Alu-Rahmen-Türen
Kita Schwenningen
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
KITA Bürkstraße  Villingen-Schwenningen Lage: Bürkstraße 3 78054 Villingen-Schwenningen Objektbeschreibung: Im Stadtzentrum von Schwenningen soll in der Birkstraße eine dreigeschossige Kindertagesstätte für 5 Gruppen gebaut werden. Neben den großzügigen Gruppenräumen dienen auch die Flure als Spielbereich für die Kinder. Zudem erwartet die Kinder im Außenbereich ein weiteres Highlight. Hier werden an dem außenliegenden Treppenturm zwei Rutschen errichtet. Die Bauteile werden wie folgt ausgeführt (wesentliche Konstruktionsbeschreibung): Tragkonstruktion: Massivbau/ Ziegelmauerwerk Nichttragende Innenwände: Trockenbau/ Hohlwände Bodenplatte: Ortbeton ca. d=25 cm Decken: Filigrandecken-Stahlbeton Dach: Dachabdichtung Bituminös Fenster: Kunststofffenster mit Aludeckschale Außentüren: Aluminium Angaben zur Leistungsbeschreibung: Grundlage des Angebotes sind sämtliche Planungsunterlagen, die Leistungsbeschreibung der Stadt Villingen - Schwenningen, sowie die weiteren Anlagen zum Leistungsverzeichnis. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären. Hinweispflicht des Bieters/Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf die für die vom Auftragnehmer angebotene Leistung erforderlichen bauseitigen Leistungen rechtzeitig hinzuweisen sowie die notwendigen Vorleistungen anderer Auftragnehmer auf Eignung für die Durchführung seiner eigenen Arbeiten zu prüfen. Zudem ist der Auftragnehmer gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen und Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Werden zur Anfertigung von Konstruktionsunterlagen oder für die Ausführung mehr Bauangaben benötigt als in den Ausschreibungsunterlagen enthalten oder aus diesen ersichtlich sind, so hat sie der Auftragnehmer rechtzeitig vom Auftraggeber anzufordern, sodass keine Behinderungen eintreten können. Der AN verpflichtet sich, vor Angebotsabgabe den Bestand vor Ort detailliert zu besichtigen und die örtlichen Gegebenheiten zu beachten.
KITA Bürkstraße  Villingen-Schwenningen
Gewerkespezifische Technische Vertragsbedingungen (GTV) Gewerk: 550506 Alu-Rahmen-Türen 01.   ALLGEMEIN Bei der Angebotsbearbeitung sind neben diesen GEWERKESPEZIFISCHEN TECHNISCHEN VERTRAGSBEDINGUNGEN die ALLGEMEINEN AUSSCHREIBUNGS- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN (AAVB) und sofern vorhanden die BESONDEREN VERTRAGSBEDINGUNGEN (BVB) bzw. PROJEKTSPEZIFISCHEN RANDBEDINGUNGEN des Auftraggebers (AG) als Angebotsgrundlage zu beachten. Alternativvorschläge zur beschriebenen Ausführung, die zu wirtschaftlicheren Lösungen führen, sind grundsätzlich möglich und erwünscht, soweit die geforderten Funktionen nicht beeinträchtigt werden. Die Vorschläge sind unter Angabe der Minderkosten klar zu erläutern. Zu beachten ist neben den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) auch die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Anforderungen. Es wird ausdrücklich ergänzend auf die Ziffer 3.2 AAVB verwiesen. 02.    TECHNISCHE AUSFÜHRUNGSHINWEISE Diesen Arbeiten liegt die VOB, neueste Fassung, insbesondere deren technische Vorschriften, sowie alle DIN und sonstigen Vorschriften in der neuesten Fassung, insbesondere die Richtlinien und Regelwerke des DIBT DIN EN   13126    Beschläge für Fenster und Türen DIN    18 361    Verglasungsarbeiten DIN    18 357    Beschlagarbeiten DIN    18 360    Metallbauarbeiten DIN    18 358    Rolladenarbeiten DIN    18363   Anstricharbeiten DIN    18 451    Gerüstarbeiten DIN    10 55      Lastannahme im Hochbau DIN       4102    Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN      4108    Wärmeschutz im Hochbau DIN       4109    Schallschutz im Hochbau DIN    18 202    Toleranzen im Hochbau DIN   18008   Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln          Version 2018 (Entwurf) Technische Richtlinien und Hinweise, Institut für Fenstertechnik e.V. Rosenheim Güte- und Prüfbestimmungen       RAL GZ-695 UVV Unfallverhütungsvorschriften zu Grunde. Zu beachten sind weiterhin die Bauordnung des zuständigen Bundeslandes und eventuelle Ergänzungen der örtlichen Genehmigungsbehörde. Vorgeschriebene und anzubietende Materialien sowie bauseits zu liefernde Teile sind unter Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller einzubauen. Der AN versichert, alle Leistungen einschließlich aller Nebenarbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik und Baukunst auszuführen. 03.    LEISTUNGSUMFANG Bei allen Positionen ist die Herstellung, Lieferung und Montage mit eingeschlossen. Die Vorhaltung aller zur Erbringung der Leistungen erforderlichen Maschinen, Geräte und Materialien ist im Einheitspreis enthalten. Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind umlaufend fachgerecht und optisch einwandfreimauszubilden. Die Konstruktionen müssen den Rohbau vollständig schließen. Der AN ist verpflichtet, die Detailanschlüsse rechtzeitig vor der Ausführung mit dem AG abzustimmen. Die Ausführungszeichnungen/ Werkpläne sind vom AN zu erstellen. Die Zeichnungen müssen neben den eigenen Leistungen auch die Darstellung der Anschlusszonen der Fremdgewerke enthalten. Für sämtliche Baustoffe sind die Materialangaben bzw. die Produktbezeichnungen einzutragen. Alle Leistungen sind mit dem Einheitspreis abgegolten. Alle Zeichnungen müssen vom AG freigegeben werden. Korrekturen müssen zeichnerisch ausgeführt werden. Geänderte Pläne sind mit Indizes zu versehen. Nach Freigabe durch den AG sind die Pläne dem AG mit einem Planverzeichnis zu übergeben und auf der Planplattform einzustellen.       - In den Plänen sind u.a. darzustellen:       - Anschlussdetails in Abstimmung mit den betroffenen Gewerken mit         Darstellung der angrenzenden Leistungen Durch den AN sind der rechnerische Nachweis für die Standsicherheit zu erbringen und die Freigabe durch den Prüfstatiker anhand der erforderlichen Planunterlagen einzuholen. Alle Maßnahmen sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Sämtliche Lastannahmen sind durch den AN eigenverantwortlich zu treffen, insbesondere unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten. Dies gilt analog auch für die Schlagregen- und Winddichtheit, soweit im LV keine Vorgaben gemacht werden. Sämtliche Flächen und Einbauteile, wie Sichtbeton, Naturstein usw., die durch die auszuführenden Arbeiten eine Beschädigung oder Verschmutzung erfahren können, sind in dafür geeigneter Weise zu schützen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. Der Qualitätsstandard namhafter Profilhersteller, wie z. B. Schüco, Gealan, Kömmerling, Rehau, Veka, sind dem Angebot zugrunde zu legen. Erforderliche Nachweise und Prüfzeugnisse für die Gütesicherung sind unaufgefordert vorzulegen. Die entsprechenden Unterlagen sind jeweils in der neuesten Fassung dem Angebot beizufügen. Der AN hat eigenverantwortlich die Profilabmessungen zu ermitteln und im Angebot zu berücksichtigen. Sollten aufgrund den gestalterischen Vorgaben des Architekten größere Profiltiefen als die statisch erforderlichen gewünscht sein, sind die Mehrkosten im Angebot separat auszuweisen. Sofern für einzelne Leistungspositionen eine Zustimmung im Einzelfall von der Baubehörde erwirkt werden muss (z.B. bei der Konstruktion ohne bauaufsichtlichen Zulassungen), hat der AN dies dem AG mitzuteilen und alle hierfür erforderlichen technischen Unterlagen (stat. Berechnung, Planunterlagen, Datenblätter, etc.) dem AG rechtzeitig vorzulegen. Die Zustimmung muss vom AN eingeholt werden. Die Bearbeitungskosten der Behörden, die Prüfgebühren und Gutachterkosten für