Dachabdichtung
Kita Schwenningen
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
KITA Bürkstraße  Villingen-Schwenningen Lage: Bürkstraße 3 78054 Villingen-Schwenningen Objektbeschreibung: Im Stadtzentrum von Schwenningen soll in der Birkstraße eine dreigeschossige Kindertagesstätte für 5 Gruppen gebaut werden. Neben den großzügigen Gruppenräumen dienen auch die Flure als Spielbereich für die Kinder. Zudem erwartet die Kinder im Außenbereich ein weiteres Highlight. Hier werden an dem außenliegenden Treppenturm zwei Rutschen errichtet. Die Bauteile werden wie folgt ausgeführt (wesentliche Konstruktionsbeschreibung): Tragkonstruktion: Massivbau/ Ziegelmauerwerk Nichttragende Innenwände: Trockenbau/ Hohlwände Bodenplatte: Ortbeton ca. d=25 cm Decken: Filigrandecken-Stahlbeton Dach: Dachabdichtung Bituminös Fenster: Kunststofffenster mit Aludeckschale Außentüren: Aluminium Gewerkespezifische Technische Vertragsbedingungen (GTV) Gewerk: 53031 Dachabdichtung Bitumen 1 Allgemein Bei der Angebotsbearbeitung sind neben diesen GEWERKESPEZIFISCHEN TECHNISCHEN VERTRAGSBEDINGUNGEN die ALLGEMEINEN AUSSCHREIBUNGS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN (AAVB) und sofern vorhanden die BESONDEREN VERTRAGSBEDINGUNGEN (BVB) bzw. PROJEKTSPEZIFISCHEN RANDBEDINGUNGEN des Auftraggebers (AG) als Angebotsgrundlage zu beachten. Alternativvorschläge zur beschriebenen Ausführung, die zu wirtschaftlicheren Lösungen führen, sind grundsätzlich möglich und erwünscht, soweit die geforderten Funktionen nicht beeinträchtigt werden. Die Vorschläge sind unter Angabe der Minderkosten klar zu erläutern. Zu beachten ist neben den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) auch die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Anforderungen. Es wird ausdrücklich ergänzend auf die Ziffer 3.2 AAVB verwiesen. 2 Ausführungshinweise 2.1 Generell gilt: Lieferung und Montage: Bei allen Positionen ist die Herstellung, Materiallieferung und Montage eingeschlossen, sofern in den beschriebenen Positionen keine anderen Angaben erfolgt sind. Nebenleistungen: Alle Nebenleistungen gem. VOB/C bzw. der DIN 18299, wie z.B. die Lieferung und Vorhaltung aller zur Erbringung der Leistung notwendigen Maschinen, Geräte und Werkzeuge, sind in die Positionen einzurechnen. Gerüste: In der Regel stellt der AG dem Bieter/Auftragnehmer (AN) für die Dauer der geplanten Montageleistung des AN ein Fassadengerüst  zur Verfügung. Falls der AG kein Gerüst stellt, erfolgt die Leistungserbringung und Abrechnung über separate Positionen im Leistungsverzeichnis. Gerüste bis zu einer Arbeitshöhe von 3,50 m (z.B. auf Balkonen oder Loggien etc.) sind generell in den Einheitspreisen des AN enthalten und werden nicht gesondert vergütet. Schutzpflicht: Sämtliche Flächen und Einbauteile, die durch die auszuführenden Arbeiten eine Beschädigung oder Verschmutzung erfahren können, sind in dafür geeigneter Weise zu schützen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Arbeitsreihenfolge: Sollten Teilleistungen in zeitlich versetzten Abständen oder in verschiedenen Gebäuden/Gebäudeteilen/Ebenen zur Ausführung kommen, sind diese Aufwendungen mit dem Einheitspreis abgegolten. Die Arbeitsfolge der einzelnen Leistungen wird durch den AG festgelegt. Mehrkosten entstehen dem AG dadurch nicht. Leistungsbereiche: Der AG behält sich vor, in sich geschlossene Leistungsbereiche