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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Landschaftsbauarbeiten
01
Landschaftsbauarbeiten
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
Hinweis: diese "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen" gelten sinngemäß auch für das Gewerk 2 "KiTa Schagenstraße".
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle:
Im östlich gelegenen Stadtteil Brand in Aachen errichtet die " KD Aachen Brand GmbH & Co. KG" an der Schagenstraße 60 eine Anlage mit mehrstöckigen Wohngebäuden, darin auch ein geplanter Kindergarten, gegliedert in 2 Blöcke.
In diesem Zuge werden auch die Außenanlagen erstellt (KiTa: nur Wege- und Vegetationsflächen; ohne Geräte etc.).
Das Grundstück grenzt im Süden an die Schagenstraße, im Osten an eine Grundschule, im Westen eine bestehende Wohnanlage. Gegenüber an der Schagenstraße liegt ein Kindergarten.
Das gesamte Grundstück umffasst ca. 9.500 m2, inklusive der Gebäude mit ca. 2.600 m² Gebäudefläche =Bearbeitungsfläche LaBau: ca. 6.900 m2, davon ca. 270 m2 unterbaut.
0.1.2 Besondere Bedingungen:
Die Aufmaße zur Abrechnung, der den Abschnitten zugeordneten Leistungen, sind unter Beachtung dieser beiden Abschnitte getrennt voneinander zu erstellen.
Vorgesehen ist der Ablauf der Arbeiten:
beginnend bei Haus 7 und dann an Haus 6, 5, und 1 / 2 / 3, fortlaufend ohne größere Unterbrechungen.
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlage:
Bei den in diesem LV ausgeschriebenen Arbeiten handelt es sich um Landschaftsbauarbeiten.
Folgende Arbeiten sind durch den AN auszuführen:
- partieller Ausbau und Abfuhr von vorhand. Bodenmat.
- Einbau von Bodenmaterial
- Erstellung von Gräben zur bauseitigen Kabelverlegung
- Verlegung von Anschlusslleitungen zu bauseit. Kanal
- Einbau von Entwässerungselementen
- Oberbauherstellung
- Oberflächenbefestigungen (Pflaster/ Schotterrasen)
- Einbau von Betonferteilen (L-Steine)
- Ausstattungselemente
- Zaunbau
- Stellung von Mastleuchten
- Baumpflanzungen und Anlage von Vegetationsflächen
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle:
Die sich jeweils in Bearbeitung befindenden Flächen können durch den AN in Anspruch genommen und genutzt werden. Die vom Baubetrieb verursachten Verschmutzungen der Fahrbahnen im öffentlichen Straßenbereich sind mindestens 1-mal täglich bzw. auf Anweisung der Objektüberwachung des AG ohne gesonderte Vergütung zu beseitigen.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen :
Im direkten Umfeld liegen Straßenflächen, die nicht blockiert oder zu Lagerzwecken verwendet werden dürfen. Stellplätze sind nur in geringem Umfang im Umfeld / Bereich vorhanden, in dem allerdings großer Parkdruck herrscht.
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen: -
0.1.7 Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser; Bauschild:
Strom:
für Baustrom erfolgt eine Umlage in Höhe von 0,375%
der Nettoabrechnungssumme
Wasser:
für Baustrom erfolgt eine Umlage in Höhe von 0,375%
der Nettoabrechnungssumme
0.1.8 Dem AN überlassene Flächen:
Auf dem Grundstück sind Lagerflächen nur auf dem Baufeld/ den herzustellenden Flächen selber vorhanden, die dem AN unentgeltlich für die Ausführungszeit nach Abstimmung mit der Objektüberwachung des Bauherrn zur Verfügung gestellt werden. Dazu muss vom AN ein BE-Plan vorgelegt werden, der mit dem AG abgestimmt und freigegeben werden muss.
Im Straßenbereich können keine Lagerflächen zur Verfügung gestellt werden.
Die Baustelleneinrichtungsfläche darf nur von Firmenfahrzeugen befahren werden. Private PKW der Mitarbeiter müssen außerhalb des Baustellenbereichs abgestellt werden.
