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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen Baubeschreibung
Die hier beschriebenen Fassadenarbeiten dienen der Neuerrichtung
von zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils 32 Wohneinheiten in Hagen-Hohenlimburg.
Anschrift:
Langenkampstraße 14+16
58119 Hagen
Die Fassade ist als Wärmedämmverbundsystem mit Klinkerriemchen und Außenputz herzustellen.
Baustellenlogistik
Materialanlieferungen sind nur möglich, wenn diese am Vortag mit der
Bauleitung abgestimmt werden.
Parkplätze Kleintransporter oder Mannschaftstransporter stehen teilweise
zur Verfügung.
Ein Anspruch des AN auf Parkplätze innerhalb der Baustelle besteht nicht.
Lagerplätze stehen nur in geringem Maß zur Verfügung.
Baumaterialien sind in geringen Mengen als Tagesmengen anzuliefern.
ZVB - Zusätzliche Vertragsbedingungen
ZVB 01 Einheitspreise
Die angebotenen Einheitspreise sind Festpreise bis zur Fertigstellung der Gesamtmaßnahme.
Eine Veränderung der Vergütung aufgrund von Lohnerhöhungen,
Stoffpreisveränderungen o.ä. erfolgt nicht.
Nebenangebote zu abweichenden Konstruktionsverfahren sind zulässig.
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen
Details auf Vollständigkeitund fachgerechte Ausführung und Eignung
für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen.
Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen
sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot gesondert
beizufügen.
ZVB 02 Baustrom/-wasser
Baustrom und Bauwasser werden vom Bauherrn gestellt.
Die Umlage beträgt jeweils 0,3 % der Bruttoabrechnungsumme.
ZVB 03 Bauwesenversicherung
Vom Bauherrn wird eine Bauwesenversicherung abgeschlossen.
Die Umlage beträgt 0,45 % der Bruttoabrechnungssumme.
ZVB 04 Gewährleistung
Die Gewährleistung erfolgt einer Gewährleistungsfrist von
fünf Jahren und sechs Monaten nach Abnahme der Bauleistung.
ZVB 05 Reinigung der Baustelle
Die Reinigung der Arbeitsstellen ist "täglich" durchzuführen und
mit den Einheitspreisen abgegolten.
Kommt der AN der Aufforderung zur Baustellenreinigung durch
die Bauleitung nicht nach, so wird der Auftraggeber diese Arbeiten
durch einen anderen Unternehmer ausführen lassen und die anfallenden
Kosten von der Schlussrechnung des und/oder der betreffenden
Unternehmer in Abzug bringen.
Zufahrtsstraßen (Straßenreinigung) sind bei verschuldeter Verschmutzung unmittelbar mit Naßkehr- und Saugvorrichtungen zu reinigen.
ZVB 06 Sicherheit auf der Baustelle
Mit dem Abschluss eines Werkvertrages wird der einzelne Auftragnehmer
für den auf ihn übertragenen Teilbereich der Baumaßnahmen verantwortlich.
Er hat die von ihm beherrschbaren Gefahren auszuschließen, für Ordnung
auf seiner Arbeitsstelle zu sorgen und die Sicherheit seiner Beschäftigten zu
gewährleisten.
Unternehmer, deren Leistungen auf der Baustelle zeitlich und örtlich zusammentreffen, haben sich gemäß § 6 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift
"Allgemeine Vorschriften" (BGV A 1/ bisherige VBG 1) mit den weiteren Auftragnehmern abzustimmen, um eine gegenseitige Gefährdung und nach den Bestimmungen der betreffenden Landesbauordnung auch die Gefährdung Dritter zu vermeiden.
Bei der Ausführung aller Leistungen sind die Richtlinien der UVV (Unfallverhütungsvorschriften) genauestens einzuhalten.
ZVB 07 Ausführungsvorschriften
Der Bieter ist verpflichtet, die im LV beschriebenen Positionen auf
Vollständigkeit, fachliche Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen.
Technische Bedenken oder etwaige Änderungsvorschläge sind auf einer besonderen Anlage auszuführen und dem Angebot beizufügen.
Der Auftragnehmer hat auf die örtlichen Verhältnisse hinsichtlich Eignung für
die Durchführung seiner Leistungen zu achten.
Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, sind dem Auftraggeber
vor Arbeitsbeginn schriftlich anzuzeigen.
Materialien, Geräte, Werkzeuge etc. können nur auf Risiko des Auftragnehmers innerhalb des Baugrundstückes gelagert werden.
Für Schäden, gleich welcher Art, übernimmt der Auftraggeber keinerlei Haftung. Die für die Abwicklung des Auftrages erforderlichen Geräte und Maschinen
müssen den Anforderungen des Gesetzes zum Schutz gegen Baulärm vom 09.09.1965 (BGB 1214) und des Immissionsschutzgesetzes vom
28.07.1966 (GVB 211) entsprechen.
ZVB 08 Stoffe und Bauteile
Stoffe und Bauteile, die in das Eigentum des AG übergehen, müssen ungebraucht sein.
ZVB 09 Abbruch/Demontagen
Zum Leistungsumfang von Abbrucharbeiten oder Demontagen gehört zu jeder Position, auch wenn dies nicht explizit im Positionstext erwähnt ist,
- die gesamte, rückstandsfreie Demontage des Objektes, einschl. sämtlicher
Befestigungsmittel, die Anschlussmaterialien an angrenzende Bauteile
Anschlussmaterialien an angrenzende Bauteile (dauerelastische Fugen, Vermörtelungen, o.ä.) sowie die Verankerungen
- das besenreine Verlassen des Raumes und des Transportweges
- die Beseitigung/ Entsorgung des angefallenen Materials,
- sofern erforderlich, die Sicherung des Ortes gem. UVV (Anbringen einer Absturzsicherung, Abdecken von Deckenöffnungen, usw.),
- bei Neumontagen die Beseitigung der v.g. Sicherungen und der Transport
aus dem Gebäude,
- bei Wandabbrüchen gehört zum Leistungsumfang der Abbruch von Putzoberflächen, Fliesen, Installationen, wie Kabel oder Leitungen, Türen
einschl. Zargen usw. innerhalb der abzubrechenden Wandfläche, einschl.
sämtlicher Einbauten
Sämtliche v.g. Leistungen sind Bestandteil des Einheitspreises und werden
nicht gesondert vergütet!
ZVB 10 Arbeitsablauf/Aufmaß/Abrechnung
Abrechnungsgrundlage für die erbrachten Leistungen ist die VOB in der jeweils gültigen Fassung.
Das Leistungsverzeichnis beschreibt Einzelpositionen einer Gesamtanlage. Die
in der Leistungsbeschreibung angegebenen oder nachstehend in den Anlagen dargestellten Marken- oder Firmenbezeichnungen gelten als Qualitätsbeispiele.
Alternativvorschläge sind zulässig, jedoch gesondert aufzuführen.
Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter.
Alle fertiggestellten Leistungen anderer Gewerke sind gegen Verschmutzung mit geeigneten Maßnahmen (z.B. Abklebung/Abdeckungen) zu schützen.
Wird dieses vom Auftragnehmer unterlassen, gehen alle erforderlichen
Reinigungsarbeiten bzw. erforderlichen Nacharbeiten zu Lasten des AN.
Die Anlieferung und der Transport der Materialien auf dem Grundstück und im Gebäude ist Sache des AN und in den Einheitspreisen enthalten.
Anlieferungszeiten sind mit der Bauleitung abzusprechen.
Spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung durch den Bauherrn ist vom AN eine umfassende Werkstattplanung sowie eine Windlastberechnung vorzulegen.
Mit der Fertigung und der Aufarbeitung der Bauteile darf erst nach erfolgter Freigabe begonnen werden.
Das Anfertigen der erforderlichen Aufmaße und Abrechnungszeichnungen nach Plänen des Architekten einschließlich der Freigabe durch die örtliche Planung
ist Sache des Auftragnehmers. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Das verbindliche örtliche Aufmaß einschließlich der Zeichnungsmaße der Detailskizzen des Architekten, sowie die Abstimmung bei Zeichnungsunstimmigkeiten mit der örtlichen Bauleitung auf die Gegebenheiten der Baustelle, obliegen dem Auftragnehmer und berechtigen nicht zu Mehrkosten.
ZVB 11 Aufenthalts- und Lagerräume
Aufenthalts- und Lagerräume können vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt werden.
ZTV – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
ZTV 01 Allgemeines / Normen und Regelwerke
Alle Leistungen sind nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen Normen, Richtlinien und Zulassungen auszuführen. Maßgeblich sind insbesondere:
- DIN 18350 (VOB/C) – Putz- und Stuckarbeiten
- DIN 18345 (VOB/C) – Wärmedämm-Verbundsysteme
- DIN 18515-1 – Außenwandbekleidungen; Angemörtelte Fliesen und Platten
- DIN 4108-2 – Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden
- DIN 4102 / EN 13501 – Brandverhalten von Baustoffen
- DIN 18550 – Außenputze
- Europäische Technische Bewertung (ETA) des eingesetzten WDVS-Systems
- Verarbeitungsrichtlinien des Systemherstellers
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) bzw. allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) des WDVS
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle relevanten Normen und Zulassungen vor Ausführungsbeginn zu beschaffen und einzuhalten.
