Betoneinlegearbeiten
Kempten, Erweiterung Carl-von-Linde-Gymnasium
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheiten der Zufahrt, sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung Anlieferung / Baustelleneinrichtung,-zufahrt: Die beiliegenden Baustelleinrichtungspläne BA0 und BA1 sind zu beachten. Zu folgend beschriebenen Baustellenzufahrten und Baustelleneinrichtungsflächen siehe hierzu auch Pläne in der Anlage. Baustelleinrichtung auf dem Gelände nur in begrenztem Umfang möglich. Baustelleneinrichtung nur innerhalb der in den BE-Plänen für BA0 und BA1 gekennzeichneten Bereiche zulässig (= Bereich innerhalb des Bauzaunes = Baufeld) - siehe Anlage. Die Zufahrt zur Baustelle und Baugrube erfolgt südlich über temporär errichtete Baustellenstraßen direkt vom Haubensteigweg. Die Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche befindet sich im Anschluss an den westlichen Zufahrtsweg zwischen dem bestehenden Südflügel und dem Erweiterungsbau (späterer Schulhof). Leistungen des AN Rohbau/Baumeister zur Kenntis, gleichermaßen Beachtung und Mitnutzung gemäß Beschreibung: Der Standort des Kranes ist im Baustelleneinrichtungsplan als Vorschlag zu sehen. Er ist zwingend im Innenhof aufzustellen, der genaue Standort ist nach Abstimmung mit Architekt und Tragwerksplaner festzulegen. Der Transportweg in das Grundstück und vom Grundstück heraus ist während der Bauarbeiten durch den Auftragnehmer durch Einsatz von ihm eigenen qualifizierten Personal entsprechend verkehrstechnisch zu regeln, insbesondere an Engstellen und bei der Ausfahrt aus dem Grundstück auf den Haubensteigweg. Morgens (7:00 - 8:00) und Mittags (12:00-13:00) ist insbesondere auf die starken Schülerströme zu achten. Die Zufahrt ist vorzuhalten und regelmäßig zu säubern. Die Fahrzeuge dürfen auf dem Schulgelände ausschließlich auf den hierfür befestigten Flächen innerhalb der abgezäunten Baustelleneinrichtungsfläche fahren. Alle Wege und die Vegetation sind, sofern nicht für die Bauarbeiten bestimmt, zu erhalten und vor Beschädigung und Verschmutzung zu bewahren. Parkplätze befinden sich im begrenzten Maß direkt am Baufeld im Haubensteigweg (Längsparker). Ein weiterer Parkplatz wird etwa 100m weiter Ecke Haubensteigweg/ Parkstraße eingerichtet. Das Befahren der bestehenden Zufahrt im Westen und die Benutzung der dortigen Lehrerparkplätze ist nur anlassbezogen und nach vorheriger Anmeldung und Freigabe der Bauleitung oder zuständigen Objektüberwachung gestattet. Schulbetrieb: Während der gesamten Bauzeit wird der Schulbetrieb innerhalb des Schulgebäudes aufrechterhalten. Hierfür wurde ein Interimsbelegungskonzept zu jedem Bauabschnitt erstellt. Im Baustelleneinrichtungsplan sind die für die Schülerströme vorgesehenen Wege zu beachten. Die Schüler und Lehrer werden abseits des Baufeldes von Osten bzw. Westen ins Schulgebäude geleitet. Die hierfür vorgesehenen Wege und Zufahrten dürfen nicht für den Baubetrieb genutzt werden. Insbesondere zu Schulbeginn und -ende ist mit vielen Schülern im Bereich der Baustellenzufahrt und im Umfeld der Baustelle zu rechnen. 0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen keine entsprechenden Tätigkeiten im Gewerk 0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlage Aufgabenstellung: Der neu entstehende Erweiterungsbau (BA 1 - hier ausgeschrieben) mit den darin befindlichen Klassen- und Fachräumen soll durch die Anordnung und die räumliche Fassung des Schulhofs eine neue Adressbildung für die Schule zur Stadt hin schaffen. Bestandssanierung: Die Generalsanierung des bestehenden Schulgebäudes erfolgt in Bauabschnitt 2 und 3. Bauschnitt 0 (BA0) - betrifft nur einzelne Gewerke - siehe Leistungsverzeichnis Im BA0 sind vorbereitende Arbeiten für den BA2 bzw. BA3 und vorgezogene Maßnahmen, die für den Erweiterungsbau BA1 notwendig sind, enthalten. Der BA0 beinhaltet Arbeiten im Bestandsgebäude Westbau Süd und Ostbau Süd, an der Außenfassade Ostbau Süd (Giebelseite). Die Arbeiten innerhalb des Bestandsgebäudes sind kleinere Abbruch- und Ergänzungsarbeiten. Zugang Bestandsgebäude Westbau Süd UG über Zugang Ostbau (Fassade Ost) Außentür neben Fahrradkeller durch Verbindungsflur UG zum Westbau. Materialien können ggf. über bestehende Kellerfenster eingebracht werden. In Teilbereichen der bestehenden Außenfassade wird WDVS rückgebaut und die Wände abgedichtet. HLS Arbeiten: Im Rahmen des BA0 werden die Spartenanschlüsse für Fernwärme und Trinkwasser in das Untergeschoss UG West des Bestands verlegt und damit die Voraussetzung für die anlagentechnische Ausstattung der nachfolgenden Bauabschnitte geschaffen. Die bestehenden Entwässerungsleitungen werden durch Inliner-Sanierung ertüchtigt bzw. bei Bedarf erneuert. Zusätzlich werden neue Leitungen zur Trennung von Regen- und Schmutzwasser verlegt. Das Regenwasser wird gedrosselt in den Schlangenbach eingeleitet, weshalb zwei Regenrückhaltebecken erforderlich sind. Das Schmutzwasser wird an den vorhandenen Anschluss am Haubensteigweg angeschlossen. Um eine Verbindung der Regenwasserentwässerung zwischen West- und Ostseite des Geländes herzustellen wird ein Durchschuss unter dem Bestandsbau West vorgesehen, der die Entwässerung des Westbauteils inkl. Hoffläche gewährleistet. Für den Neubau sind die Grundleitungsanschlüsse sowie die Entwässerungsanschlüsse für den Innenhof vorgesehen. Am Bestandsbau West sowie am Neubau wird eine Drainageleitung zur Ableitung von Hangwasser verlegt. ELT Arbeiten: Im Rahmen des BA0 werden im UG West des Bestands die elektro- und informationstechnischen Zentralenräume mit ihrer anlagentechnischen Ausstattung für alle Bauabschnitte  inkl. deren Zuwegungen erstellt, eingerichtet und bestückt. Dies umfasst die Niederspannungs-Hauptverteilung mit EVU-Wandlermessung, eine Zentralbatterieanlage der Sicherheitsbeleuchtung, Haupt-Datenverteiler, Brandmeldezentrale und die Vorrüstung eines Raumes für eine BOS-Funk Objektversorgungsanlage. Die Spartenanschlüsse werden ebenfalls in diesen Bereich umverlegt und nach Bedarf ertüchtigt. Außerdem werden die Haupttrassen zur Verbindung der Bauteile und Bauabschnitte über Kabelzugrohre als Grundleitungen vorgerüstet. BAUABSCHNITT 1 (BA1): Gebäudedaten Erweitungsbau BA1: Bestehend aus UG, EG, 1.OG, 2.OG, DG Bruttogeschoßfläche:  ca. 4.027m2 Bruttorauminhalt:        ca. 15.493m3 L= 46,12m B= 16,975m OKF Traufe +12,975m ab OK FFB OKF First +15,46m ab OK FFB Satteldach Städtebau und Baugrundstück: Das Baugrundstück liegt in der Gemarkung Kempten (Allgäu), Flurstücksnr. 