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Angebot einreichen
bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Zusätzliche Technische
Vertragsbedingungen (Vorbemerkungen) -
Allgemein
Die nachstehenden Zusätzlichen Technischen
Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein
ergänzen
die Allgemeinen Technischen
Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C)
und werden
Vertragsbestandteil.
1. Allgemeines
1.1 Leistungsverzeichnis
Das Leistungsverzeichnis basiert auf der
Grundlage, dass sich Erleichterungen und
Erschwernisse
bei der Leitungsverlegung aufheben. Gleichartige
Leistungen sind deshalb immer zu einer Position
zusammengefasst. Die Art der Bauausführung
und besonders erleichternde oder erschwerende
Umstände am Bau sind in der Baubeschreibung
dargestellt.
1.2 Material- und Geräteauswahl
Die Qualität des angebotenen Materials wird bei
der Wertung der Angebote berücksichtigt.
1.3 Änderungen
Die Anordnung von zusätzlichen Leistungen,
Regiearbeiten oder/und Änderungen der
geplanten
Leistungen werden ausschließlich vom AG, der
Projektleitung bzw. dem Objektüberwacher der
Kostengruppe 440/450 erteilt.
1.4 Personal
Der Auftragnehmer (AN) ist gehalten bestens
geschultes und im Bau solcher Anlagen
erfahrenes
Personal unter verantwortlicher Aufsicht
abzustellen. Unqualifiziertes Personal ist auf
Verlangen
der Bauleitung unverzüglich auszutauschen. Ein
durch den AN während der Ausführungszeit
beabsichtigter Wechsel des bauleitenden
Monteurs ist nur mit vorheriger Zustimmung des
AG
gestattet.
1.5 Bautagebuch
Der AN hat ein Bautagebuch zu führen. Die
Bautageberichte sind dem AG oder dem mit der
Bauleitung beauftragten Ingenieurbüro
wöchentlich vorzulegen.
1.6 Arbeitszeit / Überstundenzuschläge
Die Regelarbeitszeit von Montag bis Freitag ist
einzuhalten. Eine Änderung bedarf der
Abstimmung mit dem AG. Bei der Berechnung
der Lohnkosten ist von vorgenannter
Regelarbeitszeit auszugehen.
Zuschläge für Überstunden werden nur vergütet,
wenn sie der AG oder das mit der Bauleitung
beauftragte Ingenieurbüro angeordnet hat.
Überstunden, die der AN zu vertreten hat
oder/und
nachgearbeitete Ausfallstunden werden nicht
vergütet. Für die zuletzt genannten Fälle ist ein
Vergütungsanspruch für eine ggf. vereinbarte
Lohngleitklausel nicht ansetzbar.
1.7 Kupferzuschlag
Verändert sich die Kupfernotierung zwischen
Angebotsabgabe und Auftragserteilung um mehr
als
30 Punkte kann für Kabel und Leitungen größer
6 mm² ein neuer Abrechnungspreis gefordert
werden. Hierzu ist die Metallnotierung vom
dritten Werktag nach der Absendung des
Auftragsschreibens durch den AG zu verwenden.
1.8 Rechnungen
Grundlage der Abrechnung sind die durch den
AN zu erstellenden Aufmaße gemäß VOB/B
§14 (1).
Die Rechnungsstellung erfolgt kumuliert in
Abschlags- und Schlussrechnungen.
1.9 Dokumentation
Während der Bauzeit sind die Ausführungspläne
laufend zu berichtigen.
Nach Abschluss der Arbeiten hat der AN für die
gesamten elektrischen und
informationstechnischen Anlagen nach VOB/C:
ATV DIN 18382 die für den sicheren und
wirtschaftlichen Betrieb erforderlichen
Bedienungs- und Wartungsanleitungen und
notwendigen
Bestandspläne zu fertigen und dem AG zu
übergeben. In der Regel sind dies:
1. Prüf- und Abnahmeprotokolle des
Brandschutzsachverständigen.
Zulassungsbescheinigungen für z.B.
Brandschotts, Brandmeldesysteme, etc.
2. Berichtigte Bestandspläne aller
elektrotechnischen Anlagen nach DIN EN
61082-1
(VDE 0040-1): Dokumente der Elektrotechnik
für folgenden Dokumente
a. Ortsbezogene Dokumente wie
- Lagepläne
- Trassenpläne
- Installationsschaltpläne (Grundrisspläne mit
Leitungsführung und Leitungsquerschnitten)
- Anordnungspläne
b. Funktionsbezogene Dokumente wie
- Übersichtsschaltpläne
- Verteilungsschemen
- Stromlaufpläne
- Anlagenschematas
c. Verbindungsbezogene Dokumente wie
- Anschlusspläne (Klemmenpläne)
- Betriebsmittellisten
- Leuchtenbestandslisten mit Fabrikats-, Typ-
und Leistungsangaben
d. Dokumente zur Betriebsführung wie
- Bedienungs- und Wartungsanweisungen
- Gefahrenhinweise
- Protokolle über Einweisungen des
Bedienpersonals
- Evtl. Nachweise auf Einhaltung der
Forderungen hinsichtlich elektromagnetischer
Verträglichkeit
e. Dokumente für die Instandhaltung wie
- Wartungs- und Servicehandbücher
- Wartungsverträge
- Ersatzteillisten
Nach Möglichkeit sollen die geforderten
Unterlagen in digitalisierter Form vorgelegt
werden.
Der AG stellt als Grundlage für die vom AN zu
erstellenden Baubestandsunterlagen
entsprechende Pläne oder Datenträger zur
Verfügung.
Die Verteilerpläne sind nach tatsächlicher
Ausführung zu ergänzen bzw. zu berichtigen.
Die angeschlossenen Stromkreise und
Steuerleitungen sind nach Art und Ort (z.B
Steckdosen
Zi. 007) zu beschriften. Messprotokolle sind
nach DIN VDE 0100-600 zu erstellen.
Die Unterlagen sind sortiert und geordnet, 2-fach
in
Papierform (analog) und 1-fach auf Datenträger
(digital) als DWG-, PDF- und DXF-Datei zu
übergeben.
1.10 Abnahme
Vor Übergabe oder/und Inbetriebnahme sind die
Elektroanlagen (soweit erforderlich oder
vereinbart auch Teilbereiche) entsprechend den
DIN-VDE-Normen bzw.
Europäischen Normen durch den AN zu
überprüfen.
Die nach VOB/C: ATV DIN 18382 bzw. VOB/C:
ATV DIN 18385 vorgeschriebene Dokumentation
ist einschl. aller notwendiger Prüf- und
Messprotokolle zu fertigen und dem AG mit dem
Antrag
auf Abnahme (§12 VOB/B) zu übergeben. Die
Übergabe der Bestandspläne ist Voraussetzung
für den Anspruch des AN auf Abnahme seiner
Leistung.
Der AG veranlasst nach Gesamtfertigstellung
(soweit erforderlich und vereinbart auch bei
Teilfertigstellungen) der Elektroanlage eine
Überprüfung durch einen anerkannten
Sachverständigen auf Einhaltung der
Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen.
Die Prüfgebühren trägt der AG. Der AN ist
berechtigt an den Prüfungen teilzunehmen.
Die festgestellten Mängel sind unverzüglich
durch den AN zu beheben. Alle Kosten für
Nachprüfungen gehen zu Lasten des AN.
