Malerarbeiten
Kita Elsbären
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1.0 Angaben zur Baustelle Neubau Kita Elsbären in Elsdorf Am Roßfliess, Elsdorf-Heppendorf Baustelleneinrichtung Der Auftraggeber wird die übergeordnete Baustelleneinrichtung (Bauzaun, zentrale Baustromanschlüsse, zentraler Bauwasseranschluss, Sanitäreinrichtung(en), ggf. Bauleitungscontainer o.ä.) in Eigenregie übernehmen. Sämtliche weitergehenden Einrichtung, die der Auftragnehmer für die Ausführung der vertraglichen Leistung benötigt sind eigenverantwortlich aufzubauen und nach Abstimmung mit der Bauleitung abzubauen. Vor Beginn der Ausführung ist mit der Bauleitung die AN-seitige Baustelleneinrichtung (z.B. Büro-, Aufenthalts-, und sonstige -container, Lagerflächen, Standorte von Hebezeugen etc.) abzustimmen. Für die Baustelleneinrichtung stehen dem AN in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung nur Flächen auf dem Baugrundstück zur Verfügung. Darüber hinaus erforderliche Flächen hat der AN auf eigene Gefahr und Kosten vorzunehmen. Vor Ausführungsbeginn ist vom AN in Absprache mit der Bauleitung festzulegen und zu koordinieren, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Die Stellflächen für Misch- und Fördereinrichtungen ist im Baustelleneinrichtungsplan einzuzeichnen bzw. mit der Bauleitung abzustimmen. Die sofortige Beseitigung von Straßenverunreinigungen durch den An- und Abtransport von Geräten, Maschinen, Baustoffen etc. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das Aufstellen von Wohncontainern bzw. das Übernachten auf der Baustelle ist ausdrücklich nicht gestattet.
1.0 Angaben zur Baustelle
2.0 Ausführungs- und Angebotsunterlagen Bei computerunterstützter Angebotsausarbeitung sind Text und Massen des vorliegenden Leistungsverzeichnisses in jedem Fall verbindlich. Im Angebot des Unternehmers erfolgt nur eine Überprüfung der Preise. Der Computerauszug muss aufgetrennt in einzelne Blätter und zusammengeheftet eingereicht werden. Im Auftragsfall müssen die Preise in das Originalangebot übernommen (übertragen) werden. Die beiliegenden Zeichnungen bilden die Angebotsgrundlage. Dem AN für die Ausschreibung zur Verfügung gestellte Planunterlagen: Architekturpläne - Grundrisse - Schnitte
2.0 Ausführungs- und Angebotsunterlagen
3.0 Abrechnung und Ausführung Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, als beschrieben. "Bauart" bedeutet das Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung. Sämtliche Maße am Bau sind eigenverantwortlich zu prüfen. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Abkürzungen der Abrechnungseinheiten bedeuten: psch = pauschal, St = Stück, m = Meter, m² = Quadratmeter, m³ = Kubikmeter, kg = Kilogramm. t = Tonne, h = Stunde, d = Tag, wo = Woche, mt = Monat, Jr = Jahr. Bei Vorhaltung und Betrieb usw. ist die Abrechnungseinheit das Produkt aus Mengen- und Zeiteinheit. Die Ausführung und Abrechnung von Stundenlohnarbeiten erfolgt nach § 15 VOB/B. Auf die Vorbemerkungen des im Titel "Regiearbeiten" bzw. "Stundenlohnarbeiten" wird hingewiesen. Zur Abnahme ist eine Dokumentation der Leistungen abzugeben: - 3-fache Ausführung - Deckblatt mit - Inhaltverzeichnis - Grundriss mit Markierung der wesentlichen Leistungen - bei Fenstern/Türen: Liste mit gemäß Vorlage ausgelieferten Eigenschaften ( Maße, Beschlagsarten, Laibungsmaterial, etc.) - Fachbauleitererklärung/Übereinstimmungserklärung mit namentlicher Aufführung der wesentlichen Bauprodukte/Bauarten - Prüfzeugnisse - Datenblätter - Wartungs- und Bedienhinweise
3.0 Abrechnung und Ausführung