1012/53. Direkte Umgebung: Norden: Wohnbebauung Osten:  Stichstraße Robert-Koch-Weg, Wohnbebauung Mehrparteien- häuser, dann Ringstraße Adenauerring Süden:  Straße Haubensteigweg, vorwiegend Wohnnutzung, vereinzelt Dienstleistung Westen:  Parkstraße, Wohnbebauung Die bestehende Grundstruktur des Schulbaus wird beibehalten und durch die Erweiterung um einen neuen Baukörper ergänzt. Durch die Ergänzung des Erweiterungsbaus wird der Pausenhof nach Osten stärker gefasst.  Die nördlich des Pausenhofs bestehende Schule bleibt in ihrer äußeren Form nahezu unverändert. Im Bereich des bestehenden Innenhofs entsteht durch den Einbau einer Überdachung im ehemaligen Lichthof ein neues Zentrum ("Herz") für die Schule. Eine zweigeschossige, barrierefreie Brücke verbindet Erweiterung und Westflügel des Bestands (BA3) im 1. und 2. OG. Die Baukörper formen ein Ensemble mit klarer Form, Farbe und Materialität, das sich in den Stadtraum einfügt. Gelände  Höhenlage Notwendigkeit wesentlicher Erdbewegungen: Der Eingang des Bestandsbaus auf der Westseite wurde mit seiner Höhe als OKFFB = ±0,00 definiert und liegt auf einer Höhe von +696,69 mNN. Im Bezug zu dieser Höhe wurde im Bestand Haupteingang Süd und im Erweiterungsbau im Erdgeschoss die OKFFB auf -0,03 festgelegt. Das Gelände des Grundstückes Fl.Nr. 1012/53 steigt von Ost nach West an. Für die ebenerdige Erreichbarkeit des Untergeschosses des Erweiterungsbaus werden ebenso Erdarbeiten notwendig. Innere Funktion und architektonische Gestaltung Der zentrale Haupteingang des Carl-von-Linde-Gymnasiums bleibt von Süden über den Schulhof erhalten. Ist aber während BA0/ BA1/ BA2 geschlossen. Erweiterungsbau BA1: Das Erdgeschoss des Erweiterungsbaus (BA1) ist ebenerdig mit dem Bestand verbunden. Im ersten und zweiten Obergeschoss wird der Erweiterungsbau im BA3 mit einem Verbindungssteg an den westlichen Bestandsbaukörper angeschlossen. Ein Windfang zwischen Erweiterungsbau und östlichem Bestand, dient im EG als Eingang zum Erweiterungsbau und auch als Verbindungsgang zum Bestand. Die horizontale Erschließung der Klassen- bzw. Fachräume erfolgt in jedem Geschoss über die zentralen Marktplätze, die als Knotenpunkt für je 3 Klassenräume dienen und durch ihre großzügige Gestaltung auch in zeitgemäße Lehrformen mit einbezogen werden können. Im Erdgeschoss sind die Räume für Kunst und Werken, sowie die neue Bibliothek untergebracht. Im Untergeschoss finden sich die Fachräume Musik und ergänzende Schulnutzungen, Technikräume. Aufgrund der abfallenden Hanglage in Richtung Osten und Gestaltung der Freianlage sind großzügige Fensteröffnungen möglich. Ein weiterer Technikraum (Lüftungszentrale) liegt im DG. Gründung: Stahlbetonbodenplatte (d=60cm bzw. 80cm) auf Glasschaumschotter als Wärmedämmung und Kieskoffer. Unterfangungsmaßnahmen bestehender Fundamente östlicher Bestand (Südfassade) für Aussentreppe Ost zu Windfang. Baukonstruktion (System): Tragkonstruktion: aus tragenden Außenwänden (Mauerwerk, Stb), Stb-Stützen (EG - DG), Stahlbetonunterzüge, Ringankern und Stb-Wänden (UG) Aussteifung über Stb-Sanitär- u. Treppenhauskern und Aufzugschacht, sowie Stb-Wandscheiben je Geschoss. Stahlbetonplattendecken Außenwände/ Fassade: zweischaliger Außenwandaufbau mit je 36,5cm dicken Mauerwerkswänden, innen und außen verputzt/ gestrichen EG-DG: Inneres Mauerwerk tragend d=36,5cm, äußeres Mauerwerk d=36,5cm UG: innere Wand Stahlbeton, erdberührter Bereich (WU-Beton) mit Perimeterdämmung. Nicht erdberührt: Äußere Mauerwerkswand d=36,5cm wie in oberen Geschossen In den Gebäudeecken sind in der ebene inneres Mauerwerk Stützen aus Stahlbeton (EG-2.OG), nach Angabe Statik. Holz-Alufenster mit elektrisch betriebenen, außenliegenden Raffstoren in Rolladenkasten in Ebene äußeres Mauerwerk. Innenwände und Wandbehandlung: Nichttragende Innenwände im Trockenbau, UG teilweise Mauerwerk Innenwände werden gestrichen und in Teilbereichen als Bestandteil der Möblierung mit Holz verkleidet; Sanitärbereiche Fliesen, Sichtbeton TH Decken und Deckenbehandlung: Stahlbetonplattendecken teilweise abgehängte Akustikbaffeln. In Stb-Decken werden bauseits Kühlrohrschlangen integriert. Böden: Estrich mit TSD/ WD, Natursteinbelag, Kautschukbelag, Kugelgarn, Fliesen Treppen: Ortbeton, Geländer aus Metall mit Holzhandläufen Dachaufbauten: Satteldach als gedämmtes, hinterlüftetes Kaltdach. Blechdach (Edelstahl - Doppelstehfalz) mit Photovoltaik, Dachneigung ca. 15° HLS: Wärmeerzeugung über Fernwärme, Zentrale im Bestandsgebäude Raumheizflächen im UG, EG, OG1 und OG2 über Fussbodenheizung. Horizontal: teils sichtbare Lüftungsinstallationen unter Stb-Decken, teils Lüftung in Stb-Decken integriert. Vertikal: 2 Hauptsteigstränge bei Treppenhauskern Lüftungsgerät mit Zu- und Abluft in DG Nachfolgende Nummern (1. - 6.) betreffen AN Rohbau/Baumeister - hier nur zur Kenntnisnahme: 1. Gebäudeeinführung (Bauwerksanschluss, Kellerwände, Sohlanschluss) 1.1 Leistungsumfang Ausbildung der Gebäudeeinführung mittels Mauerkragen (wasserundurchlässige Ausbildung an der Gebäudeaußenseite), einschl. aller erforderlichen Anschlüsse, Verankerungen und Dichtungsmaßnahmen. Dichtigkeit gegen drückendes Wasser (Wasserdruck) sicherstellen. Aussparungen/Laschen für die Bodenplatte werden beim Gießen der Bodenplatte berücksichtigt 1.2 Technische Anforderungen Dichtheitsanforderung: Ausführung nach WU-Bau (wasserundurchlässiger Beton) oder durch geeignete Verbundabdichtung; Nachweis mittels Werkstoffzertifikaten und Einbaudokumentation. Mauerkragen: Ausführung aus EPDM mit vorkonfektionierter Dichtmanschette   Anschluss an Sohlplatte: Aussparungen und Durchführungen sind flüssigkeitsdicht und mechanisch geschützt auszubilden. Fugen: Bewegungs- und Anschlussfugen sind mit geeigneten Fugenbändern/-massen (kompatibel zur Abdichtung) zu verschließen. 1.3 Ausführung / Prüfung Vor der Abdichtung: Oberflächenvorbereitung, Reinigung, Ausschüttung von Hohlräumen. Dichtheitsprüfung: Sichtkontrolle, Haftzugprüfung stichprobenartig sowie Dichtheitsnachweis schriftlich dokumentiert. Koordination: Aussparungen für Bewehrung und Sohlplatte vor Betonage mit Rohbauer abklären. 