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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Ausschreibungshinweise Ausschreibungshinweis:
Das Projekt "Kita Rönnebeck" in Bremen - Nord ist ein Neubau einer Kindertagesstätte mit einer Nutzfläche von ca. 1140 m² über zwei Geschosse zzgl. einem Laubengang.
Das Gebäude wird in konventioneller, massiver Bauweise errichtet und mit einem zweischaligen Mauerwerk versehen. In Teilbereichen wird eine Fassade aus einem Wärmedämmverbundsystem erstellt. Das Dach wird als Flachdach mit einer extensiven Begrünung hergestellt.
Die Beheizung erfolgt über eine Wärmepumpentechnik. Das Gebäude erhält eine Lüftungsanlage in den Hauptbereichen.
Eine PV-Anlage wird auf dem Dach installiert.
DIe Innen- und Außenwände sind in Modulbauweise hergestellt.
Eine Ausführung sämtlicher Reinigungsarbeiten in einem Zuge kann nicht garantiert werden, entsprechend sind mehrere Anfahrten einzukalkulieren.
Ausschreibungshinweise
Vorbemerkungen Allgemeine Vertragsbedingungen
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge " Herstellen", "Liefern", "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und -technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV VOB - Teil C - als beschrieben.
Der AN ist verpflichtet, alle in den vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen befindlichen Maße und Informationen zu prüfen. Falls die dem AN zur Verfügung gestellten Unterlagen Maße und Informationen vermissen lassen, die zur Herstellung der Arbeit erforderlich sind, ist der AN verpflichtet, vor Ausführung der entsprechenden Arbeiten in Bezug auf die fehlenden Maße oder Informationen eine schriftliche Anweisung der Bauleitung des AG einzuholen. Bei Nichteinhaltung dieser Regel ist der AN für alle Fehler oder Abweichungen verantwortlich.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten die Maße der Zeichnungen zu überprüfen, die Ausführungsmaße für seine Arbeiten durch Überprüfung der Rohbaumaße festzustellen und merkliche Unstimmigkeiten dem Architekten sofort vor Ausführung der Arbeiten schriftlich zu melden.
Der Bieter bestätigt durch seine Unterschrift, dass er sich über Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen, durch Besichtigung der Baustelle und Rückfragen, volle Klarheit verschafft hat. Einwendungen des Bieters nach Angebotsabgabe sind ausgeschlossen.
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der AN die Verpflichtung der Vollständigkeit, d. h. Leistungen, die sich zwangsläufig ergeben, hat er mit einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Das geplante Bauvorhaben befindet sich in einem Wohngebiet, hieraus resultierende Beschränkungen sind zu berücksichtigen.
Die Lagerung der Baumaterialien darf nur mit Zustimmung des AG auf eigene Gefahr erfolgen. Ort und Platz der Lagerung der verschiedenen Materialien sind mit dem AG abzusprechen.
Behördliche Auflagen hinsichtlich Emission, Straßen- und Verkehrssicherheit sind zu beachten, Verschmutzungen sind umgehend zu beseitigen.
Erforderliche Genehmigungen und Nachweise sind Sache des AN.
Beschädigungen der Fahrbahnen, Fußwege, Zäune und Mauerwerkseinfriedungen im Bereich der Baustelle, die durch die Baumaßnahme entstehen, gehen zu Lasten des AN (Auftragnehmer) und sind durch den AN auf eigene Kosten wieder herzustellen. Die Auftraggeber sind bei der Regulierung von Schadenfällen zu beteiligen.
Der AN hat die Baustelle sauber zu halten, die Rückstände seiner Arbeiten zu beseitigen und nach Fertigstellung der Arbeiten vor Verlassen der Baustelle das Grundstück in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Die Bauschuttabfuhr ist wöchentlich vorzunehmen. Sollte die Baustelle nicht sauber verlassen werden, behält sich der AG das Recht vor, zu Lasten des AN den Schutt beseitigen zu lassen, wenn dieser einer einmaligen schriftlichen Aufforderung nicht binnen 3 Tagen nachkommt.
Auf die sicherheitstechnischen Vorschriften der Berufsgenossenschaften wird besonders hingewiesen. Den Anordnungen der Bauleitung ist Folge zu leisten, die Anweisungen des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators (SiGeKo) sind umgehend zu befolgen. In Zweifelsfällen entscheidet der Vertreter der zuständigen Berufsgenossenschaft. Persönliche Schutzausrüstungen sind vorzusehen, ggf. erforderliche Verankerungspunkte sind herzustellen.