die Erteilung der Zustimmung im Einzelfall trägt der AN. Innerhalb des Gebäudes ist bauseits für alle Gewerke je Geschoss ein verbindlicher Höhen- und je Fassade ein Achskreuz an den Bauteilen angebracht. Zur Leistung des AN gehört das Einmessen der Fenster- und Fassadenfluchten und die fluchtgerechte Montage von Montagehilfen. Die Leistung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Mit dem AG sind Festlegungen bzgl. der Fertigungsmaße unter Berücksichtigung der zu erwartenden Toleranzen zu treffen, sofern die Konstruktionen bereits zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein vorheriges Aufmaß unmöglich macht. Die Anschlüsse zwischen den Türen und Baukörpern sind unter Beachtung der Anforderungen an die Schalldämmung der Türen, des Baukörpers und der anschließenden Trennwände auszubilden. Alle waagrecht und geneigt liegenden Blechflächen sind mit einer aufgespritzten oder aufgespachtelten Antidröhnbeschichtung zu versehen. Folgende Leistungen müssen in die Einheitspreise eingerechnet werden, sofern sie nicht durch gesonderte Ansätze im Leistungsverzeichnis erfasst sind: Sollten Verkabelungen (Sonnenschutz, Klingel, Türöffner etc.) innerhalb von Profilen geführt werden, sind die bauseits gelieferten Kabel vom AN einzuziehen. Falls Durchdringungsbohrungen notwendig werden, sind diese mit eingeklebten Gummitüllen zu versehen. Für die Einsteckschlösser sind ausschließlich mittelschwere Behördenschlösser als Wechselschloss mit Edelstahlstulp zu berücksichtigen, vorgerichtet für bauseitigen Profilzylinder. Die Glasscheiben sind in die Konstruktionen nach den Richtlinien der Glashersteller, des Glaserhandwerks/Hadamar und des IfF/Rosenheim einzusetzen; Der AN führt eigenverantwortlich die Bemessung der Scheiben durch und legt den prüffähigen statischen Nachweis vor. Hierbei ist DIN 18008 (Entwurf 2018) zu beachten. Isolierglas: Typenangaben auf dem Isoliersteg; TPS Randabstandshalter werden vom AG abgelehnt. Bei ESG Verglasungen sind ausschließlich ESG-H Gläser zu verwenden. Alle Sicherheitsgläser sind dauerhaft zu kennzeichen. 04.   SONSTIGES Der Bieter ist verpflichtet, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Dies gilt auch im Hinblick auf die zu erwartende Beanspruchung. Sinnvolle oder notwendig erscheinende Änderungen oder Zusätze sind mit einer entsprechenden Begründung in einem Zusatzangebot einzureichen. Vor Beginn der Arbeiten hat der AN sämtliche Maße am Bau verantwortlich zu prüfen. Kleinere Abweichungen in den Ausführungsplänen gegenüber der Ausschreibung berechtigen nicht zu Preisänderungen. Der AN hat seine Arbeiten mit den sonstigen Nachunternehmen in Abstimmung mit dem  AG so zu koordinieren, dass ein reibungsloser Ablauf der Arbeiten gewährleistet ist. Täglich ist der Arbeitsplatz sauber zu verlassen. Der AN hat seine Leistungen gegen Verschmutzung und Beschädigung durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Auf Verlangen des AG sind von allen einzubauenden Teilen kostenlos Muster zu liefern. Sollten Teilleistungen in zeitlich versetzten Abständen oder in verschiedenen Gebäuden/Gebäudeteilen/Ebenen zur Ausführung kommen, sind diese Aufwendungen mit dem Einheitspreis abgegolten. Wir behalten uns vor, in sich geschlossene Leistungsbereiche getrennt zu vergeben. Sollte eine Leistung nicht im Angebot des Bieters liegen, bitten wir dennoch um Abgabe des zum Teil ausgefüllten LV's.
Gewerkespezifische
Umlagen für Nachunternehmerleistungen: 1,6% für Baustrom, Bauwasser und Sanitäreinrichtungen 0,5% für die Bauwesenversicherung
Umlagen für Nachunternehmerleistungen:
1 Alu-Rahmen-Türen
1
Alu-Rahmen-Türen
1. 1 Alu-Rahmen-Türen - Außen
1. 1
Alu-Rahmen-Türen - Außen
1. 2 Alu-Rahmen-Türen - Innen
1. 2
Alu-Rahmen-Türen - Innen
1. 3 Alu-Rahmen-Fenster - Innen
1. 3
Alu-Rahmen-Fenster - Innen