2. Drainage 2.1 Leistungsumfang Horizontale Drainage an der West- und Ostseite des Neubaus zum Ableiten von Hangwasser (längsseitige Randdrainagen). Zusätzlich vier (4) Drainagestränge unter dem Neubau zur Ableitung von aufsteigendem Grund- bzw. Schichtenwasser (siehe Schnitt Drainage) Anschluss der Drainagen an die Grundleitungen, die zum vorgesehenen Regenrückhaltebecken (RRB1 und RRB 2, siehe Abschnitt 4) führen; Schachtbauwerke und Kontrollschächte bei jeder Richtungsänderung einschl. Muffen/Anschlüsse entsprechend Ausschreibung berücksichtigen. Einbau von Filterschutz (Geotextil), Schotter/Filtersand und Muffenverbindungen. 2.2 Technische Anforderungen Rohrmaterial: Flexible Rohre DN 100DN 160 (hydraulische Abhängigkeit), druckstabil, wasserführend, Nennweite nach Plan. Rohre mit Schlitzen bzw. Perforation für Sammeldrainage. Gefälle: Mindestgefälle = 0,5% bzw. hydraulisch gemäß Plan; gleichmäßiger Einbau ohne Knicke. Filtermedium: Kies/Schotter Körnung 8/16 oder nach filtrations-technischer Vorgabe; Geotextil als Trenn- und Filterschicht. Sohl- und Lagenaufbau: Einbau gemäß Schichtenfolge mit Verdichtung und Nachweis der Schüttdichten. 2.3 Vorbehandlung / Anschluss Drainagewasser wird mit dem restlichen gesammelten Regenwasser in einem vorgeschalteten Vorreinigungsbecken gesammelt (s. Abschnitt 4) und von dort gereinigt/abgesetzt, bevor es in das Retentionssystem gelangt. Revisions-/Kontrollschächte in geeigneten Abständen (siehe Plan) einbauen; Maße, Befahrbarkeit und Abdeckungen nach Plan/Ausschreibung. 2.4 Ausführung / Prüfung Einbau nur bei frostfreiem Einbauwetter; Schutz vor Verschmutzung während der Bauphase. Dokumentation der Tieflagen, Lagenlage und Einbauteile (Fotodokumentation, Protokoll). 3. Regenwasserentwässerung mit Retentionkästen / Regenrückhaltebecken 3.1 Leistungsumfang Einrichtung von zwei Regenrückhaltebecken (Retention) inklusive Vorreinigung (Feststoffsedimentabscheider), Drosseltechnik zum geregelten Abfluss. Das RRB1 enthält einen Notüberlauf, der bei Vollfüllung an ein Ereignis größer dem 30-jährigen Regenereignis zur Ableitung führt (sicherer Überlauf) und in die Hanglage östlich entwässert. Einbau von Retentionskästen / -kammern, Kontrollschächten, Revisionsöffnungen, Anschlussleitungen und Armaturen. 3.2 Technische Anforderungen Retentionsvolumen, Drosselquerschnitt und Zulaufdimensionen nach hydraulischer Berechnung (und Plan). Als Anforderung: Abfluss gedrosselt auf vorgegebene Q (laut Zuweisung durch Planer/Behörde). Vorreinigung: Einsatz eines Feststoffabscheiders/Absetzschacht; Entleerung/Entnahmeöffnungen zur Wartung. Drosselorgan: einstellbare Drossel mit Nennweite und Durchflussbegrenzung; Reinigungsöffnung. Überlauf: Bemessung so, dass bei Extremereignissen (>30-jährliches Regenereignis) ein sicherer Überlauf vorhanden ist und die Abflusswege nicht unzulässig überlastet werden. 3.3 Materialien und Einbau Kastenbauwerke aus Kunststoffblöcken nach statischen Anforderungen; Dichtigkeitsanforderungen durch Folienabdichtung als Wanne. Drossel- und Regeleinrichtungen als Fertigbauteile mit Prüfzertifikat; Entnahmeklappen und Revisionsöffnungen entsprechend Plan und Ausschreibung. Anschlüsse: Rohrleitungen in passenden Nennweiten mit Dichtungen. 3.4 Reinigung, Betrieb und Kontrolle Übergabepunkt für die Wartung: Zugängliche Revisionsöffnungen, Entnahmeeinrichtungen und Entleerungseinrichtungen vorsehen. Betreiberunterweisung und Übergabedokumentation an den Auftraggeber: Bedienungsanleitung, Lagepläne, Wartungsintervalle. 5. Qualitätsanforderungen, Prüfungen und Dokumentation Herstellererklärungen, CE-Kennzeichnungen und Prüfzeugnisse für alle eingesetzten Bauteile beifügen. Fotodokumentation kritischer Ausführungsphasen (Einbau Abdichtung, Einbau Drainage, Montage Retentionskästen). Prüfprotokolle: Dichtheitsprüfung Abdichtung, Dichtheitsprüfung Rohrleitungen, hydraulische Funktionsprüfung der Drosselorgane. Abnahme: Mängelprotokoll, Beseitigung innerhalb vereinbarter Frist; endgültige Abnahme nach erfolgreicher Prüfung. 6. Umwelt- und Arbeitsschutz Maßnahmen gegen Bauwasserbelastung, sachdienliche Ableitung von Filterwasser und Verschmutzungen zur Vermeidung von Einträgen in öffentliche Gewässer. Baustelleneinrichtung: Schmutzfang, Erosionsschutz, Lagerung von Materialien so, dass kein Eintrag in Boden oder Grundwasser erfolgt. Einhaltung der geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften. Elektro: Horizontal: zwei spiegelbildliche Haupttrassen mit E-Kanal unter Decke entlang der Aussenfassade. Vertikal: 2 Hauptsteigstränge jeweils zw. Marktplätze und Klassenzimmern Erstellung neue Gebäudehauptverteilung mitMesswandleranlage Sicherheitsbeleuchtung in Zentralbatterietechnik Datenverkabelung weitestgehend als FTTO-Konzept Leitungszug für Drittgewerke, insbesonders: Brandmeldeanlage Gebäudefunk ELA- und Medientechnik MSR Türbau Baustrom und Baubeleuchtung Brandmeldeanlage: Neuanlage Überwachungsumfang Kat. 1 Vollschutz Neue Feuerwehrperipherie Anbindung Bestandsanlage als Unterzentrale Äußerer Blitzschutz: Erstellung Fangeinrichtungen Anbindung an Ableitungen Anschlussarbeiten und Messungen PV-Anlage: Dachparallele PV-Anlage auf Schrägdach in Ost-West-Ausrichtung ca. 120 kWp ELA- und Medientechnik: Medientechnik in Klassenzimmern und Marktplätzen Aktive Netzwerktechnik Vernetzung Medientechnik zur ELA-Mitnutzung sowie ELA-Lautsprecher in Fluren und Nebenräumen Außenanlage Vorbereitende Arbeiten: Betonstützmauern Westseite; Freitreppe Ostseite Windfang zw. Erweiterungsbau und Bestand Ost 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Feuerwehrzufahrten, - aufstellflächen, sowie Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten 0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen z.B. Montageöffnungen entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen von Wasser, Energie und Abwasser Bauwasser: Der Bauwasseranschluss wird in der Rohbauphase vom Baumeister beantragt und erstellt. Die Bauwasserversorgung ist allen Gewerken zur Verfügung zu stellen. Es steht eine Entnahmestelle am Hydranten auf der nordöstlichen Seite des Neubaus zur Verfügung. Die Entnahme ist in Absprache mit dem Baumeister möglich. Bis zur Fertigstellung des Rohbaus obliegt die Baustromversorgung und Baustellenbeleuchtung dem AN Rohbau - auch zur Mitbenutzung durch andere Gewerke. Die Schnittstellen sind in dessen Pos. zur BE/Baustrom definiert. Danach wird eine Baustromversorgung