagesberichte sind der Bauleitung 1x wöchentlich in Papier alternativ als PDF-Dokumente digital per mail vorzulegen. Baubesprechung Einmal wöchentlich findet eine Baubesprechung statt, die Teilnahme ist für den AN ab dem Zeitpunkt der förmlichen Einladung durch die Bauleitung des AGs verpflichtend. Die Teilnahme des AN an den Baubesprechungen ist für den AG kostenfrei und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Gleiches gilt für außerordentliche Baubesprechungen aus besonderen Gründen, die auch - falls durch den Bauablauf erforderlich - kurzfristig einberufen werden können. Der AN ist verpflichtet, zu Besprechungen einen Vertreter seines Unternehmens zu senden, der legitimiert ist, verbindliche Aussagen zu terminlichen Abläufen und Mitarbeitereinsatz treffen zu können. Zufahrten und Zugänge Zufahrten und Zugänge zu benachbarten Häusern und Grundstücken sind ständig freizuhalten, insbesondere Feuerwehr- und Rettungswagenzufahrten. Alle Anlieferungen und Abholungen müssen im Bereich der Zufahrt wie auch dem Gelände von allen betreffenden Firmen selbsttätig zeitlich untereinander abgestimmt werden. Die Bauleitung ist zudem im Vorfeld über größere Lieferungen zu informieren. Kosten aus Wartezeiten, wiederholten Anfahrten, etc. werden nicht vergütet. LKW-Fahrten sowie alle Rückwärtsfahrten insbesondere bei der Querung von Fuß- und Radfahrwegen dürfen grundsätzlich nur mit Einweiser und ausschließlich im Schritttempo erfolgen. Baustelleneinrichtungsfläche und Materiallagerung Das Grundstück wird bauseits durch einen Bauzaun mit Toren gem. Baustelleneinrichtungsplan des AG von den umgebenden Flächen abgegrenzt und unentgeltlich als Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der Flächen insbesondere für Zwischenlagerungen größerer Materialmengen, Container etc. sind durch die verschiedenen Gewerke nach Abstimmung mit der Bauleitung des AG möglich. Diese Flächen können jedoch nur im Rahmen einer gemeinschaftlichen Nutzung durch alle jeweils tätigen Gewerke zur Verfügung gestellt werden. Ein grundsätzlicher Anspruch auf uneingeschränkte Lagerflächen besteht nicht. Parkplätze und Containeraufstellung Auf der Baustelleneinrichtungsfläche sowie auf zusätzlichen hierfür besonders ausgewiesenen Stellplätzen auf dem unmittelbar anschließenden Gelände ist ausreichend Platz für Fahrzeuge, Bauwagen sowie Schuttcontainer des AN vorhanden. Diese Flächen können nach Absprache mit der Bauleitung des AG sowie in Abstimmung mit den übrigen Gewerken kostenfrei genutzt werden. Baustellen-WCs Es werden  wenn nicht abweichend im Leistungsverzeichnis beschrieben - je1 Toilettenanlage für Männer und Frauen als Baustellen-WC vorgehalten. Ein sauberer und sachgemäßer Umgang mit den WCs durch die Mitarbeiter und Nachunternehmer des ANs ist zu gewährleisten. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der AG vor, den Verursacher an Reinigungs- und Instand-setzungskosten zu beteiligen. Personalräume Der AG stellt weder Personalaufenthaltsräume noch Umkleideräume zur Verfügung. Die Verantwortung sowie die Kosten für eine ordnungsgemäße Einrichtung insbesonders gemäß Arbeitsstätten-Richtlinie für die eigenen Bedürfnisse der Mitarbeiter liegen ausschließlich beim AN. Baustrom und Bauwasser Baustrom und Bauwasser werden vom AG kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Baustromentnahme erfolgt über Baustromverteiler, die im Außenbereich oder den Etagen bauseits aufgestellt werden. Die Bauwasserentnahme erfolgt über eine Außen-Wasserzapfstelle. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass durch den AN keine Fremdstoffe, Materialreste o.ä. in das Abwassernetz gegeben werden, die zu einer Verstopfung oder den Verschluss des Leitungsnetzes führen können. Zuwiderhandlungen führen zu einer  für den verursachenden AN kostenpflichtigen  Inspektion und erforderlichenfalls Reinigung des betroffenen Leitungsnetzes durch eine Fachfirma, die der AG zur Schadensbeseitigung beauftragt. Der Auftragnehmer ist für einen sparsamen Verbrauch von Strom und Wasser in seinem Tätigkeits-bereich verantwortlich. Die Verwendung von Baustrom zu Koch- und Heizzwecken ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bauleitung gestattet. Offenes Feuer ist generell verboten. Beleuchtung & Bewachung Eine geeignete und vorschriftsmäßige Beleuchtung im Gebäude im jeweiligen Arbeitsbereich des Gewerkes ist durch den AN zu stellen und zu unterhalten. Die Kosten hierfür werden nicht besonders vergütet. Eine Baubewachung wird bauseits nicht gestellt. Bauablauf und Bauzeiten Als Regelarbeitszeit gilt: Montag bis Freitag von 06:00 bis 20:00 Uhr sowie Samstag von 06:00 bis 16:00 Uhr. Einschränkungen aus Lärm und Verschmutzung durch die Tätigkeiten des AN sind für die Nutzer der angrenzenden Büro-, Geschäfts und Wohngebäude - aktiv durch den AN - auf ein unumgängliches Mindestmaß zu reduzieren. Für die Ausführung der Arbeiten sind jeweils Starttermin und Dauer der einzelnen Arbeitsschritte aus dem Bauzeitenplan unter Berücksichtigung des Zusammenspiels mit anderen Gewerken einzuhalten. Falls es zur Einhaltung des vertraglich vereinbarten Ausführungszeitraumes erforderlich wird und Verzögerungen in der Leistungserbringung des AN nicht durch den AG oder Fremdgewerke nachweislich verschuldet sind, ist eine Arbeitszeit von 10 Stunden / Tag und 6 Tagen / Woche im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitsschutz umzusetzen. In diesem Fall entsteht dem AN keinerlei Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung. Sollte der Terminablauf auf der Baustelle dieses notwendig machen, kann eine entsprechende Arbeitszeit durch die Bauleitung bei dem AN abgerufen werden. Sind Materialbestellungen, -Verfügbarkeit sowie Lieferzeiten für den terminlichen Ablauf relevant, sind vom AN unmittelbar nach Beauftragung entsprechende Mengenermittlungen und Materialbestellungen durchzuführen. Hierbei ist Material in so ausreichender Menge zu bestellen und anliefern zu lassen, dass eine unterbrechungsfreie Ausführung der Leistungen des AN sichergestellt ist. Werbung Es ist nur nach Zustimmung durch die Bauleitung des AG gestattet, Werbung auf der Baustelle in Form von Planen, Schildern, etc. aufzuhängen. Abrechnung allgemein Einzel-, Abschlags- sowie Schlussrechnungen, sind grundsätzlich digital sowie 1-fach im Original einzureichen. Bei Rechnungen mit fortgeschriebenen Leistungen sind diese immer kumulierend einzureichen. Dies bedeutet, dass auch für Teilleistungen eine komplette und prüffähige Mengenermittlung aufgestellt werden muss sowie alle Stundenlohn-, Material- und sonstige Nachweise beigefügt werden müssen. Hierbei sind alle Anlagen, wie Aufmaße, Mengenermittlungen, Stundenzettel und sonstige Nachweise 1-fach im