KG 440+450 Elektrische Kommunikations-sicherheits-und informationstechnische Anlagen
Z43 Mieterausbau/CapEx
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
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Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Vorbemerkung
01
Vorbemerkung
Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Gegenstand dieser Anfrage ist der Rückbau und die Revitalisierung von Bestands-WC-Anlagen in den vier Treppenhauskernen, Herstellung eines Personenaufzugs und Instandsetzungsmaßnahmen in Teilbereichen des Gebäudeteils Z43 aus dem Gewerbehof Zeughof. Der Bieter verpflichtet sich dazu das Bauvorhaben vor Angebotsabgabe anhand der übermittelten Unterlagen zu prüfen und somit ein Gesamtüberblick über die geplanten Maßnahmen zu erlangen. Der Bieter hat im Rahmen seiner Angebotserstellung eine Ortsbesichtigung durchzuführen, um sich über die örtlichen Situationen ausreichend zu informieren. 1. LAGE DER BAUSTELLE Das Objekt liegt in der Zeughofstraße 1, 10997 Berlin Friedrichshain-Kreuzberg. Der 3-geschossige Gewerbebau, UG bis OG, befindet sich innerhalb des dreiseitig umschlossenen Gewerbehofs und wurde 1975 als massive Stahlbetonkonstruktion, teilweise in Stahlbetonfertigteilen, hergestellt. Die im Leistungsverzeichnis näher beschriebenen Maßnahmen sind im UG, EG und OG jeweils in den Treppenhauskernen des als Gebäude Z43 bezeichneten Objekts herzustellen. Es können öffentliche Parkplätze unmittelbar vor dem Gewerbehof genutzt wer den. Die Baustellenanfahrt und -versorgung kann über die anliegenden Straßen erfolgen. Für die Baustelleneinrichtungs- und Materiallagermöglichkeiten stehen keine Flächen im Objekt zur Verfügung. Die Containerstellung und Erstellung einer Baustelleinrichtung erfolgt im ausgewiesenen Außenraum gemäß Baustelleinrichtungsplanung. Die Zuwegung im sowie um das Gebäude muss für den laufenden Betrieb der Mieter im UG und EG auch während der Baumaßnahme erhalten bleiben. Die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit der umliegenden und im Objekt vorhandenen Mieteinheiten ist zu berücksichtigen. Alle Leistungen zur Baustelleneinrichtung, ausgenommen der eingezäunten Fläche im Außenbereich oder nicht gesondert ausgeschrieben, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht separat vergütet. 2. BAUSTELLENEINRICHTUNG 2.1 Baustelleneinrichtung Für die BE sind eine vorgegebene Flächen im Außenbereich gemäß Baustelleinrichtungsplanung vorgesehen. Personalaufenthaltsräume können im Objekt Z43 nicht zur Verfügung gestellt werden. Abstimmungen zu möglichen Mannschafträumen in den Nachbargebäuden oder innerhalb in Teilflächen des OG im Objekt erfolgen mit der Bauüberwachung des AG. Da s Aufstellen geeigneter Personal- und Sanitärcontainer mit Duschmöglichkeit, ist für diese Maßnahme nicht erforderlich. Ein ausgewiesener Lastenaufzug im Gebäude kann zum Material- und Personentransport genutzt werden und ist vor Beginn der Nutzung vollständig zu schützen, siehe LV-Position. Auf Grund der verschiedenen Bauteile bzw. Bauabschnitte, erfolgt im Zuge der Baumaßnahmen eine Anpassung des zu nutzenden Treppenhauses und den jeweils erforderlichen Schutzmaßnahmen. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Nutzung der Aufzugsanlagen besteht nicht. In dem Falle haben Materialtransporte über den Gerüstturm/ Bauaufzug oder das Treppenhaus zu erfolgen. Ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung diesbezüglich ist ausgeschlossen. Die Sicherstellung der Schutzmaßnahmen und des Arbeitsschutzes sind durch den AN zu garantieren. Materialtransporte mittels Lastenaufzug sind zwei Tage vor Ausführung bei der Objektüberwachung des AG anzumelden. Für Materiallieferungen sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und einzuhalten. Für lärmintensive Arbeiten hat zum Schutz der Bestandsmieter eine vorherige Abstimmung mit der Objektüberwachung des AG zu erfolgen. Lärmintensive Arbeiten sind dabei vor Ausführung anzumelden. Hinweis: Bitte um Beachtung der ZVB. Die Mieteinheiten EG und UG im Objekt bleiben im laufenden Betrieb daher ist darauf zu achten, dass immer alle Treppenräume und WC-Anlagen, welche nicht durch Revitalisierungsmaßnahmen beeinträchtigt nutzbar bleiben. 2.2. Baustrom/Bauwasser Baustrom kann aus dem bereits bestehenden Unterverteiler in der Mietfläche im OG genutzt werden. Die Bereitstellung notwendiger Baustromverteiler einschließlich Kabelführungen im erforderlichen Umfang sind Bestandteil des Leistungsumfangs des AN und werden nicht separat vergütet bzw. sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Für das benötigte Bauwasser wird eine Wasserentnahmestelle im OG gemäß Abstimmung mit der Bauüberwachung des AG durch den AN hergestellt, siehe LV-Position. Sämtliche haustechnischen Versorgungsräume sind ständig geschlossen zu halten. Für die Nutzung Baustrom und Bauwasser erfolgt eine Umlage von 0,5 % (jeweils 0,25 %) der Netto-Abrechnungssumme, bzw. entsprechend Regelung des Werkvertrages. 2.3 Baureinigung/Schuttbeseitigung Die Beseitigung /Aufbewahrung von Abfällen und Schutt aller Art hat immer abends nach Beendigung der Arbeiten zu erfolgen. Nicht beseitigte Schuttreste werden ohne weitere Vorankündigung auf Veranlassung der Bauüberwachung und auf Kosten des AN abgefahren. Wird in den Geschossen des Gebäudes eine allgemeine Verschmutzung festgestellt, die aus den Arbeiten diverser Gewerke herrührt und lässt sich keine Regelung unter den am Bau Beteiligten zur Beseitigung finden, erfolgt eine bauseitige Reinigung zu Lasten des AN (Weiterbelastung). Bauschuttentsorgung erfolgt in handliche Gebinde verpackt. Jedes Gewerk entsorgt dabei den anfallenden Bauschutt selbst, wobei die Transporte untereinander abzustimmen sind. Eine Zwischenlagerung auf Allgemeinflächen, im Aufzugsvorraum oder an anderen Stellen im Gebäude ist nicht gestattet. Grundsätzlich sind nachfolgende Maßnahmen zu kalkulieren: Tägliche Reinigung der Arbeitsbereiche, Sammeln der Abfälle getrennt in händelbaren Gebinden im Ausbaubereich (jedes Gewerk für sich) Transport der Abfälle zur BE-Fläche im Außenbereich Allgemeinflächen müssen regelmäßig gereinigt wenn diese Flächen (z.B. Treppenhäuser etc.) für den Abtransport von Materialien genutzt werden Für die Entsorgung des Bauschutt und der Abfälle sind die gesetzlichen Regelungen und das Schadstoffsanierungskonzept strikt einzuhalten. Grundsätzlich sind Bauschutt und Abfallstoffe sortiert einzulagern und zu entsorgen. Verpackungsmaterialien sind an den Verteiler zurückzugeben. Eine Zwischenlagerung von Abfällen kann in einem Container in der BE-Fläche erfolgen. Dieser ist durch den AN aufzustellen und zu kalkulieren. Der AN ist verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers Entsorgungsnachweise für die fachgerechte Entsorgung vorzulegen, aus denen die ordnungsgemäße und fachgerechte Entsorgung eindeutig hervorgeht. 