Elektroinstallationen
KiTa Mühlacker
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (Vorbemerkungen) - Allgemein Die nachstehenden Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein ergänzen die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) und werden Vertragsbestandteil. 1. Allgemeines 1.1 Leistungsverzeichnis Das Leistungsverzeichnis basiert auf der Grundlage, dass sich Erleichterungen und Erschwernisse bei der Leitungsverlegung aufheben. Gleichartige Leistungen sind deshalb immer zu einer Position zusammengefasst. Die Art der Bauausführung und besonders erleichternde oder erschwerende Umstände am Bau sind in der Baubeschreibung dargestellt. 1.2 Material- und Geräteauswahl Die Qualität des angebotenen Materials wird bei der Wertung der Angebote berücksichtigt. 1.3 Änderungen Die Anordnung von zusätzlichen Leistungen, Regiearbeiten oder/und Änderungen der geplanten Leistungen werden ausschließlich vom AG, der Projektleitung bzw. dem Objektüberwacher der Kostengruppe 440/450 erteilt. 1.4 Personal Der Auftragnehmer (AN) ist gehalten bestens geschultes und im Bau solcher Anlagen erfahrenes Personal unter verantwortlicher Aufsicht abzustellen. Unqualifiziertes Personal ist auf Verlangen der Bauleitung unverzüglich auszutauschen. Ein durch den AN während der Ausführungszeit beabsichtigter Wechsel des bauleitenden Monteurs ist nur mit vorheriger Zustimmung des AG gestattet. 1.5 Bautagebuch Der AN hat ein Bautagebuch zu führen. Die Bautageberichte sind dem AG oder dem mit der Bauleitung beauftragten Ingenieurbüro wöchentlich vorzulegen. 1.6 Arbeitszeit / Überstundenzuschläge Die Regelarbeitszeit von Montag bis Freitag ist einzuhalten. Eine Änderung bedarf der Abstimmung mit dem AG. Bei der Berechnung der Lohnkosten ist von vorgenannter Regelarbeitszeit auszugehen. Zuschläge für Überstunden werden nur vergütet, wenn sie der AG oder das mit der Bauleitung beauftragte Ingenieurbüro angeordnet hat. Überstunden, die der AN zu vertreten hat oder/und nachgearbeitete Ausfallstunden werden nicht vergütet. Für die zuletzt genannten Fälle ist ein Vergütungsanspruch für eine ggf. vereinbarte Lohngleitklausel nicht ansetzbar. 1.7 Kupferzuschlag Verändert sich die Kupfernotierung zwischen Angebotsabgabe und Auftragserteilung um mehr als 30 Punkte kann für Kabel und Leitungen größer 6 mm² ein neuer Abrechnungspreis gefordert werden. Hierzu ist die Metallnotierung vom dritten Werktag nach der Absendung des Auftragsschreibens durch den AG zu verwenden. 1.8 Rechnungen Grundlage der Abrechnung sind die durch den AN zu erstellenden Aufmaße gemäß VOB/B §14 (1). Die Rechnungsstellung erfolgt kumuliert in Abschlags- und Schlussrechnungen. 1.9 Dokumentation Während der Bauzeit sind die Ausführungspläne laufend zu berichtigen. Nach Abschluss der Arbeiten hat der AN für die gesamten elektrischen und informationstechnischen Anlagen nach VOB/C: ATV DIN 18382 die für den sicheren und wirtschaftlichen Betrieb erforderlichen Bedienungs- und Wartungsanleitungen und notwendigen Bestandspläne zu fertigen und dem AG zu übergeben. In der Regel sind dies: 1. Prüf- und Abnahmeprotokolle des Brandschutzsachverständigen.     Zulassungsbescheinigungen für z.B. Brandschotts, Brandmeldesysteme, etc. 2. Berichtigte Bestandspläne aller elektrotechnischen Anlagen nach DIN EN 61082-1    (VDE 0040-1): Dokumente der Elektrotechnik für folgenden Dokumente a. Ortsbezogene Dokumente wie     - Lagepläne     - Trassenpläne     - Installationsschaltpläne (Grundrisspläne mit Leitungsführung und Leitungsquerschnitten)     - Anordnungspläne b. Funktionsbezogene Dokumente wie     - Übersichtsschaltpläne     - Verteilungsschemen     - Stromlaufpläne     - Anlagenschematas c. Verbindungsbezogene Dokumente wie     - Anschlusspläne (Klemmenpläne)     - Betriebsmittellisten     - Leuchtenbestandslisten mit Fabrikats-, Typ- und Leistungsangaben d. Dokumente zur Betriebsführung wie     - Bedienungs- und Wartungsanweisungen     - Gefahrenhinweise     - Protokolle über Einweisungen des Bedienpersonals     - Evtl. Nachweise auf Einhaltung der Forderungen hinsichtlich elektromagnetischer       Verträglichkeit e. Dokumente für die Instandhaltung wie     - Wartungs- und Servicehandbücher     - Wartungsverträge     - Ersatzteillisten Nach Möglichkeit sollen die geforderten Unterlagen in digitalisierter Form vorgelegt werden. Der AG stellt als Grundlage für die vom AN zu erstellenden Baubestandsunterlagen entsprechende Pläne oder Datenträger zur Verfügung. Die Verteilerpläne sind nach tatsächlicher Ausführung zu ergänzen bzw. zu berichtigen. Die angeschlossenen Stromkreise und Steuerleitungen sind nach Art und Ort (z.B Steckdosen Zi. 007) zu beschriften. Messprotokolle sind nach DIN VDE 0100-600 zu erstellen. Die Unterlagen sind sortiert und geordnet, 2-fach in Papierform (analog) und 1-fach auf Datenträger (digital) als DWG-, PDF- und DXF-Datei zu übergeben. 1.10 Abnahme Vor Übergabe oder/und Inbetriebnahme sind die Elektroanlagen (soweit erforderlich oder vereinbart auch Teilbereiche) entsprechend den DIN-VDE-Normen bzw. Europäischen Normen durch den AN zu überprüfen. Die nach VOB/C: ATV DIN 18382 bzw. VOB/C: ATV DIN 18385 vorgeschriebene Dokumentation ist einschl. aller notwendiger Prüf- und Messprotokolle zu fertigen und dem AG mit dem Antrag auf Abnahme (§12 VOB/B) zu übergeben. Die Übergabe der Bestandspläne ist Voraussetzung für den Anspruch des AN auf Abnahme seiner Leistung. Der AG veranlasst nach Gesamtfertigstellung (soweit erforderlich und vereinbart auch bei Teilfertigstellungen) der Elektroanlage eine Überprüfung durch einen anerkannten Sachverständigen auf Einhaltung der Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen. Die Prüfgebühren trägt der AG. Der AN ist berechtigt an den Prüfungen teilzunehmen. Die festgestellten Mängel sind unverzüglich durch den AN zu beheben. Alle Kosten für Nachprüfungen gehen zu Lasten des AN. Technische Technische Vertragsbedingungen (Vorbemerkungen) zum Kostenangebot für Elektroinstallationsarbeiten Die nachstehenden zusätzlichen technischen Vorbemerkungen sind, ergänzend zu den allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) der VOB/C DIN 18 299, DIN 18 382 und DIN 18 386, Vertragsbestandteil. 