durch den AN ELT errichtet. Diese umfasst Anschlusspunkte für Container im Außenbereich der BE sowie je Etage und Cluster einen Steckdosenverteiler bis 32A Drehstrom. Bei Bedarf größerer Leistung im Gebäude ist die eigenständige Versorgung über Verteiler aus dem Außenbereich selbst zu Leisten und einzukalkulieren. Für eigene Container ist die Stromversorgung ab dem Bauverteiler oder - nach Rücksprach emt dem AN ELT - von einem anderen Container eigenständig und auf eigenen Kosten herzustellen. Die Baustellenbeleuchtung im Innenraum ist auf Wege- und Treppen beschränkt, eine vorschriftsgemäße Beleuchtung des eigenen Arbeitsplatzes hat durch das jeweilige Gewerk eigenverantwortlich und als Nebenleistung zu erfolgen. Es ist ausschließlich LED-Beleuchtung einzusetzen um die Baustromversorgung nicht übermäßig zu belasten. Der Einsatz von elektrischen Heizgeräten ist ebenfalls nicht zugelassen. Eine Stromentnahme für baustellenfremde Zwecke ist strikt untersagt, dies betrifft insbesondere das Laden von E-Fahrzeugen. 0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume Lager- und Arbeitsplätze: innerhalb des Baugrundstückes in begrenztem, aber ausreichendem Umfang. Etwa darüber hinaus erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der Auftragnehmer zu beschaffen; die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten. Siehe beiliegenden Baustelleneinrichtungsplan BA0 und BA1 Im UG des Bestandsgebäudes Ostbau Süd können die Räume der ehemaligen Hausmeisterwohnung als Baubüro für Besprechungen und Nutzung nur durch die am Bau beteiligten Planer, die Objektüberwachung und den AG genutzt werden. Die Beanspruchung einzelner Räume im Bauobjekt für Werkzeug und Materiallagerung während der Bauzeit, kann nur nach vorheriger Rücksprache mit der örtlichen Bauaufsicht gestattet werden. Die notwendigen Bautüren für diese Räume sind vom AN selbst zu stellen. Für die Sicherheit haftet jeder AN für sich allein. Werden die o.g. Räume bzgl. des Baufortschrittes (z.B. Innenausbau) benötigt, so sind sie nach Aufforderung durch die örtliche Bauaufsicht unverzüglich zu räumen und sauber zu übergeben. 0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse Baugrunduntersuchung Tragfähigkeit des Baugrundes (Ergebnis von Baugrunduntersuchungen und dergleichen): Aufgrund der Schichtenlage des Bodenaufbaus sind die weichen Deckschichten (Decklehme) für den Lastenabtrag nicht geeignet. Die Deckschichten werden von Moräneablagerungen mit einer zumindest halbfesten Konsistenz unterlagert. Die Moräne ist gut tragfähig. Im Hang ist grundsätzlich mit Hang- bzw. Schichtwasser zu rechnen Baumeister LV liegt Bodengrunderkundung Gutachten bei. 0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse von Wasseranalysen entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z.B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall Für die ordnungsgemäße Beseitigung des anfallenden Bauschutts (Abtransport mind. alle 2 bis 3 Tage) hat jeder Unternehmer selbst zu sorgen. Das Einfüllen von Schutt und Müll in Arbeitsräume sowie Eingraben auf der Baustelle ist untersagt. 0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle z.B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur, Landschafts- oder Immisionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen In der jetzigen Grünanlage (später Schulhof) befindet sich ein stark eingewachsenes Kleingewässer, das im Zuge der Baumaßnahme rückgebaut werden soll. Eine Begutachtung durch Biologen, ob es sich um ein mögliches Habitat für Amphibien handelt ist bereits erfolgt und liegt vor. Aufgrund des stark verbauten Umfeldes, dem hohen Grad an Versiegelung sowie fehlende Vernetzung mit typischen Amphibienhabitaten geht der Begutachter nicht davon aus, dass in dem Kleingewässer eine größere Amphibienpopulation zu erwarten ist. Um Verbotstatbestände zu vermeiden wird empfohlen, entweder im zeitigen Frühjahr bzw. zwei Wochen vor Baumaßnahmenbeginn das Gewässer abzukeschern. Dies wird vom Auftraggeber veranlasst. 0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle Baumschutz: Alle zu erhaltenden Bäume (auch jene auf den Nachbargrundstücken) sind während der gesamten Bauzeit durch geeignete Maßnahmen (z.B. Wurzel- und Kronen) zu schützen. Die einschlägigen Regelwerke wie DWA, ZTV-Baumpflege und DIN 18920, sowie die Baumschutzverordnung sind zu beachten. Ein fachgerechter Baumschutz gemäß DIN 18920 mit ortsfestem Baumschutzzaun und ggf. Wurzelsuchgraben und Wurzelvorhang ist zwingend notwendig. Die Baumschutzarbeiten erfolgen durch den Baumeister (s. eigene Pos. Baumeister LV) und GaLa-Bauer. Die bestehenden Gebäude, die Wurzeln und Äste des vorhandenen Baumbestandes dürfen nicht beschädigt werden. Der Aufraggeber behält sich Schadensersatzansprüche vor. Eine baumschutzfachliche Baubegleitung wird von der Stadt Kempten beauftragt. 0.1.15 Art  und Umfang der Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs gemäß Baubeschreibung und LV Positionen und BE-Plänen 0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen Sämtliche Sparten und Kanalanschlüsse sind vor Bestellung und Ausführung vor Ort zu prüfen und mit der Bauleitung abzustimmen. 0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z.B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.1.18 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmitteln erfüllt wurden. Kampfmittelriskoprüfung ist bereits erfolgt und liegt vor. Gemäß Auswertungsprotokoll: Für das Projektgebiet "Kempten, Haubensteigweg" konnte nach Auswertung der vorliegenden Luftbildserien und Unterlagen keine potentielle Kampfmittelbelastung ermittelt werden. Gemäß Baufachlicher Richtlinien Kampfmittelräumung besteht kein weiterer Handlungsbedarf. 0.1.19 Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z.B. des Bodens der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.1.22 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle Aufgabe des Auftragnehmers ist es, vor Arbeitsbeginn und wenn nötig mehrmals, die zu übernehmenden Arbeiten der Vorgängerfirmen hinsichtlich Ausführung und Qualität unter Einhaltung der Ausführungszeichnungen zu überprüfen. Unterlässt dies der Auftragnehmer, so verliert er die Geltendmachung aller hieraus entstehen den Forderungen und Rechte und übernimmt die Beseitigung der dadurch entstandenen Mängel seines eigenen Gewerkes auf eigene Kosten.
