Vorbemerkungen 1. Allgemeine Hinweise
Die ausgeschriebenen Estricharbeiten sind in kompletter Material- und Lohnleistung anzubieten. Alle Positionen
umfassen das abnahmefertige Herstellen der Teilleistungen, einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
Die in den „Zusätzliche Technische Vorbemerkungen“ aufgeführten Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind
vom Nachunternehmer (NU) bei der Angebotsbearbeitung zu berücksichtigen und in sein Angebot einzurechnen, sofern
keine gesonderten Ansätze in der Leistungsbeschreibung vorhanden sind.
Der Nachunternehmer muss als Fachfirma im Zuge der Angebotserstellung die Beschreibung der verlangten Leistung
auf ihre fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Eindeutigkeit prüfen, falls erforderlich auf einem Beiblatt seine
Berichtigungen, Ergänzungen oder Erläuterungen dem AG einreichen.
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nicht anders vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-
Vorschriften als vereinbart und mit dem EP abgegolten:
- Lieferung, Verarbeitung und Montage aller notwendigen Materialien und Befestigungsmittel
- Verschnitte, Schnitte und Schrägschnitt, Aussparungen
- sämtliche fachgerechte Anschlussarbeiten an angrenzende Bauteile, Einbauten und Werkstoffe
- Liefern und Einbauen des Randdämmstreifens
- Ausschneiden und Anpassen der Dämmung für Installationen (Elektro- und Rohrleitungen, etc.) auf dem Rohfußboden
- Herstellen von Abstellungen aus Holz für Aussparungen, Abschlüsse, etc.
- Ausbildung eventuell erforderlicher Arbeits- und Dehnungsfugen
- Reinigen des Untergrundes von groben Verschmutzungen
- Anlegen von Scheinfuge über einen Teil des Estrichquerschnitts (ca. 1/3 Dicke) schneiden
- Anschleifen des Anhydrit-Estrichs
- Verkleben der Dämmschichten bei Fließestrichen
- sämtliche Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze
- Schutzmaßnahmen im Bereich des Mischplatzes, Lagerplatzes und auf den Transportwegen
- Es ist eine Schlauchlänge von ca. 100 m zu berücksichtigen
2. Gütezeugnisse, Zulassungsbescheide, Prüfungen
Sämtliche Gütezeugnisse, technischen Datenblätter, Zulassungsbescheide, Verwendbarkeitsnachweise,
Verarbeitungsrichtlinien, Sicherheitsdatenblätter etc. für die Eignung der zu verwendenden Baustoffe/Bauprodukte sind
dem AG rechtzeitig vor Ausführungsbeginn bzw. vor Einbau zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Der Eignungsnachweis des Bauprodukt ist gemäß den gültigen Vorschriften mittels Prüfkörperverfahren durch den NU
nachzuweisen und zu dokumentieren.
Die Verantwortung und Haftung des NU wird durch die Prüfung und Genehmigung des AG nicht eingeschränkt.
2 Bereich Mieter Only
2.01 KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion
3 Bereich Mieter Fitness
3.01 KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion
4 Bereich Mieter KULT
4.01 KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion
5 Bereich Mieter N.N.
5.01 KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion