Dachbegrünungsarbeiten
KiTa Ernst Fahlbusch - Neubau
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Baubeschreibung, Angaben zur Baustelle, Ausführungszeitraum Neubau KITA Ernst-Fahlbusch-Straße, Göttingen Dachbeläge Projektbeschreibung Bei dem zu errichtenden Gebäude handelt es sich um den Neubau einer Kindertagesstätte im nördlichen Bereich des Göttinger Stadtteils Weende. Das Bauvorhaben befindet sich in 37077 Göttingen, Ernst-Fahlbusch-Straße. Das Grundstück befindet sich an der Schnittstelle von Wohnbebauung im Norden und einer schulisch geprägten Umgebung im Süden. Das rechteckige Baugrundstück wird einseitig (westlich) begrenzt durch die Ernst-Fahlbusch-Straße und dreiseitig begrenzt durch Nachbargrundstücke mit Bebauung. Das Grundstück weist einen Höhenunterschied von ca. 2,50 m auf, von Nordost nach Südwest fallend. Vitale Bestandsbäume sind in die Planung integriert (Darstellung siehe beigefügter BE-Plan). Der geplante Neubau ist nicht unterkellert und soll zukünftig ausreichend Raum für 3 Kindergartengruppen (Ü3) und 2 Krippengruppen (U3) bieten. Allgemeine Baubeschreibung Neubau Konstruktion Es handelt sich um ein 1- bis 2-geschossiges Gebäude mit Sheddach und Flachdach (unter den Terrassen). Die Mensaterrasse wird als aufgeständerte, gut hinterlüftete Holzterrasse auf Bohrfundamenten ausgeführt. Die Gründung erfolgt auf einer elastisch gebetteten Bodenplatte mit umlaufendem Sockel und an die vorhandene Topografie angepasstem leichten Höhenversatz von 30 cm zwischen Querbau und Längsbau. Die Dächer sind in massiver Holzbauweise geplant. Die Shedflächen werden mit extensiver Begrünung/ Kies und PV Modulen bestückt. Die lastabtragenden Wände, Decken, Treppenläufe, Aufzugskern und Unterzüge werden in Holzbauweise errichtet. Die Holzdecken sowie tragende Innen- und Außenwände bestehen aus Brettsperrholz. In hochbelasteten Bereichen werden für die Unterzüge teilweise Furnierschichtholz und Baubuche verwendet, ansonsten wird Brettschichtholz zur Anwendung gebracht. Für die Holzkonstruktion ist ein hoher Vorfertigungsgrad vorgesehen. Alle Bauteile von EG bis 1. OG werden in die Feuerwiderstandsdauer REI30 eingeordnet. In Teilbereichen erfolgt der Feuerwiderstandsnachweis der tragenden Bauteile für die Holzbauteile über brandschutztechnisch wirksame Beplankungen. Die Aussteifung erfolgt durch Brettsperrholz-Deckenscheiben und Brettsperrholz-Wandscheiben. Die Deckenbauteile erhalten einen schweren Fußbodenaufbau mit gebundener Schüttung sowie einen Nassestrich zur Einhaltung der Schallschutzanforderungen. Weiterhin erfolgt eine geschossweise Entkopplung durch Schallschutzlager. Erschließung Die barrierefreie Anbindung im Erdgeschoss erfolgt über eine flach geneigte Rampe. Beide Geschosse sind barrierefrei über einen Fahrstuhl verbunden. Fassade Als sichtbare Fassade ist eine vorgehängte Holzfassade (farbig lasiert) geplant, die in Form einer vertikal verlaufenden Holzschalung ausgeführt wird. Innenwände Die nichttragenden Innenwände werden in Leichtbauweise errichtet. Allgemeine Angaben zur Baustelle und Ausführung nach VOB/C DIN 18299 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung. Das Gelände ist über die westliche Zufahrt von der Ernst-Fahlbusch-Straße anfahrbar. In den Zufahrtsstraßen ist mit Behinderungen durch geparkte Fahrzeuge zu rechnen. Sämtliche Verkehrssicherungsmaßnahmen sind durch den AN beim zuständigen Straßenverkehrsamt anzumelden, entsprechende Genehmigungen sind einzuholen. 0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen. - keine 0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse. Ein- bis zweigeschossiges Gebäude (ohne Unterkellerung), Geschosshöhen im EG und 1. OG variabel von ca. 2,8m bis 6,6m Sheddach, Gesamthöhe ca. 9,6 m über Gelände. 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen. Das Baugelände wird während der Bauzeit nicht von baustellenfremden Personen genutzt und wird mit einem Bauzaun umzäunt. Bei dem an die Baustelle südöstlich angrenzenden Bestandsgebäude handelt es sich um eine Turnhalle. Der Zugang erfolgt außerhalb des Baugeländes. Da auf dem Gelände nur begrenzt Flächen zur Abstellung von Fahrzeugen zur Verfügung stehen, kann die Bauleitung in begründeten Fällen die Firmen anweisen, nach erfolgtem Entladen außerhalb der Baustelle zu parken. Die entstehenden Aufwendungen sind einzukalkulieren. Nachunternehmer sind vom Auftragnehmer entsprechend einzuweisen und zu überwachen. 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen. Die Zufahrten sind durchgehend freizuhalten. Das Parken in allen Zufahrten ist untersagt. Fußgängerwege, insbesondere der öffentliche Gehweg zwischen Ernst-Fahlbusch-Straße und Baufeld und Zufahrtswege müssen freigehalten werden. 0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B. Montageöffnungen. Alle erforderlichen Transporteinrichtungen sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. 0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser. Bauseits stehen haushaltsübliche Anschlüsse für Wasser und Elektrizität zur Verfügung. Die Zapfmöglichkeit für Bauwasser befindet sich im Sanitärcontainer. Eine separate Außenzapfstelle am Container ist vorhanden. Für die Anschlüsse an die bauseitigen Übergabepunkte für Wasser und Elektrizität sind vom Unternehmer Zuleitungen mit größeren Längen vorzusehen und einzukalkulieren. Sollten höhere Anschlusswerte erforderlich werden, so sind diese mit Angebotsabgabe zu benennen. Spezifisch erforderliche Verteiler sind durch den AN beizustellen. Kosten für den Verbrauch werden nicht berechnet. 0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume. Es steht auf dem Baustellengelände nur ein begrenzter Raum für Materiallagerungen zur Verfügung. Aufenthaltsräume für die Mitarbeiter des AN werden vor Ort nicht bereitgestellt. Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Das Baustellengelände wird von einem Bauzaun umschlossen. Die Bauzauntore sind stets geschlossen zu halten und nach Arbeitsende durch die AN zu verschließen. Materiallagerungen außerhalb der zugewiesenen Lagerflächen sind stets zu unterlassen und werden im Bedarfsfall kostenpflichtig beseitigt. 0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen. - keine Eintragung 0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen. - keine Eintragung 0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften. - Baumschutzauflagen gemäß beiliegendem Merkblatt "Baumschutz auf Baustellen" 0.1.12 Besondere Anforderungen an Baustoffe Spätestens mit Auftragsvergabe hat der Auftragnehmer sämtliche zur Verwendung vorgeschlagenen Materialien, Produkte, Neben- und Hilfsprodukte sowie Bauelemente hinsichtlich ihrer Eigenschaften mit Herstellerangabe, exakter Produktbezeichnung, technischen Datenblättern und evtl. technischen Prüfbescheiden zu deklarieren. Die Aufwendungen für diese Leistung werden nicht gesondert vergütet und sind einzukalkulieren. Es dürfen nur schadstoffarme, lösemittelarme, nicht sensibilisierend wirkende und geruchsneutrale Produkte und Materialien verwendet werden. Folgende Baustoffe dürfen nicht verwendet werden: Bauteile und Baunebenprodukte aus tropischen, subtropischen oder borealen Hölzern sofern nicht FSC-zertifiziert (Forest Stewardship Council, www.fsc-deutschland.de) (www.fsc-deutschland.de/). Es sind Baustoffe zu verwenden, die mit einem geringstmöglichen Einsatz und Gehalt von Formaldehyd hergestellt sind. Holzprodukte und Holzwerkstoffplatten müssen die Anforderungen des Blauen Engels (RAL UZ 38 bzw. RAL UZ 76) einhalten. Es sind möglichst lösungsmittelfreie Oberflächenbehandlungs-, Anstrich- und Klebestoffe zu verwenden (z.B. Pulverlackverfahren, Einbrennverfahren). Müssen lösungsmittelarme Stoffe verwendet werden, sollen diese ein Umweltzeichen für "schadstoffarm" (z.B. RAL UZ 102, RAL UZ 12a, RAL UZ 113, www.blauer-engel.de) (www.blauer-engel.de/) besitzen. Bitumenanstriche und Kleber mit dem Giscode BBP 40-70 sind nicht zulässig. Epoxidharzprodukte mit dem Giscode RE 4-9 sind nicht zulässig. Polyurethanharzprodukte mit dem Giscode 20-80 sind nicht zulässig. Ausnahme: Beanspruchungsklasse B und C (ZDB-Merkblatt Verbundabdichtungen). DD-Lacke mit dem Giscode DD1 und DD2 sind nicht zulässig. Phenolharz- bzw. Resol-Hartschaumplatten sind in Innenräumen nicht zulässig. Im Außenbereich ist der direkte Kontakt mit ungeschützten Metallen wegen der Korrosionsgefahr zu vermeiden. Zur Vermeidung vonAlgen- und Schimmelbildung sind grundsätzlich mineralische Putze oder Silikatputze (keine Kunstharz- oder Silikonharzputze) in Verbindung mit reinen Silikatfarben oder Kalkfarben einzusetzen. Algizide und Fungizide sind zu vermeiden. Elektroleitungen und Verlegematerial aus PVC dürfen nicht verwendet werden. Es sind grundsätzlich halogenfreie Kabel einzusetzen, Ausnahme: erdverlegte Leitungen. Zu- und Abwasserleitungen aus PVC dürfen innerhalb des Gebäudes nicht verwendet werden. Trinkwasserleitungen sind in Edelstahl auszuführen, Schmutzwasserleitungen in PP oder als SML Rohr. 0.1.13 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall. Abfälle sind umgehend zu entsorgen. Die Aufforderung zur Abfallbeseitigung kann durch die Bauleitung bei kürzester Fristsetzung erfolgen. