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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Baubeschreibung:
Auf dem Gelände der ehemaligen Kita Lenneteich (Unterer Worthhagen 15, Lüdenscheid)
soll ein fünfgruppiger Kita-Neubau mit angeschlossenem Jugendtreff/After School Bereich
inkl. der erforderlichen Außenspielflächen, Stellplätzen und Erschließungsflächen errichtet
werden.
Sonstiges:
Dem Bieter wird empfohlen sich vor Angebotsabgabe über
Art und Umfang der Leistung vor Ort kundig zu machen.
In die Einheitspreise einzurechnen (sofern nicht
seperat ausgeschrieben) sind die Baustelleneinrichtung, Maschinen, Werkzeuge,erforderliche Arbeitsgerüste, Unterkünfte und sonstige
Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Ausführung der
Bauleistungen erforderlich sind. Vorgenannte
Arbeitsmittel auf die Baustelle bringen, bereitstellen
und - soweit der Geräteseinsatz nicht gesondert
vergütet wird - betriebsfertig aufstellen einschl. der
dafür notwendigen Arbeiten.
Mitgeltende Dokumente:
- Grundrisse (EG & OG)
- Schnitte
Allgemeine Vorbemerkungen
2. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 2. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
2.01 Diese Vorbemerkungen sind ZTV - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - und gültig in Verbindung mit den ATV - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen - DIN 18 299, sowie den ATV zur DIN 18 350 Putz- und Stuckarbeiten.
2.02 Sind in diesem LV für Erstellen, Vorhalten und Beseitigen der Baustelleneinrichtung keine besonderen Positionen aufgeführt, so sind diese Kosten in die Einheitspreisen einzurechnen.
2.03 Die Erstellung des Baustromanschlusses, Verteiler usw., ist für alle Gewerke im LV Rohbauarbeiten erfasst. Alle anderen Gewerke haben auf eigene Kosten von dort aus Strom zu entnehmen. evtl. eigene Unterverteilungen etc. zu erstellen und wieder zu beseitigen.
2.04 Wie Pos. 2.03, jedoch für Bauwasser.
2.05 Wie Pos. 2.03, jedoch für Toilettenwagen
2.1 Putz- und Stuckarbeiten DIN 18 350
2.1.01 Die Originalausschreibung ist vollständig auszufüllen. Das angebotene System muss die nachfolgende technische Beschreibung erfüllen. Abweichungen sind schriftlich separat mitzuteilen bzw. die Gleichwertigkeit zu begründen und nachzuweisen.
2.1.02 Alle erforderlichen Arbeitsgerüste, Schutz- und Sicherungsmaßnahmen nach Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsstättenrichtlinien und Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sind in die Einheitspreisen einzurechnen, wenn hierfür keine separate Position im Leistungsverzeichnis vorgegeben ist.
2.1.03 Fremdmaterialien sowie Einrichtungsgegenstände und Transportwege sind in geeigneter Form vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Alle aufgetretenen Beschädigungen und Verschmutzungen sind sofort restlos zu beseitigen. Falls dies dem Auftragnehmer aus technischen oder sonstigen Gründen nicht möglich ist, werden die Arbeiten von Drittfirmen auf Kosten des Auftragnehmers ausgeführt. Die Bauleitung ist berechtigt, diese Kosten von den Teil- und Schlussrechnungen abzuziehen.
2.1.04 Alle auf der Baustelle arbeitenden Auftragnehmer sind verpflichtet einander nicht zu gefährden und zu behindern sowie sich optimal zu koordinieren. Sollte es durch gelagertes Material zu Behinderungen kommen, ist dieses auf Verlangen der Bauleitung kurzfristig umzusetzen. In Konfliktfällen entscheidet die Bauleitung nach eigenem Ermessen. Die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers bleibt davon unberührt.
2.1.05 Vor Beginn der Arbeiten sind alle erforderlichen Maße an der Baustelle zu nehmen.
2.1.06 Vor Beginn der Arbeiten ist ein Ablaufplan zur Genehmigung vom AN der Bauleitung vorzulegen, der in Abstimmung mit den anderen Gewerken zu erstellen ist.
2.1.07 Alle Materialien sind, sofern im LV nicht gegenteiliges beschrieben ist, einschließlich Lieferung und Transport auf der Baustelle anzubieten.