Original einzureichen. Dokumentation Der AN hat spätestens zur Abnahme bezüglich seiner ausgeführten Leistungen je nach tatsächlichem Erfordernis eine Dokumentation mit folgendem Inhalt zu übergeben:             Benennung der ausgeführten Produkte, ggf. inkl. Modellbezeichnung u. technischen Leitwerten (z.B. U-Wert)             Übereinstimmungserklärungen zur fach- und sachgerechten Verwendung und Einbau der ausgeführten Produkte, sowie Zulassungen und Prüfzeugnisse, insbesondere relevanter Ausführungen/Qualitäten für Brand-, Wärme-, Schall- und Feuchteschutz, Rutschhemmung, Einbruchschutz, etc..             Fachunternehmererklärung im Original             Alle Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt sowie entsprechen den vertraglich vereinbarten Eigenschaften - ohne gebrauchseigenschafts-herabsetzende Fehler oder Mängel             Prüfbücher für prüfrelevante Produkte (Toranlagen, Brandschutzabschlüsse, rauchmelder-gesteuerte Feststellanlagen, …) im Original             Unternehmererklärung / Nachweis nach GEG (Gebäudeenergiegesetz), sofern zutreffend.             Sofern Werkstattpläne in der AN-Leistung enthalten sind: Alle Werkpläne in maßstabsgerechter Größe sowie in Farbe, sofern in Original-Darstellung verwendet. Bei geänderter Ausführung sind diese Pläne vom AN vor Abgabe entsprechend anzupassen.             Entsorgungsnachweise. Das Fehlen dieser Unterlagen wird im Rahmen der Schlussrechnungsprüfung wie das Fehlen von Aufmaßen gewertet und verhindert eine abschließende Bearbeitung der Rechnung. Die Dokumentation ist 1-fach in Papier sowie digital auf einem Datenträger abzugeben. Die Papierdokumentation sowie auch die digitale Dokumentation sind mit beschrifteten Registern nach Themen sowie Ober- und Unterbegriffen zu ordnen, einschl. Benennung der einzelnen Dateien und Verzeichnisse. Termine für Werkplanung, Statik und sonstige Nachweise Für alle Gewerke, bei denen eine Werkplanungserstellung durch den AN Vertragsbestandteil ist, wird, um einen möglichst reibungslosen Ablauf vor, während und nachfolgend der Arbeiten auf der Baustelle gewährleisten zu können, folgende Terminabfolge zwischen AN und AG vereinbart: Nach Abruf durch die Bauleitung sind innerhalb von 6 Werktagen alle für die Durchführung der Leistungen notwendigen Aufmaße durchzuführen. Nach diesem Aufmaß ist die Werkplanung, die prüffähige Statik für alle Elemente sowie alle weiteren geforderten Nachweise (z.B. U-Wert) bei der Bauleitung unter Beachtung der terminlichen Abläufe ( z.B. Beteiligung des Prüfstatikers, Liefer- und Fertigungszeiten u.ä. ) sowie baulichen Abhängigkeiten zur Einhaltung der Vertragstermine schnellstmöglich zur Freigabe vorzulegen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Projektspezifische Vorbemerkungen Projektbezogene Vorbemerkungen Projektbezeichnung Kita Süd Neubau Kindertagesstätte Hameln Anschrift Objekt Ohsener Straße 30 31789 Hameln Objektbeschreibung Lage: im Gewerbegebiet mit angrenzender Wohnbebauung in der Innenstadt von Hameln, das zukünftige Gebäude liegt leicht ins Gelände gebettet inmitten einer mehrgeschossigen Wohn- und Gewerbehallen-Bebauung, das Grundstück liegt unmittelbar an der K 12, die Erschließung des Grundstücks für den Baustellenverkehr erfolgt in erster Linie über eine von der K 12 abgehenden Anliegerstraße über den westlichen Grundstücksteil, eine