Innenputzarbeiten
Kita Scheeßeler Straße
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Beschreibung
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Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Baubeschreibung Allgemeine Baubeschreibung 0. Projekt Neubau einer Kindertagesstätte für 6 Gruppen und Kinder- und Familienzentrum (KuFz) in der Scheeßeler Str. 32 in 28239 Bremen-Gröpelingen. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein 3-geschossiges, freistehendes Gebäude der Gebäudeklasse 3 gem. Landesbauordnung. Das Gebäude ist als "Sonderbau" gem. Landesbauordnung zu betrachten. 1. Örtliche Verhältnisse, Zuwegung, Logistik Die Bebauung erfolgt auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans 1997. Die Erschließung des Grundstückes erfolgt über die "Hesslinger Straße" bzw. "Scheeßeler Str.". Die Baustelle befindet sich in einem Wohngebiet mit engen Zufahrtstraßen. Diese örtlichen Gegebenheiten und Erschwernisse sind in der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Die Baustelle ist eingezäunt. Die Abfallentsorgung von entstehendem Restmüll, Baumaterial etc. ist von jedem Gewerk unaufgefordert vorzunehmen. Bei Nichtbeachtung erfolgt diese nach angemessener Frist durch den AG und wird auf das/die verursachende(n) Gewerk(e) kostenpflichtig umgelegt. 2. Baubeschreibung Rohbau 2.1 Fundamente und Bodenplatte Flachgründung mit Stahlbeton-Streifenfundamenten gem. statischer Berechnung. Die Sohlplatte wird als Betonplatte auf verdichtetem Füllsand hergestellt. 2.2 Mauerwerk 2.2.1 Außenwände Das tragende Mauerwerk der Außenwände wird aus Kalksandstein bzw. Stahlbeton hergestellt. Die Fassade erfolgt als ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) mit einer Schlussbeschichtung aus Putz. 2.2.2 Innenwände Die Innenwände im Erd-, 1. und 2. Obergeschoss werden aus Kalksandsteinmauerwerk hergestellt. 2.3 Decken Die Decken werden in Ortbeton ausgeführt. 2.4. Dach 2.4.1 Dachkonstruktion Das Dach wird als Stahlbetonflachdachkonstuktion mit Flachdachabdichtung und Gefälledämmung ausgeführt. Die Entwässerung erfolgt über außenliegende Fallrohre aus Zink mit ca. 1,0 m hohen Standrohren und Revisionsöffnungen. Sofern eine außenliegende Entwässerung nicht möglich ist, werden schallgedämmte, innenliegende Fallrohre verwendet. Das Dach wird extensiv begrünt und erhält eine Photovoltaikanlage. 2.4.2 Dachabschluss Der Dachabschluss an der umlaufenden Attika des Gebäudes erfolgt mit Aluminium- Abschlussprofilen (T-Klemmprofile), eloxiert oder pulverbeschichtet im Farbton nach Wahl der Architekten. 2.4.3 Dachdämmung, Abdichtung Druckfeste Gefälledämmung gemäß Vorgaben (GEG-Nachweis), bituminöse Abdichtung. 2.5 Fenster und Haustüren Die Fenster werden lt. Zeichnung als Kunststofffenster geliefert und eingebaut. Die Verglasung erfolgt als Wärmeschutzglas gem. GEG-Nachweis. Die Haustüranlage besteht aus einer Tür mit Glasfüllung einschl. Vorbereitung für ein Sicherheitsschloss (PZ), Mehrfach-Verriegelung und Drückergarnitur aus Edelstahl. Die Tür entspricht der Widerstandsklasse RC2. Die Oberfläche wird nach Vorgabe des Architekten ausgeführt. Die Haustür erhält einen Klemmschutz. Eine Briefkastenanlage mit einem Briefkasten und einer Klingel wird vorgesehen. Der sommerliche Wärmeschutz wird gem. Vorgabe des sommerlichen Wärmeschutznachweises ausgeführt. Die Ausstattung der Gruppen-, Differenzierungs-, Personal-, Förderräume, Büro und Bewegungsräume mit innenseitigen mobilen Schattierungen als Blendschutz, nach Vorgabe der Unfallkasse, obliegt dem Mieter. 2.6 Außenfensterbänke/Sohlbänke Die Außenfensterbänke bzw. Sohlbänke werden in Aluminium ausgeführt. #pageA#
Allgemeine Baubeschreibung