2.1.08 Alle Arbeiten sind komplett einschl. aller, eventuell erforderlicher, Anpassungs- und Befestigungsarbeiten und einschließlich allen Zubehörs anzubieten und auszuführen.
2.1.09 Die Ausführung der vertraglichen Leistungen hat in Übereinstimmung mit den allgemeinen Vertragsbedingungen (VOB), den DIN Normen, den Fachregeln der Verbände, den Verordnungen der Behörden, den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sowie den Hinweisen und Richtlinien der Werkstofflieferanten zu erfolgen. Sie gelten vollinhaltlich als Ergänzung der Leistungsbeschreibung.
2.1.10 Ergeben sich auf der Baustelle Unstimmigkeiten, Auftragsmehrungen oder -minderungen, bzw. Bedenken des AN bezüglich der geplanten Ausführung, so hat dies der AN unverzüglich, vor Ausführungsbeginn der betreffenden Leistungen schriftlich der Bauleitung mitzuteilen und das weitere Vorgehen erst abzustimmen. Vor Angebotsabgabe hat sich der Bieter über die Örtlichkeit sowie Anlieferungs-, Transport-, Lager-, Montage- und Einbaumöglichkeiten zu informieren sowie sich über den Umfang der Leistungen Klarheit zu verschaffen. Sollten dabei Bedenken gegen die Art der Ausführung, der Untergrundbeschaffenheit o. Ä. auftreten, sind diese vor Angebotsabgabe mit dem Auftraggeber auszuräumen.
2.1.11 Alle aus vorstehenden Forderungen entstehenden Kosten sind, sofern im LV nichts Gegenteiliges beschrieben ist in den Einheitspreise zu erfassen.
Unterbrechungen wegen der Verlegung von Versorgungsleitungen oder Ausführung der Arbeiten in Teilen berechtigen nicht zu Mehrkosten.
2.2.02 Vor Beginn der Arbeiten sind vor Ort alle Detailpunkte, An- und Abschlüsse unter Berücksichtigung der vorhandenen Ausführungspläne mit der Bauleitung abzusprechen.
2.2.03 Spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung sind verbindliche Materialmuster vorzulegen. Das zur Ausführung gelieferte Material hat den Mustern zu entsprechen und muss von der Bauleitung freigegeben sein.
2.2.04 Die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer bedarf der Zustimmung des AG.
2.2.05 Vor Ausführung der Arbeiten ist der Untergrund zu prüfen, mögliche Mängel sind der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen.
2.2.06 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die zu verputzenden Flächen auf größere Unebenheiten zu prüfen. Derartige Flächen dürfen erst nach Rücksprache mit der Bauleitung verputzt werden.
Versäumt dies der AN, so werden nachträglich geltend gemachte Forderungen für Mehrstärken nicht anerkannt.
2.2.07 Für alle Putzarbeiten gelten die erhöhten Anforderungen an die Ebenheitstoleranzen nach DIN 18 202/97/4, als Untergrund für z.B. Fliesenarbeiten im Dünnbettverfahren.
2.2.08 Als Befestigungsmaterial für Putzträger, Gewebe usw. dürfen nur korrosionsresistente Nägel, Klammern usw. verwendet werden.
2.2.09 Alle Profile wie Schienen, Einfassprofile, Randwinkel usw. müssen aus korrosionsbeständigem Material bestehen.
2.2.10 Oberflächenfertige Bauteile und Flächen sind durch geeignete Maßnahmen (Abkleben, Abdecken etc.) vor Verschmutzung zu schützen, bzw. nach Beendigung der Arbeiten zu säubern. Diese Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzurechnen.
2.2.12 Auf eingeschränkte Lager- und Einrichtungsflächen wird hingewiesen. Der Anbieter hat sich vor Angebotsabgabe über die Verhältnisse zu informieren. Entsprechende Erschwernisse sind in die Einheitspreise einzurechnen und berechtigen nicht zu Nachforderungen.
2.2.13 Beim Zusammentreffen mehrerer Materialien sind Systeme eines Herstellers zu wählen deren
Verträglichkeit untereinander nachgewiesen ist. Die Herstellervorschriften sind zu beachten.
2.2.14 Die Ausführung ist mit der der
Bauleitung abzustimmen.
Wir behalten uns vor, einzelne Positionen aus dem Leistungsverzeichnis heraus zu nehmen und durch Alternativ-Positionen zu ersetzen.
