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KETEK - Neubau Büro- und Produktionsgebäude
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Baubeschreibung KETEK Neubau Produktions- und Bürogebäude Hofer Straße 15, 81737 München In München, Gemarkung Perlach, plant die Firma KETEK auf dem Grundstück der Hofer Straße 15 den Neubau eines Produktions- und Bürogebäudes als Ergänzung zur benachbarten Firmenzentrale in der Hofer Straße 3. Die Grundstückfläche umfasst ca. 4.062 m². Der Neubau setzt sich zusammen aus einer zweigeschossigen Reinraumhalle mit Iso-Klassifizierten Teilbereichen, einem Technikaufbau sowie einem viergeschossigen Bürotrakt in jeweils massiver Bauweise (Stahlbetonskelettbau). Das Gebäude ist vollflächig unterkellert. Das Untergeschoss wird etwa auf halber Grundfläche als Tiefgarage genutzt. Die Baumaßnahme umfasst den Abbruch des derzeit vorhandenen Bestandsgebäudes und Erstellung des Büro- und Produktionsgebäudes in schlüsselfertiger Bauweise.
Allgemeine Baubeschreibung
ATV ATV Die Erstellung des Angebotes durch den AN erfolgt kostenlos und ohne jede Verpflichtung für Gustav Epple - auch dann, wenn die Angebotserstellung Planleistungen oder Berechnungen des AN erforderlich werden. Darüber hinaus gelten, -die anerkannten Regeln der Technik als Mindeststandard für die Leistungen -die VOB B/C, soweit in den vorrangigen Vertragsunterlagen dem gegenüber keine abweichenden Regelungen getroffen wurden -die Zulassungen und Werksvorschriften der Herstellerfirmen Für alle weiteren vertraglichen Inhalte gilt das Verhandlungsprotokoll Die beschriebenen Leistungen sind als fix und fertige, vollumfängliche und funktionsfähige Leistung zu verstehen.
ATV
ZTV 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18340 Trockenbauarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.,BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB,BAKT: Bundesarbeitskreis Trockenbau,BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,GIPS: Bundesverband der Gipsindustrie e. V.,BVS: Bundesverband Systemböden e. V.,DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.,RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., SAF: Fachverband der Stuckateure Für Ausbau und Fassade,VdS Schadenverhütung GmbH. 2 Vorleistung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfzeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Soweit der AN wartungspflichtige Anlagen, Bauelemente oder-leistungen ausführt, wird er unaufgefordert und rechtzeitig vor Abnahme seiner Leistungen dem AG Wartungsverträge vorlegen, die Für die Dauer des Gewährleistungszeitraums alle zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche des AG erforderlichen Leistungen enthalten, und um ggf. bestehende bauaufsichtliche Anforderungen an regelmäßige Wartungen und Prüfungen zu erfüllen. Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung für alle Anschlüsse, Abschlüsse und Deckenkonstruktionen zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.: Prüfung und Berücksichtigung der voraussichtlichen Trocknungszeiten im Hinblick auf den Bauzeitenplan,Durchbrüche in Wände und Decken mit Anforderungen an Brand- und Schallschutz,rechtzeitig vor Ausführungsbeginn Überprüfung der bauseitigen Untergrundbeschaffenheit auf Eignung für die eigene Leistung in Bezug auf Haftzugfestigkeit bei Erfordernis,Nachweisestatischer, brandschutz-, Schallschutz-, wänneschutz- und sicherheitstechnischer Art,Fugen,Überprüfung der tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem, Prüfung der AG-seitigen Planung auf Anordnung von Streiflichtquellen. Unverzüglich nach Auftragserteilung sieht der AN die TGA- und die ELT-Fachplanung sowie ggf. das BS-Konzept unaufgefordert ein. Der AN fordert von den Gewerken ELT, TGA und Innentüren unaufgefordert die Einbauanleitungen für jegliche Einbauteile, Schottungen, BS-Klappen und Türelemente an, um diese im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung zu sichten und geeignete Einbausituationen als Vorleistung für die anderen Gewerke erstellen zu können. Der AN legt unaufgefordert Montagepläne vor, die - in Abstimmung auf die von den TGA-Gewerken durchzuführenden Medien und deren Einbaubedingungen aus Brandschutzanforderungen - die genaue Lage der Tragprofile der Unterkonstruktion erkennen lassen. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Ausführung 3.1.1 Allgemeine Grundlagen zur Kalkulation Der nutzungsbezogene Mindestschallschutz gemäß VDI ist einzuhalten, weiterhin prinzipiell erhöhter Schallschutz nach DIN 4109. Die Kosten für alle notwendigen Gerüste (siehe hierzu Raumhöhenangaben im Pos.Text), auch über Höhen von 2,0 m hinaus, sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Das Vertragen von Material ist ebenfalls anhand der beiliegenden Unterlagen kalkulierbar. Die Aufwendungen sind in den jeweiligen Positionen einzurechnen. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen schließen alle für die fachgerechte Herstellung der Leistung erforderlichen Geräte inkl. Bedienung, Gerüste, An- und Zwischenlagerung, Vertragen am oder im Bauwerk und Unterhaltung sowie alle erforderlichen Befestigungsmittel und Kleinteile ein, die zu jeweils komplett abgeschlossenen und betriebsbereiten Leistung führen. Der AN sorgt selbst für den Verschluss und die Bewachung. 3.1.2 Angaben zur Ausführung Gefordert wird grundsätzlich eine komplette, fertige und gebrauchsfähige Leistung. Für die Ausführung gelten die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen einschlägigen DIN-Normen als Mindestanforderungen sowohl für die Leistungen als auch für die Materialien, Im Leistungsverzeichnis können höhere Anforderungen gestellt werden. Für die höhengerechte Montage der Decken und aller Einbauteile sind ausschließlich die vorhandenen Meterrisse maßgeblich. Bei Unklarheiten ist die Bauleitung unverzüglich zur Rate zu ziehen. Anschlüsse der Decken sind nach Herstellervorgaben auszuführen. Sämtliche Anschlüsse der Decken an Stützen und Wände sind so auszubilden, dass keine der an die Unterdecke gestellten Anforderungen gemindert wird. Die Anschlüsse müssen die Bewegungen der angrenzenden Bauteile sowie der Decke selbst ohne Beeinträchtigung ermöglichen. Wenn nicht anders beschrieben, sind an Bauteiltrennungen und bei durchlaufenden Decken alle 15m Dehnungsfugen anzuordnen Für die Beplankung sind, soweit nicht anders beschrieben, Platten mit mindestens 12,5 mm Dicke und einer möglichst festen Oberfläche zu verwenden. Sämtliche Revisionsöffnungen sind mit Aluminium-Rahmenkonstruktionen mit Gipsplatteneinlage auszuführen, soweit nicht detailliert abweichend beschrieben. Staubentwicklung ist durch entsprechendes Arbeitsgerät zu vermeiden, z.B. durch wirkungsvolle Absaugung Revisionsklappen sind bündig, mit gleichmäßiger Funktionsfuge auszubilden. Die leichte Gängigkeit des Klappenmechanismus ist zu gewährleisten. 3.1.3 Produkte Für die Konstruktion sind die Zulassungen und Prüfbescheide sowie die Richt- und Systemzeichnungen des jeweilig gewählten Herstellers maßgebend. Für das vom AN zur Ausführung vorgesehene Herstellersystem ist rechtzeitig vor Ausführung die Zustimmung vom AG einzuholen. Der Einbau von Gips- oder Gipskartonbauplatten (Gewerbebereiche, Schwimmbad- und Sporthallenduschen etc.) - auch hydrophobierter Platten - in feuchtigkeitsgefährdeten,hoch und sehr hochbeanspruchten Bereichen ist untersagt. Gegebenenfalls weist der AN den AG hierauf gesondert hin, wenn der AG für solche Bereiche gipshaltige Werkstoffe vorgesehen hat. 3.1.4 Anschlüsse, Fugen Anschlüsse an thermisch beanspruchte Bauteile bzw. Einbauteile sind beweglich auszubilden. Anschlüsse an angrenzende Bauteile sind, sofern in den Unterlagen nicht anders beschrieben oder angegeben, stumpf auszuführen. Haarfugen sind zulässig. Veränderungen von Bauteilen (Dehnfugen) sind stets nach Systemvorgaben auszuführen. Elastisch verschlossene Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden. 3.1.5 Unterkonstruktion - allgemein Soweit in den nachfolgenden Einzelpositionen keine näheren Angaben über die Unterkonstruktion gemacht sind, müssen diese in jedem Fall die nachstehenden