Technische Technische
Vertragsbedingungen (Vorbemerkungen)
zum Kostenangebot für
Elektroinstallationsarbeiten
Die nachstehenden zusätzlichen technischen
Vorbemerkungen sind, ergänzend zu den
allgemeinen technischen Vertragsbedingungen
für Bauleistungen (ATV) der VOB/C DIN 18 299,
DIN 18 382 und DIN 18 386, Vertragsbestandteil.
1. Nebenleistung ohne besondere Vergütung
Soweit in den Leistungspositionen nichts
besonderes angegeben ist, werden folgende
Leistungen zusätzlich zur DIN 18 382 als
Nebenleistung vereinbart:
1. 1 Stemm- Fräs- und Bohrarbeiten,
zum Herstellen von Leitungsnuten, Wand- und
Deckendurchbrüche (bei Betondecken beliebiger
Stärke für je 2 Rohre NW 23 mm), Herstellen der
Aussparungen für die Abzweig- und
Schalterdosen, Abzweigkästen, Schaltapparate,
Verteilungen usw., sowie Ausrichten der Dosen,
Kästen usw. auf die Verputzkante. Große
Durchbrüche und Schlitze in Beton sind
bauseits vorgesehen oder gesondert im
Leistungsverzeichnis aufgeführt.
1. 2 Rohrzubehör
für alle Verlegungsarten einschließlich
Abzweigdosen jeder Art, Kunststoffkästen bis
einschließlich 100 x 100 mm,
Kabelabzweigdosen, Muffen, Rohrkrümmer und
Universal-Kabelabzweigkästen mit
Verschraubungen.
1. 3 Wandleuchtenanschlussdosen
sind mit Schutzklemmen und verschraubten
Deckel zu versehen, soweit vom Auftragnehmer
keine Leuchten montiert werden.
1. 4 Längenzugaben
für Auslässe und Schaltverbindungen,
einschließl. der Leitungen und Kabel in
Abzweigkästen sowie der Verschnitt an Drähten,
Kabeln, Rohren und dergleichen. Aufgemessen
werden die Leitungen und Kabel z.B. von der
Mitte eines Abzweigkastens bis zur Mitte einer
Schalterdose. Längenzugabe für Leitungen bis
zu 1 m bei Verteilungen. Vom Auftraggeber
geforderte darüber hinausgehende
Längenzugaben werden als Lieferung
abgerechnet, falls das Material sich für eine
weitere Verarbeitung nicht mehr eignet.
1. 5 Klemmmaterial
bis einschl. 4 mm2, z.B. Reihenklemmen.
1. 6 Befestigungsmaterial:
- wie Kunststoff- oder einfache Metalldübel bis M
6 (ausgenommen Spezialdübel),
- Profilschienen jeder Größe
- Schrauben
- Adernhülsen
- Kabelschuhe jeder Art bis 4 mm2
- Zement
- Lacke
- Lötmittel
- Dichtungskitt
- Isolierband,
- Putzdeckel
- Ader-, Isolierschläuche und ähnliches
Kleinmaterial.
1. 7 Beschriften der Leitungen die von Dritten
angeschlossen werden.
1. 8 Vorhalten der Gerüste und Arbeitsbühnen
in der entsprechend der Baubeschreibung
benötigten Höhe.
1. 9 Liefern und Einziehen von Zugdrähten bei
Betoneinlegearbeiten.
1.10 Entgegennahme von bauseits
geliefertem Installationsmaterial am Liefer-LKW,
d.h. gegebenfalls auch abladen und
diebstahlsicher lagern.
1.11 Die Beseitigung von Schutt, Abfällen usw.
in allgemein zugänglichen Arbeitsbereichen hat
mindestens einmal täglich zu erfolgen. Nach
VOB DIN 18 299 Ziff. 4.1.11 hat der
Auftragnehmer alle Verunreinigungen, z.B.
Abfälle, Bauschutt, Verpackungsmaterial,
Kabel-, Rohrreste und dergl. und die von seinen
Arbeiten herrühren zu beseitigen. Nach dem
Bayr. Abfallwirtschafts- und Altlastengesetz
(BayAbfallG) der Gewerbe- und
Baustellenabfallentsorgungssatzung der LH
München sind Baustellenabfälle zu trennen in:
- Bestandteile zur Ablagerung in Kiesgruben das
sind
Gesteins-, Keramik-, Porzellan- und
Glasmaterial,
Mörtel-, Beton- und Mauerwerksbrocken,
Ziegelschutt
sowie Erd- und Bodenaushub,
Straßenaufbruch
- schadstoffhaltige Bestandteile (Sondermüll)
- sonstige Bestandteile, die zu trennen sind in:
* Papier
* Pappe, Kartonagen
* Holz
* Metalle
* Kunststoffe
* Glas
Die fachgerechte Entsorgung schadstoffhaltiger
Bestandteile (Sondermüll) ist nachzuweisen. Die
belegten Kosten werden vom Auftraggeber
erstattet, sofern die Entsorgung nicht bereits
Bestandteil der Leistungsbeschreibung ist.
Kommt der Auftragnehmer der Aufforderung zur
Schutt- und Abfallbeseitigung in einer vom
Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist
nicht nach, so kann der Auftraggeber den Schutt
und die Abfälle auf Kosten des Auftragnehmers
beseitigen lassen. Verpackungsmaterial aus
dem Bereich des Auftraggebers ist über die
Großhändler zu entsorgen. An der Liegenschaft
vorhandene Wertstoff- / Restmülltonnen oder
Container dürfen nicht zur Beseitigung der
Baustellenabfälle benützt werden.
2. Technische Ausführung
2. 1 Netzform
Netzform: TN-S ab Gebäude-Hauptverteiler.
Die Aderkennzeichnung für Kabel und Leitungen
erfolgt nach DIN VDE 0293-308
- in elektrischen Anlagen,
- in Verteilungssystemen,
- zur Versorgung von fest angebrachten oder
ortsveränderlichen elektrischen
Verbrauchsmitteln
- für transportable Betriebsmittel.
Innerhalb von Verteilungssystemen kann neben
der Farbkennzeichnung ebenfalls eine
Kennzeichnung durch Zahlen angewendet
werden.
2.2 Installationszonen
Die elektrischen Leitungen sind innerhalb der
Installationszonen nach DIN 18 015-3
anzuordnen. Für die Anordnung der Leitungen im
Fußboden und an Deckenflächen gilt DIN 18
015-1.
2. 3 Schlitze, Aussparungen, Öffnungen
Schlitze, Aussparungen und Öffnungen sind
nach DIN 1053 herzustellen, sie dürfen die
Standsicherheit der Wände keinesfalls
beeinträchtigen. Schlitze für
Installationsleitungen usw. sind in die Wand
einzufräsen oder einzuschneiden (Stemmen
oder Brechen ist nicht gestattet). In Altbauten
mit schlechter Mörtelbeschaffenheit sind
Schlitze möglichst zu vermeiden.