0.1.9 Bodenverhältnisse:
Ein Bodengutachten liegt den Ausschreibungsunterlagen bei
0.1.10 Hydrologische Werte: -
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften : -
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung:
Die ausgeschriebene ordnungsgemäße Entsorgung hat fachgerecht zu geschehen und umfasst ggfls. Zerkleinerung zum Transport, laden und fördern sowie die evtl. anfallenden Deponiegebühren.
Eine ordnungsgemäße Entsorgung von Grünabfällen ist auch durch Kompostierung gegeben (auch Flächenkompost).
Bei sämtlichem Aushubmaterial handelt es sich voraussichtlich um Boden der gemäß LAGA TR-Boden der Entsorgungsklasse Z2 oder gem. DepV der Deponieklasse DK0 zuzuordnen und entsprechend zu entsorgen ist. (siehe LV Positionen)
0.1.13 Schutzgebiete / Schutzzeiten: -
0.1.14 Schutz von Bäumen:
Siehe beiliegenden Auszug aus der Baugenehmigung.
Die Anmerkungen sind bei Ausführung der Arbeiten zu beachten.
Durch den AG ist eine ökologische Baubegleitung zur Begleitung der Maßnahme beauftragt.
Die Anmerkungen und Anweisungen der ökologischen Baubegleitung sind bei Ausführung der Arbeiten zu beachten.
0.1.15 Vorhandene Abwasser- und Versorgungsleitungen:
In dem Bearbeitungsgebiet sind neu verlegte Leitungen verschiedener Medien vorhanden. Entsprechend umsichtig ist zu arbeiten. Grundlegende Pläne der öffentlichen Versorger sind selbstständig zu beschaffen.
Angaben zu neuverlegten Leituwerden über das Planportal WinPlan zur verfügung gestellt
0.1.16 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle: -
0.1.17 Kampfmittel:
Luftbilder aus den Jahren 1939 -1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das
Vorhandensein von Kampfmitteln im Bereich des geplanten Bauvorhabens. Daher ist eine Überprüfung auf
Kampfmittel im Bereich des geplanten Bauvorhabens nicht erforderlich.
Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden.
Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und der Fachbereich
Vertragsmanagement der Stadt Aachen (FB 60) oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen.
Erfolgen Bauarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen,
Verbauarbeiten etc. empfiehlt der KBD eine Sicherheitsdetektion. In diesem Fall wird auf das als Anlage beigefügte
Merkblatt für Baugrundeingriffe" verwiesen
0.1.18 Maßnahmen gemäß Baustellenverordnung:
Die Baustelle wird von einem Sicherheits- und
Gesundheitsschutz-Koordinator überwacht (Firma DIGA), der vom Bauherrn eingesetzt und in sicherheitsrelevanten Belangen Anweisungen erteilen kann. Diesen Anweisungen ist unverzüglich Folge zu leisten.
Das eingesetzte Personal ist von der Betreuung durch
den SiGeKo in Kenntnis zu setzen.Seitens des SiGeKo
wird eine baubezogene Baustellenverordnung erstellt,
welche die grundlegenden Verhaltensweisen auf der
Baustelle regelt.
Die Baustellenordnung wird den einzelnen beauftragten
Firmen zugesandt. Der Erhalt dieser Baustellenordnung
ist dem Auftraggeber zu bestätigen.
Die Baustellenordnung ist als Auftragsbestandteil zu
sehen und demnach von allen Ausführungsfirmen zu
beachten. Das eingesetzte Personal ist über den Inhalt
der Baustellenordnung vom Auftragnehmer nachweislich in
Kenntnis zu setzen.
Vom SiGeKo wird weiterhin ein SiGe-Plan zum Bauvorhaben
erstellt. Dieser Plan zeigt in Anlehnung an die
einzelnen Gewerke oder Gewerkegruppen die eventuell
entstehenden Gefährdungen und die gesetzlich
geforderten Schutzmaßnahmen zu deren Abwendung.