Allgemeine Vertragsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen Die zum Zeitpunkt der Abnahme gültige ENEV, die DIN 4109 (Schallschutz), DIN 4102 (Brandschutz) und die gewerkerelevanten Normen in jeweils neueste Fassung sind unbedingt einzuhalten. Der AN verpflichtet sich, vor Ausführung seiner Arbeit die vom AG zur Verfügung gestellten Ausführungspläne auf die Einhaltung der vorgesehenen DIN zu prüfen. Dem AN werden vor Baubeginn alle vorhandenen Genehmigungsunterlagen überreicht. Er hat sicherzustellen, daß sämtliche Verordnungen und Auflagen des zuständigen Bauordnungsamtes bei der Ausführung der Arbeit beachtet werden. Diese Bestimmungen und Auflagen sind vom AN ohne Mehrkosten für den AG mit auszuführen, wenn sie nicht in einer Position gesondert ausgeschrieben sind oder ihm vor Baubeginn nicht bekannt waren. Der Bieter bestätigt durch Abgabe seines Angebots, dass er im Falle einer Beauftragung seinen Arbeitnehmern den gesetzlich vorgegebenen Mindestlohn nach § 1 MiLoG mindestens zahlt. Beim Einsatz von Nachunternehmern obliegt dem AN die Kontrolle der Einhaltung  des Mindestlohngesetzes durch seine Nachunternehmer Die Beauftragung von Nachunternehmern durch den AN für gesamte Leistungen oder Teilleistungen bedarf der Zustimmung des AG. Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge " Herstellen", "Liefern", "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und -technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV VOB - Teil C - als beschrieben. Der AN ist verpflichtet, alle in den vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen befindlichen Maße und Informationen zu prüfen. Falls die dem AN zur Verfügung gestellten Unterlagen Maße und Informationen vermissen lassen, die zur Herstellung der Arbeit erforderlich sind, ist der AN verpflichtet, vor Ausführung der entsprechenden Arbeiten in Bezug auf die fehlenden Maße oder Informationen eine schriftliche Anweisung der Bauleitung des AG einzuholen. Bei Nichteinhaltung dieser Regel ist der AN für alle Fehler oder Abweichungen verantwortlich. Der Bieter bestätigt durch seine Unterschrift, dass er sich über Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen, durch Besichtigung der Baustelle und Rückfragen, volle Klarheit verschafft hat. Einwendungen des Bieters nach Angebotsabgabe sind ausgeschlossen. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der AN die Verpflichtung der Vollständigkeit, d. h. Leistungen, die sich zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Das geplante Bauvorhaben befindet sich in einem Wohngebiet, hieraus resultierende Beschränkungen sind zu berücksichtigen. Die Lagerung der Baumaterialien darf nur mit Zustimmung des AG auf eigene Gefahr erfolgen. Ort und Platz der Lagerung der verschiedenen Materialien sind mit dem AG abzusprechen. Behördliche Auflagen hinsichtlich Emission, Straßen- und Verkehrssicherheit sind zu beachten, Verschmutzungen sind umgehend zu beseitigen. Erforderliche Genehmigungen und Nachweise sind Sache des AN. Beschädigungen der Fahrbahnen, Fußwege, Zäune und Mauerwerkseinfriedungen im Bereich der Baustelle, die durch die Baumaßnahme entstehen, gehen zu Lasten des AN (Auftragnehmer) und sind durch den AN auf eigene Kosten wieder herzustellen. Die Auftraggeber sind bei der Regulierung von Schadenfällen zu beteiligen. Der AN hat die Baustelle sauber zu halten, die Rückstände seiner Arbeiten zu beseitigen und nach Fertigstellung der Arbeiten vor Verlassen der Baustelle das Grundstück in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Die Bauschuttabfuhr ist wöchentlich vorzunehmen. Sollte die Baustelle nicht sauber verlassen werden, behält sich der AG das Recht vor, zu Lasten des AN den Schutt beseitigen zu lassen, wenn dieser einer einmaligen schriftlichen Aufforderung nicht binnen 3 Tagen nachkommt. Auf die sicherheitstechnischen Vorschriften der Berufsgenossenschaften wird besonders hingewiesen. Den Anordnungen der Bauleitung ist Folge zu leisten, die Anweisungen des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators (SiGeKo) sind umgehend zu befolgen. In Zweifelsfällen entscheidet der Vertreter der zuständigen Berufsgenossenschaft. Persönliche Schutzausrüstungen sind vorzusehen, ggf. erforderliche Verankerungspunkte sind herzustellen. Eine Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz ist vor Beginn der Arbeiten bei der