0.1 Angaben zur Baustelle
0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitseinschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistung anderer Zur Einhaltung der Kriterien und zur Qualitätssicherung können vom AG Luftdichtheitsmessungen im Blowerdoor-Verfahren durchgeführt werden. 0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z.B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung ergeben Der Bauherr bestellt für die Baustelle einen Sicherheits  Gesundheits Koordinator. Der Einsatz dieses Sicherheitskoordinators auf der Baustelle entbindet den Auftragnehmer nicht von den Pflichten zur Einhaltung der Bestimmungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes. Den Hinweisen, Festlegungen und Anweisungen des Sicherheitskoordinators zu Fragen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes ist Folge zu leisten. Unfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entsteht, sind vom AN dem AG sowie dem SIGEKO unverzüglich mitzuteilen. 0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter anderer Unternehmen z.B. z.B. trittsichere Abdeckung Der Auftragnehmer hat auf seine Kosten alle Vorkehrungen zu treffen, die nötig sind, um Personen- und Sachschäden zu verhüten. Er hat insbesondere dem Schutz der Öffentlichkeit und der Anlieger besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Durch geeignete Maßnahmen hat er sicherzustellen, dass die Sicherheit und die dauerhafte Benutzbarkeit baulicher Anlagen nicht beeinträchtigt wird. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle am Bau beteiligten Personen so zu belehren, dass sie über die nach Lage des Falls in Betracht kommenden Unfallgefahren und über die Abwehr dieser Gefahren ausreichend unterrichtet sind. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter seiner Firma, besonders in Hinblick auf deren Sicherheit am Arbeitsplatz, verantwortlich zu überwachen. Folgende Forderungen sind in die EPs einzukalkulieren: Die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten. Die Vornahme notwendig werdender Sicherungsarbeiten und Maßnahmen zur Ausführung der Arbeiten bei Frost, Schnee und sonstige Witterungseinflüsse sowie Sicherungsarbeiten gegen Schäden, die durch andere am Bau beteiligte Unternehmen entstehen können. Wasser, Schnee, Eis und dgl., mit dem normalerweise zu rechnen ist, sind, soweit für die Durchführung seiner Arbeiten erforderlich, ohne besondere Vergütung zu entfernen. Schutzvorkehrungen bei zu erkennender Gefahr, auch Dritten gegenüber. Schutzvorkehrungen gegen Verschmutzungen und Beschädigungen an Bauteilen jeder Art  sind geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden. Vorsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton. Keine Flexarbeiten o.ä. in der Nähe von Bauteilen, die dadurch beschädigt oder verschmutzt werden können. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bereits eingebaute Teile vor Beschädigung besonders Funkenflug bei, Trenn- und Schweißarbeiten ausreichend zu schützen, er haftet für alle durch seine Arbeiten entstandenen Schäden und Folgeschäden. Kein Kontakt verzinkter bzw. unedlerer Metalle, auch Werkzeuge mit Edelstahlblech. Greifen Arbeitsvorgänge verschiedener Auftragnehmer ineinander, sind die vorgefundenen Gegebenheiten zu prüfen. Dies gilt insbesondere für Baugruben und Gräben, hoch gelegene Arbeitsplätze sowie alle Verkehrswege, Gerüste, für die Stromversorgung und die Allgemeinbeleuchtung der Baustelle. Stellt der Auftragnehmer Mängel an sicherheitstechnischen Einrichtungen fest, sind diese unverzüglich der örtlichen Bauleitung bzw. der Objektüberwachung zu melden und es ist  auf deren Abstellung hinzuwirken. GUV-V: Bei der Baumaßnahme handelt es sich um einen Erweiterungsbau einer öffentlichen Schule. Sämtliche Bestimmungen der DGUV-81 (= Unfallverhütungsvorschriften Schulen aktuelle Fassung, Kommunale Unfallversicherung, Bayern) sind zu beachten und einzuhalten. Auf der gesamten Baustelle und dem Schulgelände gilt Alkohol- und Rauchverbot. 0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen,  gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.2.6 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z.B. Behälter für die getrennte Erfassung entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten Gerüste sind sauberzuhalten (Schmutz, Staub, Bauschutt) und arbeitstäglich zu reinigen. Sie sind grundsätzlich in dem Zustand zurückzugeben wie sie übernommen worden sind.  Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist. Die Kosten sind Bestandteil der Preise. Arbeits- und Schutzgerüste Das Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten der Arbeits- und Schutzgerüste soweit diese für die eigene Leistung notwendig und vorgeschrieben sind wird nicht gesondert vergütet. (Nebenleistung nach VOB) 0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüst, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer Die Aussen-Gerüste des Gerüstbauers stehen allen am Bau tätigen Gewerke kostenlos zur Verfügung. Notwendige Änderungen und Ergänzungen, auch über den Rahmen der VOB hinaus, sind vom AN in Abstimmung mit dem Gerüstbauunternehmen durchzuführen. Die Kosten hierfür übernimmt der AN. Der AN ist berechtigt, die vom Rohbau-Unternehmer vorgehaltenen sanitären Anlagen mitzubenutzen. Für die Einrichtung und Sicherung von Lagerräumen hat der AN selbst zu sorgen. Der AN ist berechtigt, die vom Rohbau-Unternehmer vorgehaltenen Baustromverteiler im Baufeld und die Baubeleuchtung der Verkehrswege mitzubenutzen. Für eine ASR-konforme Arbeitsplatzbeleuchtung hat jedes Gewerk selbst zu sorgen. Eine Stromentnahme für baustellenfremde Zwecke ist strikt untersagt, dies betrifft insbesondere das Laden von E-Fahrzeugen. Die finalen Personenaufzüge werden nicht zur Verfügung gestellt. 0.2.9 Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat. entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile. entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile z.B. an die schnelle biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen Alle verwendeten Baustoffe, Bauteile und Bauweisen müssen dem Baugesetz und dem Bauproduktgesetz entsprechen. Die entsprechenden DIN/ DIN EN-NORMEN müssen eingehalten sein. Produkte aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die den nachfolgend genannten technischen Bedingungen nicht entsprechen, werden einschl. der im Herstellerstaat durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau - Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit - gleichermaßen dauerhaft erreicht wird. Auf Verlangen hat der Bieter bzw. Auftragnehmer die Unterlagen über die Prüfung und Überwachung der Produkte in deutscher Sprache unverzüglich vorzulegen. Werden für einzubauendes Material Gütenachweise gemäß den Rechtsvorschriften, DIN-Bestimmungen oder Vertragsunterlagen gefordert, so gelten diese auch dann als erbracht, wenn ein Überwachungsvermerk eines zugelassenen Instituts oder einer amtlichen Einrichtung auf den Baustoffen oder der Verpackung oder dem Lieferschein angebracht ist. Die ggf. in eingeführten Technischen Baubestimmungen geforderten Kennzeichnungen werden davon nicht berührt. Vorgeschriebene und anzubietende Materialien sind unter Beachtung  der Richtlinien des Herstellerwerkes einzubauen. Die Freigabe der Produkte in Bezug auf ihren Schadstoffgehalt erfolgt erst nach Überprüfung der vorzulegenden Daten- und Sicherheitsdatenblätter. 0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise gemäß LV Positionen und ZTV der einzelnen Titel 0.2.14 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen sind. entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.2.15 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftragsgebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile, Art der Verwertung oder bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zu tragenden Entsorgungskosten. gemäß LV Positionen und ZTV der einzelnen Titel 0.2.16 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe. entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.2.17 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt. entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer. entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.2.19 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Bauteilen, z.B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation. entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme. entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird 0.2.21 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche für maschinelle und elektrotechnische sowie elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat (vergleiche §13 Absatz 4 Nummer 2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag. gemäß LV Positionen und ZTV der einzelnen Titel 0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen und Tabellen. gemäß LV Positionen und ZTV der einzelnen Titel 0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von der ATV gemäß LV Positionen und ZTV der einzelnen Titel 0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen Leistungen gemäß LV Positionen und ZTV der einzelnen Titel weitere Vertragsbedingungen: Baustellenbesprechung Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich statt. Die Organisation der Baustellenbesprechungen zielt darauf ab die einzelenen Beteiligten im Mittel nicht länger als ca. 1h je Termin zu binden, ggf. werden die Themen vorsortiert und gestaffelt. Trotz aller zumutbaren Vorkehrungen seitens des AG kann dieses Ziel nicht immer erreicht werden. Nachforderungen für längere Besprechungen werden grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Verständigung in deutscher Sprache zwischen der Bauleitung und dem Führungspersonal an der Baustelle muß gewährleistet sein. Jegliche Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen und zu führen.