2.4 Arbeitszeiten Die Ausführung der Leistungen ist in der Regel an allen Werktagen (Montag bis Samstag) zwischen 07:00-18:00 Uhr vorgesehen. Sofern zur Einhaltung von geplanten Terminen Leistungen an Sonn- oder Feiertagen erbracht werden sollen, obliegt die Einholung der erforderlichen Genehmigungen dem AN. Terminabstimmungen mit dem AG und der Bauüberwachung sind zwingend zu berücksichtigen. Lärmintensive Tätigkeiten sind im Schwerpunkt in die Tagesrandzeiten zu legen. Wenn das für einen störungsarmen Bauablauf nicht möglich ist, sind die lärmintensiven Arbeiten 10 Tage vorher zur Abstimmung beim AG/Mieter sowie der Bauüberwachung anzumelden. Abstimmungsinhalte: Maßnahmenbeschreibung (welche Arbeiten) Start und Dauer der lärmintensiven Arbeiten Verortung der betroffenen Arbeitsbereiche (innerhalb Gebäude) Maßnahmen zur Schalldämpfung sind eigenverantwortlich zu treffen. 2.5 Bau-WC Für die Dauer der Bauausführung darf keine WC-Anlage im Objekt genutzt werden, da diese den Mieterflächen und deren Nutzern vorbehalten sind. Durch den Auftragnehmer ein mobiles Baustellen-WC inkl. Waschgelegenheit (z.B. DIXI o.glw.) in dem hierfür ausgewiesenen Bereich gemäß Baustelleinrichtungsplan bereitzustellen und während der gesamten Bauzeit in betriebsbereiten sowie hygienisch einwandfreiem Zustand zu halten. Eine Wasserentnahmestelle wird, wie unter Punkt 2.2 beschrieben, in Abstimmung mit dem AG durch den AN hergestellt. Die Schmutzwasserentsorgung ist ebenfalls Gegenstand der Baustelleneirichtungsplanung und wird hier näher erläutert. 2.6 Rüstungen Sämtliche Arbeits-, Schutz- und Fassadenrüstungen, die zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlich werden, auch über 2,00 m Höhe, gehören zum Leistungsumfang des AN. 3. PLANUNTERLAGEN/-BEREITSTELLUNG Der AN hat alle ihm überlassenen Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Der AN steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit ein und verzichtet auf Einreden fehlerhafter oder unvollständiger Unterlagen, es sei denn, nachträgliche Veränderungen der Durchführungsvereinbarungen sind nachweisbar. Änd erungen sowie alternative Ausführungen der im LV sowie den Ausführungsunterlagen beschriebenen Leistung bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch den AG 4. AUFMAß UND ABRECHNUNG 4.1 Aufmaße Abrechnungsaufmaße sind mit der Bauüberwachung des AG vor Ort abzustimmen. Aufmaße sind gemäß Bautenstand den jeweiligen Abschlagsrechnungen beizulegen. In den Berechnungen sind die abzurechnenden Leistungen nach den Positionsnummern des Leistungsverzeichnisses aufzuschlüsseln und mit Bezugsgrößen zu den Preisen zu versehen. Schlussrechnung: Die Schlussrechnung ist in einfacher Ausführung einzureichen. (Aufmaßregelungen gelten nur für den Fall, dass keine pauschale Abrechnungssumme vereinbart wurde) 4.2 Rechnungen Rechnungen sind kumuliert aufzustellen. Bereits geleistete Zahlungen sind am Schluss der Rechnung einzeln und in der Nummernfolge aufzuführen und abzusetzen. Genehmigte Nachtragsaufträge werden Bestandteil des Hauptauftrages und sind in den Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung als gesondert gekennzeichnete Positionen anzufügen und abzurechnen. Gemäß § 48 Abs. 1 Satz 2 Einkommenssteuergesetz erfolgt der Ausgleich der Forderung durch den AG erst nach Vorlage der Freistellungsbescheinigung oder Angabe der notwendigen Daten Ihres Finanzamtes (Anschrift, Bankverbindung, Steuer-Nr.) zum Steuerabzug in Höhe von 15 %. Die Rechnung muss allen gültigen steuerlichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Die Rechnung ist ausschließlich