1. Nebenleistung ohne besondere Vergütung Soweit in den Leistungspositionen nichts besonderes angegeben ist, werden folgende Leistungen zusätzlich zur DIN 18 382 als Nebenleistung vereinbart: 1. 1  Stemm- Fräs- und Bohrarbeiten, zum Herstellen von Leitungsnuten, Wand- und Deckendurchbrüche (bei Betondecken beliebiger Stärke für je 2 Rohre NW 23 mm), Herstellen der Aussparungen für die Abzweig- und Schalterdosen, Abzweigkästen, Schaltapparate, Verteilungen usw., sowie Ausrichten der Dosen, Kästen usw. auf die Verputzkante. Große Durchbrüche und Schlitze in Beton sind bauseits vorgesehen oder gesondert im Leistungsverzeichnis aufgeführt. 1. 2  Rohrzubehör für alle Verlegungsarten einschließlich Abzweigdosen jeder Art, Kunststoffkästen bis einschließlich 100 x 100 mm, Kabelabzweigdosen, Muffen, Rohrkrümmer und Universal-Kabelabzweigkästen mit Verschraubungen. 1. 3  Wandleuchtenanschlussdosen sind mit Schutzklemmen und verschraubten Deckel zu versehen, soweit vom Auftragnehmer keine Leuchten montiert werden. 1. 4  Längenzugaben für Auslässe und Schaltverbindungen, einschließl. der Leitungen und Kabel in Abzweigkästen sowie der Verschnitt an Drähten, Kabeln, Rohren und dergleichen. Aufgemessen werden die Leitungen und Kabel z.B. von der Mitte eines Abzweigkastens bis zur Mitte einer Schalterdose. Längenzugabe für Leitungen bis zu 1 m bei Verteilungen. Vom Auftraggeber geforderte darüber hinausgehende Längenzugaben werden als Lieferung abgerechnet, falls das Material sich für eine weitere Verarbeitung nicht mehr eignet. 1. 5  Klemmmaterial bis einschl. 4 mm2, z.B. Reihenklemmen. 1. 6  Befestigungsmaterial: - wie Kunststoff- oder einfache Metalldübel bis M 6 (ausgenommen Spezialdübel), - Profilschienen jeder Größe - Schrauben - Adernhülsen - Kabelschuhe jeder Art bis 4 mm2 - Zement - Lacke - Lötmittel - Dichtungskitt - Isolierband, - Putzdeckel - Ader-, Isolierschläuche und ähnliches Kleinmaterial. 1. 7  Beschriften der Leitungen die von Dritten angeschlossen werden. 1. 8  Vorhalten der Gerüste und Arbeitsbühnen in der entsprechend der Baubeschreibung benötigten Höhe. 1. 9  Liefern und Einziehen von Zugdrähten bei Betoneinlegearbeiten. 1.10 Entgegennahme von bauseits geliefertem Installationsmaterial am Liefer-LKW, d.h. gegebenfalls auch abladen und diebstahlsicher lagern. 1.11 Die Beseitigung von Schutt, Abfällen usw. in allgemein zugänglichen Arbeitsbereichen hat mindestens einmal täglich zu erfolgen. Nach VOB DIN 18 299 Ziff. 4.1.11 hat der Auftragnehmer alle Verunreinigungen, z.B. Abfälle, Bauschutt, Verpackungsmaterial, Kabel-, Rohrreste und dergl. und die von seinen Arbeiten herrühren zu beseitigen. Nach dem Bayr. Abfallwirtschafts- und Altlastengesetz (BayAbfallG) der Gewerbe- und Baustellenabfallentsorgungssatzung der LH München sind Baustellenabfälle zu trennen in: - Bestandteile zur Ablagerung in Kiesgruben das sind    Gesteins-,  Keramik-, Porzellan- und Glasmaterial,    Mörtel-, Beton- und Mauerwerksbrocken, Ziegelschutt    sowie Erd- und Bodenaushub, Straßenaufbruch - schadstoffhaltige Bestandteile (Sondermüll) - sonstige Bestandteile, die zu trennen sind in:   * Papier   * Pappe, Kartonagen   * Holz   * Metalle   * Kunststoffe   * Glas Die fachgerechte Entsorgung schadstoffhaltiger Bestandteile (Sondermüll) ist nachzuweisen. Die belegten Kosten werden vom Auftraggeber erstattet, sofern die Entsorgung nicht bereits Bestandteil der Leistungsbeschreibung ist. Kommt der Auftragnehmer der Aufforderung zur Schutt- und Abfallbeseitigung in einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist nicht nach, so kann der Auftraggeber den Schutt und die Abfälle auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen. Verpackungsmaterial aus dem Bereich des Auftraggebers ist über die Großhändler zu entsorgen. An der Liegenschaft vorhandene Wertstoff- / Restmülltonnen oder Container dürfen nicht zur Beseitigung der Baustellenabfälle benützt werden. 2. Technische Ausführung 2. 1  Netzform Netzform: TN-S ab Gebäude-Hauptverteiler. Die Aderkennzeichnung für Kabel und Leitungen erfolgt nach DIN VDE 0293-308 - in elektrischen Anlagen, - in Verteilungssystemen, - zur Versorgung von fest angebrachten oder ortsveränderlichen elektrischen Verbrauchsmitteln - für transportable Betriebsmittel. Innerhalb von Verteilungssystemen kann neben der Farbkennzeichnung ebenfalls eine Kennzeichnung durch Zahlen angewendet werden. 2.2   Installationszonen Die elektrischen Leitungen sind innerhalb der Installationszonen nach DIN 18 015-3 anzuordnen. Für die Anordnung der Leitungen im Fußboden und an Deckenflächen gilt DIN 18 015-1. 2. 3  Schlitze, Aussparungen, Öffnungen Schlitze, Aussparungen und Öffnungen sind nach DIN 1053 herzustellen, sie dürfen die Standsicherheit der Wände keinesfalls beeinträchtigen. Schlitze für Installationsleitungen usw. sind in die Wand einzufräsen oder einzuschneiden (Stemmen oder Brechen ist nicht gestattet). In Altbauten mit schlechter Mörtelbeschaffenheit sind Schlitze möglichst zu vermeiden. 2. 