2. 4 Einlegearbeiten in Beton
Einlegearbeiten in Beton können nur im Zuge
des Baufortschrittes ausgeführt werden. Mit
Arbeitsunterbrechungen ist zu rechnen. Die
Termine sind täglich mit der Projektleitung und
der ausführenden Baufirma abzusprechen. Die
Rohre und Dosen müssen so an der Armierung
oder an der Schalung befestigt und geschützt
werden, dass beim Einschütten und Rütteln des
Betons dieser nicht eindringt und keine
Beschädigungen und Lageveränderungen
vorkommen. Die erforderlichen Zubehör- und
Kleinteile (z.b. Muffen, Krümmer usw. ) sind in
den Einheitspreis mit einzukalkulieren.
Unmittelbar nach dem Ausschalen sind die
Rohre auf Durchgang zu überprüfen und
gegebenfalls instandzusetzen.
2. 5 Stegleitungen
Stegleitungen dürfen nur nach besonderer
Anweisung verlegt werden. Bei
Stegleitungsauslässen sind gedübelte
Deckenauslasstüllen zu setzen.
2. 6 Abzweigkästen und Anschlussdosen
Bei mehr als 2 parallellaufenden Leitungen und
bei größeren Querschnitten als 3 x 4 mm2 oder
5 x 2,5 mm2 müssen anstelle von Dosen
Kunststoffkästen bzw. Kabelabzweigkästen
eingebaut werden. Für mehr als 4
parallellaufende Leitungen sind nur Stahlblech-
oder Kunststoffkästen zu verwenden.
Wandleuchtenanschlussdosen sind mit
Schutzklemmen und verschraubten Deckel zu
versehen, soweit vom Auftragnehmer keine
Leuchten montiert werden. Stahlblechkästen
müssen mindestens aus 1 mm starkem
verzinktem Stahlblech bestehen und einen
einsteck- und aufschraubbaren Deckel im Falz
besitzen. Jeder Stahlblechkasten muss eine
separat gezeichnete Erdungschraube besitzen.
Kunststoffkästen müssen mindestens 3 mm
Wandstärke aufweisen. Bei sondergefertigten
Kästen sind entsprechend der Seitenlänge der
Kästen die Hälfte der möglichen Löcher im Preis
einzukalkulieren. Einführungsschlitze sind nicht
zulässig. Stahlpanzerrohre, Kabel und Leitungen
sind mittels Verschraubungen oder Würgenippel
einzuführen.
2. 7 Klemmen
In Abzweigkästen sind ausschließlich
schraubenlose Schalttafel-Reihenklemmen zu
verwenden. Die Klemmen sind pro Kasten
fortlaufend zu nummerieren. Die geklemmten
Stromkreise sind in einer Liste dauerhaft
aufzuzeichnen und in die Bestandspläne
aufzunehmen.
2. 8 Schalter und Steckdosen
2. 8.1 Material
Für Schalter, Steckdosen, Taster, Einsätze für
Kombinationen usw. darf im ganzen
Bauvorhaben nur ein einheitliches Fabrikat und
Type verwendet werden. Fabrikat und Type
werden von Auftraggeber vorgeschrieben.
Unterputzapparate sind mit Schraubbefestigung
einzusetzen.
2. 8.2 Maßangaben
Wenn in den Plänen nicht ausdrücklich
angegeben, gelten für eine Anordnung von
Auslässen, Schalter und Steckdosen die
Vorzugmaße der DIN 18015-3. Bei
behindertgerechten Baumaßnahmen sind die
besonderen Maßangaben in den Plänen zu
beachten.
2. 9 Dübel
In Decken sind nur zugelassene Metalldübel zu
verwenden. In Zweifelsfällen (Zugzone) ist die
Dübelauswahl mit dem Statiker vorzunehmen.
Ausgenommen sind Befestigungen für einzelne
Rohre, Schalter oder ähnliche kleinere und
leichte Bauteile. Leere Fehlbohrungen sind auf
volle Bohrlochtiefe zu schließen. Hierfür sind
Kunstharz- oder Zementmörtel zu verwenden.
2.10 Befestigungskonstruktionen
Für Hilfskonstruktionen zur Montage von
Verlegesystemen und Installationsgeräten sind
vorrangig industriell gefertigte Bauteile und
Systeme zu verwenden. Bei handwerklicher
Fertigung ist besonders auf Biegefestigkeit und
Verwindungssteifigkeit der Konstruktionen zu
achten. Stahlkonstruktionen sind zu verzinken
oder mit einem hochwertigen,
umweltfreundlichem Anstrich zu versehen.
Abstützungen und Befestigungen an
Betriebsmitteln der HLS- und Maschinentechnik
(Rohre, Flansche etc.) sind nicht zulässig.
3. Verlegesysteme
3. 1 Unterflur-Kanalsysteme
3. 1.1 Anforderungen
Alle Bauteile der Unterflur-Kanalsysteme, die
durch die Nutzung unmittelbar belastet werden,
müssen einer Belastungsfähigkeit nach DIN
VDE 0634-1 entsprechen.
3. 1.2 Montage
Die Montageanweisungen und -empfehlungen
der Herstellerfirmen sind einzuhalten.
Estrichüberdeckte und -ebene Kanäle sind
einzunivellieren und dem fertigen Boden
anzugleichen. Soweit erforderlich, sind die
Kanäle mit Mitteln die den Stand der Technik
entsprechen standfest zu unterfüttern. Die
leitfähigen Teile des UF-Kanalsystems sind
dauerhaft in den Potentialausgleich
einzubeziehen. Sofern die vom Kanalhersteller
vorgeschriebene Verbindungstechnik der
Bauteile keinen VDE-gerechten
Potentialausgleich gewährleistet, ist für die
zusammenhängenden Kanalbereiche ein
Potentialausgleichsleiter vorzusehen.
3. 1.3 Belegung
Bei der Belegung des UF-Kanalsystems, mit
Kabel oder Leitungen, sind die Füllfaktoren der
Herstellerfirmen zu beachten.
3. 2 Installationskanäle
3. 2.1 Anforderungen
Sämtliche Installationskanäle haben DIN VDE
0604 zu entsprechen.
3. 2.2 Montage
Es sind grundsätzlich serienmäßige Formstücke
zu verwenden. Abweichende Innen- und
Außenwinkel sind mit Gehrungssäge,
Ausschnitte mit Stichsäge, Bohrungen mit
Kreisschneider, Glockensäge, oder Stanze
herzustellen. Diese Arbeiten, einschließlich
Formstücke, die nur als Deckel ausgebildet
sind, Endabdeckungen, Reduzierungen,
Klammern und dergl., Befestigungsmaterial
(mindestens 2 Schrauben auf 1 m Abstand) sind
im Preis einzukalkulieren. Die leitfähigen Teile
des Installationskanals sind dauerhaft in den
Potentialausgleich einzubeziehen. Sofern die
vom Kanalhersteller vorgeschriebene
Verbindungstechnik der Bauteile keinen
VDE-gerechten Potentialausgleich
gewährleistet, ist für die zusammenhängenden
Kanalbereiche ein Potentialausgleichsleiter
vorzusehen.
3. 2.3 Belegung
Bei der Belegung der einzelnen Kanäle, mit
Kabel oder Leitungen, sind die Füllfaktoren der
einzelnen Herstellerfirmen zu beachten.
3. 3 Kabelträgersysteme
3. 3.1 Anforderungen
Sämtliche Kabelträgersysteme haben DIN VDE
0639 zu entsprechen.
