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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
KITA Bürkstraße Villingen-Schwenningen
Lage:
Bürkstraße 3
78054 Villingen-Schwenningen
Objektbeschreibung:
Im Stadtzentrum von Schwenningen soll in der Birkstraße
eine dreigeschossige Kindertagesstätte für 5 Gruppen
gebaut werden.
Neben den großzügigen Gruppenräumen dienen auch die
Flure als Spielbereich für die Kinder.
Zudem erwartet die Kinder im Außenbereich ein weiteres
Highlight.
Hier werden an dem außenliegenden Treppenturm zwei
Rutschen errichtet.
Die Bauteile werden wie folgt ausgeführt (wesentliche
Konstruktionsbeschreibung):
Tragkonstruktion: Massivbau/ Ziegelmauerwerk
Nichttragende Innenwände: Trockenbau/ Hohlwände
Bodenplatte: Ortbeton ca. d=25 cm
Decken: Filigrandecken-Stahlbeton
Dach: Dachabdichtung Bituminös
Fenster: Kunststofffenster mit Aludeckschale
Außentüren: Aluminium
Angaben zur Leistungsbeschreibung:
Grundlage des Angebotes sind sämtliche
Planungsunterlagen, die Leistungsbeschreibung der Stadt
Villingen - Schwenningen, sowie die weiteren Anlagen
zum Leistungsverzeichnis.
Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit
der ausschreibenden Stelle zu klären.
Hinweispflicht des Bieters/Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf die für die
vom Auftragnehmer angebotene Leistung erforderlichen
bauseitigen Leistungen rechtzeitig hinzuweisen sowie
die notwendigen Vorleistungen anderer Auftragnehmer auf
Eignung für die Durchführung seiner eigenen Arbeiten zu
prüfen.
Zudem ist der Auftragnehmer gehalten, die im
Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen und
Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung
und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu
überprüfen. Werden zur Anfertigung von
Konstruktionsunterlagen oder für die Ausführung mehr
Bauangaben benötigt als in den Ausschreibungsunterlagen
enthalten oder aus diesen ersichtlich sind, so hat sie
der Auftragnehmer rechtzeitig vom Auftraggeber
anzufordern, sodass keine Behinderungen eintreten
können.
Der AN verpflichtet sich, vor Angebotsabgabe den
Bestand vor Ort detailliert zu besichtigen und die
örtlichen Gegebenheiten zu beachten.
KITA Bürkstraße Villingen-Schwenningen
Gewerkespezifische
Technische Vertragsbedingungen (GTV)
Gewerk: 550506 Alu-Rahmen-Türen
01. ALLGEMEIN
Bei der Angebotsbearbeitung sind neben diesen
GEWERKESPEZIFISCHEN TECHNISCHEN VERTRAGSBEDINGUNGEN die
ALLGEMEINEN AUSSCHREIBUNGS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN
(AAVB) und sofern vorhanden die BESONDEREN
VERTRAGSBEDINGUNGEN (BVB) bzw. PROJEKTSPEZIFISCHEN
RANDBEDINGUNGEN des Auftraggebers (AG) als
Angebotsgrundlage zu beachten.
Alternativvorschläge zur beschriebenen Ausführung, die
zu wirtschaftlicheren Lösungen führen, sind
grundsätzlich möglich und erwünscht, soweit die
geforderten Funktionen nicht beeinträchtigt werden. Die
Vorschläge sind unter Angabe der Minderkosten klar zu
erläutern.
Zu beachten ist neben den allgemein anerkannten Regeln
der Technik (a.a.R.d.T.) auch die Einhaltung aller
öffentlich-rechtlichen Anforderungen. Es wird
ausdrücklich ergänzend auf die Ziffer 3.2 AAVB
verwiesen.
02. TECHNISCHE AUSFÜHRUNGSHINWEISE
Diesen Arbeiten liegt die VOB, neueste Fassung,
insbesondere deren
technische Vorschriften, sowie alle DIN und sonstigen
Vorschriften in der
neuesten Fassung, insbesondere die
Richtlinien und Regelwerke des DIBT
DIN EN 13126 Beschläge für Fenster und Türen
DIN 18 361 Verglasungsarbeiten
DIN 18 357 Beschlagarbeiten
DIN 18 360 Metallbauarbeiten
DIN 18 358 Rolladenarbeiten
DIN 18363 Anstricharbeiten
DIN 18 451 Gerüstarbeiten
DIN 10 55 Lastannahme im Hochbau
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und
Bauteilen
DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 18 202 Toleranzen im Hochbau
DIN 18008 Glas im Bauwesen - Bemessungs- und
Konstruktionsregeln
Version 2018 (Entwurf)
Technische Richtlinien und Hinweise, Institut für
Fenstertechnik e.V.