4  Einlegearbeiten in Beton Einlegearbeiten in Beton können nur im Zuge des Baufortschrittes ausgeführt werden. Mit Arbeitsunterbrechungen ist zu rechnen. Die Termine sind täglich mit der Projektleitung und der ausführenden Baufirma abzusprechen. Die Rohre und Dosen müssen so an der Armierung oder an der Schalung befestigt und geschützt werden, dass beim Einschütten und Rütteln des Betons dieser nicht eindringt und keine Beschädigungen und Lageveränderungen vorkommen. Die erforderlichen Zubehör- und Kleinteile (z.b. Muffen, Krümmer usw. ) sind in den Einheitspreis mit einzukalkulieren. Unmittelbar nach dem Ausschalen sind die Rohre auf Durchgang zu überprüfen und gegebenfalls instandzusetzen. 2. 5  Stegleitungen Stegleitungen dürfen nur nach besonderer Anweisung verlegt werden. Bei Stegleitungsauslässen sind gedübelte Deckenauslasstüllen zu setzen. 2. 6  Abzweigkästen und Anschlussdosen Bei mehr als 2 parallellaufenden Leitungen und bei größeren Querschnitten als 3 x 4 mm2 oder 5 x 2,5 mm2 müssen anstelle von Dosen Kunststoffkästen bzw. Kabelabzweigkästen eingebaut werden. Für mehr als 4 parallellaufende Leitungen sind nur Stahlblech- oder Kunststoffkästen zu verwenden. Wandleuchtenanschlussdosen sind mit Schutzklemmen und verschraubten Deckel zu versehen, soweit vom Auftragnehmer keine Leuchten montiert werden. Stahlblechkästen müssen mindestens aus 1 mm starkem verzinktem Stahlblech bestehen und einen einsteck- und aufschraubbaren Deckel im Falz besitzen. Jeder Stahlblechkasten muss eine separat gezeichnete Erdungschraube besitzen. Kunststoffkästen müssen mindestens 3 mm Wandstärke aufweisen. Bei sondergefertigten Kästen sind entsprechend der Seitenlänge der Kästen die Hälfte der möglichen Löcher im Preis einzukalkulieren. Einführungsschlitze sind nicht zulässig. Stahlpanzerrohre, Kabel und Leitungen sind mittels Verschraubungen oder Würgenippel einzuführen. 2. 7  Klemmen In Abzweigkästen sind ausschließlich schraubenlose Schalttafel-Reihenklemmen zu verwenden. Die Klemmen sind pro Kasten fortlaufend zu nummerieren. Die geklemmten Stromkreise sind in einer Liste dauerhaft aufzuzeichnen und in die Bestandspläne aufzunehmen. 2. 8  Schalter und Steckdosen 2. 8.1  Material Für Schalter, Steckdosen, Taster, Einsätze für Kombinationen usw. darf im ganzen Bauvorhaben nur ein einheitliches Fabrikat und Type verwendet werden. Fabrikat und Type werden von Auftraggeber vorgeschrieben. Unterputzapparate sind mit Schraubbefestigung einzusetzen. 2. 8.2  Maßangaben Wenn in den Plänen nicht ausdrücklich angegeben, gelten für eine Anordnung von Auslässen, Schalter und Steckdosen die Vorzugmaße der DIN 18015-3. Bei behindertgerechten Baumaßnahmen sind die besonderen Maßangaben in den Plänen zu beachten. 2. 9  Dübel In Decken sind nur zugelassene Metalldübel zu verwenden. In Zweifelsfällen (Zugzone) ist die Dübelauswahl mit dem Statiker vorzunehmen. Ausgenommen sind Befestigungen für einzelne Rohre, Schalter oder ähnliche kleinere und leichte Bauteile. Leere Fehlbohrungen sind auf volle Bohrlochtiefe zu schließen. Hierfür sind Kunstharz- oder Zementmörtel zu verwenden. 2.10 Befestigungskonstruktionen Für Hilfskonstruktionen zur Montage von Verlegesystemen und Installationsgeräten sind vorrangig industriell gefertigte Bauteile und Systeme zu verwenden. Bei handwerklicher Fertigung ist besonders auf Biegefestigkeit und Verwindungssteifigkeit der Konstruktionen zu achten. Stahlkonstruktionen sind zu verzinken oder mit einem hochwertigen, umweltfreundlichem Anstrich zu versehen. Abstützungen und Befestigungen an Betriebsmitteln der HLS- und Maschinentechnik (Rohre, Flansche etc.) sind nicht zulässig. 3. Verlegesysteme 3. 1   Unterflur-Kanalsysteme 3. 1.1  Anforderungen Alle Bauteile der Unterflur-Kanalsysteme, die durch die Nutzung unmittelbar belastet werden, müssen einer Belastungsfähigkeit nach DIN VDE 0634-1 entsprechen. 3. 1.2  Montage Die Montageanweisungen und -empfehlungen der Herstellerfirmen sind einzuhalten. Estrichüberdeckte und -ebene Kanäle sind einzunivellieren und dem fertigen Boden anzugleichen. Soweit erforderlich, sind die Kanäle mit Mitteln die den Stand der Technik entsprechen standfest zu unterfüttern. Die leitfähigen Teile des UF-Kanalsystems sind dauerhaft in den Potentialausgleich einzubeziehen. Sofern die vom Kanalhersteller vorgeschriebene Verbindungstechnik der Bauteile keinen VDE-gerechten Potentialausgleich gewährleistet, ist für die zusammenhängenden Kanalbereiche ein Potentialausgleichsleiter vorzusehen. 3. 1.3  Belegung Bei der Belegung des UF-Kanalsystems, mit Kabel oder Leitungen, sind die Füllfaktoren der Herstellerfirmen zu beachten. 3. 2   Installationskanäle 3. 2.1  Anforderungen Sämtliche Installationskanäle haben DIN VDE 0604 zu entsprechen. 3. 2.2  Montage Es sind grundsätzlich serienmäßige Formstücke zu verwenden. Abweichende Innen- und Außenwinkel sind mit Gehrungssäge, Ausschnitte mit Stichsäge, Bohrungen mit Kreisschneider, Glockensäge, oder Stanze herzustellen. Diese Arbeiten, einschließlich Formstücke, die nur als Deckel ausgebildet sind, Endabdeckungen, Reduzierungen, Klammern und dergl., Befestigungsmaterial (mindestens 2 Schrauben auf 1 m Abstand) sind im Preis einzukalkulieren. Die leitfähigen Teile des Installationskanals sind dauerhaft in den Potentialausgleich einzubeziehen. Sofern die vom Kanalhersteller vorgeschriebene Verbindungstechnik der Bauteile keinen VDE-gerechten Potentialausgleich gewährleistet, ist für die zusammenhängenden Kanalbereiche ein Potentialausgleichsleiter vorzusehen. 3. 2.3  Belegung Bei der Belegung der einzelnen Kanäle, mit Kabel oder Leitungen, sind die Füllfaktoren der einzelnen Herstellerfirmen zu beachten. 3. 3   Kabelträgersysteme 3. 3.1  Anforderungen Sämtliche Kabelträgersysteme haben DIN VDE 0639 zu entsprechen. 3. 