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung nicht unverzüglich nach, (i. A. am selben Tag), so ist der Auftraggeber berechtigt, die Beseitigung auf Kosten des Verursachers durch Dritte ausführen zu lassen. Abfälle sind entsprechend dem aktuellen Merkblatt der Göttinger Entsorgungsbetriebe (GEB) zu entsorgen. 0.1.14 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen. - keine 0.1.15 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle. Die vorhandenen Grün- und Rasenflächen dürfen nicht befahren werden, soweit dies nicht durch die Bauleitung freigegeben ist. Sind Gehölze von Baumaßnahmen betroffen, so sind generell Schutzmaßnahmen durchzuführen, egal ob diese als Nebenleistung oder als besondere Leistung auszuführen sind. Die Schutzzäune und der Wurzelvorhang für die Bestandsbäume sind im beigefügten BE-Plan dargestellt. 0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen. Die betroffenen Bereiche sind voll installiert. Die Installationen wurden bereits von den städtischen Versorgern erneuert. 0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer. - keine Eintragung 0.1.18 Bestätigung, dass die geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmittel erfüllt wurden. - keine Eintragung 0.1.19 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen. Die allgemeinen Anforderungen der BG UVV sind zu berücksichtigen. 0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle. Alle vom AN eingesetzten Arbeitskräfte müssen im Sinne der Baustellenverordnung belehrt sein und dies mit Unterschrift gegenüber dem SiGe-Koordinator belegen. Nicht unterwiesenes Personal darf die Baustelle nicht betreten. Vor Beginn der Arbeiten wird die Person schriftlich benannt, die für den AG weisungsbefugt ist. Der verantwortliche Obermonteur darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers gewechselt werden. Die Baustelle wird von einem Koordinator nach Baustellenverordnung (SiGeKo) betreut. Der Koordinator nach Baustellenverordnung erstellt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan. Dieser wird im Bauablauf ständig angepasst. Er ist vom AN bei seiner Arbeitsvorbereitung zu beachten und wird Vertragsbestandteil. Die Arbeit des SiGeKo entbindet den AN nicht, seinen arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen (Beachtung u. a. des Arbeitsschutzgesetzes, der PSA-Benutzung, Betriebssicherheitsverordnung, der Lastenhandhabungsverordnung, der Arbeitsstättenverordnung mitzugehörigen Arbeitsstättenregeln, Unfallverhütungsvorschriften, Regeln des GUV, etc.). Dem Koordinator nach Baustellenverordnung sind die von ihm im Rahmen der Firmenauskunft zur Arbeitssicherheit abgefragten Informationen zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft auch die vom AN erstellten Gefährdungsbeurteilungen gem. Arbeitsschutzgesetz, soweit sie vom Koordinator abgefragt werden. Ebenso sind dem Koordinator im Falle eines Unfalls die Unterlagen über den Hergang des Unfalls (Unfallbericht) zugänglich zu machen. Befähigungsnachweise sind vorzuhalten. Sie sind auf Verlangen dem Koordinator vorzulegen. Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes sind einzuhalten. Baustellenstillstände aufgrund von Verletzungen des Arbeitszeitgesetzes gehen zu Lasten des AN. 0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen. - keine Eintragung 0.1.22 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten. - keine Eintragung 0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle. - Rohbauarbeiten (Abdichtung + Dämmung Fenster- und Türbereiche), Lüftung-, Sanitär- und Elektroarbeiten (u.a. PV-Anlage auf Shed-Dach), Montage Außentüren- und Fenster, Schlosserarbeiten (Geländer Terrasse, Fluchttreppe) und Fassadenarbeiten (Unterkonstruktion Fassade für Fallrohre) in Koordination mit diesem Gewerk. 0.1.24 Baulärm und Geräuschimmissionen Für die Baumaßnahme gilt das BImSchG. Zusätzlich sieht die AVV Baulärm folgende Immissionsrichtwerte, gültig für im Einwirkungsbereich der Baustelle liegende, zum Aufenthalt von Menschen bestimmte Gebäude, vor: von 7 bis 20 Uhr - 60dB (A) von 20 bis 7 Uhr - 45dB (A) 0.1.25 Baumaschinen Zur Reduzierung von baustellenbedingten Lärm- und Erschütterungsbelästigungen der Anlieger sind für die Ausführung der Arbeiten Maschinen und Geräte zu verwenden, die dem Stand der Technik und den Vorgaben der BG Bau entsprechen. Es ist zur Lärmvermeidung darauf zu achten, alle nicht benötigten Baumaschinen, Geräte sowie Fahrzeuge auszuschalten. 0.1.26 Besondere Anforderungen an die Baustellen- und Entsorgungseinrichtungen Ausgebaute, zu entsorgende Materialien werden Eigentum des Auftragnehmers. Sie müssen nach den geltenden Vorschriften getrennt entsorgt werden. Die Entsorgung von Bau- und Abbruchsabfällen hat gem. aktueller Abfallwirtschaftssatzung und Abfallgebührensatzung der Stadt Göttingen zu erfolgen. Informationen unter: Göttinger Entsorgungsbetriebe GEB (Eigenbetrieb der Stadt Göttingen) geb-goettingen.de Tel. 0551 / 400-5400 siehe auch Anlage: "MERKBLATT für die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen" der GEB Bau- und Abbruchabfälle sind, soweit es technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten. Im Rahmen eines jeden Bau- oder Abbruchvorhabens in der Stadt Göttingen ist für nicht / gering mit Schadstoff belastete mineralische Bau- und Abbruchabfälle ein schriftlicher Antrag zur Freistellung des Verwertungsweges bzw. Beseitigung bei den Göttinger Entsorgungsbetrieben zu stellen. Formblatt zur Entsorgung von Bauabfällen unter: https://www.geb-goettingen.de/index.php?id=124 0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer. Die vorgegebenen Termine sind zwingend einzuhalten. Erstellen der Werk- und Montagepläne: 10.11.25 - 21.11.25, Bauausführung: 10.03.26 - 08.04.26. Die Arbeiten erfolgen in bauüblichen Gewerkefolgen. Vereinzelt ist mit Schnittstellen und Überschneidung mit den unter Punkt 0.1.23 genannten Gewerken zu rechnen. Entstehende Mehraufwendungen aus nicht durchgängig ausführbaren Leistungen werden nicht gesondert vergütet. Der Umfang der auftretenden Berührungspunkte, Abhängigkeiten und gegenseitige Beeinträchtigungen sind zwischen den Auftragnehmern und dem Auftraggeber in gemeinsamen Baubesprechungen (s. Punkt 0.2.2) abzustimmen. Behinderungen und Mehrkosten aus diesen Umständen werden nicht anerkannt. Schadstoffentsorgungen sind nur nach Abstimmung mit der Bauleitung auszuführen. 0.2.2 Baubesprechung. Baubesprechungen finden voraussichtlich wöchentlich statt. Der Auftragnehmer hat an diesen Besprechungen teilzunehmen. Die Dauer je Besprechung beträgt voraussichtlich maximal 2 Stunden zzgl. An- und Abfahrtszeit. Die hieraus entstehenden Mehraufwendungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 0.2.3 Bautagesberichte Von der ausführenden Firma sind arbeitstäglich Bautagesberichte zu erstellen und der Bauleitung des AG gesammelt bis zum Freitag der laufenden Woche zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung von Bedeutung sein können. Die Kosten für die Formulare sind von der ausführenden Firma zu tragen. Die Berichte sind vom Bauleiter oder seinem Vertreter zu unterschreiben. Der Empfang wird von der Bauleitung des AG bestätigt. Die Originale werden von der Bauleitung des AG gesammelt und mit der Schlussakte an die Bauherrschaft übergeben. 0.2.4 Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten sind nur auf Anordnung des AG auszuführen. Stundenlohnzettel sind von der ausführenden Firma spätestens einen Werktag nach Leistungserbringung an die Bauleitung des AG zu übergeben. Anfallendes Material wird auf Nachweis vergütet. 0.2.5 Widersprüche in den Vertragsunterlagen Bei Widersprüchen in den Vertragsunterlagen gilt die Rangfolge gemäß VOB/B § 1 Absatz 2. 0.2.6 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z.B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen. Generell sind lärm- und schmutzintensive Arbeiten zu minimieren und zeitlich wie örtlich zusammenzufassen. Vergütungsansprüche für Ausfallzeiten sind vorab zurückgewiesen für ganztägigen Ausfall und für Zeiten, welche als Pausen anwendbar sind. 0.2.7 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen. - keine Eintragung 0.2.8 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z. B. Behälter für die getrennte Erfassung. Die Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Göttingen ist zu beachten. 