0.2 Angaben zur Ausführung
0.1.1 Art und Lage der technischen Anlagen der beteiligten Gewerke Die Arbeiten erstrecken sich über den gesamten Erweiterungsneubau (=BA1) sowie die Zentralenräume im UG West (=BA0) laut allg. Baubeschreibung. Direkte Schnittstellen bestehen vor allem mit den Anlagenerrichtern BMA, Medientechnik und BOS-Gebäudefunk, deren Leistungen in gesonderten Vergabeverfahren ausgeschrieben werden. Die Errichtung der Leitungsanlagen ist Teil dieser Ausschreibung. Die Abstimmung zu Schnittstellen des Leitungsnetzes wird hiermit als Nebenleistung vereinbart. 0.1.2 Art und Lage sowie Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen und Einrichtungen der Telekommunikation zur Datenfernübertragung Die im Titel "Baustromversorgung" beschriebenen Anlagen können auch für den eigenen Bedarf genutzt werden. Die Verbrauchskosten trägt der AG. Eine Entnahme für baustellenfremde Zwecke, z.B. das Laden von E-Fahrzeugen, ist untersagt. Es werden keine Daten- und Telekommunikationsanschlüsse zur Nutzung bereitegestellt. 0.1.3 Art, Lage, Maße und Ausbildung sowie Termine des Auf- und Abbaus von bauseitigen Gerüsten Für die Einlegearbeiten können die Einrichtungen zur Arbeit in Höhen des AN Rohbau mitgenutzt werden. Es wird ein Fassadengerüst gestellt - siehe allg. Baubeschreibung nach ATV DIN18299. 0.1.4 Art und Umfang der Transportwege für alle größeren Anlagenteile auf der Baustelle und im Gebäude, z.B. für Schaltschränke Der Haupt-Technikraum des Erweiterungsneubaus befindet sich im UG, durch die Hanglage des Gebäudes kann dieses ebenerdig angedient werden. Innerhalb des Technikraumes gibt es einen Höhensprung im Bodenniveau von ca. 0,5m. Die Technikräume für Anlagenzentralen und Hauptverteilung befinden sich um UG West. Eine Anlieferung mittels Roll- oder Pallettenhubwagen ist über den östlichen Fahrradkeller möglich Die schmalste Türe im Wegeverlauf hat eine Breite von 0,9m, es sind teilweise enge Kurven zu bewältigen. Der Anlieferweg über das UG wird nach Einbringung der großen Bauteile bauablaufbedingt verschlossen. Danach sind die Räume nur noch über das westliche Treppenhaus zu erreichen, der Treppenlauf hat eine lichte Breite von ca. 1,4m. Auf den Wegen direkt am und durch das in Betrieb befindliche Schulgebäude ist, insbesonders in den Zeiten zu Unterrrichtsbeginn und -ende sowie in den Pausen, Rücksicht auf die Schülerströme zu nehmen. Behinderungen sind so gering wie möglich zu halten, Gefährdungen der Schüler_innen auszuschließen. Es handelt sich hierbei um eine einzukalkulierende Erschwernis nach VOB/C ATV DIN 18299 0.2.2 deren Hinnahme hiermit als Nebenleistung vereinbart wird.
0.1.1 Art und Lage der technischen Anlagen der
0.2.1 Bauseitiges Beistellen von Gerüsten, Hebebühnen und dergleichen Die Rohbau-Geschosshöhe beträgt im UG 3,65m sowie in EG und den OGs 3,6m. Diese Arbeitshöhe wird für alle Positionen, in denen keine weitere und besondere Angabe zu Arbeitshöhen erfolgt, als vereinbarte Arbeitshöhe über der Standfläche des hierfür nötigen Gerüsts festgelegt und somit als einzukalkulierende Nebenleistung vereinbart. zu allen Beistellungen siehe allg. Baubeschreibung 0.2.2 Bauart des Gebäudes, z.B. der Wandbausteine, Holz, Stahl oder Stahlbetonskellet, Außenputz, Dacheindeckung sowie Dicke der Wände und Decken siehe allg. Baubeschreibung Aufgrund der offenen und sichtbaren Installationsführung in Verbindung mit den Baffeldecken wird auf eine besonders saubere Installationsausführung größter Wert gelegt. Leitungen sind drallfrei, parallel aufgereit oder gebündelt und gerade gerichtet sowie bei Richtungsänderungen in sauberen Bögen zu verlegen. Auskreuzungen sind möglichst über Trassen oder an Wandeinfädelungen bzw. in Trockenbauwände zu legen. Aufgrund normativer oder gesetzlicher Anforderungen als Nebenleistung anzubringende oder in gesonderter Position beschriebene Beschriftungen und Kennzeichnungen können durch die offene Bauweise erst nach Fertigstellung der Malerarbeiten montiert werden. Der Mehraufwand für die gesonderte Anbringung ist in den entsprechenden Einheitspreisen zu berücksichtigen. 0.2.3 Anzahl, Art und Umfang der der vom Auftraggeber bereitegstellten Planungsunterlagen einschließlich Schnittstellenliste Umfang nach VOB/C ATV DIN 18382 Nr. 3.1.2 entsprechend der vorhandenen Anlagen. Die wesentlichen Pläne werden nur maximal 1-fach in Papier bereitgestellt, alle weiteren Planübermittlungen erfolgen digital. 0.2.4 Vorgaben für den Austausch von digitalisierten Daten und Dokumenten Der Daten- und Planaustausch ist weitestgehend digital vorgesehen. Pläne sind in eigener Regie zu drucken, sofern die Baustelle seitens des AN nicht papierlos verwaltet werden soll. Diese Drucke werden hiermit als Nebenleistung vereinbart. 0.2.5 Art und Umfang der brandschutztechnischen Anforderunge, auch negative Anforderungen Der Brandschutznachweis wird mit den Ausführungsplänen übergeben. Besondere Anforderungen an die brandschutztechnische Beschaffenheit sind in den jeweiligen LV-Positionen erläutert. 0.2.6 Art und Umfang technischer Daten der Netzte und Anlagen siehe Leistungsbeschreibung 0.2.7 Anschlussstellen und Anschlussbedingungen der Netze und Anlagen Im Zuge der Baumaßnahme wird ein neuer Hausanschluss des VNB erstellt. Dieser ist im Bereich des BA0 im UG West verortet. Hier werden auch eine nue Wandleranlage sowie eine neue Hauptverteilung durch den AN errichtet. Die bestehende Gebäudehauptverteilung bleibt für diesen Bauabschnitt bestehen und wird als Unterverteilung an der neuen Hauptverteilung weiterbetrieben. 0.2.8 Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art und Nutzung, für die besondere Bestimungen bestehen keine 0.2.10 Anschlusstellen und Anschlusswerte, Bedingungen für elektrische Betriebsmittel siehe Leistungsbeschreibung 0.2.11 Art und Umfang der Überspannungsschutzmaßnahmen Innerer- und äußerer Blitzschutz nach Brandschutzkonzept und Baugenehmigung erforderlich. Der Übergang von LPZ0B nach LPZ2 wird an der Außenkante der Gebäudefassade festgelegt. In die Fassade eingebaute Installationen befinden sich in LPZ2. Der Dachaufbau hält durch seine Bauhöhe den Trennungsabstand zum Innenraum vollflächig ein. Auch direkt unterhalb der inneren Dachschalung montierte Anlagenteile befinden sich in LPZ2. 