Bauleitung einzureichen. Werden im Zuge der Arbeiten Leistungen erforderlich, die in der Leistungsbeschreibung nicht enthalten sind, so ist hierfür rechtzeitig ein Nachtragsangebot einzureichen. Die Ausführung dieser Leistung kann erst nach Beauftragung durch den Bauherren erfolgen. Ausgeführte Leistungen, für die kein Aufrag vorlag, können nicht vergütet werden. Stundenlohnarbeiten erfolgen nur nach vorheriger Anordnung durch den Auftraggeber, sind täglich durch Tagelohnzettel zu belegen und innerhalb von 3 Werktagen der Bauleitung vorzulegen. Die Anerkennung der Stundennachweise gilt vorbehaltlich der nachträglichen Zustimmung durch den Auftraggeber. Ohne Auftrag ausgeführte Stundenlohnarbeiten werden nicht vergütet. Arbeitsunterbrechungen und Ausführung der Arbeiten in Teilleistungen berechtigen nicht zu Mehrforderungen. Eine Abarbeitung der beauftragten Leistungen in einem Zuge kann nicht garantiert werden. Die komplette Baustelleneinrichtung, einschl. aller für das eigene Gewerk erforderlichen Gerüste, Absturzsicherungen, Hub- bzw. Scherengitter und Hebewerkzeuge einschl. Vorhaltung, sind; soweit nicht gesondert aufgeführt, in die Einheitspreise einzukalkulieren. Baustrom und Bauwasser werden vom AG zur Verfügung gestellt. Der AG schließt für die Dauer der Bauzeit eine Bauleistungsversicherung ab. Der Selbstbehalt beträgt 500 €. Sanitäre Einrichtungen werden unter Berücksichtigung der relevanten Bestimmungen zur Verfügung gestellt. Die Baustelle wird - unter Berücksichtigung der relevanten Datenschutzbestimmungen - über die gesamte Bauzeit Videoüberwacht. Die Abrechnung oben genannter Aufwendungen erfolgt in Form einer allgemeinen Umlage in Höhe von 1,6 % der Nettoabrechnungssumme. Fällig bei Schlusszahlung. Transportgenehmigungen sind eigenverantwortlich einzuholen. Die Lieferung versteht sich frei Baustelle, einschließlich Entladung und Montage. Krankosten sowie Kosten für sämtliche Hilfsmittel und -stoffe, die zur Entladung und Montage benötigt werden, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Umweltschutz: Schädliche Flüssigkeiten (Öle, Benzin, o.ä.) dürfen nicht in den Untergrund oder vorh. Gewässer eingeleitet werden. Daraus resultierende Schäden werden auf Kosten des Auftragnehmers beseitigt. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zuwiderhandlung den Vertrag zu kündigen. Die Lärmentwicklung ist auf ein Minimum zu senken. Die Maschinen, die der Lärmschutzverordnung nicht entsprechen, sind auf der Baustelle nicht zugelassen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, nicht alle ausgeschriebenen Leistungen in Auftrag zu geben. Ein Anspruch auf den Gesamtauftrag sowie ggf. auf entgangenen Gewinn besteht nicht. Etwaige Erschwernisse infolge ungünstiger Witterung sind in die einzelnen Positionen einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet. Stilllegung und Arbeitsunterbrechung berechtigen den Auftragnehmer nicht zu Nachforderungen. Regenfälle werden nicht als höhere Gewalt oder unabwendbarer Umstand im Sinne des § 7 Nr. 1 VOB/B angesehen, es sei denn, der Auftragnehmer weist nach, dass sie völlig außergewöhnlich und einmalig waren. Das Bauwerk und seine Bauteile sind während aller ausgeführten Arbeiten gegen Witterungsschäden und Niederschlagswasser zu schützen. Die der Jahreszeit entsprechenden Schutzmaßnahmen müssen ohne besondere Aufforderung durch die Bauleitung vorgenommen werden und sind als Nebenleistungen durch die Einheitspreise mit abgegolten. Alle Massen und Mengen gelten zum Nachweis, sofern in der Leistungsbeschreibung keine andere Abrechnung gefordert ist. Die Aufmaße sind gemeinsam mit der Bauleitung aufzustellen. Massenmehrungen oder Massenminderungen - auch über 10% hinaus - und der Wegfall einzelner Positionen ändern die Einheitspreise nicht. Bei Entfall derartiger Leistungen steht dem AN keine Entschädigung - auch nicht für entgangenen Gewinn - zu. Die Mängelbeseitigung bzw. die Reklamationsbearbeitung und die Beseitigung der Beanstandungen durch Erwerber ist innerhalb von zwei Wochen durch den Unternehmer zu erledigen, nachdem ihm der Mangel bekanntgegeben wurde. Sollte innerhalb dieser Frist die Reklamation nicht beseitigt sein, so wird ihm eine Nachfrist von max. 10 Werktagen gewährt. Die vorgenannten Fristen verlängern sich nur, wenn der Unternehmer schriftlich und fristgemäß nachweist, daß der den Grund der Verzögerung nicht zu vertreten hat. Die relevanten Revisionsunterlagen und Fachunternehmererklärungen sind nach Beendigung der Leistungen bei Abnahme der Leistungen vollständig zu übergeben. 