Rohbauarbeiten
KIL_Nachvermietung Primark 2. Phase
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus: DIN 18331 - Beton- und Stahlbetonarbeiten - Maßgebend für die Ausführung der Stahlbetonarbeiten sind die geprüften statischen Berechnungen mit den geprüften Schal- und Bewehrungsplänen des Statikers. Vor dem Betonieren ist das jeweilige Bauteil der Bauleitung zu melden. - Sämtliche Maßangaben sind vom AN vor Beginn der Arbeiten eigenverantwortlich zu prüfen. Bei Unstimmigkeiten ist umgehend die Bauleitung des AG zu informieren. Andernfalls haftet der AN für alle aus der Unterlassung entstehenden Folgen. - Schalung und Gerüste müssen eine solche Überhöhung erhalten, dass die Tragwerke nach dem Ausschalen die planmäßige Form haben. Der gesamte Beton muss in seiner Oberfläche ein vollkommen geschlossenes Gefüge zeigen. Die Bewehrung muss allseitig gut umschlossen sein, dass keine Feuchtigkeit an die Bewehrung gelangt. - Gegen die Verwendung von zugelassenem Schalungsöl besteht kein Einwand, sofern keine Schäden, Verfärbungen und dergleichen entstehen. - Schalung aus Schaltafeln mit regelmäßiger Anordnung der Schalungsstöße und Anker, Kanten mit Dreikantleiste gefast nach Wahl des AG. Arbeitsfugen mit Dreikantleisten gebrochen nach Angabe des AG, Grate abgeschliffen. Der Einsatz von Zusatzmitteln darf bei Sichtbeton nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Bauleitung erfolgen. Der Schutz vor Austrocknung des Betons soll durch nicht direkt anliegende Kunststoff-Folien erfolgen. Ein Naßbehandlung ist zu vermeiden. - Bei der Betonnachbehandlung sind die Richtlinien des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) einzuhalten. Wände dürfen nur aus dem in der Leistungsbeschreibung, dem Standsicherheitsnachweis und den Ausführungszeichnungen angegebenen Steinen ausgeführt werden. Mischmauerwerk, auch durch verwenden einzelner von den Vorgaben abweichender Steine ist unzulässig. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Alle groben Verschmutzungen am Mauerwerk sind täglich zu entfernen, bevor der Abbindeprozess abgeschlossen ist. Spezielle Reinigungsverfahren bei starker Verschmutzung sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber festzulegen. Mauerwerksteile der tragenden und aussteifenden Wände sind grundsätzlich gleichzeitig im Verband hochzuführen, sofern nicht anderes vereinbart wird. Im mit der Bauleitung abzusprechenden Ausnahmefall bei nachträglicher Einbindung ohne Anker ist nur liegende oder stehende Verzahnung zulässig. Loch- oder Stockverzahnung ist unzulässig. Die Ausführung von Stoßfugen hat grundsätzlich nach DIN 1053-1 oder den Herstellervorschriften zu erfolgen. Löcher im Mauerwerk (z.B. entstanden durch Gerüste oder das Befestigen von Schalung) sind vor Aufbringen des Putzes oder einer anderen Außenhaut materialgerecht zu beseitigen. Installationsschächte dürfen erst nach Freigabe durch die Bauleitung geschlossen werden. Mörtel Es ist eine über den Zeitraum der gesamten Leistung gleichbleibende Beschaffenheit des auf der Baustelle verarbeiteten Mörtels zu gewährleisten. Abweichend zu den vorgenannten Bestimmungen sind Arbeitsbühnen, Gerüste, Hebezeuge oder ähnliches in die Einheitspreise einzurechnen. Dies gilt auch bei Gerüsten, welche die im Absatz 4.2.1 der DIN 18330 und 4.2.6 der DIN 18331 genannten Maße überschreiten. Dies gilt auch für Hebezeuge und Gerüste über 3,50 m. Das Abdecken und staubdichte Abkleben von angrenzenden und empfindlichen Bauteilen und Schutz von Gegenständen inklusive rückstandlose Entfernung der Abdeckmaterialien und Entsorgung nach Ausführung der Arbeiten Abrechnungshinweise Aufmaß und Abrechnung ist nach DIN 18330 Mauerarbeiten und DIN 18331 Betonarbeiten vorzunehmen. Über die Richtlinien der VOB hinaus werden alle Betonbauteile entsprechend den folgenden Festlegungen abgerechnet: - Die Abrechnung sämtlicher Bewehrungen erfolgt nach den vom Statiker erstellten Stahllisten. - Spiralbewehrungen, Verspannungen, Auswechselungen und Montageeisen werden nicht gesondert vergütet. - Die Verwendung von Abstandshaltern für die obere und untere Bewehrung aus nicht rostendem Material zur Einhaltung der vorgeschriebenen Betondeckung wird ausdrücklich verlangt und ist in die Einheitspreise der Bewehrung einzukalkulieren.
Vorbemerkungen
1 Allgemeiner Bereich
1
Allgemeiner Bereich
1.01 KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion
1.01
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion
1.03 KG 500 Außenanlagen und Freiflächen
1.03
KG 500 Außenanlagen und Freiflächen
2 Bereich Mieter Only
2
Bereich Mieter Only
2.01 KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion
2.01
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion

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