3. 3.2 Montage
Bei Kabelwannen-, Gitterrinnen-, Leitern- und
Steigtrassenmontage sind die
Montageanweisungen der Herstellerfirmen
einzuhalten. Der Stützabstand richtet sich nach
dem Belastungsgewicht und den Angaben der
Herstellerfirma. Der Abstand darf jedoch 1,5 m
bei Kunststoff-, 2 m bei Gitter-, 2,5 m bei
Stahlblechwannen, Kabel- und Steigleitern nicht
überschreiten. Für Richtungsänderungen und
Abzweigungen in Verlegesystemen sind
Systemformstücke zu verwenden. Sind
Schnittstellen erforderlich, so sind sie zu
entgraten und mit Zinkstaubfarbe zu streichen.
Ein Kantenschutz ist dauerhaft anzubringen. Bei
Hängestielen ist darauf zu achten, dass bei
Verkehrswegen eine freie Durchgangshöhe von
220 cm verbleibt. Änderungen sind mit dem
Auftraggeber abzustimmen. Die Enden der
Hängestiele sind mit Schutzkappen zu
versehen. Kabelträgersysteme sind mind. 10
cm, oder nach Herstellerangaben, vor den
Brandabschnitten (Brandwänden) zu schneiden.
Sie dürfen nicht durch Brandwände geführt
werden. Die leitfähigen Teile des
Kabelträgersystems sind dauerhaft mit dem
Potentialausgleich zu verbinden. Sofern die vom
Hersteller vorgeschriebene Verbindungstechnik
der Bauteile keinen VDE-gerechten
Potentialausgleich gewährleistet, ist für die
zusammenhängenden Trassenbereiche ein
Potentialausgleichsleiter vorzusehen.
3. 3.3 Belegung
Die einzelnen Trassen sind nur zu max. 75%
des tatsächlichen Fassungsvermögens mit
Kabel oder Leitungen zu belegen.
3. 4 Brandschutzkanäle
3. 4.1 Anforderungen
Es sind grundsätzlich serienmäßige
Brandschutzkanäle zu verwenden. Sämtliche
Installationskanäle haben DIN VDE 0604 zu
entsprechen. Die entsprechenden
Klassifikationen für den Funktionserhalt nach
DIN 4102-12 sind zu berücksichtigen.
3. 4.2 Nachweise
Der Bieter ist verpflichtet, die amtlichen
Nachweise für die von ihm angebotenen
Brandschutzmaßnahmen vorzulegen. Amtliche
Nachweise können sein:
- Prüfzeugnisse
- Prüfbescheid
- allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
3. 4.3 Montage
3. 4.3.1 Befestigung
Die Dübel für eine Befestigung am Bauwerk
müssen den Angaben gültiger
Zulassungsbescheide des DIBt Berlin
entsprechen.
3. 4.3.2 Fugen
Anschlussfugen zu raumabschliessenden
Bauteilen (Wände, Decken) sind mit
Brandschutzkitt mindestens in der Wanddicke
des Kanals zu verschließen. Im Innenraum ist
der Einsatz von oximvernetzenden Silikon-
Fugendichtstoffen (Oximosilanvernetzer)
ausgeschlossen. Das Produkt- und
Sicherheitsdatenblatt der verwendeten Verfügung
ist auf Anforderung vorzulegen.
3. 4.3.3 Längenanpassung
Eine Schiebemuffe ist zu montieren, wenn bis
zum raumabschließenden Bauteil die Montage
einer kompletten Kanallänge nicht mehr möglich
ist und der Abstand zwischen montiertem Kanal
und Wand bzw. Decke geringer als 350 mm ist.
3. 4.3.4 Potentialausgleich
Metallische Teile sind in den Potentialausgleich
einzubeziehen.
3. 4.3.5 Übergänge
Übergänge in andere Brandabschnitte sind mit
zugelassenen Brandschottungen zu
verschließen. Die Feuerwiderstandsdauer der
Brandschottung muss dabei der
Feuerwiderstandsdauer der Brandmauer
entsprechen.
3. 4.3.6 Kabelausgänge
Bei der Ausführung von einem einzelnen Kabel
ist ein Loch in den Stahlblechmantel zu bohren.
Die verbleibende Restöffnung ist mit
Brandschutzkitt zu verschließen. Werden ganze
Leitungsbündel ausgeführt, so müssen die
Öffnungen mit Brandschutzmasse verschlossen
werden.
3. 4.3.7 Montage Kanaloberteile
Die Montage muss spaltfrei ausgeführt werden.
3. 4.3.8 Kennzeichnung
Der Brandschutzkanal ist mit einem Schild oder
Aufkleber ( mit Benennung der Verlegeart )
mindestens alle 3 mtr. dauerhaft zu
kennzeichnen. Das Kennzeichnungsschild ist
auf dem Kanal anzubringen.
Kabelabschottungen sind mit einem
Kennzeichnungsschild an der Wand neben der
Abschottung zu markieren. Die Angaben in den
jeweiligen Prüfzeugnissen sind zu beachten.
Zusätzliche Technische
Vertragsbedingungen (Vorbemerkungen)
zum Kostenangebot für Verteilungen
1. Allgemeines
Sämtliche Verteilungen und alle eingebauten
Geräte müssen den zurzeit gültigen DIN
VDE-Vorschriften, den TAB und den
Zusätzlichen Vorschriften der EVU entsprechen.
Die Verteilungen sind nach den beiliegenden
Übersichtsschaltplänen und Zeichnungen
grundsätzlich als fabrikfertige partiell typgeprüfte
Schaltgerätekombination (PTSK) nach DIN VDE
0603 bzw. DIN VDE 0660 auszuführen.
Müssen die Verteilungen als nicht fabrikfertige
Schaltanlagen und Verteiler ausgeführt werden,
so hat der Auftragnehmer die entsprechenden
Prüfungen nach DIN VDE 0100 durchzuführen.
Der entsprechende Nachweis hierüber ist bei der
Abnahme vorzulegen. Nach Auftragserteilung
sind Skizzen über den Aufbau der Verteilungen
mit den verfügbaren Klemmräumen sowie die
Anordnung der Geräte abzugeben. Die
vermaßten Konstruktionszeichnungen sind vor
der
Fertigung vorzulegen. Die Höhe der Verteilungen
soll 2,2 m nicht überschreiten.
2. Aufbau
2.1 Stahlblech-Verteilungen
Mittels Profileisen oder Profilen ist dem
Verteilungschassis besondere
Verwindungssteifigkeit, Tragfähigkeit und eine
gute Zugkräfteverteilung beim Transport zu
verleihen.
Es gelten folgende Richtwerte:
- Material: Stahlblech
- Gehäuse: mind. 1,5 mm
- Tür: 1,5 mm
- Rückwand: 1,5 mm
- Montageplatte: 3,0 mm
Oberfläche:
- Gehäuse, Tür und Rückwand mit hochwertiger
umweltfreundlicher
schlagfester Beschichtung (Farbton nach
Angabe des Auftraggebers).
- Montageplatte: verzinkt
Schutzart: nach Angabe des Auftraggebers.
Grundierungen, Lacke und Lasuren,
es dürfen generell nur schadstoffarme Produkte
entsprechend den Vergabeunterlagen des
Umweltzeichens RAL - ZU 12a (Blauer Engel)
verwendet werden.