Eine Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz ist vor Beginn der Arbeiten bei der Bauleitung einzureichen.
Werden im Zuge der Arbeiten Leistungen erforderlich, die in der Leistungsbeschreibung nicht enthalten sind, so ist hierfür rechtzeitig ein Nachtragsangebot einzureichen. Die Ausführung dieser Leistung kann erst nach Beauftragung durch den Bauherren erfolgen. Ausgeführte Leistungen, für die kein Aufrag vorlag, können nicht vergütet werden.
Stundenlohnarbeiten erfolgen nur nach vorheriger Anordnung durch den Auftraggeber, sind täglich durch Tagelohnzettel zu belegen und innerhalb von 3 Werktagen der Bauleitung vorzulegen. Die Anerkennung der Stundennachweise gilt vorbehaltlich der nachträglichen Zustimmung durch den Auftraggeber. Ohne Auftrag ausgeführte Stundenlohnarbeiten werden nicht vergütet.
Arbeitsunterbrechungen und Ausführung der Arbeiten in Teilleistungen berechtigen nicht zu Mehrforderungen. Eine Abarbeitung der beauftragten Leistungen in einem Zuge kann nicht garantiert werden.
Die komplette Baustelleneinrichtung, einschl. aller für das eigene Gewerk erforderlichen Gerüste, Absturzsicherungen, Hub- bzw. Scherengitter und Hebewerkzeuge einschl. Vorhaltung, sind; soweit nicht gesondert aufgeführt, in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Baustrom und Bauwasser werden vom AG zur Verfügung gestellt . Der AG schließt für die Dauer der Bauzeit eine Bauleistungsversicherung ab. Im Schadensfall beträgt der Selbstbeteiligung 500,00 €.
Transportgenehmigungen sind eigenverantwortlich einzuholen. Die Lieferung versteht sich frei Baustelle, einschließlich Entladung und Montage. Krankosten sowie Kosten für sämtliche Hilfsmittel und -stoffe, die zur Entladung und Montage benötigt werden, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Umweltschutz: Schädliche Flüssigkeiten (Öle, Benzin, o.ä.) dürfen nicht in den Untergrund oder vorh. Gewässer eingeleitet werden. Daraus resultierende Schäden werden auf Kosten des Auftragnehmers beseitigt. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zuwiderhandlung den Vertrag zu kündigen. Die Lärmentwicklung ist auf ein Minimum zu senken. Die Maschinen, die der Lärmschutzverordnung nicht entsprechen, sind auf der Baustelle nicht zugelassen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, nicht alle ausgeschriebenen Leistungen in Auftrag zu geben. Ein Anspruch auf den Gesamtauftrag sowie ggf. auf entgangenen Gewinn besteht nicht.
Etwaige Erschwernisse infolge ungünstiger Witterung sind in die einzelnen Positionen einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet. Stilllegung und Arbeitsunterbrechung berechtigen den Auftragnehmer nicht zu Nachforderungen. Regenfälle werden nicht als höhere Gewalt oder unabwendbarer Umstand im Sinne des § 7 Nr. 1 VOB/B angesehen, es sei denn, der Auftragnehmer weist nach, dass sie völlig außergewöhnlich und einmalig waren.
Das Bauwerk und seine Bauteile sind während aller ausgeführten Arbeiten gegen Witterungsschäden und Niederschlagswasser zu schützen. Die der Jahreszeit entsprechenden Schutzmaßnahmen müssen ohne besondere Aufforderung durch die Bauleitung vorgenommen werden und sind als Nebenleistungen durch die Einheitspreise mit abgegolten.
Alle Massen und Mengen gelten zum Nachweis, sofern in der Leistungsbeschreibung keine andere Abrechnung gefordert ist. Die Aufmaße sind gemeinsam mit der Bauleitung aufzustellen. Massenmehrungen oder Massenminderungen - auch über 10% hinaus - und der Wegfall einzelner Positionen ändern die Einheitspreise nicht. Bei Entfall derartiger Leistungen steht dem AN keine Entschädigung - auch nicht für entgangenen Gewinn - zu.
Die Mängelbeseitigung bzw. die Reklamationsbearbeitung und die Beseitigung der Beanstandungen durch Erwerber ist innerhalb von zwei Wochen durch den Unternehmer zu erledigen, nachdem ihm der Mangel bekanntgegeben wurde. Sollte innerhalb dieser Frist die Reklamation nicht beseitigt sein, so wird ihm eine Nachfrist von max. 10 Werktagen gewährt. Die vorgenannten Fristen verlängern sich nur, wenn der Unternehmer schriftlich und fristgemäß nachweist, daß der den Grund der Verzögerung nicht zu vertreten hat.
