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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen,
Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheiten
der Zufahrt, sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer
Benutzung
Anlieferung / Baustelleneinrichtung,-zufahrt:
Die beiliegenden Baustelleinrichtungspläne BA0 und BA1
sind zu beachten.
Zu folgend beschriebenen Baustellenzufahrten und
Baustelleneinrichtungsflächen siehe hierzu auch Pläne
in der Anlage.
Baustelleinrichtung auf dem Gelände nur in begrenztem
Umfang möglich.
Baustelleneinrichtung nur innerhalb der in den
BE-Plänen für BA0 und BA1 gekennzeichneten Bereiche
zulässig (= Bereich innerhalb des Bauzaunes = Baufeld)
- siehe Anlage.
Die Zufahrt zur Baustelle und Baugrube erfolgt südlich
über temporär errichtete Baustellenstraßen direkt
vom Haubensteigweg. Die Baustelleneinrichtungs- und
Lagerfläche befindet sich im Anschluss an den
westlichen Zufahrtsweg zwischen dem bestehenden
Südflügel und dem Erweiterungsbau (späterer
Schulhof).
Leistungen des AN Rohbau/Baumeister zur Kenntis,
gleichermaßen Beachtung und Mitnutzung
gemäß Beschreibung:
Der Standort des Kranes ist im
Baustelleneinrichtungsplan als Vorschlag zu sehen. Er
ist zwingend im
Innenhof aufzustellen, der genaue Standort ist nach
Abstimmung mit Architekt und Tragwerksplaner
festzulegen.
Der Transportweg in das Grundstück und vom Grundstück
heraus ist während der Bauarbeiten durch den
Auftragnehmer durch Einsatz von ihm eigenen
qualifizierten Personal entsprechend verkehrstechnisch
zu
regeln, insbesondere an Engstellen und bei der
Ausfahrt aus dem Grundstück auf den Haubensteigweg.
Morgens (7:00 - 8:00) und Mittags (12:00-13:00) ist
insbesondere auf die starken Schülerströme zu
achten. Die Zufahrt ist vorzuhalten und regelmäßig zu
säubern.
Die Fahrzeuge dürfen auf dem Schulgelände
ausschließlich auf den hierfür befestigten Flächen
innerhalb
der abgezäunten Baustelleneinrichtungsfläche fahren.
Alle Wege und die Vegetation sind, sofern nicht für
die Bauarbeiten bestimmt, zu erhalten und vor
Beschädigung und Verschmutzung zu bewahren.
Parkplätze befinden sich im begrenzten Maß direkt am
Baufeld im Haubensteigweg (Längsparker). Ein
weiterer Parkplatz wird etwa 100m weiter Ecke
Haubensteigweg/ Parkstraße eingerichtet. Das Befahren
der
bestehenden Zufahrt im Westen und die Benutzung der
dortigen Lehrerparkplätze ist nur anlassbezogen
und nach vorheriger Anmeldung und Freigabe der
Bauleitung oder zuständigen Objektüberwachung
gestattet.
Schulbetrieb:
Während der gesamten Bauzeit wird der Schulbetrieb
innerhalb des Schulgebäudes
aufrechterhalten. Hierfür wurde ein
Interimsbelegungskonzept zu jedem Bauabschnitt
erstellt.
Im Baustelleneinrichtungsplan sind die für die
Schülerströme vorgesehenen Wege zu beachten. Die
Schüler und Lehrer werden abseits des Baufeldes von
Osten bzw. Westen ins Schulgebäude
geleitet. Die hierfür vorgesehenen Wege und Zufahrten
dürfen nicht für den Baubetrieb genutzt
werden. Insbesondere zu Schulbeginn und -ende ist mit
vielen Schülern im Bereich der
Baustellenzufahrt und im Umfeld der Baustelle zu
rechnen.
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie
besondere klimatische oder betriebliche
Bedingungen
keine entsprechenden Tätigkeiten im Gewerk
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlage
Aufgabenstellung:
Der neu entstehende Erweiterungsbau (BA 1 - hier
ausgeschrieben) mit den darin befindlichen Klassen- und
Fachräumen soll durch die Anordnung und die räumliche
Fassung des Schulhofs eine neue Adressbildung
für die Schule zur Stadt hin schaffen.
Bestandssanierung: Die Generalsanierung des
bestehenden Schulgebäudes erfolgt in Bauabschnitt 2
und 3.
Bauschnitt 0 (BA0) - betrifft nur einzelne Gewerke -
siehe Leistungsverzeichnis
Im BA0 sind vorbereitende Arbeiten für den BA2 bzw.
BA3 und vorgezogene Maßnahmen, die für den
Erweiterungsbau BA1 notwendig sind, enthalten. Der BA0
beinhaltet Arbeiten im Bestandsgebäude
Westbau Süd und Ostbau Süd, an der Außenfassade Ostbau
Süd (Giebelseite). Die Arbeiten innerhalb des
Bestandsgebäudes sind kleinere Abbruch- und
Ergänzungsarbeiten.
Zugang Bestandsgebäude Westbau Süd UG über Zugang
Ostbau (Fassade Ost) Außentür neben
Fahrradkeller durch Verbindungsflur UG zum Westbau.
Materialien können ggf. über bestehende
Kellerfenster eingebracht werden. In Teilbereichen der
bestehenden Außenfassade wird WDVS rückgebaut
und die Wände abgedichtet.
HLS Arbeiten:
Im Rahmen des BA0 werden die Spartenanschlüsse für
Fernwärme und Trinkwasser in das Untergeschoss
UG West des Bestands verlegt und damit die
Voraussetzung für die anlagentechnische Ausstattung der
nachfolgenden Bauabschnitte geschaffen. Die
bestehenden Entwässerungsleitungen werden durch
Inliner-Sanierung ertüchtigt bzw. bei Bedarf erneuert.
Zusätzlich werden neue Leitungen zur Trennung von
Regen- und Schmutzwasser verlegt. Das Regenwasser wird
gedrosselt in den Schlangenbach eingeleitet,
weshalb zwei Regenrückhaltebecken erforderlich sind.
Das Schmutzwasser wird an den vorhandenen
Anschluss am Haubensteigweg angeschlossen. Um eine
Verbindung der Regenwasserentwässerung
zwischen West- und Ostseite des Geländes herzustellen
wird ein Durchschuss unter dem Bestandsbau
West vorgesehen, der die Entwässerung des Westbauteils
inkl. Hoffläche gewährleistet. Für den Neubau
sind die Grundleitungsanschlüsse sowie die
Entwässerungsanschlüsse für den Innenhof vorgesehen. Am
Bestandsbau West sowie am Neubau wird eine
Drainageleitung zur Ableitung von Hangwasser verlegt.
ELT Arbeiten:
Im Rahmen des BA0 werden im UG West des Bestands die
elektro- und informationstechnischen
Zentralenräume mit ihrer anlagentechnischen
Ausstattung für alle Bauabschnitte inkl. deren
Zuwegungen
erstellt, eingerichtet und bestückt. Dies umfasst die
Niederspannungs-Hauptverteilung mit
EVU-Wandlermessung, eine Zentralbatterieanlage der
Sicherheitsbeleuchtung, Haupt-Datenverteiler,
Brandmeldezentrale und die Vorrüstung eines Raumes für
eine BOS-Funk Objektversorgungsanlage. Die
Spartenanschlüsse werden ebenfalls in diesen Bereich
umverlegt und nach Bedarf ertüchtigt.
Außerdem werden die Haupttrassen zur Verbindung der
Bauteile und Bauabschnitte über Kabelzugrohre als
Grundleitungen vorgerüstet.
BAUABSCHNITT 1 (BA1):
Gebäudedaten Erweitungsbau BA1:
Bestehend aus UG, EG, 1.OG, 2.OG, DG
Bruttogeschoßfläche: ca. 4.027m2
Bruttorauminhalt: ca. 15.493m3
L= 46,12m
B= 16,975m
OKF Traufe +12,975m ab OK FFB
OKF First +15,46m ab OK FFB
Satteldach
Städtebau und Baugrundstück: Das Baugrundstück liegt
in der Gemarkung Kempten (Allgäu),
Flurstücksnr. 1012/53.