1 x in Papierform und 1 x in digitaler Form auf einem Datenträger (USB-Stick). Etwaige Wartungsangebote sind im Zuge der Baumaßnahme der Bauleitung zu übergeben.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Putzarbeiten 1.  Allgemeines Mitgeltende Normen und Regeln Für die nachfolgend ausgeschriebenen Gewerke und Leistungen gelten die Bestimmungen der VOB Teil C. Darüber hinaus gelten alle zutreffenden DIN-Normen, Richtlinien, Vorschriften, Verordnungen, Empfehlungen, Merkblätter usw. in ihrer neuesten Fassung sowie die anerkannten Regeln der Technik. Soweit notwendig sind die jeweiligen Verarbeitungsvorschriften der Herstellerfirmen zu beachten. Die Brand-, Schall- und Wärmeschutzanforderungen sind zu beachten und einzuhalten. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz - oder gleichwertig - immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Angebot Grundlage für die Ausführung ist die Ausführungsplanung mit den Detailzeichnungen. Sofern sich Unstimmigkeiten zu vorgenannten Normen und Richtlinien ergeben, hat der Bieter diese mit Abgabe seines Angebotes zu benennen. Mehraufwendungen, die sich aus einer Nichtbeachtung dieser Forderung ergeben, werden nachträglich nicht vergütet. Sofern dem Leistungsverzeichnis keine Detailunterlagen beigefügt sind, treffen die Pläne des Architekten in erster Linie eine formale Gestaltungsaussage. Muster Materialien, Fabrikate oder Systeme sind vom Bieter zu benennen, wenn dies im Leistungsverzeichnis gefordert wird. Auf Verlangen hat der AN nach Auftragserteilung kostenlos Muster zur Verfügung zu stellen. Alle sichtbaren Teile sind den Lieferfristen entsprechend jedoch spätestens drei Wochen vor Ausführung dem AG zwingend zur Bemusterung vorzulegen und von ihm freigeben zu lassen. Materialien, Verwendbarkeitsnachweise Verwendbarkeitsnachweise (Zulassungen, Prüfzeugnisse,) Technische Datenblätter, Einbauanleitungen etc. aller Materialien und Bauprodukte sind unaufgefordert, rechtzeitig vor der Ausführung dem AG zur Freigabe vorzulegen. Es sind für großflächige Anwendungen ausschließlich emissionsarme, lösemittel- und weichmacherfreie Produkte zu verwenden, z.B. mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" deklariert. Leitfabrikat/Richtqualität Sofern ein Leitprodukt ("oder gleichwertig") ausgeschrieben wird, gilt dies als angeboten, sofern der Bieter in der Position kein Produkt angibt. Dokumentation / Bestandspläne Dokumentations- und Revisionsunterlagen sind als Teil der Schlussrechnung mit dieser in Papierform und in digitaler Form (auf CD) einzureichen. Gerüste Werden dem AN Gerüste zur Erbringung der eigenen Leistungen vom AG zur Verfügung gestellt, so gehört zu den Leistungen des AN die Abstimmung und Koordination der Gerüstaufstellung und des Gerüstumbaus, soweit dies die Ausführung seiner Leistungen betrifft. Maße am Bau Der Auftragnehmer ist verpflichtet eigenverantwortlich und unaufgefordert vor Ausführung seiner Leistungen verbindliche Aufmaße auf der Baustelle zu nehmen, sofern diese aus den vorhandenen Planunterlagen nicht hervorgehen. Maßvorgaben, die einen unmittelbaren Einfluss auf die Leistungen nachfolgender Gewerke haben, sind mit der Bauleitung des Auftraggebers abzusprechen. Einheitspreise Alle im Leistungsverzeichnis eingesetzten Einheitspreise der einzelnen Positionen sind Festpreise und enthalten die Lieferung sämtlicher Materialien und Arbeitsleistungen, einschließlich aller An- und Abtransporte, Fuhrlöhne, Frachtkosten, Auslösungen und