Beschichtungen der Metallbau- und
Schlosserarbeiten sind grundsätzlich im
Produktionsbetrieb des Auftragnehmers
vorzunehmen. Auf der Baustelle sind sie nur im
Ausnahmefall nach vorheriger Zustimmung des
Auftraggebers erlaubt. Das jeweilige Produkt-
und Sicherheitsdatenblatt ist auf Anforderung
vorzulegen.
2.2 Unterputz-Verteilungen
UP-Verteilungen erhalten einen
Putzausgleichsrahmen der wenigstens 30 mm
über den Mauereinputzkasten auf jeder Seite
übersteht und einen Ausgleich in der Höhe um
30 mm
Die Tür muss verdeckt angeordnete Scharniere
besitzen und ist an den Schutzleiter
anzuschließen. Verteilungen aus Kunststoff
müssen eine mechanische Festigkeit wie
Verteilungen aus Stahlblech besitzen. Der
Kunststoff muss in seinem Brandverhalten
selbstlöschend sowie halogenfrei sein.
3. Gliederung
Die Verteilung ist wie folgt aufzugliedern:
3.1 Einschleif- / Klemmenraum
Der Einschleif- und Klemmenraum, über die
gesamte Breite der Verteilung muss, den
örtlichen Anforderungen entsprechend, die
Aussparungen für das Einführen der zu- und
abgehenden Kabel bzw. Leitungen sowie die der
Schaltung entsprechende Anzahl der Reihen-
und PE-Klemmen, besitzen. Für die Kabel- und
Leitungseinführung sind entsprechende
Öffnungen
vorzusehen (keine durchgehenden Schlitze). Der
Raum ist so reichlich zu dimensionieren, dass
mindestens noch 50 % Reserve verbleibt. Zur
Zugentlastung sind die eingeführten
Leitungen/Kabel durch geeignete Mittel (z.B.
Schellen, Kanal) abzufangen.
3.2 Geräteraum
Die Anordnung und Gruppierung der Geräte
muss übersichtlich und funktionell richtig
erfolgen.
Für verschiedene Zuleitungen sind die
Apparategruppen sichtbar voneinander getrennt
anzuordnen und soweit angegeben durch
Trennwände zu unterteilen. Benachbarte aktive
Teile von elektr. Betriebsmitteln, die bedient
werden müssen. sind berührungssicher
abzudecken.
Es sind jeweils 20 % Gerätereserve einschl.
dazugehöriger Klemmen, sowie 50 %
Platzreserve zu berücksichtigen Geräte dürfen
nicht höher als OK = 1800 mm und nicht tiefer
als UK = 300 mm über OK- Fußboden
angeordnet werden. Alle Geräte sind so
einzubauen, dass sie ohne Ausbau der
Geräteträger oder Tragschienen ausgewechselt
werden können.
3.3 Sockel- / Sammelschienenraum
Am unteren Ende der Verteilung ist ein
Sockelraum anzuordnen. Es können in diesem
Raum, den Erfordernissen entsprechend,
Klemmen angeordnet werden. Zum Rangieren
und Abfangen der Kabel und Leitungen muss in
jedem Fall genügend Platz vorhanden sein.
Klemmen sollen nicht tiefer als 300 mm über
OK-Fußboden angeordnet werden.
3.4 Abdeckungen
Klemmen-, Geräte und
Sockel-/Sammelschienenraum müssen
separate, mit unverlierbaren Muttern befestigte
Abdeckungen erhalten. Abdeckungen aus
Stahlblech müssen eine VDE-mäßige Erdung
(mind. 1 Zahnscheibe) aufweisen. Ein
Verteilungsfeld sollte in der Regel nicht mehr als
drei Abdeckungen aufweisen.
Sockel- / Sammelschienenraum
Die Abdeckungen sollen dabei folgende
RAL-Farben haben:
Normalnetz - RAL 5012
SV (Diesel) - RAL 6018
ZSV (Batterie) - RAL 2003
Schwachstrom - RAL 1021
Ist bei Verteilern auf Grund ihrer
Gerätebestückung mit hoher Wärmeentwicklung
zu rechnen, so sind entsprechende
Geräteabstände zu wählen und Lüftungskiemen
in die Abdeckungen einzubauen.
4. Verdrahtung und Klemmen
4.1 Verdrahtung
Die Verteiler sind mit 5 Leitern (L1, L2, L3, N,
PE) zu verdrahten. Die Querschnitte der
Verdrahtungsleitungen müssen mindestens dem
Nennstrom der angeschlossenen Einbaugeräte
entsprechend gewählt werden. Die Verdrahtung
ist in möglichst groß dimensionierte Kanäle zu
verlegen. Ausnahmen bedürfen der
Genehmigung des Auftraggebers.
4.2 Klemmen
Die ankommenden Kabel und Leitungen sind in
Verteilern und Steuertafeln auf Klemmen zu
legen. Für alle ankommenden und abgehenden
Kabel und Leitungen sind Klemmen in
ausreichender Zahl und Größe einzubauen.
Adernquerschnitte über 16 mm² können direkt
auf die Geräte geführt werden. An einer Klemme
darf nur jeweils eine Ader angeschlossen
werden.
Es sind für die N-Leiter grundsätzlich
Trennklemmen einzubauen, soweit im Teilauftrag
nichts anderes bestimmt ist. PE-Leiter sind auf
PE-Leiterklemmen zu führen. Die Klemmen für
N-Leiter und PE-Leiter müssen bei allen
Stromkreisen neben den Phasenklemmen
liegen. So genannte Mehrstockklemmen sind
zugelassen, ein einwandfreier Anschluss ohne
Überkreuzungen muss möglich sein. Klemmen
für Fremd- und Kleinspannung sind separat
anzuordnen und zu kennzeichnen.
5. Geräte
Für gleichartige Geräte, z.B.
Sicherungsautomaten, Schütze usw., ist ein
einheitliches Fabrikat zu wählen. Bei der
Auswahl der Schutzeinrichtungen sind evtl.
Anlaufströme der Geräte zu berücksichtigen.
Bei den Sicherungsautomaten ist eine 20 %ige
Gerätereserve einschl. Klemmen vorzusehen.
Die Vorsicherungen der Automaten für die
Beleuchtung dürfen nicht höher als mit 80 %
ihres Nennstromes belastet werden.
Die Sicherungslasttrenner sind so einzubauen,
dass die Abdeckung auch bei eingeschaltetem
Gerät abgenommen werden kann. Für nicht
benötigte Platzreserven sind die Ausschnitte in
den Abdeckungen vom Auftragnehmer ohne
zusätzliche Berechnung mit entsprechenden
Abdeckstreifen zuverlässig zu verschließen.
6. Beschriftung
Jeder Stromkreis ist auf dem
Bezeichnungsschild der Abdeckung, unter der
Abdeckung auf dem Gerät (z.B.
Schutzeinrichtungen), den Phasenklemmen, der
N-Leiter- und der PE-Leiterklemme gleichartig
und dauerhaft zu bezeichnen An der Innenseite
der Türe ist eine stabile Einschubhalterung zur
Aufnahme von Plantaschen im Format A 3
anzubringen.
7. Zubehör
Zum Verteiler ist als Zubehör zu liefern:
-Ein Schaltbild nach DIN EN 61082 kompl. mit
der Bezeichnung aller Geräte, Klemmen,
Stromkreise bzw. Verbraucher.