3.2  Montage Bei Kabelwannen-, Gitterrinnen-, Leitern- und Steigtrassenmontage sind die Montageanweisungen der Herstellerfirmen einzuhalten. Der Stützabstand richtet sich nach dem Belastungsgewicht und den Angaben der Herstellerfirma. Der Abstand darf jedoch 1,5 m bei Kunststoff-, 2 m bei Gitter-, 2,5 m bei Stahlblechwannen, Kabel- und Steigleitern nicht überschreiten. Für Richtungsänderungen und Abzweigungen in Verlegesystemen sind Systemformstücke zu verwenden. Sind Schnittstellen erforderlich, so sind sie zu entgraten und mit Zinkstaubfarbe zu streichen. Ein Kantenschutz ist dauerhaft anzubringen. Bei Hängestielen ist darauf zu achten, dass bei Verkehrswegen eine freie Durchgangshöhe von 220 cm verbleibt. Änderungen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Enden der Hängestiele sind mit Schutzkappen zu versehen. Kabelträgersysteme sind mind. 10 cm, oder nach Herstellerangaben, vor den Brandabschnitten (Brandwänden) zu schneiden. Sie dürfen nicht durch Brandwände geführt werden. Die leitfähigen Teile des Kabelträgersystems sind dauerhaft mit dem Potentialausgleich zu verbinden. Sofern die vom Hersteller vorgeschriebene Verbindungstechnik der Bauteile keinen VDE-gerechten Potentialausgleich gewährleistet, ist für die zusammenhängenden Trassenbereiche ein Potentialausgleichsleiter vorzusehen. 3. 3.3  Belegung Die einzelnen Trassen sind nur zu max. 75% des tatsächlichen Fassungsvermögens mit Kabel oder Leitungen zu belegen. 3. 4   Brandschutzkanäle 3. 4.1  Anforderungen Es sind grundsätzlich serienmäßige Brandschutzkanäle zu verwenden. Sämtliche Installationskanäle haben DIN VDE 0604 zu entsprechen. Die entsprechenden Klassifikationen für den Funktionserhalt nach DIN 4102-12 sind zu berücksichtigen. 3. 4.2  Nachweise Der Bieter ist verpflichtet, die amtlichen Nachweise für die von ihm angebotenen Brandschutzmaßnahmen vorzulegen. Amtliche Nachweise können sein: - Prüfzeugnisse - Prüfbescheid - allgemeine bauaufsichtliche Zulassung 3. 4.3   Montage 3. 4.3.1 Befestigung Die Dübel für eine Befestigung am Bauwerk müssen den Angaben gültiger Zulassungsbescheide des DIBt Berlin entsprechen. 3. 4.3.2 Fugen Anschlussfugen zu raumabschliessenden Bauteilen (Wände, Decken) sind mit Brandschutzkitt mindestens in der Wanddicke des Kanals zu verschließen. Im Innenraum ist der Einsatz von oximvernetzenden Silikon- Fugendichtstoffen (Oximosilanvernetzer) ausgeschlossen. Das Produkt- und Sicherheitsdatenblatt der verwendeten Verfügung ist auf Anforderung vorzulegen. 3. 4.3.3 Längenanpassung Eine Schiebemuffe ist zu montieren, wenn bis zum raumabschließenden Bauteil die Montage einer kompletten Kanallänge nicht mehr möglich ist und der Abstand zwischen montiertem Kanal und Wand bzw. Decke geringer als 350 mm ist. 3. 4.3.4 Potentialausgleich Metallische Teile sind in den Potentialausgleich einzubeziehen. 3. 4.3.5 Übergänge Übergänge in andere Brandabschnitte sind mit zugelassenen Brandschottungen zu verschließen. Die Feuerwiderstandsdauer der Brandschottung muss dabei der Feuerwiderstandsdauer der Brandmauer entsprechen. 3. 4.3.6 Kabelausgänge Bei der Ausführung von einem einzelnen Kabel ist ein Loch in den Stahlblechmantel zu bohren. Die verbleibende Restöffnung ist mit Brandschutzkitt zu verschließen. Werden ganze Leitungsbündel ausgeführt, so müssen die Öffnungen mit Brandschutzmasse verschlossen werden. 3. 4.3.7 Montage Kanaloberteile Die Montage muss spaltfrei ausgeführt werden. 3. 4.3.8 Kennzeichnung Der Brandschutzkanal ist mit einem Schild oder Aufkleber ( mit Benennung der Verlegeart ) mindestens alle 3 mtr. dauerhaft zu kennzeichnen. Das Kennzeichnungsschild ist auf dem Kanal anzubringen. Kabelabschottungen sind mit einem Kennzeichnungsschild an der Wand neben der Abschottung zu markieren. Die Angaben in den jeweiligen Prüfzeugnissen sind zu beachten. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (Vorbemerkungen) zum Kostenangebot für Verteilungen 1. Allgemeines Sämtliche Verteilungen und alle eingebauten Geräte müssen den zurzeit gültigen DIN VDE-Vorschriften, den TAB und den Zusätzlichen Vorschriften der EVU entsprechen. Die Verteilungen sind nach den beiliegenden Übersichtsschaltplänen und Zeichnungen grundsätzlich als fabrikfertige partiell typgeprüfte Schaltgerätekombination (PTSK) nach DIN VDE 0603 bzw. DIN VDE 0660 auszuführen. Müssen die Verteilungen als nicht fabrikfertige Schaltanlagen und Verteiler ausgeführt werden, so hat der Auftragnehmer die entsprechenden Prüfungen nach DIN VDE 0100 durchzuführen. Der entsprechende Nachweis hierüber ist bei der Abnahme vorzulegen. Nach Auftragserteilung sind Skizzen über den Aufbau der Verteilungen mit den verfügbaren Klemmräumen sowie die Anordnung der Geräte abzugeben. Die vermaßten Konstruktionszeichnungen sind vor der Fertigung vorzulegen. Die Höhe der Verteilungen soll 2,2 m nicht überschreiten. 2. Aufbau 2.1   Stahlblech-Verteilungen Mittels Profileisen oder Profilen ist dem Verteilungschassis besondere Verwindungssteifigkeit, Tragfähigkeit und eine gute Zugkräfteverteilung beim Transport zu verleihen. Es gelten folgende Richtwerte: - Material: Stahlblech - Gehäuse: mind. 1,5 mm - Tür: 1,5 mm - Rückwand: 1,5 mm - Montageplatte: 3,0 mm Oberfläche: - Gehäuse, Tür und Rückwand mit hochwertiger umweltfreundlicher    schlagfester  Beschichtung (Farbton nach Angabe des Auftraggebers). - Montageplatte: verzinkt Schutzart: nach Angabe des Auftraggebers. Grundierungen, Lacke und Lasuren, es dürfen generell nur schadstoffarme Produkte entsprechend den Vergabeunterlagen des Umweltzeichens RAL - ZU 12a (Blauer Engel) verwendet werden. Beschichtungen der Metallbau- und Schlosserarbeiten sind grundsätzlich im Produktionsbetrieb des Auftragnehmers vorzunehmen. Auf der Baustelle sind sie nur im Ausnahmefall nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers erlaubt. Das jeweilige Produkt- und Sicherheitsdatenblatt ist auf Anforderung vorzulegen. 