0.2.9 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs, gegebenenfalls auch, wieweit der Auftraggeber die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen übernimmt. Öffentliche Straßenverkehrsflächen sind durch die Maßnahme indirekt betroffen. Die Zuwegung zur Baustelle erfolgt über die westlich verlaufende Ernst-Fahlbusch-Straße. Erforderliche Arbeiten im Straßenraum sind mit der Bauleitung abzustimmen, damit auch die Arbeiten anderer Gewerke entsprechend koordiniert werden können. Erforderliche Straßensperrungen sind beim Straßenverkehrsamt zu beantragen. Gebühren hierfür sind einzukalkulieren. Die Regulierung der Verkehrsführung und Verkehrssicherung ist im Falle einer Straßensperrung in der Ernst-Fahlbusch-Straße durch ein vom Straßenverkehrsamt zugelassenes Unternehmen durchzuführen. Die Beauftragung erfolgt direkt durch den AG oder in Absprache mit der BL durch den Auftragnehmer. 0.2.10 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten. - keine 0.2.11 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer. Gemäß VOB/C ist die Baustelleneinrichtung grundsätzlich eine Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet soweit in der Leistungsbeschreibung nicht anders beschrieben. Sanitäreinrichtungen stehen innerhalb des Baugeländes bauseits zur Verfügung. Bauseits werden Fassadengerüste als Arbeits- und Schutzgerüste zur Verfügung gestellt, die zum Zeitpunkt des Erstellens des Gründaches aufgestellt sind und genutzt werden können. Krane und Hebezeuge sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Der Materialtransport ist grundsätzlich einzukalkulieren. Mögliche Aufstellflächen stehen im Parkstreifen entlang der Ernst-Fahlbusch-Straße oder - in Absprache mit der BL - temporär auf der Baustraße zur Verfügung. Lagerflächen sind in nur einem sehr begrenztem Maß vorhanden. Daher wird emphohlen, größere Mengen loses Material/ Schüttgüter just-in-time zu liefern und zu verarbeiten. Diese Erschwernis ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. 0.2.12 Anforderungen gemäß Brandschutzkonzept Der gesamte Dachaufbau muss die Anforderungen an eine Harte Bedachung gemäß DIN 4102 erfüllen. 0.2.13 Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat. Gemäß Einzelbeschreibung in den Leistungsbeschreibungen und siehe Punkt 0.2.11. 0.2.14 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling) Stoffen. - keine Eintragung 0.2.15 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z. B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen. - siehe Punkt 0.1.12 Besondere Anforderungen an Baustoffe 0.2.16 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise. Dokumentation der verwendeten Materialien, Gebrauchs- und Wartungsanleitungen, Oberflächen- und Farbausführungen zur Abnahme, spätestens mit der Schlussrechnung, so dass Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten uneingeschränkt ohne Rückfragen möglich sind. 0.2.17 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind. - keine Eintragung 0.2.18 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung oder bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten. - keine Eintragung 0.2.19 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe. Im Allgemeinen keine, sonst gemäß Positionsbeschreibung. 0.2.20 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt. Der AG übernimmt keinerlei Lade- und Transportleistungen. 0.2.21 Leistungen für andere Unternehmer. im Allgemeinen keine, sonst gemäß Positionsbeschreibung. 0.2.22 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation. Siehe Einzelangabe der Technischen Gewerke 0.2.23 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme. Für die einzelnen Abschnitte erfolgen jeweils Zustandsfeststellungen nach Fertigstellung. Die Gewährleistungsfrist beginnt nach Abnahme der Gesamtleistung je Gewerk. 0.2.24 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche für maschinelle und elektrotechnische sowie elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche § 13 Absatz 4 Nummer 2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag. Siehe Einzelangabe der Technischen Gewerke 0.2.25 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen. Die Abrechnung der Dachdeckerarbeiten erfolgt nach der vom AG freigegebenen Ausführungsplanung und der vom AG freigegebenen Werk- und Montageplanung des AN. Sollte die Leistung von diesen Planungen abweichen, sind gemeinsame Aufmaße mit der örtlichen Bauleitung zu erstellen. 0.2.26 Angaben zu den Ausführungsunterlagen Art und Umfang der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Ausführungsunterlagen Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die für die Ausführung der Bauarbeiten notwendigen Ausführungsunterlagen ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung. Zu den Ausführungsunterlagen im Sinne des § 3 Nr.1 VOB/B zählen: die Ausführungspläne des vom Auftraggeber beauftragten Architekturbüros die vom Auftraggeber oder seinem Architekten freigegebene Werk- und Montageplanung
Allgemeine Baubeschreibung, Angaben zur Baustelle, Ausführungszeitraum
Zusatz Baubeschreibung Gründach und Kiesdach, Materiallieferung, Aufstellflächen Neubau KITA Ernst-Fahlbusch-Straße, Göttingen Dachbeläge Zusatz Baubeschreibung Gründach und Kiesdach Auf dem bauseits abgedichteten Dach der Kita Ernst-Fahlbusch wird im 1. Obergeschoss ein Gründach auf dem 45°-geneigten Dach sowie ein Kiesdach aus einem Lava-Blähton-Gemisch auf dem 20°-geneigten Dach (unter einer Fläche aus PV-Modulen) erstellt. Die PV-Module werden nach Erstellen des Kiesdaches montiert und sind nicht Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung. Die zu bearbeitende Dachfläche beträgt ca. 980 m². Davon entfallen ca. 570m² auf das 20°- und ca. 410m2 auf das 45°-geneigte Dach. Die Gesamtfläche setzt sich aus 8 Stk Einzelflächen mit einer Größe von ca. 80 bis ca. 160 m2 zusammen. Zwischen den geneigten Dachflächen sind Entwässerungsrinnen angeordnet. Diese sind breit genug, um als Montage- und Wartungsgang benutzt zu werden. Einbauten wie Dachfenster, Oberlichter und Lüftungselemente sowie Sekuranten oder Befestigungselemente für PV-Module liegen in den geneigten Flächen und sind als Erschwernisse bei der Bildung der Einheitspreise zu berücksichtigen. Die Abdichtung des Daches ist bereits hergestellt. Auch die Schubwiderlager, die die noch zu erstellende Stützkonstruktion für Kies und Vegetationssubstrat aufnehmen sollen sind bereits montiert und abgedichtet. Weitere Abdichtungsarbeiten sind nicht vorgesehen. Bei dem bereits eingebauten Schubwiderlager handelt es sich um eine sogenannte "Knagge", die von der Firma Optigrün hergestellt wird. Der AN hat darauf zu achten, dass das hier vom AN anzubietende Stützsystems unbedingt kompatibel ist mit der Konstruktion und den Abständen der oben genannten "Knaggen". In den entsprechenden Positionen wird ein Leitprodukt genannt, das die Kompatibilität gewährleistet. Materiallieferung und Aufstellflächen Wie unter "Baubeschreibung Angaben zur Ausführung Punkt 0.2.11" erwähnt stehen auf dem Baustellengelände nur sehr eingeschränkt Lagerflächen zur Verfügung. Es wird empfohlen, lose Materialien just-in-time zu liefern und einzubauen. Die Erschwernisse sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Für das Aufbringen der Materialien auf das Dach sind Hebevorrichtungen und Krane nach Wahl des AN aufzustellen. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass auch Aufstellflächen für Hebeanlagen und Krane nur eingeschränkt angeboten werden können. Diese sind möglich auf der Ernst-Fahlbusch-Straße, in der Baustellenzufahrt oder auf dem befestigten Wendekreis im Nordwesten. Die Distanz von den genannten Aufstellflächen bis zu außenliegenden Auftragsstellen auf dem Dach beträgt bis zu 35m. Das Stellen der Hebevorrichtung und/ oder eines Krans sowie die Erschwernisse sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Herstellerangaben/ Besonderheiten beim Transport, Abladen und Lagern von losen Materialien sind zu berücksichtigen. Insbesondere für das Auftragen von loser Lava oder losem Lava-Blähton-Gemisch auf die geneigten Dächer ist eine staubarme Methode nach Wahl des AN auszuwählen. Es wird dringend empfohlen, Big-Bags mit Auslassöffnung dem Pumpen und Ausblasen von losen Materialien der erwartbaren und unbedingt zu vermeidenden Staubbelastung vorzuziehen.