Direkte Umgebung:
Norden: Wohnbebauung
Osten: Stichstraße Robert-Koch-Weg, Wohnbebauung
Mehrparteien-
häuser, dann Ringstraße Adenauerring
Süden: Straße Haubensteigweg, vorwiegend Wohnnutzung,
vereinzelt
Dienstleistung
Westen: Parkstraße, Wohnbebauung
Die bestehende Grundstruktur des Schulbaus wird
beibehalten und durch die Erweiterung um einen neuen
Baukörper ergänzt. Durch die Ergänzung des
Erweiterungsbaus wird der Pausenhof nach Osten stärker
gefasst. Die nördlich des Pausenhofs bestehende
Schule bleibt in ihrer äußeren Form nahezu unverändert.
Im Bereich des bestehenden Innenhofs entsteht durch
den Einbau einer Überdachung im ehemaligen
Lichthof ein neues Zentrum ("Herz") für die Schule.
Eine zweigeschossige, barrierefreie Brücke verbindet
Erweiterung und Westflügel des Bestands (BA3) im 1.
und 2. OG. Die Baukörper formen ein Ensemble mit
klarer Form, Farbe und Materialität, das sich in den
Stadtraum einfügt.
Gelände Höhenlage Notwendigkeit wesentlicher
Erdbewegungen:
Der Eingang des Bestandsbaus auf der Westseite wurde
mit seiner Höhe als OKFFB = ±0,00 definiert und
liegt auf einer Höhe von +696,69 mNN. Im Bezug zu
dieser Höhe wurde im Bestand Haupteingang Süd und
im Erweiterungsbau im Erdgeschoss die OKFFB auf -0,03
festgelegt.
Das Gelände des Grundstückes Fl.Nr. 1012/53 steigt von
Ost nach West an. Für die ebenerdige
Erreichbarkeit des Untergeschosses des
Erweiterungsbaus werden ebenso Erdarbeiten notwendig.
Innere Funktion und architektonische Gestaltung
Der zentrale Haupteingang des
Carl-von-Linde-Gymnasiums bleibt von Süden über den
Schulhof erhalten.
Ist aber während BA0/ BA1/ BA2 geschlossen.
Erweiterungsbau BA1: Das Erdgeschoss des
Erweiterungsbaus (BA1) ist ebenerdig mit dem Bestand
verbunden. Im ersten und zweiten Obergeschoss
wird der Erweiterungsbau im BA3 mit einem
Verbindungssteg an den westlichen Bestandsbaukörper
angeschlossen. Ein Windfang zwischen Erweiterungsbau
und östlichem Bestand, dient im EG als Eingang
zum Erweiterungsbau und auch als Verbindungsgang zum
Bestand. Die horizontale Erschließung der
Klassen- bzw. Fachräume erfolgt in jedem Geschoss über
die zentralen Marktplätze, die als Knotenpunkt für
je 3 Klassenräume dienen und durch ihre großzügige
Gestaltung auch in zeitgemäße Lehrformen mit
einbezogen werden können. Im Erdgeschoss sind die
Räume für Kunst und Werken, sowie die neue
Bibliothek untergebracht. Im Untergeschoss finden sich
die Fachräume Musik und ergänzende
Schulnutzungen, Technikräume. Aufgrund der abfallenden
Hanglage in Richtung Osten und Gestaltung der
Freianlage sind großzügige Fensteröffnungen möglich.
Ein weiterer Technikraum (Lüftungszentrale) liegt im
DG. Gründung: Stahlbetonbodenplatte (d=60cm bzw. 80cm)
auf Glasschaumschotter als Wärmedämmung
und Kieskoffer. Unterfangungsmaßnahmen bestehender
Fundamente östlicher Bestand (Südfassade) für
Aussentreppe Ost zu Windfang.
Baukonstruktion (System):
Tragkonstruktion: aus tragenden Außenwänden
(Mauerwerk, Stb), Stb-Stützen (EG - DG),
Stahlbetonunterzüge, Ringankern und Stb-Wänden (UG)
Aussteifung über Stb-Sanitär- u. Treppenhauskern
und Aufzugschacht, sowie Stb-Wandscheiben je Geschoss.
Stahlbetonplattendecken
Außenwände/ Fassade:
zweischaliger Außenwandaufbau mit je 36,5cm dicken
Mauerwerkswänden, innen und außen verputzt/
gestrichen EG-DG: Inneres Mauerwerk tragend d=36,5cm,
äußeres Mauerwerk d=36,5cm UG: innere Wand
Stahlbeton, erdberührter Bereich (WU-Beton) mit
Perimeterdämmung. Nicht erdberührt: Äußere
Mauerwerkswand d=36,5cm wie in oberen Geschossen
In den Gebäudeecken sind in der ebene inneres
Mauerwerk Stützen aus Stahlbeton (EG-2.OG), nach
Angabe Statik.
Holz-Alufenster mit elektrisch betriebenen,
außenliegenden Raffstoren in Rolladenkasten in Ebene
äußeres
Mauerwerk.
Innenwände und Wandbehandlung:
Nichttragende Innenwände im Trockenbau, UG teilweise
Mauerwerk
Innenwände werden gestrichen und in Teilbereichen als
Bestandteil der Möblierung mit Holz verkleidet;
Sanitärbereiche Fliesen, Sichtbeton TH
Decken und Deckenbehandlung:
Stahlbetonplattendecken teilweise abgehängte
Akustikbaffeln. In Stb-Decken werden bauseits
Kühlrohrschlangen integriert.
Böden:
Estrich mit TSD/ WD, Natursteinbelag, Kautschukbelag,
Kugelgarn, Fliesen
Treppen:
Ortbeton, Geländer aus Metall mit Holzhandläufen
Dachaufbauten:
Satteldach als gedämmtes, hinterlüftetes Kaltdach.
Blechdach (Edelstahl - Doppelstehfalz) mit
Photovoltaik,
Dachneigung ca. 15°
HLS:
Wärmeerzeugung über Fernwärme, Zentrale im
Bestandsgebäude Raumheizflächen im UG, EG, OG1 und
OG2 über Fussbodenheizung.
Horizontal: teils sichtbare Lüftungsinstallationen
unter Stb-Decken, teils Lüftung in Stb-Decken
integriert.
Vertikal: 2 Hauptsteigstränge bei Treppenhauskern
Lüftungsgerät mit Zu- und Abluft in DG
Nachfolgende Nummern (1. - 6.) betreffen AN
Rohbau/Baumeister - hier nur zur Kenntnisnahme:
1. Gebäudeeinführung (Bauwerksanschluss, Kellerwände,
Sohlanschluss)
1.1 Leistungsumfang
Ausbildung der Gebäudeeinführung mittels Mauerkragen
(wasserundurchlässige
Ausbildung an der Gebäudeaußenseite), einschl. aller
erforderlichen Anschlüsse, Verankerungen und
Dichtungsmaßnahmen.
Dichtigkeit gegen drückendes Wasser (Wasserdruck)
sicherstellen.
Aussparungen/Laschen für die Bodenplatte werden beim
Gießen der Bodenplatte berücksichtigt
1.2 Technische Anforderungen
Dichtheitsanforderung: Ausführung nach WU-Bau
(wasserundurchlässiger Beton) oder durch geeignete
Verbundabdichtung; Nachweis mittels
Werkstoffzertifikaten und Einbaudokumentation.
Mauerkragen: Ausführung aus EPDM mit
vorkonfektionierter Dichtmanschette Anschluss an
Sohlplatte:
Aussparungen und Durchführungen sind flüssigkeitsdicht
und mechanisch geschützt auszubilden.
Fugen: Bewegungs- und Anschlussfugen sind mit
geeigneten Fugenbändern/-massen (kompatibel zur
Abdichtung) zu verschließen.
1.3 Ausführung / Prüfung
Vor der Abdichtung: Oberflächenvorbereitung,
Reinigung, Ausschüttung von Hohlräumen.
Dichtheitsprüfung: Sichtkontrolle, Haftzugprüfung
stichprobenartig sowie Dichtheitsnachweis schriftlich
dokumentiert.
Koordination: Aussparungen für Bewehrung und
Sohlplatte vor Betonage mit Rohbauer abklären.
2. Drainage
2.1 Leistungsumfang
Horizontale Drainage an der West- und Ostseite des
Neubaus zum Ableiten von Hangwasser
(längsseitige Randdrainagen).
Zusätzlich vier (4) Drainagestränge unter dem Neubau
zur Ableitung von aufsteigendem Grund- bzw.
Schichtenwasser (siehe Schnitt Drainage)
Anschluss der Drainagen an die Grundleitungen, die zum
vorgesehenen Regenrückhaltebecken (RRB1
und RRB 2, siehe Abschnitt 4) führen; Schachtbauwerke
und Kontrollschächte bei jeder
Richtungsänderung einschl. Muffen/Anschlüsse
entsprechend Ausschreibung berücksichtigen.