2.2   Unterputz-Verteilungen UP-Verteilungen erhalten einen Putzausgleichsrahmen der wenigstens 30 mm über den Mauereinputzkasten auf jeder Seite übersteht und einen Ausgleich in der Höhe um 30 mm Die Tür muss verdeckt angeordnete Scharniere besitzen und ist an den Schutzleiter anzuschließen. Verteilungen aus Kunststoff müssen eine mechanische Festigkeit wie Verteilungen aus Stahlblech besitzen. Der Kunststoff muss in seinem Brandverhalten selbstlöschend sowie halogenfrei sein. 3. Gliederung Die Verteilung ist wie folgt aufzugliedern: 3.1   Einschleif- / Klemmenraum Der Einschleif- und Klemmenraum, über die gesamte Breite der Verteilung muss, den örtlichen Anforderungen entsprechend, die Aussparungen für das Einführen der zu- und abgehenden Kabel bzw. Leitungen sowie die der Schaltung entsprechende Anzahl der Reihen- und PE-Klemmen, besitzen. Für die Kabel- und Leitungseinführung sind entsprechende Öffnungen vorzusehen (keine durchgehenden Schlitze). Der Raum ist so reichlich zu dimensionieren, dass mindestens noch 50 % Reserve verbleibt. Zur Zugentlastung sind die eingeführten Leitungen/Kabel durch geeignete Mittel (z.B. Schellen, Kanal) abzufangen. 3.2   Geräteraum Die Anordnung und Gruppierung der Geräte muss übersichtlich und funktionell richtig erfolgen. Für verschiedene Zuleitungen sind die Apparategruppen sichtbar voneinander getrennt anzuordnen und soweit angegeben durch Trennwände zu unterteilen. Benachbarte aktive Teile von elektr. Betriebsmitteln, die bedient werden müssen. sind berührungssicher abzudecken. Es sind jeweils 20 % Gerätereserve einschl. dazugehöriger Klemmen, sowie 50 % Platzreserve zu berücksichtigen Geräte dürfen nicht höher als OK = 1800 mm und nicht tiefer als UK = 300 mm über OK- Fußboden angeordnet werden. Alle Geräte sind so einzubauen, dass sie ohne Ausbau der Geräteträger oder Tragschienen ausgewechselt werden können. 3.3   Sockel- / Sammelschienenraum Am unteren Ende der Verteilung ist ein Sockelraum anzuordnen. Es können in diesem Raum, den Erfordernissen entsprechend, Klemmen angeordnet werden. Zum Rangieren und Abfangen der Kabel und Leitungen muss in jedem Fall genügend Platz vorhanden sein. Klemmen sollen nicht tiefer als 300 mm über OK-Fußboden angeordnet werden. 3.4   Abdeckungen Klemmen-, Geräte und Sockel-/Sammelschienenraum müssen separate, mit unverlierbaren Muttern befestigte Abdeckungen erhalten. Abdeckungen aus Stahlblech müssen eine VDE-mäßige Erdung (mind. 1 Zahnscheibe) aufweisen. Ein Verteilungsfeld sollte in der Regel nicht mehr als drei Abdeckungen aufweisen. Sockel- / Sammelschienenraum Die Abdeckungen sollen dabei folgende RAL-Farben haben:         Normalnetz       - RAL 5012         SV (Diesel)       - RAL 6018         ZSV (Batterie)   - RAL 2003         Schwachstrom   - RAL 1021 Ist bei Verteilern auf Grund ihrer Gerätebestückung mit hoher Wärmeentwicklung zu rechnen, so sind entsprechende Geräteabstände zu wählen und Lüftungskiemen in die Abdeckungen einzubauen. 4.   Verdrahtung und Klemmen 4.1     Verdrahtung Die Verteiler sind mit 5 Leitern (L1, L2, L3, N, PE) zu verdrahten. Die Querschnitte der Verdrahtungsleitungen müssen mindestens dem Nennstrom der angeschlossenen Einbaugeräte entsprechend gewählt werden. Die Verdrahtung ist in möglichst groß dimensionierte Kanäle zu verlegen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Auftraggebers. 4.2   Klemmen Die ankommenden Kabel und Leitungen sind in Verteilern und Steuertafeln auf Klemmen zu legen. Für alle ankommenden und abgehenden Kabel und Leitungen sind Klemmen in ausreichender Zahl und Größe einzubauen. Adernquerschnitte über 16 mm² können direkt auf die Geräte geführt werden. An einer Klemme darf nur jeweils eine Ader angeschlossen werden. Es sind für die N-Leiter grundsätzlich Trennklemmen einzubauen, soweit im Teilauftrag nichts anderes bestimmt ist. PE-Leiter sind auf PE-Leiterklemmen zu führen. Die Klemmen für N-Leiter und PE-Leiter müssen bei allen Stromkreisen neben den Phasenklemmen liegen. So genannte Mehrstockklemmen sind zugelassen, ein einwandfreier Anschluss ohne Überkreuzungen muss möglich sein. Klemmen für Fremd- und Kleinspannung sind separat anzuordnen und zu kennzeichnen. 5. Geräte Für gleichartige Geräte, z.B. Sicherungsautomaten, Schütze usw., ist ein einheitliches Fabrikat zu wählen. Bei der Auswahl der Schutzeinrichtungen sind evtl. Anlaufströme der Geräte zu berücksichtigen. Bei den Sicherungsautomaten ist eine 20 %ige Gerätereserve einschl. Klemmen vorzusehen. Die Vorsicherungen der Automaten für die Beleuchtung dürfen nicht höher als mit 80 % ihres Nennstromes belastet werden. Die Sicherungslasttrenner sind so einzubauen, dass die Abdeckung auch bei eingeschaltetem Gerät abgenommen werden kann. Für nicht benötigte Platzreserven sind die Ausschnitte in den Abdeckungen vom Auftragnehmer ohne zusätzliche Berechnung mit entsprechenden Abdeckstreifen zuverlässig zu verschließen. 6. Beschriftung Jeder Stromkreis ist auf dem Bezeichnungsschild der Abdeckung, unter der Abdeckung auf dem Gerät (z.B. Schutzeinrichtungen), den Phasenklemmen, der N-Leiter- und der PE-Leiterklemme gleichartig und dauerhaft zu bezeichnen An der Innenseite der Türe ist eine stabile Einschubhalterung zur Aufnahme von Plantaschen im Format A 3 anzubringen. 