ZTV 02 Systemkonformität WDVS
Das gesamte Wärmedämm-Verbundsystem ist als aufeinander abgestimmtes System eines Herstellers zu liefern und zu verarbeiten. Alle Komponenten (Dämmstoff, Kleber, Dübel, Armierungsmasse, Gewebe, Putz, Farbe) müssen systemkonform sein und der ETA des Systems entsprechen. Ein Systemwechsel oder der Einsatz systemfremder Komponenten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
ZTV 03 Untergrundvorbereitung
Der Auftragnehmer hat den Untergrund vor Beginn der Arbeiten auf seine Eignung für das vorgesehene System zu prüfen. Dazu gehören:
- Festigkeit und Tragfähigkeit des Untergrunds (Haftzugprüfung bei Bedarf)
- Freiheit von Staub, Schmutz, Öl, losen Teilen und haftmindernden Substanzen
- Ebenheit gem. DIN 18202
- Feuchte des Untergrunds (Messung und Dokumentation)
Festgestellte Mängel am Untergrund sind dem Auftraggeber vor Arbeitsbeginn schriftlich anzuzeigen. Mit der Ausführung darf erst nach schriftlicher Freigabe begonnen werden.
ZTV 04 Verarbeitung WDVS / Dämmplatten
Die Dämmplatten sind im Verband, fugenversetzt und schubfest zu verkleben. Mindest-Klebeflächenanteil: 60 %. Die Platten sind unmittelbar nach der Verklebung zusätzlich zu dübeln. Anzahl und Anordnung der Dübel erfolgen gemäß Systemzulassung und Standsicherheitsnachweis. Dübel mit Thermodübelkopf (χ-Wert ≤ 0,002 W/K) sind zu verwenden. Stoßfugen sind schall- und wärmebrückenfrei, fugenversetzt und dicht zu schließen. Über Dehnfugen im Untergrund sind Systemdehnfugen anzuordnen.
ZTV 05 Brandschutz
Im Bereich von Brandabschnitten und entsprechend den Anforderungen des Brandschutzkonzepts sind umlaufende Brandriegel aus nicht brennbaren Dämmstoffen (Mineralwolle, Brandverhaltensklasse A1 nach EN 13501-1) anzuordnen. Breite der Brandriegel: mind. 200 mm. Ausführung vollflächig verklebt und verdübelt gemäß Vorgaben des DIBt und der Systemzulassung. Die Brandriegel sind vor Aufbringen der Armierung zu dübeln.
ZTV 06 Armierung und Einbettgewebe
Die Armierungsschicht ist vollflächig, blasen- und hohlstellenfrei aufzubringen. Das Glasfasergewebe (alkaliresistent, mind. 160 g/m², Maschenweite 4 × 4 mm) ist vollständig in die Armierungsmasse einzubetten; Mindestüberdeckung 1 mm. An Ecken, Öffnungsecken und Anschlüssen sind zusätzliche Diagonalarmierungen (mind. 30 × 30 cm) einzulegen. APU-Leisten, Eckschutzschienen und Kompribänder sind systemkonform einzubauen.
ZTV 07 Klinkerriemchen
Klinkerriemchen sind gemäß DIN 18515-1 im Floating-Buttering-Verfahren auf dem fertig armierten und ausgehärteten WDVS-Untergrund zu verlegen. Ausführung:
- Haftkleber vollflächig auf Untergrund und Rückseite der Riemchen auftragen
- Fugenbreite und Verlegemuster gem. Verlege- und Fugenplan des Auftraggebers
- Verfugen mit dem vorgeschriebenen Fugenmörtel im Kellenverfahren
- Fugen vollständig, gleichmäßig und dicht ausbilden
- Klinker- und Fugenflächen nach Abschluss der Arbeiten reinigen
- Anschlussfugen an angrenzende Bauteile (Fenster, Gesimse, Attika) als dauerelastische Fugen gem. DIN 18540 ausbilden
- Dehnfugen nach Systemvorgabe und Fugenbild anordnen
Klinkerriemchen dürfen erst nach vollständiger Durchtrocknung der Armierungsschicht (Herstellerangaben beachten) aufgebracht werden. Der Untergrund ist vor der Verlegung auf ausreichende Festigkeit (Haftzugwert mind. 0,08 N/mm²) zu prüfen.