Ebenfalls werden Überschneidungspunkte einzelner
Gewerke aufgeführt und hinsichtlich der Vermeidung
gegenseitiger Gefährdung dokumentiert. Der SiGe-Plan
wird auf der Baustelle ausgehangen und bildet die
Grundlage für ein sicheres Arbeiten im Sinne der
Baustellenverordnung. Er kann auf Anforderung jedem
Auftragnehmer als PDF-Datei zur Verfügung gestellt
werden. Die Einhaltung der aufgeführten Schutzmaßnahmen
ist Grundlage der Auftragserteilung und zwingend zu
beachten.
0.1.19 Besondere Anordnungen:-
0.1.20 Schadstoffbelastungen:
siehe Punkt 0.1.12
0.1.21 Art und Zeit von Vorarbeiten:
Im Vorfeld zu den ausgeschriebenen Leistungen wurde durch die TGA eine Verlegung der Kanalgrundleitungen durchgeführt. Für einen Großteil der einzubauenden Entwässerungseinrichtungen sind vorhandenen Stutzen zum Anschluss vorhanden.
0.1.22 Andere Unternehmer auf der Baustelle:
Zur Zeit des Außenanlagenbaus wird der Innenausbau durch die entsprechenden Gewerke durchgeführt.
0.2 Angaben zur Ausführung
0.2.1 Arbeitsabschnitte, -unterbrechungen, -beschränkungen:
Ausgeschrieben ist im Gewerk Landschaftsbau die Erstellung der gesamten Freianlagen. Im Bereich KiTa nur Wege- und Vegetationsflächen (sowie der Außenzaun).
Es sollen beide Lose von einem Unternehmen ausgeführt werden.
Die Ausführung der Leistung soll am 01.04.2027 beginnen und bis zum 31.08.2026 abgeschlossen sein.
Die vorgesehene Bauzeit beträgt somit ca. 26 Wochen.
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung:
Alle im Folgenden erwähnten Erschwernisse sind einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet:
- Lagerflächen sind nur auf den zu bearbeitenden Flächen vorhanden.
- An der West- und Nordseite beträgt der Abstand zu vorhandenen Bäumen auf dem Nachbargrundstück unter 1 m.
- Teilweise haben die Gebäude Rücksprünge im Erdgeschoss. Diese haben eine lichte Höhe von ca. (2,80m / 1 Geschoss)
- an den Neubauten sind Balkone, stellenweise mit Stützen, angebaut.
- Anarbeitung an bauseitige Fassaden
- notwendige Anrampungen
0.2.3 Besondere Anordnungen für Schutz und Sicherheitsmaßnahmen: -
0.2.4 Besondere Anforderungen für die Baustelleneinrichtung:
Eine Baustelleneinrichtung ist ausgeschrieben.
0.2.5 Regelung und Sicherung des Verkehrs: -
0.2.6 Besondere Anforderungen an Gerüste: -
0.2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste: -
0.2.8 Vorhalten von Gerüsten: -
0.2.9 Verwendung von Recycling-Stoffen:
Für die Tragschichten sind generell Natursteinmaterialien ausgeschrieben, keine RC-Baustoffe.
Verwendung von RC-Materialien nur in Rücksprache mit dem Bauherrn.
0.2.10 Anforderungen an Recycling-Stoffen: -
0.2.11 Besondere Anforderungen an Stoffe und Bauteile:
Alle in den Positionen erwähnten Materialien und Beschreibungen sowie erforderlichen Geräte sind - falls nicht ausdrücklich anders beschrieben - mit in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Position umfasst die vollständige Lieferung des Materials frei Baustelle inkl. Einbau bzw. Montage, inkl. aller Lohnkosten innerhalb des Herstellungsbetriebes, inkl. aller Zubehörteile.
Alle Materialien müssen frei von umweltschädlichen Stoffen, insbesondere Schwermetallen sein.
Die angegebenen Schichtstärken beziehen sich immer auf den verdichteten Zustand.
Alle Metallteile an festen Einrichtungen und Geräten müssen nicht rostend - wie feuerverzinkt o.ä. - präpariert oder aus V2-A und V4-A sein; ggfs. müssen durch Transport oder Einbau entstandene kleinere Schadstellen entsprechend nachbehandelt werden.