Baustellenausfahrt besteht ebenfalls von der K12 direkt. Lage angrenzend an das Überschwemmungsgebiet der Hamel und der Weser Gebäudeform: Das neu zu errichtende 2-geschossige Gebäude ist ca. 37,0m lang und ca. 12,0 m bis 21,0m breit. Das Dach ist 6 Grad geneigt und extensiv begrünt. Der Baukörper hat eine Höhe von ca. 7,50m bis 9,00m und orientiert sich mit der größeren Länge an der Ost-West-Ausrichtung der Anliegerstraße. Der Baukörper schafft somit einen geschützten Au0enbereich für die Kita-Nutzung im Westen des Grundstücks. Um den Baukörper legt sich im Süden sowie im Westen ein Laubengang der zugleich Erschließungs- wie überdachte Spielfläche im Obergeschoss ist. Das Gebäude wird straßenseitig über einen ebenerdigen Eingangsbereich im Osten, ausgerichtet zur Ohsener Straße erschlossen. Nutzung: Kindertagesstätte mit zwei U3- und zwei Ü-3 Gruppen. Konstruktion : Stahlbetongrundplatte mit Frostschürzen, werks-vorgefertigte tragende und nicht-tragende Holztafeln für Innen und Außenwände Massivholzkasten-Geschossdecke sowie Massivholz-Platten für das extensiv begrünte Dach Stahlstützen und Stahlbetondecke für den Laubengang mit außenliegenden Stahltreppen, Laubengang mit Betonplatten auf Split belegt, Stahlbetonfertigteiltreppe sowie Innentreppe in Holzbauweise nicht-tragende Wände als GK-Montagewände, Vorhangfassaden (VHF) - Wärmedämmung MiWo geputzt, Holzfassaden Flach geneigtes Dach mit Mineralwolledämmung, Bitumenabdichtung und Dachbegrünung bzw. Kiesschüttung, Holz- und Holz-Alufenster und -Türen, Pfosten-Riegelkonstruktion als Holz-Alu-Konstruktion Bauelemente Innen aus Holz und Aluminium Fußböden teilweise mit Fußbodenheizung, belegt mit  Linoleum oder Fliesen abgehängte Decken aus HWL-Platten, Akustikdecken aus Gipskarton technische PV-Anlage auf der Dachfläche, Wärmepumpe Aufgabenstellung und Leistungsumfang Es sind in diesem Leistungsverzeichnis alle Leistungen zusammengefasst, die erforderlich sind, um ein Gebäude zimmermannsmäßig im Rohbau zu errichten, die Fassaden mit Bauelementen zu schließen, die unterschiedlichen Fassadenkonstruktionen einschließlich erforderlicher Malerarbeiten vollständig herzustellen, das Dach in allen Ebenen einschl. Klempnerarbeiten sowie Dachbegrünung fertigzustellen sowie den Laubengang mit Ausnahme des Geländers jedoch einschließlich Plattenbelag zu errichten. Die vorgenannten Leistungen ergeben in Summe ein Gebäude mit fertiger Gebäudehülle und einem fertiggestellten Rohbau im Innenbereich, in dem zum Teil baubegleitend zum Teil nach Fertigstellung der Innenausbau bauseits erfolgen kann. Auch wenn Planungsleistungen an verschiedenen Stellen und Losen dieses Leistungsverzeichnisses ausgeschrieben sind, sind diese als gesamtplanerische Leistungen des AN zu verstehen und durch den AN umzusetzen. Dies bedeutet somit die vertragliche Verpflichtung zur Koordination der beauftragten Leistungen aller Gewerke dieses Leistungsverzeichnisses in Bezug auf mangelfreie und funktionstüchtige Detail-lösungen sowie die Umsetzung im Zusammenspiel aller vertraglich geschuldeten Leistungen der eigenen Leistungen des AN mit den Leistungen der anderen Gewerke dieser Ausschreibung sowie aller seiner Nachunternehmern. Der AN hat als Generalunternehmer zudem alle angefragten Leistungen in Bezug auf Planung, Ausführung, Bauabläufe und Terminierung eigenverantwortlich zu koordinieren.