7. Zubehör Zum Verteiler ist als Zubehör zu liefern: -Ein Schaltbild nach DIN EN 61082 kompl. mit der Bezeichnung aller Geräte, Klemmen, Stromkreise bzw. Verbraucher. -Je ein Warnschild gem. DIN 10 008, Schild W 1 (Dreieck mit 100 mm Seitenlänge, mit Elektroblitz) für die Tür des Elektroraumes und die Tür des Verteilers. -Eine kompl. Stückliste mit Eintragung von Anzahl, Fabrikat und Typ der Einbaugeräte einschl. Klemmen und der Schaltschranktype. Zur Umsetzung der ausgeschriebenen Leistungen sind nachfolgend aufgeführte Punkte zwingend zu beachten: Schlitz und Aussparungen: Alle bauseitig vorhandenen Schlitze und Aussparungen, Bauteilöffnungen sind durch den AN in Lage, Höhe, Größe sowie deren Auskömmlichkeit, Beschaffenheit, für die spätere Elektroinstallation eigenverantwortlich zu prüfen. Prüfung der Schlitz- und Durchbruchsangabe vor Ort. Für evtl. fehlende Durchbrüche sind Kernbohranträge durch den AN zu erstellen und vor der baulichen Ausführung der Objektüberwachung zur Weitergabe an den Statiker des AG zu übergeben. Ausführungsablauf: Die anfallenden Arbeiten werden entsprechend dem Bauablauf gem. Bauterminplan durchgeführt. Dieser wird in den regelmäßig stattfindenden Besprechungstermine auf der Baustelle abgestimmt und bei Bedarf angepasst. Bei der Ausführung der Arbeiten kann es zu Bauunterbrechungen kommen. Die Ausführungstermine werden dem AN im Bauzeitenplan nach Auftragserteilung mitgeteilt. Der AN stimmt sich eigenständig mit den anderen betroffenen Gewerken (Rohbau, Baumeister, Stahlbau, Trockenbau, Fassadenbau, Tür-Bauer, Estrich, Bodenbelag, Förderanlagen, Malerarbeiten, Schreiner, Dachabdichtung, Gartenbau, haustechnische Anlagen MSR, Blitzschutz, PV-Anlage, örtlicher Stromversorger, usw.) ab. Ausführungsbedingungen: Die Ausführung erfolgt in Räumen unter folgenden Bedingungen: Mitbenutzung fremder Gerüste und Einrichtungen: Bauseitig werden Gerüste an der Außenfassade errichtet. Diese können unentgeltlich für die Dauer der Rohbauarbeiten entsprechende der Ausführungszeiten mitbenutzt werden. Alle zudem erforderlichen Leitern und Gerüste und dgl., welche der Auftragnehmer für seine Installation und Ausbauarbeiten benötigt, sind selbst zu stellen und auf der Baustelle vorzuhalten. Bei deren Aufstellung sind die gängigen Vorschrifften zur Unfallverhütung sowie die Vorgaben der Sigeko zu berücksichtigen. "Gem. TRBS 2121 Teil 1 (01/2019) Abs. 4.3.3 dürfen Gerüste nur von unterwiesenen Beschäftigten des Gerüstnutzers gebraucht werden. Mit der Inaugenscheinnahme und der Funktionskontrolle gemäß § 4 Absatz 5 Satz 3 ist vom Gerüstnutzer eine qualifizierte Person zu beauftragen." (vgl. Anlage TRBS 2121 Teil 1). Baufortschritt, Behinderungen, Meilensteine Material- und Personalvorhaltung: Der AN gibt die bei Abweichung jeglicher Art zu den, gem. Bauterminplan definierten Meilensteine, frühzeitig der Objektüberwachung/Fachbauleitung ELT bekannt. Die Terminpläne sind unmittelbar nach Erhalt durch den AN auf Umsetzbarkeit zu übeprüfen und deren Ergebnisse  der Objektüberwachung / Fachbauleitung ELT anzuzeigen. Terminüberschreitungen sind ebenso der Objektüberwachung / Fachbauleitung ELT und der Projektsteuerung mitzuteilen. Behinderungen durch andere Gewerke oder auch Lieferschwierigkeiten sind der Objektüberwachung/Fachbauleitung ELT sofort nach erkennen mitzuteilen. Generell hat die Material- und Personalvorhaltung nach den vereinbarten Meilensteinen gem. Bauterminplan zu erfolgen. Bei Bedarf ist, zur Erreichung der terminlichen Ziele, die Gruppenstärke entsprechend zu erhöhen. Ein vollständiger Abzug des Personals von der Baustelle ist nur in Abstimmung und nach Freigabe der Objektüberwachung/Fachbauleitung ELT möglich. Für die Dauer der Baumaßnahme hat der AN einen deutschsprachigen, verantwortlichen Bauleiter, dessen Anwesenheit während der Arbeitszeit auf der Baustelle Pflicht ist, zu benennen. Maße, Rohbaumaße, Baumaße: Die Rohbaumaße der Betonschächte, Etagenabstände usw. sind vor Beginn der Leistung vor Ort eigenständig zu prüfen und aufzunehmen. Bautoleranzen sind zu berücksichtigen. Die Aufnahme der Baumaße werden nicht gesondert vergütet. Leistungsabgrenzung Bieterleistungen: Nachfolgend die Auflistung der wesentlichen Leistungen des Bieters: Anfertigung der Werk- und Montagezeichnungen bzw. Werk- und Montageplanung, Aufbau der Verlegesysteme, Verlegung aller Haupt- und Steige- und Stromkreisleitungen, Aufbau aller Haupt- und Unterverteilungen, Beantragung und Abholung samt Einbau der Messeinrichtungen, Leitungsverzug ab Übergabepunkt örtlicher Stromversorger zu Unterverteilungen, Leitungsverzug zu Endgeräten, Leitungsverzug Gewerk MSR, Realisieren Stromversorgung für RWA-Anlagen, Rauchschutz-Türen, elektrisch betriebenen Türen, Sonnenschutz, Toranlage, PV-Anlage, Förderanlagen und sonstigen Fremdgewerken, Anschluss aller leitenden Bauteile an Potentialausgleich, Errichtung des Überspannungsschutzes, Montage und Anschluss Verdunkelungsantriebe, Verkabelung im Außenbereich, Aufstellen von Fundamenten im Außenbereich, Leitungsverzug mittels Leerrohren in den Fundamenten (Pollerleuchten, Senkverteiler, Stelen), Montage aller Beleuchtungskörper, Montage Innenhofbeleuchtung bzw. Außenbeleuchtung, Energieversorgung im Außenbereich, Verlegen der Leerrohre und Kabel im Trockenbau, Montage von elektrischer Installationsgeräte, Montagen an Sichtbetonwänden und Decken, KNX Bussystem für Sonnenschutz- und vereinzelte Lichtsteuerung in den Allgemeinbreichen, Kabelzug und Anschluss Küchen, Montage aller fernmeldetechnische Anlagen, Türsprechanlage, Gefahrenmeldeanlage, Rauchwarnmelder. Bohrungen in Wänden und Decken bis zu einer Größe von ca. 30mm in Beton, Mauerwerk bzw. in Mauerwerk und Trockenbau bis zur Größe der erforderlichen Unterputzdosen bzw. Hohlwanddosen, inkl. Einbaudosen, wenn nicht anders beschrieben. Leistungsabgrenzung AN Starkstrominstallation zu bauseitigen Leistungen bzw. Fremdgewerke: Nachfolgend aufgeführte Leistungsabgrenzungen sind unter anderem zu berücksichtigen: Die Realisierung der Hauseinführungen und notwendigen Kabel-Abdichtungen haben gemeinsam und in Abstimmungen mit dem örtlichen EVU zu erfolgen. Der Kabelgraben wird hierbei seitens des EVUs