Die relevanten Revisionsunterlagen und Fachunternehmererklärungen sind nach Beendigung der Leistungen bei Abnahme der Leistungen vollständig zu übergeben. 1 x in Papierform und 1 x in digitaler Form auf einem Datenträger (CD, DVD oder USB-Stick).
Etwaige Wartungsangebote sind im Zuge der Baumaßnahme der späteren Hausverwaltung zu unterbreiten.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - ZTV -
Der Bieter bestätigt durch Abgabe seines Angebots, dass er im Falle einer
Beauftragung seinen Arbeitnehmern den gesetzlich vorgegebenen
Mindestlohn nach § 1 MiLoG mindestens zahlt. Beim Einsatz von
Nachunternehmern obliegt dem AN die Kontrolle der Einhaltung des
Mindestlohngesetzes durch seine Nachunternehmer
Die Beauftragung von Nachunternehmern durch den AN für gesamte Leistungen oder Teilleistungen bedarf der Zustimmung des AG.
Die Ausführung hat nach den Richtlinien für das Gebäudereinigerhandwerk zu erfolgen.
Das gesamte Gebäude muss so gesäubert sein, dass der Bezug ohne weitere Säuberung durchgeführt werden kann.
Die Reinigungsverfahren und die Pflegemittel, insbesondere für Fußbodenbeläge und Naturwerksteinböden, sind mit den jeweiligen Herstellungsfirmen abzusprechen und von diesen genehmigen zu lassen.
Mechanisch wirkende Putzmittel wie Sandpapier, Stahlbürsten, Putzsand usw. dürfen nur in Absprache mit der Bauleitung verwendet werden.
Die Reinigungsmittel müssen jeweils auf die zu reinigenden Materialien abgestimmt sein. Alle Reinigungsmittel müssen für die Reinigung einer Kindertagesstätte geeignet sein und mit dem Siegel "Blauer Engel" ausgestattet sein.
Die Reinigungshilfsmittel müssen auf die jeweils zu reinigenden Materialien abgestimmt sein.
Putzlappen dürfen nicht gleichzeitig oder anschließend für unterschiedliche Oberflächen benutzt werden.
Generell dürfen keine Beschädigungen, Kratzer, Verfärbungen oder Bleichungen entstehen.
Abklebe- und Folienreste an Materialien sind rückstandslos zu entfernen, ebenso Aufkleber an den Sanitärobjekten und sonstigen Einrichtungsgegenständen.
Fenster- und Türrahmen sind auch von Innen zu reinigen. Hierbei müssen die Rahmen vorher auch ausgesaugt werden.
Sämtliche Reinigungsarbeiten haben staubfrei zu erfolgen.
Ein geringer Teil an Verpackungsmaterial und Materialresten ist bei der Reinigung einzukalkurieren.
Es wird unbedingt empfohlen, das Gebäude vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen.
Gerüste im Innenbereich werden bauseitig nicht gestellt. Alle gemäß den gesetzlichen Bestimmungen notwendigen Gerüste müssen eingerechnet werden.
Die nachfolgend aufgeführten Mengen sind lediglich als Anhaltsmenge anzusehen.
Die Reinigungsarbeiten werden geschossweise durchgeführt, nachdem die handwerklichen Leistungen abgeschlossen sind. Gereinigte Räume sind als solche durch Absperrung kenntlich zu machen.
Es ist davon auszugehen, dass einige Bauteile evtl. vorgezogen gesäubert werden müssen, so dass ein durchgehendes Arbeiten
nicht möglich sein könnten.
Vorbemerkungen
01 Bauendreinigung
01
Bauendreinigung
01.__.0001 Bodenbelag aus Linoleum Endreinigung fertig zur Übergabe
von Bodenbelag aus Linoleum inkl. Holz-Sockelleisten.
Einschließlich Sauberlaufzonen
Die Erstpflege erfolgt bauseits.
01.__.0001
Bodenbelag aus Linoleum
920,00
m²
01.__.0002 Treppenstufenbelag Endreinigung fertig zur Übergabe
des Treppenhausbelages aus Linoleum mit Treppenkantenprofil
Trittstufe L x B: 151,5 x 30 cm
Setzstufe L x H: 151,5 x 16,3 cm
01.__.0002
Treppenstufenbelag
22,00
St
01.__.0003 Treppenhandlauf Endreinigung fertig zur Übergabe der beidseitigen doppeltem Holzhandläufe aus Edelstahl, sowie der Maueradeckung auf der schräg laufenden Treppenlochwand und der Wand am Podest.