4.0 Allgemeines Die Teilnahme am Wertungsverfahren setzt die Einhaltung des Abgabetermins voraus. Eine Wertung des Angebots ist nur bei Abgabe vollständig ausgefüllter Unterlagen möglich. Der Anbieter erklärt sich sowohl mit allen Vorbemerkungen und der Leistungsbeschreibung einverstanden. Die Erstellung des Angebotes ist für den Auftraggeber kosten- und bedingungsfrei. Die Abgabe des Angebotes gilt als Bestätigung des Unternehmens, dass es die Angebotsunterlagen als ausreichend und vollständig ansieht und über die für die fristgerechte Erfüllung der angebotenen Arbeiten erforderliche Betriebseinrichtung sowie den notwendigen Personalbestand verfügt. In den nachstehenden Positionen sind die einzelnen Leistungen beschrieben und massenmäßig erfasst. Sie sind an Hand der beiliegenden Pläne und einer örtlichen Besichtigung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Bei gegenseitigem Einverständnis dienen sie als Grundlage zur Ermittlung einer Pauschalen. Der Auftraggeber behält sich bis zur Auftragsvergabe vor, einzelne Titel/Lose getrennt zu vergeben oder aus dem ausgeschriebenen Leistungsumfang zu nehmen. Der Bieter hat die Baustelle zu besichtigen und sich mit den örtlichen Verhältnissen vertraut zu machen. Hierzu gehört auch die Einsichtnahme der Planunterlagen bei den örtlichen Versorgungsunternehmen bezüglich der öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen. Weichen Bedingungen des Auftrages von denen der Ausschreibung ab, so gelten erstere als vom Auftragnehmer angenommen. Allgemein geltende ZTV: DIN 18 299 VOB/C - Allgemeine Regelungen für Bauleistungen jeder Art BauO NW: Bauordnung Nordrhein-Westfalen BaustellV: Baustellenverordnung BaustellVErläutVV: Erläuterung zur Baustellenverordnung ArbSchG: Arbeitsschutzgesetz ArbStättV: Arbeitsstättenverordnung ASR: Arbeitsstättenrichtlinien UVV/ BGVR: Unfallverhütungsvorschriften BImSchG: Bundes-Immissionsschutzgesetz AVV Baulärm: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm TA Lärm:Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm DIN 4102: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4108: Wärmeschutz im Hochbau DIN 4109: Schallschutz im Hochbau DIN 18 201: Toleranzen, Begriffe DIN 18 202: Toleranzen im Hochbau BGV A3 :Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebs- und Arbeitsmittel DIN VDE 0701 - 0702: Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebs- und Arbeitsmittel sowie die dort weiter genannten Normen und Vorschriften GEG vom 1.11.2020 Über die aufgeführten DIN, Gütebestimmungen, Richtlinien, Zulassungen hinaus gelten alle gesetzlichen Bestimmungen, Erlässe, usw. die zur Zeit der Angebotsabgabe gültig sind, auch wenn sie nicht ausdrücklich erwähnt sind. Die Normen stellen Mindestanforderungen dar, die in keinem Falle unterschritten werden dürfen. Vertragsgrundlagen Allen Ausschreibungen und Verträgen liegen als Bestandteil die nachfolgenden Unterlagen und Bedingungen, bei Widersprüchen in der Reihenfolge der Aufzählung, zugrunde: die Leistungsbeschreibung die Besonderen Vertragsbedingungen etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen VOB/C die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB/B Lieferungs-, Geschäfts- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers haben keine Gültigkeit, auch wenn vom Auftraggeber nicht ausdrücklich widersprochen wird. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsverzeichnisss sind vom Auftragnehmer gesondert anzuzeigen und haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Alternativangebote können dem Leistungsangebot beigelegt werden. Sind aufgrund der Erfahrungen seitens des Bieters Ergänzungen oder Verbesserungen anhand der vorgelegten Ausführungsbeschreibungen im LV erforderlich, so sind diese bei Angebotsabgabe zu benennen und kostenmäßig zu fixieren.
4.0 Allgemeines
100 300 - BAUWERK BAUKONSTRUKTION
100
300 - BAUWERK BAUKONSTRUKTION
100.01 034 - MALER- UND TAPEZIERARBEITEN
100.01
034 - MALER- UND TAPEZIERARBEITEN

Ihre Angebotsdetails

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