erstellt. Das Abdichten aller Kabel (EVU und Energieversorgung Außenbereiche) erfolgt durch den AN Starkstrominstallation. Die Verlegung der Kabel zur Energieversorgung im Außenbereich hat gemeinsam und in Abstimmung mit der Landschaftsarchitektur zu erfolgen. Das Erstellen und Verfüllen der benötigten Kabelgräben erfolgt durch die AN Landschaftsarchitektur. Die Verlegung der Außenkabel zur Realisierung der elektrotechnischen Anbindung samt etwaigen Leerrohren (für Kabelführung in den Fundamenten) sowie das Aufstellen der Fundamente inkl. Mastleuchten und Energieverteiler / Senkverteiler erfolgt durch den AN Starkstrominstallation. Die Realisierung der PV-Anlage auf den Dachflächen erfolgt über den AN PV-Anlage. Durch den AN Starkstrominstallation hat hierzu die AC-Verkabelung + Steuer- und Datenverkabelung zu erfolgen. In allen Technikräumen HLS, Aufzugsschächte, Trassen, etc. sind durch den AN Starkstrominstallation entsprechende Potentialausgleichsschienen samt der primärseitigen Anbindung an den Fundamenterder zu liefern und montieren. Das sekundärseitige Anschließen aller betroffenen Komponenten / Gebäudeeinrichtungen an die PE-Schiene, erfolgt durch das jeweilige zu verantwortende Gewerk, sofern normativ bzw. in den Hinweistexten nicht anders geregelt. Allgemeine Schnittstelle Starkstrominstallation zu Fremdgewerke: Die Schnittstelle der Elektroinstallation zu den maschinentechnischen und sonstigen Fremdgewerken (z.B. Heizungs- Lüftungs- Sanitätsinstallation, Architektur etc.) und des AN PV-Anlage ist, sofern keine andere Regelung getroffen wird, wie folgt zu berücksichtigen. Die Zuleitungen, ausgehend von den Haupt- und Unterverteilungen, zur Spannungsversorgung der von den Fremdgewerke auszuführenden Anlagen (bspw. ISPs, Gewerkschaltschränken und sonstige Anlagen und Geräten) werden durch den AN Starkstrominstallation zum jeweiligen vereinbarten Übergabepunkt verlegt. Diese Zuleitungen sind zudem an einer Übergabedose bzw. Klemme aufzulegen, zu messen und damit die Funktion zu dokumentieren. Die erforderlichen Messprotokolle müssen vor Inbetriebnahme erstellt und vorgelegt werden. Die weitere darauffolgende systemgebundene Verkabelung, samt Verlegung und betriebsfertigen Anschließen, erfolgt durch das jeweilige Gewerk bzw. dessen verantwortlichen AN selbst. Das Einsichern der stromtechnischen Zuleitungen erfolgt ausschließlich durch den AN Starkstrominstallation in Abstimmungen mit den jeweiligen Fremdgewerke. Ebenso ist durch den AN Starkstrominstallation die gemeinsame Inbetriebnahme mit dem jeweiligen Fremdgewerk zu begleiten. Folgende stromtechnische Zuleitungen für Fremdgewerke sind zu berücksichtigen: Elektrisch betriebenen Türen Steuerschränke RWA PV-Anlage+ Anzeige Förderanlagen MSR Schränke + Feldgeräte Zuleitungen Gewerk HLS (Lüftungsgeräte, Rohrbegleitheizung, Brandschutzklappen etc.) sonstige Fremdgewerke nach Erfordernis Begleitung Inbetriebnahme: Durch den AN Starkstrominstallation hat die Begleitung der Inbetriebnahmen aller Fremdgewerke, welche eine strom- bzw. steuerungstechnische Anbindung erhalten, zu erfolgen. Dabei erfolgt das Einsichern der Stromzuleitung ausschließlich durch den AN Starkstrominstallation in Abstimmung mit dem jeweils betroffenen Fremdgewerk. Die gemeinsame Inbetriebnahme betrifft unter anderem die Gewerke Sonnenschutz, PV-Anlage, Förderanlagen, elektrisch betriebene Türen, RWA, MSR, HLS. Leistungsabgrenzung bauseitige Leistungen: Nachfolgend aufgeführte Leistungen werden durch andere Gewerke bzw. bauseitig erbracht. Erstellen von Durchbrüchen, Erstellen von Betonwänden, Stützen und Unterzüge. Erstellen von nicht tragenden Massivwänden. Erstellen von Trockenbauwänden, Decken und Vorsatzschalen. Türeinbau, Fenstereinbau, elektrische Türöffner, RWA-Antriebe, Sonnenschutzantriebe, Rauchschutztüren, automatische Türen, Messeinrichtungen örtlicher Stromversorger, Malerarbeiten, Bodenlegearbeiten, Bau Attika, Erstellung Dachfläche, Abdichtung, Dachflächenbelag, Dachbegrünung, PV-Anlage, Unterkonstruktion auf Dach, haustechnische Anlagen, Förderanlagen, Möblierung, Ortbetoneinlegearbeiten, Herstellen der Meterrisse, sämtliche Maurer-, Betonier-, Stemm- und Malerarbeiten, Brandschutzmaßnahmen Bemusterung: Auf Verlangen sind entsprechende Muster, Probestücke von den vorgesehen und ausgeschriebenen Komponenten dem Auftraggeber, vor der Beginn der baulichen Ausführung bzw. Auslösen des Bestellvorgang, zur Genehmigung unentgeltlich vorzulegen. Bautagesberichte: Der Auftragnehmer hat generell, ohne explizites Verlangen, Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber bei Bedarf täglich, jedoch allerspätestens wöchentlich, zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages sowie Dokumentation der Baustelle von Bedeutung sein können. Folgende Angaben sind mindestens darzustellen: laufende Nummer, Datum, Witterung, Arbeitskräfte (Vor- und Zuname), Anordnung von Stundenlohnarbeiten, zusätzliche Anordnungen, Weisungen, Nachträge, ausgeführte Arbeiten, Fortschritt Baustellenbesprechungen, Lieferungen, Unfälle, Abnahmen, Behinderungen, Verzug, evtl. Schäden mit Angabe des Verursachers, erhaltene Unterlagen. Aufmaße: Die Mengenermittlung erfolgt grundsätzulich über durch den AN zu erstellende Aufmaßpläne (CAD-Export oder Handskizze), auf basis der Ausführungsplanung; ggf. können Stromkreis- u. Kabelzuglisten der Werk- u. Montageplanung verwendet werden. Diese stell die Grundlage für die Abrechnung dar und muss den tatsächlichen Leistungsstand (z. B. Trassenverlauf, verlegte Leitungslängen, verdeckte Installationen) präzise und maßstäblich wiedergeben. Die Abrechnungsregeln nach VOB/B §14 sind zwingend einzuhalten. Die Aufmaße werden bei Bedarf durch gemeinsame Termine vor Ort geprüft