Ein Treppengeländer aus Stahl ist nicht vorhanden.
01.__.0003
Treppenhandlauf
P
1,00
psch
01.__.0004 Bodenbelag aus Bodenfliesen Endreinigung fertig zur Übergabe
von Bodenbelag aus Bodenfliesen einschließlich Sockelfliesen.
Restzementschleier ist hierbei vollständig zu entfernen.
01.__.0004
Bodenbelag aus Bodenfliesen
210,00
m²
01.__.0005 Wandfliesen Endreinigung fertig zur Übergabe
der Wandfliesen in Sanitär- und Küchenbereichen.
Restzementschleier ist hierbei vollständig zu entfernen.
Höhe bis 2,10
01.__.0005
Wandfliesen
180,00
m²
01.__.0006 Fenster und -türen Endreinigung fertig zur Übergabe
der Glasflächen der Fenster und der Rahmen aus Kunststoff und Aluminium und der Fenstergriffe und Beschläge.
Die Fenster sind innen und außen zu reinigen.
Massen sind lediglich einseitig angegeben.
01.__.0006
Fenster und -türen
200,00
m²
01.__.0007 Fensterbänke außen Endreinigung fertig zur Übergabe
der Außenfensterbänke aus Aluminium.
Ausladung bis 20 cm
01.__.0007
Fensterbänke außen
30,00
m
01.__.0008 Fensterbänke innen Endreinigung fertig zur Übergabe
der Innenfensterbänke aus Werzalit.
Ausladung bis 20 cm
01.__.0008
Fensterbänke innen
10,00
m
01.__.0009 Türblätter und lackierte Stahlzargen Endreinigung fertig zur Übergabe
der Türblätter und lackierten Stahlzargen inkl. Bänder, Dichtungen und Türgriffe. Teilweise mit Glasausschnitten.
Beidseitig.
Türblätter schichtstoffbeschichtet bis 1,135 x 2,135 m.
01.__.0009
Türblätter und lackierte Stahlzargen
50,00
St
01.__.0010 Türelemente Endreinigung fertig zur Übergabe
der Türelemente aus Holz mit Verglasungen, inkl. Bänder, Dichtungen und Türgriffe.
Beidseitig
Elementemaße bis 2,260 x 2,380 m.
01.__.0010
Türelemente
5,00
St
01.__.0011 Flachheizkörper, Rohre Endreinigung fertig zur Übergabe
der Flachheizkörper, Rohre, Brüstungskanäle und Lichtschalter und Steckdosen EG bis OG.
01.__.0011
Flachheizkörper, Rohre
3,00
St
01.__.0012 Waschbecken, Urinale, Toiletten und Toilettensitze Endreinigung fertig zur Übergabe
der Waschbecken, Ausgussbecken, Toilettenund Stützgriffe, Duschwannen
inkl. Spülvorrichtungen, Eckventilen, Siphons und Armaturen
01.__.0012
Waschbecken, Urinale, Toiletten und Toilettensitze
38,00
Stk
01.__.0013 Sanitäre Trennwände Endreinigung fertig zur Übergabe
der sanitären Trennwände inkl. der Bänder und Griffe EG und OG.
einseitige Massen!!, beidseitig zu reinigen
01.__.0013
Sanitäre Trennwände
30,00
m²
01.__.0014 Spiegel Endreinigung fertig zur Übergabe
der Spiegel
Maße bis 60 x 100 cm.
01.__.0014
Spiegel
8,00
St
01.__.0015 Laubengang ausfegen Endreinigung fertig zur Übergabe
des Laubengangs durch abfegen und Kehrgut aufnehmen und entsorgen. Einschließlich Außentreppe.
Belag aus Gehwegplatten aus Beton.
01.__.0015
Laubengang ausfegen
100,00
m²
01.__.0016 Müllentsorgung Abfahren und Entsorgen von Fremdmüll als gemischte Abbruch- und Bauabfälle. Ausführung nur nach Angabe der Bauleitung.
Abrechnung erfolgt nach Deponie Wiegeschein
01.__.0016
Müllentsorgung
500,00
kg
01.__.0017 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG
Ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige
Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn,
Facharbeiter/-in
01.__.0017
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter/-in
20,00
h
01.__.0018 Stundenlohnarbeiten Arbeiter/-in Stundenlohnarbeiten auf Anordnung des AG
Ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige
Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn,
Arbeiter/-in
01.__.0018
Stundenlohnarbeiten Arbeiter/-in
10,00
h
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