-Je ein Warnschild gem. DIN 10 008, Schild W 1
(Dreieck mit 100 mm Seitenlänge, mit
Elektroblitz) für die Tür des Elektroraumes und
die Tür des Verteilers.
-Eine kompl. Stückliste mit Eintragung von
Anzahl, Fabrikat und Typ der Einbaugeräte
einschl. Klemmen und der Schaltschranktype.
Zur Umsetzung der ausgeschriebenen Leistungen sind nachfolgend
aufgeführte Punkte zwingend zu beachten:
Schlitz und Aussparungen:
Alle bauseitig vorhandenen Schlitze und Aussparungen, Bauteilöffnungen
sind durch den AN in Lage, Höhe, Größe sowie deren Auskömmlichkeit,
Beschaffenheit, für die spätere Elektroinstallation eigenverantwortlich
zu prüfen. Prüfung der Schlitz- und Durchbruchsangabe vor Ort. Für evtl.
fehlende Durchbrüche sind Kernbohranträge durch den AN zu erstellen und
vor der baulichen Ausführung der Objektüberwachung zur Weitergabe an den
Statiker des AG zu übergeben.
Ausführungsablauf:
Die anfallenden Arbeiten werden entsprechend dem Bauablauf gem.
Bauterminplan durchgeführt. Dieser wird in den regelmäßig stattfindenden
Besprechungstermine auf der Baustelle abgestimmt und bei Bedarf
angepasst. Bei der Ausführung der Arbeiten kann es zu Bauunterbrechungen
kommen. Die Ausführungstermine werden dem AN im Bauzeitenplan nach
Auftragserteilung mitgeteilt. Der AN stimmt sich eigenständig mit den
anderen betroffenen Gewerken (Rohbau, Baumeister, Stahlbau, Trockenbau,
Fassadenbau, Tür-Bauer, Estrich, Bodenbelag, Förderanlagen,
Malerarbeiten, Schreiner, Dachabdichtung, Gartenbau, haustechnische
Anlagen MSR, Blitzschutz, PV-Anlage, örtlicher Stromversorger, usw.) ab.
Ausführungsbedingungen:
Die Ausführung erfolgt in Räumen unter folgenden Bedingungen:
Mitbenutzung fremder Gerüste und Einrichtungen:
Bauseitig werden Gerüste an der Außenfassade errichtet. Diese können
unentgeltlich für die Dauer der Rohbauarbeiten entsprechende der
Ausführungszeiten mitbenutzt werden. Alle zudem erforderlichen Leitern
und Gerüste und dgl., welche der Auftragnehmer für seine Installation
und Ausbauarbeiten benötigt, sind selbst zu stellen und auf der
Baustelle vorzuhalten. Bei deren Aufstellung sind die gängigen
Vorschrifften zur Unfallverhütung sowie die Vorgaben der Sigeko zu
berücksichtigen. "Gem. TRBS 2121 Teil 1 (01/2019) Abs. 4.3.3 dürfen
Gerüste nur von unterwiesenen Beschäftigten des Gerüstnutzers gebraucht
werden. Mit der Inaugenscheinnahme und der Funktionskontrolle gemäß § 4
Absatz 5 Satz 3
ist vom Gerüstnutzer eine qualifizierte Person zu beauftragen." (vgl.
Anlage TRBS 2121 Teil 1).
Baufortschritt, Behinderungen, Meilensteine Material- und
Personalvorhaltung:
Der AN gibt die bei Abweichung jeglicher Art zu den, gem. Bauterminplan
definierten Meilensteine, frühzeitig der
Objektüberwachung/Fachbauleitung ELT bekannt. Die Terminpläne sind
unmittelbar nach Erhalt durch den AN auf Umsetzbarkeit zu übeprüfen und
deren Ergebnisse der Objektüberwachung / Fachbauleitung ELT anzuzeigen.
Terminüberschreitungen sind ebenso der Objektüberwachung /
Fachbauleitung ELT und der Projektsteuerung mitzuteilen. Behinderungen
durch andere Gewerke oder auch Lieferschwierigkeiten sind der
Objektüberwachung/Fachbauleitung ELT sofort nach erkennen mitzuteilen.
Generell hat die Material- und Personalvorhaltung nach den vereinbarten
Meilensteinen gem. Bauterminplan zu erfolgen. Bei Bedarf ist, zur
Erreichung der terminlichen Ziele, die Gruppenstärke entsprechend zu
erhöhen. Ein vollständiger Abzug des Personals von der Baustelle ist nur
in Abstimmung und nach Freigabe der Objektüberwachung/Fachbauleitung ELT
möglich.
Für die Dauer der Baumaßnahme hat der AN einen
deutschsprachigen, verantwortlichen Bauleiter,
dessen Anwesenheit während der Arbeitszeit auf der
Baustelle Pflicht ist, zu benennen.
Maße, Rohbaumaße, Baumaße:
Die Rohbaumaße der Betonschächte, Etagenabstände usw. sind vor Beginn
der Leistung vor Ort eigenständig zu prüfen und aufzunehmen.
Bautoleranzen sind zu berücksichtigen. Die Aufnahme der Baumaße werden
nicht gesondert vergütet.
Leistungsabgrenzung Bieterleistungen:
Nachfolgend die Auflistung der wesentlichen Leistungen des Bieters:
Anfertigung der Werk- und Montagezeichnungen bzw. Werk- und
Montageplanung, Aufbau der Verlegesysteme, Verlegung aller Haupt- und
Steige- und Stromkreisleitungen, Aufbau aller Haupt- und
Unterverteilungen, Beantragung und Abholung samt Einbau der
Messeinrichtungen, Leitungsverzug ab Übergabepunkt örtlicher
Stromversorger zu Unterverteilungen, Leitungsverzug zu Endgeräten,
Leitungsverzug Gewerk MSR, Realisieren Stromversorgung für RWA-Anlagen,
Rauchschutz-Türen, elektrisch betriebenen Türen, Sonnenschutz,
Toranlage, PV-Anlage, Förderanlagen und sonstigen Fremdgewerken,
Anschluss aller leitenden Bauteile an Potentialausgleich, Errichtung des
Überspannungsschutzes, Montage und Anschluss Verdunkelungsantriebe,
Verkabelung im Außenbereich, Aufstellen von Fundamenten im Außenbereich,
Leitungsverzug mittels Leerrohren in den Fundamenten (Pollerleuchten,
Senkverteiler, Stelen), Montage aller Beleuchtungskörper, Montage
Innenhofbeleuchtung bzw. Außenbeleuchtung, Energieversorgung im
Außenbereich, Verlegen der Leerrohre und Kabel im Trockenbau, Montage
von elektrischer Installationsgeräte, Montagen an Sichtbetonwänden und
Decken, KNX Bussystem für Sonnenschutz- und vereinzelte Lichtsteuerung
in den Allgemeinbreichen, Kabelzug und Anschluss Küchen, Montage aller
fernmeldetechnische Anlagen, Türsprechanlage, Gefahrenmeldeanlage,
Rauchwarnmelder. Bohrungen in Wänden und Decken bis zu einer Größe von
ca. 30mm in Beton, Mauerwerk bzw. in Mauerwerk und Trockenbau bis zur
Größe der erforderlichen Unterputzdosen bzw. Hohlwanddosen, inkl.