Zusatz Baubeschreibung Gründach und Kiesdach, Materiallieferung, Aufstellflächen
ATV, ZTV, Richtlinien Allgemeine Technische Vertragsbedinungen (ATV) für Bauleitungen gemäß VOB/C ATV DIN 18299, Allgemeine Angaben zur Baustelle und Ausführung, ATV DIN 18338, Dachdeckungsarbeiten. Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten den neuesten Stand der Technik und Vegetationskunde unter besonderer Beachtung nachstehender Richtlinien, Anmerkungen und Qualitätskontrollen in ihren aktuellen Ausgaben. Richtlinie für die Planung, Bau und Instandhaltung von Dachbegrünungen (Dachbegrünungsrichtlinie), FLL Dachbegrünungssubstrate und Dränschichten entsprechen den besonderen Anforderungen der o.g. Richtlinien Qualitätskontrolle gleichwertiger Materialien, insbesondere der Substrate Die Kennwerte der vom Bieter als gleichwertig angebotenen Materialien sind der ausschreibenden Stelle gemäß VOB Teil A, § 21 mit dem Angebot nachzuweisen und Materialproben vorzulegen. Die Güteüberwachung muss wegen der Vergleichbarkeit der Untersuchungsmethoden an einer Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt nach den FLL-/ÖNORM-Methoden erfolgen. Ausführung durch qualifizierte und auf Dachbegrünung spezialisierte Betriebe des Garten- und Landschaftsbaues mit dem schriftlichen Nachweis ausgeführter Objekte und Fortbildungsnachweisen der letzten drei Jahre. Abnahme nach FLL-Richtlinie ca. 1 Jahr nach dem Aufbringen der Vegetation. Dabei werden ggf. Materialproben genommen und auf Kosten des AG analysiert. Bei Bedarf wird ein Sachverständiger hinzugezogen.
ATV, ZTV, Richtlinien
Anlagen Pläne 1. Baustelleneinrichtungsplan_EFA-ARC-5-LA-BA-0001-F-B 2. DachaufsichtGrundrissArchitekt_EFA-ARC-5-GR-DA-0013-F-B-1 3. SeitenansichtDachArchitekt_EFA-ARC-5-SC-EF-0022-F-D 4. PlanskizzePositionSchubwiderlagern_250311_Kita_EFA_Lageplan_Dach 5. PlanskizzeAuflagelast_250513_Kita_EFA_Dachauflast 6. PlanskizzePV-Anlage_ed1489_0_5_GR_DA_IP_00 Sonstiges 7. MerkblattEntsorgungBaustellenabfälle_GEB_2025
Anlagen
01 KGR 363, Gründach und Kiesdach
01
KGR 363, Gründach und Kiesdach
Hinweistext zu Gründach und Kiesdach Die nachfolgenden Positionen beschreiben die Lieferung und die Herstellung der Dächer. Beide Dächer, sowohl das 20°- als auch das 45°-geneigte Dach, werden mit einer Stützkonstruktion zum Schutz vor Erosion angelegt. Diese Konstruktion besteht aus einem stabilisierenden Schubsicherungssystems mit waagerechten und senkrechten Trägerelementen, die mit Vegetationssubstrat oder Kies gefüllt werden. Im Vorfeld sind durch das Dachdeckergewerk bereits die Dachabdichtung einschließlich der Schubwiderlager auf dem Dach montiert worden. Die Schubwiderlager sind am Fuß eines jeden Einzeldaches im Abstand von 1,0m angebracht, um die Schublast des oben genannten Trägersystems abzutragen. Das zu errichtende Trägersystem muss zwingend kompatibel mit den Schubwiderlagern sein. In der Anlage gibt ein Übersichtsplan Auskunft über die Verteilung und Position der Schubwiderlager. Zur Information: die eingebauten Schubwiderlager haben folgende Merkmale: Material: Aluminium natur, Maße: ca. 380 x ca. 150mm, Höhe: ca. 80mm, Nenndicke: ca. 4mm, Gewicht: ca. 850g, belastbar: < 7kN/Stück. Information zum Auflagegewicht: Die eingebauten Materialien müssen im trockenen Zustand eine Mindestauflast aufweisen, dürfen aber die folgenden Auflasten im wassergesättigten Zustand nicht überschreiten: 45°-geneigtes Dach: - Trockengewicht: ≥ 75 kg/m², Ausnahme: ca. 15m²-Teilfläche am Aufzug ≤ 62 kg/m², - Nassgewicht: ≤ 135 kg/m², Ausnahme: ca. 15m²-Teilfläche am Aufzug ≤ 115 kg/m², - Wasserspeicher ohne Vegetation: ≥ 20,8 l. 20°-geneigtes Dach: - Trockengewicht: ≥ 75kg/m², - Nassgewicht: ≤ 115 kg/m². Zu berücksichtigende Erschwernisse, die in die Einheitspreise durch Ausrichten oder Zuschnitte der Stützkonstruktion einzukalkulieren sind: - Sekuranten, - Stützfüße von PV-Anlage und Wartungsweg, - Dachfenster, - Lüftungsinstallationen.
Hinweistext zu Gründach und Kiesdach
01.__.0001 Dachfläche säubern Abgedichtete Dachfläche mit geeigneten Reinigungsgeräten besenrein säubern. Abrechnung nach gesäuberter Dachfläche.
01.__.0001
Dachfläche säubern
980,00
01.__.0002 Traufprofil Dachrandabschluss Traufprofil für statisch belastbaren Dachrandabschluss für 20° und 45°-geneigte Dachflächen liefern und montieren, Verlegen der einzelnen Traufprofile lose gegen das Schubwiderlager und jeweils mittig im Bereich der Schubwiderlager einschließlich 10 mm Stoßfuge. Material: Aluminium natur, 4-fach gekantet horizontaler Auflageschenkel: 100 mm Materialstärke: 4 mm Höhe: 130 mm, Breite: 100 mm, Länge: 3000 mm, Durchlassöffnungsweite: ca. 150 cm²/m, Achsabstand der Schubwiderlager: 1,00m, Bei Verwendung im Zusammenhang mit Knagge als Schubwiderlager ist ein Längen-Verschnittzuschlag von max. 15% für Stoßausbildung zu berücksichtigen! Zuschnitte sind einzukalkulieren. Leitprodukt: Traufprofil/ Fa. Optigrün oder gleichwertig Bei vom Bieter abweichend genanntem Fabrikat sind folgende Kennwerte für das Traufprofil gefordert: - Alu-Profil, 4-fach gekantet, Höhe: 130 mm, - Materialstärke: 4 mm - Durchlassöffnungsweite: ca. 150 cm²/m, - Einzellänge auf 1m-Achsmaß der Schubwiderlager angepasst, Ein Produktdatenblatt und ein Handmuster sind der BL vor Bestellung/ Verwendung des Fabrikats vorzulegen. (Fabrikat und Hersteller) Abrechnung nach Längenaufmaß.