Dem Bauherren bzw. der Objektüberwachung des AG sind vor Lieferungen von allen Materialien Proben zur Bemusterung vorzulegen.
Für sämtliche ausgeschriebene Pflastermaterialien und Betonfertigteile sind vor Bestellung des Materials Muster durch den AN dem AG zur Freigabe vorzulegen.
0.2.12 Eignungs- und Gütenachweise:
Von güteüberwachten Baustoffen bzw. Bauteilen sind unaufgefordert Prüfzeugnisse vorzulegen.
Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, alle Materialien, Geräte, Einrichtungen und fertig erstellte Bauteile von neutralen Prüfinstituten auf ihre Eignung entsprechend den geforderten Qualitäten und Leistungen prüfen zu lassen. Bei negativem Ausgang trägt der Auftragnehmer die Kosten dieser Prüfungen.
Prüfzeugnisse von Materialien, die güteüberwacht werden, sind auf Anforderung vorzulegen.
Lieferscheine sind unaufgefordert vorzulegen.
0.2.13 Auf der Baustelle gewonnene Stoffe:
0.2.14 Zu entsorgende Böden, Stoffe und Bauteile:
Sämtliches gewonnenes Aushubmaterial ist nicht zur Wiederverwendung geeignet und daher abzufahren und entsprechend zu entsorgen
(siehe Pkt. 0.1.12).
Ausnahme sind die RC-Baustoffe der Baustraße
(s. Pkt. 0.2.15).
0.2.15 Bauteile / Baustoffe, die vom Auftraggeber beigestellt werden:
Die bauseitig vorhandene Baustraße ist stellenweise von dem AN aufzunehmen und umzuschichten.
0.2.16 Leistungen, die vom Auftraggeber beigestellt werden: -
0.2.17 Leistungen für andere Unternehmer: -
0.2.18 Einstellen von Anlageteilen: -
0.2.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme: -
0.2.20 Wartungsvertrag: -
0.2.21 Abrechnung:
Der AN hat seine Leistungen prüfbar abzurechnen. Er hat die Rechnungen (Abschlags- und Schlussrechnungen) übersichtlich aufzustellen und die Reihe und Bezeichnung der Posten einzuhalten. Die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistung erforderlichen Mengenberechnungen sind beizufügen und anhand von Zeichnungen, Lieferscheinen und anderen Belegen nachvollziehbar zu belegen.
Die Aufmaße zur Abrechnung, der den Abschnitten 01 Landschaftsbauarbeiten und 02 Entwässerungskanalarbeiten TGA zugeordneten Leistungen, sind unter Beachtung dieser beiden Abschnitte getrennt voneinander zu erstellen (s. Pkt. 0.1.2).
0.3 Ausführungsunterlagen:
Ausführungspläne werden dem AN vor Baubeginn zur Verfügung gestellt. Die gegebenen Maße sind vor Inangriffnahme der Arbeiten an Ort und Stelle zu überprüfen bzw. festzustellen. Beanstandungen sind der Objektüberwachung des AG sofort schriftlich zu melden.
0.4 Absteckung des Geländes, Aufmaß und Abrechnung:
Die Absteckung erfolgt durch den AN von Gebäuden bzw. von Höhen- Festpunkten aus und entsprechend den Ausführungsplänen. Bei Unstimmigkeiten ist die Objektüberwachung des AG hinzuzuziehen.
Das Aufmaß erfolgt gemeinsam zwischen dem Auftragnehmer und der Objektüberwachung des AG. Das Aufmaß ist in prüfbaren Aufmassplänen einzutragen.
Die Aufmaße sind mit der Massenzusammenstellung der Rechnung beizufügen.
0.5 Besichtigung der Baustelle:
Die Besichtigung der Baustelle wird zur ordnungsgemäßen Kalkulation empfohlen.
0.6 DIN / EN - Vorschriften:
Alle einschlägigen Vorschriften sind in der am Tage der Angebotsabgabe gültigen Fassung zu beachten, auch wenn im Folgenden nicht besonders darauf hingewiesen wird.