digital zu verschicken an: projektbuchhaltung-berlin@beos.net; olivia.krasemann@beos.net; z43@teamproject.de Zusätzlich zur Rechnungsprüfung in Kopie an: projektbuchhaltung@corpo-two.de Leistungsempfänger: IntReal - International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH handelnd für Rechnung des Sondervermögens "BEOS Corporate Real Estate Fund Germany III- Zeughof” Ferdinandstraße 61 20095 Hamburg Rechnungsanschrift: IntReal - International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH handelnd für Rechnung des Sondervermögens "BEOS Corporate Real Estate Fund Germany III- Zeughof” c/o BEOS AG Kurfürstendamm 188 10707 Berlin Leistungsort: Zeughofstraße 1 Gebäude Z43 10997 Berlin 4.3 Schlussdokumentation: Spätestens 14 Werktage nach der Zustandsfeststellung in Vorbereitung auf die Abnahme ist die Schlussdokumentation digital (keine gezippten Dateien) zu übergeben. Die Dokumentationsunterlagen können ggf. nach Aufforderung des AG ebenfalls in Papierform angefordert werden. Die Revisions- und Dokumentationsunterlagen sind vollständig, prüfbar und durch Auflistung in einen Inhaltsverzeichnis zu übergeben. Folgende Unterlagen sind vorzulegen: Konformitätserklärung Übereinstimmungserklärungen Fachunternehmererklärung Fachbauleitererklärung erstellte Planunterlagen, Werk- und Montagezeichnungen Datenblätter und Pflegeanleitungen der Bauteile Bautagesberichte (während Bauzeit wöchentlich vorzulegen) 5. SICHERHEITSLEISTUNGEN Ergänzend zum LV gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) des Auftraggebers in der jeweils gültigen Fassung. Gemäß ZVB sind folgende Sicherheitsleistungen zu stellen: · Vertragserfüllungssicherheit: 10 % der Auftragssumme (netto) · Gewährleistungssicherheit: 5 % der Abrechnungssumme (netto) Die Sicherheitsleistungen sind gemäß den Regelungen der ZVB zu erbringen. 6. ANGABEN ZUR KALKULATION 6.1 Einheitspreise Die Einheits- und Pauschalpreise des Angebotes sind FESTPREISE bis zur Fertigstellung. Gleitklauseln sind nicht vereinbart. 6.2 Bindefrist Der Bieter verpflichtet sich, mit Abgabe seines Angebotes eine Bindefrist von 3 Monaten einzuräumen. Die Frist beginnt mit dem Abgabetermin. 7. KALKULATIONSANGABEN DES BIETERS Die Pos. der ausgeschriebenen Leistungen wurden kalkuliert mit einem Mittellohn von _____ /Stunde mit einem Aufschlag von _____ % auf Einzelstoffkosten mit einem Aufschlag von _____% auf Einzellohnkosten Der AN verpflichtet sich gegenüber dem AG, auch für seine Subunternehmer keine Arbeitnehmer auf der Baustelle einzusetzen, deren Beschäftigung gegen die Bestimmungen des Schwarzarbeitergesetzes oder gegen das Verbot der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung in der jeweils aktuell aktuellen Ausgabe zu verstoßen, die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlöhne zu bezahlen und die Sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Beitrags- und Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Werkvertrag zu erfüllen. 8. VERTRAGSSTRAFE Der AN hat eine Vertragsstrafe für jeden Werktag der Überschreitung der vertraglich vereinbarten Termine zu zahlen. Bei Überschreitung des Fertigstellungstermins oder von Zwischenterminen beträgt diese 0,2 % / Werktag der Nettoschlussrechnungssumme. Die Vertragsstrafen werden auf max. 5 % der Nettoschlussrechnungssumme begrenzt. 