Einbau von Filterschutz (Geotextil),
Schotter/Filtersand und Muffenverbindungen.
2.2 Technische Anforderungen
Rohrmaterial: Flexible Rohre DN 100DN 160
(hydraulische Abhängigkeit), druckstabil,
wasserführend,
Nennweite nach Plan. Rohre mit Schlitzen bzw.
Perforation für Sammeldrainage.
Gefälle: Mindestgefälle = 0,5% bzw. hydraulisch gemäß
Plan; gleichmäßiger Einbau ohne Knicke.
Filtermedium: Kies/Schotter Körnung 8/16 oder nach
filtrations-technischer Vorgabe; Geotextil als Trenn-
und Filterschicht.
Sohl- und Lagenaufbau: Einbau gemäß Schichtenfolge mit
Verdichtung und Nachweis der Schüttdichten.
2.3 Vorbehandlung / Anschluss
Drainagewasser wird mit dem restlichen gesammelten
Regenwasser in einem vorgeschalteten
Vorreinigungsbecken gesammelt (s. Abschnitt 4) und von
dort gereinigt/abgesetzt, bevor es in das
Retentionssystem gelangt.
Revisions-/Kontrollschächte in geeigneten Abständen
(siehe Plan) einbauen; Maße, Befahrbarkeit und
Abdeckungen nach Plan/Ausschreibung.
2.4 Ausführung / Prüfung
Einbau nur bei frostfreiem Einbauwetter; Schutz vor
Verschmutzung während der Bauphase.
Dokumentation der Tieflagen, Lagenlage und Einbauteile
(Fotodokumentation, Protokoll).
3. Regenwasserentwässerung mit Retentionkästen /
Regenrückhaltebecken
3.1 Leistungsumfang
Einrichtung von zwei Regenrückhaltebecken (Retention)
inklusive Vorreinigung
(Feststoffsedimentabscheider), Drosseltechnik zum
geregelten Abfluss. Das RRB1 enthält einen
Notüberlauf, der bei Vollfüllung an ein Ereignis
größer dem 30-jährigen Regenereignis zur Ableitung
führt (sicherer Überlauf) und in die Hanglage östlich
entwässert.
Einbau von Retentionskästen / -kammern,
Kontrollschächten, Revisionsöffnungen,
Anschlussleitungen
und Armaturen.
3.2 Technische Anforderungen
Retentionsvolumen, Drosselquerschnitt und
Zulaufdimensionen nach hydraulischer Berechnung (und
Plan). Als Anforderung: Abfluss gedrosselt auf
vorgegebene Q (laut Zuweisung durch Planer/Behörde).
Vorreinigung: Einsatz eines
Feststoffabscheiders/Absetzschacht;
Entleerung/Entnahmeöffnungen zur
Wartung.
Drosselorgan: einstellbare Drossel mit Nennweite und
Durchflussbegrenzung; Reinigungsöffnung.
Überlauf: Bemessung so, dass bei Extremereignissen
(>30-jährliches Regenereignis) ein sicherer
Überlauf vorhanden ist und die Abflusswege nicht
unzulässig überlastet werden.
3.3 Materialien und Einbau
Kastenbauwerke aus Kunststoffblöcken nach statischen
Anforderungen; Dichtigkeitsanforderungen durch
Folienabdichtung als Wanne.
Drossel- und Regeleinrichtungen als Fertigbauteile mit
Prüfzertifikat; Entnahmeklappen und
Revisionsöffnungen entsprechend Plan und Ausschreibung.
Anschlüsse: Rohrleitungen in passenden Nennweiten mit
Dichtungen.
3.4 Reinigung, Betrieb und Kontrolle
Übergabepunkt für die Wartung: Zugängliche
Revisionsöffnungen, Entnahmeeinrichtungen und
Entleerungseinrichtungen vorsehen.
Betreiberunterweisung und Übergabedokumentation an den
Auftraggeber: Bedienungsanleitung,
Lagepläne, Wartungsintervalle.
5. Qualitätsanforderungen, Prüfungen und Dokumentation
Herstellererklärungen, CE-Kennzeichnungen und
Prüfzeugnisse für alle eingesetzten Bauteile beifügen.
Fotodokumentation kritischer Ausführungsphasen (Einbau
Abdichtung, Einbau Drainage, Montage
Retentionskästen).
Prüfprotokolle: Dichtheitsprüfung Abdichtung,
Dichtheitsprüfung Rohrleitungen, hydraulische
Funktionsprüfung der Drosselorgane.
Abnahme: Mängelprotokoll, Beseitigung innerhalb
vereinbarter Frist; endgültige Abnahme nach
erfolgreicher Prüfung.
6. Umwelt- und Arbeitsschutz
Maßnahmen gegen Bauwasserbelastung, sachdienliche
Ableitung von Filterwasser und
Verschmutzungen zur Vermeidung von Einträgen in
öffentliche Gewässer.
Baustelleneinrichtung: Schmutzfang, Erosionsschutz,
Lagerung von Materialien so, dass kein Eintrag in
Boden oder Grundwasser erfolgt.
Einhaltung der geltenden Sicherheits- und
Unfallverhütungsvorschriften.
Elektro:
Horizontal: zwei spiegelbildliche Haupttrassen mit
E-Kanal unter Decke entlang der Aussenfassade.
Vertikal: 2 Hauptsteigstränge jeweils zw. Marktplätze
und Klassenzimmern
Erstellung neue Gebäudehauptverteilung
mitMesswandleranlage Sicherheitsbeleuchtung in
Zentralbatterietechnik Datenverkabelung weitestgehend
als FTTO-Konzept Leitungszug für Drittgewerke,
insbesonders: Brandmeldeanlage Gebäudefunk ELA- und
Medientechnik MSR Türbau Baustrom und
Baubeleuchtung
Brandmeldeanlage: Neuanlage Überwachungsumfang Kat. 1
Vollschutz Neue Feuerwehrperipherie
Anbindung Bestandsanlage als Unterzentrale
Äußerer Blitzschutz: Erstellung Fangeinrichtungen
Anbindung an Ableitungen Anschlussarbeiten und
Messungen
PV-Anlage: Dachparallele PV-Anlage auf Schrägdach in
Ost-West-Ausrichtung ca. 120 kWp
ELA- und Medientechnik: Medientechnik in
Klassenzimmern und Marktplätzen Aktive Netzwerktechnik
Vernetzung Medientechnik zur ELA-Mitnutzung sowie
ELA-Lautsprecher in Fluren und Nebenräumen
Außenanlage Vorbereitende Arbeiten:
Betonstützmauern Westseite; Freitreppe Ostseite
Windfang zw. Erweiterungsbau und Bestand Ost
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle,
insbesondere Verkehrsbeschränkungen
entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Feuerwehrzufahrten, - aufstellflächen, sowie Flucht-
und Rettungswege sind freizuhalten
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von
Transporteinrichtungen und Transportwegen z.B.
Montageöffnungen
entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird
0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das
Überlassen von Anschlüssen von Wasser,
Energie und Abwasser
Bauwasser: Der Bauwasseranschluss wird in der
Rohbauphase vom Baumeister beantragt und erstellt. Die
Bauwasserversorgung ist allen Gewerken zur Verfügung
zu stellen. Es steht eine Entnahmestelle am
Hydranten auf der nordöstlichen Seite des Neubaus zur
Verfügung. Die Entnahme ist in Absprache mit dem
Baumeister möglich.
Bis zur Fertigstellung des Rohbaus obliegt die
Baustromversorgung und Baustellenbeleuchtung dem AN
Rohbau - auch zur Mitbenutzung durch andere Gewerke.
Die Schnittstellen sind in dessen Pos. zur
BE/Baustrom definiert.
Danach wird eine Baustromversorgung durch den AN ELT
errichtet. Diese umfasst Anschlusspunkte für
Container im Außenbereich der BE sowie je Etage und
Cluster einen Steckdosenverteiler bis 32A
Drehstrom. Bei Bedarf größerer Leistung im Gebäude ist
die eigenständige Versorgung über Verteiler aus
dem Außenbereich selbst zu Leisten und
einzukalkulieren. Für eigene Container ist die
Stromversorgung ab
dem Bauverteiler oder - nach Rücksprach emt dem AN ELT
- von einem anderen Container eigenständig
und auf eigenen Kosten herzustellen.