Einbaudosen, wenn nicht anders beschrieben.
Leistungsabgrenzung AN Starkstrominstallation zu bauseitigen Leistungen
bzw. Fremdgewerke:
Nachfolgend aufgeführte Leistungsabgrenzungen sind unter anderem zu
berücksichtigen:
Die Realisierung der Hauseinführungen und notwendigen Kabel-Abdichtungen
haben gemeinsam und in Abstimmungen mit dem örtlichen EVU zu erfolgen.
Der Kabelgraben wird hierbei seitens des EVUs erstellt. Das Abdichten
aller Kabel (EVU und Energieversorgung Außenbereiche) erfolgt durch den
AN Starkstrominstallation.
Die Verlegung der Kabel zur Energieversorgung im Außenbereich hat
gemeinsam und in Abstimmung mit der Landschaftsarchitektur zu erfolgen.
Das Erstellen und Verfüllen der benötigten Kabelgräben erfolgt durch die
AN Landschaftsarchitektur. Die Verlegung der Außenkabel zur Realisierung
der elektrotechnischen Anbindung samt etwaigen Leerrohren (für
Kabelführung in den Fundamenten) sowie das Aufstellen der Fundamente
inkl. Mastleuchten und Energieverteiler / Senkverteiler erfolgt durch
den AN Starkstrominstallation.
Die Realisierung der PV-Anlage auf den Dachflächen erfolgt über den AN
PV-Anlage. Durch den AN Starkstrominstallation hat hierzu die
AC-Verkabelung + Steuer- und Datenverkabelung zu erfolgen.
In allen Technikräumen HLS, Aufzugsschächte, Trassen, etc. sind durch
den AN Starkstrominstallation entsprechende Potentialausgleichsschienen
samt der primärseitigen Anbindung an den Fundamenterder zu liefern und
montieren. Das sekundärseitige Anschließen aller betroffenen Komponenten
/ Gebäudeeinrichtungen an die PE-Schiene, erfolgt durch das jeweilige zu
verantwortende Gewerk, sofern normativ bzw. in den Hinweistexten nicht
anders geregelt.
Allgemeine Schnittstelle Starkstrominstallation zu Fremdgewerke:
Die Schnittstelle der Elektroinstallation zu den maschinentechnischen
und sonstigen Fremdgewerken (z.B. Heizungs- Lüftungs-
Sanitätsinstallation, Architektur etc.) und des AN PV-Anlage ist, sofern
keine andere Regelung getroffen wird, wie folgt zu berücksichtigen.
Die Zuleitungen, ausgehend von den Haupt- und Unterverteilungen, zur
Spannungsversorgung der von den Fremdgewerke auszuführenden Anlagen
(bspw. ISPs, Gewerkschaltschränken und sonstige Anlagen und Geräten)
werden durch den AN Starkstrominstallation zum jeweiligen vereinbarten
Übergabepunkt verlegt. Diese Zuleitungen sind zudem an einer
Übergabedose bzw. Klemme aufzulegen, zu messen und damit die Funktion zu
dokumentieren. Die erforderlichen Messprotokolle müssen vor
Inbetriebnahme erstellt und vorgelegt werden. Die weitere darauffolgende
systemgebundene Verkabelung, samt Verlegung und betriebsfertigen
Anschließen, erfolgt durch das jeweilige Gewerk bzw. dessen
verantwortlichen AN selbst. Das Einsichern der stromtechnischen
Zuleitungen erfolgt ausschließlich durch den AN Starkstrominstallation
in Abstimmungen mit den jeweiligen Fremdgewerke. Ebenso ist durch den AN
Starkstrominstallation die gemeinsame Inbetriebnahme mit dem jeweiligen
Fremdgewerk zu begleiten.
Folgende stromtechnische Zuleitungen für Fremdgewerke sind zu
berücksichtigen:
Elektrisch betriebenen Türen
Steuerschränke RWA
PV-Anlage+ Anzeige
Förderanlagen
MSR Schränke + Feldgeräte
Zuleitungen Gewerk HLS (Lüftungsgeräte, Rohrbegleitheizung,
Brandschutzklappen etc.)
sonstige Fremdgewerke nach Erfordernis
Begleitung Inbetriebnahme:
Durch den AN Starkstrominstallation hat die Begleitung der
Inbetriebnahmen aller Fremdgewerke, welche eine strom- bzw.
steuerungstechnische Anbindung erhalten, zu erfolgen. Dabei erfolgt das
Einsichern der Stromzuleitung ausschließlich durch den AN
Starkstrominstallation in Abstimmung mit dem jeweils betroffenen
Fremdgewerk. Die gemeinsame Inbetriebnahme betrifft unter anderem die
Gewerke Sonnenschutz, PV-Anlage, Förderanlagen, elektrisch betriebene
Türen, RWA, MSR, HLS.
Leistungsabgrenzung bauseitige Leistungen:
Nachfolgend aufgeführte Leistungen werden durch andere Gewerke bzw.
bauseitig erbracht.
Erstellen von Durchbrüchen,
Erstellen von Betonwänden, Stützen und Unterzüge.
Erstellen von nicht tragenden Massivwänden.
Erstellen von Trockenbauwänden, Decken und Vorsatzschalen.
Türeinbau, Fenstereinbau, elektrische Türöffner, RWA-Antriebe,
Sonnenschutzantriebe, Rauchschutztüren, automatische Türen,
Messeinrichtungen örtlicher Stromversorger, Malerarbeiten,
Bodenlegearbeiten, Bau Attika, Erstellung Dachfläche, Abdichtung,
Dachflächenbelag, Dachbegrünung, PV-Anlage, Unterkonstruktion auf Dach,
haustechnische Anlagen, Förderanlagen, Möblierung,
Ortbetoneinlegearbeiten, Herstellen der Meterrisse, sämtliche Maurer-,
Betonier-, Stemm- und Malerarbeiten, Brandschutzmaßnahmen
Bemusterung:
Auf Verlangen sind entsprechende Muster, Probestücke von den vorgesehen
und ausgeschriebenen Komponenten dem Auftraggeber, vor der Beginn der
baulichen Ausführung bzw. Auslösen des Bestellvorgang, zur Genehmigung
unentgeltlich vorzulegen.
Bautagesberichte:
Der Auftragnehmer hat generell, ohne explizites Verlangen,
Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber bei Bedarf täglich,
jedoch allerspätestens wöchentlich, zu übergeben. Sie müssen alle
Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages
sowie Dokumentation der Baustelle von Bedeutung sein können.
Folgende Angaben sind mindestens darzustellen: laufende Nummer, Datum,
Witterung, Arbeitskräfte (Vor- und Zuname), Anordnung von
Stundenlohnarbeiten, zusätzliche Anordnungen, Weisungen, Nachträge,
ausgeführte Arbeiten, Fortschritt Baustellenbesprechungen, Lieferungen,
Unfälle, Abnahmen, Behinderungen, Verzug, evtl. Schäden mit Angabe des
Verursachers, erhaltene Unterlagen.
Aufmaße:
Die Mengenermittlung erfolgt grundsätzulich über durch den AN zu
erstellende Aufmaßpläne (CAD-Export oder Handskizze), auf basis der
Ausführungsplanung; ggf. können Stromkreis- u. Kabelzuglisten der Werk-
u. Montageplanung verwendet werden.