getrennt zu vergeben. Sollte eine Leistung nicht im Angebotsumfang des AN liegen, wird dennoch um Abgabe des zum Teil ausgefüllten LV's gebeten. Prüfung & Koordination: Der AN ist verpflichtet, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Dies gilt auch im Hinblick auf die zu erwartende Beanspruchung. Sinnvolle oder notwendig erscheinende Änderungen oder Zusätze sind je nach Umfang mit einer entsprechenden Begründung in einem Zusatzangebot einzureichen bzw. als Änderung direkt in der jeweiligen Position zu vermerken. Die Dachdichtung muss als funktionsgerechte Einheit betrachtet werden, die den Beanspruchungen durch die örtlichen klimatischen Bedingungen, der Nutzung der Dachfläche und des Gebäudes genügt. Folgende Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen, sofern sie im Leistungsverzeichnis nicht gesondert ausgewiesen sind: Planung: Die Gefälleplanung sowie die Wind-Sog-Berechnung sind vom AN gem. den Örtlichkeiten zu erstellen und dem AG rechtzeitig vorzulegen und freizugeben. Lagesicherung: Die Lagesicherung des Dachaufbaus mit allen Schichten muss gem. der DIN EN 1991 erfolgen. Die Berechnungen hierfür (alle Schichten) sind vom NU zuerstellen auch wenn die Auflast bauseits erfolgt. Der AN hat bei allen Außenbauteilen eigenverantortlich die Einhaltung der Windsogsicherung nach DIN 1055, Teil 4 sowie der Flachdachrichtlinien einzuhalten und dementsprechende mechan. Sicherungen und Maßnahmen wie statisch nachweisbare Verdübelung von Randbereichen etc. in den jeweiligen EP mit einzukalkulieren. Der AN hat für alleFlachdächer eine Windlastberechnung des Bahnenherstellers vorzulegen und seine Verlegeart darauf abzustellen. Der Abschluss der Dachabdichtung an aufgehenden Bauteilen erfolgt unter Beachtung der jeweilig anzuwendenden Anwendungskategorie gem. DIN 18531 und/oder der DIN 18195 und/oder sonstigen anzuwendenden Richtlinien, Normen etc. ggf. mit Klemmflanschen, Klemmschienen einschl. deren Lieferung und Einbau. Alle notwendigen Abstufungen, Schrägverläufe, Gehrungen, Eck- und Endausbildungen, freie Ränder, Abschlüsse Formstücke usw. des Dachabdichtungsaufbaus, der Wandanschlüsse, Abdeckungen, Verwahrungen etc. sind Bestandteil der Leistung. Dachabdichtungen: Erforderliche Nachweise und Prüfzeugnisse für die Gütesicherung sind unaufgefordert, in der jeweils neuesten Fassung, innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung vorzulegen (Materialzulassungen / Systemzulassungen soweit erforderlich). Gewährleistung in projektspezifischen Angaben enthalten Materialien: Es dürfen nur aufeinander abgestimmte Systeme verwendet werden, insbesondere ist die Materialverträglichkeit zu beachten. Es darf kein Oxidationsbitumen verwendet werden. Vorleistungen: Die Rohbautoleranzen und bauseitigen Vorleistungen sind vor Ausführungsbeginn zu überprüfen. Dehnfugen: Der AN hat sich über die Dehnfugen am Bauwerk zu informieren und diese bei der Ausführung zu berücksichtigen. Die Vergütung erfolgt gemäß separater LV-Position. Untergrundvorbereitung: Auf dem Untergrund vorhandener Niederschlag ist unbedingt zu entfernen. Ausführung: Besonders zu beachten ist der ordnungsgemäße Anschluss der Dampfsperre an Rändern und Durchdringungen, auch bei nachträglichem Anarbeiten von Teilen. Abschlüsse: Sämtliche Eckausbildungen, Gehrungsschnitte und Abkantungen sind fachgerecht auszuführen. Dachabläufe: Im Bereich der