Die Baustellenbeleuchtung im Innenraum ist auf Wege-
und Treppen beschränkt, eine vorschriftsgemäße
Beleuchtung des eigenen Arbeitsplatzes hat durch das
jeweilige Gewerk eigenverantwortlich und als
Nebenleistung zu erfolgen. Es ist ausschließlich
LED-Beleuchtung einzusetzen um die Baustromversorgung
nicht übermäßig zu belasten.
Der Einsatz von elektrischen Heizgeräten ist ebenfalls
nicht zugelassen.
Eine Stromentnahme für baustellenfremde Zwecke ist
strikt untersagt, dies betrifft insbesondere das Laden
von E-Fahrzeugen.
0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die
Ausführung seiner Leistungen zur
Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und
Räume
Lager- und Arbeitsplätze: innerhalb des
Baugrundstückes in begrenztem, aber ausreichendem
Umfang.
Etwa darüber hinaus erforderliche Lager- und
Arbeitsplätze hat der Auftragnehmer zu beschaffen; die
Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten.
Siehe beiliegenden Baustelleneinrichtungsplan BA0 und
BA1
Im UG des Bestandsgebäudes Ostbau Süd können die Räume
der ehemaligen Hausmeisterwohnung als
Baubüro für Besprechungen und Nutzung nur durch die am
Bau beteiligten Planer, die Objektüberwachung
und den AG genutzt werden.
Die Beanspruchung einzelner Räume im Bauobjekt für
Werkzeug und Materiallagerung während der
Bauzeit, kann nur nach vorheriger Rücksprache mit der
örtlichen Bauaufsicht gestattet werden. Die
notwendigen Bautüren für diese Räume sind vom AN
selbst zu stellen. Für die Sicherheit haftet
jeder AN für sich allein. Werden die o.g. Räume bzgl.
des Baufortschrittes (z.B. Innenausbau)
benötigt, so sind sie nach Aufforderung durch die
örtliche Bauaufsicht unverzüglich zu räumen und
sauber zu übergeben.
0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine
Tragfähigkeit. Ergebnisse Baugrunduntersuchung
Tragfähigkeit des Baugrundes (Ergebnis von
Baugrunduntersuchungen und dergleichen): Aufgrund der
Schichtenlage des Bodenaufbaus sind die weichen
Deckschichten (Decklehme) für den Lastenabtrag nicht
geeignet. Die Deckschichten werden von
Moräneablagerungen mit einer zumindest halbfesten
Konsistenz
unterlagert. Die Moräne ist gut tragfähig.
Im Hang ist grundsätzlich mit Hang- bzw. Schichtwasser
zu rechnen
Baumeister LV liegt Bodengrunderkundung Gutachten bei.
0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und
Gewässern. Art, Lage, Abfluss, Abflussvermögen
und Hochwasserverhältnisse von Vorflutern. Ergebnisse
von Wasseranalysen
entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften
entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z.B.
Beschränkungen für die Beseitigung von
Abwasser und Abfall
Für die ordnungsgemäße Beseitigung des anfallenden
Bauschutts (Abtransport mind. alle 2 bis 3 Tage) hat
jeder Unternehmer selbst zu sorgen.
Das Einfüllen von Schutt und Müll in Arbeitsräume sowie
Eingraben auf der Baustelle ist untersagt.
0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der
Baustelle z.B. wegen Forderungen des
Gewässer-, Boden-, Natur, Landschafts- oder
Immisionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder
dergleichen
In der jetzigen Grünanlage (später Schulhof) befindet
sich ein stark eingewachsenes Kleingewässer, das im
Zuge der Baumaßnahme rückgebaut werden soll. Eine
Begutachtung durch Biologen, ob es sich um ein
mögliches Habitat für Amphibien handelt ist bereits
erfolgt und liegt vor. Aufgrund des stark verbauten
Umfeldes, dem hohen Grad an Versiegelung sowie
fehlende Vernetzung mit typischen Amphibienhabitaten
geht der Begutachter nicht davon aus, dass in dem
Kleingewässer eine größere Amphibienpopulation zu
erwarten ist. Um Verbotstatbestände zu vermeiden wird
empfohlen, entweder im zeitigen Frühjahr bzw.
zwei Wochen vor Baumaßnahmenbeginn das Gewässer
abzukeschern. Dies wird vom Auftraggeber
veranlasst.
0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen,
Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen,
Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen
und dergleichen im Bereich der Baustelle
Baumschutz: Alle zu erhaltenden Bäume (auch jene auf
den Nachbargrundstücken) sind während der
gesamten Bauzeit durch geeignete Maßnahmen (z.B.
Wurzel- und Kronen) zu schützen. Die einschlägigen
Regelwerke wie DWA, ZTV-Baumpflege und DIN 18920,
sowie die Baumschutzverordnung sind zu
beachten. Ein fachgerechter Baumschutz gemäß DIN 18920
mit ortsfestem Baumschutzzaun und ggf.
Wurzelsuchgraben und Wurzelvorhang ist zwingend
notwendig. Die Baumschutzarbeiten erfolgen durch
den Baumeister (s. eigene Pos. Baumeister LV) und
GaLa-Bauer. Die bestehenden Gebäude, die Wurzeln
und Äste des vorhandenen Baumbestandes dürfen nicht
beschädigt werden. Der Aufraggeber behält sich
Schadensersatzansprüche vor. Eine baumschutzfachliche
Baubegleitung wird von der Stadt Kempten
beauftragt.
0.1.15 Art und Umfang der Regelung und Sicherung des
öffentlichen Verkehrs
gemäß Baubeschreibung und LV Positionen und BE-Plänen
0.1.16 Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen,
insbesondere Abwasser- und
Versorgungsleitungen
Sämtliche Sparten und Kanalanschlüsse sind vor
Bestellung und Ausführung vor Ort zu prüfen und mit der
Bauleitung abzustimmen.
0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich
der Baustelle, z.B. Leitungen, Kabel, Dräne,
Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren
Eigentümer
entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird
0.1.18 Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland
geltenden Anforderungen zu Erkundungs-
und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich
Kampfmitteln erfüllt wurden.
Kampfmittelriskoprüfung ist bereits erfolgt und liegt
vor. Gemäß Auswertungsprotokoll: Für das
Projektgebiet "Kempten, Haubensteigweg" konnte nach
Auswertung der vorliegenden Luftbildserien und
Unterlagen keine potentielle Kampfmittelbelastung
ermittelt werden. Gemäß Baufachlicher Richtlinien
Kampfmittelräumung besteht kein weiterer
Handlungsbedarf.
0.1.19 Gemäß der Baustellenverordnung getroffene
Maßnahmen
entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird
0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und
Maßnahmen der Eigentümer (oder anderen
Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen,
Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern,
Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der
Baustelle
entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird
0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z.B.
des Bodens der Gewässer, der Luft, der
Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder
dergleichen
entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird
0.1.22 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten
Vorarbeiten
entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird
0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Aufgabe des Auftragnehmers ist es, vor Arbeitsbeginn
und wenn nötig mehrmals, die zu übernehmenden
Arbeiten der Vorgängerfirmen hinsichtlich Ausführung
und Qualität unter Einhaltung der
Ausführungszeichnungen zu überprüfen. Unterlässt dies
der Auftragnehmer, so verliert er die
Geltendmachung aller hieraus entstehen den Forderungen
und Rechte und übernimmt die Beseitigung der
dadurch entstandenen Mängel seines eigenen Gewerkes
auf eigene Kosten.
0.1 Angaben zur Baustelle
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte,
Arbeitsunterbrechungen und Arbeitseinschränkungen nach
Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistung
anderer
Zur Einhaltung der Kriterien und zur
Qualitätssicherung können vom AG
Luftdichtheitsmessungen im
Blowerdoor-Verfahren durchgeführt werden.
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung,
z.B. Arbeiten in Räumen, in denen der
Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von
Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren
Einflüssen
entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird
0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gemäß
Baustellenverordnung ergeben
Der Bauherr bestellt für die Baustelle einen
Sicherheits Gesundheits
Koordinator.
Der Einsatz dieses Sicherheitskoordinators auf der
Baustelle entbindet
den Auftragnehmer nicht von den Pflichten zur
Einhaltung der
Bestimmungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes.
Den Hinweisen, Festlegungen und Anweisungen des
Sicherheitskoordinators zu Fragen des Gesundheits- und
Arbeitsschutzes ist Folge zu leisten.
Unfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden
entsteht, sind vom AN dem AG sowie dem SIGEKO
unverzüglich mitzuteilen.