Rosenheim
Güte- und Prüfbestimmungen RAL GZ-695
UVV Unfallverhütungsvorschriften
zu Grunde.
Zu beachten sind weiterhin die Bauordnung des
zuständigen Bundeslandes
und
eventuelle Ergänzungen der örtlichen
Genehmigungsbehörde.
Vorgeschriebene und anzubietende Materialien sowie
bauseits zu liefernde
Teile sind unter Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien
der Hersteller
einzubauen.
Der AN versichert, alle Leistungen einschließlich aller
Nebenarbeiten
nach den anerkannten Regeln der Technik und Baukunst
auszuführen.
03. LEISTUNGSUMFANG
Bei allen Positionen ist die Herstellung, Lieferung und
Montage mit
eingeschlossen.
Die Vorhaltung aller zur Erbringung der Leistungen
erforderlichen
Maschinen, Geräte und Materialien ist im Einheitspreis
enthalten.
Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind umlaufend
fachgerecht und
optisch einwandfreimauszubilden. Die Konstruktionen
müssen den Rohbau vollständig
schließen.
Der AN ist verpflichtet, die Detailanschlüsse
rechtzeitig vor der
Ausführung mit dem AG abzustimmen.
Die Ausführungszeichnungen/ Werkpläne sind vom AN zu
erstellen. Die
Zeichnungen müssen neben den eigenen Leistungen auch
die Darstellung der
Anschlusszonen der Fremdgewerke enthalten.
Für sämtliche Baustoffe sind die Materialangaben bzw.
die
Produktbezeichnungen einzutragen.
Alle Leistungen sind mit dem Einheitspreis abgegolten.
Alle Zeichnungen müssen vom AG freigegeben werden.
Korrekturen müssen
zeichnerisch ausgeführt werden. Geänderte Pläne sind
mit Indizes zu
versehen.
Nach Freigabe durch den AG sind die Pläne dem AG mit
einem
Planverzeichnis zu übergeben und auf der Planplattform
einzustellen.
- In den Plänen sind u.a. darzustellen:
- Anschlussdetails in Abstimmung mit den
betroffenen Gewerken mit
Darstellung der angrenzenden Leistungen
Durch den AN sind der rechnerische Nachweis für die
Standsicherheit
zu erbringen
und die Freigabe durch den Prüfstatiker anhand der
erforderlichen
Planunterlagen einzuholen. Alle Maßnahmen sind mit den
Einheitspreisen abgegolten.
Sämtliche Lastannahmen sind durch den AN
eigenverantwortlich zu treffen,
insbesondere unter Berücksichtigung der örtlichen
Gegebenheiten.
Dies gilt analog auch für die Schlagregen- und
Winddichtheit, soweit im
LV keine Vorgaben gemacht werden.
Sämtliche Flächen und Einbauteile, wie Sichtbeton,
Naturstein usw.,
die durch die auszuführenden
Arbeiten eine Beschädigung oder Verschmutzung erfahren
können, sind
in dafür geeigneter Weise zu
schützen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt
nicht.
Der Qualitätsstandard namhafter Profilhersteller, wie
z. B. Schüco,
Gealan, Kömmerling, Rehau,
Veka, sind dem Angebot zugrunde zu legen.
Erforderliche Nachweise und Prüfzeugnisse für die
Gütesicherung sind
unaufgefordert vorzulegen. Die entsprechenden
Unterlagen sind jeweils in der
neuesten Fassung dem Angebot beizufügen.
Der AN hat eigenverantwortlich die Profilabmessungen zu
ermitteln und im
Angebot zu berücksichtigen.
Sollten aufgrund den gestalterischen Vorgaben des
Architekten größere
Profiltiefen als die
statisch erforderlichen gewünscht sein, sind die
Mehrkosten im Angebot
separat auszuweisen.
Sofern für einzelne Leistungspositionen eine Zustimmung
im Einzelfall
von der Baubehörde erwirkt werden muss (z.B. bei der
Konstruktion ohne bauaufsichtlichen
Zulassungen), hat der AN dies dem AG mitzuteilen und
alle hierfür erforderlichen technischen Unterlagen
(stat. Berechnung, Planunterlagen, Datenblätter, etc.)
dem AG rechtzeitig vorzulegen. Die Zustimmung muss vom
AN eingeholt werden.
Die Bearbeitungskosten der Behörden, die Prüfgebühren
und Gutachterkosten für die Erteilung der
Zustimmung im Einzelfall trägt der AN.
Innerhalb des Gebäudes ist bauseits für alle Gewerke je
Geschoss ein
verbindlicher Höhen- und je
Fassade ein Achskreuz an den Bauteilen angebracht. Zur
Leistung des AN
gehört das Einmessen der
Fenster- und Fassadenfluchten und die fluchtgerechte
Montage von
Montagehilfen. Die Leistung ist in
die Einheitspreise einzukalkulieren.