Dachabläufe ist die Dämmung leicht auszunehmen, so dass Regenwasser ungehindert ablaufen kann. Schutz vor Rückstau: Herstellen einer Abschottung im Bereich der Dachabläufe zum Schutz der Dämmung vor Rückstau. Schutz der Wärmedämmung: Schützen der Wärmedämmung vor Witterungseinflüssen, z.B. Abschotten der Tagesleistung. Bekiesung und Begrünung: Erst nach technischer Zustandsfeststellung durch den AG darf die Bekiesung bzw. Begrünung der Dachfläche (gilt auch für Teilflächen) erfolgen. Gewerkespezifische Technische Vertragsbedingungen (GTV) Gewerk: 53031 Dachbegrünung 1 Allgemein Bei der Angebotsbearbeitung sind neben diesen GEWERKESPEZIFISCHEN TECHNISCHEN VERTRAGSBEDINGUNGEN die ALLGEMEINEN AUSSCHREIBUNGS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN (AAVB) und sofern vorhanden die BESONDEREN VERTRAGSBEDINGUNGEN (BVB) bzw. PROJEKTSPEZIFISCHEN RANDBEDINGUNGEN des Auftraggebers (AG) als Angebotsgrundlage zu beachten. Alternativvorschläge zur beschriebenen Ausführung, die zu wirtschaftlicheren Lösungen führen, sind grundsätzlich möglich und erwünscht, soweit die geforderten Funktionen nicht beeinträchtigt werden. Die Vorschläge sind unter Angabe der Minderkosten klar zu erläutern. Zu beachten ist neben den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) auch die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Anforderungen. Es wird ausdrücklich ergänzend auf die Ziffer 3.2 AAVB verwiesen. 2 Ausführungshinweise 2.1 Generell gilt: Lieferung und Montage: Bei allen Positionen ist die Herstellung, Materiallieferung und Montage eingeschlossen, sofern in den beschriebenen Positionen keine anderen Angaben erfolgt sind. Nebenleistungen: Alle Nebenleistungen gem. VOB/C bzw. der DIN 18299, wie z.B. die Lieferung und Vorhaltung aller zur Erbringung der Leistung notwendigen Maschinen, Geräte und Werkzeuge, sind in die Positionen einzurechnen. Die verwendeten Geräte und Maschinen sind in den jeweiligen Dachbelastungen anzupassen. Dies gilt auch für Aufschüttungen/Stapelungen von Baustoffen, wie z.B. Substrate. Die Dachbegrünung muss als funktionsgerechte Einheit betrachtet werden, welche den Beanspruchungen durch die örtlichen klimatischen Bedingungen, der Nutzung der Dachfläche und des Gebäudes genügt. Im Leistungsumfang sind deshalb alle zur Erfüllung der Leistung erforderlichen Einbauteile, Befestigungsmittel, Kleinmaterialien, usw., auch wenn diese in den Texten des Leistungsverzeichnisses nicht besonders erwähnt sind, und alle Nebenleistungen enthalten. Gerüste: In der Regel stellt der AG dem Bieter/Auftragnehmer (AN) für die Dauer der geplanten Montageleistung des AN ein Fassadengerüst  zur Verfügung. Falls der AG kein Gerüst stellt, erfolgt die Leistungserbringung und Abrechnung über separate Positionen im Leistungsverzeichnis. Gerüste bis zu einer Arbeitshöhe von 3,50 m (z.B. auf Balkonen oder Loggien etc.) sind generell in den Einheitspreisen des AN enthalten und werden nicht gesondert vergütet. Schutzpflicht: Sämtliche Flächen und Einbauteile, die durch die auszuführenden Arbeiten eine Beschädigung oder Verschmutzung erfahren können, sind in dafür geeigneter Weise zu schützen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Arbeitsreihenfolge: Sollten Teilleistungen in zeitlich versetzten Abständen oder in verschiedenen Gebäuden/Gebäudeteilen/Ebenen zur Ausführung kommen, sind diese Aufwendungen mit dem