0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur
Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz für
Mitarbeiter anderer Unternehmen z.B. z.B. trittsichere
Abdeckung
Der Auftragnehmer hat auf seine Kosten alle
Vorkehrungen zu treffen, die
nötig sind, um Personen- und Sachschäden zu verhüten.
Er hat
insbesondere dem Schutz der Öffentlichkeit und der
Anlieger besondere
Aufmerksamkeit zu widmen. Durch geeignete Maßnahmen
hat er
sicherzustellen, dass die Sicherheit und die
dauerhafte Benutzbarkeit
baulicher Anlagen nicht beeinträchtigt wird.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle am Bau
beteiligten Personen so
zu belehren, dass sie über die nach Lage des Falls in
Betracht kommenden
Unfallgefahren und über die Abwehr dieser Gefahren
ausreichend
unterrichtet sind.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die auf der
Baustelle tätigen
Mitarbeiter seiner Firma, besonders in Hinblick auf
deren Sicherheit am
Arbeitsplatz, verantwortlich zu überwachen.
Folgende Forderungen sind in die EPs einzukalkulieren:
Die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Die Vornahme notwendig werdender Sicherungsarbeiten
und Maßnahmen zur Ausführung der Arbeiten bei
Frost, Schnee und sonstige
Witterungseinflüsse sowie Sicherungsarbeiten gegen
Schäden, die durch andere am Bau beteiligte
Unternehmen entstehen können.
Wasser, Schnee, Eis und dgl., mit dem normalerweise zu
rechnen ist, sind, soweit für die Durchführung
seiner Arbeiten erforderlich, ohne besondere Vergütung
zu entfernen.
Schutzvorkehrungen bei zu erkennender Gefahr, auch
Dritten gegenüber.
Schutzvorkehrungen gegen Verschmutzungen und
Beschädigungen an Bauteilen jeder Art sind geeignete
Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für
alle entstehenden Schäden.
Vorsichtig vorzugehen ist bei Sichtbeton. Keine
Flexarbeiten o.ä. in der
Nähe von Bauteilen, die dadurch beschädigt oder
verschmutzt werden
können. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bereits
eingebaute Teile vor
Beschädigung besonders Funkenflug bei, Trenn- und
Schweißarbeiten
ausreichend zu schützen, er haftet für alle durch
seine Arbeiten
entstandenen Schäden und Folgeschäden. Kein Kontakt
verzinkter bzw.
unedlerer Metalle, auch Werkzeuge mit Edelstahlblech.
Greifen Arbeitsvorgänge verschiedener Auftragnehmer
ineinander,
sind die vorgefundenen Gegebenheiten zu prüfen. Dies
gilt insbesondere
für Baugruben und Gräben, hoch gelegene Arbeitsplätze
sowie alle
Verkehrswege, Gerüste, für die Stromversorgung und die
Allgemeinbeleuchtung der Baustelle.
Stellt der Auftragnehmer Mängel an
sicherheitstechnischen Einrichtungen fest, sind diese
unverzüglich der
örtlichen Bauleitung bzw. der Objektüberwachung zu
melden und es ist auf deren
Abstellung hinzuwirken.
GUV-V:
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um einen
Erweiterungsbau
einer öffentlichen Schule. Sämtliche Bestimmungen der
DGUV-81 (= Unfallverhütungsvorschriften Schulen
aktuelle Fassung, Kommunale Unfallversicherung,
Bayern) sind zu beachten und einzuhalten.
Auf der gesamten Baustelle und dem Schulgelände gilt
Alkohol- und Rauchverbot.
0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in
kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls
besondere Anordnungen für Schutz- und
Sicherheitsmaßnahmen
entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird
0.2.6 Besondere Anforderungen an die
Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen,
z.B.
Behälter für die getrennte Erfassung
entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird
0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen
sowie Vorhalten von Gerüsten
Gerüste sind sauberzuhalten (Schmutz, Staub,
Bauschutt) und arbeitstäglich zu reinigen. Sie sind
grundsätzlich in dem Zustand zurückzugeben wie sie
übernommen worden sind. Das Weiterrücken
fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des Arbeitsfortschritts
für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung,
sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch
erneute Abstützung möglich und zulässig ist. Die
Kosten sind Bestandteil der Preise.
Arbeits- und Schutzgerüste
Das Auf-, Um- und Abbauen sowie Vorhalten der Arbeits-
und
Schutzgerüste soweit diese für die eigene Leistung
notwendig und
vorgeschrieben sind wird nicht gesondert vergütet.
(Nebenleistung nach VOB)
0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüst, Hebezeuge, Aufzüge,
Aufenthalts- und Lagerräume,
Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer
Die Aussen-Gerüste des Gerüstbauers stehen allen am
Bau tätigen Gewerke kostenlos zur Verfügung.
Notwendige Änderungen und Ergänzungen, auch über den
Rahmen der VOB hinaus, sind vom AN in
Abstimmung mit dem
Gerüstbauunternehmen durchzuführen. Die Kosten hierfür
übernimmt der AN.
Der AN ist berechtigt, die vom Rohbau-Unternehmer
vorgehaltenen sanitären Anlagen mitzubenutzen. Für
die Einrichtung und Sicherung von Lagerräumen hat der
AN selbst zu sorgen.
Der AN ist berechtigt, die vom Rohbau-Unternehmer
vorgehaltenen Baustromverteiler im Baufeld und die
Baubeleuchtung der Verkehrswege mitzubenutzen. Für
eine ASR-konforme Arbeitsplatzbeleuchtung hat
jedes Gewerk selbst zu sorgen.
Eine Stromentnahme für baustellenfremde Zwecke ist
strikt untersagt, dies betrifft insbesondere das Laden
von E-Fahrzeugen.
Die finalen Personenaufzüge werden nicht zur Verfügung
gestellt.
0.2.9 Wie lange, für welche Arbeiten und
gegebenenfalls für welche Beanspruchung der
Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts
und Lagerräume, Einrichtungen und
dergleichen für andere Unternehmer vorzuhalten hat.
entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird
0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung von
wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen
entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird
0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete
(Recycling-)Stoffe und an nicht genormte Stoffe und
Bauteile.
entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird
0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und
Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile z.B.
an die schnelle biologische Abbaubarkeit von
Hilfsstoffen
Alle verwendeten Baustoffe, Bauteile und Bauweisen
müssen dem Baugesetz und dem Bauproduktgesetz
entsprechen. Die entsprechenden DIN/ DIN EN-NORMEN
müssen eingehalten sein. Produkte aus anderen
Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die
den nachfolgend genannten technischen
Bedingungen nicht entsprechen, werden einschl. der im
Herstellerstaat durchgeführten Prüfungen und
Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit
ihnen das geforderte Schutzniveau - Sicherheit,
Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit - gleichermaßen
dauerhaft erreicht wird. Auf Verlangen hat der
Bieter bzw. Auftragnehmer die Unterlagen über die
Prüfung und Überwachung der Produkte in deutscher
Sprache unverzüglich vorzulegen.
Werden für einzubauendes Material Gütenachweise gemäß
den Rechtsvorschriften, DIN-Bestimmungen
oder Vertragsunterlagen gefordert, so gelten diese
auch dann als erbracht, wenn ein Überwachungsvermerk
eines zugelassenen Instituts oder einer amtlichen
Einrichtung auf den Baustoffen oder der Verpackung oder
dem Lieferschein angebracht ist. Die ggf. in
eingeführten Technischen Baubestimmungen geforderten
Kennzeichnungen werden davon nicht berührt.
Vorgeschriebene und anzubietende Materialien sind
unter Beachtung der Richtlinien des Herstellerwerkes
einzubauen.
Die Freigabe der Produkte in Bezug auf ihren
Schadstoffgehalt erfolgt erst nach Überprüfung der
vorzulegenden Daten- und Sicherheitsdatenblätter.