9. TERMINE Alle Termine sind Fixtermine und gelten während der gesamten Bauzeit. Der Rahmenterminplan wird im Rahmen der Verhandlungsgespräche vorgestellt. Eine Feinabstimmung der Ausführungstermine erfolgt im Rahmen der Vertragsverhandlung/ Beauftragung. Der AG behält sich vor, die vorher genannten Termine bei der Auftragserteilung ggf. einem veränderten Bauablauf entsprechend anzupassen. 10. MÄNGELANSPRÜCHE Gemäß Werkvertrag 11. AUSFÜHRUNG 11.1 Massenänderungen Änderungen der Masse, das Wegfallen von Einzelpositionen oder ganzer Titel bleiben vorbehalten. Sie berechtigen in keinem Fall zur Änderung der Einheitspreise. Mehrungen oder Minderungen, auch die, die über das vorgeschriebene Maß der VOB hinausgehen, bedingen keine Änderung der Preise. 11.2 Leistungsbeschreibung Die in den angegebenen Positionen und Leistungsbeschreibungen genannten Ausführungen und Materialien sollen lediglich eine Kalkulationshilfe darstellen. Der AN ist verpflichtet, von allen zur Verwendung kommenden Stoffen und Materialien rechtzeitig vor Ausführungsbeginn ein Bild vor Ort zu machen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur Materialien zu verwenden, die für die menschliche Gesundheit und die Umwelt nach dem aktuellen Stand der Technik anerkannt sind. Evtl. ihm bekannt gewordene Bedenken sowohl hinsichtlich des Materials als auch der Ausführungsform sind unverzüglich dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen. 11.3 Nachträge Nicht im Angebot/ Auftrag aufgeführte Leistungen müssen vom AN vor Ausführung in Form eines Nachtrages in prüffähiger Form eingereicht werden. 11.4 Vorarbeiter Der AN ist verpflichtet, das Bauvorhaben durchgängig mit einem deutschsprachigen und weisungsbefugten Bauleiter/ Polier zu besetzen. 12 HAFTUNG UND UNFÄLLE Der AN verpflichtet sich zur Sicherung der Baustelle gegen Unfälle im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistung und sorgt darüber hinaus für den Abschluss einer entsprechenden Versicherung, deren Abschluss er auf Verlangen nachweist. Versicherungen sind bei der Preisfindung ebenso wie die Beseitigung von Eis und Schnee unter Einschluss der Freistellung jeglicher Unfallfolgen zu berücksichtigen. Bauunfälle bei denen Personenschaden entstanden ist, sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der AN hat für die Verwahrung und Bewachung aller von ihm für die Ausführung des Auftrages an der Baustelle verwahrten Materialien und Geräte auf eigene Kosten zu sorgen. Der AN steht für sämtliche Schäden ein, die durch sein schuldhaftes Verhalten an fremden Rechtsgütern entstehen. Art und Umfang der Schäden sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Soweit dem AG oder Mietern Schäden dadurch entstehen, dass der AN eine hinreichende Objektüberwachung und Verkehrssicherung nicht vornimmt, haftet dieser dem AG nach Maßgabe des vorher Gesagten. Die Beweislast für die ordnungsgemäße Sicherung und Einhaltung sonstiger Vorschriften obliegt in allen Fällen dem AN. 13 ALLGEMEINE HINWEISE Das Rauchen und der Konsum von Alkohol sind auf dem gesamten Gelände untersagt, der zuständige Vorarbeiter/Polier oder Bauleiter hat dafür zu sorgen, dass dieses Verbot befolgt wird. Der AG behält sich das Recht vor, bei Verstößen die entsprechenden Personen von der Baustelle zu verweisen. Der AN hat alle relevanten Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen einzuhalten. Dieses Leistungsverzeichnis bildet die Grundlage für die Revitalisierungsmaßnahmen im 5. Obergeschoss des Gebäudekomplexes gemäß vorliegender Planung. Alle beschriebenen Rahmenbedingungen, baulichen Gegebenheiten und organisatorischen Vorgaben sind zwingend einzuhalten.
Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
Kurzbaubeschreibung Kurzbaubeschreibung: Allgemein Allgemeine Kenndaten: · Objektadresse: Zeughofstraße 1, 10997 Berlin · Baujahr: 1975 · Genehmigungsstatus: genehmigte Gewerbenutzung · Bauart: Massive Stahlbetonkonstruktion, teilweise Stahlbetonfertigteile · Nutzung: Büro, Lager, Kleinproduktion, Logistik KG442 Eigenstromversorgungsanlagen Im Rahmen der CAPEX-Maßnahmen wird die bestehende Sicherheitsbeleuchtungsanlage erneuert und als Einzelbatteriesystem mit integrierter Selbstüberwachung ausgeführt. Die bestehende Anlage wird vollständig demontiert und zurückgebaut. Im 1. Obergeschoss wird aufgrund der vorgesehenen Leerstandsfläche keine flächendeckende Sicherheitsbeleuchtung vorgesehen. An den Ausgängen werden Rettungswegleuchten installiert. Die Versorgung erfolgt über den Allgemein-Unterverteiler UV1-1 im ehemaligen USV-Raum. In den Treppenräumen und Dachzentralen werden die bestehenden Sicherheitsleuchten durch neue Einzelbatterieleuchten ersetzt. Die Sicherheitsbeleuchtung wird für eine Mindestbeleuchtungsstärke von 1 lx ausgelegt. Piktogrammleuchten werden separat über eigene Stromkreise versorgt. Die Sicherheitsbeleuchtung im EG und UG bleibt aufgrund der bestehenden Mieternutzung zunächst erhalten und wird zu einem späteren Zeitpunkt angepasst. KG443 Niederspannungsschaltanlage Die defekten Kompensationsanlagen in den NSHV 1, 3 und 4 werden aufgrund des nicht mehr wirtschaftlich möglichen Instandsetzungsaufwands vollständig ersetzt. Für den Austausch sind geplante Abschaltungen der jeweiligen Stromversorgung erforderlich. Der Hauptverteiler im 1. Obergeschoss wird zur Vorbereitung zukünftiger Nutzungen erweitert. Zusätzlich werden im 1. Obergeschoss zwei neue Allgemein-Unterverteiler mit jeweils 63 A Anschlussleistung und einer Zuleitung NYY 5×25 mm² errichtet. Die Allgemeinverteiler im EG und UG werden zur Aufnahme zusätzlicher Verbraucher erweitert. Die Versorgung umfasst insbesondere die Allgemeinbeleuchtung und die WC-Kerne. KG444 Niederspannungsanlagen Nach dem Rückbau der bestehenden Unterverteiler im 1. Obergeschoss werden vorhandene Stromkreise den Allgemeinbereichen neu zugeordnet. Bestehende Außenbeleuchtungen werden auf freie Reserveabgänge der Allgemein-Unterverteiler im EG bzw. UG umgeklemmt. Im Zuge der Sanierung der WC-Anlagen in den Treppenhäusern werden die erforderlichen Beleuchtungs- und Elektroanschlüsse erneuert. Die Beleuchtung wird über Präsenzmelder gesteuert. Für die vorgesehenen Durchlauferhitzer werden jeweils 230-V-Anschlüsse vorgesehen. Die Versorgung der Allgemeinbereiche in den Treppenhäusern 1 bis 4 erfolgt über die Allgemein-Unterverteiler im EG und UG. KG445 Beleuchtungsanlagen Für die WC-Kerne wird ein neues Beleuchtungskonzept mit Einbau-Downlights und Spiegelleuchten vorgesehen. Die Beleuchtungsanlage wird auf eine mittlere Beleuchtungsstärke von ca. 200 lx ausgelegt. In den barrierefreien WC-Anlagen werden entsprechende Leuchten mit erhöhter Gleichmäßigkeit vorgesehen. Nicht in LED-Technik ausgeführte Leuchten in Technikräumen werden durch energieeffiziente