01.__.0002
Traufprofil Dachrandabschluss
210,00
m
Hinweis Einbau 45°-geneigtes Dach Die Gesamtschichtstärke auf dem 45°-geneigten Dach beträgt 11cm (Speichervlies D = 1cm, Einschichtsubstrat D = 8cm, Vegetationsmatte D = 2cm). Folgende Dachauflasten sind einzuhalten: Trockengewicht: ≥ 75 kg/ m², Nassgewicht: ≤ 135 kg/ m², Wasserspeicher ohne Vegetation: ≥ 20,8 l.
Hinweis Einbau 45°-geneigtes Dach
01.__.0003 Schutz- und Speichervlies 800g, 45°-Dach Schutz- und Speichervlies für 45°-geneigtes Dach liefern und ganzflächig gem. Herstelleranleitung verlegen, mit unterseitig ableitender Rippenstruktur für geneigte Dachflächen. Eigenschaften: Material: 100% PET-Kunststofffaser, Festigkeitsklasse: GRK 3, Nenndicke: ca. 10mm, Flächengewicht: ca. 800g/m², Entwässerungsleistung geprüft nach DIN EN ISO 12958 bei 9% Gefälle: 0,484 l/(m*s) Wasserspeicherfähigkeit : ca. 6,0 l/m². Passschnitte sind in den EP einzukalkullieren. Leitprodukt: Struktur-Speichervlies SSV 800/ Fa. Optigrün oder gleichwertig Bei vom Bieter abweichend genanntem Fabrikat sind folgende Kennwerte für das Struktur-Speichervlies gefordert: - Flächengewicht: ca. 800g/m², - Nenndicke: 10 mm, - Wasserspeicherfähigkeit ca. 6,0 l/m². Ein Produktdatenblatt und ein Handmuster sind der BL vor Bestellung/ Verwendung des Fabrikats vorzulegen. (Fabrikat und Hersteller) Abrechnung nach Flächenaufmaß.
01.__.0003
Schutz- und Speichervlies 800g, 45°-Dach
410,00
01.__.0004 Extensiv-Einschichtsubstrat leicht 45°-Dach Extensiv-Einschichtsubstrat leicht auf 45°-Dachflächen mit geringer Tragfähigkeit, strukturstabilisiert für Sedum-Vegetationsmatte liefern und auf 8cm im verdicheten Zustand einbauen, zulässige Abweichung von der Ebenheit bei 4m 3cm/bei 2m 2cm (Kategorie 4) DIN 18917. Der materialbezogene Verdichtungsfaktor beträgt: - Allgemein: ca. 1,20 - bei pneumatischem Einbau: ca. 1,20 (bei ca. 80 m mittlerer Schlauchlänge) und ist einzukalkulieren. Gesamtporenvol.: > 60-70 Vol%, max. Wasserkap.: > 20 Vol%, Salzgehalt: < 3,5 g/l, organ. Substanz: < 40 g/l, pH-Wert: 6,0-8,5. Trockengewicht: 75 kg/m², Gewicht wassergesättigt: ca. 135 kg/m², Sonstige Kenndaten haben den Anforderungen der FLL-Richtlinien zu entsprechen. Leitprodukt: Extensiv-Einschichtsubstrat E-leicht, Art. 20010 in Big-Bag/ Fa. Optigrün oder gleichwertig Bei vom Bieter abweichend genanntem Fabrikat sind folgende Kennwerte für das Extensiv-Einschichtsubstra gefordert: - alle oben genannten Kennwerte, insbesondere: - Trockengewicht: 75 kg/m², - Gewicht wassergesättigt: ca. 135 kg/m². Ein Prüfzeugnis und eine Materialprobe sind der BL vor Bestellung/ Verwendung des Fabrikats vorzulegen. (Fabrikat und Hersteller) Abrechnung nach Flächenaufmaß.
01.__.0004
Extensiv-Einschichtsubstrat leicht 45°-Dach
395,00
01.__.0005 Extensiv-Einschichtsubstrat extra-leicht 45°-Dach Extensiv-Einschichtsubstrat extra-leicht auf 45°-Dachflächen mit Trockengewicht: 62 kg/m², Gewicht wassergesättigt: ca. 115 kg/m², Sonstige Kenndaten haben den Anforderungen der FLL-Richtlinien zu entsprechen. Leitprodukt: Extensiv-Einschichtsubstrat E-leicht, Art. 21423 in Big-Bag/ Fa. Optigrün oder gleichwertig Bei vom Bieter abweichend genanntem Fabrikat sind folgende Kennwerte für das Extensiv-Einschichtsubstrat gefordert: - alle oben genannten Kennwerte, insbesondere: - Trockengewicht: 62 kg/m², - Gewicht wassergesättigt: ca. 115 kg/m². Ein Prüfzeugnis und eine Materialprobe sind der BL vor Bestellung/ Verwendung des Fabrikats vorzulegen. (Fabrikat und Hersteller) Abrechnung nach Flächenaufmaß.
01.__.0005
Extensiv-Einschichtsubstrat extra-leicht 45°-Dach
W
15,00
01.__.0006 Schubsicherungssystem, jedoch 45°-geneigtes Dach Schubsicherungssystem für 45°-geneigtes Dach liefern und auf bauseits vorhandene Schubsicherungen ("Knaggen") einbauen, Material: Recycling-Kunststoff, schwarz, Schubsicherungssystem besteht aus: 1. Träger, senkrechtes Element LxBxH: 325 x 8 x 8cm, alle 25cm zum Einstecken von Schwelle geschlitzt, einschließlich Längsverbinder bei größeren Längen, 2. Schubschwellen, waagerechtes Element LxBxH: 107 x 8 x 8cm, Träger und Schwelle ineinander gesteckt, Verlegen lose auf Struktur-Speichervlies, Schwellenabstand: 25cm, Achsabstand der Träger: 1,00m, Gewicht ca. 4,5kg/m Material kühl und UV-geschützt lagern und UV-geschützt einbauen! Passschnitte sind einzukalkulieren. Leitprodukt: Schubsicherungssystem T/ Fa. Optigrün oder gleichwertig Bei vom Bieter abweichend genanntem Fabrikat sind folgende Kennwerte für das Schubsicherungssystem gefordert: - aufbauend auf bauseits vorhandene Knaggen (Achsmaß = 1m), - Belastung auf Knagge einschließlich aller Dachkomponenten : </= 7kN/ Stück, - Gewicht ca. 4,5kg/m. Ein Produktdatenblatt und eine Materialprobe sind der BL vor Bestellung/ Verwendung des Fabrikats vorzulegen. (Fabrikat und Hersteller) Abrechnung nach Flächenaufmaß.
01.__.0006
Schubsicherungssystem, jedoch 45°-geneigtes Dach
410,00
01.__.0007 Zugfeste Vegetationsmatte 45°-geneigtes Dach Extensivbegrünung auf 45°-geneigtem Dach mit vorkultivierten Vegetationsmatten auf zugfester, unverrottbarer Trägereinlage herstellen. Vegetationstyp: Sedum. Zugfestigkeit Gewebeträger: ca. 5,0 kN/m. Vegetationsmatten mit mindestens 75 % projektivem Deckungsgrad nach Anforderungsprofil liefern, Transport auf das Dach und Verlegen auf das verdichtete Substrat stumpfgestoßen einschließlich notwendiger Schneide- und Anpassarbeiten und ggf. Auffüllen von Substratfehlstellen. Anwässern mit jeweils mind. 30 Liter/m² in 2 Stk, zeitlich versetzten Arbeitsgängen. Leitprodukt: zugfeste Vegetationsmatte/ Fa. Optigrün oder gleichwertig Bei vom Bieter abweichend genanntem Fabrikat sind folgende Kennwerte für die zugfeste Vegetationsmatte gefordert: - Zugfestigkeit Gewebeträger: ca. 5,0 kN/m. Ein Prüfzeugnis und ein Handmuster sind der BL vor Bestellung/ Verwendung des Fabrikats vorzulegen. (Fabrikat und Hersteller) Abrechnung nach Flächenaufmaß.