Diese stell die Grundlage für die Abrechnung dar und muss den
tatsächlichen Leistungsstand (z. B. Trassenverlauf, verlegte
Leitungslängen, verdeckte Installationen) präzise und maßstäblich
wiedergeben.
Die Abrechnungsregeln nach VOB/B §14 sind zwingend einzuhalten.
Die Aufmaße werden bei Bedarf durch gemeinsame Termine vor Ort geprüft
und anschließend durch die Objektüberwachung/Fachbauleitung ELT
freigegeben. Die Prüfung der Aufmaße erfolgt handschriftlich in
Papierform oder digital.
Die Übergabe der geprüften und freigegeben Aufmaße, welche
Abrechnungsgrundlage werden, hat zudem zwingend elektronisch in einer
GEAB-Datei in der OZ-Struktur des Leistungsverzeichnisses zu erfolgen.
Insofern keine abweichende, vertragliche Verinbarung getroffen wird, hat
der AN die Aufmaße zeitnah zum Fortgang der Leistung, spätestens jedoch
3 Wochen nach Leistungserbringung vorzulegen.
Die Rechnungsstellung hat ausschließlich auf Basis geprüfter und
freigegebener Aufmaße zu erfolgen.
Werk- und Montageplanung:
Die Werk- und Montageplanung ist dem Bauherrn, ohne expliziten Verlagen,
zur Prüfung und Freigabe digital (PDF + CAD-Files) und 1-fach in
Papierform vorzulegen. Hierbei sind alle relevanten Grundrisspläne samt
dazugehöriger Schemata, Installations- und Detailpläne sowie die
Ergebnisse der W-M-Planerstellung der anderen im Bauvorhaben beteiligten
Fachfirmen gewerkeübergeifend in der Erstellung Werk- und Montageplanung
zu berücksichtigen. Erst nach Freigabe der Werk- und Montageplanung kann
mit der baulichen Umsetzung und Materialbestellung begonnen werden.
Zudem sind die Ergebnisse der W+M-Planung gewerkübergreifend vor
Montagebeginn unter den beteiligten Fachfirmen eigenständig zu
koordinieren. Eine Geltendmachung jeglicher Mehraufwendungen, welche
durch nicht Beachten der freigegebenen Werk- und Montageplanung
entstehen, ist nicht möglich.
Dokumentationsunterlagen Revision:
Die Übergabe nachfolgend aufgeführter Unterlagen muss gem. den
jeweiligen Leistungspositionen 2-facher Ausführung in Papierform sowie
Digital erfolgen:
Mängelfreie Abnahme-, Prüf- und Genehmigungsunterlagen einschließlich
der Protokolle über durchgeführte Messungen.
Bedienungs-, Betriebs- und Wartungsanweisungen einschl. Hinweis zum
Eingriff im Störungsfall.
Listen über vorzuhaltende Ersatzteile und spezielle Hilfsmittel sowie
deren Bezugsquellen
Liste der Fabrikats- und Typbenzeichungen aller eingebauten Bauteilen
Anlagen- und Funktionsbeschreibungen samt fortgeschriebener
Übersichtsplänen, technische Datenblättern und Schemen
Alle zuvor genannten Unterlagen sind spätestens 14 Tage vor Abnahme der
Leistung vollständig und gesammelt auf einem Datenträger und in
Papierform zur Prüfung und Freigabe der Objektüberwachung zu übergeben.
Abnahme:
Vor der Abnahme hat der AN nachstehende allgemeine Leistungen, ohne
besonderen Vergütungsanspruch, zu erfüllen.
Nebenleistungen die zur Erfüllung der in den Positionen beschriebenen
Leistung erforderlich sind.
Inbetriebnahme und Probebetrieb aller baulich umgesetzten Anlagen.
Einregulierung aller Anlagen und Anlageteile mit Funktionsprüfung der
Steuerungen.
Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel und gültige
Vorschriften:
Der Auftragnehmer hat rechtzeitig vor der Abnahme schriftlich zu
bestätigen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
entsprechend den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) der
Berufsgenossenschaft DGUV-Vorschrift 3 bzw. § 5 (4) GUV 2.10 baulich
umgesetzt worden sind. Zudem sind die Arbeitsstättenrichtlinien,
DIN-Vorschriften, VDE-Vorschriften, AMEV-Richtlinien, der Bauordnung des
jeweiligen Bundeslandes, sowie die Bestimmungen des Bundes und deren
Behörden in der jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen.
Einweisung des Bedienungspersonals:
Der AN stellt geeignete Personal zur Einweisung des Nutzers in die
jeweilige baulich realisierte Anlage bereit. Die Umsetzung und deren
Abrechnung erfolgt gem. den jeweiligen Leistungspositionen. Das
Einweise-Protokoll mit Teilnehmerliste ist dem Bauherrn zu übergeben.
Nebenleistungen, die mit den Einheitspreisen abgegolten sind:
Schutz der Leitungen
Liefern, montieren und betriebsfertige Montage inkl. aller dafür noch
notwendigen Klein- und Befestigungsmaterialien
Aufnahme von benötigten Leitungslängen vor Ort,
Normen, Vorschriften, Gutachten:
Für die Erstellung der diesbezüglichen Werkplanungen bzw. Unterlagen zur
Bauausführung sind die entsprechenden Normen (DIN, VDE usw.),
Vorschriften, Richtlinien (LAR usw.) etc. grundsätzlich zu beachten.
Projektspezifische Vorgaben, Gutachten, Pläne, etc. sind ebenso zu
beachten.
Zusätzliche Technische
1 KG 440 Elektrische Anlagen
1
KG 440 Elektrische Anlagen
1.1 KG 441 Hoch- und Mittelspannungsanlagen
1.1
KG 441 Hoch- und Mittelspannungsanlagen
1.2 KG442 Eigenstromversorgungsanlagen
1.2
KG442 Eigenstromversorgungsanlagen
1.3 KG 443 Niederspannungsschaltanlagen
1.3
KG 443 Niederspannungsschaltanlagen
1.4 KG 444
Niederspannungsinstallationsanlagen
1.4
KG 444
Niederspannungsinstallationsanlagen
1.5 KG 445 Beleuchtungsanlagen
1.5
KG 445 Beleuchtungsanlagen
1.6 KG446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
1.6
KG446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
1.7 KG 449 Sonstige zur KG400
1.7
KG 449 Sonstige zur KG400
2 KG 450 Kommunikations-, sicherheits- und
informationstechnische Anlagen
2
KG 450 Kommunikations-, sicherheits- und
informationstechnische Anlagen
2.1 KG 452 Such- und Signalanlagen
2.1
KG 452 Such- und Signalanlagen
2.2 KG 455 Audiovisuelle Medien- und
Antennenanlagen
2.2
KG 455 Audiovisuelle Medien- und
Antennenanlagen
2.3 456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
2.3
456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
2.4 KG 457 Datenübertragungsnetze
2.4
KG 457 Datenübertragungsnetze
2.5 KG 459 Sonstiges zur KG 450
2.5
KG 459 Sonstiges zur KG 450
3 KG 440 und 450 Übergreifend
3
KG 440 und 450 Übergreifend
3.1 Abnahme/Dokumentation
3.1
Abnahme/Dokumentation