Weiterhin zu beachten sind die Unfallverhütungsvorschriften und bei den Elektroarbeiten die VDE-Richtlinie.
0.7 Regiearbeiten:
Leistungen in Regie werden nur auf schriftliche Anordnung des Auftraggebers in Absprache mit der Bauleitung durchgeführt.
0.8 Chemische Mittel:
Bei der Vegetationspflege ist der Einsatz von chemischen Mitteln (z.B. Herbizide) untersagt.
0.9 Hinweis Datenaustausch nach GAEB:
0.10 Bauleistungsversicherung:
für die Bauleistungsversicherung erfolgt eine Umlage in Höhe von 0,25% der Nettoabrechnungssumme
0.11 Baustellenbewachung:-
0.12 Werbung:
0.13 Bautagebuch:
Die Firmen sind verpflichtet, Bautagesberichte zu erstellen. Diese sind wöchentlich der Bauleitung vorzulegen.
0.14 Baustellenbesprechungen/Baustellenbesetzung:
Es werden wöchentlich Baustellenbesprechungen stattfinden. Die Teilnahme ist verpflichtend. Der AN ist verpflichtet mit einem verantwortlichen deutschsprachigen Projektbevollmächtigten an der Besprechung teilzunehmen. Die Baustelle ist mindestens durch einen deutschsprachigen Obermonteur und Polier während der Durchführung der Arbeiten dauerhaft zu besetzen.
0.15 Baufristenplan:
Es ist ein Detailterminplan durch den AN zu erarbeiten
und der Bauleitung zur Freigabe zwei Wochen nach Vorlage der schriftlichen Beauftragung vorzulegen.
Aus dem Terminplan müssen sämtliche Abhängigkeiten, Fristen und dergleichen entnommen werden können.
Die Terminvorgaben können der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes entnommen werden.
0.16 Abfallbeseitigung:
Der AN muss arbeitstäglich seinen angefallenen Müll aus dem Arbeitsbereich räumen und ordnungsgemäß entsorgen.
0.17 Baustelleneinrichtungsplan:
Der AN wird zwei Wochen nach schriftlicher Beauftragung einen BE-Plan entwickeln und zur Freigabe vorlegen. Änderungswünsche des Bauherren bzw. der Bauleitung des AG wird der AN berücksichtigen und kostenfrei in die Planung übernehmen. In der Planung ist die Erschließung der anliegenden Gebäude durch die Anlieger zu berücksichtigen.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
01.01 Vorbereitende Arbeiten
01.01
Vorbereitende Arbeiten
01.02 Erdarbeiten
01.02
Erdarbeiten
01.03 Gräben, Entwässerung
01.03
Gräben, Entwässerung
01.04 Wegebau
01.04
Wegebau
01.05 Unterbaute Flächen
01.05
Unterbaute Flächen
01.06 Fertigteile, Fundamente
01.06
Fertigteile, Fundamente
01.07 Zäune und Tore
01.07
Zäune und Tore
01.08 Überdachung, Gerätehaus
01.08
Überdachung, Gerätehaus
01.09 Ausstattung und Beleuchtung
01.09
Ausstattung und Beleuchtung
01.10 Pflanzenlieferung
01.10
Pflanzenlieferung
01.11 Pflanzung
01.11
Pflanzung
01.12 Saatarbeiten
01.12
Saatarbeiten
01.13 Vegetationspflege
01.13
Vegetationspflege
02 KiTa Schagenstraße
02
KiTa Schagenstraße
02.01 Erdarbeiten
02.01
Erdarbeiten
02.02 Gräben, Entwässerung
02.02
Gräben, Entwässerung
02.03 Wegebau
02.03
Wegebau
02.04 Ausstattung
02.04
Ausstattung
02.05 Pflanzenlieferung
02.05
Pflanzenlieferung
02.06 Pflanzung
02.06
Pflanzung
02.07 Saatarbeiten
02.07
Saatarbeiten
02.08 Vegetationspflege
02.08
Vegetationspflege
03 Retention KiTa Schagenstraße
03
Retention KiTa Schagenstraße
03.01 Retention
03.01
Retention