Einheitspreis abgegolten. Die Arbeitsfolge der einzelnen Leistungen wird durch den AG festgelegt. Mehrkosten entstehen dem AG dadurch nicht. Leistungsbereiche: Der AG behält sich vor, in sich geschlossene Leistungsbereiche getrennt zu vergeben. Sollte eine Leistung nicht im Angebotsumfang des AN liegen, wird dennoch um Abgabe des zum Teil ausgefüllten LVs gebeten. Prüfung & Koordination: Der AN ist verpflichtet, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Dies gilt auch im Hinblick auf die zu erwartende Beanspruchung. Sinnvolle oder notwendig erscheinende Änderungen oder Zusätze sind je nach Umfang mit einer entsprechenden Begründung in einem Zusatzangebot einzureichen bzw. als Änderung direkt in der jeweiligen Position zu vermerken. Die Dachbegrünung muss als funktionsgerechte Einheit betrachtet werden, die den Beanspruchungen durch die örtlichen klimatischen Bedingungen, der Nutzung der Dachfläche und des Gebäudes genügt. Folgende Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen, sofern sie im Leistungsverzeichnis nicht gesondert ausgewiesen sind: Planung: Vom Ersteller der Dachbegrünung ist das Gewerk Abdichtung, einschließlich der regelgerechten An- und Abschlüsse, vor dem Ausführungsbeginn durch Inaugenscheinnahme zu prüfen. Lagesicherung: Die vorhandene Windsogberechnung ist vor Ausführung zu prüfen. Ausführung: Die Begrünung der Dachfläche darf erst nach einer technischen Zustandsfeststellung (Dichtigkeitsprüfung) der fertiggestellten Dachhaut durch den AN erfolgen Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Materialien können in einem Dachbegrünungssystem nach Wahl des AN angeboten werden. Die angebotenen Fabrikate, Aufbaudicken und Flächenbelastung sowie Wasserspeicherkapazität etc. sind im Leistungsbeschrieb einzutragen und ein Prospekt ist dem Angebot beizulegen. Ohne diese Angaben wird die Angebotsauswertung nicht erfolgen. Materialien müssen den einschlägigen Richtlinien entsprechen und die maßgeblichen Gütezeichen tragen. Für Vegetationstragschichten ist zu beachten: Werden im Leistungsverzeichnis keine detaillierten Angaben über die Art der Vegetationsschicht gemacht, obliegt dem AN, die geeignete Ausführung für den vorgesehenen Aufbau und die vorgesehene Begrünung anzubieten. Werden Einzelheiten gemacht, so sollen folgende Bezeichnungen der Ausführung zugrunde gelegt werden: - Bodengemisch (verbesserter Ober- bzw. Unterboden) - Schüttstoffgemisch (mineralisches Schüttstoffgemisch mit oder ohne organische Bestandsteile) - Schüttstoff (mineralischer, poröser Stoff) - Substrate aus (modifiziertem) Schaumstoff - Substrate aus (verfestigten) Mineralfasern - Vegetationsmatten (vorgefertigte Trägermatten - geotextil ausgebildet - mit Schüttstoffgemischen).    Der pH-Wert wird dabei wie folgt eingesetzt:    * für Intensivbegrünungen 5,5 - 7    * für Extensivbegrünung 6,5 - 8 Unabhängig davon sind die optimalen Werte für bestimmte Vegetationsarten nicht wesentlich zu überschreiten. Der Nährstoffgehalt ist auf die vorgesehene Bepflanzung und Bewässerungsart abzustimmen und auf Anforderung nach Herstellerangabe nachzuweisen. Das Pflanzsubstrat für extensive Dachbegrünungen muss weniger als 20 Gewichtsprozent an organsichen Bestandteilen enthalten. Chemische Pflanzenbehandlungsmittel zur Bekämpfung von unerwünschtem Aufwuchs sind verboten. Chemische Pflanzenbehandlungsmittel zur Bekämpfung von Schädlingen und Krankheiten dürfen nur mit Genehmigung des AG verwendet werden. Es ist darauf zu achten, dass bei angrenzenden Verwahrungen verschiedener Positionen die Anschlüsse bzw. Übergänge exakt und einwandfrei ausgeführt werden. Die Wandverkleidungen dürfen keinesfalls beschädigt oder verschmutzt werden. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass Einbauteile wie Dacheinläufe, Oberlichter etc. nicht durch Verunreinigungen oder Beschädigungen während der Bauzeit in ihrer Wirksamkeit beeinträchtigt werden. Diese Teile sind daher besonders zu schützen. Gegebenenfalls behält sich die Bauleitung das Recht vor, verschmutzte oder beschädigte Elemente auf Kosten des AN auszutauschen. Jahreszeitliche Termine für Pflanz- und Saatarbeiten sind zu beachten. Vor allem Sprossenaussaaten und Ansaaten sind in der passenden Jahreszeit auszuführen (Frühjahr oder Herbst). Dachbegrünung bis zur vollständigen Verwurzelung feucht halten, inkl. notwendige Schneide- und Anpaßarbeiten ggf. Substratfehlstellen auffüllen. Fertigstellungspflege Extensivbegrünung: Die Pflege der Extensivbegrünung bis zur Erreichung eines abnahmefähigen Zustandes erfolgt nach den FLL-Richtlinien für Dachbegrünungen (jeweils neuste Ausgabe). Gewerkeübersicht/Dachübersicht Die Dachflächen gliedern sich in folgende Bereiche: Flachdach 1: KITA Höhe der Dachfläche über Gelände bzw. Fußboden EG:    ca. 11, 10 m Dachneigung:      ca. 2  % Abmessung im Grundriss-Dachfläche 1:      ca. 28,07  x 13,55 m Abmessung im Grundriss-Dachfläche 2:      ca. 16,99  x 7,50 m [x]  siehe auch beiliegende Pläne Sonstiges geplant: [x]  Photovoltaik vom       [x]  Peter Gross       [  ]  BH [x]  Stahlbetondecke [x]  TGA Aufbauten - Lüftungsgerät/ Wärmepumpen Dachart: [x]  Flachdach Tragdecke: [x]  Beton [x]  ohne Gefälle Dachnutzung: [x]  genutzt [  ]  nicht genutzt Dachbauweise: [x]  Warmdach [  ]  Umkehrdach Wärmedämmung: [  ]  PIR / PUR [x]  EPS [  ]  MiWo [  ]  Schaumglas Dachabdichtung: [x]  Bitumen [  ]  Folien [  ]  durchwurzelungsfest gemäß FLL Absturzsicherung: [x]  vorhanden [  ]  nicht vorhanden im Bereich des Hauptbereichs des Daches zulässige Verkehrslast/ Nutzlast: 4,00 kN/m2 bei voller Wassersättigung der Dachbegrünung Standortbedingungen-/Vorgaben für die Pflanzenwahl: [x]  Sonne [  ]  Halbschatten [  ]  Schatten Umlagen für Nachunternehmerleistungen: 1,6% für Baustrom, Bauwasser und Sanitäreinrichtungen 0,5% für die Bauwesenversicherung
KITA Bürkstraße  Villingen-Schwenningen
Die Mengen in diesem Abschnitt wie - Untergrund reinigen - Dampfsperre - Dämmung - Abdichtung beziehen sich ausschließlich auf die horizontalen Dachflächen. Die Mengen für die Anschlüsse, wie z.B. 1. vertikal - aufgehenden Wänden starr/beweglich (vertikal) - Fenster- und Türenelemente (vertikal) - Lichtkuppeln/Lichtbänder (vertikal) 2. vertikal/horizontal - Attiken 3. Sonstiges - vorgehängten Rinnen - Durchdringungen etc. werden in den Positionen "Anschlüsse" berücksichtigt.
Die Mengen in diesem Abschnitt wie
1 Dachabdichtungsarbeiten - KITA
1
Dachabdichtungsarbeiten - KITA
1. 1 Dachabdichtungsarbeiten Kita
1. 1
Dachabdichtungsarbeiten Kita
1. 2 Dachabdichtungsarbeiten Vordach
1. 2
Dachabdichtungsarbeiten Vordach
1. 3 Dachabdichtungs-Anschluss an Fenster-/Türelemente
1. 3
Dachabdichtungs-Anschluss an Fenster-/Türelemente
1. 5 Sockelabdichtung
1. 5
Sockelabdichtung
1. 6 Wartung
1. 6
Wartung