0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten
Eignungs- und Gütenachweise
gemäß LV Positionen und ZTV der einzelnen Titel
0.2.14 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle
gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen
oder müssen oder einer anderen Verwertung zuzuführen
sind.
entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird
0.2.15 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem
Bereich des Auftragsgebers zu entsorgenden
Böden, Stoffe und Bauteile, Art der Verwertung oder
bei Abfall die Entsorgungsanlage;
Anforderungen an Nachweise über Transporte, Entsorgung
und die vom Auftraggeber zu tragenden
Entsorgungskosten.
gemäß LV Positionen und ZTV der einzelnen Titel
0.2.16 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und
Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt
werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und
Zeit ihrer Übergabe.
entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird
0.2.17 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen,
Lagern und Transport von Stoffen und
Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer
Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt.
entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird
0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer.
entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird
0.2.19 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und
bei der Inbetriebnahme von Anlagen im
Zusammenwirken mit anderen Bauteilen, z.B. mit dem
Auftragnehmer für die Gebäudeautomation.
entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird
0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor der
Abnahme.
entfällt sofern im LV nichts anderes genannt wird
0.2.21 Übertragung der Wartung während der Dauer der
Verjährungsfrist für die Mängelansprüche
für maschinelle und elektrotechnische sowie
elektronische Anlagen oder Teile davon, bei denen die
Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die
Funktionsfähigkeit hat (vergleiche §13 Absatz 4
Nummer 2 VOB/B), durch einen besonderen
Wartungsvertrag.
gemäß LV Positionen und ZTV der einzelnen Titel
0.2.22 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen und
Tabellen.
gemäß LV Positionen und ZTV der einzelnen Titel
0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von der ATV
gemäß LV Positionen und ZTV der einzelnen Titel
0.4 Einzelangaben zu Nebenleistungen und Besonderen
Leistungen
gemäß LV Positionen und ZTV der einzelnen Titel
weitere Vertragsbedingungen:
Baustellenbesprechung
Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen,
die der Auftraggeber regelmäßig durchführt,
einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die
Besprechungen finden jeweils wöchentlich statt.
Die Organisation der Baustellenbesprechungen zielt
darauf ab die einzelenen Beteiligten im Mittel nicht
länger als ca. 1h je Termin zu binden, ggf. werden die
Themen vorsortiert und gestaffelt. Trotz aller
zumutbaren Vorkehrungen seitens des AG kann dieses
Ziel nicht immer erreicht werden. Nachforderungen
für längere Besprechungen werden grundsätzlich
ausgeschlossen.
Eine Verständigung in deutscher Sprache zwischen der
Bauleitung
und dem Führungspersonal an der Baustelle muß
gewährleistet sein. Jegliche Korrespondenz ist in
deutscher Sprache abzufassen und zu führen.
0.2 Angaben zur Ausführung
0.1.1 Art und Lage der technischen Anlagen der
beteiligten Gewerke
Die Arbeiten erstrecken sich über den gesamten
Erweiterungsneubau (=BA1) sowie die Zentralenräume im
UG West (=BA0) laut allg. Baubeschreibung.
Direkte Schnittstellen bestehen vor allem mit den
Anlagenerrichtern BMA, Medientechnik und
BOS-Gebäudefunk, deren Leistungen in gesonderten
Vergabeverfahren ausgeschrieben werden.
Die Errichtung der Leitungsanlagen ist Teil dieser
Ausschreibung. Die Abstimmung zu Schnittstellen des
Leitungsnetzes wird hiermit als Nebenleistung
vereinbart.
0.1.2 Art und Lage sowie Bedingungen für das
Überlassen von Anschlüssen und Einrichtungen der
Telekommunikation zur Datenfernübertragung
Die im Titel "Baustromversorgung" beschriebenen
Anlagen können auch für den eigenen Bedarf genutzt
werden. Die Verbrauchskosten trägt der AG.
Eine Entnahme für baustellenfremde Zwecke, z.B. das
Laden von E-Fahrzeugen, ist untersagt.
Es werden keine Daten- und
Telekommunikationsanschlüsse zur Nutzung
bereitegestellt.
0.1.3 Art, Lage, Maße und Ausbildung sowie Termine des
Auf- und Abbaus von bauseitigen Gerüsten
Für die Einlegearbeiten können die Einrichtungen zur
Arbeit in Höhen des AN Rohbau mitgenutzt werden.
Es wird ein Fassadengerüst gestellt - siehe allg.
Baubeschreibung nach ATV DIN18299.
0.1.4 Art und Umfang der Transportwege für alle
größeren Anlagenteile auf der Baustelle und im Gebäude,
z.B. für Schaltschränke
Der Haupt-Technikraum des Erweiterungsneubaus befindet
sich im UG, durch die Hanglage des Gebäudes
kann dieses ebenerdig angedient werden. Innerhalb des
Technikraumes gibt es einen Höhensprung im
Bodenniveau von ca. 0,5m.
Die Technikräume für Anlagenzentralen und
Hauptverteilung befinden sich um UG West. Eine
Anlieferung
mittels Roll- oder Pallettenhubwagen ist über den
östlichen Fahrradkeller möglich Die schmalste Türe im
Wegeverlauf hat eine Breite von 0,9m, es sind
teilweise enge Kurven zu bewältigen.
Der Anlieferweg über das UG wird nach Einbringung der
großen Bauteile bauablaufbedingt verschlossen.
Danach sind die Räume nur noch über das westliche
Treppenhaus zu erreichen, der Treppenlauf hat eine
lichte Breite von ca. 1,4m.
Auf den Wegen direkt am und durch das in Betrieb
befindliche Schulgebäude ist, insbesonders in den
Zeiten zu Unterrrichtsbeginn und -ende sowie in den
Pausen, Rücksicht auf die Schülerströme zu nehmen.
Behinderungen sind so gering wie möglich zu halten,
Gefährdungen der Schüler_innen auszuschließen.
Es handelt sich hierbei um eine einzukalkulierende
Erschwernis nach VOB/C ATV DIN 18299 0.2.2 deren
Hinnahme hiermit als Nebenleistung vereinbart wird.
0.1.1 Art und Lage der technischen Anlagen der
0.2.1 Bauseitiges Beistellen von Gerüsten, Hebebühnen
und dergleichen
Die Rohbau-Geschosshöhe beträgt im UG 3,65m sowie in
EG und den OGs 3,6m. Diese Arbeitshöhe wird
für alle Positionen, in denen keine weitere und
besondere Angabe zu Arbeitshöhen erfolgt, als
vereinbarte
Arbeitshöhe über der Standfläche des hierfür nötigen
Gerüsts festgelegt und somit als einzukalkulierende
Nebenleistung vereinbart.
zu allen Beistellungen siehe allg. Baubeschreibung
0.2.2 Bauart des Gebäudes, z.B. der Wandbausteine,
Holz, Stahl oder Stahlbetonskellet, Außenputz,
Dacheindeckung sowie Dicke der Wände und Decken
siehe allg. Baubeschreibung
Aufgrund der offenen und sichtbaren
Installationsführung in Verbindung mit den
Baffeldecken wird auf eine
besonders saubere Installationsausführung größter Wert
gelegt. Leitungen sind drallfrei, parallel aufgereit
oder gebündelt und gerade gerichtet sowie bei
Richtungsänderungen in sauberen Bögen zu verlegen.
Auskreuzungen sind möglichst über Trassen oder an
Wandeinfädelungen bzw. in Trockenbauwände zu
legen.
Aufgrund normativer oder gesetzlicher Anforderungen
als Nebenleistung anzubringende oder in gesonderter
Position beschriebene Beschriftungen und
Kennzeichnungen können durch die offene Bauweise erst
nach
Fertigstellung der Malerarbeiten montiert werden. Der
Mehraufwand für die gesonderte Anbringung ist in
den entsprechenden Einheitspreisen zu berücksichtigen.
0.2.3 Anzahl, Art und Umfang der der vom Auftraggeber
bereitegstellten Planungsunterlagen einschließlich
Schnittstellenliste
Umfang nach VOB/C ATV DIN 18382 Nr. 3.1.2 entsprechend
der vorhandenen Anlagen.
Die wesentlichen Pläne werden nur maximal 1-fach in
Papier bereitgestellt, alle weiteren
Planübermittlungen erfolgen digital.
0.2.4 Vorgaben für den Austausch von digitalisierten
Daten und Dokumenten
Der Daten- und Planaustausch ist weitestgehend digital
vorgesehen. Pläne sind in eigener Regie zu
drucken, sofern die Baustelle seitens des AN nicht
papierlos verwaltet werden soll. Diese Drucke werden
hiermit als Nebenleistung vereinbart.
0.2.5 Art und Umfang der brandschutztechnischen
Anforderunge, auch negative Anforderungen
Der Brandschutznachweis wird mit den Ausführungsplänen
übergeben. Besondere Anforderungen an die
brandschutztechnische Beschaffenheit sind in den
jeweiligen LV-Positionen erläutert.