Anforderungen erfüllen: DIN 41115 mindestens Korrosionsschutzklasse II, d.h. für den Innenausbau unbegrenzt korrosionsbeständig DIN 4102 nicht brennbar A1, A2 Für Nassraumbereiche mit hoher(W2I) und sehr hoher(W3I) Feuchtigkeitsbeanspruchung sind als Metallunterkonstruktion korrosionsgeschützte Stahlblechprofile sowie korrosionsgeschützte Befestigungsmittel zu verwenden. Befestigungenvon TGA-Leitungen an Standard-Trockenbauprofilen sind nicht erlaubt. Der Unternehmer meldet beim AG Bedenken an, wenn er feststellt dass Installationstrassen zur Lastabtragung an von ihm errichteten Trockenbaukonstruktionen befestigt werden. 3.1.6 Spachtelung, Oberflächen Die Qualität der Decken- und Wandverspachtelungen richtet sich nach dem Merkblatt Nr.2 "Verspachtelung von Gipsplatten-Oberflächengüten" des Bundesverbandes der Gips- und Gipsplatten-Industrie e.V." Vereinfachte Definition der Qualitätsstufen (genaue Kriterien siehe obiges Merkblatt): Q1 geeignet für die Aufnahme von Fliesen und keramischen Belägen. Q2 frühere "Standardverspachtelung", geeignet für mittlere und grobe Beschichtungen und Strukturtapeten Q3 erhöhte Anforderung für fein oder nicht strukturierte Beschichtungen Q4 höchste Anforderungen für Glanzanstriche, Lasuren und glatte Tapeten Für alle Gipskartonoberflächen gilt grundsätzlich die Anforderung Q2, wenn im Leistungstext der einzelnen Positionen nicht gesondert auf die Anforderungen hingewiesen wird! Die Anstricharbeiten im Bereich der Gipskartondecken bzw. Verkleidungen müssen ohne zusätzliche Spachtelung ausgeführt werden können. Ist für einen Raum Gussasphalt als Bodenaufbau vorgesehen, dürfen Spachtelarbeiten erst im Anschluss daran durchgeführt werden. Es ist zu vermeiden, dass gespachtelte Flächen mit Warmluft beaufschlagt werden. 3.1.7 Beplankung Falls in den Position nicht anders beschrieben, gilt: Gipskartondecken werden einlagig beplankt. Die Ausführung der Gipskartonplatten (GKB, GKBi, GKF, GKFi) gilt immer für alle Lagen Für Bereiche mit hoher (W2I) und sehr hoher (W3I) Feuchtebeanspruchung sind feuchtigkeitsunempfindliche Untergründe erforderlich, z.B. zementgebundenen Platten in allen Beplankungslagen. Nur in W2I (hohe Beanspruchung) können darüber hinaus unabhängig von der stofflichen Basis Untergründe zur Anwendung kommen, sofern die Verwendung als feuchteunempfindlicher Untergrund bestätigt wird. Dies betrifft insbesondere Bereiche mit hoher(W2I) und sehr hoher(W3I) Feuchtebeanspruchung z.B. nicht häusliche Nassbereiche und gewerbliche Nassbereiche. Die Stöße der Platten sind nach Systemvorgaben auszuführen, um die Anforderungen an feuchtigkeitsunempfindliche Untergründe zu erfüllen. Aussparungen, insbesondere in einlagigen Decken,sind rissfest zu verstärken. 3.1.8 Montage-/Mineralfaserdecken Die Platten der Mineralfaser-Rasterdecke müssen einzeln oder in Gruppen leicht herausnehmbar sein, um eingebaute Installationselemente zu warten. Das Plattenmaterial muss so stabil sein, dass bei behutsamer Behandlung keine Spuren einer vorübergehenden Demontage erkennbar bleiben Das Ausbauen der Leuchtkörper muss entsprechend leicht und beschädigungsfrei möglich sein. Die Ausführung erfolgt gemäß Deckenspiegel. Diesem sind Deckentyp, lichte Höhen sowie die Einbauten zu entnehmen.Bei Rasterdecken ohne vorgegebenen Fries sind Randelemente grundsätzlich zu vermitteln. Lampenausschnitte sind exakt nach Angabe herzustellen. Zu große Öffnungen müssen erneuert werden. Das Fluchten von Lampenreihen, z. B. in Fluren, ist mit besonderer Sorgfalt auszuführen. Hierzu erfolgt keine gesonderte Vergütung. 