0.2.12 Anzahl, Art, Lage, Maße und Ausführung von Kabeln, Leitungen, Verlegsystemenen und Komponenten sowie Art ihrer Verlegung und Montage siehe Leistungsbeschreibung 0.2.13 Anzahl, Art,Lage und Ausführung der Schwingungsdämpfung von Komponenten keine - entfällt 0.2.14 Art des Montageuntergrundes Im wesentlichen Beton. Dem entsprechend sind auch einfache metallische Verankerunge, wie Einschlaganker oder Metall-Spreizdübel sowie Bolzen für Setzgeräte, jedoch ohne Anforderungen an den Funktionserhalt, als Nebenleistungen vereinbart und einzukalkulieren. Für schwerlastbefestigungen in den Wänden aus Ziegelmauerwerk sind gesonderte Klebeanker ausgeschrieben. Im Dachgeschoss sind mehrheitlich Befestigungsuntergründe aus Holz am Dachtragwerk vorhanden. Holzschrauben, ggf. in Tellerkopf-Ausführung, bis 8x140mm werden analog zur Verankerung mit Kunststoffdübeln als Nebenleistung vereinbart. 0.2.15 Anzahl, Art und Umfang der Montage- und Werkplanung Umfang nach Nr. 3.1.5 VOB/C ATV DIN 18382 sowie zusätzlich bzw. ergänzend als vereinbarte Nebenleistung: - Fortschreiben der Stromlaufpläne zu baubedingten Anpassungen bis zur Freigabe vor Fertigung (Bestellfreigabe) - Anpassen und Fortschreiben der Bemusterungsliste bei von der Planung abweichenden Fabrikaten Die Montage- und Werkplanung ist vor Ausührung der Objektüberwachung zur Freigabe vorzulegen. Vor der Bestellung wesentlicher Bauteile (insb. Leuchten und Schaltgerätekombinationen) sind Bestellfreigaben einzuholen. 0.2.16 Angabe von Maßstäben für Detailpläne keine Festlegung 0.2.17 Anzahl, Art und Maße von Mustern, Ort der Anbringung Je Leuchte ist ein funktionsfähiges Handmuster (mit Schuko-Anschluss) sowie von allen Einbauteilen ein Handmuster inkl. Einbauanleitung dauerhaft auf der Baustelle vorzuhalten. 0.2.18 Prüfanforderugen, soweit diese von DIN EN-, VDE- und IEC-Normen und Bestimmungen abweichen Je Unterverteilung, an der Arbeiten ausgeführt werden oder die neu errichtet wird, ist nach Abschluss der Arbeiten eine Prüfung nach VDE 0100 Teil 600 für alle bearbeiteten oder neu erstellten Stromkreise durchzuführen. Diese ist auf einem Prüfprotokoll festzuhalten. Als Mindestanforderung wird der Umfang des Protokolls nach Muster des ZVEH definiert. 0.2.19 Anzahl, Art und Umfang der geforderten Messungen. z.B. Beleuchtungsstärke, Schallpegel, Sprachverständlichkeit siehe Leistungsbeschreibung und Anforderungen Revisionsunterlagen 0.2.20 Art und Umfang der Einweisungen Für die gebäudetechnisch verantwortlchen Personen des Nutzers (Gebäueverwaltung, Haustechniker) sind je Anlage Einweisungen über den Anlagenaufbau, funktionale Abhängigkeiten, wesentliche Bedienelemente sowie die Reaktion in üblichen Fehlerszenarien als Nebenleistung  durchzuführen. Eine einmalige Nachweinweisung in verringertem Umfang oder für zusätzliche Personen ist einzukalkulieren. Es handelt sich um technisches Personal, das jedoch nicht zwingend vertiefte elektrotechnische Kentnisse hat. Die Inhalte und Methodik der Einweisung sind dem entsprechend anzupassen. 0.2.21 Anzahl, Art und Umfang der Revissionsunterlagen/Dokumentationen Als Nebenleistung wird die Übergabe von Revisionsunterlagen in nachfolgendem Umfang verreinbart. Die jeweils erforderlichen, den genannten Unterlagen zu Grunde liegenden Messungen sind Teil dieser Nebenleistung. Umfang nach nach VOB/C ATV DIN 18382 Nr. 3.4.2 mit folgenden zusätzlichen oder besonderen Merkmalen: - Darstellung ermittelter und übernommener Stromkreise und Schaltgruppen von Bestandsstromkreisen in den Ausführungsplänen - Darstellung aller wesentlichen Klemmpunkte, Abzweigdosen oder Rangierverteiler in Ausführungsplänen und/oder Schemata - Auf die Gebäudegeometrie adaptierte Schemata aller wesentlichen Zentralenkomponenten, Verteilungen und Hauptleitungen mit Angaben zu Lage/Standort und wesentlichen technischen Auslegungsdaten - Beleuchtungsstärkemessungen von Sicherheits- und Allgemeinbeleuchtungsanlagen inkl. deren Erstellung - Auflistung erstellter Programme z.B. in SPS-Systemen, KNX, DALI - Programmdokumentation auf Papier, Programmdokumentation als pdf sowie Programm-/Projekt-/Systemdateien auf Datenträger inkl. Zugangsberechtigungen/Passwörtern - Prüfprotokolle durchgeführter Sachkundigenprüfungen - Liste mit Nummerierung und Bilder aller Schottungen, die mit den Eintragungen in den Plänen übereinstimmt - Alle Bautageberichte. Folgende Ordnerstruktur ist für das Projekt vereinbart und zwingend einzuhalten. 1. Verzeichnis der Dokumente Inhalts-Ordnerverzeichnis Prüfprotokoll der Unterlagen mit Freigabe der Objektüberwachung 2. Produktdaten Fabrikatliste (Anschrift und Kontakt des Herstellers; Bestell-Nr. des Artikels beim jeweiligen Hersteller) Produktdatenblätter ggf. Materialnachweise ggf. Sicherheitsdatenblätter (z. B. giftige/gesundheitsschädliche Stoffe) Konformitätserklärung/CE Zeichen 3. Prüfprotokolle Prüf- und Messprotokolle Inbetriebnahmeprotokolle je Anlage inkl. Checkliste Sachverständigenabnahmen bzw. Sachkundigenprüfungen nach SPrüfV Abnahmeprotokoll mit Mängelliste und Behebungsfristen BMA Prüfprotokoll Inbetriebsetzung Abnahme Sicherheitsbeleuchtung 4. Nachweise Fachunternehmererklärungen Errichterbestätigung Liste Nachunternehmer mit Angabe Teilleistungen Herstellernachweis Übereinstimmungserklärung Bauaufsichtl. Zulassungen Prüfzeugnisse Zertifikate, Typenprüfungen, Gutachten Brandschutzdokumentation (inkl. Bild- u. Fotodokumentation Brandschottung) ggf. Entsorgungsnachweise 5. Bestandspläne nach o.g. Umfang 6. Wartung/Betrieb Anlagen- und Funktionsbeschreibung Betriebs - und Bedienungsanleitungen Wartungsanweisungen mit Angabe der Wartungsintervalle ggf. Wartungsvertrag Einweisungsprotokoll für Bedienpersonal Vorgaben Instandhaltung Anlagen-/Betriebs-/Prüfbuch 7. Pflege und Reinigung Pflege- und Reinigungsanleitungen In der Struktur nicht explizit benannte, aber weiter oben aufgeführte Unterlagen sind nach ihrer Art eigenständig bei den entsprechenden Kategorien einzuordnen. Die Unterlagen sind in Ordner mit Inhaltsverzeichnis versehen abzuheften. Das Inhaltsverzeichnis ist vor Erstellung der Unterlagen bei der Objektüberwachung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Sind Unterlagen mittels