0.2.6 Art und Umfang technischer Daten der Netzte und
Anlagen
siehe Leistungsbeschreibung
0.2.7 Anschlussstellen und Anschlussbedingungen der
Netze und Anlagen
Im Zuge der Baumaßnahme wird ein neuer Hausanschluss
des VNB erstellt. Dieser ist im Bereich des BA0
im UG West verortet. Hier werden auch eine nue
Wandleranlage sowie eine neue Hauptverteilung durch
den AN errichtet. Die bestehende
Gebäudehauptverteilung bleibt für diesen Bauabschnitt
bestehen und wird
als Unterverteilung an der neuen Hauptverteilung
weiterbetrieben.
0.2.8 Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer
Art und Nutzung, für die besondere Bestimungen
bestehen
keine
0.2.10 Anschlusstellen und Anschlusswerte, Bedingungen
für elektrische Betriebsmittel
siehe Leistungsbeschreibung
0.2.11 Art und Umfang der Überspannungsschutzmaßnahmen
Innerer- und äußerer Blitzschutz nach
Brandschutzkonzept und Baugenehmigung erforderlich.
Der Übergang von LPZ0B nach LPZ2 wird an der
Außenkante der Gebäudefassade festgelegt. In die
Fassade eingebaute Installationen befinden sich in
LPZ2.
Der Dachaufbau hält durch seine Bauhöhe den
Trennungsabstand zum Innenraum vollflächig ein. Auch
direkt unterhalb der inneren Dachschalung montierte
Anlagenteile befinden sich in LPZ2.
0.2.12 Anzahl, Art, Lage, Maße und Ausführung von
Kabeln, Leitungen, Verlegsystemenen und
Komponenten sowie Art ihrer Verlegung und Montage
siehe Leistungsbeschreibung
0.2.13 Anzahl, Art,Lage und Ausführung der
Schwingungsdämpfung von Komponenten
keine - entfällt
0.2.14 Art des Montageuntergrundes
Im wesentlichen Beton. Dem entsprechend sind auch
einfache metallische Verankerunge, wie
Einschlaganker oder Metall-Spreizdübel sowie Bolzen
für Setzgeräte, jedoch ohne Anforderungen an den
Funktionserhalt, als Nebenleistungen vereinbart und
einzukalkulieren.
Für schwerlastbefestigungen in den Wänden aus
Ziegelmauerwerk sind gesonderte Klebeanker
ausgeschrieben.
Im Dachgeschoss sind mehrheitlich
Befestigungsuntergründe aus Holz am Dachtragwerk
vorhanden.
Holzschrauben, ggf. in Tellerkopf-Ausführung, bis
8x140mm werden analog zur Verankerung mit
Kunststoffdübeln als Nebenleistung vereinbart.
0.2.15 Anzahl, Art und Umfang der Montage- und
Werkplanung
Umfang nach Nr. 3.1.5 VOB/C ATV DIN 18382 sowie
zusätzlich bzw. ergänzend als vereinbarte
Nebenleistung:
- Fortschreiben der Stromlaufpläne zu baubedingten
Anpassungen bis zur Freigabe vor Fertigung
(Bestellfreigabe)
- Anpassen und Fortschreiben der Bemusterungsliste bei
von der Planung abweichenden Fabrikaten
Die Montage- und Werkplanung ist vor Ausührung der
Objektüberwachung zur Freigabe vorzulegen. Vor
der Bestellung wesentlicher Bauteile (insb. Leuchten
und Schaltgerätekombinationen) sind Bestellfreigaben
einzuholen.
0.2.16 Angabe von Maßstäben für Detailpläne
keine Festlegung
0.2.17 Anzahl, Art und Maße von Mustern, Ort der
Anbringung
Je Leuchte ist ein funktionsfähiges Handmuster (mit
Schuko-Anschluss) sowie von allen Einbauteilen ein
Handmuster inkl. Einbauanleitung dauerhaft auf der
Baustelle vorzuhalten.
0.2.18 Prüfanforderugen, soweit diese von DIN EN-,
VDE- und IEC-Normen und Bestimmungen abweichen
Je Unterverteilung, an der Arbeiten ausgeführt werden
oder die neu errichtet wird, ist nach Abschluss der
Arbeiten eine Prüfung nach VDE 0100 Teil 600 für alle
bearbeiteten oder neu erstellten Stromkreise
durchzuführen. Diese ist auf einem Prüfprotokoll
festzuhalten. Als Mindestanforderung wird der Umfang
des
Protokolls nach Muster des ZVEH definiert.
0.2.19 Anzahl, Art und Umfang der geforderten
Messungen. z.B. Beleuchtungsstärke, Schallpegel,
Sprachverständlichkeit
siehe Leistungsbeschreibung und Anforderungen
Revisionsunterlagen
0.2.20 Art und Umfang der Einweisungen
Für die gebäudetechnisch verantwortlchen Personen des
Nutzers (Gebäueverwaltung, Haustechniker) sind
je Anlage Einweisungen über den Anlagenaufbau,
funktionale Abhängigkeiten, wesentliche Bedienelemente
sowie die Reaktion in üblichen Fehlerszenarien als
Nebenleistung durchzuführen. Eine einmalige
Nachweinweisung in verringertem Umfang oder für
zusätzliche Personen ist einzukalkulieren.
Es handelt sich um technisches Personal, das jedoch
nicht zwingend vertiefte elektrotechnische Kentnisse
hat. Die Inhalte und Methodik der Einweisung sind dem
entsprechend anzupassen.
0.2.21 Anzahl, Art und Umfang der
Revissionsunterlagen/Dokumentationen
Als Nebenleistung wird die Übergabe von
Revisionsunterlagen in nachfolgendem Umfang
verreinbart. Die
jeweils erforderlichen, den genannten Unterlagen zu
Grunde liegenden Messungen sind Teil dieser
Nebenleistung.
Umfang nach nach VOB/C ATV DIN 18382 Nr. 3.4.2 mit
folgenden zusätzlichen oder besonderen
Merkmalen:
- Darstellung ermittelter und übernommener Stromkreise
und Schaltgruppen von Bestandsstromkreisen in
den Ausführungsplänen
- Darstellung aller wesentlichen Klemmpunkte,
Abzweigdosen oder Rangierverteiler in Ausführungsplänen
und/oder Schemata
- Auf die Gebäudegeometrie adaptierte Schemata aller
wesentlichen Zentralenkomponenten, Verteilungen
und Hauptleitungen mit Angaben zu Lage/Standort und
wesentlichen technischen Auslegungsdaten
- Beleuchtungsstärkemessungen von Sicherheits- und
Allgemeinbeleuchtungsanlagen inkl. deren Erstellung
- Auflistung erstellter Programme z.B. in
SPS-Systemen, KNX, DALI
- Programmdokumentation auf Papier,
Programmdokumentation als pdf sowie
Programm-/Projekt-/Systemdateien auf Datenträger inkl.
Zugangsberechtigungen/Passwörtern
- Prüfprotokolle durchgeführter Sachkundigenprüfungen
- Liste mit Nummerierung und Bilder aller Schottungen,
die mit den Eintragungen in den Plänen
übereinstimmt
- Alle Bautageberichte.
Folgende Ordnerstruktur ist für das Projekt vereinbart
und zwingend einzuhalten.
1. Verzeichnis der Dokumente
Inhalts-Ordnerverzeichnis
Prüfprotokoll der Unterlagen mit Freigabe der
Objektüberwachung
2. Produktdaten
Fabrikatliste (Anschrift und Kontakt des Herstellers;
Bestell-Nr. des Artikels beim jeweiligen Hersteller)
Produktdatenblätter
ggf. Materialnachweise
ggf. Sicherheitsdatenblätter (z. B.
giftige/gesundheitsschädliche Stoffe)
Konformitätserklärung/CE Zeichen
3. Prüfprotokolle
Prüf- und Messprotokolle
Inbetriebnahmeprotokolle je Anlage inkl. Checkliste
Sachverständigenabnahmen bzw. Sachkundigenprüfungen
nach SPrüfV
Abnahmeprotokoll mit Mängelliste und Behebungsfristen
BMA Prüfprotokoll Inbetriebsetzung
Abnahme Sicherheitsbeleuchtung
4. Nachweise
Fachunternehmererklärungen
Errichterbestätigung
Liste Nachunternehmer mit Angabe Teilleistungen
Herstellernachweis
Übereinstimmungserklärung
Bauaufsichtl. Zulassungen
Prüfzeugnisse
Zertifikate, Typenprüfungen, Gutachten
Brandschutzdokumentation (inkl. Bild- u.