ZTV 08 Außenputz (Unter- und Oberputz)
Unterputz und Oberputz sind gemäß DIN 18550 und den Herstellerrichtlinien aufzubringen. Der Unterputz ist vor Aufbringen des Oberputzes vollständig durchgetrocknet und auf ausreichende Festigkeit zu prüfen. Schichtdicken, Standzeiten und klimatische Verarbeitungsbedingungen sind einzuhalten:
- Verarbeitungstemperatur: +5 °C bis +30 °C, kein direktes Besonnen, Wind- und Regenschutz bei Bedarf
- Unterputz: mineralischer Leichtputz, Schichtdicke ca. 5–8 mm
- Oberputz: mineralisch, witterungsbeständig, wasserabweisend, algizid/fungizid eingestellt, Körnung 2 mm, Struktur abgescheibt
- Putzabschlussprofile an allen Kanten und Übergängen einbauen
- Farbton des Oberputzes und ggf. Schlussbeschichtung nach Farbkonzept des AG
ZTV 09 Sockel / Perimeterdämmung
Im Sockelbereich ist eine EPS-Perimeterdämmplatte (WLG 032, d = 200 mm) zu verwenden. Die Platte ist druckwasserfest, kapillar nicht saugend und beständig gegen erdberührende Beanspruchungen auszuführen. Der Übergangsbereich zwischen Perimeter- und Fassadendämmung ist fugenversetzt und wärmebrückenfrei auszubilden. Anschlüsse an die Abdichtung sind gem. Detailplanung winddicht und schlagregendicht herzustellen. Die mineralische Dichtungsschlämme ist von +0,05 m über GOK bis auf den Baukörper zu führen und muss zum WDVS-System kompatibel sein.
ZTV 10 Witterungsschutz und Standzeiten
Frisch aufgebrachte Schichten (Kleber, Armierung, Putz) sind vor schädlichen Witterungseinflüssen (Frost, Regen, starke Sonneneinstrahlung, Zugluft) zu schützen. Bei Frost oder Tauwetter dürfen keine Putz-, Klebe- oder Armierungsarbeiten ausgeführt werden. Der Auftragnehmer ist für einen ausreichenden Schutz durch Folien, Planen oder vergleichbare Maßnahmen verantwortlich. Standzeiten zwischen den einzelnen Schichten sind nach Herstellerangaben einzuhalten und zu dokumentieren.
ZTV 11 Qualitätssicherung und Dokumentation
Der Auftragnehmer hat folgende Nachweise zu führen und dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen:
- Systemzulassung / ETA des eingesetzten WDVS
- Lieferscheine und Produktdatenblätter aller eingesetzten Materialien
- Verarbeitungsprotokoll mit Angaben zu Witterungsbedingungen, Schichtdicken und Standzeiten
- Dokumentation der Haftzugprüfungen am Untergrund (mind. 1 Prüfung je 200 m²)
- Dübelprotokolle gemäß Standsicherheitsnachweis
- Fotodokumentation wesentlicher Ausführungsschritte (Untergrund, Dübelbild, Armierung, Klinkerverlegung)
ZTV 12 Anschlüsse und Übergänge
Alle Anschlüsse an angrenzende Bauteile (Fenster, Türen, Attika, Balkone, Dachanschlüsse, Sockelprofil, Durchdringungen) sind gemäß den Detailplänen des Architekten, den Herstellervorgaben und den anerkannten Regeln der Technik winddicht, schlagregendicht und dauerhaft elastisch auszuführen. Kompribänder und dauerelastische Dichtstoffe sind systemkonform zu wählen. Bewegungsfugen in der Fassade sind mit dauerelastischem, UV-beständigem Dichtstoff zu schließen.
Hinweis
Folgende Leistungen sind in die Einzelpositionen mit einzukalkulieren:
Schutz von Horizontalen Bauteilen (z.B. Balkonen, Zufahrten, Gehwegen, etc.)
Fensterflächen durch Abkleben schützen
Windlastberechnung
Untergrund prüfen und vorbereiten
sämtliche Zuschnitte der Dämmplatten und aller Leisten und Schienen sowie Gewebe
Gerüstankerlöcher verschließen
Anlegen von Bewegungsfugen
Ausklinkungen für Fensterbänke und Blitzschutz
Vorbemerkungen
01 WDVS mit Klinkerriemchen, Langenkampstraße 14+16, 58119 Hagen
01
WDVS mit Klinkerriemchen, Langenkampstraße 14+16, 58119 Hagen
01.01 Haus 1 - Nr. 14
01.01
Haus 1 - Nr. 14
01.02 Haus 2 - Nr. 16
01.02
Haus 2 - Nr. 16