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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18330 - Mauerarbeiten.
Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen:
DIN 18 451 - Gerüstbauarbeiten
Die technische Ausführung ergibt sich aus den genannten wie aus den im
Folgenden aufgeführten Regelwerken.
Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten:
DIN 1045 - Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton
DIN 1053-3 - Mauerwerk; Bewehrtes Mauerwerk; Berechnung und Ausführung
DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau
DIN 4242 - Glasbaustein-Wände; Ausführung und Bemessung
DIN 4795 - Nebenluftvorrichtungen für Hausschornsteine
DIN 18515 - Außenwandbekleidungen
DIN EN 771-T 6 und T 7 - Festlegungen für Mauersteine
DIN EN 1051-1 - Glas im Bauwesen - Glassteine und Betongläser - Teil 1:
Begriffe und Beschreibungen
DIN EN 13384 - Abgasanlagen - Wärme- und strömungstechnische Berechnungsverfahren
Deutscher Naturwerkstein-Verband e.V. (DNV):
DNV BTI 1.1 - Massiv- und Verblendmauerwerk
Bundesverband Porenbeton:
PORENBETON BERICHT 9 - Ausmauerung von Holzfachwerk
PORENBETON BERICHT 14 - Mauerwerk aus Porenbeton - Beispiele zur Bemessung nach DIN 1053-1
Verein Deutscher Zementwerke e.V.:
ZEMENT-MERKBLATT H 11 - Sichtmauerwerk aus Beton (Normalbeton)
1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
2. Allgemeine Hinweise zur Ausführung 2.1 Allgemeines
Wände dürfen nur aus dem in der Leistungsbeschreibung, dem Standsicherheitsnachweis und den Ausführungszeichnungen angegebenen Steinen ausgeführt werden. Mischmauerwerk, auch durch verwenden einzelner von den Vorgaben abweichender Steine ist unzulässig.
Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten.
Alle groben Verschmutzungen am Mauerwerk sind täglich zu entfernen, bevor der Abbindeprozess abgeschlossen ist. Spezielle Reinigungsverfahren bei starker Verschmutzung sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber festzulegen.
Mauerwerksteile der tragenden und aussteifenden Wände sind grundsätzlich gleichzeitig im Verband hochzuführen, sofern nicht anderes vereinbart wird.
Im mit der Bauleitung abzusprechenden Ausnahmefall bei nachträglicher Einbindung ohne Anker ist nur liegende oder stehende Verzahnung zulässig. Loch- oder Stockverzahnung ist unzulässig.
Die Ausführung von Stoßfugen hat grundsätzlich nach DIN 1053-1 oder den Herstellervorschriften zu erfolgen.
Löcher im Mauerwerk (z.B. entstanden durch Gerüste oder das Befestigen von Schalung) sind vor Aufbringen des Putzes oder einer anderen Außenhaut materialgerecht zu beseitigen.
Installationsschächte dürfen erst nach Freigabe durch die Bauleitung geschlossen werden.
2.2 Mauerwerk und Bauteile aus Porenbeton
Bei der Montage von Porenbeton-Bauteilen ist die Verwendung von Holzkeilen oder Bruchstücken von Steinen zur Ausrichtung unzulässig.
2.3 Mörtel
Es ist eine über den Zeitraum der gesamten Leistung gleichbleibende Beschaffenheit des auf der Baustelle verarbeiteten Mörtels zu gewährleisten.
2. Allgemeine Hinweise zur Ausführung
01 KOGR 3100 - Rohbau
01
KOGR 3100 - Rohbau
01.01 KOGR 3130 - Aufgehende Konstruktion
01.01
KOGR 3130 - Aufgehende Konstruktion
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