3.1.9 Verankerungen/Befestigungen Es dürfen nur zugelassene Befestigungsmittel verwendet werden. Anzahl und Art und Ausbildung der Befestigungen richten sich entsprechend den statischen und sonstigen physikalischen Erfordernissen nach den Verarbeitungsrichtlinien des Systemhersteller Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Fehlbohrungen sind mindestens im Abstand entsprechend der Tiefe des Bohrloches bzw. des fünffachen Dübelaußen- durchmessers zu korrigieren. Art und Ausführung der Verankerung der Trag- und Unterkonstruktion richten sich entsprechend den statischen Erfordernissen nach den Herstellerangaben des angebotenen Produktes. Die Abhänger der Abhangkonstruktion müssen vollkommen stufenlos und selbständig an der Rohdecke befestigt werden können und in keinem Fall Auflage oder Hilfskonstruktionen angrenzender Bauteile in Anspruch nehmen Stufenlose Abhänger sind mit zugelassenen Befestigungsmitteln an der Rohdecke zu befestigen. Abstände der Befestigungen nach Herstellerangaben und statischen Erfordernissen. 3.2 Brandschutz Entsprechend den Anforderungen der MLAR,Abschnitt 3, müssen alle brennbaren Leitungen oberhalb von klassifizierten Unterdecken in notwendigen Treppenräumen, Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie, Sicherheitsschleusen und Vorräume sowie in notwendigen Fluren brandschutztechnisch gekapselt werden Nach DIN 4102-4, Pkt. 6.5.1.2, dürfen sich im Zwischendeckenbereich zwischen Rohdecke und Unterdecke, mit Ausnahme der Teile, die zur Unterkonstruktion der Unterdecke gehören, keine Brandlasten befinden.Der Unternehmer meldet beim AG Bedenken an, wenn er feststellt dass sich im Zwischendeckenbereich Brandlasten befinden Im Zwischendeckenbereich verlegte Leitungen müssen an der tragenden Decke (Rohdecke) mit Baustoffen der Baustoffklasse A so befestigt werden, dass die Unterdecke im Klassifizierungszeitraum nicht belastet wird. Einzelne elektrische Leitungen dürfen hindurchgeführt werden, wenn der verbleibende Lochquerschnitt mit Gips verschlossen wird. Für die Durchführung von gebündelten elektrischen Leitungen sind Abschottungen erforderlich, deren Feuerwiderstandsklasse durch brandschutztechnische Prüfungen nachgewiesen wird. Der Unternehmer meldet beim AG Bedenken an, wenn er feststellt dass die Leitungen nicht korrekt befestigt wurden Mögliche Leitungsdurchführungen bei feuerhemmenden/feuerbeständigen Unterdecken sind gemäß System-/Herstellervorgaben auszuführen
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Fabrikatswahl / Fabrikatsfreiheit / Fabrikatenliste Fabrikatswahl / Fabrikatsfreiheit / Fabrikatenliste Die im folgende Leistungsverzeichnis beschreibenen Fabrikate gelten als Richtqualität. Der AN kann jedoch ein gleich oder höherwertiges Fabrikat anbieten. Die erforderlichen Nachweise sind bei Auftragserteilung spätestens anzugeben. Die Alternativen Fabrikaten sind in der unten stehenden Liste einzutragen. Vom AN angebotene Fabrikate: -..................................................................................................... -..................................................................................................... -..................................................................................................... -..................................................................................................... -..................................................................................................... -..................................................................................................... -..................................................................................................... -..................................................................................................... -..................................................................................................... -..................................................................................................... -..................................................................................................... -..................................................................................................... -.....................................................................................................
Fabrikatswahl / Fabrikatsfreiheit / Fabrikatenliste
01 Gipskartondecken, Mineralfaserdecken
01
Gipskartondecken, Mineralfaserdecken
01.01 Gipskartondecken
01.01
Gipskartondecken
01.02 Mineralfaserdecken
01.02
Mineralfaserdecken
01.04 Sonstiges
01.04
Sonstiges