01.__.0007
Zugfeste Vegetationsmatte 45°-geneigtes Dach
410,00
01.__.0008 Vegetationsmatte über First Zuschlag für das Verlegen der Vegetationsmatte über den First im Übergang vom 45°- und 20°-geneigtem Dach. Abrechnung Längenaufmaß First.
01.__.0008
Vegetationsmatte über First
100,00
m
01.__.0009 Kiesstreifen Traufe Kiesstreifen für Dränage liefern und parallel zu Traufprofilen einbauen, Material Lava 8/16, Breite und Dicke: 10cm, Folgende Eigenschaften sind zu erfüllen: teilgebrochene Lava, trittfest, Verdichtungsfaktor ca. 1,15, Frostbeständigkeit nach DIN 4226/3, ph-Wert: 7,0 - 8,0, Salzgehalt: < 0,2 g/l, Wasserspeicherkapazität > 12 Vol%, Wasserdurchlässigkeit: > 600 mm/mi,n Trockengewicht ≥ 75 kg/m², Gewicht wassergesättigt ≤ 115 kg/m². Leitprodukt: Perl 8/16 Lava, Art.20821 in Big-Bag / Fa. Optigrün oder gleichwertig Bei vom Bieter abweichend genanntem Fabrikat sind folgende Kennwerte für das Kiesmaterial gefordert: - Trockengewicht ≥ 75 kg/m², - Gewicht wassergesättigt ≤ 115 kg/m². Ein Prüfzeugnis und ein Handmuster sind der BL vor Bestellung/ Verwendung des Fabrikats vorzulegen. (Fabrikat und Hersteller) Abrechnung nach Längenaufmaß.
01.__.0009
Kiesstreifen Traufe
210,00
m
01.__.0010 Korb aus Volierendrahtgitter Korb aus Volierendrahtgitter herstellen und liefern, als Schutz gegen Erosion für Schutzstreifen aus Lava 8/16, Material: Schweißgitter, V2A-Edelstahl, Masche orthogonal gekreuzt, in den Kreuzpunkten verschweißt, MW 10x10x0,8mm, Breite: 1.000mm, Gewicht: ca. 1kN/m2, Einzellängen: - 8x ca. 1,80m, - 8x ca. 2,20m, Einzellängen in Längsachse zum ungleichschenkligen "U" scharfkantig biegen, Schenkellänge 1x 30cm, 1x 60cm, Basis 10cm, Biegewinkel = 90°. 60cm-Schenkel, Ansichtsfläche, mit zusätzlicher Farblackierung: Farbe RAL 7013, braungrau, witterungsbeständig und kratzfest, Längenmaße sind durch örtliches Aufmaß exakt zu ermitteln, Zuschnitte sind einzukalkuilieren. Abrechnung nach Längenaufmaß.
01.__.0010
Korb aus Volierendrahtgitter
32,00
m
01.__.0011 Korb für Kiesstreifen Fenster, 45°-Dach Korb wie vor beschrieben für Kiesstreifen rund um das Dachfenster einbauen, als Brandschutz auf dem 45°-Dach, 30cm-Schenkel nach unten zwischen Schutzmatte und Schubschwellen legen, 60cm-Schenkel oben als Deckel, Lava als Korbfüllung liefern und einbauen, Material Lava 8/16, wie für 20°-geneigtes Dach, Breite: 50cm, Dicke: 10cm, wie kurzer Schenkel Drahtkorb, 60cm-Schenkel mit selbstschneidenden Schrauben an Schubschwellen und -trägern befestigen, Selbstschneidende Schrauben: Edelstahl, V2A, M4/20, 16 Stk/ m², mit Unterlegscheibe: Edelstahl V2A, AußenØ 15mm, Abrechnung nach Längenaufmaß.
01.__.0011
Korb für Kiesstreifen Fenster, 45°-Dach
32,00
m
Hinweis Einbau 20°-geneigtes Dach Der Einbau auf dem 20°-geneigten Dach erfolgt wegen des zu erreichenden Gesamtgewichtes je Quadratmeter zwei-schichtig: Die Gesamtschichtstärke beträgt 11cm (Speichervlies D = 1cm, Blähton-Lava-Perllava-Gemisch D = 10cm). Blähton-Lava 4/16, D = 6,0cm: - Trockengewicht: ≥ 36 kg/m², - Nassgewicht: ≤ 47 kg/m². Perl Lava 8/16, D = 4,0cm: - Trockengewicht: ≥ 44 kg/m², - Nassgewicht: ≤ 48 kg/m².
Hinweis Einbau 20°-geneigtes Dach
01.__.0012 Schutz- und Speichervlies 800g, 20°-Dach Schutz- und Speichervlies für 20°-geneigtes Dach liefern und ganzflächig gem. Herstelleranleitung verlegen, mit unterseitig ableitender Rippenstruktur für geneigte Dachflächen. Eigenschaften: Material: 100% PET-Kunststofffaser, Festigkeitsklasse: GRK 3, Nenndicke: ca. 10mm, Flächengewicht: ca. 800g/m², Entwässerungsleistung geprüft nach DIN EN ISO 12958 bei 9% Gefälle: 0,484 l/(m*s) Wasserspeicherfähigkeit : ca. 6,0 l/m². Passschnitt sind in den EP einzukalkullieren. Leitprodukt: Struktur-Speichervlies SSV 800, Fa. Optigrün oder gleichwertig Bei vom Bieter abweichend genanntem Fabrikat sind folgende Kennwerte für das Struktur-Speichervlies gefordert: - Flächengewicht: ca. 800g/m², - Nenndicke: 10 mm, - Wasserspeicherfähigkeit ca. 6,0 l/m². Ein Produktdatenblatt und ein Handmuster sind der BL vor Bestellung/ Verwendung des Fabrikats vorzulegen. (Fabrikat und Hersteller) Abrechnung nach Flächenaufmaß.
01.__.0012
Schutz- und Speichervlies 800g, 20°-Dach
570,00
01.__.0013 Schubsicherungssystem 20°-geneigtes Dach Schubsicherungssystem für 20°-geneigtes Dach liefern und einbauen, Material: Recycling-Kunststoff, schwarz, Schubsicherungssystem besteht aus: 1. Träger, senkrechtes Element LxBxH: 325 x 8 x 8cm, alle 25cm zum Einstecken von Schwelle geschlitzt, einschließlich Längsverbinder bei größeren Längen, 2. Schubschwellen, waagerechtes Element LxBxH: 107 x 8 x 8cm, Träger und Schwelle ineinander gesteckt, Verlegen lose auf Struktur-Speichervlies, Schwellenabstand: 50cm, Achsabstand der Träger: 1,00m, Gewicht ca. 4,5kg/m Material kühl und UV-geschützt lagern und UV-geschützt einbauen! Passschnitte sind einzukalkulieren. Abrechnung nach Flächenaufmaß. Leitprodukt: Schubsicherungssystem T/ Fa. Optigrün oder gleichwertig Bei vom Bieter abweichend genanntem Fabrikat sind folgende Kennwerte für das Schubsicherungssystem gefordert: - aufbauend auf bauseits vorhandene Knaggen, - Belastung auf Knagge: </= 7kN/ Stück, - Gewicht ca. 4,5kg/m. Ein Produktdatenblatt und eine Materialprobe sind der BL vor Bestellung/ Verwendung des Fabrikats vorzulegen. (Fabrikat und Hersteller) Abrechnung nach Flächenaufmaß.
01.__.0013
Schubsicherungssystem 20°-geneigtes Dach
570,00
01.__.0014 Blähton-Lava 4/16, D = 6,0cm Dränage-Schüttstoff Blähton-Lava 4/16 liefern und als untere Schicht auf dem 20°-geneigten Dach einbauen, Folgende Eigenschaften sind zu erfüllen: teilgebrochene Lava, trittfest, Verdichtungsfaktor ca. 1,15, Frostbeständigkeit nach DIN 4226/3, Salzgehalt: < 1,0 g/l, Wasserspeicherkapazität > 16 Vol%, Wasserdurchlässigkeit: > 180 mm/min Trockengewicht ≥ 36 kg/m² Gewicht wassergesättigt ≤ 46,8 kg/m² Schichtdicke: 6,0cm. Leitprodukt: Perl 4/16 Bähton-Lava, Art. 21385 in Big-Bag, Fa. Optigrün oder gleichwertig Bei vom Bieter abweichend genanntem Fabrikat sind folgende Kennwerte für das Schubsicherungssystem gefordert: - Trockengewicht ≥ 36 kg/m², - Gewicht wassergesättigt ≤ 46,8 kg/m², - Schichtdicke: 6,0cm. Ein Prüfzeugnis und eine Materialprobe sind der BL vor Bestellung/ Verwendung des Fabrikats vorzulegen. (Fabrikat und Hersteller) Abrechnung nach Flächenaufmaß.