Mit dem AG sind Festlegungen bzgl. der Fertigungsmaße
unter
Berücksichtigung der zu erwartenden
Toleranzen zu treffen, sofern die Konstruktionen
bereits zu einem
Zeitpunkt zur Montage bereitstehen
müssen, der ein vorheriges Aufmaß unmöglich macht.
Die Anschlüsse zwischen den Türen und Baukörpern sind
unter
Beachtung der
Anforderungen an die Schalldämmung der Türen, des
Baukörpers
und der
anschließenden Trennwände auszubilden.
Alle waagrecht und geneigt liegenden Blechflächen sind
mit einer
aufgespritzten oder aufgespachtelten
Antidröhnbeschichtung zu versehen.
Folgende Leistungen müssen in die Einheitspreise
eingerechnet werden,
sofern sie nicht durch
gesonderte Ansätze im Leistungsverzeichnis erfasst
sind:
Sollten Verkabelungen (Sonnenschutz, Klingel, Türöffner
etc.) innerhalb
von Profilen geführt werden,
sind die bauseits gelieferten Kabel vom AN einzuziehen.
Falls Durchdringungsbohrungen notwendig werden, sind
diese mit
eingeklebten Gummitüllen zu versehen.
Für die Einsteckschlösser sind ausschließlich
mittelschwere
Behördenschlösser als
Wechselschloss mit Edelstahlstulp zu berücksichtigen,
vorgerichtet
für bauseitigen Profilzylinder.
Die Glasscheiben sind in die Konstruktionen nach den
Richtlinien der
Glashersteller, des Glaserhandwerks/Hadamar und des
IfF/Rosenheim
einzusetzen;
Der AN führt eigenverantwortlich die Bemessung der
Scheiben durch und
legt den prüffähigen statischen Nachweis vor. Hierbei
ist DIN 18008
(Entwurf 2018) zu beachten.
Isolierglas:
Typenangaben auf dem Isoliersteg; TPS
Randabstandshalter werden vom AG
abgelehnt.
Bei ESG Verglasungen sind ausschließlich ESG-H Gläser
zu verwenden.
Alle Sicherheitsgläser sind dauerhaft zu kennzeichen.
04. SONSTIGES
Der Bieter ist verpflichtet, die im
Leistungsverzeichnis beschriebenen
Positionen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung
und Eignung für
den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Dies
gilt auch im
Hinblick auf die zu erwartende Beanspruchung. Sinnvolle
oder notwendig
erscheinende Änderungen oder Zusätze sind mit einer
entsprechenden
Begründung in einem Zusatzangebot einzureichen.
Vor Beginn der Arbeiten hat der AN sämtliche Maße am
Bau verantwortlich
zu prüfen.
Kleinere Abweichungen in den Ausführungsplänen
gegenüber der
Ausschreibung berechtigen nicht zu Preisänderungen.
Der AN hat seine Arbeiten mit den sonstigen
Nachunternehmen in
Abstimmung mit dem AG so zu koordinieren, dass ein
reibungsloser Ablauf
der Arbeiten gewährleistet ist.
Täglich ist der Arbeitsplatz sauber zu verlassen.
Der AN hat seine Leistungen gegen Verschmutzung und
Beschädigung durch
geeignete Maßnahmen zu schützen.
Auf Verlangen des AG sind von allen einzubauenden
Teilen kostenlos
Muster zu liefern.
Sollten Teilleistungen in zeitlich versetzten Abständen
oder in
verschiedenen
Gebäuden/Gebäudeteilen/Ebenen zur Ausführung kommen,
sind diese
Aufwendungen
mit dem Einheitspreis abgegolten.
Wir behalten uns vor, in sich geschlossene
Leistungsbereiche getrennt zu
vergeben. Sollte eine Leistung nicht im Angebot des
Bieters liegen,
bitten wir dennoch um Abgabe des zum Teil ausgefüllten
LV's.
Gewerkespezifische
Umlagen für Nachunternehmerleistungen:
1,6% für Baustrom, Bauwasser und Sanitäreinrichtungen
0,5% für die Bauwesenversicherung
Umlagen für Nachunternehmerleistungen:
1 Alu-Rahmen-Türen
1
Alu-Rahmen-Türen
1. 1 Alu-Rahmen-Türen - Außen
1. 1
Alu-Rahmen-Türen - Außen
1. 2 Alu-Rahmen-Türen - Innen
1. 2
Alu-Rahmen-Türen - Innen
1. 3 Alu-Rahmen-Fenster - Innen
1. 3
Alu-Rahmen-Fenster - Innen