Projektspezifische Vorbemerkungen
Anlagen zum LV Die folgend genannten beiliegenden Anlagen gelten ergänzend zum LV und sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen: Pläne und Unterlagen gemäß Planliste
Anlagen zum LV
07 Malerarbeiten Fassade und Holzbauteile
07
Malerarbeiten Fassade und Holzbauteile
Technische Vorbemerkungen Maler- und Lackierarbeiten Maler- und Lackierarbeiten Es gilt die VOB/C in ihrer aktuellen Fassung, insbesondere die DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten Beschichtungen - sowie alle weiteren für die Ausführung der beschriebenen Leistungen relevanten mit geltenden Normen und Regeln. Bemusterung Mit den zu verwendenden Materialien sind durch den AN kostenlos auf Verlangen des Auftraggebers Ausführungsmuster bis zu 1,0 m² am Bauwerk anzubringen. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist einzuholen. Der Auftragnehmer darf nur in begründeten Ausnahmen für den Beschichtungsaufbau Produkte verschiedener Herstellers verwenden, um das System als Ganzes zu erhalten. Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben. Als ölbeständig ausgeschriebene Beschichtungsstoffe müssen eine Zulassung für die Verwendung als Ölauffangwannenbeschichtung besitzen. Angaben zur Ausführung Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Das Lagern von feuergefährlichen Stoffen auf der Baustelle ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bauleitung im für die Arbeiten unbedingt notwendigen Umfang zulässig. Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind benutzte Räume innerhalb von drei Werktagen besenrein zu räumen. Als Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen. Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Liste über die verwendeten Beschichtungsstoffe, gegliedert nach Verwendungszweck bzw. -ort, Produktbezeichnung und Hersteller für spätere Nachbestellungen zu übergeben. Lagerfähiges Restmaterial ist dem Auftraggeber für spätere Reparaturarbeiten zur Verfügung zu stellen. Restmaterial, das der Auftraggeber nicht übernehmen will, hat der Auftragnehmer entweder zu entsorgen oder in seinen Besitz zu übernehmen. Nicht lagerfähiges Restmaterial sowie Verpackungen, Behälter, Abdeckmaterial und dergleichen hat der Auftragnehmer zu entsorgen. Dabei sind die einschlägigen Vorschriften über Sonderabfall einzuhalten. Der Auftraggeber kann einen entsprechenden Nachweis verlangen. Farbreste, auch wenn sie in Bezug auf Umweltschutz unbedenklich sind, dürfen nicht in die Entwässerung des Gebäudes bzw. der Außenanlagen geschüttet werden. Mit lösemittelhaltigen Abbeizmitteln entfernte Altanstriche gelten als Sonderabfall im Sinne der TA Sonderabfall und sind entsprechend zu entsorgen. Die Arbeitstechniken für die Beschichtung sind dem Auftragnehmer freigestellt, falls die Nutzung von Räumen - auch durch andere Gewerke - nicht dagegen spricht und in der Leistungsbeschreibung keine bestimmte Technik vorgeschrieben wird. Vorhandene, ausbaubare Dichtungen an Zargen, Türen, Fenstern und dergleichen sowie demontierbare Beschläge sind als Nebenleistung vor den Arbeiten beschädigungsfrei zu entfernen und anschließend an ihren ursprünglichen Stellen wieder einzubauen. Nicht ausbaubare Dichtungen und nicht demontierbare Beschläge sind abzukleben. Bewegliche Teile sind gangbar zu halten Abdeckungen von Schaltern, Steckdosen u. dgl. sind vor den Arbeiten beschädigungsfrei