Fotodokumentation Brandschottung)
ggf. Entsorgungsnachweise
5. Bestandspläne
nach o.g. Umfang
6. Wartung/Betrieb
Anlagen- und Funktionsbeschreibung
Betriebs - und Bedienungsanleitungen
Wartungsanweisungen mit Angabe der Wartungsintervalle
ggf. Wartungsvertrag
Einweisungsprotokoll für Bedienpersonal
Vorgaben Instandhaltung
Anlagen-/Betriebs-/Prüfbuch
7. Pflege und Reinigung
Pflege- und Reinigungsanleitungen
In der Struktur nicht explizit benannte, aber weiter
oben aufgeführte Unterlagen sind nach ihrer Art
eigenständig bei den entsprechenden Kategorien
einzuordnen.
Die Unterlagen sind in Ordner mit Inhaltsverzeichnis
versehen abzuheften. Das Inhaltsverzeichnis ist vor
Erstellung
der Unterlagen bei der Objektüberwachung zur Prüfung
und Freigabe vorzulegen. Sind Unterlagen mittels
CAD oder anderen Programmen erstellt, sind diese Daten
auf Datenträger mit den Unterlagen in Papierform
einzureichen. Die Daten auf Datenträger sind in
allgemein gängigen Formaten wie DWG oder DXF und
PDF zu liefern. Werden Daten in anderen bzw. für den
Bauherren nicht zugängliche Datenformaten
geliefert, so sind die entsprechenden Programme
mitzuliefern.
Vorab ist ein Exemplar zu erstellen und der
Objektüberwachung zur Prüfung vorzulegen. Die Vorlage
von
Plänen und Unterlagen zur Prüfung wird digital nur
über die Projektplattform oder eine abgestimmte
Dateiaustauschplattform akzeptiert, Mailanhänge sind
nicht zugelassen. Nach Freigabe durch die
Objektüberwachung können die weiteren Exemplare
erstellt
werden.
Umfang:
- 1 Exemplar gedruckt, jeweils inkl. Datenträger
- digitale Unterlagen per Projektplattform oder
abgestimmte Dateiaustauschplattform
Bitte beachten Sie, dass eine rechtsgeschäftliche
Abnahme solange verweigert wird, bis die
Revisionsunterlagen freigegeben und in der entsprechend
geforderten Form vorliegen.(wesentlicher Mangel nach
§12 Abs.3 VOB/B) Aufgrund der besonderen
Wichtigkeit einer qualitativ hochwertigen
Dokumentation für den Bauherr wird ein Einbehalt von
bis zu 5%
der Auftragssumme inkl. Nachträgen, zusätzlich zu
etwaigen Einbehalten für Vertragserfüllung und
Mängelgewährleistung, ausdrücklich vorbehalten.
0.2.22 In einem beseonderen Instandhaltungsvertrag
festzulegende Anforderungen an Art und Umfang der
vom Auftragnehmer anzubietenden Instandhaltung während
der Dauer der Verjährungsfrist für die
Mängelansprüche
siehe Leistungsbeschreibung
0.2.23 Angabe, ob ein Instandhaltungsvertrag üb der
den Ablauf der Verjährungsfrist hinaus mit angeboten
werden soll
siehe Leistungsbeschreibung
0.2.24 Vorgaben, die aus den Sachverständigengutachten
resultieren
keine
0.2.1 Bauseitiges Beistellen von Gerüsten, Hebebühnen
Allgemeine Technische Vorbemerkungen
Leitfabrikate / Produktabfragen
Die Angabe von Leitfabrikaten erfolgt, um das Gebot
der produktneutralen Leistungsbeschreibung
zu wahren, aus folgenden Gründen und ist ggf. im Titel
oder der Position nochmals gesondert oder
ausführlicher begründet:
- Durch Bauherr vorgegebenes Fabrikat aufgrund von
Planungsrichtlinien, bestehender
Ausstattung, Systemerweiterungen und dergleichen mehr.
In diesem Fall ist keine Ergänzung "oder
gleichwertig" (o.glw) vorhanden. Der Grund ist im
entsprechenden Titel oder der Position benannt.
- Die Anforderungen können nur von einem Produkt am
Markt erfüllt werden oder es ist den
Ausschreibenden nur ein Produkt am Markt bekannt. Auch
in diesem Fall entfällt der
Gleichwertigkeitszusatz oder es wird auf die
Alleinstellung hingewiesen.
- Es liegt eine spezifische Planungsleistung, wie z.B.
Lichtberechnungen oder
Beschallungssimulationen, zu Grunde. Das Produkt,
dessen Parametersatz herangezogen wurde,
wird aus Gründen der Nachvollziehbarkeit bennant. Ein
Gleichwertigkeitszusatz erfolgt.
Wenn vom Bieter die Angabe von Produkten einzutragen
sind, sind die Eintragungen für die
Ausführung verbindlich. Wird, bei angegebenem
Leitfabrikat, kein Produkt eingetragen, gilt das
angegebene Leitfabrikat / Leitprodukt als vereinbart.
Abweichungen zu einem späteren Zeitpunkt
sind nur mit dem Einverständnis des Auftraggebers
möglich und müssen schriftlich vereinbart
werden.
Angaben zur Preisermittlung
In die Einheitspreise sind einzukalkulieren:
fix- und gebrauchsfertige Lieferung und Montage aller
Leistungen einschl. aller Nebenleistungen nach
VOB/C sowie der vorstehenden allg. Angaben, auch wenn
diese im LV nicht gesondert vermerkt sind.
die Beistellung sämtlichen Dichtungs-, Klemm-,
Befestigungs-, Isolier- und Verbindungsmaterials sowie
aller sonst noch erforderlichen Kleinmaterialien,
welche notwendig, jedoch nicht besonders aufgeführt
sind.
Verschnitt
Bei der Ermittlung der Material- Einheitspreise sind
die beim Einkauf zu erwartenden Metallnotierungen
zugrundezulegen. Spätere Schwankungen in den
Metallnotierungen haben keinen Einfluß auf die
abgegebenen Einheitspreise.
Kostenfreie Anlieferung des Materials an die Baustelle
einschließlich Versicherung sowie geeignete
Verpackung, das Abladen sowie der Transport innerhalb
der Baustelle, sowie eine evtl. erforderliche
diebstahlsichere und einwandfreie Zwischenlagerung bis
zur Abnahme.
Montagelohn, Auslösung, Erschwernis- und
Gefahrenzulagen, Fahrtkosten, Montageaufsicht und
Überwachung und sonstige Unkosten.
Die Arbeiten können nicht fortlaufend ausgeführt
werden. Vielmehr erfolgt dies in Abschnitten je nach
Baufortschritt. Das bedeutet, dass mehr Anfahrten
notwendig werden als dies bei einer durchgehenden
Bautätigkeit der Fall wäre. Auch kurzfristige
Anwesenheit und Fortführung der Arbeiten sind daher
notwendig und sind in den Einheitspreisen zu
berücksichtigen. Spätere Nachforderungen sind
ausgeschlossen.
Bei Baubesprechungen muß der Projektleiter oder
bauleitende Obermonteur bzw. sein Stellvertreter
immer anwesend sein. Eine gesonderte Vergütung erfolgt
nicht.
Vor Beginn der Arbeiten sind Ablauf und Einzelheiten
der Ausführung mit der Bauleitung, der
Objektüberwachung der Fachplanung bzw. dem Bauherrn
festzulegen.
Ein Bautagebuch ist arbeitstäglich zu führen und bei
der Objektüberwachung einzureichen. Ein
Muster-Formblatt wird von der Objektüberwachung zur
Verfügung gestellt, es definiert den erwarteten
Mindeststandard. Bei gleichwertigem Umfang dürfen
eigene Formblätter verwendet werden.
Alle Arbeiten sind unter größter Schonung des
Baukörpers auszuführen. DIN- gerechte Fräsarbeiten
haben nur im ständigen Einvernehmen mit der Bauleitung
zu erfolgen. Der Auftragnehmer haftet für alle
Schäden, die durch seine Arbeiten am Eigentum der
Bauherrschaft oder an Leistungen anderer
Unternehmer schuldhaft durch ihn verursacht werden.
(siehe auch VOB/C ATV DIN 18382 3.2.4)
Während der Bauzeit sind die Änderungen gegenüber den
Ausführungszeichnungen in Konzeptplänen
festzuhalten und durch die Objektüberwachung zu
bestätigen. Die Übernahme dieser Änderungen in die
Revisionspläne wird als Nebenleistung vereinbart.
Allgemeine Technische Vorbemerkungen
02 BA1 - Erweiterungsneubau
02
BA1 - Erweiterungsneubau
02.03 Betoneinlegearbeiten
02.03
Betoneinlegearbeiten