Wegegelder, auch wenn in den einzelnen Positionen nicht nochmals besonders darauf hingewiesen wird. Bauanlaufbesprechung Die Teilnahme an einer Bauanlaufbesprechung ist verpflichtend. Gegenstand dieser Besprechung sind Festlegungen zu Organisatorischem, den Zuständigkeiten, der Vertragsabwicklung, Formalien und den Terminen. Preisinhalte Die Leistungen verstehen sich soweit nicht gesondert ausgeschrieben einschließlich: Baustelleneinrichtung, -Vorhaltung und Räumung. Grundlage für die Ausführung ist die Ausführungsplanung mit den Detailzeichnungen. Sofern sich Unstimmigkeiten zu vorgenannten Normen und Richtlinien ergeben, hat der Bieter diese mit Abgabe seines Angebotes zu benennen. Sofern dem Leistungsverzeichnis keine Detailunterlagen beigefügt sind, treffen die Pläne des Architekten in erster Linie eine formale Gestaltungsaussage. Es bleibt Aufgabe des Auftragnehmers, die Elementstöße, Verbindungen, toleranzaufnehmenden Anschlüsse und dgl. nach Rücksprache mit dem Auftraggeber und gemäß dem zu erwartenden Gebrauchswert vorzunehmen. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen. Aufmaße Der Auftragnehmer ist verpflichtet eigenverantwortlich und unaufgefordert rechtzeitig vor Ausführung seiner Leistungen verbindliche Aufmaße auf der Baustelle zu nehmen, sofern diese aus den vorhandenen Planunterlagen nicht hervorgehen. Maßvorgaben, die einen unmittelbaren Einfluss auf die Leistungen nachfolgender Gewerke haben, sind mit der Bauleitung des Auftraggebers abzusprechen. Prüfen der Vorleistung: Der Auftragnehmer ist verpflichtet eigenverantwortlich und unaufgefordert rechtzeitig vor Ausführung seiner Leistungen die Vorleistung zu prüfen und auf fehlende bzw. mangelhafte Vorleistungen hinzuweisen. Der Hinweis hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass eine Mängelbeseitigung des Vorgängergewerks möglich ist, jedoch mindestens zwei Wochen vorab. Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um Verschmutzungen und Beschädigungen der eigenen und anderer Bauteile sowie eine Gefährdung von Personen zu verhindern (z. B. durch Abdeckungen, Hinweisschilder, Absperrungen, Sicherheitsposten und dgl.). Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Lagerräume. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Räume sind, falls erforderlich, umgehend zu räumen und besenrein zu übergeben. Die Teilnahme einer entscheidungsbefugten Person an den Baustellenbesprechungen (wöchentlich bzw. nach Bedarf). Der Auftragnehmer hat eine kontinuierliche, quantitative und qualitative Anpassung der Anzahl seiner mit dem Projekt befassten Beschäftigten an die notwendigen Gegebenheiten vor Ort und die terminlichen Erfordernisse zur Sicherstellung einer termingerechten Fertigstellung zu gewährleisten. Ausführung der Leistungen in Einzelflächen, -Bauteilen. Den Bautenständen entsprechend sind  mehrere An- und Abfahrten einzurechnen. Alle Abbruchmaterialien werden soweit nicht anders angegeben, Eigentum des AN und sind fachgerecht zu entsorgen. Der Auftragnehmer hat täglich die in seinen Arbeits- und Lagerbereichen anfallenden Abfälle zu entsorgen. Nach Beendigung der Arbeiten ist der Arbeitsbereich gem. den Forderungen dieser ZTV gereinigt zu übergeben. Abstimmungen mit anderen Gewerken, die zur vertragsmäßigen Erbringung der Leistungen erforderlich werden, auch ohne Mitwirkung des AG.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Leistungsverzeichnis Leistungsverzeichnis Anlagen zum LV: siehe Anlagenverzeichnis
Leistungsverzeichnis
01 Allgemeine Leistungen
01
Allgemeine Leistungen
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Dokumentation
01.02
Dokumentation
01.03 Stundenlohnarbeiten
01.03
Stundenlohnarbeiten
02 Innenputzarbeiten
02
Innenputzarbeiten
02.01 Vorbereitende Maßnahmen, Sonstiges
02.01
Vorbereitende Maßnahmen, Sonstiges
02.02 Wände
02.02
Wände
02.03 Decken
02.03
Decken
02.04 Treppenhäuser, Wände
02.04
Treppenhäuser, Wände
02.05 Treppenhäuser, Decken
02.05
Treppenhäuser, Decken

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