Alle Anschlüsse sind entsprechend mit Kellenschnitten auszuführen.
Es erfolgt keine gesonderte Vergütung für Arbeitshöhen über 3,00 m. Alle Leistungen sind entsprechend in die Positionen mit einzukalkulieren.
Mitgeltende Normen und Vorschriften:
- DIN 18 202 Maßtoleranzen im Hochbau, Abschn. 97/4
- DIN 18 299 ATV "Allgemeine Regeln für Bauarbeiten jeder Art"
- DIN 18 350 ATV "Putz und Stuckarbeiten"
- DIN 18 363 ATV "Maler- und Lackiererarbeiten"
- DIN 18 451 ATV "Gerüstarbeiten"
- DIN 18 550 Putz
- DIN 18 557 Werkmörtel .........
- DIN 18 558 Kunstharzputze
- DIN 18 164 Schaumkunststoffe als Dämmstoffe für das Bauwesen
- DIN 18 164 Faserdämmstoffe als Dämmstoffe für das Bauwesen
- DIN 1 060 Baukalk
- DIN 1 164 Zement
- DIN 1 168 Baugips
- DIN 4 208 Anhydritbinder
- DIN 4 211 Putz- und Mauerbinder
- DIN 17 440 Nichtrostende Stähle
- DIN 4 074 Gütebedingungen für Bauschnittholz
- DIN 4 102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
- DIN 4 108 Wärmeschutz im Hochbau
- DIN 1 101 Holzwolle Leichtbauplatten
- DIN 1 104 Mehrschicht Leichtbauplatten
- Richtlinien für Fassadenbekleidungen mit und ohne Unterkonstruktion
2. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Innenputzarbeiten
01
Innenputzarbeiten
01.__.0001 Gipsputz liefern und herstellen Innenwandputz als glatten Gipsputz,
Knauf MP75 L, oder glw.
liefern, ca. 10 mm dick lot- und fluchtgerecht aufbringen und glätten, Qualitätsstufe Q2,
Wandhöhe im EG/OG ca. 3,16 m - 3,24 m,
Im Preis enthalten ist das Putzen von Brüstungen, Unterzügen, Nischen, Pfeilern und Wandvorlagen.
Das Vorbehandeln des vorh. Untergrundes, POROTON-Mauerwerk, ist im Preis einzurechnen.
Das Vorbehandeln von Stahlbetonflächen erfolgt über gesonderte Position.
Einzurechnen sind jedoch die erforderlichen Kellenschnitte im Anschluss an andere bewegliche Bauteile wie Trockenbauwände, Gipsdielenwände etc., sowie die erforderlichen Gerüste im Bereich Treppenhaus, siehe beigefügte Plan-Unterlagen.
Verwendetes Produkt:
01.__.0001
Gipsputz liefern und herstellen
1.861,00
m²
01.__.0002 Zulage Qualitätsstufe Q3 Zulage Qualitätsstufe Q3 bei den Putzflächen der Vorposition.
01.__.0002
Zulage Qualitätsstufe Q3
1,00
m²
01.__.0003 Zulage für Mehrputzdicken an den Wänden je mm/m² Zulage für Mehrputzdicken bei den Putzflächen der Vorpositionen je mm/m² Putzdicke.
01.__.0003
Zulage für Mehrputzdicken an den Wänden je mm/m²
1,00
m²
01.__.0004 Treppenläufe, -podeste einschl. Wangen als Wandputz, Q3 Verputzen von Treppenläufen, -podesten und -wangen. Material wie zuvor. Untergrund Stahlbeton.
Das Vorbehandeln der Stahlbetonfläche erfolgt über gesonderte Position.
Abmessungen gemäß beiliegender Treppenplanung.
Oberfläche: Q3
01.__.0004
Treppenläufe, -podeste einschl. Wangen als Wandputz, Q3
9,00
m
01.__.0005 Kalkzementputz liefern und herstellen Kalkzementputz als Innenwandputz,
Material der Fa. Weber Saint Gobain oder glw.,
Auftragsdicke bis ca. 15 mm,
Einbaubereich WC-Anlagen, liefern und mit den erforderlichen Putzlehren herstellen, geeignet zur Aufnahme eines Fliesenbelages, sonst wie Pos. 1.