CAD oder anderen Programmen erstellt, sind diese Daten auf Datenträger mit den Unterlagen in Papierform einzureichen. Die Daten auf Datenträger sind in allgemein gängigen Formaten wie DWG oder DXF und PDF zu liefern. Werden Daten in anderen bzw. für den Bauherren nicht zugängliche Datenformaten geliefert, so sind die entsprechenden Programme mitzuliefern. Vorab ist ein Exemplar zu erstellen und der Objektüberwachung zur Prüfung vorzulegen. Die Vorlage von Plänen und Unterlagen zur Prüfung wird digital nur über die Projektplattform oder eine abgestimmte Dateiaustauschplattform akzeptiert, Mailanhänge sind nicht zugelassen. Nach Freigabe durch die Objektüberwachung können die weiteren Exemplare erstellt werden. Umfang: - 1 Exemplar gedruckt, jeweils inkl. Datenträger - digitale Unterlagen per Projektplattform oder abgestimmte Dateiaustauschplattform Bitte beachten Sie, dass eine rechtsgeschäftliche Abnahme solange verweigert wird, bis die Revisionsunterlagen freigegeben und in der entsprechend geforderten Form vorliegen.(wesentlicher Mangel nach §12 Abs.3 VOB/B) Aufgrund der besonderen Wichtigkeit einer qualitativ hochwertigen Dokumentation für den Bauherr wird ein Einbehalt von bis zu 5% der Auftragssumme inkl. Nachträgen, zusätzlich zu etwaigen Einbehalten für Vertragserfüllung und Mängelgewährleistung, ausdrücklich vorbehalten. 0.2.22 In einem beseonderen Instandhaltungsvertrag festzulegende Anforderungen an Art und Umfang der vom Auftragnehmer anzubietenden Instandhaltung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche siehe Leistungsbeschreibung 0.2.23 Angabe, ob ein Instandhaltungsvertrag üb der den Ablauf der Verjährungsfrist hinaus mit angeboten werden soll siehe Leistungsbeschreibung 0.2.24 Vorgaben, die aus den Sachverständigengutachten resultieren keine
0.2.1 Bauseitiges Beistellen von Gerüsten, Hebebühnen
Allgemeine Technische Vorbemerkungen Leitfabrikate / Produktabfragen Die Angabe von Leitfabrikaten erfolgt, um das Gebot der produktneutralen Leistungsbeschreibung zu wahren, aus folgenden Gründen und ist ggf. im Titel oder der Position nochmals gesondert oder ausführlicher begründet: - Durch Bauherr vorgegebenes Fabrikat aufgrund von Planungsrichtlinien, bestehender Ausstattung, Systemerweiterungen und dergleichen mehr. In diesem Fall ist keine Ergänzung "oder gleichwertig" (o.glw) vorhanden. Der Grund ist im entsprechenden Titel oder der Position benannt. - Die Anforderungen können nur von einem Produkt am Markt erfüllt werden oder es ist den Ausschreibenden nur ein Produkt am Markt bekannt. Auch in diesem Fall entfällt der Gleichwertigkeitszusatz oder es wird auf die Alleinstellung hingewiesen. - Es liegt eine spezifische Planungsleistung, wie z.B. Lichtberechnungen oder Beschallungssimulationen, zu Grunde. Das Produkt, dessen Parametersatz herangezogen wurde, wird aus Gründen der Nachvollziehbarkeit bennant. Ein Gleichwertigkeitszusatz erfolgt. Wenn vom Bieter die Angabe von Produkten einzutragen sind, sind die Eintragungen für die Ausführung verbindlich. Wird, bei angegebenem Leitfabrikat, kein Produkt eingetragen, gilt das angegebene Leitfabrikat / Leitprodukt als vereinbart. Abweichungen zu einem späteren Zeitpunkt sind nur mit dem Einverständnis des Auftraggebers möglich und müssen schriftlich vereinbart werden. Angaben zur Preisermittlung In die Einheitspreise sind einzukalkulieren: fix- und gebrauchsfertige Lieferung und Montage aller Leistungen einschl. aller Nebenleistungen nach VOB/C sowie der vorstehenden allg. Angaben, auch wenn diese im LV nicht gesondert vermerkt sind. die Beistellung sämtlichen Dichtungs-, Klemm-, Befestigungs-, Isolier- und Verbindungsmaterials sowie aller sonst noch erforderlichen Kleinmaterialien, welche notwendig, jedoch nicht besonders aufgeführt sind. Verschnitt Bei der Ermittlung der Material- Einheitspreise sind die beim Einkauf  zu erwartenden Metallnotierungen zugrundezulegen. Spätere Schwankungen in den Metallnotierungen haben keinen Einfluß auf die abgegebenen Einheitspreise. Kostenfreie Anlieferung des Materials an die Baustelle einschließlich Versicherung sowie geeignete Verpackung, das Abladen sowie der Transport innerhalb der Baustelle, sowie eine evtl. erforderliche diebstahlsichere und einwandfreie Zwischenlagerung bis zur Abnahme. Montagelohn, Auslösung, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, Fahrtkosten, Montageaufsicht und Überwachung und sonstige  Unkosten. Die Arbeiten können nicht fortlaufend ausgeführt werden. Vielmehr erfolgt dies in Abschnitten je nach Baufortschritt. Das bedeutet, dass mehr Anfahrten notwendig werden als dies bei einer durchgehenden Bautätigkeit der Fall wäre. Auch kurzfristige Anwesenheit und Fortführung der Arbeiten sind daher notwendig und sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Spätere Nachforderungen sind ausgeschlossen. Bei Baubesprechungen muß der Projektleiter oder bauleitende Obermonteur bzw. sein Stellvertreter immer anwesend sein. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Vor Beginn der Arbeiten sind Ablauf und Einzelheiten der Ausführung mit der Bauleitung, der Objektüberwachung der Fachplanung bzw. dem Bauherrn festzulegen. Ein Bautagebuch ist arbeitstäglich zu führen und bei der Objektüberwachung einzureichen. Ein Muster-Formblatt wird von der Objektüberwachung zur Verfügung gestellt, es definiert den erwarteten Mindeststandard. Bei gleichwertigem Umfang dürfen eigene Formblätter verwendet werden. Alle Arbeiten sind unter größter Schonung des Baukörpers auszuführen. DIN- gerechte Fräsarbeiten haben nur im ständigen Einvernehmen mit der Bauleitung zu erfolgen. Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die durch seine Arbeiten am Eigentum der Bauherrschaft oder an Leistungen anderer Unternehmer schuldhaft durch ihn verursacht werden. (siehe auch VOB/C ATV DIN 18382 3.2.4) Während der Bauzeit sind die Änderungen gegenüber den Ausführungszeichnungen in Konzeptplänen festzuhalten und durch die Objektüberwachung zu bestätigen. Die Übernahme dieser Änderungen in die Revisionspläne wird als Nebenleistung vereinbart.
Allgemeine Technische Vorbemerkungen
02 BA1 - Erweiterungsneubau
02
BA1 - Erweiterungsneubau
02.03 Betoneinlegearbeiten
02.03
Betoneinlegearbeiten