01.__.0014
Blähton-Lava 4/16, D = 6,0cm
570,00
01.__.0015 Lava 8/16, D = 4,0cm Dränage-Schüttstoff Lava 8/16 liefern und als obere Schicht auf dem 20°-geneigten Dach einbauen, Folgende Eigenschaften sind zu erfüllen: teilgebrochene Lava, trittfest, Verdichtungsfaktor ca. 1,15, Frostbeständigkeit nach DIN 4226/3, ph-Wert: 7,0 - 8,0, Salzgehalt: < 0,2 g/l, Wasserspeicherkapazität > 12 Vol%, Wasserdurchlässigkeit: > 600 mm/min Trockengewicht ≥ 44 kg/m² Gewicht wassergesättigt ≤ 44 kg/m² Schichtdicke: 4,0cm. Leitprodukt: Perl 8/16 Lava, Art. 20821 in Big-Bag, Fa. Optigrün oder gleichwertig Bei vom Bieter abweichend genanntem Fabrikat sind folgende Kennwerte für das Schubsicherungssystem gefordert: - Trockengewicht ≥ 44 kg/m², - Gewicht wassergesättigt ≤ 48 kg/m², - Schichtdicke: 4,0cm. Ein Prüfzeugnis und eine Materialprobe sind der BL vor Bestellung/ Verwendung des Fabrikats vorzulegen. (Fabrikat und Hersteller) Abrechnung nach Flächenaufmaß.
01.__.0015
Lava 8/16, D = 4,0cm
570,00
01.__.0016 Werk- und Montageplanung Werk- und Montageplanung für jedes einzelne 20°-Kiesdach und 45°-Gründach ist vom AN anzufertigen und nach Auftragserteilung bis zum 21.11.25 zu erstellen. Grundlage ist ein vom AN aufzunehmendes örtliches Aufmaß, das in den EP einzurechnen ist. Die Werk- und Montage-Planung enthält folgende Leistungen: - Örtliches Aufmaß nach Einbau der Schubsicherungen (Knaggen), - Gesamtdarstellung Dach in der Abwicklung als Aufsicht, M:100, - Schubsicherungssystem (25x100- und 50x100-Raster) unter Berücksichtigung der Dachfenster/ Lichtkuppeln, aufgehender Bauteile (z.B. Lüftung), Fußstützen der PV-Anlage, Sekuranten und Befestigung der Wartungsleitern, M 1:100, - Detaildarstellung nach Bedarf, verschiedene Maßstäbe. Die Werk- und Montageplanung wird von der BL geprüft und freigegeben. Abrechnung pauschal.
01.__.0016
Werk- und Montageplanung
P
1,00
psch
01.__.0017 Berechnung Schublast + Auflast Ein rechnerischer Nachweis für die Schublast und die Auflast auf dem 20°- und 45°-Gründach ist der BL vor Beginn der Arbeiten vorzulegen. Die Berechnung beinhaltet alle einzubauenden Materialien und Bauteile und deren Wichte. 45°-Gründach (einschließlich aller Komponenten wie Struktur-/Speichervlies, Schubträgersystem, Vegetationssubstrat, Vegetationsmatte), Gesamtaufbau 11cm: Trockengewicht: ≥ 75 kg/ m², Nassgewicht: ≤ 135 kg/ m², Wasserspeicher ohne Vegetation: ≥ 20,8 l, 20°-Kiesdach (einschließlich aller Komponenten wie Struktur-/Speichervlies, Schubträgersystem, Lava-Blähton-Perllava-Gemisch), Gesamtaufbau 11cm: 1. Blähton-Lava 4/16, D = 6,0cm: - Trockengewicht: ≥ 36 kg/m², - Nassgewicht: ≤ 47 kg/m². 2. Perl Lava 8/16, D = 4,0cm: - Trockengewicht: ≥ 44 kg/m², - Nassgewicht: ≤ 48 kg/m². Abrechnung pauschal.
01.__.0017
Berechnung Schublast + Auflast
P
1,00
psch
01.__.0018 Verkehrsrechtliche Genehmigung Für das Parken, Be- und Entladen von Gegenständen und Materialien im öffentlichen Straßenbereich ist eine Verkehrsrechtliche Genehmigung notwendig. Diese ist vom AN bei der Stadt Göttingen zu beantragen. Abrechnung nach Stückzahl
01.__.0018
Verkehrsrechtliche Genehmigung
1,00
St
01.__.0019 Verkehrszeichen Haltebereich Verkehrszeichen für temporäre Halte-/ Parkzone im öffentlichen Straßenbereich aufstellen, vorhalten und abbauen gemäß verkehrsrechtlicher Genehmigung. Darin enthalten sind sämtliche Verkehrszeichen, Absperrbaken, Warnleuchten etc, die für eine sichere Verkehrsführung notwendig sind. Vorhaltedauer: 6 Wochen. Abrechnung je Halte-/ Parkzone.
01.__.0019
Verkehrszeichen Haltebereich
1,00
St
Standardbeschreibung Pflegearbeiten Fertigstellungspflege Für die Ausführung der Pflegearbeiten als Fertigstellungspflege gilt FLL-Richtlinie. Die erforderlichen Teilleistungen sind ohne besondere Anordnung rechtzeitig auszuführen, die Ausführung jeder Teilleistung ist dem AG vor Beginn anzuzeigen, die vorgesehenen Pflegeleistungen sind durchschnittliche Regelannahmen, der Preis der Einzelleistung errechnet sich aus dem Einheitspreis geteilt durch die Anzahl der Arbeitsgänge, Mehr- bzw. Minderleistungen werden zusätzlich zu dem vereinbarten Einheitspreis vergütet oder in Abzug gebracht.
Standardbeschreibung Pflegearbeiten Fertigstellungspflege
01.__.0020 Fertigstellungspflege 20°-geneigtes Dach Fertigstellungspflege 20°-geneigtes Dach bis zur Abnahme der Flächen nach mindestens einem Kalenderjahr im Juni oder September/ Oktober des folgenden Jahres. Unebenheiten in der Kiesfläche sind auszugleichen und ggf. aufzufüllen, krautiger und verholzender Fremdaufwuchs ist zu beseitigen. Geplante Arbeitsgänge: 4 Stk. Abrechnung errechnet sich aus dem Einheitspreis geteilt durch die Anzahl der Arbeitsgänge multipliziert mit der bearbeiteten Fäche.
01.__.0020
Fertigstellungspflege 20°-geneigtes Dach
570,00
01.__.0021 Fertigstellungspflege 45°-geneigtes Dach Fertigstellungspflege für Extensivbegrünung bei Ansaat nach den Richtlinien der FLL bis zur Abnahme der Flächen nach mindestens einem Kalenderjahr im Juni oder September/ Oktober des folgenden Jahres. Kahlstellen sind nachzusäen, krautiger und verholzender Fremdaufwuchs ist zu beseitigen, Die Abnahme erfolgt bei einem projektiven Deckungsgrad von 75%. Geplante Arbeitsgänge: 4 Stk. Abrechnung errechnet sich aus dem Einheitspreis geteilt durch die Anzahl der Arbeitsgänge multipliziert mit der bearbeiteten Fäche.
01.__.0021
Fertigstellungspflege 45°-geneigtes Dach
410,00
01.__.0022 Langzeitdünger Vegetationsfläche mit Langzeitdünger zu Beginn der Vegetationsperiode einmalig düngen. Anzahl der Arbeitsgänge: 1 Stk. NPK-Langzeitdünger 12-6-8, Farbe: grau-grün, Korngröße: 4-6 mm, Aufwandmenge: 50 g/m². (Fabrikat/ Hersteller) Abrechnung nach Flächenaufmaß.