und anschließend durch die Objektüberwachung/Fachbauleitung ELT freigegeben. Die Prüfung der Aufmaße erfolgt handschriftlich in Papierform oder digital. Die Übergabe der geprüften und freigegeben Aufmaße, welche Abrechnungsgrundlage werden, hat zudem zwingend elektronisch in einer GEAB-Datei in der OZ-Struktur des Leistungsverzeichnisses zu erfolgen. Insofern keine abweichende, vertragliche Verinbarung getroffen wird, hat der AN die Aufmaße zeitnah zum Fortgang der Leistung, spätestens jedoch 3 Wochen nach Leistungserbringung vorzulegen. Die Rechnungsstellung hat ausschließlich auf Basis geprüfter und freigegebener Aufmaße zu erfolgen. Werk- und Montageplanung: Die Werk- und Montageplanung ist dem Bauherrn, ohne expliziten Verlagen, zur Prüfung und Freigabe digital (PDF + CAD-Files) und 1-fach in Papierform vorzulegen. Hierbei sind alle relevanten Grundrisspläne samt dazugehöriger Schemata, Installations- und Detailpläne sowie die Ergebnisse der W-M-Planerstellung der anderen im Bauvorhaben beteiligten Fachfirmen gewerkeübergeifend in der Erstellung Werk- und Montageplanung zu berücksichtigen. Erst nach Freigabe der Werk- und Montageplanung kann mit der baulichen Umsetzung und Materialbestellung begonnen werden. Zudem sind die Ergebnisse der W+M-Planung gewerkübergreifend vor Montagebeginn unter den beteiligten Fachfirmen eigenständig zu koordinieren. Eine Geltendmachung jeglicher Mehraufwendungen, welche durch nicht Beachten der freigegebenen Werk- und Montageplanung entstehen, ist nicht möglich. Dokumentationsunterlagen Revision: Die Übergabe nachfolgend aufgeführter Unterlagen muss gem. den jeweiligen Leistungspositionen 2-facher Ausführung in Papierform sowie Digital erfolgen: Mängelfreie Abnahme-, Prüf- und Genehmigungsunterlagen einschließlich der Protokolle über   durchgeführte Messungen. Bedienungs-, Betriebs- und Wartungsanweisungen einschl. Hinweis zum Eingriff im Störungsfall. Listen über vorzuhaltende Ersatzteile und spezielle Hilfsmittel sowie deren Bezugsquellen Liste der Fabrikats- und Typbenzeichungen aller eingebauten Bauteilen Anlagen- und Funktionsbeschreibungen samt fortgeschriebener Übersichtsplänen, technische Datenblättern und Schemen Alle zuvor genannten Unterlagen sind spätestens 14 Tage vor Abnahme der Leistung vollständig und gesammelt auf einem Datenträger und in Papierform zur Prüfung und Freigabe der Objektüberwachung zu übergeben. Abnahme: Vor der Abnahme hat der AN nachstehende allgemeine Leistungen, ohne besonderen Vergütungsanspruch, zu erfüllen. Nebenleistungen die zur Erfüllung der in den Positionen beschriebenen Leistung erforderlich sind. Inbetriebnahme und Probebetrieb aller baulich umgesetzten Anlagen. Einregulierung aller Anlagen und Anlageteile mit Funktionsprüfung der Steuerungen. Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel und gültige Vorschriften: Der Auftragnehmer hat rechtzeitig vor der Abnahme schriftlich zu bestätigen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel entsprechend den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) der Berufsgenossenschaft DGUV-Vorschrift 3 bzw. § 5 (4) GUV 2.10 baulich umgesetzt worden sind. Zudem sind die Arbeitsstättenrichtlinien, DIN-Vorschriften, VDE-Vorschriften, AMEV-Richtlinien, der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes, sowie die Bestimmungen des Bundes und deren Behörden in der jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen. Einweisung des Bedienungspersonals: Der AN stellt geeignete Personal zur Einweisung des Nutzers in die jeweilige baulich realisierte Anlage bereit. Die Umsetzung und deren Abrechnung erfolgt gem. den jeweiligen Leistungspositionen. Das Einweise-Protokoll mit Teilnehmerliste ist dem Bauherrn zu übergeben. Nebenleistungen, die mit den Einheitspreisen abgegolten sind: Schutz der Leitungen Liefern, montieren und betriebsfertige Montage inkl. aller dafür noch notwendigen Klein- und Befestigungsmaterialien Aufnahme von benötigten Leitungslängen vor Ort, Normen, Vorschriften, Gutachten: Für die Erstellung der diesbezüglichen Werkplanungen bzw. Unterlagen zur Bauausführung sind die entsprechenden Normen (DIN, VDE usw.), Vorschriften, Richtlinien (LAR usw.) etc. grundsätzlich zu beachten. Projektspezifische Vorgaben, Gutachten, Pläne, etc. sind ebenso zu beachten.
Zusätzliche Technische
1 KG 440 Elektrische Anlagen
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KG 440 Elektrische Anlagen
1.1 KG 441 Hoch- und Mittelspannungsanlagen
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KG 441 Hoch- und Mittelspannungsanlagen
1.2 KG442 Eigenstromversorgungsanlagen
1.2
KG442 Eigenstromversorgungsanlagen
1.3 KG 443 Niederspannungsschaltanlagen
1.3
KG 443 Niederspannungsschaltanlagen
1.4 KG 444 Niederspannungsinstallationsanlagen
1.4
KG 444 Niederspannungsinstallationsanlagen
1.5 KG 445 Beleuchtungsanlagen
1.5
KG 445 Beleuchtungsanlagen
1.6 KG446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
1.6
KG446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen
1.7 KG 449 Sonstige zur KG400
1.7
KG 449 Sonstige zur KG400
2 KG 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen
2
KG 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen
2.1 KG 452 Such- und Signalanlagen
2.1
KG 452 Such- und Signalanlagen
2.2 KG 455 Audiovisuelle Medien- und Antennenanlagen
2.2
KG 455 Audiovisuelle Medien- und Antennenanlagen
2.3 456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
2.3
456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
2.4 KG 457 Datenübertragungsnetze
2.4
KG 457 Datenübertragungsnetze
2.5 KG 459 Sonstiges zur KG 450
2.5
KG 459 Sonstiges zur KG 450
3 KG 440 und 450 Übergreifend
3
KG 440 und 450 Übergreifend
3.1 Abnahme/Dokumentation
3.1
Abnahme/Dokumentation