LED-Wannenleuchten ersetzt. Zusätzlich wird für die Eingangsbereiche der Treppenhäuser 1 bis 5 im EG eine neue Außenbeleuchtung als Wandmontage vorgesehen. KG446 Blitzschutz- und Erdungsanlage Der bestehende Überspannungsschutz wird zurückgebaut und durch ein koordiniertes Überspannungsschutzkonzept in den Gebäudehauptverteilungen ersetzt. Der Hauptpotentialausgleich wird durch die Einbindung nachträglich installierter Rohrleitungen und weiterer metallischer Bauteile ergänzt. KG449 Sonstige - RWA-Anlage Im 1. Obergeschoss wird die bestehende RWA-Anlage einschließlich Steuerung und Verkabelung erneuert. Die Fläche wird weiterhin in vier RWA-Bereiche aufgeteilt und an die BMA angebunden. Eine neue RWA-Zentrale wird im ehemaligen Technikraum installiert. Zusätzlich werden an den Ausgängen neue RWA-Bedienstellen vorgesehen. Die bestehenden RWA-Anlagen im EG und UG bleiben aufgrund der aktuellen Mieternutzung zunächst erhalten. Eine Prüfung und Anpassung erfolgt nach Freigabe bzw. Auszug der Mieter. KG450 Kommunikations- und Informationstechnische Anlagen Im Rahmen der CAPEX-Maßnahmen wird im Erdgeschoss ein zentraler Anbieterschrank als Übergabe- und Verteilerpunkt für die zukünftige Datenversorgung vorgesehen. Von dort werden die erforderlichen LWL- und Kupferleitungen für die spätere Anbindung der Mieteinheiten vorgehalten. KG452 Behindertennotruf Für das neu vorgesehene Behinderten-WC wird ein Notrufsystem gemäß DIN VDE 0834 vorgesehen. Die erforderliche Zuleitung zu einer ständig besetzten Stelle wird als Vorhaltung berücksichtigt und im Rahmen des späteren Mieterausbaus ergänzt. KG457 Übertragungsnetz Im Rahmen der CAPEX-Maßnahmen werden die Voraussetzungen für eine zukünftige Gegensprech- und Zutrittskontrollanlage geschaffen. Die Haupteingänge der Treppenhäuser werden mit Video-Gegensprechanlagen und Zutrittskontrolle vorgesehen. Für das Treppenhaus 1 wird zusätzlich eine Aufzugsanbindung mit entsprechender Freigabemöglichkeit berücksichtigt. Die erforderlichen Zentralen und Busstrukturen werden für die zukünftige Erweiterung und Anbindung weiterer Zugänge vorbereitet.
Kurzbaubeschreibung
01.01 ATV/ZTV
01.01
ATV/ZTV
02 KG 440 Elektrische Anlagen
02
KG 440 Elektrische Anlagen
02.01 Übergreifende Leistungen
02.01
Übergreifende Leistungen
02.02 Demontage
02.02
Demontage
02.03 Baustelleeinrichtung
02.03
Baustelleeinrichtung
02.04 Hoch- und Mittelspannungsanlage
02.04
Hoch- und Mittelspannungsanlage
02.05 Sicherheitsbeleuchtung
02.05
Sicherheitsbeleuchtung
02.06 Niederspanungschaltanlage
02.06
Niederspanungschaltanlage
02.07 Niederspannungsinstallationanlage
02.07
Niederspannungsinstallationanlage
02.08 Kabeltragsystem
02.08
Kabeltragsystem
02.09 Innerer und äußerer Blitzschutz
02.09
Innerer und äußerer Blitzschutz
02.10 Beleuchtungsanlage
02.10
Beleuchtungsanlage
02.11 RWA Steuerung
02.11
RWA Steuerung
03 KG 450 Kommunikations- sicherheits- und infomationstechnische Anlagen
03
KG 450 Kommunikations- sicherheits- und infomationstechnische Anlagen
03.01 Datentechnik
03.01
Datentechnik
03.11 Beh. WC
03.11
Beh. WC
03.12 Gegensprechanlage und Zuko
03.12
Gegensprechanlage und Zuko