Verwendetes Produkt:
01.__.0005
Kalkzementputz liefern und herstellen
286,50
m²
01.__.0006 Feinputz liefern und aufbringen Feinputz auf dem Kalkzementputz oberhalb der Fliesen aufbringen und glätten.
Ausführung der Arbeiten im Zusammenhang mit den Putzarbeiten.
Verwendetes Produkt:
01.__.0006
Feinputz liefern und aufbringen
160,50
m²
01.__.0007 Eckschutzschienen liefern und einbauen Eckschutzschienen im Bereich der Gips- und Kalkzementputzflächen in verzinkter Ausführung liefern und fachgerecht einbauen
01.__.0007
Eckschutzschienen liefern und einbauen
550,00
m
01.__.0008 Putzabschlussschienen liefern und einbauen Putzabschlussschienen im Bereich der Gips- und Kalkzementputzflächen in verzinkter Ausführung liefern und fachgerecht einbauen.
01.__.0008
Putzabschlussschienen liefern und einbauen
E
1,00
m
01.__.0009 Apu-Leisten liefern und einbauen Putzanschlüsse mit Apu-Leisten an Rahmenprofilen von Fenstern und Türen, im Bereich der Gips- und Kalkzementputzflächen, liefern und fachgerecht einbauen.
01.__.0009
Apu-Leisten liefern und einbauen
477,50
m
01.__.0010 Laibungen ausbilden, als Zulage bis ca. 20cm Tiefe Laibungen der abgezogenen Tür- und Fensteröffnungen über 2,50m² ausbilden, als Zulage.
Laibungen bis 20 cm Tiefe im Bereich der Gips- und Kalkzementputz Flächen
01.__.0010
Laibungen ausbilden, als Zulage bis ca. 20cm Tiefe
330,50
m
01.__.0011 Laibungen ausbilden, als Zulage bis ca. 65cm Tiefe Laibungen des Panoramafensters im Bereich der Gipsputzfläche ausbilden.
Laibungstiefe: ca. 65cm
01.__.0011
Laibungen ausbilden, als Zulage bis ca. 65cm Tiefe
13,00
m
01.__.0012 Wandschlitze schließen Wandschlitze schließen
Wandschlitze mit Mineralwolle ausstopfen und mit Stucanet gemäß Herstellervorschrift überspannen, Wandschlitze Breite bis 20 cm.
Befestigung mit zugelassenen Schrauben!
01.__.0012
Wandschlitze schließen
6,50
m
01.__.0013 Armierungsgewebe liefern und fachgerecht einbetten Armierungsgewebe aus hochreißfestem
Material der Fa. Wendland oder glw.,
liefern und im Bereich von Rohbaumaterialwechseln oder Sonstigem, in der oberen Putzhälfte fachgerecht einbetten.
Die Überlappung der Putzbewehrung muss
mindestens 100 mm betragen,
auf benachbarte Bauteile min. 200 mm.
Verwendetes Produkt:
01.__.0013
Armierungsgewebe liefern und fachgerecht einbetten
55,00
m²
01.__.0014 Grundierung auf Beton liefern und auftragen Grundierung als Haftgrund auf den Stahlbetonbauteilen für die vorgenannten Innenputze liefern und auftragen
Knauf Betokontakt 454 oder glw.
Verwendetes Produkt:
01.__.0014
Grundierung auf Beton liefern und auftragen
60,00
m²
01.__.0015 Fensterbänke einputzen, nachträglich Fensterbänke sowie Sockelplatten der Naturstein- und Fliesenbeläge nachträglich einputzen.
01.__.0015
Fensterbänke einputzen, nachträglich
44,00
m
01.__.0016 Deckenstöße Deckenstöße vor Aufbringung eines Spachtelputzes
fachgerecht schließen,Gewebe einlegen und glatt
abspachteln.
Deckenhöhe ca. 3,50 m
01.__.0016
Deckenstöße
E
1,00
m
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
02.__.0001 Stundensatz Polier Evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet für:
Polier
02.__.0001
Stundensatz Polier
E
1,00
h
02.__.0002 Stundensatz Facharbeiter Evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet für:
Facharbeiter
02.__.0002
Stundensatz Facharbeiter
E
1,00
h
02.__.0003 Stundensatz Helfer Evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet für:
Bauhelfer
02.__.0003
Stundensatz Helfer
E
1,00
h