01.__.0022
Langzeitdünger
410,00
01.__.0023 Wässern Extensivbegrünung Dachfläche Wässern der Extensivbegrünung auf Dachfläche des Gebäudes einschließlich Bereitstellen aller notwendigen Gerätschaften, Wasser kann an der vorh. Zapfstelle im Erdgeschoss des Vorplatzes entnommen werden, Kosten trägt der AN auf Verbrauchsnachweis, Menge je Arbeitsgang ca. 15 l/m2, Geplante Arbeitsgänge: 4 Stk. Abrechnung errechnet sich aus dem Einheitspreis geteilt durch die Anzahl der Arbeitsgänge multipliziert mit der bearbeiteten Fäche.
01.__.0023
Wässern Extensivbegrünung Dachfläche
410,00
Standardbeschreibung Pflegearbeiten Entwicklungspflege Für die Ausführung der Pflegearbeiten als Entwicklungspflege gilt FLL-Richtlinie. Die erforderlichen Teilleistungen sind ohne besondere Anordnung rechtzeitig auszuführen, die Ausführung jeder Teilleistung ist dem AG vor Beginn anzuzeigen, die vorgesehenen Pflegeleistungen sind durchschnittliche Regelannahmen, der Preis der Einzelleistung errechnet sich aus dem Einheitspreis geteilt durch die Anzahl der Arbeitsgänge, Mehr- bzw. Minderleistungen werden zusätzlich zu dem vereinbarten Einheitspreis vergütet oder in Abzug gebracht.
Standardbeschreibung Pflegearbeiten Entwicklungspflege
01.__.0024 Entwicklungspflege 20°-geneigtes Dach Entwicklungspflege 20°-geneigtes Dach gemäß den Richtlinien der FLL nach der Abnahme der Flächen, Dauer: zwei Kalenderjahre nach Abschluss der Fertigstellungspflege, Abnahme und Übergabe im Juni oder September/ Oktober. Unebenheiten in der Kiesfläche sind auszugleichen und ggf. aufzufüllen, krautiger und verholzender Fremdaufwuchs ist zu beseitigen. Geplante Arbeitsgänge: 8 Stk. Abrechnung errechnet sich aus dem Einheitspreis geteilt durch die Anzahl der Arbeitsgänge multipliziert mit der bearbeiteten Fäche.
01.__.0024
Entwicklungspflege 20°-geneigtes Dach
570,00
01.__.0025 Entwicklungspflege 45°-geneigtes Dach Entwicklungspflege für Extensivbegrünung nach Abnahme der Flächen, Dauer: zwei Kalenderjahre nach Abschluss der Fertigstellungspflege, Abnahme und Übergabe im Juni oder September/ Oktober. Kahlstellen sind nachzusäen, krautiger und verholzender Fremdaufwuchs ist zu beseitigen, Die Abnahme erfolgt bei einem projektiven Deckungsgrad von 75%. Geplante Arbeitsgänge: 8 Stk. Abrechnung errechnet sich aus dem Einheitspreis geteilt durch die Anzahl der Arbeitsgänge multipliziert mit der bearbeiteten Fäche.
01.__.0025
Entwicklungspflege 45°-geneigtes Dach
410,00
01.__.0026 Wartungsarbeiten Folgende Wartungsarbeiten sind durchzuführen: - Säubern der Entwässerungsrinnen und Beseitigen von Verunreinigungen und Ablagerungen vor und in Kontrollschächten, - Standfestigkeit von Einfassungen, Oberflächenbefestigungen und sonstigen Bauteilen, - Kontrolle von Einrichtungen zur Schubsicherung. Anzahl der Arbeitsgänge: 2 Stk. Abrechnung errechnet sich aus dem Einheitspreis geteilt durch die Anzahl der Arbeitsgänge. Anfallende Stoffe sind fachgerecht zu entsorgen.
01.__.0026
Wartungsarbeiten
1,00
St
01.__.0027 Wässern Extensivbegrünung Dachfläche Wässern der Extensivbegrünung auf Dachfläche des Gebäudes einschließlich Bereitstellen aller notwendigen Gerätschaften, Wasser kann an der vorh. Zapfstelle im Erdgeschoss des Vorplatzes entnommen werden, Kosten trägt der AN auf Verbrauchsnachweis, Menge je Arbeitsgang ca. 15 l/m2, Geplante Arbeitsgänge: 8 Stk. Abrechnung errechnet sich aus dem Einheitspreis geteilt durch die Anzahl der Arbeitsgänge multipliziert mit der bearbeiteten Fäche.
01.__.0027
Wässern Extensivbegrünung Dachfläche
410,00
01.__.0028 Langzeitdünger Vegetationsfläche mit Langzeitdünger zu Beginn der Vegetationsperiode einmalig düngen. Anzahl der Arbeitsgänge: 2 Stk. NPK-Langzeitdünger 12-6-8, Farbe: grau-grün, Korngröße: 4-6 mm, Aufwandmenge: 50 g/m². (Fabrikat/ Hersteller) Abrechnung nach Flächenaufmaß.
01.__.0028
Langzeitdünger
410,00
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf ausdrückliche Anweisung des AG bzw. der vom AG beauftragten Objektüberwachung durchgeführt werden. Das gilt nicht im Havariefall. Ein Anspruch auf die im Angebot bzw. Beauftragung unverbindlich ausgeführte Anzahl von Stundenlohnarbeiten besteht nicht. Die Erstellung der Einzelbestellungen erfolgt durch den AG grundsätzlich vor Ausführung. Ausnahmen, z. B. bei Noteinsätzen werden für unabhängige Dritte nachvollziehbar, qualifiziert begründet und dokumentiert. Vor der Beauftragung bzw. dem Abruf von Leistungen, die als Stundenlohnarbeiten ausgeführt werden sollen, ist vom AN eine Schätzung des erforderlichen Stundenaufwands anzugeben. Hierauf basierend erfolgt die Definition der Auftragshöhe durch den AG. Abweichungen von der Schätzung sind durch den AN möglichst vor der Ausführung anzumelden, qualifiziert zu begründen und zu dokumentieren. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Die Stundenlohnnachweise müssen arbeitstäglich bzw. wöchentlich (bei VOB/B-Verträgen) dem AG oder der vom AG beauftragten Objektüberwachung zur Unterschrift vorgelegt werden. Seitens des Auftraggebers wird sichergestellt, dass für die Annahme der Stundenlohnnachweise der vereinbarte Ansprechpartner oder ein autorisierter Vertreter zur Verfügung steht. In Ausnahmefällen ist nach vorheriger Absprache eine Rückgabe innerhalb von 48 Stunden zulässig. Stundenlohnnachweise müssen folgende Informationen enthalten: - Firmenbezeichnung, den Namen sowie den Geschäftssitz des Auftragnehmers, Datum, Name (in Druckschrift) und die Unterschrift der/des ausführenden Mitarbeiter/s sowie die Berufsbezeichnung (Facharbeiter, Helfer, etc.), - Lohn- oder Gehaltsgruppe, - Bezeichnung der Baustelle, die genaue (eindeutige) Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, - Art der Leistung (ggf. mit Erläuterungen zur Ausführung der Arbeiten, - geleistete Arbeitsstunden je Mitarbeiter, ggfs. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht, Sonntags- und Feiertagsarbeit, Beginn und Ende der Arbeitszeit, Angabe von Pausenzeiten oder Unterbrechungen (Uhrzeiten), eine ausschließliche Benennung der Summe der Stunden ist nicht ausreichend. Ggfs. erforderlicher Mehraufwand - Unterschrift des Auftraggebers (Mitarbeiter des AG oder der vom AG beauftragten Objektüberwachung), Datum der Unterschrift des Auftraggebers. - leserliche Fassung der Unterschrift in Druckschrift oder durch Namensstempel, Datum und Unterschrift des Auftragnehmers. Stundenlohnnachweise, bei denen diese Informationen nicht vollständig enthalten sind, können als nicht prüfbar abgelehnt werden. Die Bescheinigung durch die Unterschrift des AG bezieht sich auf den Umfang der aufgeführten Leistung und gilt nicht als Rechnungsanerkenntnis. Die Originale der Stundenlohnnachweise behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. Die Kopien der durch den Auftraggeber abgezeichneten Stundenlohnnachweise sind der Rechnung als Anlage beizufügen.
Stundenlohnarbeiten
01.__.0029 Facharbeiter Facharbeiter
01.__.0029
Facharbeiter
5,00
h
01.__.0030 Helfer Helfer
01.__.0030
Helfer
5,00
h
01.__.0031 Pritsche/ Transporter mit Bedienung, bis 4,5 t Pritsche/ Transporter mit Bedienung, bis 4,5 t
01.__.0031
Pritsche/ Transporter mit Bedienung, bis 4,5 t
5,00
h

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