abzunehmen, rückseitig zu kennzeichnen, sicher zu lagern und nach Beendigung der Arbeiten wieder einzubauen. Können einzelne Bauteile nicht vom Auftragnehmer ausgebaut werden, ist die Bauleitung zu informieren, damit diese entweder den Ausbau und späteren Einbau durch den entsprechenden Fachunternehmer ausführen lässt oder alternativ der Abklebung statt eines Ausbaus zustimmt. Falls Haustechnik-Leitungen zu beschichten sind, sind sie farblich entsprechend DIN 2403 und DIN 2404 zu kennzeichnen. Mörtelreste dürfen keinesfalls überstrichen werden, sie sind vollständig zu entfernen. Vor dem Überstreichen von Dichtstoffen hat sich der Auftragnehmer Gewissheit über die Verträglichkeit der Stoffe zu verschaffen. Werden selbst Dichtstoffe verwendet, so sind sie grundsätzlich nicht zu überstreichen, sondern im entsprechenden Farbton auszuwählen. Fugen unbekannter stofflicher Grundlage sollen nicht überstrichen werden, sie sind vorher abzukleben. Einzelteile aus Holz, wie Scheuerleisten, Ortbretter u. a., erhalten die Schlussbeschichtung grundsätzlich erst nach dem Einbau. Das Ausbessern von Putz- und Untergrundschäden in geringem Umfang wie auch das Aus- und Einhängen der Türen, Fenster und dergleichen für den Anstrich sowie Ihre Kennzeichnung zur Verhütung von Verwechselungen sind als Nebenleistungen in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Alle erforderlichen Vorarbeiten, wie Entstauben, Entfetten, Ausbessern kleinerer Untergrundschäden, Abdecken usw. sind sach- und fachgerecht auszuführen. Die dadurch entstehenden Kosten sind Bestandteil der Einheitspreise werden nicht gesondert aufgeführt und vergütet. Anstriche innen auf mineralischen Untergründen sowie auf Tapeten werden in jedem Fall nach m² abgerechnet. Es gibt keine gesonderte Vergütung für Leibungen, Stützen, Pfeilervorlagen, Nischen, etc.. Dieses ist bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Getrennte Vor- und Hauptbehandlungen Wird die Vorbehandlung von anderen Unternehmern ausgeführt (Glaser, Schreiner, Zimmerer, Schlosser, Heizungsbau usw.), ist der Auftragnehmer verpflichtet, diesen Anweisungen zu erteilen, wie die Vorbehandlung vorzunehmen ist. Die Ausführung hat dabei nach den entsprechenden Positionen zu erfolgen. Der Auftragnehmer haftet insofern auch für die Vorleistungen. Arbeitsgänge, die vor dem Einbau von Fenstern, Türen usw. auszuführen sind (s. entsprechende Positionen) müssen im Einvernehmen mit dem Hersteller in dessen Werkstätte durchgeführt werden. Die Baustelle ist ständig in sauberem Zustand zu halten, leere Gebinde, nicht mehr brauchbares Abdeckmaterial ist in die dafür vorgesehen Behälter zu legen und fachgerecht, auf Verlangen gegen Nachweis zu entsorgen. Alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Der Unternehmer ist verpflichtet die Arbeiten genau nach dem Zeitplan der Leistungsbeschreibung auszuführen. Abweichungen hiervon dürfen nur vorgenommen werden, wenn der Auftraggeber hierzu die Genehmigung erteilt hat.
Technische Vorbemerkungen Maler- und Lackierarbeiten
07.01 Vorarbeiten und Schutzmaßnahmen
07.01
Vorarbeiten und Schutzmaßnahmen
07.02 Anstricharbeiten VHF und Abhangdecken Zementbauplatten
07.02
Anstricharbeiten VHF und Abhangdecken Zementbauplatten
07.03 Anstricharbeiten WDVS
07.03
Anstricharbeiten WDVS
07.04 Holzoberflächenbehandlung Holzöl
07.04
Holzoberflächenbehandlung Holzöl
07.05 Stundenlohnarbeiten
07.05
Stundenlohnarbeiten